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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10832 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2003

IBRRS 2003, 0150
VergabeVergabe
Zuständigkeit für Entscheidung der Zuziehung eines Rechtsanwalts

OLG Naumburg, Beschluss vom 02.11.2000 - 1 Verg 2/99

Für die Entscheidung über die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist diese selbst zuständig.*)

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IBRRS 2003, 0148
VergabeVergabe
Unzulässigkeit eines Antrags nach § 121 Abs. 1 GWB, Regelsperrfrist

OLG Naumburg, Beschluss vom 15.12.2000 - 1 Verg 11/00

1. Ein Antrag nach § 121 Abs. 1 GWB ist nicht statthaft, wenn mit ihm eine Verkürzung der gesetzlich angeordneten Regelsperrfrist für die Erteilung des Zuschlages (§§ 115 Abs. 1, 118 Abs. 1 S. 2 GWB) begehrt wird (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung des Senats, Beschlüsse vom 29. 09. 1999 - 10 Verg 3/99 - und vom 30. 06. 2000 - 1 Verg 4/00 -).*)

2. Ein Antrag nach § 115 Abs. 2 S. 3 GWB ist nicht (mehr) statthaft, wenn das Verfahren vor der Vergabekammer in der Hauptsache bereits abgeschlossen ist.*)

3. In den Antragsverfahren nach § 118 Abs. 1 S. 3 GWB sowie nach § 121 Abs. 1 GWB ist eine - von der Kostenentscheidung in der Hauptsache getrennte - Entscheidung über die Kostentragung zu treffen.*)

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IBRRS 2003, 0147
VergabeVergabe
Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags hinsichtlich Antragszeitpunkt

OLG Naumburg, Beschluss vom 30.05.2002 - 1 Verg 14/01

1. Für die Frage der Zulässigkeit des Nachprüfungsantrages unter dem Gesichtspunkt der rechtzeitigen Verfahrenseinleitung während des noch laufenden Vergabeverfahrens ist allein der Zeitpunkt des Eingangs des Antrages bei der Vergabekammer maßgeblich, nicht hingegen ein konkretes Tätigwerden der Vergabekammer.*)

2. Verlangt der Auftraggeber in den Verdingungsunterlagen neben der Ausfüllung des Leistungsverzeichnisses zugleich eine technische Beschreibung der angebotenen Anlagen (hier: Grundwasser-Sanierungsanlagen), so ist das Hauptangebot eines Bieters, welches allenfalls Rückschlüsse auf das angebotene technologische Verfahren zulässt, nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A i. V. m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 1 VOB/A zwingend auszuschließen.*)

3. Änderungsvorschläge können regelmäßig nur in die weitere Wertung einbezogen werden, wenn das Hauptangebot, auf welches sie sich beziehen, den formalen Anforderungen genügt, die Gegenstand der Prüfung in der ersten Wertungsstufe sind.*)

4. Wegen der regelmäßig besonderen rechtlichen Schwierigkeiten des in Gestalt des 4. Teils des GWB neuartigen Vergaberechts muss sich ein Beteiligter eines Nachprüfungsverfahrens bei der Auswahl seines Rechtsbeistandes grundsätzlich nicht auf einen lokal ansässigen Rechtsanwalt beschränken, sondern darf im Bestreben um Mandatierung eines mit dem Vergaberecht vertrauten Rechtsanwalts auch die Hinzuziehung eines auswärtigen Rechtsanwalts für erforderlich erachten.*)

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IBRRS 2003, 0146
VergabeVergabe
Zuschlagserteilung bei Unkenntnis von Rechtsmittel

OLG Naumburg, Beschluss vom 16.07.2002 - 1 Verg 10/02

1. Ist die Antragstellerin in einem Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer unterlegen, so darf die Vergabestelle nach Ablauf der Rechtsmittelfrist den Zuschlag erteilen, wenn sie keine Kenntnis von einem Rechtsmittel der Antragstellerin gegen die Entscheidung der Vergabekammer hat. Der unter diesen Bedingungen erteilte Zuschlag ist insbesondere nicht nach § 134 BGB i. V. m. § 118 Abs. 1 S. 1 GWB nichtig (Bestätigung der Rechtsprechung, Beschluss vom 02. Juni 1999, 10 Verg 1/99).*)

2. Wird mit der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin die Wirksamkeit des erteilten Zuschlages angegriffen, so kann es zweckdienlich sein, im Antragsverfahren nach § 118 Abs. 1 S. 3 GWB vorsorglich die Erteilung eines weiteren Zuschlages zu untersagen.*)

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IBRRS 2003, 0145
VergabeVergabe
subsidiäre Anwendbarkeit des VwKostG LSA im VergNachprVerf

OLG Naumburg, Beschluss vom 17.09.2002 - 1 Verg 8/02

1. Für die Kostenregelungen im Vergabenachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer sind die Vorschriften des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (VwKostG LSA) subsidiär anwendbar.*)

2. Das Vergabenachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist kostenrechtlich einem Widerspruchsverfahren vergleichbar.*)

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IBRRS 2003, 0144
VergabeVergabe
Primärrechtsschutz; isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung

OLG Naumburg, Beschluss vom 07.08.2001 - 1 Verg 1/01

1. Beantragen im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer mehrere Verfahrensbeteiligte die Abweisung eines Nachprüfungsantrages und wird dem Nachprüfungsantrag im Ergebnis stattgegeben, so sind diese Beteiligten gemeinsam als Unterlegene iS. des § 128 Abs. 3 GWB anzusehen.*)

2. Dies gilt auch dann, wenn die Vergabekammer ihre Entscheidung nicht auf eine vom Antragsteller gerügte Verletzung von Vergaberecht gestützt hat, sondern auf einen Vergaberechtsverstoß, den die Beteiligten am Nachprüfungsverfahren selbst nicht erkannt hatten, auf den aber die Vergabekammer rechtzeitig vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung hingewiesen hat.*)

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IBRRS 2003, 0136
VergabeVergabe
Berücksichtigung von kommunalrechtlichen Betätigungsbeschränkungen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.06.2002 - Verg 18/02

1. Es stellt eine gegen § 97 Abs. 1 GWB verstoßende Wettbewerbsverfälschung dar, wenn ein Unternehmen der öffentlichen Hand eine wirtschaftliche Tätigkeit auf einem bestimmten Markt aufnimmt, obwohl ihm dies gesetzlich verwehrt ist und hierbei durch eine öffentliche Auftragsvergabe unterstützt wird.

2. § 107 GO-NW hat eine den Wettbewerb zwischen kommunal-wirtschaftlichen und privatwirtschaftlichen Unternehmen regelnde Funktion. Die Interessen des privatwirtschaftlichen Unternehmens sind in den Schutzbereich der Norm mit einbezogen.

3. Ein privatwirtschaftlicher Bieter kann im Vergabenachprüfungsverfahren die gegen § 107 GO-NW verstoßende Berücksichtigung eines kommunalen Unternehmens rügen und dessen Ausschluss von dem Verfahren verlangen.

