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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10754 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2017

IBRRS 2017, 1395
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bedarfs- oder Alternativposition? Auftraggeber muss sich eindeutig festlegen!

VK Bund, Beschluss vom 23.02.2017 - VK 1-11/17

1. Sog. „Bedarfs-“ bzw. „Eventualpositionen“ sind Leistungen, bei denen zum Zeitpunkt der Erstellung der Leistungsbeschreibung noch nicht feststeht, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang sie überhaupt zur Ausführung kommen sollen. Solche Positionen enthalten nur eine im Bedarfsfall erforderliche Leistung, über deren Ausführung erst nach Auftragserteilung und nicht bereits bei Erteilung des Zuschlags entschieden wird.

2. Demgegenüber handelt es sich bei sog. „Alternativ-“ bzw. „Wahlpositionen“ um Leistungspositionen, bei denen sich der Auftraggeber noch nicht auf eine bestimmte Art der Leistungserbringung festgelegt hat, sondern mehrere Alternativen ausschreibt, von denen er nach Kenntnisnahme der Angebotsinhalte eine Alternative für den Zuschlag auswählt.

3. Da sich der Unterschied zwischen „Bedarfs-“ bzw. „Eventualpositionen“ und „Alternativ-“ bzw. „Wahlpositionen“ auf die Kalkulation der Angebote auswirken kann, gebietet es der Grundsatz der Transparenz und der Bestimmtheit der Leistungsbeschreibung, dass der öffentliche Auftraggeber den Bietern eindeutig mitteilt, was für Positionen er ausschreibt.

4. Zu einer die Rügeobliegenheit auslösenden Erkennbarkeit gehört, dass der Bieter aus den erkannten Tatsachen zumindest laienhaft die rechtliche Wertung zieht, dass das betreffende Verhalten des öffentlichen Auftraggebers vergaberechtswidrig ist.

5. Die vergaberechtlichen Voraussetzungen der Zulässigkeit von Alternativ- oder Bedarfspositionen zählt nicht zum allgemeinen und grundlegenden Wissen der beteiligten Bieterkreise.




IBRRS 2017, 1382
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kein zuschlagsfähiges Angebot eingegangen: Verfahren kann aufgehoben werden!

VK Bund, Beschluss vom 14.03.2017 - VK 1-15/17

1. Für die Aufhebung eines Vergabeverfahren im Sektorenbereich (hier: Erneuerung des Hauptbahnhofs) nennt das Gesetz keine konkreten Voraussetzungen. Um willkürliche Aufhebungen zu vermeiden, muss jedoch ein sachlicher Grund vorliegen. Hierzu zählt, wenn kein zuschlagsfähiges Angebot vorliegt.

2. Gibt das Leistungsverzeichnis konkret vor, dass für Baustellenlogistik zunächst ein Gesamtpreis für die jeweiligen Positionspaare kalkuliert und anschließend der Preis bei den entsprechenden Einzelpositionen anteilig im vorgegebenen Verhältnis eingetragen werden soll, ist der Wortlaut eindeutig. Trägt ein Bieter entgegen dieser Vorgaben für Positionspaare bei jeder betreffenden Position denselben Preis ein, anstatt diesen im vorgegebenen Verhältnis aufzuteilen, weicht er von den Vergabeunterlagen ab und das Angebot muss zwingend ausgeschlossen werden.




IBRRS 2017, 1310
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wettbewerbsvorsprung durch früheren Auftrag ist nicht ausgleichspflichtig!

VK Bund, Beschluss vom 10.03.2017 - VK 2-19/17

1. Hat ein Bieter durch einen Vorauftrag einen Wettbewerbsvorsprung, weil er sich bereits auf die Besonderheiten des Beschaffungsbedarfs des Auftraggebers (hier: in bautechnischer Hinsicht und in Bezug auf (IT-) Sicherheitsanforderungen) eingerichtet hat, sind dies keine Migrationskosten, die andere Bieter im Rahmen einer Anschubfinanzierung beanspruchen können.

2. Es entspricht der normalen Rollen- und Risikoverteilung im Vertragsverhältnis, dass die Ertüchtigung des Unternehmens zum Markteintritt selbst finanziert werden muss.

3. Nach der "Projektantenproblematik" sind nur Wettbewerbsvorteile ausgleichspflichtig, die sich aufgrund von Vorbefassungen eines Bieters mit der konkreten Ausschreibung in Informationsvorsprüngen dieses Unternehmens auswirken. Wirtschaftliche Vorteils aufgrund eines Vorauftragsverhältnisses sind damit nicht vergleichbar und nicht umfasst.




IBRRS 2017, 1325
VergabeVergabe
Lieferung von LED-Signalen ist keine Nachunternehmerleistung!

VK Bund, Beschluss vom 20.03.2017 - VK 1-7/17

1. Werden mehrere Ausschlussgründe vorgebracht, genügt es für einen wirksamen Angebotsausschluss, wenn nur einer der angeführten Gründe gerechtfertigt ist (hier: nicht ordnungsgemäße Nachunternehmerbenennung).

2. Enthält eine Rahmenvereinbarung (hier: Beschaffung von bestimmten elektronischen Stellwerken für das Fern- und Ballungsnetz) eine Tabelle mit Definitionen kann diese jedoch nur maßgeblich sein, wenn das unzweifelhaft den Vergabeunterlagen zu entnehmen ist.

3. Wird an keiner Stelle der Vergabeunterlagen bestimmt, welche Module, Komponenten und Bauteile, solche im Sinne des im Rahmenvertrag definierten "Unterauftragnehmer"-Begriffs sind, kann für die Erstellung des Nachunternehmerverzeichnisses aus objektiver Sicht nur der allgemeine Nachunternehmerbegriff maßgeblich sein.

4. Die Lieferung von LED-Signalen ist kein einzelner vom Auftragnehmer geschuldeter Leistungsbestandteil. Es handelt sich nur um eine Zulieferung von bestimmten Komponenten, die nicht vom Begriff der Nachunternehmerleistungen erfasst sind.

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IBRRS 2017, 1251
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Verfahren beginnt mit Absendung, nicht erst mit Veröffentlichung!

OLG Naumburg, Beschluss vom 16.12.2016 - 7 Verg 6/16

1. Der Beginn des förmlichen Vergabeverfahrens (hier: Schutzausstattung für Polizeivollzugsbeamte) ist die Absendung der Vergabebekanntmachung an das EU-Amtsblatt, nicht erst der Zeitpunkt der Veröffentlichung.

2. Wertungskriterien (hier: Material und Logistik) sind intransparent, wenn sie nicht näher erläutert werden, der Bieter den Wertungsmaßstab nicht nachvollziehen kann und deshalb nicht in der Lage ist, ein vergaberechtskonformes Angebot einzureichen. Eine solche Situation ist für jeden Bieter auch ohne juristischen Sachverstand offensichtlich und muss fristgerecht gerügt werden.

