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Sachgebiet: Vergabe

10754 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2020

IBRRS 2020, 0338
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Planerhonorar "nach HOAI" muss der Bieter rügen!

VK Thüringen, Beschluss vom 19.08.2019 - 250-4004-13510/2019-E-013-EF

1. Enthält das den Vergabeunterlagen beigefügte Vertragsmuster eine Regelung, wonach sich das Honorar für die zu erbringenden Tragwerksplanerleistungen nach der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieure (HOAI) richtet, muss ein Bieter dies - wenn er darin einen Vergaberechtsverstoß sieht - fristgerecht rügen.

2. Hat der Auftragnehmer nach den Vergabeunterlagen während der gesamten Vertragslaufzeit auf eigene Kosten eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten und nachzuweisen, ist sein Angebot auszuschließen, wenn er einen nur für einen bestimmten Zeitraum geltenden Nachweis vorlegt.

3. Die Forderung, bestimmte Unterlagen beizubringen, ist grundsätzlich unverhältnismäßig, wenn der öffentliche Auftraggeber ohne weiteres selbst auf die Unterlagen zugreifen kann, etwa weil er bereits im Besitz dieser Unterlagen ist. Das gilt unabhängig davon, ob der Bewerber oder Bieter zuvor eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abgegeben hat oder nicht.

4. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, den Auftraggeber darauf hinzuweisen, im Rahmen welcher Verfahren die Unterlagen bereits eingereicht worden sind und sich daher in seinem Besitz befinden.




IBRRS 2020, 0411
VergabeVergabe
Keine Beschränkung von Unteraufträgen!

EuGH, Urteil vom 27.11.2019 - Rs. C-402/18

Die Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge ist dahin auszulegen, dass:

- sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden entgegensteht, die den Teil des Auftrags, den der Bieter als Unterauftrag an Dritte vergeben darf, auf 30% beschränkt;

- sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden entgegensteht, die die Möglichkeit, für die an Unterauftragnehmer vergebenen Leistungen Preisabschläge vorzunehmen, auf höchstens 20% gegenüber den sich aus dem Zuschlag ergebenden Preisen beschränkt.*)

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IBRRS 2020, 0403
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Öffentliche Auftraggeber müssen rechtzeitig zahlen!

EuGH, Urteil vom 28.01.2020 - Rs. C-122/18

Die EU-Mitgliedstaaten haben sicherzustellen, dass die den öffentlichen Stellen gewährte Zahlungsfrist 30 oder 60 Tage nicht überschreitet. Hierfür ist es nicht ausreichend, gesetzliche Regelungen zu erlassen, wonach der Zahlungsgläubiger bei Nichteinhaltung dieser Fristen Anspruch auf den gesetzlichen Zins hat.

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IBRRS 2020, 0137
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bieterfragen sind zu beantworten!

VK Lüneburg, Beschluss vom 19.09.2019 - VgK-33/2019

1. Die Eignungskriterien sind in der Auftragsbekanntmachung, der Vorinformation oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung aufzuführen. Eine bloße Verweisung in der Auftragsbekanntmachung auf die Vergabeunterlagen oder auf "Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen" ist unzulässig.

2. Fehlen die erforderlichen Angaben, sind die Eignungsanforderungen nicht wirksam aufgestellt und die Nachweise nicht wirksam gefordert. Das stellt einen schwer wiegenden Mangel dar, der die Rückversetzung des Vergabeverfahrens in den Stand vor Auftragsbekanntmachung erfordert.

3. Werden die Angebote nicht alleine nach ihrem Preis und/oder den Kosten bewertet, stehen dem Auftraggeber verschiedene Bewertungsmethoden für die Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses bzw. Kosten-Leistungs-Verhältnisses und damit wirtschaftlichsten Angebots zur Verfügung.

4. Es unterfällt dem Beurteilungsspielraum des öffentlichen Auftraggebers, wie er die Bewertung organisiert und strukturiert. Das gewählte System muss allerdings vor allem in sich widerspruchsfrei und rechnerisch richtig umgesetzt sein.

5. Der öffentliche Auftraggeber hat berechtigte (hier: kalkulationsrelevante) Bieterfragen - gegebenenfalls unter angemessener Verlängerung der Angebotsfrist - zu beantworten.




IBRRS 2020, 0544
VergabeVergabe
Sind steuerlich bereits abgeschriebene Telefone neuwertig?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.06.2019 - 2 VK LSA 26/18

1. Ein Bieter ist von einer weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen, wenn er in seinem Angebot zumindest fahrlässig irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten. Bei der Entscheidung über den Ausschluss ist das Ermessen auf null reduziert.

2. Weist der Auftraggeber explizit darauf hin, dass er einen Vertrag über die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen abschließen möchte, handelt ein Bieter jedenfalls fahrlässig, wenn er beabsichtigt, gebrauchte und überwiegend wirtschaftlich abgeschriebene Geräte zu liefern und es ist es ihm anzulasten, wenn sein Angebot den Anschein einer ausschreibungskonformen Leistungserbringung erweckt.

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IBRRS 2020, 0377
VergabeVergabe
Veraltet ist veraltet!

VK Südbayern, Beschluss vom 12.08.2019 - Z3-3-3194-1-11-03/19

1. Legt ein Unternehmen auf eine Nachforderung nach § 56 Abs. 2 VgV eine veraltete und deshalb inhaltlich unzureichende Unterlage (Konformitätsnachweis) vor, ist das Angebot des Unternehmens auch dann nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV auszuschließen, wenn sich im Nachprüfungsverfahren herausstellt, dass das Unternehmen im Zeitpunkt der Angebotsabgabe über einen aktuellen und ausreichenden Konformitätsnachweis verfügt hätte, diesen aber nicht vorgelegt hat.*)

2. Bei der Auslegung unklarer Formulierungen der Leistungsbeschreibung ist neben der Verkehrsanschauung fachkundiger Unternehmen auch der Gleichbehandlungsgrundsatz zu berücksichtigen. Eine - grundsätzlich denkbare - Auslegung kann nicht ohne weiteres gewählt werden, wenn es dadurch zu einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung von Bietern kommen würde.*)

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IBRRS 2020, 0344
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Was sind "kritische" Aufgaben?

VK Thüringen, Beschluss vom 19.12.2019 - 250-4003-15326/2019-E-010-G

1. Der Auftraggeber kann in den Vergabeunterlagen vorgeben, dass bestimmte kritische Aufgaben direkt vom Bieter selbst ausgeführt werden müssen. "Kritisch" in diesem Sinne sind Leistungen, die entweder besonders fehleranfällig oder für den Leistungserfolg von besonderer Bedeutung sind.

