Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete
· Alle Sachgebiete
· PPP
· Vergabe

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10832 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2017

IBRRS 2017, 1093
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auch Ingenieurleistungen sind möglichst vollständig zu beschreiben!

VK Westfalen, Beschluss vom 28.02.2017 - VK 1-1/17

1. Auch im Falle von Ingenieurleistungen und bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb hat der öffentliche Auftraggeber aus Gründen der Chancengleichheit der Bieter sowie zur Sicherung der Transparenz des Vergabeverfahrens in der Leistungsbeschreibung möglichst vollständig anzugeben, welche Leistungen er erwartet.*)

2. Sofern der öffentliche Auftraggeber beim jeweiligen Leistungsbild nicht nur Grundleistungen, sondern auch Besondere Leistungen erwartet, sind diese den Bietern neben den Grundleistungen grundsätzlich im Einzelnen bekanntzugeben. Anders ist nicht zu gewährleisten, dass die Bieter ohne weiteres miteinander vergleichbare Angebote einreichen.*)

3. Zwar kann die Leistungsbeschreibung im Verhandlungsverfahren grundsätzlich flexibler ausgestaltet werden, da über einzelne Leistungsteile ohnehin noch verhandelt wird. Der Auftraggeber muss aber auch im Verhandlungsverfahren klare Vorstellungen über Funktionen und Ziele der nachgefragten Leistung haben.*)

4. Für den Fall, dass der öffentliche Auftraggeber vom Bieter erstmalig im Verhandlungsgespräch eine neue Leistungsvariante vorgetragen bekommt, hat er sich wegen des Transparenzgrundsatzes klar gegenüber dem Bieter zu äußern, ob diese Planungsvariante weiter verfolgt werden soll oder nicht. Der Auftraggeber kann dies nicht offen lassen. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen § 97 Abs. 1 GWB vor.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2017, 1050
VergabeVergabe
Losaufteilung würde Bieter nicht besser stellen: Nachprüfungsantrag unbegründet!

VK Bund, Beschluss vom 31.10.2016 - VK 1-90/16

1. Die Regelungen zum Gebot der Aufteilung eines Auftrags der Menge nach (d. h. in Teillose) in Verbindung mit dem Gebot, mittelständische Interessen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen vornehmlich zu berücksichtigen, dienen jeweils dem Ziel, dass öffentliche Aufträge so aufgeteilt und zugeschnitten werden, dass es mittelständischen Unternehmen möglich ist, sich als Einzelbieter (und nicht nur in Form von Bietergemeinschaften) am Wettbewerb um die gebildeten Lose zu beteiligen.

2. Ist ein Bieter aufgrund eigener Kapazitäten in der Lage, die ausgeschriebenen (Reinigungs-)Leistungen insgesamt zu erbringen, und damit in der Lage, auf die Fachlose jeweils ein Angebot abzugeben, hätte er durch eine Losaufteilung keine besseren Chancen auf Erteilung des Zuschlags für den Gesamtauftrag oder Teilen davon.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2017, 0101
ArzneimittelArzneimittel
Individuelle Abschlagsvereinbarungen gehen Hilfstaxe vor!

VK Bund, Beschluss vom 16.01.2017 - VK 1-130/16

1. Bei der Abgabe von parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie wird die Apothekenwahlfreiheit der Versicherten nicht tangiert, weil solche Zubereitungen vom verordnenden Arzt ohne Einflussnahme des Patienten in einer Apotheke bestellt und dem versicherten Patienten unmittelbar in der Betriebsstätte des Arztes verabreicht werden, ohne dass der Patient selbst mit der Apotheke in Kontakt kommt.

2. Die Verwürfe pauschal durch den Angebotspreis mitabzugelten, missachtet keine vorrangigen verbindlichen Vorschriften zur Preisgestaltung.

3. Von der Hilfstaxe abweichende Vereinbarungen über Abschläge sind ebenso zulässig, wie die Vereinbarung eines Abschlags auf die Hilfstaxe zu einem bestimmten Stichtag.

4. Solche Individualvereinbarungen sind spezieller und gehen deshalb der Hilfstaxe vor, die zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband e.V. für allgemeine Fälle ausgehandelt wird.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2017, 0100
Mit Beitrag
RettungsdienstleistungenRettungsdienstleistungen
Keine Bereichsausnahme für qualifizierte Krankentransportfahrten!

VK Westfalen, Beschluss vom 15.02.2017 - VK 1-51/16

1. Die Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB ist auf qualifizierte Krankentransportfahrten nicht anwendbar.*)

2. Orientiert am objektiven Sinn und Zweck des Gesetzes, ist die Bereichsausnahme so auszulegen, dass sie nur bei Fallkonstellation aus den Bereichen Katastrophenschutz, Zivilschutz oder Gefahrenschutz anwendbar ist. Es muss sich um abstrakt drohende, unvorhersehbare, außergewöhnliches Schadensereignisse handeln.

3. Reguläre Patientenbeförderungen gehören ebenso wenig wie alltägliche Notfallrettungen zu außergewöhnlichen Großschadensereignissen, die mit einer Katastrophe vergleichbar sind.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2017, 1043
VergabeVergabe
Abweichung von den Vergabeunterlagen: Ausschluss auch im Sektorenbereich!

VK Bund, Beschluss vom 03.02.2017 - VK 2-139/16

1. Die SektVO a.F. regelt – abweichend von der VOL/A a.F. und der VOB/A a.F. - den Ausschluss von Angeboten, die von den Vergabeunterlagen abweichen, nicht explizit.

2. Die Befugnis und die Pflicht zum Ausschluss von Angeboten wegen Abweichungen von den Vergabeunterlagen ergeben sich für Sektorenauftraggeber aus dem in § 97 Abs. 2 GWB a.F. verankerten Gebot der Gleichbehandlung der Bieter, darüber hinaus aus den Geboten der Vergabe im Wettbewerb und des Zuschlags auf das wirtschaftlichste Angebot.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2017, 1029
VergabeVergabe
Leistungsverzeichnis nicht eindeutig: Kein Ausschluss wegen Änderung der Vergabeunterlagen!

VK Nordbayern, Beschluss vom 13.12.2016 - 21.VK-3194-36/16

1. Die Vergabestelle muss die Leistung eindeutig und so erschöpfend beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen (§ 7 EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A 2016).*)

2. Unklarheiten in der Leistungsbeschreibung sind einer Auslegung grundsätzlich zugänglich, wobei auf den objektiven Empfängerhorizont, also die Sicht der potenziellen Bieter, abzustellen ist.*)

3. Sind mehrere Möglichkeiten gegeben, den Rechtsverstoß zu korrigieren, muss die Vergabekammer diejenige auswählen, welche die Interessen der Beteiligten möglichst wenig beeinträchtigt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2017, 1015
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Teilleistungen passen nicht zusammen: Gesamtvergabe zulässig!

