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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10832 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2002

IBRRS 2002, 2244
VergabeVergabe
Gebühr des Rechtsanwalts

VK Nordbayern, Beschluss vom 18.11.2002 - 320.VK-3194-23/02

Wurde bei der Vergabekammer u.a. ein Antrag auf Gestattung des Zuschlags gem. § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB gestellt, so ist für den Rechtsanwalt des Erstattungsberechtigten in entsprechender Anwendung des § 65 a Satz 2 BRAGO eine Erhöhung der Gebühr um 50 vom Hundert festzusetzen.*)

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IBRRS 2002, 2243
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kommunaler Versorgungsbetrieb als "öffentlicher Auftraggeber"

EuGH, Urteil vom 12.12.2002 - Rs. C-470/99

1. Eine Einrichtung, die zwar nicht zu dem besonderen Zweck gegründet wurde, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen, die jedoch später solche Aufgaben übernommen hat und diese seither tatsächlich wahrnimmt, erfüllt das Tatbestandsmerkmal des Artikels 1 Buchstabe b Unterabsatz 2 erster Gedankenstrich der Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, um als Einrichtung des öffentlichen Rechts im Sinne dieser Bestimmung qualifiziert werden zu können, sofern die Übernahme dieser Aufgaben objektiv festgestellt werden kann.*)

2. Die Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge in der Fassung der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge steht einer nationalen Regelung nicht entgegen, nach der die Nachprüfung einer Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers binnen einer bestimmten Frist beantragt werden muss, wobei sämtliche Mängel des Vergabeverfahrens, auf die der Antrag gestützt wird, innerhalb dieser Ausschlussfrist gerügt werden müssen, so dass bei Versäumnis der Frist im weiteren Verlauf des Verfahrens weder die betreffende Entscheidung angefochten noch ein solcher Mangel geltend gemacht werden kann, sofern die fragliche Frist angemessen ist.*)

3. Die Richtlinie 93/37 ist dahin auszulegen, dass ein öffentlicher Auftraggeber, der im Rahmen eines nicht offenen Verfahrens im Voraus Regeln für die Gewichtung der Kriterien für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, aufgestellt hat, verpflichtet ist, diese Regeln in der Auftragsbekanntmachung oder in den Ausschreibungsunterlagen anzugeben.*)




IBRRS 2002, 2237
Mit Beitrag
VergabeVergabe
"Aufhebung der Aufhebung" im Nachprüfungsverfahren

OLG Dresden, Beschluss vom 03.12.2002 - WVerg 15/02

1. Eine "Aufhebung der Aufhebung" im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren ist auch nach der Entscheidung des EuGH vom 18.06.2002 (Rs. C-92/00 - "Hospital Ingenieure") nicht generell möglich.

2. In richtlinienkonformer Auslegung des deutschen Vergabenachprüfungsrecht sind Entscheidungen über die Aufhebung einer Ausschreibung lediglich dahin nachprüfbar, ob sie gegen materielles Gemeinschaftsrecht oder entsprechende deutsche Umsetzungsvorschriften verstoßen. Wird lediglich ein Verstoß gegen deutsches Vergaberecht geltend gemacht, ist eine Aufhebungsentscheidung nach wie vor nicht anfechtbar.

3. Der Senat sieht sich an einer entsprechenden Entscheidung allerdings durch den Beschluss des OLG Hamburg vom 04.11.2002 (1 Verg 3/02) gehindert und legt das Verfahren daher dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vor.

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IBRRS 2002, 2236
VergabeVergabe
Kommunalaufsichtsrechtliche Beanstandung rechtswidriger Vergabe

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.08.2002 - 1 S 379/01

1. Eine kommunalaufsichtsrechtliche Beanstandungsverfügung kann auch dann erlassen werden, wenn die beanstandete Verhaltensweise der Gemeinde nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (hier: Auftragsvergabe nach rechtswidrigem Vergabeverfahren).*)

2. Im Hinblick auf die Gleichbehandlung aller Teilnehmer am Vergabeverfahren sind die Vergabegrundsätze streng auszulegen, um von vornherein Missverständnisse auszuschließen.*)

3. Reduziert der öffentliche Auftraggeber nach Rücksprache mit dem Bieter einen Einheitspreis, so dass diesem als günstigstem Bieter der Zuschlag erteilt wird, handelt es sich auch dann um eine nach § 24 Nr. 3 VOB/A unzulässige Preisänderung, wenn an anderer Stelle der Leistungsbeschreibung für dieselbe Position ein anderer Einheitspreis genannt wird.*)

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IBRRS 2002, 2233
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Teilweise Wertung eines Nebenangebots

OLG Dresden, Beschluss vom 06.06.2002 - WVerg 0005/02

1. Ein einheitlich abgegebenes Nebenangebot kann, auch wenn es technisch in voneinander unabhängige Teile aufgegliedert werden kann und dies der Vergabestelle erkennbar war, jedenfalls dann nicht teilweise gewertet werden, wenn der Bieter sein Einverständnis hierzu nicht mit dem Angebot zweifelsfrei zum Ausdruck gebracht hat.*)

2. Ob ein unangemessen hoher oder niedriger Preis i.S.d. § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A vorliegt, bestimmt sich grundsätzlich nicht nach einzelnen Einheitspreisen, sondern anhand des Gesamtpreises des Angebots. Insoweit ist der prozentuale Abstand des umstrittenen Angebots zu dem des nächstplazierten Bieters für sich allein nicht erheblich, weil er nichts dazu besagt, ob der angebotene Preis im Verhältnis zur angebotenen Leistung unangemessen ist.*)

3. Die Aufhebung einer Ausschreibung (§ 25 VOB/A) liegt im Ermessen der Vergabestelle; ein Anspruch eines Bieters auf Aufhebung kann sich daher nur ergeben, wenn dieses Ermessen mit dem Ergebnis auf Null reduziert wäre, dass nur eine Aufhebung ermessensfehlerfrei wäre.*)




IBRRS 2002, 2228
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ausschreibung nach VOB/A: Kontrahierungszwang?

BGH, Urteil vom 05.11.2002 - X ZR 232/00

Bei Geltung der VOB/A ist der Ausschreibende auch dann, wenn kein Aufhebungsgrund nach § 26 Nr. 1 besteht, nicht schlechthin gezwungen, einen der Ausschreibung entsprechenden Auftrag zu erteilen.*)

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IBRRS 2002, 2218
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Fehlende Eignung eines "Newcomers"

OLG Dresden, Beschluss vom 23.07.2002 - WVerg 7/02

1. Ein Bieter, der über keine von der Vergabestelle geforderten Erfahrungen mit der ausgeschriebenen Leistung verfügt, sondern mit einem innovativen Produkt erstmals den Marktzugang erstrebt ("Newcomer"), bleibt wegen fehlender Eignung mit seinem Angebot jedenfalls dann unberücksichtigt, wenn er es unterlassen hat, das Erfordernis von Erfahrungen in der Frist des § 107 Abs. 3 GWB zu beanstanden.*)

