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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10753 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2003

IBRRS 2003, 0486
VergabeVergabe
Fehlende Angaben nach der VOB/A und zwingender Ausschluss

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.05.2002 - 5 Verg 1/01

Zur Frage, ob ein mit unvollständigen Preisangaben oder Erklärungen vorgelegtes Angebot in jedem Falle gem. § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. a VOB/A von der Wertung auszuschließen ist.

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IBRRS 2003, 0485
VergabeVergabe
Missverständliche Leistungsbeschreibung und unverzügliche Rügepflicht

OLG Naumburg, Beschluss vom 29.10.2001 - 1 Verg 11/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2003, 0484
VergabeVergabe
Wettbewerbsverbot als wettbewerbsbeschränkende Abrede

OLG Naumburg, Beschluss vom 15.03.2001 - 1 Verg 11/00

Als wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen im Sinn von § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchstabe f) VOL/A sind insbesondere auch kartellrechtswidrige Vereinbarungen, wie ein gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verstoßendes Wettbewerbsverbot, erfasst. Diese Regelung des § 25 VOL/A verlangt einen engen sachlichen Zusammenhang zwischen der wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarung und dem konkreten Vergabeverfahren, beschränkt jedoch die Pflichten der Vergabestelle zur Bekämpfung wettbewerbsbeschränkender Verhaltensweisen keineswegs auf solche, die ausdrücklich aus konkretem Anlass der jeweiligen Vergabe unternommen werden.

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IBRRS 2003, 0483
VergabeVergabe
Anfechtung des Kostenfestsetzungsbescheids der Vergabekammer

OLG Naumburg, Beschluss vom 10.01.2002 - 1 Verg 13/01

Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass auch Entscheidungen der Vergabekammer im Rahmen der Kostenfestsetzung isoliert mit der sofortigen Beschwerde nach § 116 Abs. 1 GWB anfechtbar sind.

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IBRRS 2003, 0482
VergabeVergabe
Zulässigkeit der Anschlussbeschwerde

OLG Naumburg, Beschluss vom 20.12.2001 - 1 Verg 12/01

Die Vorschriften des Vergaberechtsänderungsgesetzes über das gerichtliche Beschwerdeverfahren kennen das Institut einer Anschlussbeschwerde nicht.*)

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IBRRS 2003, 0441
VergabeVergabe
"Aufhebung der Aufhebung"

VK Arnsberg, Beschluss vom 23.01.2003 - VK 2-27/2002

1. Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Aufhebung ist unabhängig von der Rechtsprechung des EuGH immer zulässig in Missbrauchfällen. Diese sind anzunehmen, wenn der Ast schlüssig darlegt, dass der Auftraggeber auf jeden Fall den Auftrag weiterhin vergeben will,- ggf. muss - und dies offenbar an einen Bieter, den er aus dem laufenden Vergabeverfahren hat ausschliessen müssen.*)

2. Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Aufhebung als einer Vorstufe des Zuschlags muss auch im nationalen Recht zumindest immer dann möglich sein, wenn die Vergabeabsicht des Auftraggeber weiter besteht.*)

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IBRRS 2003, 0431
VergabeVergabe
Wann ist ein Alternativfabrikat gleichwertig?

VK Münster, Beschluss vom 15.01.2003 - VK 22/02

Werden die Anforderungen an die Leistung nicht nur durch die ausdrückliche Angabe von Anforderungen im Leistungsverzeichnis, sondern erkennbar auch durch nicht genannte Eigenschaften von Leitfabrikaten beschrieben, sind alle Eigenschaften der Leitfabrikate, die Bezug zu Gebrauchstauglichkeit, Sicherheit und Gesundheit haben, zwingende Anforderungen an die Leistung. Ist dies nicht gewollt, muss der Auftraggeber verdeutlichen, welche Eigenschaften des Leitfabrikats zwingend und welche entbehrlich sind.*)

Ist vom Bieter die Angabe von einzubauenden Fabrikaten gefordert und bietet ein Bieter ein Leitfabrikat oder ein gleichwertiges Fabrikat an, fehlt zwar eine geforderte Angabe, weil sich der Bieter nicht - obwohl gefordert - auf ein Fabrikat festlegt. Die fehlende Angabe kann aber durch eine Aufklärung nachgetragen werden. Die Stellung des Angebots in der Wertung kann sich nicht verändern, weil der Bieter sich hinsichtlich der Eigenschaften des Fabrikats durch die Bezugnahme auf das Leitfabrikat festgelegt hat. Das Angebot muss nicht zwingend ausgeschlossen werden.*)

Mit einem technischen Nebenangebot/Änderungsvorschlag löst sich ein Bieter von der Leistungsbeschreibung. Die Leistung, die an die Stelle des Leistungsverzeichnisses tritt, muss eindeutig und erschöpfend beschrieben werden. Fehlen Festlegungen, von denen die Einordnung des Nebenangebots in das Wertungsgefüge abhängt, muss das Nebenangebot grundsätzlich wegen fehlender geforderter Angaben und unzulänglicher Beschreibung ausgeschlossen werden.*)

