Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete
· Alle Sachgebiete
· PPP
· Vergabe

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10754 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2020

IBRRS 2020, 1626
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine interkommunale Zusammenarbeit ohne gemeinsame Ziele!

EuGH, Urteil vom 04.06.2020 - Rs. C-429/19

Art. 12 Abs. 4 Buchst. a der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass nicht von einer Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Auftraggebern ausgegangen werden kann, wenn ein öffentlicher Auftraggeber, der in seinem Gebiet für eine im öffentlichen Interesse liegende Aufgabe verantwortlich ist, diese Aufgabe, die nach dem nationalen Recht allein ihm obliegt und für deren Erledigung mehrere Arbeitsgänge notwendig sind, nicht vollständig selbst erledigt, sondern einen anderen, von ihm unabhängigen öffentlichen Auftraggeber, der in seinem Gebiet ebenfalls für diese im öffentlichen Interesse liegende Aufgabe verantwortlich ist, damit beauftragt, gegen Entgelt einen der notwendigen Arbeitsgänge auszuführen.




IBRRS 2020, 1608
VergabeVergabe
Zurückweisung nach § 55 Abs. 1 SektVO ist noch im Nachprüfungsverfahren möglich!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.06.2020 - 19 Verg 1/20

1. Die Regelung des § 55 Abs. 1 SektVO, wonach der Auftraggeber eines Lieferauftrags Angebote zurückweisen kann, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 Prozent des Gesamtwerts aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind und mit denen auch keine sonstigen Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang bestehen, ist unter europarechtlichen Gesichtspunkten wirksam und kann auch Unternehmen mit Sitz in Drittländern betreffen.

2. Von der Ausübung des Zurückweisungsrechts nach § 55 Abs. 1 SektVO kann mit Außenwirkung auch erstmals im Nachprüfungsverfahren Gebrauch gemacht haben, da das Vergabeverfahren mit der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht beendet ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1603
VergabeVergabe
Muss ein 0-Euro-Angebot ausgeschlossen werden?

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 28.05.2020 - Rs. C-367/19

1. Der Begriff "entgeltlicher Vertrag" i.S.v. Art. 2 Abs. 1 Nr. 5 Richtlinie 2014/24/EU ist dahin auszulegen, dass er es nicht erlaubt, einen Vorgang, in dessen Rahmen der Bieter dem öffentlichen Auftraggeber die Erbringung einer Dienstleistung für null Euro anbietet, als "öffentlichen Dienstleistungsauftrag" einzustufen, da die Vertragsparteien keine vom öffentlichen Auftraggeber zu erbringende Gegenleistung von wirtschaftlichem Wert vereinbaren.*)

2. Ein Angebot zu einem Preis von null Euro muss anhand der Vorschriften über ungewöhnlich niedrige Angebote in Art. 69 2014/24/EU geprüft werden, gegebenenfalls nach Einholung zusätzlicher Informationen vom Bieter über die genaue Art der vom öffentlichen Auftraggeber zu erbringenden Gegenleistung von wirtschaftlichem Wert. Ein solches Angebot ist abzulehnen, wenn es im speziellen Rahmen einer Ausschreibung nicht zum Abschluss eines "entgeltlichen Vertrags" i.S.v. Art. 2 Abs. 1 Nr. 5 Richtlinie 2014/24/EU führen könnte.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 3844
VergabeVergabe
KG widerspricht BGH: Geschwärzter Vortrag bleibt unberücksichtigt!

KG, Beschluss vom 08.01.2020 - Verg 7/19

1. Die Entscheidung über einen Vergabenachprüfungsantrag darf gem. § 175 Abs. 2 GWB in Verbindung mit § 71 Abs. 1 Satz 2 GWB nur auf Tatsachen und Beweismittel gestützt werden, zu denen die Beteiligten sich äußern konnten, die ihnen also vorgelegen haben oder deren Inhalt zumindest vorgetragen worden ist (§ 175 Abs. 2 GWB i.V.m. § 72 Abs. 2 Satz 3 GWB).*)

2. Gewicht und Bedeutung des Grundrechts auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) sprechen dafür, dass Umstände und Unterlagen, wegen derer sich ein Beteiligter erfolgreich auf seinen Geheimschutz beruft, die also den anderen Beteiligten nicht offenbart werden dürfen, mit allen für ihn damit verbundenen Nachteilen bei der Entscheidung unberücksichtigt bleiben (entgegen BGH, Beschluss vom 31.01.2017 - X ZB 10/16 -, IBRRS 2017, 0805 = VPRRS 2017, 0080).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1587
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wertung muss anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien erfolgen!

VK Bund, Beschluss vom 10.06.2020 - VK 2-15/20

1. Zuschlagskriterien müssen so festgelegt und bestimmt sein, dass die Möglichkeit eines wirksamen Wettbewerbs gewährleistet wird, der Zuschlag nicht willkürlich erteilt werden kann und eine wirksame Überprüfung möglich ist, ob und inwieweit die Angebote die Zuschlagskriterien erfüllen.

2. Einschränkungen des Wertungsprogramms können vom Auftraggeber im Nachhinein nicht mehr eingeführt und geltend gemacht werden.




IBRRS 2020, 3852
VergabeVergabe
Anspruchsvolle Kalkulation ist nicht unzumutbar!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.04.2020 - Verg 33/19

1. Eine schwierige und anspruchsvolle Kalkulation, der sich Bieter hier zweifelsfrei stellen müssen, ist noch nicht mit einer unzumutbaren Kalkulation gleichzusetzen.

2. Die Merkmale des Auftragsgegenstands sind in der Leistungsbeschreibung in Form von Leistungs- oder Funktionsanforderungen oder einer Beschreibung der zu lösenden Aufgabe zu beschreiben, die so genau wie möglich zu fassen sind, so dass sie ein klares Bild des Auftragsgegenstands vermitteln und hinreichend vergleichbare Angebote erwarten lassen, die dem Auftraggeber die Erteilung des Zuschlags ermöglichen.

3. Eindeutig ist eine Leistungsbeschreibung, wenn sie Art und Umfang der geforderten Leistungen mit allen dafür maßgebenden Anforderungen und Bedingungen erkennen lässt, ohne hierbei unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten zuzulassen. Aus den Vergabeunterlagen muss für Bieter oder Bewerber eindeutig und unmissverständlich hervorgehen, was von ihnen verlangt wird.

4. Eine Leistungsbeschreibung ist erschöpfend, wenn sie keine Fragen offen lässt und keine Restbereiche verbleiben, die seitens des Auftraggebers nicht klar umrissen sind.

