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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10754 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2018

IBRRS 2018, 0137
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergebene Punktzahl für Konzepte muss sachlich nachvollziehbar sein!

VK Westfalen, Beschluss vom 28.11.2017 - VK 1-27/17

Bei der Wertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien auf der 4. Wertungsstufe steht dem öffentlichen Auftraggeber ein weiter Beurteilungsspielraum zu, der von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüfbar ist.*)




IBRRS 2018, 0136
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Produktneutrale Ausschreibung: Auftraggeber darf Datenblätter anfordern!

VK Westfalen, Beschluss vom 26.10.2017 - VK 1-21/17

1. Durch die Summe der im Leistungsverzeichnis bestimmten Mindestvorgaben und Nachweise kann eine Ausschreibung gegen § 7 VOB/A 2016 verstoßen, wenn sie sich wie hier in der Gesamtschau als produktspezifisch darstellt.*)

2. Eine inhaltliche Aufklärung nach § 15 EU Abs. 1 VOB/A 2016 der Angebote der Bieter ist bei Ausschreibungen ohne Produkts- und Fabrikatsangaben in der Gestalt zulässig, als dass sich die Vergabestelle Produktdatenblätter zur Konkretisierung der Leistung vorlegen lässt. Anpassungen und Veränderungen des ursprünglichen Angebots dürfen dagegen nicht erfolgen.*)

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IBRRS 2018, 0135
VergabeVergabe
Wissen ehemaliger Mitarbeiter: Verstoß gegen Geheimwettbewerb?

VK Westfalen, Beschluss vom 27.11.2017 - VK 1-28/17 - 1

Wird ein Verfahren nicht mit einer Verfügung - also einem Verwaltungsakt, der einen Einzelfall regelt - abgeschlossen, ist die Einstellung des Nachprüfungsverfahrens (hier: betreffend der Lose 3 und 5) gegenüber den Beteiligten mit Beschluss bekannt zu geben.

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IBRRS 2018, 0134
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ehemaliger Mitarbeiter nimmt Wissen mit: Verstoß gegen den Geheimwettbewerb?

VK Westfalen, Beschluss vom 28.11.2017 - VK 1-28/17

1. Bei der Wertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien auf der 4. Wertungsstufe steht dem öffentlichen Auftraggeber ein weiter Beurteilungsspielraum zu, der von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüfbar ist.*)

2. Die Einbeziehung von Personen, die sowohl beim öffentlichen Auftraggeber als auch bei einem an der Ausschreibung beteiligten Bieter tätig waren, verstößt nur dann gegen den Geheimwettbewerb, wenn der konkrete Wettbewerb in Bezug auf den ausgeschriebenen Auftrag betroffen ist. Nicht ausreichend ist, wenn ehemalige Mitarbeiter ihr beim vorherigen Arbeitgeber gewonnenes Wissen "mitnehmen". Dabei kann es sich nur um einen arbeitsrechtlichen Verstoß handeln.*)




IBRRS 2018, 0202
VergabeVergabe
Wesentliche Preisangabe fehlt: Auftraggeber kann nicht nachfordern!

VK Nordbayern, Beschluss vom 21.08.2017 - 21.VK-3194-17/17

1. Fehlt eine Preisangabe und war diese wesentlich gemäß § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV, ist dies einer Nachforderung nicht zugänglich. Angebote, in denen wesentliche Preisangaben fehlen, sind zwingend von der Wertung auszunehmen. Das Merkmal der Unwesentlichkeit ist ein gesondert zu prüfendes Tatbestandselement und ein unbestimmter Rechtsbegriff, unter denen der Sachverhalt zu subsumieren ist, ohne dass der Auftraggeber einen Beurteilungs- oder Ermessensspielraum hat. Dafür kommt es nicht auf die wettbewerbliche Relevanz der fehlenden Preisangabe an.*)

2. Über die Unwesentlichkeit ist vom öffentlichen Auftraggeber aufgrund des Leistungsgegenstands und seiner Bedeutung, respektive des wertmäßigen Anteils für die Gesamtleistung sowie für den Gesamtpreis im Einzelfall zu entscheiden.*)

3. Während Erklärungen und Nachweise grundsätzlich nachgefordert werden können, sind leistungsbezogene Unterlagen grundsätzlich nicht nachforderbar.*)

4. Bevor ein Auftraggeber ausschließt, muss er prüfen, ob der Fehler nicht korrigierbar ist. Von einer zulässigen Klarstellung des Angebotsinhalts ist auszugehen, wenn der tatsächlich gemeinte Preis durch Auslegung des Angebotsinhalts gemäß §§ 133, 157 BGB zu ermitteln ist. Voraussetzung hierfür ist, dass sich eindeutig und zweifelsfrei aus den Angebotsunterlagen ergibt, dass ein ganz bestimmter Einheitspreis gewollt war. Für den öffentlichen Auftraggeber muss dies offenkundig und unschwer festzustellen sein. Sind Nachforschungen über das wirklich Gewollte beim Bieter erforderlich, sind diese Anforderungen nicht erfüllt.*)

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IBRRS 2018, 0114
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wesentliche Preisangabe fehlt: Auftraggeber kann nicht nachfordern!

VK Nordbayern, Beschluss vom 21.08.2017 - 21.VK-3194-18/17

1. Fehlt eine Preisangabe und war diese wesentlich gemäß § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV, ist dies einer Nachforderung nicht zugänglich. Angebote, in denen wesentliche Preisangaben fehlen, sind zwingend von der Wertung auszunehmen. Das Merkmal der Unwesentlichkeit ist ein gesondert zu prüfendes Tatbestandselement und ein unbestimmter Rechtsbegriff, unter denen der Sachverhalt zu subsumieren ist, ohne dass der Auftraggeber einen Beurteilungs- oder Ermessensspielraum hat. Dafür kommt es nicht auf die wettbewerbliche Relevanz der fehlenden Preisangabe an.*)

2. Über die Unwesentlichkeit ist vom öffentlichen Auftraggeber aufgrund des Leistungsgegenstands und seiner Bedeutung, respektive des wertmäßigen Anteils für die Gesamtleistung sowie für den Gesamtpreis im Einzelfall zu entscheiden.*)

3. Während Erklärungen und Nachweise grundsätzlich nachgefordert werden können, sind leistungsbezogene Unterlagen grundsätzlich nicht nachforderbar.*)

4. Bevor ein Auftraggeber ausschließt, muss er prüfen, ob der Fehler nicht korrigierbar ist. Von einer zulässigen Klarstellung des Angebotsinhalts ist auszugehen, wenn der tatsächlich gemeinte Preis durch Auslegung des Angebotsinhalts gemäß §§ 133, 157 BGB zu ermitteln ist. Voraussetzung hierfür ist, dass sich eindeutig und zweifelsfrei aus den Angebotsunterlagen ergibt, dass ein ganz bestimmter Einheitspreis gewollt war. Für den öffentlichen Auftraggeber muss dies offenkundig und unschwer festzustellen sein. Sind Nachforschungen über das wirklich Gewollte beim Bieter erforderlich, sind diese Anforderungen nicht erfüllt.*)




IBRRS 2018, 0282
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wer Arbeitnehmer ausnahmsweise nicht übernehmen will, muss dies begründen!