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IBRRS 2003, 0132
VergabeVergabe
Vergabe von Dienstleistungsaufträgen nach Richtlinie 92/50/EWG

EuGH, Urteil vom 14.11.2002 - Rs. C-411/00

1. Die Regelung, die auf einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag anwendbar ist, der sich aus Dienstleistungen des Anhangs IA und aus Dienstleistungen des Anhangs IB der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge zusammensetzt, richtet sich nicht nach dem Hauptgegenstand dieses Auftrags, sondern wird anhand des eindeutigen Kriteriums bestimmt, das Artikel 10 dieser Richtlinie aufstellt.*)

2. Im Rahmen der Vergabe eines Auftrags, der einem einheitlichen Zweck dient, sich jedoch aus mehreren Dienstleistungen zusammensetzt, nimmt die Einreihung der Dienstleistungen in die Anhänge IA und IB der Richtlinie 92/50 dieser nicht ihre praktische Wirksamkeit, sondern entspricht vielmehr dem System dieser Richtlinie. Übersteigt der Wert der Dienstleistungen des Anhangs IB nach dieser Einreihung gemäß der CPC-Nomenklatur denjenigen der Dienstleistungen des Anhangs IA, so ist der Auftraggeber nicht verpflichtet, die Dienstleistungen des Anhangs IB von dem betreffenden Auftrag abzutrennen und für sie getrennte Aufträge zu vergeben.*)

3. Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, auf der Grundlage von Artikel 10 der Richtlinie 92/50 zu bestimmen, welche Regelung auf den Auftrag anwendbar ist, der Gegenstand des Ausgangsverfahrens ist, und dabei insbesondere zu prüfen, welchen Referenznummern der CPC-Nomenklatur die Dienstleistungen entsprechen, aus denen sich dieser Auftrag zusammensetzt. Dabei erfasst Kategorie 20 des Anhangs IB dieser Richtlinie den Landverkehr, der ausdrücklich in Kategorie 2 des Anhangs IA der Richtlinie genannt wird, als solchen nicht.*)

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IBRRS 2003, 0130
VergabeVergabe
Unklare Leistungsbeschreibung bei Verhandlungsverfahren

OLG Naumburg, Beschluss vom 16.09.2002 - 1 Verg 2/02

1. Die Anordnung der Aufhebung der Ausschreibung kann nur als Ultima ratio der Vergabenachprüfungsinstanz in Betracht kommen. Sie ist jedoch dann geboten, wenn das Vergabeverfahren an schwer wiegenden Vergabeverstößen leidet, die im laufenden Vergabeverfahren nicht mehr heilbar sind.*)

2. Ein schwer wiegender Vergabeverstoß liegt regelmäßig schon dann vor, wenn ein öffentlicher Auftraggeber eine Ausschreibung vornimmt, obwohl er keine eigenen Vorstellungen über Ziele und Leistungsanforderungen des zu vergebenden Auftrages besitzt (fehlende konzeptionelle Vergabereife - hier: u.a. mit der Folge einer unklaren, unvollständigen Leistungsbeschreibung und einer Nichtbenennung von Zuschlagkriterien).*)

3. Zum objektiven Erklärungswert des Begriffes der "technischen und kaufmännischen Betriebsführung" der Abwasserbeseitigung.*)

4. Der Gewährleistung einer diskriminierungsfreien und transparenten Durchführung des Vergabeverfahrens kommt bei Verfahren, in denen die Leistungsbeschreibung in Form einer Funktionalausschreibung erfolgt und die insbesondere als Verhandlungsverfahren geführt werden, eine besondere Bedeutung zu. In solchen Verfahren kann die Nichtbenennung von Zuschlagkriterien in der Vergabebekanntmachung und in den Verdingungsunterlagen eine erhebliche Störung der Chancengleichheit der Bieter verursachen. Verlangt ein öffentlicher Auftraggeber im Verhandlungsverfahren von den Bietern umfangreiche Auskünfte über deren Bereitschaft zur - u.U. auch kostenneutralen - Übernahme zusätzlicher Aufgaben, ohne dass den Bietern mitgeteilt wird bzw. sonst ersichtlich ist, welche Bedeutung diese zusätzlichen Auskünfte für das Vergabeergebnis haben, verstößt er gegen das Transparenzgebot.*)

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IBRRS 2003, 0127
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Gleichwertigkeit von Nebenangeboten

OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.03.2002 - 11 Verg 3/01

1. Ein Nebenangebot muss derart gestaltet sein, dass die Vergabestelle seine Gleichwertigkeit ohne große Schwierigkeiten prüfen kann.

2. Angaben, die zum Nachweis der Gleichwertigkeit des Nebenangebots erforderlich sind, können im Aufklärungsgespräch nicht nachgeholt werden.

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IBRRS 2003, 0126
VergabeVergabe
Unzulässige Geltendmachung der Vergaberechtswidrigkeit

OLG Dresden, Beschluss vom 17.11.2000 - WVerg 4/00

1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn er nach wirksamer Zuschlagserteilung bei der Vergabekammer eingeht.*)

2. Hat der Bieter das Leistungsverzeichnis hingenommen, weil er davon überzeugt war, über ein dessen Anforderungen inhaltlich erfüllendes, dem vorgegebenen Produkt im Ergebnis gleichwertiges Angebot zu verfügen, dann kann er sich im Nachprüfungsverfahren nicht auf einen Verstoß gegen VOB/A § 9 Nr 5 mit der Begründung stützen, das Leistungsverzeichnis sei außer mit dem vorgegebenen Leitprodukt überhaupt nicht erfüllbar und deshalb vergaberechtswidrig.*)

3. Fordert das Leistungsverzeichnis zulässigerweise einen bestimmten Schutzgrad der ausgeschriebenen Beleuchtungskörper gegen das Eindringen von Staub und Wasser, so ist es nicht zu beanstanden, wenn ein Angebot, das diesen Schutzgrad nicht erreicht, als nicht gleichwertig nicht berücksichtigt wird.*)

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IBRRS 2003, 0113
VergabeVergabe
Kostenfestsetzung im Verfahren vor der VergK

OLG Naumburg, Beschluss vom 03.09.2001 - 1 Verg 6/00

1. Es stellt keinen Ermessensfehlgebrauch dar, dass im Lande Sachsen-Anhalt eine Gebührentabelle Richtwerte für die zu erhebenden Gebühren im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer vorgibt und die Vergabekammer diese Tabelle anwendet.*)

2. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgabe in § 128 Abs. 2 GWB, wonach die wirtschaftliche Bedeutung der Angelegenheit ein für die Gebührenbemessung maßgeblicher Umstand sein soll, ist auch die grundsätzliche Anknüpfung der Tabellenwerte am Auftragswert der Ausschreibung nicht zu beanstanden.*)

3. Eine Gebühr, die ausgehend von einem Gebühren-Richtwert hier in Höhe von 0, 08 % des Auftragswertes unter weiterer Berücksichtigung etwaiger Abweichungen von einem durchschnittlichen sachlichen und personellen Aufwand festgesetzt wird, stellt keine unangemessen hohe, den Zugang zur vergaberechtlichen Nachprüfung unzumutbar erschwerende Gebühr dar.*)

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IBRRS 2003, 0112
VergabeVergabe
Feststellungsverfahren; materielle Präklusion nach § 107 Abs. 3 GWB

OLG Naumburg, Beschluss vom 23.07.2001 - 1 Verg 3/01

1. Die Prüfung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages hat hinsichtlich jedes behaupteten Vergaberechtsverstoßes gesondert zu erfolgen (Beschluss des erkennenden Senats vom 15. 03. 2001 - 1 Verg 11/00 -, Umdruck S. 10).*)

2. Die Vergabekammer ist bei der Prüfung möglicher Vergaberechtsverstöße im Rahmen eines ordnungsgemäß in Gang gesetzten Nachprüfungsverfahrens sowie in ihrer Entscheidung nicht an die von den Beteiligten geltend gemachten Verstöße gegen vergaberechtliche Vorschriften gebunden.*)

