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Sachgebiet: Vergabe

10832 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2019

IBRRS 2019, 1076
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Per E-Mail verschickter Nachprüfungsantrag ist unzulässig!

VK Brandenburg, Beschluss vom 28.01.2019 - VK 22/18

1. Für die Frage, in welcher Reihenfolge Rüge und Nachprüfungsantrag eingegangen sind, ist der Zeitpunkt der Antragstellung bei der Vergabekammer entscheidend, nicht der Zeitpunkt der Übermittlung an den Auftraggeber.

2. Beruft sich ein Unternehmen darauf, die Rüge vor dem Nachprüfungsantrag gefaxt zu haben, muss es das Faxprotokoll seines Geräts vorlegen.

3. Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich einzureichen. Ein per E-Mail an die Vergabekammer übersandter Nachprüfungsantrag genügt nicht der vorgeschriebenen Schriftform.




IBRRS 2019, 1069
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Was tun bei unklaren Mindestanforderungen?

VK Westfalen, Beschluss vom 23.01.2019 - VK 1-39/18

Die in der Leistungsbeschreibung aufgestellten Mindestanforderungen sind durch Auslegung zu ermitteln, wenn diese von den Verfahrensbeteiligten unterschiedlich aufgefasst werden.*)

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IBRRS 2019, 1033
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann darf von einer Losvergabe abgesehen werden?

OLG München, Beschluss vom 25.03.2019 - Verg 10/18

1. a) Das Absehen vom Regelfall der Losvergabe erfordert eine umfassende Abwägung der widerstreitenden Belange, wobei der Auftraggeber wegen der dabei anzustellenden prognostischen Überlegungen einen Beurteilungsspielraum hat, der im Nachprüfungsverfahren (nur) der rechtlichen Kontrolle unterliegt (im Anschluss an OLG Frankfurt, IBR 2018, 461 = VPR 2018, 181; OLG Düsseldorf, IBR 2012, 533).*)

b) Die Beschaffungsautonomie ist kein Freibrief für eine Gesamtvergabe, allerdings können sich aus dem korrekt ausgewählten Auftragsgegenstand Belange ergeben, die der Auftraggeber bei der Abwägung für oder gegen eine Losvergabe berücksichtigen kann.*)

c) Konkrete projektbezogene Besonderheiten wie z.B. ein hohes Risikopotential des Objekts können eine Gesamtvergabe rechtfertigen (hier: Sicherheitstechnik für eine JVA).*)

2. Zur Problematik einer "wesentlichen Änderung" der Vergabeunterlagen, die eine Verlängerung der Angebotsfrist erfordert.*)




IBRRS 2019, 1096
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann ist Vergabereife gegeben?

VK Bund, Beschluss vom 12.03.2019 - VK 1-7/19

1. Der öffentliche Auftraggeber soll erst dann ausschreiben, wenn alle Vergabeunterlagen fertig gestellt sind und innerhalb der angegebenen Fristen mit der Ausführung begonnen werden kann.

2. Eine Voraussetzung der Ausschreibungsreife ist, dass die rechtlichen und tatsächlichen Anforderungen an den Beginn der Leistungsausführung gegeben sind. Der Auftraggeber muss vor der Ausschreibung alle privat- und öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass mit den ausgeschriebenen Leistungen innerhalb der angegebenen Fristen begonnen werden kann.

3. Vergabereife ist gegeben, wenn die Ausschreibung aufgrund eines vollziehbaren Planfeststellungsbeschlusses durchgeführt werden darf. Auf etwaige eingelegte Rechtsbehelfe, über die instanzenabschließend noch nicht entschieden worden ist, kommt es nicht an. Im Vergabenachprüfungsverfahren ist kein "In-sich"-Prozess über die Rechtmäßigkeit von Planfeststellungsentscheidungen zu führen.




IBRRS 2019, 1071
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Probleme bei E-Vergabe: Organisationsverschulden des Auftraggebers?

VK Westfalen, Beschluss vom 20.02.2019 - VK 1-40/18

Der öffentliche Auftraggeber muss im Falle von technischen Problemen bei der Abgabe von elektronisch abgegebenen Angeboten zumindest prüfen, ob eigenes Organisationsverschulden vorliegt.*)




IBRRS 2019, 1056
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftraggeber kann zu hohe Vorgaben nachträglich absenken!

VK Bund, Beschluss vom 13.02.2019 - VK 2-118/18

Der Auftraggeber kann seine Vorgaben abändern, wenn er in Ansehung der Angebote erkennt, dass eine Vorgabe, die den Handlungsspielraum der Bieter einschränkt, nicht erforderlich ist, er also ohne Not zu hohe Anforderungen gestellt hat.

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IBRRS 2019, 0932
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nur liefern oder liefern und verlegen?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.06.2016 - 13 U 176/11

1. Geht aus der Ausschreibung nicht eindeutig hervor, ob die LV-Position "Betonstahl" nicht nur die Lieferung, sondern auch den Einbau umfasst, und will der Bieter die Verlegung des Betonstahls erkennbar nicht anbieten, gehört Einbau des Stahls nicht zum vertraglich vereinbarten Leistungsumfang.

2. Fordert der Auftraggeber den Auftragnehmer auf, die Verlegearbeiten auf jeden Fall zu erbringen, liegt darin die Anordnung zur Ausführung einer zusätzlichen Leistung, die besonders zu vergüten ist.

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IBRRS 2019, 1072
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Insolventer Bieter kann ausgeschlossen werden!

EuGH, Urteil vom 28.03.2019 - Rs. C-101/18

Art. 45 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren, wonach ein Wirtschaftsteilnehmer vom Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden darf, wenn er zum Zeitpunkt der Ausschlussentscheidung bereits einen Antrag auf Eröffnung eines Zwangsvergleichs gestellt und sich dabei die Möglichkeit vorbehalten hatte, einen Plan zur Fortführung der Tätigkeit vorzulegen, nicht entgegensteht.*)




IBRRS 2019, 0953
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Gegen Beschlüsse der VK Sachsen-Anhalt ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet!

VG Halle, Beschluss vom 14.11.2018 - 3 A 400/18

Der Verwaltungsrechtsweg ist in Sachsen-Anhalt für die Überprüfung von Entscheidungen der als Behörde beim Landesverwaltungsamt eingerichteten Vergabekammer im unterschwelligen Bereich i.S.d. § 106 GWB gegeben.*)

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IBRRS 2019, 1036
VergabeVergabe
Bieter muss Planfeststellungsbeschluss nicht gegenlesen!

