Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
10832 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2018
IBRRS 2018, 2076VK Bund, Beschluss vom 03.06.2018 - VK 2-44/18
1. Öffentliche Aufträge werden nur an geeignete Unternehmen vergeben. Geeignet ist ein Unternehmen, wenn es die dementsprechend vom öffentlichen Auftraggeber festgelegten Kriterien u. a. zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erfüllt.
2. Um festzustellen, ob ein Bieter geeignet ist, hat der öffentliche Auftraggeber auf der Grundlage der ihm zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung verfügbaren Informationen eine in die Zukunft auf die mögliche Auftragsausführung gerichtete Prognose vorzunehmen.
3. Der Auftraggeber hat die Angebote der Bieter auszuwählen, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheiten bietet, was bedeutet, dass sie u. a. die erforderliche Leistungsfähigkeit besitzen müssen.
4. In einem offenen Verfahren kann die Eignungsprüfung nach der Prüfung der Angebote erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass die anschließende Prüfung der Einhaltung der Eignungsanforderungen unparteiisch und transparent erfolgt (hier verneint).
VolltextIBRRS 2018, 2063
VK Bund, Beschluss vom 07.05.2018 - VK 2-38/18
1. Ist der Preis des Angebots im Verhältnis zur zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, muss der öffentliche Auftraggeber die Zusammensetzung des Angebots prüfen.
2. Der Auftraggeber genügt seiner Aufklärungspflicht auch dann, wenn er erst aufgrund einer Rüge sachgerechte Fragen zur Preisprüfung stellt.
3. Eine Aufklärungsfrist von einem Tag zum nächsten ist unangemessen kurz.
VolltextIBRRS 2018, 1880
OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.05.2018 - 11 Verg 4/18
Der Auftraggeber kann von einer losweisen Vergabe absehen, wenn sich eine Gesamtvergabe nach umfassender, sorgfältiger und dokumentierter Interessenabwägung zwischen den Vor- und Nachteilen einer Fachlosvergabe im Vergleich zur Gesamtvergabe als technisch und wirtschaftlich vorteilhaft erweist.
IBRRS 2018, 2002
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.11.2017 - 3 VK LSA 86/17
1. Eine Bindefriständerung stellt eine Änderung der Vergabeunterlagen dar und führt zwingend zum Ausschluss des Angebots.
2. Der öffentliche Auftraggeber hat ungewöhnlich niedrige Angebote, auf die der Zuschlag erfolgen soll, zu überprüfen. Im Rahmen dieser Überprüfung ist der Bieter verpflichtet, die ordnungsgemäße Kalkulation nachzuweisen. Kommt der Bieter dieser Verpflichtung nicht nach, ist er vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen.
3. Als Maßstab für die Ermittlung eines angemessenen Preises kommen insbesondere Angebote anderer Anbieter, Daten aus anderen Ausschreibungen, von Konkurrenzanbietern gebotene Einheitspreise, bisher für vergleichbare Leistungen vom Auftraggeber gezahlte oder ihm angebotene Preise, eigene Kostenschätzungen der Vergabestelle, Grobkalkulationen beratender Ingenieurbüros, aber auch Ergebnisse aus einem anschließenden Vergabeverfahren in Betracht.
VolltextIBRRS 2018, 2000
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.06.2017 - 2 VK LSA 11/17
1. Vergabeverstöße, die bereits in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen.
2. Hat ein Nachprüfungsantrag voraussichtlich keinen Erfolg, weil der Bieter seiner Rügeobliegenheit nicht nachgekommen ist, hat das Interesse der Allgemeinheit an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens Vorrang vor dem Interesse des Bieters an einem Erhalt des Primärrechtsschutzes.
3. Der Zuschlag darf vorzeitig erteilt werden, wenn bei einer weiteren Verzögerung der Baumaßnahme die Herbstwanderung geschützter Amphibien gefährdet wird.
VolltextIBRRS 2018, 2001
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.06.2017 - 3 VK LSA 35/17
1. Ein nicht präqualifizierter Bieter hat mit dem Angebot die Eigenerklärung zur Eignung abzugeben.
2. Verlangt der Auftraggeber zur Prüfung der Eignung drei bestätigte Referenzen aus den letzten drei Geschäftsjahren, ist das Angebot eines Bieters, der nur eine Referenz vorlegt, zwingend auszuschließen.
VolltextIBRRS 2018, 1995
VK Bund, Beschluss vom 18.04.2018 - VK 2-32/18
Der öffentliche Auftraggeber darf Angebote, die wegen widersprüchlicher Angaben an sich ausschlusswürdig bzw. -bedürftig sind, nicht ohne Weiteres von der Wertung ausnehmen, ohne den von einem Ausschluss seines Angebots bedrohten Bieter zuvor zu einer Aufklärung über den Inhalt des Angebots aufgefordert und ihm Gelegenheit gegeben zu haben, den Tatbestand der Widersprüchlichkeit nachvollziehbar auszuräumen.