3. Soweit sich Fehler in der Wertung der Angebote, über die der Bieter regelmäßig erst nach näherer Informationen über den Wertungsvorgang und das Wertungsergebnis Kenntnis erlangt, allein daraus ergeben sollen, dass ein bereits in den Verdingungsunterlagen allen Bietern bekannt gegebenes Bewertungsschema angewandt wird, und soweit keiner der Bieter dieses Bewertungsschema innerhalb der Angebotsfrist als nicht sachgerecht gerügt hat, sind die Bieter später mit einer entsprechenden Rüge materiell präkludiert, § 107 Abs. 3 S. 2 GWB; hieran ist die Vergabekammer auch in einem Feststellungsverfahren nach § 114 Abs. 2 S. 2 GWB gebunden (Fortführung der o. g. Rechtsprechung des erkennenden Senats, aaO., Umdruck S. 9).*)

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IBRRS 2003, 0111
VergabeVergabe
Feststellungsverfahren; Auskunft über Sinnhaftigkeit von Nebenangebot

OLG Naumburg, Beschluss vom 23.07.2001 - 1 Verg 2/01

1. Für das Vorliegen einer Antragsbefugnis im Feststellungsverfahren nach § 114 Abs. 2 S. 2 GWB genügt die nicht auszuschließende Möglichkeit eines Schadenersatzanspruches des Bieters gegen die Vergabestelle für den Fall der Feststellung eines konkreten Vergaberechtsverstoßes.*)

2. Nach § 17 Nr. 7 Abs. 1 VOB/A können die Bieter eines Vergabeverfahrens von der Vergabestelle während des Laufes der Angebotsfrist sachdienliche zusätzliche Auskünfte verlangen; die Vergabestelle ist zur unverzüglichen und inhaltlich zutreffenden Beantwortung dieser Anfragen verpflichtet.*)

3. Als sachdienlich i. S. dieser Vorschrift kann auch eine Auskunft darüber zu verstehen sein, ob es sich beim Text einer oder mehrerer Positionen des Leistungsverzeichnisses um einen unabänderlichen Wunsch des öffentlichen Auftraggebers handelt oder ob eine abweichende Leistung - im Rahmen eines (zugelassenen) Nebenangebotes - grundsätzlich Aussicht auf Zuschlagerteilung haben kann.*)

4. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ist in einem Feststellungsverfahren regelmäßig notwendig i. S. von § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB, wenn die Höhe der im Raum stehenden Schadenersatzforderung bei einer sofortigen zivilrechtlichen Geltendmachung die sachliche Zuständigkeit eines Landgerichts begründen würde.*)

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IBRRS 2003, 0110
VergabeVergabe
Verfahren nach § 118 GWB; Auslegung von Angebotsunterlagen

OLG Naumburg, Beschluss vom 12.06.2001 - 1 Verg 1/01

1. Gibt ein Bieter in einem EU-weiten Vergabeverfahren als Angebotsunterlagen zugleich ein Kurzleistungsverzeichnis, in welchem obligatorische Bieterangaben fehlen, und Ablichtungen eines Teils des Originalleistungsverzeichnisses mit handschriftlichen Ergänzungen ab, so können diese Unterlagen in ihrer Zusammenfügung als die verbindliche Äußerung des Bieterwillens aufzufassen sein.*)

2. Dies gilt auch dann, wenn die so interpretierten Angebotsunterlagen eine - unzulässige, zum Ausschluss des Angebots nach §§ 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b), 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A führende - Änderung der Verdingungsunterlagen darstellen.*)

3. Die nach Angebotsfrist abgegebene Erklärung des Bieters, bei den handschriftlichen Ergänzungen in den Ablichtungen des Originalleistungsverzeichnisses handele es sich lediglich um unverbindliche Erläuterungen des Angebots, ist unerheblich.*)

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IBRRS 2003, 0109
VergabeVergabe
Nachprüfungsantrag, Zulässigkeit, Antragsbefugnis, Interesse

OLG Koblenz, Beschluss vom 18.01.2001 - Verg 5/00

1. Das Interesse in Sinne des § 107 Abs. 2 S. 1 GWB ergibt sich nicht allein daraus, das ein Unternehmen die Nachprüfung des Vergabeverfahrens mit dem Ziel der Zuschlagserteilung beantragt. Mindestvoraussetzung ist vielmehr, dass sich der Antragsteller entweder an dem der (beabsichtigten) Auftragsvergabe vorausgehenden Wettbewerb beteiligt hat oder darlegt, gerade daran durch den behaupteten Verstoß gegen Vorschriften des Vergaberechts gehindert gewesen zu sein.*)

2. Hat die Vergabestelle die Gesamtleistung in mehrere Fachlose aufgeteilt und sich die Einzellosvergabe an verschiedene Bieter vorbehalten, kann das alle Lose umfassende Angebot einer die "Gesamtvergabe" anstrebenden vertikalen Bietergemeinschaft nicht dahin ausgelegt werden, dass sie daneben auch Einzellose anbieten wollte.*)

3. Für eine mit der Entscheidung in der Hauptsache verbundene Streitwertfestsetzung durch die Vergabekammer gibt es weder eine Rechtsgrundlage noch ein Bedürfnis.*)

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IBRRS 2003, 0108
VergabeVergabe
Anfechtbarkeit des Kostenfestsetzungsbescheids, Auftragssumme

OLG Dresden, Beschluss vom 05.04.2001 - WVerg 8/00

1. Der Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer ist als selbstständiger Verwaltungsakt selbstständig anfechtbar.*)

2. Die fehlende dritte Unterschrift unter einem Kostenfestsetzungsbescheid kann nachgeholt werden.*)

3. Auftragssumme nach § 12 a Abs. 2 GKG ist regelmäßig der Bruttobetrag des Angebots, das der Antragsteller des Vergabenachrprüfungsverfahren abgegeben hat.*)

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IBRRS 2003, 0107
VergabeVergabe
Antragsbefugnis bei Nichtbeteiligung

OLG Dresden, Beschluss vom 16.10.2001 - WVerg 7/01

1. Antragsbefugt im Vergabenachprüfungsverfahren ist auch ein Unternehmen, das am Vergabeverfahren tatsächlich nicht beteiligt war, wenn es nach seinem Vorbringen möglich erscheint, dass der Vergabeverstoß gerade in seiner Nichtbeteiligung liegt.*)

2. Ein vom Antragsteller nicht unterschriebener Nachprüfungsantrag kann bis zur Entscheidung der Vergabekammer durch Nachholung der Unterschrift mit Wirkung für die Zukunft zulässig gemacht werden.*)

3. § 3a Nr. 2a VOL/rechtfertigt nicht ohne weiteres den Übergang ins Verhandlungsverfahren ohne vorherige Vergabebekanntmachung, wenn der Vergabestelle das Scheitern des vorangegangenen Verfahrens zuzurechnen ist, weil die von ihr zu verantwortenden ursprünglichen Ausschreibungsbedingungen die Auftragserfüllung praktisch möglich gemacht haben und (auch) deshalb keine (wirtschaftlichen) Angebote eingegangen sind.*)

4. Jedenfalls wird an einem nachfolgenden Verhandlungsverfahren dann diejenigen Unternehmen zu beteiligen, die die Vergabestelle selbst im vorangegangenen Verfahren als zur Erfüllung des zu vergebenden Auftrags geeignet angesehen hat.*)

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IBRRS 2003, 0106
VergabeVergabe
Unzulässige Geltendmachung der Vergaberechtswidrigkeit

OLG Dresden, Beschluss vom 17.11.2000 - WVerg 0004/00

1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn er nach wirksamer Zuschlagserteilung bei der Vergabekammer eingeht.*)

2. Hat der Bieter das Leistungsverzeichnis hingenommen, weil er davon überzeugt war, über ein dessen Anforderungen inhaltlich erfüllendes, dem vorgegebenen Produkt im Ergebnis gleichwertiges Angebot zu verfügen, dann kann er sich im Nachprüfungsverfahren nicht auf einen Verstoß gegen VOB/A § 9 Nr 5 mit der Begründung stützen, das Leistungsverzeichnis sei außer mit dem vorgegebenen Leitprodukt überhaupt nicht erfüllbar und deshalb vergaberechtswidrig.*)

