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Sachgebiet: Vergabe

10757 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2003

IBRRS 2003, 1090
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Verletzung der Informationspflicht

OLG Dresden, Beschluss vom 14.02.2003 - WVerg 0011/01

1. Einen Verstoß der Vergabestelle gegen § 13 VgV können nur am vorangegangenen Vergabeverfahren beteiligte Bieter (samt denen, die an einer Beteiligung vergaberechtswidrig gehindert waren) und diese nur innerhalb eines den üblichen Zulässigkeitsschranken unterliegenden Nachprüfungsverfahrens geltend machen, dessen Erreichbarkeit für den Bieter § 13 VgV gerade sicherstellen will.*)

2. Eine Verletzung von § 13 VgV kann für sich allein gesehen einem Nachprüfungsverfahren nicht, auch nicht teilweise, zum Erfolg verhelfen; hinzutreten muss stets ein vergaberechtliches Fehlverhalten des Auftraggebers in der Sache selbst.*)

3. Hat sich eine Vergabestelle mit Ausnahme des Verstoßes gegen § 13 VgV vergaberechtskonform verhalten, so löst dieser Verstoß ihr nachteilige Kostenfolgen im Nachprüfungsverfahren allenfalls dann aus, wenn gerade durch ihn Kosten verursacht worden sind, die ansonsten nicht entstanden wären.*)

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IBRRS 2003, 1089
VergabeVergabe
Zuschlagerteilung während des Rechtsmittelverfahrens

OLG Naumburg, Beschluss vom 16.01.2003 - 1 Verg 10/02

1. Der Senat hält an seiner Auffassung fest, dass ein Zuschlag, der nach Ablauf der Frist des § 115 Abs. 1 GWB von der Vergabestelle erteilt wird, wirksam ist, wenn die Beschwerdeführerin ihrer Pflicht nach § 117 Abs. 4 GWB zur gleichzeitig mit der Einlegung der sofortigen Beschwerde zu bewirkenden Information der Vergabestelle nicht genügt und die Vergabestelle auch nicht in anderer Weise, z. Bsp. durch Übermittlung der Rechtsmittelschrift durch das Gericht, Kenntnis von der Einlegung der sofortigen Beschwerde erlangt hatte (vgl. OLG Naumburg NZBau 2000, 253). Die hiergegen in der Kommentarliteratur geübte Kritik vermag eine andere Entscheidung nicht zu rechtfertigen.*)

2. Die Vorschrift des § 118 Abs. 1 GWB normiert kein eigenständiges gesetzliches Verbot i. S. des § 134 BGB, sondern eröffnet in seinem Kern nur die Möglichkeit einer Verlängerung des gesetzlichen Verbotes der Zuschlagerteilung nach § 115 Abs. 1 GWB durch eine gerichtliche Entscheidung.*)

3. Dem Vergaberecht im Anwendungsbereich des 4. Teils des GWB ist im Hinblick auf jegliche Entscheidungen der Vergabenachprüfungsinstanzen der Rechtsgedanke immanent, dass ein effektiver Rechtsschutz nur bestehen soll, wenn und soweit sich ein Bieter eigenverantwortlich hierum bemüht.*)

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IBRRS 2003, 1088
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rechtsschutz bei "In-House-Geschäft": Vorlage an EuGH

OLG Naumburg, Beschluss vom 08.01.2003 - 1 Verg 7/02

1. Das nationale Recht ist so konzipiert, dass es den Zugang eines Bieters bzw. Bewerbers zum vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrenerst ab Beginn des förmlichen Vergabeverfahrens, regelmäßig also ab Beginn der Vergabebekanntmachung, eröffnet. Soweit verschiedene Nachprüfungsinstanzen im Bestreben, effektiven Rechtsschutz auch gegen eine vermeintlich vergaberechtswidrige Nichtausschreibung zu gewähren, für den Zugang zum Nachprüfungsverfahren an einem materiellen Begriffsverständnis des Vergabeverfahrens anknüpfen, erscheint dies nur im Einzelfall praktikabel und justiziabel, im Allgemeinen befördert es eher Rechtsunsicherheit. Für eine Rechtsfortbildung ist maßgeblich, ob und inwieweit das Gemeinschaftsrecht, hier insbesondere die Bestimmungen der Rechtsmittelkoordinierungsrichtlinie, von den Mitgliedsstaaten die Sicherstellung einer Nachprüfungsmöglichkeit von Beschaffungsvorgängen außerhalb förmlicher Vergabeverfahren, ggfs. bereits in einem sehr frühen Stadium des Beschaffungsvorganges, verlangt, d. h. ab wann aus Sicht des Gemeinschaftsrechts eine konkrete, der Nachprüfung zugängliche Entscheidung der Vergabebehörde über die Art und Weise der Beschaffung vorliegt.*)

2. Zu den Voraussetzungen eines vergabefreien Eigengeschäftes des öffentlichen Auftraggebers (so gen. "In-house" -Geschäft) bei einem Vertrag über Dienstleistungen mit einer so genannten Beteiligungsgesellschaft der öffentlichen Hand.*)

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IBRRS 2003, 1087
VergabeVergabe
Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten

OLG Dresden, Beschluss vom 07.02.2003 - WVerg 21/02

1. Der Senat hält daran fest, dass die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten durch die Vergabestelle im Verfahren vor der Vergabekammer jeweils nach dem individuellen Streitstoff des einzelnen Nachprüfungsverfahrens zu beurteilen ist. Stehen Fragen des materiellen Vergaberechts im Vordergrund, wird regelmäßig eine anwaltliche Vertretung nicht notwendig sein.*)

2. Dies gilt jedenfalls auch dann, wenn öffentlicher Auftraggeber neben einer juristischen Person des privaten Rechts auch eine Gebietskörperschaft ist, von der Kenntnisse des materiellen Vergaberechts ohne Weiteres erwartet werden dürfen, solange diese Körperschaft verantwortlich in die Vergabeentscheidung mit einbezogen ist.*)

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IBRRS 2003, 1086
VergabeVergabe

