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Sachgebiet: Vergabe

10818 Entscheidungen insgesamt




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IBRRS 1999, 0016
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde

BayObLG, Beschluss vom 10.11.1999 - Verg 8/99

Bei der Prüfung der Erfolgsaussichten gem. § 118 Abs. 2 S. 1 GWB kommt im Hinblick auf die Aufgabe eines vorläufigen Rechtsschutzes und die Notwendigkeit einer raschen Entscheidung regelmäßig nur eine summarische Prüfung (d. h. nur überschlägige und vorläufige Prüfung) der Sachlage in Betracht. Diese summarische Prüfung muß sich auf die vorliegenden oder binnen kürzester Zeit verfügbaren Beweismittel beschränken. Diese notwendige Beschränkung kann auch dazu führen, daß eine abschließende Klärung von Rechtsfragen zurückgestellt bleiben muß.

Für eine Bejahung positiver Erfolgsaussichten i. S. v. § 118 Abs. 2 S. 1 GWB reicht es aus, wenn ein Erfolg der sofortigen Beschwerde möglich erscheint.

Wird ein Bauvorhaben (Krankenhausumbau und -erweiterung) erst ab dem Jahr 2000 abschnittsweise in einem Zeitraum von 3 bis 5 Jahren verwirklicht, so liegt für eine Tragwerkplanerbeauftragung, die für 1999 lediglich haushaltsrechtliche Voraussetzungen ("HU-Bau") schaffen soll, keine Dringlichkeit i. S. v. § 118 Abs. 2 S. 2 GWB vor.

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IBRRS 1999, 0015
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ausschluss auf Verfahren um Hausabfallverwertung?

OLG Celle, Beschluss vom 30.04.1999 - 13 Verg 1/99

1. Zum Ausschluß eines im Vergabeverfahren abgegebenen Angebots für die Verarbeitung und Verwertung des in "Bio-Tonnen" gesammelten Hausabfalls wegen eines offenbaren Mißverhältnisses des Preises zur Leistung (§§ 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A).*)

2. Ein Nebenangebot im Sinn des § 25 Nr. 1 Abs. 1 g VOL/A liegt auch dann vor, wenn der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen bei der Bezeichnung des Vertragsgegenstands ein bestimmtes Verfahren zur Erreichung des Vertragsziels angegeben hat, und der Bieter ein anderes Verfahren zur Grundlage seines Angebots macht.*)

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IBRRS 2000, 1247
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
sofortige Beschwerde

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.01.2000 - Verg 2/00

Auch die Zurückweisung des Nachprüfungsantrags als offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet gemäß § 110 Abs. 2 Satz 1 GWB unterliegt der sofortigen Beschwerde gemäß § 116 Abs. 1 GWB.

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IBRRS 1999, 0014
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mitwirkungsverbot u. a.

BayObLG, Beschluss vom 20.12.1999 - Verg 8/99

1. Zu den Bestimmungen über das Vergabeverfahren zählt das Verbot der Mitwirkung ausgeschlossener Personen. Untersagt sind alle schriftlichen und mündlichen Außerungen oder sonstigen Handlungen, die zur Meinungsbildung der Vergabestelle über das Verfahren oder über die Sachentscheidung beitragen sollen.*)

2. Die Verletzung eines Rechts im Sinne von § 97 Abs. 7 GWB liegt vor, wenn die Vergabestelle bei der Auftragserteilung zugunsten eines Bewerbers die von ihr veröffentlichten Mindestbedingungen (Nachweis über die Bearbeitung entsprechender Aufgaben) nicht beachtet und der übergangene Bewerber seinerseits diese Voraussetzungen erfüllt.*)

3. Zur Rechtsmißbräuchlichkeit der Einleitung eines Vergabeverfahrens.*)




IBRRS 1999, 0013
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wie sind Nebenangebote zu prüfen und zu werten?

OLG Naumburg, Beschluss vom 22.12.1999 - 1 Verg 4/99

1. Der AG muss sich mit Nebenangeboten (nur) soweit auseinandersetzen, wie nach den Umständen zumutbar, und dabei vor allem das Gleichbehandlungsgebot beachten.