2. Mit bestimmten kritischen Aufgaben können nur Teilleistungen eines Vertrags gemeint sein, nicht jedoch der gesamte Vertrag.




IBRRS 2020, 0138
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Beispiele sind nicht verbindlich!

VK Lüneburg, Beschluss vom 12.09.2019 - VgK-32/2019

1. Eine zum Angebotsausschluss führende Änderung der Vergabeunterlagen liegt vor, wenn der Bieter von den Vorgaben der Vergabeunterlagen inhaltlich abweicht. Abweichungen von nicht eindeutigen Vorgaben führen nicht zum Ausschluss.

2. Enthalten Vorschläge in der Leistungsbeschreibung die Zusätze "beispielhafte Darstellung" oder "nur zur Kalkulation", sind diese Vorgaben nicht abschließend verbindlich.

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IBRRS 2020, 0136
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kein zweiter Nachprüfungsantrag zum gleichen Vergabeverfahren!

VK Lüneburg, Beschluss vom 01.10.2019 - VgK-35/2019

1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller ihn auf einen Sachverhalt stützt, der bereits Gegenstand eines bestandkräftigen Beschlusses der Vergabekammer war und keine neuen Tatsachen oder Sachverhaltsänderungen vorliegen, die eine erneute Überprüfung rechtfertigen würden.

2. Bei der Rücknahme einer sofortigen Beschwerde erwächst der vorangegangene Beschluss der Vergabekammer in (formelle) Bestandskraft. Wird die Hauptbeschwerde zurückgenommen, zurückgewiesen oder als unzulässig verworfen, verliert die unselbständige Anschlussbeschwerde ihre Wirkung.

3. Materiell umfasst die Bestandskraft von Beschlüssen jedenfalls den Entscheidungsgegenstand, also die Inhalte mit denen sich die Entscheidung der Vergabekammer befasst hat. Entscheidend ist, ob der Sachverhalt, über den entschieden wurde, bereits vollumfänglich bekannt war, und eben keine Sachverhaltsänderungen vorliegen, die Anlass zu einer erneuten Überprüfung geben würden.

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IBRRS 2020, 0135
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann ist eine fehlende Preisposition unwesentlich?

VK Lüneburg, Beschluss vom 29.10.2019 - VgK-38/2019

1. Bei der Ermittlung, ob Unterlagen nachgefordert werden dürfen, ist zwischen unternehmensbezogenen und leistungsbezogenen Unterlagen zu differenzieren. Eine Korrektur von fehlerhaften Unterlagen ist nur bezüglich unternehmensbezogener Unterlagen zulässig.

2. Unternehmensbezogen sind solche Unterlagen, die die Eignungsprüfung betreffen. Leistungsbezogen dagegen welche, die die Angebotswertung betreffen.

3. Kalkulationstabellen an den Mindestlohn sind leistungsbezogene Unterlagen. Sie haben keinen Einfluss auf die Eignung der Bieter, sondern ausschließlich auf ihre Angebote.

4. Bei der Beurteilung, ob eine fehlende Position lediglich eine unwesentliche Einzelposition ist, steht dem Auftraggeber ein gewisser Beurteilungsspielraum zu.

5. Die Unwesentlichkeit kann sich entweder aus der Relation des Preises für die betreffende Position zum Gesamtangebotspreis ergeben oder aber aus der Relation der (Un-)Wichtigkeit der angebotenen Position zur Gesamtbauleistung.




IBRRS 2020, 0333
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftraggeber muss für einheitliche Bewertung der Bewerbungen sorgen!

VK Berlin, Beschluss vom 12.11.2019 - VK B 2-29/19

1. Der öffentliche Auftraggeber hat in einem Planungswettbewerb bei Vorliegen mehrerer Referenzen zu einer Kategorie eine einheitliche Bewertung der Bewerbungen sicherzustellen und dies entsprechend zu dokumentieren.

2. Die Auswahlkriterien zum Planungswettbewerb und die Eignungskriterien für ein sich daran gegebenenfalls anschließendes Vergabeverfahren sind voneinander abzugrenzen.

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IBRRS 2020, 0319
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auf ein im Internet auffindbares Regelwerk kann Bezug genommen werden!

VK Bund, Beschluss vom 30.10.2019 - VK 1-77/19

In der Leistungsbeschreibung kann auf technische Anforderungen Bezug genommen werden. Der Text eines in den einschlägigen Fachkreisen bekannten, für jedermann über das Internet innerhalb kürzester Recherche kostenlos zugänglichen Regelwerks muss den Vergabeunterlagen deshalb nicht beigefügt werden.




IBRRS 2020, 0318
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Direktvergabe im Wege gesellschaftsrechtlicher Weisung?

BGH, Beschluss vom 12.11.2019 - XIII ZB 120/19

1. Die Eigenschaft als zuständige Behörde für die Auftragsvergabe i.S.v. Art. 2 b Verordnung (EG) 1370/2007 geht nicht dadurch verloren, dass eine Behörde bestimmte Aufgaben wie die Bestimmung der Tarife oder Beförderungsbedingungen durch einen kommunalen Zweckverband erfüllen lässt.*)

2. Der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Verordnung (EG) 1370/2007 angeordnete Vorrang des allgemeinen Vergaberechts erfasst auch Direktvergaben, die nicht durch den Abschluss eines Vertrags, sondern durch einen anderen rechtsverbindlichen Akt erfolgen, etwa durch Gesellschafterbeschluss oder durch gesellschaftsrechtliche Weisung.*)




IBRRS 2020, 0293
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftraggeber muss angeben, was er für "gleichwertig" hält!

VK Thüringen, Beschluss vom 21.11.2019 - 250-4003-15123/2019-E-021-EF

1. Der Auftraggeber hat die Leistung so eindeutig und erschöpfend wie möglich zu beschreiben, dass die Beschreibung für alle Unternehmen im gleichen Sinne verständlich ist und die Angebote miteinander verglichen werden können.

2. Vergleichbare Angebote liegen bei der Ausschreibung eines Richt- und Leitfabrikats mit dem Zusatz "oder gleichwertig" nur vor, wenn der Auftraggeber bereits in der Leistungsbeschreibung klar und deutlich angibt, was er als gleichwertig einstuft. Das gilt auch im Fall einer sog. unechten Produktorientierung.




IBRRS 2020, 0256
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Verstoß gegen Vergaberecht: Zuwendung kann zurückgefordert werden!

