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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10754 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2020

IBRRS 2020, 0961
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Akteneinsicht darf nur in Ausnahmefällen versagt werden!

KG, Beschluss vom 10.02.2020 - Verg 6/19

1. Den Verfahrensbeteiligten steht ein - im Ausgangspunkt - uneingeschränktes Recht auf Akteneinsicht zu, das nur dann eine Einschränkung erfährt, wenn „wichtige“ Gründe, insbesondere des Geheimschutzes oder zur „Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen“ die Einsichtversagung „gebieten“.

2. Die Akteneinsicht wegen Unzulässigkeit des Vergabenachprüfungsantrags ist nur dann zu versagen, wenn die Unzulässigkeit offensichtlich ist.

3. Zur Zurückverweisung eines Vergabenachprüfungsverfahrens an die Vergabekammer durch den Vergabesenat sowie zu grundlegenden prozessualen Erfordernissen in Vergabeprüfungsverfahren.*)

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IBRRS 2020, 0954
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Eingescanntes Angebot ist nicht „mit geeigneter Software" ausgefüllt!

OLG Naumburg, Beschluss vom 22.11.2019 - 7 Verg 7/19

1. Der Vergabesenat hat im Antragsverfahren nach § 169 Abs. 2 Satz 5 GWB die Abwägung der widerstreitenden Interessen in eigener Verantwortung selbst vorzunehmen und ist nicht etwa darauf beschränkt, die Ermessensentscheidung der Vergabekammer auf Ermessensfehler zu prüfen. Zu den für die Abwägung maßgeblichen Aspekten in persönlicher und sachlicher Hinsicht.*)

2. Gibt ein öffentlicher Auftraggeber zur Durchführung der elektronischen Kommunikation im Vergabeverfahren auf einem gesonderten, den Teilnahmebedingungen beigefügten Hinweisblatt vor, dass die Abgabe eines Angebots in Textform (für ihn) bedeute, dass die elektronisch übermittelten Dateien der Vergabeunterlagen "mit geeigneter Software ausgefüllt" werden müssen und dass Angebote ausgeschlossen werden, deren Unterlagen ausgedruckt, anderweitig ausgefüllt und dann eingescannt werden, ist damit ein entsprechendes Formerfordernis wirksam aufgestellt. Reicht ein Bieter sein Angebot auf einem ausgedruckten, handschriftlich ausgefüllten, mit Unterschrift und Firmenstempel versehenen und dann eingescannten Angebotsschreiben ein, so entspricht dies nicht den Formerfordernissen dieser Ausschreibung.*)

3. Nach dem ausdrücklichen Gesetzeswortlaut in § 169 Abs. 2 Satz 4 GWB kann selbst eine mangelnde Erfolgsaussicht des Nachprüfungsantrages für sich genommen die Gestattung des vorzeitigen Zuschlags allein noch nicht rechtfertigen. Erforderlich ist vielmehr, dass ein besonderes Beschleunigungsinteresse hinzutritt.*)




IBRRS 2020, 0826
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wie sind die Gründe für eine Gesamtvergabe zu dokumentieren?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.09.2019 - 1 VK 51/19

1. Mehrere Teil- oder Fachlose dürfen ausnahmsweise zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Ein Abweichen vom Gebot der Losaufteilung hat der öffentliche Auftraggeber im Vergabevermerk zu begründen.

2. Die im Vergabevermerk niedergelegten Angaben und Gründe für die getroffene Entscheidung müssen so detailliert sein, dass sie für einen mit der Sachlage des konkreten Vergabeverfahrens vertrauten Leser nachvollziehbar sind.

3. Für Entscheidungen, bei denen mehrere Gesichtspunkte gegeneinander abzuwägen sind, bestehen erhöhte Anforderungen an den Umfang der Dokumentation. Diesbezüglich erfordert die Dokumentationspflicht eine ausführliche Begründung des Entscheidungsprozesses mit seinem Für und Wider sowie eine detaillierte Begründung der getroffenen Entscheidung. Dies betrifft gerade die Gründe für oder gegen eine Losaufteilung.




IBRRS 2020, 0900
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wertungskriterien müssen vor Öffnung der Angebote feststehen!

VK Berlin, Beschluss vom 13.03.2020 - VK B 1-36/19

1. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage dafür ist eine Bewertung des öffentlichen Auftraggebers, ob und inwieweit das Angebot die vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Angebote diskriminierungsfrei und nach den von ihm selbst aufgestellten Vorgaben zu bewerten und dies entsprechend nachvollziehbar zu dokumentieren.

3. Im Rahmen einer Qualitätswertung von Konzepten muss der Auftraggeber seine für die Zuschlagserteilung maßgeblichen Erwägungen in allen Schritten so eingehend dokumentieren, dass nachvollziehbar ist, welche konkreten qualitativen Eigenschaften der Angebote mit welchem Gewicht in die Bewertung eingegangen sind.

4. Der Screenshots einer E-Mail ohne entsprechende Anknüpfung in der Vergabeakte belegt nicht, dass vom Auftraggeber aufgestellte "Antworterwartungen" bereits vor der Veröffentlichung der Ausschreibung festgelegt worden sind.

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IBRRS 2020, 0906
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rückversetzung wegen Vergabefehlern ist Teilaufhebung!

VK Bund, Beschluss vom 13.02.2020 - VK 1-2/20

1. Stellt ein öffentlicher Auftraggeber vor Zuschlagserteilung einen erheblichen Fehler im Vergabeverfahren fest, ist er zu einer Fehlerkorrektur berechtigt. Die damit einhergehende Rückversetzung ist als Teilaufhebung der Ausschreibung anzusehen.

2. Die Dokumentation des Vergabeverfahrens ist in Textform zu führen, soweit dies für die Begründung von Entscheidungen auf jeder Stufe des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Eine fehlende Dokumentation von Verfahrensschritten kann nachgeholt/geheilt werden.




IBRRS 2020, 0654
VergabeVergabe
Welche Mindestanforderungen sind an Nebenangebote zu stellen?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.07.2019 - 1 VK 37/19

1. Verweise auf bestimmte Produkte sind ausnahmsweise zulässig, wenn der Auftragsgegenstand nicht hinreichend genau und allgemein verständlich beschrieben werden kann. Derartige Verweise sind mit dem Zusatz "oder gleichwertig" zu versehen.

2. Eine komplizierte und unverständliche Verweisung kann den eindeutigen Zusatz "oder gleichwertig" schon nicht ersetzen.

3. Der Auftraggeber hat in den Vergabeunterlagen zu dokumentieren, warum der Auftragsgegenstand aus seiner Sicht nicht eindeutig und allgemein verständlich beschrieben werden kann.

4. Auch Mindestanforderungen an Nebenangebote müssen bekannt gegeben werden. Der Auftraggeber muss mindestens seine konkreten Erwartungen an die ausgeschriebene Leistung und das angestrebte Ergebnis formulieren.

5. Eine Gleichwertigkeitsprüfung ohne konkrete Bezugspunkte erfüllt nicht die Anforderung an transparente Wertungskriterien.

