Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
10831 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2000
IBRRS 2000, 1239BayObLG, Beschluss vom 28.12.1999 - Verg 7/99
1. Die Vertretung des Freistaates Bayern im Beschwerdeverfahren nach GWB §§ 116 ff. ist nicht durch die Vertretungsverordnung geregelt. Sie richtet sich nach dem Ressortprinzip. Der Freistaat Bayern wird vertreten durch die Behörde, die die Vergabe verwaltungsmäßig bearbeitet hat, oder durch eine übergeordnete Behörde dieses Geschäftsbereichs.*)
2. Zum Gegenstand des Beschwerdeverfahrens, wenn im Nachprüfungsverfahren die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Ausschlusses eines Angebots beantragt war.*)
3. Zum Ausschluß eines Angebots, wenn im Leistungsverzeichnis Eintragungen des Bieters vorgesehen sind, die nicht ausgefüllt wurden.*)
VolltextIBRRS 2000, 1238
OLG Jena, Beschluss vom 26.10.1999 - 6 Verg 3/99
1. Im Vergabeprüfungsverfahren nach §§ 97ff GWB kann einem Verfahrensbeteiligten, wenn der Prüfungsantrag nicht nach § 110 Abs. 2 S. 1 GWB a limine als offenbar unzulässig oder unbegründet behandelt worden ist, Einsicht in die Akten der Vergabekammer gem. § 111 Abs. 2 GWB nur dann verwehrt werden, wenn bei objektiver, im Beschwerdeverfahren voll nachprüfbarer Betrachtungsweise die Interessenabwägung mit eindeutigem Übergewicht zugunsten des persönlichen oder betrieblichen Geheimnisschutzes desjenigen Mitbieters endet, in dessen Angebotsunterlagen die Einsichtnahme verwehrt wird.*)
2. Die Anordnung der Fortdauer der aufschiebenden Wirkung einer von einem vor der Vergabekammer erfolglosen Bieter eingelegten Beschwerde unterbleibt bei nicht offensichtlich unzulässigem oder unbegründetem Rechtsmittel nur dann, wenn schwerwiegende Gründe des allgemeinen Wohls es rechtfertigen, den Weg zum Zuschlag vor Abschluss des Vergabeprüfungsverfahrens freizugeben.*)
VolltextIBRRS 2000, 1291
VK Bund, Beschluss vom 30.03.2000 - VK 2-2/00
Die Vergabestelle muss den Rechtsgedanken des § 36 Abs. 2 Satz 1 GWB, dass Unternehmen, die unter einer einheitlichen Leitung stehen, als Einheit anzusehen sind, nicht bei der Bewertung der Angebote nach § 25 Nr. 3 VOL/A berücksichtigen, sondern bei der Prüfung der Frage, ob die Angebote im Wettbewerb erfolgt sind.
VolltextIBRRS 2000, 1296
EuGH, Urteil vom 16.09.1999 - Rs. C-27/98
1. Artikel 18 Absatz 1 der Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge in der Fassung der Richtlinie 97/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1997 zur Änderung der Richtlinien 92/50/EWG, 93/36/EWG und 93/37/EWG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungs-, Liefer- und Bauaufträge verpflichtet den Auftraggeber nicht, den Auftrag dem einzigen Bieter zu erteilen, der für geeignet gehalten wurde, an der Ausschreibung teilzunehmen.*)
2. Die einzelnen können sich vor den nationalen Gerichten auf Artikel 18 Absatz 1 der Richtlinie 93/37 in der Fassung der Richtlinie 97/52 berufen.*)
VolltextIBRRS 2000, 0890
BGH, Urteil vom 19.12.2000 - X ZB 14/00
Sobald das Vergabeverfahren durch wirksame Erteilung des Auftrags an einen Bieter abgeschlossen ist, kann die Vergabekammer in zulässiger Weise nicht mehr angerufen werden.
