Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
10913 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2002
IBRRS 2002, 0452
VK Sachsen, Beschluss vom 14.12.2001 - 1/SVK/123-01
1. Ein Nebenangebot ist objektiv gleichwertig, wenn es mit hinreichender Sicherheit geeignet ist, dem Willen des Auftraggebers in allen technischen und wirtschaftlichen Einzelheiten gerecht zu werden. Letztere Anforderung ist bei einem erhöhten Reinigungsaufwand nicht erfüllt.*)
2. Der Auftraggeber ist bei der Gewichtung der einzelnen Wertungskriterien frei, muss jedoch den Preis zu mindestens 30 % berücksichtigen.*)
3. Hat der Auftraggeber neben dem Preis noch weitere Wertungskriterien aufgestellt, bei seiner Wertung aber fälschlicherweise ausschließlich auf den Preis abgestellt, kann die Antragstellerin nach § 25 b Nr. 1 VOB/A mangels Rechtsverletzung keine Besserbewertung verlangen, wenn sie ohnehin bei korrekter Wertung preisbeste Bieterin ist.*)
4. Mit eigener Antragstellung hat die Beigeladene ein Kostenrisiko auf sich genommen und trägt die Kosten des Verfahrens zusammen mit dem Auftraggeber als Gesamtschuldner.*)

IBRRS 2002, 0443

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.08.2001 - Verg 1/01
Zur Frage der Erstattungspflicht anwaltlicher Kosten.

IBRRS 2002, 0437

OLG Celle, Beschluss vom 08.11.2001 - 13 Verg 11/01
Eine Parallelausschreibung ist unzulässig, wenn berechtigte Interessen der Bieter im Hinblick auf einen unzumutbaren Arbeitsaufwand für die Angebotskalkulation nicht gewahrt werden.

IBRRS 2002, 0434

OLG Stuttgart, Urteil vom 11.04.2002 - 2 U 240/01
Bei Vergaben unterhalb der Schwellenwerte besteht grundsätzlich kein Rechtsschutz vor den ordentlichen Gerichten. Bei Vergabeverstößen sind die Bieter auf nachträgliche Schadensersatzansprüche verwiesen.

IBRRS 2002, 0430

VK Sachsen, Beschluss vom 13.02.2002 - 1/SVK/003-02
1. Ein Pauschalfestpreisangebot ohne Nachunternehmerverzeichnis und ohne Fabrikatsangaben ist im Rahmen einer Ausschreibung mit Leistungsverzeichnis nicht wertbar.*)
2. Die durch ein solches Angebot bewirkten Unklarheiten können nicht gem. § 24 Nr. 3 VOB/A durch ein Bietergespräch beseitigt werden; es handelt sich nicht um Änderungen geringen Umfangs.*)

IBRRS 2002, 0421

OLG Jena, Beschluss vom 13.09.2001 - 6 Verg 1/01
Festsetzung des Streitwertes und Berechnung der Anwaltsgebühren.

IBRRS 2002, 0420

OLG Naumburg, Beschluss vom 28.09.2001 - 1 Verg 9/01
Wird der ordnungsgemäße Nachprüfungsantrag eines Bieters von der Vergabekammer verworfen, zugleich jedoch im Rahmen dieses Vergabenachprüfungsverfahrens nach § 114 Abs. 1 Satz 2 GWB die Aufhebung des Vergabeverfahrens angeordnet, so kann auch die Vergabestelle Mitunterlegene des Verfahrens iSv. § 128 Abs. 3 GWB (neben dem unterlegenen Bieter) sein.
Dies gilt zumindest dann, wenn die Vergabekammer im Nachprüfungsverfahren auf das Vorliegen eines etwaigen Aufhebungsgrundes i.S.v. § 26 VOB/A so rechtzeitig hingewiesen hatte, dass die Vergabestelle ausreichend Gelegenheit gehabt hätte, hierauf zu reagieren und ggfs. ihren Antrag entsprechend umzustellen.*)

IBRRS 2002, 0413

VK Sachsen, Beschluss vom 30.10.2001 - 1/SVK/102-01
1. Für die Überprüfung der Bewertung der Eignung durch den Auftraggeber versetzt sich die Vergabekammer in dasjenige Verfahrensstadium zurück, in dem darüber entschieden wurde. Argumente, die der Auftraggeber erst nachträglich im Zuge der Vergabenachprüfung aufführt, bleiben unberücksichtigt.*)
2. Negativerfahrungen bei einem vorausgegangenem Bauvorhaben rechtfertigen nicht den Ausschluss wegen fehlender Zuverlässigkeit, sofern sie sanktionslos blieben und nicht zweifelsfrei dem Bieter zuzurechnen sind.*)