2. Dem hiernach im Ansatz ungeeigneten Bieter fehlt für einen Nachprüfungsantrag, der darauf gerichtet ist, gleichwohl im Vergabeverfahren beteiligt zu bleiben, regelmäßig die Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB.*)

3. Die Eignung eines Bieters bestimmt sich grundsätzlich nich allein aus der Person seines Inhabers oder organschaftlichen Vertreters, sondern aus der Unternehmensorganisation als Ganzes, welche die zu vergebende Leistung zu erbringen hätte. Ist die Eignung nach dem Ausschreibungsinhalt (auch) an Ergebnissen der bisherigen betrieblichen Tätigkeit des Bieters zu messen, so leitet sie sich aus der Summe der dabei im Unternehmen angesammelten Erfahrungen und Qualifikationen ab.*)

4. Ein Punktbewertungssystem für die Eignung von Bewerbern in einem Teilnahmewettbewerb muss die einzubeziehenden Wertungskriterien in ein nach Sachgesichtspunkten sinnvolles Verhältnis zueinander bringen und eine sachbezogene Ausfüllung zulassen; seine Verwendung ist nicht allein deshalb ohne weiteres unzulässig, weil es in diesem Rahmen Punkteskalen vorsieht, die nicht jede denkbare Bewertungsabstufung im vorhinein mit konkreten Punktansätzen versehen.*)

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IBRRS 2002, 2213
VergabeVergabe
Gleichwertigkeit von Nebenangeboten

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.10.2002 - 1 VK 50/02

1. Schaltet ein öffentlicher Auftraggeber für die Angebotswertung ein Ingenieurbüro ein, so muss er sich erkennbar und nachvollziehbar mit dessen Vergabevorschlag auseinandersetzen, wenn er diesen übernehmen will.

2. Ist dies nicht zu erkennen, so liegt ein Verstoß gegen das Transparenzgebot des § 97 Abs. 1 GWB vor.

3. Die Einbeziehung eines Nebenangebots in die Wertung nach § 25 Nr. 5 VOB/A setzt grundsätzlich voraus, dass sich der Auftraggeber ein klares Bild über die im Rahmen des Nebenangebots vorgesehene Ausführung machen kann. Bei der Auslegung von Nebenangeboten ist auf den Empfängerhorizont des Auftraggebers abzustellen. Die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächliche Gleichwertigkeit von Nebenangeboten liegt beim Bieter.

4. Die Zulassung von technischen Nebenangeboten ohne die Abgabe von Hauptangeboten führt nicht dazu, dass diese Nebenangebote einer Überprüfung der Gleichwertigkeit entzogen wären. Hinsichtlich der Gleichwertigkeit ist dann in erster Linie auf die sonstige allgemeine Leistungsbeschreibung abzustellen.

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IBRRS 2002, 2212
VergabeVergabe
Wann liegt ein Teillos vor?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.11.2002 - 1 VK 54/02

1. Zur Frage, wann ein Teillos vorliegt.

2. Zur Bestimmung des Schwellenwertes.

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IBRRS 2002, 2211
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Abweichen eines Nebenangebots von bindenden Vorgaben

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.10.2002 - 1 VK 51/02

1. Nebenangebote dürfen – auch wenn sie grundsätzlich zugelassen sind – nicht gewertet werden, wenn sie von bindenden Vorgaben des Leistungsverzeichnises abweichen.

2. Sind zum Zwecke einer Hangsicherung zwei Stützmauern bindend im Leistungsverzeichnis vorgegeben, ist ein Nebenangebot, das statt einer der Stützmauern eine Böschung vorsieht, unzulässig.

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IBRRS 2002, 2210
VergabeVergabe
Umfang der Information nach § 13 VgV

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.10.2002 - 1 VK 48/02

1. Der nach § 13 S. 1 VgV informierte Bieter muss auf Grund der Mitteilung zumindest ansatzweise nachvollziehen können, welche konkreten Erwägungen für die Vergabestelle bei der Nichtberücksichtigung seines Angebots ausschlaggebend waren.

2. Eine gewisse Mindestinformation muss gegeben sein. Wenn diese vorliegt, aber etwa für eine konkrete Rüge nach § 107 III GWB nicht ausreicht, spricht nichts gegen die Wirksamkeit eines nach Ablauf von 14 Kalendertagen (Vgl. § 13 VgV) erklärten Zuschlags.

3. Sofern im Einzelfall bei der Wertung von Angeboten ein Beurteilungsspielraum bzw. eine Bewertungsprärogative (hierzu BGH NJW 2000, S. 663) besteht, kann die Kammer nicht ihre Wertung an die Stelle der Wertung der Vergabestelle setzen. Dann wird lediglich geprüft, ob der Auftraggeber die gesetzlichen Grenzen eingehalten und dem Zweck der Ermächtigung entsprechend Gebrauch gemacht hat.

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IBRRS 2002, 2209
VergabeVergabe
Bestimmung des Schwellenwerts

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.08.2002 - 1 VK 42/02

Für die Bestimmung des Schwellenwerts eines Dienstleistungsauftrags ist die Vertragsdauer maßgebend.

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IBRRS 2002, 2208
VergabeVergabe
Ausschluss wegen fehlender Angaben

VK Nordbayern, Beschluss vom 13.11.2002 - 320.VK-3194-35/02

Ein Angebot ist gem. § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchstabe b i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A wegen fehlender Angaben im Formblatt "Tariftreue- und Nachunternehmererklärung" auszuschließen.

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IBRRS 2002, 2207
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Aufhebung der Aufhebung

OLG Hamburg, Beschluss vom 04.11.2002 - 1 Verg 3/02

1. Nach der Entscheidung des EuGH vom 18. Juni 2002 (Rs. C-92/00 - "Hospital Ingenieure") besteht entgegen der früheren deutschen Praxis grundsätzlich die Möglichkeit, die Aufhebung eines VOL/A-Vergabeverfahrens der Nachprüfung zu unterziehen.

2. Die Nachprüfung ist nach der EuGH-Entscheidung dahin möglich, ob Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht oder gegen einzelstaatliche Vorschriften vorliegen, die dieses Recht umsetzen.

3. Diese einzelstaatlichen Vorschriften müssen richtlinienkonform, insbesondere im Hinblick auf die Richtlinien 89/665/EWG und 92/50/EWG, ausgelegt werden.

4. Das Verlangen nach einer Tariftreueerklärung im Angebot verstößt gegen den freien Wettbewerb und ist daher unzulässig (wie BGH, Az. KVR 23/98, Vorlage an das BVerfG).

5. Eine grundsätzlich unzulässige Mitwirkung eines Mitarbeiters eines Bewerbers ist auch dann anzunehmen, wenn der Mitarbeiter an der Fassung der Ausschreibung nur im Vorfeld beratend mitwirkt, die Ausschreibung als solche aber nicht mitbeschließt und auch im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens nichts mitentscheidet.

6. Eine Aufhebung des Vergabeverfahrens ist auch aus Gründen zulässig, die der vergebende Stelle bereits im Zeitpunkt der Ausschreibung bekannt sind. Die anders lautende Rechtsprechung des BGH (zuletzt Urteil vom 08.09.1998 - X ZR 48/97) ist überholt durch die Anerkennung eines Primärrechtsschutzes gegen die Aufhebungsentscheidung.

