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Sachgebiet: Vergabe

10754 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2017

IBRRS 2017, 2715
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wie wird der Auftragswert für Sanierungsträgerleistungen bestimmt?

OLG Celle, Beschluss vom 29.06.2017 - 13 Verg 1/17

1. Bei Aufträgen über Liefer- oder Dienstleistungen für die kein Gesamtpreis angegeben wird, gilt als Berechnungsgrundlage für den geschätzten Auftragswert bei einer Laufzeit von mehr als 48 Monaten (hier: 22 Jahre) der 48-fache Monatswert.

2. Der Auftraggeber muss anhand objektiver Kriterien eine ernsthafte Prognose über den voraussichtlichen Auftragswert erstellen und dies ordnungsgemäß in der Vergabeakte dokumentieren.

3. Aus dem Einsatz von Städtebauförderungsmitteln (hier: für die Sanierung eines Stadtviertels) lassen sich keine Rückschlüsse auf den Auftragswert ziehen.

4. Ist im Zeitpunkt der Ausschreibung, mit der ein zukünftiger Vertragspartner als Treuhandträger gesucht wird, noch nicht abzuschätzen, welchen Umfang und welche Dauer die zu vergebenden Leistungen haben werden, kann kein Gesamtpreis angegeben werden. Dies ist z. B. der Fall, wenn der Umfang der Sanierungsträgerkosten noch nicht fest steht, weil es Unwägbarkeiten der Finanzierung der Sanierungsmaßnahme gibt.




IBRRS 2017, 2643
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bieter darf Pauschalpreis für Baustellenvorhaltung abgeben!

VK Bund, Beschluss vom 19.06.2017 - VK 1-57/17

1. Enthalten die Vergabeunterlagen keine abschließenden Vorgaben hinsichtlich eines anzubietenden Bauverfahrens, kann von den nicht vorhandenen Vorgaben auch nicht abgewichen werden.

2. Bei der Bewertung von (Bauablauf-)Konzepten ist allein der gegenüber den Bietern bekanntgegebene Bewertungsmaßstab anzulegen.

3. Kaufmännische Nebenangebote (hier: Angebot eines Pauschalpreises für die Baustellenvorhaltung) sind grundsätzlich zulässig.

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IBRRS 2017, 2642
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rechtsberatung für Neubauvorhaben: Maßgeblicher Schwellenwert?

VK Bund, Beschluss vom 01.06.2017 - VK 1-47/17

1. Voraussetzung für ein statthaftes Nachprüfungsverfahren ist u. a. anderem, dass der streitgegenständliche öffentliche Auftrag bzw. die gemäß wie ein entsprechender öffentlicher Auftrag zu behandelnde Rahmenvereinbarung den für sie maßgeblichen Schwellenwert erreicht oder überschreitet.

2. Der für Rechtsberatungsleistungen für ein Neubauvorhaben maßgebliche Schwellenwert beträgt 750.000 Euro.

3. Ausgangspunkt für die Ermittlung des maßgeblichen Schwellenwerts ist (zunächst) die vom Auftraggeber vorgenommene Auftragswertschätzung zum Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens, soweit sie ordnungsgemäß erfolgt ist.

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IBRRS 2017, 2559
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Preis auskömmlich? Wirtschaftsprüfern darf der Auftraggeber vertrauen!

VK Bund, Beschluss vom 10.08.2016 - VK 1-56/16

1. Jeder Bieter hat wegen seiner Kalkulationsfreiheit einen weiten Spielraum bei der Preisgestaltung bzw. der Entscheidung mit welchem Preisangebot er an einer Ausschreibung (hier: für Schlaftherapiegeräte) teilnimmt.

2. Ein öffentlicher Auftraggeber darf ein Angebot nur ablehnen, wenn der Preis tatsächlich unauskömmlich ist und der Bieter deshalb voraussichtlich den Auftrag nicht bis zum Ende ordnungsgemäß ausführen kann.

3. Ein Auftraggeber genügt seiner Prüfungspflicht, wenn er die Preisabstände der eingereichten Angebote auf eine Überschreitung der Aufgreifschwellen (hier: 15% unter Auftragswertschätzung und 20% Abstand zum nächstplatzierten Angebot) überprüft und sich bei Überschreitung Bescheinigungen von Wirtschaftsprüfern oder eigene nachvollziehbare Kalkulationsgrundlagen vorlegen lässt.

4. Wirtschaftsprüfer unterliegen strengen berufsrechtlichen Anforderungen. Prüfen Wirtschaftsprüfer die Kalkulation durch Preisermittlungsleitsätze und Aufklärungsgespräche und kommen zu dem Ergebnis, dass kein Unterpreisangebot vorliegt, ist der Aussagewert dieser methodisch ordnungsgemäß zu Stande gekommenen Testate eine gesicherte Erkenntnis, deren Richtigkeit ein Auftraggeber nicht hinterfragen oder anzweifeln muss.




IBRRS 2017, 2565
VergabeVergabe
Kann eine geforderte Bankbescheinigung durch einen anderen Nachweis ersetzt werden?

EuGH, Urteil vom 13.07.2017 - Rs. C-76/16

1. Art. 47 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 4 der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge ist dahin auszulegen, dass er nicht dem entgegensteht, dass ein öffentlicher Auftraggeber einen Bieter von einem öffentlichen Auftrag mit der Begründung ausschließt, dass dieser nicht die in der Vergabebekanntmachung festgelegte Bedingung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Vorlage einer von einer Bank ausgestellten Bescheinigung erfüllt, wonach diese sich verpflichtet, ein Darlehen in Höhe des in der Vergabebekanntmachung festgelegten Betrags zu gewähren und dem Bieter die Verfügbarkeit dieses Betrags für die gesamte Dauer der Ausführung des Auftrags zu garantieren.*)

2. Art. 47 Abs. 5 der Richtlinie 2004/18 ist dahin auszulegen, dass in dem Fall, dass in einer Bekanntmachung die Vorlage einer von einer Bank ausgestellten Bescheinigung verlangt wird, wonach diese sich verpflichtet, ein Darlehen in Höhe des in dieser Bekanntmachung festgelegten Betrags zu gewähren und dem Bieter die Verfügbarkeit dieses Betrags während der gesamten Dauer der Ausführung des Auftrags zu garantieren, der Umstand, dass die vom Bieter angefragten Banken sich nicht imstande sehen, diesem Bieter eine derart formulierte Bescheinigung zu erteilen, einen "berechtigten Grund" im Sinne dieses Artikels darstellen kann, weshalb der Bieter den Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gegebenenfalls durch Vorlage jedes anderen vom öffentlichen Auftraggeber für geeignet erachteten Belegs erbringen kann, sofern es diesem Bieter objektiv unmöglich war, die vom öffentlichen Auftraggeber geforderten Nachweise beizubringen, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist.*)

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IBRRS 2017, 2552
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wertungsmatrix muss transparent sein!

VK Bund, Beschluss vom 21.07.2016 - VK 1-50/16

1. Der den Bietern bekanntzugebende Bewertungsmaßstab für die Angebotswertung muss hinreichend transparent sein. Dafür hat der Auftraggeber die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung bekanntzugeben.

2. Der Auftraggeber hat darüber hinaus unter Umständen Unterkriterien zu benennen oder den Bietern anderweitig Bewertungsmaßstäbe an die Hand zu geben, um ihnen zu ermöglichen, ein möglichst optimales Angebot abzugeben.