3. Fordert das Leistungsverzeichnis zulässigerweise einen bestimmten Schutzgrad der ausgeschriebenen Beleuchtungskörper gegen das Eindringen von Staub und Wasser, so ist es nicht zu beanstanden, wenn ein Angebot, das diesen Schutzgrad nicht erreicht, als nicht gleichwertig nicht berücksichtigt wird.*)

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IBRRS 2003, 0105
VergabeVergabe
Nachprüfungsantrag ohne vorherige Rüge; Vorlagepflicht beim BGH

KG, Beschluss vom 15.04.2002 - KartVerg 3/02

1. Wird ein erkannter Verstoß gegen Vergabebestimmungen ohne vorherige Rüge sogleich bei der Vergabekammer geltend gemacht, ist der Nachprüfungsantrag nicht unzulässig, wenn die Beanstandung so aktuell ist, dass der Antragsteller mit der Rüge noch nicht präkludiert wäre (Abgrenzung zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. August 2000 - Verg 9/00).*)

2. Die prozessualen Interessen des Auftraggebers werden durch den ohne vorherige Rüge angebrachten Nachprüfungsantrag nicht beeinträchtigt, weil er der Beanstandung nach Zustellung des Nachprüfungsantrags abhelfen und dadurch die Erledigung der Hauptsache herbeiführen kann und im Rahmen der dann zu treffenden Kostenentscheidung der Rechtsgedanke des § 93 ZPO zu berücksichtigen ist.*)

3. Dürfen Nachunternehmer nur für Leistungen eingesetzt werden, auf deren Erbringung der Betrieb des Bieters nicht eingerichtet ist und will dieser Subunternehmer entgegen den Verdingungsunterlagen nicht sofort, sondern erst nach Auftragserteilung benennen, rechtfertigt diese Abweichung keinen Ausschluss vom Vergabeverfahren, wenn bei Widersprüchen vorrangig die Verdingungsunterlagen gelten und das Angebot des Unternehmers nur insofern, als es diesen nicht widerspricht. In solchen Fällen droht keine Verfälschung des Wettbewerbs, weil der Bieter daran festgehalten werden kann, die Leistungen im eigenen Betrieb erbringen zu müssen (Abgrenzung zu Thüringer OLG, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - 6 Verg 4101).*)

4. Von der Entscheidung eines anderen OLG wird nur dann in einer die Vorlage an den Bundesgerichtshof gebietenden Weise abgewichen, wenn eine Rechtsfrage bei im Wesentlichen gleich oder vergleichbar gelagertem Sachverhalt anders beurteilt werden soll. Die abstrakte, vom Sachverhalt losgelöste Beantwortung einer Rechtsfrage durch den anderen Senat bindet nicht. Inwieweit die Sachverhalte gleich oder vergleichbar gelagert sind, ist eine Frage der einzelnen Fälle.*)

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IBRRS 2003, 0104
VergabeVergabe
Gegenstandswert, Besprechungsgebühr ohne mündliche Verhandlung

BayObLG, Beschluss vom 12.03.2002 - Verg 3/02

1. Der Gegenstandswert des Verfahrens vor der Vergabekammer ist in entsprechender Anwendung des § 12 a Abs. 2 GKG mit 5 % der Auftrags- oder Angebotssumme zu bestimmen.*)

2. Zum Anfall und zur Höhe einer Besprechungsgebühr, wenn die Vergabekammer ohne mündliche Verhandlung entschieden hat, jedoch in einem ihrer Entscheidung vorausgegangenen Telefonat mit dem Anwalt die entscheidungsrelevanten Gesichtspunkte angesprochen und ergänzend Unterlagen angefordert wurden.*)

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IBRRS 2003, 0102
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rechtsschutz nach Zuschlagserteilung

KG, Beschluss vom 07.06.2000 - KartVerg 3/00

1. Nach Ansicht des Vergabesenats des Kammergerichts ist gesetzlich für ein Vergabenachprüfungsverfahren nach Zuschlagserteilung kein Raum, auch nicht als Verfahren zur Feststellung von Vergaberechtsverstößen, und dies selbst dann nicht, wenn mangels rechtzeitiger Vorabinformation das Nachprüfungsverfahren gar nicht erst vor Zuschlag eingeleitet werden konnte.*)

2. Wegen der Abweichung in diesem Punkte von dem Beschluss des OLG Rostock vom 20. März 2000 - 17 W 5/99 - legt der Vergabesenat des Kammergerichts seine einschlägige Sache dem BGH zur Entscheidung der Frage vor: Ist ein Nachprüfungsantrag noch nach erteiltem Zuschlag statthaft, wenn der Antragsteller auf den bevorstehenden Zuschlag nicht hingewiesen worden ist?*)

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IBRRS 2003, 0101
VergabeVergabe
Rügepraklusion: Auf die Kenntnis eines durchschnittlichen Anbieters kommt es an!

BayObLG, Beschluss vom 23.11.2000 - Verg 12/00

1. Ablehnung eines Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung wegen mangelnder Erfolgsaussichten der sofortigen Beschwerde.*)

2. Es kommt bei der Rügepräklusion auf die objektive Erkennbarkeit des Vergaberechtsverstoßes für einen durchschnittlichen Anbieter an, nicht auf die tatsächliche Erkenntnis beim Antragsteller.

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IBRRS 2003, 0100
VergabeVergabe
Aufwendungen des Beigeladenen

BayObLG, Beschluss vom 27.09.2002 - Verg 18/02

Die Vergabekammer hat im Nachprüfungsverfahren von Amts wegen auch über die Erstattung der notwendigen Aufwendungen des Beigeladenen zu entscheiden. Liegt insoweit keine Entscheidung vor, kann sie nicht im Rahmen eines Kostenfestsetzungsverfahrens, sondern nur durch nachträgliche Ergänzung des Beschlusses herbeigeführt werden.*)

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IBRRS 2003, 0089
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachweis der erforderlichen Fachkunde und Leistungsfähigkeit

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.11.2002 - Verg 56/02

1. Gem. § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A sind bei der Auswahl der Angebote, die für einen Zuschlag in Betracht kommen, nur diejenigen Bieter zu berücksichtigen, die für die Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen.

2. Gemäß § 7 a Nr. 2 Abs. 3 Satz 1 VOL/A 2. Abschnitt muss der Auftraggeber die vorzulegenden Nachweise bereits in der Bekanntmachung angeben. Daraus folgt im Umkehrschluss, dass er nach der Bekanntmachung weder zusätzliche noch andere Belege fordern kann und dass er den Bietern ebensowenig die Vorlage anderer Nachweise gestatten kann.

3. Die Formulierung "Der Nachweis ist nicht erforderlich, wenn der Bieter dem Auftraggeber aufgrund früherer Vertragsbeziehungen bereits bekannt ist" verlangt ausdrücklich, dass die ausgeschriebene Leistung bereits früher durch den Bieter aufgrund eigener Vertragsbeziehungen zum Auftraggeber erbracht worden ist. Das schließt eine erweiternde Auslegung der Klausel dahin aus, es genüge auch die Einschaltung in einem fremden Vertragsverhältnis.

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IBRRS 2003, 0088
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Angabe der Auswahlkriterien zur Auftragsvergabe

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.11.2002 - Verg 45/02

1. Nach 16 Abs. 3 VOF ist der Auftraggeber verpflichtet, die Kriterien, die er bei der Entscheidung über die Auftragsvergabe heranziehen will, in der Aufgabenbeschreibung oder der Vergabebekanntmachung anzugeben.