OLG Jena, Beschluss vom 14.11.2002 - 6 Verg 7/02

1. Nach § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A darf der Auftraggeber nach Öffnung der Angebote bis zur Zuschlagserteilung mit einem Bieter unter anderem zu dem Zweck verhandeln, um sich über das Angebot selbst zu unterrichten. Verweigert ein Bieter die geforderten Aufklärungen und Angaben, so kann sein Angebot nach § 24 Nr. 2 VOB/A unberücksichtigt bleiben. Voraussetzung dafür, ein Angebot gem. § 24 Nr. 2 VOB/A unberücksichtigt zu lassen, ist das Vorliegen von Aufklärungsbedarf, so dass der Auftraggeber für eine ordnungsgemäße Wertung des Angebots auf die vom aufgeforderten Bieter nachgereichten Angaben bzw. Unterlagen angewiesen ist.*)

2. Der Auftraggeber kann einem gem. § 24 Nr. 1 VOB/A zur Nachinformation aufgeforderten Bieter eine Ausschlussfrist setzen, nach deren Ablauf er die Voraussetzungen des § 24 Nr. 2 VOB/A bejaht. Sinn und Zweck des § 24 Nr. 1 VOB/A fordern, dem Auftraggeber ein solches Recht einzuräumen, denn der Aufklärungsbedarf im Sinne von § 24 Nr. 1 VOB/A resultiert aus Angebotslücken, welche der Bieter ohne Verletzung des Nachverhandlungsverbots durch ergänzende Unterrichtung des Auftraggebers schließen kann und während der Auftraggeber sie hinnehmen muss, ohne das Angebot sofort ausschließen zu können.*)

3. Aus dem Grundsatz des vollständigen und sofort wertungsfähigen Angebots (vgl. § 23 Nr. 2 VOB/A. § 23 Nr. 2 VOL/A) folgt ebenso wie aus dem Gleichbehandlungssatz, dass die öffentlichen Auftraggeber prinzipiell davon ausgehen können, die Bewertung der eröffneten Angebote werde nicht durch nachinformationsbedingte Verzögerungen hinausgeschoben werden, so dass der Auftraggeber den für die Beschaffung ingesamt vorgesehenen Zeitrahmen mit dieser Vorgabe bestimmen kann. Ergibt sich programmwidrig zusätzlicher Aufklärungsbedarf, so ist es sachgerecht und vergaberechtlich unbedenklich, eine so bewirkte Verschiebung des Beschaffungsrahmens durch Fristsetzung entweder ganz zu vermeiden oder auf ein mit dem Beschaffungsbedarf vereinbares Maß zu beschränken. Im Interesse eines zügigen und strukturierten weiteren Verfahrensablaufs muss es daher für den Auftraggeber möglich sein, den Bietern, soweit Aufklärungsbedarf besteht, hierfür entsprechende Fristen auch als Ausschlussfirst zu setzen (vgl. OLG Düsseldorf VergabeR 2002, 169, 170 für das Verhandlungsverfahren) mit der Folge, dass grundsätzlich eine verspätete Information als verweigerte Information behandelt wird, so dass das im Sinne von § 24 Nr. 1 VOB/A lückenhafte Angebot dem Wertungsausschluss unterfällt.*)

4. Die Folge, dass die nach Ablauf einer vom Auftraggeber gesetzten Angebotsergänzungsfrist der Vergabestelle übergebene Unterlagen nicht zur Kenntnis genommen werden, erfordert, dass die Vergabestelle, wenn sie in einem Fall des § 24 Nr. 1 VOB/A zum Mittel der Ausschlussfrist greift, den Charakter dieser Frist als Ausschlussfrist für den Bieter eindeutig erkennbar macht. Dazu braucht sich die Vergabestelle zwar nicht des Ausdrucks,, Ausschlussfrist" zu bedienen, sie muss aber unmissverständlich darauf hinweisen oder sonst zu erkennen geben, dass es sich dabei um die letzte und abschließende Möglichkeit zur Vorlage der Unterlagen handelt.*)

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IBRRS 2003, 1085
VergabeVergabe
Tätigkeit eines Versicherungsmaklers im Vergabeverfahren

OLG Schleswig, Beschluss vom 16.04.2002 - 6 Verg 11/02

1. Die Vergabekammer ist gem. § 114 Abs. 1 S. 2 GWB bei ihrer Entscheidung an Anträge der Verfahrensbeteiligten nicht gebunden und kann im Interesse einer raschen Gesamtlösung auch zur Aufhebung des 'Vergabeverfahrens verpflichten.

2. Die Erarbeitung von Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibungen, die Bemessung von Angebots- oder Zuschlagsfristen, ferner die Begutachtung oder Auswertung von Angeboten sowie die Vorbereitung der Angebotswertung und der Zuschlagsentscheidung können im Rahmen des § 6 VOL/A zum zulässigen Aufgabenbereich eines von der Vergabestelle hinzugezogenen Sachverständigen gehören.

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IBRRS 2003, 1084
VergabeVergabe
Gegenstandswert von vergaberechtlichem Nachprüfungsverfahren

OLG Naumburg, Beschluss vom 16.12.2002 - 1 Verg 11/02

1. Endet ein vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren in der Hauptsache ohne Anrufung des Vergabesenates, muss ein Rechtsanwalt den Gegenstandswert für seine Kostenberechnung selbst bestimmen; die Berechtigung dieses Wertansatzes unterliegt jedoch einer inzidenten Prüfung im Kostenfestsetzungsverfahren- zunächst durch die Vergabekammer und im Falle einer Anrufung auch durch den Vergabesenat.*)

2. Der Gegenstandswert für die Berechnung der im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer angefallenen Rechtsanwaltsgebühren bestimmt sich nach § 8 Abs. 1 S. 2 BRAGO i. V. m. § 12a Abs. 2 GKG (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 10.01.2002 - 1 Verg 13/01 - sowie Kaiser NZBau 2002, 315, 316 m. w. N.) und beträgt 5 % "der Auftragssumme". Der Begriff der "Auftragssumme" ist gesetzlich nicht definiert; in einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren, dem weder ein förmliches Vergabeverfahren noch ein konkretes Angebot der Antragstellerin noch eine ordnungsgemäße Schätzung des Auftragswerts durch den Auftraggeber vor Durchführung der Beschaffung zugrunde liegt, ist er als objektiver Wert desjenigen Auftrags auszulegen, den der Antragsgegner materiell zu vergeben beabsichtigt.*)