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IBRRS 2020, 0824
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vorbefassung erfordert Bezug zum aktuellen Vergabeverfahren!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.09.2019 - 1 VK 39/19

1. Die Anforderungen an die Eignungsnachweise dürfen nicht wettbewerbseinschränkend ausgelegt werden. Die Formulierung "Umsatz der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist" dahingehend auszulegen, dass nur solche Umsätze als Eignungsnachweis zu dienen vermögen, die unmittelbar mit der zu vergebenden Leistung zusammenhängen, ist daher als zu eng anzusehen.

2. Ein Unternehmen ist vorbefasst, wenn es den öffentlichen Auftraggeber beraten hat oder auf andere Art und Weise an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens beteiligt war. Erforderlich ist ein konkreter Bezug zu dem aktuellen Vergabeverfahren. Dabei müssen Leistungen erbracht worden sein, die zum zu vergebenden Auftrag einen unmittelbaren Zusammenhang aufweisen.

3. Eine Vorbefassung hat nur dann vergaberechtliche Relevanz, wenn die hierdurch erworbenen Kenntnisse den Wettbewerb um die ausgeschriebenen Leistungen verfälschen können, indem das vorbefasste Unternehmen Vorteile erhält.

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IBRRS 2020, 0820
VergabeVergabe
Losentscheid ist nur Ultima Ratio!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.07.2019 - 1 VK 31/19

1. Zuschlagskriterien müssen so festgelegt und bestimmt sein, dass den Bietern ermöglicht wird, sich leistungsmäßig stärker zu positionieren als die Mitbieter.

2. Bei einem Losverfahren handelt es sich um kein objektives, auftragsbezogenes Kriterium, sondern um eine Auswahl der Bewerber nach dem Zufallsprinzip. Es fehlt ihm am den Prinzipien des Vergaberechts entsprechenden Leistungs- und Eignungsbezug.

3. Eine Reduzierung der Bewerberzahl durch Losentscheid ist daher nur zulässig, wenn der öffentliche Auftraggeber unter den eingegangenen Bewerbungen eine rein objektive Auswahl nach qualitativen Kriterien unter gleich qualifizierten Bewerbern nicht mehr nachvollziehbar durchführen kann.

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IBRRS 2020, 0854
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Baumfällarbeiten freihändig vergeben: Keine Strafbarkeit wegen Vorteilsnahme!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.02.2020 - 4 U 52/18

1. Beauftragt der Bürgermeister ein Unternehmen ohne vorherige Ausschreibung mit der Durchführung von Baumfällarbeiten und stellt das Unternehmen der Gemeinde dafür keine Kosten in Rechnung, sondern darf es im Gegenzug das Schnittgut behalten und selbst verwerten, macht sich der Bürgermeister nicht wegen Vorteilsnahme strafbar.

2. Die richterliche Entscheidung, dem Anzeigenden, der ein Ermittlungsverfahren durch eine vorsätzlich oder leichtfertig erstattete unwahre Anzeige veranlasst hat, die Kosten des Verfahrens und die dem Beschuldigten erwachsenen notwendigen Auslagen aufzuerlegen (§ 469 StPO), stellt ein sog. urteilsersetzendes Erkenntnis i.S.d. § 839 Abs. 2 Satz 1 BGB dar.*)




IBRRS 2020, 0856
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Ausschreibungen stehen an: Fernstraßenrechtliche Besitzeinweisung geboten!

VGH Bayern, Beschluss vom 30.01.2020 - 8 CS 19.1145

1. Die Enteignungsbehörde hat den Straßenbaulastträger auf dessen Antrag hin in den Besitz eines für eine Straßenbaumaßnahme benötigten Grundstücks einzuweisen, wenn der sofortige Beginn der (Straßen-)Bauarbeiten geboten ist und der Eigentümer oder Besitzer die Besitzüberlassung verweigert.

2. Der sofortige Beginn von Bauarbeiten ist bei der fernstraßenrechtlichen Besitzeinweisung auch dann geboten, wenn unerlässliche Ausschreibungs- und Vergabevorgänge anstehen, weil die Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen anderenfalls ein unkalkulierbares Risiko für den Vorhabenträger wären.

3. Im Besitzeinweisungsverfahren ist die Rechtmäßigkeit der zu Grunde liegenden Planfeststellung nicht zu prüfen. Der Planfeststellungsbeschluss muss lediglich vollziehbar sein. Weiterer Voraussetzungen bedarf es nicht.

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IBRRS 2020, 0852
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zuschlag nicht erhalten: Kein Rechtsschutz vor dem Verfassungsgericht!

VerfGH Berlin, Beschluss vom 26.02.2020 - VerfGH 20 A/20

1. Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin kann im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.

2. Wegen der meist weitreichenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslösen kann, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung ein strenger Maßstab anzulegen.

3. Der Umstand, dass einem Bieter in einem Vergabeverfahren der Primärrechtsschutz gänzlich versagt und er ausschließlich auf den Sekundärrechtsschutz verwiesen wird, stellt für sich genommen und ohne das Hinzutreten weiterer Umstände noch keinen schwerwiegenden Nachteil dar, der den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch den Verfassungsgerichtshof gebietet.

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IBRRS 2020, 0819
VergabeVergabe
Bekanntmachung und Vergabeunterlagen sind sorgfältig zu lesen!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.05.2019 - 1 VK 19/19

1. Ein Verstoß gegen die Informationspflicht nach § 134 Abs. 1 GWB begründet keine Antragsbefugnis, da der Bieter durch eine angeblich fehlerhafte Vorinformation keinen Schaden erleiden kann.

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Maßstab für die Erkennbarkeit des Vergaberechtsverstoßes ist die Erkenntnismöglichkeit für das Unternehmen bei Anwendung üblicher Sorgfalt.

3. Jedes Unternehmen, das an einem EU-weiten Vergabeverfahren mit entsprechend hohen Auftragswerten teilnimmt, muss die Bekanntmachung bzw. die Vergabeunterlagen sorgfältig lesen und auch den Text der einschlägigen Verfahrensordnungen zur Kenntnis nehmen.

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IBRRS 2020, 0818
Mit Beitrag
VergabeVergabe
E-Vergabe: Funktionierende IT ist Bietersache!

VK Sachsen, Beschluss vom 27.02.2020 - 1/SVK/041-19

1. § 160 Abs. 3 GWB enthält keine Formvorschriften, so dass eine Rüge formlos, bspw. auch mündlich, angebracht werden kann. Insoweit ist es unschädlich, wenn eine Rüge dem Auftraggeber ausschließlich per Telefax und E-Mail zugeleitet und nicht über das Bietercockpit auf der Vergabeplattform hochgeladen wird.*)

2. Ein nicht fristgerechtes Angebot wird nur dann nicht nach § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV ausgeschlossen, wenn der Bieter die zu späte Angebotsabgabe nicht zu vertreten hat. Maßstab für das Vertretenmüssen ist zunächst § 276 BGB. Die dazu ausreichende einfache Fahrlässigkeit bestimmt sich nach dem am allgemeinen Verkehrsbedürfnis ausgerichteten objektiv-abstrakten Sorgfaltsmaßstab.*)

3. Es ist Sache des Bieters dafür zu sorgen, dass seine Hard- und Software korrekt installiert sind und aktuell gehalten werden. Ebenso hat der Bieter sicherzustellen, dass seine allgemeine Netzwerkumgebung und Internetverbindung leistungsfähig ist um die erforderliche Datenmenge zu transportieren und im erforderlichen Maß mit der Vergabeplattform zu kommunizieren. Der Verantwortungsbereich des Bieters beginnt und endet am Übergabepunkt, also dort, wo die Daten seinen technischen Einflussbereich betreten bzw. verlassen.*)

4. Es erscheint mindestens bedenklich, wenn ein Bieter den entscheidenden technischen Prozess des Hochladen eines Angebots auf der Vergabeplattform mit dem man sich für einen Auftrag für einen langfristigen Leistungszeitraum bewerben möchte und hinter dem ein wirtschaftliches Volumen im zweistelligen Millionenbereich steht, nicht nur über eine halbe Stunde, sondern über fünf Stunden, bzw. eine Nacht lang sich selbst überlässt.*)




IBRRS 2020, 0827
ProzessualesProzessuales
Einstweilige Verfügung zurückgewiesen: Keine einstweilige Anordnung in der Berufung!

