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Sachgebiet: Vergabe

10763 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2018

IBRRS 2018, 0977
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Angabe der Gründe für die Nichtberücksichtigung: Auftraggeber darf sich kurz fassen!

VK Nordbayern, Beschluss vom 23.01.2018 - RMF-SG21-3194-2-19

1. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegen den Auftraggeber gerügt werden. Ein Verstoß gegen das vergaberechtliche Gebot der produktneutralen Ausschreibung wird als erkennbar angesehen.*)

2. Nach § 134 Abs. 1 GWB hat der öffentliche Auftraggeber u.a. die Gründe für die Nichtberücksichtigung anzugeben. Hinter dem Erfordernis, die Gründe der Nichtberücksichtigung anzugeben, steht der Zweck, dem Bieter die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsschutzverfahrens zu ermöglichen. Dabei sollen die Anforderungen an die Begründung aber nicht überspannt werden. Der Auftraggeber darf sich kurz fassen. Der unterlegene Bieter muss eine auf den konkreten Einzelfall zugeschnittene Begründung für die Nichtberücksichtigung seines Angebots erhalten.*)

3. Als sog. "Kann-Vorschrift" listet § 124 GWB fakultative Ausschlussgründe auf. Das Beurteilungsermessen des öffentlichen Auftraggebers erstreckt sich nicht nur auf die Frage des Vorliegens des Ausschlussgrunds, sondern der Auftraggeber hat auch einen Ermessensspielraum, ob er von der Möglichkeit des Ausschlusses bei nachweislichem Vorliegen des Ausschlussgrunds auch tatsächlich Gebrauch machen will.*)

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IBRRS 2018, 0969
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftraggeber kann auch „riskante“ Leistungen ausschreiben!

VK Bund, Beschluss vom 14.02.2018 - VK 2-2/18

Das früher in der VOL/A bestehende Verbot einer Überbürdung ungewöhnlicher Wagnisse auf den Bieter/Auftragnehmer ist mit der Vergaberechtsreform des Jahres 2009 weggefallen und hat auch keine Renaissance in der Vergaberechtsreform 2016 erfahren. Die Vergabenachprüfungsinstanzen können daher lediglich unzumutbare Anforderungen an die Angebotserstellung, insbesondere der Kalkulation des Angebotspreises in den Vergabeunterlagen, prüfen und ggf. beanstanden.

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IBRRS 2018, 0894
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Der Grundsatz "kein dulde und liquidiere" gilt auch im Vergaberecht!

OLG Celle, Urteil vom 18.01.2018 - 11 U 121/17

1. Ein Bieter kann wegen eines Vergaberechtsverstoßes keinen Schadensersatz vor den Zivilgerichten geltend machen, wenn er zuvor keinen vergaberechtlichen Primärrechtsschutz in Anspruch genommen hat.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss des Vertrags stellt.

3. Vertragsbedingungen sind für eine Vielzahl von Verträgen bereits dann vorformuliert, wenn ihre dreimalige Verwendung beabsichtigt ist. Die Absicht der dreimaligen Verwendung ist auch dann belegt, wenn der Verwender die Klausel dreimal mit demselben Vertragspartner vereinbart.




Mit Beitrag
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Für bundesweite Versandaktionen ist ein Fachlos zu bilden!

VK Bund, Beschluss vom 29.01.2018 - VK 2-138/17

1. Die bundesweite Zustellung der Briefsendungen aus Sonderaktionen und die regionale Zustellung von Tagespost sind unterschiedliche Fachlose.

2. Eine unterlassene Fachlosbildung lässt sich nicht allein mit dem Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers rechtfertigen.

3. Lizensierte Briefdienstleister (§ 5 PostG) sind unabhängig von weiterer Tätigkeit für den Absender geeignet, auch Sendungen mit sensiblen Inhalten zu befördern.

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IBRRS 2018, 0473
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kommunale Wohnungsbaugesellschaften sind öffentliche Auftraggeber!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.12.2017 - VK 1-24/17

1. Bei der Auslegung des Tatbestandsmerkmals "im Allgemeininteresse liegende Aufgaben" ist der im Gesellschaftsvertrag verankerte Zweck der Gesellschaft maßgebend.

2. Soziale Wohnraumförderung und Wohnraumbewirtschaftung dienen ebenso wie die Verwaltung kommunalen Immobilienvermögens dem Allgemeininteresse.




IBRRS 2018, 0952
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wer sich nicht rechtzeitig entscheidet, kann sich nicht auf Eilbedürftigkeit berufen!

VK Lüneburg, Beschluss vom 06.02.2018 - VgK-42/2017

1. § 135 Abs. 1 GWB fordert für den Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des erteilten Auftrags keine Rüge. Sie ist daher selbst dann nicht erforderlich, wenn der Antragsteller an dem Vergabeverfahren, in dem gegen § 134 GWB verstoßen worden war, teilgenommen hat. Dadurch gelangt der an der rechtswidrigen Vergabe teilnehmende Bieter in die ansonsten nicht vorgesehene Position, Rügen zurückhalten und abhängig von der Entscheidung der Vergabestelle einsetzen zu können. Dennoch ist dies hinzunehmen. Die Verpflichtung zur Rüge ist die auf Treu und Glauben gegründete Gegenleistung des Bieters dafür, dass sich der Auftraggeber an die gesetzlichen Vorgaben hält, insbesondere die Vergabebekanntmachung nach § 35 SektVO und Einhaltung der Informations- und Wartepflicht. Erfüllt der öffentliche Auftraggeber seine Verpflichtung nicht, so wird der Bieter im Gegenzug von der Rügeverpflichtung befreit. Das ist der Grund für die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB.*)

2. Wenn ein Auftraggeber einen laufenden Vertrag mit einer Frist von einem Jahr kündigt, um in dieser Zeit zu entscheiden, ob er die Aufgabe selbst wahrnimmt, oder über einen Dienstleistungsauftrag beschafft, kann er sich drei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist nicht auf Eilbedürftigkeit gem. § 13 Abs. 2 Nr. 4 SektVO berufen. Es fällt in seine Risikosphäre, dass er die Entscheidung zwischen den Varianten nicht frühzeitig traf und die Kündigungsfrist nicht zur Vorbereitung der Vergabe nutzte.*)

3. Der öffentliche Auftraggeber ist gem. § 134 GWB verpflichtet, die unterlegenen Bieter über die Gründe der Nichtberücksichtigung zu informieren (Informationspflicht) und den Vertrag frühestens 10 bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Information zu schließen (Wartepflicht). Nach § 134 Abs. 3 Satz 1 GWB entfällt die Informationspflicht nur, wenn das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist (Verweis auf § 13 Abs. 2 Nr. 4 SektVO/§ 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV). Erforderlich für die Heilung ist die objektive Dringlichkeit gemäß dieser Tatbestände, also einschließlich der nicht Zurechenbarkeit des Grundes der Dringlichkeit.*)