IBRRS 2002, 0412

VK Sachsen, Beschluss vom 11.10.2001 - 1/SVK/98-01
1. Der Entscheidungsspielraum einer Vergabekammer umfasst, ob ein Auftraggeber den ihm grundsätzlich zustehenden Ermessensspielraum im Vergabeverfahren sachgerecht, d.h. nicht unter Verwendung sachfremder Kriterien ausgeübt hat. Für darüber hinausgehende Feststellungen besteht kein Raum. Insbesondere kann die Vergabekammer nicht die Ermessensentscheidung des Auftraggebers ersetzen bzw. wiederholen.*)
2. Zumal im sensiblen Bereich der Computer- und Messtechnik ist der gegnerischen Partei aus Geheimschutzgründen die Einsicht in Angebote der Konkurrenz zu versagen.*)

IBRRS 2002, 0411

VK Sachsen, Beschluss vom 19.11.2001 - 1/SVK/119-01
1. Bei einer Vergabe nach der VOF stellt es einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot dar, von den Bietern örtliche Präsenz sowie Erfahrungen mit der landeseigenen Katasterverordnung zu fordern. Dies umso mehr, als auf einer Punktetabelle hiermit wesentlicher Vorsprung erreicht werden kann.*)
2. Die Vergabe eines Teils der Leistung an einen Subunternehmer stellt u.U. eine Benachteiligung des Auftraggebers dar und ist mit entsprechendem Punkteabzug zu bewerten.*)
3. Hat der Auftraggeber erkannt, dass alle Bieter ihr Angebot aufgrund einer fehlerhaften Flächenangabe erstellt haben, so ist allen Bietern Gelegenheit zu geben, diesen Fehler zu berichtigen.*)

IBRRS 2002, 0410

VK Sachsen, Beschluss vom 06.11.2001 - 1/SVK/115-01g
Dem Antrag auf Gestattung des Zuschlags für einen Teil der ausgeschriebenen Leistung kann nicht stattgegeben werden, wenn es sich um eine Ausschreibung handelt, die nicht entsprechend in Lose aufgeteilt worden ist.*)

IBRRS 2002, 0409

VK Sachsen, Beschluss vom 04.10.2001 - 1/SVK/98-01g
Entscheidung über Zuschlagsgestattung positiv.*

IBRRS 2002, 0406

VK Sachsen, Beschluss vom 01.02.2002 - 1/SVK/131-01
1. Bei einer parallelen Ausschreibung von losweiser- und Gesamtvergabe haben die Einzellosbieter einen Anspruch darauf, dass neben der Submission ihres Einzelloses auch mitgeteilt wird, dass es ein Angebot zur Gesamtvergabe gibt.*)
2. Ein Pauschalfestpreisangebot ohne Nachunternehmerverzeichnis und ohne Fabrikatsangaben ist im Rahmen einer Ausschreibung mit Leistungsverzeichnis nicht wertbar.*)
3. Die durch ein solches Angebot bewirkten Unklarheiten können nicht gem. § 24 Nr. 3 VOB/A durch ein Bietergespräch beseitigt werden; es handelt sich nicht um Änderungen geringen Umfangs.*)

IBRRS 2002, 0405

VK Sachsen, Beschluss vom 13.02.2002 - 1/SVK/2-02
1.) Versieht der Bieter in einem Anschreiben zu seinem Angebot das Leistungsverzeichnis mit Anmerkungen und Kommentaren allgemeiner und technischer Art, so muss der Auftraggeber diese so werten, wie sie von einem verständigen Empfänger in der Lage des Auftraggebers aufzufassen war.*)
2.) Bei einer parallelen Ausschreibung von losweiser- und Gesamtvergabe haben die Einzellosbieter einen Anspruch darauf, dass neben der Submission ihres Einzelloses auch mitgeteilt wird, dass es ein Angebot zur Gesamtvergabe gibt.*)
3.) Ein Pauschalfestpreisangebot ohne Nachunternehmerverzeichnis und ohne Fabrikatsangaben ist im Rahmen einer Ausschreibung mit Leistungsverzeichnis nicht wertbar.*)
4.) Die durch ein solches Angebot bewirkten Unklarheiten können nicht gem. § 24 Nr. 3 VOB/A durch ein Bietergespräch beseitigt werden; es handelt sich nicht um Änderungen geringen Umfangs.*)
IBRRS 2002, 0402