3. War der Nachprüfungsantrag bereits unzulässig, ist auch ein Feststellungsantrag unzulässig.

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IBRRS 2017, 1113
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Preise stimmen nicht mit Urkalkulation überein: Angebotsausschluss!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.02.2017 - 11 Verg 14/16

1. Der Senat hält daran fest (vgl. bereits Beschluss vom 20.02.2003 - 11 Verg 1/02, IBR 2003, 694), dass die Erteilung des Zuschlags in der Frist des § 118 Abs. 1 GWB a. F. unwirksam (§ 134 BGB) ist, auch wenn die Vergabestelle von der Erhebung der sofortigen Beschwerde keine Kenntnis hatte.*)

2. Ein Angebot kann wegen Unauskömmlichkeit ausgeschlossen werden, wenn der niedrige Gesamtpreis auch durch die Urkalkulation nicht aufgeklärt werden kann, da die dortige Preisermittlung nicht mit derjenigen im Angebot übereinstimmt.*)




IBRRS 2017, 1293
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergabestelle muss auf Rügefrist hinweisen!

VK Nordbayern, Beschluss vom 08.02.2017 - 21.VK-3194-44/16

1. Das "erkannt haben" (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) ist ein subjektiver, innerer Vorgang, der sich zunächst "im Kopf" (von den die Unterlagen prüfenden Personen) abspielt und sich erst durch Akten- oder Gesprächsnotizen oder durch sonstige Indizien, die zwanglos den Schluss auf das Erkannthaben zulassen, nach außen objektiviert und damit als Beleg für die Feststellung, ob und wann der Verstoß positiv erkannt wurde, dienen kann, sofern ein Antragsteller nicht selbst einräumt, den Verstoß zu einem evtl. früheren Zeitpunkt erkannt zu haben.*)

2. Bei der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB handelt es sich um eine Rechtsbehelfsfrist, auf deren Bestehen der öffentliche Auftraggeber hinzuweisen hat. Ist ein solcher Hinweis durch die Vergabestelle unterblieben, beginnt diese Frist nicht zu laufen.*)

3. Grundsätzlich besteht für einen öffentlichen Auftraggeber auf der Ebene der Angebotswertung ein gewisser Spielraum, der nicht dadurch eingeschränkt werden darf, dass er im Voraus zum Aufstellen mehrstufiger Unterkriterien und in entsprechende Gewichtungen aufgegliederte Bewertungsregeln verpflichtet ist. Daraus ergibt sich auch, dass der öffentliche Auftraggeber nicht nur objektivierbare Kriterien (bspw. Größen- oder Gewichtsangaben) zum Einsatz bringen muss, sondern auch subjektive Eindrücke über den Ausschreibungsgegenstand in die Bewertung einfließen dürfen, solange diese hinreichend transparent kommuniziert wurden und ein willkürliches Ergebnis der Angebotswertung ausgeschlossen ist. Der Bewertungsspielraum findet seine Grenzen dort, wo eine willkürliche Zuschlagserteilung nicht mehr mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann und/oder eine wirksame Überprüfung, ob und inwieweit die Angebote die Zuschlagskriterien erfüllen, nicht möglich ist (vgl. § 127 Abs. 4 GWB). Insbesondere ist es vergaberechtlich unzulässig, wenn Wertungsmaßstäbe so unbestimmt sind, dass die Bieter nicht mehr angemessen über die Kriterien informiert werden und daher von einer willkürlichen bzw. diskriminierenden, also das Transparenzgebot missachtenden Angebotswertung nicht mehr effektiv zu schützen sind.*)




IBRRS 2017, 1292
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unterschwellenbereich: Bieter muss ausgeschriebene Hauptleistung nicht selbst erbringen

EuGH, Urteil vom 05.04.2017 - Rs. C-298/15

1. In Bezug auf einen öffentlichen Auftrag, der nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/17/EG fällt, aber an dem ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse besteht, sind die Art. 49 und 56 AEUV dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Rechtsvorschrift wie Art. 24 Abs. 5 des Lietuvos Respublikos viešuju pirkimu istatymas (Gesetz der Republik Litauen über die Vergabe öffentlicher Aufträge) entgegenstehen, die vorsieht, dass dann, wenn für die Ausführung eines Auftrags Unterauftragnehmer eingesetzt werden, der Auftragnehmer die vom Auftraggeber angegebene Hauptleistung selbst erbringen muss.*)

2. In Bezug auf einen solchen öffentlichen Auftrag sind die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung sowie das Transparenzgebot, die sich u. a. aus den Art. 49 und 56 AEUV ergeben, dahin auszulegen, dass ihnen Änderungen einer Klausel der Verdingungsunterlagen über die Bedingungen und Modalitäten der Kumulierung beruflicher Kapazitäten wie der im Ausgangsverfahren streitigen Klausel 4.3, die der Auftraggeber nach der Bekanntmachung der Ausschreibung vornimmt, nicht zuwiderlaufen, sofern erstens die vorgenommenen Änderungen nicht so wesentlich sind, dass sie potenzielle Bieter angezogen hätten, die ohne diese Änderungen kein Angebot abgeben könnten, zweitens diese Änderungen in angemessener Weise bekannt gemacht werden und drittens die Änderungen vorgenommen werden, bevor die Bieter Angebote abgegeben haben, die Frist für die Abgabe dieser Angebote, wenn die Änderungen erheblich sind, verlängert wird, , die Dauer der Verlängerung sich nach dem Umfang der Änderungen richtet und diese Dauer ausreichend ist, damit die interessierten Wirtschaftsteilnehmer ihr Angebot in der Folge anpassen können. Ob es sich so verhält, ist durch das vorlegende Gericht zu überprüfen.*)

3. Art. 54 Abs. 6 Richtlinie 2004/17/EG in der durch die Verordnung Nr. 1336/2013geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass er einer Klausel der in Verdingungsunterlagen wie der im Ausgangsverfahren streitigen Klausel Ziff. 4.3 entgegensteht, die verlangt, dass bei Einreichung eines gemeinsamen Angebots durch mehrere Bieter der Beitrag jedes Einzelnen unter ihnen zur Erfüllung der Anforderungen an die beruflichen Kapazitäten proportional seinem Anteil an den Arbeiten entspricht, den er im Fall der Zuschlagserteilung tatsächlich ausführen wird.*)




IBRRS 2017, 1247
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bewertungsskala von "ohne Mängel" bis "nicht akzeptabel" zulässig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.03.2017 - Verg 39/16

1. Auf Vergabeverfahren, die vor dem 17.04.2016 begonnen haben und die lediglich zurückgesetzt und damit fortgeführt wurden, ist das bis zu diesem Zeitpunkt geltende Vergaberecht anzuwenden.

2. Für die Beantwortung der Frage, ob ein Vergaberechtsverstoß "erkennbar" ist und dementsprechend gerügt werden muss, ist ein objektiver Maßstab anzulegen und auf einen durchschnittlich fachkundigen, die übliche Sorgfalt anwendenden Bieter abzustellen.

3. Die Erkennbarkeit muss sich auf die den Verstoß begründenden Tatsachen und auf deren rechtliche Beurteilung beziehen. Ein sorgfältig handelndes Unternehmen muss den Vergabeverstoß erkennen können, ohne besonderen Rechtsrat einholen zu müssen. Dafür müssen die Rechtsvorschriften, gegen die ggf. verstoßen wird, zum allgemeinen und grundlegenden Wissen der beteiligten Bieterkreise gehören.

4. Von einem durchschnittlichen Bieter kann keine Kenntnis der sich noch entwickelnden Rechtsprechung zur Transparenz von Bewertungsmaßstäben verlangt werden.

5. Auf der Grundlage einer den vergaberechtlichen Anforderungen genügenden Leistungsbeschreibung müssen die Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung so gefasst sein, dass die Bieter erkennen können, was der Auftraggeber von ihnen erwartet.

