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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10832 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2003

IBRRS 2003, 0889
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vor Divergenzvorlage muss das OLG die Beteiligten erst anhören

BGH, Beschluss vom 24.02.2003 - X ZB 12/02

a) Die im vergaberechtlichen Nachprüfungs-Beschwerdeverfahren gültigen Verfahrensgrundsätze sind vom zuständigen Oberlandesgericht unabhängig davon zu beachten, ob es das Verfahren selbst zu einem Ende bringt oder ob es die Sache gemäß § 124 Abs. 2 Satz 1 GWB aus Divergenzgründen dem Bundesgerichtshof vorlegt.*)

b) Hält das Oberlandesgericht eine Vorlage für erforderlich, so muß es im Rahmen einer mündlichen Verhandlung oder in sonstiger geeigneter Weise den Beteiligten Gelegenheit geben, sich zu den dafür ausschlaggebenden Umständen zu äußern, d.h. insbesondere zur Entscheidungserheblichkeit einer Rechtsfrage und zum Vorhandensein einer Entscheidung, von der nach Meinung des Gerichts abgewichen werden soll.*)




IBRRS 2003, 0844
VergabeVergabe

OLG Jena, Beschluss vom 05.07.2000 - 6 Verg 3/00

1. Eine vergaberechtliche Rüge, welche der Antragsteller bei dem vom Auftraggeber mit der Durchführung der Ausschreibung beauftragten Architekturbüro erhebt, wahrt die Rügefrist nach GWB § 107 Abs. 3 S. 1.*)

2. Der in einem zweiten Vergabeprüfungsverfahren angerufene Vergabesenat ist an den Sachverhalt gebunden, den die Vergabekammer ihrer ersten, nicht mit der sofortigen Beschwerde angefochtenen Entscheidung zugrunde gelegt hat, weil der in der ersten Entscheidung enthaltene Verwaltungsakt insoweit Tatbestands- und Bindungswirkung erzeugt.*)

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IBRRS 2003, 0843
VergabeVergabe
Muss VK den personellen und sachlichen Aufwand erfassen?

OLG Rostock, Beschluss vom 22.10.2002 - 17 Verg 7/02

Vergabekammern sind nicht gehalten, den exakten personellen und sachlichen Aufwand zu erfassen, den ein bestimmtes Nachprüfungsverfahren verursacht. Aus dem Umstand, dass eine Vergabekammer den Arbeitsaufwand des Kammervorsitzenden, des hauptamtlichen Beisitzers und der Geschäftsstelle konkret benannt hat, ergibt sich nicht auch die Verpflichtung, diese zu belegen. Der richterlichen Überprüfung unterliegt insoweit nur, ob der geschilderte Arbeitsaufwand plausibel ist.

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IBRRS 2003, 0842
VergabeVergabe
Kostenregelungen im Vergabenachprüfungsverfahren

OLG Naumburg, Beschluss vom 17.09.2002 - 1 Verg 08/02

1. Für die Kostenregelungen im Vergabenachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer sind die Vorschriften des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (VwKostG LSA) subsidiär anwendbar.*

2. Das Vergabenachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist kostenrechtlich einem Widerspruchsverfahren vergleichbar.*

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IBRRS 2003, 0841
VergabeVergabe
Einschränkende Auslegung von Vergabegesetzen der Länder

OLG Naumburg, Beschluss vom 10.09.2002 - 1 Verg 05/02

1. Die Antragsbefugnis kann nicht im Hinblick auf einen vermeintlich zwingenden Ausschluss nach § 4 Abs. 2 VergabeG LSA verneint werden, wenn der Antragsteller gerade diesen tatsächlich vorgenommenen Ausschluss als den ihn in seinen Rechten verletzenden Vergabeverstoß rügt.*

2. Die Vorschrift des § 4 Abs. 2 VergabeG LSA ist bundes- und gemeinschaftsrechtskonform einschränkend dahin auszulegen, dass die darin aufgeführten Wertungskriterien von einem öffentlichen Auftraggeber nur dann in die Angebotswertung einbezogen werden dürfen, wenn sie zuvor in der Bekanntmachung bzw. in den Verdingungsunterlagen den Bietern auch mitgeteilt worden sind (Bestätigung der Rechtsprechung lt. Beschluss vom 07. Mai 2002, 1 Verg 19/01).*

3. Eine Beteiligungsgesellschaft i. S. v. § 1 Abs. 2 Nr. 2 VergabeG LSA ist nach dem VergabeG LSA bei Auftragsvergaben im Bereich des Tiefbaus nicht verpflichtet, von den Bietern die Vorlage einer eigenen Tariftreueerklärung und einer solchen für jeden ihrer Nachunternehmer zu verlangen. Es bedarf daher einer entsprechenden Willenserklärung des öffentlichen Auftraggebers, ob er von der ihm gesetzlich eingeräumten Ermächtigung nach § 3 Abs. 3 VergabeG LSA Gebrauch macht.*

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IBRRS 2003, 0840
VergabeVergabe

OLG Naumburg, Beschluss vom 04.09.2001 - 1 Verg 8/01

1. Die Ablehnungsfiktion des § 116 Abs. 2 GWB gilt nicht, wenn das Nachprüfungsverfahren vor Ablauf der Entscheidungsfrist des § 113 GWB nach der formalen Antragslage in ein Feststellungsverfahren übergegangen ist.*

2. Voraussetzung für die Statthaftigkeit eines (Fortsetzungs-) Feststellungsantrages nach § 114 Abs. 2 S. 2 GWB ist die wirksame Erledigung des Nachprüfungsverfahrens. Als eine Erledigung iS. dieser Vorschrift ist es nicht anzusehen, wenn ein Bieter, der im Nachprüfungsverfahren ursprünglich die Erteilung des Zuschlages auf sein Angebot begehrt hat, nach ihm von der Vergabekammer gewährter Akteneinsicht in die Unterlagen der Vergabestelle dieses Begehren wegen fehlender Erfolgsaussicht aufgibt.*

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IBRRS 2003, 0839
VergabeVergabe
Funktionale Leistungsbeschreibung zweckmäßig und verhältnismäßig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.10.2000 - Verg 14/00

Das Ermessen, das dem Auftraggeber durch § 8 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A bei einer funktionalen Ausschreibung eingeräumt wird, setzt eine Abwähung der im Einzelfall vorliegenden Umstände insbesondere danach voraus, ob diese Art der Ausschreibung zweckmäßig und verhältnismäßig ist.