KG, Beschluss vom 13.12.2019 - 9 U 79/19

Der Antrag auf einstweilige Anordnungen im Berufungsverfahren gegen ein eine einstweilige Verfügung zurückweisendes Urteil ist, jedenfalls soweit sie über einen Eingriff in die vollstreckbaren Regelungen des angefochtenen Urteils hinausgehen, unstatthaft (hier: Einstweilige Verfügung auf Unterlassung der weiteren Auftragsdurchführung in einem unterschwelligen Vergabeverfahren) (Anschluss BGH, Beschluss vom 01.12.2005 - IX ZB 208/05, IBRRS 2005, 4751; entgegen OLG Düsseldorf, IBR 2018, 156).*)

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IBRRS 2020, 0825
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine Mitteilungs- und Wartepflicht im Unterschwellenbereich!

KG, Urteil vom 07.01.2020 - 9 U 79/19

1. Zum Rechtsschutz bei Vergabeverfahren außerhalb des Anwendungsbereichs des Kartellvergaberechts der §§ 97 ff. GWB.*)

2. Auch außerhalb des Anwendungsbereichs des Kartellvergaberechts besteht Primärrechtsschutz grundsätzlich erst mit Beginn des Vergabeverfahrens und erlischt mit seiner Beendigung (vgl. Senat, VPR 2020, 76).*)

3. Außerhalb des Anwendungsbereichs des Kartellvergaberechts besteht eine den Vorgaben des § 134 GWB entsprechende Mitteilungs- und Wartepflicht nur bei entsprechender (landes-)gesetzlicher Grundlage oder europarechtlich, soweit der ausgeschriebene Auftrag eine Binnenmarktrelevanz aufweist, und ist ein unter Verstoß hiergegen geschlossener Vertrag weder entsprechend § 135 GWB noch grundsätzlich nach § 134 BGB unwirksam (entgegen OLG Düsseldorf, VPR 2018, 67).*)




IBRRS 2020, 0815
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Macht sich strafbar, wer einen (teuren) Auftrag ohne Ausschreibung vergibt?

BGH, Beschluss vom 08.01.2020 - 5 StR 366/19

1. Ein Entscheidungsträger handelt im Bereich der öffentlichen Verwaltung nicht stets pflichtwidrig, wenn er nicht das sparsamste im Sinne des niedrigsten Angebots wählt. Beim Unterlassen eines Preisvergleichs oder einer Ausschreibung kommt eine Strafbarkeit nur bei evidenten und schwerwiegenden Pflichtverstößen in Betracht.*)

2. Ein Vermögensnachteil kann bei der Haushaltsuntreue auch nach den Grundsätzen des persönlichen Schadenseinschlags eintreten.*)




IBRRS 2020, 0757
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Schlechtes Benehmen ist noch keine "schwere Verfehlung"!

VK Sachsen, Beschluss vom 27.12.2019 - 1/SVK/037-19

1. Schriftliche Äußerungen eines Bieters gegenüber einem öffentlichen Auftraggeber, die pauschal herabsetzend und in hohem Maße despektierlich sind, sind für ein zukünftiges gedeihliches Zusammenwirken auf der Baustelle schlechtestmögliche Voraussetzung, sie reichen jedoch nicht aus um eine schwere Verfehlung i.S.d. § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A 2019, resp. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB zu begründen, denn die Integrität des Unternehmens kann nur bei Pflichtverletzungen in Frage gestellt werden, die ein erhebliches Gewicht besitzen.*)

2. Der Auftraggeber muss, wenn er den Ausschluss eines Bieters aus dem Vergabeverfahren wegen § 6e EU Abs. 6 Nr. 7 VOB/A 2019 resp. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB beabsichtigt, sowohl die Schlechtleistung, die aufgrund der Schlechtleistung eingetretene Rechtsfolge als auch den Ursachenzusammenhang zwischen Schlechtleistung und Rechtsfolge darlegen und beweisen. Mindestens erforderlich sind aber Indiztatsachen von einigem Gewicht.*)

3. Steht nicht fest, ob ein Angebot eine Mischkalkulation oder eine spekulative Kalkulation enthält, so kann der Auftraggeber Einzelpreise aufklären, wenn zweifelhaft ist, ob das Angebot die geforderten Preise für die jeweiligen Leistungspositionen ausweist. Ergibt sodann die Aufklärung, dass die Preise für die ausgeschriebenen Leistungen nicht in der nach § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2019 geforderten Weise das tatsächlich für die Leistung geforderte Entgelt ausweisen, so ist das Angebot auszuschließen.*)

4. Wird eine Vertragsfrist oder ein "Zeitfenster" verbindlich vorgegeben, führt die Angabe eines längeren Ausführungszeitraums zwingend wegen Änderung an den Vergabeunterlagen zum Angebotsausschluss.*)




IBRRS 2020, 0756
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kein Ausschluss auf der Grundlage einer unvollständigen Checkliste!

VK Sachsen, Beschluss vom 29.11.2019 - 1/SVK/032-19

1. § 53 Abs. 2 VgV eröffnet dem Auftraggeber die Möglichkeit vom Regelfall der Übermittlung der Angebote mithilfe elektronischer Mittel abzuweichen und lässt andere Übermittlungsarten bzw. deren Kombination zu. Dazu gehört auch die ausschließliche postalische Übermittlung.*)

2. Der öffentliche Auftraggeber ist - insbesondere im Anwendungsbereich des § 53 Abs. 2 VgV - verpflichtet, in den Vergabeunterlagen eine eindeutige Aussage darüber zu treffen, in welcher Form die Angebote einzureichen sind. Nicht zweifelsfreie Angaben hinsichtlich der Art der Angebotsabgabe gehen zu Lasten des Auftraggebers.*)

3. Der Ausschluss eines Angebots kommt trotz einer etwaigen Abweichung von den Vorgaben der Ausschreibung dann nicht in Betracht, wenn die Leistungsbeschreibung zu unbestimmt, unklar oder sogar widersprüchlich ist.*)

4. Wenn ein Auftraggeber andere Bieter zum Nachreichen fehlender Unterlagen auffordert, hat er aus Gründen der Gleichbehandlung auch bei allen weiteren Bietern fehlende Unterlagen nachzufordern. Eine selektive, einzelne Bieter und Bewerber ausnehmende Nachforderung ist mit dem Gebot der Gleichbehandlung nicht vereinbar.*)

5. Mit einer Checkliste der mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen schafft der Auftraggeber einen Vertrauenstatbestand. Soweit er eine unvollständige Checkliste verwendet, kommt ein Ausschluss von Angeboten bei denen Unterlagen fehlen, welche nicht in der Checkliste aufgeführt wurden, nicht ohne Weiteres - sprich ohne Nachforderung - in Betracht.*)

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IBRRS 2020, 0759
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Müssen Nachweise und Erklärungen vorsorglich eingeholt werden?