3. Zum objektiven Wert eines mehrjährigen Vertrages über Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs.*)

4. Nach der Vorschrift des § 128 Abs. 4 GWB und der subsidiär anzuwendenden Vorschrift des § 80 Abs. 2 VwVfG LSA sind außergerichtliche Aufwendungen eines Beteiligten nur erstattungsfähig, soweit sie unter Beachtung des so genannten Verbilligungsgrundsatzes erforderlich sind. Dies bedeutet, dass ein Verfahrensbeteiligter für Verfahren vor Nachprüfungsinstanzen im Beitrittsgebiet grundsätzlich einen Bevollmächtigten mit Sitz im Beitrittsgebiet zu beauftragen hat, solange hieraus insgesamt eine geringere Kostenbelastung resultiert.*)

5. Einen Grundsatz des Inhalts, dass ein Beteiligter stets auch einen Rechtsanwalt an seinem Geschäftssitz hinzuziehen kann, gibt es nicht. Vielmehr ist auch insoweit ein Kostenvergleich mit einem Bevollmächtigten im Beitrittsgebiet anzustellen, bei dem allerdings grundsätzlich ersparte Kosten einer Informationsreise berücksichtigungsfähig sind.*)

6. Eine Verzinsung der festgesetzten Aufwendungen, wie von der Antragstellerin geltend gemacht, ist weder in den Vorschriften zur Kostenfestsetzung im Nachprüfungsverfahren noch in denjenigen zum Verwaltungsverfahren vorgesehen.*)

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IBRRS 2003, 1083
VergabeVergabe
Änderungsbeschluss

OLG Naumburg, Beschluss vom 19.07.2002 - 1 Verg 10/02

1. Ist die Antragstellerin in einem Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer unterlegen, so darf die Vergabestelle nach Ablauf der Rechtsmittelfrist den Zuschlag erteilen, wenn sie keine Kenntnis von einem Rechtsmittel der Antragstellerin gegen die Entscheidung der Vergabekammer hat. Der unter diesen Bedingungen erteilte Zuschlag ist insbesondere nicht nach § 134 BGB i. V. m. § 118 Abs. 1 S. 1 GWB nichtig (Bestätigung der Rechtsprechung, Beschluss vom 02. Juni 1999, 10 Verg 1/99).*)

2. Wird mit der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin die Wirksamkeit des erteilten Zuschlages angegriffen, so kann es zweckdienlich sein, im Antragsverfahren nach § 118 Abs. 1 S. 3 GWB vorsorglich die Erteilung eines weiteren Zuschlages zu untersagen.*)

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IBRRS 2003, 1081
VergabeVergabe

OLG Koblenz, Beschluss vom 25.03.2002 - 1 Verg. 1/02

1. Die Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde nach § 118 Abs. 1 S. 3 GWB setzt voraus, dass zuvor durch Zustellung des Nachprüfungsantrags das Zuschlagsverbot gemäß § 115 Abs. 1 GWB ausgelöst worden ist; ansonsten kann vorläufiger Rechtsschutz in der Beschwerdeinstanz nur durch erstmaliges Inkraftsetzen des Zuschlagsverbots, entsprechend § 115 Abs. 1 GWB mit Nachholung der Zustellung durch das Beschwerdegericht, gewährt werden.*)

2. Das Verbot des § 13 S. 3 VgV und die sich daran anknüpfende Folge der Nichtigkeit eines erteilten Zuschlags nach § 13 S. 4 VgV ist nicht auf den Fall einer unzureichenden Begründung der Vorabinformation nach § 13 S. 1 VgV auszudehnen.*)

3. Eine Verletzung der Informationspflicht durch unzureichende Begründung der beabsichtigten Nichtberücksichtigung nach § 13 S. 1 VgV scheidet dann aus, wenn der unterlegene Bieter nach Vorabinformation tatsächlich imstande war, mit seinem Nachprüfungsantrag in zulässiger Weise eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB infolge Nichtbeachtung anderer Vergabevorschriften als § 13 S. 1 VgV geltend zu machen.*)

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IBRRS 2003, 1080
VergabeVergabe
Echte Chance auf den Zuschlag?

OLG Hamburg, Beschluss vom 07.08.2002 - 1 Verg 2/02

Macht eine Antragstellerin zur Begründung ihres Schadens geltend, sie werde aufgrund der behaupteten Rechtsverletzung von der Möglichkeit ausgeschlossen, den Auftrag zu erhalten, muss sie mit ihrer Antragsbegründung (§ 108 GWB) in jedem Fall darlegen, dass sie in einem fehlerfrei durchgeführten Vergabeverfahren eine konkrete Aussicht auf Zuschlagserteilung gehabt hätte.

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IBRRS 2003, 1079
VergabeVergabe
Zuschlagskritierien sind bekannt zu machen!

OLG Hamburg, Beschluss vom 25.02.2002 - 1 Verg 1/01

Die Zuschlagsentscheidung darf nur auf Kriterien gestützt werden, die bei der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten bekannt gemacht worden sind oder die sich unmittelbar aus der VOL/A ergeben. So ist es ausdrücklich für europaweite Vergaben in § 25 a VOL/A geregelt, der für die Wertung im Rahmen des Basisparagraphen 25 VOL/A entsprechend gilt.

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IBRRS 2003, 1078
VergabeVergabe
Gegenstandswert des Vergabenachprüfungsverfahrens

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.12.2002 - Verg 42/01

Zur Bestimmung des Gegenstandswerts eines Vergabenachprüfungsverfahrens.

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IBRRS 2003, 1077
VergabeVergabe
Was ist eine (Dienstleistungs-)Konzession?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.2002 - Verg 22/02

Konzessionen sind Vertragskonstellationen, bei denen die Gegenleistung für die Erbringung des Auftrags nicht in einem vorher festgelegten Preis, sondern in dem Recht besteht, die zu erbringende eigene Leistung zu nutzen oder entgeltlich zu verwerten, oder in diesem Recht und einer zusätzlichen Bezahlung. Der Sache nach handelt es sich um eine Verwertungshandlung des öffentlichen Auftraggebers (als Konzessionsgeber) und nicht um einen entgeltlichen Beschaffungsauftrag der öffentlichen Hand.

