Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10763 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2019

IBRRS 2019, 1476
Mit Beitrag
VergabeVergabe
"Doppelt gemoppelt" hält nicht immer besser!

VK Lüneburg, Beschluss vom 30.11.2018 - VgK-46/2018

1. Wird in der Aufforderung zur Abgabe des verbindlichen Angebots ausdrücklich gefordert, dass die Angebote auf dem Postweg in einem verschlossenen Umschlag einzureichen sind, ist das Angebot eines Bieters, der es parallel unaufgefordert auf die für die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bietern eingerichtete Cloud hochlädt, von der Wertung auszuschließen.

2. Ein ungewöhnlich niedriges Angebot muss der Auftraggeber aufklären. Im Liefer- und Dienstleistungsbereich muss der Auftraggeber ab einem prozentualen Preisabstand von 20% Anlass zu Zweifeln an der Angemessenheit des Preises haben.

3. Hat der Auftraggeber ein ungewöhnlich niedriges Angebot aufgeklärt und gibt es bei einem grundsätzlich leistungsfähigen Bieter nachvollziehbare Gründe für die Abgabe eines nicht auskömmlich oder zumindest äußerst knapp kalkulierten Angebots, ist der Auftraggeber nicht per se daran gehindert, auch ein Unterkostenangebot zu bezuschlagen.




IBRRS 2019, 1475
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergütung für erbrachte Leistungen ist keine überwiegende Finanzierung!

OLG München, Beschluss vom 19.03.2019 - Verg 3/19

1. Unter einer überwiegenden Finanzierung durch öffentliche Stellen ist ein Transfer von Finanzmitteln zu verstehen, der ohne spezifische Gegenleistung mit dem Ziel vorgenommen wird, die Tätigkeiten der betreffenden Einrichtung zu unterstützen. Zahlungen gesetzlicher Krankenkassen beinhalten keine Finanzierung, wenn sie als spezifische Gegenleistungen für erbrachte Krankenhausbehandlungen geleistet werden.

2. Eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts unterliegt nicht der staatlichen Aufsicht, wenn sie zwar von einer Verwaltungsbehörde bei der Ausübung ihrer Tätigkeit "überwacht" wird, diese "Aufsicht" aber nicht die Kontrolle der unternehmerischen Entscheidungen und wirtschaftlichen Ausrichtung betrifft.

3. Bei der Beschaffung mobiler Geräte, die nicht mit dem Bauwerk verbunden werden müssen und auch nicht von ihrer Beschaffenheit her auf das Bauwerk abgestimmt werden müssen, handelt es sich um einen Lieferauftrag. Geringfügige Eingriffe in die Bausubstanz stellen eine Nebenleistung dar, die der Einstufung als Lieferauftrag nicht entgegensteht.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 1469
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ordensgemeinschaft ist kein öffentlicher Auftraggeber!

VK Nordbayern, Beschluss vom 30.01.2019 - RMF-SG21-3194-3-40

1. Eine falsche Angabe der Zuständigkeit der Vergabekammer in der Auftragsbekanntmachung kann keine Zuständigkeit der Vergabekammer begründen. Die Anwendbarkeit des GWB bestimmt sich objektiv nach dem Vorliegen der entsprechenden Tatbestandsmerkmale zur öffentlichen Auftraggebereigenschaft und zum öffentlichen Auftrag.*)

2. Wie die Kirchen sind die Ordensgemeinschaften weder juristische Personen des öffentlichen Rechts i.S.d. § 99 Nr. 2 GWB noch wurden sie zu dem besonderen Zweck gegründet, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben zu erfüllen.*)

3. § 99 Nr. 4 GWB stellt auf Tief- und Hochbaumaßnahmen oder auf damit in Verbindung stehenden Dienstleistungen und Wettbewerbe ab. Der Begriff Bauleistung setzt eine Arbeitsleistung am Bauwerk voraus. Hierzu zählen die handwerklichen Leistungen vor Ort. Die bloße Lieferung von Baustoffen und Bauteilen ohne individuelle auf das Bauvorhaben bezogene Verarbeitung haben keinen hinreichenden engen funktionalen Zusammenhang zu der Erstellung des Bauwerks. Sie zählen nicht zu den Bau-, sondern zu den Lieferaufträgen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 1462
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wie ist die Benotung der Angebote zu dokumentieren?

VK Nordbayern, Beschluss vom 01.03.2019 - RMF-SG21-3194-4-3

1. Die Wertungsentscheidung muss den an sie zu stellenden vergaberechtlichen Anforderungen genügen. Dazu gehört, dass das vorgeschriebene Verfahren für die Bewertung eingehalten und der Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt wird sowie die von der Vergabestelle selbst aufgestellten Vorgaben beachtet und keine sachwidrigen und gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßenden Erwägungen angestellt werden.*)

2. Eine Punktevergabe erfolgt auf der Grundlage einer wertenden Beurteilung des Entscheidungsträgers. Dass bei den Vorgaben subjektive Komponenten (i.S.v. Einschätzungen, nicht i.S.v. willkürlichen persönlichen Präferenzen) eine wesentliche Rolle spielen, ist offensichtlich.*)

3. Die Vergabestelle hat die Pflicht, die für die Zuschlagserteilung maßgeblichen Erwägungen in allen Schritten so eingehend zu dokumentieren, dass nachvollziehbar ist, welche konkreten qualitativen Eigenschaften der Angebote mit welchem Gewicht in die Benotung eingegangen sind. Wird die Auswahlentscheidung zur Vergabenachprüfung gestellt, untersucht die Nachprüfungsinstanz gerade auch die Benotung des Angebots des Antragstellers als solche und in Relation zu den übrigen Angeboten, insbesondere demjenigen des Zuschlagsprätendenden.*)

4. Bei der Benotung der Angebote kommt es nicht darauf an, jeden Benotungswert rechnerisch herzuleiten. Die Vergabestelle hat keine Verpflichtung, einen Rechenweg der Gesamtpunktzahl genauestens darzustellen. Auch hat sie im Nachhinein keine Unterkriterien herauszuarbeiten bzw. diese mit genauen Punktzahlen zu bezeichnen. Es genügt, wenn die Vergabestelle dokumentiert, auf welche Aspekte sie die Bewertung im Einzelnen stützt. Sie hat dabei die Aspekte zu bezeichnen, denen sie positiv oder negativ besonderes Gewicht beimisst.*)




IBRRS 2019, 1079
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kostenschätzung muss wirklichkeitsnah sein!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2019 - Verg 42/18

1. Eine Kostenprognose ist nicht vertretbar, wenn sie auf erkennbar unrichtigen Daten beruht, insbesondere, wenn sie eine vorhersehbare Kostenentwicklung unberücksichtigt lässt oder ungeprüft und pauschal auf anderen Kalkulationsgrundlagen beruhende Werte übernimmt.

2. Von einer zulässigen Auslegung des Angebotsinhalts ist auszugehen, wenn der tatsächlich gemeinte Preis durch Auslegung gem. §§ 133, 157 BGB zu ermitteln ist. Sind Nachforschungen über das wirklich gewollte beim Bieter erforderlich, sind diese Anforderungen nicht erfüllt.




