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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10832 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2003

IBRRS 2003, 1277
Mit Beitrag
VergabeVergabe
NU-Erklärung: Stempelaufdruck “wird nachgereicht“ ausreichend?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.04.2003 - Verg 9/03

Wenn ein Bieter auf dem Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen den Stempelaufdruck "wird im Auftragsfalle nachgereicht" aufsetzt, behält er sich damit nicht vor, die Leistung in beliebigem Umfang durch Nachunternehmer ausführen zu lassen.

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IBRRS 2003, 1264
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Fehlen einer Mindestlohnvereinbarung zw. Bieter und Nachunternehmer

Regierung von Oberfranken (VOB-Stelle), Entscheidung vom 07.04.2003 - 410-4002

Fehlt bei Angebotsabgabe eine Mindestlohnvereinbarung zwischen Bieter und Nachunternehmer, rechtfertigt dies nicht immer einen Angebotsausschluss.

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IBRRS 2003, 1263
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine nur regional verständlichen Fachausdrücke benutzen!

OLG Dresden, Urteil vom 27.03.2003 - 19 U 1971/02

1. Die Leistungsbeschreibung einer öffentlichen Ausschreibung hat verkehrsübliche, in Fachkreisen allgemein verständliche Formulierungen zu verwenden. Nur regional verbreitete, sprachliche Besonderheiten sind unzulässig (hier: Vierungen bzw. Vorplattungen).

2. Von der Vergabestelle vorformulierte Ausschreibungsunterlagen sind bei Unklarheiten nach dem Empfängerhorizont eines potentiellen, fachkundigen Bieters auszulegen, der mit dem Sprachgebrauch eines regional begrenzten Fachkreises nicht vertraut ist.

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IBRRS 2003, 1262
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kein Primärrechtsschutz für Dienstleistungskonzessionen

OLG Hamburg, Beschluss vom 10.04.2003 - 1 Verg 1/03

1. Dienstleistungskonzessionen unterliegen nicht dem Vergaberecht.*)

2. Bei der unentgeltlichen Bereitstellung von Räumlichkeiten durch den Auftraggeber zum Zwecke des eigenverantwortlichen Betriebs einer Fahrradstation durch den Auftragnehmer handelt es sich um eine Dienstleistungskonzession.*)

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IBRRS 2003, 1258
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Aufhebung wegen Versäumnis einer europaweiten Ausschreibung

OLG Koblenz, Beschluss vom 10.04.2003 - 1 Verg 1/03

1.) Einem gegen die Aufhebung einer Ausschreibung gestellten, auf die Fortführung des aufgehobenen Verfahrens gerichteten Nachprüfungsantrag kann das Rechtsschutzbedürfnis fehlen, wenn vor Antragstellung die Vergabestelle den Auftrag neu ausgeschrieben hatte, der Antragsteller die Neuausschreibung aber nicht als verfahrensfehlerhaft gerügt und dementsprechend auch nicht mit einem Nachprüfungsantrag beanstandet hat.*)

2.) An die Benachrichtigung der Bieter von der Aufhebung und deren Gründe sind keine strengeren Inhaltsanforderungen zu stellen als an die Vorabinformation nach § 13 VgV.*)

3.) Die Rechtmäßigkeitsüberprüfung der Aufhebungsentscheidung ist nicht auf die in der Bieterbenachrichtigung angegebenen Gründe beschränkt.*)

4.) Das Versäumnis einer europaweiten Ausschreibung infolge eines Übersehens der Schwellenwertregelung ist jedenfalls dann ein schwerwiegender, zur Aufhebung der Ausschreibung berechtigender Grund i.S.d. § 26 Nr. 1 Buchst. d VOL/A, wenn die Bieter schon bei ersten Angebotskalkulationen hätten erkennen können und müssen, dass der Schwellenwert deutlich überschritten wird, und der Aufhebung zeitnah eine Neuausschreibung folgt.*)

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IBRRS 2003, 1255
VergabeVergabe
Eindeutigkeit des Nebenangebots

OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.11.2002 - Verg W 16/02

Nebenangebote müssen so eindeutig und erschöpfend beschrieben werden, dass der Auftraggeber es prüfen, werten und feststellen kann, ob es gleichwertig ist. Sie müssen insbesondere unmissverständlich erkennen lassen, was angeboten wird.*)

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IBRRS 2003, 1244
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kartellrecht - Kommunale Einkaufsgemeinschaften sind zulässig

BGH, Urteil vom 12.11.2002 - KZR 11/01

a) Beschaffen sich Gemeinden Waren über eine von einem kommunalen Spitzenverband gegründete Gesellschaft, die gemeinsame Ausschreibungen durchführt und so die Nachfrage der Gemeinden bündelt, dann liegt darin ein unter das Kartellverbot nach § 1 GWB fallendes Verhalten.*)

b) Auch kleine und mittlere Gemeinden können Einkaufsgemeinschaften im Sinne des § 4 Abs. 2 GWB bilden.*)




IBRRS 2003, 1225
VergabeVergabe
Erstattung von Anwaltskosten nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags

BayObLG, Beschluss vom 15.04.2003 - Verg 4/03

Zum Anspruch der Antragsgegnerin auf Erstattung von Anwaltskosten nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags durch die Antragstellerin im Verfahren vor der Vergabekammer.*)

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IBRRS 2003, 1224
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Aufhebung eines Verhandlungsverfahrens

VK Bund, Beschluss vom 28.04.2003 - VK 1-19/03

1. Auch im Verhandlungsverfahren ist eine Aufhebung nicht in das freie Belieben der Vergabestelle gestellt.

2. Zur Geltung des Transparenzprinzips bei der Aufhebung eines Verhandlungsverfahrens.

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IBRRS 2003, 1223
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Untätigbleiben der Vergabekammer

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.04.2003 - 5 Verg 4/02

1. Liegt bis zum Ablauf der 5-Wochen-Frist kein Beschluss der Vergabekammer vor, ist die form- und fristgerecht im Sinne von § 117 GWB erhobene sofortige Beschwerde der Antragstellerin als Untätigkeitsbeschwerde gemäß § 116 Abs. 2 GWB statthaft und zulässig.

2. Die § 100 Abs. 1, § 127 Nr. 1 GWB, § 2 VgV verstoßen nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.

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IBRRS 2003, 1222
VergabeVergabe
Überprüfung eines Ermessensverstoßes

EuG, Urteil vom 25.02.2003 - Rs. T-4/01

1. Verfügt das Organ über ein Ermessen, so besteht das entscheidende Kriterium für die Beurteilung der Frage, ob ein Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht als hinreichend qualifiziert anzusehen ist, darin, dass dieses Gemeinschaftsorgan die Grenzen, die seinem Ermessen gesetzt sind, offenkundig und erheblich überschritten hat.

2. Aus Artikel 30 Absatz 2 Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG geht hervor, dass, wenn der Zuschlag eines Auftrags auf das wirtschaftlich günstigste Angebot erfolgt, der Rat in den Verdingungsunterlagen alle Zuschlagskriterien angeben muss, deren Verwendung er vorsieht.

3. Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe a Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG darf nicht dahin ausgelegt werden, dass jedes Vergabekriterium, das der Auftraggeber festgelegt hat, um das wirtschaftlich günstigste Angebot zu ermitteln, notwendigerweise rein wirtschaftlicher Art sein muss, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass Faktoren, die nicht rein wirtschaftlich sind, sich auf den Wert eines Angebots für diesen Auftraggeber auswirken können.