3. Die Grenze, ab der das Offenlassen konkreter Bewertungsmaßstäbe vergaberechtlich unzulässig ist, ist überschritten, wenn die aufgestellten Bewertungsmaßstäbe so unbestimmt sind, dass die Bieter nicht mehr angemessen über die Kriterien und Modalitäten informiert werden, anhand derer das wirtschaftlich günstigste Angebot ermittelt wird.

4. Die vom Auftraggeber vorgegebenen Bewertungsmaßstäbe müssen insbesondere hinreichend zuverlässige und kalkulierbare Informationen darüber enthalten, wie und mit welcher Punktzahl die Angebote in Bezug auf die Wertungsanforderungen bewertet werden sollen, und den Bietern ermöglichen, im Voraus (bei Angebotserstellung) zuverlässig ermitteln zu können, auf welche konkreten Leistungen der Auftraggeber Wert legt.




IBRRS 2017, 2551
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftraggeber ist an bekannt gemachte Eignungsanforderung gebunden!

VK Bund, Beschluss vom 16.09.2016 - VK 1-82/16

1. An eine bekannt gemachte Eignungsanforderung ist der öffentliche Auftraggeber gebunden. Eine nachträgliche Korrektur von Eignungsanforderungen erfordert eine Berichtigungsbekanntmachung.

2. Vor dem Ausschluss eines Angebots wegen Unvollständigkeit muss ein öffentlicher Auftraggeber erst sein Ermessen ausüben, ob er die geforderten Unterlagen nachfordert. Dieses Ermessen kann nicht im Vorhinein ausgeübt werden.

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IBRRS 2017, 2550
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Funktionale Ausschreibung: Auftraggeber muss keine "Lösungsskizze" vorgeben!

VK Bund, Beschluss vom 18.07.2016 - VK 1-48/16

1. Der öffentliche Auftraggeber hat die Angebote anhand eines einheitlichen Maßstabs zu bewerten und die Bieter müssen wissen, worauf es dem öffentlichen Auftraggeber bei der Wertung der Angebote ankommt, damit sie ein qualitativ optimales Angebot einreichen können.

2. Bei einer funktionalen Ausschreibungen ist es jedoch nicht erforderlich, dass der öffentliche Auftraggeber wie in einer Lösungsskizze oder Musterlösung im Einzelnen konkret vorgibt, welcher Angebotsinhalt zur Höchstpunktzahl führt.

3. Der Bieter muss "erkennbare" Vergaberechtsverstöße rügen. Vergaberechtsverstöße sind dann "erkennbar", wenn sie laienhaft und ohne Anwendung juristischen Sachverstands "ins Auge fallen". Abzustellen ist dabei auf die Erkenntnisse eines objektiven fachkundigen Bieters, nicht auf die eines Spezialisten.

4. Ein Bieter ist überdies nicht verpflichtet, Rechtsrat oder sonstige fachkundige Hilfe einzuholen, um vermeintliche Vergaberechtsverstöße eines öffentlichen Auftraggebers zu erkennen.

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IBRRS 2017, 2549
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Referenzleistung muss (nur) vergleichbar, nicht identisch sein!

VK Bund, Beschluss vom 30.05.2017 - VK 2-46/17

1. Referenzen müssen nicht mit dem Ausschreibungsgegenstand identisch sein. Es reicht aus, wenn sie ihm nahekommen oder ähneln und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.

2. Es ist vergabeverfahrensrechtlich nicht zu beanstanden, wenn in den Vergabeunterlagen lediglich beschrieben wird, dass die zu benennenden Referenzen in den letzten drei Jahren erbracht worden sein und "inhaltlich (von der Aufgabenstellung her) mit den nach der Leistungsbeschreibung zu unterstützenden Aufgabenstellungen vergleichbar sein und ein vergleichbares Maß an Wissen und Erfahrung bedingen" sollen und sodann im Einzelnen näher ausgeführt wird, was der Auftraggeber mit den zu den Referenzprojekten im Einzelnen angeforderten Daten bezweckt bzw. daraus für die Eignungsprüfung abzuleiten beabsichtigt.




IBRRS 2017, 2542
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Gesamtvergabe statt Fachlosbildung: Fördermittel sind zurückzuzahlen!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.01.2017 - 12 A 833/16

1. Auch ein privater Auftraggeber kann als Zuwendungsempfänger durch entsprechende Auflage an das Vergaberecht gebunden sein. Die Zulässigkeit einer Generalvergabe bestimmt sich dann nach dem Vergaberecht und der entsprechenden Vergaberechtsprechung. Im Zweifel sind Erkundigungen einzuholen, so kann z. B. auch ein Architekt zur richtigen Anwendung der VOB/A befragt werden.

2. Die Generalunternehmervergabe - anstelle der Vergabe einzelner Fachlose - ist nicht durch das Beschaffungsselbstbestimmungsrecht des Auftraggebers gedeckt. Dieses bezieht sich nur auf den Beschaffungsbedarf oder den Beschaffungsgegenstand, nicht jedoch auf die Vergabe, d. h. die Art und Weise der Beschaffung.

3. Wird weder nachgewiesen, dass die Gesamtvergabe wirtschaftlich günstiger war, noch konkrete projektbezogene "Synergievorteile" vorgetragen, die über das hinausgehen, was regelmäßig bei Bauvorhaben im Hinblick auf vereinbarte Bauzeiten und Fertigstellungstermine sowie dadurch bedingte Koordinierungserfordernisse hinsichtlich der einzelnen Arbeiten/Gewerke zu beachten ist, liegen keine stichhaltigen Gründe für eine Generalunternehmervergabe vor.

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IBRRS 2017, 2532
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Erhöhte technische Risiken: Keine Losaufteilung erforderlich!

VK Bund, Beschluss vom 06.12.2016 - VK 1-118/16

Technische Gründe, die ausnahmsweise den Verzicht auf eine Losaufteilung gestatten, sind dann gegeben, wenn bei einer losweisen Ausschreibung das Risiko besteht, dass der Auftraggeber Teilleistungen erhält, die zwar jeweils ausschreibungskonform sind, aber nicht zusammenpassen und deshalb in ihrer Gesamtheit nicht geeignet sind, den Beschaffungsbedarf in der angestrebten Qualität zu befriedigen.




IBRRS 2017, 2529
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Gilt die Leistung einer 100%-igen Tochtergesellschaft als eigene Leistung?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.05.2017 - Verg 51/16

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates (ABl. L 315 vom 03.12.2007, S. 1-13) - in der Sache teilweise übereinstimmend mit den Vorlagefragen in den beim Senat anhängigen Parallelverfahren Verg 17/16 und Verg 18/16 - die folgenden Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt, wobei die Fragen 2 bis 4 nur im Falle einer Bejahung der Frage 1 einer Antwort bedürfen:

1. Ist Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 auf direkt zu vergebende öffentliche Dienstleistungsaufträge im Sinne von Art. 2 lit. i) der Verordnung anwendbar, die nicht im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung die Form von Dienstleistungskonzessionen nach den Richtlinien 2004/17/EG oder 2004/18/EG annehmen?*)

2. Gehen Art. 2 lit. b) und Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 vermittelt durch das Wort "oder" von einer ausschließlichen Zuständigkeit entweder einer einzelnen Behörde oder einer Gruppe von Behörden aus oder kann nach diesen Vorschriften eine einzelne Behörde auch Mitglied in einer Gruppe von Behörden sein und der Gruppe einzelne Aufgaben übertragen, aber zugleich gemäß Art. 2 lit. b) zur Intervention befugt bleiben und zuständige örtliche Behörde im Sinne von Art. 5 Abs. 2 der Verordnung sein?*)

3. Schließt es Art. 5 Abs. 2 Satz 2 lit. e) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 mit der Verpflichtung, den überwiegenden Teil des öffentlichen Personenverkehrsdienstes selbst zu erbringen, aus, dass der interne Betreiber diesen überwiegenden Teil der Dienste durch eine hundertprozentige Tochtergesellschaft erbringen lässt?*)

4. Zu welchem Zeitpunkt, schon dem der Veröffentlichung einer beabsichtigten Direktvergabe nach Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 oder erst dem der Direktvergabe selbst, müssen die Direktvergabevoraussetzungen des Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 vorliegen?*)

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IBRRS 2017, 2526
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bevorstehende Gesetzesänderung: Bieter müssen Angebote nachbessern dürfen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.05.2017 - Verg 43/16

1. Bei einer Änderung des Beschaffungsbedarfs des öffentlichen Auftraggebers, die zu einer kalkulationserheblichen Reduzierung oder Erweiterung des ausgeschriebenen Leistungsumfangs führt, hat der Auftraggeber den Bietern in jeder Lage des Verfahrens Gelegenheit zu geben, auf diese Korrektur zu reagieren.