VK Bund, Beschluss vom 11.03.2019 - VK 1-5/19

1. Die Baubeschreibung und die sonstigen Vergabeunterlagen müssen für die Angebotserstellung der Bieter einschließlich der Erstellung des Bauzeitenplans hinreichend klare und verständliche Vorgaben enthalten.

3. Ein einzureichender Bauzeitenplan ist nicht etwa deshalb unverbindlich, weil die Baubeschreibung den Hinweis enthält, dass nach Auftragserteilung ein Startgespräch zur Abstimmung des Bauzeitenplans stattfindet.

3. Die Bieter müssen die zugrundeliegenden Verwaltungsentscheidungen und den Planfeststellungsbeschluss samt der Änderungsbeschlüsse nicht gegenlesen. Keinesfalls dürfen sie hieraus - ohne weitere Nachfragen beim Auftraggeber - etwa die Unverbindlichkeit der Baubeschreibung ableiten.

4. Wenn der Bieter nicht das anbietet, was der öffentliche Auftraggeber nachgefragt hat, liegt eine unzulässige Änderung an den Vergabeunterlagen vor.

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IBRRS 2019, 0984
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Verfahrensaufhebung zulässig?

OLG Celle, Beschluss vom 19.03.2019 - 13 Verg 1/19

1. Ein isoliert auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Verfahrensaufhebung gerichteter Nachprüfungsantrag, mit dem nicht zugleich um Primärrechtsschutz nachgesucht wird, ist unzulässig.*)

2. Das gegenüber einem üblichen Nachprüfungsantrag geringere wirtschaftliche Interesse bei einem auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Verfahrensaufhebung gerichteten Antrag kann dadurch zu berücksichtigen sein, dass eine Gebührenermäßigung nach § 182 Abs. 2 Satz 1 GWB erfolgt. Maßstab für diese Gebührenermäßigung kann dabei § 182 Abs. 3 Satz 3 GWB sein, wonach nur die Hälfte der Gebühr zu entrichten ist, wenn sich der Antrag vor Entscheidung der Vergabekammer durch Rücknahme oder anderweitig erledigt.*)

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IBRRS 2019, 1047
VergabeVergabe
Wer kein Angebot abgibt, ist kein Bieter!

VK Brandenburg, Beschluss vom 29.06.2018 - VK 7/18

1. Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

2. Diese Informations- und Wartepflicht entfällt, wenn ein Interessent sein Angebot zurückgezogen bzw. ausdrücklich erklärt hat, kein Angebot abgeben zu wollen, weil er dann kein Bieter ist.

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IBRRS 2019, 0947
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wer kein Angebot abgibt, ist auch kein Bieter!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.09.2018 - 19 Verg 1/18

1. Der öffentliche Auftraggeber muss vor Erteilung des Zuschlags Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmers, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses informieren.

2. Bieter ist nur, wer (hier: im Verhandlungsverfahren) auch ein Angebot abgegeben hat. Als Bieter gilt nicht, wer ausdrücklich erklärt, kein Angebot abgeben zu wollen oder sein Angebot zurückzieht.




IBRRS 2019, 0939
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftraggeber muss nicht auf Rügepflicht hinweisen!

OLG München, Beschluss vom 19.09.2018 - Verg 6/18

1. Ein die Rügepflicht auslösender Verstoß gegen eine Vergabevorschrift kommt nur in Betracht, wenn das Vergabeverfahren bereits begonnen hat. Eine europaweite Ausschreibungen beginnt bereits mit Absendung der Vergabebekanntmachung an das EU-Amtsblatt.

2. Maßgeblich für die Rügepflicht ist allein, dass der potentielle Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt hat. Auf die Abgabe eines Angebots kommt es nicht an.

3. Der öffentliche Auftraggeber muss nicht darauf hinweisen, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn der erkannte Vergaberechtsverstoß nicht rechtzeitig gerügt wurde.

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IBRRS 2019, 0895
VergabeVergabe
Vorabgestattung des Zuschlags nur im Ausnahmefall!

VK Berlin, Beschluss vom 29.01.2019 - VK B 1-33/18

Die Gestattung des Zuschlags darf nur in besonderen Ausnahmefällen erfolgen, denn vor Entscheidung des Hauptsacheverfahrens führt sie dazu, dass dem Bieter im Nachprüfungsverfahren der Primärrechtschutz irreversibel genommen und er auf den Sekundärrechtsschutz verwiesen wird.

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IBRRS 2019, 0894
VergabeVergabe
Dokumentation unzureichend: Auftraggeber muss Wertung wiederholen!

VK Berlin, Beschluss vom 22.02.2019 - VK B 1-33/18

1. Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, die Wertung der Angebote nachvollziehbar zu dokumentieren.

2. Insbesondere im Rahmen einer Qualitätswertung von Konzepten hat der Auftraggeber seine für die Zuschlagserteilung maßgeblichen Erwägungen in allen Schritten so eingehend zu dokumentieren, dass nachvollziehbar ist, welche konkreten qualitativen Eigenschaften der Angebote mit welchem Gewicht in die Bewertung eingegangen sind.

3. Eine Dokumentation ist unzureichend, wenn die zu den Unterkriterien im Ergebnis vergebenen prozentualen Werte weder mit den zu den Konzeptunterunterpunkten vergebenen Werten noch insgesamt mit vom Auftraggeber aufgestellten Bewertungsvorgaben zusammen passen.

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IBRRS 2019, 0897
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nicht das niedrigste, sondern das beste Angebot wird bezuschlagt!

VK Bund, Beschluss vom 11.02.2019 - VK 2-2/19

1. Auch im Verhandlungsverfahren gilt der Grundsatz des Geheimwettbewerbs. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die angebotenen Preise an Wettbewerber mitzuteilen, solange diese darauf noch durch Änderung der eigenen Gebote reagieren könnten.

2. Die Bieter haben einen Anspruch auf den Schutz ihrer Geschäftsgeheimnisse, also auch des Angebotspreises, durch den Auftraggeber. Ein Angebot in Kenntnis des Angebotes eines Mitbieters ist jedenfalls dann vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn durch die Information das Angebot beeinflusst wurde.

3. Der Zuschlag ist nicht auf das preiswerteste, sondern auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.

4. Der öffentliche Auftraggeber darf die Zuschlagskriterien und deren Wertung nach seinem Beschaffungsbedarf ausrichten.

5. Die Umrechnung eines Preises in Wertungspunkte weist Schwächen auf und kann zu Unschärfen und unerwarteten Ergebnissen führen. Die Grenze des Zulässigen ist aber erst überschritten, wenn sich gerade die Heranziehung der gewählten Preisumrechnungsmethode im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände als mit dem gesetzlichen Leitbild des Vergabewettbewerbs unvereinbar erweist.