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IBRRS 2003, 0838
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann liegt eine Dienstleistungskonzession vor?

VK Hamburg, Beschluss vom 02.04.2003 - VgK FB 2/03

1. Dienstleistungskonzessionen unterliegen nicht dem Vergaberecht.*)

2. Bei der unentgeltlichen Bereitstellung von Räumlichkeiten durch den Auftraggeber zum Zwecke des eigenverantwortlichen Betriebs einer Fahrradstation durch den Auftragnehmer handelt es sich um eine Dienstleistungskonzession.*)

3. Eine Dienstleistungskonzession ist dadurch geprägt, dass der Unternehmer die mit der Dienstleistung verbundenen Risiken trägt, indem er das Recht erhält, seine eigene Leistung zu nutzen oder entgeltlich zu verwerten. Sie dient – im Gegensatz zum Dienstleistungsauftrag – nicht der entgeltlichen Beschaffung von Waren oder Leistungen, sondern der Allgemeinheit. Nutznießer der zu erbringenden Leistung sind Dritte.*)

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IBRRS 2003, 0837
VergabeVergabe
Sinn und Zweck der sofortigen Beschwerde nach § 118 Abs. 1 GWB

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.01.2003 - Verg 67/02

Der Zweck des gemäß § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB nachgesuchten einstweiligen Rechtsschutzes besteht darin, die durch die Zustellung des Nachprüfungsantrags bewirkte Zuschlagssperre (§ 115 Abs. 1 GWB) über den in § 118 Abs. 1 Satz 2 GWB bezeichneten Zeitpunkt hinaus für die Dauer des Beschwerdeverfahrens aufrecht zu erhalten.

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IBRRS 2003, 0831
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Aufhebung der Aufhebung ist zulässig!

BGH, Beschluss vom 18.02.2003 - X ZB 43/02

Auch wenn ein öffentlicher Auftraggeber die Ausschreibung für einen öffentlichen Bauauftrag bereits aufgehoben hat, kann ein Bewerber noch in zulässiger Weise die Vergabekammer anrufen und geltend machen, durch Nichtbeachtung der die Aufhebung der Ausschreibung betreffenden Vergabevorschrift in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt zu sein.*)




IBRRS 2003, 0828
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Erklärungswiderspruch zum Umfang des Nachunternehmereinsatzes

VK Hessen, Beschluss vom 21.03.2003 - 69d-VK-11/2003

1. Ist ein Erklärungswiderspruch bezüglich des Umfanges des Nachunternehmereinsatzes nicht offensichtlich, sondern lässt er sich erst durch eine Bewertung feststellen, so ist das Nachprüfungsverfahren nicht als unzulässig zu verwerfen.

2. Der Auftraggeber muss Erklärungen über den Eigenleistungsanteil nicht vorbehaltlos akzeptieren, sonder ist berechtigt, diese Erklärung zu überprüfen.

3. Eine nachträgliche Spezifizierung der in der Liste der Nachunternehmerleistungen enthaltenen Leistungen im Sinne einer Zuweisung der Leistungen zu Leistungen im "eigenen Betrieb“ im Sinne der Ziffer 10.2 EVM (B) BVB (= Leistung konzernrechtlich verbundener Unternehmen) einerseits und "echten" Nachunternehmerleistungen andererseits greift unmittelbar in die vorgenommene Bestimmung des Nachunternehmereinsatzes ein und übersteigt das durch § 24 VOB/A vorgegebene Maß der informatorischen Aufklärung bereits insoweit, als die Antragstellerin als Bieterin entscheiden könnte, ob sie ihr Angebot zuschlagsgeeignet werden lassen will oder nicht.

4. Zur Frage der Verfahrensweise zur Ermittlung des Eigenleistungsanteils.

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IBRRS 2003, 0791
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Verlängerung der fünfwöchige Entscheidungsfrist der VK

VK Thüringen, Beschluss vom 18.12.2002 - 216-4002.20-050/02-SLF

Die Entscheidungsfrist der Vergabekammer ist wirksam verlängert, wenn alle Verfahrensbeteiligten Kenntnis von der Verlängerung der Frist durch den Vorsitzenden der Vergabekammer haben.

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IBRRS 2003, 0790
VergabeVergabe
Schätzung des Auftragswerts: Berücksichtigung aller Lose

VK Sachsen, Beschluss vom 27.01.2003 - 1/SVK/123-02

1. Gemäß § 3 Abs. 5 S. 1 VgV müssen bei der Schätzung des Auftragswerts - zumindest bei Dienstleistungen - alle Lose berücksichtigt werden, auch wenn die zu vergebenden Aufträge aus mehreren Losen bestehen, für die jeweils ein gesonderter Auftrag vergeben wird.*)

2. In Verfahren nach der VOL/A müssen die Anforderungen an die Darlegung eines drohenden Schadens als gering angesehen werden, da der Bieter mangels Submissionstermins seine eigene Wettbewerbsstellung nicht sicher beurteilen kann.*)

3. Es ist unabdingbare Voraussetzung für ein Informationsschreiben nach § 13 VgV, dass der dort - vielleicht auch nur durch eine knappe Information in einem vorformulierten Standardschreiben - vorgesehene Grund der Nichtberücksichtigung wahrheitsgemäß erfolgen muss.*)