2. Sind die Angebote bereits eröffnet, müssen die Bieter entsprechende Änderungen ihres Angebots vornehmen können.

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IBRRS 2017, 2505
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Anhörungsrüge möglicherweise begründet: Zuschlagserteilung wird untersagt!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.06.2017 - Verg 36/16

1. Weist das Beschwerdegericht die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der Vergabekammer zurück und ist einer Anhörungsrüge des Antragstellers bei der gebotenen summarischen - und vorbehaltlich einer detaillierten - Überprüfung eine Erfolgsaussicht nicht abzusprechen, ist die Vollziehung der mit der Gehörsrüge angegriffenen Entscheidung einstweilen auszusetzen.

2. Die Gewährung rechtlichen Gehörs für Antragsgegner und Beigeladenen vor einer Entscheidung über den Eilantrag des Antragstellers verbietet sich, wenn der Antragsteller durch rasches Erteilen des Zuschlags des von ihm mit der Gehörsrüge angestrebten Primärrechtsschutzes durch Fortführen des Nachprüfungsverfahrens und erneute Entscheidung über den Zuschlag verlustig gehen kann.




IBRRS 2017, 2465
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Früheres Nachfrageverhalten kann mit in die Wertung einfließen!

VK Bund, Beschluss vom 07.06.2017 - VK 2-56/17

1. Ein Wertungssystem hat nicht nur "auf dem Papier" stimmig zu sein, sondern muss vielmehr dazu geeignet sein, das Angebot herauszufiltern, das später im Rahmen der Vertragsdurchführung tatsächlich das wirtschaftlichste ist.

2. Der mit einem Vergabeverfahren bezweckte Einsparungseffekt würde nicht erzielt, wenn ein Angebot als Ausschreibungsgewinner hervorginge, das zwar formal den besten Preis ausweist, während der Vertragslaufzeit dann aber nicht nachgefragt würde.

3. Es ist daher sachgerecht, das Nachfrageverhalten mit in die Wertung einzubeziehen.

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IBRRS 2017, 2434
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zuschlag erteilt: Nachprüfungsverfahren (noch) zulässig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.04.2017 - Verg 38/16

1. Ein Nachprüfungsantrag ist grundsätzlich nur solange der statthafte Rechtsbehelf, wie ein Vergabeverfahren noch nicht durch einen wirksamen Zuschlag abgeschlossen ist. Ist es - infolge eines wirksamen Zuschlags - zu einer definitiven Rechtsverletzung im Vergabeverfahren gekommen, sind für die sich daraus ergebenden Rechtsstreitigkeiten die ordentlichen Gerichte zuständig.

2. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt in den beiden in § 101b Abs. 1 GWB a.F. (= § 135 Abs. 1 GWB n.F.) genannten Fällen. In diesen führt der Zuschlag zunächst nur zu einem schwebend wirksamen Vertrag. Binnen der in § 101b Abs. 2 GWB a.F. genannten Fristen kann deshalb noch vor der Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden.

3. Nach Erteilung des Zuschlags macht die Rügeobliegenheit, die der Vergabestelle die Abstellung von Vergaberechtsverstößen im laufenden Vergabeverfahren ermöglichen soll, keinen Sinn mehr.




IBRRS 2017, 2417
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bieter kennt Erläuterungsbedarf: Aufklärungsfrist von vier Tagen ist nicht zu kurz!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.03.2017 - Verg 54/16

1. Eine Änderung an den Vergabeunterlagen liegt vor, wenn der Bieter nicht das anbietet, was der Ausschreibende bestellt hat, sondern von den Vorgaben der Vergabeunterlagen abweicht.

2. Fehlt ein übereinstimmendes Angebotsverständnis, ist Maßstab der Auslegung, wie ein mit den Umständen des Einzelfalls vertrauter Dritter in der Lage der Vergabestelle das Angebot nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte verstehen musste oder durfte.

3. Ergibt sich aus der vom Auftraggeber angeforderten Aufstellung des Bieters, dass er einen Teil der Werk- und Montageplanung erst bis Anfang Dezember erbringen will, obgleich als verbindlicher Abgabetermin hierfür der 21.11. vorgesehen ist, liegt eine zum Ausschluss führende Änderung an den Vergabeunterlagen vor.

4. Eine zur Aufklärung des Angebots gesetzte Frist von weniger als einer Woche ist jedenfalls dann nicht als unangemessen kurz anzusehen, wenn der Bieter bereits zuvor auf den bestehenden Aufklärungsbedarf hingewiesen worden ist.

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IBRRS 2017, 2436
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Frist zur Einreichung von Unterlagen kann nicht verkürzt werden!

OLG Dresden, Beschluss vom 27.05.2016 - Verg 2/16

1. Sehen die Ausschreibungsunterlagen vor, dass bestimmte Nachweise auf Verlangen des Auftraggebers vom Bieter innerhalb von vier Arbeitstagen beizubringen sind, kann diese Frist in dem Aufforderungsschreiben nicht verkürzt werden.

2. Legt der Bieter die geforderten Nachweise innerhalb der in der Ausschreibung genannten Frist nicht vor, ist sein Angebot unvollständig und von der Wertung auszuschließen.

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IBRRS 2017, 2374
VergabeVergabe
Zuschlag erteilt: Nachprüfungsverfahren unstatthaft!

VK Bund, Beschluss vom 02.06.2017 - VK 2-52/17

Das Nachprüfungsverfahren ist nur statthaft, wenn ein Zuschlag noch nicht erteilt wurde.

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IBRRS 2017, 4469
VergabeVergabe
Immobiliengeschäft mit Bauverpflichtung = Beschaffungsvorgang?

OLG Jena, Beschluss vom 15.03.2017 - 2 Verg 3/16

1. Grundsätzlich kann ein Immobiliengeschäft verbunden mit einer erzwingbaren Bauverpflichtung einen Beschaffungsvorgang darstellen, wenn ein eigener Beschaffungsbedarf der öffentlichen Hand gedeckt werden soll. Nach dem mit der Vergaberechtsnovelle 2007 geänderten § 99 Abs. 3 GWB (§ 103 Abs. 3 GWB n.F.) ist aber erforderlich, dass die Beschaffung auf einen dem öffentlichen Auftraggeber unmittelbar wirtschaftlich zugute kommenden Beschaffungszweck gerichtet sein muss.*)

2. Ein lediglich mittelbares wirtschaftliches Interesse oder nur mittelbare wirtschaftliche Vorteile reichen nicht aus, um von einem öffentlichen Bauauftrag ausgehen zu können. Vielmehr muss er im unmittelbaren wirtschaftlichen Interesse des öffentlichen Auftraggebers liegen. Dabei muss sich aus den Verträgen bzw. den Vertragsbeziehungen auch ergeben, dass das Geschäft entgeltlich ist. Zudem setzt ein Bauauftrag voraus, dass die Bebauung durchsetzbar ist. Ein weiteres Kriterium ist, ob die Nutzung des Bauwerks nur nach den Erfordernissen des Auftraggebers möglich ist (EuGH, IBR 2010, 284).*)

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IBRRS 2017, 2376
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Leistung freihändig vergeben: Fördermittel sind zurückzuzahlen!