IBRRS 2019, 0892
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vertragsrecht ist kein Vergaberecht!

OLG Celle, Beschluss vom 19.03.2019 - 13 Verg 7/18

1. Ein Verstoß gegen die Bestimmung, auf die Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB bereits in der Bekanntmachung hinzuweisen, kann durch einen späteren Hinweis in der Rügezurückweisung mit der Folge geheilt werden, dass die Präklusionsvorschrift des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB Anwendung findet.*)

2. Zum Gebot, alle kalkulationsrelevanten Umstände eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, insbesondere bei der Ausschreibung von Rahmenverträgen.*)

3. Zur Begrenzung des grundsätzlich weiten Beurteilungs- und Handlungsspielraums des Auftraggebers, anhand der Bestimmung und Gewichtung von Zuschlagskriterien festzulegen, welche Qualität die Leistung vorzugsweise haben soll.*)

4. Vertragsklauseln sind im Nachprüfungsverfahren nicht grundsätzlich auf ihre zivilrechtliche Wirksamkeit zu prüfen.*)




IBRRS 2019, 0887
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Eignungskriterien werden durch pauschalen Verweis nicht wirksam bekannt gemacht!

OLG München, Beschluss vom 25.02.2019 - Verg 11/18

Es fehlt an einer wirksamen Bekanntmachung der geforderten Eignungskriterien, wenn in der Auftragsbekanntmachung lediglich pauschal auf die Auftragsunterlagen verwiesen wird. Auch ein Link in der Bekanntmachung, der nur auf eine Plattform der Vergabestelle mit mehreren laufenden Vergabeverfahren führt, ist unzureichend (im Anschluss an OLG Düsseldorf, IBR 2018, 640 = VPR 2018, 221).*)




IBRRS 2019, 0862
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vorzeitige Zuschlagserteilung nur in Ausnahmefällen!

VK Sachsen, Beschluss vom 24.10.2018 - 1/SVK/039-18G

1. Durch die Gestattung der vorzeitigen Zuschlagserteilung wird dem Antragsteller der Primärrechtsschutz irreversibel genommen, deswegen darf diese grundsätzlich nur in besonderen Ausnahmefällen erfolgen. Sie ist nur möglich, wenn ein dringendes Bedürfnis für eine sofortige Auftragserteilung besteht, welches deutlich das Interesse des Antragstellers an einer vorherigen Durchführung des Nachprüfungsverfahrens übersteigt.*)

2. Eine Verzögerung der Zuschlagserteilung ist jedem Nachprüfungsverfahren immanent und kann allein kein dringendes Bedürfnis an der Ermöglichung der sofortigen Zuschlagserteilung begründen. Vielmehr hat ein Auftraggeber Verzögerungen, die sich aus einem Nachprüfungsverfahren ergeben, grundsätzlich hinzunehmen.*)

3. Unabhängig davon, dass die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags nach § 169 Abs. 2 Satz 4 GWB nicht in jedem Fall Gegenstand der vorzunehmenden Interessenabwägung sein müssen, kommt die Gestattung der vorzeitigen Zuschlagserteilung wegen fehlender Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags nur in Betracht, wenn die Unzulässigkeit oder Unbegründetheit des Nachprüfungsantrags auf der Hand liegt und ein besonderes Beschleunigungsinteresse des Auftraggebers hinzutritt.*)

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IBRRS 2019, 0851
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Qualität vor Preis?

OLG Celle, Beschluss vom 11.09.2018 - 13 Verg 4/18

1. Dem öffentlichen Auftraggeber ist grundsätzlich ein weiter Beurteilungs- und Handlungsspielraum dafür eröffnet, anhand der Bestimmung und Gewichtung von Zuschlagskriterien festzulegen, welche Qualität die Leistung vorzugsweise haben soll, wie mithin das wirtschaftlich günstigste Angebot zu bestimmen ist.

2. Ein hoher Einfluss von Qualitätskriterien auf die Zuschlagsentscheidung kommt zwar unter Umständen einzelnen Anbietern mehr als anderen Bewerbern entgegen. Das lässt allerdings die Verwendung eines bestimmten Wertungsschemas für sich genommen noch nicht als vergaberechtswidrig erscheinen.

3. Die Grenze zur Vergaberechtswidrigkeit ist jedoch überschritten, wenn qualitativen Wertungskriterien einzeln oder in ihrer Gesamtheit ein Gewicht zugemessen würde, das sachlich nicht zu rechtfertigen ist und deshalb die Annahme nahelegt, dass die Kriterien so ausgestaltet wurden, dass nur ein oder einzelne Unternehmen realistische Aussichten auf den Zuschlag haben, während andere Anbieter trotz Vergabe im offenen Verfahren und objektiv gegebener Eignung von vornherein chancenlos wären.




IBRRS 2019, 0848
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Dürfen fehlende Erfahrungen positiv gewertet werden?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.09.2018 - Verg 37/17

1. Die Auswahl und Gewichtung der Zuschlagskriterien und Unterkriterien sowie die Festlegung der Wertungsmethode ist Sache des öffentlichen Auftraggebers.

2. Das Bestimmungsrecht des Auftraggebers unterliegt nur den Schranken, die sich – unmittelbar oder mittelbar – aus den vergaberechtlichen Prinzipien sowie aus dem Zweck, dem die Festlegung von Wertungskriterien dient, ergeben. Wenn die Ausübung des Bestimmungsrechts etwa mit den Geboten des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung kollidiert, ist sie zu beanstanden.

3. Es stellt keinen Vergaberechtsfehler dar, wenn Bieter, die noch keine vergleichbare Maßnahme durchgeführt haben oder für die noch keine verwertbaren Quoten vorliegen, im jeweiligen Wertungskriterium zwei Punkte erhalten, während alle übrigen Bieter zwischen 0 und 3 Punkten erhalten können.




IBRRS 2019, 0790
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kommunale Wohnbaugesellschaft = öffentlicher Auftraggeber?

OLG Hamburg, Beschluss vom 11.02.2019 - 1 Verg 3/15

Eine unter kommunaler Mehrheitsbeteiligung geführte Wohnbaugesellschaft ist, soweit sie Bauaufträge erteilt, kein öffentlicher Auftraggeber, wenn sie ihre Aufgaben mit Gewinnerzielungsabsicht und daher gewerblich wahrnimmt.




IBRRS 2019, 0789
VergabeVergabe
Bieter nicht informiert: Vertrag unwirksam!