7. Eine Divergenzvorlage an den BGH nach § 124 Abs. 2 GWB ist nur dann geboten, wenn die Entscheidung, von der abgewichen werden soll, ihrerseits in einem Vergabenachprüfungsverfahren ergangen ist.

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IBRRS 2002, 2200
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wertung eines Sondervorschlags

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.10.2002 - 1 VK 53/02

1. Ein Sondervorschlag, der einer Genehmigung bedarf, ist zulässig und wertbar dann, wenn die Vergabestelle nach einer sachgerechten Prognose von der Erteilung der Genehmigung ausgehen darf.

2. Das Rechtsschutzbedürfnis im Vergabenachprüfungsverfahren der Antragstellerin entfällt nicht deshalb, weil sie der Zuschlags- und Bindefristverlängerung zunächst nicht zugestimmt hat.




IBRRS 2002, 2199
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rechtsschein der Schwellenwertüberschreitung: Primärrechtsschutz?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.08.2002 - 2 Verg 9/02

Der EU-Ausschreibung im Offenen Verfahren folgt nicht zwingend die Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens, sondern nur dann, wenn die Schwellenwerte tatsächlich überschritten sind.

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IBRRS 2002, 2185
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Fehlen geforderter Angaben und Erklärungen

VK Nordbayern, Beschluss vom 11.11.2002 - 320.VK-3194-34/02

1. Fordert die VSt Angaben zu Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Leistungen, so ist ein Angebot mit der Erklärung "Wird im Auftragsfalle nachgereicht" im "Einheitlichen Verdingungsmuster zu den Nachunternehmerleistungen - EVM NU" auszuschließen (§ 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A).*)

2. Das Fehlen geforderter Angaben und Erklärungen führt dann zum Ausschluss des Angebots, wenn die Ergänzung der fehlenden Angaben die Wettbewerbsstellung des betreffenden Bieters ändern würde. Die Art und der Umfang eines beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes ist eine kalkulationserhebliche Erklärung, die sich auf die Wettbewerbsstellung auswirkt. Wegen dieser Preiswirksamkeit ist bereits im Angebot die Art und der Umfang des beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes eindeutig zu erklären.*)

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IBRRS 2002, 2173
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Richtige Dienststelle, falsches Zimmer: Ausschluss?

VK Köln, Beschluss vom 18.07.2002 - VK VOB 8/02

Verwendet ein Bieter bei der Adressierung eines Angebots neben dem vom öffentlichen Auftraggeber vorgegebenen Klebekennzettel eigene Adressaufkleber oder die eines Expressdienstes, trägt er selbst das Risiko, wenn das Paket zwar rechtzeitig in der Dienststelle ankommt, aber durch die Verwirrung wegen der unterschiedlichen Adressaufkleber nicht ins Submissionszimmer gelangt.

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IBRRS 2002, 2172
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschlussfrist zur Angebotsergänzung

OLG Jena, Beschluss vom 21.11.2002 - 6 Verg 7/02

1. Nach § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A darf der Auftraggeber nach Öffnung der Angebote bis zur Zuschlagserteilung mit einem Bieter unter anderem zu dem Zweck verhandeln, um sich über das Angebot selbst zu unterrichten. Verweigert ein Bieter die geforderten Aufklärungen und Angaben, so kann sein Angebot nach § 24 Nr. 2 VOB/A unberücksichtigt bleiben. Voraussetzung dafür, ein Angebot gem. § 24 Nr. 2 VOB/A unberücksichtigt zu lassen, ist das Vorliegen von Aufklärungsbedarf, so dass der Auftraggeber für eine ordnungsgemäße Wertung des Angebots auf die vom aufgeforderten Bieter nachgereichten Angaben bzw. Unterlagen angewiesen ist.*)

2. Der Auftraggeber kann einem gem. § 24 Nr. 1 VOB/A zur Nachinformation aufgeforderten Bieter eine Ausschlussfrist setzen, nach deren Ablauf er die Voraussetzungen des § 24 Nr. 2 VOB/A bejaht. Sinn und Zweck des § 24 Nr. 1 VOB/A fordern, dem Auftraggeber ein solches Recht einzuräumen, denn der Aufklärungsbedarf im Sinne von § 24 Nr. 1 VOB/A resultiert aus Angebotslücken, welche der Bieter ohne Verletzung des Nachverhandlungsverbots durch ergänzende Unterrichtung des Auftraggebers schließen kann und während der Auftraggeber sie hinnehmen muss, ohne das Angebot sofort ausschließen zu können.*)

3. Aus dem Grundsatz des vollständigen und sofort wertungsfähigen Angebots (vgl. § 23 Nr. 2 VOB/A. § 23 Nr. 2 VOL/A) folgt ebenso wie aus dem Gleichbehandlungssatz, dass die öffentlichen Auftraggeber prinzipiell davon ausgehen können, die Bewertung der eröffneten Angebote werde nicht durch nachinformationsbedingte Verzögerungen hinausgeschoben werden, so dass der Auftraggeber den für die Beschaffung ingesamt vorgesehenen Zeitrahmen mit dieser Vorgabe bestimmen kann. Ergibt sich programmwidrig zusätzlicher Aufklärungsbedarf, so ist es sachgerecht und vergaberechtlich unbedenklich, eine so bewirkte Verschiebung des Beschaffungsrahmens durch Fristsetzung entweder ganz zu vermeiden oder auf ein mit dem Beschaffungsbedarf vereinbares Maß zu beschränken. Im Interesse eines zügigen und strukturierten weiteren Verfahrensablaufs muss es daher für den Auftraggeber möglich sein, den Bietern, soweit Aufklärungsbedarf besteht, hierfür entsprechende Fristen auch als Ausschlussfirst zu setzen (vgl. OLG Düsseldorf VergabeR 2002, 169, 170 für das Verhandlungsverfahren) mit der Folge, dass grundsätzlich eine verspätete Information als verweigerte Information behandelt wird, so dass das im Sinne von § 24 Nr. 1 VOB/A lückenhafte Angebot dem Wertungsausschluss unterfällt.*)

4. Die Folge, dass die nach Ablauf einer vom Auftraggeber gesetzten Angebotsergänzungsfrist der Vergabestelle übergebene Unterlagen nicht zur Kenntnis genommen werden, erfordert, dass die Vergabestelle, wenn sie in einem Fall des § 24 Nr. 1 VOB/A zum Mittel der Ausschlussfrist greift, den Charakter dieser Frist als Ausschlussfrist für den Bieter eindeutig erkennbar macht. Dazu braucht sich die Vergabestelle zwar nicht des Ausdrucks „Ausschlussfrist" zu bedienen, sie muss aber unmissverständlich darauf hinweisen oder sonst zu erkennen geben, dass es sich dabei um die letzte und abschließende Möglichkeit zur Vorlage der Unterlagen handelt.*)

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IBRRS 2002, 2171
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rüge im Sinne des § 107 Abs. 3 GWB

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.08.2002 - 1 VK 41/02

Ein Angebotsschreiben, das sich darauf beschränkt, Gründe für Abweichungen von den Verdingungsunterlagen darzulegen, ohne dies mit der Aufforderung einer Korrektur der Verdingungsunterlagen zu verbinden, stellt keine Rüge im Sinne des § 107 Abs. 3 GWB dar.