4. Aus dem Wortlaut des Artikels 30 Absatz 4 Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG ergibt sich, dass der Rat verpflichtet ist, erstens die zweifelhaften Angebote zu ermitteln, zweitens es den betroffenen Unternehmen zu ermöglichen, deren Seriosität darzutun, indem er von ihnen Aufklärung verlangt, wo er dies für angezeigt hält, drittens die Stichhaltigkeit der von den Betroffenen eingereichten Erklärungen zu beurteilen und viertens über die Zulassung oder die Ablehnung dieser Angebote zu entscheiden.

5. Der Rat genügt seiner Begründungspflicht, wenn er sich zunächst darauf beschränkt, die nicht berücksichtigten Bieter sofort durch eine einfache, nicht mit Gründen versehene Mitteilung von der Ablehnung ihres Angebots zu unterrichten, und später den Bietern, die dies ausdrücklich beantragen, innerhalb einer Frist von 15 Tagen nach Eingang eines entsprechenden schriftlichen Antrags die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots und den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen.

6. Bei der Prüfung der Begründungspflicht ist auf die Informationen abzustellen, über die der Kläger zum Zeitpunkt der Klageerhebung verfügt hat.

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IBRRS 2003, 1221
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wertung der einzelnen Vergabekriterien

EuG, Urteil vom 25.02.2003 - Rs. T-183/00

1. Sobald der Rat einem Bieter den Zuschlag erteilt, sind die Angebote der übrigen Bieter automatisch abgelehnt, ohne dass dafür weitere Entscheidungen erlassen werden müssten. Daraus ergibt sich weiter, dass die förmliche Mitteilung des Ausschreibungsergebnisses an die unterlegenen Bieter keine gegenüber der Entscheidung über die Zuschlagserteilung gesonderte Entscheidung ist, die demzufolge auch nicht gesondert angegriffen werden muss.

2. Das Gericht ist im Rahmen einer Nichtigkeitsklage gemäß Artikel 230 EG-Vertrag gehalten, der Frage der Existenz des angefochtenen Rechtsakts von Amts wegen nachzugehen, sofern die Parteien insoweit hinreichende Anhaltspunkte darlegen.

3. Ein Vergabevermerk nach Art. 8 Abs. 3 Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG kann in drei Schriftstücken anstelle nur eines einzigen aufgenommen werden.

4. Ersucht der Bieter das betreffende Organ vor der Klageerhebung, aber nach dem in Artikel 8 Absatz 1 Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG genannten Zeitpunkt um ergänzende Erläuterungen zu einer Entscheidung und erhält er sie, so kann er nicht verlangen, dass das Gericht diese bei seiner Beurteilung, ob die Begründung ausreichend war, unberücksichtigt lässt; dabei ist freilich zu beachten, dass das Organ die ursprüngliche Begründung nicht durch eine gänzlich neue Begründung ersetzen darf.

5. Artikel 30 Absatz 2 Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG verpflichtet nicht dazu, sondern empfiehlt nur, die Reihenfolge der den Vergabekriterien zuerkannten Bedeutung anzugeben. Demnach kommt, wenn in den Verdingungsunterlagen nichts anderes festgelegt ist, nicht notwendig jedem der Kriterien der gleiche Wert zu.

6. Der Rat darf, wenn hinsichtlich der qualitativen Kriterien keine erheblichen Unterschiede zwischen den Angeboten bestehen, die den ihnen jeweils letztlich zukommenden wirtschaftlichen Wert hätten beeinflussen können, im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens dem Angebotsbetrag ein größeres Gewicht beimessen.

7. Nach ständiger Rechtsprechung setzt die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft voraus, dass der Kläger die Rechtswidrigkeit des dem betreffenden Organ vorgeworfenen Verhaltens, den Eintritt eines Schadens und das Bestehen eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen diesem Verhalten und dem geltend gemachten Schaden nachweist.

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IBRRS 2003, 1216
Sachenrechtsbereinigung, VermögensrechtSachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht
Bodenreform - § 3a AusglLeistG ist verfassungskonform

BGH, Urteil vom 04.04.2003 - V ZR 314/02

§ 3a AusglLeistG ist verfassungsrechtlich unbedenklich.*)

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IBRRS 2003, 1199
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Der Begriff des Nebenangebots

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.04.2003 - Verg 69/02

1. Die Rüge gegenüber dem Auftraggeber und der Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer können am selben Tag angebracht werden.

2. Der Begriff "Nebenangebot" umfasst jede Abweichung vom geforderten Angebot. Selbst Änderungsvorschläge sind danach als Nebenangebote zu betrachten.

3. Können entsprechend der Leistungsbeschreibung Nebenangebote nur in Verbindung mit einem Hauptangebot abgegeben werden, so ist ein Bieter, der nur ein Nebenangebot abgibt, zwingend auszuschließen.

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IBRRS 2003, 1198
VergabeVergabe
Rechtsnatur der Kostenfestsetzung im Nachprüfungsverfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.02.2003 - Verg 16/02

Bei der Kostenfestsetzung durch die Vergabekammer handelt es sich um einen Verwaltungsakt, der Rechtswirkungen ausschließlich im Verhältnis zwischen dem Antragsgegner und dem Antragsteller des Nachprüfungsverfahrens entfaltet und nicht darüber hinaus auch in die Rechtssphäre des Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers eingreift.

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IBRRS 2003, 1174
VergabeVergabe
Wertung mehrerer relevanter Zuschlagskriterien

VK Sachsen, Beschluss vom 07.04.2003 - 1/SVK/024-03

1. Sind mehrere relevante Zuschlagskriterien für die Zuschlagserteilung angegeben, müssen diese auch separat gewertet werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn zusätzlich zur Leistung ein Wartungsvertrag ausgeschrieben und die Wartung als für die Wertung relevantes Kriterium bezeichnet wurde.*)

2. Die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes gemäß § 128 Abs. 4 GWB i. V. m. § 80 VwVfG ist in der Regel nur zu bejahen, wenn das Nachprüfungsverfahren auch prozessuale Fragen betrifft.*)

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IBRRS 2003, 1173
VergabeVergabe
Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags

VK Sachsen, Beschluss vom 07.04.2003 - 1/SVK/021-03

Zur Frage der Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags.

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IBRRS 2003, 1172
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Gleichwertigkeit des Nebenangebots: Nachforschungspflicht des AG?