VK Sachsen, Beschluss vom 16.01.2020 - 1/SVK/040-19

1. Bei einem Abstand der Angebotssummen von mehr als 30% hat der Auftraggeber eine Angemessenheitsprüfung durchzuführen.*)

2. Die Entscheidung des Auftraggebers, ob ein Angebot auskömmlich ist, stellt eine von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüfbare Prognoseentscheidung dar.*)

3. Die Frage der Angemessenheit der Frist nach § 16 EU Nr. 4 VOB/A 2019 ist anhand der Umstände des Einzelfalls zu beantworten. Dabei ist auf die Bedeutung und den Umfang der geforderten vorbehaltenen Erklärungen oder Nachweise abzustellen, die der Auftraggeber erstmals nach Angebotsabgabe anfordert. Vor allem ist zu berücksichtigen, ob es sich um Erklärungen oder Nachweise handelt, die der mit der Nachweispflicht belastete Bieter von Dritten beschaffen muss.*)

4. Eine Obliegenheit der Bieter, Nachweise oder Erklärungen, deren Vorlage sich der Auftraggeber vorbehalten hat, schon vor Angebotsabgabe - gewissermaßen vorsorglich - einzuholen und bereitzuhalten, besteht nicht. Dies würde dem Sinn und Zweck des Vorbehalts der Anforderung widersprechen.*)

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IBRRS 2020, 0653
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bieteranschreiben sticht Abwehrklausel!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.02.2020 - Verg 24/19

1. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach bei sich widersprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Änderung der Vergabeunterlagen vorliegt, wenn die Vertragsbedingungen des Auftraggebers eine sog. Abwehrklausel enthalten (IBR 2019, 571), findet keine Anwendung auf individuelle Formulierungen des Bieters.

2. An den Inhalt einer Rüge sind keine allzu strengen Anforderungen zu stellen. Eine ordnungsgemäße Rüge setzt inhaltlich eine konkrete und deutliche vergaberechtliche Beanstandung voraus, so dass der öffentliche Auftraggeber erkennen kann, um welchen konkreten Verstoß es sich handelt, und dass von ihm die Beseitigung dieses Vergaberechtsfehlers verlangt wird.

3. Allgemeine Fragen und Hinweise, Kritik oder Unverständnis stellen genauso wenig eine ausreichende Rüge dar, wie die Ankündigung, man werde das nicht hinnehmen. Zudem muss deutlich werden, dass das Unternehmen nicht nur eine Anregung zur Optimierung des Vergabeverfahrens geben will, sondern ein vom Auftraggeber zu beseitigender Rechtsfehler geltend macht wird.




IBRRS 2020, 0723
VergabeVergabe
Wie rügt man richtig?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.07.2019 - 2 VK LSA 24/19

1. Ein Angebot, das von den Vergabeunterlagen abweichende Angaben enthält, ist nicht unvollständig und zwingend auszuschließen. Ein Austausch der betreffenden Angaben durch solche, die ausschreibungskonform sind, ist eine unzulässige Nachbesserung.

2. An den Inhalt der Rüge zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes geringe Anforderungen zu stellen sind. Der Rüge muss jedoch eine konkrete vergaberechtliche Beanstandung zu entnehmen sein.

3. Der Bieter hat mitzuteilen, welchen Sachverhalt er für vergaberechtswidrig hält. Aus der Rüge muss zu ersehen sein, um welchen Verstoß es sich handelt und dass die Beseitigung des Vergaberechtsfehlers geltend gemacht wird.

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IBRRS 2020, 0735
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kein Eilrechtsschutz gegen erfolgte Interimsvergabe!

VK Rheinland, Beschluss vom 28.01.2020 - VK 3/20

Die Vergabekammer kann auf besonderen Antrag mit weiteren vorläufigen Maßnahmen nur dann in das Vergabeverfahren eingreifen, wenn die Rechte des Bieters in einem "laufenden" Vergabeverfahren gefährdet sind. Daran fehlt es, wenn der Auftraggeber bereits einen (Interims-)Vertrag mit einem anderen Bieter geschlossen hat.

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IBRRS 2020, 0714
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Preisabsprachen mit "Schutzangeboten" sprechen für kartellbedingten Schaden!

BGH, Urteil vom 28.01.2020 - KZR 24/17

1. Dem Merkmal der Betroffenheit i.S.d. § 33 Abs. 1 Satz 1 GWB a.F., welches mit dem Beweismaß des § 286 ZPO festzustellen ist, kommt bei der Prüfung des haftungsbegründenden Tatbestands eines kartellrechtlichen Schadensersatzanspruchs Bedeutung nur für die Frage zu, ob dem Anspruchsgegner ein wettbewerbsbeschränkendes Verhalten anzulasten ist, das - vermittelt durch den Abschluss von Umsatzgeschäften oder in anderer Weise - geeignet ist, einen Schaden des Anspruchstellers mittelbar oder unmittelbar zu begründen.*)

2. Die Feststellung des haftungsbegründenden Tatbestands setzt nicht voraus, dass sich die Kartellabsprache auf einen Beschaffungsvorgang, auf den der Anspruchsteller sein Schadensersatzbegehren stützt, tatsächlich ausgewirkt hat und das Geschäft damit "kartellbefangen" war; dieser Gesichtspunkt betrifft die Schadensfeststellung und damit die haftungsausfüllende Kausalität, für die das Beweismaß des § 287 Abs. 1 ZPO gilt.*)

3. Etablieren Kartellanten ein System, bei dem von einem "Spielführer" im Rahmen von Ausschreibungen die Preise von "Schutzangeboten" oder der angestrebte Zuschlagspreis mitgeteilt werden, ist es wegen der bestehenden Preistransparenz wahrscheinlich, dass von einem solchen System ein allgemeiner Effekt auf die Angebotspreise der Kartellanten ausgeht; diese Wahrscheinlichkeit ist umso höher, je umfassender die Quoten- oder Kunden-"Zuteilung" auf dem Markt praktiziert wird und je mehr die an der Kartellabsprache beteiligten Unternehmen aufgrund wechselseitiger Rücksichtnahme der Notwendigkeit enthoben sind, um einen einzelnen Auftrag zu kämpfen und hierzu gegebenenfalls Preiszugeständnisse zu machen.*)

4. Im Rahmen der Feststellung eines kartellbedingten Schadens wird ein unmittelbarer Beweis einer Haupttatsache oder ihres Gegenteils in der Regel nicht dadurch angetreten, dass für die Entstehung oder das Fehlen eines Schadens Sachverständigenbeweis angeboten wird.*)

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IBRRS 2020, 0655
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine Reduzierung der Bewerberzahl durch Losentscheid!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.07.2019 - 1 VK 34/19

1. Bei einem Losverfahren handelt es sich um kein objektives, auftragsbezogenes Kriterium. Vielmehr handelt es sich um eine Auswahl der Bewerber nach dem Zufallsprinzip.