4. Vergibt der Auftraggeber zur Sicherung der Grundversorgung einen Auftrag ohne nicht zurechenbare Dringlichkeit, so hat er die Informations- und Wartepflicht einzuhalten.*)

5. Der öffentliche Auftraggeber ist gem. § 97 GWB in Verbindung mit § 35 SektVO verpflichtet, auch Interimsvergaben europaweit bekanntzumachen, wenn der maßgebliche Schwellenwert überschritten ist. Versäumt er dies rechtsirrig, so bietet § 135 Abs. 3 GWB die Möglichkeit der Heilung durch eine verfahrensbegleitende Bekanntmachung.*)

6. § 182 Abs. 3 Satz 5 GWB berechtigt die Vergabekammer zur Kostenentscheidung nach billigem Ermessen. Das erlaubt es, auch dem in der Sache obsiegenden Antragsteller die Kosten aufzuerlegen, wenn dessen Verhalten vergaberechtlich zu missbilligen ist.*)




IBRRS 2018, 0959
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Errichtung und Betrieb eines Breitbandinfrastrukturnetzes: Bauauftrag oder Konzession?

VK Westfalen, Beschluss vom 25.01.2018 - VK 1-43/17

Wird ein Gesamtauftrag vergeben, der sich aus einem Bauauftrag und einer Konzession zusammensetzt, sind die Vorschriften zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen anzuwenden, wenn der Bauauftrag im Verhältnis zur Konzessionsvergabe den geltenden Schwellenwert erreicht oder überschreitet.

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IBRRS 2018, 0905
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Können Dokumentationsmängel im Nachprüfungsverfahren geheilt werden?

VK Westfalen, Beschluss vom 01.02.2018 - VK 1-39/17

1. Die Bewertung der Angebote kann auch im laufenden Nachprüfungsverfahren vom öffentlichen Auftraggeber noch nachgeholt und zugleich zur Überprüfung gestellt werden.*)

2. Die Heilung von Dokumentationsmängeln im laufenden Nachprüfungsverfahren ist nur möglich, soweit keine Manipulationsgefahr feststellbar ist.*)

3. Die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens geht dann zu Lasten des öffentlichen Auftraggebers.*)

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IBRRS 2018, 0904
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unternehmensbezogene Zuschlagskriterien sind bei Planungsleistungen zulässig!

VK Westfalen, Beschluss vom 23.01.2018 - VK 1-29/17

1. Bei der Vergabe von Planungsleistungen, bei der es wesentlich auch auf die Qualifikation des Planungsteams ankommt, ist gegen unternehmensbezogene Zuschlagskriterien nichts einzuwenden.

2. Die Anforderungen an die Dokumentation des Bewertungsvorgangs dürfen nicht übertrieben werden. Es ist völlig ausreichend, Tabellen zu verwenden, Stichpunkte oder knappe Formulierungen zu verwenden. Entscheidend ist, dass sich daraus plausibel ergibt, warum der Auftraggeber zu einer bestimmten Punktzahl gekommen ist.




IBRRS 2018, 0903
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Personalwechsel zwischen Wettbewerbern: Verstoß gegen den Geheimwettbewerb?

VK Westfalen, Beschluss vom 30.01.2018 - VK 1-42/17

Die Einbeziehung von Personen, die sowohl beim Antragsteller als auch bei der Beigeladenen tätig waren, verstößt nur dann gegen den Geheimwettbewerb, wenn der konkrete Wettbewerb in Bezug auf den ausgeschriebenen Auftrag betroffen ist. Nicht ausreichend ist, wenn ehemalige Mitarbeiter ihr beim vorherigen Arbeitgeber gewonnenes Wissen "mitnehmen".*)

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IBRRS 2018, 0895
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bieter kann Bezuschlagung seines Angebots nicht verhindern!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.10.2017 - Verg 21/17

Ein Nachprüfungsverfahren muss grundsätzlich darauf zielen, als Bieter berücksichtigt zu werden. Die Verhinderung einer Vergabe an den Bieter selbst ist deshalb - in aller Regel - kein zulässiges Ziel eines Nachprüfungsverfahrens.




IBRRS 2018, 0886
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Strafe gegen Geschäftsführer nicht rechtskräftig: Ausschluss des Bieterunternehmens zulässig?

EuGH, Urteil vom 20.12.2017 - Rs. C-178/16

Die Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge, insbesondere ihr Art. 45 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. c, d und g, sowie die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung nicht entgegenstehen, die es dem öffentlichen Auftraggeber gestattet,

- eine - sogar noch nicht rechtskräftige - strafrechtliche Verurteilung eines Verwaltungsratsmitglieds eines Bieterunternehmens wegen eines Delikts, das die berufliche Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellt, unter den von ihm festgelegten Voraussetzungen zu berücksichtigen, wenn das Verwaltungsratsmitglied im Jahr vor der Ausschreibungsbekanntmachung aus dem Amt ausgeschieden ist, und

- das Unternehmen von der Teilnahme an dem fraglichen Vergabeverfahren mit der Begründung auszuschließen, dass es sich dadurch, dass es die noch nicht rechtskräftige Verurteilung nicht mitgeteilt hat, nicht vollständig und tatsächlich von den Taten des Verwaltungsratsmitglieds distanziert hat.*)




IBRRS 2018, 0718
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Dürfen den Bietern "intensive Auslegungsbemühungen" abverlangt werden?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2017 - Verg 19/17

1. Vergabeunterlagen müssen klar und verständlich sein. Das gilt nicht nur für die Leistungsbeschreibung, sondern auch für alle anderen Teile der Vergabeunterlagen.

2. Eindeutig und unmissverständlich sind Vergabeunterlagen, wenn sie von den durchschnittlichen Bietern oder Bewerbern des angesprochenen Bieter- bzw. Bewerberkreises einheitlich verstanden werden können. "Intensive Auslegungsbemühungen" stehen dem nicht entgegen.

3. Nicht mehr eindeutig sind Vergabeunterlagen erst, wenn fachkundigen Unternehmen auch nach Auslegungsbemühungen mehrere Auslegungsmöglichkeiten verbleiben oder das zutreffende Verständnis der Vergabeunterlagen eine besondere Gesamtschau erfordert, die im Vergabewettbewerb erfahrungsgemäß nicht geleistet wird oder nicht geleistet werden kann.




IBRRS 2018, 0708
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Angebotsmuster ist vollständig zu prüfen!

VK Bund, Beschluss vom 30.10.2017 - VK 2-120/17

1. Vergabeunterlagen sind widersprüchlich formuliert, wenn sie einerseits ausdrücklich einen "automatischen" Ausschluss bei Nichtvorlage des Angebotsmusters enthalten, aber andererseits darauf hinweisen, dass musterbedingte Abweichungen nur bei Kennzeichnung zulässig sind.

