Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
10832 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2003
IBRRS 2003, 0987OLG Koblenz, Beschluss vom 25.05.2000 - 1 Verg. 1/00
1. Eine Antragsbefugnis trotz unterlassener Angebotsabgabe kann dann in Betracht kommen, wenn der Unternehmer gerade durch die gerügten Verfahrensfehler an der Abgabe oder sogar schon an der Erstellung des Angebots gehindert worden ist. Beruft er sich im Nachprüfungsverfahren hierauf, muss er zur Begründung seiner Antragsbefugnis zunächst eine solche Verhinderung schlüssig darlegen.
2. War er zuvor im offenen oder nicht offenen Verfahren zur Abgabe eines Angebots aufgefordert worden, genügt aber ein solches Vorbringen allein nicht. Soweit die Vergaberechtsfehler nicht bereits einer Angebotskalkulation entgegengestanden haben, muss er dann weiter vortragen, welches Angebot er in einem fehlerfrei durchgeführten Vergabeverfahren abgegeben hätte.
VolltextIBRRS 2003, 0986
OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.09.2000 - 11 Verg 2/99
Die Bestimmungen des GWB können nicht in der Weise aufgefasst werden, dass die Entscheidung auch innerhalb der Entscheidungsfrist des § 113 Abs. 1 GWB zuzustellen ist. Das ergibt sich daraus, dass das GWB ausdrücklich zwischen der fristgebundenen Entscheidungsfindung und der Ausarbeitung der schriftlichen Begründung einerseits und der Frage der nicht fristgebundenen Zustellung der Entscheidung an die Beteiligten andererseits unterscheidet.
VolltextIBRRS 2003, 0985
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.11.2000 - Verg 18/00
Die Anwendung des Ausnahmenkatalogs des § 3 Nr. 4 VOL/A, insbesondere der dortigen Bestimmung in Buchst. h, immer eine Frage der konkreten Umstände des Einzelfalls ist. Folglich obliegt es jedem Bewerber, zu prüfen, ob das Verhandlungsverfahren zu Recht gewählt wurde, und bei negativem Ergebnis der Prüfung eine entsprechende Rüge während der Bewerbungsfrist zu erheben, falls sich der einzelne Bewerber die Beanstandung der Vergabeart für ein etwaiges Nachprüfungsverfahren offen halten will.
VolltextIBRRS 2003, 0984
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.2000 - Verg 17/00
Dem Antragsteller ist im allgemeinen zur Erklärung der Rüge eine Zeitspanne von maximal zwei Wochen zu belassen, nachdem er von den relevanten Tatsachen Kenntnis erlangt und zumindest die laienhafte rechtliche Wertung vorgenommen hat, daß es sich in dem betreffenden Punkt um ein rechtlich zu beanstandendes Vergabeverfahren handelt.
VolltextIBRRS 2003, 0983
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.09.2000 - Verg 7/00
Zur befristeten Gestattung des Zuschlags für einen ausgeschriebenen Auftrag, wenn sich die Erfolgsaussichten eines Nachprüfungsantrags derzeit wegen einer damit unmittelbar zusammenhängenden Vorlage beim Europäischen Gerichtshof nicht beurteilen lassen.
VolltextIBRRS 2003, 0982
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.08.2000 - Verg 9/00
1. Konzentriert sich die Problematik eines Nachprüfungsverfahrens auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen einschließlich der dazugehörigen Vergaberegeln, spricht im allgemeinen mehr für die Annahme, daß der öffentliche Auftraggeber die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse in seinem originären Aufgabenkreis ohnehin organisieren muß und daher auch in einem Nachprüfungsverfahren keines anwaltlichen Bevollmächtigten "notwendig" bedarf.
2. Kommen darüber hinaus weitere - nicht einfach gelagerte - Rechtsfragen, namentlich solche des Nachprüfungsverfahrens, hinzu, wird dem öffentlichen Auftraggeber oftmals die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten als "notwendig" zuzubilligen sein, wobei keine kleinliche Beurteilung angezeigt ist.
VolltextIBRRS 2003, 0981
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2000 - Verg 7/00
Zur Frage, ob Konzessionen in den Anwendungsbereich des Vergaberechts fallen.
VolltextIBRRS 2003, 0980
KG, Beschluss vom 26.10.1999 - KartVerg 8/99
Hat die Vergabekammer den Nachprüfungsantrag - wegen offensichtlicher Unzulässigkeit - nicht zugestellt, ist das Zuschlagsverbot nicht wirksam geworden und kann daher auch nicht verlängert werden. Erweist sich die Würdigung seitens der Vergabekammer im Beschwerdeverfahren als unzutreffend, ist der formelle Akt der Zustellung des Nachprüfungsantrages gegebenenfalls nachzuholen.