IBRRS 2019, 1452
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Arbeitskosten nicht gesondert angegeben: Ausschluss ohne Möglichkeit zur Mängelbehebung!

EuGH, Urteil vom 02.05.2019 - Rs. C-309/18

Die Grundsätze der Rechtssicherheit, der Gleichbehandlung und der Transparenz im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen nicht entgegenstehen, wonach die unterlassene gesonderte Angabe der Arbeitskosten in einem wirtschaftlichen Angebot eines Verfahrens zur Vergabe öffentlicher Aufträge zum Ausschluss dieses Angebots ohne die Möglichkeit zur Mängelbehebung führt, und zwar auch dann, wenn die Verpflichtung zur gesonderten Angabe dieser Kosten in den Ausschreibungsunterlagen nicht spezifiziert war, soweit diese Bedingung und diese Ausschlussmöglichkeit in den nationalen Rechtsvorschriften über öffentliche Vergabeverfahren, auf die darin ausdrücklich verwiesen wurde, eindeutig vorgesehen sind. Sollten jedoch die Ausschreibungsbestimmungen die Bieter daran hindern, in ihrem wirtschaftlichen Angebot diese Kosten anzugeben, sind die Grundsätze der Transparenz und der Verhältnismäßigkeit dahin auszulegen, dass sie es nicht verwehren, den Bietern zu gestatten, ihre Situation zu bereinigen und den in den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften vorgesehenen Verpflichtungen innerhalb einer vom Auftraggeber festgelegten Frist nachzukommen.*)




IBRRS 2019, 1453
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftraggeber muss ungewöhnlich niedriges Angebot aufklären!

VK Nordbayern, Beschluss vom 14.03.2019 - RMF-SG21-3194-4-5

1. Im Nachprüfungsverfahren prüft nicht die Vergabekammer die Auskömmlichkeit der angebotenen Preise. Prüfungsmaßstab der Vergabekammer ist vielmehr, ob die Aufklärung der Preise durch die Vergabestelle nachvollziehbar und sachgerecht erfolgt ist.*)

2. Liegt nach Ansicht des öffentlichen Auftraggebers ein ungewöhnlich niedriges Angebot vor, muss er vom Bestbieter Aufklärung über seine Preise verlangen. Dem Bieter muss die Möglichkeit gegeben werden, nachzuweisen, dass er in der Lage ist, die ausgeschriebene Leistung ordnungsgemäß erbringen zu können. Es besteht insoweit kein Ermessen auf Seiten des Auftraggebers.*)

3. Auch die anderen Teilnehmer am Vergabeverfahren können sich grundsätzlich und uneingeschränkt auf die Beachtung des Verfahrens nach § 60 Abs. 3 VgV berufen. Also darauf, dass die Vergabestelle die dort vorgesehene nähere Prüfung zur Preisbildung vornimmt. Jeder Bieter hat gemäß § 97 Abs. 6 GWB Anspruch auf Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Weitergehende Kriterien (wie etwa das Vorliegen einer Marktverdrängungsabsicht) werden nicht verlangt.*)




IBRRS 2019, 1371
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auch Verständnisfragen sind beantragte Auskünfte!

VK Nordbayern, Beschluss vom 18.12.2018 - RMF-SG21-3194-3-35

1. Trägt der Antragsteller vor, dass er sich durch die geltend gemachten Vergaberechtsverstöße an der Einreichung eines Angebots gehindert bzw. erheblich beeinträchtigt sah, so dokumentiert er in diesem Fall sein Interesse am Auftrag hinreichend durch die vorprozessuale Rüge und den anschließenden Nachprüfungsantrag.*)

2. Geht ein Auskunftsersuchen (Bieteranfrage) rechtzeitig, aber so kurz vor Fristablauf ein, dass dem Auftraggeber eine sachgerechte Auskunft aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich ist, hat er die Angebotsfrist angemessen zu verlängern.*)

3. Auch Verständnisfragen sind beantragte Auskünfte i.S.d. § 12a EU Abs. 3 VOB/A 2016. Auskünfte in diesem Sinne sind sachdienliche Auskünfte; sachdienliche Auskünfte sind Auskünfte, die bei objektiver Betrachtung in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand oder dem Verfahren stehen. Hierbei ist generell eine großzügige Handhabung geboten.*)




IBRRS 2019, 4194
VergabeVergabe
Wann wird eine "gemeinsame Kontrolle" über eine GmbH ausgeübt?

VK Rheinland, Beschluss vom 20.02.2019 - VK-52/2018

1. Ein sog. Inhouse-Geschäft liegt auch dann vor, wenn der öffentliche Auftraggeber zwar alleine keine Kontrolle über die auftragsausführende juristische Person ausübt, aber der öffentliche Auftraggeber gemeinsam mit anderen öffentlichen Auftraggebern über die auftragsausführende juristische Person eine ähnliche Kontrolle ausübt, wie jeder der öffentlichen Auftraggeber über seine eigenen Dienststellen.

2. Hierbei ist grundsätzlich erforderlich, dass es dem öffentlichen Auftraggeber möglich ist, gemeinsam mit anderen öffentlichen Auftraggebern einen maßgeblichen Einfluss auf die strategischen Ziele und wesentlichen Entscheidungen der kontrollierten juristischen Person auszuüben. Gefordert ist ein Konzept der gemeinsamen Kontrolle durch alle beteiligten öffentlichen Stellen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 1433
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wer nach Kartellbeteiligung wieder mitbieten will, muss umfassend aufklären!

VK Westfalen, Beschluss vom 25.04.2019 - VK 2-41/18

1. Für den Ablauf der Frist von drei Jahren aus § 126 Nr. 2 GWB ist nicht auf den Beginn der Kartellbeteiligung abzustellen. Vielmehr ist das Datum an dem die zuständige Behörde das wettbewerbswidrige Verhalten geahndet hat, spätestens als Beginn des Fristlaufs anzusetzen.

2. Das vom Ausschluss betroffene Unternehmen trägt die Darlegungs- und Beweislast für die kumulative Erfüllung der Voraussetzungen der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB. Die Sachverhaltsaufklärung und die Darstellung der durchgeführten Maßnahmen zur Selbstreinigung sind Interna des jeweiligen Unternehmens, auf deren Offenlegung der öffentlichen Auftraggeber angewiesen ist, um Kenntnis davon zu erlangen.

3. Das Unternehmen ist auch verpflichtet über die Umstände des haftungsausfüllenden Tatbestands im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Auftraggeber aufzuklären. Dies kann zur Folge haben, dass der Auftraggeber erst auf dieser Grundlage erfolgversprechend seine Schadensersatzansprüche gegen das Unternehmen begründen kann und für das Unternehmen dem Ausgleich des Schadens dienende Selbstreinigungsmaßnahmen erforderlich werden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 1350
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Verlängerte Vorlagefrist für nachgeforderte Unterlagen: Vergaberechtswidrig aber folgenlos!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2019 - Verg 49/18

1. Die Sechs-Tage-Vorlagefrist des § 16a EU Satz 2 VOB/A 2016 ist auch für den Auftraggeber eine verbindliche Höchstfrist.