6. Insbesondere bei funktionalen Ausschreibungen kann der öffentliche Auftraggeber die auf die Formulierung der Leistungsbeschreibung und der Zuschlagskriterien einschließlich ggf. notwendiger Unterkriterien und ihrer Gewichtung zu verwendende Aufmerksamkeit nicht durch die Verwendung eines reinen Schulnotensystems ersetzen.




IBRRS 2017, 1225
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zwei Varianten möglich: Angebot widersprüchlich!

VK Thüringen, Beschluss vom 01.03.2017 - 250-4002-1319/2017-N-002-SHL

1. Ein Angebot ist nur dann zuschlagsfähig, wenn es eindeutige und widerspruchsfreie Angaben enthält.

2. Geben die Angebotsunterlagen vor, dass ohne Eintragung eines Erzeugnisses (hier: doppelschaliger Sporthallentrennvorhang) an entsprechend freigelassenen Stellen automatisch das ausgeschriebene Leitfabrikat als angeboten gilt, ist das Nichtausfüllen der entsprechenden Positionen unmissverständlich so zu interpretieren, dass das Leitfabrikat dem Angebot zugrunde liegt.

3. Ein Angebot ist widersprüchlich, wenn mit dem Angebot auch zwei Prüfberichte eines anderen Erzeugnisses vorgelegt werden, die daraufhin deuten, dass dem Angebot nicht das Leitfabrikat zugrunde liegt.

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IBRRS 2017, 1224
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kriterien für Referenzen müssen eindeutig und widerspruchsfrei sein!

VK Thüringen, Beschluss vom 23.01.2017 - 250-4002-866/2017-N-001-EF

1. Der Auftraggeber hat in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen klar und widerspruchsfrei zu formulieren, welche Kriterien die von den Bietern zu benennenden Referenzobjekte erfüllen sollten.

2. Wird lediglich eine allgemeine Referenz (hier: über Erstellung einer Belüftungsanlage an einer Kläranlage) gefordert, ist dem nicht zu entnehmen, dass eine Referenz zum gleichen Belüftungssystem, wie dieses Bestandteil des Angebots ist, vorgelegt werden muss.

3. "Langzeiterfahrungen der Betreiber" (hier: Nachweis einer unveränderten Membran-Werkstoffqualität über Jahre) sind eine technische Anforderung und kein spezifisch zu prüfendes Eignungskriterium.

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IBRRS 2017, 1219
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ungewöhnlich niedrigen Preisen ist konkret nachzugehen!

VK Thüringen, Beschluss vom 08.03.2017 - 250-4003-1772/2017-N-005-G

1. Hat ein ungewöhnlich niedriges Angebot eine Differenz von mehr als 10% zum nächsthöheren Angebot, obliegt es dem Auftraggeber, durch gezielte positions- bzw. titelbezogene Anfragen, dem Bieter die Gelegenheit zur Aufklärung dieser Positionen zu geben.

2. Eine lediglich pauschale Aufforderung zur Erklärung der Kalkulation (hier: Stundenverrechnungssatz und kalkulierte Zuschläge) genügt nicht den Erfordernissen einer sachgerechten Aufklärung.

3. Ohne konkrete Anfragen ist der Bieter, der sein Angebot unter Ausnutzung der ihm zustehenden Kalkulationsfreiheit erstellt hat, nicht in der Lage, die betreffenden Positionen oder Titel zu erkennen und entsprechende Erklärungen abzugeben.




IBRRS 2017, 1215
VergabeVergabe
"Ansichten" sind inhaltlich voll überprüfbar!

VK Westfalen, Beschluss vom 28.02.2017 - VK 1-2/17

1. Ob der öffentliche Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 3 Ziff. 1 GWB der "Ansicht" sein durfte, einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung zu vergeben, ist im Nachprüfungsverfahren inhaltlich voll überprüfbar.*)

2. Die Vergabestelle hat zu prüfen, ob die Umstände und Gründe, welche der Auftraggeber in der Bekanntmachung genannt hat und die ihn dazu veranlasst haben, den Auftrag direkt zu vergeben, tatsächlich vorliegen.

3. Ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (hier: für Vergabe von Systemen zur Leberunterstützungstherapie) ist unzulässig, wenn die Wettbewerbseinschränkung auf eine unzutreffende Bewertung einer möglichen Kombination der gewünschten Monitore mit Behandlungssets anderer Hersteller zurückzuführen ist.

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IBRRS 2017, 1211
VergabeVergabe
Zuschlag kann auch auf ein "verlängertes" Angebot erteilt werden!

VK Bund, Beschluss vom 08.02.2017 - VK 1-144/16

1. Es in vergaberechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden, dass der Zuschlag auf ein Angebot erteilt wird, für das erst nach Ablauf der eigentlichen Bindefrist diese nachträglich "verlängert" wird.

2. Der Umstand, dass nach dem bekannt gegebenen Wertungssystem der Fall eintreten kann, dass bei gleicher Qualität der Angebote (gemessen an den qualitativen Zuschlagskriterien und Unterkriterien) der Angebotspreis allein maßgeblich dafür ist, welches Angebot den Zuschlag erhält, macht das Wertungssystem nicht intransparent.

3. Eine Rechtsanwaltskanzlei, die einen fachlichen Schwerpunkt im Vergaberecht aufweist, ist ohne weiteres in der Lage, eine möglicherweise vergaberechtswidrige Intransparenz von Wertungsmaßstäben (sog. Schulnotenproblematik) zu erkennen und dementsprechend rechtzeitig zu rügen.

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IBRRS 2017, 1130
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachprüfungsantrag voraussichtlich unbegründet: Zuschlagsgestattung statthaft!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.01.2017 - 11 Verg 1/17

1. Der Antrag auf Wiederherstellung eines Zuschlagsverbots nach § 169 Abs. 2 Satz 5 GWB stellt ein eigenständiges Rechtsmittelverfahren dar.*)

2. Im Rahmen der gebotenen Abwägung ist in der Regel von einer Statthaftigkeit der Zuschlagsentscheidung auszugehen, wenn der Nachprüfungsantrag bei der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit unbegründet ist und die Eilbedürftigkeit glaubhaft gemacht wurde.*)

3. Im Rahmen der Antragsbefugnis nach § 160 Abs. 2 GWB muss sich aus dem Vortrag des Antragstellers des Nachprüfungsverfahrens ergeben, dass sich seine Chancen auf Zuschlagserteilung durch den Vergabefehler verschlechtert haben. Soweit eine unrichtige Verfahrensart gerügt wird, der Antragsteller an diesem Verfahren jedoch beteiligt wurde, muss konkret dargelegt werden, aus welchen Gründen im Fall der Wahl des vergaberechtmäßigen Verfahrens ein anderes, wirtschaftlich günstigeres Angebot abgegeben worden wäre.*)

4. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gem. § 97 Abs. 1 Satz 2 GWB gebietet es, vor der Gestattung eines vorzeitigen Zuschlags - und der damit verbundenen Beschneidung des Primärrechtsschutzes - den Auftraggeber als milderes Mittel auf die Möglichkeit einer Interimsvergabe zu verweisen.*)




IBRRS 2017, 1140
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Umrechnung des Preises in Punkte: Wertungsmethode ist offenzulegen!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.03.2017 - 6 Verg 5/16