VolltextIBRRS 2003, 0979
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.07.2000 - Verg 2/99
Es ist als ein Fall des "Unterliegens" (im Beschwerdeverfahren) in Analogie zu § 128 Abs. 3 S. 1, Abs. 4 S. 2 GWB zu begreifen, wenn ein auf § 118 Abs. 1 S. 3 GWB gestützter Antrag des Antragstellers (und Beschwerdeführers) mangels Erfolgsaussicht der Beschwerde zurückgewiesen wird und der Antragstellter seine Beschwerde daraufhin zurücknimmt.
VolltextIBRRS 2003, 0978
VK Arnsberg, Beschluss vom 26.02.2003 - VK 2-3/2003
Gem. § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A sind bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, nur die Bieter zu berücksichtigen, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen. Der in diesen Begriffen enthaltene Beurteilungsspielraum ist von der Vergabestelle mit der Entscheidung über den Ausschluss des Angebots nicht überschritten worden, wenn sie sich bei der Beurteilung dieser Voraussetzungen u.a. an der Personalstärke des Unternehmens orientiert und vor dem Hintergrund einer noch zu entwickelnden Software diese als zu schmal betrachtet, insbesondere wenn das Unternehmen dargelegt hat, dass aus seiner Sicht eine personelle Aufstockung unwirtschaftlich sei.*)
VolltextIBRRS 2003, 0977
VK Arnsberg, Beschluss vom 26.02.2003 - VK 2-5/2003
Läßt ein Bieter in den Angebotsunterlagen an wesentlichen Angebotspositionen wegen vorgeblicher Unklarheiten unkommentiert Lücken und läßt sich auch im Rahmen des Bietergesprächs und aufgrund weiterer eigener Angaben der Inhalt des Angebots nicht zweifelsfrei ermitteln, ist das Angebot wegen nicht zweifelsfreier Änderungen an den Verdingungsunterlagen vom Vergabeverfahren auszuschließen.*)
VolltextIBRRS 2003, 0976
VK Arnsberg, Beschluss vom 06.02.2003 - VK 1-01/2003
1. Hinsichtlich der Frage der Benennung von Leistungen, für die Nachunternehmer von Bieterseite vorgesehen sind, erkennt die überwiegende Mehrheit der obergerichtlichen Entscheidungen einen Ermessenspielraum hinsichtlich der Bewertbarkeit des Angebots.*)
2. Ist die Vergabestelle von einem solchen Ermessensspielraum erkennbar ausgegangen und hat sie ihr Ermessen dahingehend - zulässigerweise - betätigt , die fehlende Angabe nachzufordern, ist sie in Anlehnung an das Kammergericht Berlin vom 7.11.2001 (Az.: KartVerg 8/01) an die Nachforderung insoweit gebunden, als sie die erhaltene Information in die Wertung einbeziehen muss.*)
3. Wenn sich damit der Einsatz von Nachunternehmern im Rahmen der Unwesentlichkeit bewegt, ist nicht mehr von einer unzulässigen Nachverhandlung i.S. § 24 Nr. 3 VOB/A auszugehen.*)
VolltextIBRRS 2003, 0975
VK Nordbayern, Beschluss vom 17.03.2003 - 320.VK-3194-06/03
1. Bei der Beurteilung der Eignung handelt es sich um eine Prognoseentscheidung. Dem Auftraggeber ist dabei ein Beurteilungsspielraum zuzugestehen, der nur beschränkt einer gerichtlichen Nachprüfung unterliegt. Der Beurteilungsspielraum ist jedoch überschritten, wenn bei der Bewertung der Eignung eines Bieters Umstände berücksichtigt werden, die nicht auf einer gesicherten Erkenntnis des Ausschreibenden beruhen (§ 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A).*)
2. Selbst wenn zur Ausführung einer ausgeschriebenen Leistung noch zusätzliches Personal einstellt werden muss und dies bei der Beschäftigungslage keinen Schwierigkeiten begegnet, kann deswegen die Leistungsfähigkeit nicht abgesprochen werden.*)
3. Die VSt kann den beabsichtigten Zuschlag an die Beigeladene nicht damit begründen, dass sie von der Leistungsfähigkeit der Beigeladenen besonders überzeugt ist. Diese Feststellung darf nicht mit der Leistungsfähigkeit der ASt abgewogen werden. Ein "Mehr an Eignung" ist bei der Angebotswertung unbeachtlich.*)
VolltextIBRRS 2003, 0965
BGH, Beschluss vom 18.02.2003 - X ZB 44/02
1. Nach § 124 Abs. 2 Satz 1 GWB legt ein Oberlandesgericht, das über eine sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung einer Vergabekammer zu befinden hat, die Sache dem Bundesgerichtshof vor, wenn es von einer Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts oder des Bundesgerichtshofs abweichen will.