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.12.2019 - 6 A 10517/19

Bei der Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte nach § 1 Abs. 1 VwVfG i.V.m. § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG im Zuwendungsrecht liegt grundsätzlich kein Fall intendierten Ermessens vor (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 16.06.2015 - 10 C 15.14, BVerwGE 152, 211, Rz. 29 = IBRRS 2015, 3374; a. A. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.08.2019 - 15 A 2792/18, IBRRS 2020, 0255 = VPRRS 2020, 0037.*)




IBRRS 2020, 0254
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine Informations- und Wartepflicht im Unterschwellenbereich!

OLG Celle, Urteil vom 09.01.2020 - 13 W 56/19

Im Unterschwellenbereich besteht keine generelle Informations- und Wartepflicht entsprechend § 134 GWB.*)




IBRRS 2020, 0252
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nach alter DIN-Norm zertifiziert: Auftraggeber muss Angebot aufklären!

VK Bund, Beschluss vom 27.11.2019 - VK 2-84/19

1. Der öffentliche Auftraggeber darf den Angaben und Leistungsversprechen, die die Bieter in ihren Angeboten machen, grundsätzlich vertrauen. Er ist nicht dazu verpflichtet, die von den Bietern gemachten Angaben auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen.

2. Ergeben sich aber Anhaltspunkte dafür, dass ein Bieter die auftraggeberseitig gesetzten Vorgaben möglicherweise nicht einhalten kann, ist der Auftraggeber indes gehalten, hier eine Aufklärung herbeizuführen.

3. Fordert der Auftraggeber, dass die Leistungserbringung „in Anlehnung“ an die DIN 77200 Fassung 2017 und fügt der Bieter seinem Angebot das Zertifikat über die Prüfung nach der DIN 77200 Stand 2008 bei, besteht Anlass zu prüfen, ob die Beifügung eines Zertifikats nach „alter“ DIN Zweifel an einer Vertragserfüllung „in Anlehnung“ an die neue, aktuelle DIN begründen.

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IBRRS 2020, 0255
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Gegen Vergaberecht verstoßen: Müssen Fördermittel zurückgefordert werden?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.08.2019 - 15 A 2792/18

1. Bei der Jahresfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG handelt es sich nicht um eine Bearbeitungs-, sondern um eine Entscheidungsfrist. Daraus folgt, dass die Frist erst bei vollständiger behördlicher Kenntnis der für die Entscheidung maßgebenden Sach- und Rechtslage zu laufen beginnt.*)

2. Zur Herstellung der Entscheidungsreife, nach deren Eintritt die Entscheidungsfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG erst beginnen kann, gehört regelmäßig das Anhörungsverfahren, und zwar unabhängig von dessen Ergebnis.*)

3. Bei der Aufhebung öffentlicher Zuwendungsbescheide ist das Widerrufsermessen regelmäßig intendiert. Damit ist indes nicht gesagt, dass in diesen Fallkonstellationen jede weitere Sachaufklärung entbehrlich und die Entscheidungsreife eingetreten ist, sobald die Behörde die tatbestandlichen Voraussetzungen für einen Widerruf festgestellt hat. Denn auch bei einem intendierten Ermessens ist zu verlangen, dass die Behörde den ihr verbleibenden Ermessensspielraum erkennt und prüft, ob ausnahmsweise eine andere Entscheidung als der Widerruf des Zuwendungsbescheids in Betracht kommt. Diesem Erfordernis wird die Behörde grundsätzlich nur dann gerecht werden können, wenn dem beabsichtigten Widerruf eine ordnungsgemäße Anhörung vorangeht.*)




IBRRS 2020, 0233
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann besteht ein Anspruch auf Akteneinsicht?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.01.2020 - Verg 10/18

Der Anspruch auf Akteneinsicht im Nachprüfungsverfahren hat eine rein dienende, zum zulässigen Verfahrensgegenstand akzessorische Funktion. Er setzt deshalb einen das Akteneinsichtsgesuch begründenden beachtlichen und entscheidungserheblichen Sachvortrag voraus.

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IBRRS 2020, 0234
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Anforderungen an Nebenangebot strenger als an Hauptangebot?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2019 - Verg 35/19

1. Lässt der öffentliche Auftraggeber Nebenangebote zu, hat er Mindestanforderungen festzulegen, denen die Nebenangebote genügen müssen.

2. Mindestanforderungen müssen nicht ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Es genügt, wenn die Bieter erkennen kann, dass es sich um Mindestanforderungen handelt.

3. Der Auftraggeber kann mithilfe der Festlegung von Mindestanforderungen für Nebenangebote bestimmen, wann er ein Nebenangebot im Vergleich mit einem Hauptangebot als gleichwertig anerkennen will. Dabei können die Anforderungen an ein Nebenangebot strenger sein als die an das Hauptangebot.

4. Nebenangebote sind nur zu berücksichtigen, wenn sie die festgelegten Mindestanforderungen erfüllen.




IBRRS 2020, 0199
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Mitarbeiteranzahl ist ein Eignungskriterium!

VK Bund, Beschluss vom 19.11.2019 - VK 1-81/19

1. Schreibt der Auftraggeber eine "Rahmenvereinbarung Handwerkerpool bundesweit" aus, um die Aufträge für seine einzelnen Liegenschaften in einer einzigen Ausschreibung zu bündeln, richtet sich der maßgebliche Schwellenwert nach dem "voraussichtlichen Gesamtwert der Leistung". Die Werte aller Lose für die einzelnen Liegenschaften sind daher zu addieren.

2. Das Kriterium "Anzahl der Mitarbeiter" ist kein Zuschlags-, sondern ein Eignungskriterium.

3. Ein Eignungskriterium darf grundsätzlich nicht zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eines Angebots herangezogen werden. Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn es nicht der Beurteilung der allgemeinen Ausstattung des Bieterunternehmens dient, sondern der Qualität des auf den konkreten Auftrag abgegebenen Angebots.

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IBRRS 2020, 0184
VergabeVergabe
Steuerlich bereits abgeschriebene Telefone sind nicht mehr neuwertig!