2. Das vom Bieter eingereichte Angebotsmuster ist vollumfänglich und nicht nur rudimentär fiktiv zu prüfen und zu bewerten. Dies gilt selbst dann, wenn bereits eine "Vollständigkeitsprüfung" erfolgte und einzelne Punkte bemängelt wurden.

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IBRRS 2018, 0703
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bauvorhaben wird gefördert: Bauüberwacher muss auf das Vergaberecht achten!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.08.2015 - 23 U 13/13

1. Wird ein Ingenieur auf der Grundlage einzelner Verträge mit der Erbringung einzelner Leistungsphasen beauftragt, beginnt die Verjährung von Mängelansprüchen mit der Abnahme der jeweiligen Leistungsphase.

2. Ingenieurleistungen können ausdrücklich oder konkludent abgenommen werden. Von einer konkludenten Abnahme ist auszugehen, wenn der Auftraggeber nach Abschluss einer Leistungsstufe die Schlussrechnung des Ingenieurs bezahlt hat und eine weitere Prüfungsfrist von sechs Monaten abgelaufen ist.

3. Wird eine Baumaßnahme mit öffentlichen Geldern gefördert und hat der Auftraggeber nach den Bestimmungen des Zuwendungsbescheids das Vergaberecht zu beachten, haftet der bauleitende Ingenieur auf Schadensersatz, wenn auf seine Empfehlung hin Nachtragsleistungen freihändig vergeben wurden und der Auftraggeber deshalb die ihm gewährten Zuschüsse zurückerstatten muss.

4. Der mit Leistungen der Leistungsphase 8 beauftragte Ingenieur ist verpflichtet, die Bauarbeiten zu koordinieren, um zu erreichen, dass das Bauwerk wie geplant durchgeführt wird. Dazu gehört, dass er einen Terminplan aufzustellen, fortzuschreiben und zu überwachen sowie den Bauablauf durch Führen eines Bautagebuchs zu dokumentieren hat.

5. Wird der bauüberwachende Ingenieur vom Auftraggeber auf Zahlung von Schadensersatz in Anspruch genommen, weil der Auftraggeber Schadensersatz/Entschädigung wegen Bauablaufstörungen an die ausführenden Unternehmer leisten musste, muss der Ingenieur darlegen und beweisen, dass die Behinderungen nicht auf mangelhafter Koordinierung oder verspätet bereitgestellten bzw. unzureichenden Ausführungsplänen, sondern auf anderen Ursachen beruht.

6. Der Ingenieur hat im Rahmen der Bauaufsicht ein Bautagebuch zu führen. Das Bautagebuch hat den Zweck, das Baugeschehen mit allen wesentlichen Einzelheiten zuverlässig und beweiskräftig festzuhalten.




IBRRS 2018, 0727
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Einzelne Preise auffällig niedrig: Aufklärung erforderlich?

VK Bund, Beschluss vom 12.01.2018 - VK 2-148/17

1. Erscheint ein Angebot bezogen auf den Gesamt- oder Endpreis ungewöhnlich niedrig, hat der Auftraggeber vor Ablehnung des Angebots vom jeweiligen Bieter in Textform Aufklärung über die Ermittlung der Preise für die Gesamtleistung oder für Teilleistungen zu verlangen. Auf ein Angebot mit einem unangemessen hohen oder niedrigen Preis darf der Zuschlag nicht erteilt werden.

2. Für die Frage, ob ein Angebotspreis eine Aufklärungspflicht auslöst, ist zunächst auf den Vergleich der Endpreise der abgegebenen Angebote abzustellen. In einem weiteren Schritt kommt es sodann darauf an, ob dem Auftraggeber der Preisabstand unangemessen niedrig "erscheinen" muss.

3. Ein Preisabstand von mindestens 20% indiziert ein unangemessen niedriges Erscheinen und löst dann auch erst eine entsprechende Aufklärungspflicht des öffentlichen Auftraggebers aus.




IBRRS 2018, 0711
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Angebote zu früh geöffnet: Kein Vergaberechtsverstoß!

VK Nordbayern, Beschluss vom 09.01.2018 - RMF-SG21-3194-02-17

1. Es ist vergaberechtlich unerheblich, wenn die Vergabestelle die Angebote schon vor dem in der Bekanntmachung genannten Termin geöffnet hat, wenn die Vergabestelle die Angebote zumindest nicht vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Angebote geöffnet hat. Dann liegt kein Verstoß gegen §§ 54, 55 VgV i.V.m. § 22 Abs. 3 Satz 2 der Richtlinie 2014/24/EU vor.*)

2. Die Vergabestelle ist nicht an die Eigenerklärung eines Bieters gebunden, wenn sie auf Grund besonderer Umstände und eigener Erkenntnisse den Erklärungsinhalt der Eigenerklärung für unzutreffend erachtet. Soweit die Vergabestelle Auftraggeber der vorgelegten Referenz ist und den Inhalt der Eigenerklärung bzgl. der eingereichten Referenz für unzutreffend erachtet, ist die Vergabestelle berechtigt, ihre Erkenntnisse zu berücksichtigen. Im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens prüft die Vergabekammer, ob die Erwägungen der Vergabestelle diskriminierend oder inhaltlich unzutreffend sind.*)

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IBRRS 2018, 0709
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Referenzgeber nicht erreicht: Eignungsnachweis nicht erbracht!

VK Hessen, Beschluss vom 18.12.2017 - 69d-VK-2-38/2017

1. Eine Referenzleistung ist mit der ausgeschriebenen Leistung "vergleichbar", wenn die durchgeführten Leistungen einen etwa gleich großen oder größeren Umfang haben.

2. Kann der Auftraggeber vorgelegte Referenzen nicht überprüfen, so kann er von einem nicht erbrachten Nachweis der Eignung ausgehen.




IBRRS 2018, 0710
VergabeVergabe
Wie umfassend ist die Vergabeentscheidung zu begründen?

EuGH, Urteil vom 20.12.2017 - Rs. C-677/15 P

1. Eine unzureichende Begründung oder ein offensichtlicher Beurteilungsfehler in Bezug auf ein Zuschlagskriterium rechtfertigen nicht die Nichtigerklärung einer Vergabeentscheidung, wenn diese andere Gesichtspunkte enthält, die für sich genommen genügen, um sie rechtlich zu begründen.

2. Die Begründung der Vergabeentscheidung braucht nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte zu umfassen.

3. Die Frage, ob die Begründung den gesetzlichen Erfordernissen genügt, ist nicht nur anhand des Wortlauts des Rechtsakts zu beurteilen, sondern auch anhand seines Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet.

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IBRRS 2018, 0640
VergabeVergabe
Nachprüfungsantrag zurückgenommen: Wer muss die Kosten tragen?