VK Sachsen, Beschluss vom 12.04.2002 - 1/SVK/024-02g
1. Die Wertung eines Nebenangebotes setzt voraus, dass sich der Auftraggeber ein klares Bild über die vorgeschlagene Ausführung machen kann. Dazu ist gemäß § 133, § 157 BGB auf den Empfängerhorizont des Auftraggebers abzustellen.*)
2. Eine Preisdifferenz von 12 % des 2. Angebotes des Mindestbietenden zum Nächstbietenden verpflichtet den Auftraggeber, im Rahmen seines Beurteilungsspielraumes zu ermitteln, ob der angebotene Angebotspreis angemessen erscheint (§ 25 Nr. 3 Abs. 2 VOB/A).*)
3. Der im Rahmen eines Aufklärungsgespräches dargelegte, geplante Wiedereinbau von Bodenmassen ist dann keine unzulässige Nachverhandlung i.S.d. § 21 Nr. 1 Abs. 2, § 24 Nr. 3 VOB/A, wenn er das Angebot lediglich erläutert und inhaltlich von den Verdingungsunterlagen gedeckt ist.*)
4. Die vorweggenommene summenmäßige Nachtragsbegrenzung ist keine unzulässige Nachverhandlung i.S.d. § 24 Nr. 3 VOB/A, da sie inhaltlich keine Frage der Zuschlagserteilung, sondern der Abwicklung ist.*)
5. Die nachträgliche Vereinbarung, die Position Baustelleneinrichtung nicht wie laut LV-Text vorgegeben nach Leistungserbringung, sondern entsprechend dem Bautenstand abzurechnen, ist eine unzulässige Nachverhandlung nach § 24 Nr. 3, § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A. Sie führt nicht zum zwingenden Ausschluss des Angebotes sondern zu dessen Wertung in der "Urfassung".*)

IBRRS 2002, 0401

VK Sachsen, Beschluss vom 10.04.2002 - 1/SVK/23-02G
1. An die Darlegung eines drohenden Schadens dürfen in Verfahren nach der VOF gemäß § 107 Abs. 2 S. 2 GWB keine (zu) hohen Anforderungen gestellt werden, da der Bewerber mangels Submissionstermin keinerlei greifbare Anhaltspunkte hat, wie er im Wettbewerbsfeld positioniert ist und wie seine theoretische Zuschlagschance aussieht.*)
2. Die vom Auftraggeber in der Bekanntmachung zwingend mitzuteilenden Teilnahmebedingungen enthalten eine Bindungswirkung für und gegen den Auftraggeber. Dieser darf seine bekannt gemachten Mindestbedingungen nachträglich weder erleichtern noch verschärfen.*)
3. Sachverständige nach § 6 Abs. 2 VOF dürfen keinen entscheidenden Einfluss auf die Auswahlentscheidung haben.*)
4. Die Verpflichtung zur Bekanntmachung eines (Planungs-)Wettbewerbs nach § 20 Abs. 2 i. V. m. Abs. 8 VOF hat wie jede Publikationsregelung drittschützende Wirkung.*)

IBRRS 2002, 0399

BayObLG, Beschluss vom 28.09.2001 - Verg 13/01
Festsetzung des Gegenstandwertes.

IBRRS 2002, 0388

VK Bund, Beschluss vom 19.03.2002 - VK 2-06/02
Zur Frage eines ungewöhnlichen Wagnisses nach § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A

IBRRS 2002, 0386

VK Bund, Beschluss vom 01.03.2002 - VK 1-3/02
Ein Bieter ist nicht schon deshalb ungeeignet i.S.d. § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A, weil er die Herstellung nicht im eigenen Betrieb, sondern mittels eines Dritten vorsieht.

IBRRS 2002, 0385

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.03.2002 - Verg 43/01
In den Vorschriften über das Verfahren vor der Vergabekammer (§§ 107 ff) ist eine Aussetzung des Verfahrens wegen einer entscheidungserheblichen Vorfrage über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses, das Gegenstand eines anderen Rechtsstreits ist bzw. von einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist, nicht vorgesehen.