OLG Naumburg, Beschluss vom 09.08.2019 - 7 Verg 1/19

1. Die Voraussetzungen für eine Entscheidung nach Lage der Akten nach § 166 Abs. 1 Satz 3 Alt. 3 GWB können auch vorliegen, wenn sich die Unbegründetheit eindeutig erst nach erfolgter Übermittlung des Nachprüfungsantrags an die Antragsgegnerin und aufgrund einer vertieften Prüfung der Sach- und Rechtslage anhand der übersandten Vergabeakten und unter Berücksichtigung der Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten ergibt.*)

2. Ergibt die Auslegung der Vergabeunterlagen eindeutig, dass der Auftraggeber die Lieferung neuer bzw. zumindest neuwertiger Einzelkomponenten sowie deren Montage und Zusammenfügung zu einem den Funktionsanforderungen entsprechenden Kommunikationssystem verlangt, und bietet der Wirtschaftsteilnehmer dem Auftraggeber ganz überwiegend gebrauchte, wirtschaftlich vollständig abgeschriebene Einzelkomponenten an, ohne dies im Angebot selbst offen zu legen, so erfüllt der Bieter die Tatbestandsvoraussetzungen des Ausschlussgrunds nach § 124 Abs. 1 Nr. 9 c GWB.*)

3. Gleiches gilt für einen Wirtschaftsteilnehmer, der sein Angebot trotz der eindeutigen zwingenden Vorgabe, dass das neue System bereits vor dem Auslaufen des bisherigen Konzessionsvertrages betriebsbereit sein soll, verdeckt auf der Grundlage der (Weiter-)Nutzung der im Rahmen des Konzessionsvertrags genutzten Komponenten erstellt und formal die Vertragsbedingungen, insbesondere die Vertragsfristen, im Angebot anerkennt.*)

4. Ein qualitatives, auf die (Rest-)Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts gerichtetes Zuschlagskriterium ist nur geboten, wenn der Auftraggeber davon ausgeht, dass es hinsichtlich dieses Aspekts nach dem Inhalt der Leistungsbeschreibung überhaupt einen Angebotsspielraum für die Bieter gibt, deswegen mit inhaltlichen Unterschieden der Angebote zu rechnen ist und der Auftraggeber es nach seinen Beschaffungszielen für erforderlich oder zweckmäßig erachtet, für diese Unterschiede - mangels einer Vergleichbarkeit auf rein formeller Ebene - eine qualitative Bewertung vorzunehmen.*)

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IBRRS 2020, 0146
VergabeVergabe
Nachprüfungsantrag voraussichtlich unbegründet: Auftraggeber darf Zuschlag erteilen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.08.2018 - 2 VK LSA 02/18

1. Die Vergabekammer kann dem öffentlichen Auftraggeber auf seinen Antrag gestatten, den Zuschlag unter Aufhebung des Verbots der Zuschlagserteilung zu erteilen, wenn unter Berücksichtigung aller möglicherweise geschädigten Interessen sowie des Interesses der Allgemeinheit an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens die nachteiligen Folgen einer Verzögerung der Vergabe bis zum Abschluss der Nachprüfung die damit verbundenen Vorteile überwiegen.

2. Die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags müssen nicht in jedem Fall Gegenstand der Abwägung sein. Sind diese jedoch bereits gut einzuschätzen, sind sie bei der Entscheidung von maßgeblichem Gewicht.

3. Ist der Nachprüfungsantrag voraussichtlich zwar zulässig, aber unbegründet, muss das Interesse des Bieters an der Aufrechterhaltung seines Primärrechtsschutzes im Regelfall hinter den Interessen der Allgemeinheit an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens zurücktreten.

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IBRRS 2020, 0186
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergaberechtsfreier Mietvertrag oder ausschreibungspflichtiger Bauauftrag?

VK Bund, Beschluss vom 17.12.2019 - VK 2-88/19

1. Das Vergaberecht findet auf die Ausschreibung von öffentlichen Aufträgen für die Miete von Gebäuden keine Anwendung. Das gilt auch dann, wenn der Mietvertrag ein erst noch zu errichtendes Gebäude betrifft.

2. Ein öffentlicher Bauauftrag liegt allerdings vor, wenn der Bieter bzw. Auftragnehmer eine Bauleistung gemäß den vom öffentlichen Auftraggeber genannten Erfordernissen erbringt, die Bauleistung dem Auftraggeber unmittelbar wirtschaftlich zugutekommt und dieser einen entscheidenden Einfluss auf Art und Planung der Bauleistung hat (sog. Bestellbau).

3. Betreffen die dem öffentlichen Auftraggeber zustehenden Gestaltungsmöglichkeiten vornehmlich die reine Ausstattung des Gebäudes, nicht jedoch das Gebäude und dessen Konzeption als solche, fehlt es an dem für einen "Bestellbau" entscheidenden Einfluss.




IBRRS 2019, 3984
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auch eine mündliche Präsentation darf gewertet werden!

VK Bund, Beschluss vom 22.11.2019 - VK 1-83/19

1. Die Bewertung einer mündlichen Präsentation im Vergabeverfahren ist zulässig.

2. Eine zusätzliche Darlegung von Unterkriterien zu im Präsentationstermin aufgabenspezifisch gestellten Fragen über die Bekanntgabe der Aufgabenbereiche hinaus ist nicht notwendig.




IBRRS 2020, 0168
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Höchstbegrenzter Selbstkostenerstattungspreis: Muss eine Überzahlung verzinst werden?

OLG Koblenz, Urteil vom 21.11.2019 - 1 U 298/19

1. Überzahlungen bei öffentlichen Aufträgen mit vereinbartem höchstbegrenztem Selbstkostenerstattungspreis sind auf Grundlage von AGB-Regelungen nicht zu verzinsen, wenn diese den Grundsätzen des Ausgleichs ungerechtfertigter Bereicherungen (§§ 812 ff. BGB) widersprechen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Verzinsung ohne Rücksicht auf tatsächlich (nicht) gezogene Nutzungen und auch bei gutgläubigem Bereicherungsschuldner angeordnet wird.*)

2. Bei Überzahlungen aufgrund erheblicher Vorauszahlungen auf den Lohn kann ein Darlehenscharakter dieser Zahlungen möglicherweise eine Verzinsung des Überzahlbetrags rechtfertigen.*)

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IBRRS 2020, 0160
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Benötigtes Personal kann auch erst nach Zuschlagserteilung eingestellt werden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.06.2019 - Verg 52/18

1. Die Eignung des Bieters, insbesondere der Umstand, dass er zu den ausgeschriebenen Leistungen in der Lage ist, muss im Zeitpunkt der Vergabeentscheidung geklärt sein und in diesem Zeitpunkt bejaht werden können.

2. Es ist nicht erforderlich, dass dem Bieter die zur Leistungserbringung erforderlichen Mittel bereits im Zeitpunkt der Angebotsabgabe oder bei Zuschlagserteilung zur Verfügung stehen.

3. Der Auftragnehmer muss, sofern sich der öffentliche Auftraggeber nicht einen anderen Zeitpunkt vorbehält, in der Regel erst zum Zeitpunkt der Leistungserbringung über die eignungsrelevanten Mittel verfügen und das benötigte Personal einstellen.