1. Sollen die eingehenden Angebote der Bieter nach Preis und Leistung in einer Gewichtung von 40% zu 60% bewertet werden und wird die angebotene Leistung mit Punkten gewertet, so muss die Formel bzw. Methode, nach welcher der auf Euro lautende Angebotspreis in Wertungspunkte umgerechnet werden wird, in der Ausschreibung bekannt gemacht werden.*)

2. Ist im Rahmen des Wertungskriteriums "Leistung" eine praktische Teststellung der anzuschaffenden Geräte durch potentielle Anwender vorgesehen und die Wertung dem Schulnotensystem unterworfen, so bedarf es eines für die Notenvergabe maßgeblichen Zielerreichungsgrads dann nicht, wenn die in der Teststellung zu bewertenden Eigen- schaften der Geräte durch eine Vielzahl von Unter-Unterkriterien detailliert und für Bieter und Anwender verständlich bezeichnet sind.*)




IBRRS 2017, 1127
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Über "ausreichende Erfahrungen" muss der Bieter in eigener Person verfügen!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.12.2016 - VK 1-27/16

1. Der öffentliche Auftraggeber kann an die „Bewerber oder Bieter Anforderungen stellen, die sicherstellen, dass die Bewerber oder Bieter über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können". Es geht dabei um die „berufliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen", das heißt um unternehmensbezogene Referenzen. Es kommt insoweit darauf an, ob die natürliche oder juristische Person, die sich für die Auftragsausführung bewirbt, selbst in der Vergangenheit bereits vergleichbare Leistungen erbracht hat.

2. Der Auftraggeber ist berechtigt, einen Verzicht auf die Nachforderung in der Vergabebekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen festzulegen. Macht er von dieser Möglichkeit Gebrauch, ist er im Nachgang daran gebunden.

3. Ein Vergabenachprüfungsverfahren ist nur zulässig, wenn der Bieter eine Rüge erhoben hat. Es gibt aber keine allgemeine Wartefrist zwischen Erhebung der Verfahrensrüge und Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Für die Zulässigkeit des Antrags ist daher weder eine Beantwortung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber noch ein Abwarten des Antragsstellers auf die Rügeerwiderung erforderlich.




IBRRS 2017, 1128
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Schulnoten können auch transparent vergeben werden!

OLG Dresden, Beschluss vom 02.02.2017 - Verg 7/16

1. Ein Schulnotensystem ist nicht von vorneherein intransparent. Aufgrund der Abweichung von der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 16.12.2015 (IBR 2016, 233) wird die Sache dem Bundesgerichtshof vorgelegt.

2. Die Frist, innerhalb deren die auch im Vergabenachprüfungsverfahren statthafte Anschlussbeschwerde in zulässiger Weise eingelegt werden kann, bemisst sich in Anlehnung an § 524 Abs. 2 ZPO nach der dem Gegner zur Erwiderung gesetzten Frist.

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IBRRS 2017, 1125
VergabeVergabe
Was ist unter „Neubau eines Stahlwasserbauverschlusses“ zu verstehen?

VK Bund, Beschluss vom 23.01.2017 - VK 1-128/16

Was unter dem Begriff des „Neubaus eines Stahlwasserbauverschlusses“ zu verstehen ist, ist nach dem objektiven Empfängerhorizont eines verständigen, mit derartigen Ausschreibungen vertrauten Bieters zu beurteilen. Dabei ist auch der Kontext zu berücksichtigen, in dem die fragliche Eignungsanforderung steht.

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IBRRS 2017, 1097
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auch „äußerlich neutrale Hilfsgeschäfte" sind ausschreibungspflichtige Sektorentätigkeiten!

OLG München, Beschluss vom 13.03.2017 - Verg 15/16

1. Auch "äußerlich neutrale Hilfsgeschäfte" eines Sektorenauftraggebers (hier: der Bau eines Verwaltungsgebäudes) sind Sektorentätigkeiten und damit öffentliche Aufträge.

2. Es kann offen bleiben, ob für die Leistungen der Objektplanung, der Tragwerksplanung und der Planung der technischen Gebäudeausrüstung für ein einheitliches Bauvorhaben als gleichartige Leistungen anzusehen und für die Schwellenwertberechnung zu addieren sind. Jedenfalls dann, wenn der Auftraggeber in der Bekanntmachung ausführt, dass die Planungsleistungen als Einheit zu betrachten und zu bewerten sind, ist eine Addition vorzunehmen.

3. Der Auftraggeber hat bereits in der Auftragsbekanntmachung oder Aufforderung zur Interessensbestätigung eine elektronische Adresse anzugeben, unter der die Vergabeunterlagen uneingeschränkt und vollständig abgerufen werden können. Das gilt auch für zweistufige Vergabeverfahren.

4. Vollständig abrufbar sind die Vergabeunterlagen dann, wenn über die Internetadresse in der Bekanntmachung sämtliche Vergabeunterlagen und nicht nur Teile derselben abgerufen werden können.




IBRRS 2017, 1119
VergabeVergabe
Wann wird ein Bauvorhaben überwiegend öffentlich subventioniert?

VK Lüneburg, Beschluss vom 18.10.2016 - VgK-41/2016

(ohne)

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IBRRS 2017, 1093
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auch Ingenieurleistungen sind möglichst vollständig zu beschreiben!

VK Westfalen, Beschluss vom 28.02.2017 - VK 1-1/17

1. Auch im Falle von Ingenieurleistungen und bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb hat der öffentliche Auftraggeber aus Gründen der Chancengleichheit der Bieter sowie zur Sicherung der Transparenz des Vergabeverfahrens in der Leistungsbeschreibung möglichst vollständig anzugeben, welche Leistungen er erwartet.*)

2. Sofern der öffentliche Auftraggeber beim jeweiligen Leistungsbild nicht nur Grundleistungen, sondern auch Besondere Leistungen erwartet, sind diese den Bietern neben den Grundleistungen grundsätzlich im Einzelnen bekanntzugeben. Anders ist nicht zu gewährleisten, dass die Bieter ohne weiteres miteinander vergleichbare Angebote einreichen.*)

3. Zwar kann die Leistungsbeschreibung im Verhandlungsverfahren grundsätzlich flexibler ausgestaltet werden, da über einzelne Leistungsteile ohnehin noch verhandelt wird. Der Auftraggeber muss aber auch im Verhandlungsverfahren klare Vorstellungen über Funktionen und Ziele der nachgefragten Leistung haben.*)

4. Für den Fall, dass der öffentliche Auftraggeber vom Bieter erstmalig im Verhandlungsgespräch eine neue Leistungsvariante vorgetragen bekommt, hat er sich wegen des Transparenzgrundsatzes klar gegenüber dem Bieter zu äußern, ob diese Planungsvariante weiter verfolgt werden soll oder nicht. Der Auftraggeber kann dies nicht offen lassen. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen § 97 Abs. 1 GWB vor.*)

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IBRRS 2017, 1050
VergabeVergabe
Losaufteilung würde Bieter nicht besser stellen: Nachprüfungsantrag unbegründet!

VK Bund, Beschluss vom 31.10.2016 - VK 1-90/16

1. Die Regelungen zum Gebot der Aufteilung eines Auftrags der Menge nach (d. h. in Teillose) in Verbindung mit dem Gebot, mittelständische Interessen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen vornehmlich zu berücksichtigen, dienen jeweils dem Ziel, dass öffentliche Aufträge so aufgeteilt und zugeschnitten werden, dass es mittelständischen Unternehmen möglich ist, sich als Einzelbieter (und nicht nur in Form von Bietergemeinschaften) am Wettbewerb um die gebildeten Lose zu beteiligen.