4. Mängel eines Vorinformationsschreibens nach § 13 VgV können noch im Laufe des Nachprüfungsverfahrens vom Auftraggeber geheilt werden, da die Vorinformation keinem eigenständigen vergaberechtlichen Selbstzweck dient. Auf einen Verstoß gegen § 13 VgV allein kann ein Bieter einen Nachprüfungsantrag somit nicht erfolgreich stützen.*)

5. Die Prüfung nach § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A ist schon nach ihrem Wortlaut eine Einzelfallprüfung, die lediglich vorgenommen werden darf, wenn der einzig und allein entscheidende Angebotsendpreis unangemessen niedrig erscheint. Erst wenn dies in einer ersten Stufe festgestellt wurde, ist in einer zweiten Phase zu prüfen, ob damit auch ein Missverhältnis zwischen der geforderten Leistung und dem angebotenen niedrigen Preis besteht. Erst wenn dies unter Gewährung rechtlichen Gehörs für den Bieter (EuGH, Urt. v. 27.11.2002, verb. Rs. C-285/99 und C- 286/99)) fest gestellt wurde, darf das Angebot gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A unberücksichtigt bleiben.*)

6. Niedrige Einzelpositionen im Angebot können gerechtfertigt sein, wenn der Bieter darlegt, dass er an anderer Stelle seiner Kalkulation dafür einen Ausgleichsfaktor hat.*)

7. Ein für die Nichtberücksichtigung zusätzliches Erfordernis eines gezielten und geplanten Verdrängens von Wettbewerbern - wie teilweise von der Rechtsprechung gefordert - hat in § 25 Nr. 2 VOL/A keine rechtliche Stütze.*)

8. § 25 Nr. 2 Abs. 2 und 3 VOL/A hat bieterschützenden Charakter und ist keine reine Ordnungsvorschrift. Diese Regelung wirkt sich auch auf die konkurrierenden Bieter aus, die so vor ruinösen und jedenfalls betriebswirtschaftlich nicht kalkulierbaren Preisunterbietungen geschützt werden. Anderslautende Ansichten in der Rechtsprechung gehen dabei von rechtlichen Voraussetzungen aus, die weder mit den nationalen Regelungen (§ 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A: "Auf Angebote ... darf nicht erteilt werden") noch mit den Vorgaben der EU-Richtlinien (Art. 37 Abs. 1 und 2 Dienstleistungsrichtlinie: "... unter Berücksichtigung der eingehenden Erläuterungen") in Einklang stehen.*)

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IBRRS 2003, 0789
VergabeVergabe
Vertragsschluss nach Ende der Zuschlags- und Bindefrist?

VK Sachsen, Beschluss vom 13.12.2002 - 1/SVK/105-02

1. Es stellt eine über den Verhandlungsspielraum des § 24 Nr. 1 VOB/A hinausgehende unzulässige Nachverhandlung nach § 24 Nr. 3 VOB/A dar, wenn der Auftraggeber nach Angebotsabgabe auf Nachfrage "kostenneutrale" Leistungsergänzungen (= Hebungen auf LV-Niveau) des bisherigen Angebotsinhalts zugestanden erhält.*)

2. Sowohl § 25 Nr. 3 Abs. 3 VOB/A als auch § 24 Nr. 3 VOB/A stellen bieterschützende Regelungen dar.*)

3. Der Auftraggeber hat nach den Regelungen in den §§ 10 a und 25 a VOB/A grundsätzlich ein Wahlrecht, alle Zuschlagskriterien (schon) in der veröffentlichten Bekanntmachung oder erst in der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu verlautbaren.*)

4. Änderungen an den Verdingungsunterlagen führen zum Ausschluss des Angebots.*)

5. Eine dann denkbare Wertung des nicht LV-konformen Angebots als Nebenangebot scheidet gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. d VOB/A aus, wenn der Auftraggeber in der veröffentlichten Bekanntmachung ausdrücklich die generelle Nichtzulassung von Nebenangeboten verlautbart hat.*)

6. Ein Vertragsschluss ist auch ohne Zustimmung des Bieters zur Verlängerung der Zuschlags- und Bindefrist möglich, wenn der Auftraggeber einseitig die Verlängerung der Zuschlags- und Bindefrist ("wegen Erkrankung") verfügt und zudem in der mündlichen Verhandlung vor der Vergabekammer erklärt, trotz Ablaufs der Zuschlags- und Bindefrist den Bieter vertraglich weiterhin binden zu wollen und der Bieter wiederum diesem Ansinnen ausdrücklich zustimmt, § 28 Nr. 2 Abs. 2 VOB/A. Dies gilt zumindest dann, wenn dem Bieter bei einem rein privatrechtlich dominierten Auftraggeber die Kenntnis und rechtliche Bedeutung einer mehr als 50 %igen Fördermitteluntersetzung nach § 98 Nr. 5 GWB nicht zuzumuten ist.*)

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IBRRS 2003, 0788
VergabeVergabe
Antragsbefugnis auch ohne Angebotsabgabe?

VK Sachsen, Beschluss vom 07.02.2003 - 1/SVK/007-03

1. Trägt ein Unternehmen vor, dass es als Bewerber von einer Angebotsabgabe gerade durch die vergaberechtswidrige Verwendung eines Leitproduktes und die fehlerhafte Aufteilung einer Leistung in Lose abgehalten worden sei, ist es ihm nicht zuzumuten, um jeden Preis ein Angebot abzugeben, nur um das für die Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB erforderliche Interesse am Auftrag zu dokumentieren (ständige Spruchpraxis seit B. v. 02.11.1999, 1/SVK/19-99).*)

2. Verwendet der Auftraggeber im Leistungsverzeichnis einen Markennamen, fehlt jedoch der Zusatz "oder gleichwertiger Art", ist das Leistungsverzeichnis gemäß § 8 Nr. 3 Abs. 5 VOL/A fehlerhaft.*)