2. Das ist der Fall, wenn das vorlegende Gericht als tragende Begründung seiner Entscheidung einen Rechtssatz zu Grunde legen will, der mit einem die Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts oder des Bundesgerichtshofs tragenden Rechtssatz nicht übereinstimmt.
VolltextIBRRS 2003, 0963
OLG Naumburg, Beschluss vom 30.12.2002 - 1 Verg 11/02
1. Endet ein vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren in der Hauptsache ohne Anrufung des Vergabesenates, muss ein Rechtsanwalt den Gegenstandswert für seine Kostenberechnung selbst bestimmen; die Berechtigung dieses Wertansatzes unterliegt jedoch einer inzidenten Prüfung, im Kostenfestsetzungsverfahren - zunächst durch die Vergabekammer und im Falle einer Anrufung auch durch den Vergabesenat.*)
2. Der Gegenstandswert für die Berechnung der im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer angefallenen Rechtsanwaltsgebühren bestimmt sich nach § 8 Abs. 1 S. 2 BRAGO i.V.m. § 12a Abs. 2 GKG (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 10.01.2002 - 1 Verg 13/01 - sowie Kaiser NZBau 2002, 315, 316 m.w.N.) und beträgt 5 % "der Auftragssumme."*)
Der Begriff der "Auftragssumme" ist gesetzlich nicht definiert; in einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren, dem weder ein förmliches Vergabeverfahren noch ein konkretes Angebot der Antragstellerin noch eine ordnungsgemäße Schätzung des Auftragswerts durch den Auftraggeber vor Durchführung der Beschaffung zugrunde liegt, ist er als objektiver Wert desjenigen Auftrags auszulegen, den der Antragsgegner materiell zu vergeben beabsichtigt.*)
3. Zum objektiven Wert eines mehrjährigen Vertrages über Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs.*)
4. Nach der Vorschrift des § 128 Abs. 4 GWB und der subsidiär anzuwendenden Vorschrift des § 80 Abs. 2 VwVfG 1-SA sind außergerichtliche Aufwendungen eines Beteiligten nur erstattungsfähig, soweit sie unter Beachtung des sogenannten Verbilligungsgrundsatzes erforderlich sind. Dies bedeutet, dass ein Verfahrensbeteiligter für Verfahren vor Nachprüfungsinstanzen im Beitrittsgebiet grundsätzlich einen Bevollmächtigten mit Sitz im Beitrittsgebiet zu beauftragen hat, solange hieraus insgesamt eine geringere Kostenbelastung resultiert.*)
5. Einen Grundsatz des Inhalts, dass ein Beteiligter stets auch einen Rechtsanwalt an, seinem Geschäftssitz hinzuziehen kann, gibt es nicht. Vielmehr ist auch insoweit ein Kostenvergleich mit einem Bevollmächtigten im Beitrittsgebiet anzustellen, bei dem allerdings grundsätzlich ersparte Kosten einer Informationsreise berücksichtigungsfähig sind.*)
6. Eine Verzinsung der festgesetzten Aufwendungen, wie von der Antragstellerin geltend gemacht, ist weder in den Vorschriften zur Kostenfestsetzung im Nachprüfungsverfahren noch in denjenigen zum Verwaltungsverfahren vorgesehen.*)
VolltextIBRRS 2003, 0958
BGH, Urteil vom 07.01.2003 - X ZR 50/01
1. Ein Grundurteil, das auch den mit dem Feststellungsantrag geltend gemachten Schadensersatz umfasst, darf nicht ergehen.
2. Bei objektiver Klagehäufung von Leistungsbegehren und Feststellungsantrag, die aus demselben tatsächlichen Geschehen hergeleitet werden, ist ein Teilurteil regelmäßig unzulässig.
3. Ein transparentes, auf Gleichbehandlung aller Bieter beruhendes Vergabeverfahren, wie es die VOB/A gewährleisten soll, ist nur zu erreichen, wenn in jeder sich aus den Verdingungsunterlagen ergebender Hinsicht vergleichbare Angebote abgegeben werden.
4. Dementsprechend ist jeder in der Leistungsbeschreibung vorgesehene Preis so wie gefordert vollständig und mit dem Betrag anzugeben, der für die betreffende Leistung beansprucht wird. Ein dem nicht gerecht werdendes Angebot muss deshalb wegen Missachtung von § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A zwingend ausgeschlossen werden.
5. Eine Klarstellung des Angebots nach § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A, das zu einer Preisänderung führt, darf bei der Bewertung nicht berücksichtigt werden.