IBRRS 2018, 1994
VK Bund, Beschluss vom 02.05.2018 - VK 1-35/18
1. Werden voneinander unabhängige Ausschreibungen mit jeweils individuellen Anforderungen durchgeführt, dürfen jeweils unterschiedliche Prüfergruppen eingesetzt werden.
2. Kommen Mitglieder der Prüfkommission übereinstimmend zu einem Ergebnis, muss dieses nicht näher begründet werden. Bei unterschiedlichen Bewertungen der Prüfer muss der gemeinsame Willensbildungsprozess nachvollziehbar dokumentiert werden.
3. Auch im Bereich der VSVgV dürfen aus Wettbewerbs- und Gleichbehandlungsgründen kein Unterlagen nachgefordert werden, die die Wirtschaftlichkeit der Angebote betreffen.
VolltextIBRRS 2018, 1998
VK Hessen, Beschluss vom 24.05.2018 - 69d-VK-27/2017
1. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vergabeverfahren aufgrund nachträglicher wesentlicher Änderungen der Grundlagen des Vergabeverfahrens aufzuheben (§ 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VgV).
2. Eine nachträgliche wesentliche Änderung des Beschaffungsbedarfs liegt dann vor, wenn es für den Auftraggeber objektiv sinnlos oder unzumutbar ist, am ursprünglichen Beschaffungsbedarf festzuhalten und diese Umstände erst nach Einleitung des Vergabeverfahrens eintreten (hier: gesetzliche Änderung der Rahmenbedingungen für Flüchtlingserstaufnahmeeinrichtungen).
3. Die Wesentlichkeit der Änderungen ergibt sich dabei nicht nur aus der Einzelbewertung der Änderungen, sondern darüber hinaus aus der Summe der vielen Änderungen.
VolltextIBRRS 2018, 4084
VK Bund, Beschluss vom 15.05.2018 - VK 2-30/18
Löst der Auftraggeber mit einer aktiven Förderpflicht eine Lenkung hin auf das Produkt aus, das Gegenstand der Liefervereinbarung ist, trifft er indirekt eine Auswahlentscheidung. Das kommt einem öffentlichen Auftrag gleich, so dass das Vergaberecht anzuwenden ist.
VolltextVPRRS 2018, 0198
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01.06.2017 - 2 VK LSA 22/16
1. Ist zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht gewiss, ob ein angebotenes Sondernutzungsentgelt überhaupt bzw. in welcher Höhe zum Tragen kommt, handelt es sich um ein mit einem Vorbehalt versehenes Angebot, das rechtmäßig ausgeschlossen werden kann.
2. Ein Nebenangebot erfüllt nicht die vorgegebenen Mindestbedingungen (hier: Lieferung von Nahwärme zur Raumheizung, Warmwasserbereitung), wenn es vorsieht, dass der Auftraggeber Pächter der Wärmeanlage wird und zusätzlich die Wärmeträger beschafft.
VolltextIBRRS 2018, 1997
EuGH, Urteil vom 19.04.2018 - Rs. C-65/17
1. Ein öffentlicher Auftraggeber ist bei der Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags, der unter Art. 9 der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18.06.1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge in der durch die Richtlinie 97/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.10.1997 geänderten Fassung fällt und für den daher grundsätzlich nur die Art. 14 und 16 dieser Richtlinie gelten, gleichwohl auch verpflichtet, die Grundregeln und die allgemeinen Grundsätze des AEU-Vertrags, insbesondere die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit sowie die daraus folgende Pflicht zur Transparenz, zu beachten, sofern dieser Auftrag zum Zeitpunkt der Vergabe einen eindeutig grenzüberschreitenden Bezug hat, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist.*)
2. Art. 27 Abs. 3 der Richtlinie 92/50 ist dahin auszulegen, dass er nicht für öffentliche Aufträge über Dienstleistungen des Anhangs IB dieser Richtlinie gilt.*)
VolltextIBRRS 2018, 1936
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.02.2017 - 2 VK LSA 19/16
1. Leistungen sind nur dann dem Bewachungsgewerbe zuzuordnen, wenn sie der Gefahrenabwehr dienen. Die erforderliche Erlaubnis soll zum Schutz der Allgemeinheit gerade dazu dienen, sicher zu stellen, dass die Wachleute insbesondere für das Einschreiten gegen Dritte rechtlich, menschlich und technisch geschult sind.
2. Stellt eine bewachungsähnliche Tätigkeit die bloße Erfüllung einer Nebenpflicht aus einem anderen Vertragsverhältnis dar, ist keine Bewachung anzunehmen.