3. Eine Behinderung des Wettbewerbs gemäß § 97 Abs. 1 GWB liegt nicht erst dann vor, wenn Merkmale des geforderten Produkts durch einen Produkt- oder Markennamen bezeichnet werden, sondern bereits dann,

wenn das Leistungsverzeichnis nach Form, Stofflichkeit, Aussehen und technischen Merkmalen so präzise definiert ist, dass dem Bieter keine Ausweichmöglichkeit mehr bleibt. Dabei kommt es nicht auf die Feststellung einer subjektiven Absicht des Auftraggebers an, bestimmte Unternehmen bevorzugen zu wollen. Entscheidend ist vielmehr, dass die Leistungsbeschreibung bei objektiver Betrachtung geeignet ist, bestimmte Unternehmen oder Erzeugnisse zu bevorzugen.*)

4. Die Ausnahmetatbestände des § 8 Nr. 3 VOL/A sind restriktiv zu handhaben, weil sie das Ziel haben, eine diskriminierungsfreie Vergabe zu gewährleisten und die Gestaltungsfreiheit bei der Leistungsbeschreibung so zu regulieren, dass möglichst viele Bewerber eine Chance haben, mit Aussicht auf Erfolg an der Ausschreibung teil zu nehmen.*)

5. Einzige Maßnahme zur Beseitigung einer unzulässigen fabrikatsbezogenen Ausschreibung ist gemäß § 114 Abs. 1 GWB die Aufhebung der Ausschreibung.*)

6. Die Vergabekammer ist gemäß § 114 Abs. 1 GWB grundsätzlich darauf beschränkt, geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine aktuelle Rechtsverletzung im laufenden Vergabeverfahren zu beseitigen. Auf - aus heutiger Sicht noch nicht einmal in der konkreten Ausgestaltung absehbare - künftige Vergabeverfahren kann die Vergabekammer (etwa durch einen präventiven Ausschluss eines Konkurrenzunternehmens oder eines Planungsbüros auf Seiten des Auftraggebers) nicht einwirken.*)

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IBRRS 2003, 0787
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zu welchem Zeitpunkt entsteht die Rügeobliegenheit?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.01.2003 - Verg 57/02

Die Rügeobliegenheit entsteht erst bei einem von dem Bieter erkannten Verstoß des Auftraggebers gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren.

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IBRRS 2003, 0786
VergabeVergabe
Kostentragungspflicht nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.12.2002 - Verg 35/02

Der Antragssteller trägt die Kosten des Nachprüfungsverfahrens nicht nur bei einer Zurückweisung des Nachprüfungsantrags, sondern auch dann, wenn er den Nachprüfungsantrag zurückgenommen hat.

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IBRRS 2003, 0785
VergabeVergabe
Keine Änderungen nach Verhandlungsende!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2002 - Verg 33/02

Sowohl das Gebot zu einem fairen Preis- und Leistungswettbewerb als auch der Grundsatz der Gleichbehandlung gebieten es ei der Freihändigen Vergabe, dass die Bieter in dem Zeitpunkt, in welchem der öffentliche Auftraggeber die Verhandlungen beendet und zur abschließenden Angebotswertung schreitet, an ihre Angebote gebunden sind und eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung der von ihnen unterbreiteten Offerte ausgeschlossen ist.

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IBRRS 2003, 0784
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vorabinformation (VgV § 13): Wie detailliert muss die Begründung sein?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.08.2001 - Verg 28/01

Bei der Vorabinformation nach § 13 Satz 1 Vergabeverordnung (VgV) ist es dem Auftraggeber gestattet, sich kurz zu fassen. Generell ist eine eher zurückhaltende Auslegung des § 13 Satz 1 VgV, der keine zu hohen Anforderungen an die Erfüllung der Informationspflicht stellt, angezeigt. *)

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IBRRS 2003, 0783
VergabeVergabe

OLG Dresden, Beschluss vom 29.05.2001 - WVerg 3/01

1. § 6 VOF beschränkt die Möglichkeit der Vergabestelle zur Einschaltung von Sachverständigen nicht auf punktuelle gutachterliche Unterstützung in Einzelfragen, sondern erlaubt durchgängig die vorbereitende Steuerung des Vergabeverfahrens durch einen von der Vergabestelle hiermit beauftragten Außenstehenden, solange nur gewährleistet bleibt, dass sich die Vergabestelle nicht ihrer eigenen verantwortlichen Vergabeentscheidung begibt.*

2. Ein Bieter, der schon mit Recht nicht zu Verhandlungsgesprächen eingeladen worden ist, kann seinen Nachprüfungsantrag nicht darauf stützen, dass sich den Ausschreibungsunterlagen keine Auswahlkriterien für die Auftragsvergabe nach § 16 VOF entnehmen ließen.*

3. § 114 Abs. 1 Satz 2 GWB ermächtigt die Vergabekammer nur insoweit, auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einzuwirken, als subjektive Rechte des Antragstellers betroffen sind.*

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IBRRS 2003, 0782
VergabeVergabe
Welche Rolle spielt der Preis bei der Vergabe?

OLG Dresden, Beschluss vom 05.01.2001 - WVerg 0012/00

1. Die Beschwerde eines Beigeladenen, der im Verfahren vor der Vergabekammer keinen Antrag gestellt hat, ist zulässig, wenn ihn der angefochtene Beschluss der Vergabekammer materiell beschwert.*)

2. Der Zuschlag wird regelmäßig dann nicht auf das wirtschaftlichste Angebot im Sinne des § 97 Abs. 5 GWB und der einschlägigen Verdingungsordnungen erteilt, wenn der Auftragsvergabe ein Punktbewertungssystem zugrunde liegt, in das der Preis mit einer Quote von weniger als 30% einbezogen ist.*)

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IBRRS 2003, 0781
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vertragsschluss durch konkludentes Handeln?