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IBRRS 2002, 2169
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschluss von Unterkostenangeboten?

BayObLG, Beschluss vom 03.07.2002 - Verg 13/02

Bestimmungen in den Verdingungsordnungen, wonach der Zuschlag nicht auf ein so genanntes Unterangebot erteilt werden darf, können drittschützenden Charakter haben.*)




IBRRS 2002, 2168
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auswahlkriterien bei Vergabe von Architektenleistungen

BayObLG, Beschluss vom 24.09.2002 - Verg 16/02

1. Sind Kriterien für die Vergabe einer Architektenleistung weder in der Bekanntmachung noch in der Aufforderung zur Angebotsabgabe enthalten, kann eine Wertung der Angebote nicht erfolgen.

2. Eine frühere Architektenleistung ist mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar, wenn sie dieser ähnelt; sie muss nicht ein gegenständlich identisches Objekt betreffen.

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IBRRS 2002, 2165
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Aufhebung einer Ausschreibung nicht aufhebbar!

VK Berlin, Beschluss vom 05.11.2002 - VK-B2-51/02

Trotz der Entscheidung des EuGH vom 18.06.2002 (IBR 2002, 430) ist ein Nachprüfungsantrag nach deutschem Recht unzulässig, mit dem eine bereits erfolgte Aufhebung angegriffen werden soll. Ein Bieter kann dann nur noch versuchen, bei den ordentlichen Gerichten Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

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IBRRS 2002, 2161
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Gleichwertigkeit eines Nebenangebots

OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.08.2002 - Verg W 6/02

Bieter müssen grundsätzlich die Gleichwertigkeit von Nebenangeboten mit dem Angebot so nachweisen, dass die Gleichwertigkeit belegt ist. Es besteht keine umfassende Prüfungspflicht des Auftraggebers bei nachgereichten Unterlagen.

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IBRRS 2002, 2159
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zustimmung zur Verlängerung der Bindefrist unter Vorbehalt

BayObLG, Beschluss vom 21.08.2002 - Verg 21/02

1. Es stellt eine Angebotsänderung dar, wenn ein Bieter die Zustimmung zu einer Verlängerung der Bindefrist mit dem Angebot eines Preisnachlasses verbindet.

2. Die Einräumung eines Preisnachlasses für den Fall, dass der Bieter nicht ohnehin zum Zug kommt, ist mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsprinzip unvereinbar.

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IBRRS 2002, 2156
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unvollständige Angaben zum Nachunternehmereinsatz

BayObLG, Beschluss vom 28.08.2002 - Verg 20/02

1. Bei Art und Umfang eines beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes handelt es sich um eine kalkulationserhebliche Erklärung, die sich auf die Wettbewerbsstellung auswirkt.

2. Ein Angebot, das keine oder nur unvollständige Angaben der für den Nachunternehmereinsatz vorgesehenen Leistungen enthält, ist in seiner Gesamtheit auszuschließen.

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IBRRS 2002, 2155
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zusammenrechnung einzelner Bauabschnitte?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.08.2002 - Verg W 4/02

1. Einzelne Bauabschnitte einer Entlastungsstraße sind Einzelaufträge und nicht Lose eines Gesamtbauwerkes, wenn zwischen ihnen kein zwingender technischer und praktischer Zusammenhang besteht, das heißt jeder Bauabschnitt für sich in verkehrstechnischer Hinsicht eine sachgerechte Nutzung durch den Verkehrsteilnehmer ermöglicht.

2. Bei der Ermittlung des Schwellenwertes ist in diesem Fall auf den Wert des einzelnen Bauabschnitts abzustellen; eine Zusammenrechnung des Wertes der Bauabschnitte erfolgt nicht.

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IBRRS 2002, 2140
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Aufhebung der Aufhebung

VK Brandenburg, Beschluss vom 30.07.2002 - VK 38/02

1. Die Entscheidung eines öffentlichen Auftraggebers, ein ausgeschriebenes Verhandlungsverfahren auf der Stufe eines vorgeschalteten und mit ausgeschriebenen Teilnahmewettbewerbs aufzuheben, kann im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens nach den §§ 107 ff. GWB überprüft und aufhoben werden. Die Vorschrift des § 114 Abs. 1, 2 GWB ist insofern unter Berücksichtigung der vom EuGH in seinem Urteil vom 18.06.2002 in der Rechtssache C-92/00 vorgenommenen Auslegung von Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 lit. b) der Richtlinie 89/665/EWG richtlinienkonform auszulegen.*)

2. Das Interesse an dem Auftrag und ein drohender Schaden im Sinne von § 107 Abs. 2, 3 GWB entfällt im Falle der Aufhebung auf der Stufe eines vorgeschalteten und mit ausgeschriebenen Teilnahmewettbewerbs jedenfalls dann nicht, wenn der Antragsteller alle geforderten Unterlagen eingereicht hat und mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Teilnahme am folgenden Verhandlungsverfahren einzuladen gewesen wäre.*)

3. Materieller Prüfungsmaßstab einer Aufhebungsentscheidung ist das Gemeinschaftsrecht im Bereich des öffentlichen Auftragswesens und die zu seiner Umsetzung ergangenen nationalen Vorschriften, insbesondere das Transparenz- und das Gleichbehandlungsgebot in § 97 Abs. 1, 2 GWB. Das Transparenzgebot gewährleistet die Überprüfbarkeit der Beachtung des Gleichbehandlungsgebots. Transparenz- und Gleichbehandlungsgebot des § 97 Abs. 1, 2 GWB gebieten dem Auftraggeber daher, Entscheidungen, die ein Vergabeverfahren im Sinne des § 101 GWB betreffen, in einem nicht willkürlichen, widerspruchslosen sowie auf sachliche Gründe gestützten, in jeder Phase der Entscheidungsfindung nachvollziehbaren Verfahren zu treffen.*)

4. Die Mitteilungs- und Dokumentationspflicht aus §§ 26a, 30 VOL/A i.V.m § 97 Abs. 1 GWB ist irreparabel verletzt, wenn aus der Vergabeakte die Gründe für die Aufhebung eines ausgeschriebenen Verhandlungs- bzw. Vergabeverfahrens nicht inhaltlich nachvollzogen werden können. Die Mitteilung bzw. Dokumentation der Tatsache eines Kreistagbeschlusses, der die Verwaltung beauftragt, das Vergabeverfahren aufzuheben, genügt als Grund für die Aufhebung nicht.*)

