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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10832 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2019

IBRRS 2019, 1814
VergabeVergabe
Kostenentscheidung nach Rücknahme der Berufung

OLG Naumburg, Beschluss vom 20.12.2018 - 2 U 38/18

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2019, 1806
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zuschlagsschreiben ohne Dienstsiegel: Bauvertrag nichtig!

OLG Naumburg, Beschluss vom 26.11.2018 - 2 U 38/18

1. Nach § 70 Abs. 1 GO-SA a.F. sind Willenserklärungen, durch die die Gemeinde verpflichtet werden soll, nur rechtsverbindlich, wenn sie handschriftlich vom Bürgermeister unterzeichnet und mit dem Dienstsiegel versehen sind. Fehlt das Dienstsiegel auf dem Zuschlagsschreiben, so ist der Bauvertrag im Vergabeverfahren nicht wirksam geschlossen worden. Zwar bedarf die Zuschlagserteilung nach § 18 VOB/A 2012 keiner besonderen Form; die Vorschriften der Gemeindeordnung regeln aber die Vertretungsmacht des Bürgermeisters und sind keine Bestimmung über die einzuhaltende Form.*)

2. Die in § 70 Abs. 4 GO-SA a.F. normierte Ausnahme vom Erfordernis des Absatzes 1, eine Erklärung im Geschäft der laufenden Verwaltung, ist nicht gegeben bei einem Bauauftrag, der integraler Bestandteil einer umfangreichen und aufwändigen Sanierung einer Kindertagesstätte ist.*)




IBRRS 2019, 1805
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zweckverband beauftragt Kreis mit Abfallbehandlung: Ausschreibungsfreies Instate-Geschäft?

OLG Koblenz, Beschluss vom 14.05.2019 - Verg 1/19

Ist Art. 12 Abs. 4 a der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG dahingehend auszulegen, dass eine Zusammenarbeit schon dann vorliegt, wenn ein auf seinem Gebiet für die Abfallentsorgung zuständiger öffentlicher Auftraggeber eine ihm nach nationalem Recht allein obliegende Entsorgungsaufgabe, für deren Erledigung mehrere Arbeitsgänge notwendig sind, nicht vollständig selbst erledigt, sondern einen anderen, von ihm unabhängigen öffentlichen Auftraggeber, der auf seinem Gebiet ebenfalls für die Abfallentsorgung zuständig ist, damit beauftragt, einen der notwendigen Arbeitsgänge gegen Entgelt auszuführen?

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IBRRS 2019, 1799
VergabeVergabe
Auftraggeber darf keine Referenzen hinsichtlich "Originalteilen" fordern!

KG, Beschluss vom 27.05.2019 - Verg 4/19

1. Die Stellung des Antrages auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung in § 173 GWB ist nicht an die Einhaltung einer Antragsfrist geknüpft.*)

2. Zur Frage der Aufhebung der Entscheidung der Vergabekammer durch den Vergabesenat und Zurückverweisung der Sache an die Vergabekammer gemäß § 178 GWB wegen fehlerhaft unterbliebener Beiladung von Bietern im Verfahren vor der Vergabekammer.*)

3. Bestätigung der Senatsbeschlüsse vom 14.11. und 21.12.2018 (Verg 7/18), u. a. zur Frage der Vergaberechtswidrigkeit von Anforderungen in Ausschreibungen, wonach Referenzen in bezug auf Auftragsausführungen vorzulegen sind, bei denen „Originalteil“ zum Einsatz kamen.*)

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IBRRS 2019, 1775
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kein Ausschluss wegen Handlungen eines Nachunternehmers!

OLG Celle, Beschluss vom 13.05.2019 - 13 Verg 2/19

1. Das Handeln eines Nachunternehmens kann für sich genommen keinen Ausschluss nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB begründen.

2. Das Angebot eines Bieters ist nicht wegen "schwerer Verfehlung" nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB auszuschließen, wenn Verfehlungen des Geschäftsführers nicht zu umweltrechtlichen Sanktionen geführt haben und strafrechtliche Ermittlungsverfahren auch gegen Geldauflage eingestellt wurden.




IBRRS 2019, 1766
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wie rügt man richtig?

VK Thüringen, Beschluss vom 16.05.2019 - 250-4003-11400/2019-E-006-UH

1. An den Inhalt einer Rüge sind nur geringe Anforderungen zu stellen. Insbesondere ist es nicht erforderlich, dass der Bewerber ausdrücklich das Wort "Rüge" verwendet.

2. Die Rüge muss jedoch objektiv und vor allem auch gegenüber dem Auftraggeber deutlich sein und von diesem so verstanden werden, welcher Sachverhalt aus welchem Grund als Vergaberechtsverstoß angesehen wird und dass es sich nicht nur um die Klärung etwaiger Fragen, um einen Hinweis, eine Bekundung des Unverständnisses, eine Bitte oder um Kritik der Ausschreibung handelt, sondern dass der Bieter von der Vergabestelle erwartet, dass der (vermeintliche) Verstoß behoben wird.

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IBRRS 2019, 1734
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kostentragung nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen?

OLG München, Beschluss vom 10.04.2019 - Verg 8/18

1. Die Entscheidung über die Kostentragung ist in den Fällen einer Verfahrensbeendigung aufgrund übereinstimmender Erledigungserklärungen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands nach billigem Ermessen zu treffen.

2. Gesichtspunkte der Billigkeit können es im Einzelfall gebieten, von der Maßgeblichkeit des voraussichtlichen Verfahrensausgangs abzuweichen und einem Beteiligten die Verfahrenskosten aufzuerlegen bzw. bei der Kostenentscheidung zu seinen Lasten zu berücksichtigen.

3. Wurde die Erledigung einseitig durch die Entscheidung des Auftraggebers herbeigeführt und dadurch zumindest teilweise dem Ansinnen des Antragstellers entsprochen, entspricht es der Billigkeit, bei der Kostenentscheidung eine Kostenlast des Auftraggebers anzusetzen.

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IBRRS 2019, 1733
VergabeVergabe
Auftraggeber hilft Rüge ab: Kostentragung nach Erledigungserklärung?

OLG München, Beschluss vom 02.05.2019 - Verg 5/19

1. Die Entscheidung über die Kostentragung ist in den Fällen einer Verfahrensbeendigung aufgrund übereinstimmender Erledigungserklärungen grundsätzlich unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands nach billigem Ermessen zu treffen.

2. Gesichtspunkte der Billigkeit können es im Einzelfall gebieten, von der Maßgeblichkeit des voraussichtlichen Verfahrensausgangs abzuweichen und einem Beteiligten die Verfahrenskosten aufzuerlegen bzw. bei der Kostenentscheidung zu seinen Lasten zu berücksichtigen.

3. Ein Ausnahmefall liegt vor, wenn ein Nachprüfungsantrag unnötigerweise zu früh gestellt wurde, die Einreichung eines Nachprüfungsantrages durch unzutreffende Angaben der Vergabestelle hervorgerufen wurde oder wenn der Auftraggeber der Rüge des Antragstellers nach Einleitung des Verfahrens doch noch (ganz oder teilweise) abhilft.