VK Lüneburg, Beschluss vom 18.01.2018 - VgK-44/2017

Versäumt es der öffentliche Auftraggeber, die nicht berücksichtigten Bieter vor Zuschlagserteilung über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren, ist der Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt wird.

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IBRRS 2019, 0433
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nur klare Zuschlagskriterien sind gute Zuschlagskriterien!

VK Südbayern, Beschluss vom 21.01.2019 - Z3-3-3194-1-38-11/18

Zuschlagskriterien müssen klar und eindeutig formuliert sein, so dass alle durchschnittlich fachkundigen Bieter bei der Anwendung der üblichen Sorgfalt ihre genaue Bedeutung verstehen und sie in gleicher Weise auslegen können.

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IBRRS 2019, 0739
VergabeVergabe
Vertrag gekündigt: Wer entscheidet über die Zuverlässigkeit des Bieters?

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 07.03.2019 - Rs. C-41/18

Eine nationale Vorschrift, nach der die gerichtliche Anfechtung der Kündigung eines früheren Auftrags wegen erheblicher Mängel bei seiner Ausführung die Beurteilung dieses Verhaltens und der sich daraus ergebenden Zuverlässigkeit des Bewerbers als Ausschlussgrund in einem neuen Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber bis zur endgültigen Entscheidung im entsprechenden gerichtlichen Verfahren ausschließt, verstößt gegen Europarecht.

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IBRRS 2019, 0650
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vorgaben sind einzuhalten!

VK Berlin, Beschluss vom 14.01.2019 - VK B 2-31/18

Auch eine geringfügige Überschreitung einer als bindende Vorgabe im Planungswettbewerb definierten Baukostenobergrenze rechtfertigt die Nichtzulassung einer Wettbewerbsarbeit.

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IBRRS 2019, 0718
VergabeVergabe
Eignungskriterien werden durch konkrete Verlinkung wirksam bekannt gemacht!

VK Sachsen, Beschluss vom 30.10.2018 - 1/SVK/021-18

Eignungskriterien sind gemäß § 122 Abs. 4 GWB in der Auftragsbekanntmachung, der Vorinformation oder der Aufforderung zur Interessenbestätigung aufzuführen. Das schließt eine Verweisung auf die Vergabe- und Auftragsunterlagen als Ganzes aus; eine konkrete Verlinkung auf ein elektronisch ohne Weiteres zugängliches Dokument ist dagegen ausreichend, wenn an dem Auftrag interessierte Unternehmen durch bloßes Anklicken zu dem verlinkten Formblatt gelangen können und auf einen Blick erkennen können, welche Anforderungen an sie gestellt werden. Es genügt der Transparenz, wenn sie ohne umfangreiche Unterlagen durcharbeiten zu müssen, erfahren, ob die Ausschreibung für sie in Frage kommt.*)

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IBRRS 2019, 0691
VergabeVergabe
Rechtsgrundlage für nachträgliche Änderung der Kostenfestsetzung?

VK Sachsen, Beschluss vom 12.11.2018 - 1/SVK/021-18-ERG

Rechtsgrundlage für eine nachträgliche Änderung der Kostenfestsetzung in einem Beschluss der Vergabekammer ist § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG.*)

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IBRRS 2019, 0690
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschreibungsbezogene Planungsleistungen sind zu vergüten!

VK Sachsen, Beschluss vom 05.02.2019 - 1/SVK/038-18

1. Verlangt der Auftraggeber, dass der Bewerber oder Bieter Unterlagen wie Entwürfe, Pläne, Zeichnungen oder Berechnungen vorlegt, die die Erbringung von ersten, ausschreibungsbezogenen Architekten- oder Ingenieurleistungen bedingen, welche über Bewerbungs- und Angebotsunterlagen hinausgehen und nicht nur der Ergänzung oder Erläuterung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen dienen, löst dieses Verlangen gem. § 77 Abs. 2 VgV eine Pflicht zur Festsetzung einer angemessenen Vergütung aus.*)

2. Die Angemessenheit der festzusetzenden Vergütung ist nach Inhalt, Art und Maß der verlangten Lösungsvorschläge jeweils individuell zu bestimmen. So kann eine angemessene Vergütung beispielsweise nach Zeitaufwand unter Ansatz angemessener Stundensätze bemessen werden.*)

3. Da die Anwendung der HOAI einen Vertrag voraussetzt, findet sie in der Akquisephase keine Anwendung.*)

4. Weder eine sprachlich taktisch gewählte Bezeichnung von notwendigen Unterlagen als "Ideenskizzen" oder "Konzeptidee", noch ein schriftlicher Hinweis, dass ausgearbeitete Lösungsvorschläge nicht verlangt würden, noch die Vermeidung eines expliziten Verlangens von Lösungsvorschlägen führt dazu, dass die in Wahrheit doch notwendigen, wertungsrelevanten Lösungsvorschläge nicht als solche anzusehen wären.*)

5. § 75 Abs. 5 Satz 3 VgV beinhaltet ein Regel-Ausnahme-Prinzip, wonach es für die Vergleichbarkeit von Referenzobjekten in der Regel unerheblich ist, ob der Bewerber bereits Objekte derselben Nutzungsart geplant oder realisiert hat, so dass für ein Abweichen von der Regel tragfähige Gründe vorliegen müssen. Die Formulierung soll aber entsprechend der Verordnungsbegründung "nur" zum Nachdenken anregen, sie enthält kein Verbot, bei der Bestimmung der Referenzanforderung auf eine gleiche Nutzungsart abzustellen.*)




IBRRS 2019, 0687
VergabeVergabe
"Erhalt der nationalen Operationsbasis" ist unzulässiges Auswahlkriterium!