2. Eine (versehentlich) zu lang bemessene Vorlagefrist begründet beim Bieter ein grundsätzlich schutzwürdiges Vertrauen, diese Frist nutzen zu dürfen. Eine andere Bewertung ist möglich, wenn sich der öffentliche Auftraggeber bei der Fristbemessung von sachfremden, manipulativen Erwägungen leiten lässt, die mit den Grundsätzen des fairen Wettbewerbs und der Gleichbehandlung unvereinbar sind.




IBRRS 2019, 1293
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Mündliche Angebotsbestandteile dürfen nicht gewertet werden!

VK Südbayern, Beschluss vom 02.04.2019 - Z3-3-3194-1-43-11/18

1. Ein Angebot ist nach § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV nicht nur dann auszuschließen, wenn es gesetzliche Formvorgaben wie z. B. nach § 53 Abs. 1 i.V.m. § 10 VgV (bei elektronischer Übermittlung) oder nach § 53 Abs. 5 und 6 VgV i.V.m. § 126 BGB bei postalischer oder direkter Übermittlung missachtet, sondern auch, wenn es vom Auftraggeber zulässigerweise aufgestellte, über die Formkategorien des BGB hinausgehende Formvorgaben missachtet. Dies ist zumindest dann der Fall, wenn das Niveau der Datenintegrität und Manipulationssicherheit im betreffenden Angebot hinter dem vom Auftraggeber geforderten Niveau zurückbleibt.*)

2. Für sämtliche Bestandteile des Angebots im vergaberechtlichen Sinn gelten die §§ 53, 54 und 55 VgV uneingeschränkt. Zur Vermeidung von vorzeitiger Kenntnisnahme und Manipulation ist hinsichtlich der Einhaltung der Formvorschriften keine Differenzierung zwischen den Bestandteilen des rein zivilrechtlichen Angebots (hier Honorarangebot und Vertrag) und den Angaben des Bieters zur Bewertung nichtpreislicher Zuschlagskriterien vorzunehmen.*)

3. Das Mitbringen von wertungsrelevanten Angebotsbestandteilen zu Verhandlungsterminen, wobei die Bieter ihre Vorlagen zu unterschiedlichen Zeitpunkten mitbringen, kann weder nach § 53 Abs. 1 noch Abs. 5 VgV eine formgerechte Angebotsabgabe darstellen.*)

4. Die Wertung rein mündlich vorgetragener Angebotsbestandteile ohne Grundlage in Textform ist schon aufgrund von § 9 Abs. 2 VgV unzulässig.*)

5. § 127 Abs. 4 Satz 1 GWB ist aufgrund des maßgeblichen Wortlauts des Art. 67 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU richtlinienkonform so zu lesen, dass dem öffentlichen Auftraggeber durch Zuschlagskriterien keine uneingeschränkte Wahlfreiheit übertragen werden darf.*)

6. Ein Verbot der Berücksichtigung derselben Umstände bei der Eignungsprüfung und der Wertung von Zuschlagskriterien nach § 58 Abs. 2 Nr. 2 VgV besteht außerhalb der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung in § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV zu Studien- und Ausbildungsnachweisen und Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung nicht.*)

7. Bei der Vergabe von Planungsleistungen ist eine Losaufteilung nach Leistungsphasen innerhalb eines Leistungsbildes der HOAI nicht ausgeschlossen. Die Möglichkeit einer Aufteilung gerade in die "kreativen" Leistungsphasen 1 bis 4 (oder 5) und die "unkreativen", eher administrativen Leistungsphasen 5 (oder 6) bis 9, ist regelmäßig zu prüfen und diese Prüfung zu dokumentieren.*)




IBRRS 2019, 1275
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Information unvollständig: Frist läuft nicht!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.02.2019 - 15 Verg 9/18

Die Frist von 30 Kalendertagen zur Geltendmachung der Unwirksamkeit eines im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergebenen öffentlichen Auftrags im Wege des Nachprüfungsverfahrens beginnt gem. § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB erst zu laufen, wenn der öffentliche Auftraggeber Bieter und Bewerber über den Abschluss des Vertrags informiert hat. Die bloße Mitteilung, dass der Zuschlag erteilt worden sei, reicht jedoch nicht aus, um die Frist in Gang zu setzen. Der Auftraggeber muss darüber hinaus den Zuschlagsempfänger und die Gründe für die Zuschlagserteilung nennen.




IBRRS 2019, 1294
Mit Beitrag
VergabeVergabe
E-Vergabe: Information über beabsichtigte Zuschlagserteilung nicht nur im internen Bieterbereich!

VK Südbayern, Beschluss vom 29.03.2019 - Z3-3-3194-1-07-03/19

1. Die Mitteilung nach § 134 GWB ist vom Auftraggeber in Textform an den Bieter zu versenden. Die Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB wird durch die Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB ausgelöst.*)

2. Die Mitteilung nach § 134 GWB kann nicht dadurch erfolgen, dass die Informationen nach § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB lediglich in einem internen Bieterbereich auf einer Vergabeplattform eingestellt wird, wo der Bieter ihn abrufen kann. Dies gilt auch dann, wenn er eine Hinweismail, die keine der notwenigen Informationen nach § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB enthält, zugeschickt bekommt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 1291
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Besondere Aufmaßvorschrift geht den Regelungen in der VOB/C vor!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.03.2019 - 21 U 17/18

1. Widersprüche zwischen den einzelnen Teilen der Vergabeunterlagen sind im Wege der Auslegung möglichst so aufzulösen, dass sich ein sinnvolles, den Belangen beider Vertragsparteien gerecht werdendes Resultat ergibt.

2. Es gibt keine Auslegungsregel, wonach ein Vertrag mit unklarer Leistungsbeschreibung allein deshalb zu Lasten des Auftragnehmers geht, weil dieser die Unklarheiten nicht vor der Abgabe seines Angebots aufgeklärt hat.

3. Ebenso wenig gibt es eine Auslegungsregel, wonach Unklarheiten zu Lasten des ausschreibenden Auftraggebers gehen, ohne dass zuvor der Versuch ihrer Auflösung im Wege einer Auslegung der Gesamtheit der Vertragsunterlagen unternommen werden muss.

4. Enthält der Ausschreibungstext eine besondere Aufmaßvorschrift, geht diese als die speziellere Vertragsnorm der allgemeinen Bezugnahme des Vertrags auf die VOB/C und die in Abschnitt 5 der davon umfassten DIN enthaltenen Aufmaßvorschriften vor.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 1283
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Weitervergabe an 100%-ige Tochtergesellschaft: Zulässiges Inhouse-Geschäft!

