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Sachgebiet: Vergabe

10754 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2018

IBRRS 2018, 2894
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Eignungsanforderungen dürfen den Wettbewerb nicht beschränken!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.06.2018 - Verg 4/18

1. Ein Ausschluss wegen nicht beigebrachter Referenzen setzt voraus, dass die Eignungsanforderungen wirksam aufgestellt und die Referenzen als Nachweis hierfür wirksam gefordert sind.

2. Besonders hohe Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit bzw. die berufliche Erfahrung sind unangemessen, wenn sie wettbewerbsbeschränkende Wirkung entfalten, weil nur ein oder wenige Unternehmen diese Anforderungen erfüllen. In einem solchen Fall ist erforderlich, dass derartige Anforderungen durch gewichtige Gründe gerechtfertigt sind.




IBRRS 2018, 2893
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Neutralitätserklärung = Eignungskriterium!

VK Bund, Beschluss vom 30.07.2018 - VK 1-61/18

1. Eine Neutralitätserklärung zur Vermeidung von Interessenkonflikten stellt ein Eignungskriterium dar.

2. Ein zu erfüllendes Eignungskriterium ist zwingend bereits in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung aufzuführen. Ein allgemeiner Verweis auf die Auftragsunterlagen oder auf deren Abrufbarkeit unter einer bestimmten Internetadresse reicht nicht aus.

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IBRRS 2018, 2887
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bauablauf und Bauablaufplan sind zwei paar Schuhe!

VK Bund, Beschluss vom 10.08.2018 - VK 2-62/18

1. Wird der Bauablauf nicht durch den Auftraggeber vorgegeben, sondern obliegt es dem späteren Auftragnehmer, den Bauablauf eigenverantwortlich zu gestalten, ist die Wahl des Zuschlagskriteriums "Bauablauf" sachgerecht und auftragsbezogen.

2. Stellt der Auftraggeber bei der Angebotswertung nicht auf den Bauablauf als solchen, sondern ausschließlich auf den Plan als Dokument ab, wendet er ein nicht bekannt gemachtes und in der Sache nicht auftragsbezogenes Kriterium an.




IBRRS 2018, 2886
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Meinungsverschiedenheiten sind kein Ausschlussgrund!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.07.2018 - Verg 7/18

1. Der öffentliche Auftraggeber kann einen Bieter zu jedem Zeitpunkt von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der Bieter eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.

2. Ein Ausschluss wegen Schlechterfüllung bei der Ausführung eines früheren Auftrags setzt voraus, dass der Auftraggeber von der Schlechterfüllung Gewissheit erlangt hat, also zu einer Überzeugung gekommen ist, die vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet.

3. Besteht Streit darüber, ob die Ursache eines Mangels - zumindest auch - aus dem Verantwortungsbereich des Bieters stammt, liegt keine mangelhafte Erfüllung vor. Meinungsverschiedenheiten oder das Androhen rechtlich zulässiger Schritte reichen für einen Ausschluss vom Vergabeverfahren nicht aus.




IBRRS 2018, 2804
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Was denn nun?

OLG Dresden, Urteil vom 11.01.2018 - 10 U 763/16

1. Bei der Klage auf Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung (hier: Zahlung von Architektenhonorar) aus einem zwischen den Parteien zustande gekommenen Architektenvertrag und der Klage auf Erfüllung eines gesetzlichen Schadensersatzanspruchs (hier: aus § 179 Abs. 1 BGB) gegen den Vertreter ohne Vertretungsmacht handelt es sich um unterschiedliche Streitgegenstände.

2. Unterschiedliche Streitgegenstände können nicht nebeneinander, sondern allenfalls im Wege einer Eventualklagehäufung geltend gemacht werden. Eine solche Klagehäufung muss der Kläger im Prozess klar zum Ausdruck bringen.

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IBRRS 2018, 2868
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann sind Referenzleistungen vergleichbar?

VK Bund, Beschluss vom 03.08.2018 - VK 2-64/18

1. Zum Zweck der Eignungsprüfung hat der öffentliche Auftraggeber die tatsächlichen Umstände zu ermitteln, die ihn in die Lage versetzen, prüfen und prognostizieren zu können, ob ein Bieter eine ausreichende personelle Kapazität zur Erledigung der ausgeschriebenen Arbeiten aufweist.

2. Es ist nicht erforderlich, dass der Auftraggeber sämtliche in Betracht kommende Erkenntnisquellen ausschöpfen muss, um Angaben des betreffenden Bieters zu verifizieren. Er kann sich vielmehr auf eine methodisch vertretbar erarbeitete, befriedigende Erkenntnislage stützen.

3. Referenzleistungen sind mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar, wenn sie den ausgeschriebenen Leistungen nach Art und/oder Umfang ähnlich sind.

4. Taucherarbeiten, bei denen Unterwasserschweiß-, Beton-, Oberflächenreinigungs-, Abdichtungs-, Instandsetzungs- und Stahlwasserbauarbeiten in verschiedenen Hafenanlagen zu absolvieren waren, sind mit Instandsetzungsarbeiten von Stahltragpfählen einzelner Blöcke einer Mole "unter Wasser" vergleichbar.




IBRRS 2018, 1999
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ungenehmigter Nachunternehmereinsatz: Ausschluss vom nachfolgenden Vergabeverfahren!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.05.2018 - 11 Verg 5/18

1. Ein nicht genehmigter Nachunternehmereinsatz stellt eine erhebliche oder fortdauernde mangelhafte Erfüllung einer wesentlichen Anforderung bei der Ausführung des früheren Vertrags dar.

2. Hat der ungenehmigte Nachunternehmereinsatz zu einer Kündigung des früheren Vertrags geführt, kann der öffentliche Auftraggeber den betreffenden Bieter vom Vergabeverfahren ausschließen.

3. Will der öffentliche Auftraggeber einen Bieter aufgrund von schlechten Erfahrungen bei der Ausführung eines früheren Auftrags vom Vergabeverfahren ausschließen, muss er die Prognose treffen, dass der Bieter den nunmehr zu vergebenden Auftrag nicht gesetzestreu, ordnungsgemäß und sorgfältig ausführen wird und diese Prognoseentscheidung hinreichend dokumentieren.