Zu einer Prüfung eines Alternativfabrikats auf Gleichwertigkeit gehört eine Gegenüberstellung der Anforderungen des Leistungsverzeichnisses, ggf. der Eigenschaften des Leitfabrikats, mit den diesbezüglichen Eigenschaften des Alternativfabrikats.*)

Keine Kostenpflicht für die Beigeladene, sofern sie keinen Antrag gestellt hat oder das Verfahren anderweitig wesentlich gefördert hat (Kosten der Vergabekammer/der obsiegenden Beteiligten).*)

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IBRRS 2003, 0430
VergabeVergabe
Umfang des Transparenzgebotes

VK Hamburg, Beschluss vom 13.02.2003 - VgK FB 1/03

Das Transparenzgebot erstreckt sich auch auf Eignungskriterien.*)

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IBRRS 2003, 0429
VergabeVergabe
Handwerkskammer ist öffentlicher Auftraggeber

VK Nordbayern, Beschluss vom 23.01.2003 - 320.VK-3194-47/02

1. Die Handwerkammer ist öffentlicher Auftraggeber i.S.v. § 98 Nr. 2 GWB.*)

2. Hat die Vergabestelle in den Besonderen Vertragsbestimmungen eine zweijährige Vertragslaufzeit und gleichzeitig nach Ablauf dieser Frist eine Kündigungsfrist von einem Monat festgelegt, so ist der gegenständliche Dienstleistungsauftrag als unbefristeter Vertrag zu qualifizieren mit der Folge, dass gem. § 3 Abs. 3 Satz 3 VgV für die Schätzung des Auftragswertes der Vertragswert aus der monatlichen Zahlung multipliziert mit 48 zu berücksichtigen ist.*)

3. Einem Unternehmen fehlt die Antragsbefugnis (§ 107 Abs. 2 GWB), wenn sein Angebot preislich nur an 21. und damit aussichtsloser Stelle liegt.*)

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IBRRS 2003, 0428
VergabeVergabe
Umfang der Aufforderung zur Angebotsabgabe

VK Nordbayern, Beschluss vom 23.01.2003 - 320.VK-3194-44/02

1. Zur Durchführung des Verhandlungsverfahrens hat die Vergabestelle nach Art. 19 Abs. 2 DKR die ausgewählten Bewerber gleichzeitig schriftlich aufzufordern, ihre Angebote einzureichen. Der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind die Verdingungsunterlagen und die zusätzlichen Unterlagen beizufügen. U.a. umfasst die Aufforderung damit mindestens die Vertragsunterlagen (Vertragsentwurf), Frist für den Eingang der Angebote und Angabe der für die Erteilung des Zuschlags maßgeblichen Auftragskriterien.*)

2. Werden die Auftragskriterien weder in der Vergabebekanntmachung noch in der Aufgabenbeschreibung noch in sonstiger Weise vor Beginn des Vorstellungstermins den Teilnehmern am Verhandlungsverfahren mitgeteilt, so führt dies zur Unmöglichkeit der Durchführung eines ordnungsgemäßen Verhandlungsverfahrens und zur Unmöglichkeit der Wertung (§ 16 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 VOF).*)

3. Sind in der Vergabebekanntmachung Mindestbedingungen benannt, so handelt es sich hierbei nach dem objektiven Empfängerhorizont um die Mindest-Auswahlkriterien gemäß § 10 Abs. 1 VOF und nicht um Zuschlagskriterien gemäß § 16 Abs. 3 VOF.*)

4. Gemäß § 18 VOF ist über die Vergabe ein Vermerk zu fertigen, der die einzelnen Stufen des Verfahrens, die Maßnahmen, die Feststellung sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen enthält. Aus dem Vergabevermerk soll nicht nur hervorgehen, weshalb der bevorzugte Bewerber den Auftrag erhält, sondern es muss auch nachvollziehbar dargestellt sein, weshalb die anderen Teilnehmer am Verhandlungsverfahren im Vergleich zum bevorzugten Bewerber bei der Bewertung ein schlechteres Ergebnis erzielen. Das Verhandlungsverfahren ist so zu protokollieren, dass die Fragen und die Antworten der Bewerber festgehalten werden und die Wertung von der Vergabekammer nachvollzogen werden kann.*)

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IBRRS 2003, 0406
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Aufwendungen eines Ingenieurbüros nicht erstattungsfähig

VK Thüringen, Beschluss vom 19.12.2003 - 360-4005.20-065/03-EF-S

Überprüft das von der Vergabestelle eingeschaltete Ingenieurbüro im Zusammenhang mit einem Vergabenachprüfungsverfahren die Mengenberechnungen, muss der unterlegene antragstellende Bieter die hierdurch entstandenen Aufwendungen der Vergabestelle nicht ersetzen.

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IBRRS 2003, 0383
VergabeVergabe
Ausschluss wegen fehlendem Nachweis der technischen Gleichwertigkeit

VK Nordbayern, Beschluss vom 28.10.2002 - 320.VK-3194-32/02

1. Zur Frage des Ausschlusses wegen fehlendem Nachweis der technischen Gleichwertigkeit (§ 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A).