VK Thüringen, Beschluss vom 17.10.2017 - 250-4003-6233/2017-E-012-SM

Es entspricht in aller Regel der Billigkeit, dem Antragsteller, der seinen Nachprüfungsantrag zurückgenommen hat, die Kosten des Verfahrens und die zur Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Vergabestelle aufzuerlegen. Dies gilt vor allem dann, wenn der Antragsteller keine Gründe für seine Antragsrücknahme benennt.

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IBRRS 2017, 0923
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Preisunterschied von 11%: Angebot nicht unangemessen niedrig!

EuG, Urteil vom 26.01.2017 - Rs. T-700/14

1. Ob ein Angebot ungewöhnlich niedrig ist, ist im Verhältnis zu den Einzelposten des Angebots und zur betreffenden Leistung zu beurteilen.

2. Bestehen Zweifel an der Seriosität eines Angebots und der Verlässlichkeit des Bieters, ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, gegebenenfalls vor der Ablehnung des Angebots die ihm gebotene erscheinende Aufklärung über dessen Einzelposten zu verlangen.

3. Ein Preisunterschied von 11% zwischen dem Angebot des erfolgreichen Bieters und dem auf Platz 2 liegenden Angebots ist für sich allein genommen kein Gesichtspunkt, der die Verlässlichkeit des Angebots des erfolgreichen Bieters in Frage stellt.

4. Ergibt sich aus dem Vergleich der relevanten Angebote kein solcher Preisabstand, der als unangemessen niedrig "erscheint", können sich Zweifel an der Verlässlichkeit des zu bezuschlagenden Angebots und damit Anhaltspunkte für Wettbewerbsverzerrungen ggf. auch aus anderen Gesichtspunkten ableiten lassen.




IBRRS 2018, 0426
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Qualität vor Preis?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.11.2017 - Verg 16/17

1. Ein Verstoß gegen den Transparenzgrundsatz liegt nur vor, wenn die Vorgaben und Formulierungen in den Vergabeunterlagen (hier: für Westen zum Schutz von Polizeibeamten) auch nach erfolgter Auslegung mehrdeutig sind.

2. In einem Fragebogen zur Kurzerprobung vorgegebene Antwortmöglichkeiten ergeben aus Sicht eines objektiven Beurteilers keinen Widerspruch zwischen Mindestanforderungen und Wertungskriterien, wenn eindeutig erkennbar ist, dass nur die die Mindestanforderung erfüllenden Westen auf ihre Einsatztauglichkeit in verschiedenen Situationen geprüft werden sollen.

3. Ein Wertungssystem zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist nicht vergabefehlerhaft, wenn qualitative Aspekte (hier: Tragekomfort und Materialverschleiß) berücksichtigt werden und durch eine dabei zu erreichende Mindestpunktzahl sichergestellt wird, dass das Preiskriterium nicht über- oder unterbewertet wird.




IBRRS 2018, 0625
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Widersprüchliche Nachunternehmerangaben führen zum Angebotsausschluss!

VK Thüringen, Beschluss vom 08.11.2017 - 250-4003-8841/2017-N-004-SOK

1. Auch bei einer Vergabe nach VOL/A ist ein Angebot nur dann zuschlagsfähig, wenn es eindeutig und widerspruchsfrei ist.

2. Erklärt ein Bieter einerseits, keine Nachunternehmer zu haben, listet er aber andererseits Sammelentsorgungsnachweise von Fremdunternehmen auf, ist sein Angebot widersprüchlich und zwingend auszuschließen.




IBRRS 2018, 0626
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergaberechtsverstoß muss auf konkrete Fakten gestützt werden!

VK Berlin, Beschluss vom 16.05.2017 - VK B 1-08/17

1. Beruht die Geltendmachung verschiedener vermeintlicher Vergabeverstöße ausschließlich auf spekulativem Vortrag, ohne dass konkrete Fakten zum Beweis angeboten werden, handelt es sich um einen Antrag ins Blaue hinein, für den eine Antragsbefugnis fehlt.

2. Ein Nachprüfungsantrag genügt nicht den Anforderungen an einen substantiierten Vortrag, wenn die Beweisangebote nur auf die Vergabebedingungen als solche oder auf allgemeine bzw. verallgemeinerte Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen - teilweise ohne erkennbaren Zusammenhang - verweisen, welche als solche keine Belege liefern.

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IBRRS 2018, 0648
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Eingescannte Unterschrift ist keine eigenhändige Unterschrift!

VK Bund, Beschluss vom 17.01.2018 - VK 2-154/17

Hat der Auftraggeber in der Aufforderung zur Abgabe des Angebots angegeben, dass Angebote nur schriftlich abgegeben werden können und die Möglichkeit der Abgabe in Textform mit elektronischen Mitteln oder in elektronischer Form nicht zugelassen, muss das Angebot eigenhändig unterschrieben werden. Eine Kopie bzw. eine nur kopierte/eingescannte Unterschrift genügt diesem Erfordernis nicht.




IBRRS 2018, 0474
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Glücksspiele unterfallen der Konzessionsvergaberichtlinie!

OLG Hamburg, Beschluss vom 01.11.2017 - 1 Verg 2/17

1. Bei der Erlaubnis zum Betrieb einer Spielbank handelt es sich um einen ordnungsrechtlichen Verwaltungsakt.

2. Für eine solche Glücksspiel-Erlaubnis ist ein besonderes Verfahren zur "Vergabe" vorgesehen. Bei diesem Verfahren handelt es sich nicht um ein Verfahren nach dem Vergaberecht im technischen Sinne, sondern um besondere Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensrechts.

3. Wenn ein Vorgang seiner Art nach - hier als Glücksspiel - unter die Bestimmungen des Vergaberechts fällt, sind diese auch dann anzuwenden, wenn andere Vorschriften vorsehen, dass für den Vorgang besondere Vorschriften des Verwaltungsrechts gelten; diese Bestimmungen sind dann nebeneinander anzuwenden.

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IBRRS 2018, 0630
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kommunikation per eVergabe-Plattform angekündigt: Kein Umstieg auf Fax möglich!

VK Bund, Beschluss vom 20.12.2017 - VK 2-142/17

1. Regelt die Ausschreibung, dass zur Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich die eVergabe-Plattform zu nutzen ist, kann der Auftraggeber nicht eigenmächtig den Kommunikationsweg wechseln.

2. Ein Bieter eröffnet keinen Kommunikationsweg im Vergabeverfahren per Fax, wenn er selbst nirgends eine Faxnummer angibt.

3. Besorgt der Auftraggeber sich selbst über Umwege im Internet die Faxnummer eines Bieters, kann nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass dem Bieter das Fax zugeht.




IBRRS 2018, 0498
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Besonderes Interesse am Auftrag rechtfertigt Unterkostenangebot!