OLG Dresden, Beschluss vom 21.07.2000 - WVerg 5/00

1. § 121 GWB ist auch dann anwendbar, wenn die Vergabekammer in der Annahme, dass ein Zuschlag noch nicht erteilt worden sei, das Vergabeverfahren aufgehoben hat, der Auftraggeber aber von einem bereits erteilten Zuschlag ausgeht und dies festzustellen begehrt, um die Zuschlagsentscheidung alsbald umsetzen zu können.*

2. In Vergabeverfahren, die nach den Regelungen der VOF zu beurteilen sind, wird das Vergabeverfahren durch den Abschluss eines zivilrechtlichen Vertrages beendet.*

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IBRRS 2003, 0779
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bildung einer Bietergemeinschaft im Offenen Verfahren

VK Thüringen, Beschluss vom 13.02.2003 - 216-4002.20-003/03-EF-S

1. Der Ausschluss des Angebots einer Bietergemeinschaft mit der Begründung, dass sich die Bietergemeinschaft erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus anfordernden Unternehmen gebildet hat, ist im offenen Verfahren rechtswidrig.

2. Eine mit dem Ausschluss des Angebots begründete Aufhebung der Ausschreibung erweist sich selbst als fehlerhaft.




IBRRS 2003, 0778
VergabeVergabe
Mängel im Vergabeverfahren: Zwingende Aufhebung?

VK Münster, Beschluss vom 25.02.2003 - VK 01/03

1. Kein Ausschluss von Angeboten wegen Fehlens von geforderten Erklärungen, wenn nicht festgestellt werden kann, dass die Erklärung schon bei Angebotsabgabe gefehlt haben. Die Vergabestelle hat das Fehlen nicht selbst festgestellt und dokumentiert und in der Vorabinformation auch nicht als Grund für die Nichtberücksichtigung des Angebots angegeben. Die gleichen Unterlagen fehlten auch bei einem anderen Angebot teilweise.*)

2. Wertung eines Angebots so wie abgegeben, ohne Einberechnung von Leistungen, die laut Leistungsverzeichnis nicht verlangt und deswegen nicht angeboten wurden.*)

3. Wertung von Bedarfspositionen mit der im Leistungsverzeichnis geforderten Menge, nicht mit einer tatsächlich benötigten höheren Menge.*)

4. Mängel im Vergabeverfahren führen nicht zwingend zur Aufhebung, wenn eine Diskriminierung einzelner Bieter nicht erkennbar und Fehler im Leistungsverzeichnis durch Nachtragsverhandlungen korrigierbar sind.*)

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IBRRS 2003, 0774
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vorabgestattung des Zuschlags bei Vorlage an EuGH zulässig!

OLG Naumburg, Beschluss vom 28.10.2002 - 1 Verg 9/02

Ein Antrag auf Vorabgestattung des Zuschlages der Vergabestelle ist ausnahmsweise zulässig und begründet, wenn ein Verfahren über die sofortige Beschwerde wegen eines Vorabentscheidungsverfahrens vor dem EuGH vorläufig ausgesetzt wird.

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IBRRS 2003, 0773
VergabeVergabe

EuGH, Urteil vom 24.09.1998 - Rs. C-76/97

1. Weder Artikel 1 Absätze 1 und 2 noch Artikel 2 Absatz 1, noch die übrigen Bestimmungen der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge können so ausgelegt werden, daß im Fall der Nichtumsetzung der Richtlinie 92/50/EWG innerhalb der hierfür vorgesehenen Frist die für Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten, die gemäß Artikel 2 Absatz 8 der Richtlinie 89/665 eingerichtet worden sind, auch zur Entscheidung in Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge befugt sind. Die Erfordernisse einer der Richtlinie 92/50 entsprechenden Auslegung des nationalen Rechts und eines effektiven Schutzes der Rechte des einzelnen gebieten es dem nationalen Gericht jedoch, zu prüfen, ob dem einzelnen aufgrund der anwendbaren Bestimmungen des nationalen Rechts ein Anspruch auf Nachprüfung der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge zuerkannt werden kann. Unter Umständen, wie sie im Ausgangsverfahren vorliegen, hat das nationale Gericht insbesondere zu prüfen, ob dieser Anspruch auf Nachprüfung vor denselben Stellen geltend gemacht werden kann, die auf dem Gebiet der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge vorgesehen sind.*

2. Rettungs- und Krankentransporte unter Begleitung eines Sanitäters fallen sowohl unter Anhang IA, Kategorie 2, als auch unter Anhang IB, Kategorie 25, der Richtlinie 92/50, so daß ein Auftrag, der solche Dienstleistungen zum Gegenstand hat, von Artikel 10 der Richtlinie 92/50 erfaßt wird.*

3. Ein einzelner kann sich vor den nationalen Gerichten unmittelbar auf die Bestimmungen der Abschnitte I und II der Richtlinie 92/50 berufen. Auch auf die Bestimmungen der Abschnitte III bis VI kann sich ein einzelner vor einem nationalen Gericht berufen, soweit sich aus der Untersuchung des Wortlauts der einzelnen Bestimmungen ergibt, daß sie unbedingt und hinreichend genau sind.*

4. Das Gemeinschaftsrecht verpflichtet einen öffentlichen Auftraggeber eines Mitgliedstaats nicht, auf Antrag eines einzelnen in bestehende, auf unbestimmte Zeit oder für mehrere Jahre abgeschlossene Rechtsverhältnisse einzugreifen, wenn diese Rechtsverhältnisse vor Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie 92/50 begründet worden sind.*

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IBRRS 2003, 0772
VergabeVergabe

EuGH, Urteil vom 17.07.1997 - Rs. C-43/97

1. Die Italienische Republik hat gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 34 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Richtlinie 93/36/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge verstoßen, indem sie nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um dieser Richtlinie nachzukommen.*)

2. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.*)

3. Die Italienische Republik trägt die Kosten des Verfahrens.*)

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IBRRS 2003, 0771
VergabeVergabe