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IBRRS 2019, 1714
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Grundstücksverkauf = öffentlicher Bauauftrag?

VK Bremen, Beschluss vom 06.07.2018 - 16-VK 2/18

1. Das Vorliegen eines Bauauftrags setzt neben der Überschreitung des EU-Schwellenwerts voraus, dass sich der Verkäufer eines Grundstücks als öffentlicher Auftraggeber mit dem Verkauf einen durchsetzbaren Einfluss (einklagbare Bauverpflichtung) sichert.

2. Es ist erforderlich, dass der öffentliche Auftraggeber entscheidenden Einfluss auf Art und Planung der Bauleistung hat. Dabei müssen die Bauleistungen durch den Dritten nach den vom Auftraggeber genannten Erfordernissen erfolgen.

3. Ein öffentlicher Auftraggeber hat seine Erfordernisse nur dann genannt, wenn er Maßnahmen ergriffen hat, um die Merkmale der Bauleistung zu definieren oder indem er zumindest einen entscheidenden Einfluss auf die Konzeption der Bauleistung ausübt.

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IBRRS 2019, 1683
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Spekulationsangebot ist nicht zuschlagsfähig!

VK Lüneburg, Beschluss vom 29.04.2019 - VgK-06/2019

1. Es ist weder anstößig noch vergaberechtlich unzulässig, wenn ein Bieter Unschärfen im Leistungsverzeichnis zu seinen Gunsten ausnutzt, solange er dabei nicht unredlich spekuliert.

2. Ein vergaberechtswidriges Verhalten liegt vor, wenn ein Bieter den Preis für einzelne Positionen drastisch erhöht und den daraus resultierenden höheren Gesamtpreis zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit seines Angebots im Wege einer Mischkalkulation dadurch kompensiert, dass er andere Positionen mehr oder minder deutlich verbilligt.

3. Eine Angebotsstruktur, bei der deutlich unter den zu erwartenden Kosten liegenden Ansätzen bei bestimmten Positionen auffällig hohe Ansätze bei anderen Positionen des Leistungsverzeichnisses entsprechen, indiziert eine solche Preisverlagerung, es sei denn, der Bieter kann die Indizwirkung erschüttern.

4. Ein Angebot, dass spekulativ so ausgestaltet ist, dass dem Auftraggeber bei Eintritt bestimmter, zumindest nicht gänzlich fernliegender Umstände erhebliche Übervorteilungen drohen, ist nicht zuschlagsfähig.

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IBRRS 2019, 1682
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine freihändige Vergabe oberhalb des EU-Schwellenwerts!

VK Westfalen, Beschluss vom 27.05.2019 - VK 2-6/19

Die Durchführung einer freihändigen Bauvergabe oberhalb des EU-Schwellenwerts ist im GWB, der VgV und der VOB/A-EU nicht geregelt und deshalb als Verfahren schlichtweg unzulässig.

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IBRRS 2019, 1667
VergabeVergabe
Nachprüfungsantrag als offensichtlich unzulässig zurückgewiesen: Gebühr wird um 50% reduziert!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.09.2018 - 15 Verg 4/18

1. Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Gebühren und Auslagen zur Deckung des Verwaltungsaufwands erhoben. Die Höhe richtet sich nach personellem und sachlichem Aufwand der Vergabekammer sowie der wirtschaftlichen Bedeutung der Sache.

2. Es ist ermessensfehlerfrei, wenn die Vergabekammer die nach der Gebührenstufe anfallende Gebühr um fast die Hälfte reduziert, weil sie den Antrag nicht zugestellt und als offensichtlich unzulässig zurückgewiesen hat.

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IBRRS 2019, 1666
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachvollziehbare Berechnung gefordert: Keine Aufklärung von Rechenfehlern!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.10.2018 - 15 Verg 7/18

1. Ein Bieterinformationsschreiben, das nicht den Vorgaben des § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB genügt, führt zu keinem Vergabeverstoß, der auf die Rechtsposition eines Bieters Einfluss haben könnte, sondern erleichtert die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rüge im nachfolgenden Nachprüfungsverfahren.

2. Ergibt sich aus den Vergabeunterlagen, dass es dem Auftraggeber auf eine nachvollziehbare und rechnerisch richtige Berechnungsmethode (und nicht auf das Rechenergebnis) ankommt, muss ein Angebot bei Rechen- und Übertragungsfehlern nicht aufgeklärt werden.




IBRRS 2019, 1606
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann sind Tarifverträge repräsentativ?

OLG Celle, Beschluss vom 08.05.2019 - 13 Verg 10/18

1. Die Feststellung der Repräsentativität einzelner Tarifverträge durch das zuständige Ministerium nach § 5 Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) steht der Berücksichtigung eines nicht als repräsentativ festgestellten Tarifvertrags nur dann entgegen, wenn das Ministerium auch festgestellt hat, dass dieser weitere Tarifvertrag nicht repräsentativ ist.*)

2. Soweit diese Feststellungen des zuständigen Ministeriums hiernach grundsätzlich Bindungswirkung entfalten, sind sie von Gerichten nur eingeschränkt dahin zu überprüfen, ob das Ministerium bei der Ausübung des ihm eingeräumten Gestaltungsspielraums die ihm auferlegte Beschränkung beachtet und ob von der Ermächtigung in einer zweckentsprechenden Weise vertretbar Gebrauch gemacht worden ist.*)

3. Zum Begriff der Repräsentativität i.S.d. § 5 NTVergG.*)

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IBRRS 2019, 1603
VergabeVergabe
Nachprüfungsantrag nach Hinweis zurückgenommen: Bieter muss Kosten tragen!

OLG München, Beschluss vom 17.05.2019 - Verg 4/19

Nimmt der Antragsteller den Nachprüfungsantrag zurück, weil er ohne Rücknahme des Rechtsmittels aller Voraussicht nach unterlegen wäre, begibt er sich in die Rolle des Unterlegenen, so dass es der Billigkeit entspricht, ihm die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen des Antragsgegners aufzuerlegen.

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IBRRS 2019, 1626
VergabeVergabe
Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung

VG Köln, Beschluss vom 21.12.2018 - 9 L 1698/18

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2019, 1596
VergabeVergabe
Produktvorgabe nicht gerügt: Abweichendes Angebot ist auszuschließen!

VK Lüneburg, Beschluss vom 21.11.2018 - VgK-44/2018

1. Ausschreibungen sind produktneutral zu erstellen. Eine Produktvorgabe (hier: Server mit Deep-Learning-Knoten) ist ausnahmsweise zulässig, wenn sachliche Gründe dafür vorliegen.

2. Ein Angebot, das von den produktspezifischen Vorgaben des Leistungsverzeichnisses abweicht, ist von der Wertung auszuschließen. Dies gilt auch, wenn die Produktvorgabe nicht gerechtfertigt war, aber kein Bieter dies gerügt hat.

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IBRRS 2019, 1602
VergabeVergabe
An eindeutige Angaben ist der Bieter gebunden!

