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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10832 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2003

IBRRS 2003, 0682
VergabeVergabe

EuGH, Urteil vom 18.10.2001 - Rs. C-19/00

Artikel 29 Absätze 1 und 2 der Richtlinie 71/305/EWG des Rates vom 26. Juli 1971 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge in der durch die Richtlinie 89/440/EWG des Rates vom 18. Juli 1989 geänderten Fassung erlaubt es einem öffentlichen Auftraggeber, der sich dafür entschieden hat, den Zuschlag für einen Auftrag dem wirtschaftlich günstigsten Angebot zu erteilen, den Auftrag dem Bieter zu erteilen, der das Angebot abgegeben hat, dessen Endkosten nach dem Gutachten eines Sachverständigen vermutlich die niedrigsten sind, sofern die Gleichbehandlung der Bieter gewahrt ist, was voraussetzt, dass die Transparenz und die Objektivität des Verfahrens gewährleistet sind, und insbesondere, dass

- dieses Zuschlagskriterium in der Bekanntmachung oder den Verdingungsunterlagen klar benannt ist und

- das Sachverständigengutachten in allen wesentlichen Punkten auf objektive Faktoren gestützt ist, die in der fachlichen Praxis als für die vorgenommene Beurteilung maßgeblich und geeignet betrachtet werden.

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IBRRS 2003, 0681
VergabeVergabe
Wann ist die Lieferkoordinierungsrichtlinie anwendbar?

EuGH, Urteil vom 18.11.1999 - Rs. C-107/98

Die Richtlinie 93/36/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge ist anwendbar, wenn ein öffentlicher Auftraggeber wie etwa eine Gebietskörperschaft beabsichtigt, mit einer Einrichtung, die sich formal von ihm unterscheidet und die ihm gegenüber eigene Entscheidungsgewalt besitzt, einen schriftlichen entgeltlichen Vertrag über die Lieferung von Waren zu schließen, wobei unerheblich ist, ob diese Einrichtung selbst ein öffentlicher Auftraggeber ist.

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IBRRS 2003, 0680
VergabeVergabe
Gleichwertigkeit eines Angebots

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.11.2002 - 1 VK 59/02

1. Die Präklusion des Vorbringens, eine Leistung sei nicht produktneutral ausgeschrieben worden, ist davon abhängig, ob ein Verstoßcharakter erkannt wurde.

2. Nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b) VOB/A werden Angebote ausgeschlossen, die dem § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A nicht entsprechen. Gleiches gilt, wenn innerhalb des Hauptangebots für eine Position wahlweise verschiedene Erzeugnisse angeboten und damit Einfluss auf die Eindeutigkeit des Angebots, der Preise und damit des Wettbewerbs genommen wird.

3. Gem. § 9 Nr. 5 Abs. 1 VOB/A dürfen bestimmte Erzeugnisse oder Verfahren nur dann ausdrücklich vorgeschrieben werden, wenn dies durch die Art der geforderten Leistung gerechtfertigt ist.

4. Gem. § 9 Nr. 5 Abs. 2 VOB/A dürfen Bezeichnungen für bestimmte Erzeugnisse oder Verfahren ausnahmsweise, jedoch nur mit dem Zusatz "oder gleichwertiger Art" verwendet werden.

5. Die Beurteilung, ob das angebotene Verfahren/Erzeugnis gleichwertig ist, obliegt dem Auftraggeber, der sich hierzu objektiver Kriterien bedienen muss.

6. Für die Frage der Gleichwertigkeit eines angebotenen Fabrikats bzw. Verfahrens im Verhältnis zum ausgeschriebenen Fabrikat bzw. Verfahren ist in erster Linie auf die allgemeine Leistungsbeschreibung abzustellen. Mit ihr bringt der Auftraggeber für die Bieter erkennbar zum Ausdruck, auf welche Leistungsmerkmale es ihm wesentlich ankommt.

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IBRRS 2003, 0679
VergabeVergabe
Gleichwertigkeit eines Angebots

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.11.2002 - 1 VK 58/02

1. Die Präklusion des Vorbringens, eine Leistung sei nicht produktneutral ausgeschrieben worden, ist davon abhängig, ob ein Verstoßcharakter erkannt wurde.

2. Nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b) VOB/A werden Angebote ausgeschlossen, die dem § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A nicht entsprechen. Gleiches gilt, wenn innerhalb des Hauptangebots für eine Position wahlweise verschiedene Erzeugnisse angeboten und damit Einfluss auf die Eindeutigkeit des Angebots, der Preise und damit des Wettbewerbs genommen wird.

3. Gem. § 9 Nr. 5 Abs. 1 VOB/A dürfen bestimmte Erzeugnisse oder Verfahren nur dann ausdrücklich vorgeschrieben werden, wenn dies durch die Art der geforderten Leistung gerechtfertigt ist.

4. Gem. § 9 Nr. 5 Abs. 2 VOB/A dürfen Bezeichnungen für bestimmte Erzeugnisse oder Verfahren ausnahmsweise, jedoch nur mit dem Zusatz "oder gleichwertiger Art" verwendet werden.

5. Die Beurteilung, ob das angebotene Verfahren/Erzeugnis gleichwertig ist, obliegt dem Auftraggeber, der sich hierzu objektiver Kriterien bedienen muss.

6. Für die Frage der Gleichwertigkeit eines angebotenen Fabrikats bzw. Verfahrens im Verhältnis zum ausgeschriebenen Fabrikat bzw. Verfahren ist in erster Linie auf die allgemeine Leistungsbeschreibung abzustellen. Mit ihr bringt der Auftraggeber für die Bieter erkennbar zum Ausdruck, auf welche Leistungsmerkmale es ihm wesentlich ankommt.

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IBRRS 2003, 0678
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zulässigkeit von Eventualpositionen

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.01.2003 - 1 VK 71/02

1. Eine Auslegung des 107 Abs. 3 Satz 2 GWB, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht bis zum Ablauf der Angebotsabgabefrist gerügt wurden, auf sonstige Vergabeverstöße, die vor Ablauf der Angebotsabgabefrist erkennbar waren, ist nicht möglich.

2. Die vorherige Rüge ist zwar Zugangsvoraussetzung für ein durchzuführendes Nachprüfungsverfahren. Andererseits kann einem Bieter nicht zugemutet werden, mit einer Antragstellung zuzuwarten, wenn der Zuschlag unmittelbar bevorsteht oder zumindest möglich ist, mit der Folge, dass bei erfolgtem Zuschlag die Durchführung eines Nachprüfungsantrags vereitelt wird.

3. Nur solche Positionen bei denen trotz Ausschöpfung aller örtlichen und technischen Erkenntnismöglichkeiten im Zeitpunkt der Ausschreibung objektiv nicht feststellbar ist, ob und in welchem Umfang Leistungen zur Ausführung gelangen, dürfen als Eventualpositionen ausgeschrieben und bei der Wertung berücksichtigt werden.

4. Der Grund, weshalb die Aufnahme von Eventualpositionen auf Ausnahmefälle zu beschränken ist, liegt darin, dass deren Aufnahme dem Ziel des § 9 Nr. 1 VOB/A zuwiderläuft, wonach Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben sind.

5. Der Umfang von zulässigen Eventualpositionen darf 10% des geschätzten Auftragswertes nicht überschreiten.

6. Nach § 25 a VOB/A in Verbindung mit § 10a VOB/A sind entweder in der Bekanntmachung oder im Anschreiben zur Aufforderung zur Abgabe von Angeboten die einzelnen Kriterien, auf die der Auftraggeber besonders Wert legt sowie die Kriterien, die für die Beurteilung des technischen Wertes und der Wirtschaftlichkeit herangezogen werden sollen, im Einzelnen anzugeben.