VolltextIBRRS 2003, 3385
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.06.2003 - Verg 22/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2003, 0952
BayObLG, Beschluss vom 27.02.2003 - Verg 25/02
1. Gewährung von Primärrechtsschutz bei unterbliebenem Vergabeverfahren.*)
2. Zur Anwendung des Vergaberechts auf Aufträge über Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen (hier: vertiefte historische Erkundung von Rüstungsaltlastverdachtsstandorten).*)
VolltextIBRRS 2003, 0951
BayObLG, Beschluss vom 27.02.2003 - Verg 1/03
1. Die Gegenleistung des öffentlichen Auftraggebers für die vom Unternehmer erbrachte Leistung muss nicht aus einer Geldzahlung bestehen; ihr muss aber zumindest Geldwert zukommen. Für ein vergabepflichtiges Geschäft ist zwar eine gegenseitige Verpflichtung erforderlich, die jedoch nicht notwendigerweise wechselseitig abhängig sein muss.*)
2. Ein entgeltlicher Vertrag über eine Lieferleistung liegt auch dann vor, wenn der öffentliche Auftraggeber die Verpachtung eines in seinem Entsorgungspark liegenden Grundstücks mit der nicht ausschließlich auf Gesetz beruhenden Verpflichtung des Auftragnehmers koppelt, ihm eine bestimmte Abfallmenge zu überlassen.*)
VolltextIBRRS 2003, 0950
KG, Beschluss vom 04.07.2002 - KartVerg 8/02
1. Gem. Art. 26 Abs. 1 der Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG können Bietergemeinschaften Angebote einreichen. Von ihnen kann nicht verlangt werden, dass sie zwecks Einreichung des Angebots eine bestimmte Rechtsform annehmen; dies kann jedoch verlangt werden, wenn ihnen der Auftrag erteilt worden ist.
2. In Anlehnung an diese Regelungen sieht die VOL/A vor, dass Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bewerber Einzelbewerbern gleichzusetzen sind (§ 7a Nr. 1 Abs. 2 VOL/A) und dass der Auftraggeber für den Fall der Auftragserteilung verlangen kann, dass eine Bietergemeinschaft eine bestimmte Rechtsform annehmen muss, sofern dies für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags notwendig ist (§ 7a Nr. 2 Abs. 6 VOL/A).
3. Die Anforderung in den Verdingungsunterlagen, dass die Bieter die rechtlichen Voraussetzungen dafür erbringen müssen, um in der Rechtsform des beliehenen Unternehmens gemäß § 44 Abs. 3 LHO für das Land Berlin tätig werden zu können, ist im Lichte der Regelungen in Art. 26 Abs. 1 der Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG und § 7 Abs. 1 Nr. 2, 7a Nr. 2 Abs. 6 VOL/A dahin auszulegen, dass die Vergabestelle von der Beigeladenen wohl für den Fall der Auftragserteilung verlangen kann, die Rechtsform einer juristischen Person anzunehmen, nicht aber bereits vor dem Zuschlag.
4. Die Anforderung, zusätzlich erforderliches Personal aus dem Überhang des öffentlichen Dienstes zu übernehmen, ist von vornherein kein Wirtschaftlichkeitskriterium im Sinne eines Zuschlagskriteriums, sondern eine "andere Anforderung" an die Bieter i.S.v. § 97 Abs. 4 GWB.
5. Gibt der öffentliche Auftraggeber in den Verdingungsunterlagen als Zuschlagskriterium ausschließlich das der Wirtschaftlichkeit ohne jegliche Spezifizierung (wie etwa Qualität, Ausführungsfrist, Betriebskosten, Zweckmäßigkeit, Kundendienst, Rentabilität usw.) an, darf er solche Kriterien gar nicht nachträglich zu Zuschlagskriterien erheben.