VK Sachsen, Beschluss vom 10.03.2003 - 1/SVK/012-03

1. Es liegt in der Risikosphäre des Bieters, wenn bei einem Nebenangebot nicht gleichzeitig mit der Angebotsabgabe Unterlagen zur Gleichwertigkeit der angebotenen mit der ausgeschriebenen Leistung abgegeben werden. Dem Auftraggeber obliegt insoweit keine gesteigerte Nachforschungspflicht.*)

2. Der Bieter hat keinen Anspruch darauf, die Gleichwertigkeit seines Nebenangebots in einem Bietergespräch nachweisen zu dürfen.*)




IBRRS 2003, 1171
VergabeVergabe
Antrag auf vorzeitige Gestattung des Zuschlags

VK Sachsen, Beschluss vom 27.02.2003 - 1/SVK/005-03

1. Erklärt der Auftraggeber nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages durch den Antragsteller seinerseits einen gestellten, aber noch nicht beschiedenen Antrag auf vorzeitige Gestattung des Zuschlags gemäß § 115 Abs. 2 GWB für erledigt, so bestimmt sich die Kostenpflicht nach den Erfolgsaussichten des Gestattungsantrages im Zeitpunkt seiner Erledigung.*)

2. Ein Antrag auf vorzeitige Gestattung des Zuschlags ist grundsätzlich abzulehnen, wenn der Auftraggeber lediglich Gründe allgemeiner Art (Bauverzögerung, Verteuerung des Vorhabens) ins Feld führt, ohne dafür konkrete Angaben und Beträge anzugeben.*)

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IBRRS 2003, 1145
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Niedriges Angebot muss nicht ausgeschlossen werden

OLG Celle, Beschluss vom 24.04.2003 - 13 Verg 4/03

Ein Bieter ist nicht allein deshalb auszuschließen, weil der angebotene Preis erheblich unter den Preisen der anderen Bieter liegt (hier: mehr als 30%), sofern sachliche Gründe vorliegen, die den niedrigen Preis rechtfertigen.*)

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IBRRS 2003, 1143
VergabeVergabe
Zur Frage, wann ein mehrdeutiges Angebot abzulehnen ist

EuG, Urteil vom 27.09.2002 - Rs. T-211/02

1. Wenn ein Angebot mehrdeutig ist und die Kommission nicht die Möglichkeit hat, schnell und effizient festzustellen, was es tatsächlich bedeutet, hat sie keine andere Wahl, als dieses Angebot abzulehnen.

2. Wird ihr allerdings die Befugnis eingeräumt, eine Klarstellung zu verlangen, so läuft es im Prinzip dem Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung zuwider, wenn ein Bewertungsausschuss ein Angebot ablehnt, ohne von dieser Befugnis Gebrauch zu machen, obwohl der Wortlaut eines Angebots und die Umstände des Falles, von denen die Kommission Kenntnis hat, anzeigen, dass die Mehrdeutigkeit sich wahrscheinlich einfach auflösen lässt und leicht beseitigt werden kann.

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IBRRS 2003, 1124
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Architekt als ausgeschlossener Sachverständiger

OLG Jena, Beschluss vom 08.04.2003 - 6 Verg 9/02

1. § 16 VgV statuiert ein Mitwirkungsverbot an Vergabeentscheidungen zu Ungunsten derjenigen Personen, welche als Bieter oder für einen Bieter am Vergabeverfahren beteiligt sind. Ist eine solche "als voreingenommen geltende natürliche Person" (§ 16 Abs. 1 VgV) an einer der im Vergabeverfahren zu treffenden Entscheidungen beteiligt, ist diese Entscheidung fehlerhaft zustande gekommen mit der Folge, dass ihr Bestand nicht gewährleistet ist.*)

2. Da § 16 VgV das Mitwirkungsverbot von Bietern oder Personen betrifft, welche Bieter nach Maßgabe eines der in § 16 VgV näher bestimmten Verhältnisses unterstützen, setzt § 16 VgV die Existenz von Bietern voraus. Diese ist erst möglich, wenn das Vergabeverfahren formell eingeleitet ist. Die Entscheidung, ein Beschaffungsprojekt in ein Vergabeverfahren überzuleiten, also die Ausschreibung nicht nur zu konzipieren, sondern sie nach außen zu veröffentlichen (vgl. §§ 17 VOL/A, 5 Abs. 1 VOF), mag eine "Entscheidung in einem Vergabeverfahren" sein. Sie fällt indessen nicht in den Geltungsbereich des § 16 VgV, weil es an Bietern fehlt, welche an dieser Entscheidung mitgewirkt haben können (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 10.08.200, 1 Verg 2/00, NZBau 2000, 534). Dies verkennt das Hanseatische OLG Hamburg in seinem Beschluss v. 04.11.2002 (Verg 3/02, VergabeR 2003, 40 = ZfBR 2003, 186).*)

3. Ein Bewerbungsverbot ergibt sich aus § 16 VgV nicht.*)

4. § 4 Abs. 1 VOF untersagt Vergabekriterien, die unabhängig von objektivierbar-personenbezogenen Elementen auf eine bestimmte (natürliche oder juristische) Person hin formuliert sind oder angewandt werden, damit diese Person die Kriterien erfülle und den Auftrag erhalte.*)

5. Das Gebot der ausschließlich an objektiven Kriterien anknüpfenden Auftragsvergabe bedeutet nicht, dass personenbezogene Merkmale im Rahmen der Bewertung von Eignung, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Kreativität und die Führungsfähigkeit ausgeschlossen wären, denn auch sie sind objektive Elemente der Angebotsbewertung.*)

6. § 6 Abs. 2 VOF begründet in Umsetzung der Prinzipien des § 4 VOF für Sachverständige ein Bewerbungsverbot, weil der Sachverständige einen gerade im Geltungsbereich der VOF wettbewerbswirksamen Wissensvorsprung hat. Diesen Wettbewerbsvorteil, der sich nicht aus besserer Eignung, größerer Zuverlässigkeit und höherer Leistungsfähigkeit, sondern aus dem Zufall der Vorbefassung mit dem Auftrag der Vergabestelle ergibt, will § 6 Abs. 2 VOF eliminieren, indem er eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an der Vergabe untersagt.*)

7. Ein Architekt, der im Vorfeld einer später im VOF-Verfahren ausgeschriebenen Altbausanierung mit umfangreichen Architektenleistungen beauftragt war und dabei den Gebäudebefund aufgenommen und ihn in einem Zwischenbericht betreffend den Stand der Vorplanung zukunftsgerichtet dahin verarbeitet hat, dass er die einzelnen Instandsetzungsmaßnahmen festgehalten, sie gewerksmäßig zugeordnet und kostenmäßig veranschlagt hat, war als Sachverständiger i.S.d. § 6 Abs. 2 VOF bei der Beschreibung der Aufgabenstellung tätig.*)

8. § 6 Abs. 2 VOF begründet kein Mitwirkungsverbot an einer der im Vergabeverfahren zu treffenden Entscheidungen (vgl. § 16 Abs. 1 VgV), denn § 6 Abs. 1 VOF gestattet diese Mitwirkung ausdrücklich.*)

9. Es kommt nicht darauf an, ob der im Vorfeld tätige Architekt die der Ausschreibung zugrunde liegende Aufgabenbeschreibung i.S.d. § 8 VOF erstellt hat. Den von §§ 4 Abs. 1 bis 3, 6 Abs. 2 VOF verfolgten Zwecken entsprechend muss der Begriff des "Sachverständigen" weit verstanden werden. Gleiches gilt für das „Beschreiben der Aufgabenstellung".*)

10. Es bleibt offen, ob das Bewerbungsverbot nach § 6 Abs. 2 VOF dort nicht eingreift, wo die Vorbefassung erwiesenermaßen den Wettbewerb nicht beeinträchtigt (vgl. § 16 Abs. 1 letzter Halbsatz VgV). Sollte eine derartige Einschränkung über den Wortlaut des § 6 Abs. 2 VOF gelten, so wären ihre Voraussetzungen jedenfalls von demjenigen Bewerber vorzutragen und nachzuweisen, den das Bewerbungsverbot betrifft.*)