VK Südbayern, Beschluss vom 12.12.2017 - Z3-3-3194-1-40-08/17

1. § 131 Abs. 3 GWB ist eine Bestimmung über das Vergabeverfahren i.S.d. § 97 Abs. 6 GWB. Auf eine Verletzung des § 131 Abs. 3 GWB können sich Bieter aufgrund des Wettbewerbsbezugs der Norm regelmäßig berufen.*)

2. Bei juristischen Personen muss die positive Kenntnis in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht i.S.d. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB bei einer Person vorliegen, die befugt ist, für das Unternehmen im konkreten Vergabeverfahren rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben.*)

3. Mit der "Soll"-Regelung des § 131 Abs. 3 Satz 1 GWB wird die Anordnung der Übernahme von Arbeitnehmern des bisherigen Betreibers zum Regelfall. Ein Abweichen von der Anordnung bleibt aber bei Vorliegen eines sachlichen Grundes - insbesondere in atypischen Fällen - weiterhin möglich.*)

4. Trifft der Auftraggeber eine Regelung, die die Verpflichtung zur Übernahme von Arbeitnehmern des bisherigen Betreibers weitgehend leer laufen lässt, ist er ebenso wie beim vollständigen Abweichen von der Anordnung der Übernahme verpflichtet, zu begründen und zu dokumentieren, aus welchen sachlichen Gründen er vom gesetzlichen Regelfall abweicht. Das etwaige Vorliegen eines atypischen Falls ist darzulegen.*)

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IBRRS 2018, 0111
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unklare Eignungskriterien: Bieterfreundliche Auslegung ist zu wählen!

VK Südbayern, Beschluss vom 16.10.2017 - Z3-3-3194-1-30-06/17

1. Nach § 122 Abs. 4 Satz 2 GWB sind die Eignungskriterien in der Auftragsbekanntmachung aufzuführen. Nach § 48 Abs. 1 VgV ist in der Auftragsbekanntmachung neben den Eignungskriterien ferner anzugeben, mit welchen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) Bewerber oder Bieter ihre Eignung gemäß den §§ 43 bis 47 VgV und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen haben.*)

2. Diese Angaben können auch dadurch gemacht werden, dass der öffentliche Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung nach § 41 Abs. 1 VgV eine elektronische Adresse angibt, unter der die Vergabeunterlagen (und damit auch die Eignungskriterien sowie die Informationen nach § 48 Abs. 1 VgV) unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können.*)

3. Sind die bekanntgemachten Eignungskriterien unklar oder auslegungsbedürftig und wird dies nicht rechtzeitig gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 oder 3 GWB geltend gemacht, ist eine möglichst bieterfreundliche Auslegung zu wählen, da die Unklarheiten nicht zu Lasten der Bieter gehen dürfen.*)




IBRRS 2018, 0106
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unerfüllbare Leistungsbeschreibung: Auftragserteilung unmöglich!

VK Westfalen, Beschluss vom 04.12.2017 - VK 1-31/17

Enthält die Leistungsbeschreibung Anforderungen, die unmöglich zu erfüllen sind, dann kann der Auftraggeber auf dieser Grundlage überhaupt keinen Auftrag erteilen. Insofern kommt es auch nicht darauf an, ob Angebote vorliegen, die noch mit weiteren Mängeln behaftet sind.*)




IBRRS 2018, 0004
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Konzept darf nicht von Rahmenbedingungen abweichen!

VK Bund, Beschluss vom 17.11.2017 - VK 2-122/17

1. Fordert ein Bieter in seinem Konzept das Vorhandensein bestimmter Versicherungen (hier: Veranstaltungsversicherungen), so kann ein Auftraggeber nicht darüber hinweggehen, wenn es sich um eine Abweichung von den vertraglichen Rahmenbedingungen bzw. etwas nicht Gefordertes handelt. Er muss den Bieter zwingend ausschließen.

2. Eine Abweichung liegt bereits dann vor, wenn die angebotenen bzw. vom Bieter geforderten Versicherungsarten die Deckungssummen aus der Ausschreibung modifizieren.

3. Ergibt sich nicht eindeutig, ob Auftraggeber oder Bieter Versicherungsnehmer sein soll, verbleibt der Angebotsinhalt in Bezug auf die Versicherungen unklar.

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IBRRS 2018, 0003
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Eindeutig nur ein Kooperationspartner gesucht: Ausschreibung ist transparent!

VK Bund, Beschluss vom 04.12.2017 - VK 2-134/17

1. Ist der Zuschlag vor Einreichung des Nachprüfungsantrags bereits wirksam erteilt worden, so kann er auch durch die Vergabekammer nicht mehr aufgehoben werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist nicht statthaft.

2. Ist bereits Ausschreibung und Leistungsbeschreibung eindeutig zu entnehmen, dass nur ein Kooperationspartner mit der Entwicklung und dem Betrieb des Produkts beauftragt werden soll und dass den Versicherten des Auftraggebers die Nutzung eben dieses einen, im Rahmen der Kooperation entwickelten Produkts anheimgestellt werden soll, um eine möglichst breite Marktdurchdringung zu erreichen, ist die Exklusivität nicht erst während der Verhandlungsrunden entwickelt worden.

3. Ergibt sich die Exklusivität mit hinreichender Deutlichkeit aus Bekanntmachung und Leistungsbeschreibung, ist es unerheblich, dass mit Veröffentlichung der Ausschreibung nicht auch unmittelbar den (potentiellen) Teilnehmern der - zu diesem Zeitpunkt noch nicht existierende - Vertragsentwurf zugänglich gemacht wurde.




Online seit 2017

IBRRS 2017, 4217
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann liegt eine vergabefreie interkommunale Zusammenarbeit vor?

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.12.2017 - VK 2-29/17

1. Ein Vergabeverfahren hat begonnen, wenn zwei Voraussetzungen kumulativ vorliegen: Der öffentliche Auftraggeber muss sich zunächst intern verbindlich dazu entschlossen haben, einen (gegenwärtigen oder zukünftigen) Bedarf nicht durch Eigenleistung, sondern als Nachfrager am Markt zu decken. Darüber hinaus muss er zweckbestimmt äußerlich wahrnehmbar Anstalten getroffen haben, den Auftragnehmer mit dem Ziel eines Vertragsschlusses auszuwählen.