3. Besteht der Schwerpunkt der Leistungen in Tätigkeiten wie dem Empfang von Besuchern, der Entgegennahme und Weiterleitung von Gesprächen, der Schlüsselausgabe und -rücknahme, der Annahme des Posteingangs etc., liegt keine Bewachungstätigkeit vor.
4. Nur derjenige, dessen Chancen auf Erlangung des Auftrags durch die Zuschlagsentscheidung geschmälert sein können, wird durch ein fehlerhaftes Vergabeverfahren in seinen Rechten beeinträchtigt. Steht fest, dass der Bieter selbst bei ordnungsgemäßer Korrektur des Vergabeverfahrens den Zuschlag nicht erhalten kann, ist sein Nachprüfungsantrag unbegründet.
VolltextIBRRS 2018, 2003
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.12.2017 - 2 VK LSA 18/17
1. Die Rüge dient dazu, dem Auftraggeber Gelegenheit zu geben, rechtliche Mängel im Vergabeverfahren zu prüfen und gegebenenfalls Fehler zu korrigieren.
2. Ihre Streitvermeidungsfunktion kann die Rüge nur erfüllen, wenn die Rüge vor Stellung des Nachprüfungsantrags erfolgt.
3. Nach Sinn und Zweck der Rügeobliegenheit kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Übermittlung des Nachprüfungsantrags an den Auftraggeber gemäß § 163 Abs. 2 Satz 3 GWB, sondern auf die Antragstellung bei der Vergabekammer an.
VolltextIBRRS 2018, 4292
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.05.2018 - Verg 58/17
1. Über die Notwendigkeit für den öffentlichen Auftraggeber, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist nicht schematisch, sondern auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls zu entscheiden.
2. Dabei ist insbesondere in Betracht zu ziehen, ob sich das Nachprüfungsverfahren auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen nebst den zugehörigen Vergabevorschriften konzentriert hat. In einem solchen Fall ist die Zuziehung eines Rechtsanwalts durch den Auftraggeber im Allgemeinen nicht erforderlich.
3. Die Beteiligung eines Rechtsanwalts kann notwendig sein, wenn sich im Nachprüfungsverfahren darüber hinaus nicht einfach gelagerte Rechtsfragen, insbesondere verfahrensrechtlicher oder solcher Art stellen, die auf einer höheren Rechtsebene als jener der Vergabeordnungen zu entscheiden sind. Eine kleinliche Beurteilung ist unangebracht.
4. Ergänzend kann bei der Beurteilung auch die Komplexität des Sachverhalts sowie die Bedeutung und das Gewicht des Auftrags für den Auftraggeber berücksichtigt werden, ebenso wie der Umstand, inwieweit die Vergabestelle über geschultes Personal und Erfahrung mit Vergabeverfahren verfügt. Schließlich kann der Gesichtspunkt der so genannten prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung der Rechtsfrage einfließen.
VolltextIBRRS 2018, 1985
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.04.2018 - Verg 28/17
1. Eine in einem wettbewerblich geprägten Umfeld tätige Messegesellschaft in Form einer juristischen Person des privaten Rechts (hier: GmbH), an der eine Kommune und das Land beteiligt sind, ist ein öffentlicher Auftraggeber, wenn faktisch kein Insolvenzrisiko besteht.
2. Voraussetzung einer wirksamen Selbstreinigung ist u.a., dass der Bieter die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.
IBRRS 2018, 1934
VK Westfalen, Beschluss vom 20.03.2018 - VK 1-37/17
1. Der öffentliche Auftraggeber kann nicht dazu gezwungen werden, den Zuschlag auf ein Angebot zu erteilen. Das gilt unabhängig davon, ob ein Aufhebungsgrund vorliegt oder nicht.
2. Setzt der Auftraggeber unter Missbrauch seiner Gestaltungsmöglichkeiten nur den Schein einer Aufhebung, um dem ihm genehmen Bieter den Auftrag zuzuschieben, obwohl dieser nicht das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, haben die übrigen Bieter einen Anspruch auf Fortsetzung des Vergabeverfahrens und auf die Zuschlagserteilung.
3. Sind die Gründe für die Aufhebung nicht nachvollziehbar, auch weil die Dokumentation widersprüchlich ist, ist das Nachschieben von Aufhebungsgründen manipulativ und vergaberechtlich unzulässig.
VolltextIBRRS 2018, 1923
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.04.2018 - 15 Verg 1/18
Erweckt ein Beigeladener durch eine Erklärung im Verfahren vor der Vergabekammer (hier: Bauaufzug werde durch einen Dritten aufgestellt) Zweifel an seiner Eignung, entspricht es billigem Ermessen, ihm die Kosten des Verfahrens über den Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde einschließlich der notwendigen Kosten der Antragstellerin aufzuerlegen.