11. Ein hinsichtlich eines ARGE-Mitglieds bestehendes Bewerbungsverbot erstreckt sich auf die ARGE, so dass deren Angebot zwingend dem Ausschluss unterliegt.*)

12. Auch wenn die Vergabestelle als Körperschaft des öffentlichen Rechts zunächst auf ihren rechtskundigen Mitarbeiterstab verwiesen ist, erscheint die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts für sie dann erforderlich, wenn dort die zur Durchführung eines Vergabeprüfungsverfahrens erforderlichen Kenntnisse nicht vorauszusetzen sind.*)

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IBRRS 2003, 1123
VergabeVergabe
Kostenerstattungspflicht des Beigeladenen

OLG Jena, Beschluss vom 04.04.2003 - 6 Verg 4/03

1. Die Kostenentscheidung der Vergabekammer getroffene kann isoliert im Beschwerdeverfahren angefochten werden. Über die sofortige Beschwerde muss nicht mündlich verhandelt werden, weil § 120 Abs. 2 i.V.m. § 69 Abs. 1 GWB nur bei Entscheidungen in der Hauptsache gilt.*)

2. Es entspricht gefestigter Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. vom 15.06.2000 Verg 6/00, vgl. auch OLG Stuttgart, ZVgR 2000, 165), dass in analoger Anwendung der Vorschrift des § 154 Abs. 3 VwGO ein Beigeladener, der sich mit eigenen Sachanträgen aktiv am Verfahren vor der Vergabekammer beteiligt, den entsprechenden Kostenanteil trägt. § 154 Abs. 3 VwGO bietet keinen Raum für Billigkeitserwägungen.*)

3. Ob der Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte zu folgen ist, dass dem unterliegenden Antragsteller die in Analogie zu § 162 Abs. 3 VwGO mit Blick auf die dort statuierte Billigkeitsschranke außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen nur bei Vorliegen besonderer Umstände auferlegt werden können, da andernfalls ein potenzieller Antragsteller mit Blick auf das drohende Kostenrisiko gänzlich davon abgehalten werden könnte, den Weg zum Nachprüfungsverfahren zu beschreiten. (vgl. OLG Brandenburg, VergabeR 2002, 417), bleibt offen.*)

4. Die Beiladung als solche verpflichtet nicht zur aktiven Teilname am Vergabeprüfungsverfahren. Die Kostenpflicht eines Beigeladnen beruht nicht auf der Beiladung, sondern darauf, dass er sich entschieden hat, durch eigene Sachanträge in das Verfahren einzugreifen.*)

5. Genießt die Vergabestelle aufgrund besonderen gesetzliche Anordnung (hier: § 3 Abs. 1 Nr. 3 ThürVwKostG) Gebührenbefreiung, kann die Beigeladene, welche mit der Vergabestelle gesamtschuldnerisch die Verfahrenskosten trägt, nach allgemeinen Regeln nicht zur Erstattung des auf die Vergabestelle entfallenden Gebührenanteils herangezogen werden.*)

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IBRRS 2003, 1117
VergabeVergabe
Fehlende Garantieerklärung bzgl. Betriebswerte führt zum Ausschluss

OLG Dresden, Beschluss vom 22.08.2002 - WVerg 0010/02

1. Enthält eine Vergabebekanntmachung für Bauleistungen im Kläranlagenbau Angaben zu im Betrieb der fertiggestellten Anlage einzuhaltenden wasserrechtlichen Überwachungswerten, so ist die Vergabestelle gleichwohl grundsätzlich nicht gehindert, mit den Verdingungsunterlagen den Bietern im Rahmen der konkreten Leistungsbeschreibung strengere Betriebswerte vorzugeben.*)

2. Gibt ein Bieter eine ihm in diesem Zusammenhang abverlangte Garantieerklärung nicht oder nur mit unzureichendem Inhalt ab, kann sein Angebot ausgeschlossen und die geforderte Bietererklärung nicht ohne Verstoß gegen § 24 Nr. 3 VOB/A nachgeholt werden.*)

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IBRRS 2003, 1105
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Jahrelange Vergabepraxis schafft berechtigtes Vertrauen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.03.2003 - Verg 8/03

1. Durch eine jahrelange Praxis der Vergabestelle kann bei den Bietern analog § 242 BGB berechtigtes Vertrauen geschaffen werden.

2. Berechtigtes Vertrauen kann dazu führen, dass ein Bieter, der das Nachunternehmerverzeichnis - wie immer - mit dem Stempel "wird nachgereicht" versehen hat, nicht vom Vergabeverfahren auszuschließen ist.

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IBRRS 2003, 1101
VergabeVergabe
Ausschluss wegen unvollständigen Angebots

OLG Jena, Beschluss vom 08.04.2003 - 6 Verg 1/03

1. Das Vergabeverfahren bezweckt aus der Sicht des Auftraggebers Beschaffung zu optimalen Bedingungen und aus der Sicht der Bewerber Gleichbehandlung im Wettbewerb. Diese Ziele sind in Einklang zu bringen mit den den Gleichbehandlungsgrundsatz und das Wettbewerbsprinzip gewährleistenden Formalitäten, indem die Beachtung der Formalerfordernisse nicht zum Selbstzweck wird, sondern sich das formale Element in der Sicherstellung der materiellen Vergabeprinzipien verwirklicht.*)

2. Ein gem. § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A zum Ausschluss führender Verstoß gegen das Gebot vollständiger Preisangaben kommt nicht in Betracht, wenn diese die Eindeutigkeit des Angebots nicht berühren, sie aufgrund ihrer Geringfügigkeit keine Auswirkungen auf das Wertungsergebnis besitzen und Manipulationen seitens des Bieters ausgeschlossen sind (vgl. OLG Saarbrücken, VergabeR 2002, 493, 497; OLG Brandenburg, Beschl. Vom 19.12.2002, Verg 12/02 jeweils mit. Nachw.).*)

3. An der notwendigen Eindeutigkeit fehlt es, wenn das Angebot aus dem Blickwinkel eines objektiven verständigen Empfängers nicht auf seine wirtschaftliche Qualität hin prüffähig ist.*)

4. Dazu muss nicht aus dem Kontext der Angebotsunterlagen heraus der fehlende Einheits- bzw. Gesamtpreis jeder einzelnen Leistungsposition exakt beziffert werden können Eindeutig ist das Angebot, wenn eine an funktionalen Maßstäben ausgerichtete Beurteilung ergibt, dass es trotz der Unvollständigkeit für den wertenden Vergleich mit den übrigen Bewerbungen geeignet ist. Das ist dann nicht der Fall, wenn die Vergabestelle ohne weiteres erkennen kann, dass die Preislücke nur eine untergeordnete Position betrifft, die einen unbedeutenden Anteil an der Gesamtkalkulation ausmacht. Dagegen ist ein Angebot unbestimmt und damit von vornherein nicht wertungsfähig, wenn sich nach Öffnung der Angebote erst auf Nachfrage beim Bieter ermessen lässt, ob es sich um eine zu vernachlässigende oder eine wesentliche, in das eigentliche Preis-Leistungs-Verhältnis eingreifende Preislücke handelt. Unwesentlich ist eine Kalkulationsunschärfe (+/- 50 Euro), die sich unterhalb des Promillebereichs bewegt.*)