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IBRRS 2003, 1076
VergabeVergabe
Besonderen Dinglichkeit im Sinn des § 18a Nr. 2 Abs. 1 Satz 1 VOL/A

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.07.2002 - Verg 30/02

1. In der Bundesrepublik Deutschland besteht eine (latente) Gefahrenlage, der zu Folge es jeder Zeit zu terroristischen Anschlägen kommen kann, die ähnliche Ziele und ähnliche Auswirkungen haben können wie diejenigen, die sich am 11. September 2001 in den Vereinigten Staaten von Amerika ereignet haben.

2. Zur besonderen Dinglichkeit im Sinn des § 18a Nr. 2 Abs. 1 Satz 1 VOL/A.

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IBRRS 2003, 1075
VergabeVergabe
Wann ist Mindestanforderung zu erfüllen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.06.2002 - Verg 26/02

Die Erfüllung einer Mindestanforderung, zum Beispiel die Vorlage einer gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, kann vom Bieter nicht zu einem beliebigen Zeitpunkt, etwa noch im Nachprüfungsverfahren, nachgeholt werden. Spätestens muß die Bescheinigung, deren Vorlage der Auftraggeber zwecks Überprüfung der Zuverlässigkeit vom Bieter gemäß § 8 Nr. 5 Abs. 2 VOB/A verlangen darf, ihm in demjenigen Zeitpunkt vorliegen, in dem er sie bestimmungsgemäß verwenden soll, mithin im Zeitpunkt der Eignungsprüfung, die der Auftraggeber seinerseits nicht zu beliebiger Zeit vornehmen kann, sondern vor der sachlichen Angebotswertung durchführen muß.

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IBRRS 2003, 1074
VergabeVergabe
Wahrung der Fünf-Wochen-Frist

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2002 - Verg 8 - 15/01

Zur Wahrung der Fünf-Wochen-Frist genügt es, dass die Vergabekammer die Entscheidung innerhalb der Frist des § 113 Abs. 1. S. 1 GWB verfahrensordnungsgemäß getroffen und sie vollständig (schriftlich) abgesetzt hat.

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IBRRS 2003, 1073
VergabeVergabe
Verlängerung der Bindefrist: Abgewandeltes Angebot ist auszuschließen!

OLG Dresden, Beschluss vom 08.11.2002 - WVerg 19/02

1. Die Erklärung eines Bieters, mit der er einem Ersuchen der Vergabestelle um Zustimmung zur zeitlichen Erstreckung der Zuschlags- und Bindefrist nur unter sein Angebot ändernden Vorbehalten nachkommt, führt mit Ablauf der zur Verlängerung anstehenden Frist zum Erlöschen des ursprünglichen Angebots. Das nach Maßgabe der Änderungsvorbehalte abgewandelte Angebot ist ebenso wie nachträgliche vorbehaltlose Einwilligungen in weitere Verschiebungen der Bindefrist nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 a VOB/A von der Wertung zwingend ausgeschlossen.*)

2. Die Vergabekammer kann Vergabeverstöße, auf die der Antragsteller selbst sich nicht berufen hatte, ungeachtet der ihr mit § 114 Abs. 1 S. 2 GWB eingeräumten Befugnisse zur Begründung ihrer Entscheidung nicht heranziehen, wenn der Antragsteller gem. § 107 Abs. 3 GWB mit der Geltendmachung dieser Verstöße präkludiert wäre oder die aus ihnen ggf. abzuleitende Rechtsverletzung nicht in subjektive Rechte des Antragstellers eingreifen würde.*)

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IBRRS 2003, 1072
VergabeVergabe
Änderung an den Verdingungsunterlagen: Ausschluss zwingend!

OLG Dresden, Beschluss vom 08.11.2002 - WVerg 18/02

1. Für den gegen die Wertung eines Konkurrenzangebotes gerichteten Nachprüfungsantrag eines Bieters fehlt es am Rechtsschutzbedürfnis, wenn feststeht, dass das eigene Angebot des Antragstellers nicht gewertet werden kann; ob dieses Angebot Gegenstand der Rüge eines Mitbieters war, ist insoweit unerheblich.*)

2. Verlangt der Auftraggeber dem Inhalt der Verdingungsunterlage nach, dass Preisnachlässe etwaige in Form eines letztlich auf den Abrechnungspreis bezogenen prozentualen, d. h. variablen Preisabschlags angeboten werden, so entspricht das Angebot eines betragsmäßig fixierten Pauschalnachlasses inhaltlich nicht den Verdingungsunterlagen und ist daher grundsätzlich aus der Wertung auszuschließen.*)

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IBRRS 2003, 1071
VergabeVergabe
Angebotswertung

OLG Dresden, Beschluss vom 22.08.2002 - WVerg 10/02

1. Enthält eine Vergabebekanntmachung für Bauleistungen im Kläranlagenbau Angaben zu im Betrieb der fertiggestellten Anlage einzuhaltenden wasserrechtlichen Überwachungswerten, so ist die Vergabestelle gleichwohl grundsätzlich nicht gehindert, mit den Verdingungsunterlagen den Bietern im Rahmen der konkreten Leistungsbeschreibung strengere Betriebswerte vorzugeben.*)

2. Gibt ein Bieter eine ihm in diesem Zusammenhang abverlangte Garantieerklärung nicht oder nur mit unzureichendem Inhalt ab, kann sein Angebot ausgeschlossen und die geforderte Bietererklärung nicht ohne Verstoß gegen § 24 Nr. 3 VOB/A nachgeholt werden.*)

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IBRRS 2003, 1070
VergabeVergabe
Zum Begriff der "Verdingungsunterlagen"

OLG Dresden, Beschluss vom 12.06.2002 - WVerg 6/02

1. Zum Begriff der "Verdingungsunterlagen" nach § 10 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A.*)

2. § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A lässt in atypischen Sonderfällen trotz des Fehlens geforderter Angaben eine Angebotswertung zu, wenn dieses Erklärungsdefizit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zu einer Wettbewerbsverbesserung führen kann und deshalb ein Wertungsausschluss nicht geboten ist.*)

3. Dies begründet kein - mit § 25 Nr. 1 Abs. 1 e VOB/A unvereinbares - Ausschlussermessen der Vergabestelle, sondern räumt ihr nur einen der Kontrolle der Vergabenachprüfungs- organe unterliegenden Spielraum bei der Beurteilung der Frage ein, ob der Tatbestand eines atypischen Sonderfalls gegeben ist.*)

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IBRRS 2003, 1069
VergabeVergabe
Anspruch auf Aufhebung der Ausschreibung?