EuGH, Urteil vom 07.02.2019 - Rs. C-563/17

1. Die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt ist dahin auszulegen, dass sie nicht für die Prüfung erheblich ist, ob bestimmte Anforderungen hinsichtlich der Tätigkeiten eines Luftfahrtunternehmens, die dem Erwerber einer qualifizierten Beteiligung am Gesellschaftskapital dieses Unternehmens auferlegt werden, insbesondere die Anforderung, dass der Erwerber verpflichtet ist, Gemeinwohlverpflichtungen zu erfüllen und die nationale Operationsbasis (hub) dieses Unternehmens zu erhalten und zu entwickeln, mit dem Unionsrecht vereinbar sind.*)

2. Art. 49 AEUV ist dahin auszulegen, dass er nicht dem entgegensteht, dass in das Lastenheft über die Bedingungen für ein Reprivatisierungsverfahren eines Luftfahrtunternehmens aufgenommen werden:

– eine Anforderung, die den Erwerber der Beteiligung, die Gegenstand dieses Reprivatisierungsverfahrens ist, verpflichtet, über die Fähigkeit zu verfügen, die Durchführung der diesem Luftfahrtunternehmen obliegenden Gemeinwohlverpflichtungen zu gewährleisten, und

– eine Anforderung, die diesen Erwerber verpflichtet, den Sitz und die tatsächliche Leitung dieses Luftfahrtunternehmens im betroffenen Mitgliedstaat zu belassen, da die Verlegung des Hauptgeschäftssitzes dieses Unternehmens außerhalb dieses Mitgliedstaats für es zum Verlust der Verkehrsrechte führen würde, die ihm in bilateralen Abkommen zwischen diesem Mitgliedstaat und Drittländern, zu denen dieser Staat besondere historische, kulturelle und soziale Beziehungen unterhält, eingeräumt sind; dies zu prüfen ist Sache des vorlegenden Gerichts.*)

Art. 49 AEUV ist dahin auszulegen, dass er dem entgegensteht, dass in diesem Lastenheft die Anforderung enthalten ist, dass der Erwerber der genannten Beteiligung den Erhalt und die Entwicklung der bestehenden nationalen Operationsbasis (hub) sicherzustellen hat.*)

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IBRRS 2019, 0689
Mit Beitrag
Arbeit und SozialesArbeit und Soziales
Vergaberecht ist besonders schwieriges Recht!

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 12.12.2018 - 3 Sa 101/18

1. Eine pauschale, summarische Prüfung der Ausgangsvergütungsgruppe ist ausreichend, soweit die Tätigkeit des Angestellten zwischen den Parteien unstreitig ist und der Arbeitgeber selbst die Tätigkeitsmerkmale als erfüllt ansieht.*)

2. Zur Eingruppierung einer Mitarbeiterin, die u. a. komplexe und schwierige EU-Vergaben bearbeitet.

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IBRRS 2019, 0656
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Mehrkosten sind kein Aufhebungsgrund!

VK Sachsen, Beschluss vom 17.01.2019 - 1/SVK/033-18

1. Hat ein Unternehmen mit dem Ziel der Erlangung primären Vergaberechtsschutzes die Aufhebung des Vergabeverfahrens zum Gegenstand einer Nachprüfung gemacht, ist die Vergabekammer bei Vorliegen eines Feststellungsinteresses des Unternehmens auf dessen Antrag hin zur Feststellung der durch die Aufhebung eingetretenen Rechtsverletzung befugt, auch wenn sich herausstellt, dass die Aufhebung wirksam war und daher eine Anordnung auf Fortsetzung des Vergabeverfahrens nicht ergehen kann.*)

2. Es bleibt dem Auftraggeber grundsätzlich unbenommen, von einem Beschaffungsvorhaben auch dann Abstand zu nehmen, wenn dafür kein in den Vergabe- und Vertragsordnungen anerkannter Aufhebungsgrund vorliegt. Dies folgt daraus, dass die Bieter zwar einen Anspruch darauf haben, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält (§ 97 Abs. 7 GWB), aber nicht darauf, dass er den Auftrag auch erteilt und demgemäß die Vergabestelle das Vergabeverfahren mit der Erteilung des Zuschlags abschließt.*)

3. Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Aufhebung der Aufhebung eines Vergabeverfahrens kann nur erfolgen, wenn der öffentliche Auftraggeber die Vergabe des Auftrags weiterhin beabsichtigt und ihm auch keine sachlichen Gründe für eine Aufhebung zur Seite stehen.*)

4. Eine wesentliche Änderung der Vergabeunterlagen nach § 17 EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A 2016 liegt nur dann vor, wenn eine ganz entscheidende Abänderung der bisherigen Absicht zur Leistungserbringung erforderlich wird. Die Auftragsvergabe auf der Grundlage der bisherigen Vergabeunterlagen muss für den Auftraggeber oder die Bieter unzumutbar geworden sein.*)

5. Die Gründe, welche eine Aufhebung rechtfertigen sollen, dürfen dem Auftraggeber nicht zurechenbar sein. Dabei kann ein schuldhaft herbeigeführter Aufhebungsgrund jedoch durchaus ein sachlicher Grund für eine - dann allerdings (jedenfalls wirksame) schadensersatzpflichtige - Aufhebung sein. Der pauschale und nicht weiter untersetzte Vortrag, dass Mehrkosten zu befürchten sind, führt nicht zur Annahme eines schwer wiegenden Grunds im Sinne des § 17 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2016, der zur rechtmäßigen Aufhebung berechtigt.*)




IBRRS 2019, 0639
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nebenangebot abgegeben: Planungsverantwortung übernommen!

OLG Naumburg, Urteil vom 30.03.2016 - 12 U 97/15

1. Die Abgabe eines Nebenangebots ermöglicht es dem Auftragnehmer, seine Auftragschancen mithilfe technisch oder wirtschaftlich besserer Lösungen als den vom Auftraggeber vorgesehenen zu verbessern.

2. Das Risiko eines Nebenangebots liegt für den Auftragnehmer darin, dass für die Planung, technische Gestaltung, Kalkulation und praktische Ausführung die volle Verantwortung übernommen wird.

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IBRRS 2019, 0611
VergabeVergabe
Vorgegebenes Kalkulationsschema ist verbindlich!

OLG Schleswig, Beschluss vom 21.12.2018 - 54 Verg 1/18

1. Gibt der Auftraggeber allen Bietern ein Kalkulationsschema vor, sind die Bieter verpflichtet, ihr Angebot auf der Grundlage des Kalkulationsschemas und der darin enthaltenen Vorgaben abzugeben.

2. Reicht ein Bieter sein Angebot auf der Grundlage eigener Erfahrungswerte ein, weicht es von den Vergabeunterlagen ab und ist auszuschließen.

3. Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, beim Vorliegen eines Ausschlussgrundes gegen das Angebot eines Bieters (zumindest) gleichwertige Ausschlussgründe auch in Bezug auf Angebote anderer Bieter zu prüfen. Wenn gegen alle Angebote gleichwertige Ausschlussgründe vorliegen, kann auch ein Bieter, dessen Angebot an einem weiteren Ausschlussgrund leidet, verlangen, dass eine Auftragsvergabe in dem eingeleiteten Vergabeverfahren unterbleibt.

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IBRRS 2019, 0597
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BauvertragBauvertrag
Unkalkulierbare Risiken übernommen: Kein Anspruch auf Mehrvergütung!