Mit Beitrag
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
"Schadstoffklassen bei eingesetzten Transportmitteln" ist zulässiges Zuschlagskriterium!

VK Westfalen, Beschluss vom 01.08.2018 - VK 1-24/18

1. Die externe Laufzeitmessung (E+1) im Falle von Postdienstleistungen, die durch ein Zertifikat zu belegen ist, ist ein Eignungskriterium.*)

2. Eignungskriterien können nicht als Zuschlagskriterien gefordert werden. Damit verstößt die Auftraggeberin gegen den vergaberechtlichen Grundsatz, dass Eignungs- und Zuschlagskriterien nicht miteinander vermengt werden dürfen.*)

3. Zuschlagskriterien, die Auswirkungen auf den Preis haben, können gem. § 56 Abs. 3 VgV nicht nachgefordert werden.*)

4. Die Bewertung von "Schadstoffklassen bei den eingesetzten Transportmitteln" als Zuschlagskriterium ist zulässig und überprüfbar.*)




IBRRS 2018, 2829
VergabeVergabe
Feststellung der Rechtswidrigkeit vor Schadensersatzklage?

EuGH, Urteil vom 07.08.2018 - Rs. C-300/17

1. Art. 2 Abs. 6 der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21.12.1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge in der durch die Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die Konzessionsvergabe geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Verfahrensregelung wie der im Ausgangsverfahren streitigen nicht entgegensteht, die die Möglichkeit der Geltendmachung eines zivilrechtlichen Anspruchs wegen des Verstoßes gegen Bestimmungen über öffentliche Aufträge und die Vergabe öffentlicher Aufträge der Voraussetzung unterwirft, dass eine Schiedsstelle bzw. - bei einer gerichtlichen Überprüfung des Beschlusses dieser Schiedsstelle - ein Gericht die Rechtsverletzung rechtskräftig feststellt.*)

2. Das Unionsrecht, insbesondere Art. 1 Abs. 1 und 3 der Richtlinie 89/665 in der durch die Richtlinie 2014/23 geänderten Fassung in Verbindung mit Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, ist dahin auszulegen, dass es im Kontext einer Schadensersatzklage einer nationalen Verfahrensregelung wie der im Ausgangsverfahren streitigen nicht entgegensteht, die die gerichtliche Überprüfung der Beschlüsse einer Schiedsstelle, die in erster Instanz für die Kontrolle der Entscheidungen der öffentlichen Auftraggeber im Rahmen von Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge zuständig ist, ausschließlich auf die Prüfung der Gründe beschränkt, die vor dieser Stelle geltend gemacht wurden.*)

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IBRRS 2018, 2819
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Interimsvereinbarung ist europaweit auszuschreiben!

VK Westfalen, Beschluss vom 18.06.2018 - VK 1-18/18

Auch Interimsvereinbarungen sind europaweit auszuschreiben, wenn der Auftragswert den Schwellenwert überschreitet.*)

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IBRRS 2018, 2818
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nicht wertungsrelevante Preise sind nachzufordern!

VK Bund, Beschluss vom 18.07.2018 - VK 1-55/18

1. Müssen die Bieter einen ausgefüllten Wartungsvertrag einreichen, ist der Auftraggeber zur Nachforderung verpflichtet, wenn ein Bieter sein Angebot ohne den geforderten Wartungsvertrag abgibt.

2. Wird der in einem Wartungsvertrag geforderte Festpreis im Angebotsschreiben angegeben, enthält das Angebot die geforderten Preise.

3. Fehlende nicht wertungsrelevante Preise sind vom Auftraggeber nachzufordern.




IBRRS 2018, 2747
BauvertragBauvertrag
Erfüllungsverweigerung = Vertragsbeendigung!

LG Darmstadt, Urteil vom 22.06.2018 - 23 O 330/16

1. Der an einer öffentlichen Ausschreibung teilnehmende Bieter handelt arglistig, wenn er zu einer ausgeschriebenen Leistungsposition einen deutlich unter den Vergleichsangeboten anderer Bieter liegenden Einheitspreis anbietet, sodann in einem anschließenden Bietergespräch auf Nachfrage des öffentlichen Auftraggebers wider besseres Wissen und ohne vor Angebotsabgabe gesicherte Bezugsquelle ausdrücklich erklärt, dieser Einheitspreis sei auskömmlich kalkuliert und er sei auch in der Lage, die zu dieser Position angebotene Leistung zum angegebenen Einheitspreis zu erfüllen.*)

2. Erhält der Bieter auf dieser Grundlage den Zuschlag und stellt sich im Nachhinein heraus, dass er diese Leistung weder in der ausgeschriebenen Beschaffenheit noch zum angebotenen Einheitspreis erfüllen kann und erklärt der Bieter auf mehrfache Leistungsaufforderung des Auftraggebers schlussendlich, er werde die Leistung nicht erfüllen, so endet mit dieser Erklärung das Auftragsverhältnis, ohne dass es einer Kündigungserklärung des Auftraggebers bedarf (vgl. BGH, IBR 2009, 14). Spricht der Auftraggeber gleichwohl eine Kündigung aus, ist diese jedenfalls wirksam.*)

3. Bis zur Vertragsbeendigung sind bei einer derartigen Sachlage gemäß § 242 BGB nur geringe Anforderungen an die Kooperationspflicht des öffentlichen Auftraggebers zu stellen. Er ist insbesondere - auch im Hinblick auf das Gebot der Gleichbehandlung aller Bieter - weder gehalten, den ausgeschriebenen Bauablauf zu ändern noch die vereinbarten Beschaffenheitsmerkmale der Leistung an das tatsächliche Leistungsvermögen des Bieters anzupassen oder mit diesem über Nachtragsangebote zu verhandeln, die allein den Zweck verfolgen, dem Bieter die Erfüllung eines Auftrags zu ermöglichen, den er sich arglistig erschlichen hat.*)

4. Der Auftraggeber kann vielmehr nach Vertragsbeendigung die geschuldeten Leistungen durch einen Nachunternehmer ausführen lassen und hat für die entstehenden Mehrkosten gegen den Bieter gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 VOB/B in Verbindung mit § 242 BGB einen Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Kostenvorschusses.*)

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IBRRS 2018, 2748
VergabeVergabe
Vergleichbar heißt nicht identisch!