VK Bund, Beschluss vom 20.12.2016 - VK 1-122/16

1. Ob technische Gründe die Unterlassung der Bildung von Fachlosen rechtfertigen, ist anhand des vom öffentlichen Auftraggeber definierten Bedarfs zu prüfen.

2. Technische Gründe für eine Gesamtvergabe sind vor allem dann gegeben, wenn bei einer losweisen Ausschreibung das Risiko besteht, dass der Auftraggeber Teilleistungen erhält, die zwar jeweils ausschreibungskonform sind, aber nicht zusammenpassen und deshalb in ihrer Gesamtheit nicht geeignet sind, den Beschaffungsbedarf in der angestrebten Qualität zu befriedigen.

3. Auch ein höflich formuliertes Schreiben, das mit einer Frage endet, kann die Voraussetzung einer Rüge erfüllen. Voraussetzung ist, dass das Schreiben eine konkrete vergaberechtliche Beanstandung enthält.




IBRRS 2017, 1006
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftraggeber muss formale Mängel aufklären!

VK Bund, Beschluss vom 17.02.2017 - VK 2-14/17

1. Angebotsausschlüsse aus lediglich formalen Gründen sind nach Möglichkeit zu vermeiden.

2. Der öffentliche Auftraggeber darf Angebote, die bei Vorliegen formaler Mängel an sich "ausschlusswürdig" sind, nicht ohne Weiteres von der Wertung ausnehmen, ohne dem betroffenen Bieter zuvor zu einer Aufklärung aufzufordern.




IBRRS 2017, 0960
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wertung durch Medianmethode ist zulässig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.01.2017 - 1 VK 2/17

1. Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Medianmethode nach UfAB VI. Wie bei jeder anderen Bewertungsmatrix ist aber im Einzelfall darauf zu achten, dass nicht durch besondere Konstellationen, z.B. Ausreißer, vergaberechtswidrige Ergebnisse entstehen. Geringe, mathematisch bedingte Verschiebungen, die in Anwendung der bekanntgegebenen Bewertungsmatrix entstehen und die Bieterreihenfolge nicht beeinflussen, stellen keinen Wertungsfehler dar.

2. Lineare Bewertungssysteme sind gravierenden rechtlichen Bedenken ausgesetzt.




IBRRS 2017, 0954
VergabeVergabe
Beigeladener nimmt Beschwerde zurück: Wer muss welche Kosten tragen?

OLG München, Beschluss vom 13.03.2017 - Verg 16/16

Nimmt der Beigeladene die Beschwerde zurück, hat er die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen des Antragstellers zu tragen, wenn er ohne Rücknahme des Rechtsmittels aller Voraussicht nach unterlegen wäre. Das gilt auch dann, wenn (allein) der Antragsgegner die Unzulänglichkeiten des Leistungsverzeichnisses zu vertreten hat, die zum Erfolg des Nachprüfungsverfahrens geführt haben.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2017, 0959
VergabeVergabe
Feststellungsantrag ist keine vorläufige Maßnahme!

VK Südbayern, Beschluss vom 29.12.2016 - Z3-3-3194-1-47-11/16

1. Ein Feststellungsantrag kann regelmäßig keine vorläufige Maßnahme im Sinne des § 115 Abs. 3 Satz 1 GWB sein und ist in einem solchen Eilverfahren regelmäßig unzulässig.*)

2. Ein Antrag nach § 115 Abs. 3 GWB kann nur dann Erfolg haben, wenn die beantragte vorläufige Maßnahme unter Abwägung aller betroffener Interessen zur Sicherung der Rechte des Antragstellers notwendig ist. Vorläufige Maßnahmen kommen nicht Betracht, wenn der Nachprüfungsantrag eindeutig keine Aussicht auf Erfolg hat.*)

3. Eine vorläufige Maßnahme nach § 115 Abs. 3 GWB kann grundsätzlich auch dahin gehen, eine im freihändigen Verfahren vorgenommene übergangsweise Auftragserteilung, die bis zu Entscheidung in der Hauptsache gelten soll, zu untersagen. Dies gilt zumindest dann, wenn der faktische Vollzug des gesamten Auftrags oder zumindest wesentlicher Teile davon droht.*)

4. Eine vorläufige Maßnahme nach § 115 Abs. 3 GWB bzgl. einer Interimsbeauftragung darf die Voraussetzungen des § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht unterlaufen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2017, 0951
VergabeVergabe
Konkrete Bewertungskriterien und zahlreiche Hinweise: Offenes Wertungssystem zulässig!

VK Südbayern, Beschluss vom 19.01.2017 - Z3-3-3194-1-47-11/16

1. Der Erklärungswert der Vergabeunterlagen beurteilt sich nach den für die Auslegung von Willenserklärungen maßgeblichen Grundsätzen (§§ 133, 157 BGB). Bei der Auslegung ist auf den objektiven Empfängerhorizont eines potentiellen und sachkundigen Bieters abzustellen, der die Vergabeunterlagen in ihrer Gesamtheit zur Kenntnis nimmt (BGH, IBR 2014, 328).*)

2. Hat der öffentliche Auftraggeber die Bewertungskriterien konkret abgefasst und zahlreiche Hinweise gegeben, worauf die Bieter in ihren Angeboten einzugehen haben und was zu einer guten Bewertung führen kann, kann er auch ein offenen Wertungssystem mit erheblichem Bewertungsspielraum verwenden. Dies gilt insbesondere für Vergabeverfahren, die noch der Richtlinie 2004/18/EG unterfallen.*)

3. Gewährt ein Bewertungssystem (Zuschlagskriterien in Verbindung mit der Bewertungsskala) dem Auftraggeber einen weiten Beurteilungsspielraum sind erhöhte Anforderungen an die Dokumentation zu stellen, um die Nachvollziehbarkeit sicherzustellen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2017, 0915
VergabeVergabe
Wer die festgelegten Eignungskriterien nicht erfüllt, wird ausgeschlossen!

VK Bund, Beschluss vom 09.01.2017 - VK 1-106/16

1. Öffentliche Aufträge dürfen nur an geeignete Unternehmen vergeben werden.

2. Ob Unternehmen geeignet sind, bestimmt sich nach den vom öffentlichen Auftraggeber festgelegten Eignungskriterien, wie sie in der Auftragsbekanntmachung bekanntgegeben worden sind.