VK Rheinland, Beschluss vom 20.02.2019 - VK 52/2018

1. Die fehlende Veröffentlichung des Datums einer freiwilligen Ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Amtsblatt der EU in der Vergabeakte wirkt sich regelmäßig nicht auf die Rechtsposition des Antragstellers im Vergabeverfahren aus.*)

2. Sieht das Vertragsgebahren der Vertragsparteien die Übermittlung einer schriftlichen Leistungsvereinbarung vor, die von beiden Parteien gegenzuzeichnen ist, kommt der Vertrag erst mit dem Zugang der ordnungsgemäß unterschriebenen Annahmeerklärung beim Anbieter zustande. Die Aufnahme vertragserfüllender Handlungen durch die Mitarbeiter der Vertragsparteien genügt nicht.*)

3. Der Verbandsausschuss eines Zweckverbands kann beschlussfassendes Organ i.S.d. § 108 Abs. 5 Nr. 1 GWB sein und einen ausschlaggebenden Einfluss i.S.d. § 108 Abs. 5 Nr. 2 GWB ausüben können. Die Besetzung von (Unter-)organen von Zweckverbänden unterfällt der kommunalen Organisationshoheit nach Maßgabe der jeweiligen Gesetze.*)

4. In einem Nachprüfungsverfahren, dem ein Beschaffungsvorgang zwischen einer Gebietskörperschaft und einem Dachverband in der Form eines Zweckverbands, bei dem die Gebietskörperschaft selbst Verbandsmitglied ist, zu Grunde liegt, und bei dem der Beschaffungsgegenstand vom Dachverband bei einer 100%-igen Tochtergesellschaft eines seiner weiteren Mitglieder beschafft wird, um sodann der vorgenannten Gebietskörperschaft zur Verfügung gestellt zu werden, kommt es bezüglich der 80%-Grenze in § 108 Abs. 4 Nr. 2 GWB auf die Person des Dachverbands als Vertragspartner der Gebietskörperschaft an.*)

5. Im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung ist es als unschädlich anzusehen, wenn der Beschaffungsgegenstand ein Produkt einer 100%-igen Tochtergesellschaft eines Mitglieds des Dachverbands ist und der Dachverband das Produkt über sein Verbandsmitglied bei dieser Tochtergesellschaft bezieht, da sich auch dieser Vorgang innerhalb der Verbandsstruktur interkommunaler Aufgabenerfüllung bewegt.*)

6. Eine zulässige Inhousevergabe ist auch dann anzunehmen, wenn ein von mehreren öffentlichen Auftraggebern kontrollierter Zweckverband, den Auftrag, den er über einen ebenfalls von mehreren öffentlichen Auftraggebern kontrollierten Zweckverband (Dachverband) erhalten hat, an eine 100%-ige Tochtergesellschaft weitergibt.*)

7. Die Beschränkung der Inhousefähigkeit auf einzelne öffentliche Auftraggeber würde der zunehmenden Bedeutung interkommunaler Zusammenarbeit im öffentlichen Raum nicht gerecht werden. Die Gestaltung interkommunaler Handlungsformen ist Aufgabe innerstaatlicher Rechtsanwendung und wird durch europäisches Vergaberecht nicht begrenzt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 1292
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kann der Auftraggeber auch das "Wie" der Leistungserbringung vorgeben?

VK Südbayern, Beschluss vom 28.01.2019 - Z3-3-3194-1-35-10/18

1. Die Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers umfasst nicht nur die Frage, ob und was beschafft werden soll. Er kann im Rahmen seines Leistungsbestimmungsrechts auch festlegen, wie die Leistung auszuführen ist. Allerdings muss gerade in diesen Fällen die Bestimmung der Art der Leistungsausführung sachlich gerechtfertigt sein und es müssen dafür nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe vorliegen.*)

2. Die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz haben bei der Festlegung technischer Spezifikationen aufgrund der Gefahren einer Diskriminierung im Zusammenhang mit deren Auswahl oder der Art und Weise ihrer Formulierung eine entscheidende Bedeutung (EuGH, VPR 2019, 71). Da Art. 42 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 2014/24/EU und die nationale Umsetzungsnorm § 31 Abs. 3 Satz 2 VgV auch den Prozess oder die Methode zur Erbringung der Leistung als technische Spezifikation ansehen, gilt dies gerade auch für Vorgaben zur Ausführung der Leistung.*)

3. Eine wettbewerbsbeschränkende Bestimmung der Art der Leistungsausführung ist kein geeignetes Mittel, um Konsequenzen aus einer nach Auffassung des Auftraggebers mangelhaften Vertragsdurchführung durch einen Bieter in einem vorangegangenen Auftrag zu ziehen. Hierfür gibt es als vergaberechtliches Mittel nur den fakultativen Ausschlussgrund des § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB, falls dessen Voraussetzungen vorliegen. Eine wettbewerbsbeschränkende Bestimmung der Art der Leistungsausführung kann dagegen keinesfalls damit gerechtfertigt werden, ein Unternehmen vom Anbieten abzuhalten, das dieses System bekanntlich einsetzt und mit dem der Auftraggeber schlechte Erfahrungen gemacht hat.*)




IBRRS 2019, 4219
VergabeVergabe
Wann sind Referenzen "vergleichbar"?

OLG Rostock, Beschluss vom 21.01.2019 - 17 Verg 8/18

1. Referenzen sind dann vergleichbar, wenn sie der ausgeschriebenen Leistung so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnen. Dabei kommt dem Auftraggeber ein nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu.*)

2. Es bleibt offen, inwieweit bei pauschaler Angabe der Eignungskriterien in der Bekanntmachung - hier: Referenzen - Konkretisierungen in Vergabeunterlagen, auf die in der Bekanntmachung nicht mittels sogenannten Deeplinks verwiesen wird, und in branchenüblichen Standardformularen den Anforderungen der §§ 124 Abs. 4 S. 2 GWB, 48 Abs. 1 VgV genügen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 4233
VergabeVergabe
Ausspruch über Notwendigkeit der Anwaltszuziehung ist isoliert anfechtbar!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.01.2019 - Verg 9/18

1. Nicht nur die Kostengrundentscheidung der Vergabekammer, sondern auch der Ausspruch über die Notwendigkeit der Zuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten durch den obsiegenden Verfahrensbeteiligten ist mit der sofortigen Beschwerde selbstständig anfechtbar.

2. Über die Notwendigkeit für den öffentlichen Auftraggeber, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist nicht schematisch, sondern auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls zu entscheiden.

3. Dabei ist – regelmäßig für den Zeitpunkt der Hinzuziehung des Verfahrensbevollmächtigten – danach zu fragen, ob sich das Nachprüfungsverfahren auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen nebst den zugehörigen Vergabevorschriften konzentriert hat. In einem solchen Fall ist die Zuziehung eines Rechtsanwalts durch den öffentlichen Auftraggeber im Allgemeinen nicht erforderlich.