2. Technische Aufklärungsgespräche dürfen nur eine weitere Erläuterung des Angebots zum Ziel haben, nicht aber eine Angebotsergänzung. Zu solchen Gesprächen ist der AG grundsätzlich nicht verpflichtet, sondern allenfalls berechtigt. Angebote sind nämlich grundsätzlich so zu werten, wie sie im Eröffnungstermin vorgelegen haben.

3. Die Wertung des AG beschränkt sich darauf, dasjenige Angebot auszuwählen, das ihm aus seiner Sicht zur Zeit der Vergabeentscheidung als das annehmbarste erscheint. Dabei hat der AG einen angemessenen objektiven und subjektiven Beurteilungsspielraum.

4. Die Auswahl der Angebote der engeren Wahl und das Ausscheiden von Angeboten sind fehlerhaft, wenn sie auf sachfremden Erwägungen beruhen.

5. Richtschnur für die Gestaltung eines Nebenangebots sind die Anforderungen in den Vergabeunterlagen, vor allem aber der Ausschreibungsentwurf.

6. Die Beschreibung eines technischen Nebenangebots muss den Auftraggeber in die Lage versetzen, dieses mit dem Ausschreibungsentwurf zu vergleichen sowie die relativen Vor- und Nachteile in technischer, wirtschaftlicher, gestalterischer und terminlicher Hinsicht zu bewerten.

7. Zum Wettbewerb gehört auch eine vollständige, übersichtliche und nachvollziehbare Präsentation der Angebote durch die Bieter, unter Berücksichtigung der speziellen subjektiven Anforderungen und vorhersehbaren möglichen Bedenken des Auftraggebers.




IBRRS 2000, 1246
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Transport sowie Verwahrung "herrenloser" Fahrzeuge

OLG Hamburg, Beschluss vom 21.01.2000 - 1 Verg 2/99

Der Auftraggeber muss bei der Prüfung, ob der Bieter die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Eignung besitzt, eine Prognoseentscheidung treffen, für die ihm ein Beurteilungsspielraum zusteht.

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IBRRS 1999, 0012
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kein Nachprüfungsverfahren nach Zuschlagserteilung

BayObLG, Beschluss vom 07.10.1999 - Verg 3/99

§ 114 Abs. 2 Satz 2 GWB sieht nach seinem Wortlaut die Feststellung einer Rechtsverletzung nur bei Zuschlagserteilung während eines bereits eingeleiteten Nachprüfungsverfahrens vor.

Da ein bereits erteilter Zuschlag gemäß § 114 Abs. 2 Satz 1 GWB nicht mehr aufgehoben werden kann, endet mit rechtswirksamer Zuschlagserteilung die Möglichkeit zur Gewährung von Primärrechtsschutz. Es bleiben dann nur Schadensersatzansprüche aus dem Sekundärrechtsschutz, die gemäß § 104 Abs. 2 Satz 2 GWB vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen sind.

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IBRRS 1999, 0011
Mit Beitrag
VergabeVergabe

BayObLG, Beschluss vom 29.09.1999 - Verg 4/99

Zur Bestimmung des Gegenstandswerts nach § 7 BRAGO, auf Grund dessen die von der Vergabestelle zu erstattenden Gebühren eines Verfahrensbevollmächtigten zu berechnen sind.

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IBRRS 1999, 0009
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BayObLG, Beschluss vom 21.05.1999 - Verg 1/99

1. Die maßgebenden Grundsätze des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung verlangen nur, daß auch nach Fristablauf allen für die Vergabe noch in Betracht kommenden Bietern die Möglichkeit gegeben wird, weiterhin am Vergabeverfahren teilzunehmen. Dies kann dadurch sichergestellt werden, daß diese Bieter aufgefordert werden, der sachlich gebotenen Fristverlängerung zuzustimmen.

2. Zur Zulässigkeit, im Rahmen eines Vergabeverfahrens eine Tariftreueerklärung zu fordern.




IBRRS 1988, 0001
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

EuGH, Urteil vom 20.09.1988 - C-31/87

1. Die Richtlinie 71/305 ist auf öffentliche Bauaufträge anwendbar, die von einer Einrichtung wie der Örtlichen Flurbereinigungskommission vergeben werden.