VK Westfalen, Beschluss vom 02.05.2018 - VK 1-6/18

1. Die Eignungsprüfung ist in zwei Stufen durchzuführen. Auf der ersten Stufe werden die formalen Anforderungen überprüft; auf der zweiten Stufe erfolgt die inhaltliche Überprüfung.*)

2. Bei dem Begriff "vergleichbare Leistungen" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der anhand des Wortlauts der Vergabeunterlagen und von Sinn und Zweck der geforderten Angaben unter Berücksichtigung des Wettbewerbs- und Gleichbehandlungsgrundsatzes auszulegen ist.*)

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GesundheitGesundheit
Einsatz von Pflegeexperten: Anforderung an Auftragsausführung und Zuschlagskriterium!

VK Bund, Beschluss vom 14.03.2018 - VK 1-11/18

1. Bei der Anforderung, Pflegeexperten einzusetzen, handelt es sich nicht um ein Eignungskriterium, sondern um eine Anforderung an die Auftragsausführung sowie um ein Zuschlagskriterium.

2. Der Auftraggeber ist grundsätzlich darin frei, die Anforderungen an die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung zu bestimmen. Voraussetzung ist, dass diese Bestimmung anhand nachvollziehbarer objektiver und auftragsbezogener Gründe getroffen worden ist.

3. Der Einsatz von Pflegeexperten wirkt sich konkret auf die Qualität der Leistung gegenüber den Versicherten aus und ist deshalb ein zulässiges Zuschlagskriterium.

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IBRRS 2018, 2744
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auch die Fußzeile eines Begleitschreibens ist Angebotsbestandteil!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.03.2018 - VK 1-38/17

1. Ob ein Bieter eine Änderung an den Vergabeunterlagen vorgenommen hat, ergibt sich aus dem Vergleich der Vergabeunterlagen mit dem Angebot. Das Angebotsbegleitschreiben und auch die darin in Fußzeilen enthaltenen Informationen gehören zum Angebotsinhalt.*)

2. Ein Bieter, der im Angebotsbegleitschreiben einen von den Vertragsbedingungen abweichenden Gerichtsstand anbietet, unterliegt einem Angebotsausschluss.*)




IBRRS 2018, 4278
VergabeVergabe
Preis kann alleiniges Zuschlagskriterium sein!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.2018 - Verg 23/18

1. Der öffentliche Auftraggeber kann frei bestimmen, mit welchem Gewicht er qualitative Kriterien noch als Zuschlagskriterien vorsieht, wenn er qualitative Anforderungen in angemessenem Umfang bereits in der Leistungsbeschreibung festgelegt hat.

2. Der Zuschlag ist auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Dieses richtet sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.

3. Zwar können bei der Bestimmung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses neben dem zu berücksichtigenden Preis oder den Kosten auch andere Kriterien berücksichtigt werden, insbesondere qualitative Kriterien. Der Preis oder die Kosten dürfen aber auch das alleinige Zuschlagskriterium sein.

4. Der öffentliche Auftraggeber darf grundsätzlich davon ausgehen, dass ein Bieter seine vertraglichen Zusagen erfüllen wird. Erst wenn sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass dies zweifelhaft ist, ist er gehalten, durch Einholung ergänzender Informationen die Erfüllbarkeit des Leistungsversprechens beziehungsweise die hinreichende Leistungsfähigkeit des Bieters zu prüfen.

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IBRRS 2018, 2722
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zuschlagskriterien und wertungsrelevante Aspekte müssen eindeutig sein!

VK Bund, Beschluss vom 16.04.2018 - VK 1-21/18

1. Der öffentliche Auftraggeber hat den Bietern klar, eindeutig und genau bekannt zu geben, was für ihn wertungsrelevant ist und muss genau diese Anforderungen anschließend der Wertung der Angebote zu Grunde legen.

2. Maßgeblich für die Beurteilung, ob die ausgeschriebenen Vorgaben hinreichend eindeutig und genau sind, ist der objektive Empfängerhorizont eines verständigen und sachkundigen Bieters, der mit den ausgeschriebenen Leistungen vertraut ist.




IBRRS 2018, 2746
VergabeVergabe
Vergabekammern sind für Wegenutzungsrechte nicht zuständig!

VK Hessen, Beschluss vom 06.02.2018 - 69d VK 2-40/2017

1. Für die Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung ist der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet, weil der Bundesgesetzgeber durch die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ein eigenes Rechtsregime für die Vergabe von Energiekonzessionen konstituiert hat.*)

2. Als lex specialis sowie als lex posterior derogiert es die Regelungen des GWB sowie der (ggf. einschlägigen) Konzessionsvergabeordnung vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624, 683), die durch Art. 10 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2745) geändert worden ist.*)

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IBRRS 2018, 2739
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Schlechte Erfahrungen in der Vergangenheit: Ausschluss wegen Unzuverlässigkeit?

KG, Beschluss vom 31.07.2017 - Verg 6/17

Zum Ausschluss eines Bieters wegen Unzuverlässigkeit und Ungeeignetheit, die aus schlechten Erfahrungen des Auftraggebers mit diesem Bieter in der Vergangenheit hergeleitet wird.*)




IBRRS 2018, 2738
VergabeVergabe
Nur vertragsuntypische und branchenunübliche Praktiken sind unzumutbar!

VK Westfalen, Beschluss vom 08.05.2018 - VK 1-12/18

1. Die Anforderungen an die Leistungen sind erst dann unzumutbar, wenn vertragsuntypische und in der Branche unübliche Praktiken bei der Lieferung der Waren erkennbar sind.*)

2. Es ist vergaberechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Lieferung der Waren an den Auftraggeber zu erfolgen hat, aber die Abrechnung unmittelbar mit einer in der Leistungsbeschreibung genannten Krankenkasse. Die Leistungen können auch in einem sogenannten Dreiecksverhältnis abgewickelt werden.*)

3. Hat sich der Bieter bei der Rüge durch einen Anwalt vertreten lassen, dann ist die Entscheidung nach § 134 GWB auch dem Anwalt mitzuteilen. Dies folgt aus § 14 Abs. 3 VwVfG, der im Vergabeverfahren anwendbar ist, soweit der öffentliche Auftraggeber gemäß § 1 VwVfG die Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes zu beachten hat.*)

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VPRRS 2018, 0264
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
§ 127 Abs. 1 Satz 1 und 6 SGB V ist keine vergaberechtliche Vorschrift!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.06.2018 - Verg 59/17

1. Das Vergabeverfahren, das zu einem Zuschlag führen soll und in dem bieterschützende Vorschriften nicht verletzt werden dürfen, beginnt erst, wenn nach Zweckmäßigkeitsüberlegungen der interne Beschaffungsbeschluss getroffen ist und nach außen Maßnahmen zu seiner Umsetzung getroffen werden.