VK Bund, Beschluss vom 22.11.2017 - VK 1-129/17

1. Ein besonderes Interesse am Erhalt des Auftrags kann ein Unterkostenangebot rechtfertigen. Ein solches Interesse kann darin liegen, dass ein Bieter wegen der Aufhebung einer vergleichbaren Ausschreibung ohnehin bereitstehende und nicht anderweitig nutzbare Kapazitäten auslasten will.

2. Hat ein Auftraggeber nach der Prüfung eines ungewöhnlich niedrigen Angebots Zweifel an der Eignung des betreffenden Bieters, muss er die Eignungsprüfung insoweit wieder aufgreifen.




IBRRS 2018, 0490
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergabeunterlagen geändert? Sachverhalt ist abschließend auszuermitteln!

VK Bund, Beschluss vom 22.12.2017 - VK 2-140/17

1. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen des Bieters an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, sind im Anwendungsbereich der VSVgV von der Wertung auszuschließen.

2. Um den Ausschluss von Angeboten auf den Tatbestand einer Änderung oder Ergänzung an den Vergabeunterlagen zu stützen, müssen vom öffentlichen Auftraggeber die erforderlichen Tatsachen abschließend ausermittelt worden sein.

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IBRRS 2018, 0425
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann liegen "hinreichende Anhaltspunkte" für eine wettbewerbsbeschränkende Abrede vor?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2018 - Verg 39/17

1. Hinreichende Anhaltspunkte für eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung liegen nur vor, wenn aufgrund objektiver Tatsachen die Überzeugung gewonnen werden kann, dass ein Verstoß gegen § 1 GWB / Art. 101 AEUV mit hoher Wahrscheinlichkeit vorliegt. Die Tatsachen beziehungsweise Anhaltspunkte müssen so konkret und aussagekräftig sein, dass die Verwirklichung eines Kartellverstoßes zwar noch nicht feststeht, jedoch hierüber nahezu Gewissheit besteht.

2. Die Bildung einer Bietergemeinschaft bezweckt oder bewirkt keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs.




Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Null-Euro-Preise für Datenbankpflege: Verstoß gegen Buchpreisbindung?

VK Bund, Beschluss vom 29.12.2017 - VK 2-146/17

1. Wer neue Bücher gewerbs- oder geschäftsmäßig an Letztabnehmer verkauft, muss den vom Verleger/Importeur festgesetzten Preis einhalten (§ 5 BuchPrG).

2. Das Buchpreisbindungsgesetz reguliert den Preiswettbewerb bei Büchern, will aber nicht den Wettbewerb im Übrigen ausschließen, selbst wenn durch zusätzlich zur Lieferung erbrachte Leistungen Kosten beim Buchhändler entstehen (hier: Erstellen und Pflegen eines Online-Portals).

3. Die Angebotsangabe von Null-Euro-Preisen für die Datenbankpflege führt nicht zu einer Umgehung des Buchpreisbindungsgesetzes.

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IBRRS 2018, 0424
VergabeVergabe
Angebot ungewöhnlich niedrig: Auftraggeber muss Kalkulation überprüfen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.09.2017 - 3 VK LSA 72/17

1. Weicht ein Angebot für die Erbringung von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen, auf das der Zuschlag erteilt werden soll, um mindestens 10 v. H. vom nächst höheren Angebot ab, so hat der öffentliche Auftraggeber gemäß § 14 Abs. 2 LVG-SA die Kalkulation des Angebots zu überprüfen.*)

2. Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine zwingende Dringlichkeit für eine freihändige Vergabe nach § 3 Abs. 4 lit. g VOL/A 2009 oder für ein Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung gemäß § 3 EG Abs. 4 lit. d VOL/A 2009 im Bereich der Daseinsvorsorge selbst dann gerechtfertigt ist, wenn die Gründe für die zwingende Dringlichkeit in der Sphäre des Auftraggebers begründet liegen.*)

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IBRRS 2018, 0423
VergabeVergabe
Angebot ungewöhnlich niedrig: Auftraggeber muss Kalkulation überprüfen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.09.2017 - 3 VK LSA 71/17

1. Weicht ein Angebot für die Erbringung von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen, auf das der Zuschlag erteilt werden soll, um mindestens 10 v. H. vom nächst höheren Angebot ab, so hat der öffentliche Auftraggeber gemäß § 14 Abs. 2 LVG-SA die Kalkulation des Angebots zu überprüfen.*)

2. Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine zwingende Dringlichkeit für eine freihändige Vergabe nach § 3 Abs. 4 lit. g VOL/A 2009 oder für ein Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung gemäß § 3 EG Abs. 4 lit. d VOL/A 2009 im Bereich der Daseinsvorsorge selbst dann gerechtfertigt ist, wenn die Gründe für die zwingende Dringlichkeit in der Sphäre des Auftraggebers begründet liegen.*)

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IBRRS 2018, 0401
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VergabeVergabe
Angebot ungewöhnlich niedrig: Auftraggeber muss Kalkulation überprüfen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.09.2017 - 3 VK LSA 70/17

1. Weicht ein Angebot für die Erbringung von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen, auf das der Zuschlag erteilt werden soll, um mindestens 10 v. H. vom nächst höheren Angebot ab, so hat der öffentliche Auftraggeber gem. § 14 Abs. 2 LVG-SA die Kalkulation des Angebots zu überprüfen.*)

2. Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine zwingende Dringlichkeit für eine freihändige Vergabe nach § 3 Abs. 4 g VOL/A 2009 oder für ein Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung gemäß § 3 EG Abs. 4 d VOL/A 2009 im Bereich der Daseinsvorsorge selbst dann gerechtfertigt ist, wenn die Gründe für die zwingende Dringlichkeit in der Sphäre des Auftraggebers begründet liegen.*)




IBRRS 2018, 0370
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VergabeVergabe
Zuschlags- und Bindefrist darf der Bieter nicht ändern!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01.09.2017 - 3 VK LSA 67/17

1. Ein Bieter ist nicht berechtigt, die in den Vergabeunterlagen vorgesehene Zuschlags- und Bindefrist einseitig abzuändern. Der aus einer entsprechenden Verletzung resultierende Ausschluss ist zwingend. Die Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung erfordern Angebote, die in jeder Hinsicht vergleichbar sind.*)

2. Auf ein Angebot darf der Zuschlag nicht erteilt werden, wenn es den Vorgaben der Vergabeunterlagen nicht in allen Punkten entspricht, denn es fehlt an den für einen Vertragsabschluss erforderlichen sich deckenden und sich entsprechenden Willenserklärungen.*)

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IBRRS 2018, 0325
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VergabeVergabe
Angebotsöffnung kann nicht "outgesourct" werden!