VolltextIBRRS 2018, 1984
VK Hessen, Beschluss vom 07.09.2017 - 69d-VK-25/2017
(ohne)
VolltextIBRRS 2018, 1925
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.09.2017 - 2 VK LSA 09/17
1. Für die Erhebung einer Rüge ist das Wissen um einen Sachverhalt, der einen Vergaberechtsverstoß darstellt, aus subjektiver Sicht des Bieters entscheidend für den Beginn der 10-Tage-Frist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
2. Ergibt sich aus der Bekanntmachung unmissverständlich, dass für die elektronische Erfassung und Übermittlung der Zustelldaten kein eigenes Fachlos gebildet wurde, sondern dass dies eine Teilleistung von Los zwei darstellt, hatte der Bieter tatsächliche Kenntnis von diesem Sachverhalt.
VolltextVPRRS 2018, 0184
VK Bund, Beschluss vom 15.02.2018 - VK 1-161/17
1. Der Auftraggeber hat bei Rahmenvereinbarungen das Auftragsvolumen lediglich so genau wie möglich zu ermitteln und bekannt zu geben, muss es aber nicht abschließend festlegen.
2. Um die Abgabe wettbewerblich vergleichbarer Angebote zu gewährleisten, muss der Auftraggeber hinsichtlich des Auftragsumfangs daher nur diejenigen Angaben machen, über die er verfügt oder die von ihm in zumutbarer Weise zu beschaffen sind und die die Bieter für eine seriöse Angebotskalkulation benötigen.
3. Kalkulationsrisiken, die bei Rahmenvereinbarungen im Allgemeinen und bei Rahmenvereinbarungen im Gesundheitswesen im Speziellen auftreten, sind zumutbar und daher vergaberechtlich nicht zu beanstanden.
VolltextIBRRS 2018, 1890
VK Nordbayern, Beschluss vom 09.05.2018 - RMF-SG21-3194-3-10
1. Gem. § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV ist eine Addition der Kostenschätzungen bei Planungsleistungen für Lose über gleichartige Leistungen vorzunehmen. Das Kriterium der "Gleichartigkeit" der Planungsleistungen bezieht sich auf die wirtschaftliche und technische Funktion der Planungsleistungen.*)
2. Bei einem Kindergarten handelt es sich nicht um eine hochkomplexe oder hochtechnische Anlage, so dass hier von Einzelplanungsgewerken ausgegangen werden kann. Eine Anlage mit durchschnittlicher Komplexität, wie es ein Kindergarten darstellt, erfordert standardmäßig eine Integration der anderen Planungsleistungen. Diese Integrationsleistung alleine ist nicht schon an sich als funktionelle, wirtschaftliche und technische Einheit der einzelnen Planungsleistungen zu sehen. Vielmehr bedarf es darüber hinaus einer besonderen engen Verzahnung, die ggf. bei hochkomplexen oder hochtechnischen Anlagen vorliegen kann.*)
IBRRS 2018, 1922
VK Bund, Beschluss vom 30.04.2018 - VK 2-34/18
1. Angebote, bei denen Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, sind von der Wertung auszuschließen. Ein Bieter nimmt unzulässige Änderungen an den Vergabeunterlagen vor, wenn er in seinem Angebot von den in den Vergabeunterlagen gemachten Vorgaben abweicht.
2. Die Vergabeunterlagen umfassen alle Angaben, die erforderlich sind, um dem Bieter eine Entscheidung zur Teilnahme am Vergabeverfahren zu ermöglichen. Sie bestehen insbesondere aus der Beschreibung der Einzelheiten der Durchführung des Verfahrens, einschließlich der Angabe der Eignungs- und Zuschlagskriterien.
3. Die Vorlage eines Personalkonzepts, wonach als Mindestanforderung "eine Teamstärke von mindestens 10 Personen (bei Vollzeitbeschäftigung), ... die für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen", gefordert wird, schließt es aus, Mitarbeiter als Vollzeitkräfte im Personalkonzept anzusetzen, deren Verfügbarkeit im Auftragsfall nicht gesichert ist.