2. Ist ein Bieter aufgrund eigener Kapazitäten in der Lage, die ausgeschriebenen (Reinigungs-)Leistungen insgesamt zu erbringen, und damit in der Lage, auf die Fachlose jeweils ein Angebot abzugeben, hätte er durch eine Losaufteilung keine besseren Chancen auf Erteilung des Zuschlags für den Gesamtauftrag oder Teilen davon.

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VPRRS 2017, 0101
ArzneimittelArzneimittel
Individuelle Abschlagsvereinbarungen gehen Hilfstaxe vor!

VK Bund, Beschluss vom 16.01.2017 - VK 1-130/16

1. Bei der Abgabe von parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie wird die Apothekenwahlfreiheit der Versicherten nicht tangiert, weil solche Zubereitungen vom verordnenden Arzt ohne Einflussnahme des Patienten in einer Apotheke bestellt und dem versicherten Patienten unmittelbar in der Betriebsstätte des Arztes verabreicht werden, ohne dass der Patient selbst mit der Apotheke in Kontakt kommt.

2. Die Verwürfe pauschal durch den Angebotspreis mitabzugelten, missachtet keine vorrangigen verbindlichen Vorschriften zur Preisgestaltung.

3. Von der Hilfstaxe abweichende Vereinbarungen über Abschläge sind ebenso zulässig, wie die Vereinbarung eines Abschlags auf die Hilfstaxe zu einem bestimmten Stichtag.

4. Solche Individualvereinbarungen sind spezieller und gehen deshalb der Hilfstaxe vor, die zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband e.V. für allgemeine Fälle ausgehandelt wird.

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VPRRS 2017, 0100
Mit Beitrag
RettungsdienstleistungenRettungsdienstleistungen
Keine Bereichsausnahme für qualifizierte Krankentransportfahrten!

VK Westfalen, Beschluss vom 15.02.2017 - VK 1-51/16

1. Die Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB ist auf qualifizierte Krankentransportfahrten nicht anwendbar.*)

2. Orientiert am objektiven Sinn und Zweck des Gesetzes, ist die Bereichsausnahme so auszulegen, dass sie nur bei Fallkonstellation aus den Bereichen Katastrophenschutz, Zivilschutz oder Gefahrenschutz anwendbar ist. Es muss sich um abstrakt drohende, unvorhersehbare, außergewöhnliches Schadensereignisse handeln.

3. Reguläre Patientenbeförderungen gehören ebenso wenig wie alltägliche Notfallrettungen zu außergewöhnlichen Großschadensereignissen, die mit einer Katastrophe vergleichbar sind.

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IBRRS 2017, 1043
VergabeVergabe
Abweichung von den Vergabeunterlagen: Ausschluss auch im Sektorenbereich!

VK Bund, Beschluss vom 03.02.2017 - VK 2-139/16

1. Die SektVO a.F. regelt – abweichend von der VOL/A a.F. und der VOB/A a.F. - den Ausschluss von Angeboten, die von den Vergabeunterlagen abweichen, nicht explizit.

2. Die Befugnis und die Pflicht zum Ausschluss von Angeboten wegen Abweichungen von den Vergabeunterlagen ergeben sich für Sektorenauftraggeber aus dem in § 97 Abs. 2 GWB a.F. verankerten Gebot der Gleichbehandlung der Bieter, darüber hinaus aus den Geboten der Vergabe im Wettbewerb und des Zuschlags auf das wirtschaftlichste Angebot.

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IBRRS 2017, 1029
VergabeVergabe
Leistungsverzeichnis nicht eindeutig: Kein Ausschluss wegen Änderung der Vergabeunterlagen!

VK Nordbayern, Beschluss vom 13.12.2016 - 21.VK-3194-36/16

1. Die Vergabestelle muss die Leistung eindeutig und so erschöpfend beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen (§ 7 EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A 2016).*)

2. Unklarheiten in der Leistungsbeschreibung sind einer Auslegung grundsätzlich zugänglich, wobei auf den objektiven Empfängerhorizont, also die Sicht der potenziellen Bieter, abzustellen ist.*)

3. Sind mehrere Möglichkeiten gegeben, den Rechtsverstoß zu korrigieren, muss die Vergabekammer diejenige auswählen, welche die Interessen der Beteiligten möglichst wenig beeinträchtigt.*)

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IBRRS 2017, 1015
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Teilleistungen passen nicht zusammen: Gesamtvergabe zulässig!

VK Bund, Beschluss vom 20.12.2016 - VK 1-122/16

1. Ob technische Gründe die Unterlassung der Bildung von Fachlosen rechtfertigen, ist anhand des vom öffentlichen Auftraggeber definierten Bedarfs zu prüfen.

2. Technische Gründe für eine Gesamtvergabe sind vor allem dann gegeben, wenn bei einer losweisen Ausschreibung das Risiko besteht, dass der Auftraggeber Teilleistungen erhält, die zwar jeweils ausschreibungskonform sind, aber nicht zusammenpassen und deshalb in ihrer Gesamtheit nicht geeignet sind, den Beschaffungsbedarf in der angestrebten Qualität zu befriedigen.

3. Auch ein höflich formuliertes Schreiben, das mit einer Frage endet, kann die Voraussetzung einer Rüge erfüllen. Voraussetzung ist, dass das Schreiben eine konkrete vergaberechtliche Beanstandung enthält.




IBRRS 2017, 1006
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftraggeber muss formale Mängel aufklären!

VK Bund, Beschluss vom 17.02.2017 - VK 2-14/17

1. Angebotsausschlüsse aus lediglich formalen Gründen sind nach Möglichkeit zu vermeiden.

2. Der öffentliche Auftraggeber darf Angebote, die bei Vorliegen formaler Mängel an sich "ausschlusswürdig" sind, nicht ohne Weiteres von der Wertung ausnehmen, ohne dem betroffenen Bieter zuvor zu einer Aufklärung aufzufordern.




IBRRS 2017, 0960
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wertung durch Medianmethode ist zulässig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.01.2017 - 1 VK 2/17

1. Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Medianmethode nach UfAB VI. Wie bei jeder anderen Bewertungsmatrix ist aber im Einzelfall darauf zu achten, dass nicht durch besondere Konstellationen, z.B. Ausreißer, vergaberechtswidrige Ergebnisse entstehen. Geringe, mathematisch bedingte Verschiebungen, die in Anwendung der bekanntgegebenen Bewertungsmatrix entstehen und die Bieterreihenfolge nicht beeinflussen, stellen keinen Wertungsfehler dar.

2. Lineare Bewertungssysteme sind gravierenden rechtlichen Bedenken ausgesetzt.




IBRRS 2017, 0954
VergabeVergabe
Beigeladener nimmt Beschwerde zurück: Wer muss welche Kosten tragen?

OLG München, Beschluss vom 13.03.2017 - Verg 16/16

Nimmt der Beigeladene die Beschwerde zurück, hat er die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen des Antragstellers zu tragen, wenn er ohne Rücknahme des Rechtsmittels aller Voraussicht nach unterlegen wäre. Das gilt auch dann, wenn (allein) der Antragsgegner die Unzulänglichkeiten des Leistungsverzeichnisses zu vertreten hat, die zum Erfolg des Nachprüfungsverfahrens geführt haben.