OLG München, Beschluss vom 08.03.2019 - Verg 4/19

1. Dass ein Bieter die von der Vergabestelle aufgestellten Anforderungen nicht erfüllen kann, lässt weder den Schluss zu, dass es sich um diskriminierende Vorgaben handelt, noch dass sie unzumutbar sind.

2. Ob ein Bieter eine Vorgabe der Vergabestelle als unzumutbare Anforderung und/oder als Diskriminierung wahrnimmt, kann er selbst beurteilen, ohne dass er hierfür besonders rechtlich geschult oder beraten sein muss.

3. An eindeutigen Angaben zu seinem Angebotsinhalt, die objektiv nicht anders verstanden werden können, muss sich der Bieter festhalten lassen.

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IBRRS 2019, 1557
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kostenverlagerung spricht für Preismanipulation!

OLG München, Beschluss vom 17.04.2019 - Verg 13/18

1. Es ist einem Bieter nicht verboten, einzelne Positionen unter seinen Kosten anzubieten. Dies bedeutet aber nicht, dass der Bieter seine zu deckenden Gesamtkosten nach Belieben einzelnen LV-Positionen zuordnen darf.

2. Verlagert der Bieter die für einzelne LV-Positionen eigentlich vorgesehenen Preise ganz oder teilweise in andere Positionen, enthält sein Angebot nicht die geforderten Preise.

3. Eine Angebotsstruktur, bei der deutlich unter den zu erwartenden Kosten liegenden Ansätzen bei bestimmten Positionen auffällig hohe Ansätze bei anderen LV-Positionen entsprechen, indiziert eine solche Preisverlagerung.

4. Kann der Bieter die Indizwirkung nicht erschüttern, rechtfertigt dies die Annahme, dass das Angebot nicht die geforderten Preisangaben enthält und daher auszuschließen ist.




IBRRS 2019, 1474
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wer verliert, zahlt ...

OLG München, Beschluss vom 29.04.2019 - Verg 3/19

Nimmt der Antragsteller die Beschwerde zurück, ist von Amts wegen über die Kosten zu entscheiden. Es entspricht der Billigkeit, dem Antragsteller die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen des Antragsgegners aufzuerlegen, wenn er ohne Rücknahme des Rechtsmittels aller Voraussicht nach unterlegen wäre.

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IBRRS 2019, 1543
VergabeVergabe
Verstoß gegen beihilferechtliches Durchführungsverbot: Welcher Zeitpunkt ist maßgeblich?

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.04.2019 - 9 S 75/17

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob ein Verstoß gegen das beihilferechtliche Durchführungsverbot aus Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV vorliegt, weil die in Rede stehende Beihilfe auf einer gegenüber der Kommission nicht notifizierten Rechtsgrundlage beruht, ist - wie auch sonst allgemein im Beihilferecht der Union - der Zeitpunkt der Beihilfegewährung. Dies ist der Zeitpunkt, in dem der Beihilfeempfänger nach dem geltenden nationalen Recht einen Rechtsanspruch auf die Beihilfe erwirbt (vgl. EuGH, Urteil vom 21.03.2013 - Rs. C-129/12 -, Magdeburger Mühlenwerke GmbH ./. Finanzamt Magdeburg).*)

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IBRRS 2019, 1476
Mit Beitrag
VergabeVergabe
"Doppelt gemoppelt" hält nicht immer besser!

VK Lüneburg, Beschluss vom 30.11.2018 - VgK-46/2018

1. Wird in der Aufforderung zur Abgabe des verbindlichen Angebots ausdrücklich gefordert, dass die Angebote auf dem Postweg in einem verschlossenen Umschlag einzureichen sind, ist das Angebot eines Bieters, der es parallel unaufgefordert auf die für die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bietern eingerichtete Cloud hochlädt, von der Wertung auszuschließen.

2. Ein ungewöhnlich niedriges Angebot muss der Auftraggeber aufklären. Im Liefer- und Dienstleistungsbereich muss der Auftraggeber ab einem prozentualen Preisabstand von 20% Anlass zu Zweifeln an der Angemessenheit des Preises haben.

3. Hat der Auftraggeber ein ungewöhnlich niedriges Angebot aufgeklärt und gibt es bei einem grundsätzlich leistungsfähigen Bieter nachvollziehbare Gründe für die Abgabe eines nicht auskömmlich oder zumindest äußerst knapp kalkulierten Angebots, ist der Auftraggeber nicht per se daran gehindert, auch ein Unterkostenangebot zu bezuschlagen.




IBRRS 2019, 1475
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergütung für erbrachte Leistungen ist keine überwiegende Finanzierung!

OLG München, Beschluss vom 19.03.2019 - Verg 3/19

1. Unter einer überwiegenden Finanzierung durch öffentliche Stellen ist ein Transfer von Finanzmitteln zu verstehen, der ohne spezifische Gegenleistung mit dem Ziel vorgenommen wird, die Tätigkeiten der betreffenden Einrichtung zu unterstützen. Zahlungen gesetzlicher Krankenkassen beinhalten keine Finanzierung, wenn sie als spezifische Gegenleistungen für erbrachte Krankenhausbehandlungen geleistet werden.

2. Eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts unterliegt nicht der staatlichen Aufsicht, wenn sie zwar von einer Verwaltungsbehörde bei der Ausübung ihrer Tätigkeit "überwacht" wird, diese "Aufsicht" aber nicht die Kontrolle der unternehmerischen Entscheidungen und wirtschaftlichen Ausrichtung betrifft.

3. Bei der Beschaffung mobiler Geräte, die nicht mit dem Bauwerk verbunden werden müssen und auch nicht von ihrer Beschaffenheit her auf das Bauwerk abgestimmt werden müssen, handelt es sich um einen Lieferauftrag. Geringfügige Eingriffe in die Bausubstanz stellen eine Nebenleistung dar, die der Einstufung als Lieferauftrag nicht entgegensteht.

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IBRRS 2019, 1469
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ordensgemeinschaft ist kein öffentlicher Auftraggeber!

VK Nordbayern, Beschluss vom 30.01.2019 - RMF-SG21-3194-3-40

1. Eine falsche Angabe der Zuständigkeit der Vergabekammer in der Auftragsbekanntmachung kann keine Zuständigkeit der Vergabekammer begründen. Die Anwendbarkeit des GWB bestimmt sich objektiv nach dem Vorliegen der entsprechenden Tatbestandsmerkmale zur öffentlichen Auftraggebereigenschaft und zum öffentlichen Auftrag.*)

2. Wie die Kirchen sind die Ordensgemeinschaften weder juristische Personen des öffentlichen Rechts i.S.d. § 99 Nr. 2 GWB noch wurden sie zu dem besonderen Zweck gegründet, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben zu erfüllen.*)

3. § 99 Nr. 4 GWB stellt auf Tief- und Hochbaumaßnahmen oder auf damit in Verbindung stehenden Dienstleistungen und Wettbewerbe ab. Der Begriff Bauleistung setzt eine Arbeitsleistung am Bauwerk voraus. Hierzu zählen die handwerklichen Leistungen vor Ort. Die bloße Lieferung von Baustoffen und Bauteilen ohne individuelle auf das Bauvorhaben bezogene Verarbeitung haben keinen hinreichenden engen funktionalen Zusammenhang zu der Erstellung des Bauwerks. Sie zählen nicht zu den Bau-, sondern zu den Lieferaufträgen.*)

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IBRRS 2019, 1462
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wie ist die Benotung der Angebote zu dokumentieren?