EuGH, Urteil vom 17.12.1998 - Rs. C-353/96

1. Irland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 77/62/EWG des Rates vom 21. Dezember 1976 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge in der Fassung der Richtlinie 88/295/EWG des Rates vom 22. März 1988 verstoßen, daß das Coillte Teoranta keine Bekanntmachung der Ausschreibung für einen Auftrag zur Lieferung von Düngemitteln im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlichen ließ.*)

2. Irland trägt die Kosten des Verfahrens.*)

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IBRRS 2003, 0770
VergabeVergabe

EuGH, Urteil vom 16.12.1997 - Rs. C-341/96

Die Bundesrepublik Deutschland hat gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 34 Absatz 1 der Richtlinie 93/36/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge verstoßen, indem sie nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist alle erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um dieser Richtlinie nachzukommen.*)

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IBRRS 2003, 0769
VergabeVergabe

EuGH, Urteil vom 05.10.2000 - Rs. C-337/98

1. Die Klage wird abgewiesen.*)

2. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten des Verfahrens.*)

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IBRRS 2003, 0768
VergabeVergabe

EuGH, Urteil vom 28.10.1999 - Rs. C-328/96

1. Die Republik Österreich hat im Rahmen des Neubaus des niederösterreichischen Landhaus- und Kulturbezirks in St. Pölten bei der Vergabe der Aufträge, die in der Zeit vor dem 6. Februar 1996 vergeben worden, am 7. März 1996 jedoch noch nicht erfüllt oder in zumutbarer Weise rückabwickelbar waren, gegen ihre Verpflichtungen aus den Richtlinien 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge und 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge sowie aus Artikel 30 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 28 EG) verstoßen.*)

2. Die Republik Österreich trägt die Kosten des Verfahrens.*)

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IBRRS 2003, 0767
VergabeVergabe

EuGH, Urteil vom 17.09.1998 - Rs. C-323/96

1. Das Königreich Belgien hat dadurch, daß es

- weder für das Gesamtvorhaben noch für die einzelnen Lose im Zusammenhang mit dem Bau des Gebäudes für den Vlaamse Raad eine Vergabebekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht hat,

- die Vergabeverfahren gemäß der Richtlinie 71/305/EWG des Rates vom 26. Juli 1971 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge in der Fassung der Richtlinie 89/440/EWG des Rates vom 18. Juli 1989 und gemäß der Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge nicht angewandt und insbesondere das Los 4 ohne Rechtfertigungsgrund freihändig vergeben hat,

gegen seine Verpflichtungen aus diesen Richtlinien und insbesondere aus den Artikeln 7 und 11 Absätze 2 und 9 der Richtlinie 93/37 verstoßen.*)

2. Das Königreich Belgien trägt die Kosten des Verfahrens.*)

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IBRRS 2003, 0766
VergabeVergabe

EuGH, Urteil vom 18.11.1999 - Rs. C-275/98

1. Artikel 2 Absatz 2 der Richtlinie 93/36/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge hat eine selbständige Bedeutung gegenüber den Bestimmungen der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge.*

2. Artikel 2 Absatz 2 der Richtlinie 93/36 ist wie folgt auszulegen:

- Ein öffentlicher Auftraggeber, der einer Einrichtung, die kein öffentlicher Auftraggeber ist, Sonder- oder Alleinrechte zur Ausführung einer Tätigkeit des öffentlichen Dienstleistungsbereichs einräumt, muß von dieser verlangen, daß sie bei der Vergabe öffentlicher Lieferaufträge an Dritte im Rahmen dieser Tätigkeit das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit beachtet.

- Dagegen braucht der öffentliche Auftraggeber unter solchen Umständen von der fraglichen Einrichtung nicht zu verlangen, daß sie bei der Vergabe derartiger Lieferaufträge die Vergabeverfahren nach der Richtlinie 93/36 beachtet.*

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IBRRS 2003, 0764
VergabeVergabe

EuGH, Urteil vom 04.03.1999 - Rs. C-258/97

1. Die Voraussetzungen des Artikels 2 Absatz 8 der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge finden keine Anwendung auf Instanzen, deren Zusammensetzung und Arbeitsweise durch Vorschriften geregelt werden, wie sie für das vorlegende Gericht gelten.*)

2. Weder Artikel 2 Absatz 8 noch andere Bestimmungen der Richtlinie 89/665 können dahin ausgelegt werden, daß im Fall der Nichtumsetzung der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge innerhalb der hierfür vorgesehenen Frist die für Verfahren zur Nachprüfung der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten, die gemäß Artikel 2 Absatz 8 der Richtlinie 89/665 eingerichtet worden sind, auch zur Entscheidung in Verfahren zur Nachprüfung der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge befugt sind. Die Erfordernisse einer der Richtlinie 92/50 entsprechenden Auslegung des nationalen Rechts und eines effektiven Schutzes der Rechte des einzelnen gebieten es dem nationalen Gericht jedoch, zu prüfen, ob dem einzelnen aufgrund der anwendbaren Bestimmungen des nationalen Rechts einAnspruch auf Nachprüfung der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge zuerkannt werden kann. Unter Umständen, wie sie im Ausgangsverfahren vorliegen, hat das nationale Gericht insbesondere zu prüfen, ob dieser Anspruch auf Nachprüfung vor denselben Stellen geltend gemacht werden kann, die auf dem Gebiet der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge vorgesehen sind.*)

3. Dienstleistungen wie diejenigen, die Gegenstand der Ausschreibung der Beklagten waren und Arbeiten zur Erstellung und Ausführung von Plänen zur Errichtung einer Kinderklinik in einem Krankenhaus und der entsprechenden medizinischen Einrichtungen betreffen, fallen unter Kategorie 12 des Anhangs IA der Richtlinie 92/50.*)

4. Ein einzelner kann sich vor den nationalen Gerichten unmittelbar auf die Bestimmungen der Abschnitte I und II der Richtlinie 92/50 berufen. Auch auf die Bestimmungen der Abschnitte III bis VI kann sich ein einzelner vor einem nationalen Gericht berufen, soweit sich aus der Untersuchung des Wortlauts der einzelnen Bestimmungen ergibt, daß sie unbedingt und hinreichend klar und genau sind.*)