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IBRRS 2003, 1090
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Verletzung der Informationspflicht

OLG Dresden, Beschluss vom 14.02.2003 - WVerg 0011/01

1. Einen Verstoß der Vergabestelle gegen § 13 VgV können nur am vorangegangenen Vergabeverfahren beteiligte Bieter (samt denen, die an einer Beteiligung vergaberechtswidrig gehindert waren) und diese nur innerhalb eines den üblichen Zulässigkeitsschranken unterliegenden Nachprüfungsverfahrens geltend machen, dessen Erreichbarkeit für den Bieter § 13 VgV gerade sicherstellen will.*)

2. Eine Verletzung von § 13 VgV kann für sich allein gesehen einem Nachprüfungsverfahren nicht, auch nicht teilweise, zum Erfolg verhelfen; hinzutreten muss stets ein vergaberechtliches Fehlverhalten des Auftraggebers in der Sache selbst.*)

3. Hat sich eine Vergabestelle mit Ausnahme des Verstoßes gegen § 13 VgV vergaberechtskonform verhalten, so löst dieser Verstoß ihr nachteilige Kostenfolgen im Nachprüfungsverfahren allenfalls dann aus, wenn gerade durch ihn Kosten verursacht worden sind, die ansonsten nicht entstanden wären.*)

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IBRRS 2003, 1089
VergabeVergabe
Zuschlagerteilung während des Rechtsmittelverfahrens

OLG Naumburg, Beschluss vom 16.01.2003 - 1 Verg 10/02

1. Der Senat hält an seiner Auffassung fest, dass ein Zuschlag, der nach Ablauf der Frist des § 115 Abs. 1 GWB von der Vergabestelle erteilt wird, wirksam ist, wenn die Beschwerdeführerin ihrer Pflicht nach § 117 Abs. 4 GWB zur gleichzeitig mit der Einlegung der sofortigen Beschwerde zu bewirkenden Information der Vergabestelle nicht genügt und die Vergabestelle auch nicht in anderer Weise, z. Bsp. durch Übermittlung der Rechtsmittelschrift durch das Gericht, Kenntnis von der Einlegung der sofortigen Beschwerde erlangt hatte (vgl. OLG Naumburg NZBau 2000, 253). Die hiergegen in der Kommentarliteratur geübte Kritik vermag eine andere Entscheidung nicht zu rechtfertigen.*)

2. Die Vorschrift des § 118 Abs. 1 GWB normiert kein eigenständiges gesetzliches Verbot i. S. des § 134 BGB, sondern eröffnet in seinem Kern nur die Möglichkeit einer Verlängerung des gesetzlichen Verbotes der Zuschlagerteilung nach § 115 Abs. 1 GWB durch eine gerichtliche Entscheidung.*)

3. Dem Vergaberecht im Anwendungsbereich des 4. Teils des GWB ist im Hinblick auf jegliche Entscheidungen der Vergabenachprüfungsinstanzen der Rechtsgedanke immanent, dass ein effektiver Rechtsschutz nur bestehen soll, wenn und soweit sich ein Bieter eigenverantwortlich hierum bemüht.*)

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IBRRS 2003, 1088
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rechtsschutz bei "In-House-Geschäft": Vorlage an EuGH

OLG Naumburg, Beschluss vom 08.01.2003 - 1 Verg 7/02

1. Das nationale Recht ist so konzipiert, dass es den Zugang eines Bieters bzw. Bewerbers zum vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrenerst ab Beginn des förmlichen Vergabeverfahrens, regelmäßig also ab Beginn der Vergabebekanntmachung, eröffnet. Soweit verschiedene Nachprüfungsinstanzen im Bestreben, effektiven Rechtsschutz auch gegen eine vermeintlich vergaberechtswidrige Nichtausschreibung zu gewähren, für den Zugang zum Nachprüfungsverfahren an einem materiellen Begriffsverständnis des Vergabeverfahrens anknüpfen, erscheint dies nur im Einzelfall praktikabel und justiziabel, im Allgemeinen befördert es eher Rechtsunsicherheit. Für eine Rechtsfortbildung ist maßgeblich, ob und inwieweit das Gemeinschaftsrecht, hier insbesondere die Bestimmungen der Rechtsmittelkoordinierungsrichtlinie, von den Mitgliedsstaaten die Sicherstellung einer Nachprüfungsmöglichkeit von Beschaffungsvorgängen außerhalb förmlicher Vergabeverfahren, ggfs. bereits in einem sehr frühen Stadium des Beschaffungsvorganges, verlangt, d. h. ab wann aus Sicht des Gemeinschaftsrechts eine konkrete, der Nachprüfung zugängliche Entscheidung der Vergabebehörde über die Art und Weise der Beschaffung vorliegt.*)

2. Zu den Voraussetzungen eines vergabefreien Eigengeschäftes des öffentlichen Auftraggebers (so gen. "In-house" -Geschäft) bei einem Vertrag über Dienstleistungen mit einer so genannten Beteiligungsgesellschaft der öffentlichen Hand.*)

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IBRRS 2003, 1087
VergabeVergabe
Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten

OLG Dresden, Beschluss vom 07.02.2003 - WVerg 21/02

1. Der Senat hält daran fest, dass die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten durch die Vergabestelle im Verfahren vor der Vergabekammer jeweils nach dem individuellen Streitstoff des einzelnen Nachprüfungsverfahrens zu beurteilen ist. Stehen Fragen des materiellen Vergaberechts im Vordergrund, wird regelmäßig eine anwaltliche Vertretung nicht notwendig sein.*)

2. Dies gilt jedenfalls auch dann, wenn öffentlicher Auftraggeber neben einer juristischen Person des privaten Rechts auch eine Gebietskörperschaft ist, von der Kenntnisse des materiellen Vergaberechts ohne Weiteres erwartet werden dürfen, solange diese Körperschaft verantwortlich in die Vergabeentscheidung mit einbezogen ist.*)

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IBRRS 2003, 1086
VergabeVergabe

OLG Jena, Beschluss vom 14.11.2002 - 6 Verg 7/02

1. Nach § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A darf der Auftraggeber nach Öffnung der Angebote bis zur Zuschlagserteilung mit einem Bieter unter anderem zu dem Zweck verhandeln, um sich über das Angebot selbst zu unterrichten. Verweigert ein Bieter die geforderten Aufklärungen und Angaben, so kann sein Angebot nach § 24 Nr. 2 VOB/A unberücksichtigt bleiben. Voraussetzung dafür, ein Angebot gem. § 24 Nr. 2 VOB/A unberücksichtigt zu lassen, ist das Vorliegen von Aufklärungsbedarf, so dass der Auftraggeber für eine ordnungsgemäße Wertung des Angebots auf die vom aufgeforderten Bieter nachgereichten Angaben bzw. Unterlagen angewiesen ist.*)