VK Nordbayern, Beschluss vom 01.03.2019 - RMF-SG21-3194-4-3

1. Die Wertungsentscheidung muss den an sie zu stellenden vergaberechtlichen Anforderungen genügen. Dazu gehört, dass das vorgeschriebene Verfahren für die Bewertung eingehalten und der Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt wird sowie die von der Vergabestelle selbst aufgestellten Vorgaben beachtet und keine sachwidrigen und gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßenden Erwägungen angestellt werden.*)

2. Eine Punktevergabe erfolgt auf der Grundlage einer wertenden Beurteilung des Entscheidungsträgers. Dass bei den Vorgaben subjektive Komponenten (i.S.v. Einschätzungen, nicht i.S.v. willkürlichen persönlichen Präferenzen) eine wesentliche Rolle spielen, ist offensichtlich.*)

3. Die Vergabestelle hat die Pflicht, die für die Zuschlagserteilung maßgeblichen Erwägungen in allen Schritten so eingehend zu dokumentieren, dass nachvollziehbar ist, welche konkreten qualitativen Eigenschaften der Angebote mit welchem Gewicht in die Benotung eingegangen sind. Wird die Auswahlentscheidung zur Vergabenachprüfung gestellt, untersucht die Nachprüfungsinstanz gerade auch die Benotung des Angebots des Antragstellers als solche und in Relation zu den übrigen Angeboten, insbesondere demjenigen des Zuschlagsprätendenden.*)

4. Bei der Benotung der Angebote kommt es nicht darauf an, jeden Benotungswert rechnerisch herzuleiten. Die Vergabestelle hat keine Verpflichtung, einen Rechenweg der Gesamtpunktzahl genauestens darzustellen. Auch hat sie im Nachhinein keine Unterkriterien herauszuarbeiten bzw. diese mit genauen Punktzahlen zu bezeichnen. Es genügt, wenn die Vergabestelle dokumentiert, auf welche Aspekte sie die Bewertung im Einzelnen stützt. Sie hat dabei die Aspekte zu bezeichnen, denen sie positiv oder negativ besonderes Gewicht beimisst.*)




IBRRS 2019, 1079
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kostenschätzung muss wirklichkeitsnah sein!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2019 - Verg 42/18

1. Eine Kostenprognose ist nicht vertretbar, wenn sie auf erkennbar unrichtigen Daten beruht, insbesondere, wenn sie eine vorhersehbare Kostenentwicklung unberücksichtigt lässt oder ungeprüft und pauschal auf anderen Kalkulationsgrundlagen beruhende Werte übernimmt.

2. Von einer zulässigen Auslegung des Angebotsinhalts ist auszugehen, wenn der tatsächlich gemeinte Preis durch Auslegung gem. §§ 133, 157 BGB zu ermitteln ist. Sind Nachforschungen über das wirklich gewollte beim Bieter erforderlich, sind diese Anforderungen nicht erfüllt.




IBRRS 2019, 1452
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Arbeitskosten nicht gesondert angegeben: Ausschluss ohne Möglichkeit zur Mängelbehebung!

EuGH, Urteil vom 02.05.2019 - Rs. C-309/18

Die Grundsätze der Rechtssicherheit, der Gleichbehandlung und der Transparenz im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen nicht entgegenstehen, wonach die unterlassene gesonderte Angabe der Arbeitskosten in einem wirtschaftlichen Angebot eines Verfahrens zur Vergabe öffentlicher Aufträge zum Ausschluss dieses Angebots ohne die Möglichkeit zur Mängelbehebung führt, und zwar auch dann, wenn die Verpflichtung zur gesonderten Angabe dieser Kosten in den Ausschreibungsunterlagen nicht spezifiziert war, soweit diese Bedingung und diese Ausschlussmöglichkeit in den nationalen Rechtsvorschriften über öffentliche Vergabeverfahren, auf die darin ausdrücklich verwiesen wurde, eindeutig vorgesehen sind. Sollten jedoch die Ausschreibungsbestimmungen die Bieter daran hindern, in ihrem wirtschaftlichen Angebot diese Kosten anzugeben, sind die Grundsätze der Transparenz und der Verhältnismäßigkeit dahin auszulegen, dass sie es nicht verwehren, den Bietern zu gestatten, ihre Situation zu bereinigen und den in den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften vorgesehenen Verpflichtungen innerhalb einer vom Auftraggeber festgelegten Frist nachzukommen.*)




IBRRS 2019, 1453
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftraggeber muss ungewöhnlich niedriges Angebot aufklären!

VK Nordbayern, Beschluss vom 14.03.2019 - RMF-SG21-3194-4-5

1. Im Nachprüfungsverfahren prüft nicht die Vergabekammer die Auskömmlichkeit der angebotenen Preise. Prüfungsmaßstab der Vergabekammer ist vielmehr, ob die Aufklärung der Preise durch die Vergabestelle nachvollziehbar und sachgerecht erfolgt ist.*)

2. Liegt nach Ansicht des öffentlichen Auftraggebers ein ungewöhnlich niedriges Angebot vor, muss er vom Bestbieter Aufklärung über seine Preise verlangen. Dem Bieter muss die Möglichkeit gegeben werden, nachzuweisen, dass er in der Lage ist, die ausgeschriebene Leistung ordnungsgemäß erbringen zu können. Es besteht insoweit kein Ermessen auf Seiten des Auftraggebers.*)

3. Auch die anderen Teilnehmer am Vergabeverfahren können sich grundsätzlich und uneingeschränkt auf die Beachtung des Verfahrens nach § 60 Abs. 3 VgV berufen. Also darauf, dass die Vergabestelle die dort vorgesehene nähere Prüfung zur Preisbildung vornimmt. Jeder Bieter hat gemäß § 97 Abs. 6 GWB Anspruch auf Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Weitergehende Kriterien (wie etwa das Vorliegen einer Marktverdrängungsabsicht) werden nicht verlangt.*)




IBRRS 2019, 1371
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auch Verständnisfragen sind beantragte Auskünfte!