IBRRS 2020, 0147
VergabeVergabe
Wer einen Bauingenieur als Projektsteuerer will, muss das eindeutig fordern!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.08.2018 - 2 VK LSA 21/18

1. Die Befähigung zur Projektsteuerung in Anlehnung an § 2 AHO ist nicht von einem Hochschulabschluss in einer bestimmten Ingenieurdisziplin abhängig.

2. Wird in den Vergabeunterlagen der Nachweis eines abgeschlossenes Hoch- oder Fachschulstudium für diesen Leistungsbereich gefordert, kann dies nur so verstanden werden, dass der Absolvent einer entsprechenden Hoch- oder Fachhochschule oder einer zertifizierten Zusatzausbildung befähigt sein muss, Leistungen als Projektsteuerer zu erbringen, da es keinen Hochschulabschluss als Projektsteuerer gibt.

3. Wünscht der Auftraggeber für die Projektsteuerung einen Bauingenieur, muss er dies in der Vergabebekanntmachung unmissverständlich zum Ausdruck bringen. Für die Auslegung der Forderung aus der Sicht eines verständigen Bieters ist es von Bedeutung, dass lediglich Leistungen der Projektsteuerung und noch nicht der Bauplanung ausgeschrieben sind.

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IBRRS 2020, 0145
VergabeVergabe
Wann ist ein Bieter vorbefasst?

VK Rheinland, Beschluss vom 30.09.2019 - VK 31/19

1. Ein Vorteilsausgleich nach § 7 VgV setzt voraus, dass ein Unternehmen inhaltlich mit dem ausgeschriebenen Beschaffungsgegenstand befasst war.*)

2. Die Eignungskategorien des § 122 Abs. 2 Satz 2 GWB sind abschließend. Eignungskriterien, die das rechtliche Innenverhältnis eines Bieters betreffen sind unzulässig.*)

3. Die Nachprüfungsinstanzen können die Angebotswertung nur darauf überprüfen, ob der öffentliche Auftraggeber von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, sich bei seiner Entscheidung nicht von sachfremden Erwägung hat leiten lassen und nicht gegen allgemeingültige Bewertungsgrundsätze verstoßen hat.*)

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IBRRS 2020, 0067
VergabeVergabe
Fehlerhaftes Formular ist kein Aufhebungsgrund!

VK Südbayern, Beschluss vom 11.11.2019 - Z3-3-3194-1-27-07/19

1. Hebt der Auftraggeber ein Vergabeverfahren auf, weil er ein fehlerhaftes Formular für die elektronische Angebotsabgabe bereitgestellt hat, ist eine solche Aufhebung nicht von § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 VgV gedeckt, da diese Problematik im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegt.*)

2. Hat der Auftraggeber ein fehlerhaftes Formular für die elektronische Angebotsabgabe bereitgestellt und zudem auf die rechtzeitige diesbezügliche Rüge eines Bieters nicht vor dem Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe reagiert, stellt dies auch dann einen sachlichen Grund für die Aufhebung des Vergabeverfahrens dar, wenn das fehlerhafte Formular die elektronische Angebotsabgabe voraussichtlich nicht unmöglich gemacht hätte.*)

3. Gibt ein Bieter, der sich durch ein fehlerhaftes Formular an der elektronischen Angebotsabgabe gehindert sah, sein Angebot Tage nach Ablauf der Angebotsfrist in Schriftform ab, ist für eine Anwendung von § 57 Abs. 1 Nr. 1 2. Hs. VgV kein Raum, da er jedenfalls die verspätete Abgabe zu vertreten hat.*)

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IBRRS 2020, 0050
VergabeVergabe
Systembedingt abweichende Baulängen angeboten: Komponenten nicht LV-konform!

OLG Naumburg, Beschluss vom 18.10.2019 - 7 Verg 4/19

1. Im Antragsverfahren nach § 169 Abs. 2 Satz 5 GWB hat der Vergabesenat die nach den Maßstäben der § 169 Abs. 2 Satz 1 bis 4 GWB vorzunehmende Abwägung in eigener Abwägung vorzunehmen und ist nicht etwa darauf beschränkt, die Entscheidung der Vergabekammer auf Ermessensnicht- oder -fehlgebrauch zu überprüfen.*)

2. Zwar ist eine positive Kenntnis vom Vergabeverstoß i.S.v. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB schon dann anzunehmen, wenn sich ein redlich Denkender in der Lage des Antragstellers der Überzeugung vom Vorliegen eines Vergaberechtsverstoßes nicht verschließen würde. Erlangt der Antragsteller schon die Kenntnis von den maßgeblichen tatsächlichen Umständen nicht, so ist für die Anwendung dieser Grundsätze kein Raum. Eine versäumte Regelung der unternehmensinternen unverzüglichen Informationsweiterleitung zum fachkundigen Mitarbeiter oder dessen Vertreter liegt im Bereich der fahrlässigen Verhinderung der Kenntniserlangung, bei der zwar Erkennbarkeit, aber nicht positive Kenntnis gegeben ist.*)

3. Ein Angebot ist nach § 16 EU Nr. 2 i.V.m. § 13 EU Nr. 5 VOB/A 2019 auszuschließen, wenn der Bieter ein Hauptangebot auf der Grundlage des Leistungsverzeichnisses mit den darin aufgeführten Mengen und Längen abgibt, obwohl er dem Systemvorschlag des Auftraggebers nicht folgt und die von ihm angebotenen Bauteile systembedingt abweichende Baulängen aufweisen.*)

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IBRRS 2020, 0048
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Elektronisches Angebot gefordert: Formblätter müssen nicht unterschrieben werden!

OLG Naumburg, Beschluss vom 04.10.2019 - 7 Verg 3/19

1. Was Inhalt eines Angebots ist, ist im Wege der Auslegung zu ermitteln. Übermittelt ein Bieter bei elektronischer Angebotsabgabe die zwingend auszufüllenden Formblätter der Vergabeunterlagen jeweils einmal in unausgefüllter Weise mit dem Original-Dateinamen und zugleich einmal in ausgefüllter Weise mit einem Zusatz der laufenden Nummerierung seiner Angebotsunterlagen im ansonsten identischen Dateinamen, so ist das Gesamtangebot dahin auszulegen, dass es jeweils mit den ausgefüllten Formblättern als abgegeben gilt.*)

2. Fordert der Auftraggeber eine elektronische Übermittlung der Angebote in Textform, so genügt der Bieter, welcher die auszufüllenden Formblätter in allen Textfeldern maschinenschriftlich ausfüllt, diesen Formerfordernissen auch dann, wenn die - ursprünglich für Angebote in Papierform entworfenen und weiter verwendeten - Formblätter eine Unterschriftenzeile vorsehen und der Bieter die Formulare nicht ausdruckt, unterschreibt und wieder einscannt.*)




IBRRS 2020, 0075
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Planungsleistungen sind wertmäßig zu addieren!