VG Bayreuth, Urteil vom 23.08.2016 - 5 K 15.67

1. Ein rechtmäßiger Verwaltungsakt, der eine einmalige Geldleistung (hier: für die Erweiterung, den Umbau und die Sanierung der Volksschule) gewährt, kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Vergangenheit widerrufen werden, wenn die mit dem Verwaltungsakt verbundene Nebenbestimmung, die Vergaberechtsgrundsätze einzuhalten, nicht erfüllt wurde.

2. Es gehört zu den Grundsätzen des Vergaberechts, dass die Leistung öffentlich ausgeschrieben wird. Die beschränkte Ausschreibung die Ausnahme. Eine freihändige Vergabe ist nur zulässig, wenn weder die öffentliche noch die beschränkte Ausschreibung zweckmäßig ist.

3. Die freihändige Vergabe des Auftrags stellt einen schweren Vergabeverstoß dar, wenn die vergaberechtlichen Voraussetzungen hierfür nicht vorlagen.




IBRRS 2017, 2362
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Präqualifiziert heißt nicht (automatisch) geeignet!

VK Sachsen, Beschluss vom 01.03.2017 - 1/SVK/037-16

1. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 oder 124 GWB kann gem. § 122 Abs. 3 GWB ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Eine solche Präqualifikation zieht die Eignungsprüfung vor die Klammer, stellt selbst aber kein Vergabeverfahren dar. Sie steht zudem einer vertieften Auseinandersetzung des Auftraggebers mit der Eignung eines Bieters nicht von vorneherein entgegen, wenn sich aus besonderen Umständen oder aus Erkenntnissen aus der Vergangenheit ergibt, dass Anlass besteht, die Eignung des Bieters in Frage zu stellen.*)

2. Will ein Bieter den Ausschluss seines Angebots wegen Unauskömmlichkeit vermeiden, ist es in erster Linie seine Obliegenheit, den Anschein der Unauskömmlichkeit seines Angebots zu widerlegen und die Gründe zu benennen, aufgrund derer die Leistung ordnungsgemäß erbracht werden kann.*)




IBRRS 2017, 2339
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann ist eine Teillosvergabe unwirtschaftlich?

OLG Koblenz, Beschluss vom 28.06.2017 - Verg 1/17

Auch bei einer Teillosvergabe kann Unwirtschaftlichkeit im Sinne des § 63 Abs. 1 Nr. 3 VgV nur angenommen werden, wenn das Gesamtergebnis unwirtschaftlich ist.*)




IBRRS 2017, 1472
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Anforderungen an die Bewertung des wirtschaftlichsten Angebots?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.02.2017 - Verg 31/16

1. Es ist Ausdruck des Bestimmungsrechts des Auftraggebers, die Kriterien für die Zuschlagserteilung zu bestimmen. Er kann festlegen, worauf es ihm bei dem zu vergebenden Auftrag ankommt und was er als wirtschaftlich ansieht.

2. Dem Bestimmungsrecht des öffentlichen Auftraggebers unterliegen sowohl die Kriterien, anhand derer die Angebote bewertet werden, als auch die Methode, wie ein Wertungsergebnis ermittelt wird. Hierbei steht dem Auftraggeber ein großer Ermessensspielraum zu. Das Bestimmungsrecht des Auftraggebers unterliegt nur den Schranken, die sich - unmittelbar oder mittelbar - aus den vergaberechtlichen Prinzipien sowie aus dem Zweck, dem die Festlegung von Wertungskriterien dient, ergeben.

3. Soll der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot ergehen, unterliegt der Kontrolle nicht nur die Beachtung des Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsatzes durch den Auftraggeber, sondern auch, ob die Kriterien dem mit ihrer Bestimmung verfolgten Zweck, das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln, zuwiderlaufen, sachfremde Erwägungen angestellt werden oder der Auftraggeber bei der Festlegung von unzutreffenden tatsächlichen oder rechtlichen Voraussetzungen ausgegangen ist.




IBRRS 2017, 2291
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bieter kann sich auf zwei oder mehr Verträge zusammen als einen Auftrag berufen!

EuGH, Urteil vom 04.05.2017 - Rs. C-387/14

1. Art. 51 Richtlinie 2004/18/EG ist in Verbindung mit Art. 2 dieser Richtlinie dahin auszulegen, dass er es einem Wirtschaftsteilnehmer verwehrt, dem öffentlichen Auftraggeber zum Nachweis dessen, dass er die Teilnahmebedingungen für ein öffentliches Vergabeverfahren erfüllt, nach Ablauf der Frist für die Abgabe von Bewerbungen für den öffentlichen Auftrag Unterlagen vorzulegen, die in seinem ursprünglichen Angebot nicht enthalten waren - etwa einen von einem Drittunternehmen durchgeführten Vertrag sowie die Zusage dieses Unternehmens, dem betreffenden Wirtschaftsteilnehmer die für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Kapazitäten und Ressourcen zur Verfügung zu stellen.*)

2. Art. 44 Richtlinie 2004/18/EG ist in Verbindung mit Art. 48 Abs. 2 a dieser Richtlinie und dem in ihrem Art. 2 aufgestellten Grundsatz der Gleichbehandlung der Wirtschaftsteilnehmer dahin auszulegen, dass er es einem Wirtschaftsteilnehmer in dem Fall, dass der öffentliche Auftraggeber der Auffassung ist, dass ein bestimmter Auftrag unteilbar und somit von einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer durchzuführen ist, nicht ermöglicht, sich i.S.v. Art. 48 Abs. 3 der Richtlinie auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu berufen, indem das Wissen und die Erfahrungen der beiden Unternehmen, die jeweils für sich nicht über die Kapazitäten für die Ausführung des betreffenden Auftrags verfügen, summiert werden, und dass ein solcher Ausschluss der Möglichkeit, sich auf die Erfahrungen mehrerer Wirtschaftsteilnehmer zu berufen, mit dem Gegenstand des betreffenden Auftrags, der somit von einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer durchzuführen ist, zusammenhängt und ihm angemessen ist.*)

3. Art. 44 Richtlinie 2004/18/EG ist in Verbindung mit Art. 48 Abs. 2 a dieser Richtlinie und dem in ihrem Art. 2 aufgestellten Grundsatz der Gleichbehandlung der Wirtschaftsteilnehmer dahin auszulegen, dass er es einem Wirtschaftsteilnehmer, der als Einzelner an einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags teilnimmt, nicht ermöglicht, die Erfahrung einer Gemeinschaft von Unternehmen geltend zu machen, an der er im Rahmen eines anderen öffentlichen Auftrags beteiligt war, wenn er sich nicht tatsächlich und konkret an dessen Ausführung beteiligt hat.*)