VolltextIBRRS 2018, 1889
VK Südbayern, Beschluss vom 20.04.2018 - Z3-3-3194-1-59-12/17
1. Die Problematik, inwieweit Eignungskriterien auch durch Verlinkung aus der Bekanntmachung bekannt gegeben werden können, ist für Bieter derzeit regelmäßig nicht erkennbar i.S.d. § 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB.*)
2. Auch bei einem im Vergaberecht regelmäßig tätigen Rechtsanwalt kann nicht ohne weiteres unterstellt werden, dass er sämtliche denkbaren Rechtsprobleme eines Vergabeverfahrens positiv in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB erkennt.*)
3. Für die wirksame Bekanntmachung der Eignungskriterien gem. § 122 Abs. 4 Satz 2 GWB und der Unterlagen zum Nachweis der Eignung gem. § 48 Abs. 1 VgV reicht es nicht aus, wenn lediglich auf die Startseite einer Vergabeplattform verwiesen wird, wo der Bieter sich die entsprechenden Unterlagen aus zahlreichen dort gespeicherten Vergabeverfahren möglicherweise heraussuchen kann.*)
4. Mindestanforderungen an die Eignung müssen für die Bieter eindeutig als solche erkennbar sein.*)
5. Sind aufgrund eines Bekanntmachungsdefizits keine Mindestanforderungen an die Eignung wirksam ins Verfahren eingeführt, hat die Vergabestelle eigenverantwortlich zu entscheiden, ob sie im betroffenen Vergabeverfahren den Zuschlag erteilen kann, oder den Fehler der unzureichenden Bekanntmachung der Eignungsanforderungen durch eine Rückversetzung des Verfahrens in den Stand vor Vergabebekanntmachung und der Erstellung einer überarbeiteten Bekanntmachung korrigieren muss.*)
VolltextIBRRS 2018, 1885
OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.10.2017 - 11 Verg 13/17
1. Die Gestattung des vorzeitigen Zuschlags darf nur in besonderen Ausnahmefällen erfolgen, wenn ein dringendes Interesse besteht, das deutlich das Interesse an einer ordnungsgemäßen Durchführung des Nachprüfungsverfahrens übersteigt.
2. Allein die mangelnde Erfolgsaussicht eines Nachprüfungsantrags für sich genommen rechtfertigt die Gestattung des vorzeitigen Zuschlags noch nicht; erforderlich ist vielmehr, dass ein besonderes Beschleunigungsinteresse des Auftraggebers hinzutritt.
VolltextIBRRS 2018, 1683
OLG Naumburg, Urteil vom 18.08.2017 - 7 U 17/17
1. Ein Bieter muss nur dann auf Mängel der Ausschreibungsunterlagen hinweisen, wenn er die Ungeeignetheit der Ausschreibung vor Vertragsabschluss positiv erkennt bzw. etwaige Unstimmigkeiten und Lücken des Leistungsverzeichnisses klar auf der Hand liegen.
2. Über die von ihm erkannten und offenkundigen Mängel der Vergabeunterlagen muss der Bieter den Auftraggeber dann aufklären, wenn diese ersichtlich ungeeignet sind, das mit dem Vertrag verfolgte Ziel zu erreichen.
VolltextIBRRS 2018, 1847
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.12.2017 - 3 VK LSA 88/17
1. Der öffentliche Auftraggeber hat ungewöhnlich niedrige Angebote, auf die der Zuschlag erfolgen soll, zu überprüfen. Im Rahmen dieser Überprüfung ist der Bieter verpflichtet, die ordnungsgemäße Kalkulation nachzuweisen. Kommt er dem nicht nach, ist er vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen.
2. Der Auftraggeber muss im Rahmen der Preisaufklärung nicht den Nachweis der Unangemessenheit erbringen. Der Bieter trägt die Beweislast dafür, die Zweifel des Auftraggebers zu entkräften.
3. Ein schwerwiegender, nicht vorhersehbarer Grund, der die sanktionslose Aufhebung der Ausschreibung rechtfertigt, kann darin liegen, dass der Auftraggeber beschließt, von dem Beschaffungsvorhaben endgültig Abstand zu nehmen.
IBRRS 2018, 4080
VK Bund, Beschluss vom 18.04.2018 - VK 2-28/18
Die vom Auftraggeber bekannt gegebenen Wertungskriterien müssen in sich konsistent sein, um eine taugliche Grundlage für die Zuschlagsentscheidung darzustellen.
VolltextIBRRS 2018, 1844
EuGH, Urteil vom 03.05.2018 - Rs. C-376/16
1. Der öffentliche Auftraggeber hat alle Bewerber oder Bieter, deren Bewerbung oder Angebot abgelehnt wurde, über die Gründe für die Ablehnung zu unterrichten und die Merkmale und Vorteile seines Angebots sowie den Namen des Auftragnehmers allen Bietern mitzuteilen, die ein anforderungsgemäßes Angebot eingereicht und schriftlich um diese Mitteilung ersucht haben.
2. Vom öffentlichen Auftraggeber kann aber nicht verlangt werden, dass er einem Bieter, dessen Angebot nicht ausgewählt wurde, neben den Gründen für die Ablehnung des Angebots eine detaillierte vergleichende Analyse des ausgewählten Angebots und des Angebots des abgelehnten Bieters übermittelt.
3. Ebenso wenig ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, einem abgelehnten Bieter eine vollständige Kopie des Bewertungsberichts auszuhändigen.