2. Die Voraussetzungen einer vergabefreien interkommunalen Zusammenarbeit liegen nur vor, wenn ein kooperatives Konzept vorliegt und die Kooperation auf die Wahrnehmung einer allen Kooperationspartnern gleichermaßen obliegenden Aufgabe gerichtet ist (= Zielidentität).

3. Fehlt es an einer der im Kooperationsvertrag verbundenen öffentlichen Auftraggebern gleichermaßen obliegenden öffentlichen Aufgabe, weil das Gesetz (hier: KrWG-RP) vorsieht, dass die Abfallentsorgung allein dem Landkreis als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger obliegt, fehlt es an der Zielidentität.

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IBRRS 2017, 4208
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Wirken sich Mängel im Vergabeverfahren auf die Festsetzung von Straßenbaubeiträgen aus?

VG Potsdam, Urteil vom 16.11.2017 - 1 K 1306/16

1. Straßen und Gehwege, die mehr als 60 bis 70 Jahre alt sind und Straßenbeleuchtung mit einem Alter von mehr als 30 Jahren, haben die übliche Nutzungsdauer so erheblich überschritten, dass bereits deswegen auf einen Erneuerungsbedarf geschlossen werden kann.

2. Dabei ist unerheblich, ob regelmäßig Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten ausgeführt wurden.

3. Für Straßenbaubeiträge, also Geldleistungen, die dem Ersatz des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Erneuerung und Verbesserung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen dienen, sind die Anlieger anteilig (nach entsprechenden Anteilssatz) beitragspflichtig.

4. Mängel in dem dem Ausbau vorangegangenen Vergabeverfahren sind im Rahmen der Festsetzung der Straßenbaubeiträge nur dann zu berücksichtigen, wenn dadurch Kosten entstandenen sind, die nicht erforderlich waren.

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IBRRS 2017, 4142
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auch „Auslobungsverfahren“ sind transparent zu gestalten!

OLG Koblenz, Urteil vom 17.08.2017 - 1 U 7/17

1. Wird ein städtisches Grundstück im Wege eines "Auslobungsverfahrens" zum Erwerb angeboten, so finden zwar die Vorschriften über eine öffentliche Ausschreibung keine Anwendung; es kommt allerdings ein Schuldverhältnis zwischen Stadt und dem Bieter zustande.*)

2. Die auslobende Stadt ist verpflichtet, die grundsätzlich geltenden und die selbst gesetzten Verfahrensregeln einzuhalten, die Gleichbehandlung der Teilnehmer, Transparenz und Rücksichtnahme sicherzustellen.*)

3. Die Auslobende darf für ihre Entscheidung nicht Kriterien als entscheidend zugrunde legen, die sich aus dem umfangreichen Auslobungstext für den Bieter nicht ergeben (hier Villenbebauung vs. Mehrfamilienhaus).*)

4. Der nicht berücksichtigte Bieter (mit dem deutlichen Höchstgebot) kann im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Fortsetzung des Auslobungsverfahrens auch dann verhindern, wenn noch kein formell ordnungsgemäßes Angebot für den Grundstückserwerb vorliegt.*)




IBRRS 2017, 4148
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Was ist eine "wettbewerbswidrige Vereinbarung"?

VK Thüringen, Urteil vom 09.11.2017 - 250-4003-8222/2017-E-S-015-GTH

1. Geheimwettbewerb bedeutet, dass die Angebote, Angebotsgrundlagen und Angebotskalkulation anderer Bieter für den einzelnen Bieter unbekannt sind und er deshalb weder sein eigenes Angebot nach dieser Kenntnis ausrichten noch Absprachen mit anderen Bietern treffen kann.

2. Der Begriff der wettbewerbswidrigen Vereinbarung im Sinne von § 124 Absatz 1 Nr. 4 GWB ist weit auszulegen und umfasst alle sonstigen Absprachen und Verhaltensweisen eines Bieters, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar sind.

3. Eine wettbewerbswidrige Vereinbarung erfordert deshalb keine ausdrückliche Verständigung zwischen zwei Unternehmen darüber, wer welche Leistung zu welchem Preis anbietet, sondern ist schon dann verwirklicht, wenn ein Angebot in Kenntnis der Bedingungen des Konkurrenzangebots, zumindest aber wesentlicher Angebotsgrundlagen, erstellt wird.




IBRRS 2017, 4016
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wer nicht fragt, verliert!

OLG Celle, Urteil vom 15.03.2017 - 14 U 42/14

1. Die teil-funktionale Ausschreibung (hier: funktional beschriebene Einzelposition in einem ansonsten detaillierten Leistungsverzeichnis) ist eine vergaberechtlich mögliche und zulässige Ausschreibungsvariante.

2. Unklarheiten des Leistungsverzeichnisses, die einer zuverlässigen Kalkulation entgegenstehen, darf der Bieter bzw. spätere Auftragnehmer nicht einfach hinnehmen, sondern muss sich daraus ergebende Zweifelsfragen vor Angebotsabgabe klären.

3. Obliegt es nach dem eindeutigen Wortlaut der Ausschreibung dem Bieter bzw. späteren Auftragnehmer, die statischen und konstruktiven Erfordernisse zu ermitteln, gehört hierzu auch die Menge des einzubauenden Stahls.

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IBRRS 2017, 4017
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann ist für die Vergabestelle das Hinzuziehen eines Rechtsanwalts notwendig?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.11.2017 - 11 Verg 8/17

In einem Vergabenachprüfungsverfahren, in dem es schwerpunktmäßig um auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen einschließlich der dazugehörenden Vergaberegeln geht, muss der öffentliche Auftraggeber die erforderlichen Sach-und Rechtskenntnisse in seinem originären Aufgabenkreis organisieren, die Zuziehung eines Rechtsanwalts ist grundsätzlich nicht erforderlich.




IBRRS 2017, 4121
VergabeVergabe
Kein vorbeugender Rechtsschutz im Vergaberecht!

VK Bund, Beschluss vom 15.11.2017 - VK 2-116/17

Kein vorbeugender Rechtsschutz im Nachprüfungsverfahren, wenn die endgültige Leistungsbeschreibung noch nicht feststeht.*)

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IBRRS 2017, 4249
VergabeVergabe
„Eignungsverleiher“ muss im Teilnahmeantrag benannt werden!