2. Eine Reduzierung der Bewerberzahl durch Losentscheid ist nur zulässig, wenn der öffentliche Auftraggeber unter den eingegangenen Bewerbungen eine rein objektive Auswahl nach qualitativen Kriterien unter gleich qualifizierten Bewerbern nicht mehr nachvollziehbar durchführen kann.

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IBRRS 2020, 0651
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschluss wegen formwidriger Angebotsabgabe setzt eindeutige Vorgabe voraus!

OLG Dresden, Beschluss vom 21.02.2020 - Verg 7/19

1. Gibt die Vergabestelle den Bietern mit den Ausschreibungsunterlagen vor, Teile ihres Angebots, die einer elektronischen Übermittlung nicht zugänglich sind, auf dem Postwege einzureichen (hier: Musterstücke der zu beschaffenden Schutzwesten), so muss sie klarstellen, ob diese abweichende Übermittlungsform für das Angebot insgesamt gilt (also auch hinsichtlich der Angebotsteile, bei denen eine elektronische Abgabe für sich gesehen möglich wäre). Ist dies bei einer Gesamtwürdigung der Ausschreibungsunterlagen unklar, wird das einem Angebotsausschluss wegen formwidriger Angebotsabgabe regelmäßig entgegenstehen.*)

2. Umschreibt der Auftraggeber die mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen an verschiedenen Stellen der Ausschreibungsunterlagen auf jeweils unterschiedliche Weise, so kann das Gebot der Bietergleichbehandlung das vom Auftraggeber auszuübende Ermessen, ob er fehlende Erklärungen nachfordert, auf Null reduzieren, wenn der Auftraggeber auch nur bei einem Bieter eine geforderte Nachreichung genügen lässt.*)




IBRRS 2020, 0620
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vereinsmitgliedschaft ist nicht ausschreibungspflichtig!

OLG Rostock, Beschluss vom 05.02.2020 - 17 Verg 4/19

Die Mitgliedschaft in einem bürgerlich-rechtlichen Verein stellt für sich genommen keinen dem Vergaberecht unterliegenden Beschaffungsgegenstand dar. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Mitgliedschaft Voraussetzung ist, um Dienstleistungen (§ 103 Abs. 1, 4 GWB) des Vereins aufgrund separat abzuschließender Austauschverträge - im vorliegenden Fall Beherbergungsverträge - in Anspruch zu nehmen.*)

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IBRRS 2020, 0628
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftraggeber muss nicht alles überprüfen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.01.2020 - Verg 20/19

1. Der öffentliche Auftraggeber muss nicht überprüfen, ob die Bieter ihre mit dem Angebot verbindlich eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen auch einhalten werden. Er darf sich auf die Leistungsversprechen der Bieter verlassen.

2. Eine Überprüfungspflicht des öffentlichen Auftraggebers ergibt sich allerdings dann, wenn konkrete Tatsachen das Leistungsversprechen eines Bieters als nicht plausibel erscheinen lassen. In diesen Fällen muss er bereit und in der Lage sein, das Leistungsversprechen der Bieter effektiv zu verifizieren.

3. Der öffentliche Auftraggeber ist in der Wahl seiner Überprüfungsmittel grundsätzlich frei und nicht auf eine bestimmte Methode oder bestimmte Mittel der fachlichen Prüfung festgelegt.

4. Das vom Auftraggeber gewählte Mittel zur Überprüfung muss geeignet und die Mittelauswahl frei von sachwidrigen Erwägungen getroffen worden sein. Er ist nur dann auf ein bestimmtes Verifizierungsmittel zu verweisen, wenn dieses das einzige geeignete Mittel der Überprüfung der Bieterangaben darstellt und es dem öffentlichen Auftraggeber zur Verfügung steht.

5. Ein durchschnittliches Fachunternehmen kann nicht erkennen, ob die Durchführung einer Teststellung zur Überprüfung der Einhaltung der Mindestanforderungen rechtlich geboten ist.




IBRRS 2020, 0626
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VergabeVergabe
Leistung funktional beschrieben: Preis darf nicht alleiniges Zuschlagskriterium sein!

VK Thüringen, Beschluss vom 31.01.2020 - 250-4003-15476/2019-E-010-EA

1. Der Preis ist als alleiniges Zuschlagskriterium jedenfalls dann zulässig, wenn es sich um standardisierte oder homogene Lieferungen oder Leistungen handelt oder der Auftraggeber Qualitätsanforderungen an die Lieferung oder Leistung in der Leistungsbeschreibung oder im Leistungsverzeichnis detailgenau, erschöpfend und lückenlos festlegt.

2. Im Fall einer (teil-)funktionalen Ausschreibung ist der Preis als alleiniges Zuschlagskriterium ermessensfehlerhaft.

3. Der Auftraggeber hat vom Bieter Aufklärung zu verlangen, wenn der Gesamtpreis eines Angebots im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheint. Der Auftraggeber prüft dabei die Zusammensetzung des Angebots und berücksichtigt die übermittelten Unterlagen.

4. Anhaltspunkte für einen ungewöhnlich niedrigen Gesamtpreis können Angebote anderer Bieter bei dieser oder bei einer vergleichbaren anderen Ausschreibung, erfahrungsgemäß verlangte Preise oder die Auftragswertschätzung des Auftraggebers bieten, sofern in dieser Auftragswertschätzung die Kosten methodisch vertretbar und auch sonst fehlerfrei ermittelt worden sind.

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IBRRS 2020, 0619
VergabeVergabe
Betriebsübergang auch ohne Übernahme von Betriebsmitteln?

EuGH, Urteil vom 27.02.2020 - Rs. C-298/18

Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12.03.2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen ist dahin auszulegen, dass bei der Übernahme einer Tätigkeit, deren Ausübung nennenswerte Betriebsmittel erfordert, durch eine wirtschaftliche Einheit aufgrund eines Verfahrens zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags der Umstand, dass diese Mittel, die Eigentum der die Tätigkeit zuvor ausübenden wirtschaftlichen Einheit sind, von der erstgenannten Einheit wegen rechtlicher, umweltrelevanter und technischer Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers nicht übernommen werden, der Qualifizierung der Übernahme der Tätigkeit als Unternehmensübergang nicht notwendigerweise entgegenstehen muss, wenn andere Tatsachen, wie die Übernahme eines wesentlichen Teils der Belegschaft und die Fortsetzung der Tätigkeit ohne Unterbrechung, die Feststellung zulassen, dass die betreffende wirtschaftliche Einheit ihre Identität bewahrt, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist.*)

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IBRRS 2020, 0530
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VergabeVergabe
E-Vergabe: Über fremdes Benutzerkonto hochgeladenes Angebot ist auszuschließen!

VK Bund, Beschluss vom 31.01.2020 - VK 2-102/19

1. Bei der Festlegung der Formanforderungen an das Angebot hat der Auftraggeber eine Abwägung zwischen einer möglichst weiten Wettbewerbsoffenheit durch weitgehend barrierefreie elektronische Kommunikation einerseits und der Gewährleistung eines hinreichend sicheren und effizienten elektronischen Ausschreibungsverfahrens andererseits vorzunehmen.