IBRRS 2018, 1843
Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 16.05.2018 - Rs. C-124/17
1. Art. 80 Richtlinie 2014/25/EU i.V.m. Art. 57 Abs. 6 Unterabs. 2 Richtlinie 2014/24/EU
- steht dem entgegen, dass ein Wirtschaftsteilnehmer, der trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes seine Zuverlässigkeit nachweisen will, aktiv mit dem öffentlichen Auftraggeber zusammenarbeiten muss, um die Tatsachen und die Umstände, unter denen er als Mittäter an Vereinbarungen zur Verfälschung des Wettbewerbs beteiligt war, umfassend aufzuklären, wenn dieser Wirtschaftsteilnehmer bereits aktiv mit der Wettbewerbsbehörde, die diese Tatsachen untersucht und geahndet hat, zusammengearbeitet und deren Umstände umfassend geklärt hat;
- steht dem nicht entgegen, dass ein Mitgliedstaat diese aktive Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Auftraggeber als Voraussetzung dafür, dass der Wirtschaftsteilnehmer seine Zuverlässigkeit nachweist und nicht vom Vergabeverfahren ausgeschlossen wird, verlangt, wenn es sich um rechtswidrige Verhaltensweisen handelt, bei denen der öffentliche Auftraggeber selbst die betreffenden Tatsachen und Umstände feststellen muss.*)
2. Liegt im Hinblick auf einen Wirtschaftsteilnehmer ein in Art. 57 Abs. 4 Buchst. d der Richtlinie 2014/24 vorgesehener Ausschlussgrund vor, weil er Vereinbarungen getroffen hat, die auf eine Verzerrung des Wettbewerbs abzielen und die bereits Gegenstand einer Sanktionsentscheidung waren, ist der höchstzulässige Ausschlusszeitraum ab dem Datum dieser Entscheidung zu berechnen.*)
VolltextIBRRS 2018, 1819
OLG Rostock, Beschluss vom 21.07.2017 - 17 Verg 2/17
Nimmt der beigeladene Bestbieter zu dem (erfolgreichen) Nachprüfungsantrag des antragstellenden Bieters ausführlich mit dem Ziel Stellung, den Auftraggeber zu unterstützen, ist von einem (anteiligen) Unterliegen auch dann auszugehen, wenn er keinen Antrag gestellt hat.
VolltextIBRRS 2018, 1840
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2018 - Verg 40/17
1. Die Vorschrift des § 20 Abs. 3 VgV ist, soweit sie Fristverlängerungen vorsieht, bieterschützend.
2. Zumindest in den Fällen einer wesentlichen Änderung an den Vergabeunterlagen ist § 20 Abs. 3 VgV auf die Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen entsprechend anzuwenden.
3. Der Begriff der „wesentlichen Änderung“ in § 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 VgV ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls objektiv zu bestimmen.
IBRRS 2018, 1827
VK Südbayern, Beschluss vom 19.04.2018 - Z3-3-3194-1-61-12/17
1. Voraussetzung für die Präklusionswirkung des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist aufgrund des Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 sowie Anhang V. Teil C. Ziff. 25 der Richtlinie 2014/24/EU, dass ein entsprechender Hinweis des Auftraggebers in der Bekanntmachung im Amtsblatt der EU erfolgt ist.*)
2. Hat ein Unternehmen eine Rüge erhoben, kann dessen Anspruch auf Nachprüfung in aller Regel nicht verwirken. Hat es der Auftraggeber unterlassen, in ausreichender Form auf die Rechtswirkungen des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hinzuweisen, muss er bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens jederzeit noch damit rechnen, dass ein Nachprüfungsantrag gestellt wird.*)
3. Eine fehlende weitere Unterschrift in einem Angebot, das nach den Vorgaben des Auftraggebers (im Regelfall überflüssigerweise) an mehreren Stellen zu unterzeichnen ist, führt nicht automatisch zum zwingenden Ausschluss des betreffenden Angebots gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 53 Abs. 6 und Abs. 7 VgV. Vielmehr ist das Angebot der Beigeladenen gem. §§ 133, 157 BGB auszulegen, ob sein Inhalt vollumfänglich von den vorhandenen Unterschriften erfasst wird.*)
IBRRS 2018, 1727
VK Bund, Beschluss vom 02.03.2018 - VK 1-9/18
1. Im Anwendungsbereich der SektVO kann der Auftraggeber den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen.
2. Der Auftraggeber ist an die in der Bekanntmachung und seinem Nachforderungsschreiben vorgegebenen Angebotsbedingungen grundsätzlich gebunden und kann nachträglich nicht auf die zuvor bekanntgemachten Erklärungen und Nachweise verzichten.