2. Zum Umfang des Beurteilungsspielraumes der Vergabestelle bei der Wertung (§ 25 Nr. 3 Abs. 3 VOB/A).

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IBRRS 2003, 0356
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Unzulässige Berufung auf Nichteinhaltung der Formvorschriften

OLG Koblenz, Urteil vom 14.01.2003 - 3 U 1685/01

1. Ein Vertrag mit einer Gemeinde oder einem Landkreis bedarf nach § 49 Abs. 1 GO-RP bzw. § 43 Abs. 1 LKO-RP der Schriftform.

2. Trotz Nichteinhaltung dieser Formvorschrift des Gemeinderechts verstößt es gegen Treu und Glauben, wenn die Gebietskörperschaft sich bei Verstoß gegen solche Formvorschriften auf die Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts beruft, obwohl der mit der Formvorschrift bezweckte Schutz deshalb bedeutungslos geworden ist, weil das nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften zuständige Organ der Körperschaft den Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts bereits gebilligt hat.

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IBRRS 2003, 0346
VergabeVergabe
Schwellenwert für Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages

VK Nordbayern, Beschluss vom 14.01.2003 - 320.VK-3194-43/02

Für Bauleistungen beträgt der Schwellenwert 5 Mio €. Darunterliegende Bauleistungen sind einer Nachprüfung durch die Vergabekammer nicht zugänglich.

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IBRRS 2003, 0345
VergabeVergabe
Antragsbefugnis für einen Nachprüfungsantrag

VK Nordbayern, Beschluss vom 14.01.2003 - 320.VK-3194-46/02

Hat der ASt einen zusammen mit dem eigentlichen Angebot geforderten Wartungsvertrag nicht bzw. leer abgegeben, so fehlt im die Antragsbefugnis für einen Nachprüfungsantrag.*)

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IBRRS 2003, 0344
VergabeVergabe
Unzulässige nachträgliche Änderung eines Nebenangebotes

OLG Celle, Beschluss vom 30.01.2003 - 13 Verg 13/02

1) Zu den Anforderungen an die Bestimmtheit von Änderungsvorschlag und Nebenangebot.*)

2) Hat ein Nebenangebot nach den Erläuterungen des Bieters im Aufklärungsgespräch einen Inhalt, der von dem abweicht, was sich aus einer Auslegung des schriftlich abgegebenen Nebenangebots nach dem objektivem Verständnis aus der Sicht des Erklärungsempfängers ergibt, so liegt eine grundsätzlich unzulässige nachträgliche Änderung des Nebenangebots vor, die dazu zwingt, es von der Wertung auszuschließen.*)

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IBRRS 2003, 0340
VergabeVergabe
Rettungsdienst unterfällt nicht dem Vergaberecht

OLG Naumburg, Beschluss vom 16.01.2001 - 1 Verg 12/00

Bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen handelt es sich nach der im Land Sachsen-Anhalt vorliegenden gesetzlichen Ausgestaltung nicht um vom Staat zu erwerbende Marktdienstleistungen und damit auch um keine öffentlichen Aufträge im Sinn des § 99 Abs. 1 GWB.

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IBRRS 2003, 0339
VergabeVergabe
§ 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A als bieterschützende Vorschrift?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.09.2002 - Verg 37/02

Zur Frage, ob § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A ("ungewöhnlich niedriges Angebot") eine bieterschützende Vorschrift im Sinne der §§ 97 Abs. 7, 107 Abs. 2 Satz 1 GWB ist.

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IBRRS 2003, 0338
VergabeVergabe
Informationspflicht nach § 13 VgV

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.09.2002 - Verg 48/02

Die Anwendbarkeit von § 13 VgV richtet sich nach der objektiven Rechtslage. Der Auftraggeber verfügt nicht über die rechtliche Kompetenz, das Inkrafttreten von § 13 VgV zeitlich vorzuverlagern und auf diese Weise über die Reichweite der Nichtigkeitsfolge des Satzes 4 zu disponieren.

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IBRRS 2003, 0337
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wertungsstufen der VOL/A

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.12.2002 - Verg 45/01

Ob die Vergabestelle ein Angebot, das bereits in die vierte Wertungsstufe des § 25 VOL/A (Wirtschaftlichkeitsprüfung) gelangt ist, nachträglich wegen fehlender Zuverlässigkeit, fachlicher Eignung oder Leistungsfähigkeit des Bieters ausschließen darf, ist dahin zu beantworten, dass zwischen einem zwingenden Ausschlussgrund und einer Ermessensentscheidung der Vergabestelle zu unterscheiden ist.

Ist der öffentliche Auftraggeber von Gesetzes wegen zum Angebotsausschluss verpflichtet, kann ein rechtlich schützenswertes Vertrauen des betreffenden Bieters, sein Angebot werde nicht von der Wertung ausgeschlossen werden, nicht entstehen. In diesem Fall ist es der Vergabestelle folglich nicht verwehrt, auch noch in einem späten Stadium der Angebotswertung auf den (zwingenden) Ausschlussgrund zurückzugreifen.

Steht der Vergabestelle bei der Entscheidung über den Ausschluss des Angebots demgegenüber ein Beurteilungsspielraum zu und hat sie in Ausübung dieses Spielraums die Zuverlässigkeit, fachliche Eignung oder Leistungsfähigkeit des Bieters bejaht, ist sie daran grundsätzlich gebunden. Sie ist nach Treu und Glauben im allgemeinen gehindert, im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens von ihrer ursprünglichen Beurteilung abzurücken und bei unveränderter Sachlage die Zuverlässigkeit, fachliche Eignung oder Leistungsfähigkeit des Bieters nunmehr zu verneinen.