VK Westfalen, Beschluss vom 18.12.2019 - VK 1-34/19

Planungsleistungen sind wertmäßig zu addieren und europaweit auszuschreiben, soweit der sogenannte Schwellenwert für Dienstleistungen überschritten wird.*)




IBRRS 2020, 0051
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine Vergabesperre ohne Einzelfallprüfung!

KG, Urteil vom 28.06.2019 - 9 U 55/18

1. Ein genereller Ausschluss von Bietern aus einem Vergabeverfahren oder seine generelle Nichtbeteiligung an ebensolchen ohne Einzelfallprüfung ("Vergabesperre") wegen Annahme von Interessenkonflikten i.S.d. § 6 VgV ist durchgehend vergaberechtswidrig, und zwar nicht nur, soweit es oberschwellige Vergabeverfahren im Anwendungsbereich der §§ 97 ff. GWB betrifft, sondern auch für die Vergabeverfahren mit niedrigeren Auftragswerten.*)

2. Im unterschwelligen Bereich kann der ohne Einzelfallprüfung auf eine Vergabesperre gestützte und deswegen vergaberechtswidrige Ausschluss oder die Nichtbeteiligung Gegenstand von vertragsrechtlichen und deliktsrechtlichen Abwehransprüchen sein, die aber jeweils die Anhängigkeit eines konkreten Vergabeverfahrens voraussetzen.*)

3. Außerhalb eines anhängigen Vergabeverfahrens dagegen bestehen solche Abwehransprüche gegen die Vergabesperre nicht.*)




IBRRS 2020, 0004
VergabeVergabe
Kein Nachprüfungsverfahren nach wirksam erteiltem Zuschlag!

VK Rheinland, Beschluss vom 22.10.2019 - VK 39/19

1. Ein Nachprüfungsantrag ist unstatthaft und damit unzulässig, wenn er sich gegen ein bei seiner Einreichung bereits beendetes Vergabeverfahren richtet.

2. Ein Feststellungsantrag auf Vorliegen einer Rechtsverletzung kann nur dann gestellt werden, wenn sich das Nachprüfungsverfahren erst nach Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer erledigt hat.

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IBRRS 2020, 0045
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bodenkontamination klar erkennbar: Kein ausdrücklicher Hinweis erforderlich!

OLG Naumburg, Urteil vom 27.06.2019 - 2 U 11/18

1. Die ausdrückliche Angabe einer Bodenkontamination in den Vergabeunterlagen ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn sich aus den gesamten Vertragsumständen klar ergibt, dass eine derartige Belastung vorliegt.*)

2. Ein 58 Seiten umfassender geotechnischer Bericht kann nicht dadurch wirksam in die Vergabeunterlagen einbezogen werden, dass in der allgemeinen Baubeschreibung ein Hinweis auf ihn und darauf erfolgt, dass Bieter die Möglichkeit einer Einsichtnahme erhalten.*)

3. Ein Bieter darf bei einem erkennbar lückenhaften Leistungsverzeichnis nicht einfach von einer ihm günstigen Preisermittlungsgrundlage ausgehen, sondern muss sich daraus ergebende Zweifelsfragen vor Abgabe seines Angebots zu klären versuchen.*)

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IBRRS 2020, 0043
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann besteht eine "gemeinsame Kontrolle" über eine GmbH?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.08.2019 - Verg 9/19

1. Ein zulässiges In-House-Geschäft bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch einen öffentlichen Auftraggeber, der über eine juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechts keine ähnliche Kontrolle wie über seine eigenen Dienststellen ausübt, liegt vor, wenn er eine solche Kontrolle gemeinsam mit anderen öffentlichen Auftraggebern ausübt, mehr als 80 % der Tätigkeiten der juristischen Person der Ausführung von Aufgaben dienen, mit denen sie von öffentlichen Auftraggebern oder von einer anderen juristischen Person, die von diesen Auftraggebern kontrolliert wird, betraut wurde, und an der juristischen Person keine direkte private Kapitalbeteiligung besteht.

2. Eine gemeinsame Kontrolle besteht, wenn sich die beschlussfassenden Organe der juristischen Person aus Vertretern sämtlicher teilnehmenden öffentlichen Auftraggeber zusammensetzen, die öffentlichen Auftraggeber gemeinsam einen ausschlaggebenden Einfluss auf die strategischen Ziele und die wesentlichen Entscheidungen der juristischen Person ausüben können und die juristische Person keine Interessen verfolgt, die den Interessen der öffentlichen Auftraggeber zuwiderlaufen.

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IBRRS 2020, 0042
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftragsgegenstand (nur) funktional beschrieben: Leistungsziel muss klar bestimmt sein!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.08.2019 - Verg 56/18

1. Der Grundsatz, dass der Auftragsgegenstand möglichst eindeutig und erschöpfend zu beschreiben ist, gilt bei einer funktionalen Leistungsbeschreibung nur eingeschränkt. Denn eine solche Leistungsbeschreibung kann den Auftragsgegenstand per se nicht gleichermaßen detailliert festlegen wie eine konventionelle Beschreibung.

2. Eine funktionale Leistungsbeschreibung muss (nur) hinreichend deutlich erkennen lassen, welche Anforderungen der öffentliche Auftraggeber an die verbindlich zu erreichenden Ziele stellt. Der jeweilige Anbieter hat dann die Möglichkeit, den Weg dorthin eigenständig zu beschreiten.

3. Grundlage für den Zuschlag ist eine Bewertung des öffentlichen Auftraggebers, ob und inwieweit das Angebot die vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt. Auch wenn ihm bei der Bewertung und Benotung ein Beurteilungsspielraum zusteht, sind die Bewertungsentscheidungen auch daraufhin überprüfbar, ob die jeweiligen Noten im Vergleich ohne Benachteiligung des einen oder anderen Bieters plausibel vergeben wurden.




IBRRS 2020, 0017
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Lieferung und Aufbau eines Sterilisators: Bau- oder Lieferauftrag?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.12.2019 - Verg 53/18

1. Ein als Lieferauftrag bezeichneter Auftrag über die Lieferung und den Aufbau eines Sterilisators mit einem Kammervolumen von neun Sterilguteinheiten für den Neubau eines Zentrums für Synthetische Lebenswissenschaften ist ein Bauauftrag.