VK Nordbayern, Beschluss vom 18.12.2018 - RMF-SG21-3194-3-35

1. Trägt der Antragsteller vor, dass er sich durch die geltend gemachten Vergaberechtsverstöße an der Einreichung eines Angebots gehindert bzw. erheblich beeinträchtigt sah, so dokumentiert er in diesem Fall sein Interesse am Auftrag hinreichend durch die vorprozessuale Rüge und den anschließenden Nachprüfungsantrag.*)

2. Geht ein Auskunftsersuchen (Bieteranfrage) rechtzeitig, aber so kurz vor Fristablauf ein, dass dem Auftraggeber eine sachgerechte Auskunft aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich ist, hat er die Angebotsfrist angemessen zu verlängern.*)

3. Auch Verständnisfragen sind beantragte Auskünfte i.S.d. § 12a EU Abs. 3 VOB/A 2016. Auskünfte in diesem Sinne sind sachdienliche Auskünfte; sachdienliche Auskünfte sind Auskünfte, die bei objektiver Betrachtung in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand oder dem Verfahren stehen. Hierbei ist generell eine großzügige Handhabung geboten.*)




IBRRS 2019, 4194
VergabeVergabe
Wann wird eine "gemeinsame Kontrolle" über eine GmbH ausgeübt?

VK Rheinland, Beschluss vom 20.02.2019 - VK-52/2018

1. Ein sog. Inhouse-Geschäft liegt auch dann vor, wenn der öffentliche Auftraggeber zwar alleine keine Kontrolle über die auftragsausführende juristische Person ausübt, aber der öffentliche Auftraggeber gemeinsam mit anderen öffentlichen Auftraggebern über die auftragsausführende juristische Person eine ähnliche Kontrolle ausübt, wie jeder der öffentlichen Auftraggeber über seine eigenen Dienststellen.

2. Hierbei ist grundsätzlich erforderlich, dass es dem öffentlichen Auftraggeber möglich ist, gemeinsam mit anderen öffentlichen Auftraggebern einen maßgeblichen Einfluss auf die strategischen Ziele und wesentlichen Entscheidungen der kontrollierten juristischen Person auszuüben. Gefordert ist ein Konzept der gemeinsamen Kontrolle durch alle beteiligten öffentlichen Stellen.

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IBRRS 2019, 1433
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wer nach Kartellbeteiligung wieder mitbieten will, muss umfassend aufklären!

VK Westfalen, Beschluss vom 25.04.2019 - VK 2-41/18

1. Für den Ablauf der Frist von drei Jahren aus § 126 Nr. 2 GWB ist nicht auf den Beginn der Kartellbeteiligung abzustellen. Vielmehr ist das Datum an dem die zuständige Behörde das wettbewerbswidrige Verhalten geahndet hat, spätestens als Beginn des Fristlaufs anzusetzen.

2. Das vom Ausschluss betroffene Unternehmen trägt die Darlegungs- und Beweislast für die kumulative Erfüllung der Voraussetzungen der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB. Die Sachverhaltsaufklärung und die Darstellung der durchgeführten Maßnahmen zur Selbstreinigung sind Interna des jeweiligen Unternehmens, auf deren Offenlegung der öffentlichen Auftraggeber angewiesen ist, um Kenntnis davon zu erlangen.

3. Das Unternehmen ist auch verpflichtet über die Umstände des haftungsausfüllenden Tatbestands im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Auftraggeber aufzuklären. Dies kann zur Folge haben, dass der Auftraggeber erst auf dieser Grundlage erfolgversprechend seine Schadensersatzansprüche gegen das Unternehmen begründen kann und für das Unternehmen dem Ausgleich des Schadens dienende Selbstreinigungsmaßnahmen erforderlich werden.

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IBRRS 2019, 1350
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Verlängerte Vorlagefrist für nachgeforderte Unterlagen: Vergaberechtswidrig aber folgenlos!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2019 - Verg 49/18

1. Die Sechs-Tage-Vorlagefrist des § 16a EU Satz 2 VOB/A 2016 ist auch für den Auftraggeber eine verbindliche Höchstfrist.

2. Eine (versehentlich) zu lang bemessene Vorlagefrist begründet beim Bieter ein grundsätzlich schutzwürdiges Vertrauen, diese Frist nutzen zu dürfen. Eine andere Bewertung ist möglich, wenn sich der öffentliche Auftraggeber bei der Fristbemessung von sachfremden, manipulativen Erwägungen leiten lässt, die mit den Grundsätzen des fairen Wettbewerbs und der Gleichbehandlung unvereinbar sind.




IBRRS 2019, 1293
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Mündliche Angebotsbestandteile dürfen nicht gewertet werden!

VK Südbayern, Beschluss vom 02.04.2019 - Z3-3-3194-1-43-11/18

1. Ein Angebot ist nach § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV nicht nur dann auszuschließen, wenn es gesetzliche Formvorgaben wie z. B. nach § 53 Abs. 1 i.V.m. § 10 VgV (bei elektronischer Übermittlung) oder nach § 53 Abs. 5 und 6 VgV i.V.m. § 126 BGB bei postalischer oder direkter Übermittlung missachtet, sondern auch, wenn es vom Auftraggeber zulässigerweise aufgestellte, über die Formkategorien des BGB hinausgehende Formvorgaben missachtet. Dies ist zumindest dann der Fall, wenn das Niveau der Datenintegrität und Manipulationssicherheit im betreffenden Angebot hinter dem vom Auftraggeber geforderten Niveau zurückbleibt.*)

2. Für sämtliche Bestandteile des Angebots im vergaberechtlichen Sinn gelten die §§ 53, 54 und 55 VgV uneingeschränkt. Zur Vermeidung von vorzeitiger Kenntnisnahme und Manipulation ist hinsichtlich der Einhaltung der Formvorschriften keine Differenzierung zwischen den Bestandteilen des rein zivilrechtlichen Angebots (hier Honorarangebot und Vertrag) und den Angaben des Bieters zur Bewertung nichtpreislicher Zuschlagskriterien vorzunehmen.*)

3. Das Mitbringen von wertungsrelevanten Angebotsbestandteilen zu Verhandlungsterminen, wobei die Bieter ihre Vorlagen zu unterschiedlichen Zeitpunkten mitbringen, kann weder nach § 53 Abs. 1 noch Abs. 5 VgV eine formgerechte Angebotsabgabe darstellen.*)

4. Die Wertung rein mündlich vorgetragener Angebotsbestandteile ohne Grundlage in Textform ist schon aufgrund von § 9 Abs. 2 VgV unzulässig.*)

5. § 127 Abs. 4 Satz 1 GWB ist aufgrund des maßgeblichen Wortlauts des Art. 67 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU richtlinienkonform so zu lesen, dass dem öffentlichen Auftraggeber durch Zuschlagskriterien keine uneingeschränkte Wahlfreiheit übertragen werden darf.*)

6. Ein Verbot der Berücksichtigung derselben Umstände bei der Eignungsprüfung und der Wertung von Zuschlagskriterien nach § 58 Abs. 2 Nr. 2 VgV besteht außerhalb der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung in § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV zu Studien- und Ausbildungsnachweisen und Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung nicht.*)

7. Bei der Vergabe von Planungsleistungen ist eine Losaufteilung nach Leistungsphasen innerhalb eines Leistungsbildes der HOAI nicht ausgeschlossen. Die Möglichkeit einer Aufteilung gerade in die "kreativen" Leistungsphasen 1 bis 4 (oder 5) und die "unkreativen", eher administrativen Leistungsphasen 5 (oder 6) bis 9, ist regelmäßig zu prüfen und diese Prüfung zu dokumentieren.*)




IBRRS 2019, 1275
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Information unvollständig: Frist läuft nicht!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.02.2019 - 15 Verg 9/18

Die Frist von 30 Kalendertagen zur Geltendmachung der Unwirksamkeit eines im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergebenen öffentlichen Auftrags im Wege des Nachprüfungsverfahrens beginnt gem. § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB erst zu laufen, wenn der öffentliche Auftraggeber Bieter und Bewerber über den Abschluss des Vertrags informiert hat. Die bloße Mitteilung, dass der Zuschlag erteilt worden sei, reicht jedoch nicht aus, um die Frist in Gang zu setzen. Der Auftraggeber muss darüber hinaus den Zuschlagsempfänger und die Gründe für die Zuschlagserteilung nennen.