VolltextIBRRS 2003, 0948
OLG Jena, Beschluss vom 17.03.2003 - 6 Verg 2/03
1. Die Antragsbefugnis fehlt, wenn es ausgeschlossen ist, dass ein Vergaberechtsverstoß sich zum Nachteil des Ast. auswirkt. Mit diesem Inhalt kommt § 107 Abs. 2 GWB dem Willen des Gesetzgebers gemäß zur Geltung, denn die Vorschrift ist auf Anregung des Bundesrats in das GWB eingefügt worden, um sicher zu stellen, dass ein Bieter, der auch bei ordnungsgemäß durchgeführtem Vergabeverfahren keinerlei Aussicht auf Berücksichtigung seines Angebots hat, nicht den Fortgang des gesamten Investitionsvorhabens blockiert (vgl. BR-Drucks. 646/97, S. 13 f.).*)
2. Es ist unerheblich, ob die Vergabestelle ein an sich zwingend auszuschließendes Angebot als wertungsfähig behandelt und in die Phase der Wirtschaftlichkeitsprüfung übernommen hat. Dem Antragsteller steht kein schützenswertes Vertrauen dahin zu, dass auch die Vergabeprüfungsinstanzen den zwingenden Ausschließungsgrund ignorieren, weil ansonsten die Rechtsverletzung zum Nachteil der Mitbewerber fortgesetzt bzw. perpetuiert würde.*)
3. Ein Angebot verändert im Widerspruch zu § 21 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A die Verdingungsunterlagen, wenn in ihm abstrakt formulierte Geschäftsbedingungen des Bieters zum Gegenstand der Offerte erklärt sind und wenn die Vergabestelle nach den Verdingungsunterlagen von Bieterseite eingebrachte Ergänzungen ausdrücklich mit dem Ausschluss des Angebots sanktioniert (Vergabeüberwachungsausschuss Bayern, Beschl. vom 12.05.1999, VÜA 13/98, ZVgR 1999, 272; Noch, Vergaberecht kompakt, 2. Aufl., S. 175). Es bleibt offen, ob dieser Rechtssatz auch dann gilt, wenn die Verdingungsunterlagen keine Ausschließlichkeit erkennen lassen; ebenso bedarf es keiner Entscheidung darüber, wann ein solches Schweigen als Einverständnis der Vergabestelle mit Auftragnehmerbedingungen zu werten ist.*)
4. Die Antragsbefugnis der Ast. bleibt nicht deswegen erhalten, weil der sich aus §§ 21 Nr. 1 Abs. 3, 25 Nr. 1. Abs. 1 lit. d VOL/A ergebende Ausschlussgrund nicht durch einen Beteiligten in das Verfahren eingeführt worden ist, sondern weil ihn die Vergabekammer erstmals herangezogen hat.*)
5. Unabhängig vom Umfang des Amtsermittlungsgrundsatzes im Rahmen der Sachprüfung stellen die Vergabeprüfungsinstanzen auf der Grundlage des gesamten Verfahrensstoffs (Akteninhalt, Sachvortrag unter Einbezug von nicht rein theoretischen Sachverhaltsvariationen) von Amts wegen fest, ob die Verfahrensdurchführungsvoraussetzungen erfüllt sind.*)
6. Wegen des besonderen Beschleunigungsgrundsatzes (§ 113 Abs. 1 GWB) kann ein Beteiligter nicht davon ausgehen, er werde so rechtzeitig vor der mündlichen Verhandlung auf Rechtsbedenken hingewiesen, dass er hierauf vorbereitet verhandeln kann. Vermag der Beteiligte auf einen während der Verhandlung gegebenen Hinweis nicht sofort zu antworten, ist ihm in Beachtung der Grundsätze des fairen Verfahrens binnen kurz bemessener Frist Gelegenheit zu nachträglicher Stellungnahme zu geben.*)
7. Der Senat neigt weiterhin dazu, die Frage zu verneinen, ob auf eine objektiv begründete Rüge im Rahmen eines Vergabeverfahrens eingegangen werden kann, für das die Verfahrenseinleitungsvoraussetzung "Antragsbefugnis" nicht gegeben ist (Beschluss vom 30.05.2002, 6 Verg 3/02, VergabeR 2002, 488). Er geht weiterhin davon aus, dass das Nachprüfungsverfahren nach dem Willen des Gesetzgebers ein Verfahren zur Verwirklichung von Individualrechtsschutz ist und nicht eine allgemeine staatliche Gesetzlichkeitsaufsicht eröffnet.*)
8. Ist der Vergabesenat aufgrund einer Rechtsprechungsdivergenz an eigener Sachentscheidung gehindert, so begründet die Möglichkeit, dass der BGH, weil er nicht die Meinung des vorlegenden Senats teilt, und den Nachprüfungsantrag für begründet hält, die zur Verlängerung der aufschiebenden Wirkung erforderliche Erfolgsaussicht.*)
VolltextIBRRS 2003, 0947
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.05.2000 - Verg 6/00
Die Vergabebedingung "Loslimitierung" in der Auslegung gemäß dem Wettbewerbsprinzip wird verletzt, wenn mehrere Konzernunternehmen, die als "verbundene Unternehmen" im Sinne des § 36 Abs. 2 Satz 1 GWB anzusehen sind, bei der Auftragsvergabe als mehrere Unernehmen (mit der Chance, auch mehrere Aufträge zu erhalten) und nicht als ein an die Loslimitierung gebundenes Unternehmen behandelt werden.
VolltextIBRRS 2003, 0946
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.05.2000 - Verg 5/00
Der Beurteilungsmaßstab einer Zuverlässigkeitsprüfung, der sich an der Relation zwischen dem Wert der offenen Liefermenge und dem Vergabewert orietiert, gibt keinen hinreichend sicheren Aufschluss über Umfang und Ausmaß des Leistungsverzugs und führt zu mehr oder weniger zufälligen Ergebnissen.
VolltextIBRRS 2003, 0945
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.02.2000 - Verg 5/00
Der Beurteilungsmaßstab einer Zuverlässigkeitsprüfung wird unzulässig eingeengt, wenn in ihrem Rahmen ausschließlich Lieferrückstände berücksichtigt werden, die am Stichtag (Schluß der Angebotsfrist) bestanden.