3. Konsequenz des erfolglosen Verstreichens der Nachfrist ist der Ausschluss des Bieters.
VolltextIBRRS 2018, 1713
VK Bund, Beschluss vom 19.03.2018 - VK 1-13/18
1. Der öffentliche Auftraggeber hat fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern. Der Begriff der "Erklärungen oder Nachweise" ist dabei weit auszulegen und umfasst alle vom Bieter geforderten Angaben und Unterlagen, selbst wenn diese die Wettbewerbsstellung des Bieters beeinflussen können.
2. Die fehlende Angabe von den Bietern verlangter bauzeitabhängiger Kosten ist dementsprechend nachzufordern.
3. Für die Erkennbarkeit eines Vergaberechtsverstoßes kommt es auf die Erkenntnismöglichkeit des konkreten Unternehmens bei Anwendung üblicher Sorgfalt an. Die Erkennbarkeit muss sich sowohl auf die den Verstoß begründenden Tatsachen als auch auf deren rechtliche Beurteilung beziehen.
4. Bei der Frage, ob und wieweit eine Nachforderungspflicht im Einzelfall besteht, handelt es sich um eine komplexe Rechtsfrage. Die Erkennbarkeit eines damit zusammenhängenden Rechtsfehlers kann einer Tiefbaufirma, die keinen Juristen beschäftigt, nicht entgegen gehalten werden.
IBRRS 2018, 1715
VK Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.12.2017 - VK 2-25/17
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2018, 1686
VK Bund, Beschluss vom 30.04.2018 - VK 2-18/18
1. Soweit sich Bieter bzw. Bietergemeinschaften zum Nachweis ihrer beruflichen Erfahrung auf von Konzerngesellschaften in der Vergangenheit durchgeführte Bauprojekte berufen, unterfällt diese Möglichkeit grundsätzlich der Eignungsleihe, soweit diese Unternehmen nicht ohnehin als Nachunternehmer eingesetzt worden sind.
2. Ein Bieter kann sich nur dann auf Einrichtungen und Mittel eines anderen Unternehmens berufen, wenn er nachweist, dass diese Einrichtungen und Mittel ihm tatsächlich zur Verfügung stehen.
3. Aus der bloßen Zugehörigkeit zu einem Unternehmensverbund ergibt sich noch keine Verfügungsmöglichkeit des Bewerbers über die Mittel anderer Mitglieder des Unternehmensverbunds.
VolltextIBRRS 2018, 1718
OLG Koblenz, Beschluss vom 23.05.2018 - Verg 2/18
1. Der Ablauf der Bindefrist für das Angebot des Antragstellers in kein erledigendes Ereignis im Sinne des § 168 Abs. 2 Satz 2 GWB.*)
2. Das Interesse am Auftrag als Element der Antragsbefugnis ist eine Sachentscheidungsvoraussetzung, die bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in einem Nachprüfungsverfahren vorhanden sein muss und deren Wegfall dazu führt, dass ein zunächst zulässiger Nachprüfungsantrag unzulässig wird. *)
IBRRS 2018, 1672
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.11.2017 - 3 VK LSA 84/17
1. Gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A 2016 werden Bauleistungen in der Regel nach Einheitspreisen für technisch und wirtschaftlich einheitliche Teilleistungen, deren Menge nach Maß, Gewicht oder Stückzahl vom Auftraggeber in den Vertragsunterlagen anzugeben ist (Einheitspreisvertrag) vergeben.*)
2. Gemäß § 13 Abs. 4 VOB/A 2016 sind Preisnachlässe ohne Bedingungen an einer vom Auftraggeber in den Vergabeunterlagen bezeichneten Stelle aufzuführen. Wenn die Preisnachlässe an anderer Stelle aufgeführt sind, sind sie nicht zu werten, § 16d Abs. 4 VOB/A 2016 (BGH, IBR 2009, 223). Dies dient der Transparenz und Vergleichbarkeit der Angebote - auch für Mitbieter.*)
VolltextIBRRS 2018, 1678
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.12.2017 - 3 VK LSA 99/17
1. An die erforderliche Schätzung des Auftragswerts durch den öffentlichen Auftraggeber dürfen zwar mit Blick auf den Prognosecharakter der Schätzung keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden. Die Schätzung ist hinzunehmen, wenn sie aufgrund der bei ihrer Aufstellung objektiv vorliegenden und erkennbaren Daten als vertretbar erscheint.*)
2. Dokumentationsmängel können allenfalls zum Erfolg des Nachprüfungsantrages führen, wenn gerade wegen dieser Mängel nicht auszuschließen ist, dass die Beanstandungen des Antragstellers begründet sind.*)
VolltextIBRRS 2018, 1677
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.12.2017 - 3 VK LSA 98/17