4. Umgekehrt kann die Beteiligung eines Rechtsanwalts notwendig sein, wenn sich im Nachprüfungsverfahren darüber hinaus nicht einfach gelagerte Rechtsfragen, insbesondere verfahrensrechtlicher oder solcher Art stellen, die auf einer höheren Rechtsebene als jener der Vergabeordnungen zu entscheiden sind. Eine kleinliche Beurteilung ist dabei unangebracht.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 1181
VergabeVergabe
Referenzen beziehen sich nicht auf Projekte, sondern auf Leistungen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.2018 - Verg 28/18

1. Fordert der Auftraggeber wirksam bis zu einem festgelegten Zeitpunkt die Vorlage von Belegen für die Eignung, besteht keine Möglichkeit, die Eignung auch noch im laufenden Vergabeverfahren herzustellen.

2. Ein Bieter ist nicht geeignet, wenn er geforderte Eignungsnachweise nicht fristgerecht vorlegt, oder die fristgerecht vorgelegten Referenzen in formeller oder materieller Hinsicht nicht den Anforderungen genügen.

3. Referenzen beziehen sich nicht auf ein Projekt, sondern auf die innerhalb des Projekts erbrachte Leistung. Daher kommt es nicht darauf an, ob und wann ein Vertrag oder ein Projekt beendet wurde, sondern wann welche Leistung innerhalb des Projekts ausgeführt wurden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 1234
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Verhandlungsvergabe nur wenn es "brennt"!

VG Würzburg, Urteil vom 18.03.2019 - 8 K 18.1161

1. Der öffentliche Auftraggeber kann Dienstleistungsaufträge im Wege der Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn die Leistung aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber nicht voraussehen konnte, besonders dringlich ist und die Gründe für die besondere Dringlichkeit nicht dem Verhalten des Auftraggebers zuzurechnen sind.

2. Eine besondere Dringlichkeit rechtfertigt eine Verhandlungsvergabe, wenn selbst die Fristen der beschränkten Ausschreibung nicht ausreichen würden. Bei "einfacher" Dringlichkeit ist vorrangig die beschränkte Ausschreibung durchzuführen.

3. Besondere Dringlichkeit ist regelmäßig nur bei unabsehbaren, nicht durch den Auftraggeber verursachten Ereignissen anzunehmen, bei denen eine gravierende Beeinträchtigung für die Allgemeinheit und staatliche Aufgabenerfüllung droht, etwa durch einen schweren, nicht wieder gut zu machenden Schaden. Bildlich gesprochen liegt ein solches unvorhergesehenes Ereignis vor, wenn es unversehens "brennt" und der Auftraggeber das "Feuer" rasch zu löschen hat.

4. Sämtliche Maßnahmen und Entscheidungen bei der Vorbereitung und der Durchführung einer Verhandlungsvergabe sind zu dokumentieren.

5. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen über die Vergabeart ist im Regelfall als schwerwiegend einzuordnen.




IBRRS 2019, 1073
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Dokumentation der Angebotswertung: Reichen Stichpunkte aus?

VK Westfalen, Beschluss vom 14.02.2019 - VK 1-44/18

1. Ob die durchgeführte Wertung vergaberechtskonform erfolgt ist, ergibt sich aus dem Vergabevermerk. Der Auftraggeber muss das Vergabeverfahren von Anfang an dokumentieren und insbesondere textlich die Gründe für die Auswahlentscheidung und den Zuschlag im Vergabevermerk darlegen.

2. Eine lediglich stichpunktmäßige Bewertung in den Bewertungsvordrucken ist ausreichend, wenn die Gründe für die Bewertungen nachträglich noch schriftlich begründet werden können und keine Anhaltspunkte für eine Manipulation bestehen.

3. Die Prüfung der Benotung eines Angebots hat in Relation zu den übrigen Angeboten, insbesondere des Zuschlagsprätendenten, zu erfolgen. Die Bewertungsnote muss plausibel vergeben worden sein. Soweit der Sachverhalt umfassend ermittelt wurde und keine willkürlichen, nicht nachvollziehbaren Gesichtspunkte in den Wertungsprozess einbezogen wurden, erfolgt keine Korrektur durch eine Nachprüfungsinstanz.




IBRRS 2019, 1192
VergabeVergabe
Munitionsbergung = öffentlicher Bauauftrag?

OLG Rostock, Beschluss vom 21.07.2017 - 17 Verg 3/17

Sind mit der ausgeschriebenen Leistung der Munitionsbergung umfangreiche Erdbewegungsarbeiten verbunden, die nicht in erster Linie der Gefahrenabwehr, sondern der Vorbereitung des Baufelds für die anschließende Errichtung von Gebäuden dienen, handelt es sich um vorbereitende Baustellenarbeiten/Erdbewegungsarbeiten und somit um einen öffentlichen Bauauftrag.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 1075
VergabeVergabe
Auch die öffentliche Hand kann Bieter sein!

VK Brandenburg, Beschluss vom 31.08.2018 - VK 14/18

1. Liegen rechtlich keine Beschränkungen vor, können sich auch öffentlich-rechtliche Körperschaften und für von der öffentlichen Hand gehaltene Kapitalgesellschaften.

2. Die direkte Verlinkung mit den Vergabeunterlagen in der Bekanntmachung genügt, um Eignungskriterien wirksam bekannt zu machen. Das gilt erst recht für die mittels Direktlink abrufbaren Konkretisierungen der in der Bekanntmachung aufgelisteten Eignungskriterien.

3. Referenzen sind nur vergleichbar, wenn aus der Gestaltung der Leistungspflichten aus einer früheren Beauftragung auf die vertragsgerechte Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen geschlossen werden kann.

4. Fordert der Auftraggeber Referenzen über vergleichbare früher erbrachte Leistungen, genügt es nicht, wenn der Bieter frühere Referenzen vorlegt, wonach die geforderte Leistung "auch in Ausnahmefällen" beauftragt werden konnte.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 1190
VergabeVergabe
Überlanges Nachprüfungsverfahrens: Existenzgefährdung rechtfertigt Aufhebung!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.01.2018 - Verg 41/16

1. Läuft ein Vergabenachprüfungsverfahren schon über einen längeren Zeitraum und ist ein Ende nicht absehbar, ist der Auftraggeber berechtigt, das Vergabeverfahren aufzuheben, wenn ansonsten wegen eines durch das Nachprüfungsverfahren begründeten Baustopps und damit einhergehender Ertragsausfälle des Auftraggebers dessen Existenz gefährdet wird.

2. Stellt der öffentliche Auftraggeber mit der Bekanntmachung unterschiedliche Dateien zum Download bereit, dürfen diese nicht nur in sich, sondern auch untereinander nicht widersprüchlich oder missverständlich sein. Um Missverständnisse zu vermeiden, muss der Auftraggeber gegebenenfalls Verwendungshinweise geben, die Unklarheiten ausschließen.

3. Ein besonderes Feststellungsinteresse kann sich insbesondere sowohl aus der nicht auszuschließenden Möglichkeit eines Schadensersatzanspruchs des Bieters gegen den öffentlichen Auftraggeber im Falle des Vorliegen eines Vergaberechtsverstoßes als auch aus einer Wiederholungsgefahr ergeben.