7. Aufgrund lediglich eines Hinweises im Leistungsverzeichnis kann ein Kriterium nicht in die Wertung miteinbezogen werden.

8. . Preis im Sinne der VOB ist der reine Baupreis und umfasst nicht die Wartungskosten, die Dienstleistungscharakter besitzen.

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IBRRS 2003, 0675
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auswahl der Bieter für das Verhandlungsverfahren

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.01.2003 - 1 VK 70/02

1. Es besteht ein Anspruch auf Mitteilung nach § 13 VgV auch für solche Beteiligten, die nur deshalb keine Bieterstellung erlangen, weil sie von der Vergabestelle rechtswidrigerweise vom Vergabeverfahren ausgeschlossen wurden.

2. Das Gesetz sieht keine Wartefrist zwischen der Rügeerklärung und der Einreichung des Nachprüfungsantrags zur Absicherung des Regelungszwecks vor. Daran hat sich auch durch die Einführung von § 13 VgV nichts geändert.

3. Im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz darf der Auftraggeber bei der Auswahl der Bieter, die er zur Verhandlung auffordert, nicht willkürlich verfahren. Er muss sich an der Verpflichtung zur Berücksichtigung sachbezogener Gesichtspunkte orientieren.

4. Zur Frage, ob eine etwaige Fehlerhaftigkeit der Wertung zwingend zur Zurückverweisung führen muss, um eine festgestellte Verletzung des Diskriminierungsverbots rückgängig zu machen.

5. Interessenkollisionen in Beschaffungsvorgängen können vor allem dann auftreten, wenn sich Projektanten dergestalt an der Vergabe von öffentlichen Aufträgen beteiligt haben, dass sie im Vorfeld die Planung übernommen oder an der Erstellung der Leistungsbeschreibung mitgewirkt haben und diese sich dann später an der Ausführung der Maßnahmen beteiligen.

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IBRRS 2003, 0674
VergabeVergabe
Missverhältnis zwischen Preis und Leistung

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.01.2003 - 1 VK 68/02

1. Die Rügeobliegenheit entsteht allerdings nicht erst in dem Zeitpunkt, in dem der Antragsteller Kenntnis von einem völlig zweifelsfreien und in jeder Beziehung sicher nachweisbaren Vergabefehler erlangt. Ausreichend ist vielmehr das Wissen um den Sachverhalt, der den Schluss auf die Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen erlaubt und der es bei vernünftiger Betrachtung und entsprechender laienhafter rechtlicher Wertung gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden.

2. Für die Verletzung des § 1 GWB ist der Rechtsweg in das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer nicht eröffnet und eine Antragsbefugnis gem. § 107 II GWB nicht gegeben.

3. Es ist bei ungewöhnlich niedrigen Preisen davon auszugehen, dass der Auftraggeber gehalten ist, Aufklärungsmaßnahmen zur Ermittlung des Umstandes durchzuführen, warum der Bieter so günstig anbieten kann.

4. Von einem Missverhältnis zwischen Preis und Leistung ist nur dann auszugehen, wenn der Preis von den Erfahrungswerten wettbewerblicher Preisbildung so grob abweicht, dass dies sofort ins Auge fällt.

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IBRRS 2003, 0673
VergabeVergabe
Unverzügliche Rüge

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.12.2002 - 1 VK 65/02

1. Die Rügeobliegenheit besteht nicht erst von dem Zeitpunkt an, zu dem der Antragsteller Kenntnis von einem zweifelsfreien und jeder Beziehung nachweisbaren Vergabefehler Kenntnis erlangt. Auseichend ist vielmehr das Wissen um einen Sachverhalt, der den Schluss auf einen Vergabeverstoß erlaubt und der es bei vernünftiger Betrachtung als gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden. Ausreichend ist eine laienhafte rechtliche Wertung, dass es sich um ein zu beanstandendes Verfahren handelt.

2. Nach § 108 Abs. 2 GWB ist im Rahmen der Begründung des Nachprüfungsantrags darzulegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist. Fehlt dies, so ist der Antrag unzulässig.

3. Selbst wenn der Angebotspreis einer Bietergemeinschaft zu einer Marktverdrängung führen würde oder eine entsprechende konkrete Gefahr in sich bergen würde, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass ein solches Angebot in unlauterer Absicht abgegeben wurde. Es können durchaus sachliche Gründe bestehen, ein nicht kostendeckendes Angebot abzugeben, um einen Auftrag zu erhalten, etwa um die eigenen Überlebenschancen am Markt zu wahren oder zumindest den eigenen bisherigen Marktanteil zu halten.

4. Wenn technische und wirtschaftliche Gesichtspunkten wegen der Eigenart der Leistung nicht von zuschlagserheblicher Bedeutung sein können, ist es nach allgemeiner Ansicht zulässig, letztlich allein den Preis für die Wertung heranzuziehen.

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IBRRS 2003, 0672
VergabeVergabe
Beteiligung eines Projektanten an der Ausschreibung

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.11.2002 - 1 VK 62/02

1. Die Rüge muss nicht schriftlich erfolgen. Wenn sie unbestritten mündlich gegenüber Vertretern des Auftraggebers erfolgt, die in der Lage sind, die Beanstandungen auszuräumen, ist das ausreichend.

2. Eine alleinige Ausgestaltung der Verdingungsunterlagen führt noch nicht zu einer einseitigen Bevorzugung des mit dem Projektanten verknüpften Unternehmens. Vielmehr müssen für die Annahme einer Wettbewerbsverzerrung besondere Umstände hinzukommen, dass etwa Leistungsbeschreibungen auf die spezifischen Interessen des Projektanten zugeschnitten sind oder die Formulierung im Leistungsverzeichnis nur von dem Projektanten richtig verstanden werden kann. Aus der Projektantenstellung dürfen daher keine Wissensvorsprünge und dadurch mögliche günstigere Kalkulationen entstehen.

3. Um einen Ausschluss annehmen zu können, muss die Chancengleichheit der Bewerber dermaßen gefährdet sein, das ein objektives Verfahren nicht mehr garantiert werden kann.

4. Ein den Wettbewerb verzerrender Informationsvorsprung, der einen Ausschluss des Bieters aus dem Wettbewerb rechtfertigt, ist insbesondere zu vermuten, wenn er zu einem in preislicher Hinsicht überlegenen Angebot führt und dieses Angebot eine größere Chance auf den Zuschlag hat. Eine preisliche Überlegenheit ist bei einer Abweichung von weniger als 10% zum nächstgünstigsten Angebot jedoch nicht ohne weiteres anzunehmen.