IBRRS 2019, 1294
Mit Beitrag
VergabeVergabe
E-Vergabe: Information über beabsichtigte Zuschlagserteilung nicht nur im internen Bieterbereich!

VK Südbayern, Beschluss vom 29.03.2019 - Z3-3-3194-1-07-03/19

1. Die Mitteilung nach § 134 GWB ist vom Auftraggeber in Textform an den Bieter zu versenden. Die Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB wird durch die Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB ausgelöst.*)

2. Die Mitteilung nach § 134 GWB kann nicht dadurch erfolgen, dass die Informationen nach § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB lediglich in einem internen Bieterbereich auf einer Vergabeplattform eingestellt wird, wo der Bieter ihn abrufen kann. Dies gilt auch dann, wenn er eine Hinweismail, die keine der notwenigen Informationen nach § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB enthält, zugeschickt bekommt.*)

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IBRRS 2019, 1291
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BauvertragBauvertrag
Besondere Aufmaßvorschrift geht den Regelungen in der VOB/C vor!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.03.2019 - 21 U 17/18

1. Widersprüche zwischen den einzelnen Teilen der Vergabeunterlagen sind im Wege der Auslegung möglichst so aufzulösen, dass sich ein sinnvolles, den Belangen beider Vertragsparteien gerecht werdendes Resultat ergibt.

2. Es gibt keine Auslegungsregel, wonach ein Vertrag mit unklarer Leistungsbeschreibung allein deshalb zu Lasten des Auftragnehmers geht, weil dieser die Unklarheiten nicht vor der Abgabe seines Angebots aufgeklärt hat.

3. Ebenso wenig gibt es eine Auslegungsregel, wonach Unklarheiten zu Lasten des ausschreibenden Auftraggebers gehen, ohne dass zuvor der Versuch ihrer Auflösung im Wege einer Auslegung der Gesamtheit der Vertragsunterlagen unternommen werden muss.

4. Enthält der Ausschreibungstext eine besondere Aufmaßvorschrift, geht diese als die speziellere Vertragsnorm der allgemeinen Bezugnahme des Vertrags auf die VOB/C und die in Abschnitt 5 der davon umfassten DIN enthaltenen Aufmaßvorschriften vor.

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IBRRS 2019, 1283
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VergabeVergabe
Weitervergabe an 100%-ige Tochtergesellschaft: Zulässiges Inhouse-Geschäft!

VK Rheinland, Beschluss vom 20.02.2019 - VK 52/2018

1. Die fehlende Veröffentlichung des Datums einer freiwilligen Ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Amtsblatt der EU in der Vergabeakte wirkt sich regelmäßig nicht auf die Rechtsposition des Antragstellers im Vergabeverfahren aus.*)

2. Sieht das Vertragsgebahren der Vertragsparteien die Übermittlung einer schriftlichen Leistungsvereinbarung vor, die von beiden Parteien gegenzuzeichnen ist, kommt der Vertrag erst mit dem Zugang der ordnungsgemäß unterschriebenen Annahmeerklärung beim Anbieter zustande. Die Aufnahme vertragserfüllender Handlungen durch die Mitarbeiter der Vertragsparteien genügt nicht.*)

3. Der Verbandsausschuss eines Zweckverbands kann beschlussfassendes Organ i.S.d. § 108 Abs. 5 Nr. 1 GWB sein und einen ausschlaggebenden Einfluss i.S.d. § 108 Abs. 5 Nr. 2 GWB ausüben können. Die Besetzung von (Unter-)organen von Zweckverbänden unterfällt der kommunalen Organisationshoheit nach Maßgabe der jeweiligen Gesetze.*)

4. In einem Nachprüfungsverfahren, dem ein Beschaffungsvorgang zwischen einer Gebietskörperschaft und einem Dachverband in der Form eines Zweckverbands, bei dem die Gebietskörperschaft selbst Verbandsmitglied ist, zu Grunde liegt, und bei dem der Beschaffungsgegenstand vom Dachverband bei einer 100%-igen Tochtergesellschaft eines seiner weiteren Mitglieder beschafft wird, um sodann der vorgenannten Gebietskörperschaft zur Verfügung gestellt zu werden, kommt es bezüglich der 80%-Grenze in § 108 Abs. 4 Nr. 2 GWB auf die Person des Dachverbands als Vertragspartner der Gebietskörperschaft an.*)

5. Im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung ist es als unschädlich anzusehen, wenn der Beschaffungsgegenstand ein Produkt einer 100%-igen Tochtergesellschaft eines Mitglieds des Dachverbands ist und der Dachverband das Produkt über sein Verbandsmitglied bei dieser Tochtergesellschaft bezieht, da sich auch dieser Vorgang innerhalb der Verbandsstruktur interkommunaler Aufgabenerfüllung bewegt.*)

6. Eine zulässige Inhousevergabe ist auch dann anzunehmen, wenn ein von mehreren öffentlichen Auftraggebern kontrollierter Zweckverband, den Auftrag, den er über einen ebenfalls von mehreren öffentlichen Auftraggebern kontrollierten Zweckverband (Dachverband) erhalten hat, an eine 100%-ige Tochtergesellschaft weitergibt.*)

7. Die Beschränkung der Inhousefähigkeit auf einzelne öffentliche Auftraggeber würde der zunehmenden Bedeutung interkommunaler Zusammenarbeit im öffentlichen Raum nicht gerecht werden. Die Gestaltung interkommunaler Handlungsformen ist Aufgabe innerstaatlicher Rechtsanwendung und wird durch europäisches Vergaberecht nicht begrenzt.*)

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IBRRS 2019, 1292
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VergabeVergabe
Kann der Auftraggeber auch das "Wie" der Leistungserbringung vorgeben?