2. Ein Nachprüfungsbegehren, das gestützt auf einen der Unwirksamkeitsgründe des § 135 Abs. 1 GWB nur auf die Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses gerichtet ist, mit dem aber keine sonstigen Verstöße gegen Vergabevorschriften geltend gemacht werden und mit dem damit nicht um einen über die Unwirksamkeitsfeststellung hinausgehenden Primärrechtsschutz nachgesucht wird, ist wegen fehlender Antragsbefugnis unzulässig.




IBRRS 2020, 0218
VergabeVergabe
Verstoß gegen das Gebot der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung

VK Rheinland, Beschluss vom 10.09.2015 - VK VOL 15/2014

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2020, 0003
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Fehler in der Bauablaufplanung sind kein Aufhebungsgrund!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.07.2019 - 3 VK LSA 23/19

1. Es ist Aufgabe des öffentlichen Auftraggebers, den Beschaffungsbedarf vor Verfahrensbeginn sorgfältig zu bestimmen. Änderungen des Bauablaufs, die nicht auf unvorhersehbaren, nachträglich eintretenden Ereignissen beruhen, fallen in seine Risikosphäre.

2. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht dazu verpflichtet, den Zuschlag zu erteilen. Hebt er die Ausschreibung auf, ohne dass ein in der Vergabeordnung genannter Aufhebungsgrund vorliegt, ist die Aufhebung zwar rechtswidrig, aber dennoch wirksam.

3. Die Aufhebung aus anderen und nicht gerechtfertigten Gründen (rechtswidrige Aufhebung) kann zum Schadensersatz verpflichten.




IBRRS 2020, 0002
VergabeVergabe
Auch die technisch bessere Lösung ist eine Abweichung von den Vergabeunterlagen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.02.2019 - 3 VK LSA 2/19

1. Wird statt der in der Leistungsbeschreibung geforderten "Oberschiene nach unten geschlossen" vom Bieter eine "nach unten geöffnete Oberschiene" angeboten, weicht sein Angebot von der Ausschreibung ab und ist von der Wertung auszuschließen.

2. Eine zum Ausschluss führende Abweichung von den Vergabeunterlagen liegt auch dann vor, wenn das angebotene dem ausgeschriebenen System gleich- oder sogar höherwertig ist.

3. Eine abweichend zur Ausschreibung angebotene Leistung kann nur dann als Nebenangebot gewertet werden, wenn das Angebot des Bieters als Nebenangebot gekennzeichnet ist.

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Online seit 2019

IBRRS 2019, 4162
VergabeVergabe
"Widerspruch" ist (hier: unzulässiger) Nachprüfungsantrag!

VK Rheinland, Beschluss vom 26.04.2019 - VK 9/19

1. Legt der unterlegene Bieter gegen die Zuschlagsentscheidung des Auftraggebers "Widerspruch" bei der Vergabekammer ein, ist dies als Nachprüfungsantrag auszulegen.

2. Ein Nachprüfungsantrag ist offensichtlich unzulässig, wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt wurde. In diesem Fall hat der antragstellende Bieter die Kosten des Verfahrens einschließlich der Anwaltskosten der Gegenseite zu tragen.

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IBRRS 2019, 4161
VergabeVergabe
Unzureichende Vorabinformation kann nachträglich geheilt werden!

VK Rheinland, Beschluss vom 07.05.2019 - VK 12/19

1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Zuschlag wirksam erteilt wurde. Eine wirksame Zuschlagserteilung setzt voraus, dass der Auftraggeber den unterlegenen Bieter hinreichend über die Gründe für die Nichtberücksichtigung seines Angebots informiert hat.

2. Mit dem pauschalen Satz, dass der Bieter nicht das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, erfüllt der Auftraggeber seine Informationspflicht nicht. Die Begründung muss den unterlegenen Bieter vielmehr in die Lage versetzen, seine Position im Vergabeverfahren zu erkennen und die Sinnhaftigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu prüfen.

3. Der Auftraggeber kann eine unzureichende Information heilen. Es genügt, wenn er dem unterlegenen Bieter auf Nachfrage - noch vor Stellung des Nachprüfungsantrags, aber nach erfolgtem Zuschlag - das Wertungsergebnis seines Angebots mitteilt.

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IBRRS 2019, 4160
VergabeVergabe
Von Auftraggebern ausgestellte Referenzbescheinigungen dürfen nicht verlangt werden!

VK Nordbayern, Beschluss vom 07.11.2019 - RMF-SG21-3194-4-47

1. Eine Vergabestelle kann zur Beurteilung der Eignung eines Bieters die in §§ 122 GWB, § 42 ff. VgV vorgesehenen Maßnahmen ergreifen. Gemäß § 46 Abs. 3 VgV kann zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ausschließlich die Vorlage der dort genannten Unterlagen von den Bietern verlangt werden, unter anderem gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV die Angabe von geeigneten Referenzen in Form einer Liste. Nicht hingegen ist es der Vergabestelle gestattet, die Vorlage von Referenzbescheinigungen, ausgestellt durch die jeweiligen Auftraggeber, zu verlangen, da derartige Unterlagen nicht im Katalog des § 46 Abs. 3 VgV genannt sind.*)

2. Die in § 63 Abs. 1 VgV geschriebenen Aufhebungsgründe schränken das Recht des Auftraggebers, ein Vergabeverfahren ohne Zuschlag zu beenden, nicht ein. Sie haben vielmehr Bedeutung für die Abgrenzung einer rechtmäßigen Aufhebung von einer zwar wirksamen, aber rechtswidrigen Beendigung des Vergabeverfahrens. Notwendige Voraussetzung für eine wirksame Aufhebung ist lediglich, dass der öffentliche Auftraggeber für seine Aufhebungsentscheidung einen sachlichen Grund hat, so dass eine Diskriminierung ausgeschlossen und seine Entscheidung nicht willkürlich ist oder bloß zum Schein erfolgt.*)

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IBRRS 2019, 4159
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bieter muss keine Referenzbescheinigungen von anderen Auftraggebern vorlegen!