2. Der Auftraggeber kann einem gem. § 24 Nr. 1 VOB/A zur Nachinformation aufgeforderten Bieter eine Ausschlussfrist setzen, nach deren Ablauf er die Voraussetzungen des § 24 Nr. 2 VOB/A bejaht. Sinn und Zweck des § 24 Nr. 1 VOB/A fordern, dem Auftraggeber ein solches Recht einzuräumen, denn der Aufklärungsbedarf im Sinne von § 24 Nr. 1 VOB/A resultiert aus Angebotslücken, welche der Bieter ohne Verletzung des Nachverhandlungsverbots durch ergänzende Unterrichtung des Auftraggebers schließen kann und während der Auftraggeber sie hinnehmen muss, ohne das Angebot sofort ausschließen zu können.*)

3. Aus dem Grundsatz des vollständigen und sofort wertungsfähigen Angebots (vgl. § 23 Nr. 2 VOB/A. § 23 Nr. 2 VOL/A) folgt ebenso wie aus dem Gleichbehandlungssatz, dass die öffentlichen Auftraggeber prinzipiell davon ausgehen können, die Bewertung der eröffneten Angebote werde nicht durch nachinformationsbedingte Verzögerungen hinausgeschoben werden, so dass der Auftraggeber den für die Beschaffung ingesamt vorgesehenen Zeitrahmen mit dieser Vorgabe bestimmen kann. Ergibt sich programmwidrig zusätzlicher Aufklärungsbedarf, so ist es sachgerecht und vergaberechtlich unbedenklich, eine so bewirkte Verschiebung des Beschaffungsrahmens durch Fristsetzung entweder ganz zu vermeiden oder auf ein mit dem Beschaffungsbedarf vereinbares Maß zu beschränken. Im Interesse eines zügigen und strukturierten weiteren Verfahrensablaufs muss es daher für den Auftraggeber möglich sein, den Bietern, soweit Aufklärungsbedarf besteht, hierfür entsprechende Fristen auch als Ausschlussfirst zu setzen (vgl. OLG Düsseldorf VergabeR 2002, 169, 170 für das Verhandlungsverfahren) mit der Folge, dass grundsätzlich eine verspätete Information als verweigerte Information behandelt wird, so dass das im Sinne von § 24 Nr. 1 VOB/A lückenhafte Angebot dem Wertungsausschluss unterfällt.*)

4. Die Folge, dass die nach Ablauf einer vom Auftraggeber gesetzten Angebotsergänzungsfrist der Vergabestelle übergebene Unterlagen nicht zur Kenntnis genommen werden, erfordert, dass die Vergabestelle, wenn sie in einem Fall des § 24 Nr. 1 VOB/A zum Mittel der Ausschlussfrist greift, den Charakter dieser Frist als Ausschlussfrist für den Bieter eindeutig erkennbar macht. Dazu braucht sich die Vergabestelle zwar nicht des Ausdrucks,, Ausschlussfrist" zu bedienen, sie muss aber unmissverständlich darauf hinweisen oder sonst zu erkennen geben, dass es sich dabei um die letzte und abschließende Möglichkeit zur Vorlage der Unterlagen handelt.*)

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IBRRS 2003, 1085
VergabeVergabe
Tätigkeit eines Versicherungsmaklers im Vergabeverfahren

OLG Schleswig, Beschluss vom 16.04.2002 - 6 Verg 11/02

1. Die Vergabekammer ist gem. § 114 Abs. 1 S. 2 GWB bei ihrer Entscheidung an Anträge der Verfahrensbeteiligten nicht gebunden und kann im Interesse einer raschen Gesamtlösung auch zur Aufhebung des 'Vergabeverfahrens verpflichten.

2. Die Erarbeitung von Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibungen, die Bemessung von Angebots- oder Zuschlagsfristen, ferner die Begutachtung oder Auswertung von Angeboten sowie die Vorbereitung der Angebotswertung und der Zuschlagsentscheidung können im Rahmen des § 6 VOL/A zum zulässigen Aufgabenbereich eines von der Vergabestelle hinzugezogenen Sachverständigen gehören.

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IBRRS 2003, 1084
VergabeVergabe
Gegenstandswert von vergaberechtlichem Nachprüfungsverfahren

OLG Naumburg, Beschluss vom 16.12.2002 - 1 Verg 11/02

1. Endet ein vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren in der Hauptsache ohne Anrufung des Vergabesenates, muss ein Rechtsanwalt den Gegenstandswert für seine Kostenberechnung selbst bestimmen; die Berechtigung dieses Wertansatzes unterliegt jedoch einer inzidenten Prüfung im Kostenfestsetzungsverfahren- zunächst durch die Vergabekammer und im Falle einer Anrufung auch durch den Vergabesenat.*)

2. Der Gegenstandswert für die Berechnung der im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer angefallenen Rechtsanwaltsgebühren bestimmt sich nach § 8 Abs. 1 S. 2 BRAGO i. V. m. § 12a Abs. 2 GKG (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 10.01.2002 - 1 Verg 13/01 - sowie Kaiser NZBau 2002, 315, 316 m. w. N.) und beträgt 5 % "der Auftragssumme". Der Begriff der "Auftragssumme" ist gesetzlich nicht definiert; in einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren, dem weder ein förmliches Vergabeverfahren noch ein konkretes Angebot der Antragstellerin noch eine ordnungsgemäße Schätzung des Auftragswerts durch den Auftraggeber vor Durchführung der Beschaffung zugrunde liegt, ist er als objektiver Wert desjenigen Auftrags auszulegen, den der Antragsgegner materiell zu vergeben beabsichtigt.*)

3. Zum objektiven Wert eines mehrjährigen Vertrages über Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs.*)

4. Nach der Vorschrift des § 128 Abs. 4 GWB und der subsidiär anzuwendenden Vorschrift des § 80 Abs. 2 VwVfG LSA sind außergerichtliche Aufwendungen eines Beteiligten nur erstattungsfähig, soweit sie unter Beachtung des so genannten Verbilligungsgrundsatzes erforderlich sind. Dies bedeutet, dass ein Verfahrensbeteiligter für Verfahren vor Nachprüfungsinstanzen im Beitrittsgebiet grundsätzlich einen Bevollmächtigten mit Sitz im Beitrittsgebiet zu beauftragen hat, solange hieraus insgesamt eine geringere Kostenbelastung resultiert.*)

5. Einen Grundsatz des Inhalts, dass ein Beteiligter stets auch einen Rechtsanwalt an seinem Geschäftssitz hinzuziehen kann, gibt es nicht. Vielmehr ist auch insoweit ein Kostenvergleich mit einem Bevollmächtigten im Beitrittsgebiet anzustellen, bei dem allerdings grundsätzlich ersparte Kosten einer Informationsreise berücksichtigungsfähig sind.*)

6. Eine Verzinsung der festgesetzten Aufwendungen, wie von der Antragstellerin geltend gemacht, ist weder in den Vorschriften zur Kostenfestsetzung im Nachprüfungsverfahren noch in denjenigen zum Verwaltungsverfahren vorgesehen.*)

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IBRRS 2003, 1083
VergabeVergabe
Änderungsbeschluss

OLG Naumburg, Beschluss vom 19.07.2002 - 1 Verg 10/02

1. Ist die Antragstellerin in einem Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer unterlegen, so darf die Vergabestelle nach Ablauf der Rechtsmittelfrist den Zuschlag erteilen, wenn sie keine Kenntnis von einem Rechtsmittel der Antragstellerin gegen die Entscheidung der Vergabekammer hat. Der unter diesen Bedingungen erteilte Zuschlag ist insbesondere nicht nach § 134 BGB i. V. m. § 118 Abs. 1 S. 1 GWB nichtig (Bestätigung der Rechtsprechung, Beschluss vom 02. Juni 1999, 10 Verg 1/99).*)