2. Die Regelung des § 127 Abs. 1 Satz 1 und 6 SGB V ist - soweit es um die der Ausschreibung vorgelagerten Zweckmäßigkeitserwägungen geht - keine vergaberechtliche Vorschrift (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats, Beschluss vom 21.12.2016 - Verg 26/16, VPRRS 2017, 0069, und Beschluss vom 24.09.2014 - Verg 17/14, VPRRS 2015, 0044). Sie entfaltet daher im Vergabeverfahren keinen Bieterschutz.

3. Die Vorschrift des § 127 Abs. 1 b SGB V steht einer Gewichtung des Preises mit 90% und qualitativer Kriterien mit nur 10% im Rahmen der Zuschlagskriterien nicht entgegen, wenn bei der Ausschreibung qualitative Aspekte in der Leistungsbeschreibung angemessen berücksichtigt sind.




IBRRS 2018, 2663
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Sammelbeschaffung verstößt gegen den Geheimwettbewerb!

VK Südbayern, Beschluss vom 24.07.2018 - Z3-3-3194-1-11-04/18

1. Auch bei der Vergabe von Konzession unterscheidet das europäische Vergaberecht systematisch zwischen den Bedingungen für die Teilnahme am Vergabeverfahren, den Bedingungen für die Vergabe des Auftrags und dem vertraglichen Inhalt der zu erbringenden Leistung.*)

2. Detailliert geregelte Vertragsinhalte (Hauptleistungspflicht oder besondere Ausführungsbedingungen), die das "Wie" der Erbringung des konkreten Auftrags und nicht die generelle Eignung eines Unternehmens für die Erbringung der ausgeschriebenen Dienstleistungen betreffen, können nicht zu Mindestanforderungen an die Eignung gemacht werden.*)

3. Wesentliches und unverzichtbares Kennzeichen einer Auftragsvergabe im Wettbewerb ist die Gewährleistung eines Geheimwettbewerbs zwischen den an der Ausschreibung teilnehmenden Bietern.*)

4. Der Grundsatz des Geheimwettbewerbs kann nicht mit Zustimmung der Bewerber oder Bieter eingeschränkt werden, da er nicht zu ihrer Disposition steht.*)

5. Hat der Auftraggeber oder Konzessionsgeber Anhaltspunkte für eine Verletzung des Geheimwettbewerbs muss er insoweit den Sachverhalt erforschen und dies dokumentieren.*)

6. Beantwortet der Auftraggeber rechtzeitig gestellte Bieterfragen i.S.d. § 18 KonzVgV nicht, muss er für jede Frage darlegen und dokumentieren, dass die Frage entweder keine Relevanz für das vorliegende Vergabeverfahren hat oder ihm eine Beantwortung unmöglich oder unzumutbar ist.*)

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IBRRS 2018, 2650
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unklarheiten in den Vergabeunterlagen gehen zu Lasten des Auftraggebers!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2018 - Verg 52/17

1. Vergabeunterlagen müssen klar und verständlich sein. Aus den Vergabeunterlagen muss für Bieter oder Bewerber eindeutig und unmissverständlich hervorgehen, was von ihnen verlangt wird.

2. Die Frage, welcher Erklärungswert den Vergabeunterlagen zukommt, ist nach den für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden Grundsätzen zu entscheiden. Dabei ist im Rahmen einer normativen Auslegung auf den objektiven Empfängerhorizont der potentiellen Bieter bzw. Bewerber abzustellen. Entscheidend ist die Verständnismöglichkeit aus der Perspektive eines verständigen und mit der ausgeschriebenen Leistung vertrauten Unternehmens, das über das für eine Angebotsabgabe oder die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderliche Fachwissen verfügt.

3. Wie Mitbieter oder -bewerber die Vergabeunterlagen verstanden haben, kann für die normativ zu bestimmende Verständnismöglichkeit des durchschnittlichen Bieters bzw. Bewerbers von indizieller Bedeutung sein.

4. Kommen nach einer Auslegung mehrere Verständnismöglichkeiten in Betracht oder können Unklarheiten oder Widersprüche nicht aufgelöst werden, geht dies zu Lasten des öffentlichen Auftraggebers.




IBRRS 2018, 2636
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftraggeber darf nur die bekannt gemachten Kriterien verwenden!

VK Sachsen, Beschluss vom 26.04.2018 - 1/SVK/005-18

1. Stellt ein Auftraggeber im Rahmen der Wertung eines Präsentationsgesprächs auf Kriterien ab, die sich nicht aus der vorgegebenen Wertungsmatrix ergeben, stellt dies einen Verstoß gegen den Transparenzgrundsatz dar. Das Vergabeverfahren ist dann diesbezüglich zurückzuversetzen und erneut durchzuführen.*)

2. Eine (freiwillige) Zurückversetzung des Vergabeverfahrens ist in der Regel wie eine teilweise Aufhebung zu bewerten. Auch bei der rechtlichen Überprüfung einer vollständigen oder auch nur teilweisen Aufhebung eines Vergabeverfahrens ist zwischen der Wirksamkeit und der Rechtmäßigkeit der (Teil-)Aufhebungsentscheidung zu unterscheiden. Eine Zurückversetzung ist nur dann rechtmäßig, wenn sie durch einen Aufhebungsgrund nach § 63 VgV gerechtfertigt ist.*)




IBRRS 2018, 2635
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Mängel und Kündigungen bei früheren Aufträgen können zum Ausschluss führen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2018 - Verg 49/17

1. Hat der Bieter bei der Ausführung eines früheren Auftrags eine wesentliche Anforderung mangelhaft erfüllt und dies zu einer vorzeitigen Beendigung des Auftrags geführt, kann ihn der öffentliche Auftraggeber vom Vergabeverfahren ausschließen.