3. Unternehmen, die nach den aufgestellten Eignungskriterien nicht geeignet sind, müssen vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden bzw. dürfen im Falle eines Verhandlungsverfahrens nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2017, 0088
RabattvereinbarungenRabattvereinbarungen
Koppelung von Rabatten: Kein Open-House-Modell!

VK Bund, Beschluss vom 06.02.2017 - VK 2-6/17

1. Rabattverträge durch gesetzliche Krankenkassen, die öffentliche Auftraggeber sind, stellen Rahmenvereinbarungen dar, nach öffentlichen Regeln zu vergeben sind.

2. Ausnahmsweise gilt das Vergaberecht nicht für reine Zulassungsverfahren. Das zentrale Merkmal für ein vergaberechtsfreies Zulassungsverfahren ist das Fehlen einer Auswahlentscheidung zwischen mehreren Angeboten. Zusätzlich muss für alle geeigneten Marktteilnehmer ein offener Zugang zu gleichen Bedingungen gewährleistet sein.

3. Sieht ein Rabattvertrag vor, dass für eine patentfreie Indikation nur ein Rabattvertrag abgeschlossen werden kann, wenn gleichzeitig auch eine andere patentgeschützte Indikation mit vorgesehenem Rabatt mit vereinbart wird, wirkt sich dies wie eine Bedingung aus, weil die Rabatte für beide Indikationen unauflösbar in einem Paket miteinander verknüpft werden.

4. Die Koppelung von Rabattverträgen stellt keinen gleichen Zugang für alle Marktteilnehmer dar und erfüllt deshalb nicht die Voraussetzungen eines vergabefreien Open-House-Modells.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2017, 0876
Mit Beitrag
VergabeVergabe
"Neuer" Bieter darf auf "alte" Mitarbeiter setzen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.02.2017 - 3 VK LSA 1/17

1. Zum Nachweis der Eignung sind die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber oder Bieter zu prüfen. Hierzu zählt der Nachweis der Eintragung in das zuständige Berufsregister.

2. Als Berufsregister kommen die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer in Betracht. Erklärt ein Industriebetrieb Mitglied der Industrie- und Handelskammer zu sein, kann diese Erklärung nicht zum Ausschluss des Angebots führen.

3. Ein Bieter darf auch eintragungspflichtige Arbeiten ausführen, wenn er für diese in der Handwerksrolle eingetragen ist. Eintragungspflichtig ist er dort jedoch nur, wenn er den selbständigen Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe handwerksmäßig betreibt.

4. Ein Bieter, der durch Neugründung aus einem Unternehmen hervorgegangen ist, die gleichen Personen beschäftigt, über das bisher vorhandene Know-how verfügt und mit im Wesentlichen denselben Anlagen und Werkzeugen arbeitet, kann auf Nachfrage des Auftraggebers auch auf Arbeiten als Referenz verweisen, die dieselben Mitarbeiter in der früheren Firma erbracht haben.




VPRRS 2017, 0128
RechtswegRechtsweg
Grundsatz des Vorrangs eigenwirtschaftlicher Verkehre ist keine Bestimmung des Vergaberechts!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.01.2017 - 11 Verg 2/16

1. Der Grundsatz des Vorrangs eigenwirtschaftlicher Verkehre im öffentlichen Personennahverkehr ist keine Bestimmung des Vergaberechts i.S.d. § 97 Abs. 6 GWB.*)

2. Der Verstoß gegen diesen Grundsatz begründet keinen Schadensersatzanspruch eines im Vergabeverfahren unterlegenen Bieters, wenn der Zuschlag bereits an den Bestbieter erteilt worden ist.*)

3. Ob der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr innerhalb der in § 12 Abs. 5, 6 PBefG festgelegten Fristen gestellt wurde, ist nicht Gegenstand des Vergabenachprüfungsverfahrens, sondern allein durch die zuständige Verwaltungsbehörde bzw. im dafür vorgesehenen Verwaltungsrechtsweg zu überprüfen. Hierzu gehört auch die Frage, ob eine veröffentlichte Vorabbekanntmachung nach § 8a Abs. 2 PBefG, Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 trotz formaler und/oder inhaltlicher Mängel geeignet ist, die Drei-Monats-Frist des § 12 Abs. 6 PBefG auszulösen.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2017, 0085
RechtswegRechtsweg
Grundsatz des Vorrangs eigenwirtschaftlicher Verkehre ist keine Bestimmung des Vergaberechts!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.01.2017 - 11 Verg 1/16

1. Der Grundsatz des Vorrangs eigenwirtschaftlicher Verkehre im öffentlichen Personennahverkehr ist keine Bestimmung des Vergaberechts i.S.d. § 97 Abs. 6 GWB.*)

2. Der Verstoß gegen diesen Grundsatz begründet keinen Schadensersatzanspruch eines im Vergabeverfahren unterlegenen Bieters, wenn der Zuschlag bereits an den Bestbieter erteilt worden ist.*)

3. Ob der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr innerhalb der in § 12 Abs. 5, 6 PBefG festgelegten Fristen gestellt wurde, ist nicht Gegenstand des Vergabenachprüfungsverfahrens, sondern allein durch die zuständige Verwaltungsbehörde bzw. im dafür vorgesehenen Verwaltungsrechtsweg zu überprüfen. Hierzu gehört auch die Frage, ob eine veröffentlichte Vorabbekanntmachung nach § 8a Abs. 2 PBefG, Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 trotz formaler und/oder inhaltlicher Mängel geeignet ist, die Drei-Monats-Frist des § 12 Abs. 6 PBefG auszulösen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2017, 0853
VergabeVergabe
Angebot nur für ein Los abgegeben: Keine Beiladung im Verfahren über anderes Los!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.01.2017 - 13 E 810/16

1. Ein Bieter, der nur auf ein Los einer Ausschreibung ein eigenes Angebot abgegeben hat, ist von einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren zur Vergabe eines anderen Loses nicht betroffen und deshalb dem Verfahren auch nicht beizuladen.

2. Die Befürchtungen, dass die Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren möglicherweise Konsequenzen für zukünftige Vergabeverfahren hat, führt nicht zu faktischen Auswirkungen auf seine Rechtsstellung.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2017, 0864
VergabeVergabe
Krankenkasse muss Auskunft über vereinbarte Rabatthöhen geben!