2. Wird mit der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin die Wirksamkeit des erteilten Zuschlages angegriffen, so kann es zweckdienlich sein, im Antragsverfahren nach § 118 Abs. 1 S. 3 GWB vorsorglich die Erteilung eines weiteren Zuschlages zu untersagen.*)

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IBRRS 2003, 1081
VergabeVergabe

OLG Koblenz, Beschluss vom 25.03.2002 - 1 Verg. 1/02

1. Die Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde nach § 118 Abs. 1 S. 3 GWB setzt voraus, dass zuvor durch Zustellung des Nachprüfungsantrags das Zuschlagsverbot gemäß § 115 Abs. 1 GWB ausgelöst worden ist; ansonsten kann vorläufiger Rechtsschutz in der Beschwerdeinstanz nur durch erstmaliges Inkraftsetzen des Zuschlagsverbots, entsprechend § 115 Abs. 1 GWB mit Nachholung der Zustellung durch das Beschwerdegericht, gewährt werden.*)

2. Das Verbot des § 13 S. 3 VgV und die sich daran anknüpfende Folge der Nichtigkeit eines erteilten Zuschlags nach § 13 S. 4 VgV ist nicht auf den Fall einer unzureichenden Begründung der Vorabinformation nach § 13 S. 1 VgV auszudehnen.*)

3. Eine Verletzung der Informationspflicht durch unzureichende Begründung der beabsichtigten Nichtberücksichtigung nach § 13 S. 1 VgV scheidet dann aus, wenn der unterlegene Bieter nach Vorabinformation tatsächlich imstande war, mit seinem Nachprüfungsantrag in zulässiger Weise eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB infolge Nichtbeachtung anderer Vergabevorschriften als § 13 S. 1 VgV geltend zu machen.*)

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IBRRS 2003, 1080
VergabeVergabe
Echte Chance auf den Zuschlag?

OLG Hamburg, Beschluss vom 07.08.2002 - 1 Verg 2/02

Macht eine Antragstellerin zur Begründung ihres Schadens geltend, sie werde aufgrund der behaupteten Rechtsverletzung von der Möglichkeit ausgeschlossen, den Auftrag zu erhalten, muss sie mit ihrer Antragsbegründung (§ 108 GWB) in jedem Fall darlegen, dass sie in einem fehlerfrei durchgeführten Vergabeverfahren eine konkrete Aussicht auf Zuschlagserteilung gehabt hätte.

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IBRRS 2003, 1079
VergabeVergabe
Zuschlagskritierien sind bekannt zu machen!

OLG Hamburg, Beschluss vom 25.02.2002 - 1 Verg 1/01

Die Zuschlagsentscheidung darf nur auf Kriterien gestützt werden, die bei der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten bekannt gemacht worden sind oder die sich unmittelbar aus der VOL/A ergeben. So ist es ausdrücklich für europaweite Vergaben in § 25 a VOL/A geregelt, der für die Wertung im Rahmen des Basisparagraphen 25 VOL/A entsprechend gilt.

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IBRRS 2003, 1078
VergabeVergabe
Gegenstandswert des Vergabenachprüfungsverfahrens

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.12.2002 - Verg 42/01

Zur Bestimmung des Gegenstandswerts eines Vergabenachprüfungsverfahrens.

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IBRRS 2003, 1077
VergabeVergabe
Was ist eine (Dienstleistungs-)Konzession?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.2002 - Verg 22/02

Konzessionen sind Vertragskonstellationen, bei denen die Gegenleistung für die Erbringung des Auftrags nicht in einem vorher festgelegten Preis, sondern in dem Recht besteht, die zu erbringende eigene Leistung zu nutzen oder entgeltlich zu verwerten, oder in diesem Recht und einer zusätzlichen Bezahlung. Der Sache nach handelt es sich um eine Verwertungshandlung des öffentlichen Auftraggebers (als Konzessionsgeber) und nicht um einen entgeltlichen Beschaffungsauftrag der öffentlichen Hand.

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IBRRS 2003, 1076
VergabeVergabe
Besonderen Dinglichkeit im Sinn des § 18a Nr. 2 Abs. 1 Satz 1 VOL/A

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.07.2002 - Verg 30/02

1. In der Bundesrepublik Deutschland besteht eine (latente) Gefahrenlage, der zu Folge es jeder Zeit zu terroristischen Anschlägen kommen kann, die ähnliche Ziele und ähnliche Auswirkungen haben können wie diejenigen, die sich am 11. September 2001 in den Vereinigten Staaten von Amerika ereignet haben.

2. Zur besonderen Dinglichkeit im Sinn des § 18a Nr. 2 Abs. 1 Satz 1 VOL/A.

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IBRRS 2003, 1075
VergabeVergabe
Wann ist Mindestanforderung zu erfüllen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.06.2002 - Verg 26/02

Die Erfüllung einer Mindestanforderung, zum Beispiel die Vorlage einer gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, kann vom Bieter nicht zu einem beliebigen Zeitpunkt, etwa noch im Nachprüfungsverfahren, nachgeholt werden. Spätestens muß die Bescheinigung, deren Vorlage der Auftraggeber zwecks Überprüfung der Zuverlässigkeit vom Bieter gemäß § 8 Nr. 5 Abs. 2 VOB/A verlangen darf, ihm in demjenigen Zeitpunkt vorliegen, in dem er sie bestimmungsgemäß verwenden soll, mithin im Zeitpunkt der Eignungsprüfung, die der Auftraggeber seinerseits nicht zu beliebiger Zeit vornehmen kann, sondern vor der sachlichen Angebotswertung durchführen muß.

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IBRRS 2003, 1074
VergabeVergabe
Wahrung der Fünf-Wochen-Frist

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2002 - Verg 8 - 15/01

Zur Wahrung der Fünf-Wochen-Frist genügt es, dass die Vergabekammer die Entscheidung innerhalb der Frist des § 113 Abs. 1. S. 1 GWB verfahrensordnungsgemäß getroffen und sie vollständig (schriftlich) abgesetzt hat.

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IBRRS 2003, 1073
VergabeVergabe
Verlängerung der Bindefrist: Abgewandeltes Angebot ist auszuschließen!

OLG Dresden, Beschluss vom 08.11.2002 - WVerg 19/02

1. Die Erklärung eines Bieters, mit der er einem Ersuchen der Vergabestelle um Zustimmung zur zeitlichen Erstreckung der Zuschlags- und Bindefrist nur unter sein Angebot ändernden Vorbehalten nachkommt, führt mit Ablauf der zur Verlängerung anstehenden Frist zum Erlöschen des ursprünglichen Angebots. Das nach Maßgabe der Änderungsvorbehalte abgewandelte Angebot ist ebenso wie nachträgliche vorbehaltlose Einwilligungen in weitere Verschiebungen der Bindefrist nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 a VOB/A von der Wertung zwingend ausgeschlossen.*)

2. Die Vergabekammer kann Vergabeverstöße, auf die der Antragsteller selbst sich nicht berufen hatte, ungeachtet der ihr mit § 114 Abs. 1 S. 2 GWB eingeräumten Befugnisse zur Begründung ihrer Entscheidung nicht heranziehen, wenn der Antragsteller gem. § 107 Abs. 3 GWB mit der Geltendmachung dieser Verstöße präkludiert wäre oder die aus ihnen ggf. abzuleitende Rechtsverletzung nicht in subjektive Rechte des Antragstellers eingreifen würde.*)

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IBRRS 2003, 1072
VergabeVergabe
Änderung an den Verdingungsunterlagen: Ausschluss zwingend!