VolltextIBRRS 2000, 0773
BGH, Urteil vom 26.10.1999 - X ZR 30/98
1. Bei der Bewertung der Eignung der Bieter ist die Berücksichtigung von Umständen ausgeschlossen, die nicht auf einer gesicherten Erkenntnis des Ausschreibenden beruhen.*)
2. Soweit die auf eine öffentliche Ausschreibung eingereichten Angebote hinsichtlich der für die Vergabeentscheidung nach den Vergabebedingungen maßgebenden Kriterien sachlich und im Hinblick auf den Inhalt des Angebots in technischer, gestalterischer und funktionsbedingter Hinsicht gleichwertig sind, gewinnt der im Angebot genannte Preis für die Vergabeentscheidung ausschlaggebende Bedeutung. Als das annehmbarste Angebot, auf das nach § 25 Nr. 3 Satz 2 VOB/A der Zuschlag erteilt werden soll, ist in einem solchen Fall das Gebot mit dem niedrigsten Angebotspreis anzusehen.*)
3. Unterläßt der Ausschreibende eine nach § 22 Nr. 4 VOB/A gebotene Protokollierung, ist es ihm im Verhältnis zu den Bietern verwehrt, sich auf die Unvollständigkeit des Protokolls zu berufen, wenn er diese nicht beweisen kann.*)
IBRRS 2000, 0772
BGH, Urteil vom 18.01.2000 - KVR 23/98
Wirksamkeit einer Tariftreueerklärung - Tariftreueerklärung II
a) Geht es um die Marktstellung eines Nachfragers von Bauleistungen, beschränkt sich der räumlich relevante Markt nicht auf das Gebiet, in dem die nachgefragte Leistung erbracht werden soll. Zum räumlich relevanten Markt gehören auch andere Nachfrager, soweit die von ihnen nachgefragten Leistungen aus der Sicht der Marktgegenseite als Ausweichmöglichkeit in Betracht kommen.*)
b) Sind die öffentlichen Auftraggeber bei der Vergabe von Straßenbauleistungen bemüht, durch das Verlangen der Abgabe von Tariftreueerklärungen die heimischen Anbieter vor auswärtiger Konkurrenz zu schützen, kann dies darauf hindeuten, daß zwischen ihnen als Nachfragern kein wesentlicher Wettbewerb besteht.*)
c) Die Praxis des Landes Berlin, nur an solche Unternehmen Straßenbauaufträge zu vergeben, die sich zur Einhaltung der geltenden Lohntarife verpflichten (sog. Tariftreueerklärung), verstößt - soweit es ohne eine gültige gesetzliche Grundlage geschieht - gegen das Diskriminierungsverbot des § 20 Abs. 1 GWB.*)
Es wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage eingeholt, ob § 1 Abs. 1 Satz 2 des Berliner Vergabegesetzes mit Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG, mit Art. 31 GG - i.V. mit § 5 TVG und i.V. mit § 20 Abs. 1 GWB - sowie mit Art. 9 Abs. 3 GG vereinbar ist.*)
IBRRS 2000, 0676
BGH, Urteil vom 08.12.1998 - KVR 23/98
Tariftreueerklärung -
Ordnet die Kartellbehörde die sofortige Vollziehung einer Untersagungsverfügung nach Zurückweisung der gegen diese Verfügung gerichteten Beschwerde an, ist für die Entscheidung über den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Rechtsbeschwerde der Bundesgerichtshof zuständig.
VolltextIBRRS 2000, 0658
BGH, Urteil vom 08.09.1998 - X ZR 85/97
Ausschluß eines Angebots wegen Änderung der Verdingungsunterlagen; Aufbürdung eines ungewöhnlichen Wagnisses
a) § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A ist eine zwingende Vorschrift. Sie dient dem Schutz des korrekten Wettbewerbs, vor allem der redlichen Mitbieter, die Angebote entsprechend der Ausschreibung abgegeben haben. Angebote, die gegen § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A verstoßen, müssen deshalb von der Wertung ausgeschlossen werden.
b) Dem Auftragnehmer wird ein ungewöhnliches Wagnis noch nicht ohne weiteres dadurch aufgebürdet, daß die im Rahmen seines Auftrages entgeltlich anzubietenden Gerüste zugleich auch für Folgearbeiten anderer Auftragnehmer vorgehalten werden sollen.
VolltextIBRRS 2000, 0652
BGH, Urteil vom 07.07.1998 - X ZR 17/97
Anfechtung einer Willenserklärung wegen eines Kalkulationsirrtums; Hinweispflicht auf Kalkulationsirrtum; Überprüfungspflicht im Ausschreibungsverfahren
a) Ein Kalkulationsirrtum berechtigt selbst dann nicht zur Anfechtung, wenn der Erklärungsempfänger diesen erkannt oder die Kenntnisnahme treuwidrig vereitelt hat; allerdings kann der Erklärungsempfänger unter den Gesichtspunkten des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen oder der unzulässigen Rechtsausübung verpflichtet sein, den Erklärenden auf seinen Kalkulationsfehler hinzuweisen.
b) Während eines Ausschreibungsverfahrens ist der öffentliche Auftraggeber in der Regel nicht verpflichtet, Angebote der Bieter auf Kalkulationsfehler zu überprüfen oder weitere Ermittlungen anzustellen; ausnahmsweise kann eine solche Pflicht bestehen, wenn sich der Tatbestand eines Kalkulationsirrtums und seiner unzumutbaren Folgen für den Bieter aus dessen Angebot oder den dem Auftraggeber bekannten sonstigen Umständen geradezu aufdrängt.