OLG Dresden, Beschluss vom 06.06.2002 - WVerg 5/02

1. Ein einheitlich abgegebenes Nebenangebot kann, auch wenn es technisch in voneinander unabhängige Teile aufgegliedert werden kann und dies der Vergabestelle erkennbar war, jedenfalls dann nicht teilweise gewertet werden, wenn der Bieter sein Einverständnis hierzu nicht mit dem Angebot zweifelsfrei zum Ausdruck gebracht hat.*)

2. Ob ein unangemessen hoher oder niedriger Preis i. S. d. § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A vorliegt, bestimmt sich grundsätzlich nicht nach einzelnen Einheitspreisen, sondern anhand des Gesamtpreises des Angebots. Insoweit ist der prozentuale Abstand des umstrittenen Angebots zu dem des nächstplazierten Bieters für sich allein nicht erheblich, weil er nichts dazu besagt, ob der angebotene Preis im Verhältnis zur angebotenen Leistung unangemessen ist.*)

3. Die Aufhebung einer Ausschreibung (§ 25 VOB/A) liegt im Ermessen der Vergabestelle; ein Anspruch eines Bieters auf Aufhebung kann sich daher nur ergeben, wenn dieses Ermessen mit dem Ergebnis auf Null reduziert wäre, dass nur eine Aufhebung ermessensfehlerfrei wäre.*)

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IBRRS 2003, 1068
VergabeVergabe

BayObLG, Beschluss vom 24.06.2002 - Verg 11/02

Nach Rücknahme der sofortigen Beschwerde im Beschwerdeverfahren vor dem Vergabesenat entspricht die Anordnung der Erstattung der Aufwendungen des Beigeladenen (§ 162 Abs. 3 VwGO analog) regelmäßig nicht der Billigkeit, sofern der Beschwerdeführer und der Beigeladene nicht mit gegensätzlicher Zielsetzung am Verfahren beteiligt waren.*)

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IBRRS 2003, 1067
Projektsteuerer und BaubetreuerProjektsteuerer und Baubetreuer

BayObLG, Beschluss vom 09.04.2002 - Verg 4/02

Zur Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen der Vergabestelle im Nachprüfungsverfahren und bei der mündlichen Verhandlung vor der Vergabekammer.*)

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IBRRS 2003, 1066
VergabeVergabe

OLG Naumburg, Beschluss vom 23.07.2001 - 1 Verg. 2/01

1. Für das Vorliegen einer Antragsbefugnis im Feststellungsverfahren nach § 114 Abs. 2 S. 2 GWB genügt die nicht auszuschließende Möglichkeit eines Schadenersatzanspruches des Bieters gegen die Vergabestelle für den Fall der Feststellung eines konkreten Vergaberechtsverstoßes.*)

2. Nach § 17 Nr. 7 Abs. 1 VOB/A können die Bieter eines Vergabeverfahrens von der Vergabestelle während des Laufes der Angebotsfrist sachdienliche zusätzliche Auskünfte verlangen; die Vergabestelle ist zur unverzüglichen und inhaltlich zutreffenden Beantwortung dieser Anfragen verpflichtet.*)

3. Als sachdienlich i. S. dieser Vorschrift kann auch eine Auskunft darüber zu verstehen sein, ob es sich beim Text einer oder mehrerer Positionen des Leistungsverzeichnisses um einen unabänderlichen Wunsch des öffentlichen Auftraggebers handelt oder ob eine abweichende Leistung - im Rahmen eines (zugelassenen) Nebenangebotes - grundsätzlich Aussicht auf Zuschlagerteilung haben kann.*)

4. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ist in einem Feststellungsverfahren regelmäßig notwendig i. S. von § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB, wenn die Höhe der im Raum stehenden Schadenersatzforderung bei einer sofortigen zivilrechtlichen Geltendmachung die sachliche Zuständigkeit eines Landgerichts begründen würde.*)

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IBRRS 2003, 1065
VergabeVergabe
Fehlende Preisangabe: Angebotsausschluss zwingend?

OLG Dresden, Beschluss vom 18.10.2001 - WVerg 8/01

1. Fehlen in einem nach VOB/A abgegebenen Angebot zu einer Einzelposition Preisangaben, so rechtfertigt dies dennoch nicht den Ausschluss des Angebots aus der Wertung, wenn sich die fehlenden Angaben aus der rechnerischen Differenz zu den lückenlosen Preisangaben im Übrigen zweifelsfrei ermitteln lassen und eine Wettbewerbsbeeinflussung deshalb ausgeschlossen ist.*)

2. Zweifel verbleiben jedenfalls dann nicht, wenn die Teilleistung, die Gegenstand der ohne Preisangaben angebotenen Einzelposition ist, an anderer Stelle des Leistungsverzeichnisses inhaltlich identisch nochmals ausgeschrieben ist und die dort vorhandenen Preisangaben des Bieters deckungsgleich mit dem Ergebnis der rechnerischen Ermittlung des fehlenden Einzelpreises sind.*)

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IBRRS 2003, 1064
VergabeVergabe

OLG Koblenz, Beschluss vom 20.12.2001 - 1 Verg. 4/01

1. Wesensmerkmal eines öffentlichen Auftrags gemäß § 99 Abs. 1 GWB ist die Teilnahme des öffentlichen Auftraggebers am Markt; das ist dann der Fall, wenn dieser seine interne Aufgabenorganisation verlässt, um Verträge mit außenstehenden Dritten abzuschließen.*)

2. Eine Kooperationsvereinbarung zweier Verkehrsunternehmer (§ 2 Abs. 1 S. 2 PBefG) ist eine gesetzlich vorgesehene Organisationsform zur Erfüllung der freiwilligen kommunalen Selbstverwaltungsaufgabe des öffentlichen Personennahverkehrs und kein Dienstleistungsauftrag gemäß § 99 Abs. 1 GWB, selbst wenn die Vereinbarung die entgeltliche Übertragung von Leistungen durch den einen auf den anderen zum Gegenstand hat; die Grenze zum öffentlichen Auftrag wird erst dann überschritten, wenn die Übertragung nicht den in den § 8 Abs. 3 S. 1 PBefG umschriebenen Zielen des öffentlichen Personennahverkehrs dient.*)

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IBRRS 2003, 1043
VergabeVergabe

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.08.2001 - Verg 32/01

Auf die verfahrensvorbereitende (also mehr dem Verfahrensrecht als den materiell-rechtlichen Rechtsgeschäften zuzuordnende) Rüge im Sinne des 107 Abs. 3 GWB ist die Vorschrift des § 174 BGB weder direkt noch analog anwendbar.