OLG München, Urteil vom 12.02.2019 - 9 U 728/18 Bau

1. Der Bieter und spätere Auftragnehmer kann auch ungewöhnliche und nicht kalkulierbare Risiken übernehmen. Es gibt keinen Erfahrungssatz, wonach regelmäßig nur kalkulierbare Verpflichtungen eingegangen werden (Anschluss an BGH, IBR 1996, 487).

2. In der Übernahme der Planungsverantwortung liegt insbesondere dann kein ungewöhnliches Wagnis, wenn der Auftragnehmer im Vergabeverfahren unmissverständlich und eindeutig darauf hingewiesen wurde, dass er das Risiko etwaiger Planungsfehler zu tragen hat.

3. Ungewöhnliche Wagnisse sind bereits im Vergabeverfahren geltend zu machen. Ein Bieter kann nicht ein sich aus den Vergabeunterlagen ausdrücklich ergebendes Risiko hinnehmen und im Anschluss an das Vergabeverfahren als Auftragnehmer zivilrechtliche Auseinandersetzungen wegen des übertragenen Risikos führen.

4. Mehrkosten in Höhe von 4,2% des Bauvolumens führen nicht zu einer Störung der Geschäftsgrundlage.

5. Dem Auftragnehmer kann das sog. Baugrundrisiko im Rahmen eines Konzessionsvertrags auch durch eine Allgemeine Geschäftsbedingung wirksam übertragen werden.

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IBRRS 2019, 0581
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VergabeVergabe
In der Zeit "zwischen den Jahren" sind längere Fristen zu setzen!

VK Bund, Beschluss vom 22.01.2019 - VK 1-109/18

1. Reicht der Bieter eine gültige qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung ein, deren Gültigkeitszeitraum kurz nach Vorlage abläuft, ist ihm eine angemessene Frist zur Erneuerung der Bescheinigung zu gewähren.

2. Eine vom Auftraggeber über die Weihnachtsfeiertage sowie den Jahreswechsel gesetzte Frist für die Vorlage von Referenzen muss angemessen bemessen sein (hier verneint).

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IBRRS 2019, 0576
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VergabeVergabe
E-Vergabe: Verwendung einer alten LV-Version führt zum Angebotsausschluss!

VK Bund, Beschluss vom 18.01.2019 - VK 1-113/18

1. Die Verwendung einer veralteten Version des Leistungsverzeichnisses stellt eine Änderung der Vergabeunterlagen dar. Das gilt auch dann, wenn nicht der Bieter das Formular physisch geändert, sondern eine vom Auftraggeber erstellte Unterlage verwendet hat.

2. Kleinere Korrekturen an den Vergabeunterlagen stellen keine wesentliche Änderung der Ausschreibung dar, so dass keine Fristverlängerung erforderlich ist.




IBRRS 2019, 0554
VergabeVergabe
Wann ist ein Produkt "gleichwertig"?

VK Lüneburg, Beschluss vom 01.11.2017 - VgK-30/2017

1. Leitproduktvorgaben sind mit dem Zusatz "oder gleichwertig" ("o. glw.") zu versehen. Der Bieter gibt also ein ordnungsgemäßes Angebot ab, wenn er sich in diesem Rahmen hält, ohne dass dabei schon von Änderungsvorschlägen oder Nebenangeboten gesprochen werden kann.

2. Gleichwertig sind Erzeugnisse oder Verfahren, wenn sie die Qualität der verlangten Erzeugnisse oder Verfahren nach allgemeiner Anerkennung der betreffenden technischen Fachkreise hinsichtlich ihrer Tauglichkeit und Mängelfreiheit, ausgerichtet nach dem zum Ausdruck gekommenen Auftraggeberwillen, uneingeschränkt erreichen.

3. Ob Gleichwertigkeit vorliegt, hat der betreffende Bieter gegebenenfalls darzulegen und auch nachzuweisen. Als geeignetes Mittel für einen Gleichwertigkeitsnachweis kann eine technische Beschreibung des Herstellers oder ein Prüfbericht einer Konformitätsbewertungsstelle gelten.

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IBRRS 2019, 0533
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VergabeVergabe
Welchen Inhalt muss ein Vorabinformationsschreiben haben?

VK Lüneburg, Beschluss vom 01.09.2017 - VgK-25/2017

1. Ein zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits erteilter, wirksamer Zuschlag kann von der Vergabekammer nicht aufgehoben werden.

2. Ob ein Zuschlag wirksam erteilt war, hängt davon ab, ob das Vorabinformationsschreiben den inhaltlichen Anforderungen des § 134 GWB genügte, um die Wartefrist bis zum Zuschlag in Gang zu setzen.

3. Die Informationspflicht dient dazu, den unterlegenen Bieter in die Lage zu versetzen, zu verstehen, warum sein Angebot - im Verhältnis zum Angebot des erfolgreichen Bieters - nicht bezuschlagt wurde.

4. Diese Informationspflicht ist erfüllt, wenn die Begründung sich nicht formelhaft darauf beschränkt, dass das finale Angebot des unterlegenen Bieters nicht berücksichtigt werden konnte, sondern ausdrücklich auf die entscheidenden Wertungskriterien Bezug nimmt, wie z. B. durch die Formulierung "Ihr Angebot konnte wirtschaftlich hinsichtlich des Angebotspreises und der Bieterpräsentation nicht überzeugen".

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IBRRS 2019, 0502
VergabeVergabe
Auftraggeber darf missverständliches Angebot aufklären!

VK Lüneburg, Beschluss vom 26.01.2018 - VgK-40/2017

1. Wollen oder können die Bieter die Leistung nicht nach Maßgabe der Vergabeunterlagen anbieten, können sie Änderungsvorschläge oder Nebenangebote unterbreiten, sofern dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden. Weicht der Bieter dagegen in seinem Angebot von den Vorgaben der Vergabeunterlagen ab, führt dies zum zwingenden Ausschluss.

2. Es ist die originäre Pflicht des Bieters, ein eindeutiges, unmissverständliches und damit einer ordnungsgemäßen Wertung zugängliches Angebot abzugeben.

3. Der öffentliche Auftraggeber darf im offenen Verfahren von den Bietern nur Aufklärung über das Angebot oder deren Eignung verlangen. Verhandlungen, insbesondere über Änderungen der Angebote und Preise, sind in jedem Fall unzulässig.