VolltextIBRRS 2000, 0493
BGH, Urteil vom 27.06.1996 - VII ZR 59/95
a) Eine Ausschreibung, die neben bestimmt formulierten Mindestanforderungen festlegt, daß weitere Leistungen der von dem Auftragnehmer als Vertragsleistung übernommenen Tragwerksplanung zu entsprechen haben, legt den Vertragsinhalt hinreichend bestimmbar fest.*)
b) Für die Wirksamkeit eines Vertragsschlusses ist nicht von Bedeutung, daß die übernommenen Verpflichtungen kalkulierbar sind.*)
c) Eine mit § 9 VOB/A unvereinbare Ausschreibungstechnik führt nicht dazu, daß anstelle der ausgeschriebenen Leistung eine mit § 9 VOB/A übereinstimmende Vertragsinhalt wird. § 9 VOB/A enthält kein zwingendes Vertragsrecht.*)
d) Ein sachkundiger Auftragnehmer kann sich nicht darauf berufen, er habe die mit einer funktionalen Leistungsbeschreibung verbundene Risikoverlagerung nicht erkennen können oder nicht zu erkennen brauchen.*)
IBRRS 2000, 0428
BGH, Urteil vom 10.05.1995 - 1 StR 764/94
Durch eine öffentliche Ausschreibung erlangte Angebote sind für den ausschreibenden Unternehmer ein Geschäftsgeheimnis.
VolltextIBRRS 2000, 0175
BGH, Urteil vom 08.01.1992 - 2 StR 102/91
Betrugsschaden bei Preisabsprachen im Ausschreibungsverfahren
1. Der Wert ausgeschriebener Bauarbeiten bestimmt sich nach dem Preis, der bei Beachtung der für das Ausschreibungsverfahren geltenden Vorschriften im Wettbewerb erzielbar ist.
2. Verhindern die Anbieter durch Preisabsprachen und Vorspiegelung von Wettbewerb die Bildung des Wettbewerbspreises, so erleidet der Auftraggeber einen Schaden, wenn der mit einem Anbieter vereinbarte Preis höher als der erzielbare Wettbewerbspreis ist.
VolltextIBRRS 2000, 0160
BGH, Urteil vom 21.11.1991 - VII ZR 203/90
Rechtscharakter der VOB/A als Verwaltungsvorschrift mit Rechtswirkung grundsätzlich nur im Innenverhältnis der öffentlichen Auftraggeber;
Möglichkeit mittelbarer Außenwirkung auf die (vor-)vertraglichen Rechtsbeziehungen, die aus einer ausdrücklich auf der Grundlage der VOB/A gemachten Ausschreibung resultieren;
in diesem Sinne Verstoß gegen Treu und Glauben durch einen öffentlichen Auftraggeber, der ohne besonderen Gründe eine längere als die in § 19 VOB/A vorgesehene Bindungsfrist fordert.
Online seit 1999
IBRRS 1999, 0951OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.10.1999 - 5 Verg 4/99
1. Tätigkeitsverbote für die Organe einer Vergabestelle zählen nicht zu den nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB zu rügenden und daher verwirkbaren Verletzungen von Vergabevorschriften.*)
2. Die Ausschreibung von „Optionen” (Wahl- oder Alternativpositionen) verletzt die Vorwirkung des Gebots, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen (§ 97 Abs. 5 GWB), und das Gebot einer eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung (§ 8 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A), wenn diese Bestandteile der Ausschreibung ein solches Gewicht in der Wertung erhalten sollen, dass sie der Bedeutung der Haupt- oder Grundpositionen für die Zuschlagsentscheidung gleichkommen.*)
VolltextIBRRS 2013, 3317
VK Bund, Beschluss vom 18.10.1999 - VK 1-25/99
Nach § 97 Abs. 7 GWB haben die Unternehmen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält. Die Vorschrift begründet mithin subjektive Rechte der Bieter auf Einhaltung der maßgebenden Vergabevorschriften, insbesondere solcher, die für die Erteilung des Zuschlags relevant sind. Allerdings geht der sich daraus ergebende Anspruch eines Unternehmens nur so weit, soweit eine bestimmte vergaberechtliche Vorschrift gerade auch den Schutz des potentiellen Auftragnehmers bezweckt.
2. Die Vorschrift des § 24 Nr. 3 VOB/A bezweckt nicht den Schutz des Bieters, mit dem unzulässige Nachverhandlungen geführt werden.