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IBRRS 2003, 1042
VergabeVergabe

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.04.2001 - Verg 28/00

Für den Fall der Rücknahme der sofortigen Beschwerde (§ 116 GWB) ist, da der 4. Teil des GWB (§§ 116 ff.) keine Vorschriften für die Entscheidung über die Kosten der Beschwerdeinstanz enthält, § 155 Abs. 2 VwGO analog anzuwenden.

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IBRRS 2003, 1041
VergabeVergabe

OLG Celle, Beschluss vom 26.04.2001 - 13 Verg 4/00

Die Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens hängt zwingend davon ab, dass ein Antragsteller bei Antragstellung noch die Vergabe an einen Wettbewerber hindern und für sich erreichen kann.

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IBRRS 2003, 1040
VergabeVergabe
Nach Vertragsschluss: Keine Prüfung der Vergaberechtswidrigkeit!

OLG Celle, Beschluss vom 04.05.2001 - 13 Verg 5/00

Ob eine Vergabe rechtswidrig war und zu korrigieren ist, kann und darf im Vergabenachprüfungsverfahren nicht mehr geprüft werden, wenn diese Vergabe zu einer wirksamen Rechtsbeziehung zwischen der Vergabestelle und dem Auftragnehmer geführt hat.

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IBRRS 2003, 1039
VergabeVergabe

OLG Celle, Beschluss vom 23.02.2001 - 13 Verg 3/01

Nach dem Wortlaut des § 118 Abs. 1 Satz 2 GWB kann das Beschwerdegericht die aufschiebende Wirkung nur unter der Voraussetzung verlängern, dass die Vergabekammer den Nachprüfungsantrag abgelehnt hat.

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IBRRS 2003, 1038
VergabeVergabe

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.11.1999 - Verg 2/99

Zur Darlegung der Antragsbefugnis ist ein Sachvortrag erforderlich, aus dem sich schlüssig und nachvollziehbar ergibt, daß durch die einzelnen gerügten Verstöße gegen die Vergabevorschriften die Aussichten des Antragstellers auf den Zuschlag beeinträchtigt worden sind oder daß die Zuschlagschancen zumindest verschlechtert worden sein können.

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IBRRS 2003, 1037
VergabeVergabe

OLG Celle, Beschluss vom 12.02.2001 - 13 Verg 2/01

Die Beurteilung des öffentlichen Zwecks für die Errichtung und Fortführung eines kommunalen Unternehmens ist der Beurteilung durch den Richter weitgehend entzogen.

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IBRRS 2003, 1036
VergabeVergabe

OLG Celle, Beschluss vom 01.03.2001 - 13 Verg 1/01

Das Wettbewerbsprinzip nach § 97 Abs. 1 GWB ist verletzt, wenn der Bieter, der den Zuschlag erhält, verpflichtet wird, eine nicht ihn treffende Schuld zu übernehmen, indem er für Verbindlichkeiten bezahlen soll, die nicht (zumindest auch) ihn treffen, sondern nur Dritte. Dementsprechend verstößt es gegen Vergaberecht, einem erfolgreichen Bieter eine Courtageverpflichtung für Maklerleistungen aufzuerlegen, die er - gäbe es die entsprechende Bestimmung in den Ausschreibungsunterlagen nicht - nicht vergüten müsste.

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IBRRS 2003, 1035
VergabeVergabe

OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.12.2001 - Verg W 6/01

Laufende Geschäfte sind nur solche, die mehr oder weniger regelmäßig wiederkehrend nach Größe, Umfang der Tätigkeit und der Finanzkraft der Auftraggeberin von sachlich weniger erheblicher Bedeutung sind.

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IBRRS 2003, 1034
Mit Beitrag
VergabeVergabe
VOF-Verfahren: Kein Ausschluss wegen Mindestsatzunterschreitung

VK Brandenburg, Beschluss vom 13.02.2003 - VK 74/02

1. Ist in der Ausschreibung von Planungsleistungen von Architekten für die Leistungsphase 3 hinsichtlich der Leistungsphase 8 eine Option enthalten, kann der Bewerber alternativ zum Umbauzuschlag nach § 24 Abs. 1 HOAI einen Zuschlag nach § 24 Abs. 2 HOAI anbieten.*)

2. In dem Angebot eines Umbauzuschlags unter 20 % für die Leistungsphase 8 nach § 24 Abs. 2 HOAI liegt keine Mindestsatzunterschreitung i.S.d. HOAI. Selbst das Vorliegen einer Mindestsatzunterschreitung rechtfertigt keinen Ausschluss des Bewerbers aus dem weiteren Verhandlungsverfahren, sondern es muss ggf. nachverhandelt werden.*)

3. Ob die Annahme des Angebots des Bewerbers für die Leistungsphase 8 hinsichtlich der Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber realistisch erscheint, erfordert eine Prognoseentscheidung des Auftraggebers zurzeit der Zuschlagsentscheidung über die Leistungsphase 3, wenn diese zunächst beauftragt werden soll und für die Leistungsphase 8 vorerst nur die Option besteht.*)

4. Sind mehrere gleich gut geeignete Bewerber im Wettbewerb um Planungsleistungen in der engeren Wahl, ist der Preis (angebotenes Honorar) ausschlaggebend für den Zuschlag.*)

5. Ein Auftraggeber, der als Behörde selbst Juristen beschäftigt, darf die Kosten für seinen Rechtsanwalt nicht für erforderlich halten, wenn die Vergabekammer bereits zuvor entschieden hat, dass das betreffende Nachprüfungsverfahren keine wesentlichen Schwierigkeiten in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht aufweist und nicht von grundsätzlicher Bedeutung ist.*)

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IBRRS 2003, 1033
VergabeVergabe
Gleichwertigkeitsprüfung eines Alternativfabrikats

VK Brandenburg, Beschluss vom 26.02.2003 - VK 77/02

1. Den Anforderungen einer Rüge genügt es, wenn die Antragsschrift im Entwurf dem Rügeschreiben beigefügt wird und darauf Bezug genommen wird.*)