4. Art. 45 Abs. 2 g Richtlinie 2004/18/EG, der den Ausschluss eines Wirtschaftsteilnehmers von der Teilnahme an einem öffentlichen Vergabeverfahren u. a. dann ermöglicht, wenn er sich bei der Erteilung von Auskünften, die von dem öffentlichen Auftraggeber gefordert wurden, "in erheblichem Maße" falscher Erklärungen "schuldig" gemacht hat, ist dahin auszulegen, dass er anwendbar ist, wenn dem betreffenden Wirtschaftsteilnehmer eine Fahrlässigkeit einer gewissen Schwere vorzuwerfen ist, d. h. eine Fahrlässigkeit, die geeignet ist, einen bestimmenden Einfluss auf die Entscheidungen über einen Ausschluss, die Auswahl oder die Vergabe eines öffentlichen Auftrags zu haben, und zwar unabhängig von der Feststellung eines vorsätzlichen Fehlverhaltens dieses Wirtschaftsteilnehmers.*)

5. Art. 44 Richtlinie 2004/18/EG ist in Verbindung mit Art. 48 Abs. 2 a dieser Richtlinie sowie dem in ihrem Art. 2 aufgestellten Grundsatz der Gleichbehandlung der Wirtschaftsteilnehmer dahin auszulegen, dass er es einem Wirtschaftsteilnehmer ermöglicht, Erfahrung geltend zu machen, indem er sich auf zwei oder mehr Verträge zusammen als einen Auftrag beruft, es sei denn, der öffentliche Auftraggeber hat eine solche Möglichkeit aufgrund von Anforderungen ausgeschlossen, die mit dem Gegenstand und den Zielen des betreffenden öffentlichen Auftrags zusammenhängen und diesen angemessen sind.*)




IBRRS 2017, 2267
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bewertungsmethode ist vorab bekannt zu machen!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.06.2017 - 1 VK 14/17

1. Die Bewertungsmethode ist vor Abgabe der Angebote festzulegen und bekannt zu machen. Dies ist in der Vergabeakte transparent zu dokumentieren.

2. Es genügt nicht den Transparenzanforderungen, den Bewertungsrahmen für den Beurteilungsspielraum des Auftraggebers festzulegen. Neben der Bekanntgabe der Kriterien und der Gewichtung ist auch abstrakt darzustellen, ob und in welcher Form (Schulnoten oder verbale Beschreibung) eine Bewertung in verschiedenen Schritten stattfinden soll.

3. Es ist vorab bekannt zu geben, ob das Erfüllen von Mindestkriterien mit 50 von 100 Punkten beurteilt wird oder ein Punkt bereits bedeutet, dass die Mindestkriterien ausreichend erfüllt wurden.




IBRRS 2017, 2266
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VergabeVergabe
Geforderte Herstellerangabe kann nicht nachgeholt werden!

VK Westfalen, Beschluss vom 09.06.2017 - VK 1-12/17

1. Leistungsbezogene Unterlagen i. S. v. § 56 Abs. 2 Satz 1 Hs. 2, Abs. 3 Satz 1 VgV sind nur solche, die den Inhalt der angebotenen Leistung belegen.*)

2. Lässt das Angebot eines Bieters offen, um welchen Hersteller es sich beim angebotenen Produkt handelt, wurde aber die Angabe des Herstellers vom öffentlichen Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung gefordert, liegt in der nachträglichen Benennung eines Herstellers nicht bloß ein Beleg des Inhalts der angebotenen Leistung, sondern vielmehr eine erstmalige Festlegung auf einen konkreten Hersteller und damit auf ein Produkt. Dies wird von § 56 Abs. 2 S. 1 VgV nicht gestattet.*)




IBRRS 2017, 2289
VergabeVergabe
Konzessionsvertraglicher Gesichtspunkt darf mit maximal 15% gewichtet werden

LG Stuttgart, Urteil vom 05.04.2016 - 41 O 43/14 KfH

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2017, 2260
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VergabeVergabe
Auch ein schlechtes Angebot kann die volle Punktzahl erhalten!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.04.2017 - 6 U 151/16 Kart

1. Die Gründung eines kommunal geprägten Beteiligungsunternehmens, an dem die Gemeinde beteiligt ist, ist für sich allein genommen kein Beleg für eine unsachliche und nicht den Zielen des § 1 EnWG entsprechende Vorfestlegung der Kommune zugunsten desselben im Rahmen eines Verfahrens zur Vergabe von Wegenutzungsrechten. Ebenso wenig genügt allein der politische Wille zur Rekommunalisierung.*)

2. Es ist grundsätzlich mit dem Transparenzgebot vereinbar, dass ein Bewerber bei der Bewertung die volle Punktzahl erhält, weil die anderen Bewerber noch schlechtere oder keine Angebote zu diesem Unterkriterium abgegeben haben, obwohl er (absolut betrachtet) ein schlechtes Angebot abgegeben hat (sog. relative Bewertungsmethode, entgegen LG Stuttgart, 05.04.2016 - 41 O 43/14).*)

3. Wird die relative Bewertungsmethode angewandt, muss sich im Vorhinein bestimmen lassen, welchen Erfüllungsgrad (Zielerreichungsgrad) die Angebote bei den jeweiligen Unterkriterien aufweisen, um das jeweils beste Angebot mit dem höchsten Erfüllungsgrad und die darauf zu machenden Abschläge für die schlechteren Angebote ermitteln zu können.*)

4. Beteiligt sich die Gemeinde durch ein Beteiligungsunternehmen selbst an dem Vergabeverfahren, so ist sie verpflichtet, den potenziellen Bietern die Bewertungsmethode zur Kenntnis zu bringen, anhand deren sie eine konkrete Bewertung der Angebote hinsichtlich der zuvor in den Auftragsdokumenten festgelegten Zuschlagskriterien und ihrer Gewichtung vornimmt, da andernfalls die Gefahr einer willkürlichen Auswahl bestünde. Der Wettbewerb als solcher sowie die Bieterunternehmen sind vor der Gefahr von Manipulationen durch Festlegen und Bekanntgeben transparenter Bewertungsmaßstäbe zu schützen.*)

5. Bewertet der Konzessionsgeber bei der Ausschreibung unter den Zielen des § 1 EnWG die Effizienz (hier: 17 Punkte) gegenüber der Preisgünstigkeit (hier: 11 Punkte) geringfügig besser, so ist dies nicht willkürlich und überschreitet nicht den eingeräumten Beurteilungsspielraum.*)




IBRRS 2017, 2184
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VergabeVergabe
Errichtung eines Tunnelrohbaus kann auch feuerwehrtechnische Leistungen umfassen!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.08.2016 - 1 VK 32/16

Einem Bieter von Rohbauarbeiten an einem Tunnel können auch feuerwehrtechnische Leistungen abverlangt werden. Denn für deren Erbringung ist nicht ausschließlich die Feuerwehr zuständig.

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IBRRS 2017, 2199
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bürgermeister beauftragt Planer-GmbH statt Architekten-GbR: Vertrag wirksam!

BGH, Urteil vom 01.06.2017 - VII ZR 49/16

1. Die organschaftliche Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters einer bayerischen Gemeinde ist im Außenverhältnis allumfassend und unbeschränkt; infolgedessen wird die Gemeinde auch durch solche Rechtshandlungen des ersten Bürgermeisters berechtigt und verpflichtet, die dieser ohne die erforderliche Beschlussfassung des Gemeinderats vorgenommen hat (Bestätigung von BGH, IBR 2017, 166).*)

2. Etwaige Vergaberechtsverstöße haben auf die Wirksamkeit eines Architektenvertrags keinen Einfluss. Etwas anderes gilt, wenn der Bürgermeister sich in kollusivem Zusammenwirken mit dem Architekten bewusst über die Beschlüsse des Gemeinderats und das Vergaberecht hinweggesetzt hat.