VolltextIBRRS 1999, 0020
OLG Schleswig, Beschluss vom 01.06.1999 - 6 Verg 1/99
1. Ein Zuschlag ist wirksam, wenn er vor Zustellung des Nachprüfungsantrags erteilt wird.
2. Die Übermittlung per Telefax ist keine wirksame Zustellung.
VolltextIBRRS 1999, 0019
Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 10.06.1999 - Rs. C-81/98
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 1999, 0954
OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.08.1999 - 6 Verg 1/99
1. Es stellt eine Verletzung des vergaberechtlichen Neutralitätsgebotes dar, wenn entgegen dem aus § 20 VwVfG resultierenden Rechtsgedanken an einer Vergabeentscheidung Personen auf Auftraggeberseite mitwirken, die Aufsichtsfunktionen in Unternehmen ausüben, die als Bieter auftreten oder an Bietergemeinschaften beteiligt sind.
2. Ein Verstoß gegen die in § 9 VOB/A enthaltene Pflicht, die Leistungen so eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen, führt zur Rechtswidrigkeit des Vergabeverfahrens. Führt auch die Auslegung der Verdingungsunterlagen zu keinem eindeutigen Ergebnis, muss der Auftraggeber deren Inhalt gegenüber allen Bietern klarstellen, um diesen gegebenenfalls die Chance zur Überarbeitung ihrer Angebote zu geben.
3. Im laufenden Vergabeverfahren sind Versuche zur Vertragsanbahnung ebenso wie Vertragsabschlüsse zwischen Bietern und für die Auftraggeberseite arbeitenden Unternehmen unzulässig, ohne dass es auf den Nachweis der tatsächlichen Beeinflussung der Vergabeentscheidung durch diese Umstände ankäme.
4. Im Verhandlungsverfahren sind alle während der Verfahrensdauer zu treffenden wesentlichen Entscheidungen, die zum Ausscheiden oder zur Präqualifikation oder zur Aufnahme von Vertragsverhandlungen mit einem Bieter führen, bereits vor Zuschlagserteilung nachvollziehbar zu dokumentieren, um dem Transparenzgebot nach § 97 Abs. 1 GWB Genüge zu tun. Eine Verletzung der Dokumentationspflicht führt zu einer Verletzung der Bieterrechte nach § 97 Abs. 7 GWB.
VolltextVPRRS 1999, 0013
OVG Niedersachsen, Urteil vom 22.01.1999 - 9 L 1803/97
1. Der Vergabe des Betriebs einer Abfalldeponie an einen beauftragten Dritten muß grundsätzlich eine öffentliche Ausschreibung nach § 32 NGemHVO vorausgehen. Unterbleibt die Ausschreibung, führt dies nicht zur Nichtigkeit des Vergabevertrages und zur Unwirksamkeit der Gebührensatzfestsetzung, wenn die entsorgungspflichtige Körperschaft die Angemessenheit der Entgelte für die in Anspruch genommene Fremdleistung in anderer Weise nachweisen kann.
2. Der Nachweis, daß niedrigere Entgelte auch bei einer Ausschreibung voraussichtlich nicht hätten vereinbart werden können, ist in der Regel geführt, wenn der abgeschlossene Vertrag mit dem Dritten den Vorschriften des Preisprüfungsrechts entspricht (wie Senat, NdsVBl 1998, 289 = NdsRPfl 1999, 26).
3. Die abfallentsorgungspflichtige Körperschaft ist kein marktbeherrschendes Unternehmen i.S. von § 22 Abs. 1 GWB. Sie unterliegt deshalb nicht dem Diskriminierungsverbot des § 26 Abs. 2 GWB. Die Rechtmäßigkeit der Übertragung der Durchführung von Aufgaben der öffentlichen Hand im Bereich der Abfallentsorgung ist nicht an den Maßstäben des GWB zu messen.
VolltextIBRRS 1999, 0025
VK Südbayern, Beschluss vom 01.03.1999 - 120.3-394.1-01-01/99
1. Bedarfspositionen darf man grundsätzlich nicht werten.
2. Ausnahmsweise darf man sie werten, wenn sich neue Erkenntnisse ergeben.
3. Unzulässigerweise ausgewiesene Bedarfspositionen darf man auch bei neuen Erkenntnissen nicht werten.
VolltextOnline seit 1995
IBRRS 1995, 0003OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.12.1994 - 12 A 11692/92
Landkreise und Gemeinden müssen bei Aufträgen für Projekte, deren Kosten durch Gebühren umgelegt werden, eine Vergabe durch öffentliche Ausschreibung vornehmen. Eine Gebührensatzung, die unter Mißachtung der Ausschreibungspflicht erlassen worden ist, ist unwirksam.
VolltextOnline seit 1992
IBRRS 1992, 0002OLG Köln, Urteil vom 08.11.1991 - 19 U 50/91
Erstellt eine Bauunternehmung durch fest angestellte Mitarbeiter für einen Bauherrn ein Angebot, obwohl dieser den Bauauftrag bereits an einen Mitbewerber vergeben hat, so kann der Bauunternehmer für die von seinen Angestellten unnütz aufgewandte Arbeitszeit keinen Schadensersatz verlangen.