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IBRRS 2003, 0671
VergabeVergabe
Keine Zuschlagskriterien genannt: Preis entscheidet

VK Nordbayern, Beschluss vom 14.02.2003 - 320.VK-3194-02/03

1. Der Beurteilungsspielraum der Vergabestelle hinsichtlich der Eignung eines Bieters ist überschritten, wenn der im Rahmen der Beurteilungsermächtigung einzuhaltende Beurteilungsmaßstab nicht zutreffend angewandt wird.*)

2. Bei der Wertung der Angebote dürfen nur Kriterien berücksichtigt werden, die in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen genannt sind (§ 25 a VOB/A). Sind keine Kriterien genannt, so ist der niedrigste Preis das ausschließlich zu berücksichtigende Zuschlagskriterium.*)

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IBRRS 2003, 0666
VergabeVergabe
Kostenentscheidung bei Erledigung des Nachprüfungsantrages

OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.02.2003 - 11 Verg 3/02

Erledigt sich ein unter Berücksichtigung des Sach- und Streitstands voraussichtlich erfolgreicher Nachprüfungsantrag wegen Aufhebung des Vergabeverfahrens und wird der anschließende Fortsetzungsfeststellungsantrag als unzulässig zurückgewiesen, so ist bei der Kostenentscheidung nicht allein auf den Ausgang des Feststellungsverfahrens abzustellen, sondern (auch) zu berücksichtigen, welche Partei im Ausgangsverfahren unterlegen wäre. Die im Ausgangsverfahren entstandenen Kosten sind von den im Fortsetzungsfeststellungsverfahren entstandenen Kosten zu trennen und nach dem Veranlasserprinzip zu verteilen.*)

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IBRRS 2003, 0662
VergabeVergabe
Geeignetheit eines Bieters bzw. seines angebotenen Systems

VK Lüneburg, Beschluss vom 24.02.2003 - 203-VgK-36/2002

1. Zum Nachweis ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit können gem. § 7 Nr. 4 VOL/A von den Bietern entsprechende Angaben gefordert werden, soweit es durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt ist.

2. Grundsätzlich steht dem Auftraggeber bei der Bewertung der Eignung der Bieter ein weiter Ermessensspielraum zu. Dieser engt sich jedoch dann ein, wenn er selbst dieses weite Ermessen durch Angabe von Mindestvoraussetzungen einschränkt. Er ist dann an diese Voraussetzungen gebunden und darf nicht nachträglich von ihnen abweichen.

3. Der Berücksichtigung des Angebots eines Bieters steht entgegen, dass er vom Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung als Mindestbedingungen geforderte, wesentliche Nachweise bezüglich des von ihm angebotenen Systems nicht beibringt.

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IBRRS 2003, 0656
VergabeVergabe
Ausschluss wegen fehlender Angaben zum Nachunternehmereinsatz

VK Lüneburg, Beschluss vom 18.12.2002 - 203-VgK-34/2002

1. Da ein Bieter Leistungen, auf die sein Betrieb nicht eingerichtet ist, ohne Zustimmung des Auftraggebers an Nachunternehmer weitervergeben darf (§ 4 Nr. 8 Abs. 1 VOB/B), ist es üblich, dass Auftraggeber die Bieter in den Ausschreibungsunterlagen verpflichten, Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die an Nachunternehmer übertragen werden sollen. Dadurch wird in der Regel vermieden, dass der Auftraggeber bei der Bauausführung mit ihm unbekannten Nachunternehmern konfrontiert wird.

2. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen eine derartige eindeutige Aufforderung, führt zwar die Nichteinreichung eines Nachunternehmerverzeichnisses oder die Nichtbenennung eines Nachunternehmers für eine bestimmte Teilleistung nicht immer zum Ausschluss von Vergabeverfahren. Kommt es jedoch der Vergabestelle erkennbar auf Umfang und Qualität der einzusetzenden Nachunternehmer an, so kann ein Ausschluss aus Gründen der Gleichbehandlung der Bieter zwingend geboten sein.

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IBRRS 2003, 0655
VergabeVergabe
Wertung von Zuschlagskriterien

VK Lüneburg, Beschluss vom 17.12.2002 - 203-VgK-32/2002

1. Zur Frage der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Bieters.

2. Anders als bei Auftragsvergaben im VOF-Bereich, wo gem. § 16 VOF die Kriterien möglichst in der Reihenfolge der ihnen zuerkannten Bedeutung anzugeben sind, muss der Auftraggeber im VOB-Bereich die Gewichtung der Kriterien weder in der Bekanntmachung noch in den Verdingungsunterlagen offen legen, auch wenn dies gewissermaßen den Idealfall einer transparenten Leistungsbeschreibung darstellen würde.

3. Mit dem Transparenzgrundsatz ist nicht vereinbar, dass der Auftraggeber den Begriff der "Wirtschaftlichkeit", der nach vergaberechtlichen Regelungen eindeutig den Oberbegriff des Maßstabs für die Angebotswertung darstellt, zusätzlich noch einmal als nicht näher definiertes Zuschlagskriterium zugrunde legt und ihm dann auch noch eine alle anderen Kriterien überragende Bedeutung von 40 % zumisst.

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IBRRS 2003, 0654
VergabeVergabe
Bewertung der Eignung eines Bieters

VK Lüneburg, Beschluss vom 14.02.2003 - 203-VgK-35/2002

1. Für die Kenntnis des konkreten von einem Bieter geltend zu machenden Vergaberechtsverstoßes bedarf es für ein fachkundiges Bieterunternehmen in der Regel nicht der vorherigen Konsultation eines Rechtsanwalts. Ausreichend für die positive Kenntnis eines Mangels im Sinne von § 107 Abs. 3 GWB ist bereits das Wissen um einen Sachverhalt, der den Schluss auf die Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen erlaubt und es bei vernünftiger Betrachtung gerechtfertigt erscheinen lässt, das Verfahren als fehlerhaft zu beanstanden.

2. Grundsätzlich steht dem Auftraggeber bei der Bewertung der Eignung der Bieter ein weiter Ermessensspielraum zu. Dieser engt sich jedoch dann ein, wenn er selbst dieses weite Ermessen durch Angabe von Mindestvoraussetzungen einschränkt. Er ist dann an diese Voraussetzungen gebunden und darf nicht nachträglich von ihnen abweichen.

3. Der Auftraggeber ist gehalten, ein Angebot, welches die geforderten Referenzen nicht enthält und diese auch auf - grundsätzlich zulässiges - Nachfragen nicht erbringt, vom weiteren Vergabeverfahren wegen mangelnder Eignung auszuschließen.

4. Ein Bieter kann auch auf die für ein Tochter- oder Schwesterunternehmen ausgestellten Referenzen zurückgreifen, sofern dieses mit ihm personell weitgehend identisch ist.

5. Liegen das erst- und das zweitplatzierte Angebot lediglich 2,1 %, das zweit- und das drittplatzierte Angebot 3,6 % auseinander, so hat der Auftraggeber keine Veranlassung, diese Angebote als ungewöhnlich niedrig einzustufen und einer Angemessenheitsprüfung zu unterziehen.

6. Die Vorgabe in Niedersachsen, dass bei einer Abweichung von 10 % zum nächsthöheren Angebot sich die Vergabestelle zwingend mit der Kalkulation des billigsten Angebotes auseinandersetzen muss, bezieht sich ausdrücklich nur auf Vergaben im VOB-Bereich, wo der Markt so gefestigt ist, dass größere Abweichungen nicht so häufig vorkommen und sich der Vergabestelle nicht ohne weiteres erschließen.

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IBRRS 2003, 0653
VergabeVergabe

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.11.2000 - Verg 25/00

Das "Interesse am Auftrag" im Sinn des § 107 Abs. 2 S. 1 GWB ist auf den Bieter bezogen, der unmittelbar am Vertragsschluss mit dem Auftraggeber interessiert ist. Unternehmen, die nur mittelbar ein Interesse am Auftrag habe, wie Subunternehmer und Vorlieferanten der potenziellen unmittelbaren Auftragnehmer, haben daher keine Antragsbefugnis.

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IBRRS 2003, 0652
VergabeVergabe
Beginn des Vergabeverfahrens

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.04.2002 - Verg 6/02

1. Das Kartellverbot (§ 1 GWB) und das Verbot von Vereinbarungen über Preisgestaltung und Geschäftsbedingungen (§ 14 GWB) stellen keine Bestimmungen über das Vergabeverfahren dar.