VK Südbayern, Beschluss vom 02.01.2018 - Z3-3-3194-1-47-08/17

1. Der Auftraggeber hat gem. § 41 Abs. 1 VgV in der Auftragsbekanntmachung eine elektronische Adresse anzugeben, unter der die Vergabeunterlagen uneingeschränkt und vollständig abgerufen werden können. Das gilt auch für zweistufige Vergabeverfahren (OLG München, Beschluss vom 13.03.2017 - Verg 15/16, IBRRS 2017, 1097 = VPRRS 2017, 0104).*)

2. Die Öffnung der Angebote muss nach § 55 Abs. 2 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers durchgeführt werden. Dies ist zu dokumentieren. Die Öffnung darf nicht ausschließlich von Mitarbeitern eines beauftragten Büros durchgeführt werden. Sie ist ebenso wie die Wertung ureigene Aufgabe des öffentlichen Auftraggebers.*)

3. Zuschlagskriterien müssen gem. § 127 Abs. 3 GWB entweder einen Bezug zur zu vergebenden Leistung haben, was bei der Darstellung von Vorgehensweisen anhand von Referenzprojekten problematisch ist oder gem. § 58 Abs. 2 Nr. 2 VgV Organisation, Qualifikation und Erfahrung des konkret für die Auftragsausführung eingesetzten Personals bewerten.*)

4. Werden bei der Vergabe freiberuflicher Dienstleistungen die Inhalte einer Präsentation und das Auftreten der Bieter im Präsentationstermin bewertet, ohne dass die Möglichkeit besteht, aufgrund der Ergebnisse des Präsentationstermins die Angebote zu überarbeiten, spricht viel dafür, dass bei einem solchen Vorgehen ein Vorbehalt gem. § 17 Abs. 11 VgV in die Bekanntmachung aufgenommen werden muss.*)




IBRRS 2018, 0327
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VergabeVergabe
Bieter (un-)geeignet? Prognose kann auch auf negativen Erfahrungen beruhen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.08.2017 - 3 VK LSA 63/17

1. Der öffentliche Auftraggeber hat in transparenten Verfahren gemäß § 7 Abs. 1 LVG-SA i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr.1 VOB/A 2016 bei der Vergabe von Bauleistungen nur Bieter zu berücksichtigen, die die erforderliche Eignung hinsichtlich Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen.*)

2. Die Eignung eines Bieters kann nur im Rahmen einer Prognoseentscheidung beurteilt werden, für die der Vergabestelle ein Beurteilungsspielraum zuzubilligen ist, der von den Nachprüfungsinstanzen nur begrenzt überprüft werden kann. Hierbei folgt bereits aus dem Charakter der Prognose, dass die Umstände, die auf eine fehlende persönliche und fachliche Eignung schließen lassen, nicht mit dem für prozessuale Tatsachenfeststellungen geltenden Maß an Gewissheit (§ 286 ZPO) feststehen müssen.*)

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IBRRS 2018, 0239
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VergabeVergabe
Wann ist dem Auftraggeber das Angebot zugegangen?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.10.2017 - 3 VK LSA 81/17

1. Angebote sind auszuschließen, wenn sie nicht form- und fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten.

2. Maßgebend für den Zugang (hier: des Angebots) sind der Übergang in den Machtbereich des Empfängers und seine Möglichkeit, unter normalen Umständen Kenntnis von dem Angebot erlangen zu können.

3. Wird aufgrund eines internen Geschäftsabkommens sämtliche Post - die an die in der Ausschreibung angegebene Zustelladresse gesendet wird - zunächst an ein Postfach zugestellt, kommt es für den rechtzeitigen Zugang allein auf die Ankunft im Postfach an.

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IBRRS 2018, 0324
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VergabeVergabe
Vertragliches Grundgerüst muss bereits in der Verhandlungsphase stehen!

VK Südbayern, Beschluss vom 03.01.2018 - Z3-3-3194-1-46-08/17

1. Nimmt man überhaupt eine Anwendbarkeit der 10-Tages-Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB auf Vergabeverstöße an, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind und damit dem § 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB unterfallen (dies ablehnend zur früheren Rechtslage OLG München, Beschluss vom 15.03.2012 - Verg 2/12 = IBRRS 2012, 1063 = VPRRS 2012, 0112) - sind in diesen Fällen strenge Anforderungen an den Nachweis des Zeitpunkts der positiven Kenntnis in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu stellen, um keine übermäßige Erschwerung des Zugangs zum Rechtsschutz zu verursachen (vgl. EuGH, IBR 2008, 1052 - nur online).*)

2. Hat der Auftraggeber in einem Verhandlungsverfahren bereits gem. § 52 Abs. 2 Nr. 5 VgV die Gewichtung der Zuschlagskriterien bekanntgegeben, darf hierüber gem. § 17 Abs. 10 Satz 2 VgV nicht mehr verhandelt werden.*)

3. Auch im Verhandlungsverfahren muss mit der Bekanntmachung und damit erst recht in der Verhandlungsphase das Grundgerüst des zu vergebenden Auftrags stehen und entsprechende Mindestanforderungen aufgestellt sein. Dazu zählen jedenfalls die vorgesehenen Vertragspartner und der etwaige Umfang des Auftrags.*)

4. Eine Bestimmung, wesentliche Vertragsbestandteile erst nach Zuschlag zu verhandeln, stellt einen schwer wiegenden Vergabeverstoß dar.*)




IBRRS 2018, 0294
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VergabeVergabe
Bieter muss fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sein!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.08.2017 - 3 VK LSA 61/17

1. Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, die Eignung der Bieter zu prüfen und nur die Bieter zu berücksichtigen, die die erforderliche Eignung hinsichtlich Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen.

2. Ein Bieter ist fachkundig, wenn er über die für die Vorbereitung und Ausführung der jeweiligen Leistung notwendigen technischen Kenntnisse verfügt.

3. Leistungsfähig ist ein Bieter, der über das für die fach- und fristgerechte Ausführung notwendige Personal und Gerät verfügt und die Erfüllung seiner Verbindlichkeiten erwarten lässt.

4. Zuverlässig ist ein Bieter, der seinen gesetzlichen Verpflichtungen - auch zur Entrichtung von Steuern und sonstigen Abgaben - nachgekommen ist und der aufgrund der Erfüllung früherer Verträge eine einwandfreie Ausführung einschließlich Erfüllung der Mängelansprüche erwarten lässt.

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DienstleistungenDienstleistungen
Zubereitung und Auslieferung von Speisen: Kein Verhandlungsverfahren!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.11.2017 - 1 VK 50/17

1. Die Festlegung des Auftraggebers, ausschließlich Anbieter von Cook & Chill-Produkten (hier: für Verpflegungsleistungen in städtischen Kindertagesstätten) zuzulassen, ist nicht mehr vom Leistungsbestimmungsrecht gedeckt.

2. Ist der Auftraggeber der Meinung, dass die Zubereitung nach Cook & Freeze mehr Platz in den Räumlichkeiten benötigt, der nicht vorhanden ist, muss er sich dokumentiert (§ 8 VgV) damit auseinandersetzen. Ein Rückgriff auf veraltete Daten ist nicht möglich, wenn keine Auseinandersetzung damit erfolgt, ob die Annahmen des Berichts - hinsichtlich technischer Weiterentwicklungen in der Zwischenzeit - noch aktuell sind.