VG Minden, Urteil vom 15.02.2017 - 7 K 2774/14

1. Ein Apotheker hat Anspruch auf Zugang zu einer amtlichen Information.

2. Eine amtliche Information ist jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Dazu zählen auch von gesetzlichen Krankenkassen mit pharmazeutischen Unternehmen vereinbarte Rabattsätze für Arzneimittel. Der Abschluss eines Rabattvertrags dient dem amtlichen Zweck, die Ausgaben in der Arzneimittelversorgung zu senken.

3. Eine bundesweit agierende gesetzliche Krankenkasse ist als Versicherungsträger eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit eine anspruchsverpflichtete Behörde des Bundes.

4. Ein Rabattvertrag ist kein "öffentlicher Auftrag", wenn kein Wirtschaftsteilnehmer ausgewählt wird, an den ein Auftrag mit Ausschließlichkeit vergeben wird.

5. Wird ein Rabattvertrag mit mehreren interessierten Marktteilnehmern geschlossen (hier: drei) und können während der Vertragslaufzeit auch andere Marktteilnehmer jederzeit beitreten, handelt es sich um ein sogenanntes "Open-House-Verfahren". Das ist kein förmliches Vergabeverfahren.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2017, 0848
VergabeVergabe
Preis kann (nach wie vor) alleiniges Zuschlagskriterium sein!

VK Bund, Beschluss vom 08.12.2016 - VK 1-108/16

1. Neben dem Preis oder den Kosten können insbesondere auch qualitative Zuschlagskriterien aufgestellt werden. Daraus ergibt sich jedoch keine Pflicht; es ist auch weiterhin zulässig, den Preis als alleiniges Zuschlagskriterium zu bestimmen.

2. Die Frage, ob die Bildung einer Einkaufsgemeinschaft durch mehrere öffentliche Auftraggeber gegen § 1 GWB verstößt, gehört nicht zu den im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens zu klärenden Rechtsfragen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2017, 0083
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Auch Abfallrecht ist in die Vergabenachprüfung einzubeziehen!

VK Westfalen, Beschluss vom 31.01.2017 - VK 1-49/16

1. Nichtvergaberechtliche Vorschriften und Grundsätze sind im Vergabenachprüfungsverfahren im Rahmen vergaberechtlicher Anknüpfungs- oder Brückennormen inzident zu prüfen. Einen allgemeinen Rechtssatz des Inhalts, wonach außervergaberechtliche Normen im Vergabenachprüfungsverfahren nicht zu prüfen sind, gibt es nicht.*)

2. Dem öffentlichen Auftraggeber ist für das Einleiten eines Prüfungsverfahrens nach § 60 Abs. 1 VgV ein (weiter) Entscheidungsspielraum zuzuerkennen, dessen Anwendung - praktisch wie bei einer Ermessensentscheidung - von den Vergabenachprüfungsinstanzen lediglich darauf zu kontrollieren ist, ob der Prüfung auf der Basis eines zutreffenden Sachverhalts ein nachvollziehbarer, vertretbarer und nicht willkürlicher Ermittlungsansatz zugrunde gelegt worden ist. Auch dann, wenn die sog. Aufgreifschwelle erreicht sein sollte, bedeutet das nicht, dass der Auftraggeber unter Einbeziehung des Bieters eine Aufklärung durchführen muss. Er kann sich auf eigene Recherchen berufen. Soweit er aber den Bieter ausschließen will, muss er ihn zuvor in die Prüfung eingebunden haben.*)

3. Die Eignung eines Auftragnehmers muss nicht zwingend zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorliegen; entscheidend ist der Zeitpunkt der Ausführung des Auftrags. Das gilt jedenfalls für den Fall, dass der öffentliche Auftraggeber dies in den Vergabeunterlagen entsprechend bestimmt hat.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2017, 0705
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verzögertes Vergabeverfahren: Auftragnehmer kann Mehrvergütung verlangen!

OLG Brandenburg, Urteil vom 15.12.2016 - 12 U 179/15

1. Die Vermutung der Ausgewogenheit von Leistung und Gegenleistung gilt bei einem Bauvertrag nicht unabhängig von der vereinbarten Leistungszeit, weil diese regelmäßig Einfluss auf die Vereinbarung der Höhe der Vergütung des Auftragnehmers hat.

2. Die durch ein verzögertes Vergabeverfahren bedingte Änderung der Leistungszeit hat zur Folge, dass die Parteien redlicherweise vereinbart hätten, sich auf eine angepasste Vergütung zu verständigen. Es besteht keine Veranlassung, das Risiko von Änderungen der Grundlagen des Preises dem Auftragnehmer zuzuweisen.

3. Maßgeblich für die Höhe des Mehrvergütungsanspruchs, der auf einer durch eine verzögerte Vergabe verursachten Bauzeitverschiebung beruht, sind nur diejenigen Mehrkosten, die ursächlich auf die Verschiebung der Bauzeit zurückzuführen sind.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2017, 0815
VergabeVergabe
Wer etwas anderes als nachgefragt anbietet, wird ausgeschlossen!

VK Bund, Beschluss vom 28.11.2016 - VK 1-110/16

1. Zum zwingenden Ausschluss von der Wertung führende "Änderungen an den Vergabeunterlagen" liegen vor, wenn ein Bieter etwas anderes anbietet als vom öffentlichen Auftraggeber nachgefragt, so dass sich angebotene und nachgefragte Leistung nicht decken.

2. Eine Änderung an den Vergabeunterlagen liegt vor, wenn der Bieter nicht wie vom Auftraggeber gefordert anbietet, die Werk- und Montageplanung komplett bis zum verbindlichen Vertragstermin fertig zu stellen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2017, 0805
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Angebot ungewöhnlich niedrig: Mitbewerber können Preisprüfung verlangen!

BGH, Beschluss vom 31.01.2017 - X ZB 10/16

1. Erscheint ein Angebotspreis aufgrund des signifikanten Abstands zum nächstgünstigen Gebot oder ähnlicher Anhaltspunkte, wie etwa der augenfälligen Abweichung von preislichen Erfahrungswerten aus anderen Beschaffungsvorgängen, ungewöhnlich niedrig, können die Mitbewerber verlangen, dass die Vergabestelle in die vorgesehene nähere Prüfung der Preisbildung eintritt.*)

2. Wird für bereits vorliegende oder von der Vergabestelle zur Aufklärung des Preises nachgeforderte Informationen Schutz als Geschäftsgeheimnis begehrt, entscheidet die Vergabekammer zunächst in einem Zwischenverfahren über deren Offenlegung. Für die Entscheidung, ob das Geheimhaltungs- oder das Offenlegungsinteresse überwiegt, ist eine Abwägung der beiderseitigen geschützten Interessen vorzunehmen.*)

3. Die Vergabekammer darf bei der Sachentscheidung Umstände berücksichtigen, deren Offenlegung sie mit Rücksicht auf ein Geheimhaltungsinteresse abgelehnt hat, das nach Abwägung aller Umstände das Interesse der Beteiligten auf rechtliches Gehör auch unter Beachtung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz überwiegt.*)




IBRRS 2017, 0801
VergabeVergabe
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nur in Ausnahmefällen!