4. Richtiger Antragsgegner des Vergabenachprüfungsverfahrens ist derjenige, der sich in der Auftragsbekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen als Auftraggeber zu erkennen gegeben hat.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 1178
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bekanntmachung von Eignungskriterien: Konkrete Verlinkung reicht aus!

OLG Dresden, Beschluss vom 15.02.2019 - Verg 5/18

1. Eignungskriterien sind in der Auftragsbekanntmachung, der Vorinformation oder der Aufforderung zur Interessenbestätigung aufzuführen. Das schließt eine Verweisung auf die Vergabe- und Auftragsunterlagen als Ganzes aus.

2. Eine konkrete Verlinkung auf ein elektronisch ohne Weiteres zugängliches Dokument ist ausreichend, wenn an dem Auftrag interessierte Unternehmen durch bloßes Anklicken zu dem verlinkten Formblatt gelangen können und auf einen Blick erkennbar ist, welche Anforderungen an sie gestellt werden.




IBRRS 2019, 1165
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Angebot 60% über Kostenschätzung: Ausschreibung kann aufgehoben werden!

VK Bund, Beschluss vom 13.02.2019 - VK 1-3/19

Eine deutliche Überschreitung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (hier: zu mehr als 60%) berechtigt einen öffentlichen Auftraggeber zur Aufhebung des Vergabeverfahrens, wenn er die Finanzierungslücke nicht zu vertreten hat. Das ist der Fall, wenn der Auftraggeber die Kosten ordnungsgemäß geschätzt hat.




IBRRS 2019, 1145
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zuschlag nach Ablauf der Bindefrist erteilt: Kein Vertrag zu Stande gekommen!

OLG Dresden, Beschluss vom 12.10.2016 - 16 U 91/16

1. Ein Bauvertrag kommt nach vorangegangener öffentlicher Ausschreibung zu Stande, wenn der Auftraggeber innerhalb der Zuschlags- und Bindefrist den Zuschlag an den Auftragnehmer erteilt.

2. Die Erteilung des Zuschlags ist auch nach Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist noch möglich. Der verspätete Zuschlag stellt ein neues Angebot dar, das der Bieter, der durch Fristablauf von seinem bindenden Angebot frei geworden ist, annehmen, aber auch ohne weiteres ablehnen kann.

3. Lehnt der Bieter den vom Auftraggeber im "Zuschlagsschreiben" alternativ angebotenen Ausführungszeitraum ab, liegt darin die Ablehnung des neuen Angebots.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 1135
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Planungsleistungen gefordert: Honorar nach HOAI!

VK Westfalen, Beschluss vom 07.03.2019 - VK 1-4/19

1. Die Vergütung von Lösungsvorschlägen hat dann nach der HOAI zu erfolgen, wenn die geforderten Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen oder andere Unterlagen honorarpflichtige Leistungen nach der HOAI darstellen. Dies gilt auch für Leistungen, deren anrechenbare Kosten die Honorartafelwerte der HOAI übersteigen.

2. Ideenskizzen gehören in den Bereich der "Planungswettbewerbe", aber nicht in den Bereich der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen.

3. Verlangt der Auftraggeber nicht nur eine Ideenskizze, sondern macht er konkrete Vorgaben, die teilweise der HOAI Objektplanung, Leistungsphase 2, entsprechen, sind diese nicht mit einer Aufwandsentschädigung abzugelten, sondern nach HOAI zu vergüten.




IBRRS 2019, 1076
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Per E-Mail verschickter Nachprüfungsantrag ist unzulässig!

VK Brandenburg, Beschluss vom 28.01.2019 - VK 22/18

1. Für die Frage, in welcher Reihenfolge Rüge und Nachprüfungsantrag eingegangen sind, ist der Zeitpunkt der Antragstellung bei der Vergabekammer entscheidend, nicht der Zeitpunkt der Übermittlung an den Auftraggeber.

2. Beruft sich ein Unternehmen darauf, die Rüge vor dem Nachprüfungsantrag gefaxt zu haben, muss es das Faxprotokoll seines Geräts vorlegen.

3. Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich einzureichen. Ein per E-Mail an die Vergabekammer übersandter Nachprüfungsantrag genügt nicht der vorgeschriebenen Schriftform.




IBRRS 2019, 1069
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Was tun bei unklaren Mindestanforderungen?

VK Westfalen, Beschluss vom 23.01.2019 - VK 1-39/18

Die in der Leistungsbeschreibung aufgestellten Mindestanforderungen sind durch Auslegung zu ermitteln, wenn diese von den Verfahrensbeteiligten unterschiedlich aufgefasst werden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 1033
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann darf von einer Losvergabe abgesehen werden?

OLG München, Beschluss vom 25.03.2019 - Verg 10/18

1. a) Das Absehen vom Regelfall der Losvergabe erfordert eine umfassende Abwägung der widerstreitenden Belange, wobei der Auftraggeber wegen der dabei anzustellenden prognostischen Überlegungen einen Beurteilungsspielraum hat, der im Nachprüfungsverfahren (nur) der rechtlichen Kontrolle unterliegt (im Anschluss an OLG Frankfurt, IBR 2018, 461 = VPR 2018, 181; OLG Düsseldorf, IBR 2012, 533).*)

b) Die Beschaffungsautonomie ist kein Freibrief für eine Gesamtvergabe, allerdings können sich aus dem korrekt ausgewählten Auftragsgegenstand Belange ergeben, die der Auftraggeber bei der Abwägung für oder gegen eine Losvergabe berücksichtigen kann.*)

c) Konkrete projektbezogene Besonderheiten wie z.B. ein hohes Risikopotential des Objekts können eine Gesamtvergabe rechtfertigen (hier: Sicherheitstechnik für eine JVA).*)

2. Zur Problematik einer "wesentlichen Änderung" der Vergabeunterlagen, die eine Verlängerung der Angebotsfrist erfordert.*)




IBRRS 2019, 1096
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann ist Vergabereife gegeben?

VK Bund, Beschluss vom 12.03.2019 - VK 1-7/19

1. Der öffentliche Auftraggeber soll erst dann ausschreiben, wenn alle Vergabeunterlagen fertig gestellt sind und innerhalb der angegebenen Fristen mit der Ausführung begonnen werden kann.

2. Eine Voraussetzung der Ausschreibungsreife ist, dass die rechtlichen und tatsächlichen Anforderungen an den Beginn der Leistungsausführung gegeben sind. Der Auftraggeber muss vor der Ausschreibung alle privat- und öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass mit den ausgeschriebenen Leistungen innerhalb der angegebenen Fristen begonnen werden kann.

3. Vergabereife ist gegeben, wenn die Ausschreibung aufgrund eines vollziehbaren Planfeststellungsbeschlusses durchgeführt werden darf. Auf etwaige eingelegte Rechtsbehelfe, über die instanzenabschließend noch nicht entschieden worden ist, kommt es nicht an. Im Vergabenachprüfungsverfahren ist kein "In-sich"-Prozess über die Rechtmäßigkeit von Planfeststellungsentscheidungen zu führen.