VK Nordbayern, Beschluss vom 07.11.2019 - RMF-SG21-3194-4-48

1. Eine Vergabestelle kann zur Beurteilung der Eignung eines Bieters die in § 122 GWB, §§ 42 ff. VgV vorgesehenen Maßnahmen ergreifen. Gemäß § 46 Abs. 3 VgV kann zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ausschließlich die Vorlage der dort genannten Unterlagen von den Bietern verlangt werden, unter anderem gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV die Angabe von geeigneten Referenzen in Form einer Liste. Nicht hingegen ist es der Vergabestelle gestattet, die Vorlage von Referenzbescheinigungen, ausgestellt durch die jeweiligen Auftraggeber, zu verlangen, da derartige Unterlagen nicht im Katalog des § 46 Abs. 3 VgV genannt sind.*)

2. Die in § 63 Abs. 1 VgV geschriebenen Aufhebungsgründe schränken das Recht des Auftraggebers, ein Vergabeverfahren ohne Zuschlag zu beenden, nicht ein. Sie haben vielmehr Bedeutung für die Abgrenzung einer rechtmäßigen Aufhebung von einer zwar wirksamen, aber rechtswidrigen Beendigung des Vergabeverfahrens. Notwendige Voraussetzung für eine wirksame Aufhebung ist lediglich, dass der öffentliche Auftraggeber für seine Aufhebungsentscheidung einen sachlichen Grund hat, so dass eine Diskriminierung ausgeschlossen und seine Entscheidung nicht willkürlich ist oder bloß zum Schein erfolgt.*)




IBRRS 2019, 4122
VergabeVergabe
Ohne ordnungsgemäße Dokumentation keine kostenneutrale Aufhebung!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.08.2019 - 3 VK LSA 33/19

1. Die Regelung des § 17 Abs. 1 VOB/A 2019 ist keine, die die rechtliche Zulässigkeit einer Aufhebung beschreibt. Sie trifft lediglich Aussagen darüber, wann ein Auftraggeber eine Aufhebung kostenneutral vornehmen kann.*)

2. Die Aufhebung eines Vergabeverfahrens ist eine von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüfbare Ermessensentscheidung, nämlich, ob die Vergabestelle überhaupt ihr Ermessen ausgeübt hat (gegebenenfalls Ermessensnichtgebrauch) oder ob sie das vorgeschriebene Verfahren nicht eingehalten hat, von einem nicht zutreffenden oder unvollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, sachwidrige Erwägungen in die Wertung mit eingeflossen sind oder der Beurteilungsmaßstab nicht zutreffend angewandt worden ist (Ermessensfehlgebrauch).*)

3. Entscheidet sich der Auftraggeber für die Aufhebung muss er entscheidungsrelevante Gründe und Erwägungen sorgfältig und vollständig dokumentieren.

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IBRRS 2019, 4145
VergabeVergabe
Ausschluss eines Wirtschaftsteilnehmers - Vergabe eines öffentlichen Auftrags

EuGH, Beschluss vom 04.06.2019 - C-425/18

1. Art. 45 Abs. 2 Unterabs. 1 lit. d der RL 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.3.2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der des Ausgangsverfahrens in einer Auslegung entgegensteht, nach der vom Anwendungsbereich einer von einem Wirtschaftsteilnehmer "im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit" begangenen "schweren Verfehlung" einen Verstoß gegen Wettbewerbsregeln begründende Verhaltensweisen, die von der nationalen Kartellbehörde mit einer gerichtlich bestätigten Entscheidung festgestellt und geahndet worden sind, ausgeschlossen sind und es den öffentlichen Auftraggebern verwehrt ist, einen derartigen Verstoß im Hinblick auf einen etwaigen Ausschluss dieses Wirtschaftsteilnehmers von einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags eigenständig zu bewerten.

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IBRRS 2019, 4135
VergabeVergabe
Interne Aufträge müssen transparent sein

EuGH, Urteil vom 03.10.2019 - Rs. C-285/18

1. Eine Situation, in der ein öffentlicher Auftraggeber im Rahmen eines Verfahrens, das zu einem Zeitpunkt eingeleitet wurde, als die Richtlinie 2004/18/EG noch in Kraft war und das zum Abschluss eines Vertrags nach der Aufhebung dieser Richtlinie, d. h. nach dem 18.04.2016, führte, an eine juristische Person, über die er eine Kontrolle wie über seine eigenen Dienststellen ausübt, einen öffentlichen Auftrag vergibt, fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU, wenn der öffentliche Auftraggeber nach diesem Zeitpunkt endgültig über die Frage entschieden hat, ob er zu einem vorherigen Aufruf zum Wettbewerb für die Vergabe eines öffentlichen Auftrags verpflichtet war.*)

2. Art. 12 Abs. 1 Richtlinie 2014/24/EU ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung, mit der ein Mitgliedstaat den Abschluss von internen Aufträgen u. a. davon abhängig macht, dass die Vergabe eines öffentlichen Auftrags es nicht erlaubt, die Qualität der erbrachten Dienstleistungen, ihre Bezahlbarkeit oder ihre Kontinuität zu gewährleisten, nicht entgegensteht, solange die Wahl zu Gunsten einer besonderen Art und Weise der Dienstleistungserbringung, die in einem der Vergabe öffentlicher Aufträge vorgelagerten Stadium getroffen wurde, die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung, der gegenseitigen Anerkennung, der Verhältnismäßigkeit und der Transparenz beachtet.*)

3. Art. 12 Abs. 1 Richtlinie 2014/24/EU in Verbindung mit dem Transparenzgrundsatz ist dahin auszulegen, dass die Bedingungen, von denen die Mitgliedstaaten den Abschluss interner Aufträge abhängig machen, durch spezielle und klare Bestimmungen des positiven Rechts über das öffentliche Auftragswesen zu verlautbaren sind, die insbesondere hinreichend zugänglich und in ihrer Anwendung vorhersehbar sein müssen, um jede Gefahr von Willkür zu vermeiden, was hier vom vorlegenden Gericht zu prüfen ist.*)

4. Der Abschluss eines internen Auftrags, der die Bedingungen von Art. 12 Abs. 1 a bis c Richtlinie 2014/24/EU erfüllt, ist nicht schon an sich mit dem Unionsrecht vereinbar.*)

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IBRRS 2019, 4121
VergabeVergabe
Vorzeitige Zuschlagsgestattung setzt besonderes Beschleunigungsinteresse voraus!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.02.2019 - 1 VK LSA 3/19

1. Eine vorzeitige Zuschlagsgestattung ist nur möglich, wenn die Auftragsvergabe so dringlich ist, dass eine Überschreitung der vorgesehenen Zuschlagsfrist die Durchführung des Auftrags unmöglich oder hinfällig macht.

2. Dabei muss der Eintritt der Beeinträchtigung nach den konkreten Umständen hinreichend wahrscheinlich sein. Die abstrakte Gefahr von Nachteilen genügt nicht.

3. Allein die fehlende Erfolgsaussicht des Nachprüfungsantrags kann noch keine Zuschlagsgestattung rechtfertigen, es muss ein besonderes Beschleunigungsinteresse hinzutreten.

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