VK Bund, Beschluss vom 28.11.2016 - VK 1-104/16

1. Ein öffentlicher Auftraggeber darf einen Auftrag nur dann im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn der Auftrag bzw. die entsprechenden Leistungen nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden können, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.

2. Nicht entscheidend ist, ob der öffentliche Auftraggeber subjektiv der Auffassung ist, dass es nur einem bestimmten Unternehmen möglich ist, den Beschaffungsbedarf zu decken, sondern dass es anderen Unternehmen objektiv unmöglich ist.

3. Den Auftraggeber, der sich auf einen Ausnahmegrund für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb berufen will, trifft die dahingehende Darlegungs- und Beweislast.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2017, 0793
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auch kurz vor Ablauf der Angebotsfrist eingehende Fragen sind zu beantworten!

VK Bund, Beschluss vom 28.01.2017 - VK 2-129/16

1. Der Auftraggeber muss die von einem Bieter gestellten Fragen und die diesem gegebenen Antworten allen Bietern zur Verfügung stellen.

2. Erkannte Defizite oder Fehler sind in jedem Stand des Vergabeverfahrens zu korrigieren. Der Auftraggeber muss deshalb Klarstellungen für alle interessierten Unternehmen herbeiführen, und zwar völlig unabhängig davon, wie kurzfristig die Frage vor dem Ablauf der Angebotsfrist eingeht.

3. Bedingt die Klarstellung/Korrektur, dass die Bieter mehr Zeit benötigen, um die Angebotserstellung auf die neuen Informationen auszurichten, steht hierfür die Möglichkeit der Verlängerung der Angebotsfrist zur Verfügung.




IBRRS 2017, 0722
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Angebot nicht fristgerecht eingegangen: Ausschluss auch im Sektorenbereich!

VK Bund, Beschluss vom 26.10.2016 - VK 1-92/16

1. Anders als im Anwendungsbereich der VSVgV a.F. und der VgV n.F. sieht die SektVO a.F. keine ausdrückliche Regelung zum Ausschluss von Angeboten vor, die nicht fristgerecht eingegangen sind.

2. Auch in den Vergabeverfahren, die in den Anwendungsbereich der SektVO fallen, sind die grundlegenden Prinzipien des Vergaberechts, nämlich Wettbewerbs- und Transparenzgrundsatz sowie Gleichbehandlungsgebot zu beachten.

3. Wettbewerbs- und Transparenzgrundsatz sowie Gleichbehandlungsgebot gebieten, dass, wenn den Bietern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe eine Angebotsfrist mitgeteilt wurde, diese für alle Bieter verbindlich ist und ein Verstoß gegen diese Vorgabe, das heißt ein nicht fristgerechter Eingang eines Angebots, zu dessen Ausschluss führt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2017, 0721
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Herstellung, Lieferung und Einbau von Fertignasszellen ist eigenes Fachlos!

VK Bund, Beschluss vom 18.11.2016 - VK 1-98/16

1. Leistungen sind grundsätzlich in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben.

2. Für die Feststellung, ob Leistungen ein Fachlos bilden, ist insbesondere maßgeblich, ob sich für die fraglichen Leistungen ein eigener Anbietermarkt mit spezialisierten Fachunternehmen herausgebildet hat. Die Beurteilung ist dabei nicht statisch anzustellen, sondern muss die aktuellen Marktverhältnisse in den Blick nehmen.

3. Aktuell existiert ein eigenständiger Markt für Herstellung, Lieferung und Einbau von Fertignasszellen.

4. Eine Gesamtvergabe ist ausnahmsweise zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Kommt eine solche Ausnahme in Betracht, hat sich der öffentliche Auftraggeber in besonderer Weise mit dem Gebot einer Fachlosvergabe und den dagegen sprechenden Gründen auseinanderzusetzen.

5. Im Rahmen der dem Auftraggeber obliegenden Entscheidung bedarf es einer umfassenden Abwägung der widerstreitenden Belange, als deren Ergebnis die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden Gründe nicht nur anerkennenswert sein, sondern überwiegen müssen.




IBRRS 2017, 0720
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Telefonische Zusagen können Zuschlagskriterien nicht ändern!

VK Bund, Beschluss vom 16.11.2016 - VK 1-94/16

1. Die Zuschlagskriterien ergeben sich aus der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen. Unilaterale fernmündliche Aussagen von einzelnen Mitarbeitern des öffentlichen Auftraggebers gegenüber einem einzelnen Bieter führen daher nicht zu einer nachträglichen Änderung der Zuschlagskriterien.

2. Der öffentliche Auftraggeber bestimmt grundsätzlich nicht nur selbst, was er beschafft, sondern auch die Kriterien, anhand denen er bewertet, welches Angebot für ihn das wirtschaftlichste ist. Es steht dem Auftraggeber hierbei unter anderem frei, die Wirtschaftlichkeit eines Angebots anhand seines Preises, der Kosten oder mittels eines Kosten-Nutzen-Ansatzes wie der Lebenzykluskostenrechnung zu bewerten.

3. Fehlende Umsatzangaben können nachgefordert werden.




IBRRS 2017, 0719
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Erkannter Vergaberechtsverstoß ist innerhalb von 10 Tagen zu rügen!

VK Bund, Beschluss vom 28.11.2016 - VK 1-102/16

1. Einen erkannten Vergaberechtsverstoß muss ein Bieter gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen rügen, anderenfalls ist sein später gestellter Nachprüfungsantrag unzulässig.

2. Abgesehen von der positiven Kenntnis der Tatsachen, auf denen der Vergaberechtsverstoß beruht, entsteht eine Rügeobliegenheit erst, wenn der Bieter aus diesen Tatsachen zumindest laienhaft die rechtliche Wertung gezogen hat, dass es sich hierbei um einen Vergaberechtsverstoß handelt.