2. Der öffentliche Auftraggeber befindet sich in einem Vergabeverfahren, wenn er zur Deckung eines fälligen oder demnächst fälligen Bedarfs an Waren, Bau- oder Dienstleistungen entschlossen ist und mit organisatorischen und/oder planenden Maßnahmen begonnen hat zu regeln, auf welche Weise (insbesondere in welcher Vergabeart) und mit welchen gegenständlichen Leistungsanforderungen das Beschaffungsvorhaben eingeleitet und durchgeführt und wie die Person oder der Personenkreis des oder der Leistenden ermittelt und mit dem Endziel des Abschlusses eines entgeltlichen und verbindlichen Vertrages ausgewählt werden soll.

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IBRRS 2003, 0651
VergabeVergabe
Rügeobliegenheit: Wann ist eine Gefahrenlage erkennbar?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.06.2000 - Verg 6/00

Die "Erkennbarkeit" einer Gefahrenlage, daß der Auftraggeber - nach ordnungsgemäßem Beginn des Vergabeverfahren - in dessen weiterem Verlauf wiederum einen Vergaberegelverstoß, der ihm schon bei früheren vergleichbaren Vergabeverfahren unterlaufen war, begehen könnte, wird durch § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nach seinem Wortlaut und Sinn nicht erfaßt. Demzufolge kann die Rügeobliegenheit gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB erst einsetzen, wenn ein Bieter von der Art und Weise der Durchführung einer Loslimitierung erfährt.

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IBRRS 2003, 0650
VergabeVergabe

OLG Dresden, Beschluss vom 03.09.2001 - WVerg 6/00

1. Im Verfahren nach den §§ 116 ff. GWB sind Reisekosten eines beim Beschwerdegericht nicht zugelassenen, aber postulationsfähigen Rechtsanwalts zur Wahrnehmung eines Gerichtstermins in entsprechender Anwendung von § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO erstattungsfähig.

2. Zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind regelmäßig auch Kosten, die aus der Zuziehung eines Rechtsanwalts am Wohn- oder Geschäftssitz der Partei entstehen; diese muss sich, sofern das Vergabenachprüfungsverfahren nicht außergewöhnlich einfach gelagert ist, nicht auf eine bloß telefonische oder schriftliche Informationsübermittlung an einen Rechtsanwalt am Sitz des Beschwerdegerichts verweisen lassen.

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IBRRS 2003, 0635
VergabeVergabe
Zuständigkeit der Vergabekammer

VK Brandenburg, Beschluss vom 10.02.2003 - VK 80/02

1. Die sachliche Zuständigkeit der Vergabekammer nach § 104 Abs. 2 GWB ist für die Nachprüfung einer Vereinbarung über gemeinwirtschaftliche Leistungen des regionalen Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) nach § 15 Abs. 2 AEG i.V.m. § 4 Regionalisierungsgesetz nicht eröffnet. Die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB werden durch die inhaltlich spezielle Norm des § 15 Abs. 2 AEG verdrängt.*)

2. § 4 Abs. 3 VgV setzt nicht voraus, dass Vereinbarungen im Sinne des § 15 Abs. 2 AEG den Vorschriften des allgemeinen Vergabeverfahrensrechts nach §§ 97 ff. GWB unterfallen. Die Regelung des § 4 Abs. 3 VgV ist von der gewählten Ermächtigungsgrundlage des § 97 Abs. 6 GWB nicht gedeckt. Das Normprogramm dieser Vorschrift ist nur auf die Ausgestaltung des allgemeinen Vergabeverfahrensrechts im Sinne des 4. Teils des GWB (§§ 97 ff. GWB) ausgerichtet. § 97 Abs. 6 GWB gilt nicht für die Konkretisierung von nicht dem Anwendungsbereich der §§ 97 ff. GWB unterfallenden spezialgesetzlich geregelten Sachverhalten wie der Vergabe von gemeinwirtschaftlichen Personenverkehrsleistungen nach § 15 Abs. 2 AEG i.V.m. § 4 Regionalisierungsgesetz.*)

3. Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Vereinbarung im Sinne des § 15 Abs. 2 AEG i.V.m. § 4 Regionalisierungsgesetz ist eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art im Sinne des § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO, für die der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet ist.*)

4. Hilfsweise zur Verwirkung des Antragsrechts: Ein Unternehmen, das durch vertrauliche Informationen von Mitarbeitern des Auftraggebers auf ein laufendes bzw. kurz bevorstehendes De-Facto-Vergabeverfahren hingewiesen wird und darauf hin dem Auftraggeber schriftlich eine Frist zur Vergabe im Wettbewerb setzt, verbunden mit dem Hinweis, bei erfolglosem Fristablauf ein Nachprüfungsverfahren einzuleiten, dann aber viereinhalb Monate nichts unternimmt und erst nach Ablauf dieses Zeitraums einen Nachprüfungsantrag stellt, hat sein Antragsrecht auch dann verwirkt, wenn der Auftraggeber auf das Rügeschreiben pflichtwidrig nicht reagiert hat.*)

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IBRRS 2003, 0634
VergabeVergabe
Angebotsüberprüfung bei Missverhältnis zwischen Preis und Leistung

VK Lüneburg, Beschluss vom 29.01.2003 - 203-VgK-31/2002

1. Nach § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A darf auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, der Zuschlag nicht erteilt werden. Von einem solchen Missverhältnis zwischen Preis und Leistung ist allerdings nur dann auszugehen, wenn der Preis von den Erfahrungswerten wettbewerblicher Preisbildung so grob abweicht, dass dies sofort ins Auge fällt. Ein beträchtlicher Preisabstand zwischen dem niedrigsten und den nachfolgenden Angeboten ist dabei für sich genommen allein noch kein hinreichendes Merkmal dafür, dass der niedrige Preis auch im Verhältnis zur zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig ist. Hinzu kommen müssen vielmehr Anhaltspunkte dafür, dass der Niedrigpreis wettbewerblich nicht begründet ist.

2. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Bieter mangels verbindlicher Kalkulationsregeln grundsätzlich in seiner Preisgestaltung frei bleibt. Deshalb ist für die Prüfung der Auskömmlichkeit des Angebotes nicht auf einzelne Positionen des Leistungsverzeichnisses, sondern auf den Gesamtpreis, die Endsumme des Angebotes abzustellen. Ein offenbares Missverhältnis von Preisen zur Leistung liegt also nicht immer schon dann vor, wenn einzelne Positionen oder Bereiche unterpreisig erscheinen.

3. § 25 Nr. 2 Abs. 2 und 3 VOL/A soll gerade auch den öffentlichen Auftraggeber vor den mit unterpreisigen Angeboten verbundenen Risiken bewahren und einen späteren Schaden im laufenden Vertragsverhältnis vermeiden.

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IBRRS 2003, 0633
VergabeVergabe
Unverzügliche Rüge / ehemaliger Projektant als Bieter?

VK Lüneburg, Beschluss vom 21.01.2003 - 203-VgK-30/2002

1. Die Rügepflicht des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB entsteht, sobald ein Bieter oder Bewerber im Vergabeverfahren einen vermeintlichen Fehler erkennt. Vorausgesetzt ist positive Kenntnis des Anbieters von den Tatsachen. Werden beim Durcharbeiten des Leistungsverzeichnisses Ungenauigkeiten festgestellt, liegt positive Kenntnis vor.

2. Zeitprobleme oder Personalengpässe bei der Erstellung des Angebotes entbinden den Bieter nicht von der Rügepflicht. Es bleibt der Organisation und damit der Risikosphäre eines Bieters überlassen, mit welchem Engagement und Personaleinsatz er sich an einer Ausschreibung beteiligt.