IBRRS 2002, 0384

OLG Celle, Beschluss vom 13.03.2002 - 13 Verg 4/02
Zur Vorabentscheidung zu § 121 GWB bei offensichtlichem Fehler im Kurztext eines Gebotes.*)

IBRRS 2002, 0374

BGH, Urteil vom 06.02.2002 - X ZR 185/99
Reduziert der öffentliche Auftraggeber im Einverständnis mit einem Bieter einen Einzelpreis in dessen Angebot mit der Folge, daß der Bieter in der Gesamtwertung der Angebote eine günstigere Position einnimmt, so handelt es sich hierbei nicht um eine unschädliche "Klarstellung" des Angebots, sondern um eine nachträgliche, nach § 24 Nr. 3 VOB/A unzulässige Preisänderung, die bei der Bewertung der Angebote nicht berücksichtigt werden darf.*)

IBRRS 2002, 0373

BGH, Urteil vom 28.02.2002 - VII ZR 376/00
Für die Bestimmung einer nach VOB/A ausgeschriebenen Leistung sind neben dem Wortlaut der Leistungsbeschreibung die Umstände des Einzelfalles, unter anderem die Besonderheiten des Bauwerkes, maßgeblich.*)

IBRRS 2002, 0366

EuGH, Urteil vom 27.11.2001 - Rs. C-285/99
Artikel 30 Absatz 4 der Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge ist wie folgt auszulegen:
a) Er steht einer Regelung und Verwaltungspraxis eines Mitgliedstaats entgegen, wonach es dem öffentlichen Auftraggeber erlaubt ist, Angebote, die einen die Ungewöhnlichkeitsschwelle überschreitenden Preisnachlass aufweisen, ausschließlich unter Berücksichtigung der zu den vorgeschlagenen Preisen gegebenen Erläuterungen als ungewöhnlich niedrig abzulehnen, die mindestens 75 % des in der Ausschreibung als Richtwert genannten Auftragspreises betreffen müssen und von den Bietern ihrem Angebot beigefügt werden mussten, ohne dass diesen die Möglichkeit gegeben wird, nach Öffnung der Umschläge ihren Standpunkt zu denjenigen Bestandteilen der angebotenen Preise darzulegen, die Argwohn hervorgerufen haben.
b) Er steht ferner einer Regelung und Verwaltungspraxis eines Mitgliedstaats entgegen, wonach der öffentliche Auftraggeber verpflichtet ist, bei der Überprüfung der ungewöhnlich niedrigen Angebote nur die Erläuterungen bezüglich der Wirtschaftlichkeit des Bauverfahrens, der gewählten technischen Lösungen oder besonders günstiger Bedingungen, über die der Bieter verfügt, mit Ausnahme der Erläuterungen zu Elementen zu berücksichtigen, für die ein Mindestwert in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften festgelegt ist oder amtlichen Angaben entnommen werden kann.
c) Er steht dagegen, sofern im Übrigen alle seine Anforderungen beachtet und die mit der Richtlinie 93/37 verfolgten Ziele nicht berührt werden, einer Regelung und Verwaltungspraxis eines Mitgliedstaats grundsätzlich nicht entgegen, wonach im Zusammenhang mit der Bestimmung der ungewöhnlich niedrigen Angebote und der Überprüfung dieser Angebote zum einen alle Bieter, um nicht von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, ihrem Angebot Erläuterungenzu den vorgeschlagenen Preisen beifügen müssen, die mindestens 75 % des als Richtwert festgelegten Auftragspreises betreffen, und zum anderen zur Berechnung der Ungewöhnlichkeitsschwelle eine Methode angewandt wird, die sich auf das Mittel aller für die fragliche Vergabe erhaltenen Angebote stützt, so dass die Bieter diesen Schwellenwert bei der Einreichung ihrer Unterlagen nicht kennen können; das Ergebnis, zu dem die Anwendung dieser Berechnungsmethode führt, muss jedoch vom öffentlichen Auftraggeber noch einmal überprüft werden können.*)

IBRRS 2002, 0364

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.01.2002 - 21 U 82/01
Zu den Fragen, wann die Aufhebung eines Ausschreibungsverfahrens rechtswidrig ist und ob das positive oder nur das negative Interesse eines Bieters bei Rechtswidrigkeit der Aufhebung ersetzt werden muss.