VK Bund, Beschluss vom 25.10.2017 - VK 1-119/17

Ein Bewerber kann sich, wenn ihm entsprechend eigene Vorkenntnisse fehlen, auf die Erfahrungen und Kapazitäten Dritter stützen. Damit der Auftraggeber die Eignung eines Bewerbers beurteilen kann, muss der „Eignungsverleiher“ im Teilnahmeantrag benannt werden.

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IBRRS 2017, 4120
Mit Beitrag
VergabeVergabe
eVergabe: Kein Verweis auf externe Quellen für etwaige Vorgaben!

VK Bund, Beschluss vom 11.11.2017 - VK 2-128/17

1. Ein Ausschluss wegen fehlender Angaben und Erklärungen setzt voraus, dass diese zuvor wirksam gefordert wurden.

2. Der öffentliche Auftraggeber hat bereits in der Auftragsbekanntmachung eine elektronische Adresse anzugeben, unter der die Vergabeunterlagen insbesondere uneingeschränkt und vollständig abgerufen werden können. Ein bloßer Verweis auf externe Quellen für etwaige Vorgaben ist damit nicht vereinbar.




IBRRS 2017, 4118
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Konzessionierte Tätigkeit eingestellt: Neuvergabe ist kein Betriebsübergang!

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 06.12.2017 - Rs. C-472/16

1. Es ist davon auszugehen, dass kein Übergang im Sinne der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12.03.2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen vorliegt, wenn der Inhaber einer Konzession für eine kommunale Musikschule, dem die Kommune sämtliche Sachmittel (Räumlichkeiten, Instrumente, Unterrichtssäle und Mobiliar) zur Verfügung stellt, der eigenes Personal beschäftigt und seine Dienstleistungen nach Schuljahren erbringt, am 01.04.2013 - zwei Monate vor dem Ende des Schuljahrs - die Tätigkeit einstellt und sämtliche Sachmittel an die Kommune zurückgibt, die die Tätigkeit nicht selbst fortführt, um das Schuljahr 2012/2013 zu beenden, sondern einen neuen Auftrag an einen neuen Auftragnehmer vergibt, der die Tätigkeit im September 2013 mit Beginn des neuen Schuljahrs 2013/2014 wieder aufnimmt und dem sie hierzu die notwendigen Sachmittel (Räumlichkeiten, Instrumente, Unterrichtssäle, Mobiliar) überlässt, über die zuvor der frühere Auftragnehmer verfügte.*)

2. Im Hinblick auf Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2001/23 ist davon auszugehen, dass unter den dargestellten Umständen, d. h. wenn der erste Auftragnehmer aufgrund der Pflichtverletzung des Auftraggebers (Kommune) gezwungen ist, seine Tätigkeit einzustellen und die gesamte Belegschaft zu entlassen, und der Auftraggeber gleich darauf die Sachmittel einem zweiten Auftragnehmer überlässt, der dieselbe Tätigkeit fortführt, die Kündigung der Arbeitnehmer des ersten Auftragnehmers aus "wirtschaftlichen, technischen oder organisatorischen Gründen, die Änderungen im Bereich der Beschäftigung mit sich bringen" erfolgt ist und nicht auf dem "Übergang eines Unternehmens, Betriebs oder Unternehmens- bzw. Betriebsteils" beruhte, was nach diesem Artikel kein zulässiger Kündigungsgrund ist.*)

3. Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung, die einen Einzelrichter oder ein Kollegialgericht daran hindert, über das Vorbringen eines Arbeitnehmers, der seine im Rahmen einer Massenentlassung erfolgte Kündigung in einem individuellen Verfahren anficht, um die Rechte aus der Richtlinie 2001/23 und der Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20.07.1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen geltend zu machen, in der Sache zu entscheiden, weil zuvor ein rechtskräftiges Urteil über die Massenentlassung in einem Verfahren ergangen ist, bei dem der Arbeitnehmer nicht Partei sein konnte, an dem sich aber die im Unternehmen vertretenen Gewerkschaften und/oder die gesetzlichen Kollektivvertreter der Arbeitnehmer beteiligt haben oder beteiligen konnten, nicht entgegensteht, wenn nach nationalem Recht die Rechtskraft des im Kollektivverfahren ergangenen Urteils nicht über die Grenzen des Streitgegenstands dieses Verfahrens hinausgeht und sich dieser Streitgegenstand von dem des Individualverfahrens unterscheidet.*)

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IBRRS 2017, 4092
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kein Schadensersatz wegen Vergaberechtsverstoßes ohne "echte Chance"!

LG Köln, Urteil vom 07.11.2017 - 33 O 192/16

1. Ein Unternehmen kann Schadensersatz für die Kosten der Vorbereitung des Angebots oder der Teilnahme an einem Vergabeverfahren verlangen, wenn der Auftraggeber gegen eine den Schutz von Unternehmen bezweckende Vorschrift verstoßen hat und das Unternehmen ohne diesen Verstoß bei der Wertung der Angebote eine echte Chance gehabt hätte, den Zuschlag zu erhalten, die aber durch den Rechtsverstoß beeinträchtigt wurde.

2. An einer "echten Chance" des Unternehmens auf den Zuschlag fehlt es, wenn das Angebot des Bieters - hier: gem. § 19 EG Abs. 3 d VOL/A 2009 - zwingend von der Wertung auszuschließen war.

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IBRRS 2017, 4055
VergabeVergabe
Strengere Anforderungen als in Richtlinie 2004/18/EG vorgesehen?

EuGH, Urteil vom 06.12.2017 - Rs. C-408/16

1. Die Richtlinie 2004/18/EG, insbesondere ihr Art. 15 c ist dahin auszulegen, dass sie dem entgegensteht, dass nach der Regelung eines Mitgliedstaats die speziellen Kriterien, die in den Bestimmungen des Leitfadens der Europäischen Investitionsbank für die Vergabe öffentlicher Aufträge vorgesehen sind und den Bestimmungen dieser Richtlinie nicht entsprechen, auf ein Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags anzuwenden sind, das nach dem Beitritt dieses Mitgliedstaats zur Union zur Verwirklichung eines Projekts eingeleitet wurde, das auf der Grundlage eines vor dem Beitritt mit der Europäischen Investitionsbank geschlossenen Finanzierungsvertrags begonnen worden war.

2. Art. 9 Abs. 5 und Art. 60 a der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 sind dahin auszulegen, dass ein Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge wie das im Ausgangsverfahren fragliche, in dem strengere Kriterien als die in der Richtlinie 2004/18/EG vorgesehenen angewandt wurden, nicht als in vollständigem Einklang mit dem Unionsrecht durchgeführt anzusehen ist und nicht für eine rückwirkend gewährte nicht rückzahlbare europäische Finanzierung in Betracht kommt.