5. Eine Heilung von Dokumentationspflichtverletzungen im Nachprüfungsverfahren ist nicht mehr möglich. In Schriftsätzen des Auftraggebers nachgeschobene Erwägungen, mit denen eine in den Vergabeakten getroffene, aber dort inhaltlich nicht nachvollziehbar begründete Entscheidung nachträglich begründet werden soll, vermögen die im Vergabeverfahren notwendigerweise situationsbezogen zu treffenden Entscheidungen im Nachhinein nicht zu begründen, da sie die aus der Situation gewonnene Einschätzung für die weitere Vorgehensweise im Hinblick auf ein ausgeschriebenes Vergabe- oder Verhandlungsverfahren nicht mehr dokumentieren können. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass die Dokumentationspflicht des Auftraggebers nur auf eine bloße Formalie reduziert würde, deren materielle Einhaltung im Belieben des Auftraggebers stünde. Denn er hätte es in der Hand, ob und wann er unvollständige Vergabeakten in Schriftsätzen des Nachprüfungsverfahrens ergänzte oder nicht.*)

6. § 26 a VOL/A erfüllt eine dem § 13 VgV vergleichbare Funktion für den Fall der Aufhebung eines Vergabeverfahrens. Dem wird der Auftraggeber nur gerecht, wenn er den Bewerbern seine Verzichts- bzw. Aufhebungsentscheidung nachvollziehbar darlegt. Dazu gehört, dass der Bewerber aus den Gründen entnehmen können muss, was inhaltlich der Grund für den Verzicht war, da ansonsten eine mögliche Verletzung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgebots gar nicht überprüfbar ist. Für eine Verletzung der Mitteilungspflicht aus § 26a S. 2 VOL/A ist es ohne Belang, dass ein Bewerber oder Bieter von der inhaltlichen Begründung einer Aufhebungsentscheidung im Nachhinein auf andere Art und Weise als durch den Auftraggeber erfahren hat. Wesentlich für die Einhaltung des Transparenzgebots ist gemäß § 26 a S. 2 VOL/A nämlich auch, dass der Bewerber im Rahmen der Mitteilung erfährt, warum aufgehoben wird und wie nach der Aufhebung verfahren wird. Nur so kann er effektiv ermessen, ob gegebenenfalls eine willkürliche oder eine Scheinaufhebung vorliegt und er ein Nachprüfungsverfahren einleiten will.*)

7. Bereits aus dem Transparenzgebot des § 97 Abs. 1 GWB folgt, dass eine Aufhebung eines Verhandlungs- bzw. Vergabeverfahrens nur aus Gründen erfolgen kann, die nachträglich, also nach Bekanntmachung des Vergabeverfahrens bekannt geworden sind. Daher kann es dahinstehen, ob § 26 VOL/A, für den diese Grundsätze anerkannt sind, auf eine Aufhebung eines Verhandlungsverfahrens im Stadium eines vorgeschalteten und mit ausgeschriebenen Teilnahmewettbewerbs anwendbar ist.*)

8. Die konkret in Aussicht genommene Vergabe eines zuvor im Verhandlungs- bzw. Vergabeverfahren ausgeschriebenen Auftrags an eine kreiseigene GmbH, deren Anteile vom Auftraggeber gehalten werden, nach den Grundsätzen der In-House-Vergabe kann Gegenstand eines Nachprüfungs- oder Gestattungsverfahrens sein, wenn der öffentliche Auftraggeber sich die Voraussetzungen der In-House-Vergabe unter Ausnutzung eines Rechtsbruchs schafft (hier: Aufhebung eines Verhandlungsverfahrens unter Verstoß gegen das Transparenzprinzip). Ein solches Verhalten stellt eine unlautere Verhaltensweise des öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A dar.*)

9. Ein Gestattungsantrag, in dem ein öffentlicher Auftraggeber vorrangig ausführt, die von ihm im Anschluss an die Aufhebung eines zunächst ausgeschriebenen öffentlichen Auftrags konkret in Aussicht genommene Beauftragung einer GmbH, deren Geschäftsanteile er hält, nach den Grundsätzen der In-House-Vergabe unterfalle nicht dem Zuschlagsverbot des § 115 Abs. 1 GWB, ist ein Feststellungsantrag, mit dem festzustellen begehrt wird, dass die vorgesehene Beauftragung des öffentlichen Unternehmens nach den Grundsätzen der In-House-Vergabe nicht unter das Zuschlagsverbot des § 115 Abs. 1 GWB fällt.*)

10. Ein solcher Feststellungsantrag eines öffentlichen Auftraggebers an die Vergabekammer ist im Wege eines Erst-Recht-Schlusses aus § 115 Abs. 1, 2 GWB statthaft.*)

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IBRRS 2002, 2139
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Begriff der unverzüglichen Rüge (107 Abs. 3 GWB)

VK Bund, Beschluss vom 17.10.2002 - VK 2-72/02

1. Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat.

2. Die Rügeobliegenheit besteht nur für die dem Antragsteller bekannten Vergabefehler.

3. Als Unverzüglich im Sinne von § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB kann ein Zeitraum von 1 Woche regelmäßig nicht angesehen werden. Eine Zeitspanne von zwei Wochen - wie sie von den Gerichten bei der Auslegung des Begriffs genannt wird - ist als Obergrenze anzusehen und kann daher nur für besonders schwierig gelagerte Fälle gelten.

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IBRRS 2002, 2133
VergabeVergabe
Fehlen geforderter Erklärungen

OLG Bremen, Beschluss vom 20.07.2000 - Verg 1/00

1. Da § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 VOB/A, im Gegensatz zu den Sätzen 2 und 3, als Sollvorschrift formuliert ist, ist der Ausschluß eines Angebots, das geforderte Erklärungen nicht enthält, nicht zwingend. Entscheidend ist, ob die fehlende Erklärung notwendig ist, um sachgerecht und ordnungsgemäß werten zu können.

2. Die fehlende Angabe zum Fabrikat eines Beschichtungsmaterials kann den Ausschluß des Angebotes nicht rechtfertigen. Es handelt sich dabei nur um eine zusätzliche Angabe „über das Angebot selbst“ bzw. „über die geplante Art der Durchführung„, die - falls überhaupt erforderlich - in einer Verhandlung nach § 24 Nr. 1 VOB/A ergänzt werden kann.

3. Die Vergabestelle hat die Eignung der Bieter (§ 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A) dahingehend zu prüfen, ob der Bieter sich überhaupt gewerbsmäßig mit der Ausführung von Leistungen der ausgeschriebenen Art befaßt (§§ 8 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A, 97 Abs. 4 GWB). Daraus ergibt sich aber nicht das Verbot der Vergabe an einen Generalunternehmer (Boesen, § 97 GWB, Rdnr. 60). Dieser muß allerdings wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung selbst erbringt.

4. Ein Angebot ist nicht deshalb auszuschließen, weil innerhalb der Zuschlagsfrist benannte Nachunternehmer ausgetauscht wurden. Dies stellt kein unzulässiges Nachangebot dar.

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IBRRS 2002, 2132
VergabeVergabe
Erstattung von Kosten des Prozeßbevollmächtigten

OLG Bremen, Beschluss vom 17.01.2002 - Verg 1/02

1. Fotokopierkosten sind nur erstattungsfähig, wenn es auf die präzise bildliche Darstellung der fotokopierten Vorlage ankommt. Ansonsten sind Fotokopierkosten als Schreibauslagen zu behandeln, die mit der Kostenpauschale abgegolten sind.