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IBRRS 2017, 0959
VergabeVergabe
Feststellungsantrag ist keine vorläufige Maßnahme!

VK Südbayern, Beschluss vom 29.12.2016 - Z3-3-3194-1-47-11/16

1. Ein Feststellungsantrag kann regelmäßig keine vorläufige Maßnahme im Sinne des § 115 Abs. 3 Satz 1 GWB sein und ist in einem solchen Eilverfahren regelmäßig unzulässig.*)

2. Ein Antrag nach § 115 Abs. 3 GWB kann nur dann Erfolg haben, wenn die beantragte vorläufige Maßnahme unter Abwägung aller betroffener Interessen zur Sicherung der Rechte des Antragstellers notwendig ist. Vorläufige Maßnahmen kommen nicht Betracht, wenn der Nachprüfungsantrag eindeutig keine Aussicht auf Erfolg hat.*)

3. Eine vorläufige Maßnahme nach § 115 Abs. 3 GWB kann grundsätzlich auch dahin gehen, eine im freihändigen Verfahren vorgenommene übergangsweise Auftragserteilung, die bis zu Entscheidung in der Hauptsache gelten soll, zu untersagen. Dies gilt zumindest dann, wenn der faktische Vollzug des gesamten Auftrags oder zumindest wesentlicher Teile davon droht.*)

4. Eine vorläufige Maßnahme nach § 115 Abs. 3 GWB bzgl. einer Interimsbeauftragung darf die Voraussetzungen des § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht unterlaufen.*)

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IBRRS 2017, 0951
VergabeVergabe
Konkrete Bewertungskriterien und zahlreiche Hinweise: Offenes Wertungssystem zulässig!

VK Südbayern, Beschluss vom 19.01.2017 - Z3-3-3194-1-47-11/16

1. Der Erklärungswert der Vergabeunterlagen beurteilt sich nach den für die Auslegung von Willenserklärungen maßgeblichen Grundsätzen (§§ 133, 157 BGB). Bei der Auslegung ist auf den objektiven Empfängerhorizont eines potentiellen und sachkundigen Bieters abzustellen, der die Vergabeunterlagen in ihrer Gesamtheit zur Kenntnis nimmt (BGH, IBR 2014, 328).*)

2. Hat der öffentliche Auftraggeber die Bewertungskriterien konkret abgefasst und zahlreiche Hinweise gegeben, worauf die Bieter in ihren Angeboten einzugehen haben und was zu einer guten Bewertung führen kann, kann er auch ein offenen Wertungssystem mit erheblichem Bewertungsspielraum verwenden. Dies gilt insbesondere für Vergabeverfahren, die noch der Richtlinie 2004/18/EG unterfallen.*)

3. Gewährt ein Bewertungssystem (Zuschlagskriterien in Verbindung mit der Bewertungsskala) dem Auftraggeber einen weiten Beurteilungsspielraum sind erhöhte Anforderungen an die Dokumentation zu stellen, um die Nachvollziehbarkeit sicherzustellen.*)

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IBRRS 2017, 0915
VergabeVergabe
Wer die festgelegten Eignungskriterien nicht erfüllt, wird ausgeschlossen!

VK Bund, Beschluss vom 09.01.2017 - VK 1-106/16

1. Öffentliche Aufträge dürfen nur an geeignete Unternehmen vergeben werden.

2. Ob Unternehmen geeignet sind, bestimmt sich nach den vom öffentlichen Auftraggeber festgelegten Eignungskriterien, wie sie in der Auftragsbekanntmachung bekanntgegeben worden sind.

3. Unternehmen, die nach den aufgestellten Eignungskriterien nicht geeignet sind, müssen vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden bzw. dürfen im Falle eines Verhandlungsverfahrens nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.

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VPRRS 2017, 0088
RabattvereinbarungenRabattvereinbarungen
Koppelung von Rabatten: Kein Open-House-Modell!

VK Bund, Beschluss vom 06.02.2017 - VK 2-6/17

1. Rabattverträge durch gesetzliche Krankenkassen, die öffentliche Auftraggeber sind, stellen Rahmenvereinbarungen dar, nach öffentlichen Regeln zu vergeben sind.

2. Ausnahmsweise gilt das Vergaberecht nicht für reine Zulassungsverfahren. Das zentrale Merkmal für ein vergaberechtsfreies Zulassungsverfahren ist das Fehlen einer Auswahlentscheidung zwischen mehreren Angeboten. Zusätzlich muss für alle geeigneten Marktteilnehmer ein offener Zugang zu gleichen Bedingungen gewährleistet sein.

3. Sieht ein Rabattvertrag vor, dass für eine patentfreie Indikation nur ein Rabattvertrag abgeschlossen werden kann, wenn gleichzeitig auch eine andere patentgeschützte Indikation mit vorgesehenem Rabatt mit vereinbart wird, wirkt sich dies wie eine Bedingung aus, weil die Rabatte für beide Indikationen unauflösbar in einem Paket miteinander verknüpft werden.

4. Die Koppelung von Rabattverträgen stellt keinen gleichen Zugang für alle Marktteilnehmer dar und erfüllt deshalb nicht die Voraussetzungen eines vergabefreien Open-House-Modells.

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IBRRS 2017, 0876
Mit Beitrag
VergabeVergabe
"Neuer" Bieter darf auf "alte" Mitarbeiter setzen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.02.2017 - 3 VK LSA 1/17

1. Zum Nachweis der Eignung sind die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber oder Bieter zu prüfen. Hierzu zählt der Nachweis der Eintragung in das zuständige Berufsregister.

2. Als Berufsregister kommen die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer in Betracht. Erklärt ein Industriebetrieb Mitglied der Industrie- und Handelskammer zu sein, kann diese Erklärung nicht zum Ausschluss des Angebots führen.

3. Ein Bieter darf auch eintragungspflichtige Arbeiten ausführen, wenn er für diese in der Handwerksrolle eingetragen ist. Eintragungspflichtig ist er dort jedoch nur, wenn er den selbständigen Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe handwerksmäßig betreibt.

4. Ein Bieter, der durch Neugründung aus einem Unternehmen hervorgegangen ist, die gleichen Personen beschäftigt, über das bisher vorhandene Know-how verfügt und mit im Wesentlichen denselben Anlagen und Werkzeugen arbeitet, kann auf Nachfrage des Auftraggebers auch auf Arbeiten als Referenz verweisen, die dieselben Mitarbeiter in der früheren Firma erbracht haben.