3. Art. 2 Nr. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 ist dahin auszulegen, dass die Anwendung strengerer Kriterien für die Vorauswahl der Bieter als die in der Richtlinie 2004/18/EG vorgesehenen eine "Unregelmäßigkeit" im Sinne dieser Bestimmung darstellt, die die Vornahme einer finanziellen Berichtigung nach Art. 98 dieser Verordnung rechtfertigt, soweit nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anwendung der strengeren Kriterien Auswirkungen auf den Haushalt des betreffenden Fonds hatte, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist.

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IBRRS 2017, 4036
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Im Verhandlungsverfahren sind weitere Angebots- und Verhandlungsrunden möglich!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.08.2017 - 11 Verg 12/17

1. Solange ein Verhandlungsverfahren nicht abgeschlossen ist, kann es grundsätzlich auch durch weitere Angebots- und Verhandlungsrunden fortgesetzt werden, wenn die vergaberechtlichen Grundsätze von Transparenz, Wettbewerb und Gleichbehandlung eingehalten werden.*)

2. Ein Antrag auf Verlängerung / Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB a.F. (§ 174 Abs. 1 Satz 3 GWB n.F.) muss nicht zwingend vor Ablauf der in § 118 Abs. 1 Satz 32 GWB a.F. genannten Frist gestellt werden. Ein nach Ablauf dieser Frist gestellter Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ist jedenfalls dann zulässig, wenn zum Zeitpunkt der Beschwerdeeinlegung noch keine Mitteilung nach § 101a Abs. 1 GWB a.F. erfolgt war.*)

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IBRRS 2017, 4035
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Abdichtungssystem ist durch bauaufsichtsrechtliches Prüfungszeugnis zu belegen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.09.2017 - 11 Verg 11/17

Wird nach dem Leistungsverzeichnis im Zusammenhang mit der Lieferung von Fertignasszellen das Angebot einer den "gültigen Richtlinien und Normen entsprechenden Abdichtung" gefordert, ist im Fall des Angebots einer nach dem Vortrag des Bieters ohne gesonderte Abdichtung bereits dichten Fertignasszelle jedenfalls darzulegen und durch bauaufsichtsrechtliches Prüfungszeugnis zu belegen, dass dieses Produkt den gültigen Richtlinien und Normen entspricht.*)

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IBRRS 2017, 4024
Mit Beitrag
VergabeVergabe
"Change-of-Control"-Klausel ist in Konzessionsvertrag zulässig!

OLG Frankfurt, Urteil vom 03.11.2017 - 11 U 51/17 (Kart)

1. Bei der Gewichtung der Auswahlkriterien für die Vergabe einer Konzession zum Betrieb eines Energieversorgungsnetzes steht der Kommune ein weiter Entscheidungsspielraum zu, solange die Auswahlkriterien an den Zielen des § 1 EnWG orientiert sind.*)

2. Im Rahmen des Kriteriums "Preisgünstigkeit" können auch "aktuelle Netzentgelte" als Unterkriterium gewertet werden.*)

3. Gegen die Verwendung einer sog. "Change-of-Control"-Klausel im Konzessionsvertrag bestehen keine Bedenken.*)

4. Das aus dem Diskriminierungsverbot hergeleitete Transparenzverbot gebietet zum einen, dass den am Netzbetrieb interessierten Unternehmen die Entscheidungskriterien und ihre Gewichtung rechtzeitig vor Angebotsentscheidung mitgeteilt werden, und zum anderen, dass auch die Bewertung und Auswahlentscheidung für die betroffenen Bieter nachvollziehbar sind.*)

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IBRRS 2017, 3988
VergabeVergabe
Müssen die Bieter auf (gesellschaftsrechtliche) Verflechtungen hinweisen?

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 22.11.2017 - Rs. C-531/16

1. Miteinander verbundene Unternehmen, die in demselben Verfahren getrennte Angebote eingereicht haben, sind nur bei Vorhandensein einer entsprechenden Rechtsvorschrift dazu verpflichtet, die zwischen ihnen bestehenden Verbindungen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber offenzulegen.

2. Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, diese Unternehmen um die Informationen zu ersuchen, die er für erforderlich hält, wenn er angesichts der Beurteilungselemente, die in dem genannten Verfahren vorliegen, Zweifel hinsichtlich der Gefahr hegt, dass ihre gleichzeitige Teilnahme die Transparenz beeinträchtigt und den Wettbewerb zwischen denjenigen verfälscht, die den Auftrag zur Erbringung der Dienstleistung anstreben.

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IBRRS 2017, 3860
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Beschaffung nach VgV: In welcher Höhe darf Sicherheit gefordert werden?

VK Bund, Beschluss vom 04.10.2017 - VK 1-99/17

1. Ausschreibungsbedingungen und Beschaffungsgegenstand - und auch die Vertragsgestaltung - unterliegen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers.

2. Diese Gestaltungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers kann allerdings dann beschränkt sein, wenn die Bedingungen unter dem Gesichtspunkt unzumutbar sind, dass den Bietern eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation nicht möglich wäre.

3. Im Anwendungsbereich der VgV ist die Höhe von geforderten Sicherheitsleistungen auf eine bestimmte Höhe oder Größenordnung nicht normativ begrenzt.




IBRRS 2017, 3867
VergabeVergabe
Vertragsunterlagen missverständlich: Verfahrensaufhebung zulässig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.09.2017 - 1 VK 38/17

1. Der öffentliche Auftraggeber unterliegt keinem Kontrahierungszwang, das heißt, er kann nicht gegen seinen Willen verpflichtet werden, einen Zuschlag zu erteilen.

2. Gleichwohl braucht der öffentliche Auftraggeber für die Aufhebung des Verfahrens einen sachlichen Grund, um eine Aufhebung nur zum Schein oder aus Willkür auszuschließen.

3. Ein sachlicher Grund zur Aufhebung liegt vor, wenn die eigenen Vertragsunterlagen missverständlich geschrieben wurden (hier: Missverständliche Angaben im Verkehrsvertrag zur Netto-/Bruttophase.

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IBRRS 2017, 3926
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VergabeVergabe
Wann ist eine fehlende Preisangabe "wesentlich"?

OLG München, Beschluss vom 07.11.2017 - Verg 8/17

1. Der öffentliche Auftraggeber kann Bieterfragen und die Antworten hierauf allen interessierten Unternehmen auch über seine Internetseite zur Verfügung stellen, wenn er dies zuvor bekannt gemacht hat.

2. Ein Angebot ist zwingend auszuschließen, wenn eine wesentliche Preisangabe fehlt, wobei es auf die wettbewerbliche Relevanz der fehlenden Preisangabe nicht ankommt.