5. Eine eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung muss die für die Kalkulation notwendigen Informationen enthalten und es den Bietern ermöglichen, ihre Angebotspreise möglichst sicher zu kalkulieren. Solange umgekehrt die Leistungsbeschreibung noch eindeutig und erschöpfend ist und damit ausreichende Kalkulationsparameter enthält, kann nicht von einer Unzumutbarkeit der Kalkulation ausgegangen werden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1581
VergabeVergabe
Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen

OLG Hamburg, Beschluss vom 16.04.2020 - 1 Verg 2/20

1. Der Anwendung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB auf die Ausschreibung mit der Rechtsfolge unter anderem des Ausschlusses des Rechtswegs zu den Vergabenachprüfungsinstanzen steht die vermeintliche Europarechtswidrigkeit der Regelung des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB nicht entgegen.

2. Bei fehlender Statthaftigkeit des Verfahrens vor der Vergabekammer ist gem. § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG die Verweisung von den Vergabesenaten in den Rechtsweg zu den öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeiten möglich und geboten, sofern der Antragsteller sein Rechtsschutzziel im anderen Rechtsweg weiterverfolgen will und kann.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1454
VergabeVergabe
Einzelne Sonn- und Feiertage hindern den Lauf der Wartefrist nicht!

OLG Rostock, Beschluss vom 07.11.2018 - 17 Verg 2/18

1. Jedenfalls einzelne Wochenend- und Feiertage hindern den Lauf der Wartefrist nach den §§ 134 Abs. 2 Satz 2, 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nicht (Abgrenzung zu: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.10.2016 - Verg 24/16 = IBRRS 2016, 2764).*)

2. Leistungsverzeichnis und Angebot sind der Auslegung zugänglich. Ergibt sich danach eine Unvollständigkeit des Angebots, ist es zwingend von der Wertung auszuschließen. Hier: Sog. "0 Euro-Position".*)

3. Eine vergaberechtliche Pflicht zur Preisprüfung sieht § 60 VgV - wie Art. 69 RL 2014/24/EU - nur für ungewöhnlich niedrige Preise vor. Ungewöhnlich hohe Preise sind allenfalls haushaltsrechtlich einer Prüfung zu unterziehen. Haushaltsrechtliche Regelungen sind aber nicht bieterschützend.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1466
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Materialansatz unterkalkuliert: Ordnungsgemäße Auftragserfüllung zweifelhaft!

VK Hamburg, Beschluss vom 04.12.2019 - BR 60.29-319/2019.004

1. Die Prüfung, ob ein Preis unangemessen niedrig ist, muss auf einer vollständigen und zutreffenden Sachverhaltsermittlung beruhen.

2. Kommt der Aufraggeber zu dem Schluss, dass der Einkaufspreis als solcher plausibel erscheint, jedoch der Materialkostenansatz unter Berücksichtigung der Anzahl der Bohrlöcher und der Bohrtiefe für die konkrete Sondierfläche unterkalkuliert ist, darf er nicht von einer ordnungs- und vertragsgemäßen Auftragserledigung ausgehen.




IBRRS 2020, 1465
VergabeVergabe
Auch wer präqualifiziert ist, muss auf passende Referenzen achten!

VK Hamburg, Beschluss vom 03.01.2020 - 60.29-319/2019.005

1. Der öffentliche Auftraggeber muss nur fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Bieter bei der Vergabe berücksichtigen und darf deshalb von den potenziellen Bietern die Abgabe einer Eigenerklärung über die Eignung verlangen und zum Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen fordern.

2. Reicht ein Bieter keine Referenzen ein und verweist stattdessen auf seine Präqualifikation, können nur die dort vorhandenen Referenzen geprüft werden.

3. Genügen diese nicht den Ausschreibungsunterlagen, darf der Auftraggeber keine anderen Referenzen nachfordern.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1464
VergabeVergabe
Gemischte oder getrennte Auftragsvergabe sollte gut überlegt sein...

Generalanwalt beim EuGH, Beschluss vom 23.04.2020 - Rs. C-521/18

1. Entschließt sich der Auftraggeber, anstelle eines gemischten Auftrags, der sich auf alle Tätigkeiten einschließlich der Postdienste erstreckt, getrennte Aufträge für jede einzelne Tätigkeit zu vergeben, kann dadurch die Anwendung der Sektorenrichtlinie umgangen werden.

2. Die Anwendung der Sektorenrichtlinie kann jedoch nicht dadurch umgangen werden, dass zunächst ein gemischter Auftrag ausgeschrieben und anschließend geltend gemacht wird, dass einige Teile des Auftrags dem Anwendungsbereichs der Richtlinie nicht unterfallen und deshalb die Sektorenrichtlinie für den gesamten Auftrag nicht anzuwenden sei.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1463
VergabeVergabe
Zentrales Beschaffungsmodel für kleine Gebietskörperschaften ist zulässig!

Generalanwalt beim EuGH, Beschluss vom 02.04.2020 - Rs. C-3/19

Das Unionsrecht und insbesondere Art. 11 der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge stehen einer nationalen Vorschrift, wonach - nach der Auslegung durch das vorlegende Gericht - kleine Gebietskörperschaften Bauleistungen, Waren und Dienstleistungen über zentrale Beschaffungsstellen erwerben müssen, die nach zwei konkreten Organisationsmodellen gegründet sein müssen, nämlich in der Form eines Gemeindeverbands oder eines Gemeindekonsortiums, deren Tätigkeitsbereich auf das Gebiet dieser Gemeinden in seiner Gesamtheit betrachtet beschränkt ist, nicht entgegen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2538
VergabeVergabe
Sind Zuwendungen öffentliche Aufträge?

VK Rheinland, Beschluss vom 01.12.2017 - VK D-11/2017

(ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1355
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Anspruch auf Preisprüfung: Ja, aber wie?

VK Brandenburg, Beschluss vom 11.05.2020 - VK 4/20

1. Bei der Preisprüfung gem. § 16d EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A 2019 hat die Vergabestelle einen Beurteilungsspielraum in Bezug auf Tiefe und Umfang, der nur eingeschränkt überprüfbar ist.

2. Eines förmlichen Aufklärungsverlangens bedarf es erst und nur, wenn die Prüfung eines unangemessen niedrig erscheinenden Preises nicht anhand der vorliegenden Unterlagen zur Preisermittlung überprüft werden kann.

3. Eine unzureichende Dokumentation der Prüfung kann im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens geheilt werden.

4. Das Recht auf Akteneinsicht erstreckt sich mangels Entscheidungserheblichkeit nicht auf konkrete Angebotsinhalte der Mitbewerber.




IBRRS 2020, 1438
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Preis kann das einzige Zuschlagskriterium sein!

VK Lüneburg, Beschluss vom 27.04.2020 - VgK-04/2020

1. Der Preis kann grundsätzlich alleiniges Zuschlagskriterium sein. Das gilt sogar dann, wenn der Auftraggeber Nebenangebote zugelassen hat.