2. Der Auftraggeber muss sich nicht mit der Textform als gesetzlicher Mindestanforderung begnügen, sondern darf weitergehende formelle Anforderungen aufstellen, die eine hinreichende Beweis- und Klarstellungsfunktion im Ausschreibungsverfahren und nachfolgenden Rechtsverkehr sicherstellen.

3. Verlangt der öffentliche Auftraggeber, dass das Angebot elektronisch über ein auf den Bieter registriertes Benutzerkonto hochzuladen ist, ist das Angebot einer Bietergemeinschaft (BIEGE), das von der Muttergesellschaft eines der BIEGE-Mitglieder hochgeladen wird, vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn keine auf die Muttergesellschaft lautende Vollmacht vorgelegt wird.

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IBRRS 2020, 0630
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VergabeVergabe
Wie ist eine Angebotswertung nach Schulnoten zu dokumentieren?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019 - Verg 6/19

1. Grundlage für den Zuschlag ist die Bewertung des öffentlichen Auftraggebers, ob und inwieweit das Angebot die vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt. Bei der Wertung der Angebote genießt der öffentliche Auftraggeber einen Beurteilungsspielraum.

2. Auch wenn dem Auftraggeber bei der Bewertung und Benotung ein Beurteilungsspielraum zusteht, sind seine diesbezüglichen Bewertungsentscheidungen daraufhin überprüfbar, ob die jeweiligen Noten im Vergleich ohne Benachteiligung des einen oder anderen Bieters plausibel vergeben wurden.

3. Die Gründe für die Auswahlentscheidung und den Zuschlag sind zu dokumentieren. Bedient sich der Auftraggeber ausschließlich eines aus qualitativen Aspekten zusammengesetzten Kriterienkatalogs, bei dem die Angebote hinsichtlich der Qualitätskriterien mittels eines Benotungssystems bewertet werden, muss er seine für die Zuschlagserteilung maßgeblichen Erwägungen in allen Schritten so eingehend dokumentieren, dass nachvollziehbar ist, welche konkreten qualitativen Eigenschaften der Angebote mit welchem Gewicht in die Benotung eingegangen sind.

4. Die Begründung muss alle Informationen enthalten, die notwendig sind, um die Entscheidungen des öffentlichen Auftraggebers nachvollziehen zu können. Bei Wertungsentscheidungen hat der öffentliche Auftraggeber darzulegen, nach welchen konkreten Gesichtspunkten die Bewertung erfolgt.




IBRRS 2020, 0587
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VergabeVergabe
Festgelegt ist festgelegt!

VK Westfalen, Beschluss vom 15.11.2019 - VK 2-30/19

1. Sofern der öffentliche Auftraggeber auf die Bieterfragen zu Widersprüchen zwischen der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sich auf eine Deutungsmöglichkeit festlegt, ist eine Auslegung der widersprüchlichen Erklärungen nicht mehr angezeigt.*)

2. Eine nicht per Änderungsbekanntmachung veröffentlichte, während des Vergabeverfahrens erfolgte Ausdehnung des Zeitraums aus dem die Referenzen für die zu erbringende Leistung stammen müssen, verstößt gegen das Transparenzgebot und verletzt die Bieter in ihren Rechten aus § 97 Abs. 6 GWB.*)

3. Grundsätzliches zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis aus § 160 Abs. 2 GWB und die Rügepräklusion aus § 160 Abs. 3 GWB.*)

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IBRRS 2020, 0586
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VergabeVergabe
Widersprüchliche Preisangaben dürfen nicht aufgeklärt werden!

VK Nordbayern, Beschluss vom 31.01.2020 - RMF-SG21-3194-4-52

1. Hat ein Bieter widersprüchliche Preisangaben gemacht und damit nicht die geforderten Preise angegeben, ist sein Angebot gem. § 16a EU Abs. 2 Satz 2, § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2019 vom Vergabeverfahren auszuschließen.*)

2. Die Auslegung der von den Bietern abgegebenen Angebote kann immer nur nach dem objektiven Empfängerhorizont erfolgen, nicht aber einer Vergabestelle die Kompetenz einräumen, zu entscheiden, welche für sich gesehen eindeutigen Angaben eines Bieters sie als solche anerkennt und welche nicht.*)

3. Der Tatbestand des § 15 EU VOB/A 2019, der eine Angebotsaufklärung in engen Grenzen erlaubt, darf schon aus teleologischen Gründen bei widersprüchlichen Preisangaben nicht einschlägig sein, da dies nachträgliche Manipulationsmöglichkeiten eröffnen und so den Wettbewerbsgrundsatz verletzen könnte.*)

4. Hat die Antragstellerin erst nach Einsicht in die Vergabeakten von einem potenziellen Vergaberechtsverstoß erfahren, kann insofern das entsprechende Vorbringen der Antragstellerin (das sich hier darauf bezieht, dass widersprüchliche Angaben der Beigeladenen vorgelegen haben) nicht von der Präklusionswirkung des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB erfasst sein.*)

5. Eine Nichtabhilfemitteilung einer Vergabestelle gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB liegt dann vor, wenn diese inhaltlich mitteilt, den geltend gemachten Vergaberechtsverstößen nicht abhelfen zu wollen. Hat die Vergabestelle sich indes nicht zum Inhalt der Rüge positioniert, sondern erklärt, sie habe die Rüge zur Kenntnis genommen und werde die Eignungsprüfung erst noch durchführen, so ist dies nicht als Zurückweisung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB zu bewerten.*)




IBRRS 2020, 0540
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VergabeVergabe
Ausgangspunkt für die Kostenschätzung ist eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.10.2019 - 3 VK LSA 38/19

1. Eine Ausschreibung kann sanktionsfrei aufgehoben werden, wenn kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsunterlagen entspricht, die Vergabeunterlagen grundlegend geändert werden müssen oder andere schwerwiegende Gründe bestehen. Den Auftraggeber darf hinsichtlich der Aufhebungsgründe keine tatbestandliche Verantwortlichkeit treffen.

2. Voraussetzung für eine Aufhebung wegen unangemessen hoher Angebotspreise ist eine ordnungsgemäße Kostenschätzung. Sie muss objektiv den gegebenen Marktverhältnissen entsprechen und auf Methoden beruhen, die ein wirklichkeitsnahes Schätzungsergebnis erwarten lassen.

3. Ausgangspunkt für eine ordnungsgemäße Schätzung ist die Festlegung der vorgesehenen Leistungen mittels einer konkreten Beschreibung der erforderlichen Bauleistungen oder einem Leistungsverzeichnis.

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IBRRS 2020, 0575
VergabeVergabe
Rechtsmittel zurückgenommen: Antragsteller trägt Kosten der Beschwerde!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.02.2020 - Verg 21/19

1. Es entspricht der Billigkeit, dass der Antragsteller die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt, wenn er sich nach Rücknahme seines Rechtsmittels in die Rolle des Unterlegenen begibt.

2. Beteiligt sich der Beigeladene nicht aktiv am Beschwerdeverfahren, hat er seine Kosten nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags durch den Antragsteller selbst zu tragen.