3. Über die Wesentlichkeit ist aufgrund des fraglichen Leistungsgegenstands und seiner Bedeutung, seines wertmäßigen Anteils für die Gesamtleistung sowie für den Gesamtpreis im Einzelfall zu entscheiden.




IBRRS 2017, 3866
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VergabeVergabe
Ungewöhnlich niedriges Angebot? Vergleich mit veranschlagtem Budget möglich!

EuGH, Urteil vom 19.10.2017 - Rs. C-198/16

1. Mangels einer Definition des Begriffs "ungewöhnlich niedriges Angebot" oder vorgegebener Regeln zur Identifizierung eines solchen Angebots, ist es Sache des öffentlichen Auftraggebers, eine sachliche und nicht diskriminierende Methode zur Identifizierung ungewöhnlich niedriger Angebote festzulegen.

2. Es spricht nichts dagegen, dass der öffentliche Auftraggeber die Angebote mit dem veranschlagten Budget der Verdingungsunterlagen vergleicht und eines davon als auf den ersten Blick ungewöhnlich niedrig identifiziert, wenn die Höhe dieses Angebots erheblich unter dem veranschlagten Budget liegt.

3. Eine Simulation, die darin besteht, die im Angebot vorgeschlagenen Preise anhand der wirtschaftlichen Bezugsparameter im Einzelnen zu überprüfen, kann nicht den Nachweis erbringen, warum der öffentliche Auftraggeber im Vorhinein an der Seriosität dieses Angebots hätte zweifeln sollen, obwohl es seiner Höhe nach sehr nahe an dem veranschlagten Budget der Verdingungsunterlagen lag.




IBRRS 2017, 3861
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VergabeVergabe
Welcher Mindestjahresumsatz bei Dienstleistungsaufträgen mit unbestimmter Laufzeit?

VK Thüringen, Beschluss vom 29.05.2017 - 250-4003-4676/2017-E-012-EF

Der geforderte Mindestjahresumsatz bei Dienstleistungsaufträgen mit unbestimmter Laufzeit bemisst sich nach dem Zweifachen des jährlichen Auftragswerts.

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IBRRS 2017, 3864
VergabeVergabe
Vergabekammer überprüft Einhaltung des Beurteilungsspielraums!

VK Nordbayern, Beschluss vom 11.10.2017 - RMF-SG21-3194-2-8

1. Die Vergabekammer prüft die Bewertung der Vergabestelle nur daraufhin, ob diese ihren Beurteilungsspielraum verletzt hat. Sie ersetzt insbesondere nicht die Wertung der Vergabestelle durch eine eigene Wertung.*)

2. Die Wertungsentscheidung muss den an sie zu stellenden vergaberechtlichen Anforderungen genügen. Dazu gehört, dass das vorgeschriebene Verfahren für die Bewertung eingehalten und der Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt wird sowie die von der Vergabestelle selbst aufgestellten Vorgaben beachtet und keine sachwidrigen und gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßenden Erwägungen angestellt werden.*)

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IBRRS 2017, 3850
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SchiedswesenSchiedswesen
Erst schlichten, dann richten!

OLG Köln, Urteil vom 28.04.2017 - 19 U 149/16

1. Die Bauvertragsparteien können sich zur Streitbeilegung jederzeit auf ein anderes Verfahren als das staatliche Gerichtsverfahren einigen.

2. Liegt eine wirksame Schlichtungsvereinbarung vor, handelt es sich nicht um eine von Amts wegen zu prüfende Prozessvoraussetzung, sondern - wie bei einer Schiedsgerichtsvereinbarung - um eine von dem Beklagten zu erhebende Einrede, die die Klagbarkeit vorübergehend ausschließt.

3. Der Beklagte kann sich auch dann auf eine Schlichtungsklausel berufen, wenn die Schlichtung erkennbar aussichtlos ist.

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IBRRS 2017, 3849
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VergabeVergabe
Betrachtungszeitraum vergleichbarer Maßnahmen darf nicht zu kurz bemessen sein!

VK Bund, Beschluss vom 20.09.2017 - VK 1-89/17

Der öffentliche Auftraggeber überschreitet die ihm zukommende Bestimmungsfreiheit hinsichtlich der Festlegung der Zuschlagskriterien, wenn der für die Ermittlung der wertungsrelevanten vergleichbaren Maßnahmen gewählte Betrachtungszeitraum zu kurz ist und damit eine Bewertung der Angebote auf einer nicht validen – und somit willkürlichen – Grundlage begünstigt.




IBRRS 2017, 4253
VergabeVergabe
Wer sich bei einer Mischkalkulation erwischen lässt, wird ausgeschlossen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.12.2016 - Verg 5/16

1. Mischkalkulationen sind als solche nicht anstößig oder als vergaberechtswidrig zu qualifizieren, sondern zählen zur ständigen Kalkulationspraxis von Bieterunternehmen.

2. Der Grund für den Ausschluss eines Angebots wegen sog. Mischkalkulation liegt nicht in der Mischkalkulation als solcher, sondern in der Tatsache begründet, dass der betreffende Bieter einen einzelnen oder einzigen Preis im Angebot nicht so, wie gefordert, vollständig und mit dem Betrag angegeben hat, den er nach seiner Kalkulation für die Leistung vom Auftraggeber tatsächlich beansprucht.

3. Hat der Bieter „mischkalkuliert“, bedarf es nicht des Nachweises einer Konnexität zwischen „ab-“ und „aufgepreisten“ Preispositionen.

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IBRRS 2017, 3768
VergabeVergabe
Nachprüfungsverfahren ist ein Verwaltungsverfahren!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.09.2017 - 1 VK 35/17

1. Die pauschale Behauptung, dass "Anlass zur Annahme" bestanden habe, der Auftraggeber würde ohne vorherige Ausschreibung den Auftrag zur Fertigstellung vergeben, ist keine substantiierte Darlegung an eine drohende de-facto-Vergabe.

2. Vielmehr bedarf es einer genaueren Darlegung, woher der Antragsteller diese Kenntnisse hat und in welchem Stadium die vermeintlich drohende Vergabe ist.

3. Das Nachprüfungsverfahren ist keine zivilrechtliche Streitigkeit, sondern ein durch Spezialvorschriften im GWB geregeltes Verwaltungsverfahren. Dies wird auch dadurch deutlich, dass die Entscheidung der Vergabekammer als Verwaltungsakt einzustufen ist.

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IBRRS 2017, 3841
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VergabeVergabe
Alle Angebote zu teuer: Auftraggeber muss keinen Zuschlag erteilen!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.10.2017 - 1 VK 41/17

1. Ein Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass ein Vergabeverfahren durch einen Zuschlag beendet wird. Denn der öffentliche Auftraggeber unterliegt keinem Kontrahierungszwang. Etwas anderes kann gelten, wenn die Aufhebung ohne sachlichen Grund oder nur zum Schein erfolgt.