2. Ob er einen reinen Preiswettbewerb vornimmt oder auch qualitative Zuschlagskriterien in die Ausschreibung hereinnimmt, hat der öffentliche Auftraggeber sorgfältig abzuwägen.




IBRRS 2020, 1434
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Von unerfüllbaren Anforderungen kann Abstand genommen werden!

OLG Rostock, Beschluss vom 17.07.2019 - 17 Verg 1/19

1. Ein Nachprüfungsantrag kann auch dann zulässig sein, wenn der Antragsteller nach Ausschluss seines Angebots nur geltend macht, der Zuschlag dürfe auch auf keines der anderen Angebote erteilt werden, um so eine neue Ausschreibung und damit eine "zweite Chance" zu erreichen.*)

2. Zur Auslegung von Leistungsverzeichnis und Angebot.*)

3. Der Auftraggeber hält sich im Rahmen seines Leistungsbestimmungsrechts, wenn die gestellten Anforderungen auftrags- und sachbezogen sind und nicht offen oder verdeckt ein bestimmtes Produkt bevorzugen und andere Anbieter diskriminieren. Ob die Anforderungen erforderlich und zweckmäßig sind, ist demgegenüber ohne Belang.*)

4. Für erst im laufenden Nachprüfungsverfahren erkannte Vergaberechtsverstöße gilt die Rügeobliegenheit nicht.*)

5. Unerfüllbare Anforderungen können im Verfahren diskriminierungsfrei aufgehoben werden.*)




IBRRS 2020, 1413
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachträgliche Auftragsänderung: Muss auch der Auftragnehmer Strafe zahlen?

EuGH, Urteil vom 14.05.2020 - Rs. C-263/19

1. Die EU-Vergaberichtlinien sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung, die es im Rahmen eines von einer Überwachungsbehörde von Amts wegen veranlassten Nachprüfungsverfahrens gestattet, nicht nur dem öffentlichen Auftraggeber, sondern auch dem Auftragnehmer eines öffentlichen Auftrags eine Rechtsverletzung zuzurechnen und gegen beide eine Geldbuße zu verhängen, wenn bei Änderung dieses Auftrags während des Ausführungszeitraums die Bestimmungen über die Vergabe öffentlicher Aufträge rechtswidrig missachtet wurden, nicht entgegenstehen.

2. Ist eine solche Möglichkeit im nationalen Recht vorgesehen, muss das Nachprüfungsverfahren jedoch das Unionsrecht einschließlich seiner allgemeinen Rechtsgrundsätze beachten, da der betroffene öffentliche Auftrag, sei es von Anfang an oder infolge seiner rechtswidrigen Änderung, in den sachlichen Anwendungsbereich der Vergaberichtlinien fällt.

3. Die Höhe der Geldbuße zur Sanktionierung der rechtswidrigen Änderung eines Vertrags über einen öffentlichen Auftrag zwischen einem öffentlichen Auftraggeber und einem Auftragnehmer ist unter Berücksichtigung des jeweiligen Verhaltens jeder dieser Parteien festzusetzen.




IBRRS 2020, 1394
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Berufung auf „Marktkenntnisse“ ist keine ordnungsgemäße Rüge!

VK Hamburg, Beschluss vom 12.09.2019 - VgK FB 6/19

1. Ein Vergabeverstoß ist dem Bieter als bekannt anzusehen, wenn er diesen in seinem Nachprüfungsantrag aufführt. Soll ein solcher bekannter Vergabeverstoß vor Ablauf der Angebotsfrist in einem Nachprüfungsverfahren aufgeführt werden, muss der Bieter ihn vorher rügen.

2. An die Substantiierung einer Rüge sind keine hohen Anforderungen zu stellen. Der Auftraggeber muss lediglich in die Lage versetzt werden, den beanstandeten Fehler zu erkennen und zu korrigieren. Er muss wissen, welcher Sachverhalt der Rüge konkret zugrunde gelegt und woraus im Einzelnen ein konkreter Vergaberechtsverstoß hergeleitet wird.

3. Das Berufen auf "Marktkenntnisse" enthält nur die Aussage, die anderen Bewerber seien nicht oder nicht besser geeignet und erlaubt dem Auftraggeber keine Prüfung dieser Behauptung über die ohnehin vorliegenden Bewerbungsunterlagen hinaus. Dies genügt für eine Rüge nicht.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1377
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unterlagen nachgefordert: Einreichung auch nach dem Submissionstermin!

OLG Koblenz, Urteil vom 07.05.2020 - 1 U 772/19

1. Wird im Rahmen einer Ausschreibung (Umbau Kindertagesstätte) die anbietende Firma zur Einreichung (weiterer) Unterlagen bis zu einem datumsmäßig bestimmten Termin aufgefordert, so kann diese, auch wenn der Submissionstermin (Angebotseröffnung) bereits stattgefunden hat, innerhalb dieses Zeitraums nachgeforderte und auch bereits eingereichte Unterlagen zurückfordern bzw. neue einreichen.*)

2. Die mit dem Vergabeverfahren betraute Stelle muss die eingereichten Unterlagen nach Datum, ggfls. nach Reihenfolge der Einreichung kennzeichnen, damit jederzeit festgestellt werden kann, welche Unterlagen zu berücksichtigen sind.*)

3. Ist die Reihenfolge für die mit der Durchführung des Verfahren betraute Architektin feststehend, so ist eine Pflichtwidrigkeit, die unzutreffende Mitteilung, dass die aktuelle Unterlage nicht feststellbar sei, was dann zum Ausschluss des Bieters führt, der Vergabestelle über § 278 BGB zuzurechnen.*)




IBRRS 2020, 1338
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftraggeber muss missglückten Datei-Upload nicht aufklären!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.06.2019 - Verg 8/19

1. Ein Bieter ist nur dann verpflichtet, seinem Angebot Unterlagen beizufügen, wenn der öffentliche Auftraggeber deren Vorlage wirksam gefordert hat. Das setzt voraus, dass der öffentliche Auftraggeber klar und eindeutig fordert, welche Unterlage zu welchem Zeitpunkt vorzulegen ist.

2. Der öffentliche Auftraggeber kann die Bieter dazu auffordern, fehlende unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen. Dies gilt jedoch nicht für fehlende leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeit der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen.

3. Bei einem Preisblatt handelt es sich um eine leistungsbezogene Unterlage, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betrifft.

4. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht dazu verpflichtet, vor Ausschluss eines unvollständigen Angebots die Ursache für einen missglückten Datei-Upload aufzuklären.




IBRRS 2020, 1339
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auch elektronische Vergabeverfahren sind zu dokumentieren!