1. An die erforderliche Schätzung des Auftragswerts durch den öffentlichen Auftraggeber dürfen zwar mit Blick auf den Prognosecharakter der Schätzung keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden. Die Schätzung ist hinzunehmen, wenn sie aufgrund der bei ihrer Aufstellung objektiv vorliegenden und erkennbaren Daten als vertretbar erscheint.*)
2. Dokumentationsmängel können allenfalls zum Erfolg des Nachprüfungsantrages führen, wenn gerade wegen dieser Mängel nicht auszuschließen ist, dass die Beanstandungen des Antragstellers begründet sind.*)
VolltextIBRRS 2018, 1676
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.12.2017 - 3 VK LSA 97/17
1. An die erforderliche Schätzung des Auftragswerts durch den öffentlichen Auftraggeber dürfen zwar mit Blick auf den Prognosecharakter der Schätzung keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden. Die Schätzung ist hinzunehmen, wenn sie aufgrund der bei ihrer Aufstellung objektiv vorliegenden und erkennbaren Daten als vertretbar erscheint.*)
2. Dokumentationsmängel können allenfalls zum Erfolg des Nachprüfungsantrages führen, wenn gerade wegen dieser Mängel nicht auszuschließen ist, dass die Beanstandungen des Antragstellers begründet sind.*)
IBRRS 2018, 1709
OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.03.2018 - 11 Verg 16/17
1. Die Bevorzugung von Entsorgungskonzepten mit einer ortsnahen Entsorgungsanlage ist im Hinblick auf die damit verbundene Möglichkeit der Reduktion von Transportemissionen ein unter ökologischen Gesichtspunkten sachgerechtes Unterscheidungskriterium.*)
2. Die Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen unterfällt nicht dem Anwendungsbereich der Regelungen zum Mitwirkungsverbot in § 6 VgV.*)
IBRRS 2018, 1671
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.11.2017 - 3 VK LSA 83/17
1. Die Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung i.S.d. § 2 Abs. 1 VOL/A 2009 erfordern Angebote, die in jeder Hinsicht vergleichbar sind. Eine solche Vergleichbarkeit ist jedoch nur bei Angeboten mit identischen Vertragsleistungen gegeben.*)
2. Der Auftraggeber muss die Ausschreibung nicht so gestalten, dass sie in das Unternehmenskonzept bzw. die Produktpalette eines jeden möglichen Bieters passt. Er ist nicht verpflichtet, Produkte zu beschaffen, die seinem Bedarf nicht gerecht werden.*)
VolltextIBRRS 2018, 1632
VK Hessen, Beschluss vom 14.03.2018 - 69d-VK-25/2017
1. Bei einem unberechtigten Nachunternehmereinsatz handelt es sich um eine wesentliche Anforderung i.S.v. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB.
2. Kündigt der Auftraggeber dem Auftragnehmer wegen eines ungenehmigten Nachunternehmereinsatzes, kann er den Auftragnehmer von der Teilnahme an einem nachfolgenden Vergabeverfahren ausschließen.
VolltextIBRRS 2018, 1679
OLG Rostock, Beschluss vom 23.04.2018 - 17 Verg 1/18
1. Ein Selbstausführungsgebot und das damit verbundene Verbot der Einbindung von Unterauftragnehmern sind vergaberechtlich unzulässig.
2. Wenn der öffentliche Auftraggeber schon nicht vorschreiben darf, dass der künftige Auftragnehmer einen bestimmten Prozentsatz der Arbeiten selbst ausführen muss, dann darf er die Selbstausführung selbstverständlich auch nicht für wesentliche Teile vorschreiben.
IBRRS 2018, 1670
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.12.2017 - 3 VK LSA 92/17
Nach § 19 Abs. 4 LVG-SA findet eine Prüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer nicht statt, wenn der Auftragswert bei Leistungen ohne Umsatzsteuer einen Betrag von 50.000,00 Euro nicht übersteigt.*)
VolltextIBRRS 2018, 1669
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.12.2017 - 3 VK LSA 91/17
Nach § 19 Abs. 4 LVG-SA findet eine Prüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer nicht statt, wenn der Auftragswert bei Leistungen ohne Umsatzsteuer einen Betrag von 50.000,00 Euro nicht übersteigt.*)
VolltextIBRRS 2018, 1668
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.12.2017 - 3 VK LSA 90/17
Nach § 19 Abs. 4 LVG-SA findet eine Prüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer nicht statt, wenn der Auftragswert bei Leistungen ohne Umsatzsteuer einen Betrag von 50.000,00 Euro nicht übersteigt.*)
VolltextIBRRS 2018, 1667
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.12.2017 - 1 VK LSA 27/17
Ein anhängiges Nachprüfungsverfahren bzw. dessen Beschlussumsetzung rechtfertigt keine de-facto-Vergabe.
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