VolltextOnline seit 1985
IBRRS 1985, 0001OLG Nürnberg, Urteil vom 18.09.1985 - 4 U 3597/84
1. Auch wenn nach öffentlicher Ausschreibung die Gemeinde einen Zuschlagsbeschluß gefaßt und den Bieter hiervon unterrichtet hat, kommt der Bauvertrag erst mit der formgerechten Auftragserteilung zustande.
2. Infolge der Ausschreibung besteht zwischen Gemeinde und Bieter ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis.
3. Dem zunächst berücksichtigten Bieter steht ein Schadensersatzanspruch wegen entgangenen Gewinns nicht zu, wenn die Gemeinde gem. § 26 Nr. 1 VOB/A berechtigt war, die Ausschreibung aufzuheben.
4. Hat die Gemeinde die Situation, die zur Aufhebung der Ausschreibung geführt hat, fahrlässig herbeigeführt, hat sie den Bietern deren Aufwendungen für die Teilnahme an der Ausschreibung zu erstatten. (Leitsätze der Redaktion)
VolltextOnline seit 1984
IBRRS 1984, 0001LG Weiden, Urteil vom 02.10.1984 - 2 O 397/84
Durch die Ausschreibung und die Teilnahme an ihr kommt zwischen den Parteien ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis zustande. Bei zu Unrecht erfolgter Aufhebung der Ausschreibung und des erteilten Zuschlags und freihändiger Vergabe des Auftrags an einen Mitbewerber macht sich der Ausschreibende schadensersatzpflichtig.
VolltextOnline seit 1974
IBRRS 1974, 0060BGH, Urteil vom 09.12.1974 - VII ZR 158/72
1. Vermitteln die Bohrergebnisse kein zureichendes Bild über den Baugrund, ist das Leistungsverzeichnis erkennbar lückenhaft.
2. Allein der Umstand, daß das Leistungsverzeichnis erkennbar lückenhaft ist, vermag einen Anspruch des Auftragnehmers wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen nicht zu begründen.
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IBRRS 2004, 4058VK Sachsen, Beschluss vom 02.06.2004 - 1/SVK/037-04
Die Höhe der Gebühr bestimmt sich nach dem wirtschaftlichen und personellen Aufwand der Kammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes des Nachprüfungsverfahrens. In Folge der Rücknahme ermäßigt sich die Gebühr gem. § 128 Abs. 3 Satz 3 um die Hälfte.
VolltextIBRRS 2002, 2312
BayObLG, Beschluss vom 16.09.2002 - Verg 19/02
1. Ausschluß eines Angebots von der Wertung wegen Änderungen an den die Ausführungsfristen festlegenden Verdingungsunterlagen durch den Hinweis im Begleitschreiben des Bieters, die Angabe eines Ausführungstermins erfolge nach Verhandlung und Klärung aller technischen Einzelheiten bei Auftragserteilung.*)
2. Eine Verhandlung "über das Angebot selbst" ist nicht zulässig, wenn sich der objektive Erklärungswert des Angebotsinhalts durch Auslegung feststellen läßt.*)
3. Die zwingende Prüfungsreihenfolge des § 25 VOB/A verbietet der Vergabestelle nicht, einen Bieter wegen unzulässiger Änderungen an den Verdingungsunterlagen auch dann noch von der Wertung auszuschließen, wenn die Vergabestelle zuvor schon in die Eignungs-, Preis- oder Wirtschaftlichkeitsprüfung eingetreten ist.*)
VolltextIBRRS 2002, 2311
BayObLG, Beschluss vom 10.09.2002 - Verg 23/02
1. Im Rahmen des § 98 Nr. 2 GWB bezieht sich das Erfordernis der überwiegenden Finanzierung einer juristischen Person auf diese juristische Person selbst; die überwiegende Finanzierung von einzelnen Aufgabenbereichen der juristischen Person genügt nicht.*
2. Die Ausübung einer Rechtsaufsicht, auch einer qualifizierten präventiven Rechtsaufsicht, genügt den Anforderungen des § 98 Nr. 2 GWB nicht.*
3. Das Bayerische Rote Kreuz ist - zumindest derzeit - kein öffentlicher Auftraggeber im Sinn des § 98 Nr. 2 GWB.*
VolltextIBRRS 2002, 2310
KG, Beschluss vom 04.04.2002 - KartVerg 5/02
§ 13 S. 2 VgV ist dahingehend auszulegen, dass es auf den Zugang der Unterrichtung beim Bieter ankommt.
VolltextIBRRS 2002, 2309
OLG Celle, Beschluss vom 05.09.2002 - 13 Verg 9/02
Zum Begriff des öffentlichen Auftraggebers.