VolltextIBRRS 2003, 0944
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2000 - Verg 3/99
Ein offenbares Missverhältnis zwischen Angebotspreis und zu erbringender Leistung ergibt sich nicht schon daraus dass ein Angebot 14 % unter dem nächstgünstigsten Angebot liegt.
VolltextIBRRS 2003, 0943
OLG Dresden, Beschluss vom 11.07.2000 - WVerg 0005/00
Wenn das Gesetz ein Beschleunigungsinteresse bereits für einen Auftraggeber grundsätzlich anerkennt, der eine Zuschlagsentscheidung noch nicht getroffen hat, aber in Abweichung von einer ihm nachteiligen Entscheidung einer Vergabekammer nach Maßgabe von § 121 Abs. 1 GWB treffen könnte, dann muss die Möglichkeit beschleunigten Rechtsschutzes erst recht einem Auftraggeber offenstehen, der bei zutreffender rechtlicher Würdigung eine rechtmäßige Zuschlagsentscheidung bereits getroffen hat.
VolltextIBRRS 2003, 0942
OLG Dresden, Beschluss vom 14.04.2000 - WVerg 1/00
1. Ein von der Vergabekammer beigeladener Mitbieter ist berechtigt, eine auf Antrag eines ebenfalls zum Bieterkreis gehörenden Antragstellers ergangene Anordnung der Vergabekammer, das Vergabeverfahren aufzuheben, anzufechten, sofern er eine in der Anordnung liegende Verletzung eigener Rechte geltend machen kann.*
2. Die Vergabestelle verletzt den Gleichbehandlungsgrundsatz des GWB § 97 Abs 2, VOB A § 8 Nr 1 S 1, wenn sie zunächst entgegen VOB A § 18 Nr 2 als Termin der Angebotsabgabe einen vor dem Eröffnungstermin liegenden Tag benennt, dann aber die Angebotsfrist bis zum Eröffnungstermin verlängert, ohne sämtliche Bieter entsprechend zu informieren.*
3. Im Vergabeverfahren werden die Rechte eines Bieters verletzt, wenn er in seiner reellen Chance, den Zuschlag zu erhalten, ernsthaft beeinträchtigt wird. Es bedarf nicht der Feststellung, daß der betreffende Bieter im Falle ordnungsgemäßen Verlaufs des Vergabeverfahrens den Zuschlag auch tatsächlich erhalten hätte.
VolltextIBRRS 2003, 0941
KG, Beschluss vom 24.08.1999 - KartVerg 5/99
Wann eine Rüge noch als ohne schuldhaftes Zögern angebracht (§ 121 BGB) anzusehen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Im allgemeinen darf der betreffende Bieter nicht mehr als zwei Wochen nach Kenntnis vom Rügegrund verstreichen lassen.
VolltextIBRRS 2003, 0940
OLG Celle, Beschluss vom 23.03.2000 - 13 Verg 1/00
Ein offenbares Missverhältnis zwischen Leistung und Preis liegt dann vor, wenn die Angebotssumme von den Erfahrungswerten der Vergabestelle, den Ergebnissen zeitnaher Wettbewerber für vergleichbare Leistungen und den Angebotssumme anderer Bieter so grob abweicht, dass diese sofort ins Auge fällt, ohne dass eine weitere Prüfung erforderlich ist.
VolltextIBRRS 2003, 0939
OLG Celle, Beschluss vom 14.03.2000 - 13 Verg 2/00
Der Vergabestelle steht ein Beurteilungs- und Entscheidungsspielraum bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu, wenn es mehr geeignete Bewerber als die in der Bekanntmachung festgesetzte Zahl gibt. Die Auftraggeberin hat dann nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, wer aus dem Kreis der geeigneten Bewerber die Qualifikationskriterien ihrer Ansicht nach am ehesten erfüllen wird. Sie hat sich dabei von sachbezogenen Erwägungen leiten zu lassen und darf nicht willkürlich entscheiden.
VolltextIBRRS 2003, 0938
OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.11.2000 - Verg 2/00
1. Beanstandet der ein Nachprüfungsverfahren einleitende Bieter, daß der Zuschlag einem anderen Bieter erteilt worden ist, ist der Nachprüfungsantrag nicht schon deshalb unzulässig, weil der Bieter die Rüge gemäß § 107 Abs 3 GWB unterlassen hat.*
2. Der Zuschlag, der ohne rechtzeitige Vorabinformation des nicht berücksichtigten Bieters erteilt wird, ist zivilrechtlich wirksam, auch wenn der Bieter dadurch keinen effektiven Rechtsschutz genießt und diese Rechtsschutzlücke europarechtswidrig ist.*
3. Dem Bundesgerichtshof ist gemäß § 124 Abs. 2 GWB nicht eine Rechtsfrage, sondern die Sache insgesamt zur Entscheidung vorzulegen.*
VolltextIBRRS 2003, 0935
KG, Beschluss vom 10.12.2002 - KartVerg 16/02
Auch nach der Entscheidung des EuGH vom 18. Juni 2002 (Rs. C-92/00) begründet das Fehlen eines Aufhebungsgrundes keinen Anspruch auf Erteilung des Zuschlags.