VK Südbayern, Beschluss vom 28.01.2019 - Z3-3-3194-1-35-10/18

1. Die Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers umfasst nicht nur die Frage, ob und was beschafft werden soll. Er kann im Rahmen seines Leistungsbestimmungsrechts auch festlegen, wie die Leistung auszuführen ist. Allerdings muss gerade in diesen Fällen die Bestimmung der Art der Leistungsausführung sachlich gerechtfertigt sein und es müssen dafür nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe vorliegen.*)

2. Die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz haben bei der Festlegung technischer Spezifikationen aufgrund der Gefahren einer Diskriminierung im Zusammenhang mit deren Auswahl oder der Art und Weise ihrer Formulierung eine entscheidende Bedeutung (EuGH, VPR 2019, 71). Da Art. 42 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 2014/24/EU und die nationale Umsetzungsnorm § 31 Abs. 3 Satz 2 VgV auch den Prozess oder die Methode zur Erbringung der Leistung als technische Spezifikation ansehen, gilt dies gerade auch für Vorgaben zur Ausführung der Leistung.*)

3. Eine wettbewerbsbeschränkende Bestimmung der Art der Leistungsausführung ist kein geeignetes Mittel, um Konsequenzen aus einer nach Auffassung des Auftraggebers mangelhaften Vertragsdurchführung durch einen Bieter in einem vorangegangenen Auftrag zu ziehen. Hierfür gibt es als vergaberechtliches Mittel nur den fakultativen Ausschlussgrund des § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB, falls dessen Voraussetzungen vorliegen. Eine wettbewerbsbeschränkende Bestimmung der Art der Leistungsausführung kann dagegen keinesfalls damit gerechtfertigt werden, ein Unternehmen vom Anbieten abzuhalten, das dieses System bekanntlich einsetzt und mit dem der Auftraggeber schlechte Erfahrungen gemacht hat.*)




IBRRS 2019, 4219
VergabeVergabe
Wann sind Referenzen "vergleichbar"?

OLG Rostock, Beschluss vom 21.01.2019 - 17 Verg 8/18

1. Referenzen sind dann vergleichbar, wenn sie der ausgeschriebenen Leistung so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnen. Dabei kommt dem Auftraggeber ein nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu.*)

2. Es bleibt offen, inwieweit bei pauschaler Angabe der Eignungskriterien in der Bekanntmachung - hier: Referenzen - Konkretisierungen in Vergabeunterlagen, auf die in der Bekanntmachung nicht mittels sogenannten Deeplinks verwiesen wird, und in branchenüblichen Standardformularen den Anforderungen der §§ 124 Abs. 4 S. 2 GWB, 48 Abs. 1 VgV genügen.*)

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IBRRS 2019, 4233
VergabeVergabe
Ausspruch über Notwendigkeit der Anwaltszuziehung ist isoliert anfechtbar!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.01.2019 - Verg 9/18

1. Nicht nur die Kostengrundentscheidung der Vergabekammer, sondern auch der Ausspruch über die Notwendigkeit der Zuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten durch den obsiegenden Verfahrensbeteiligten ist mit der sofortigen Beschwerde selbstständig anfechtbar.

2. Über die Notwendigkeit für den öffentlichen Auftraggeber, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist nicht schematisch, sondern auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls zu entscheiden.

3. Dabei ist – regelmäßig für den Zeitpunkt der Hinzuziehung des Verfahrensbevollmächtigten – danach zu fragen, ob sich das Nachprüfungsverfahren auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen nebst den zugehörigen Vergabevorschriften konzentriert hat. In einem solchen Fall ist die Zuziehung eines Rechtsanwalts durch den öffentlichen Auftraggeber im Allgemeinen nicht erforderlich.

4. Umgekehrt kann die Beteiligung eines Rechtsanwalts notwendig sein, wenn sich im Nachprüfungsverfahren darüber hinaus nicht einfach gelagerte Rechtsfragen, insbesondere verfahrensrechtlicher oder solcher Art stellen, die auf einer höheren Rechtsebene als jener der Vergabeordnungen zu entscheiden sind. Eine kleinliche Beurteilung ist dabei unangebracht.

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IBRRS 2019, 1181
VergabeVergabe
Referenzen beziehen sich nicht auf Projekte, sondern auf Leistungen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.2018 - Verg 28/18

1. Fordert der Auftraggeber wirksam bis zu einem festgelegten Zeitpunkt die Vorlage von Belegen für die Eignung, besteht keine Möglichkeit, die Eignung auch noch im laufenden Vergabeverfahren herzustellen.

2. Ein Bieter ist nicht geeignet, wenn er geforderte Eignungsnachweise nicht fristgerecht vorlegt, oder die fristgerecht vorgelegten Referenzen in formeller oder materieller Hinsicht nicht den Anforderungen genügen.

3. Referenzen beziehen sich nicht auf ein Projekt, sondern auf die innerhalb des Projekts erbrachte Leistung. Daher kommt es nicht darauf an, ob und wann ein Vertrag oder ein Projekt beendet wurde, sondern wann welche Leistung innerhalb des Projekts ausgeführt wurden.

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IBRRS 2019, 1234
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VergabeVergabe
Verhandlungsvergabe nur wenn es "brennt"!

VG Würzburg, Urteil vom 18.03.2019 - 8 K 18.1161

1. Der öffentliche Auftraggeber kann Dienstleistungsaufträge im Wege der Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn die Leistung aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber nicht voraussehen konnte, besonders dringlich ist und die Gründe für die besondere Dringlichkeit nicht dem Verhalten des Auftraggebers zuzurechnen sind.

2. Eine besondere Dringlichkeit rechtfertigt eine Verhandlungsvergabe, wenn selbst die Fristen der beschränkten Ausschreibung nicht ausreichen würden. Bei "einfacher" Dringlichkeit ist vorrangig die beschränkte Ausschreibung durchzuführen.

3. Besondere Dringlichkeit ist regelmäßig nur bei unabsehbaren, nicht durch den Auftraggeber verursachten Ereignissen anzunehmen, bei denen eine gravierende Beeinträchtigung für die Allgemeinheit und staatliche Aufgabenerfüllung droht, etwa durch einen schweren, nicht wieder gut zu machenden Schaden. Bildlich gesprochen liegt ein solches unvorhergesehenes Ereignis vor, wenn es unversehens "brennt" und der Auftraggeber das "Feuer" rasch zu löschen hat.

4. Sämtliche Maßnahmen und Entscheidungen bei der Vorbereitung und der Durchführung einer Verhandlungsvergabe sind zu dokumentieren.

5. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen über die Vergabeart ist im Regelfall als schwerwiegend einzuordnen.




IBRRS 2019, 1073
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VergabeVergabe
Dokumentation der Angebotswertung: Reichen Stichpunkte aus?

VK Westfalen, Beschluss vom 14.02.2019 - VK 1-44/18

1. Ob die durchgeführte Wertung vergaberechtskonform erfolgt ist, ergibt sich aus dem Vergabevermerk. Der Auftraggeber muss das Vergabeverfahren von Anfang an dokumentieren und insbesondere textlich die Gründe für die Auswahlentscheidung und den Zuschlag im Vergabevermerk darlegen.

2. Eine lediglich stichpunktmäßige Bewertung in den Bewertungsvordrucken ist ausreichend, wenn die Gründe für die Bewertungen nachträglich noch schriftlich begründet werden können und keine Anhaltspunkte für eine Manipulation bestehen.