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IBRRS 2020, 0541
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftraggeber muss keine Wettbewerbsvorteile "ausgleichen"!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.05.2019 - 2 VK LSA 27/18

1. Ein Bieter kann nicht verlangen, dass sich der Auftraggeber bei der Festlegung des Beschaffungsbedarfs an seinen Bedürfnissen orientiert.

2. Der Auftraggeber ist weder berechtigt noch verpflichtet, bestehende Wettbewerbsvorteile oder -nachteile potentieller Bieter durch die Gestaltung der Vergabeunterlagen "auszugleichen".

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IBRRS 2020, 0543
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VergabeVergabe
Anhaltspunkte zur Wertung fehlen: Vergabeverstoß erkennbar!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.06.2019 - 15 Verg 8/19

1. Ein Bieter ist mit einem Nachprüfungsantrag ausgeschlossen, wenn er Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat.

2. Erkennbar ist ein Vergaberechtsverstoß, wenn sich die zu Grunde liegenden Tatsachen aus den Vergabeunterlagen ergeben und von einem Bieter der Verstoß gegen Bestimmungen des Vergabeverfahrens erkannt werden kann. Erkannt werden können muss der Verstoß nicht lediglich in tatsächlicher, sondern auch in rechtlicher Hinsicht.

3. Ein Unternehmer, der an einem europaweiten Vergabeverfahren teilnimmt, muss zumindest den Text der einschlägigen Verfahrensordnungen zur Kenntnis nehmen; Ungereimtheiten oder Widersprüchlichkeiten der Vergabeunterlagen muss er nachgehen, auch wenn er die genaue Rechtslage nicht kennt.

4. Kann ein Bieter nach Lektüre der Vorgaben zu ausgeschriebenen Konzepten nicht wissen, welche Vorstellungen der Auftraggeber von einer Umsetzung hegt, welche Konzeptausarbeitungen er als gut oder weniger gut einschätzen wird und fehlen Informationen dazu, nach welchen Kriterien die mit den Angeboten vorgelegten Konzepte bewertet werden sollen, ist der Vergaberechtsverstoß erkennbar.

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IBRRS 2020, 0479
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VergabeVergabe
Fehler in der Ausschreibung darf der Bieter ausnutzen!

VK Lüneburg, Beschluss vom 21.01.2020 - VgK-41/2019

1. Erkennt ein Bieter mögliche Fehler in den Vergabeunterlagen, ist er nicht dazu verpflichtet, eine Rüge auszusprechen. Es steht ihm frei, einen angenommenen Wettbewerbsvorteil nicht offenzulegen und auf die Rüge zu verzichten.

2. Rügt ein Bieter einen erkannten Vergaberechtsverstoß nicht und reicht er dessen ungeachtet ein Angebot ein, muss er es so gestalten, dass es den Vorgaben des Auftraggebers vollständig entspricht. Das gilt auch dann, wenn das vom Auftraggeber erstellte Leistungsverzeichnis nach Ansicht des Bieters mehr Positionen enthält, als tatsächlich anfallen werden.

3. Die Rüge muss vor dem Nachprüfungsantrag erhoben werden. Eine zeitgleiche Erhebung genügt nicht. In Ermangelung einer bestehenden Wartepflicht genügt eine unmittelbar vor Abgabe des Nachprüfungsantrags erhobene Rüge den gesetzlichen Anforderungen.

4. Lässt sich nicht aufklären, ob der Bieter zuerst den Umschlag mit der Rüge oder das Schreiben mit dem Nachprüfungsantrag über den Postschalter gereicht hat, ist zu seinen Gunsten davon auszugehen, dass er seiner Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.




IBRRS 2020, 0517
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Qualifizierte Signatur muss den gesamten Angebotsinhalt umfassen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.09.2019 - 2 VK LSA 31/19

1. Betreffen unzureichende Unterlagen im Angebot des Bieters sämtliche Einzelpreise sowie den Gesamtpreis, ist es dem öffentlichen Auftraggeber nicht gestattet, das Angebot aufzuklären.

2. Der Auftraggeber ist auch nicht befugt, den Bieter zu einer Änderung seines Angebots zu veranlassen. Ein den Ausschluss rechtfertigender Mangel darf nicht im Wege von Aufklärungsmaßnahmen beseitigt werden.

3. Verlangt der Auftraggeber, dass ein elektronisches Angebot mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur versehen wird, führt nicht nur eine gänzlich fehlende Signatur zum Ausschluss, sondern auch eine vorhandene Signatur, bei der nicht sichergestellt ist, dass die Signatur den gesamten Angebotsinhalt erfasst.

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IBRRS 2020, 0512
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Aufhebung wegen fehlender Haushaltsmittel setzt ordnungsgemäße Kostenschätzung voraus!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.01.2020 - 1 VK 69/19

1. Die Kostenberechnung eines Architektur- oder Ingenieurbüros stellt keine ordnungsgemäße Grundlage für die Auftragswertschätzung dar, wenn sie zum Zeitpunkt der Ausschreibung von der zwischenzeitlich erfolgten Konkretisierung des Ausschreibungsgegenstands überholt wird.

2. Das Vergabeverfahren kann sanktionsfrei aufgehoben werden, wenn hierfür ein sachlicher Grund vorliegt.

3. Ein sachlicher Grund für eine Aufhebung der Ausschreibung ist gegeben, wenn dem öffentlichen Auftraggeber keine ausreichenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und er im Vorfeld eine ordnungsgemäße Kostenschätzung vorgenommen hat.

4. Von einem öffentlichen Auftraggeber kann erwartet werden, dass ihm die maßgeblichen Rechtsvorschriften bekannt sind, die mit einer Auftragsvergabe oberhalb der EU-Schwellenwerte verbunden sind. Dazu gehört auch, dass er in der Lage ist, einen vor Einleitung des Nachprüfungsverfahrens eingenommenen (Rechts-)Standpunkt zu verteidigen.

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IBRRS 2020, 0470
VergabeVergabe
Vertrag ist (und bleibt) Vertrag!

VK Lüneburg, Beschluss vom 12.06.2019 - VgK-20/2019

1. Wird ein Vertrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung vergeben und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, liegt eine echte de-facto-Vergabe vor.

2. Die Unwirksamkeit einer de-facto-Vergabe kann nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach einer entsprechenden Information durch den öffentlichen Auftraggeber, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.

3. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet und kann auch nicht dazu verpflichtet werden, einen vergaberechtswidrig zu Stande gekommenen Vertrag zu kündigen.

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IBRRS 2020, 0514
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unkonkrete Leistungsbeschreibung muss rechtzeitig gerügt werden!

VK Bund, Beschluss vom 18.01.2020 - VK 2-94/19

1. Eine Rügepräklusion kommt nur bei auf allgemeiner Überzeugung der Vergabepraxis beruhenden und ins Auge fallenden Rechtsverstößen in Betracht. Der Verstoß muss so offensichtlich sein, dass er einem verständigen Bieter bei der Vorbereitung seines Angebots bzw. seiner Bewerbung auffallen muss.

2. Einem verständigen Bieter muss auffallen, wenn die Zuschlagskriterien und die Leistungsbeschreibung derart unkonkret ausgestaltet sind, dass die Angebotserstellung stark erschwert bis unmöglich ist, weil unklar bleibt, welche Leistung der Auftraggeber begehrt. Das gilt erst recht, wenn der Bieter über vergaberechtliche Expertise verfügt.