IBRRS 2019, 1071
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Probleme bei E-Vergabe: Organisationsverschulden des Auftraggebers?

VK Westfalen, Beschluss vom 20.02.2019 - VK 1-40/18

Der öffentliche Auftraggeber muss im Falle von technischen Problemen bei der Abgabe von elektronisch abgegebenen Angeboten zumindest prüfen, ob eigenes Organisationsverschulden vorliegt.*)




IBRRS 2019, 1056
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftraggeber kann zu hohe Vorgaben nachträglich absenken!

VK Bund, Beschluss vom 13.02.2019 - VK 2-118/18

Der Auftraggeber kann seine Vorgaben abändern, wenn er in Ansehung der Angebote erkennt, dass eine Vorgabe, die den Handlungsspielraum der Bieter einschränkt, nicht erforderlich ist, er also ohne Not zu hohe Anforderungen gestellt hat.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 0932
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nur liefern oder liefern und verlegen?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.06.2016 - 13 U 176/11

1. Geht aus der Ausschreibung nicht eindeutig hervor, ob die LV-Position "Betonstahl" nicht nur die Lieferung, sondern auch den Einbau umfasst, und will der Bieter die Verlegung des Betonstahls erkennbar nicht anbieten, gehört Einbau des Stahls nicht zum vertraglich vereinbarten Leistungsumfang.

2. Fordert der Auftraggeber den Auftragnehmer auf, die Verlegearbeiten auf jeden Fall zu erbringen, liegt darin die Anordnung zur Ausführung einer zusätzlichen Leistung, die besonders zu vergüten ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 1072
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Insolventer Bieter kann ausgeschlossen werden!

EuGH, Urteil vom 28.03.2019 - Rs. C-101/18

Art. 45 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren, wonach ein Wirtschaftsteilnehmer vom Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden darf, wenn er zum Zeitpunkt der Ausschlussentscheidung bereits einen Antrag auf Eröffnung eines Zwangsvergleichs gestellt und sich dabei die Möglichkeit vorbehalten hatte, einen Plan zur Fortführung der Tätigkeit vorzulegen, nicht entgegensteht.*)




IBRRS 2019, 0953
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Gegen Beschlüsse der VK Sachsen-Anhalt ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet!

VG Halle, Beschluss vom 14.11.2018 - 3 A 400/18

Der Verwaltungsrechtsweg ist in Sachsen-Anhalt für die Überprüfung von Entscheidungen der als Behörde beim Landesverwaltungsamt eingerichteten Vergabekammer im unterschwelligen Bereich i.S.d. § 106 GWB gegeben.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 1036
VergabeVergabe
Bieter muss Planfeststellungsbeschluss nicht gegenlesen!

VK Bund, Beschluss vom 11.03.2019 - VK 1-5/19

1. Die Baubeschreibung und die sonstigen Vergabeunterlagen müssen für die Angebotserstellung der Bieter einschließlich der Erstellung des Bauzeitenplans hinreichend klare und verständliche Vorgaben enthalten.

3. Ein einzureichender Bauzeitenplan ist nicht etwa deshalb unverbindlich, weil die Baubeschreibung den Hinweis enthält, dass nach Auftragserteilung ein Startgespräch zur Abstimmung des Bauzeitenplans stattfindet.

3. Die Bieter müssen die zugrundeliegenden Verwaltungsentscheidungen und den Planfeststellungsbeschluss samt der Änderungsbeschlüsse nicht gegenlesen. Keinesfalls dürfen sie hieraus - ohne weitere Nachfragen beim Auftraggeber - etwa die Unverbindlichkeit der Baubeschreibung ableiten.

4. Wenn der Bieter nicht das anbietet, was der öffentliche Auftraggeber nachgefragt hat, liegt eine unzulässige Änderung an den Vergabeunterlagen vor.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 0984
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Verfahrensaufhebung zulässig?

OLG Celle, Beschluss vom 19.03.2019 - 13 Verg 1/19

1. Ein isoliert auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Verfahrensaufhebung gerichteter Nachprüfungsantrag, mit dem nicht zugleich um Primärrechtsschutz nachgesucht wird, ist unzulässig.*)

2. Das gegenüber einem üblichen Nachprüfungsantrag geringere wirtschaftliche Interesse bei einem auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Verfahrensaufhebung gerichteten Antrag kann dadurch zu berücksichtigen sein, dass eine Gebührenermäßigung nach § 182 Abs. 2 Satz 1 GWB erfolgt. Maßstab für diese Gebührenermäßigung kann dabei § 182 Abs. 3 Satz 3 GWB sein, wonach nur die Hälfte der Gebühr zu entrichten ist, wenn sich der Antrag vor Entscheidung der Vergabekammer durch Rücknahme oder anderweitig erledigt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 1047
VergabeVergabe
Wer kein Angebot abgibt, ist kein Bieter!

VK Brandenburg, Beschluss vom 29.06.2018 - VK 7/18

1. Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

2. Diese Informations- und Wartepflicht entfällt, wenn ein Interessent sein Angebot zurückgezogen bzw. ausdrücklich erklärt hat, kein Angebot abgeben zu wollen, weil er dann kein Bieter ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 0947
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wer kein Angebot abgibt, ist auch kein Bieter!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.09.2018 - 19 Verg 1/18

1. Der öffentliche Auftraggeber muss vor Erteilung des Zuschlags Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmers, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses informieren.

2. Bieter ist nur, wer (hier: im Verhandlungsverfahren) auch ein Angebot abgegeben hat. Als Bieter gilt nicht, wer ausdrücklich erklärt, kein Angebot abgeben zu wollen oder sein Angebot zurückzieht.




IBRRS 2019, 0939
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftraggeber muss nicht auf Rügepflicht hinweisen!

OLG München, Beschluss vom 19.09.2018 - Verg 6/18

1. Ein die Rügepflicht auslösender Verstoß gegen eine Vergabevorschrift kommt nur in Betracht, wenn das Vergabeverfahren bereits begonnen hat. Eine europaweite Ausschreibungen beginnt bereits mit Absendung der Vergabebekanntmachung an das EU-Amtsblatt.

2. Maßgeblich für die Rügepflicht ist allein, dass der potentielle Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt hat. Auf die Abgabe eines Angebots kommt es nicht an.

3. Der öffentliche Auftraggeber muss nicht darauf hinweisen, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn der erkannte Vergaberechtsverstoß nicht rechtzeitig gerügt wurde.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 0895
VergabeVergabe
Vorabgestattung des Zuschlags nur im Ausnahmefall!

VK Berlin, Beschluss vom 29.01.2019 - VK B 1-33/18

Die Gestattung des Zuschlags darf nur in besonderen Ausnahmefällen erfolgen, denn vor Entscheidung des Hauptsacheverfahrens führt sie dazu, dass dem Bieter im Nachprüfungsverfahren der Primärrechtschutz irreversibel genommen und er auf den Sekundärrechtsschutz verwiesen wird.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 0894
VergabeVergabe
Dokumentation unzureichend: Auftraggeber muss Wertung wiederholen!