2. Er muss auch solche Auftragskriterien explizit benennen, die sich "von selbst verstehen" bzw. bereits in § 16 Abs. 2 VOF genannt werden.

3. Der Verordnungsgeber hat sich mit § 16 Abs. 1 VOF dafür entschieden, nicht den niedrigsten Preis eines Angebots zum ausschlaggebenden Zuschlagskriterium zu machen, sondern auf die "bestmögliche" Leistung abzustellen.

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IBRRS 2003, 0085
VergabeVergabe
Rechtzeitige Rüge eines Vergabeverstoßes

VK Halle, Beschluss vom 04.06.2002 - VK Hal 08/02

1. Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB hat die Antragstellerin nach Erkennen des Vergabeverstoßes diesen unverzüglich bei der Vergabestelle zu rügen. Diese Vorschrift setzt damit positive Kenntnis des Bewerbers von dem Vergabeverstoß voraus.

2. In Anlehnung an § 121 Abs. 2 Satz 1 BGB ist der wortgleiche Begriff "ohne schuldhaftes Verzögern" nicht mit sofort gleichzusetzen, sondern der Antragstellerin ist nach Kenntniserlangung des Verstoßes eine angemessene Überlegungsfrist einschließlich einer rechtlichen Beratung einzuräumen.

3. Grundsätzlich müssen jedem potentiellen Auftragnehmer gegenüber so rechtzeitig die relevanten Kriterien bekannt gemacht werden, dass dieser die Präsentation seines Angebotes darauf ausrichten kann.

Das Offenlegen der relevanten Kriterien unterfällt dem Pflichtenkreis des Auftraggebers.

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IBRRS 2003, 0084
VergabeVergabe
Zulässige Auftragskriterien im Verhandlungsverfahren

VK Halle, Beschluss vom 22.04.2002 - VK Hal 05/02

1. Die Vorinformationspflicht des Auftraggebers aus § 13 VgV gilt auch im Verhandlungsverfahren.

2. An das Formerfordernis des § 108 GWB dürfen jedoch keine übersteigerten Anforderungen gestellt werden. Insbesondere können die Anforderungen nicht größer sein, als die an die Form des § 117 GWB, der sofortigen Beschwerde vor dem zuständigen Oberlandesgericht.

3. Nach den Regelungen der VOF steht es dem Auftraggeber grundsätzlich frei, von den in der VOF genannten Auftragskriterien abzuweichen. Durch die Aufstellung derartiger Kriterien darf allerdings kein Wertungswiderspruch zu den in der VOF genannten Auftragskriterien entstehen.

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IBRRS 2003, 0081
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschluss eines Bieters aufgrund des VergabeG-SA

VK Halle, Beschluss vom 26.03.2002 - VK Hal 04/02

1. In § 4 Abs. 1 VergabeG LSA ist bestimmt, dass ein Bieter von der Wertung auszuschließen ist, wenn er die unter Nr. 1, 2 und 3 genannten Unterlagen, wie die aktuellen Nachweise der Finanzbehörde, des zuständigen Sozialversicherungsträgers, der Sozialkasse des Baugewerbes über die vollständige Entrichtung von Steuern und Beiträgen, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 6 Monate) oder die Tariftreueerklärung nicht beibringt.

2. Die Vergabekammer kann allein auf der Grundlage der Existenz eines Beschwerdeantrages unabhängig von dessen Zulässigkeit und Begründetheit überprüfen, ob sie Maßnahmen zur Wiederherstellung oder Sicherung der Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens für erforderlich hält.

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IBRRS 2003, 0079
VergabeVergabe
Prüfung der Zuverlässigkeit eines Bewerbers

OLG Naumburg, Beschluss vom 15.01.2002 - 1 Verg 5/00

1. Die Prüfung der Eignung der Bewerber, d.h. ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, ist nicht nur statthaftes Kriterium einer Auswahl, der öffentliche Auftraggeber ist zu einer solchen Prüfung sogar verpflichtet.

2. Im Rahmen der Beurteilung der Zuverlässigkeit eines Bewerbers darf der öffentliche Auftraggeber die angegebenen Referenzen auch formlos überprüfen (soweit er dadurch gesicherte Erkenntnisse zu erlangen vermag) sowie die Erfahrungen aus der Erfüllung früherer Verträge einbeziehen.

3. Die eigenen Erfahrungen eines öffentlichen Auftraggebers mit einem Bewerber sind im gleichen Maße wie Referenzen letztlich Ausdruck einer subjektiven Bewertung der bisherigen Geschäftsbeziehung. Sie unterliegen als solche nicht den hohen Maßstäben, wie sie beispielsweise für die Begründung einer vorzeitigen Kündigung eines befristeten Vertrages aus wichtigem Grunde anzulegen sind. Entscheidend ist lediglich, dass diese subjektive Wertung vertretbar und nicht völlig haltlos ist.

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IBRRS 2003, 0067
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Gleichwertigkeit von Nebenangeboten im Straßenbau

BayObLG, Beschluss vom 02.12.2002 - Verg 24/02

1. Rechtsanwälte, die sich schwerpunktmäßig am Sitz des zuständigen Gerichts mit Vergabesachen befassen, müssen organisatorisch zuverlässig sicherstellen, daß die Fax-Nummer des betreffenden Gerichts in einem Verzeichnis ihrer Kanzlei zugriffsbereit vorliegt und dieses von den Mitarbeitern auch benutzt wird.*)

2. Wirksamkeit eines Beschlusses der Vergabekammer Südbayern, der nur von deren Vorsitzenden, nicht aber auch von (haupt- und ehrenamtlichen) Beisitzern unterschrieben ist (Fortführung von BayObLG Beschluß vom 1. 10. 2001, Verg 6/01 = VergabeR 2002, 63).*)

3. Zur Gleichwertigkeit von Nebenangeboten im Straßenbau.*)

4. Schreibt die Vergabestelle die Decken- und Tragschichten für den Bau einer Bundesfernstraße nach Einheitspreisen aus, stellt es grundsätzlich keinen Wertungsfehler dar, wenn sie ein Pauschalpreis-Nebenangebot mit der Erwägung ausschließt, dieses werde bei Ausnutzung zulässiger Toleranzen nach ZTVT- StB 95/98 und ZTV Asphalt-StB 94/98 teurer als die im Hauptangebot vorgesehene Abrechnung nach Einheitspreisen.*)

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IBRRS 2003, 0066
VergabeVergabe
unverzügliche Rüge nach § 107 Abs. 3 S. 1 GWB

BayObLG, Beschluss vom 12.12.2001 - Verg 19/01

1. § 107 Abs. 2 GWB setzt voraus, daß die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend gemacht wird. Die Möglichkeit, die Durchführung eines Vergabeverfahrens mit dem Vorbringen anzugreifen, die Anwendung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren sei unzulässig, ist durch § 107 Abs. 2 Satz 1 GWB i. V. m. § 97 Abs. 7 GWB nicht eröffnet.*)

2. Zu den Anforderungen an eine unverzügliche Rüge im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB.*)

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IBRRS 2003, 0065
VergabeVergabe
Erstattung von außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen

BayObLG, Beschluss vom 08.02.2001 - Verg 13/00

Im Beschwerdeverfahren nach GWB §§ 116 ff ist über die Erstattung von außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen nach billigem Ermessen zu entscheiden (VwGO § 162 Abs 3 analog); die Anordnung der Erstattung entspricht in der Regel der Billigkeit, wenn ein Beigeladener erfolgreich Anträge gestellt oder Rechtsmittel eingelegt hat.*)