2. Ein Tochterunternehmen ist zumindest dann nicht als ungeeignet zur Ausführung eines Bauauftrags anzusehen, wenn es die Produkte ihrer Muttergesellschaft anbietet, die ein von ihr autorisierter Nachunternehmer einbauen soll soweit Nachunternehmer nach den Verdingungsunterlagen zugelassen sind.*)

3. Eine unzulässige Verhandlung über geringfügige Änderungen des Angebots durch Austausch von Produkten führt noch nicht zum Ausschluss des Bieters, der den Zuschlag bekommen soll, wenn die Eintragung des Bieters auf ein widersprüchliches Leistungsverzeichnis zurückzuführen ist.*)

4. Ist eine Stoffpreisgleitklausel nicht in den Besonderen Vertragsbedingungen/ Verdingungsunterlagen vorgesehen, kann ein Angebot ausgeschlossen werden, wenn sich aus dem Angebotsschreiben der Vorbehalt einer Preiserhöhung wegen Kostenanstiegs bei bestimmter Materialien ergibt. Der mögliche Preisvorbehalt (Auslegung der Willenserklärung) kann ggf. im Aufklärungsgespräch und anschließender schriftlicher Erklärung ausgeräumt werden.*)

5. Wer ein gleichwertiges Angebot abgibt, muss bereits mit seinem Angebot die entsprechenden Nachweise für die Gleichwertigkeit vorlegen (§ 21 Nr. 2 VOB/A), andernfalls kann sein Angebot ausgeschlossen werden, muss es aber nicht. Die Vergabestelle kann im Nachhinein nach § 24 VOB/A Nachweise für die Gleichwertigkeit fordern, muss es aber nicht. Hat die Vergabestelle Nachweise nachgefordert, muss sie diese auch prüfen und darf sich nicht nur auf Ausführungen des Bieters im Bietergespräch verlassen.*)

6. Bei der Gleichwertigkeitsprüfung eines Alternativfabrikats ist eine Gegenüberstellung der Anforderungen des Leistungsverzeichnisses vorzunehmen, bei der die Eigenschaften des Leitfabrikats mit den Eigenschaften des Alternativfabrikats verglichen werden. Die Gleichwertigkeitsprüfung ist in der Vergabeakte zu dokumentieren und dem Vergabevermerk beizufügen. Das Transparenzgebot des § 97 Abs. 1 GWB verpflichtet den Auftraggeber, nachvollziehbar zu begründen und zu dokumentieren, aus welchen Gründen seiner Meinung nach das angebotene Fabrikat die vorgegebenen technischen Parameter erfüllt, insbesondere wenn es von dem vorgegebenen Leitfabrikat abweicht. Hierzu kann er sich nicht auf Ausführungen des Bieters anlässlich eines Bietergesprächs verlassen. Er hat für einen sicherheitsrelevanten Bereich (hier Feuerlöschtechnik) ggf. einen Brandsachverständigen für die Prüfung der Gleichwertigkeit hinzuzuziehen.*)

7. Eine Zuschlagserteilung kann die Vergabekammer nur tenorieren, sofern das Ermessen des Auftraggebers zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots auf Null reduziert ist. Hiervon kann nicht ausgegangen werden, wenn der Auftraggeber im Vergabevermerk feststellt, dass vorerst kein Bieter ein zuschlagsfähiges Angebot mangels Vorlage aller geforderten Nachweise abgegeben hat.*)

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IBRRS 2003, 1032
VergabeVergabe
Preisangaben mit dem Vermerk "wird nachgereicht"

VK Brandenburg, Beschluss vom 28.01.2003 - VK 71/02

§ 98 Nr. 2 GWB ist lex specialis gegenüber § 98 Nr. 4 GWB.*)

Der Antragstellerin fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn sie wegen zwingenden Ausschlusses ihres Angebotes nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A keine Chance auf den Zuschlag hat.*)

Bewusst weggelassene Preisangaben, die mit dem Vermerk "wird nachgereicht" versehen sind, können in keinem Fall nach Angebotseröffnung berücksichtigt werden, da deren Wertung gegen das Gleichbehandlungsgebot verstieße. Es kommt nicht darauf an, ob die auf diese Weise nicht bepreisten LV-Positionen wesentlich i.S.d. § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. a) VOL/A sind.*)

Im Rahmen eines wegen fehlender Antragsbefugnis unzulässigen Nachprüfungsantrages ist es der Vergabekammer verwehrt, auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens von Amts wegen im Sinne einer objektiven Rechtmäßigkeitskontrolle nach § 114 Abs. 1 S. 2 GWB einzuwirken.*)

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IBRRS 2003, 1031
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Änderung der Verdingungsunterlagen

VK Brandenburg, Beschluss vom 12.03.2003 - VK 7/03

Dem Antragsteller fehlt die Antragsbefugnis gem. § 107 Abs. 2 GWB, wenn er keinerlei Chance auf den Zuschlag hat, weil das Angebot von der Wertung auszuschließen ist und auch nicht als Nebenangebot berücksichtigungsfähig ist.*)

Eine Änderung der Verdingungsunterlagen liegt auch vor, wenn ein Bieter abweichend von den Vorgaben des LV anbietet. Die technische Abweichung kann auch nicht durch ein Aufklärungsgespräch behoben werden, wenn dies zur Veränderung der Wettbewerbsstellung führen würde. Ein solches Angebot ist daher zwingend von der Wertung auszuschließen, kann aber unter Umständen als technisch abweichendes Nebenangebot gewertet werden.*)

Das Ermessen des Auftraggebers, ein wegen technischer Abweichung vom LV auszuschließendes Hauptangebot als Nebenangebot zu werten, ist wegen des systematischen Zusammenhangs mit § 21 Nr. 3 S. 1 VOB/A im Regelfall dahingehend reduziert, das Angebot wegen des bieterschützenden Gebots eines transparenten, chancengleichen Wettbewerbs des § 97 Abs. 1, 2 GWB nach § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOB/A auszuschließen.*)

Im Rahmen eines wegen fehlender Antragsbefugnis unzulässigen Nachprüfungsantrages ist es der Vergabekammer verwehrt, auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens von Amts wegen im Sinne einer objektiven Rechtmäßigkeitskontrolle nach § 114 Abs. 1 S. 2 GWB einzuwirken.*)

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IBRRS 2003, 1030
VergabeVergabe
Eignung: Berücksichtigung der einzelnen Gesellschaften des Konzern?