3. Die Bereitstellung von zubereiteten Speisen und deren Auslieferung an die verschiedenen Einrichtungen stellen Standardabläufe dar. Besondere Anforderungen an die Konzepte oder gar innovative Neuigkeiten sind nicht erforderlich, sodass die Voraussetzungen für ein Verhandlungsverfahren nicht vorliegen.




IBRRS 2018, 0243
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VergabeVergabe
Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz schließt Nachprüfungsverfahren aus!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.08.2017 - 3 VK LSA 60/17

1. Der Einwand anderweitiger Rechtshängigkeit steht dem Nachprüfungsantrag entgegen. Gemäß der in § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO geregelten Rechtshängigkeitssperre darf die rechtshängige Streitsache unter denselben Parteien nicht gleichzeitig ein weiteres Mal bei demselben oder einem anderen Gericht anhängig gemacht werden.*)

2. Bei der Vergabekammer handelt es sich zwar nicht um ein Gericht im formellen Sinne, so dass die Prozessvorschriften nicht unmittelbar anwendbar sind. Die Vergabekammer ist jedoch streitentscheidend tätig, so dass ihr im materiellen Sinne die Eigenschaft eines Gerichts zukommt. Ebenso wie ein Gericht üben die Vergabekammern ihre Tätigkeit im Rahmen der Gesetze unabhängig und in eigener Verantwortung aus.*)

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IBRRS 2018, 0893
VergabeVergabe
Auftragswert um 80% überschritten: Kostenneutrale Aufhebung möglich?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.08.2017 - 3 VK LSA 58/17

1. Gemäß § 8 LVG-SA und § 18 VOB/A 2016 wird ein Vergabeverfahren normalerweise mit der Erteilung des Zuschlags beendet. Der Auftraggeber hat aber auch die Möglichkeit unter den in § 17 Abs. 1 VOB/A 2016 geregelten Voraussetzungen ein Vergabeverfahren rechtmäßig aufzuheben. Allerdings ist der Auftraggeber nicht verpflichtet den Zuschlag zu erteilen und den Vertrag zu schließen, wenn die Voraussetzungen nach § 17 Abs. 1 VOB/A 2016 nicht gegeben sind.*)

2. Die Regelung des § 17 Abs. 1 VOB/A 2016 ist also keine, die die rechtliche Zulässigkeit einer Aufhebung beschreibt. Sie trifft lediglich Aussagen darüber, wann ein Auftraggeber eine Aufhebung kostenneutral vornehmen kann.*)

3. Wann eine Aufhebung einer Ausschreibung wegen deutlicher Überschreitung des vertretbar geschätzten Auftragswerts rechtmäßig ist, ist aufgrund einer umfassenden Interessenabwägung zu entscheiden, bei der insbesondere zu berücksichtigen ist, dass einerseits den öffentlichen Auftraggebern nicht das Risiko einer deutlich überhöhten Preisbildung zugewiesen wird, andererseits die Aufhebung aber auch kein Instrument zur Korrektur der in Ausschreibungen erzielten Submissionsergebnisse sein darf.*)

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IBRRS 2018, 0892
VergabeVergabe
Auftragswert um 80% überschritten: Kostenneutrale Aufhebung möglich?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.08.2017 - 3 VK LSA 54/17

1. Gemäß § 8 LVG-SA und § 18 VOB/A 2016 wird ein Vergabeverfahren normalerweise mit der Erteilung des Zuschlags beendet. Der Auftraggeber hat aber auch die Möglichkeit unter den in § 17 Abs. 1 VOB/A 2016 geregelten Voraussetzungen ein Vergabeverfahren rechtmäßig aufzuheben. Allerdings ist der Auftraggeber nicht verpflichtet den Zuschlag zu erteilen und den Vertrag zu schließen, wenn die Voraussetzungen nach § 17 Abs. 1 VOB/A 2016 nicht gegeben sind.*)

2. Die Regelung des § 17 Abs. 1 VOB/A 2016 ist also keine, die die rechtliche Zulässigkeit einer Aufhebung beschreibt. Sie trifft lediglich Aussagen darüber, wann ein Auftraggeber eine Aufhebung kostenneutral vornehmen kann.*)

3. Wann eine Aufhebung einer Ausschreibung wegen deutlicher Überschreitung des vertretbar geschätzten Auftragswerts rechtmäßig ist, ist aufgrund einer umfassenden Interessenabwägung zu entscheiden, bei der insbesondere zu berücksichtigen ist, dass einerseits den öffentlichen Auftraggebern nicht das Risiko einer deutlich überhöhten Preisbildung zugewiesen wird, andererseits die Aufhebung aber auch kein Instrument zur Korrektur der in Ausschreibungen erzielten Submissionsergebnisse sein darf.*)

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IBRRS 2018, 0891
VergabeVergabe
Auftragswert um 80% überschritten: Kostenneutrale Aufhebung möglich?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.08.2017 - 3 VK LSA 56/17

1. Gemäß § 8 LVG-SA und § 18 VOB/A 2016 wird ein Vergabeverfahren normalerweise mit der Erteilung des Zuschlags beendet. Der Auftraggeber hat aber auch die Möglichkeit unter den in § 17 Abs. 1 VOB/A 2016 geregelten Voraussetzungen ein Vergabeverfahren rechtmäßig aufzuheben. Allerdings ist der Auftraggeber nicht verpflichtet den Zuschlag zu erteilen und den Vertrag zu schließen, wenn die Voraussetzungen nach § 17 Abs. 1 VOB/A 2016 nicht gegeben sind.*)

2. Die Regelung des § 17 Abs. 1 VOB/A 2016 ist also keine, die die rechtliche Zulässigkeit einer Aufhebung beschreibt. Sie trifft lediglich Aussagen darüber, wann ein Auftraggeber eine Aufhebung kostenneutral vornehmen kann.*)

3. Wann eine Aufhebung einer Ausschreibung wegen deutlicher Überschreitung des vertretbar geschätzten Auftragswerts rechtmäßig ist, ist aufgrund einer umfassenden Interessenabwägung zu entscheiden, bei der insbesondere zu berücksichtigen ist, dass einerseits den öffentlichen Auftraggebern nicht das Risiko einer deutlich überhöhten Preisbildung zugewiesen wird, andererseits die Aufhebung aber auch kein Instrument zur Korrektur der in Ausschreibungen erzielten Submissionsergebnisse sein darf.*)

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IBRRS 2018, 0890
VergabeVergabe
Auftragswert um 80% überschritten: Kostenneutrale Aufhebung möglich?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.08.2017 - 3 VK LSA 55/17