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IBRRS 2003, 0336
VergabeVergabe
Voraussetzungen einer vorzeitigen Gestattung des Zuschlags

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.08.2002 - Verg 44/02

Der Senat schließt sich der Auffassung an, dass in die Interessenabwägung des § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB auch die Erfolgschancen des Nachprüfungsantrags einzubeziehen sind.

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IBRRS 2003, 0317
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Sind PPP-Unternehmen öffentliche Auftraggeber?

VK Bund, Beschluss vom 12.12.2002 - VK 1-83/02

Gründen öffentliche Auftraggeber Unternehmen unter Beteiligung der privaten Wirtschaft zur Bedarfsdeckung, können insbesondere Ausschließlichkeitsrechte, Monopolstellungen und umfassende Kontroll- und Einflussmöglichkeiten für einen funktionalen Auftraggeberbegriff sprechen.

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IBRRS 2003, 0316
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Lückenhaftes Leistungsverzeichnis

KG, Urteil vom 09.11.1999 - 27 U 8522/98

Ist das vom Auftraggeber erstellte Leistungsverzeichnis erkennbar lückenhaft, trägt der Auftragnehmer das sich hieraus ergebende Kalkulationsrisiko.

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IBRRS 2003, 0314
Mit Beitrag
Projektsteuerer und BaubetreuerProjektsteuerer und Baubetreuer
VOF-Verfahren: Aufforderung zur Angebotsabgabe erforderlich

VK Thüringen, Beschluss vom 20.12.2002 - 216-4004.20-062/02-EF-S

1. Ohne die Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber und das Führen von Verhandlungsgesprächen über die Auftragsbedingungen ist ein Verhandlungsverfahren nicht vergaberechtskonform.

2. Ein Gespräch zur “Vorstellung des Unternehmens” und “der das Projekt betreuenden Personen und deren Referenzen” genügt den Anforderungen an ein Verhandlungsgespräch im Sinne der VOF nicht.




IBRRS 2003, 0312
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Eignungsnachweise von Nachunternehmern

OLG Naumburg, Beschluss vom 27.06.2002 - 1 Verg 9/02

Der Ausschluss eines Angebots wegen bei Angebotsabgabe fehlender Eignungsnachweise von Nachunternehmern kann rechtswidrig sein.

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IBRRS 2003, 0311
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschluss von Unterangeboten

VK Thüringen, Beschluss vom 28.11.2002 - 216-4002.20-057/02-EF-S

1. Bieter haben einen Anspruch darauf, dass ein Angebot mit einem unangemessen niedrigen Preis ausgeschlossen wird. § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A ist bieterschützend.

2. Ein unangemessen niedriger Preis wird vermutet, wenn das Angebot mehr als 10% von dem des zweitplazierten Bieters abweicht. Für den Vergleich ist auf die Angebotssummen der Hauptangebote abzustellen.

3. Bei Verdacht auf ein Unterangebot muss die Vergabestelle von dem Bieter Aufklärung verlangen. Wird hierbei der Vorwurf eines unangemessen niedrigen Angebotes nicht nachvollziehbar entkräftet, ist das Angebot zwingend auszuschließen.

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IBRRS 2003, 0309
VergabeVergabe
Aufhebung einer wirksamen Vertragskündigung als Neuvergabe

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2002 - Verg 15/01

Die einvernehmliche Rücknahme einer rechtswirksam erklärten ordentlichen Kündigung im Auslauf der Kündigungsfrist erfordert zwischen dem Kündigenden und dem Kündigungsempfänger rechtlich eine Einigung über die Aufhebung der Kündigungserklärung und ihrer Wirkungen sowie eine Einigung über die Fortsetzung des Vertrages. Dies stellt den Abschluss eines Vertrages dar. Die einvernehmliche Aufhebung einer von einer Vertragspartei bereits ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Vertrages kommt deshalb einer Neuvergabe gleich.

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IBRRS 2003, 0308
VergabeVergabe
Aufhebung einer wirksamen Vertragskündigung als Neuvergabe

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2002 - Verg 14/01

Die einvernehmliche Rücknahme einer rechtswirksam erklärten ordentlichen Kündigung im Auslauf der Kündigungsfrist erfordert zwischen dem Kündigenden und dem Kündigungsempfänger rechtlich eine Einigung über die Aufhebung der Kündigungserklärung und ihrer Wirkungen sowie eine Einigung über die Fortsetzung des Vertrages. Dies stellt den Abschluss eines Vertrages dar. Die einvernehmliche Aufhebung einer von einer Vertragspartei bereits ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Vertrages kommt deshalb einer Neuvergabe gleich.