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IBRRS 2003, 0064
VergabeVergabe
Unverzügliche Rüge bei fehlerhaft berechneter und bekanntgemacht Frist

BayObLG, Beschluss vom 11.04.2000 - Verg 1/00

1. Ist die in der Bekanntmachung benannte Frist zur Bewerbung infolge fehlerhafter Berechnung kürzer als die nach der Verdingungsordnung hierfür vorgesehene Mindestfrist, ist die Rüge eines aus der Bekanntmachung erkennbaren Verstoßes gegen Vergabevorschriften auch dann als rechtzeitig anzusehen, wenn sie von dem Bewerber unverzüglich erhoben wird.*)

2. Bei der Vergabe von Transportleistungen für Müll darf die Vergabestelle den Einsatz von Subunternehmern von ihrer Zustimmung abhängig machen und den Nachweis einer bestimmten Mindestanzahl von auf den Bewerber zugelassenen Transportfahrzeugen verlangen.*)

3. Zur Frage der Bindung des Auftraggebers bei der Auswahl unter den Bewerbern, die im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs im nicht offenen Verfahren einen Teilnahmeantrag eingereicht haben.*)

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IBRRS 2003, 0047
VergabeVergabe
Gleichwertigkeit eines Nebenangebots

VK Sachsen, Beschluss vom 24.10.2002 - 1/SVK/096-02g

1. Die Einbeziehung eines Nebenangebotes in die Wertung nach § 25 Nr. 5 VOB/A setzt u.a. voraus, dass die Alternative objektiv gleichwertig ist. Dabei geht es entscheidend um die Frage, ob das Nebenangebot, so wie es vorliegt, mit hinreichender Sicherheit geeignet ist, dem Willen des Auftraggebers in allen technischen und wirtschaftlichen Einzelheiten gerecht zu werden. Nebenangebote müssen von vornherein so gestaltet sein, dass der Auftraggeber in der Lage ist, diese zu prüfen und zu werten. Die vorzulegenden Nachweise müssen es dem Auftraggeber ermöglichen, ohne weitere Untersuchungen die Gleichwertigkeit des Nebenangebots zu erkennen. Defizite des Bieters hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen muss der Auftraggeber nicht durch eigene, ergänzende Untersuchungen ausgleichen. Fehlt eine vollständige, übersichtliche und nachvollziehbare Präsentation der Gleichwertigkeit des Nebenangebotes oder ist diese lediglich allgemein gehalten, ist das Nebenangebot nicht zu berücksichtigen.*)

2. Ist die Durchführung der geplanten Maßnahme in der veränderten Technologie des Nebenangebotes noch von der Herstellung statischer Konzepte oder Bauausführungsplänen abhängig, macht deren Fehlen bei Angebotsabgabe das Nebenangebot unvollständig und damit nicht wertbar.*)

3. Bei § 30 VOB/A handelt es sich um eine bieterschützende Norm. § 30 VOB/A verpflichtet den Auftraggeber die gesamte Vergabeentscheidung (u. a. auch die Bewertung der Nebenangebote) im Vergabevermerk transparent und nachvollziehbar zu dokumentieren; dies gilt insbesondere, wenn er sich bei seiner Auswahlentscheidung über vorhandene gutachterliche Bewertungen hinwegsetzt.*)

4. Ein Verstoß gegen § 13 S.1 VgV liegt nicht vor, wenn der Auftraggeber den Bietern keine Informationen über die Annahme bzw. Ablehnung der Nebenangebote konkurrierender Bieter gibt.*)

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IBRRS 2003, 0046
VergabeVergabe
Zulässigkeit von Anträgen von Beigeladenen

VK Münster, Beschluss vom 22.08.2002 - VK 7/02

1. Zur Frage der Zulässigkeit von Anträgen von Beigeladenen nach Eröffnung eines Nachprüfungsverfahrens.

2. Zur Frage der Bedeutung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe für die Zulassung und Eignung der Bietergemeinschaft.

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IBRRS 2003, 0045
VergabeVergabe
Nachunternehmereinsatz: Ausschluss des Angebots

VK Münster, Beschluss vom 28.10.2002 - VK 11/02

1. Die Nichteinreichung eines Nachunternehmerverzeichnisses rechtfertigt im Regelfall nicht den Ausschluss vom Vergabeverfahren. Werden jedoch in einem Angebot hinsichtlich des Einsatzes von Nachunternehmern widersprüchliche Angaben gemacht und kann allein aus dem Text des Angebots nicht geschlossen werden, in welchem Umfang ein Nachunternehmereinsatz geplant ist, dann rechtfertigt dies den Ausschluss des Angebots durch die Vergabestelle.

2. Nach der Öffnung der Angebote bis zur Zuschlagserteilung darf die Vergabestelle nur in den in § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A abschließend aufgezählten Fällen mit einem Bieter verhandeln. Eine Aufklärung über Art und Umfang des von der Antragstellerin beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes ist von § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A nicht gedeckt, weil dies zu einer wesentlichen Änderung des Angebots der Antragstellerin hätte führen können.

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IBRRS 2003, 0044
VergabeVergabe
Leistungsbeschreibung und Diskriminierungsverbot

VK Münster, Beschluss vom 14.11.2002 - VK 16/02

1. Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags, Schadensdarlegung: Dass ein Bieter wegen des Inhalts eines abgegebenen Angebots keine Zuschlagschance hätte, trifft dann nicht zu, wenn die Korrektur des möglichen Rechtsverstoßes zur Änderung der Verdingungsunterlagen führen müsste und der Antragsteller dann ein neues Angebot vorlegen dürfte.*)

2. Leistungsbeschreibung und Diskriminierungsverbot: Der ausgeschriebene Leistungsinhalt darf so beschaffen sein, dass einzelne Bieter Kostenvorteile genießen, sofern es für den Auftraggeber vernünftige, etwa wirtschaftlichkeitsbezogene Gründe dafür gibt. Derartige Vorteile sind nicht durch einen Wertungszuschlag auszugleichen.*)

3. Offenbares Missverhältnis Preis - Leistung: Auf das Verbot des Zuschlags auf ein Angebot mit einen unangemessen niedrigen, im offenbaren Missverhältnis zur Leistung stehenden Preis, kann sich ein konkurrierender Bieter nicht berufen, wenn nicht zu erkennen ist, dass eine Absicht zur Verdrängung von Konkurrenten vom Markt besteht. Auf die Gefahr einer nicht ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung kann sich ein Konkurrent im Nachprüfungsverfahren zumindest dann nicht berufen, wenn nach dem vorgelegten Aufklärungsvermerk und der in der mündlichen Verhandlung getätigten Erörterung ein Beurteilungsfehler nicht zu erkennen ist.*)

4. Aufklärungspflicht: Ein Verstoß gegen die Pflicht zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Aufklärung über die Grundlagen der Preisermittlung kann von einem Bieter nur dann geltend gemacht werden, wenn er ein entsprechendes Aufklärungsersuchen nachweisen kann.*)

5. Eine inhaltlich nicht § 13 VgV entsprechende Vorabinformation ist für die Begründetheit eines Nachprüfungsantrags ohne Bedeutung.*)

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IBRRS 2003, 0043
VergabeVergabe
Ordnungsgemäße Rüge

VK Hamburg, Beschluss vom 17.12.2002 - VgK FB 3/02

1. Die Rüge muss die Vergabestelle auffordern, den gerügten Verstoß abzustellen. Sie unterfällt zwar keinem Formerfordernis, kann also auch mündlich ergehen. Der Antragsteller muss jedoch zum Ausdruck bringen, dass er dem Auftraggeber eine letzte Chance zur Korrektur bietet, bevor der Bieter den Rechtsweg zur Vergabekammer beschreitet.