2. - Das Kriterium der "für die auszuführenden Arbeiten erforderlichen spezifischen Erfahrung" ist im Hinblick auf die Prüfung der fachlichen Eignung der Unternehmer ein zulässiges Kriterium für die Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit. Ist ein solches Kriterium in einer staatlichen Rechtsvorschrift vorgesehen, auf die die Bekanntmachung der Ausschreibung verweist, so ist es nach der Richtlinie besonderen Anforderungen betreffend die Veröffentlichung in der Bekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen nicht unterworfen.

- Das in einer staatlichen Rechtsvorschrift vorgesehene Kriterium des "günstigsten Angebots" kann mit der Richtlinie vereinbar sein, wenn es das Beurteilungsermessen zum Ausdruck bringt, über das die öffentlichen Auftraggeber verfügen, um nach objektiven Gesichtspunkten das wirtschaftlich vorteilhafteste Angebot zu ermitteln, und somit kein willkürliches Auswahlelement enthält. Aus Artikel 29 Absätze 1 und 2 der Richtlinie geht hervor, daß die öffentlichen Auftraggeber - falls sie bei der Erteilung des Zuschlags nicht ausschließlich das Kriterium des niedrigsten Preises anwenden, sondern sich auf verschiedene Kriterien stützen, um dem wirtschaftlich günstigsten Angebot den Zuschlag zu erteilen - gehalten sind, diese Kriterien entweder in der Bekanntmachung der Ausschreibung oder in den Verdingungsunterlagen anzugeben.

- Die Bedingung der Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen ist mit der Richtlinie vereinbar, wenn sie nicht unmittelbar oder mittelbar zu einer Diskriminierung der Bieter aus anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft führt. Eine solche besondere zusätzliche Bedingung muß in der Bekanntmachung der Ausschreibung angegeben werden.

3. Der einzelne kann sich vor den staatlichen Gerichten auf die Artikel 20, 26 und 29 der Richtlinie 71/305 berufen.

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IBRRS 2001, 0115
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Schadensersatz

BGH, Urteil vom 18.09.2001 - X ZR 51/00

Erteilt ein öffentlicher Auftraggeber dem Bieter mit dem niedrigsten Preis den ausgeschriebenen Auftrag deshalb nicht, weil er ihn nach (strafbaren) Manipulationen an dem von diesem eingereichten Gebot als unzuverlässig ansieht, steht ihm gegen diesen Bieter kein Anspruch auf Erstattung der Differenz zwischen dessen Gebot und dem des nächstgünstigsten Bieters zu, dem in der Folge der Auftrag erteilt wurde.

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IBRRS 2001, 0084
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergabe

BGH, Beschluss vom 12.06.2001 - X ZB 10/01

1. Zur Wirksamkeit von Beschlüssen der Vergabekammer des Landes Thüringen ist nicht erforderlich, daß diese auch vom ehrenamtlichen Beisitzer unterschrieben werden, der an der Entscheidung mitgewirkt hat.

2. Betraut ein öffentlicher Auftraggeber eine GmbH mit Dienstleistungen, kommt es nicht zu einem öffentlichen Auftrag i.S. von § 99 Abs. 1 GWB, wenn der öffentliche Auftraggeber alleiniger Anteilseigner des Beauftragten ist, er über diesen eine Kontrolle wie über eigene Dienststellen ausübt und der Beauftragte seine Tätigkeit im wesentlichen für diesen öffentlichen Auftraggeber verrichtet.




IBRRS 2001, 0083
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergabe

BGH, Urteil vom 12.06.2001 - X ZR 150/99

1. Die an der Vergabe öffentlicher Aufträge interessierten Bieter dürfen grundsätzlich darauf vertrauen, daß der öffentliche Auftraggeber das Verfahren über die Vergabe seiner Aufträge ordnungsgemäß und unter Beachtung der für ihn geltenden Bedingungen einleitet und durchführt; eine Verletzung dieses Vertrauens kann zu einer Haftung nach den Grundsätzen des Verschuldens bei Vertragsschluß führen.

2. An den schwerwiegenden Grund, der eine Aufhebung des Ausschreibungsverfahrens ermöglicht, sind strenge Maßstäbe anzulegen. Er ist ohne weiteres nicht schon deshalb gegeben, weil der Ausschreibende bei der Einleitung oder der Durchführung des Verfahrens fehlerhaft gehandelt hat.