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IBRRS 2020, 0522
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschlussgrund in Bezug auf Nachunternehmer: Automatischer Angebotsausschluss?

EuGH, Urteil vom 30.01.2020 - Rs. C-395/18

Art. 57 Abs. 4 a der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG steht einer nationalen Regelung nicht entgegen, wonach der öffentliche Auftraggeber befugt oder sogar verpflichtet ist, den Wirtschaftsteilnehmer, der das Angebot abgegeben hat, von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen, wenn der in dieser Bestimmung vorgesehene Ausschlussgrund in Bezug auf einen der im Angebot dieses Wirtschaftsteilnehmers genannten Unterauftragnehmer festgestellt wird. Hingegen stehen diese Bestimmung in Verbindung mit Art. 57 Abs. 6 dieser Richtlinie sowie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit einer nationalen Regelung entgegen, nach der ein solcher Ausschluss automatisch erfolgen muss.*)




IBRRS 2020, 0495
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Verweisung eines Vergabeverfahrens an das Gericht eines anderen Rechtswegs?

BGH, Beschluss vom 10.12.2019 - XIII ZB 119/19

Der Vergabesenat hat aus Gründen der Verfahrensökonomie und des effektiven Rechtsschutzes die Möglichkeit zur Verweisung des Verfahrens an das Gericht eines anderen Rechtswegs. Gründe der Verfahrensökonomie und des effektiven Rechtsschutzes erfordern aber nur dann eine Verweisung entsprechend § 17a GVG, wenn der Antragsteller sein im Vergabenachprüfungsverfahren verfolgtes Rechtsschutzziel im anderen Rechtsweg weiterverfolgen will und kann (Fortführung BGH, IBR 2012, 216 - Rettungsdienstleistungen III).*)

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IBRRS 2020, 0493
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Anspruch auf Akteneinsicht in Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich?

OLG Köln, Urteil vom 29.01.2020 - 11 U 14/19

1. Der Anspruch auf Akteneinsicht ist für Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich gesetzlich nicht geregelt. § 165 GWB gilt nicht im Unterschwellenbereich.*)

2. Soweit sich ein Anspruch auf Akteneinsicht in Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich aus § 242 BGB ergeben kann, sind für den Umfang der Akteneinsicht bei Vergabeverfahren nach der VOB Teil A die Wertungen der §§ 14, 14a und 19 VOB/A 2012 zu berücksichtigen.*)




IBRRS 2020, 0478
VergabeVergabe
Änderungen vor Vertragsschluss sind keine Änderungen während der Vertragslaufzeit!

VK Lüneburg, Beschluss vom 07.08.2019 - VgK-19/2019

1. Wesentliche Änderungen während der Vertragslaufzeit erfordern ein neues Vergabeverfahren. Dies umfasst jedoch keine Änderungen vor Vertragsabschluss.

2. Ein erteilter Zuschlag kann nichtig sein, wenn bestimmte Unternehmen gezielt durch massive Vergabeverstöße benachteiligt wurden oder der Auftraggeber kollusiv mit einem Zuschlagsbieter zusammenarbeitet.

3. Bei positiver Kenntnis eines Vergabeverstoßes führt eine nicht fristgerechte Rügen zur Präklusion. Erfährt ein Unternehmen jedoch durch ein Gerücht von einer angeblichen Bevorzugung der Konkurrenten, wird allein dadurch keine Rügepflicht ausgelöst.

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IBRRS 2020, 0421
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Anforderungen an Eignungsnachweise unklar: Angebot kann nicht ausgeschlossen werden!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.11.2019 - 3 VK LSA 40/19

1. Die Auftragsbekanntmachung soll die für die Beurteilung der Eignung der Bieter verlangten Nachweise enthalten. Der Auftraggeber hat deshalb an zentraler Stelle in den Vergabeunterlagen abschließend alle notwendigen Unterlagen mit Ausnahme von Produktangaben anzugeben.

2. Die vom Bieter vorzulegenden Eignungsnachweise hat der Auftraggeber eindeutig und unmissverständlich in der Auftragsbekanntmachung zu bestimmen. In der Angebotsaufforderung können diese lediglich präzisiert, aber keinesfalls verschärft werden.

3. Interpretierbare Angaben im Zusammenhang mit der Vorlage von Eignungsnachweisen sind dem Auftraggeber anzulasten und können nicht zum Angebotsausschluss führen.

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IBRRS 2020, 0458
VergabeVergabe
Auftraggeber kann Kalkulationsvorgaben machen!

VK Nordbayern, Beschluss vom 04.09.2019 - RMF-SG21-3194-4-41

1. Kalkulationsvorgaben durch den öffentlichen Auftraggeber sind vergaberechtlich zugelassen, auch wenn sie die Kalkulationsfreiheit der Bieter beschränken und in gewissem Umfang auch den Preiswettbewerb "kanalisieren".

2. Weicht ein Bieter von den Kalkulationsvorgaben nach den Vergabeunterlagen ab, wird sein Angebot von der Wertung ausgeschlossen.

3. Das Risiko der fehlerhaften Übermittlung einer elektronischen Erklärung trägt der Erklärende.

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IBRRS 2020, 0456
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Abgelaufenes Angebot darf nicht ausgeschlossen werden!

OLG Celle, Beschluss vom 30.01.2020 - 13 Verg 14/19

1. Zum Ausschluss eines Angebots mit der Begründung, dass der Bieter die vom Auftraggeber erbetene Bestätigung der Verlängerung der Bindefrist nicht übersandt habe.*)

2. Der Auftraggeber ist grundsätzlich nicht daran gehindert und kann unter Geltung des öffentlichen Haushaltsrechts im Einzelfall sogar dazu gehalten sein, den Zuschlag auf ein Angebot nach Ablauf der Bindefrist zu erteilen.*)




IBRRS 2020, 0420
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Aufhebungsgründe sind umfassend zu dokumentieren!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01.11.2019 - 3 VK LSA 37/19

1. Auf ein Angebot mit einem unangemessen hohen Preis darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Die Feststellung eines unangemessen hohen Angebotspreises muss jedoch auf einer ordnungsgemäßen Schätzung des Auftragswerts beruhen.

2. Für die Schätzung des Auftragswerts muss der Auftraggeber oder der von ihm beauftragte Fachmann Methoden wählen, die ein wirklichkeitsnahes Schätzungsergebnis ernsthaft erwarten lassen.

3. Den Auftraggeber trifft für die Rechtmäßigkeit seiner Auftragswertschätzung die Darlegungs- und Beweislast. Der Auftraggeber kann die Angebotspreise nicht subjektiv als unangemessen hoch beurteilen.

4. Entscheidet sich der Auftraggeber für die Aufhebung, hat er alle entscheidungsrelevanten Gründe und Erwägungen sorgfältig und vollständig zu dokumentieren (hier verneint).

5. Trotz Rechtswidrigkeit der Aufhebung ist diese wirksam und von den Bietern hinzunehmen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Aufhebung nicht zur Diskriminierung einzelner Bieter, zum Schein oder aus Willkür erfolgt ist.

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