2. Reisekosten der Verfahrensbevollmächtigten sind regelmäßig zu erstatten.

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IBRRS 2002, 2131
VergabeVergabe
Verweisung im Nachprüfungsverfahren

OLG Bremen, Beschluss vom 17.08.2000 - Verg 2/00

Eine Verweisung im Nachprüfungsverfahren ist zulässig.

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IBRRS 2002, 2130
VergabeVergabe
Kostenverteilung bei Erledigung des Nachprüfungsverfahrens

OLG Bremen, Beschluss vom 02.01.2002 - Verg 3/01

Zur Frage der Regelung der Verfahrenskosten im Falle der Rücknahme des Nachprüfungsantrags oder einer anderweitigen Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer.

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IBRRS 2002, 2129
VergabeVergabe
Berechnung des wirtschaftlichsten Angebots

OLG Bremen, Beschluss vom 22.10.2001 - Verg 2/01

1. Die durch eine Ausschreibung ermöglichte wahlweise Abgabe von Angeboten für einzelne Fachlose und/oder für in Vergabeeinheiten zusammengefasste Gruppen von Einzellosen enthält keinen Verstoß gegen das Transparanzgebot (§ 9 Nr. 1 VOB/A).

2. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots.

3. Zur Frage der fehlenden Anerkennung der Vertragsbedingungen durch das Anschreiben eines Bieters.

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IBRRS 2002, 2124
VergabeVergabe
Qualifikation der Vergabestelle

OLG Koblenz, Beschluss vom 21.09.2000 - 1 Verg 3/00

1. Eine Vergabestelle, die öffentliche Aufträge in Höhe oder jenseits des Schwellenwerts (§ 100 Abs. 1 GWB) vergeben will, muss bereits bei der Vorbereitung einer Ausschreibung den notwendigen Sachverstand besitzen (oder sich verschaffen), der sie in die Lage versetzt, das gesamte Vergabeverfahren gesetzeskonform zu gestalten und diese Tätigkeit im Nachprüfungsverfahren zu verteidigen.*)

2. Im Verfahren vor der Vergabekammer hat die Vergabestelle in aller Regel keine besonderen Verfahrenspflichten oder -obliegenheiten, die die Hinzuziehung eines externen juristischen Beraters notwendig machen könnten.*)

3. Für die Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer gem. §§ 128 IV 3 GWB, 80 VwVfG richtet sich der Streitwert nicht nach § 12 a II GKG, sondern nach der Höhe der Anwaltsgebühren, deren Erstattung die Vergabestelle geltend macht.*)

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IBRRS 2002, 2123
VergabeVergabe
Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

OLG Koblenz, Beschluss vom 21.09.2000 - 1 Verg 2/99

1. Die Entscheidung der Vergabekammer, die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch die Vergabestelle im Nachprüfungsverfahren sei nicht notwendig gewesen, wird ohne weiteres wirkungslos, wenn der Vergabesenat auf sofortige Beschwerde des antragstellenden Unternehmens die Vergabeentscheidung der Kammer in der Hauptsache aufhebt und diese zur erneuten Entscheidung an die Kammer zurückverweist.

Die gegen die Hinzuziehungsentscheidung eingelegte (statthafte) sofortige Beschwerde der Vergabestelle ist damit erledigt.*)

2. Über die Kosten der erledigten sofortigen Beschwerde ist entsprechend § 91 a ZPO nach billigem Ermessen zu entscheiden.*)

3. Die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch die Vergabestelle im Nachprüfungsverfahren kann nicht mit fehlenden Rechtskenntnissen der Vergabestelle begründet werden; so wie jeder Amtsträger die zur Führung seines Amtes notwendigen Rechtskenntnisse haben oder sich verschaffen muss, ist von einem öffentlichen Auftraggeber, der mit der Vergabe öffentlicher Aufträge befasst ist, zu erwarten, dass er die dafür maßgeblichen Rechtsvorschriften kennt, die mit einer Auftragsvergabe verbundenen Rechtsfragen, auch schwierigerer Art, beantworten kann und weiter in der Lage ist, seinen Standpunkt vor der Vergabekammer zu vertreten, wenn diese seine Vergabetätigkeit auf die Einhaltung der Vergabevorschriften überprüft; jedenfalls die Kenntnis der vergabespezifischen Vorschriften des nationalen Gesetz- und Verordnungsgebers ist regelmäßig vorauszusetzen.*)

4. Die Vergabestelle treffen im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer auch keine besonderen Verfahrenspflichten oder -obliegenheiten, die grundsätzlich die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts erforderten.*)

5. Die unzureichende Ausstattung der Vergabestelle mit qualifiziertem Personal begründet aus verständiger Sicht ebenfalls regelmäßig nicht die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Nachprüfungsverfahren.*)

6. Im Verfahren der sofortigen Beschwerde gegen die Hinzuziehungsentscheidung richtet sich der Streitwert nicht nach § 12 a GKG, sondern ist entsprechend den durch die Hinzuziehung des Rechtsanwalts im Nachprüfungsverfahren entstandenen Kosten zu bestimmen.*)

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IBRRS 2002, 2122
VergabeVergabe
Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags

OLG Koblenz, Beschluss vom 10.08.2000 - 1 Verg 2/00

1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn

- eine verständliche Sachverhaltsschilderung fehlt;

- nur die abstrakte Möglichkeit einer Rechtsverletzung in den Raum gestellt wird;

- die schlüssige Darstellung eines als Folge der behaupteten Rechtsverletzung entstandenen oder drohenden Schadens fehlt;

- der Antragsteller keine Tatsachen vorträgt, aus denen sich schlüssig ergibt, dass er seiner Rügeobliegenheit nachgekommen ist oder eine solche nicht bestanden hat.*)

2. Eine gesellschaftsrechtliche Verbindung zwischen dem für die Vergabestelle tätigen Beratungsunternehmen und einem Bieter allein verstößt nicht gegen das vergaberechtliche Neutralitätsgebot.*)

3. Mangels einer den §§ 528 Abs. 3 ZPO, 128 a Abs. 2 VWGO entsprechenden Vorschrift im GWB kann ein Verfahrensbeteiligter die Beschwerde auch auf ein Vorbringen stützten, das die Vergabekammer gemäß § 113 Abs. 2 S. 2 GWB unberücksichtigt gelassen hat.*)

4. Für die Überprüfung des Inhaltes der Vorabinformation über die beabsichtigte Zuschlagserteilung fehlt in der Regel das Rechtsschutzbedürfnis.*)

5. Die Vergabestelle verletzt die Rechte des Antragstellers, wenn sie den Auftrag an einen Konkurrenten vergeben will, dessen Angebot den Bewerbungsbedingungen widerspricht.*)

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IBRRS 2002, 2120
VergabeVergabe
Bestimmung des Streitwerts