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IBRRS 2003, 0762
VergabeVergabe

EuGH, Urteil vom 02.12.1999 - Rs. C-176/98

Die Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge ist dahin auszulegen, daß sie es einem Dienstleistungserbringer gestattet, für den Nachweis, daß er die wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags erfüllt, auf die Leistungsfähigkeit anderer Einrichtungen zu verweisen, welcher Rechtsnatur seine Verbindungen zu ihnen auch sein mögen, sofern er beweisen kann, daß er tatsächlich über die Mittel dieser Einrichtungen, die zur Ausführung des Auftrags erforderlich sind, verfügt. Das nationale Gericht hat zu prüfen, ob ein solcher Nachweis im Ausgangsverfahren erbracht ist.*)

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IBRRS 2003, 0761
VergabeVergabe

EuGH, Urteil vom 25.01.2001 - Rs. C-172/99

1. Übernimmt ein Unternehmen nach einem Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge gemäß der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge Tätigkeiten des öffentlichen Verkehrs mit Ausnahme des Seeverkehrs - wie den Betrieb regionaler Buslinien -, die bisher von einem anderen Unternehmen verrichtetwurden, so kann dies in den sachlichen Anwendungsbereich der Richtlinie 77/187/EWG des Rates vom 14. Februar 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen fallen, wie er in deren Artikel 1 Absatz 1 beschrieben ist.*)

2. Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie 77/187 ist dahin auszulegen, dass

- diese Richtlinie anwendbar sein kann, wenn zwischen zwei Unternehmen, die von einer Einrichtung des öffentlichen Rechts nach einem Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge gemäß der Richtlinie 92/50 nacheinander mit dem Betrieb eines öffentlichen Verkehrs mit Ausnahme des Seeverkehrs - wie dem Betrieb regionaler Buslinien - beauftragt worden sind, eine unmittelbare vertragliche Beziehung fehlt;

- die Richtlinie 77/187 auf einen Fall wie den des Ausgangsverfahrens nicht anwendbar ist, wenn keine nennenswerten materiellen Betriebsmittel zwischen den beiden genannten Unternehmen übertragen worden sind.*)

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IBRRS 2003, 0760
VergabeVergabe

EuGH, Urteil vom 05.10.2000 - Rs. C-16/98

1. Die Französische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Artikeln 4 Absatz 2, 14 Absätze 1, 10 und 13, 21 Absätze 1 und 5, 24 Absätze 1 und 2 und 25 Absatz 5 der Richtlinie 93/38/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor verstoßen, dass die französischen Stellen, die für das im Dezember 1994 im Departement Vendée eingeleitete Verfahren zur Vergabe des Elektrifizierungsauftrags zuständig waren,

- dieses Bauwerk aufgeteilt haben,

- nicht für alle Aufträge zu diesem Bauwerk, die den Schwellenwert nach Artikel 14 Absatz 10 Unterabsatz 2 Satz 3 der Richtlinie 93/38 überstiegen, sondern nur für sechs von ihnen eine Aufforderung zurTeilnahme am Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht haben,

- hinsichtlich der sechs im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlichten Aufforderungen zur Teilnahme am Wettbewerb nicht alle in Anhang XII der Richtlinie 93/38 vorgesehenen Angaben übermittelt haben,

- der Kommission nicht die erforderlichen Informationen über die Vergabe sämtlicher Aufträge zu diesem Bauwerk, die den Schwellenwert nach Artikel 14 Absatz 10 Unterabsatz 2 Satz 3 der Richtlinie 93/38 überstiegen, erteilt haben.*

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.*

3. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaft und die Französische Republik tragen ihre eigenen Kosten.*

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IBRRS 2003, 0759
VergabeVergabe

EuGH, Urteil vom 15.06.2000 - Rs. C-13/99

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.*)

2. Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten des Verfahrens.*)

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IBRRS 2003, 0758
VergabeVergabe

EuGH, Urteil vom 24.09.1998 - Rs. C-111/97

Für den Fall einer nicht fristgerechten Umsetzung der Richtlinie 92/13/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften über die Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor läßt sich weder aus Artikel 1 Absätze 1 bis 3 noch aus Artikel 2 Absätze 1 und 7 bis 9, noch aus anderen Bestimmungen dieser Richtlinie ableiten, daß die zur Nachprüfung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bau- und Lieferaufträge zuständigen Instanzen der Mitgliedstaaten auch zur Nachprüfung von Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor befugt sind. Die Verpflichtung, das nationale Recht entsprechend der Richtlinie 92/13 auszulegen und die Rechte des Bürgers wirksam zu schützen, gebietet es dem nationalen Gericht jedoch, zu prüfen, ob dem einzelnen aufgrund der einschlägigen Vorschriften des nationalen Rechts ein Anspruch auf Nachprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor zuerkannt werden kann. Das nationale Gericht hat insbesondere zu prüfen, ob dieser Anspruch auf Nachprüfung vor den Instanzen geltend gemacht werden kann, die auf dem Gebiet der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge vorgesehen sind. Können die nationalen Vorschriften nicht in einer der Richtlinie 92/13 entsprechenden Weise ausgelegt werden, so können die Betroffenen im Rahmen der geeigneten Verfahren des nationalen Rechts den Ersatz des Schadens verlangen, der ihnen dadurch entstanden ist, daß die Richtlinie nicht fristgerecht umgesetzt worden ist.

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IBRRS 2003, 0757
VergabeVergabe

EuGH, Urteil vom 02.04.1999 - Rs. C-103/97

Die in Artikel 2 Absatz 8 der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge aufgestellten Voraussetzungen sind auf Bestimmungen wie diejenigen zur Regelung der Zusammensetzung und der Funktionsweise des Tiroler Landesvergabeamts nicht anwendbar.