VolltextIBRRS 2002, 2307
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2002 - Verg 5/02
1.) Die für den Schwellenwert maßgebliche Schätzung des Auftragswertes hat grundsätzlich zum Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens zu erfolgen und nicht erst dann, wenn bereits das Angebot eines Bieters vorliegt.
2.) Die beabsichtigte freihändige Vergabe von Leistungen für eine zweijährige Laufzeit nach unmittelbar vorheriger Aufhebung einer Ausschreibung derselben Leistung für einen fünfjährigen Zeitraum zur Unterschreitung der Schwellenwerte ist rechtswidrig, wenn nicht ausnahmsweise erhebliche Gründe vorliegen, die die nachfolgende Verkürzung der Laufzeit sachlich rechtfertigen.
VolltextIBRRS 2002, 2306
BayObLG, Beschluss vom 04.02.2002 - Verg 1/02
1. Auch im Verfahren nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB ist grundsätzlich rechtliches Gehör zu gewähren; dies kann dazu führen, daß der Senat über einen erst kurz vor Ablauf der Frist eingehenden Antrag innerhalb der Frist nicht entscheidet und auch keine einstweilige Verlängerung der aufschiebenden Wirkung anordnet.*)
2. Der Vertrag, durch den die Stadt das Recht zur Aufstellung und Bewirtschaftung von Werbeträgern auf öffentlichem Grund gegen eine vom Unternehmer an die Stadt zu zahlende Pacht einräumt, unterfällt nicht dem sachlichen Anwendungsbereich des vierten Teils des GWB.*)
IBRRS 2001, 0234
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.12.2001 - Verg 41/01
Bereits aus der vorsätzlichen hartnäckigen Mißachtung wesentlicher Vertragspflichten rechtfertigt sich die Feststellung, dass ein Bieter nicht die für den anstehenden Auftrag erforderliche Zuverlässigkeit besitzt.
VolltextIBRRS 2002, 2305
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.01.2002 - Verg 36/01
Wenn nur deshalb ein anderer Bieter, der zulässigerweise ebenfalls die letzten 15 Minuten vor Fristablauf für die Abgabe seines rechtzeitig fertiggestellten optimierten Angebots per Telefax nutzen wollte, an der Wahrung der Frist gehindert worden wäre, wäre es nach Ansicht des Senats ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gewesen, ein in ganz engem zeitlichen Abstand nach formellem Fristablauf per Telefax (oder sonstwie) eingegangenes Angebot dieses Bieters wegen Fristversäumung aus der Angebotswertung auszuschließen.
VolltextIBRRS 2001, 0233
BayObLG, Beschluss vom 13.08.2001 - Verg 10/01
1. Gestattung des weiteren Fortgangs des Vergabeverfahrens und des Zuschlags wegen mangelnder Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags.*)
2. Unbegründetheit eines Nachprüfungsantrags, wenn das Angebot des die Nachprüfung beantragenden Unternehmens wegen fehlender Preisangaben von der Wertung auszuschließen ist.*)
3. Hat der Auftraggeber eines Bauauftrags, dessen Auftragssumme den Schwellenwert des § 2 Nr. 4 VgV erreicht oder übersteigt, bei sukzessiver Ausschreibung und Vergabe von Losen einzelne Lose EU-weit ausgeschrieben und als Nachprüfstelle die Vergabekammer benannt, ist für das einzelne Los auch unter Berücksichtigung der Bagatellklausel des § 2 Nr. 7 VgV das Nachprüfungsverfahren (§§ 102 ff. GWB) eröffnet.*)
VolltextIBRRS 2001, 0232
OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.08.2001 - 2 Verg 3/01
Die Verfolgung von im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben allein begründet nicht die Eigenschaft als öffentlicher Auftraggeber. Erforderlich ist vielmehr beispielsweise, dass der Auftraggeber zumindest überwiegend im Bereich der Daseinsvorsorge tätig ist.