OLG Koblenz, Beschluss vom 11.09.2000 - 1 Verg 1/99

Gibt es, wie im Regelfall, mangels Zuschlags noch keine "Auftragssumme", so bemisst sich der Streitwert nach § 12 a GKG auch nicht nach dem von der Vergabestelle nach § 1 a VOB/A ermittelten Auftrags-Schätzwert; maßgebend ist dann der Preis des Angebots, auf das der Antrag stellende Bieter die Zuschlagserteilung begehrt.*)

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IBRRS 2002, 2119
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Schätzung des Auftragswertes

OLG Koblenz, Beschluss vom 06.07.2000 - 1 Verg 1/99

Die für den Schwellenwert vorzunehmende Schätzung des Auftragswertes hat nach objektiven Kriterien zu erfolgen. Die nach dem Submissionsergebnis vorliegenden Angebotspreise der Bieter sind für diese Schätzung ohne Bedeutung und geben keinen Anlass, eine ordnungsgemäß vorgenommene Schätzung in Frage zu stellen.*)

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IBRRS 2002, 2118
VergabeVergabe
Höhe des Schwellenwerts nach § 100 Abs.1 GWB

OLG Koblenz, Beschluss vom 16.12.1999 - 1 Verg 1/99

1. Zur Höhe des Schwellenwerts nach § 100 Abs.1 GWB bei öffentlichen Bauaufträgen.*)

2. Erfolgsaussicht im Sinne von § 118 Abs.1 Satz 3 GWB.*)

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IBRRS 2002, 2117
VergabeVergabe
Auschluss wegen unvollständiger Angaben und Erklärungen

OLG Koblenz, Beschluss vom 15.03.2001 - 1 Verg 1/01

1.) Die für die sofortige Beschwerde geltende Formvorschrift des § 117 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 GWB (Angabe der Tatsachen und Beweismittel) ist nicht erfüllt, wenn der Beschwerdeführer pauschal auf sein Vorbringen im Nachprüfungsantrag und in seinen Rügeschreiben Bezug nimmt; eine Differenzierung ist insbesondere dann erforderlich, wenn das ursprüngliche Vorbringen der Beteiligten durch die Erörterungen in der mündlichen Verhandlung vor der Vergabekammer überholt ist.*)

2.) Zur Ausschließungsmöglichkeit für ein Angebot gem. § 25 Nr. 1 Abs. 2 Buchst. a VOL/A wegen unvollständiger Angaben und Erklärungen sowie unzulänglicher Referenzen.*)

3.) Bei der Vergabe von Entsorgungsleistungen mit einer Vertragslaufzeit von lediglich einem Jahr kann einer Verlängerung der aufschiebenden Wirkung gem. § 118 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 GWB neben dem überwiegenden Interesse der Allgemeinheit auch das der übrigen, für die Zuschlagserteilung vorgesehenen Bieter entgegenstehen.*)

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IBRRS 2002, 2315
VergabeVergabe
Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG

OLG Koblenz, Beschluss vom 06.11.2000 - Verg 4/00

Ein Stadtmöblierungsvertrag, der den Auftragnehmer verpflichtet, bestimmte, in seinem Eigentum verbleibende Werbe- und Mobiliareinrichtungen im Stadtgebiet auf eigene Kosten zu errichten, zu betreiben, zu unterhalten, zu warten und, soweit es das Stadtmobiliar betrifft, zur öffentlichen Benutzung bereitzustellen und als Gegenleistung des öffentlichen Auftraggebers die Überlassung des Rechts auf Außenwerbung an den zu errichtenden Einrichtungen vorsieht, kann als Dienstleistungskonzession vom Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG und damit der §§ 97 - 129 GWB ausgenommen sein. Die Entscheidung darüber, ob die Dienstleistungsrichtlinie dahingehend auszulegen ist und welche Merkmale im Einzelnen eine von ihrem Anwendungsbereich ausgenommene Dienstleistungskonzession gfls. aufweisen muss, obliegt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. U.a. diese Fragen hat das Österreichische Bundesvergabeamt in der Rechtssache C 324/98 dem Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. Bis dahin ist das Beschwerdeverfahren auszusetzen.*)

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IBRRS 2002, 2116
VergabeVergabe
Begründung des Nachprüfungsantrags

OLG Koblenz, Beschluss vom 22.03.2001 - 1 Verg 9/00

1. Im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer gilt der Grundsatz des rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG; für einen Ausschluss von Beteiligtenvorbringen bedarf es einer ausdrücklichen Präklusionsvorschrift; setzt die Vergabekammer dem Antragsteller nach Gewährung von Akteneinsicht eine Frist zu weiterem Vortrag nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GWB, kann sie fristgerecht eingehendes Vorbringen nicht mit der Begründung ausschließen, der ursprünglich gestellte Nachprüfungsantrag sei unzulässig.*)

2. Die Vergabekammer kann gem. § 112 Abs. 1 Satz 3 Alt. 2 GWB auch nach Zustellung des Nachprüfungsantrags an die Vergabestelle ohne mündliche Verhandlung entscheiden, wenn sie den Nachprüfungsantrag für unzulässig hält.*)

3. Zu einer ordnungsgemäßen Begründung des Nachprüfungsantrags gehört u.a. die Darlegung einer konkreten Rechtsverletzung mit einer verständlichen Sachverhaltsschilderung; daran fehlt es, wenn ein Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften lediglich behauptet wird, ohne dazu die wesentlichen Tatsachen des Vergabeverfahrens mitzuteilen.*)

4. Die zur Begründung des Nachprüfungsantrags erforderlichen Kenntnisse muss der Antragsteller sich erforderlichenfalls durch Geltendmachung seines Anspruchs auf Vorabinformation vor Zuschlagserteilung nach § 27 a VOL/A - jetzt § 13 Vergabeordnung - verschaffen.*)

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IBRRS 2002, 2115
VergabeVergabe
Streitwertreduzierung bei Erledigung

OLG Koblenz, Beschluss vom 31.05.2001 - 1 Verg 7/00

Auch wenn sich das Nachprüfungsverfahren im engeren Sinne durch Zuschlagserteilung kraft Gesetzes erledigt, tritt eine Streitwertreduzierung auf das Kosteninteresse erst durch entsprechende Antragstellung in der mündlichen Verhandlung ein.*)

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IBRRS 2002, 2114
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Anforderungen an ein berechtigtes Interesse

OLG Koblenz, Beschluss vom 08.02.2001 - 1 Verg 5/00

1. Das Interesse in Sinne des § 107 Abs. 2 S. 1 GWB ergibt sich nicht allein daraus, das ein Unternehmen die Nachprüfung des Vergabeverfahrens mit dem Ziel der Zuschlagserteilung beantragt. Mindestvoraussetzung ist vielmehr, dass sich der Antragsteller entweder an dem der ( beabsichtigten ) Auftragsvergabe vorausgehenden Wettbewerb beteiligt hat oder darlegt, gerade daran durch den behaupteten Verstoß gegen Vorschriften des Vergaberechts gehindert gewesen zu sein.*)

2. Hat die Vergabestelle die Gesamtleistung in mehrere Fachlose aufgeteilt und sich die Einzellosvergabe an verschiedene Bieter vorbehalten, kann das alle Lose umfassende Angebot einer die "Gesamtvergabe" anstrebenden vertikalen Bietergemeinschaft nicht dahin ausgelegt werden, dass sie daneben auch Einzellose anbieten wollte.*)