3. Dem gleichgestellt ist der Fall, in dem der Kenntnisstand des Bieters in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht einen solchen Grad erreicht hat, dass ein weiteres Verharren in Unkenntnis als ein mutwilliges Sich-Verschließen vor der Erkenntnis eines Vergaberechtsverstoßes gewertet werden muss.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2017, 0069
Mit Beitrag
Instrumente und HilfsmittelInstrumente und Hilfsmittel
Open-house-Modell oder Offenes Verfahren: Auftraggeber hat die Wahl!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.12.2016 - Verg 26/16

1. Der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz verpflichtet die Krankenkassen zu prüfen, ob und gegebenenfalls mit welcher Ausschreibungskonzeption eine Beschaffung im Wettbewerb möglich ist.

2. Die Entscheidung, das offene Verfahren einem Open-house-Modell vorzuziehen, unterliegt der dem öffentlichen Auftraggeber genuin zukommenden Bestimmungs- oder Wahlfreiheit bei den Bedingungen der Beschaffung.




VPRRS 2017, 0072
ÖPNVÖPNV
Ausschreibung darf Unternehmen nicht zum Monopolisten machen!

VK Westfalen, Beschluss vom 25.01.2017 - VK 1-47/16

1. Eine Direktvergabe zur Erbringung von Schienenpersonenverkehrsdienstleistungen ist vergaberechtswidrig, wenn der Auftraggeber nur eine "Taktlücke" ausschreibt ohne zu überprüfen, ob auch Alternativlösungen (z. B. andere "Taktlagen") in Betracht kommen.

2. Wenn die Vergabestelle nicht ausreichend darlegt, dass eine alternativlose technische Besonderheit vorliegt, weil die geforderte Leistung nur von einem bestimmten Unternehmen geleistet oder erbracht werden kann, greift keine die Direktvergabe rechtfertigende Ausnahme (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 b VgV).

3. Der öffentliche Auftraggeber darf durch die Vorgabe seiner Rahmenbedingungen und Auftragsparameter nicht ein bestimmtes Unternehmen zum Monopolisten machen und damit einen Wettbewerb verhindern.

4. Es liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers zu überprüfen, ob die Möglichkeit besteht, verkehrlich abweichende Lösungen zu entwickeln, andere Verbindungen fahrplantechnisch zu erarbeiten oder vorhandene organisatorische Vereinbarungen abzuändern. Er ist verpflichtet, Fahrplan und Nutzung der Trassen aufeinander abzustimmen und den interessierten Bietern dies im Rahmen einer Ausschreibung vorzugeben.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2017, 0712
VergabeVergabe
Zuschlagsverbot ignoriert: Auftragsdurchführung kann untersagt werden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2016 - Verg 40/16

1. Die Vorschrift des § 115 Abs. 3 GWB a.F., wonach die Vergabekammer in das Vergabeverfahren mit besonderen Maßnahmen eingreifen kann, wenn Rechte des Antragstellers aus § 97 Abs. 7 GWB a.F. auf andere Weise als durch den drohenden Zuschlag gefährdet werden, ist entsprechend auf das Verfahren vor dem Vergabesenat anzuwenden.

2. Hat der Auftraggeber das aus § 115 Abs. 1, § 118 Abs. 1 GWB a.F. folgende Zuschlagverbots ignoriert und einem anderen Bieter nach Durchführung eines Verhandlungsverfahrens den Zuschlag erteilt, kann dem Auftraggeber aufgegeben werden, es zu unterlassen, den dem anderen Bieter erteilten Auftrag durchzuführen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2017, 0711
VergabeVergabe
Erhöhen Optionen den Auftragswert? Nicht immer!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.07.2016 - Verg 44/13

1. Die Vergabekammer hat die Gebühr nach pflichtgemäßem Ermessen innerhalb des ausgewiesenen Gebührenrahmens festzusetzen. Es bestehen insoweit keine Bedenken, wenn die Vergabekammer im Ausgangspunkt auf eine Gebührentabelle zurückgreift, die von einem durchschnittlichen personellen und sachlichen Aufwand ausgeht.

2. Anknüpfungspunkt für die jeweilige Gebühr ist der sog. Bruttoauftragswert. Danach ist auf die Summe des Angebots abzustellen, das der Antragsteller im Vergabeverfahren eingereicht hat, weil er mit dem Nachprüfungsantrag seine Chance auf den Zuschlag wahren will.

3. Auch Optionen sind bei der Bestimmung des Auftragswerts zu berücksichtigen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2017, 0697
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine Chance auf den Zuschlag: Keine Wiederholung der Wertung!

VK Westfalen, Beschluss vom 07.02.2017 - VK 1-50/16

1. Die (vermeintliche) Verletzung einer Formvorschrift - hier § 55 Abs. 2 VgV - führt nicht automatisch zur Zurückversetzung der Vergabe. Vielmehr muss zusätzlich festgestellt werden, dass der Antragsteller dadurch konkret in seinen Rechten (§ 168 Abs. 1 GWB) verletzt ist.*)

2. Soweit ein Auftraggeber die Vorgaben des § 56 VgV möglicherweise nicht ordnungsgemäß in der Bekanntmachung umgesetzt hat, führt auch dies nicht zu einer Wiederholung der Wertung, wenn der Antragsteller wirtschaftlich gesehen keine Chance auf Zuschlagserteilung hat.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2017, 0687
Mit Beitrag
VergabeVergabe
An E-Vergabe muss man auch ohne IT-Abteilung teilnehmen können!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.12.2016 - 1 VK 51/16

1. Lässt die Vergabestelle die Einreichung von Angeboten ausschließlich über eine an das Internet angebundene Plattform zu (E-Vergabe) und ist es einem Bieter - aus Gründen die allein aus der Sphäre der Vergabestelle stammen - unmöglich und unzumutbar, sein Angebot nur der Form nach rechtzeitig abzugeben, darf das Angebot deswegen nicht ausgeschlossen werden.*)

2. Die Vergabestelle hat den elektronischen Zugang zu ihrem Vergabeverfahren derart auszugestalten und wie einen offenen Briefkasten zur Verfügung zu halten, so dass sich auch Bieter ohne eigene IT-Abteilung schrankenlos beteiligen können.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2017, 0666
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschluss wegen beruflicher Verfehlung zwingend?