2. Eine mangelhafte Erfüllung ist jede nicht vertragsgerechte Erfüllung.

3. Die mangelhafte Erfüllung ist wesentlich, wenn sie den öffentlichen Auftraggeber in tatsächlicher und finanzieller Hinsicht deutlich belastet.




IBRRS 2018, 2633
Mit Beitrag
VergabeVergabe
e-Vergabe: Bieter muss Vergabeunterlagen „vollständig und direkt“ abrufen können!

VK Bund, Beschluss vom 19.07.2018 - VK 2-58/18

1. Ein widersprüchliches Angebot muss der Auftraggeber zunächst auslegen. Lässt sich der Widerspruch nicht durch Auslegung beseitigen, ist eine Aufklärung seitens des Auftraggebers geboten.

2. Die erforderliche Aufklärung nach Widersprüchlichkeit ist beendet, wenn der Angebotsinhalt nach Konkretisierung durch den Bieter feststeht und eine unzulässige Nachverhandlung beginnt bzw. dem Bieter die Möglichkeit eingeräumt wird, seinen Angebotsinhalt abzuändern.

3. Der Auftraggeber hat in der Auftragsbekanntmachung eine elektronische Adresse anzugeben, unter der die Vergabeunterlagen "vollständig und direkt" abgerufen werden können. Dieser Vorgabe wird nicht entsprochen, wenn die Bieter zwei verschiedene Seiten aufrufen und sich mehrfach "durchklicken" müssen, um auf die Lieferbedingungen zu stoßen.

4. Eine nationale Bekanntmachung des Beschaffungsvorhabens ist grundsätzlich erst nach Veröffentlichung auf europäischer Ebene zulässig.




IBRRS 2018, 2580
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Spricht ein gravierender Mangel für ein Organisationsverschulden?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.05.2018 - 21 U 63/17

1. Der Werkunternehmer, der ein Bauwerk arbeitsteilig herstellen lässt, muss die organisatorischen Voraussetzungen schaffen, um sachgerecht beurteilen zu können, ob dieses bei Ablieferung mangelfrei ist. Unterlässt er dies, verjähren Gewährleistungsansprüche des Bestellers nach den allgemeinen Verjährungsvorschriften der §§ 195, 199 BGB, wenn der Mangel bei richtiger Organisation entdeckt worden wäre.*)

2. Der Unternehmer kann sich seiner vertraglichen Offenbarungspflicht bei Ablieferung des fertigen Werkes nicht dadurch entziehen, dass er sich unwissend hält oder sich keiner Gehilfen bei der Erfüllung dieser Pflicht bedient. Er ist daher gehalten, den Herstellungsprozess angemessen zu überwachen und das Werk vor Abnahme auf Mangelfreiheit zu überprüfen.*)

3. Bei der Frage, ob ein gravierender Mangel an besonders wichtigen Gewerken ebenso den Schluss auf eine mangelhafte Organisation von Überwachung und Überprüfung zulassen kann wie ein besonders augenfälliger Mangel an weniger wichtigen Bauteilen, darf die Indizwirkung selbst gravierender Mängel nicht überbewertet werden, da sich im Nachhinein nahezu jeder denkbare Baumangel für den Fall einer anderen - besseren - Kontrolle des Herstellungsprozesses als vermeidbar darstellen muss.*)

4. Eine Haftung des Unternehmers wegen eines Organisationsverschuldens kommt nur dann in Betracht, wenn der Mangel bei richtiger Organisation erkannt worden wäre. Hiervon kann nicht ohne weiteres bei Planungsfehlern oder unzutreffenden technischen Einschätzungen ausgegangen werden, die auch dann nicht aufgedeckt worden wären, wenn eine ordnungsgemäße Organisation der Überwachung durch den Werkunternehmer eingerichtet worden wäre.*)

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IBRRS 2018, 2556
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zuwendungen sind keine öffentlichen Aufträge!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.07.2018 - Verg 1/18

1. Ein öffentlicher Auftrag ist ein entgeltlicher Vertrag zwischen einem öffentlichen Auftraggeber und einem Unternehmen über die Beschaffung von Leistungen. Der Begriff des öffentlichen Auftrags setzt voraus, dass dadurch eine einklagbare Erfüllungsverpflichtung des Unternehmers begründet wird.

2. Die öffentliche Auftragsvergabe ist abzugrenzen von der bloßen Finanzierung von Tätigkeiten (Zuwendungen), die mit der Verpflichtung verbunden sein kann, erhaltene Beträge bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung zurückzuzahlen. Eine solche Zuwendung (hier: für die soziale Betreuung von Flüchtlingen) ist kein öffentlicher Auftrag.

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IBRRS 2018, 2576
Mit Beitrag
VergabeVergabe
E-Vergabe: Verwendung von alten Vergabeunterlagen führt zum Angebotsausschluss!

VK Bund, Beschluss vom 17.07.2018 - VK 2-54/18

1. Auch die Bewerbungsbedingungen sind Vergabeunterlagen. Die Abweichung von einer Bewerbungsbedingung ist folglich eine Änderung an den Vergabeunterlagen.

2. Sehen die Bewerbungsbedingungen vor, dass "ausschließliche Grundlage für die Erstellung des Angebots diese Vergabeunterlagen in der aktuellsten über den "AnA-Web" der e-Vergabe-Plattform bereitgestellten Version" ist, wird das Angebot eines Bieters, der nicht die aktuellste Version der Vergabeunterlagen verwandt hat, ausgeschlossen.




IBRRS 2018, 2554
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Preiswertung nach Durchschnittsmethode: „Flipping-Effekt“ ist hinzunehmen!

VK Bund, Beschluss vom 26.06.2018 - VK 2-46/18

1. Erkennt der öffentliche Auftraggeber, dass aufgrund des zu Tage getretenen Angebotsverhaltens der Bieter offenbar ein klarstellungsbedürftiger Umstand besteht, ist er zur Korrektur der intransparenten Umstände verpflichtet, um rechtmäßige Zustände und ein einheitliches Wettbewerbsverhältnis zwischen den Bietern zu bewirken.