IBRRS 2002, 0333

OLG Naumburg, Urteil vom 22.01.2002 - 1 U (Kart) 2/01
1. Ein ungewöhnliches Wagnis i. S. v. § 9 Nr. 2 VOB/A liegt nicht vor, wenn der Auftragnehmer die Möglichkeit hat, das einem Auftrag immanente, nicht zu vermeidende Wagnis in wirtschaftlicher Hinsicht abzusichern.*)
2. Die Munitionsberäumung eines ehemaligen militärischen Truppenübungsplatzes ist typischer Weise dadurch gekennzeichnet, dass der Aufwand zur Abarbeitung des Auftrages vorab nicht hinreichend sicher zu ermitteln ist. Die Erstellung einer Leistungsbeschreibung für den Auftrag auf der Grundlage der "Hochrechnung" der Ergebnisse der Beräumung eines repräsentativen Testfeldes ist nicht als fehlerhaft i. S. v. § 9 VOB/A anzusehen.*)
3. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber im Leistungsverzeichnis nicht die Anzahl der Arbeitsstunden, sondern die Zahl bzw. das Gewicht der Fundstücke zur Grundlage der Berechnung der Vergütung erhebt.*)

IBRRS 2002, 0329

OLG Jena, Urteil vom 27.02.2002 - 6 U 360/01
1.) Der zu Unrecht übergangene Bieter kann als Schadensersatz nicht sowohl das negative als auch das positive Interesse fordern.*)
2.) Hat der Auftraggeber das Angebot der Klägerin in die letzte Wertungsstufe, die Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 25 Nr. 3 Abs. 3 S. 2 und 3 VOB/A mit einbezogen, ist er im Grundsatz gehindert, bei der Zuschlagserteilung Umstände aus vorangegangenen Wertungsstufen, etwa fehlende oder besondere Eignung des Bieters erneut zu berücksichtigen (vgl. BGH WM 2002, 305).*)
3.) Ein Angebot ist nicht unvollständig im Sinne von § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A, wenn es in einer Reihe von 26 Positionen einen Einheitspreis von 0,01 DM angibt.*)
4.) Für den Auftraggeber kann sich bei Mengenänderungen ein Preisrisiko daraus ergeben, dass einzelne Einheitspreise bewusst zu niedrig in ein Angebot eingesetzt werden. Hier kann der Zuschlag auf ein preislich etwas höheres, aber mit weniger Risiken behaftetes Angebot durchaus VOB/A-gerecht sein, da in diesem Fall das niedrigere Angebot unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkts in Wahrheit nicht das wirtschaftlichste ist.*)
IBRRS 2002, 0328

VK Sachsen, Beschluss vom 19.12.2001 - 1/SVK/128-01
Zur Kostenentscheidung

IBRRS 2002, 0321

EuGH, Urteil vom 27.11.2001 - Rs. C-286/99
Artikel 30 Absatz 4 der Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge ist wie folgt auszulegen:
a) Er steht einer Regelung und Verwaltungspraxis eines Mitgliedstaats entgegen, wonach es dem öffentlichen Auftraggeber erlaubt ist, Angebote, die einen die Ungewöhnlichkeitsschwelle überschreitenden Preisnachlass aufweisen, ausschließlich unter Berücksichtigung der zu den vorgeschlagenen Preisen gegebenen Erläuterungen als ungewöhnlich niedrig abzulehnen, die mindestens 75 % des in der Ausschreibung als Richtwert genannten Auftragspreises betreffen müssen und von den Bietern ihrem Angebot beigefügt werden mussten, ohne dass diesen die Möglichkeit gegeben wird, nach Öffnung der Umschläge ihren Standpunkt zu denjenigen Bestandteilen der angebotenen Preise darzulegen, die Argwohn hervorgerufen haben.
b) Er steht ferner einer Regelung und Verwaltungspraxis eines Mitgliedstaats entgegen, wonach der öffentliche Auftraggeber verpflichtet ist, bei der Überprüfung der ungewöhnlich niedrigen Angebote nur die Erläuterungen bezüglich der Wirtschaftlichkeit des Bauverfahrens, der gewählten technischen Lösungen oder besonders günstiger Bedingungen, über die der Bieter verfügt, mit Ausnahme der Erläuterungen zu Elementen zu berücksichtigen, für die ein Mindestwert in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften festgelegt ist oder amtlichen Angaben entnommen werden kann.
c) Er steht dagegen, sofern im Übrigen alle seine Anforderungen beachtet und die mit der Richtlinie 93/37 verfolgten Ziele nicht berührt werden, einer Regelung und Verwaltungspraxis eines Mitgliedstaats grundsätzlich nicht entgegen, wonach im Zusammenhang mit der Bestimmung der ungewöhnlich niedrigen Angebote und der Überprüfung dieser Angebote zum einen alle Bieter, um nicht von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, ihrem Angebot Erläuterungenzu den vorgeschlagenen Preisen beifügen müssen, die mindestens 75 % des als Richtwert festgelegten Auftragspreises betreffen, und zum anderen zur Berechnung der Ungewöhnlichkeitsschwelle eine Methode angewandt wird, die sich auf das Mittel aller für die fragliche Vergabe erhaltenen Angebote stützt, so dass die Bieter diesen Schwellenwert bei der Einreichung ihrer Unterlagen nicht kennen können; das Ergebnis, zu dem die Anwendung dieser Berechnungsmethode führt, muss jedoch vom öffentlichen Auftraggeber noch einmal überprüft werden können.*)