VolltextIBRRS 2001, 0231
OLG Celle, Beschluss vom 08.11.2001 - 13 Verg 10/01
(ohne amtliche Leitsätze)
VolltextIBRRS 2001, 0230
OLG Dresden, Beschluss vom 16.10.2001 - WVerg 0007/01
1. Antragsbefugt im Vergabenachprüfungsverfahren ist auch ein Unternehmen, das am Vergabeverfahren tatsächlich nicht beteiligt war, wenn es nach seinem Vorbringen möglich erscheint, dass der Vergabeverstoß gerade in seiner Nichtbeteiligung liegt.*)
2. Ein vom Antragsteller nicht unterschriebener Nachprüfungsantrag kann bis zur Entscheidung der Vergabekammer durch Nachholung der Unterschrift mit Wirkung für die Zukunft zulässig gemacht werden.*)
3. § 3a Nr. 2a VOL/A rechtfertigt nicht ohne weiteres den Übergang ins Verhandlungsverfahren ohne vorherige Vergabebekanntmachung, wenn der Vergabestelle das Scheitern des vorangegangenen Verfahrens zuzurechnen ist, weil die von ihr zu verantwortenden ursprünglichen Ausschreibungsbedingungen die Auftragserfüllung praktisch möglich gemacht haben und (auch) deshalb keine (wirtschaftlichen) Angebote eingegangen sind.*)
4. Jedenfalls wird an einem nachfolgenden Verhandlungsverfahren dann diejenigen Unternehmen zu beteiligen, die die Vergabestelle selbst im vorangegangenen Verfahren als zur Erfüllung des zu vergebenden Auftrags geeignet angesehen hat.*)
VolltextIBRRS 2001, 0229
BayObLG, Beschluss vom 20.08.2001 - Verg 11/01
Antragsbefugt sind nur Unternehmen - und ihnen nach § 25 Nr. 6 VOB/A gleichgestellte Bietergemeinschaften -, die ein Interesse am Auftrag haben und eine Verletzung in ihren Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen (§ 107 Abs. 2 Satz 1 GWB). Hieran fehlt es, wenn der Antragsteller kein Angebot abgegeben hat und auch nicht darlegt, gerade daran durch den behaupteten Vergaberechtsverstoß gehindert gewesen zu sein (vgl. OLG Koblenz, Beschluß vom 8.2.2001 - 1 Verg 5/00).
VolltextIBRRS 2001, 0228
BayObLG, Beschluss vom 02.08.2001 - Verg 8/01
§ 114 Abs. 2 Satz 2 GWB sieht - soweit eine Beendigung des Vergabeverfahrens durch Zuschlagserteilung inmitten steht - die Feststellung einer Rechtsverletzung nur in Fällen vor, in denen der Nachprüfungsantrag vor wirksamer Erteilung des Auftrags angebracht worden ist und während des Nachprüfungsverfahrens der Zuschlag erfolgt (vgl. BGH aaO; BayObLG vom 19.12.2000 - Verg 7/00 m.w.N.). Zweck der von § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB ermöglichten Überleitung in ein Feststellungsverfahren ist es, in einem Nachprüfungsverfahren bereits erarbeitete Ergebnisse zu erhalten und so eine nochmalige gerichtliche Prüfung derselben Sach- und Rechtsfragen zu vermeiden (vgl. § 124 Abs. 1 GWB). Die Entscheidung über nach Zuschlagserteilung nur noch in Betracht kommende Schadensersatzansprüche eines Bieters ist den ordentlichen Gerichten zugewiesen (§ 13 GVG). In diesem Zusammenhang haben die Zivilgerichte auch die - nur durch § 124 Abs. 1 GWB eingeschränkte - Kompetenz, über die Frage der Einhaltung der bis zur wirksamen Auftragserteilung zu beachtenden Vergaberegeln zu befinden (vgl. BGH aaO).
Aus dem europäischen Gemeinschaftsrecht und deutschem Verfassungsrecht ergibt sich auch unter dem Gesichtspunkt des effektiven Rechtsschutzes nichts anderes. Dabei kann dahinstehen, ob das deutsche Vergaberecht insoweit in allen Einzelheiten mit den einschlägigen Richtlinien des Gemeinschaftsrechts, wie sie durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ihre Ausprägung gefunden haben (vgl. EuGH vom 28.10.1999 Rs. C-81/98, NJW 2000, 569 - Alcatel Austria), in Einklang steht. Weder das europäische Gemeinschaftsrecht noch das verfassungsrechtliche Gebot des effektiven Rechtsschutzes gebieten jedenfalls, die Klärung behaupteter Vergabemängel nach wirksamer Zuschlagserteilung anstelle des insoweit eröffneten ordentlichen Rechtswegs zu den Zivilgerichten dem speziellen Nachprüfungsverfahren nach §§ 102 ff. GWB zu unterwerfen (vgl. BGH aaO; BayObLG aaO).