IBRRS 2017, 2127
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Risikominimierung rechtfertigt produktspezifische Ausschreibung!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.05.2017 - Verg 36/16

1. Das Vergaberecht regelt nicht, was der öffentliche Auftraggeber beschafft, sondern nur die Art und Weise der Beschaffung. Gleichwohl unterliegt die Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers beim Beschaffungsgegenstand bestimmten, durch das Vergaberecht gezogenen Grenzen.

2. Soweit dies nicht durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist, darf der Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren oder auf Marken, Patente, Typen, einen bestimmten Ursprung oder eine bestimmte Produktion verweisen, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder Güter begünstigt oder ausgeschlossen werden.

3. Die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers für die Beschaffung eines bestimmten Produkts aus technischen Gründen ist sachlich gerechtfertigt, wenn hierdurch im Interesse der Systemsicherheit und Funktion eine wesentliche Verringerung von Risikopotentialen (Risiko von Fehlfunktionen, Kompatibilitätsproblemen, höherem Umstellungsaufwand) bewirkt wird.

4. Ein Vergabeverfahren beginnt erst, wenn der Auftraggeber einen internen Beschaffungsentschluss gefasst hat und er nach außen (über interne Überlegungen und Vorbereitungen hinaus) bestimmte Maßnahmen ergreift, um den Auftragnehmer mit dem Ziel eines Vertragsabschlusses zu ermitteln oder bereits zu bestimmen.

5. Eine Rügeobliegenheit kann entfallen, wenn die Vergabestelle eindeutig zu erkennen gegeben hat, dass sie unumstößlich an ihrer Entscheidung festhalten wird, dass sie also unter keinen Umständen - auch nicht auf eine Rüge hin - gewillt ist, eine etwa vorliegende Verletzung des Vergaberechts abzustellen.




IBRRS 2017, 2194
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VergabeVergabe
Kommunale Wohnungsbaugesellschaft ist öffentlicher Auftraggeber!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.12.2016 - 6 Verg 4/16

1. Die Beurteilung, ob eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 98 Nr. 2 GWB a.F. (entspricht inhaltlich § 99 Nr. 2 GWB n.F.) ist, richtet sich nach funktionaler Betrachtung.*)

2. Der soziale Wohnungsbau und die soziale Wohnraumförderung stellen als Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge eine im Allgemeininteresse liegende Aufgabe dar.*)

3. In diesem Bereich tätige kommunale Wohnungsbaugesellschaften üben die im Allgemeininteresse liegende Aufgabe regelmäßig auch dann in nichtgewerblicher Art aus, wenn sie daneben in Gewinnerzielungsabsicht unter Marktbedingungen Wohnraum anbieten. Es entspricht dem typischen Bild heutiger kommunaler Wohnungsbaugesellschaften, dass sie die Aufgabe der sozialen Wohnraumförderung mit der Tätigkeit eines nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten agierenden Wohnungsunternehmens verbinden. Das ändert nichts daran, dass die im Allgemeininteresse liegende besondere Aufgabe der sozialen Wohraumförderung eine solche nichtgewerblicher Art ist.*)

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IBRRS 2017, 2188
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VergabeVergabe
Schwierige Rechtsfragen offen: Wer muss bei Erledigung die Kosten tragen?

OLG München, Beschluss vom 19.06.2017 - 21 W 314/17

1. Ein nicht zum Zuge kommender Bieter kann im Unterschwellenbereich mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung Primärrechtsschutz in Anspruch nehmen und dadurch seine Chance auf eine Zuschlagserteilung wahren.

2. Ob ein Bieter auch dann einstweiligen Rechtsschutz erwirken kann, wenn er von vorneherein keine Chance hat, dass das von ihm abgegebene Angebot den Zuschlag erhält, etwa weil es unangemessen hoch ist, ist eine nicht geklärte und schwierige Rechtsfrage.

3. War der Ausgang eines einstweiligen Verfügungsverfahrens zum Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses offen, weil Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung im materiellen Recht geklärt werden müssen, sind die Kosten gegeneinander aufzuheben.




IBRRS 2017, 1988
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VergabeVergabe
Urkalkulation mit Sperrvermerk darf nicht ausgeschlossen werden!

OLG Oldenburg, Urteil vom 25.04.2017 - 6 U 170/16

1. Ein Ausschluss eines Bieters aus dem Vergabeverfahren ist nicht möglich, wenn dieser entgegen den Vorgaben der Vergabebedingungen eine Urkalkulation mit einem Sperrvermerk vorlegt.

2. In diesem Fall ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, eine den Vergabebedingungen entsprechende Urkalkulation gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2012 (jetzt § 16a VOB/A 2016) nachzufordern.

3. Die Berechnung der Höhe des Schadensersatzes erfolgt in Anlehnung an die Berechnung der Vergütung nach § 649 BGB.




IBRRS 2017, 2119
VergabeVergabe
Beschwerde zurückgenommen: Beschwerdeführer muss Verfahrenskosten tragen!

OLG München, Beschluss vom 08.06.2017 - Verg 14/16

Es entspricht regelmäßig der Billigkeit, die Kosten des Beschwerdeverfahrens dem Beschwerdeführer aufzuerlegen, wenn er bei offenem Verfahrensausgang - insbesondere wenn eine Sachprüfung bisher nicht erfolgt ist - die Beschwerde zurücknimmt und sich damit in die Rolle des Unterlegenen begibt.

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IBRRS 2017, 4462
VergabeVergabe
Ungewöhnliche Wagnisse dürfen dem Bieter aufgebürdet werden!

VK Berlin, Beschluss vom 05.01.2017 - VK B 1-34/16

1. Grundsätzlich besteht das Verbot, Bietern oder Auftragnehmern in der Leistungsbeschreibung oder sonstigen Vertragsunterlagen ungewöhnliche Wagnisse aufzubürden nicht mehr, diese Regelung wurde schon nicht aus der VOL/A 2006 in die VOL/A 2009 übernommen.

2. Regelungen in Einzelfällen lassen sich allenfalls unter dem Gesichtspunkt der (Un-)Zumutbarkeit einer für Bieter oder Auftragnehmer kaufmännisch vernünftigen Kalkulation beanstanden.

3. Vertragsbedingungen, die nach früherer Rechtslage als ungewöhnliches Wagnis angesehen wurden, sind nicht unbedingt unzumutbar. Es gilt die Beachtung allgemeiner zivilrechtlicher Grundsätze, die einen Missbrauch der Nachfragemacht des öffentlichen Auftraggebers missbilligen.

4. Das Recht auf Akteneinsicht besteht von vornherein nur in dem Umfang, in dem es zur Durchsetzung des subjektiven Rechts des Verfahrensbeteiligten auch erforderlich ist.

5. Auch bei offensichtlich unbegründetem Nachprüfungsantrag kann jedenfalls in eindeutig gelagerten Ausnahmefällen die Akteneinsicht versagt werden.

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IBRRS 2017, 2126
VergabeVergabe
Leistungsbeschreibung darf nicht widersprüchlich sein!

VK Thüringen, Beschluss vom 06.06.2017 - 250-4002-4861/2017-N-010-NDH

1. Wird der Ausschreibung ein ausgewähltes Fabrikat (hier: Leuchtentyp für Straßenbeleuchtung) als sog. "Orientierungsfabrikat" zu Grunde gelegt, widerspricht dies dem Grundsatz der fabrikatsneutralen Ausschreibung. Die Angabe gleichwertigkeitsbegründender Leistungsparameter ist unabdingbar.