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IBRRS 2003, 0307
VergabeVergabe
Aufhebung einer wirksamen Vertragskündigung als Neuvergabe

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2002 - Verg 13/01

Die einvernehmliche Rücknahme einer rechtswirksam erklärten ordentlichen Kündigung im Auslauf der Kündigungsfrist erfordert zwischen dem Kündigenden und dem Kündigungsempfänger rechtlich eine Einigung über die Aufhebung der Kündigungserklärung und ihrer Wirkungen sowie eine Einigung über die Fortsetzung des Vertrages. Dies stellt den Abschluss eines Vertrages dar. Die einvernehmliche Aufhebung einer von einer Vertragspartei bereits ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Vertrages kommt deshalb einer Neuvergabe gleich.

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IBRRS 2003, 0306
VergabeVergabe
Aufhebung einer wirksamen Vertragskündigung als Neuvergabe

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2002 - Verg 12/01

Die einvernehmliche Rücknahme einer rechtswirksam erklärten ordentlichen Kündigung im Auslauf der Kündigungsfrist erfordert zwischen dem Kündigenden und dem Kündigungsempfänger rechtlich eine Einigung über die Aufhebung der Kündigungserklärung und ihrer Wirkungen sowie eine Einigung über die Fortsetzung des Vertrages. Dies stellt den Abschluss eines Vertrages dar. Die einvernehmliche Aufhebung einer von einer Vertragspartei bereits ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Vertrages kommt deshalb einer Neuvergabe gleich.

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IBRRS 2003, 0305
VergabeVergabe
Aufhebung einer wirksamen Vertragskündigung als Neuvergabe

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2002 - Verg 11/01

Die einvernehmliche Rücknahme einer rechtswirksam erklärten ordentlichen Kündigung im Auslauf der Kündigungsfrist erfordert zwischen dem Kündigenden und dem Kündigungsempfänger rechtlich eine Einigung über die Aufhebung der Kündigungserklärung und ihrer Wirkungen sowie eine Einigung über die Fortsetzung des Vertrages. Dies stellt den Abschluss eines Vertrages dar. Die einvernehmliche Aufhebung einer von einer Vertragspartei bereits ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Vertrages kommt deshalb einer Neuvergabe gleich.

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IBRRS 2003, 0304
VergabeVergabe
Aufhebung einer wirksamen Vertragskündigung als Neuvergabe

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2002 - Verg 10/01

Die einvernehmliche Rücknahme einer rechtswirksam erklärten ordentlichen Kündigung im Auslauf der Kündigungsfrist erfordert zwischen dem Kündigenden und dem Kündigungsempfänger rechtlich eine Einigung über die Aufhebung der Kündigungserklärung und ihrer Wirkungen sowie eine Einigung über die Fortsetzung des Vertrages. Dies stellt den Abschluss eines Vertrages dar. Die einvernehmliche Aufhebung einer von einer Vertragspartei bereits ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Vertrages kommt deshalb einer Neuvergabe gleich.

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IBRRS 2003, 0303
VergabeVergabe
Aufhebung einer wirksamen Vertragskündigung als Neuvergabe

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2002 - Verg 9/01

Die einvernehmliche Rücknahme einer rechtswirksam erklärten ordentlichen Kündigung im Auslauf der Kündigungsfrist erfordert zwischen dem Kündigenden und dem Kündigungsempfänger rechtlich eine Einigung über die Aufhebung der Kündigungserklärung und ihrer Wirkungen sowie eine Einigung über die Fortsetzung des Vertrages. Dies stellt den Abschluss eines Vertrages dar. Die einvernehmliche Aufhebung einer von einer Vertragspartei bereits ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Vertrages kommt deshalb einer Neuvergabe gleich.

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IBRRS 2003, 0302
VergabeVergabe
Eignung, Leistungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.09.2002 - Verg 41/02

Der finanzielle Aspekt der Leistungsfähigkeit verlangt, dass der Bieter über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, die es ihm ermöglichen, seinen laufenden Verpflichtungen gegenüber seinem Personal, staatlichen Einrichtungen und sonstigen Gläubigern nachzukommen. Der Hinweis des Antragstellers, im Falle eines Zuschlages werde er wieder über genügend liquide Mittel verfügen, verkennt, dass es nicht genügt, wenn der Bieter seine Leistungsfähigkeit erst durch die Zahlung des Entgeltes für die ausgeschriebene Maßnahme (möglicherweise) erlangt. Die Leistungsfähigkeit muss vielmehr bereits zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung bestehen.

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IBRRS 2003, 0301
VergabeVergabe
Versicherungsaufträge, grundsätzlich öffentliche Ausschreibung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.10.2000 - Verg 3/00

Die Bezugnahme des § 3a Nr. 1 Abs. 4c) VOL/A auf Dienstleistungen der Kategorie 6 des Anhangs IA stellt weder eine Vermutung noch ein Indiz dafür dar, dass die dort genannten Versicherungsdienstleistungen in ihren vertraglichen Spezifikationen vom öffentlichen Auftraggeber nicht hinreichend genau festgelegt werden können. Es bleibt damit auch für Versicherungsdienstleistungen bei dem Vorrang des Offenen Verfahrens/der öffentlichen Ausschreibung.