2. Die Durchschnittsmethode ist eine geeignete Methode zur Bewertung des Preises. Ein gewisser "Flipping-Effekt" ist dabei hinzunehmen.

3. Ist das Wertungsergebnis materiell korrekt, wirkt sich ein Dokumentationsmangel in Bezug auf die Wertung nicht auf die Rechtsstellung des nicht berücksichtigten Bieters aus.




IBRRS 2018, 2549
VergabeVergabe
Feststellung der Rechtswidrigkeit vor Schadensersatzklage?

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 07.06.2018 - Rs. C-300/17

1. Das Unionsrecht steht einer nationalen Verfahrensregelung nicht entgegen, nach der die Erhebung einer Schadensersatzklage davon abhängig gemacht wird, dass zuvor die Rechtswidrigkeit der Entscheidung eines öffentlichen Auftraggebers durch eine hierzu befugte Stelle i.S.v. Art. 2 Abs. 6 der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21.12.1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge endgültig festgestellt worden ist.*)

2. Art. 2 Abs. 6 der Richtlinie 89/665 hindert die Mitgliedstaaten nicht daran, vorzusehen, dass in bestimmten Fällen das Fehlen einer vorherigen Aufhebung kein Grund für die Unzulässigkeit der auf die Rechtswidrigkeit der Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers gestützten Schadensersatzklage ist.*)

3. Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union steht einer nationalen Regelung entgegen, nach der die Erhebung einer Klage auf Schadensersatz wegen eines vergaberechtlichen Verstoßes von der vorherigen Feststellung abhängig gemacht wird, dass das Vergabeverfahren rechtswidrig war, wenn der Schadensersatz begehrende Kläger tatsächlich keine Möglichkeit hatte, im Rahmen des Verfahrens zur Prüfung der Rechtmäßigkeit den Grund geltend zu machen, auf den er seine Schadensersatzklage stützen möchte.*)

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IBRRS 2018, 2543
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VergabeVergabe
Keine Mindestanforderungen an Erst-Angebot im Verhandlungsverfahren!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2018 - Verg 54/17

1. Auch im Verhandlungsverfahren trifft den Bieter die Obliegenheit, bei der Abgabe seines Angebots die aufgestellten Mindestanforderungen zu beachten und sein Angebot gemäß den Anforderungen abzugeben. Ein Verhandeln über die Mindestanforderungen ist unzulässig.

2. Was konkret - als Mindestanforderung - nachgefragt wird, ist aus der Sicht eines verständigen und fachkundigen potentiellen Bieters durch Auslegung der Leistungsbeschreibung zu ermitteln. Sofern sich bei der Auslegung ergibt, dass eine Leistungsbeschreibung unbestimmt oder unklar ist, ist sie vergaberechtswidrig (hier verneint).

3. Der öffentlichen Auftraggeber ist bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens nicht dazu verpflichtet, bereits mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erst-Angebots Mindestanforderungen in den Vergabeunterlagen festzusetzen.

4. Verhandlungen über den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand und über die hierauf abgegebenen Angebote sind im Verhandlungsverfahren zulässig und erwünscht, im Regelfall zur Konkretisierung des späteren Vertragsinhalts sogar notwendig.

5. Die Kalkulation der Preise ist Sache des Bieters. Er hat die Kalkulationshoheit. Allerdings ist die Leistung so erschöpfend zu beschreiben, dass dem Bieter alle preisrelevanten Faktoren vor der Kalkulation der Preise bekannt sind.

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IBRRS 2018, 2546
VergabeVergabe
Reichweite der Bereichsausnahme für den Rettungsdienst?

VK Südbayern, Beschluss vom 14.02.2017 - Z3-3-3194-1-54-12/16

1. Nach § 2 Abs. 3 KonzVgV ist bei der Berechnung des geschätzten Vertragswerts vom voraussichtlichen Gesamtumsatz ohne Umsatzsteuer auszugehen, den der Konzessionsnehmer während der gesamten Vertragslaufzeit als Gegenleistung erzielt, da die KonzVgV mit § 3 Abs. 11 Nr. 2 VgV eine vergleichbare Regelung enthält.*)

2. Die Bereichsausnahme des Art. 10 Abs. 8 der Richtlinie 2014/23/EU § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB greift nicht ein, wenn das Vergabeverfahren gleichermaßen für Hilfsorganisationen als auch für private Unternehmen geöffnet ist, da damit die streitgegenständlichen Dienstleistungen nicht von gemeinnützigen Organisationen oder Vereinigungen "erbracht" werden.*)

3. Dies gilt auch dann, wenn nach dem Landesrecht (hier Art. 13 Abs. 1 BayRDG) eine Beschränkung der Vergabe auf Hilfsorganisationen nicht vorgesehen ist.*)

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IBRRS 2018, 2497
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VergabeVergabe
Beschaffungsbedarf bei Rahmenvereinbarung muss kalkulierbar angegeben werden!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.03.2017 - 2 VK LSA 20/16

1. Der Auftraggeber muss das in Aussicht genommene Auftragsvolumen so genau wie möglich ermitteln und bekannt geben, braucht dieses aber nicht abschließend festzulegen.

2. Pauschale Angaben zu einem fingierten Auftragsvolumen über die Vertragslaufzeit einerseits und eine differenzierte Abfrage von Einzelleistungen andererseits machen dem Bieter eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation unmöglich.

3. Ausschreibungsbedingungen, die keine kaufmännisch vernünftige Kalkulation ermöglichen, sind unzumutbar.

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IBRRS 2018, 2485
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VergabeVergabe
Regionaltarifvertrag = Entgelttarifvertrag?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.10.2017 - 2 VK LSA 13/17

1. Vorgaben in Bezug auf Tariflöhne sind vergaberechtlich zugelassen. Sie beschränken zwar die Kalkulationsfreiheit der Bieter, beruhen jedoch auf der Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers.

2. Gibt der Auftraggeber im Preisblatt vor, dass die Bieter verpflichtet sind, bei der ausgeschriebenen Bewachungsleistung die eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter nicht unter dem jeweils gültigen Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Sachsen-Anhalt zu entlohnen, müssen alle Bieter diesen Tarifvertrag zu Grunde legen.