VK Saarland, Beschluss vom 09.09.2019 - 2 VK 01/19

1. Die Abwicklung eines Vergabeverfahrens über entsprechende elektronische Plattformen entbindet den Auftraggeber nicht von einer Aktenführung, sei es elektronisch oder in Papierform, die den allgemeinen Anforderungen an Aktenklarheit und Aktenwahrheit genügen muss. Die Grundsätze der Richtigkeit und Vollständigkeit der Akten sind zu beachten.*)

2. Zur Vermutung eines Interessenkonflikts i.S.d. § 6 Abs. 3 Nr. 2 VgV genügt eine aktuelle Beratungstätigkeit für den Bieter. Nach dem Gesetzeswortlaut kommt es nicht auf eine konkrete mandatsbezogene Tätigkeit im konkreten Vergabeverfahren an. Auf eine subjektive Komponente im Sinne einer sich manifestierenden Befangenheit des Bevollmächtigten des Antragsgegners kommt es nach dem Gesetzeswortlaut nicht an.*)

3. Gelingt die Widerlegung der Vermutung nicht, greift das Mitwirkungsverbot schon nach dem Wortlaut des § 6 Abs. 1 VgV ein, ohne dass es im Einzelfall auf die Ursächlichkeit der Mitwirkung für einen möglichen Schaden auf Bieterseite ankommt. Eine andere Wertung würde den Bieterschutz unterlaufen.*)




IBRRS 2020, 1327
VergabeVergabe
Wie muss der Bieter eine Rechtsverletzung nach § 160 Abs. 2 GWB vortragen?

KG, Beschluss vom 13.01.2020 - Verg 9/19

1. Zur Darlegung einer Rechtsverletzung nach § 160 Abs. 2 GWB genügt im Allgemeinen ein Vortrag solcher auf eine Rechtsverletzung hindeutenden Tatsachen, die der Antragsteller aus seiner Sicht der Dinge für wahrscheinlich oder möglich halten darf, weil dafür objektive Anhaltspunkte vorliegen. Wird der Bieter allerdings über die inhaltlichen Gründe der Bewertung seines Angebotes vollständig im Unklaren gelassen, so dass er auch objektive Anhaltspunkte nicht vortragen kann, die die Wertung als fraglich erscheinen lassen, genügt es, wenn er die Wertung pauschal in Zweifel zieht. Das Vergabenachprüfungsverfahren dient hier zunächst der Verwirklichung des aus dem Transparenzgrundsatz sowie dem Grundsatz effektiven Rechtsschutzes folgenden Anspruchs, hinreichend über die Grundlagen der Angebotswertung informiert zu werden.*)

2. Bieter haben nicht nur Anspruch, über die Bewertung ihrer Angebote informiert zu werden, sondern auch - gegebenenfalls unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse anderer Bieter oder des Auftraggebers - über die maßgeblichen Grundlagen der vergleichenden Bewertung der Angebote.*)

3. Beabsichtigt die Vergabekammer, ohne mündliche Verhandlung nach Lage der Akten zu entscheiden (§ 166 Abs. 1 Satz 3 GWB), wird sie wegen der erheblichen Bedeutung der mündlichen Verhandlung für die Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes vor einem entsprechenden Vorgehen regelmäßig rechtliches Gehör zu gewähren haben, um den Anforderungen des Art. 103 Abs. 1 GG zu genügen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1320
VergabeVergabe
Angebot darf nachträglich nicht "korrigiert" werden!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.09.2019 - 1 VK LSA 13/19

1. Liegt kein nach der Wertung kein zuschlagsfähiges Angebot vor, weil sämtliche Angebote die Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers nicht erfüllen, kann die Ausschreibung sanktionsfrei aufgehoben werden.

2. Ein Bieter muss die Ausschreibungsunterlagen im Zusammenhang mit seiner Angebotserstellung in Gänze zur Kenntnis nehmen. Kritik am Inhalt der Vergabeunterlagen hat deshalb bis zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberseite zu erfolgen.

3. Der Angebotsinhalt darf durch eine nachträgliche "Korrektur" nicht verändert werden (vgl. OLG Karlsruhe, IBR 2019, 693 = VPR 2019, 217).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1294
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auch abweichende Baulängen sind eine Änderung der Vergabeunterlagen!

OLG Naumburg, Beschluss vom 18.10.2019 - 7 Verg 5/19

1. Die Zulassung von Nebenangeboten ist auch dann möglich, wenn der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist. In diesem Fall wird durch die Festlegung von Mindestanforderungen eine Vergleichbarkeit der Angebote sichergestellt.

2. Lässt der öffentliche Auftraggeber Nebenangebote zu, muss er die Mindestanforderungen in den Vergabeunterlagen angeben. Es besteht keine Verpflichtung, dies bereits in der Auftragsbekanntmachung zu tun.

3. Bietet ein Unternehmen in seinem Hauptangebot Systemkomponenten an, die zwar den vorgegebenen technischen Mindestkriterien entsprechen, aber systembedingt abweichende Baulängen aufweisen, liegt eine Änderung der Vergabeunterlagen vor, die zum Ausschluss des Angebots führt.




IBRRS 2020, 1296
VergabeVergabe
Vorzeitige Zuschlagserteilung erfordert besonderes Beschleunigungsinteresse!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.09.2019 - 1 VK LSA 16/19

Es reicht eine mangelnde Erfolgsaussicht in der Sache nicht isoliert aus, um die vorzeitige Gestattung einer Zuschlagserteilung zu rechtfertigen. Hinzukommen muss ein besonderes Beschleunigungsinteresse. Für das besondere Beschleunigungsinteresse spricht hier u. a., dass bereits jegliche Baustellen auf Autobahnen für den Schnellverkehr und der inzwischen unverzichtbaren Mobilität des Schwerverkehrs mit einer entsprechenden Fahrstreifenreduzierung von 3 auf 2 ein außergewöhnliches Sicherheitsrisiko für Leib und Leben der Verkehrsteilnehmer darstellt. Es besteht die Gefahr, dass der in Rede stehende Autobahnabschnitt nicht bis zum Beginn der Wintermonate fertiggestellt werden kann. Transportable Fahrzeug-Rückhaltesysteme erfüllen nicht die gleichen Sicherheitsanforderungen, so dass diese die Schutzwirkung für einen dauerhaften Einsatz selbst bei reduzierter Geschwindigkeit nur eingeschränkt gewährleisten können. Die Interimsmarkierungen sind nicht für einen längeren Winterbetrieb tauglich.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1285
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann wird der Wettbewerb künstlich eingeengt?

VK Hessen, Beschluss vom 30.01.2019 - 69d-VK-2-46/2018

1. Der öffentliche Auftraggebers bestimmt den Beschaffungsgegenstand allein nach seinen Bedürfnissen und Vorstellungen. Dies umfasst u. a. die Merkmale und Eigenschaften des zu beschaffenden Gegenstands sowie die Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit der Beschaffung überhaupt.

2. Ein Vergabeverfahren darf nicht mit der Absicht konzipiert werden, das GWB-Vergaberecht zu umgehen oder den Wettbewerb künstlich einzuengen.