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IBRRS 2003, 0300
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Leistungsbeschreibung, Wahl- oder Alternativleistungen (Kennzeichen)

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2002 - Verg 25/02

Wahl- oder Alternativleistungen sind generell dadurch gekennzeichnet, dass bei Fertigstellung der Verdingungsunterlagen noch nicht feststeht, ob die Leistung in der einen oder anderen Ausführungsart tatsächlich erbracht werden soll, und der Auftraggeber sich - darin liegt der wirtschaftliche Sinn - die dahingehende Entscheidung bis zur Auftragserteilung vorbehalten will.

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IBRRS 2003, 0299
VergabeVergabe
Verfahrenskosten vor Vergabekammer und -senat, Gegenstandswert

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.10.2002 - Verg 23/00

Der Gegenstandswert des Nachprüfungsverfahrens richtet sich nicht nur im Beschwerderechtszug (vgl. § 12 a Abs. 2 GKG), sondern auch in erster Instanz (im Verfahren vor der Vergabekammer) nach dem Interesse des Antragstellers, das er mit seinem Vergabenachprüfungsantrag geltend macht.

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IBRRS 2003, 0298
VergabeVergabe
Aufhebung einer wirksamen Vertragskündigung als Neuvergabe

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2002 - Verg 8/01

Die einvernehmliche Rücknahme einer rechtswirksam erklärten ordentlichen Kündigung im Auslauf der Kündigungsfrist erfordert zwischen dem Kündigenden und dem Kündigungsempfänger rechtlich eine Einigung über die Aufhebung der Kündigungserklärung und ihrer Wirkungen sowie eine Einigung über die Fortsetzung des Vertrages. Dies stellt den Abschluss eines Vertrages dar. Die einvernehmliche Aufhebung einer von einer Vertragspartei bereits ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Vertrages kommt deshalb einer Neuvergabe gleich.

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IBRRS 2003, 0297
VergabeVergabe
Aufklärungspflicht der Vergabestelle im Verhandlungsverfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2001 - Verg 42/01

Zur Aufklärungspflicht der Vergabestelle im Verhandlungsverfahren, wenn ein Angebotspunkt im Detail von bestimmten Vorstellungen der Auftraggeberin abweicht, bei objektiver Betrachtung aber nicht die Eindeutigkeit der generellen Angebotserklärung einschränkt.

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IBRRS 2003, 0293
VergabeVergabe
Anspruch eines Bieters auf ein Aufklärungsgespräch

OLG Dresden, Beschluss vom 17.08.2001 - WVerg 5/01

An Anspruch des Bieters gegen den Auftraggeber auf Nachfragen und Ermittlungen zum Zweck der Vervollständigung eines unklaren Angebots liegt jedenfalls dann fern, wenn ein Angebot schon keine ergänzungsfähigen Angaben zur Eignung des Bieters enthält, sondern sich auf unsubstantiierte Pauschalbehauptungen beschränkt, die geradezu Gegenstand einer Ausforschung durch die Vergabestelle sein müssten, damit zu den geforderten Eignungskriterien Klarheit gewonnen werden könnte.

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IBRRS 2003, 0285
VergabeVergabe
Mangelnde Eignung im Vergabeverfahren aufgrund eigener Erfahrungen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.08.2001 - Verg 27/01

Ob der Bieter die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Zuverlässigkeit (§ 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A 2. Abschnitt) bietet, ist anhand der Umstände des Einzelfalles zu entscheiden. Zu den in die rechtliche Beurteilung einzubeziehenden Umständen zählt vor allem ein früheres vertragswidriges Verhalten des Bieters, namentlich vorwerfbare Lieferverzögerungen (vgl. Senatsbeschl. vom 10. Mai 2000 - Verg 5/00) sowie Schlechtleistungen. Erforderlich ist eine umfassende Abwägung aller in Betracht kommenden Gesichtspunkte unter angemessener Berücksichtigung des Umfangs, der Intensität, des. Ausmaßes und des Grads der Vorwerfbarkeit der Vertragsverletzungen. Richtschnur für die Beurteilung der Zuverlässigkeit eines Bieters ist dabei stets die Frage, inwieweit die zur Beurteilung stehenden Gesichtspunkte geeignet sind, eine ordnungsgemäße und vertragsgerechte Erbringung gerade der ausgeschriebenen und vom Antragsteller angebotenen Leistung in Frage zu stellen. Demzufolge ist auch die Ursache für die nicht vertragsgerechte Durchführung eines früheren Auftrags in die Betrachtung einzubeziehen.

Ist ein Lieferverzug durch besondere Umstände verursacht worden, die in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung nicht ernsthaft zu befürchten sind oder die sich sogar ausschließen lassen, kann aus der Überschreitung der vereinbarten Liefertermine bei einem früheren Auftrag (ausnahmsweise) nicht darauf geschlossen werden, dass auch die ordnungsgemäße Vertragsabwicklung des anstehenden Auftrags in Frage gestellt ist.

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IBRRS 2003, 0280
VergabeVergabe
Bindung der Vergabestelle an Ergebnis getroffener Eignungsprüfung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.11.2001 - Verg 23/01

Die Vergabestelle kann nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) ihre in der dritten Wertungsstufe des § 10 Abs. 1 VOF (Prüfung der fachlichen Eignung der Bieter) zu Gunsten einer Antragstellerin getroffene Entscheidung nicht in der vierten Wertungsstufe bei der Auswahl desjenigen Bieters, der die bestmögliche Leistung erwarten lässt (§ 16 Abs. 1 und 2, VOF), wieder rückgängig machen.