VolltextIBRRS 2003, 0934
KG, Beschluss vom 19.04.2000 - KartVerg 6/00
Nach § 3a Nr. 1 Abs. 1 VOL/A sind die betreffenden Aufträge grundsätzlich im Wege des offenen Verfahrens zu vergeben, das der öffentlichen Ausschreibung gemäß § 3 Nr. 2 entspricht.
VolltextIBRRS 2003, 0933
KG, Beschluss vom 12.04.2000 - KartVerg 91/99
Die Anwendbarkeit des 4. Teils. des GWB hat nicht zur Voraussetzung, dass der öffentliche Auftraggeber einzig und allein im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art erfüllt. Es reicht vielmehr aus, wenn er überhaupt satzungsgemäß solche Aufgaben wahrnimmt.
VolltextIBRRS 2003, 0932
KG, Beschluss vom 05.01.2000 - KartVerg 11/99
Wenn sich das durchgeführte Vergabeverfahren bei der Nachprüfung wegen Rechtsfehlerhaftigkeit als für die Auftragserteilung nicht tragfähig herausstellt, liegt es bei der Vergabestelle zu entscheiden, wie sie weiter verfährt. Wenn es sich auch regelmäßig aufdrängen wird, das Vergabeverfahren fehlerfrei zu wiederholen, kann doch im Einzelfall eine andere Vorgehensweise gerechtfertigt sein (etwa eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gemäß § 26 Nr. 1 lit. c VOL/A).
VolltextIBRRS 2003, 0931
BayObLG, Beschluss vom 02.11.2000 - Verg 8/00
Zur Zuständigkeit des Vergabesenats bei offensichtlich unzulässigem Nachprüfungsantrag.*
VolltextIBRRS 2003, 0930
KG, Beschluss vom 18.08.1999 - KartVerg 4/99
Mit der Regelung des § 118 Abs. 1 S. 3, Abs. 2 GWB ist die Verlängerung des Zuschlagsverbots in § 115 Abs. 1 GWB gemeint.
VolltextIBRRS 2003, 0929
BayObLG, Beschluss vom 04.08.2000 - Verg 3/00
1. Gegen einen Bescheid, mit dem die Vergabekammer die von einem Beteiligten im Verfahren vor der Kammer zu erstattenden Aufwendungen festsetzt, ist die sofortige Beschwerde zum Bayerischen Obersten Landesgericht gegeben. Der Vergabesenat kann hierüber ohne mündliche Verhandlung entscheiden.*
2. Die Anwaltsgebühren im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren bemessen sich nach § 118 BRAGO.*
VolltextIBRRS 2003, 0928
BayObLG, Beschluss vom 28.07.2000 - Verg 5/00
Zur Möglichkeit der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde, wenn ein wirksamer Zuschlag vor Zustellung des Nachprüfungsantrags behauptet wird.*
VolltextIBRRS 2003, 0927
OLG Jena, Beschluss vom 22.12.1999 - 6 Verg 3/99
Soweit das Verfahren der Vergabekammern in den §§ 107 ff GWB nicht ausdrücklich geregelt ist, sind die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes, nicht aber diejenigen der für das gerichtliche Verfahren geltenden Prozessordnungen anzuwenden. Hinsichtlich der Entscheidung über Ablehnungsgesuche gegen Mitglieder der Vergabekammer ist eine entsprechende Anwendung der Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes bei Ablehnungsgesuchen gegen Ausschussmitglieder sachgerecht.
VolltextIBRRS 2003, 0926
OLG Naumburg, Beschluss vom 29.09.1999 - 10 Verg 3/99
Nach Obsiegen der Vergabestelle vor der Vergabekammer ist ein Antrag nach § 121 Abs. 1 GWB nicht statthaft. Wie sich aus dem Verhältnis von § 118 Abs. 3 GWB und § 121 Abs. 1 GWB ergibt, kommt eine Entscheidung nach dieser Vorschrift nur dann in Betracht, wenn die Vergabestelle vor der Vergabekammer unterlegen und so die Erteilung des Zuschlages bis auf weiteres gemäß § 118 Abs. 3 untersagt ist.