IBRRS 2002, 0302

BGH, Urteil vom 28.02.2002 - VII ZR 455/00
Die Vereinbarung der Bauvertragsparteien über die Anrufung der VOB-Schiedsstelle beim Innenministerium kann zur Hemmung der Verjährung führen.*)

IBRRS 2002, 0278

VK Sachsen, Beschluss vom 12.11.2001 - 1/SVK/115-01
Die Erfahrung in der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber ist kein eigenständiges Bewertungskriterium in einem Verfahren nach VOF, sondern allenfalls ein Aspekt der Eignung des Bewerbers. Dieser Erfahrung darf keinen maßgeblichen Einfluss auf die Auswahl der Bieter haben, erst recht nicht, wenn dies nicht transparent gemacht worden ist.*)

IBRRS 2002, 0277

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.10.2001 - 1 VK 36/01
1. Nebenangebote mit an Bedingungen geknüpften Preisnachlässen, deren Bestimmtheit oder Erfüllbarkeit nicht eindeutig festgestellt werden kann, dürfen nicht gewertet werden.
2. Die Wertung eines bedingten Nebenangebotes ist unzulässig, wenn die Erfüllung der Bedingung auch vom Willen des Bieters abhängt.

IBRRS 2002, 0276

OLG Jena, Beschluss vom 05.12.2001 - 6 Verg 3/01
1. Erforderliche Eignungsnachweise müssen in der Vergabebekanntmachung oder in der Aufforderung zur Angebotsabgabe aufgeführt sein.
2. Der Katalog zulässiger Nachweise der fachlichen Eignung in § 8 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A ist bei Vergabe öffentlicher Bauaufträge oberhalb des EG-Schwellenwertes abschließend.

IBRRS 2002, 2431

VK Bund, Beschluss vom 23.01.2004 - VK 2-132/03
1. Änderungen an den Verdingungsunterlagen, gleichgültig in welchem Teil und in welchem Ausmaß, sind daher als unzulässig anzusehen. Ein Ermessensspielraum besteht nicht.
2. Sofern ein Bieter andere Lösungen für eine bestimmte Leistung anbieten möchte, die von den Verdingungsunterlagen abweichen, muss er explizit Nebenangebote beziehungsweise Änderungsvorschläge unterbreiten und diese auf gesonderter Anlage kenntlich machen.

IBRRS 2002, 0271

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.11.2001 - Verg 33/01
Die fehlende Vorlage einer Referenzliste, die über Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad vergleichbarer Leistungen sowie über die Umsätze der letzten drei Jahre Aufschluss geben kann, rechtfertigt den Ausschluss des Angebots von der Wertung.