2. Im Vergabenachprüfungsverfahren muss der Antragsteller hinsichtlich jeder einzelnen Rüge darlegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Antragsbefugnis ist zu verneinen, wenn sich aus Gründen, die außerhalb der Rüge liegen, ergibt, dass dem Antragsteller der Zuschlag nicht erteilt werden kann.

3. Die Bewertung des wirtschaftlichsten Angebots ist auf die in den Vergabeunterlagen ausdrücklich genannten Kriterien beschränkt.

4. Wenn der Auftraggeber - versehentlich oder gewollt - kein relevantes Zuschlagskriterium angegeben hat, ist anerkannt, dass der Preis das einzig relevante Zuschlagskriterium ist.

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IBRRS 2003, 0039
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Einarbeitungszeit für Newcomer

VK Hamburg, Beschluss vom 19.12.2002 - VgK FB 4/02

1. Ein Beurteilungsspielraum ist von der Vergabestelle selbst und nicht etwa von einem dahinter geschalteten Gremium auszufüllen.*)

2. Ein Ausschluss wegen fehlender Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit muss erkennen lassen, an welchem bzw. welchen der drei Kriterien die Eignung eines Bieters scheitert.*)

3. Die Zubilligung einer Einarbeitungszeit ist notwendige Voraussetzung, um auch Newcomern eine Chance auf den Zuschlag einzuräumen. Soweit spezifische Kenntnisse erforderlich sind, hat die Vergabestelle durch geeignete Rahmenbedingungen (z.B. Dokumentation) dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen nach einer angemessenen Einarbeitungszeit erbracht werden können.*)




IBRRS 2003, 0024
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Sicherungsmaßnahmen zum Eigentumsschutz in Angebot enthalten

OLG Naumburg, Urteil vom 17.10.2002 - 4 U 99/02

Dem Werkunternehmer obliegt es als Nebenpflicht des Werkvertrages, das Eigentum des Auftraggebers vor Schaden zu bewahren und alle zumutbaren Verkehrungen zum Schutz des Eigentums des Auftraggebers vor Beschädigung und Zerstörung zu treffen. Er hat daher schon in seinem Angebot die geeigneten Sicherungsmaßnahmen einzukalkulieren und diese - wenn sie sich dem Angebot nicht als gesonderte Position entnehmen lassen - gegebenenfalls unentgeltlich zu erbringen.*)

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IBRRS 2003, 0020
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Akteneinsicht

OLG Jena, Beschluss vom 16.12.2002 - 6 Verg 10/02

1. Der Umfang des Akteneinsichtsrechts in den Beschwerdeverfahren nach den §§ 116 ff. GWB ergibt sich aus einer Abwägung des Geheimhaltungsinteresses der konkurrierenden Bieter und des Rechtsschutzinteresses des um Akteneinsicht nachsuchenden Bieter unter Berücksichtigung des Transparenzgebots im Vergabeverfahren und des Grundrechts der Verfahrensbeteiligten auf rechtliches Gehör (Art. 103 GG). Es besteht nur in dem Umfang, wie es zur Durchsetzung der subjektiven Rechte des jeweiligen Verfahrensbeteiligten erforderlich ist und wird von vornherein durch den Gegenstand des Beschwerdeverfahrens begrenzt (Senat, Beschluss vom 07.11.2001, 6 Verg 4/01; Senat VergR 2002, 305).*)

2. Können Aktenbestandteile für entscheidungserhebliche Fragen von Bedeutung sein, versagt der Senat in ständiger Rechtsprechung (Senat VergR 2002, a.a.O. m.w.N.) die Akteneinsicht nur, wenn die Geheimhaltungsbedürftigkeit nicht nur behauptet, sondern nachvollziehbar dargelegt ist.*)




IBRRS 2003, 0018
VergabeVergabe
Zulässigkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2002 - Verg W 9/02

1. Die Aufhebung einer Ausschreibung ist nach der Entscheidung des EuGH vom 18.6.2002 (Rs. C-92/00, "Hospital Ingenieure") im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren grundsätzlich anfechtbar ("Aufhebung der Aufhebung"). Das deutsche Recht ist insoweit einer richtlinienkonformen Auslegung zugänglich.

2. Die Anfechtbarkeit gilt unabhängig davon, ob die Aufhebung vor Eingang des Nachprüfungsantrages bei der Vergabekammer, vor Zustellung an den Auftraggeber oder vor verfahrensabschließender Entscheidung der Vergabekammer erfolgt ist.

3. Dem öffentlichen Auftraggeber ist es möglich, die Aufhebung eines Vergabeverfahrens herbeizuführen, wenn er gänzlich Abstand von der Vergabe eines zunächst ausgeschriebenen Auftrages nehmen will. Schwerwiegender Gründe oder einer Ausnahmesituation bedarf es hierfür nicht. Die Einleitung eines öffentlichen Vergabeverfahrens begründet keinen Kontrahierungszwang (ständige Rechtsprechung des EuGH).

4. Eine Aufhebung des Vergabeverfahrens ist auch aus Gründen zulässig, die dem Auftraggeber bei Einleitung der später aufgehobenen öffentlichen Ausschreibung bekannt gewesen sind.

5. Bei Aufhebung eines Vergabeverfahrens ist der Auftraggeber in jedem Stadium des Verfahrens verpflichtet, die Gründe für die Aufhebung zeitnah zu dokumentieren, um Manipulationen zu verhindern. Nur auf diese Weise kann ein Bieter die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung nachprüfen lassen. Der Umfang der Dokumentationspflicht liegt nicht im Ermessen des Auftraggebers, ist jedoch bei einer Aufhebungsentscheidung letztlich davon abhängig, in welchem Umfang die Entscheidung des Auftraggebers rechtlich nachprüfbar ist.

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IBRRS 2003, 0014
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Schadensersatzanspruch des übergangenen Bieters

OLG Köln, Urteil vom 08.10.2002 - 22 U 48/02

1. Ein bei einer öffentlichen Ausschreibung übergangener Bieter kann grundsätzlich nur seinen Vertrauensschaden ersetzt verlangen, also seine Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Angebotserstellung entstanden sind. Auf das Erfüllungsinteresse richtet sich der Anspruch dagegen nur in Ausnahmefällen, und zwar dann, wenn der Bieter bei ordnungsgemäßer Durchführung des Vergabeverfahrens den Zuschlag hätte erhalten müssen.

2. Zur Frage, ob ein Skonto-Angebot ein unzulässiges und damit unbeachtliches Nebenangebot darstellt (so OLG Jena) und ob es wirksam ist, wenn es mit der Formulierung "bei Einhaltung der Zahlung nach VOB/B" verbunden wird.

3. Ein Submissionsspiegel ist ein bloßes Internum der ausschreibenden Stelle und bewirkt deshalb keine Selbstbindung.

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Online seit 2002

IBRRS 2002, 2302
VergabeVergabe
Nachprüfungsverfahren: Erstattung der Anwaltskosten des Beigeladenen

BayObLG, Beschluss vom 22.11.2002 - Verg 26/02

Es entspricht nur dann der Billigkeit, dem unterlegenen Gegner die notwendigen Aufwendungen eines Beigeladenen aufzuerlegen, wenn der Beigeladene entweder eigene Sachanträge gestellt oder ein eigenes Rechtsmittel eingelegt oder zumindest das Verfahren wesentlich gefördert hat.*)

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IBRRS 2002, 3174
VergabeVergabe
BIEGE besteht nicht mehr: Keine Antragsbefugnis im Nachprüfungsverfahren!