3. Der Wettbewerb wird künstlich eingeengt, wenn das Vergabeverfahren so ausgerichtet wird, dass bestimmte Wirtschaftsteilnehmer auf unzulässige Weise bevorzugt oder benachteiligt werden (hier verneint).

4. Eine weitere Grenze der Beschaffungsautonomie des öffentlichen Auftraggebers kann auch das vergaberechtliche Willkürverbot bilden. Es verbietet aber nur besonders grobe Ungleichbehandlungen ohne sachlichen Grund.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1254
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zulässig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2019 - Verg 18/19

1. Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist nur dann zulässig, wenn wegen der äußersten Dringlichkeit der Leistung aus zwingenden Gründen infolge von Ereignissen, die der öffentliche Auftraggeber nicht verursacht hat und nicht voraussehen konnte, die vorgeschriebenen Regelfristen nicht eingehalten werden können.

2. Die Darlegungs- und Feststellungslast für die Voraussetzungen der Ausnahme trägt der öffentliche Auftraggeber, wobei diese Ausnahmeregelungen sehr eng auszulegen sind und eine sorgfältige Abwägung, Begründung und umfassende Dokumentation erfordern.

3. Dringliche und zwingende Gründe kommen nur bei akuten Gefahrensituationen und höherer Gewalt in Betracht, die zur Vermeidung von Gefahren und Schäden für Leib und Leben ein sofortiges, die Einhaltung von Fristen ausschließendes Handeln erfordern. Äußerste Dringlichkeit kann regelmäßig nicht mit bloßen wirtschaftlichen Erwägungen begründet werden.




IBRRS 2020, 1247
VergabeVergabe
Akteneinsicht ist auf berechtigtes Informationsbedürfnis begrenzt!

VK Saarland, Beschluss vom 23.05.2019 - 1 VK 02/19

1. Die Rügeobliegenheit des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB setzt voraus, dass der Bieter den möglichen Vergaberechtsverstoß erkannt hat. Fristbeginn ist dabei die positive Kenntnis. Positive Kenntnis bezieht sich aber nicht nur auf die objektiv erkennbaren Tatsachen, sondern auch auf die Bewertung als rechtsfehlerhaft.*)

2. Umstände, die vom Antragsteller erst im Nachprüfungsverfahren erkannt werden und aus denen er - zulässigerweise - Vergaberechtsverstöße ableiten will, unterliegen nicht der Obliegenheit zur Rüge nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB.*)

3. Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit eines Unternehmens hat der Auftraggeber ein weitreichendes Bestimmungsrecht, das durch objektive und auftragsbezogene Gründe begrenzt wird. Fehlende Bekanntheit und Publizität eines Unternehmens stellen keine Eignungsmängel dar.*)

4. Die Regelung des § 134 GWB dient dazu, dem unterlegenen Bieter die Möglichkeit einzuräumen, effektiven Rechtsschutz wahrnehmen zu können. Daraus kann der Bieter jedoch keinen umfassenden Informationsanspruch herleiten.*)

5. Die Dokumentation des Vergabeverfahrens muss vergaberechtskonform erfolgen. Der Auftraggeber muss das Verfahren umfassend dokumentieren und die Gründe für die Auswahlentscheidung niederlegen. Mängel der Dokumentation stellen grundsätzlich eine Verletzung des Transparenzgrundsatzes dar.*)

6. Die Vergabekammer kann die Ausübung des Beurteilungsspielraums durch den Auftraggeber im Rahmen ihrer Kompetenzen nur eingeschränkt überprüfen. Die Überprüfung beschränkt sich darauf, ob vom öffentlichen Auftraggeber das vorgeschriebene Verfahren eingehalten wurde, ob er von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, keine sachwidrigen Erwägungen in die Entscheidung eingeflossen sind und ob sich die Wertungsentscheidung im Rahmen der Gesetze und der allgemeinen gültigen Beurteilungsmaßstäbe hält, insbesondere die Wertung diskriminierungsfrei, nicht willkürlich und nachvollziehbar ist.*)

7. Das zur Wahrnehmung effektiven Rechtsschutzes bestehende Akteneinsichtsrecht ist auf das berechtigte Informationsbedürfnis des Antragstellers begrenzt und umfasst insoweit nur für das Nachprüfungsverfahren relevante, weil streitige und subjektive Rechte des Antragstellers betreffende Aktenteile. Im Anwendungsbereich der VSVgV ist zudem die besondere Schutzbedürftigkeit des sicherheitsrelevanten Bereichs zu berücksichtigen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1226
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Angebot digital eingereicht: Zuvor per E-Mail verschicktes Angebot ist kein Ausschlussgrund!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.02.2020 - 11 Verg 7/19

Wird ein Angebot über die in den Ausschreibungsbedingungen angegebene Vergabeplattform verschlüsselt und fristgerecht eingereicht, ist es nicht allein deshalb vom Verfahren auszuschließen, weil es zuvor formwidrig per E-Mail an die Vergabestelle übermittelt worden war.*)




IBRRS 2020, 1157
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Verdeckte Produktvorgabe bei "Kopieren + Einfügen" des Produktdatenblatts!

OLG München, Beschluss vom 26.03.2020 - Verg 22/19

1. Die Entscheidung, welcher Gegenstand mit welcher Beschaffenheit und welchen Eigenschaften beschafft werden soll, obliegt dem öffentlichen Auftraggeber, begrenzt wird das Bestimmungsrecht aber durch die Verpflichtung zur produktneutralen Ausschreibung, von der nur unter bestimmten Voraussetzungen abgewichen werden darf.

2. Auf ein bestimmtes Produkt darf nicht verwiesen werden, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden, es sei denn dieser Verweis ist durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt.

3. Gegen die Verpflichtung zur produktneutralen Ausschreibung wird nicht nur dann verstoßen, wenn ein Leitfabrikat offen in der Leistungsbeschreibung genannt wird, sondern auch dann, wenn durch die Vielzahl der Vorgaben verdeckt ein bestimmtes Produkt vorgegeben wird und nur mit diesem die Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllt werden können.

4. Die Weitergabe des Submissionsergebnisses an Anbieter ist unzulässig.




IBRRS 2020, 1189
VergabeVergabe
Wird ein Verstoß gegen das "Anzapfverbot" im Nachprüfungsverfahren berücksichtigt?

OLG München, Beschluss vom 20.01.2020 - Verg 19/19

1. Es gibt keinen Erfahrungssatz dahingehend, dass ein Bieter stets das vom Auftraggeber Nachgefragte anbieten will, auch wenn ihm redliche und interessensgerechte Absichten zu unterstellen sind.

2. "Kann" der Verstoß gegen eine Vorgabe des öffentlichen Auftraggebers einen Ausschluss vom Vergabeverfahren nach sich ziehen, darf dies von einem verständigen Bieter nicht dahin verstanden werden, dass dem Auftraggeber hinsichtlich einer Ausschlussentscheidung ein Ermessen eröffnet wird.