1. Gemäß § 8 LVG-SA und § 18 VOB/A 2016 wird ein Vergabeverfahren normalerweise mit der Erteilung des Zuschlags beendet. Der Auftraggeber hat aber auch die Möglichkeit unter den in § 17 Abs. 1 VOB/A 2016 geregelten Voraussetzungen ein Vergabeverfahren rechtmäßig aufzuheben. Allerdings ist der Auftraggeber nicht verpflichtet den Zuschlag zu erteilen und den Vertrag zu schließen, wenn die Voraussetzungen nach § 17 Abs. 1 VOB/A 2016 nicht gegeben sind.*)

2. Die Regelung des § 17 Abs. 1 VOB/A 2016 ist also keine, die die rechtliche Zulässigkeit einer Aufhebung beschreibt. Sie trifft lediglich Aussagen darüber, wann ein Auftraggeber eine Aufhebung kostenneutral vornehmen kann.*)

3. Wann eine Aufhebung einer Ausschreibung wegen deutlicher Überschreitung des vertretbar geschätzten Auftragswerts rechtmäßig ist, ist aufgrund einer umfassenden Interessenabwägung zu entscheiden, bei der insbesondere zu berücksichtigen ist, dass einerseits den öffentlichen Auftraggebern nicht das Risiko einer deutlich überhöhten Preisbildung zugewiesen wird, andererseits die Aufhebung aber auch kein Instrument zur Korrektur der in Ausschreibungen erzielten Submissionsergebnisse sein darf.*)

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IBRRS 2018, 0241
VergabeVergabe
Auftragswert um 80% überschritten: Kostenneutrale Aufhebung möglich?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.08.2017 - 3 VK LSA 57/17

1. Gemäß § 8 LVG-SA und § 18 VOB/A 2016 wird ein Vergabeverfahren normalerweise mit der Erteilung des Zuschlags beendet. Der Auftraggeber hat aber auch die Möglichkeit unter den in § 17 Abs. 1 VOB/A 2016 geregelten Voraussetzungen ein Vergabeverfahren rechtmäßig aufzuheben. Allerdings ist der Auftraggeber nicht verpflichtet den Zuschlag zu erteilen und den Vertrag zu schließen, wenn die Voraussetzungen nach § 17 Abs. 1 VOB/A 2016 nicht gegeben sind.*)

2. Die Regelung des § 17 Abs. 1 VOB/A 2016 ist also keine, die die rechtliche Zulässigkeit einer Aufhebung beschreibt. Sie trifft lediglich Aussagen darüber, wann ein Auftraggeber eine Aufhebung kostenneutral vornehmen kann.*)

3. Wann eine Aufhebung einer Ausschreibung wegen deutlicher Überschreitung des vertretbar geschätzten Auftragswerts rechtmäßig ist, ist aufgrund einer umfassenden Interessenabwägung zu entscheiden, bei der insbesondere zu berücksichtigen ist, dass einerseits den öffentlichen Auftraggebern nicht das Risiko einer deutlich überhöhten Preisbildung zugewiesen wird, andererseits die Aufhebung aber auch kein Instrument zur Korrektur der in Ausschreibungen erzielten Submissionsergebnisse sein darf.*)

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IBRRS 2018, 0236
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Sektorenauftraggebereigenschaft ist teilbar!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.12.2017 - 1 VK 47/17

1. Die Vergabe öffentlicher Aufträgen durch Sektorenauftraggeber zum Zweck der Ausübung einer Sektorentätigkeit (hier: Beschaffung von Energie) unterfällt nicht dem allgemeinen Vergaberecht.

2. Die Sektoreneigenschaft bestimmt sich stets nach den einzelnen Tätigkeiten eines Auftraggebers und ist deshalb teilbar (sog. relative Sektorentätigkeit).

3. Die unternehmerische Entscheidung, zunächst nur für einen Endabnehmer tätig zu sein, ist für die Einordnung als Sektorenauftraggeber nicht ausschlaggebend.

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IBRRS 2018, 0238
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachfrage und Angebot müssen sich decken!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.05.2017 - 1 VK LSA 02/17

1. Ein fairer, transparenter und diskriminierungsfreier Wettbewerb verlangt vergleichbare Angebote, so dass Änderungen der Vorgaben der Vergabeunterlagen verboten sind.*)

2. Die Bieter müssen grundsätzlich davon ausgehen, dass der Auftraggeber die Leistung auch so angeboten haben will, wie er sie in den Verdingungsunterlagen festgelegt hat.*)

3. Eine Änderung liegt immer dann vor, wenn das Angebot von den Verdingungsunterlagen abweicht, also dann, wenn Angebot und Nachfrage sich nicht decken.*)




IBRRS 2018, 0234
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wertungsentscheidung muss umfassend dokumentiert werden!

VK Nordbayern, Beschluss vom 14.12.2017 - RMF-SG21-3194-02-14

1. Ein Ausschluss des Angebots nach § 60 Abs. 3 VgV ist rechtmäßig, wenn die Vergabe stelle nach der Prüfung gemäß § 60 Abs. 1 und 2 VgV die geringe Höhe des angebotenen Preises oder der angebotenen Kosten nicht zufriedenstellend aufklären kann.*)

2. Die Wertungsentscheidung muss den an sie zu stellenden vergaberechtlichen Anforderungen genügen. Dazu gehört, dass das vorgeschriebene Verfahren für die Bewertung eingehalten und der Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt wird sowie die von der Vergabestelle selbst aufgestellten Vorgaben beachtet und keine sachwidrigen und gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßenden Erwägungen angestellt werden.*)

3. Eine Forderung nach Unterlegen der Höchstpunktzahl mit konkretisierenden Informationen zu den von der Antragsgegnerin mit der Erfüllung der Kriterien verbundenen Erwartungen würde die Antragsgegnerin dazu zwingen, Aufgaben zu übernehmen, deren Lösung sie im Rahmen der funktionalen Ausschreibung auf die Bieter delegieren wollte.*)

4. In der Dokumentation muss der Auftraggeber seine für die Zuschlagserteilung maßgeblichen Erwägungen in allen Schritten so eingehend dokumentieren, dass nachvollziehbar ist, welche konkreten qualitativen Eigenschaften der Angebote mit welchem Gewicht in die Benotung eingegangen sind.

5. Die Leistungsbeschreibung ist Ausdruck der Dispositionsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers. Er hat das Leistungsbestimmungsrecht und legt fest, welchen Beschaffungsgegenstand er für erforderlich und wünschenswert hält. Die Bieter haben keine rechtliche Möglichkeit, über die konkreten Inhalte der Leistung zu bestimmen und sind an die Vorgaben des Auftraggebers gebunden. Es kommt nicht darauf an, ob die zu beschaffende Leistung für den Auftraggeber und dessen Bedürfnisse tatsächlich geeignet, zweckmäßig, sinnvoll oder wirtschaftlich ist.*)