3. Die Prüfung der Benotung eines Angebots hat in Relation zu den übrigen Angeboten, insbesondere des Zuschlagsprätendenten, zu erfolgen. Die Bewertungsnote muss plausibel vergeben worden sein. Soweit der Sachverhalt umfassend ermittelt wurde und keine willkürlichen, nicht nachvollziehbaren Gesichtspunkte in den Wertungsprozess einbezogen wurden, erfolgt keine Korrektur durch eine Nachprüfungsinstanz.




IBRRS 2019, 1192
VergabeVergabe
Munitionsbergung = öffentlicher Bauauftrag?

OLG Rostock, Beschluss vom 21.07.2017 - 17 Verg 3/17

Sind mit der ausgeschriebenen Leistung der Munitionsbergung umfangreiche Erdbewegungsarbeiten verbunden, die nicht in erster Linie der Gefahrenabwehr, sondern der Vorbereitung des Baufelds für die anschließende Errichtung von Gebäuden dienen, handelt es sich um vorbereitende Baustellenarbeiten/Erdbewegungsarbeiten und somit um einen öffentlichen Bauauftrag.

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IBRRS 2019, 1075
VergabeVergabe
Auch die öffentliche Hand kann Bieter sein!

VK Brandenburg, Beschluss vom 31.08.2018 - VK 14/18

1. Liegen rechtlich keine Beschränkungen vor, können sich auch öffentlich-rechtliche Körperschaften und für von der öffentlichen Hand gehaltene Kapitalgesellschaften.

2. Die direkte Verlinkung mit den Vergabeunterlagen in der Bekanntmachung genügt, um Eignungskriterien wirksam bekannt zu machen. Das gilt erst recht für die mittels Direktlink abrufbaren Konkretisierungen der in der Bekanntmachung aufgelisteten Eignungskriterien.

3. Referenzen sind nur vergleichbar, wenn aus der Gestaltung der Leistungspflichten aus einer früheren Beauftragung auf die vertragsgerechte Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen geschlossen werden kann.

4. Fordert der Auftraggeber Referenzen über vergleichbare früher erbrachte Leistungen, genügt es nicht, wenn der Bieter frühere Referenzen vorlegt, wonach die geforderte Leistung "auch in Ausnahmefällen" beauftragt werden konnte.

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IBRRS 2019, 1190
VergabeVergabe
Überlanges Nachprüfungsverfahrens: Existenzgefährdung rechtfertigt Aufhebung!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.01.2018 - Verg 41/16

1. Läuft ein Vergabenachprüfungsverfahren schon über einen längeren Zeitraum und ist ein Ende nicht absehbar, ist der Auftraggeber berechtigt, das Vergabeverfahren aufzuheben, wenn ansonsten wegen eines durch das Nachprüfungsverfahren begründeten Baustopps und damit einhergehender Ertragsausfälle des Auftraggebers dessen Existenz gefährdet wird.

2. Stellt der öffentliche Auftraggeber mit der Bekanntmachung unterschiedliche Dateien zum Download bereit, dürfen diese nicht nur in sich, sondern auch untereinander nicht widersprüchlich oder missverständlich sein. Um Missverständnisse zu vermeiden, muss der Auftraggeber gegebenenfalls Verwendungshinweise geben, die Unklarheiten ausschließen.

3. Ein besonderes Feststellungsinteresse kann sich insbesondere sowohl aus der nicht auszuschließenden Möglichkeit eines Schadensersatzanspruchs des Bieters gegen den öffentlichen Auftraggeber im Falle des Vorliegen eines Vergaberechtsverstoßes als auch aus einer Wiederholungsgefahr ergeben.

4. Richtiger Antragsgegner des Vergabenachprüfungsverfahrens ist derjenige, der sich in der Auftragsbekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen als Auftraggeber zu erkennen gegeben hat.

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IBRRS 2019, 1178
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bekanntmachung von Eignungskriterien: Konkrete Verlinkung reicht aus!

OLG Dresden, Beschluss vom 15.02.2019 - Verg 5/18

1. Eignungskriterien sind in der Auftragsbekanntmachung, der Vorinformation oder der Aufforderung zur Interessenbestätigung aufzuführen. Das schließt eine Verweisung auf die Vergabe- und Auftragsunterlagen als Ganzes aus.

2. Eine konkrete Verlinkung auf ein elektronisch ohne Weiteres zugängliches Dokument ist ausreichend, wenn an dem Auftrag interessierte Unternehmen durch bloßes Anklicken zu dem verlinkten Formblatt gelangen können und auf einen Blick erkennbar ist, welche Anforderungen an sie gestellt werden.




IBRRS 2019, 1165
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Angebot 60% über Kostenschätzung: Ausschreibung kann aufgehoben werden!

VK Bund, Beschluss vom 13.02.2019 - VK 1-3/19

Eine deutliche Überschreitung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (hier: zu mehr als 60%) berechtigt einen öffentlichen Auftraggeber zur Aufhebung des Vergabeverfahrens, wenn er die Finanzierungslücke nicht zu vertreten hat. Das ist der Fall, wenn der Auftraggeber die Kosten ordnungsgemäß geschätzt hat.




IBRRS 2019, 1145
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zuschlag nach Ablauf der Bindefrist erteilt: Kein Vertrag zu Stande gekommen!

OLG Dresden, Beschluss vom 12.10.2016 - 16 U 91/16

1. Ein Bauvertrag kommt nach vorangegangener öffentlicher Ausschreibung zu Stande, wenn der Auftraggeber innerhalb der Zuschlags- und Bindefrist den Zuschlag an den Auftragnehmer erteilt.

2. Die Erteilung des Zuschlags ist auch nach Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist noch möglich. Der verspätete Zuschlag stellt ein neues Angebot dar, das der Bieter, der durch Fristablauf von seinem bindenden Angebot frei geworden ist, annehmen, aber auch ohne weiteres ablehnen kann.

3. Lehnt der Bieter den vom Auftraggeber im "Zuschlagsschreiben" alternativ angebotenen Ausführungszeitraum ab, liegt darin die Ablehnung des neuen Angebots.

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IBRRS 2019, 1135
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Planungsleistungen gefordert: Honorar nach HOAI!

VK Westfalen, Beschluss vom 07.03.2019 - VK 1-4/19

1. Die Vergütung von Lösungsvorschlägen hat dann nach der HOAI zu erfolgen, wenn die geforderten Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen oder andere Unterlagen honorarpflichtige Leistungen nach der HOAI darstellen. Dies gilt auch für Leistungen, deren anrechenbare Kosten die Honorartafelwerte der HOAI übersteigen.

2. Ideenskizzen gehören in den Bereich der "Planungswettbewerbe", aber nicht in den Bereich der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen.

3. Verlangt der Auftraggeber nicht nur eine Ideenskizze, sondern macht er konkrete Vorgaben, die teilweise der HOAI Objektplanung, Leistungsphase 2, entsprechen, sind diese nicht mit einer Aufwandsentschädigung abzugelten, sondern nach HOAI zu vergüten.