3. Der Entschluss, die Vorbereitung der Ausschreibung und die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen nicht durch Hinzuziehung eines Sachverständigen gem. § 6 VOL/A, sondern mit eigenem Personal unter Nutzung von am Markt vorhandenen Leitfäden und Veröffentlichungen zum Thema "Ausschreibung der Lieferung von elektrischer Energie" zu realisieren, liegt im Rahmen des der Vergabestelle vergaberechtlich zustehenden Ermessens. Der Auftraggeber hat damit das Vergabeverfahren im Sinne des § 2 Nr. 3 VOL/A unter ausschließlicher eigener Verantwortung als Vergabestelle durchgeführt.

4. Allein die Tatsache, dass ein Bieter im Vorfeld mit der streitbefangenen Ausschreibung als Projektant mitgewirkt hat, ist nicht geeignet, die Annahme einer Wettbewerbsverzerrung zu begründen. Vielmehr müssen danach beim Vergabeverfahren selbst konkrete Verletzungen einzelner Vergabebestimmungen hinzukommen, um eine Vergaberechtswidrigkeit der Beteiligung des Projektanten und ggf. einer Aufhebung nach § 26 Nr. 1 lit. c VOB/A bzw. 26 Nr. 2 lit. b VOL/A zu begründen.

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IBRRS 2003, 0632
VergabeVergabe
Wertung eines Nebenangebotes / Unangemessenheit eines Angebotes

VK Lüneburg, Beschluss vom 27.11.2002 - 203-VgK-29/2002

1. Bei Nebenangeboten hat der Auftraggeber eine besonders eingehende und alle Vergabekriterien gewichtende und zueinander ins Verhältnis setzende, vergleichend abwägende Wertung durchzuführen.

2. Daher ist eine klare und in sich geschlossene, übersichtliche und erschöpfende Beschreibung des Nebenangebotes durch den Bieter zwingend erforderlich. Dies geht so weit, dass in den Fällen, in denen ein Auftragnehmer die Gleichwertigkeit nicht nachweist, mit seinem Nebenangebot von der Wertung auszuschließen ist.

3. In Niedersachsen ist zwingend geregelt, dass bei einer Abweichung von 10 % zum nächsthöheren Angebot sich der Auftraggeber als Vergabestelle zwingend mit der Kalkulation des billigsten Angebots auseinandersetzen muss. Dem Bieter ist aufzugeben, die ordnungsgemäße Kalkulation seines Angebotes schlüssig nachzuweisen.

4. Gemäß § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A darf auf ein Angebot mit einem unangemessen hohen oder niedrigen Preis der Zuschlag nicht erteilt werden. Von einem solchen Missverhältnis zwischen Preis und Leistung ist allerdings nur dann auszugehen, wenn der Preis von den Erfahrungswerten wettbewerblicher Preisbildung so grob abweicht, dass dies sofort ins Auge fällt. Ein beträchtlicher Preisabstand zwischen dem niedrigsten und den nachfolgenden Angeboten allein ist für sich genommen noch kein hinreichendes Merkmal dafür, dass der niedrige Preis auch im Verhältnis zur zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig ist. Hinzu kommen müssen vielmehr Anhaltspunkte dafür, dass der Niedrigpreis wettbewerblich nicht begründet ist.

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IBRRS 2003, 0631
VergabeVergabe
Ausschluss eines Angebotes wegen Unvollständigkeit

VK Lüneburg, Beschluss vom 25.11.2002 - 203-VgK-27/2002

1. Gemäß § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A sollen die Angebote nur die Preise und die geforderten Erklärungen enthalten.

2. Nach Auffassung der Vergabekammer spricht bereits die Formulierung "sollen nur die ..." dafür, dass der Verdingungsausschuss die Angabe der Preise und geforderten Erklärungen als unabdingbaren Mindestgehalt des Angebotes regeln wollte.

3. Eine fehlende Erklärung nach § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A führt dann zwingend zum Ausschluss, wenn das Angebot sich wegen dieser Unvollständigkeit nicht zu einer ordnungsgemäßen Wertung eignet.

4. Es ist nicht ersichtlich, dass durch handschriftliche Erläuterungen per se der Wettbewerb beeinträchtigt oder die Vergleichbarkeit mit anderen Angeboten unmöglich gemacht wird, weil der Angebotsinhalt zweifelhaft ist.

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IBRRS 2003, 0630
VergabeVergabe
Wettbewerb bei unvollständigem Angebot

OLG Jena, Beschluss vom 24.02.2003 - 6 Verg 1/03

1. Der Senat lehnt in ständiger Rechtsprechung wegen der irreparablen Folgen der Zuschlagsfreigabe für den Primärrechtsschutz der Auftragsbewerber die Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde nur ab, wenn das Rechtsmittel mit hoher Wahrscheinlichkeit zurückgewiesen werden wird (Beschluss v. 30.05.2002, 6 Verg 3/02, VergabeR 2002, 488 = ZfBR 2002, 827).*)

2. § 21 Nr. Abs. 1 S. 3 VOB/A gebietet, dass die Preise und die geforderten Erklärungen vollständig enthalten. Ein Angebot ist im Sinne von § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A unvollständig, wenn eine Preisangabe fehlt, auch wenn es sich um einen nach den Verdingungsunterlagen geforderten Einzelpreis handelt (BayObLG VergabeR 2002, 182,184).*)

3. Die Notwendigkeit vollständiger Preisangabe hat bei lückenhafter Preisbenennung nicht zwingend den Angebotsauschluss nach § 25 Nr. 1 VOB/A zur Folge, denn eine solche Stringenz widerspräche der Sollvorschrift des § 21 Nr. 1 Abs. 1. S. 2 VOB/A. Ein Angebot kann daher wegen des Fehlens der geforderten Erklärung nur dann von der Wertung ausgeschlossen werden, wenn es sich nicht mehr zu einer ordnungsgemäßen Wertung eignet. Das ist der Fall, wenn die Zulassung des lückenhaften Angebots oder seiner nachträglichen Ergänzung die Wettbewerbstellung des betreffenden Bieters verändern würde (Senat, Beschluss vom 5.12.2001, 6 Verg 4/01, VergabeR 2002, 256, 258; ebenso Beschl. v. 30.05.2002, a.a.O.; BayObLG a.a.O.).*)

4. Ein hinsichtlich des für eine Leistungsposition anzugebenden Preises lückenhaftes Angebot beeinträchtig den Bieterwettbewerb nicht, wenn die lückenhafte Preisangabe sich unter Rückgriff auf die sonstigen, im Angebot enthaltenen Daten ergänzen lässt. (OLG Dresden OLGR 2002, 161, 162).*)

5. Für die Frage einer Wettbewerbsbeeinflussung kann die Angebotsergänzung auch durch Rückgriff auf die Konkurrenzangebote erfolgen. Diese Methode zur Schließung unvollständiger Angaben in einem Angebot steht mit dem Vergaberecht nicht in Widerspruch (vgl. OLG Oldenburg NJW-RR 1997, 661). Sie ist z.B. möglich anhand eines von der Vergabestelle angefertigten Preisspiegels.*)

6. Der vergaberechtlich entscheidende Vergleich der Wettbewerbschancen beantwortet nur die Frage, ob eine Angebotslücke bei Zulassung des Angebots den Bieterwettbewerb verzerrte. Er erlaubt keine Rückschlüsse auf die Höhe des Entgelts, das bei einer Auftragserteilung der Auftraggeber dem Bieter schulden würde, der das lückenhafte Angebot vorgelegt hat.*)

7. Ist zweifelhaft, ob ein Angebot hinsichtlich eines Preisnachlasses gültig ist, wird der Preisnachlass beim Vergleich der Gesamtangebotspreise zum Nachteil der Antragstellerin nicht berücksichtigt ist (vgl. Senat, Beschluss v. 13.10.1999, 6 Verg 1/99, BauR 2000, 388, 394 f = NZBau 2001, 39), denn ein etwaiger Wertungsausschluss beträfe nur den Preisnachlass, nicht aber das gesamte Angebot.*)

8. Ist der Preis als maßgebliches Angebotsbewertungskriterium angekündigt, kann der Auftraggeber zum Nachteil des Bestbieters, dessen Angebot in einem für den Wettbewerb nicht erheblichen Punkt lückenhaft ist, aus der Nähe zum nächstgünstigen Angebot nicht auf Manipulationsmöglichkeiten schließen.*)

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IBRRS 2003, 0629
VergabeVergabe

OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.05.2000 - Verg 1/00

Zur Frage, welchen formalen und inhaltlichen Anforderungen eine Rüge im Sinn des § 107 Abs. 3 S. 1 GWB zu entsprechen hat und unter welchen Voraussetzungen sie "unverzüglich" erfolgt ist.