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IBRRS 2003, 0278
VergabeVergabe
Bindefristverlängerung nach Bindungsablauf im Nachprüfungsverfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.12.2001 - Verg 22/01

Die Bindefrist kann im Einvernehmen des Bieters mit dem Auftraggeber verlängert werden.

Diese Rechtsfolge kann auch durch eine nachträgliche Abrede (nach Ablauf der Bindefrist) herbeigeführt werden, und eine entsprechende Abrede kann eine Antragstellerin, die allein durch die Einreichung ihres Nachprüfungsantrags hinreichend deutlich gemacht hat, dass sie dieses anstrebt, mit der Vergabestelle auch noch treffen.

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IBRRS 2003, 0275
VergabeVergabe
Anfechtung des Kostenfestsetzungsbescheids der Vergabekammer

OLG Dresden, Beschluss vom 29.06.2001 - WVerg 0009/00

Der Gesichtspunkt, dass ein Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer, der nach seinem Tenor die Notwendigkeit der Zuziehung eines Rechtsanwalts betrifft und mit dem möglicherweise ein Teil der Kostenlastentscheidung, die grundsätzlich mit der Hauptsacheentscheidung hätte getroffen werden sollen, nachgeholt wurde, stände der Anfechtbarkeit im Verfahren der sofortigen Beschwerde nicht entgegen.

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IBRRS 2003, 0273
VergabeVergabe
Nochmalige Erhebung einer zurückgenommenen Rüge

OLG Dresden, Beschluss vom 17.08.2001 - WVerg 0006/01

Das Rügerecht ist, wenn eine zuvor erhobene Rüge zurückgenommen wurde, nicht zwingend verwirkt. Eine nochmalige Rüge muss jedenfalls innerhalb der Rügefrist erhoben werden.

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IBRRS 2003, 0270
VergabeVergabe
Anspruch eines Bieters auf ein Aufklärungsgespräch

OLG Dresden, Beschluss vom 17.08.2001 - WVerg 0005/01

An Anspruch des Bieters gegen den Auftraggeber auf Nachfragen und Ermittlungen zum Zweck der Vervollständigung eines unklaren Angebots liegt jedenfalls dann fern, wenn ein Angebot schon keine ergänzungsfähigen Angaben zur Eignung des Bieters enthält, sondern sich auf unsubstantiierte Pauschalbehauptungen beschränkt, die geradezu Gegenstand einer Ausforschung durch die Vergabestelle sein müssten, damit zu den geforderten Eignungskriterien Klarheit gewonnen werden könnte.

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IBRRS 2003, 0260
VergabeVergabe
Hinweispflicht der Vergabekammer

OLG Jena, Beschluss vom 23.01.2003 - 6 Verg 11/02

1. Indem § 108 Abs. 2 GWB den Vortrag, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist, zum Erfordernis einer formal korrekten Antragsbegründung macht, wird hervorgehoben, dass die Wahrung der Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 S.1 GWB zu denjenigen Sachentscheidungsvoraussetzungen der Vergabekammer gehört, die, weil aus dem Antragsbegründungstext erkennbar, bereits in die Entscheidung darüber einfließen, ob der Nachprüfungsantrag zugestellt und das Zuschlagsverbot des § 115 Abs.1 GWB ausgelöst wird. *)

2. Das Fehlen einer den Anforderungen des § 108 Abs. 2 GWB genügenden Antragsbegründung kann die Vergabekammer jedoch nicht ohne weiteres zum Anlass einer Antragszurückweisung nehmen. Zwar dient § 108 Abs. 2 GWB dem besonderen Beschleunigungsprinzip des Vergabeprüfungsverfahrens (vgl. § 113 Abs. 1 GWB). Andererseits steht der eigentliche Zweck der Vergabeprüfung im Vordergrund sicher zu stellen, dass Wettbewerb um den öffentlichen Auftrag stattfindet und dass in diesem Wettbewerb die Bieter mit gleichen Chancen und Möglichkeiten sich beteiligen können. Dieser Wettbewerb bezweckt aus der Sicht des öffentlichen Auftraggebers eine optimale Lösung des Beschaffungsvorhabens und zwar hinsichtlich der Qualität des Beschaffungsobjektes wie seines Preises. Dies verwehrt der Vergabekammer einen Vergabeprüfungsantrag ohne Weiteres wegen formaler Mängel zu verwerfen, jedenfalls dann, wenn nach Sachlage nicht ausgeschlossen oder unwahrscheinlich ist, dass der formale Mangel umgehend behoben wird. In einem solchen Fall obliegt der Vergabekammer vielmehr, den Antragsteller auf den formalen Fehler hinzuweisen und Gelegenheit zur kurzfristigen Abhilfe einzuräumen. Es kann dahinstehen, ob dieses verfahrensrechtliche Gebot sich nicht bereits unmittelbar aus dem Amtsermittlungsgrundsatz des § 110 Abs. 1 GWB i.V.m. dem verfassungsrechtlichen Prinzip fairer Verfahrensgestaltung (Art. 103 Abs. 1 GG) ergibt.*)