3. Die Zusicherung des Bieters, dass er das eingesetzte Personal nach dem geltenden regionalen Tarifvertrag entlohnt, ist eine Änderung der Vergabeunterlagen und führt zum Angebotsausschluss.

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IBRRS 2018, 2466
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VergabeVergabe
Preisanpassungsklauseln sind zulässig!

EuGH, Urteil vom 19.04.2018 - Rs. C-152/17

Die Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste in der durch die Verordnung (EU) Nr. 1251/2011 der Kommission vom 30.11.2011 geänderten Fassung und die ihr zu Grunde liegenden allgemeinen Grundsätze sind dahin auszulegen, dass sie nationalen Rechtsvorschriften wie den im Ausgangsverfahren fraglichen, nach denen eine regelmäßige Preisanpassung nach der Vergabe von öffentlichen Aufträgen in den in der Richtlinie genannten Sektoren nicht vorgesehen ist, nicht entgegenstehen.*)




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RettungsdienstleistungenRettungsdienstleistungen
Vergütung nach TVöD gefordert: Bieter muss Ebenbürtigkeit seiner Entgeltrichtlinien darlegen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.06.2018 - 2 VK LSA 20/17

1. Auf die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen zu Dienstleistungen des Katastrophenschutzes, des Zivilschutzes und der Gefahrenabwehr, die von gemeinnützigen Organisationen oder Vereinigungen erbracht werden, findet das GWB-Vergaberecht keine Anwendung. Davon ausgenommen ist der Einsatz von Krankenwagen zur Patientenbeförderung.

2. Können sich an dem Vergabeverfahren sowohl Hilfsorganisationen als auch private Unternehmen beteiligen, werden die Leistungen nicht ausschließlich von gemeinnützigen Organisationen oder Vereinigungen erbracht, so dass das GWB-Vergaberecht anwendbar ist.

3. Führt der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen aus, dass er eine angemessene Vergütung der zu übernehmenden Mitarbeiter als elementare Grundlage für eine dauerhafte Bindung an das (Bieter-)Unternehmen ansieht und eine Vergütung nach TVöD dieser Anforderung entspricht, muss ein Bieter, der andere Vergütungsrichtlinien anwendet, deren Ebenbürtigkeit im Verhältnis zum TVöD bereits im Angebot ausführlich darzustellen.

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IBRRS 2018, 2233
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VergabeVergabe
Neues Vergaberecht: Welche Vorschriften gelten bei Zurückversetzung?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2018 - Verg 38/17

1. Ist die Beschreibung der zu beschaffenden Leistung objektiv möglich, sei es konstruktiv oder funktional, ist ein Verhandlungsverfahren nach § 3 EG Abs. 3 b Alt. 1 VOL/A 2009 nicht gerechtfertigt.

2. Der Auftraggeber ist für das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen darlegungs- und beweisbelastet.

3. § 3 EG Abs. 3 b VOL/A 2009 ist nicht im Vorgriff auf das Inkrafttreten der Richtlinie 2014/24/EU weit auszulegen.

4. Wird ein Vergabeverfahren zurückversetzt, gilt wegen § 186 Abs. 2 GWB bei unverändertem Beschaffungsbedarf das Recht, das zum Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens galt.

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IBRRS 2018, 2383
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VergabeVergabe
Geforderte Arbeitskarten nicht vorgelegt: Angebot wird ausgeschlossen!

VK Saarland, Beschluss vom 20.06.2018 - 1 VK 01/18

1. Fordert der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen ausdrücklich die Vorlage von Arbeitskarten mit dem Angebot und weist er unmissverständlich darauf hin, dass fehlende Arbeitskarten nicht nachgefordert werden und das Angebot ausgeschlossen wird, führt die Nichtvorlage der Arbeitskarten zum sofortigen Angebotsausschluss.

2. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter den von ihm geltend gemachten "Vergabefehler" gegenüber dem Auftraggeber überhaupt nicht - und damit auch nicht rechtzeitig - gerügt hat.

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IBRRS 2018, 2252
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VergabeVergabe
Keine "Musterfeststellungsklage" im Vergaberecht!

VK Berlin, Beschluss vom 19.03.2018 - VK B 2-26/17

1. Hat sich ein Nachprüfungsverfahren erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag fest, dass eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. Die Feststellung einer etwaigen Rechtsverletzung setzt ein anerkennenswertes Feststellungsinteresse voraus.

2. Ein Feststellungsinteresse rechtfertigt sich durch jedes nach vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennendes Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art. Als Fallgruppen sind insbesondere die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs, Wiederholungsgefahr und ein Rehabilitationsinteresse anerkannt.

3. Eine Wiederholungsgefahr liegt jedoch nur vor, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Wiederholung konkret zu besorgen ist. Die abstrakte Wiederholungsgefahr in einem anderen, zukünftigen Verfahren kann ein Feststellungsinteresse nicht begründen. Eine "Musterfeststellungsklage" kennt das Vergaberecht nicht.

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IBRRS 2018, 2267
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VergabeVergabe
Mehrere Haupt-, Doppel- oder Nebenangebote: Was ist vergaberechtlich (un-)zulässig?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.06.2018 - 3 VK LSA 33/18

1. Die Bieter sind berechtigt, zwei oder mehrere Hauptangebote abzugeben, wenn der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich festlegt, dass die Bieter nur ein Hauptangebot abgeben dürfen.

2. Technisch verschiedene Hauptangebote - etwa mit unterschiedlichen Fabrikaten - eines Bieters sind zulässig. Unzulässig hingegen sind Doppelangebote.

3. Von zwei oder mehreren Hauptangeboten zu unterscheiden sind Nebenangebote. Ein Nebenangebot liegt vor, wenn der Bieter vom vorgegebenen Leistungsverzeichnis abweicht bzw. eine andere Ausführung der ausgeschriebenen Leistung vorschlägt.




IBRRS 2018, 2262
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VergabeVergabe
Fehlende Erklärung zu ILO-Kernarbeitsnormen ist nachzufordern!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.05.2018 - 3 VK LSA 31/18

1. Eine körperlich fehlende Erklärung bzw. Nachweis (hier: fehlende Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen) muss der öffentliche Auftraggeber nachfordern.