4. Es ist dem Auftraggeber gestattet, sich über den tatsächlichen "Angebotswillen" des Bieters zu unterrichten.

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IBRRS 2019, 0432
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VergabeVergabe
Auskömmlichkeitsprüfung darf sich auf Wirtschaftsprüfer-Erklärung stützen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.07.2018 - Verg 19/18

1. Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, vom Bieter Aufklärung zu verlangen, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheinen. Dies ist der Fall, wenn der Preis erheblich unterhalb der eingegangenen Konkurrenzangebote, einer qualifizierten Kostenschätzung oder Erfahrungswerten des Auftraggebers mit wettbewerblicher Preisbildung aus anderen Vergabeverfahren liegt.

2. Die Überprüfungspflicht des Auftraggebers ist jedoch durch den Grundsatz der Zumutbarkeit begrenzt.

3. Auftraggeber dürfen sich auf Erklärungen des Wirtschaftsprüfers des Bieters stützen. Je inhaltsärmer Wirtschaftsprüferangaben allerdings sind, desto mehr können daneben weitere Anhaltspunkte für die Auskömmlichkeit des zu prüfenden Angebots notwendig sein.




IBRRS 2019, 0510
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VergabeVergabe
Einzellos aufgehoben: Wer darf am folgenden Verhandlungsverfahren teilnehmen?

OLG Dresden, Beschluss vom 28.12.2018 - Verg 4/18

1. Bei einem auf mehrere Lose aufgeteilten Gesamtauftrag ist es möglich, ein Einzellos aus wirtschaftlichen Gründen aufzuheben.

2. Ein unwirtschaftliches Ergebnis des Vergabeverfahrens kann auch dann vorliegen, wenn lediglich das aufzuhebende Einzellos ein unwirtschaftliches Ergebnis aufweist.

3. Es spricht viel dafür, dass der Auftraggeber Bieter, die nur für andere Lose Angebote abgegeben hatten, nicht ohne Teilnahmewettbewerb in das nachfolgende Verhandlungsverfahren für das aufgehobene Einzellos einbeziehen darf (hier: offengelassen).

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IBRRS 2019, 0500
VergabeVergabe
Wann ist ein Angebot "vollständig"?

VK Lüneburg, Beschluss vom 01.12.2017 - VgK-36/2017

1. Eingereichte Angebote müssen vollständig sein und alle geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten.

2. Angebote sind vollständig, wenn alles, was nach den Ausschreibungsbedingungen vom Unternehmen eingefordert wird, auch eingereicht wurde. Der Begriff "geforderte Angaben und Erklärungen" ist sehr weit zu verstehen und umfasst alles, was der öffentliche Auftraggeber im Rahmen des Angebotsblanketts zur Bearbeitung aufgestellt und im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens an Daten von den sich beteiligenden Unternehmen verlangt hat.

3. Der Auftraggeber gibt somit vor, was im konkreten Einzelfall zur Vollständigkeit eines Teilnahmeantrags, einer Interessenbestätigung oder eines Angebots gehört.

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IBRRS 2019, 0488
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VergabeVergabe
Neues Angebot ist kein überarbeitetes Angebot!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.06.2018 - Verg 36/17

1. Schließen der öffentliche Auftraggeber, der Bestbieter und der antragstellende Mitbewerber vor der Vergabekammer bzw. dem Vergabesenat einen Vergleich, wonach das Vergabeverfahren zurückversetzt wird und die Beteiligten sich darüber einig sind, dass die Eignung des Bestbieters nicht mehr bezweifelt wird, ist der Mitbewerber hieran gebunden.

2. Sofern der Vergleich nicht unwirksam ist, kann ein Ausschluss des Angebots des Bestbieters mangels Eignung vom Mitbewerber nicht mehr geltend gemacht werden.

3. Haben sich die Verfahrensbeteiligten darauf geeinigt, dass die Bieter die Möglichkeit erhalten, ihre abgegebenen und anschließend verbindlich verhandelten Angebote zu überarbeiten und sodann ein letztes Angebot abzugeben, schließt dies die Möglichkeit aus, zusätzlich ein gänzlich neues, bisher nicht verhandeltes Hauptangebot abzugeben.

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IBRRS 2019, 0490
VergabeVergabe
Nicht nur Angebote, sondern auch Bieter können ausgeschlossen werden!

VK Südbayern, Beschluss vom 08.08.2018 - Z3-3-3194-1-21-06/18

1. Die Rügetatbestände des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB können nur innerhalb eines bereits begonnenen Vergabeverfahrens greifen.*)

2. Bei europaweiten Vergaben im offenen Verfahren beginnt das Verfahren grundsätzlich mit der Absendung der Auftragsbekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen der europäischen Union (siehe auch § 3 Abs. 3 VgV).*)

3. Die Rügetatbestände des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB sind - solange die Vorschriften des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB restriktiv ausgelegt werden und den Primärrechtsschutz i.S.d. effet utile nicht übermäßig einschränken - mit den unionsrechtlichen Vorgaben der Rechtsmittelrichtlinie vereinbar (vgl. Art. 1 Abs. 4 und Erwägungsgrund 3 der Richtlinie 2007/66/EG). Dabei dürften die Regelungen in § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB das absolute Maximum der europarechtlich noch zulässigen Erschwerung des Rechtsschutzes darstellen.*)

4. Der Gesetzgeber hat in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB den Fristbeginn an eine innere Tatsache beim Antragsteller geknüpft. Dieser auf das Bewusstsein des konkreten Antragstellers abstellende Maßstab stellt eine hohe Hürde für die Feststellung einer frühzeitigen, zur Obliegenheitsverletzung führenden Kenntnis dar.*)

5. Die Ausschlussgründe des § 124 Abs. 1 GWB können nach dem klaren Wortlaut der Norm ("zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens") ebenfalls nur innerhalb eines bereits begonnenen Vergabeverfahrens greifen. Anders als unter der vor dem 18.04.2016 geltenden Rechtslage (vgl. § 19 EG Abs. 3 VOL/A 2009 bzw. § 16 EG Abs. 1 VOB/A a.F.) können nach § 124 Abs. 1 GWB nicht nur Angebote, sondern Unternehmen ausgeschlossen werden. Dies steht im Einklang mit Art. 57 der Richtlinie 2014/24/EU, der durchgängig von Wirtschaftsteilnehmern spricht. Ein Ausschluss eines Unternehmens nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB ist daher im Grundsatz zu einem Zeitpunkt nach Einleitung eines Vergabeverfahrens möglich, an dem es - wie hier - noch kein Angebot abgegeben hat.*)

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IBRRS 2019, 0431
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VergabeVergabe
Bieter muss nach Selbstreinigung Entscheidungen der Kartellbehörden vorlegen!