3. Kartellrechtliche Missbrauchsvorwürfe nach § 19 bzw. § 20 GWB sind im Rahmen einer vergaberechtlichen Inzidentprüfung dann zu berücksichtigen, wenn ein Kartellrechtsverstoß feststeht oder ohne weitere zeitaufwendige Prüfung zweifelsfrei festgestellt werden kann, dass der Auftraggeber gegen das sog. Anzapfverbot nach § 19 GWB verstoßen hat und sich daraus relevante Rechtsverletzungen des Bieters ergeben haben.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1141
VergabeVergabe
Getrennte Beschaffung sinnvoll möglich: Keine Gesamtvergabe!

KG, Beschluss vom 26.03.2019 - Verg 16/16

1. Das Gebot des § 97 Abs. 4 Satz 2 Alt. 2 GWB, Leistungen getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben, schränkt das Leistungsbestimmungsrecht des öffentlichen Auftraggebers bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ein. Diese Einschränkung greift aber erst und nur, wenn eine getrennte Beschaffung der ausgeschriebenen Leistungen (hier: Verpflegungsleistungen für Flüchtlingsheim) nach Art oder Fachgebiet überhaupt sinnvoll möglich ist, woran es fehlen kann, wenn die nachgefragte Leistung nach ihrem Gegenstand gerade voraussetzt, dass sie aus einer Hand erbracht wird.

2. Die Feststellung, ob wirtschaftliche oder technische Anforderungen eine einheitliche Vergabe erfordern, setzt voraus, dass die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden technischen und wirtschaftlichen Gründe die für das Gebot der Losaufteilung sprechenden Gründe überwiegen (hier verneint).

3. Weil eine getrennte Beschaffung regelmäßig aufwendiger ist als eine zusammengefasste, kann der mit einer getrennten Beschaffung verbundene Ausschreibungs-, Prüfungs- und Koordinierungsaufwand das Absehen von einer getrennten Ausschreibung der Leistungen nicht rechtfertigen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1177
VergabeVergabe
Welche Angaben gehören in die Bieterinformation?

KG, Beschluss vom 19.12.2019 - Verg 9/19

1. Zur Darlegung einer Rechtsverletzung nach § 160 Abs. 2 GWB genügt im Allgemeinen ein Vortrag solcher auf eine Rechtsverletzung hindeutenden Tatsachen, die der Antragsteller aus seiner Sicht der Dinge für wahrscheinlich oder möglich halten darf, weil dafür objektive Anhaltspunkte vorliegen. Wird der Bieter allerdings über die inhaltlichen Gründe der Bewertung seines Angebotes vollständig im Unklaren gelassen, so dass er auch objektive Anhaltspunkte nicht vortragen kann, die die Wertung als fraglich erscheinen lassen, genügt es, wenn er die Wertung pauschal in Zweifel zieht. Das Vergabenachprüfungsverfahren dient hier zunächst der Verwirklichung des aus dem Transparenzgrundsatz sowie dem Grundsatz effektiven Rechtsschutzes folgenden Anspruchs, hinreichend über die Grundlagen der Angebotswertung informiert zu werden.*)

2. Bieter haben nicht nur Anspruch, über die Bewertung ihrer Angebote informiert zu werden, sondern auch - gegebenenfalls unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse anderer Bieter oder des Auftraggebers - über die maßgeblichen Grundlagen der vergleichenden Bewertung der Angebote.*)

3. Beabsichtigt die Vergabekammer, ohne mündliche Verhandlung nach Lage der Akten zu entscheiden (§ 166 Abs. 1 Satz 3 GWB), wird sie wegen der erheblichen Bedeutung der mündlichen Verhandlung für die Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes vor einem entsprechenden Vorgehen regelmäßig rechtliches Gehör zu gewähren haben, um den Anforderungen des Art. 103 Abs. 1 GG zu genügen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1165
VergabeVergabe
Die Eignung betreffende Unterlagen sind unternehmensbezogene Unterlagen!

OLG Rostock, Beschluss vom 06.02.2019 - 17 Verg 6/18

1. Der Auftraggeber hat nach § 60 VgV in der Regel jedenfalls dann Anlass zur Prüfung, ob ein Preis Risiken für die Leistungserbringung begründet oder es sich um ein spekulatives Angebot handelt, wenn der Preis 20% unter dem nächstgünstigen Angebot liegt (sog. Aufgreifschwelle). Die Preisprüfung kann unter Umständen während des laufenden Nachprüfungsverfahrens nachgeholt werden.*)

2. Unterlagen, die die Eignung betreffen, sind unternehmensbezogene Unterlagen im Sinn des § 56 Abs. 2 VgV, deren Nachforderung im Ermessen des Auftraggebers liegt. Die Formulierung "mit dem Angebot einzureichen" in der Aufforderung zur Angebotsabgabe stellt nicht ohne Weiteres eine vorweggenommene Ermessensausübung im Sinn des § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV dar.*)

3. Nachgeforderte Eigenerklärungen sind nicht deshalb zurückzuweisen, weil sie erst nach Ablauf der Angebotsfrist erstellt wurden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1162
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Neuausschreibung bei unveränderter Beschaffungsabsicht zulässig?

VK Bund, Beschluss vom 10.03.2020 - VK 2-9/20

1. Die Zurückversetzung des Vergabeverfahrens in das Verfahrensstadium vor dessen Bekanntmachung entspricht einer vollständigen Aufhebung.

2. Will der Auftraggeber mit der Aufhebung eigene Verfahrensfehler korrigieren und die Zuschlagskriterien klarstellen, um eine rechtmäßige Angebotswertung zu gewährleisten, ist eine Aufhebung nur dann zulässig, wenn ein Aufhebungsgrund gem. § 17 EU Abs. 1 VOB/A 2019 vorliegt.

3. Die unterlassene Weiterleitung von Bieterfragen und -antworten stellt einen schwer wiegenden Verfahrensfehler dar und berechtigt den Auftraggeber zur Aufhebung der Ausschreibung.




IBRRS 2020, 3816
VergabeVergabe
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb setzt Markterkundung voraus!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 07.01.2020 - 3 VK 8/19

1. Ein Auftrag kann im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Das macht eine vorherige Markterkundung erforderlich.

2. Lässt sich nicht feststellen, ob der Auftraggeber eine ausreichende Markterkundung vorgenommen hat, hat die Vergabekammer eine Beweislastentscheidung zu treffen hat. Grundsätzlich wirkt sich ein nicht mehr festzustellender Umstand zulasten des Beteiligten aus, der sich darauf beruft.