EuGH, Urteil vom 14.12.2016 - Rs. C-171/15

1. Das Unionsrecht, insbesondere Art. 45 Abs. 2 Richtlinie 2004/18/EG steht dem nicht entgegen, dass eine nationale Regelung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende einen öffentlichen Auftraggeber verpflichtet, unter Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu prüfen, ob ein Bewerber um einen öffentlichen Auftrag, der eine schwere berufliche Verfehlung begangen hat, tatsächlich auszuschließen ist.*)

2. Die Richtlinie 2004/18/EG, insbesondere deren Art. 2 und Anhang VII Teil A Nr. 17, ist angesichts des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des daraus abgeleiteten Transparenzgebots dahin auszulegen, dass sie dem entgegensteht, dass ein öffentlicher Auftraggeber beschließt, einen öffentlichen Auftrag an einen Bieter zu vergeben, der eine schwere berufliche Verfehlung begangen hat, und zwar mit der Begründung, dass der Ausschluss dieses Bieters vom Vergabeverfahren gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen würde, obwohl nach den Ausschreibungsbedingungen für diesen öffentlichen Auftrag ein Bieter, der eine schwere berufliche Verfehlung begangen hat, zwingend und ungeachtet dessen auszuschließen war, ob diese Sanktion verhältnismäßig ist oder nicht.*)




IBRRS 2017, 0649
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Vergabe von Wegenutzungsrechten: Kommunaler Eigenbetrieb ist nicht parteifähig!

BGH, Beschluss vom 18.10.2016 - KZB 46/15

1. Fehlt eine von Amts wegen zu prüfende persönliche Prozessvoraussetzung, ist die Nebenintervention auch dann durch Beschluss zurückzuweisen, wenn der Zurückweisungsantrag einer Partei auch oder ausschließlich auf diesen Mangel gestützt ist.*)

2. Legen der Nebenintervenient und die Partei, die er unterstützen will, gegen den Zurückweisungsbeschluss Rechtsmittel ein, bilden diese ein einheitliches Rechtsmittel; die unterstützte Partei ist insoweit wie ein Streithelfer zu behandeln.*)

3. Ein rechtlich unselbständiger kommunaler Eigenbetrieb ist im Zivilrechtsstreit um die Vergabe des Wegenutzungsrechts für den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes auch dann nicht partiell parteifähig, wenn er an dem Vergabeverfahren als erfolgreicher Bieter beteiligt war.*)




IBRRS 2017, 0632
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Angebotswertung muss nachvollziehbar dokumentiert werden!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.12.2016 - 1 VK 50/16

1. Ein Vergaberechtsverstoß, der sich durch bloßes Lesen der einschlägigen Normen und Vergleich mit den Vergabeunterlagen (hier: Ausschreibung von Verpflegung für Asylsuchende) ohne weiteres feststellen lässt, ist für jeden erkennbar, der über die intellektuellen Fähigkeiten verfügt, die notwendig sind, um ein Angebot zu erstellen oder gar ein Unternehmen zu leiten.

2. Jedes durchschnittliche Unternehmen, welches nicht völlig unerfahren auf dem Markt ist und sich für einen größeren öffentlichen Auftrag interessiert, muss mitbekommen haben, dass ein Verbot besteht, Zuschlags- und Eignungskriterien zu vermischen.

3. Einem Rechtsanwalt kann zugemutet werden, dass er sich nach Übernahme eines vergaberechtlichen Mandats innerhalb weniger Tage in die Materie einarbeitet. Rechtsverletzungen, die sich bereits aus den Vergabeunterlagen ergeben, sind sofort zu rügen; es besteht keine Notwendigkeit, eine Akteneinsicht abzuwarten.

4. Ein Akteneinsichtsrecht besteht nur bezüglich entscheidungsrelevanter Aktenbestandteile. Es kommt also auf die Themen an, die im Rahmen des Nachprüfungsantrags geltend gemacht werden. Das Akteneinsichtsgesuch darf nicht zu unbestimmt gefasst werden.

5. Eine fehlerhafte Dokumentation liegt vor, wenn interne Beratungen, also auch die Angebotswertung, in den Vergabeunterlagen nicht nachvollziehbar festgehalten sind. Dabei muss eine nachvollziehbare Bepunktung der Konzepte der Bieter, einschließlich genauer Ausführungen zu den Erwägungen einer jeden Wertungskategorie, vorliegen.




IBRRS 2017, 0619
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Altauftrag fristlos gekündigt: Ausschluss wegen schlechter Prognose möglich!

VK Nordbayern, Beschluss vom 13.01.2017 - 21.VK-3194-38/16

1. Gem. § 160 Abs. 2 GWB ist nur ein Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Ein Schaden droht einem Antragsteller dann nicht, wenn er ohnehin keine Aussicht auf Erteilung eines Zuschlags hat, weil sein Angebot unabhängig von den geltend gemachten Vergabeverstößen nicht zum Zuge kommen kann.*)

2. Gem. § 6e EU Abs. 6 Nr. 7 VOB/A kann die VSt ein Unternehmen vom Verfahren ausschließen, das eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, und dies zur vorzeitigen Beendigung geführt hat. Erforderlich ist hier eine Prognoseentscheidung dahingehend, ob von dem Unternehmer trotz der festgestellten früheren Schlechtleistung im Hinblick auf die Zukunft zu erwarten ist, dass es den nunmehr zu vergebenden öffentlichen Auftrag gesetzestreu, ordnungsgemäß und sorgfältig ausführt. Eine solche Prognoseentscheidung trifft die VSt im Rahmen eines gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraumes. Der Beurteilungsspielraum ist nur dann überschritten, wenn das vorgeschriebene Verfahren nicht eingehalten ist, von einem unzutreffenden bzw. nicht richtig hinreichend überprüftem Sachverhalt ausgegangen worden ist, sachwidrige Erwägungen für die Entscheidung verantwortlich waren oder der Beurteilungsmaßstab nicht zutreffend angewandt wurde. Grundlage müssen gesicherte Erkenntnisse des Auftraggebers sein. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die VSt ihre Einschätzung ausschließlich Aspekte zugrunde legen darf, die der Bieter, dessen Ausschluss in Frage steht, vorbehaltlos zugesteht oder die sie im Nachprüfungsverfahren zur Überzeugung des Gerichts beweisen kann.*)

3. Bei der Prognose darf die VSt die Erfahrungen miteinbeziehen, die sie mit der ASt in der Vergangenheit gemacht hat, insbesondere wenn es sich um die Vergabe eines Vorhabens handelt, dem eine Kündigung der ASt durch die VSt vorausgeht.*)




IBRRS 2017, 0534
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftraggeber darf sich auf „MALE UAS Überbrückungslösung“ festlegen!

VK Bund, Beschluss vom 17.08.2016 - VK 1-54/16

1. Bei der Beschaffungsentscheidung für ein bestimmtes Produkt, eine Herkunft, ein Verfahren oder dergleichen ist der öffentliche Auftraggeber im rechtlichen Ansatz ungebunden; die Auswahl des Beschaffungsgegenstands unterliegt seiner Bestimmungsfreiheit und ist dem eigentlichen Vergabeverfahren vorgelagert.