VolltextIBRRS 2000, 1265
OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.12.2000 - 11 Verg 1/00
Ein in einem Vergabenachprüfungsverfahren beigeladener Bieter handelt nicht rechtsmissbräuchlich, wenn er die aufgrund der Akteneinsicht als Beigeladener erlangten Informationen zum Anlass nimmt, selbst ein Nachprüfungsverfahren einzuleiten. Weder nach der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung noch nach deren Sinn und Zweck besteht an der so erlangten Kenntnis ein Verwertungsverbot. § 107 Abs. 3 G WB enthält keine einschränkende Bestimmung darüber, dass nur auf bestimmte Weise erlangte Informationen zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemacht werden könnten. Auch in zeitlicher Hinsicht besteht keine Einschränkung, jedenfalls solange das Vergabeverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
VolltextIBRRS 2001, 0227
BayObLG, Beschluss vom 20.08.2001 - Verg 9/01
1. Zur Rügeobliegenheit des Empfängers einer Information nach § 13 VgV.*)
2. Dem wettbewerbsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot im Verfahren nach der VOF widerspricht es, den Wissens- und Erfahrungsvorsprung, der aus einem gesondert vergebenen früheren Bauabschnitt desselben Bauvorhabens stammt, im Vergabeverfahren für einen weiteren Bauabschnitt zu berücksichtigen. Dies gilt namentlich für darauf gestützte preisliche Abschläge.*)
3. An die Darlegung der Schadensursächlichkeit eines Verstoßes gegen die Pflicht zur Dokumentation des Vergabeverfahrens sind um so höhere Anforderungen zu stellen, als der Bewerber im Bieterfeld nur eine nachrangige Plazierung einnimmt.*)
IBRRS 2001, 0226
OLG Naumburg, Beschluss vom 29.05.2001 - 1 Verg 5/01
Zur notwendigen Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten für den öffentlichen Aufftraggeber.
VolltextIBRRS 2001, 0225
OLG Celle, Beschluss vom 21.03.2001 - 13 Verg 4/01
Zum automatischen Zuschlagsverbot nach § 115 Abs. 1 GWB.
VolltextIBRRS 2001, 0224
OLG Celle, Beschluss vom 20.04.2001 - 13 Verg 7/01
1. Wegen § 116 Abs. 2 GWB ist ein Nachprüfungsverfahren durch Eintritt der Abweisungswirkung beendet, wenn die Vergabekammer innerhalb der Fünf-Wochen-Frist nach § 113 Abs. 1 GWB nicht entschieden hat und die weitere, zweiwöchige Beschwerdefrist abgelaufen ist.
2. Das gilt auch dann, wenn vor der Vergabekammer ein Eilantrag nach § 115 Abs. 2 GWB gestellt und die diesbezügliche Entscheidung der Kammer vor dem OLG erfolgreich angefochten wurde und allein aus diesem Grund die Frist von fünf plus zwei Wochen abläuft.
VolltextIBRRS 2000, 1264
OLG Naumburg, Beschluss vom 11.07.2000 - 1 Verg 4/00
Ein Nebenangebot muss alle Daten enthalten, die nötig sind, damit der Auftraggeber sich ein klares Bild über den Inhalt verschaffen und das Angebot nicht manipuliert werden kann. 2. Fehlen in einem Nebenangebot solche Daten bzw. sind sie derart allgemein gehalten, dass ein Vergleichen mit anderen Angeboten nicht möglich ist, ist das Nebenangebot von der Wertung auszuschließen.
VolltextIBRRS 2000, 1263
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2000 - Verg 28/00
Das OLG Düsseldorf lässt offen, ob § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A 2. Alternative eine bieterschützende Vorschrift im Sinne des GWB ist (eine einheitliche Rechtsprechung gibt es nicht). Die Vorschrift dient jedoch in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers; sie bezweckt nicht den Schutz des Bieters vor seinem eigenen zu niedrigen Angebot.
Es ist dem öffentlichen Auftraggeber auch nicht verwehrt, Unterkostenpreise zu akzeptieren, wenn er nach Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass der Anbieter auch zu diesen Preisen zuverlässig und vertragsgerecht wird leisten können. Der öffentliche Auftraggeber ist allerdings verpflichtet, "ungesunde Begleiterscheinungen" im Wettbewerb "zu bekämpfen" (§ 2 Nr. 1 Satz 3 VOB/A). Diese Vorschrift hat bieterschützenden Charakter. Dazu gehören Unterangebote, die in der zielgerichteten Absicht vorgenommen werden oder zumindest die Gefahr begründen, dass ein oder mehrere bestimmte Mitbewerber vom Markt ganz verdrängt werden.
VolltextIBRRS 2001, 0222
BayObLG, Beschluss vom 27.04.2001 - Verg 5/01
§ 1a Nr. 1 Abs. 2 Spiegelstr. 2 VOB/A ist dahingehend auszulegen, dass letztlich 80 & des Gesamtauftragswerts aller Bauaufträge in einem EU-weiten Wettbewerb vergeben werden sollen, dem Auftraggeber aber keine bestimmte Reihenfolgen für europaweite und nationale Vergaben vorgeschrieben wird.
VolltextIBRRS 2000, 1262
BayObLG, Beschluss vom 19.12.2000 - Verg 7/00
Es ist nicht Aufgabe des Nachprüfungsverfahrens, außerhalb des Primärrechtsschutzes auch über Schadensersatzansprüche eines am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmens zu befinden.
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