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IBRRS 2003, 0628
VergabeVergabe

KG, Beschluss vom 07.11.2001 - KartVerg 8/01

1. Zu den Bestimmungen über das Vergabeverfahren nach § 97 Abs. 7 GWB gehören auch ganz allgemeine von der Verwaltung zu beachtende Grundsätze wie das aus dem Gebot von Treu und Glauben herzuleitende Prinzip, sich nicht in Widerspruch zu eigenem vorangegangen rechtserheblichen Tun zu setzen, das Gebot der Verfahrensfairness. Auch verwaltungsrechtliche Grundgedanken wie der der Regelung in § 51 VwVfG zu Grunde liegende Grundsatz, dass rechtmäßige begünstigende Maßnahmen nicht ohne weiteres widerrufen werden können, und der der Selbstbindung der Verwaltung sind stets zu beachten.

2. In formeller Hinsicht ist der öffentliche Auftraggeber gehalten, eventuelle Zweifel an der Rechtsverbindlichkeit einer Unterschrift zunächst durch Nachfrage zu beseitigen.

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IBRRS 2003, 0627
VergabeVergabe

KG, Beschluss vom 13.10.1999 - KartVerg 31/99

Erkennt ein Auftraggeber im Verlauf des Vergabeverfahrens, dass er seinen Beschaffungsbedarf nur mit solchen Angeboten zufriedenstellend decken kann, die bei einem in den Ausschreibungsunterlagen genannten Kriterium höheren Anforderungen genügt, als sie in den Verdingungsunterlagen definiert waren, muss dies nicht zwangsläufig ohne weiteres die Aufhebung des Vergabeverfahrens zur Folge haben.

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IBRRS 2003, 0626
VergabeVergabe

KG, Beschluss vom 09.11.1999 - KartVerg 12/99

Die Prüfung der Erfolgsaussichten hat das Gesetz im Verfahren nach § 115 Abs. 2 GWB ersichtlich deshalb nicht vorgesehen, weil es davon ausgegangen ist, dass dieses Verfahren geführt wird, bevor eine Entscheidung in der Hauptsache vorliegt und die Erfolgsaussichten deshalb noch nicht beurteilt werden können. Im Umkehrschluss folgt daraus, dass das Verfahren nach § 115 Abs. 2 S. 3 GWB jedenfalls dann nicht mehr statthaft ist, wenn eine erstinstanzliche Entscheidung bereits vorliegt und sofortige Beschwerde dagegen eingelegt ist. Unter diesen Voraussetzungen soll das Beschwerdegericht nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung nicht weiterhin ausschließlich auf Grund einer Interessenabwägung über den Eilantrag entscheiden, sondern die Erfolgsaussichten der Hauptsache in die Beurteilung einbeziehen.

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IBRRS 2003, 0625
VergabeVergabe

KG, Beschluss vom 25.07.2000 - KartVerg 11/00

1. Die Antragsbefugnis eines Beschwerdeführers, der sich wegen der von ihm angenommenen Vergaberechtswidrigkeit der Ausschreibungsunterlagen nicht an der Ausschreibung beteiligt hat, beschränkts sich - abgesehen von den Rügen, die sich auf das Verfahren vor der Vergabekammer beziehen - auf solche Vergaberechtswidrigkeiten, die, jede für sich genommen oder kumulativ, kausal für diesen Entschluss gewesen sein und die Anordnung einer Neuvornahme dieses Verfahrensabschnitts rechtfertigen könnten.

2. Dass "Markenartikler" bei der Beibringung von Zertifikaten bevorzugt sein können, ist für sich allein genommen kein tragfähiges Indiz für eine vergaberechtliche Benachteiligung anderer Anbieter.

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IBRRS 2003, 0624
VergabeVergabe
Angebotsfrist verlängert: Bleibt Rügemöglichkeit erhalten?

KG, Beschluss vom 11.07.2000 - KartVerg 7/00

Es ist nicht angezeigt, die Rügemöglichkeit abweichend vom Wortlaut des § 107 Abs. 3 S. 2 GWB bis zum Ablauf der nachträglich verlängerten Angebotsfrist zu erhalten.

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IBRRS 2003, 0623
VergabeVergabe

BayObLG, Beschluss vom 14.02.2000 - Verg 2/00

1. Eine Ablehnung der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung unter dem Gesichtspunkt fehlender Erfolgsaussicht kommt nur dann in Betracht, wenn die vorläufige Prüfung ergibt, daß das Rechtsmittel voraussichtlich keinen Erfolg hat.

2. Ist das nicht der Fall, kann die Verlängerung nur noch versagt werden, wenn die nachteiligen Folgen der mit einer Verlängerung verbundenen Vergabeverzögerung die damit verbundenen Vorteile eindeutig überwiegen.

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IBRRS 2003, 0622
VergabeVergabe
Zur Wertung von Nebenangeboten

BayObLG, Beschluss vom 21.11.2001 - Verg 17/01

1. Der Begriff "Nebenangebot" setzt stets eine Abweichung vom geforderten Angebot voraus.

2. Ergibt sich aber aus Gründen, die außerhalb der Rüge liegen, dass dem Antragsteller von vornherein keine Aussichten auf den Zuschlag zugebilligt werden können, so fehlt das Rechtsschutzinteresse an der Überprüfung des behaupteten Verfahrensverstoßes.

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IBRRS 2003, 0618
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachprüfungsverfahren bei öffentlichen Aufträgen

EuGH, Urteil vom 27.02.2003 - Rs. C-327/00

Die Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge ist dahin auszulegen, dass sie, wenn feststeht, dass ein öffentlicher Auftraggeber durch sein Verhalten die Ausübung der Rechte, die die Gemeinschaftsrechtsordnung einem Unionsbürger eingeräumt, dem durch eine Entscheidung dieses öffentlichen Auftraggebers ein Schaden entstanden ist, unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert hat, die zuständigen nationalen Gerichte verpflichtet, die auf der Unvereinbarkeit der Ausschreibung mit dem Gemeinschaftsrecht beruhenden Rügen zuzulassen, die zur Stützung eines Rechtsbehelfs gegen diese Entscheidung geltend gemacht werden, indem die Gerichte gegebenenfalls von der nach nationalem Recht vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch machen, die nationalen Präklusionsvorschriften außer Anwendung zu lassen, nach denen eine solche Unvereinbarkeit nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist gegen eine Ausschreibung nicht mehr geltend gemacht werden kann.*)

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IBRRS 2003, 0617
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Begriff des Öffentlichen Auftraggebers