2. Werden die Parameter und Eigenschaften des Orientierungsfabrikats ausdrücklich als Mindestanforderungen für die jeweiligen Positionen des Leistungsverzeichnisses erklärt, widersprechen aber den an anderer Stelle der Leistungsbeschreibung enthaltenen Vorgaben, für den Fall, dass "nicht das Orientierungsfabrikat angeboten" werde, bleibt offen, welche Anforderungen ein abweichendes Fabrikat tatsächlich erfüllen muss.

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IBRRS 2017, 2125
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Darf der Auftraggeber ein "Orientierungsfabrikat" vorgeben?

VK Thüringen, Beschluss vom 06.06.2017 - 250-4002-4513/2017-N-008-NDH

1. Wird der Ausschreibung ein ausgewähltes Fabrikat (hier: Leuchtentyp für Straßenbeleuchtung) als sog. "Orientierungsfabrikat" zu Grunde gelegt, widerspricht dies dem Grundsatz der fabrikatsneutralen Ausschreibung. Die Angabe gleichwertigkeitsbegründender Leistungsparameter ist unabdingbar.

2. Werden die Parameter und Eigenschaften des Orientierungsfabrikats ausdrücklich als Mindestanforderungen für die jeweiligen Positionen des Leistungsverzeichnisses erklärt, widersprechen aber den an anderer Stelle der Leistungsbeschreibung enthaltenen Vorgaben, für den Fall, dass "nicht das Orientierungsfabrikat angeboten" werde, bleibt offen, welche Anforderungen ein abweichendes Fabrikat tatsächlich erfüllen muss.

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IBRRS 2017, 2129
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bieter darf versehentlich übersandte Unterlagen nicht lesen!

VK Lüneburg, Beschluss vom 20.04.2017 - VgK-04/2017

1. Ein Vergabeverfahren unterfällt der Sektorenverordnung, wenn es dazu dient, ein verbundenes Unternehmen mit einem strategischen Beteiligungspartner gemeinsam mit der Vergabe der Betriebsführungsleistungen des Strom- und Gasnetzes zu errichten.

2. Die vergaberechtliche Vertraulichkeitsverpflichtung umfasst auch eine Pflicht des Bieters, der durch Widrigkeiten des Verfahrens unbeabsichtigt in den Besitz vertraulicher Unterlagen gekommen ist, die Geheimhaltung zu wahren.

3. Erhält ein Bieter aufgrund eines Büroversehens ein verschlossenes Paket, dessen Inhalt von außen nicht erkennbar ist, darf er es öffnen. Es liegt jedoch eine Vertraulichkeitsverletzung vor, wenn der Bieter die Leitzordner nicht nur von außen zur Kenntnis nimmt, sondern zumindest einen Ordner öffnet und den darin befindlichen USB-Stick entnimmt, ihn in den PC einführt und die Daten ausliest.




IBRRS 2017, 2117
VergabeVergabe
Ausschluss wegen früherer Bauverzögerung?

VK Lüneburg, Beschluss vom 14.11.2016 - VgK-44/2016

(ohne amtlichen Leitsatz)

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Strom, Wasser, GasStrom, Wasser, Gas
Vergabe einer Abwasserbeseitigungskonzession: Wann besteht ein Zusammenhang mit der Wasserversorgung?

VK Sachsen, Beschluss vom 12.04.2017 - 1/SVK/003-17

1. Wird neben einer Trinkwasserkonzession gleichzeitig auch eine damit "im Zusammenhang stehende" Abwasserkonzession vergeben, so ist der diesbezügliche Beschaffungsvorgang gem. § 149 Nr. 9 b) bb) GWB vom Vergaberecht ausgenommen. Eine Zuständigkeit der Vergabekammer hierfür ist nicht gegeben.

2. Es gibt keinen rechtlichen Grund, der dafür spricht, dass der Ausnahmetatbestand des § 149 Nr. 9 b) bb) GWB einzig greifen würde, sofern ein baulichtechnischer Zusammenhang zwischen der Tätigkeit der Abwasserbeseitigung und der Tätigkeit der Bereitstellung oder des Betreibens fester Netze zur Versorgung der Allgemeinheit mit Trinkwasser besteht.*)

3. Vielmehr kann das Vorliegen von organisatorischen oder unternehmerischen Zusammenhängen zwischen der Versorgung der Allgemeinheit mit Trinkwasser und der Abwasserbeseitigung reichen um einen i.S.d. § 149 GWB notwendigen Zusammenhang zu begründen.*)

4. Entscheidend ist, dass die vom Auftraggeber dargelegten Argumente zur Begründung eines Zusammenhangs zwischen der Tätigkeit der Abwasserbeseitigung und der Tätigkeit der Trinkwasserversorgung insgesamt als nachvollziehbar, objektiv und willkürfrei zu bewerten sind.*)

5. Sind verschiedene Teile eines öffentlichen Auftrags, die jeweils unterschiedlichen rechtlichen Regelungen unterliegen, objektiv nicht trennbar, wird der Auftrag gem. § 111 Abs. 4 Nr. 1 GWB nach den Vorschriften vergeben, denen der Hauptgegenstand des Auftrags zuzuordnen ist. Bei der Beurteilung, ob eine objektive Trennbarkeit der einzelnen Auftragskomponenten vorliegt, ist darauf abzustellen, ob diese selbstständig bestehen können oder aber kraft Zusammenhangs als ein untrennbares Ganzes anzusehen sind.*)

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ArzneimittelArzneimittel
Nationale Selbstversorgung mit Blutplasma: Kein Verstoß gegen EU-Recht!

EuGH, Urteil vom 08.06.2017 - Rs. C-296/15

Art. 2 und Art. 23 Abs. 2 und 8 Richtlinie 2004/18/EG sowie Art. 34 AEUV in Verbindung mit Art. 36 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie einer Klausel in Verdingungsunterlagen eines öffentlichen Auftrags entgegenstehen, wonach im Einklang mit den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, dem der öffentliche Auftraggeber angehört, die aus Plasma gewonnenen Arzneimittel, die Gegenstand des fraglichen öffentlichen Auftrags sind, aus Plasma hergestellt werden müssen, das in diesem Mitgliedstaat gewonnen worden ist.*)

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IBRRS 2017, 2105
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine Lose gebildet: Zuwendung ist (teilweise) zurückzubezahlen!

VGH Bayern, Beschluss vom 22.05.2017 - 4 ZB 16.577

1. Eine unterbliebene Losbildung stellt einen schweren Vergaberechtsverstoß dar, der den Zuwendungsgeber zur Rückforderung einer gewährten staatlichen Zuwendung (hier: zur Ersetzung eines alten Feuerwehrfahrzeugs) berechtigt.

2. Ein erhöhter Koordinierungsaufwand ist jeder Losbildung immanent sei und reicht deshalb für sich genommen nicht als wirtschaftlicher Grund für die Zulässigkeit einer einheitlichen Vergabe aus.

3. Die Aufnahme vergaberechtlicher Verfahrensverpflichtungen in einen Zuwendungsbescheid soll der für die nachträgliche Prüfung und für einen möglichen Widerruf zuständigen Behörde entsprechende Nachforschungen und Nachweispflichten ersparen. Die Einhaltung der Vergabegrundsätze liegt insoweit allein in der Risikosphäre des Zuwendungsempfängers.