3. Ist der Vergabekammer bekannt, dass nach Angebotseröffnung die Vergabestelle ein vom einem Bieter zur Qualität seines Angebots eingeholtes Gutachten entgegengenommen hat, muss sie, will sie den Verfahrensbeteiligten nicht einen Verstoß gegen das Nachverhandlungsverbot unterstellen, davon ausgehen, dass dieses Gutachten zur Widerlegung von etwaigen, das Angebot der Antragstellerin betreffenden Einwänden der Vergabestelle vorgelegt worden ist. Dies wiederum muss die Vergabekammer als Hinweis auf angebotsbezogene Gespräche zwischen der Vergabestelle und der Antragstellerin werten, und der Frage nachgehen, ob die Antragstellerin gegenüber der Vergabestelle vergaberechtliche Rügen erhoben hat.*)

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IBRRS 2003, 0259
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unvollständige Angaben zum Nachunternehmereinsatz

BayObLG, Beschluss vom 27.11.2002 - Verg 29/02

1. Ein Bieter, der erstmals nach Angebotseröffnung weitere der an Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen benennt, kann unter dem Gesichtspunkt des Nachverhandlungsverbots jedenfalls dann ausgeschlossen werden, wenn ein Nachunternehmereinsatz für diese Teilleistung in erheblichem Umfang vorgesehen ist.

2. Derartige nachträgliche Erklärungen zum Nachunternehmereinsatz sind grundsätzlich geeignet, Zweifel an der Leistungsfähigkeit und Vertragstreue des Bieters zu wecken.

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IBRRS 2003, 0247
VergabeVergabe
Notwendige Hinzuziehung eines Anwalts für öffentlichen Auftraggeber

OLG Celle, Beschluss vom 17.05.2001 - 13 Verg 6/01

Die Hinzuziehung anwaltlicher Hilfe ist dann notwendig, wenn sich die im Nachprüfungsverfahren auf Grund der Rügen der Antragstellerin zu behandelnde Materie nicht nur auf grundsätzlich der Antragsgegnerin geläufige Problemkreise des Vergaberechts (der VOL/A) oder des Abfallrechts beschränkte. Wenn die zu behandelnden rechtlichen Sach- und Fachfragen und die wirtschaftlichen Auswirkungen des Scheiterns bzw. der endgültigen Beendigung des Vergabeverfahrens komplex sind, ist eine bestmögliche Interessenwahrnehmung im Nachprüfungsverfahren sicherzustellen. Dazu gehört auch die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts.

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IBRRS 2003, 0246
VergabeVergabe
Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Auslagen der Beigeladenen

OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.02.2002 - Verg W 9/01

Eine gesetzliche Regelung, wonach die außergerichtlichen Auslagen einer Beigeladenen, die selbst kein Rechtsmittel eingelegt hat, dem im Vergabenachprüfungsverfahren unterlegenen Teil auferlegt werden könnten, fehlt. Eine entsprechende Anwendung der Kostenregelung der ZPO mit der Folge, daß dem im Vergabenachprüfungsverfahren unterlegenen Teil generell auch die außergerichtlichen Auslagen der nicht selbst als Antragsteller oder Beschwerdeführer beteiligten Beigeladenen auferlegt werden müßten, verbietet sich bereits deshalb, weil sie im Einzelfall das wegen der hohen Verfahrenswerte im Nachprüfungsverfahren ohnehin bereits erhebliche Kostenrisiko eines Antragstellers so stark erhöhen kann, daß sich die Ingangsetzung des Nachprüfungsverfahren aus wirtschaftlichen Gründen verbietet; dies etwa dann, wenn der Nachprüfungsantrag in einer frühen Phase des Vergabeverfahrens gestellt wird, in der noch mehrere oder gar alle Bieter beigeladen werden könnten.

Eine Erstattungspflicht läßt sich auch nicht aus einer entsprechenden Anwendung des § 162 Abs. 3 VwGO begründen. Denn es erscheint nicht unbillig, daß eine Beigeladene ihre eigenen außergerichtlichen Auslagen selbst trägt. Beigeladene haben es in der Hand, sich am Nachprüfungs-, bzw. Beschwerdeverfahren zu beteiligen; die durch die Beauftragung eines Verfahrensbevollmächtigten entstehenden Kosten konnte sie abschätzen. Daß eine Beigeladene in ihren rechtlichen und wirtschaftlichen Belangen durch die zu erwartende Entscheidung erheblich tangiert werden konnte, genügt für sich allein nicht, um eine Auferlegung ihrer außergerichtlichen Auslagen auf die Antragstellerinnen zu rechtfertigen. Denn die mögliche Beeinträchtigung ist gem. § 109 GWB bereits Voraussetzung für die Beiladung und daher allein nicht geeignet, die Erstattung der außergerichtlichen Auslagen ausnahmsweise aus Billigkeitsgründen zu rechtfertigen (so auch OLG Celle, NZBau 2000, 98). Weitere Umstände, die eine anderweitige Entscheidung als billig erscheinen lassen könnten - etwa eine gravierende Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Betätigung der Beigeladenen während des Nachprüfungsverfahrens - sind nicht ersichtlich.

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