EuGH, Urteil vom 27.02.2003 - Rs. C-373/00

1. Der Begriff im Allgemeininteresse liegende Aufgaben des Artikels 1 Buchstabe b Unterabsatz 2 der Richtlinie 93/36/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge ist ein autonomer Begriff des Gemeinschaftsrechts.*)

2. Die Bestattung kann eine im Allgemeininteresse liegende Aufgabe darstellen. Dass eine Gebietskörperschaft gesetzlich verpflichtet ist, für die Bestattung zu sorgen - und gegebenenfalls ihre Kosten zu übernehmen -, wenn diese nicht binnen einer bestimmten Frist ab der Ausstellung der Todesbescheinigung veranlasst wird, indiziert das Vorliegen eines derartigen Allgemeininteresses.*)

3. Das Vorhandensein eines entwickelten Wettbewerbs allein lässt nicht den Schluss zu, dass keine im Allgemeininteresse liegende Aufgabe nicht gewerblicher Art vorliegt. Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, unter Berücksichtigung aller erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Umstände, u. a. der Umstände, die zur Gründung der betreffenden Einrichtung geführt haben, und der Voraussetzungen, unter denen sie ihre Tätigkeit ausübt, zu beurteilen, ob eine derartige Aufgabe vorliegt.*)

4. Eine bloße nachprüfende Kontrolle erfüllt nicht das Tatbestandsmerkmal der Aufsicht über die Leitung im Sinne von Artikel 1 Buchstabe b Unterabsatz 2 dritter Gedankenstrich der Richtlinie 93/36. Dieses Tatbestandsmerkmal erfüllt jedoch ein Sachverhalt, bei dem zum einen die öffentliche Hand nicht nur die Jahresabschlüsse der betreffenden Einrichtung kontrolliert, sondern auch ihre laufende Verwaltung im Hinblick auf ihre ziffernmäßige Richtigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit, und bei dem zum anderen die öffentliche Hand berechtigt ist, die Betriebsräume und Anlagen dieser Einrichtung zu besichtigen und über das Ergebnis dieser Prüfung einer Gebietskörperschaft zu berichten, die über eine andere Gesellschaft das Kapital der in Rede stehenden Einrichtung hält.*)

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IBRRS 2003, 0609
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Handwerker darf Leistung rechtlich nicht ausführen: Angebotsausschluss

BayObLG, Beschluss vom 24.01.2003 - Verg 30/02

Ist ein Bieter wegen seiner fehlenden Eintragung in der Handwerksrolle zur Ausführung der ausgeschriebenen Handwerksleistungen nicht fähig, ist sein Angebot wegen fehlender Eignung auszuschließen.*)

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IBRRS 2003, 0595
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Verspätetes Angebot aufgrund Verschulden des Auftraggebers

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.08.2002 - Verg 39/02

Kommt ein korrekt adressiertes Angebot rechtzeitig beim Auftraggeber an und wird dort im Wege der hausinternen Post zum falschen Adressaten gebracht, so dass es beim zuständigen Mitarbeiter erst nach Ablauf der Angebotsfrist ankommt, hat der Bieter dies nicht zu vertreten und sein Angebot muss gewertet werten.

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IBRRS 2003, 0576
VergabeVergabe
Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.2002 - Verg 28/02

1. Der private Sektorenauftraggeber im Sinne von § 98 Nr. 2 GWB ist berechtigt, nach den vergaberechtlichen Bestimmungen nicht nur Einzelaufträge, sondern auch Rahmenvereinbarungen auszuschreiben und zu vergeben.

2. In der Sache ist der Sektorenauftraggeber bei der Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung in gleicher Weise wie bei der Vergabe eines Einzelauftrags an die vergaberechtlichen Grundsätze gebunden.

3. Die Bitte des Auftraggebers um schnellstmögliche Rücksendung des unterzeichneten Rahmenvertrages ist bei verständiger Würdigung nicht als Festlegung einer (Vertrags-)Annahmefrist im Sinne von § 148 BGB aufzufassen. Die Formulierung erschöpft sich vielmehr in dem schlichten Ratschlag an die Unternehmen, den Rahmenvertrag in unterzeichneter Form möglichst kurzfristig zurückzusenden, damit man bei der Vergabe von Bauaufträgen berücksichtigt werden könne.

4. Es ist ein Gebot der Transparenz des Vergabeverfahrens (§ 97 Abs. 1 GWB), dass der öffentliche Auftraggeber die wesentlichen Entscheidungen des Vergabeverfahrens - und damit namentlich auch die Angebotswertung - in den Vergabeakten dokumentiert. Es genügt dabei nicht, dass der Vergabevermerk erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, und Zuschlagserteilung vorliegt. Vielmehr muss die Dokumentation aus Gründen der Transparenz und Überprüfbarkeit laufend fortgeschrieben werden.

5. Stellt der Auftraggeber aus der Gesamtzahl aller abgegebenen Offerten ein eigenes Angebot zusammen und trägt dieses seinerseits den Bietern zur Annahme an. So widerspricht eine solche Vorgehensweise schon im Ausgangspunkt den Regeln eines korrekten Vergabeverfahrens. Denn eine Auftragsvergabe "im Wettbewerb" der Bieter, wie sie nach § 97 Abs. 1 GWB vorgeschrieben ist, findet nicht statt.

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IBRRS 2003, 0573
VergabeVergabe
Rechtsschutz gegen Unterbleiben einer Ausschreibung

OLG Rostock, Beschluss vom 05.02.2003 - 17 Verg 14/02

1. Dem EuGH wird folgende Frage vorgelegt:

Handelt es sich bei einer Vereinbarung zur Änderung eines geschlossenen öffentlichen Lieferauftrags (Beschaffung anderer als der ursprünglich vorgesehenen Güter) um einen ausschreibungspflichtigen öffentlichen Lieferauftrag i.S.d. Artikel 1 Buchstabe a) Richtlinie 93/36/EG, wenn

a) der Wert der von der Änderungsvereinbarung betroffenen Güter den Schwellenwert des Artikel 5 Abs. 1 Buchstabe a) Richtlinie 93/36/EG überschreitet und

b) für die von der Änderungsvereinbarung betroffenen Güter ein Lieferantenwechsel erfolgt und zugleich die Spezifikation für diese Güter maßgeblich geändert wird?

2. Die §§ 102 ff. GWB gewähren einen Primärrechtsschutz grundsätzlich nur während eines Vergabeverfahrens, sich also der Nachprüfungsantrag auf ein konkretes Nachprüfungsverfahren bezieht, das begonnen und noch nicht abgeschlossen ist. Für einen vorbeugenden Rechtsschutz ist das Nachprüfungsverfahren nicht geschaffen.

3. Dies schließt die Zuständigkeit der Vergabekammern für Auftragsverfahren jedoch nicht aus, bei denen die Ausschreibung rechtswidrig unterblieben ist. Um einen solchen besonders schwerwiegenden Vergabeverstoß zu erfassen, ist ein materielles Verständnis des Vergabeverfahrens erforderlich. Es ist in Abgrenzung zu bloßen Markterkundungen darauf abzustellen, ob und inwieweit der öffentliche Auftraggeber den Beschaffungsvorgang organisatorisch und planerisch bereits eingeleitet und mit potentiellen Anbietern Kontakte mit dem Ziel aufgenommen hat, das Beschaffungsvorhaben mit einer verbindlichen rechtsgeschäftlichen Einigung abzuschließen.