2. Ein sachlicher Grund für die Aufhebung des Vergabeverfahrens liegt vor, wenn der öffentliche Auftraggeber feststellt, dass er aus haushaltsmäßigen Gründen auf die konkret ausgeschriebene Beschaffung verzichten muss, weil er entweder keine Mittel mehr in der benötigten Höhe zur Verfügung hat oder ihm die Beschaffung schlicht zu teuer ist.

3. Eine Scheinaufhebung liegt vor, wenn der öffentliche Auftraggeber unter Missbrauch seiner Gestaltungsmöglichkeiten nur den Schein einer Aufhebung gesetzt hat, um zur Vermeidung der Zuschlagserteilung an den wirtschaftlichsten Bieter anschließend den ihm genehmen Unternehmen in einem Vergabeverfahren rechtswidrig den Auftrag zu erteilen, obwohl dieses nicht das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hatte bzw. hätte ausgeschlossen werden müssen (hier verneint).

4. Die Kostenschätzung ist zutreffend durchgeführt, wenn die Vergabestelle oder ein von ihr beauftragter Dritter Methoden wählen, die ein wirklichkeitsnahes Schätzungsergebnis erwarten lassen.

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IBRRS 2017, 3773
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VergabeVergabe
„Reverse-charge-Verfahren“: Umsatzsteuer ist mit 0% anzugeben!

VK Bund, Beschluss vom 18.09.2017 - VK 2-94/17

1. Kehrt sich die Steuerschuldnerschaft unter den Voraussetzungen des § 13b UStG gemäß dem sog. "Reverse-charge-Verfahren" dahin um, dass nicht der die Leistung erbringende Unternehmer - hier der Bieter - die Umsatzsteuer zu entrichten hat, sondern der Leistungsempfänger - hier der Auftraggeber -, sind im Angebotspreisblatt 0% anzugeben.

2. Hat der Auftraggeber wegen eines ungewöhnlichen niedrigen (Gesamt-)Preises eine Preisprüfung beim betreffenden Bieter durchgeführt und hat der Bieter seinen Angebotspreis plausibel gemacht, scheidet ein Angebotsausschluss aus.

3. Eine Eignungsprüfung muss nicht mehr durchgeführt werden, wenn bereits feststeht, dass ein wirtschaftlicheres Angebot vorliegt.




IBRRS 2017, 3816
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VergabeVergabe
Keine technische Alleinstellung durch künstliche Einschränkung der Auftragsvergabeparameter!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.06.2017 - Verg 53/16

1. Der öffentliche Auftraggeber kann Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Dies gilt aber nur dann, wenn es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist.

2. Auch die - dem Vergabeverfahren grundsätzlich vorgelagerte - Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers, ob und was beschafft werden soll, und damit auch die Frage, welche Anforderungen an die zu beschaffenden Leistungen gestellt werden dürfen, unterliegt vergaberechtlichen Grenzen.

3. Eine Leistungsbestimmung. die zu einem völligen Wettbewerbsverzicht führt, bedarf einer wesentlich größeren Rechtfertigungstiefe als eine solche, die unter Aufrechterhaltung des Vergabewettbewerbs im Ergebnis (nur) zu einer hersteller- oder produktbezogenen Leistungsspezifikation führt.




IBRRS 2017, 3772
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VergabeVergabe
Referenzprojekte müssen (nur) vergleichbar sein!

VK Bund, Beschluss vom 18.09.2017 - VK 2-96/17

1. Will der Auftraggeber folglich Nachweise wie etwa Referenzen von den Bietern fordern, hat er dies bereits in der Bekanntmachung festzulegen. Gleiches gilt für etwaige Mindestanforderungen an die Leistungsfähigkeit. Eine erstmalige Bekanntgabe derartiger Anforderungen an die Eignung in den Vergabeunterlagen kommt nicht in Betracht.

2. Maßgebend für eine Vergleichbarkeit von Referenzprojekten ist, dass es ausreicht, wenn die erbrachten Leistungen dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und somit einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Die erbrachten Leistungen müssen nicht mit dem Ausschreibungsgegenstand identisch sein.




IBRRS 2017, 3774
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VergabeVergabe
Offensichtlicher Eintragungsfehler ist aufzuklären!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2017 - Verg 17/17

1. Die Vorschrift des § 60 VgV, wonach der Zuschlag nicht auf ein ungewöhnlich niedriges Angebot erteilt werden darf, ist nicht nur bieterschützend, sondern verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber bei Erreichen einer Aufgreifschwelle von 20 % auch, eine Angemessenheitsprüfung durchzuführen (vgl. BGH, IBR 2017, 209 = VPR 2017, 42).

2. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen werden, sind von der Wertung auszuschließen. Eine Änderung an den Vergabeunterlagen liegt dann vor, wenn der Bieter nicht das anbietet, was der Ausschreibende bestellt hat, sondern wenn er von den Vorgaben der Vergabeunterlagen abweicht

3. Lässt sich die Bedeutung einer wahrscheinlich auf einen Eintragungsfehler zurückzuführenden widersprüchlichen Erklärung nicht im Wege der Auslegung zweifelsfrei ermitteln, ist der öffentliche Auftraggeber nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, von dem betreffenden Bieter Aufklärung über das Angebot zu verlangen.




IBRRS 2017, 3767
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VergabeVergabe
Auftraggeber kann Zahlung des Mindestlohns vorgeben!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.08.2017 - 1 VK 29/17

1. Der Auftraggeber kann den Bietern kalkulatorische Vorgaben machen. Die Kalkulation ist aber die alleinige Aufgabe der Bieter.

2. Es besteht keine Verpflichtung der Vergabestelle, den Bietern den (noch nicht) für allgemeinverbindlich erklärten Mindestlohn im Bewachungsgewerbe in Baden-Württemberg kalkulatorisch vorzugeben.

3. Ist ein Bieter aus Gründen, die nicht ihren Ursprung im Vergaberecht haben (hier: Tarifvorgaben in Baden-Württemberg), gezwungen, in einer Position einen höheren Preis als Mitbewerber angeben zu müssen, führt dies nicht zu einer vergaberechtlichen Ungleichbehandlung.

4. Unternehmen ohne Betriebsstruktur in Baden-Württemberg dürfen (selbst bei Allgemeinverbindlichkeit) ihre Beschäftigten nach den gesetzlichen und nicht nach dem tariflichen Mindestlohn bezahlen und dies ihrer Kalkulation zu Grunde legen.