VK Berlin, Beschluss vom 22.02.2019 - VK B 1-33/18

1. Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, die Wertung der Angebote nachvollziehbar zu dokumentieren.

2. Insbesondere im Rahmen einer Qualitätswertung von Konzepten hat der Auftraggeber seine für die Zuschlagserteilung maßgeblichen Erwägungen in allen Schritten so eingehend zu dokumentieren, dass nachvollziehbar ist, welche konkreten qualitativen Eigenschaften der Angebote mit welchem Gewicht in die Bewertung eingegangen sind.

3. Eine Dokumentation ist unzureichend, wenn die zu den Unterkriterien im Ergebnis vergebenen prozentualen Werte weder mit den zu den Konzeptunterunterpunkten vergebenen Werten noch insgesamt mit vom Auftraggeber aufgestellten Bewertungsvorgaben zusammen passen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 0897
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nicht das niedrigste, sondern das beste Angebot wird bezuschlagt!

VK Bund, Beschluss vom 11.02.2019 - VK 2-2/19

1. Auch im Verhandlungsverfahren gilt der Grundsatz des Geheimwettbewerbs. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die angebotenen Preise an Wettbewerber mitzuteilen, solange diese darauf noch durch Änderung der eigenen Gebote reagieren könnten.

2. Die Bieter haben einen Anspruch auf den Schutz ihrer Geschäftsgeheimnisse, also auch des Angebotspreises, durch den Auftraggeber. Ein Angebot in Kenntnis des Angebotes eines Mitbieters ist jedenfalls dann vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn durch die Information das Angebot beeinflusst wurde.

3. Der Zuschlag ist nicht auf das preiswerteste, sondern auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.

4. Der öffentliche Auftraggeber darf die Zuschlagskriterien und deren Wertung nach seinem Beschaffungsbedarf ausrichten.

5. Die Umrechnung eines Preises in Wertungspunkte weist Schwächen auf und kann zu Unschärfen und unerwarteten Ergebnissen führen. Die Grenze des Zulässigen ist aber erst überschritten, wenn sich gerade die Heranziehung der gewählten Preisumrechnungsmethode im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände als mit dem gesetzlichen Leitbild des Vergabewettbewerbs unvereinbar erweist.




IBRRS 2019, 0892
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vertragsrecht ist kein Vergaberecht!

OLG Celle, Beschluss vom 19.03.2019 - 13 Verg 7/18

1. Ein Verstoß gegen die Bestimmung, auf die Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB bereits in der Bekanntmachung hinzuweisen, kann durch einen späteren Hinweis in der Rügezurückweisung mit der Folge geheilt werden, dass die Präklusionsvorschrift des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB Anwendung findet.*)

2. Zum Gebot, alle kalkulationsrelevanten Umstände eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, insbesondere bei der Ausschreibung von Rahmenverträgen.*)

3. Zur Begrenzung des grundsätzlich weiten Beurteilungs- und Handlungsspielraums des Auftraggebers, anhand der Bestimmung und Gewichtung von Zuschlagskriterien festzulegen, welche Qualität die Leistung vorzugsweise haben soll.*)

4. Vertragsklauseln sind im Nachprüfungsverfahren nicht grundsätzlich auf ihre zivilrechtliche Wirksamkeit zu prüfen.*)




IBRRS 2019, 0887
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Eignungskriterien werden durch pauschalen Verweis nicht wirksam bekannt gemacht!

OLG München, Beschluss vom 25.02.2019 - Verg 11/18

Es fehlt an einer wirksamen Bekanntmachung der geforderten Eignungskriterien, wenn in der Auftragsbekanntmachung lediglich pauschal auf die Auftragsunterlagen verwiesen wird. Auch ein Link in der Bekanntmachung, der nur auf eine Plattform der Vergabestelle mit mehreren laufenden Vergabeverfahren führt, ist unzureichend (im Anschluss an OLG Düsseldorf, IBR 2018, 640 = VPR 2018, 221).*)




IBRRS 2019, 0862
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vorzeitige Zuschlagserteilung nur in Ausnahmefällen!

VK Sachsen, Beschluss vom 24.10.2018 - 1/SVK/039-18G

1. Durch die Gestattung der vorzeitigen Zuschlagserteilung wird dem Antragsteller der Primärrechtsschutz irreversibel genommen, deswegen darf diese grundsätzlich nur in besonderen Ausnahmefällen erfolgen. Sie ist nur möglich, wenn ein dringendes Bedürfnis für eine sofortige Auftragserteilung besteht, welches deutlich das Interesse des Antragstellers an einer vorherigen Durchführung des Nachprüfungsverfahrens übersteigt.*)

2. Eine Verzögerung der Zuschlagserteilung ist jedem Nachprüfungsverfahren immanent und kann allein kein dringendes Bedürfnis an der Ermöglichung der sofortigen Zuschlagserteilung begründen. Vielmehr hat ein Auftraggeber Verzögerungen, die sich aus einem Nachprüfungsverfahren ergeben, grundsätzlich hinzunehmen.*)

3. Unabhängig davon, dass die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags nach § 169 Abs. 2 Satz 4 GWB nicht in jedem Fall Gegenstand der vorzunehmenden Interessenabwägung sein müssen, kommt die Gestattung der vorzeitigen Zuschlagserteilung wegen fehlender Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags nur in Betracht, wenn die Unzulässigkeit oder Unbegründetheit des Nachprüfungsantrags auf der Hand liegt und ein besonderes Beschleunigungsinteresse des Auftraggebers hinzutritt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 0851
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Qualität vor Preis?

OLG Celle, Beschluss vom 11.09.2018 - 13 Verg 4/18

1. Dem öffentlichen Auftraggeber ist grundsätzlich ein weiter Beurteilungs- und Handlungsspielraum dafür eröffnet, anhand der Bestimmung und Gewichtung von Zuschlagskriterien festzulegen, welche Qualität die Leistung vorzugsweise haben soll, wie mithin das wirtschaftlich günstigste Angebot zu bestimmen ist.

2. Ein hoher Einfluss von Qualitätskriterien auf die Zuschlagsentscheidung kommt zwar unter Umständen einzelnen Anbietern mehr als anderen Bewerbern entgegen. Das lässt allerdings die Verwendung eines bestimmten Wertungsschemas für sich genommen noch nicht als vergaberechtswidrig erscheinen.

3. Die Grenze zur Vergaberechtswidrigkeit ist jedoch überschritten, wenn qualitativen Wertungskriterien einzeln oder in ihrer Gesamtheit ein Gewicht zugemessen würde, das sachlich nicht zu rechtfertigen ist und deshalb die Annahme nahelegt, dass die Kriterien so ausgestaltet wurden, dass nur ein oder einzelne Unternehmen realistische Aussichten auf den Zuschlag haben, während andere Anbieter trotz Vergabe im offenen Verfahren und objektiv gegebener Eignung von vornherein chancenlos wären.