VolltextIBRRS 2003, 0925
OLG Hamburg, Beschluss vom 04.11.1999 - 1 Verg 1/99
Als Ablehnung eines Antrags auf Nachprüfung einer Vergabeentscheidung ist nach Sinn und Zweck der Vorschrift auch die Entscheidung der Vergabekammer zu verstehen, in der der Ausschluß eines Angebots von der Bewertung durch den Auftraggeber entgegen einem Aufhebungs- oder Feststellungsantrag des Bieters bestätigt wird.
VolltextIBRRS 2003, 0924
BayObLG, Beschluss vom 23.12.1999 - Verg 9/99
Zur Interessenabwägung im Verfahren zur Wiederherstellung des Zuschlagsverbots bei Gefährdung der von der Vergabestelle angestrebten Vertragsgestaltung durch die Verzögerung des Zuschlags (Multi-Line-Versicherungspolice).*
VolltextIBRRS 2003, 0923
BayObLG, Beschluss vom 01.12.1999 - Verg 2/99
1. Die Kostenfestsetzung aus Beschlüssen des Vergabesenats bemißt sich gemäß ZPO §§ 103 ff.*)
2. Gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse des Rechtspflegers des Vergabesenats des Bayerischen Obersten Landesgerichts ist die befristete Erinnerung gemäß RPflG § 11 Abs 2 S 1 statthaft.*)
VolltextIBRRS 2003, 0922
BGH, Beschluss vom 19.12.2002 - 1 StR 366/02
1. § 298 Abs. 1 StGB erfaßt nicht nur Vergabeverfahren der öffentlichen Hand, sondern jedenfalls dann auch Ausschreibungen durch private Veranstalter, wenn das Vergabeverfahren in Anlehnung an die Bestimmungen der VOB/A ausgestaltet ist.
2. Auch die Abgabe eines verspäteten Angebots reicht zur Vollendung des Tatbestands des § 298 Abs. 1 StGB aus.
VolltextIBRRS 2003, 0921
OLG Dresden, Urteil vom 11.02.2003 - 15 U 1627/01
1. Bei Angaben eines Bieters zu Art und Umfang eines beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes handelt es sich regelmäßig um eine kalkulationserhebliche Erklärung, die sich auf seine Wettbewerbsstellung auswirkt; gibt der Bieter eine hierzu geforderte Erklärung im Sinne von § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A nicht mit dem Angebot ab, ist dieses nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A von der Wertung auszuschließen.*)
2. Das bloße Fehlen eines ihm seitens des Auftraggebers übermittelten Vordrucks zur Abgabe einer Nachunternehmererklärung berechtigt den Bieter grundsätzlich nicht dazu, die geforderte Erklärung zu unterlassen oder mit einem hinter den Anforderungen der Ausschreibung zurückbleibenden Inhalt abzugeben.*)
IBRRS 2003, 0909
BayObLG, Beschluss vom 19.02.2003 - Verg 32/02
Bei der Berechnung des Streitwertes für das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist die Bruttoauftragssumme zu Grunde zu legen.*)
VolltextIBRRS 2003, 0908
BayObLG, Beschluss vom 04.02.2003 - Verg 31/02
1. Unternehmen, die kein Angebot abgegeben haben, aber substantiiert rügen, gerade hieran durch vergaberechtswidriges Verhalten der Vergabestelle gehindert worden zu sein, sind insoweit grundsätzlich antragsbefugt.*)
2. Bei vorgeschriebener EU-weiter Ausschreibung eines Dienstleistungsauftrags besteht generell keine Pflicht zur auch inländischen Veröffentlichung.*)
3. Unternehmen, die die Verdingungsunterlagen nicht aufgrund der Ausschreibung anfordern, haben grundsätzlich auch dann keinen Anspruch auf Abgabe der Verdingungsunterlagen, wenn sie ihr Interesse schon vor Beginn des Vergabeverfahrens bekundet hatten.*)
VolltextIBRRS 2003, 0901
OLG München, Urteil vom 13.12.2000 - 27 U 567/00
Die Regelungen in der ZTV-Wa zum sog. Tiefenzuschlag bei Rammarbeiten gilt neben dem Flächenzuschlag, da sich erst im Zuge der Ausführung aus den angetroffenen Bodenverhältnissen die entsprechende Statik und damit Rammtiefe ergibt. Denn gemäß § 9 Nr. 2 und Nr. 3 Abs. 3 VOB/A darf dem Bieter kein ungewöhnliches Wagnis aufgebürdet werden.
VolltextIBRRS 2003, 0899
VK Halle, Beschluss vom 30.05.2002 - VK Hal 16/02
Verlangt die Vergabestelle in den Bewerbungsbedingungen, dass Eintragungen der Bieter - bzw. der von diesen vorgesehenen Nachunternehmer - dokumentenecht erfolgen müssen, hat der Bieter sämtliche Unterlagen im Original dem Angebot beizufügen.
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