IBRRS 2002, 0270

OLG Dresden, Beschluss vom 09.11.2001 - WVerg 0009/01
Einem Unternehmen, das an einem Vergabeverfahren weder beteiligt war noch hätte beteiligt werden müssen, fehlt die Antragsbefugnis für ein Nachprüfungsverfahren, mit dem allein beanstandet werden soll, dass das Verfahren wegen eines Verstoßes gegen § 13 VgV (gegenüber einem beteiligten Bieter) nicht rechtswirksam beendet worden sei (§ 13 Satz 4 VgV) und dies eine neuerliche Vergabe erforderlich mache, welche die Vergabestelle bislang unterlassen habe.*)

IBRRS 2002, 0269

BayObLG, Beschluss vom 22.01.2002 - Verg 18/01
1. Zum Primärrechtsschutz und zur Antragsbefugnis eines Unternehmens, das geltend macht, durch die unterlassene Ausschreibung eines Dienstleistungsauftrags in Bieterrechten verletzt zu sein.*)
2. Zur Rügeobliegenheit bei unterbliebenem Vergabeverfahren.*)
3. Zu den Voraussetzungen eines Eigengeschäfts (sogenannte in-houseVergabe) bei Vergabe eines Entsorgungsauftrags an eine gemischtwirtschaftliche Gesellschaft (GmbH), an der die öffentliche Auftraggeberseite mit 51 % beteiligt ist.*)
IBRRS 2002, 0268

LG Heilbronn, Urteil vom 19.11.2001 - 22 O 294/01
1. Bei Ausschreibungen mit einem Volumen unterhalb der europarechtlichen Schwellenwerte besteht Rechtsschutz vor den ordentlichen Gerichten.
2. Es gibt im Vergabeverfahren keinen Beurteilungsspielraum der Vergabestelle, welcher der gerichtlichen Nachprüfung entzogen ist.

IBRRS 2002, 0228

VK Bund, Beschluss vom 28.08.2001 - VK 1-29/01
Die Spekulation auf einen Auftrag bedeutet oftmals den Verlust des Vergaberechtsschutzes nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen.

IBRRS 2002, 0226

OLG Rostock, Beschluss vom 16.05.2001 - 17 W 1/01
Nachprüfungsantrag nach Zuschlagserteilung im VOF-Verfahren.

IBRRS 2002, 0219

OLG Celle, Urteil vom 27.12.2001 - 13 U 126/01
Es ist vergaberechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Auftraggeber einen Bieter mit der Begründung mangelnder Eignung nicht berücksichtigt, wenn die ausgeschriebenen Leistungen ein Handwerk betreffen, für das der Bieter nicht in der Handwerksrolle eingetragen ist.

IBRRS 2002, 0209

VK Bund, Urteil vom 05.09.2001 - VK 1-23/01
Zur Wirksamkeit einer Rüge nach § 107 Abs. 3 GWB durch Anwaltsschreiben ist die Vorlage einer Originalvollmacht nicht erforderlich. § 174 BGB ist nicht anwendbar.
IBRRS 2002, 0208

OLG Rostock, Beschluss vom 06.06.2001 - 17 W 6/01
Stellt ein Architektenbüro bei Durchsicht der vom Auftraggeber übersandten Aufgabenbeschreibung fest, dass für die Ausarbeitung der geforderten Angebotsunterlagen nur eine Pauschalvergütung festgesetzt wurde, obwohl bereits im Bewerbungsverfahren nach der HOAI zu vergütende Leistungen verlangt werden, und rügt er diesen möglichen Vergabefehler nicht unverzüglich, ist ein anschließendes Nachprüfungsverfahren unzulässig.

IBRRS 2002, 0203

EuGH, Urteil vom 12.07.2001 - Rs. C-399/98
Die Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge steht nationalen städtebaurechtlichen Vorschriften entgegen, wonach ein Bauherr, der sich auf eine Baugenehmigung und einen genehmigten Erschließungsplan stützen kann, eineErschließungsanlage, deren Wert den in der Richtlinie festgesetzten Schwellenwert erreicht oder übersteigt, unmittelbar erstellen und die Kosten hierfür ganz oder teilweise von dem wegen der Baugenehmigung geschuldeten Beitrag abziehen kann, ohne dass die in der Richtlinie festgelegten Verfahren eingehalten werden.*)

IBRRS 2002, 0192

OLG Koblenz, Urteil vom 05.12.2001 - 1 U 2046/98
Bei einem VOB-Bauvertrag gelten die Preisermittlungsgrundlagen des Hauptvertrages auch für Nachtragsleistungen, also auch der dort zugrundegelegte Mittellohn.