VPRRS 2017, 0128
RechtswegRechtsweg
Grundsatz des Vorrangs eigenwirtschaftlicher Verkehre ist keine Bestimmung des Vergaberechts!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.01.2017 - 11 Verg 2/16

1. Der Grundsatz des Vorrangs eigenwirtschaftlicher Verkehre im öffentlichen Personennahverkehr ist keine Bestimmung des Vergaberechts i.S.d. § 97 Abs. 6 GWB.*)

2. Der Verstoß gegen diesen Grundsatz begründet keinen Schadensersatzanspruch eines im Vergabeverfahren unterlegenen Bieters, wenn der Zuschlag bereits an den Bestbieter erteilt worden ist.*)

3. Ob der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr innerhalb der in § 12 Abs. 5, 6 PBefG festgelegten Fristen gestellt wurde, ist nicht Gegenstand des Vergabenachprüfungsverfahrens, sondern allein durch die zuständige Verwaltungsbehörde bzw. im dafür vorgesehenen Verwaltungsrechtsweg zu überprüfen. Hierzu gehört auch die Frage, ob eine veröffentlichte Vorabbekanntmachung nach § 8a Abs. 2 PBefG, Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 trotz formaler und/oder inhaltlicher Mängel geeignet ist, die Drei-Monats-Frist des § 12 Abs. 6 PBefG auszulösen.*)

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VPRRS 2017, 0085
RechtswegRechtsweg
Grundsatz des Vorrangs eigenwirtschaftlicher Verkehre ist keine Bestimmung des Vergaberechts!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.01.2017 - 11 Verg 1/16

1. Der Grundsatz des Vorrangs eigenwirtschaftlicher Verkehre im öffentlichen Personennahverkehr ist keine Bestimmung des Vergaberechts i.S.d. § 97 Abs. 6 GWB.*)

2. Der Verstoß gegen diesen Grundsatz begründet keinen Schadensersatzanspruch eines im Vergabeverfahren unterlegenen Bieters, wenn der Zuschlag bereits an den Bestbieter erteilt worden ist.*)

3. Ob der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr innerhalb der in § 12 Abs. 5, 6 PBefG festgelegten Fristen gestellt wurde, ist nicht Gegenstand des Vergabenachprüfungsverfahrens, sondern allein durch die zuständige Verwaltungsbehörde bzw. im dafür vorgesehenen Verwaltungsrechtsweg zu überprüfen. Hierzu gehört auch die Frage, ob eine veröffentlichte Vorabbekanntmachung nach § 8a Abs. 2 PBefG, Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 trotz formaler und/oder inhaltlicher Mängel geeignet ist, die Drei-Monats-Frist des § 12 Abs. 6 PBefG auszulösen.*)

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IBRRS 2017, 0853
VergabeVergabe
Angebot nur für ein Los abgegeben: Keine Beiladung im Verfahren über anderes Los!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.01.2017 - 13 E 810/16

1. Ein Bieter, der nur auf ein Los einer Ausschreibung ein eigenes Angebot abgegeben hat, ist von einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren zur Vergabe eines anderen Loses nicht betroffen und deshalb dem Verfahren auch nicht beizuladen.

2. Die Befürchtungen, dass die Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren möglicherweise Konsequenzen für zukünftige Vergabeverfahren hat, führt nicht zu faktischen Auswirkungen auf seine Rechtsstellung.

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IBRRS 2017, 0864
VergabeVergabe
Krankenkasse muss Auskunft über vereinbarte Rabatthöhen geben!

VG Minden, Urteil vom 15.02.2017 - 7 K 2774/14

1. Ein Apotheker hat Anspruch auf Zugang zu einer amtlichen Information.

2. Eine amtliche Information ist jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Dazu zählen auch von gesetzlichen Krankenkassen mit pharmazeutischen Unternehmen vereinbarte Rabattsätze für Arzneimittel. Der Abschluss eines Rabattvertrags dient dem amtlichen Zweck, die Ausgaben in der Arzneimittelversorgung zu senken.

3. Eine bundesweit agierende gesetzliche Krankenkasse ist als Versicherungsträger eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit eine anspruchsverpflichtete Behörde des Bundes.

4. Ein Rabattvertrag ist kein "öffentlicher Auftrag", wenn kein Wirtschaftsteilnehmer ausgewählt wird, an den ein Auftrag mit Ausschließlichkeit vergeben wird.

5. Wird ein Rabattvertrag mit mehreren interessierten Marktteilnehmern geschlossen (hier: drei) und können während der Vertragslaufzeit auch andere Marktteilnehmer jederzeit beitreten, handelt es sich um ein sogenanntes "Open-House-Verfahren". Das ist kein förmliches Vergabeverfahren.

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IBRRS 2017, 0848
VergabeVergabe
Preis kann (nach wie vor) alleiniges Zuschlagskriterium sein!

VK Bund, Beschluss vom 08.12.2016 - VK 1-108/16

1. Neben dem Preis oder den Kosten können insbesondere auch qualitative Zuschlagskriterien aufgestellt werden. Daraus ergibt sich jedoch keine Pflicht; es ist auch weiterhin zulässig, den Preis als alleiniges Zuschlagskriterium zu bestimmen.

2. Die Frage, ob die Bildung einer Einkaufsgemeinschaft durch mehrere öffentliche Auftraggeber gegen § 1 GWB verstößt, gehört nicht zu den im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens zu klärenden Rechtsfragen.

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VPRRS 2017, 0083
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Auch Abfallrecht ist in die Vergabenachprüfung einzubeziehen!

VK Westfalen, Beschluss vom 31.01.2017 - VK 1-49/16

1. Nichtvergaberechtliche Vorschriften und Grundsätze sind im Vergabenachprüfungsverfahren im Rahmen vergaberechtlicher Anknüpfungs- oder Brückennormen inzident zu prüfen. Einen allgemeinen Rechtssatz des Inhalts, wonach außervergaberechtliche Normen im Vergabenachprüfungsverfahren nicht zu prüfen sind, gibt es nicht.*)

2. Dem öffentlichen Auftraggeber ist für das Einleiten eines Prüfungsverfahrens nach § 60 Abs. 1 VgV ein (weiter) Entscheidungsspielraum zuzuerkennen, dessen Anwendung - praktisch wie bei einer Ermessensentscheidung - von den Vergabenachprüfungsinstanzen lediglich darauf zu kontrollieren ist, ob der Prüfung auf der Basis eines zutreffenden Sachverhalts ein nachvollziehbarer, vertretbarer und nicht willkürlicher Ermittlungsansatz zugrunde gelegt worden ist. Auch dann, wenn die sog. Aufgreifschwelle erreicht sein sollte, bedeutet das nicht, dass der Auftraggeber unter Einbeziehung des Bieters eine Aufklärung durchführen muss. Er kann sich auf eigene Recherchen berufen. Soweit er aber den Bieter ausschließen will, muss er ihn zuvor in die Prüfung eingebunden haben.*)

3. Die Eignung eines Auftragnehmers muss nicht zwingend zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorliegen; entscheidend ist der Zeitpunkt der Ausführung des Auftrags. Das gilt jedenfalls für den Fall, dass der öffentliche Auftraggeber dies in den Vergabeunterlagen entsprechend bestimmt hat.*)

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IBRRS 2017, 0705
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verzögertes Vergabeverfahren: Auftragnehmer kann Mehrvergütung verlangen!

OLG Brandenburg, Urteil vom 15.12.2016 - 12 U 179/15

1. Die Vermutung der Ausgewogenheit von Leistung und Gegenleistung gilt bei einem Bauvertrag nicht unabhängig von der vereinbarten Leistungszeit, weil diese regelmäßig Einfluss auf die Vereinbarung der Höhe der Vergütung des Auftragnehmers hat.

2. Die durch ein verzögertes Vergabeverfahren bedingte Änderung der Leistungszeit hat zur Folge, dass die Parteien redlicherweise vereinbart hätten, sich auf eine angepasste Vergütung zu verständigen. Es besteht keine Veranlassung, das Risiko von Änderungen der Grundlagen des Preises dem Auftragnehmer zuzuweisen.

3. Maßgeblich für die Höhe des Mehrvergütungsanspruchs, der auf einer durch eine verzögerte Vergabe verursachten Bauzeitverschiebung beruht, sind nur diejenigen Mehrkosten, die ursächlich auf die Verschiebung der Bauzeit zurückzuführen sind.