3. Für eine mit der Entscheidung in der Hauptsache verbundene Streitwertfestsetzung durch die Vergabekammer gibt es weder eine Rechtsgrundlage noch ein Bedürfnis.*)

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IBRRS 2002, 2113
VergabeVergabe
Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG

OLG Koblenz, Beschluss vom 06.11.2000 - 1 Verg 4/00

Ein Stadtmöblierungsvertrag, der den Auftragnehmer verpflichtet, bestimmte, in seinem Eigentum verbleibende Werbe- und Mobiliareinrichtungen im Stadtgebiet auf eigene Kosten zu errichten, zu betreiben, zu unterhalten, zu warten und, soweit es das Stadtmobiliar betrifft, zur öffentlichen Benutzung bereitzustellen und als Gegenleistung des öffentlichen Auftraggebers die Überlassung des Rechts auf Außenwerbung an den zu errichtenden Einrichtungen vorsieht, kann als Dienstleistungskonzession vom Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG und damit der §§ 97 - 129 GWB ausgenommen sein. Die Entscheidung darüber, ob die Dienstleistungsrichtlinie dahingehend auszulegen ist und welche Merkmale im Einzelnen eine von ihrem Anwendungsbereich ausgenommene Dienstleistungskonzession gfls. aufweisen muss, obliegt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. U.a. diese Fragen hat das Österreichische Bundesvergabeamt in der Rechtssache C 324/98 dem Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. Bis dahin ist das Beschwerdeverfahren auszusetzen.*)

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IBRRS 2002, 2112
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Antragsbefugnis ohne Abgabe eines eigenen Angebotes?

OLG Koblenz, Beschluss vom 25.05.2000 - 1 Verg 1/00

Ein Nachprüfungsantrag ist grundsätzlich nur dann zulässig, wenn sich der Antragsteller selbst am Vergabeverfahren beteiligt hat. Sieht der Bieter von der Abgabe eines Angebotes ab, verzichtet er hierdurch auf eine mögliche Zuschlagserteilung. Seine Antragsbefugnis ist deshalb zu verneinen.

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IBRRS 2002, 2090
VergabeVergabe
Wirksamer Zuschlag

OLG Naumburg, Beschluss vom 28.09.2001 - 1 Verg 6/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2002, 2089
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Anwendbarkeit und Rechtsfolgen des § 16 VgV

OLG Koblenz, Beschluss vom 05.09.2002 - 1 Verg 2/02

1. Im Falle gemeinsamer Ausschreibung durch in verschiedenen Bundesländern ansässige Auftraggeber ist die Vergabekammer eines jeden in Frage kommenden Landes zuständig.*)

2. Im Falle einer Auftragsvergabe im Offenen Verfahren unterfallen der Bekanntmachung (§ 17 Nr. 1 VOL/A) vorausgehende Entscheidungen der Vergabestelle (hier: Erstellung der Leistungsbeschreibung) nicht dem Anwendungsbereich des § 16 VgV.*)

3. Die Bescheidung einer Rüge ist in aller Regel eine Entscheidung i. S. d. § 16 VgV.*)

4. Der Verstoß gegen § 16 VgV ist ein Verfahrensfehler, der von der Vergabestelle auch noch nach Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dadurch geheilt werden kann, dass sie die betroffene Entscheidung unter Ausschluss als voreingenommen geltender Personen überprüft.*)

5. Es kann dahinstehen, ob § 15 Abs. 2 AEG durch §§ 97 ff. GWB verdrängt wird. Auch wenn § 15 Abs. 2 AEG weiterhin anwendbar wäre, beschränkte sich das Ermessen der Aufgabenträger auf die Frage, ob sie ausschreiben. Mit der Entscheidung für eine Ausschreibung unterwerfen sie sich dem Vergaberechtsregime.*)

6. Die Ausschreibung von Verkehrsdienstsleistungen ist ausschließlich an den Vorschriften des nationalen Vergaberechts i. V. m. den EWG-Richtlinien für das öffentliche Beschaffungswesen zu messen. Ein Recht der als Auftragnehmer in Frage kommenden Verkehrsunternehmen, auf die Beschaffenheit künftig zu erbringender Verkehrsdienstleistungen bereits im Vergabeverfahren durch unternehmerische Gestaltungsfreiheit Einfluss zu nehmen, ist weder geltendem noch geplantem europäischen Recht zu entnehmen.*)

7. Es ist nicht Aufgabe der Vergabekammern und -senate, den tatsächlichen oder vermeintlichen Bedarf einer Vergabestelle zu ermitteln oder zu überprüfen. Es gehört ebenso wenig zu ihren Aufgaben, darüber zu befinden, ob Ausschreibungsmodalitäten zweckmäßig sind oder gar darüber zu spekulieren, ob eine andere inhaltliche Gestaltung der Vergabeunterlagen zu erheblichen Kosteneinsparungen führen könnte.*)

8. Weil es auf dem neuen Markt des Schienenpersonennahverkehrs mit zahlreichen "Newcomern" als potentiellen Bietern weder verkehrsübliche Bezeichnungen noch normierte technische Spezifikationen gibt, mit deren Hilfe die komplexen Leistungen nach Art, Beschaffenheit und Umfang hinreichend beschreibbar wären, ist gegen eine detaillierte konstruktive Leistungsbeschreibung (§ 8 Nr. 2 Abs. 1 lit. b VOL/A) nichts einzuwenden.*)

9. §§ 17 Nr. 3 Abs. 5, 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. g VOL/A setzen ungeschrieben, weil selbstverständlich, das Recht der Vergabestelle voraus, allein darüber zu entscheiden, ob sie Nebenangebote/Änderungsvorschläge zulassen will oder nicht.*)

10. Eine Vergabestelle verstößt nicht allein deshalb gegen den in § 97 Abs. 2 GWB normierten Gleichbehandlungsgrundsatz, weil sie auf "ererbte" Wettbewerbsnachteile (hier: Personalkostenstruktur) eines ehemaligen Staatsunternehmens keine Rücksicht nimmt, sondern die Ausschreibung innerhalb der vom Vergaberecht gezogenen Grenzen nach ihren Vorstellungen gestaltet.*)

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IBRRS 2002, 2088
VergabeVergabe
Organisationsverschulden / Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

OLG Koblenz, Beschluss vom 22.04.2002 - 1 Verg 1/02

1. Es ist ein dem Beteiligten zuzurechnendes, einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entgegenstehendes Organisationsverschulden des Verfahrensbevollmächtigten, wenn er die Telefax-Nummer des Oberlandesgerichts durch eine Kanzleibedienstete bei der Auskunft der Telekom erfragen lässt und das am letzten Tag der Rechtsmittelfrist per Telefax übersandte Beschwerdeschreiben das Oberlandesgericht nicht erreicht, weil die angegebene Nummer unrichtig ist.*)

2. Die Verwerfung der sofortigen Beschwerde als unzulässig kann als Prozessentscheidung ohne mündliche Verhandlung erfolgen.*)

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