3. Für das Vorliegen einer Alleinstellung als Ergebnis einer Markterkundung ist der Auftraggeber darlegungs- und beweispflichtig.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1142
VergabeVergabe
Berichtigung einer Streitwertfestsetzung

KG, Beschluss vom 20.05.2019 - Verg 16/16

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1109
VergabeVergabe
Bieterfragen und -antworten sind an alle Bieter weiterzuleiten!

VK Bund, Beschluss vom 10.03.2020 - VK 2-5/20

1. Eine Aufhebung des Vergabeverfahrens ist bei unveränderter Beschaffungsabsicht nur zulässig, wenn ein im Gesetz genannter Aufhebungsgrund vorliegt.

2. Die Korrektur wertungsrelevanter Verfahrensfehlern ist ein solcher Grund, wenn kein milderes Mittel ersichtlich ist.

3. Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, Auskünfte über die Vergabeunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist allen Unternehmen in gleicher Weise zu erteilen. Dazu gehört insbesondere auch, dass Bieterfragen sowie die Antworten hierauf allen Wettbewerbsteilnehmern zur Verfügung gestellt werden müssen, um eine einheitliche Informationsbasis für alle Bieter zu gewährleisten.

4. Auch eine Nicht-Weitergabe von Information an alle Bieter stellt für sich genommen einen sachlichen Grund für die Zurückversetzung des Vergabeverfahrens dar.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1102
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann kann eine Ausschreibung wegen unangemessen hoher Preise aufgehoben werden?

VK Thüringen, Beschluss vom 28.02.2020 - 250-4002-21/2020-E-002-IK

1. Eine Ausschreibung kann aufgehoben werden, wenn keinem Angebot wegen unangemessen hohen Preises der Zuschlag erteilt werden kann.

2. Der Maßstab für die Ermittlung eines angemessenen Preises und damit für die Beurteilung, ob ein Preis unangemessen hoch ist, können Angebote anderer Bieter, Daten aus anderen Ausschreibungen, für vergleichbare Leistungen vom Auftraggeber gezahlte oder ihm angebotene Preise, eigene Kostenschätzungen und Kalkulationen beratender Ingenieurbüros sein.

3. Für einen zulässigen Vergleich zwischen der Kostenschätzung des Auftraggebers und dem gebotenen Preis müssen das der Kostenschätzung zu Grunde liegende Leistungsverzeichnis sowie das Leistungsverzeichnis der Ausschreibung übereinstimmen. Zudem müssen die bei der Kostenschätzung gewonnenen Ergebnisse als vertretbar erscheinen.

4. Bei der Frage der Angemessenheit des Preises ist auf den Gesamtpreis abzustellen und nicht auf einzelne Preispositionen.




IBRRS 2020, 1083
VergabeVergabe
Angebot trotz Wettbewerbsverbots abgegeben: Bieter unzuverlässig?

VK Thüringen, Beschluss vom 28.02.2020 - 250-4004-630/2020-E-002-EF

1. Die Vereinbarung eines (wirksamen) Wettbewerbsverbots zwischen einem Ingenieurbüro und einem Subplaner führt dazu, dass der Subplaner nicht als Bieter an einer von dem Verbot umfassten öffentlichen Ausschreibung teilnehmen kann.

2. Setzt sich der Subplaner über das Verbot hinweg und gibt er ein Angebot ab, stellt das eine schwere berufliche Verfehlung dar, die seine Integrität infrage stellt.

3. Es steht im Ermessen des Auftraggebers zu entscheiden, ob aufgrund des Fehlverhaltens des Bieters, das einen fakultativen Ausschlussgrund begründet, die Zuverlässigkeit des Bieters zu verneinen ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1072
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann ist ein Losverfahren zulässig und wie ist es auszugestalten?

OLG Hamburg, Beschluss vom 20.03.2020 - 1 Verg 1/19

1. Einem Losentscheid stehen keine zwingenden vergaberechtlichen Bestimmungen entgegen.

2. Ein Losentscheid kommt allerdings nur in Betracht, wenn mehrere Angebote die Voraussetzungen des wirtschaftlichsten Angebots erfüllen, weil sie völlig gleichwertig sind.

3. Das Losverfahren ist so zu gestalten, dass ein nicht beeinflusstes Zufallsergebnis herbeigeführt wird, für alle Teilnehmer am Losentscheid also die gleichen Chancen bestehen, und ein hinreichender und den Umständen nach angemessener Schutz vor Manipulationen besteht.




IBRRS 2020, 1042
VergabeVergabe
"Änderungsvorbehalt" führt zum Ausschluss!

VK Lüneburg, Beschluss vom 20.05.2019 - VgK-13/2019

1. Wenn ein Bieter etwas anderes anbietet, als vom öffentlichen Auftraggeber nachgefragt wurde, liegt eine unzulässige Änderung an den Vergabeunterlagen vor.

2. Ein Bieter weicht bereits dadurch von den Festlegungen in den Vergabeunterlagen ab, wenn er sich auf dem seinem Angebot beigefügten Dokument „Technische Daten" in der Fußzeile ausdrücklich technische Änderungen vorbehält.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1041
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nebenangebote und Preisentscheid: Auftraggeber muss detaillierte Mindestanforderungen festlegen!

VK Südbayern, Beschluss vom 17.03.2020 - Z3-3-3194-1-47-11/19

1. Ein Verstoß durch nicht ausreichend detailliert festgelegte Mindestanforderungen bei der Zulassung von Nebenangeboten bei einem reinen Preisentscheid, ist für einen durchschnittlichen Bieter regelmäßig nicht erkennbar i.S.d. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB, da hierzu Kenntnis der sich erst entwickelnden Rechtsprechung erforderlich ist.*)

2. Beruft sich der Auftraggeber selbst auf einen eigenen Vergabeverstoß zur Herbeiführung einer bestimmten Rechtsfolge und hat der Bieter die vom Auftraggeber angestrebte Rechtsfolge gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB rechtzeitig gerügt, kann er geltend machen, dass der unstrittige Vergabeverstoß zu einer anderen Rechtsfolge führen muss, auch wenn er diesen nicht rechtzeitig nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB gerügt hat.*)

3. Legt ein Auftraggeber nicht ausreichend detaillierte Mindestanforderungen für Nebenangebote bei einem reinen Preisentscheid fest, kann er die in den Vergabeunterlagen zugelassenen Nebenangebote nicht einfach unter Berufung auf die unzureichenden Mindestanforderungen ausschließen, sondern muss das Vergabeverfahren zurückversetzen, die Vergabeunterlagen korrigieren und zur Abgabe neuer Angebote auffordern.*)

4. Ein Ausschluss eines Unternehmens nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB kann keinen Bestand haben, wenn der Auftraggeber die Zurechnung des Fehlverhaltens von Mitarbeitern an das Unternehmen nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 letzter Halbsatz GWB i.V.m. § 123 Abs. 3 GWB nicht darlegen kann.*)




IBRRS 2020, 1034
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Fehlende Namensangabe führt zum Ausschluss!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.02.2020 - 15 Verg 1/20

1. Ist das Angebot in Textform abzugeben, muss die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden.

2. In Fällen, in denen die vorgeschriebene Form im "Angebot" KEV 115.2 nicht eingehalten wird, kommt eine Nachforderung nicht in Betracht.