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IBRRS 2003, 0570
VergabeVergabe
Materielle Anerkennung des gerügten Vergabefehlers

VK Arnsberg, Beschluss vom 15.01.2003 - VK 1-29/2002

Im Fall der materiellen Anerkennung des gerügten Vergabefehlers ist der Anspruch als begründet anzusehen und die Kosten der unterlegenen - Vergabestelle aufzuerlegen, ohne, dass es vertieften Prüfung durch die Vergabekammer bedarf.*)

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IBRRS 2003, 0569
VergabeVergabe
Gleichwertigkeit eines Nebenangebots

VK Arnsberg, Beschluss vom 04.11.2002 - VK 1-23/02

Die Gleichwertigkeit eines Nebenangebots ist nicht mehr gegeben, wenn im Rahmen der Aufklärung erkennbar wird, dass ohne Abänderung wesentliche Folgekosten auftreten. Wenn der Bieter dann erklärt, diese Mehrkosten zu übernehmen, ändert er sein Angebot (unzulässige Preisverhandlung).*)

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IBRRS 2003, 0568
VergabeVergabe
Beginn der Frist für die Rüge gem. § 107 GWB

VK Arnsberg, Beschluss vom 22.01.2002 - VK 2-17/2001

Zur Unverzüglichkeit der Rüge: Die Zweiwochenfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der positiven Kenntnis der internen Firmenberater, insbesondere wenn die Bewertung als Fehler nur aufgrund der fachspezifischen Kenntnisse erfolgen kann.*)

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IBRRS 2003, 0567
VergabeVergabe
Antragsbefugnis

VK Arnsberg, Beschluss vom 29.05.2002 - VK 2-11/2002

Sinn und Zweck des § 107 Abs. 2 GWB ist es zu verhindern, dass ein Bieter, der auch bei ordnungsgemäß durchgeführtem Vergabeverfahren keine Aussicht auf Berücksichtigung seines Angebots und auf Erteilung des Zuschlags gehabt hätte, ein Nachprüfungsverfahren einleiten kann.

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IBRRS 2003, 0566
VergabeVergabe
Wann sind Rahmenvereinbarungen nach § 5b VOB/A öffentliche Aufträge?

VK Arnsberg, Beschluss vom 21.05.2002 - VK 1-10/2002

1. Rahmenvereinbarungen nach § 5b VOB/A, 3. Abschnitt sind als öffentliche Aufträge im Sinne des § 99 GWB anzusehen, wenn öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB sie ausschreiben. Sie unterliegen damit den Mindestanforderungen des § 97 Abs. 1 bis 5 GWB an das Vergabeverfahren.*)

2. Sie sind in diesem Rahmen überprüfbar im Rahmen eines Nachprüfungsverfahren nach § 102 GWB.*)

3. Die Anforderungen des §§ 107, 108 GWB an Rüge und Antrag müssen auch in einem solchen Verfahren wenigstens insoweit gewahrt bleiben, als Rüge und Antrag in etwa die Verfahrensfehler umreißen müssen, die beanstandet werden und die Rüge den Rügenden erkennen lassen muß.*)

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IBRRS 2003, 0565
VergabeVergabe
Wann sind Rahmenvereinbarungen nach § 5b VOB/A öffentliche Aufträge?

VK Arnsberg, Beschluss vom 21.05.2002 - VK 1-9/2002

1. Rahmenvereinbarungen nach § 5b VOB/A, 3. Abschnitt sind als öffentliche Aufträge im Sinne des § 99 GWB anzusehen, wenn öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB sie ausschreiben. Sie unterliegen damit den Mindestanforderungen des § 97 Abs. 1 bis 5 GWB an das Vergabeverfahren.*)

2. Sie sind in diesem Rahmen überprüfbar im Rahmen eines Nachprüfungsverfahren nach § 102 GWB.*)

3. Die Anforderungen des §§ 107, 108 GWB an Rüge und Antrag müssen auch in einem solchen Verfahren wenigstens insoweit gewahrt bleiben, als Rüge und Antrag in etwa die Verfahrensfehler umreißen müssen, die beanstandet werden und die Rüge den Rügenden erkennen lassen muß.*)

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IBRRS 2003, 0564
VergabeVergabe
Wann sind Rahmenvereinbarungen nach § 5b VOB/A öffentliche Aufträge?

VK Arnsberg, Beschluss vom 21.05.2002 - VK 1-8/2002

1. Rahmenvereinbarungen nach § 5b VOB/A, 3. Abschnitt sind als öffentliche Aufträge im Sinne des § 99 GWB anzusehen, wenn öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB sie ausschreiben. Sie unterliegen damit den Mindestanforderungen des § 97 Abs. 1 bis 5 GWB an das Vergabeverfahren.*)

2. Sie sind in diesem Rahmen überprüfbar im Rahmen eines Nachprüfungsverfahren nach § 102 GWB.*)

3. Die Anforderungen des §§ 107, 108 GWB an Rüge und Antrag müssen auch in einem solchen Verfahren wenigstens insoweit gewahrt bleiben, als Rüge und Antrag in etwa die Verfahrensfehler umreißen müssen, die beanstandet werden und die Rüge den Rügenden erkennen lassen muß.*)

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IBRRS 2003, 0563
VergabeVergabe
Wann sind Rahmenvereinbarungen nach § 5b VOB/A öffentliche Aufträge?

VK Arnsberg, Beschluss vom 21.05.2002 - VK 1-7/2002

1. Rahmenvereinbarungen nach § 5b VOB/A, 3. Abschnitt sind als öffentliche Aufträge im Sinne des § 99 GWB anzusehen, wenn öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB sie ausschreiben. Sie unterliegen damit den Mindestanforderungen des § 97 Abs. 1 bis 5 GWB an das Vergabeverfahren.*)

2. Sie sind in diesem Rahmen überprüfbar im Rahmen eines Nachprüfungsverfahren nach § 102 GWB.*)

3. Die Anforderungen des §§ 107, 108 GWB an Rüge und Antrag müssen auch in einem solchen Verfahren wenigstens insoweit gewahrt bleiben, als Rüge und Antrag in etwa die Verfahrensfehler umreißen müssen, die beanstandet werden und die Rüge den Rügenden erkennen lassen muß.*)

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IBRRS 2003, 0562
VergabeVergabe
Kostentragungspflicht bei Antragsrücknahme

VK Arnsberg, Beschluss vom 29.04.2002 - VK 2-06/2002

1. Gemäß § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB hat der Antragsteller, der vor einer Vergabekammer unterliegt, dem Antragsgegner - in der Regel der Vergabestelle - die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen zu erstatten.

2. Diese Vorschrift findet nicht nur bei einer Zurückweisung des Nachprüfungsantrages Anwendung, sie gilt auch bei Antragsrücknahme.

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IBRRS 2003, 0561
VergabeVergabe
§ 13 VgV findet auch auf Bergbauunternehmen Anwendung

VK Arnsberg, Beschluss vom 11.04.2002 - VK 2-06/2002

Die Privilegierung der Bergbauunternehmen in § 11 der VgV schließt die Anwendung des § 13 VgV nicht aus.*)

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IBRRS 2003, 0560
VergabeVergabe
Gesamtauftragswert bei einzelnen Baumaßnahmen?

VK Arnsberg, Beschluss vom 12.04.2002 - VK 1-05/2002

Ein Gesamtauftragswert nach § 1a Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 VOB/A ist nicht anzunehmen, wenn die einzelnen Baumaßnahmen nicht in einem funktionalen Zusammenhang im Sinne des § 99 Abs. 3 GWB stehen. Ein planerischer Zusammenhang ersetzt dies nicht, insbesondere wenn zwischen den einzelnen Baumaßnahmen lange zeitliche Spannen liegen und jede für sich ihre Funktion erfüllt.*)

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