2. Die Nachforderungspflicht gilt auch für fehlende Seiten der Bewerbererklärung im Angebot der Bieter.

3. Der Ausschluss von Angeboten ohne vorherige Nachforderung körperlich fehlender Erklärungen und Nachweise ist vergaberechtswidrig.

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IBRRS 2018, 2745
VergabeVergabe
Ist das Einräumen von Fischereirechten ausschreibungspflichtig?

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.02.2018 - VK 1-31/17

1. Ein gemischter Vertrag, der Elemente eines Pachtvertrages und eines Dienstleistungsvertrages beinhaltet, ist nur dann ausschreibungsfrei, wenn es sich bei dem Dienstleistungsanteil um eine unwesentliche Nebenabrede handelt. Auch die bloße Vermietung oder Verpachtung unterliegt nicht dem Vergaberechtsregime.*)

2. Bei der Einräumung von Fischereirechten kann es sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession oder um die Vergabe eines Dienstleistungsauftrags handelt. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls.*)

3. Die Übertragung nur eines beschränkten Betriebsrisikos kann für die Annahme einer Dienstleistungskonzession ausreichend sein. Die Frage, ob das Betriebsrisiko auf den Auftragnehmer übergeht, ist objektiv auf der Basis der Vergabeunterlagen und nicht subjektiv nach der betriebswirtschaftlichen Ausgangslage des Antragstellers zu beurteilen.*)

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IBRRS 2018, 2393
VergabeVergabe
Auftrag ohne wirtschaftliches Risiko: Konzession oder Dienstleistungsauftrag?

OLG Koblenz, Beschluss vom 10.07.2018 - Verg 1/18

1. Trotz Bejahung eines konzessionstypischen Entgelts im Sinne des § 105 Abs. 1 GWB liegt ausnahmsweise keine Konzession, sondern ein nicht unter das Konzessionsrecht fallender öffentlicher Auftrag vor, wenn den Auftragnehmer kein Betriebsrisiko wirtschaftlicher Art trifft.*)

2. Zu den „normalen Betriebsbedingungen“ im Sinne des § 105 Abs. 2 GWB gehört auch die weitgehend kostenfreie Leistungserbringung durch ehrenamtliche Vereinsarbeit, wenn sie unabhängig von der Person des Auftragnehmers „branchentypisch“ ist.*)

3. Den Auftragnehmer trägt kein Betriebsrisiko, wenn die zu erwartenden Einnahmen aus der Nutzung der Leistung die voraussichtlichen Ausgaben des Auftragnehmers deutlich übersteigen und deshalb nach menschlichem Ermessen rote Zahlen während der Vertragslaufzeit ausgeschlossen werden können.*)

4. Lässt die Leistungsbeschreibung in Verbindung mit der vom Auftraggeber gewählten Verfahrensgestaltung die Einreichung zuschlagsfähiger Angebote nicht zu mit der Folge, dass das Vergabeverfahren auch nach der Beseitigung der zum Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens gemachten Vergaberechtsverstöße nicht mit einem vergaberechtskonformen Zuschlag beendet werden könnte, kann dieser Mangel ausnahmsweise auch von Amts wegen aufgegriffen werden.*)

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IBRRS 2018, 2265
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Angebotswertung muss nachvollziehbar sein!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.03.2018 - 3 VK LSA 08/18

Verschiebt der Auftraggeber technische Details in die Zuschlagskriterien, um daraus eine Wertung der Angebote vorzunehmen, die in dieser Form von den Bietern nicht nachvollzogen werden kann, ist das Vergabeverfahren intransparent und zu wiederholen.




IBRRS 2018, 2387
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Technische Spezifikationen: Bieter muss Gleichwertigkeit im Angebot nachweisen!

EuGH, Urteil vom 12.07.2018 - Rs. C-14/17

Art. 34 Abs. 8 der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste ist dahin auszulegen, dass, wenn sich die technischen Spezifikationen in den Auftragsunterlagen auf eine bestimmte Marke, Herkunft oder Produktion beziehen, der Auftraggeber vom Bieter verlangen muss, bereits in seinem Angebot den Nachweis der Gleichwertigkeit der von ihm angebotenen Erzeugnisse mit den in den genannten technischen Spezifikationen angeführten Produkten zu erbringen.*)




IBRRS 2018, 2156
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann sind Vergaberechtsverstöße bei komplexen Aufträgen "erkennbar"?

VK Lüneburg, Beschluss vom 14.05.2018 - VgK-11/2018

1. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe bzw. Bewerbung im Teilnahmewettbewerb gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

2. Bei der Feststellung der Erkennbarkeit ist auf einen objektiven Maßstab abzustellen. Nicht Vergaberechtsexperten, sondern die Bieter prägen den objektiven Empfängerhorizont, aus dem die Erkennbarkeit zu beurteilen ist.

3. Für die Erkennbarkeit von etwaigen Verstößen und die Rügeverpflichtung sind die Besonderheiten des jeweiligen Vergabeverfahrens von Bedeutung. Ein Bewerber, der sich um einen hoch komplexen Auftrag bewirbt, muss die Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen besonders aufmerksam lesen und sich an den Auftraggeber wenden, wenn Zweifel aufkommen.




IBRRS 2018, 2261
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Änderung der Mengenangaben führt zum Angebotsausschluss!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.05.2018 - 3 VK LSA 25/18

Eine Änderung von Mengenangaben in der selbstgefertigten Abschrift oder der Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses stellt eine Änderung der Vergabeunterlagen dar und führt zum zwingenden Angebotsausschluss.

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IBRRS 2018, 2384
VergabeVergabe
Grundsatz "kein dulde und liquidiere" auch im Vergaberecht?

LG Hildesheim, Urteil vom 13.06.2017 - 3 O 157/13

(ohne)

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IBRRS 2018, 2260
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Formblätter zur Preiskalkulation sind keine Preisangaben!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.03.2018 - 3 VK LSA 11/18

1. Fehlende Erklärungen müssen nachgefordert werden.

2. Eine entgegen den Vorgaben der Ausschreibung nicht eingereichte Anlage zu einem Formblatt ist eine fehlende, vom Auftraggeber nachzufordernde Erklärung.

3. Formblätter zur Preiskalkulation sind keine Preisangaben, sondern dienen lediglich als Grundlage für die Beurteilung der Angemessenheit der Angebotspreise.