OLG Dresden, Beschluss vom 08.11.2002 - WVerg 18/02

1. Für den gegen die Wertung eines Konkurrenzangebotes gerichteten Nachprüfungsantrag eines Bieters fehlt es am Rechtsschutzbedürfnis, wenn feststeht, dass das eigene Angebot des Antragstellers nicht gewertet werden kann; ob dieses Angebot Gegenstand der Rüge eines Mitbieters war, ist insoweit unerheblich.*)

2. Verlangt der Auftraggeber dem Inhalt der Verdingungsunterlage nach, dass Preisnachlässe etwaige in Form eines letztlich auf den Abrechnungspreis bezogenen prozentualen, d. h. variablen Preisabschlags angeboten werden, so entspricht das Angebot eines betragsmäßig fixierten Pauschalnachlasses inhaltlich nicht den Verdingungsunterlagen und ist daher grundsätzlich aus der Wertung auszuschließen.*)

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IBRRS 2003, 1071
VergabeVergabe
Angebotswertung

OLG Dresden, Beschluss vom 22.08.2002 - WVerg 10/02

1. Enthält eine Vergabebekanntmachung für Bauleistungen im Kläranlagenbau Angaben zu im Betrieb der fertiggestellten Anlage einzuhaltenden wasserrechtlichen Überwachungswerten, so ist die Vergabestelle gleichwohl grundsätzlich nicht gehindert, mit den Verdingungsunterlagen den Bietern im Rahmen der konkreten Leistungsbeschreibung strengere Betriebswerte vorzugeben.*)

2. Gibt ein Bieter eine ihm in diesem Zusammenhang abverlangte Garantieerklärung nicht oder nur mit unzureichendem Inhalt ab, kann sein Angebot ausgeschlossen und die geforderte Bietererklärung nicht ohne Verstoß gegen § 24 Nr. 3 VOB/A nachgeholt werden.*)

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IBRRS 2003, 1070
VergabeVergabe
Zum Begriff der "Verdingungsunterlagen"

OLG Dresden, Beschluss vom 12.06.2002 - WVerg 6/02

1. Zum Begriff der "Verdingungsunterlagen" nach § 10 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A.*)

2. § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A lässt in atypischen Sonderfällen trotz des Fehlens geforderter Angaben eine Angebotswertung zu, wenn dieses Erklärungsdefizit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zu einer Wettbewerbsverbesserung führen kann und deshalb ein Wertungsausschluss nicht geboten ist.*)

3. Dies begründet kein - mit § 25 Nr. 1 Abs. 1 e VOB/A unvereinbares - Ausschlussermessen der Vergabestelle, sondern räumt ihr nur einen der Kontrolle der Vergabenachprüfungs- organe unterliegenden Spielraum bei der Beurteilung der Frage ein, ob der Tatbestand eines atypischen Sonderfalls gegeben ist.*)

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IBRRS 2003, 1069
VergabeVergabe
Anspruch auf Aufhebung der Ausschreibung?

OLG Dresden, Beschluss vom 06.06.2002 - WVerg 5/02

1. Ein einheitlich abgegebenes Nebenangebot kann, auch wenn es technisch in voneinander unabhängige Teile aufgegliedert werden kann und dies der Vergabestelle erkennbar war, jedenfalls dann nicht teilweise gewertet werden, wenn der Bieter sein Einverständnis hierzu nicht mit dem Angebot zweifelsfrei zum Ausdruck gebracht hat.*)

2. Ob ein unangemessen hoher oder niedriger Preis i. S. d. § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A vorliegt, bestimmt sich grundsätzlich nicht nach einzelnen Einheitspreisen, sondern anhand des Gesamtpreises des Angebots. Insoweit ist der prozentuale Abstand des umstrittenen Angebots zu dem des nächstplazierten Bieters für sich allein nicht erheblich, weil er nichts dazu besagt, ob der angebotene Preis im Verhältnis zur angebotenen Leistung unangemessen ist.*)

3. Die Aufhebung einer Ausschreibung (§ 25 VOB/A) liegt im Ermessen der Vergabestelle; ein Anspruch eines Bieters auf Aufhebung kann sich daher nur ergeben, wenn dieses Ermessen mit dem Ergebnis auf Null reduziert wäre, dass nur eine Aufhebung ermessensfehlerfrei wäre.*)

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IBRRS 2003, 1068
VergabeVergabe

BayObLG, Beschluss vom 24.06.2002 - Verg 11/02

Nach Rücknahme der sofortigen Beschwerde im Beschwerdeverfahren vor dem Vergabesenat entspricht die Anordnung der Erstattung der Aufwendungen des Beigeladenen (§ 162 Abs. 3 VwGO analog) regelmäßig nicht der Billigkeit, sofern der Beschwerdeführer und der Beigeladene nicht mit gegensätzlicher Zielsetzung am Verfahren beteiligt waren.*)

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IBRRS 2003, 1067
Projektsteuerer und BaubetreuerProjektsteuerer und Baubetreuer

BayObLG, Beschluss vom 09.04.2002 - Verg 4/02

Zur Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen der Vergabestelle im Nachprüfungsverfahren und bei der mündlichen Verhandlung vor der Vergabekammer.*)

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IBRRS 2003, 1066
VergabeVergabe

OLG Naumburg, Beschluss vom 23.07.2001 - 1 Verg. 2/01

1. Für das Vorliegen einer Antragsbefugnis im Feststellungsverfahren nach § 114 Abs. 2 S. 2 GWB genügt die nicht auszuschließende Möglichkeit eines Schadenersatzanspruches des Bieters gegen die Vergabestelle für den Fall der Feststellung eines konkreten Vergaberechtsverstoßes.*)

2. Nach § 17 Nr. 7 Abs. 1 VOB/A können die Bieter eines Vergabeverfahrens von der Vergabestelle während des Laufes der Angebotsfrist sachdienliche zusätzliche Auskünfte verlangen; die Vergabestelle ist zur unverzüglichen und inhaltlich zutreffenden Beantwortung dieser Anfragen verpflichtet.*)

3. Als sachdienlich i. S. dieser Vorschrift kann auch eine Auskunft darüber zu verstehen sein, ob es sich beim Text einer oder mehrerer Positionen des Leistungsverzeichnisses um einen unabänderlichen Wunsch des öffentlichen Auftraggebers handelt oder ob eine abweichende Leistung - im Rahmen eines (zugelassenen) Nebenangebotes - grundsätzlich Aussicht auf Zuschlagerteilung haben kann.*)

4. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ist in einem Feststellungsverfahren regelmäßig notwendig i. S. von § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB, wenn die Höhe der im Raum stehenden Schadenersatzforderung bei einer sofortigen zivilrechtlichen Geltendmachung die sachliche Zuständigkeit eines Landgerichts begründen würde.*)

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