IBRRS 2002, 0188

EuGH, Urteil vom 16.10.1997 - Rs. C-304/96
Artikel 30 Absatz 4 der Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge ist dahin auszulegen, daß er es dem öffentlichen Auftraggeber nicht gestattet, nach dem 31. Dezember 1992 anomal niedrige Angebote abzulehnen, ohne das Prüfungsverfahren nach Unterabsatz 1 dieser Bestimmung einzuhalten.*)

IBRRS 2002, 0187

EuGH, Urteil vom 17.09.1997 - Rs. C-54/96
Aus Artikel 41 der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge ergibt sich nicht, daß mangels Umsetzung dieser Richtlinie innerhalb der hierzu vorgesehenen Frist die zur Nachprüfung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bau- und Lieferaufträge zuständigen Instanzen der Mitgliedstaaten auch zur Nachprüfung von Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge befugt sind. Die Erfordernisse einer der Richtlinie 92/50 entsprechenden Auslegung des nationalen Rechts und eines effektiven Schutzes der Rechte des einzelnen gebieten es dem nationalen Gericht jedoch, zu prüfen, ob dem einzelnen aufgrund der einschlägigen Vorschriften des nationalen Rechts ein Anspruch auf Nachprüfung der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge zuerkannt werden kann. Unter Umständen wie denen des vorliegenden Falles hat das nationale Gericht insbesondere zu prüfen, ob dieser Anspruch auf Nachprüfung vor denselben Instanzen geltend gemacht werden kann, die auf dem Gebiet der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge vorgesehen sind.*)
IBRRS 2002, 0186

EuGH, Urteil vom 10.11.1998 - Rs. C-360/96
1.) Artikel 1 Buchstabe b Unterabsatz 2 der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge unterscheidet zwischen den im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben, die nicht gewerblicher Art sind, einerseits und den im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben, die gewerblicher Art sind, andererseits. *)
2.) Der Begriff der im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben nicht gewerblicher Art schließt Aufgaben nicht aus, die von Privatunternehmen erfüllt werden oder erfüllt werden könnten. *)
3.) Die Eigenschaft einer Stelle als Einrichtung des öffentlichen Rechts hängt nicht davon ab, welchen Anteil die Erfüllung von im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben nicht gewerblicher Art an der Tätigkeit der betreffenden Stelle ausmacht. Es ist ebenfalls unerheblich, ob von einer separaten juristischen Person, die zu derselben Gruppe oder demselben Konzern gehört, gewerbliche Tätigkeiten ausgeübt werden. *)
4.) Nach Artikel 1 Buchstabe b Unterabsatz 2 der Richtlinie 92/50 ist das Vorliegen von im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben nicht gewerblicher Art objektiv zu beurteilen und die Rechtsform der Bestimmungen, in denen diese Aufgaben genannt sind, insoweit unerheblich. *)
IBRRS 2002, 0150

EuGH, Urteil vom 07.12.2000 - Rs. C-94/99
1. Der in der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge enthaltene Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter ist nicht schon dadurch verletzt, dass ein öffentlicher Auftraggeber zu einem Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge Einrichtungen zulässt, die entweder von ihm selbst oder von anderen öffentlichen Auftraggebern Zuwendungen gleich welcher Art erhalten, die es ihnen ermöglichen, zu Preisen anzubieten, die erheblich unter denen ihrer Mitbewerber liegen, die keine solche Zuwendungen erhalten.*)
2. Die Tatsache allein, dass ein öffentlicher Auftraggeber solche Einrichtungen zu einem Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge zulässt, stellt weder eine versteckte Diskriminierung noch eine mit Artikel 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 49 EG) unvereinbare Beschränkung dar.*)

IBRRS 2002, 0149

EuGH, Urteil vom 26.09.2000 - Rs. C-225/98
1.) Die Französische Republik hat bei verschiedenen Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge betreffend den Bau und die Unterhaltung von Schulgebäuden durch die Region Nord-Pas-de-Calais und das Departement Nord, die in einem Zeitraum von drei Jahren untersucht wurden, gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 59 EG-Vertrag sowie aus den Artikeln 12 Absatz 5, 26 und 29 Absatz 2 der Richtlinie 71/305/EWG des Rates vom 26. Juli 1971 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge in der Fassung der Richtlinie 89/440/EWG des Rates vom 18. Juli 1989 und aus den Artikeln 8 Absatz 3, 11 Absatz 5, 22 Absatz 2 und 30 Absatz 2 der Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge verstoßen. *)
2.) Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. *)
3.) Die Französische Republik und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften tragen ihre eigenen Kosten. *)