IBRRS 2017, 2085
Mit Beitrag
VergabeVergabe
"Altauftragnehmer" muss auf "Altauftrag" hinweisen!

VK Brandenburg, Beschluss vom 12.12.2016 - VK 21/16

1. Ein bisheriger Auftragnehmer muss, will er sich bei der Neuausschreibung auf diese Tätigkeit als Referenz berufen, auf seine bisherige Tätigkeit explizit hinweisen.

2. Stellt der Auftraggeber als Hilfsmittel zur Prüfung und Beurteilung der Eignung in den Ausschreibungsbedingungen von den Bietern zu erfüllende Anforderungen beurteilungsfehlerfrei auf, ist er daran gebunden und darf nicht zugunsten einzelner Bieter auf deren Erfüllung verzichten.

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IBRRS 2017, 2050
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Es gibt keine zu späten Bieterfragen!

VK Bund, Beschluss vom 27.01.2017 - VK 2-131/16

1. Bieterfragen können bis kurz vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden.

2. Wenn erst kurz vor Ablauf der Angebotsfrist eine Unklarheit auftaucht, die berechtigterweise Defizite aufdeckt, kann der Auftraggeber die Beantwortung und die Veröffentlichung nicht einfach mit dem Argument ablehnen, die Frage sei zu spät gestellt worden. In einer solchen Sachlage steht die Möglichkeit zur Verlängerung der Angebotsfrist zur Verfügung und ist zu ergreifen.

3. Beantwortet der Auftraggeber eine Bieterfrage, hat er Bieteröffentlichkeit herzustellen. Ist eine Antwort mit Zusatzinformation unerheblich für die Angebotserstellung, hat er sie zwar bekannt zu machen, muss aber die Angebotsfrist nicht verlängern.

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IBRRS 2017, 2043
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Höhe der Subvention nicht festgelegt: Wann verjährt der Rückfoderungsanspruch?

BVerwG, Urteil vom 15.03.2017 - 10 C 1.16

1. Die Befugnis einer Zuwendungsbehörde, aufgrund eines vorläufigen Bewilligungsbescheids die endgültige Höhe der Förderung in einem Schlussbescheid festzusetzen, unterliegt als Gestaltungsrecht der Verwaltung nicht der Verjährung.*)

2. Ihr kann bei Vorliegen besonderer Umstände der Einwand der Verwirkung entgegenstehen. Die Ausübung dieser Befugnis ist ansonsten aus Gründen der Rechtssicherheit nach § 242 BGB erst ausgeschlossen, wenn dreißig Jahre seit Erlass des vorläufigen Bewilligungsbescheids vergangen sind.*)

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IBRRS 2017, 2047
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Sämtliche Wertungskriterien sind bekannt zu machen!

VK Brandenburg, Beschluss vom 01.03.2017 - VK 2/17

1. Nicht nur die Gewichtung der für die Zuschlagserteilung maßgebenden Kriterien und Unterkriterien, sondern auch die Ausgestaltung der Wertungsmatrix sind zwingend vor Ablauf der Angebotsabgabefrist bekannt zu geben ist, sofern die Kenntnis die Angebotsgestaltung beeinflussen kann.

2. Die Grenze, ab der das Offenlassen konkreter Bewertungsmaßstäbe vergaberechtlich unzulässig ist, ist jedenfalls dann erreicht, wenn die bekannt gemachten Wertungsmaßstäbe so unbestimmt sind, dass Bieter nicht angemessen über die Kriterien und Modalitäten informiert werden, anhand derer das wirtschaftlich günstigste Angebot ermittelt wird.

3. Hat der Auftraggeber Zuschlagskriterien, Unterkriterien, Gewichtungsregeln oder Bewertungsmatrizen aufgestellt, sind diese den Bietern vollständig offenzulegen.

4. Eine Rügepräklusion kommt in der Regel nur bei auf allgemeiner Überzeugung der Vergabepraxis beruhenden und ins Auge fallenden Rechtsverstößen in Betracht. Über die Erkennbarkeit der einen Vergaberechtsverstoß begründenden tatsächlichen Umstände hinaus muss dabei für den Bieter auch die Vergaberechtswidrigkeit zu erkennen sein.

5. Die Kenntnis der einschlägigen vergaberechtlichen Rechtsprechung kann von einem durchschnittlichen Bieter nicht erwartet werden. Das gilt auch dann, wenn sich der Bieter regelmäßig an öffentlichen Ausschreibungen beteiligt.

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IBRRS 2017, 2017
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Eingangsvermerk muss Aussteller nicht erkennen lassen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.05.2017 - 11 Verg 5/17

1. Ein von einem Bieter bei losweiser Vergabe von Dienstleistungen für den Fall der Zuschlagserteilung auf mehrere Lose eingeräumter Kombinationsrabatt ist jedenfalls dann bei der Wertung eines einzelnen Loses zu berücksichtigen, wenn die - ggf. rabattierten - Angeboten des betreffenden Bieters in allen Einzellosen der Loskombination die jeweils günstigsten sind.*)

2. Ein Eingangsvermerk gem. § 17 EG Abs. 1 VOL/A 2009 muss die annehmende Stelle sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs ausweisen. Eine Unterschrift oder ein Handzeichen der annehmenden Person ist hingegen nicht erforderlich (Abweichung zu OLG Naumburg, IBR 2008, 357). Ein etwaiger Mangel des Eingangsvermerks ist jedenfalls dann nicht kausal für einen etwaigen Schaden des nicht berücksichtigten Bieters, wenn der form- und fristgerechte Eingang der Angebote auf andere Weise nachgewiesen wird.*)

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IBRRS 2017, 1782
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Preisrecht der HOAI ist EU-rechtskonform!

OLG Naumburg, Urteil vom 13.04.2017 - 1 U 48/11

1. Ein Rechtsstreit ist nicht deshalb auszusetzen, weil die Europäische Kommission gegen die BRD ein Vertragsverletzungsverfahren betreffend der Vereinbarkeit des Preisrechts der HOAI mit der Dienstleistungsrichtlinie eingeleitet hat.

2. Die BRD selbst geht richtigerweise davon aus, dass das Preisrecht der HOAI EU-rechtskonform ist.

3. Ein klagestattgebendes Urteil des EuGH hätte einen rein feststellenden Charakter und keinen rückwirkenden Einfluss auf zivilrechtliche Streitigkeiten.

4. Eine Bindung des Auftragnehmers an eine vereinbarte unzulässige, da die Mindestsätze unterschreitende Pauschalpreisvereinbarung kann unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB in Betracht kommen, wenn sich der Auftragnehmer mit seinem Aufstockungsbegehren treuwidrig verhält.

5. Gehen alle Beteiligten bei Vertragsschluss davon aus, das Honorar im Rahmen der Mindestsätze zutreffend ermittelt zu haben, rechtfertigt dies den Einwand der Treuwidrigkeit des Auftragnehmers nicht.

6. Die Preisbindung der HOAI schützt nicht nur vor bewussten Mindestsatzunterschreitungen, sondern - erst recht - vor unbewussten.

7. Es liegen auch dann HOAI-Grundleistungen vor, wenn Leistungen im Wortlaut leicht verändert vereinbart sind. Für diese gelten die Mindestsätze der HOAI.

8. In die Bewertung sind nur vertraglich vereinbarte dokumentierte Leistungen einzubeziehen.

9. Bestandsunterlagen ersetzen grundsätzlich keine Grundleistungen der HOAI.

10. Teile eines Bauwerks sind nicht das Objekt selbst.

11. Eine übergeordnete Funktion macht zwei Objekte nicht zu einem.