EuGH, Urteil vom 18.12.1997 - Rs. C-5/97

Die Richtlinie 71/304/EWG des Rates vom 26. Juli 1971 zur Aufhebung der Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs auf dem Gebiet der öffentlichen Bauaufträge und bei öffentlichen Bauaufträgen, die an die Auftragnehmer über ihre Agenturen oder Zweigniederlassungen vergeben werden, und die Richtlinie 71/305/EWG des Rates vom 26. Juli 1971 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge sind dahin auszulegen, daß die Stelle, die für die Entscheidung über einen Antrag auf Zulassung zuständig ist, der von einer beherrschenden juristischen Person eines Konzerns gestellt wird, wenn nachgewiesen ist, daß diese Person tatsächlich über die zur Ausführung der Aufträge erforderlichen Mittel der zum Konzern gehörenden Gesellschaften verfügen kann, verpflichtet ist, die Nachweise dieser Gesellschaften bei der Beurteilung der Eignung der betreffenden juristischen Person nach den in den Artikeln 23 bis 28 der Richtlinie 71/305 genannten Kriterien zu berücksichtigen.*)

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IBRRS 2003, 1026
VergabeVergabe
Gestattungsverträge sind keine vergabepflichtigen Aufträge!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.08.2001 - Verg 3/01

Als öffentliche Dienstleistungskonzessionen zu qualifizierende Gestattungsverträge zählen nicht zu den vergabepflichtigen Aufträgen im Sinn des § 99 GWB.

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IBRRS 2003, 1025
VergabeVergabe

KG, Beschluss vom 24.10.2001 - KartVerg 10/01

Die Beschwerde gegen ein Unterlassungsgebot, einen Auftrag nicht ohne erneute Wertung zu vergeben, hat keine aufschiebende Wirkung, weil die von der Antragsgegnerin in der Hauptsache eingelegte sofortige Beschwerde das mit der Sachentscheidung der Kammer verlängerte Zuschlagsverbot nicht berührt, sondern es der Vergabestelle vor einer ihr günstigen Entscheidung nach § 121 oder 123 GWB verwehrt bleibt, den Auftrag zu vergeben (§ 118 Abs. 3 GWB).

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IBRRS 2003, 1024
VergabeVergabe

KG, Beschluss vom 23.01.2001 - KartVerg 17/00

Über die Kostenfestsetzung im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren ist entsprechend § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB, § 80 VwVfG zu entscheiden.

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IBRRS 2003, 1023
VergabeVergabe

OLG Celle, Beschluss vom 24.11.1999 - 13 Verg 7/99

Die Beauftragung eines Dritten nach § 5 Abs. 1 NRettDG ist kein öffentlicher Auftrag i. S. der §§ 97 ff. GWB.

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IBRRS 2003, 1022
VergabeVergabe
Rüge nur in Bezug auf "eigene" Rechtsverletzung!

OLG Rostock, Beschluss vom 10.05.2000 - 17 W 4/00

Durch den Verweis des § 107 Abs. 2 S. 1 GWB auf § 97 Abs. 7 GWB wird klargestellt, dass nicht jede Rechtsverletzung im Vergabeverfahren gerügt werden kann. Erforderlich ist, wie sich aus dem Wortlaut der Norm ergibt, dass sich die Rüge auf eine Verletzung der Rechte, die dem Antragsteller im Vergabeverfahren zustehen, bezieht.

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IBRRS 2003, 1020
ProzessualesProzessuales

BayObLG, Beschluss vom 08.03.2001 - 5/00 3/Str

Bei dem vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren handelt es sich um ein streitiges Verfahren vor einem ordentlichen Gericht; folglich enthält § 321 ZPO die sachgerechte Regelung für die Ergänzung eines lückenhaften Beschlusses. Die entsprechende Anwendung dieser Vorschrift ist damit geboten.

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IBRRS 2003, 1019
VergabeVergabe
Gesamtauftragssumme ist für die Wertfestsetzung maßgeblich!

BayObLG, Beschluss vom 15.01.2001 - Verg 12/00

Bei der Festsetzung des Werts gemäß § 12a Abs. 2 GKG ist die Gesamtauftragssumme auch dann maßgeblich, wenn der Antragsteller entgegen der Ausschreibung jeweils nur für Teile der von der Vergabestelle gebildeten Lose ein Angebot eingereicht hat.*)

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IBRRS 2003, 1018
VergabeVergabe

OLG Jena, Beschluss vom 22.11.2000 - 6 Verg 8/00

1. Die Grundvoraussetzung für die Zulässigkeit eines jeden Nachprüfungsantrags besteht nämlich darin, dass sich der Antrag auf ein im Zeitpunkt seiner Einreichung noch oder schon laufendes Vergabeverfahren bezieht.

2. Die Mindestvoraussetzung für ein Vergabeverfahren ist, dass feststeht, dass ein öffentlicher Auftraggeber eine bestimmte Maßnahme überhaupt durchführen wird und hierzu hinreichend konkret bestimmte Aufträge an Dritte vergeben will.

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IBRRS 2003, 1017
VergabeVergabe

OLG Jena, Beschluss vom 19.10.2000 - 6 Verg 6/00

Das Abweichen von der Mittelgebühr ist im Hinblick auf die Neuartigkeit der Rechtsmaterie sowie den Umfang und die Bedeutung der Nachprüfungsverfahren im Vergleich zu einem verwaltungsrechtlichen Widerspruchsverfahren regelmäßig angemessen.

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IBRRS 2003, 1016
VergabeVergabe

OLG Jena, Beschluss vom 28.06.2000 - 6 Verg 2/00

Auch im Bauvertragsrecht ist eine Vereinbarung der Leistungszeit entbehrlich und durchaus Raum für eine nachträgliche, dem eigentlichen Vertragsschluss nachfolgende Festlegung der Ausführungsfristen. Finden die Vertragsparteien insoweit keine Übereinstimmung, wird lückenfüllend auf die Bestimmungen der VOB/B (§§ 5 Nr. 2, 16), deren Anwendbarkeit hier vereinbart ist, zurückzugreifen sein.

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