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IBRRS 2017, 0815
VergabeVergabe
Wer etwas anderes als nachgefragt anbietet, wird ausgeschlossen!

VK Bund, Beschluss vom 28.11.2016 - VK 1-110/16

1. Zum zwingenden Ausschluss von der Wertung führende "Änderungen an den Vergabeunterlagen" liegen vor, wenn ein Bieter etwas anderes anbietet als vom öffentlichen Auftraggeber nachgefragt, so dass sich angebotene und nachgefragte Leistung nicht decken.

2. Eine Änderung an den Vergabeunterlagen liegt vor, wenn der Bieter nicht wie vom Auftraggeber gefordert anbietet, die Werk- und Montageplanung komplett bis zum verbindlichen Vertragstermin fertig zu stellen.

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IBRRS 2017, 0805
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Angebot ungewöhnlich niedrig: Mitbewerber können Preisprüfung verlangen!

BGH, Beschluss vom 31.01.2017 - X ZB 10/16

1. Erscheint ein Angebotspreis aufgrund des signifikanten Abstands zum nächstgünstigen Gebot oder ähnlicher Anhaltspunkte, wie etwa der augenfälligen Abweichung von preislichen Erfahrungswerten aus anderen Beschaffungsvorgängen, ungewöhnlich niedrig, können die Mitbewerber verlangen, dass die Vergabestelle in die vorgesehene nähere Prüfung der Preisbildung eintritt.*)

2. Wird für bereits vorliegende oder von der Vergabestelle zur Aufklärung des Preises nachgeforderte Informationen Schutz als Geschäftsgeheimnis begehrt, entscheidet die Vergabekammer zunächst in einem Zwischenverfahren über deren Offenlegung. Für die Entscheidung, ob das Geheimhaltungs- oder das Offenlegungsinteresse überwiegt, ist eine Abwägung der beiderseitigen geschützten Interessen vorzunehmen.*)

3. Die Vergabekammer darf bei der Sachentscheidung Umstände berücksichtigen, deren Offenlegung sie mit Rücksicht auf ein Geheimhaltungsinteresse abgelehnt hat, das nach Abwägung aller Umstände das Interesse der Beteiligten auf rechtliches Gehör auch unter Beachtung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz überwiegt.*)




IBRRS 2017, 0801
VergabeVergabe
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nur in Ausnahmefällen!

VK Bund, Beschluss vom 28.11.2016 - VK 1-104/16

1. Ein öffentlicher Auftraggeber darf einen Auftrag nur dann im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn der Auftrag bzw. die entsprechenden Leistungen nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden können, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.

2. Nicht entscheidend ist, ob der öffentliche Auftraggeber subjektiv der Auffassung ist, dass es nur einem bestimmten Unternehmen möglich ist, den Beschaffungsbedarf zu decken, sondern dass es anderen Unternehmen objektiv unmöglich ist.

3. Den Auftraggeber, der sich auf einen Ausnahmegrund für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb berufen will, trifft die dahingehende Darlegungs- und Beweislast.

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IBRRS 2017, 0793
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auch kurz vor Ablauf der Angebotsfrist eingehende Fragen sind zu beantworten!

VK Bund, Beschluss vom 28.01.2017 - VK 2-129/16

1. Der Auftraggeber muss die von einem Bieter gestellten Fragen und die diesem gegebenen Antworten allen Bietern zur Verfügung stellen.

2. Erkannte Defizite oder Fehler sind in jedem Stand des Vergabeverfahrens zu korrigieren. Der Auftraggeber muss deshalb Klarstellungen für alle interessierten Unternehmen herbeiführen, und zwar völlig unabhängig davon, wie kurzfristig die Frage vor dem Ablauf der Angebotsfrist eingeht.

3. Bedingt die Klarstellung/Korrektur, dass die Bieter mehr Zeit benötigen, um die Angebotserstellung auf die neuen Informationen auszurichten, steht hierfür die Möglichkeit der Verlängerung der Angebotsfrist zur Verfügung.




IBRRS 2017, 0722
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Angebot nicht fristgerecht eingegangen: Ausschluss auch im Sektorenbereich!

VK Bund, Beschluss vom 26.10.2016 - VK 1-92/16

1. Anders als im Anwendungsbereich der VSVgV a.F. und der VgV n.F. sieht die SektVO a.F. keine ausdrückliche Regelung zum Ausschluss von Angeboten vor, die nicht fristgerecht eingegangen sind.

2. Auch in den Vergabeverfahren, die in den Anwendungsbereich der SektVO fallen, sind die grundlegenden Prinzipien des Vergaberechts, nämlich Wettbewerbs- und Transparenzgrundsatz sowie Gleichbehandlungsgebot zu beachten.

3. Wettbewerbs- und Transparenzgrundsatz sowie Gleichbehandlungsgebot gebieten, dass, wenn den Bietern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe eine Angebotsfrist mitgeteilt wurde, diese für alle Bieter verbindlich ist und ein Verstoß gegen diese Vorgabe, das heißt ein nicht fristgerechter Eingang eines Angebots, zu dessen Ausschluss führt.

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IBRRS 2017, 0721
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Herstellung, Lieferung und Einbau von Fertignasszellen ist eigenes Fachlos!

VK Bund, Beschluss vom 18.11.2016 - VK 1-98/16

1. Leistungen sind grundsätzlich in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben.

2. Für die Feststellung, ob Leistungen ein Fachlos bilden, ist insbesondere maßgeblich, ob sich für die fraglichen Leistungen ein eigener Anbietermarkt mit spezialisierten Fachunternehmen herausgebildet hat. Die Beurteilung ist dabei nicht statisch anzustellen, sondern muss die aktuellen Marktverhältnisse in den Blick nehmen.

3. Aktuell existiert ein eigenständiger Markt für Herstellung, Lieferung und Einbau von Fertignasszellen.

4. Eine Gesamtvergabe ist ausnahmsweise zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Kommt eine solche Ausnahme in Betracht, hat sich der öffentliche Auftraggeber in besonderer Weise mit dem Gebot einer Fachlosvergabe und den dagegen sprechenden Gründen auseinanderzusetzen.

5. Im Rahmen der dem Auftraggeber obliegenden Entscheidung bedarf es einer umfassenden Abwägung der widerstreitenden Belange, als deren Ergebnis die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden Gründe nicht nur anerkennenswert sein, sondern überwiegen müssen.




IBRRS 2017, 0720
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Telefonische Zusagen können Zuschlagskriterien nicht ändern!

VK Bund, Beschluss vom 16.11.2016 - VK 1-94/16

1. Die Zuschlagskriterien ergeben sich aus der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen. Unilaterale fernmündliche Aussagen von einzelnen Mitarbeitern des öffentlichen Auftraggebers gegenüber einem einzelnen Bieter führen daher nicht zu einer nachträglichen Änderung der Zuschlagskriterien.

2. Der öffentliche Auftraggeber bestimmt grundsätzlich nicht nur selbst, was er beschafft, sondern auch die Kriterien, anhand denen er bewertet, welches Angebot für ihn das wirtschaftlichste ist. Es steht dem Auftraggeber hierbei unter anderem frei, die Wirtschaftlichkeit eines Angebots anhand seines Preises, der Kosten oder mittels eines Kosten-Nutzen-Ansatzes wie der Lebenzykluskostenrechnung zu bewerten.

3. Fehlende Umsatzangaben können nachgefordert werden.