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IBRRS 2003, 3246
VergabeVergabe
Nachprüfungsantrag unterliegt nicht den Ausschlussfristen des § 107 Abs. 3 GWB!

OLG Dresden, Beschluss vom 06.06.2002 - WVerg 4/02

1. Ein Nachprüfungsantrag genügt nur dann dem Begründungserfordernis des § 108 Abs. 2 GWB, wenn er in zumindest laienhafter Darstellung die Indizien und tatsächlichen Anhaltspunkte aufzeigt, die den Antragsteller zu dem Schluss bewogen haben, die Vergabestelle habe sich rechtswidrig verhalten.*)

2. Im Unterschied zur Rügeobliegenheit unterliegt der Nachprüfungsantrag nicht den Ausschlussfristen des § 107 Abs. 3 GWB. Er ist in zeitlicher Hinsicht bis zur Grenze rechtsmissbräuchlichen Verhaltens zulässig.*)

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IBRRS 2003, 0755
VergabeVergabe
Nachprüfungsantrag unterliegt nicht den Ausschlussfristen des § 107 Abs. 3 GWB!

OLG Dresden, Beschluss vom 06.06.2002 - WVerg 0004/02

1. Ein Nachprüfungsantrag genügt nur dann dem Begründungserfordernis des § 108 Abs. 2 GWB, wenn er in zumindest laienhafter Darstellung die Indizien und tatsächlichen Anhaltspunkte aufzeigt, die den Antragsteller zu dem Schluss bewogen haben, die Vergabestelle habe sich rechtswidrig verhalten.*)

2. Im Unterschied zur Rügeobliegenheit unterliegt der Nachprüfungsantrag nicht den Ausschlussfristen des § 107 Abs. 3 GWB. Er ist in zeitlicher Hinsicht bis zur Grenze rechtsmissbräuchlichen Verhaltens zulässig.*)

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IBRRS 2003, 0754
VergabeVergabe
Anwaltlichen Gebühr nach § 118 BRAGO im Verfahren vor der VK

OLG Dresden, Beschluss vom 25.03.2002 - WVerg 1/02

Zur anwaltlichen Gebühr nach § 118 BRAGO im Verfahren vor der Vergabekammer.*

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IBRRS 2003, 0753
VergabeVergabe

OLG Celle, Beschluss vom 02.07.2002 - 13 Verg 6/02

1. Erklärt der Bieter in der Aufklärungsverhandlung, dass er nur die geänderte, nicht aber die ursprünglich angebotene Leistung erbringen kann, so liegt ein unvollständiges Angebot vor. Dieses kann nach § 25 Abs. 2 a VOL/A von der Wertung ausgeschlossen werden.

2. Handelt es sich bei der Änderung um einen wesentlichen Teil der angebotenen Leistung mit der Folge, dass sich die Änderung auf die Stellung des Bieters im Wettbewerb mit den anderen Bietern im Vergabeverfahren auswirken kann, so ist das Ermessen des Auftraggebers dahin eingeschränkt, dass der Ausschluss des Angebots erfolgen muss.

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IBRRS 2003, 0752
VergabeVergabe

OLG Celle, Beschluss vom 23.02.2001 - 13 Verg 1/01

Das Wettbewerbsprinzip ist verletzt, wenn der Bieter, der den Zuschlag erhält, verpflichtet wird, eine nicht ihn treffende Schuld zu übernehmen, indem er für Verbindlichkeiten bezahlen soll, die nicht (zumindest auch) ihn treffen, sondern nur Dritte. Dementsprechend verstößt es gegen Vergaberecht, einem erfolgreichen Bieter eine Courtageverpflichtung für Maklerleistungen aufzuerlegen, die er - gäbe es die entsprechende Bestimmung in den Ausschreibungsunterlagen nicht - nicht vergüten müsste.

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IBRRS 2003, 0751
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Angebotsausschluss wegen fehlender Systemangaben?

OLG Bremen, Beschluss vom 20.07.2000 - Verg 1/2000

1. Hat das Fehlen geforderter Angaben oder Erklärungen keinen Einfluß auf die Eindeutigkeit des Angebotsinhalts sowie auf die Preise und damit auf den Wettbewerb, so liegt ein Ausschlußgrund nicht vor. Über derartige Fragen darf der Auftraggeber im Rahmen des § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A mit dem Bieter verhandeln.

2. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber für den Fall des Fehlens der geforderten Erklärung mit dem zwingenden Angebotsausschluß gedroht hat. Eine solche Drohung ist nämlich nur dann zulässig, wenn es sich um wesentliche Erklärungen handelt, die das Wettbewerbsergebnis beeinflussen.

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IBRRS 2003, 0709
VergabeVergabe

KG, Beschluss vom 20.12.2000 - KartVerg 14/00

Auch im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrenmuss der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an der Feststellung haben, in seinem Recht auf Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den Auftraggeber (§ 97 Abs. 7 GWB) verletzt zu sein.

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IBRRS 2003, 0708
VergabeVergabe
Unzulässiger Antrag zurückgenommen: Höhe der VK-Gebühren?

BayObLG, Beschluss vom 06.06.2002 - Verg 12/02

Zur Bemessung von Gebühren durch die Vergabekammer, wenn ein unzulässiger Nachprüfungsantrag in einem frühen Verfahrensstadium zurückgenommen wird.*

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IBRRS 2003, 0707
VergabeVergabe

BayObLG, Beschluss vom 29.09.1999 - Verg 5/99

Die Antragsrücknahme steht dem in § 112 Abs. 1 Satz 3 GWB ausdrücklich aufgeführten Fall der Unzulässigkeit des Antrags gleich.

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IBRRS 2003, 0706
VergabeVergabe
Voraussetzungen für die Verlängerung der aufschiebenden Wirkung

BayObLG, Beschluss vom 19.09.2000 - Verg 9/00

Zu den Voraussetzungen für die Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde.*)

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