IBRRS 2020, 0968
VergabeVergabe
Auftragswertschätzung nur mit Sicherheitszuschlag!

VK Lüneburg, Beschluss vom 21.05.2019 - VgK-18/2019

1. Die Aufhebung der Ausschreibung wegen (vermeintlich) unangemessen hoher Angebote setzt eine deutliche Überschreitung des durch den Auftraggeber vertretbar geschätzten Auftragswerts voraus.

2. Eine vertretbare Auftragswertschätzung liegt nur dann vor, wenn sie wirklichkeitsnah ist.

3. Es lässt sich nicht durch allgemein verbindliche Werte nach Höhe oder Prozentsätzen festlegen, wann ein vertretbar geschätzter Auftragswert so deutlich überschritten wird, dass eine sanktionslose Aufhebung der Ausschreibung gerechtfertigt ist. Vielmehr ist eine alle Umstände des Einzelfalls einbeziehende Interessenabwägung vorzunehmen.

4. Aufgrund der Teuerung im Baugewerbe in den vergangenen Jahren ist bei der Ausschreibung hochwertiger Baumaterialien ein Sicherheitszuschlag in Höhe von 10 % für eine ordnungsgemäße Auftragswertschätzung unentbehrlich.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 0997
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftraggeber kann Vorlage einer "Verfügbarkeitserklärung" verlangen!

VK Bund, Beschluss vom 24.01.2020 - VK 1-97/19

1. Der öffentliche Auftraggeber darf zusätzlich zur namentlichen Benennung der technischen Fachkräfte von den Bewerbern die verbindliche Erklärung verlangen, dass die Personen im Auftragsfall auch verfügbar sind.

2. Es ist den Bewerbern zuzumuten, die Verfügbarkeit der Personen, auf deren Eignung sie sich berufen, verbindlich bereits im Teilnahmewettbewerb und nicht erst mit der Angebotsabgabe oder unmittelbar vor Zuschlagserteilung zu bestätigen.

3. Die Benennung einer anderen Person oder die Abänderung der bisher vorgelegten Verfügbarkeitserklärungen dahingehend, dass die Verfügbarkeit der betreffenden Person doch wie gefordert zugesichert wird, ist kein erlaubtes "Korrigieren" von Erklärungen, sondern die Vorlage eines "neuen" Teilnahmeantrags.




IBRRS 2020, 1000
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftraggeber muss alle wertbaren Referenzen berücksichtigen!

VK Südbayern, Beschluss vom 31.01.2020 - Z3-3-3194-1-51-11/19

1. Die Mitteilung nach § 134 GWB ist nicht ordnungsgemäß erfolgt, wenn der Auftraggeber einen von zwei von ihm angenommenen Gründen für die Nichtberücksichtigung nicht benennt und vom benannten anderen Grund später Abstand nimmt.*)

2. Eine Heilung einer unzureichenden Information nach Zuschlagserteilung kommt nicht in Frage, da hierdurch der Sinn und Zweck der Information nach § 134 GWB unterlaufen würde.*)

3. Eine Berufung des Auftraggebers auf § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB kann jedenfalls dann rechtsmissbräuchlich sein, wenn dieser gezielt versucht, durch die wahrheitswidrige Zusage, den Zuschlag vor einem bestimmten Zeitpunkt nicht zu erteilen, den Bieter über die tatsächlich früher beabsichtigte Zuschlagserteilung zu täuschen und so seinen Primärrechtsschutz zu vereiteln.*)

4. Bei der Bewertung der Frage der Vergleichbarkeit von Referenzen kommt der Vergabestelle ein nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (OLG München, IBR 2019, 38 = VPR 2019, 4). Der Auftraggeber muss dabei aber alle wertbaren Referenzen berücksichtigen und seine Erwägungen nachvollziehbar begründen und dies dokumentieren.*)




IBRRS 2020, 0999
VergabeVergabe
Ausschreibung unter Nennung von "Planungsfabrikaten" zulässig?

VK Südbayern, Beschluss vom 18.02.2020 - Z3-3-3194-1-42-10/19

1. Legt ein Auftraggeber in den Vergabeunterlagen fest, dass sich alle technischen Parameter aus vorzulegenden Unterlagen z.B. technischen Datenblättern ergeben müssen, darf er den Zuschlag nicht auf ein Angebot erteilen, zu dessen Aufklärung technische Datenblätter vorgelegt wurden, die von Anforderungen der Leistungsbeschreibung abweichen. Das gilt in diesem Fall auch dann, wenn der Bieter ausschreibungskonforme Leistung zusagt.*)

2. Ein Wertungssystem bei dem das beste Angebot volle Punktzahl und das schlechteste keine Punkte erhält, führt im dem Fall, dass nur zwei Angebote abgegeben werden zu Ergebnissen, die mit dem gesetzlichen Leitbild des Vergabewettbewerbs unvereinbar sind (OLG Düsseldorf, IBR 2014, 232 = VPR 2014, 81).*)

3. Vor dem Hintergrund der Entscheidung des EuGH vom 25.10.2018 (VPR 2019, 71) (Roche Lietuva) bestehen erhebliche Bedenken gegen die Zulässigkeit einer Ausschreibung unter Nennung von "Planungsfabrikaten" (sog. unechte Produktvorgabe).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 0998
VergabeVergabe
Kein Feststellungsantrag nach Zuschlagserteilung!

OLG München, Beschluss vom 30.01.2020 - Verg 28/19

Ein erst nach wirksamer Zuschlagserteilung eingereichter Feststellungsantrag ist unzulässig.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 0896
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Je detaillierter, desto besser!

VK Nordbayern, Beschluss vom 12.02.2020 - RMF-SG21-3194-5-2

Gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 1 VgV sind die Merkmale des Auftragsgegenstands so genau wie möglich zu fassen. Das Leistungsverzeichnis muss ein klares Bild vom Auftragsgegenstand vermitteln und hinreichend vergleichbare Angebote erwarten lassen, die dem öffentlichen Auftraggeber die Erteilung des Zuschlags ermöglichen. Wird der Auftragsgegenstand nicht ausreichend klar im Leistungsverzeichnis beschrieben, so liegen zur Bewertung keine vergleichbaren Angebote vor. Sind die Bieter von unterschiedlichen Merkmalen des Auftragsgegenstands ausgegangen, beruhen die Angebote mithin auf unterschiedlichen Kalkulationsgrundlagen. Würden diese Angebote gewertet, wäre die Transparenz und die Gleichbehandlung im Wettbewerb nicht gewahrt.*)