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IBRRS 2017, 3759
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VergabeVergabe
Nachprüfungsantrag muss nicht angedroht werden!

VK Bund, Beschluss vom 16.10.2017 - VK 1-103/17

1. Eine Rüge muss nicht ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Es ist ausreichend, wenn dem Schreiben des Bieters dem Inhalt nach insgesamt zu entnehmen ist, dass er die Ausschreibungskonzeption kritisiert und damit beanstandet; das Stellen von Bieterfragen ist demgegenüber in der Regel nicht ausreichend.

2. Das Inaussichtstellen eines Nachprüfungsantrags im Sinne eines Androhens gerichtlicher Durchsetzung bei Nichtabhilfe ist für eine Rüge ebenfalls nicht erforderlich.

3. Ein Nachprüfungsantrag ist jedoch unzulässig, wenn die Rüge nicht rechtzeitig, das heißt innerhalb von zehn Kalendertagen nach positiver Kenntnis von dem Vergaberechtsverstoß erfolgt ist.




IBRRS 2017, 3750
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VergabeVergabe
Können bessere Eignungsnachweise nachgereicht werden?

VK Thüringen, Beschluss vom 20.09.2017 - 250-4004-6659/2017-E-034-WE

1. Eine nachträgliche Änderung des Teilnahmeantrags im Hinblick auf den Projektleiter unter Angabe anderer persönlicher Referenzen ist von § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV nicht abgedeckt.

2. Eine Nachforderung und Nachreichung von besseren Einungsnachweisen widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung, unter dessen Vorbehalt § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV ausdrücklich steht.




IBRRS 2017, 3741
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VergabeVergabe
"Aufforderung zur Aufklärung" ist keine ordnungsgemäße Rüge!

VK Thüringen, Beschluss vom 12.10.2017 - 250-4002-7955/2017-E-014-GTH

1. Durch eine Rüge soll der Auftraggeber die Möglichkeit erhalten, etwaige Vergaberechtsfehler zu korrigieren. Eine Rüge muss deshalb einen konkreten Vergaberechtsverstoß enthalten und die Aufforderung, den Verstoß abzuändern.

2. Eine E-Mail mit dem Wortlaut: "Welche Bedingungen der Vergabeunterlagen wurden nicht erfüllt. Eine Nachforderung bzw. Aufklärung ihrerseits ist nicht erfolgt. Wir bitten um kurzfristige Rückantwort bzw. Aufklärung bis zum ..." ist keine ordnungsgemäße Rüge.

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IBRRS 2017, 3734
VergabeVergabe
Vergabestelle hilft ab: Bieter bekommt Kostenvorschuss und Auslagen erstattet!

VK Thüringen, Beschluss vom 10.10.2017 - 250-4002-7947/2017-E-013-GTH

1. Es entspricht billigen Ermessen, demjenigen die Kosten aufzuerlegen, der das erledigende Ereignis gesetzt hat.

2. Ist dies die Vergabestelle, muss sie dem Antragsteller den gezahlten Kostenvorschuss und die notwendigen Aufwendungen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erstatten.

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IBRRS 2017, 3721
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VergabeVergabe
Nachweise für die letzten drei Jahre gefordert: Newcomer ungeeignet?

VK Sachsen, Beschluss vom 20.01.2017 - 1/SVK/030-16

1. Sowohl die Nachforderung fehlender Unterlagen per E-Mail als auch deren Einreichen per E-Mail verstößt gegen keine (Form-) Vorschriften des Vergaberechts. § 56 Abs. 2 VgV enthält keine Aussagen dazu, in welcher Form der Auftraggeber die Bieter aufzufordern hat, fehlende Unterlagen vorzulegen.*)

2. Wird in den Ausschreibungsunterlagen verlangt, dass mit dem Angebot mindestens drei Referenzen in Form einer Liste der in den letzten drei vergangenen Kalenderjahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswerts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitraums sowie des jeweiligen Auftraggebers vorzulegen sind, ist daraus nicht abzuleiten, dass ein Unternehmen schon mindestens drei Jahre existiert haben muss.*)

3. Soweit der Auftraggeber von den Bietern verlangt, dass Angaben über den Gesamtumsatz bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre gemacht werden, entspricht dies der Vorgabe des § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV, wonach sich geforderte Erklärungen zum Umsatz auf die letzten drei Geschäftsjahre beschränken müssen. Daraus folgt nicht, dass ein Unternehmen bereits drei Jahre am Markt existieren muss, um als geeignet angesehen werden zu können.*)




IBRRS 2017, 3720
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VergabeVergabe
Bodenbelag in einem Parkhaus ist kein Bodenbelag im Außenbereich!

VK Bund, Beschluss vom 17.10.2017 - VK 2-112/17

1. Sind nach den Vergabeunterlagen zwei Referenzen über die Ausführung von mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Bodenbelägen aus Naturwerkstein im Außenbereich vorzulegen, ist das Angebot eines Bieters auszuschließen, der eine Referenz über die Verlegung von Bodenbelägen aus Naturwerkstein in einem Parkhaus vorlegt.

2. Wird ein (weiterer) Vergaberechtsverstoß erst nach Einleitung des Nachprüfungsverfahrens positiv erkannt, besteht keine Rügeobliegenheit mehr.




IBRRS 2017, 3719
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wie werden Eignungs- und Zuschlagskriterien abgegrenzt?

VK Sachsen, Beschluss vom 30.08.2017 - 1/SVK/015-17

1. Im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs ist die Entscheidung, welche Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden und welche Unternehmen nicht aufgefordert werden, ausschließlich anhand der in der Bekanntmachung angegebenen Eignungskriterien zu treffen. Es ist allein entscheidend, ob die Unternehmen die vom Auftraggeber angelegten Eignungskriterien erfüllen oder nicht.*)

2. Ob ein Kriterium Eignungs- oder Zuschlagskriterium ist, bestimmt sich danach, ob es schwerpunktmäßig die Beurteilung der Eignung des Bieters für den ausgeschriebenen Auftrag betrifft, also unternehmensbezogen ist (Eignungskriterium), oder sich auf die angebotene Leistung bezieht und daher mit der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots zusammenhängt (Zuschlagskriterien).*)

3. Für die Abgrenzung zwischen beiden Arten von Wertungskriterien ist maßgeblich, ob sich ein Wertungsaspekt in seinem wesentlichen Kern bzw. hinsichtlich seines Bewertungsschwerpunkts auf Angaben stützen soll, die nur für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen oder auf Angaben zu den generellen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Bieters.*)

4. § 46 Abs. 3 VgV zählt abschließend die Belege auf, die zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit herangezogen werden können.*)