OLG Hamburg, Beschluss vom 02.10.2002 - 1 Verg 1/00

Wird eine Bietergemeinschaft allein deswegen bei der Vergabe nicht berücksichtigt, weil von ihren vier Mitgliedern zwei ausgeschieden sind, dann besteht nicht der erforderliche Ursachenzusammenhang zwischen den behaupteten Verletzungen von Vergabevorschriften und der Nichtberücksichtigung bei der Auftragsvergabe.*)

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IBRRS 2002, 2286
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachprüfungsantrag zulässig bei “anonymer” Verbandsrüge?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.11.2002 - Verg W 8/02

Ein Verband kann nur dann wirksam im Sinne von § 107 Abs. 3 GWB rügen, wenn die Rüge für einen namentlich benannten Bieter ausgesprochen wird.




IBRRS 2002, 2285
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zertifizierung: Zulässiges Vergabekriterium?

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 13.11.2002 - 5 Verg 1/02

Die Forderung nach Einhaltung bestimmter umweltschützender Qualitätsstandards ist zulässig, wenn die Standards auftragsbezogen sind (Eignungsnachweise). Die Forderung nach einer Zertifizierung gemäß der Entsorgungsfachbetriebsverordnung ist zulässig (Eignung).

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IBRRS 2002, 2246
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachprüfung der Aufhebung eines Verhandlungsverfahrens

VK Brandenburg, Beschluss vom 17.09.2002 - VK 50/02

1. Die Entscheidung eines öffentlichen Auftraggebers, ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb auf der Stufe des Teilnahmewettbewerbs aufzuheben, kann im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens nach den §§ 107 ff. GWB überprüft und aufhoben werden. Die Vorschrift des § 114 Abs. 1, 2 GWB ist insofern unter Berücksichtigung der vom EuGH in seinem Urteil vom 18.06.2002 in der Rechtssache C-92/00 vorgenommenen Auslegung von Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 lit. b) der Richtlinie 89/665/EWG richtlinienkonform auszulegen (Fortführung von VK Brandenburg, Beschluss vom 30.07.2002 - VK 38/02 -).*)

2. Auch die Aufhebung eines Verhandlungsverfahrens auf der Stufe eines vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs ist nachprüfbar und kann durch die Vergabekammer aufgehoben werden. Ansonsten könnte ein öffentlicher Auftraggeber das Verbot des § 16 Nr. 2 VOL/A beliebig umgehen, da er ohne den ernsthaften Willen zur Einholung von Angeboten missbräuchlich ein nach § 3a Nr. 1 Abs. 4 VOL/A fingiertes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ausschreiben könnte, nur um unter dem Vorwand des nach dieser Vorschrift einem normalerweise ernsthaft beabsichtigten Verhandlungsverfahren vorzuschaltenden Teilnahmewettbewerbs lediglich Markterkundung zu betreiben und das Vergabeverfahren anschließend wieder aufzuheben.*)

3. Die Tatsache einer Aufhebung steht der Antragsbefugnis im Nachprüfungsverfahren nicht entgegen. Eine Aufhebung ist nur dann wirksam mit der Folge der Beendigung eines Vergabeverfahrens, wenn die Aufhebung rechtmäßig nach den Voraussetzungen des § 26 Nr. 1 VOL/A erfolgt ist. Ferner bedarf die Aufhebung, um überhaupt wirksam werden zu können der Bekanntgabe nach außen durch den Auftraggeber an die jeweils betroffenen Bewerber bzw. Bieter.*)

4. Eine Verletzung der bieterschützenden Mitteilungspflicht des § 26 a S. 2 VOL/A ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber die Gründe mitteilt, die für ihn ausschlaggebend waren, ein Vergabeverfahren aufzuheben. Es kommt nicht darauf an, ob diese Gründe die Aufhebung inhaltlich zu tragen vermögen. Denn durch die Mitteilung im Sinne des § 26a S. 2 VOL/A soll ein Bewerber lediglich in den Stand versetzt werden zu prüfen, ob der Verzicht auf die Vergabe bzw. die Aufhebung des Vergabeverfahrens rechtmäßig ist oder nicht.*)

5. Für einen Schaden i.S.v. § 107 Abs. 2 S. 2 GWB ist es ausreichend, dass der Auftraggeber es aufgrund einer vom Antragsteller behaupteten und möglichen Verletzung seiner Rechte unterlässt, Teilnahmeanträge von Bewerbern in einem öffentlichen Teilnahmewettbewerb, der einem Verhandlungsverfahren vorgeschaltet ist, pflichtgemäß auszuwerten und auszuwählen.*)

6. Solange es keine dem § 13 VgV entsprechende Vorabinformation für das Verfahren der Aufhebung eines Vergabeverfahrens gibt, ist die Rüge i.S.v. § 107 Abs. 3 GWB im Falle der Überprüfung einer Aufhebung verzichtbar, weil sie zwecklos ist. Durch die Aufhebung gibt der öffentliche Auftraggeber zu erkennen, dass er definitiv auf die Vergabe des Auftrags im Wettbewerb verzichten will (abweichend von VK Brandenburg, Beschluss vom 30.07.2002 - VK 38/02 -).*)

7. Die Aufhebung eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb muss wegen § 1a Nr. 1 Abs. 1 S. 2 VOL/A den Voraussetzungen des § 26 Nr. 1 VOL/A entsprechen.*)

8. Die Aufhebung eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb erfolgt gegenüber allen Bewerbern unter Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot willkürlich, wenn sie sich nur auf Gründe stützt, die dem Auftraggeber bereits vor der Bekanntmachung des Vergabeverfahrens bekannt waren bzw. jedenfalls schon vorher bekannt sein konnten. Ein sachlicher Grund für die Aufhebung fehlt wegen der Verletzung des rechtsstaatliche Gebots konsequenten Verwaltungshandelns, der das Vertrauen der Bewerber auf die Durchführung des Vergabeverfahrens - einschließlich des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs - auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung bekannten Umstände schützt.*)

9. Die schlichte Tatsache eines Kreistagsbeschlusses, in dem die Verwaltung beauftragt wird, ein bereits bekannt gemachtes Vergabeverfahren aufzuheben, genügt nicht als Grund für eine Aufhebung nach § 26 Nr. 1 VOL/A. Auch ein Kreistag ist als Organ einer Selbstverwaltungskörperschaft an Recht und Gesetz gebunden und hat bei entsprechenden Beschlüssen die inhaltlichen Voraussetzungen des Vergaberechts, bei Aufhebungen die des § 97 Abs. 1, 2 GWB und des § 26 Nr. 1 VOL/A, zu beachten.*)

10. Eine Aufhebung der Entscheidung eines Auftraggebers, ein Vergabeverfahren aufzuheben, ist die geeignete und erforderliche Entscheidung der Vergabekammer, um klarzustellen, dass eine rechtswidrige Aufhebung das Vergabeverfahren nicht beendet hat.*)

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IBRRS 2002, 2245
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Fehlen geforderter Angaben

OLG Dresden, Beschluss vom 12.06.2002 - WVerg 0006/02

1. Zum Begriff der "Verdingungsunterlagen" nach § 10 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A.*)

2. § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A lässt in atypischen Sonderfällen trotz des Fehlens geforderter Angaben eine Angebotswertung zu, wenn dieses Erklärungsdefizit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zu einer Wettbewerbsverbesserung führen kann und deshalb ein Wertungsausschluss nicht geboten ist.*)

3. Dies begründet kein - mit § 25 Nr. 1 Abs. 1 e VOB/A unvereinbares - Ausschlussermessen der Vergabestelle, sondern räumt ihr nur einen der Kontrolle der Vergabenachprüfungsorgane unterliegenden Spielraum bei der Beurteilung der Frage ein, ob der Tatbestand eines atypischen Sonderfalls gegeben ist.*)

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