VK Südbayern, Beschluss vom 11.12.2018 - Z3-3-3194-1-45-11/16

1. Ein Qualifizierungssystem nach der SektVO ist zwar kein Vergabeverfahren, sondern eine vorweggenommene Eignungsprüfung. Dennoch kann insbesondere der Ausschluss aus einem Qualifizierungssystem zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemacht werden, da nur so effektiver Rechtsschutz gewährleistet werden kann.*)

2. § 125 Abs. 1 Nr. 2 GWB bedarf einer europarechtskonformen Auslegung nach dem Urteil des EuGH vom 24.10.2018 (VPR 2019, 2). Die Pflicht zur Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Auftraggeber muss auf die Maßnahmen beschränkt sein, die unbedingt für die Prüfung der Zuverlässigkeit des Wirtschaftsteilnehmers und dabei insbesondere für die Bewertung der Selbstreinigungsmaßnahmen erforderlich sind.*)

3. Ein Bieter, der eine Selbstreinigung aufgrund einer früheren Beteiligung an einem Kartell anstrebt, muss regelmäßig gegen ihn ergangene Entscheidungen der Kartellbehörden vorlegen. Aus diesen Entscheidungen sind gegebenenfalls personenbezogene Daten, an denen der Auftraggeber kein berechtigtes Interesse hat, unkenntlich zu machen.*)

4. Bei der Gebührenfestsetzung für ein Nachprüfungsverfahren aufgrund eines Ausschlusses aus einem Qualifizierungssystem nach der SektVO muss in Ermangelung von tauglichen Anknüpfungspunkten für die Bemessung des Auftragswerts der Sachverhalt unterstellt werden, welcher für die Parteien am günstigsten ist, und dies ist das Anknüpfen an den für die Mindestgebühr maßgeblichen Auftragswert i.H.v. 80.000 Euro.*)

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IBRRS 2019, 0430
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Mindestpunktzahl nicht erreicht: Angebot muss ausgeschlossen werden!

VK Südbayern, Beschluss vom 21.12.2018 - Z3-3-3194-1-32-09/18

1. Weder die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung zur vergaberechtskonformen Bewertung von Konzepten, noch die Einzelheiten der Voraussetzungen des § 58 Abs. 2 Nr. 2 VgV, gehören zum grundsätzlichen vergaberechtlichen Wissen, das von einem durchschnittlich fachkundigen Bieter verlangt werden kann. Entsprechende Fragen unterliegen daher regelmäßig nicht der Rügeobligenheit nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB.*)

2. Ein Ausschluss nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB wegen Verstoßes gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen aus einem Tarifvertrag setzt voraus aus, dass das betreffende Unternehmen auch nach dem entsprechenden Tarifvertrag tarifgebunden ist oder der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde.*)

3. Eine mangelhafte Leistungserfüllung, deren Ursache zwischen Auftraggeber und Bieter streitig ist und die eine Ersatzvornahme von ca. 300 Arbeitsstunden notwendig gemacht hat, stellt bei einem mehrjährigen Vertrag mit einem jährlichen Auftragsvolumen von ca. 250.000 Arbeitsstunden bereits keine erhebliche Pflichtverletzung i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB dar.*)

4. Grundsätzlich ist es nicht zu beanstanden, dass öffentliche Auftraggeber in ihren Vergabeunterlagen eine Mindestpunktzahl für die Erreichung von Qualitätskriterien festlegen (vgl. EuGH, IBR 2018, 692). Da Zuschlagskriterien, die bei Schlechterfüllung zum Angebotsausschluss führen, allerdings in besonderem Maße die Einhaltung der Grundsätze der Transparenz, der Nichtdiskriminierung und der Gleichbehandlung gewährleisten müssen, können derartige Mindestpunktzahlanforderungen nicht als fakultativer Ausschlussgrund ausgestaltet werden, bei dem sich der Auftraggeber einen solchen Ausschluss lediglich vorbehält.*)




IBRRS 2019, 0421
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VergabeVergabe
Wann führt ein Nebenangebot zu einer "gleichwertigen" Leistung?

OLG Schleswig, Beschluss vom 22.01.2019 - 54 Verg 3/18

1. Auch im Bereich der Sektorenverordnung führt eine unzulässige Änderung der Vergabeunterlagen zum Angebotsausschluss.

2. Eine Abweichung von den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses im Rahmen eines Nebenangebots stellt keine Änderung der Vergabeunterlagen dar, wenn bestimmte Anforderungen für das Hauptangebot nicht zugleich auch als Mindestkriterien für Nebenangebote gelten.

3. Zur Frage, ob ein Nebenangebot zu einer gleichwertigen Leistung führt, kann keine "objektiv" richtige Beurteilung verlangt werden. Maßgeblich ist die ex-ante-Sicht der Vergabestelle, die auf der Grundlage des sachlichen Gehalts eines Nebenangebots (auch) prognostisch darüber zu befinden hat, ob eine anforderungsgerechte Ausführung zu erwarten ist.

4. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der (Vergabe-)Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe zu rügen.

5. Eine die Rügeobliegenheit auslösende Erkennbarkeit ist gegeben, wenn Verstöße gegen vergaberechtliche Vorschriften von einem fachkundigen Bieter bei üblicher Sorgfalt und üblichen Kenntnissen erkannt werden können. Das ist der Fall, wenn die in Gestalt der (Auftrags-) Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen vermittelte Tatsachengrundlage schon bei laienhafter rechtlicher Bewertung, also ohne Bemühung besonderen Rechtsrats, auf einen Vergaberechtsverstoß hindeutet.

6. Eine Grenze findet die Rügeobliegenheit erst bei rechtlich komplexen und durch die Rechtsprechung noch nicht vollständig geklärten Fragen. Dazu gehören das Vergabekriterium "Bauzeitverkürzung", die Nichtangabe von Mindestkriterien für (zugelassene) Nebenangebote und zum sog. "Punktesystems" (Umrechnung des Preises in Punkte) nicht.

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IBRRS 2019, 0422
VergabeVergabe
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb: Wie erfolgt die Teilnehmerauswahl?

OLG Rostock, Beschluss vom 27.03.2017 - 17 Verg 1/17

1. Bei einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb steht dem Auftraggeber im Rahmen der materiellen Eignungsprüfung, das heißt bei der Auswahl der formell geeigneten Teilnehmer für das Verhandlungsverfahren, ein Beurteilungs- und Entscheidungsspielraum zu.

2. Die Nachprüfung durch die Vergabenachprüfungsinstanzen ist dabei auf die Frage beschränkt, ob das Ermessen bei der Auswahlentscheidung rechtmäßig ausgeübt wurde.

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