2. Mit Blick auf den Sinn und Zweck des Vergaberechts, das Beschaffungswesen der öffentlichen Hand für den Wettbewerb zu öffnen und die Warenverkehrsfreiheit im europäischen Binnenmarkt zu gewährleisten, sind dem Bestimmungsrecht jedoch vergaberechtliche Grenzen gesetzt.

3. Diese Grenzen ergeben sich im Anwendungsbereich der VSVgV vor allem aus § 15 Abs. 8 Satz 1 VSVgV, wonach in der Leistungsbeschreibung grundsätzlich nicht auf eine bestimmte Produktion, Herkunft oder Verfahren oder ähnliches verwiesen werden darf, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden; dies ist nur (ausnahmsweise) zulässig, soweit es durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.

4. Die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit eingehalten, sofern die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen wurde, solche Gründe tatsächlich vorhanden sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2017, 0547
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Bayerische Bürgermeister gelten als umfassend bevollmächtigt!

BAG, Beschluss vom 22.08.2016 - 2 AZB 26/16

Bayerische Gemeinden werden durch ihren ersten Bürgermeister auch dann wirksam vertreten, wenn die nach der gemeindeinternen Kompetenzverteilung für die Rechtshandlung erforderliche Beschlussfassung des Gemeinderats nicht erfolgt ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2017, 0546
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Mindestsätze unterschritten? Spielräume der HOAI sind „nach unten“ zu nutzen!

OLG Köln, Urteil vom 29.12.2016 - 16 U 49/12

1. Bei der Prüfung, ob eine schriftliche Honorarvereinbarung die Mindestsätze der HOAI unterschreitet, ist das vereinbarte Honorar mit dem niedrigsten vertretbaren Honorar zu vergleichen, das die Parteien unter Beachtung der HOAI hätten vereinbaren können. Spielräume der HOAI sind dabei "nach unten" zu nutzen. Das gilt auch dann, wenn nach der HOAI die Einordnung in zwei Honorarzonen vertretbar ist und die Parteien in der Honorarvereinbarung die höhere Honorarzone vereinbart haben.*)

2. Die in der Literatur zu § 11 Abs. 2 und 3 HOAI 1996/2002 (§ 33 Abs. 4 bis 6 HOAI 2013) entwickelten Punktesysteme werden von der HOAI nicht vorgeben und lassen sich aus ihr nicht ableiten. Für den Mindestsatzvergleich ist daher das Punktesystem heranzuziehen, das im konkreten Einzelfall zur niedrigeren Honorarzone führt.*)

3. Dem Umbauzuschlag nach § 24 Abs. 1 HOAI 1996/2002 (§ 6 Abs. 2 HOAI 2013) kommt kein Mindestsatzcharakter zu.*)




IBRRS 2017, 0528
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Projektant gibt kein Angebot ab: Wettbewerbsverfälschung ausgeschlossen!?

VK Bund, Beschluss vom 15.12.2016 - VK 2-121/16

1. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch die Teilnahme eines Bieters bzw. Bewerbers nicht verfälscht wird, der vor Einleitung des Vergabeverfahrens den Auftraggeber beraten oder unterstützt hat.

2. Beteiligt sich ein vom Auftraggeber im Vorfeld der Ausschreibung beauftragter Sachverständiger nicht durch Abgabe eines Angebots an dem Vergabeverfahren, ist eine Wettbewerbsverfälschung allenfalls unter der Voraussetzung zu besorgen, dass der Sachverständige bestrebt war, die Vergabeunterlagen zugunsten eines Bieters zu konzipieren.




IBRRS 2017, 0509
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann sind Fristen "ausreichend" bemessen?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.12.2016 - 3 VK LSA 50/16

1. Für die Bearbeitung und Abgabe der Teilnahmeanträge und der Angebote sowie für die Geltung der Angebote sind ausreichende Fristen (Teilnahme-, Angebots- und Bindefristen) vorzusehen. Nur bei ausreichenden Fristen haben die Bieter die Möglichkeit, ein ordnungsgemäßes Angebot zu erstellen.

2. Das Gesetz legt keine konkrete Frist fest, so dass hinsichtlich der "ausreichenden" Frist eine Ermessensentscheidung vom Auftraggeber vorzunehmen ist. Diese Ermessensausübung muss nachvollziehbar sein und dokumentiert werden. Eine fehlerhafte Ermessensausübung ist rechtswidrig, das Verfahren ist in den Stand zurückzuversetzen, ab dem es fehlerhaft war.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2017, 0337
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bieter darf nicht an Submissionstermin teilnehmen: Schwer wiegender Vergaberechtsverstoß?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 21.12.2016 - 2-04 O 179/16

1. Durch die Beteiligung an einer öffentlichen Ausschreibung kommt zwischen Bieter und Auftraggeber ein vorvertragliches Schuldverhältnis zustande, das wechselseitige Schutz- und Rücksichtnahmepflichten begründet.

2. Verletzt der Auftraggeber Schutzpflichten aus diesem vorvertraglichen Schuldverhältnis, steht dem Bieter ein Unterlassungsanspruch zu, der im Bereich des Unterschwellenvergaberechts im Wege einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden kann.

3. Der Auftraggeber verletzt seine gegenüber dem Bieter bestehende Schutzpflicht, ein ordnungsgemäßes Vergabeverfahren durchzuführen, wenn er das Verfahren nach der ersten Submission vergaberechtswidrig zurückversetzt und wiederholt.

4. Dass die Bieter an dem Submissionstermin nicht teilnehmen können (hier: weil ihnen ein externer Wachdienst den Zutritt zum Gebäude verweigert), stellt keinen beachtlichen Fehler dar, der den Auftraggeber dazu berechtigt, das Vergabeverfahren zurückzuversetzen und zu wiederholen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2017, 0499
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Geforderte Fabrikatsangabe fehlt: Ausschluss zwingend!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.12.2016 - 3 VK LSA 53/16

1. Wird eine geforderte Fabrikatsangabe nicht an der dafür vorgesehenen Stelle im Leistungsverzeichnis (hier: Ausschreibung für Blitzschutz/Erdungsanlage) eingetragen, führt dies zum zwingenden Ausschluss des Angebots. Geforderte Fabrikats-, Produkt- und Typangaben sind integraler Angebotsbestandteil.

2. Es ist unerheblich, welche Angaben ein Auftraggeber konkret fordert. Das Fehlen solcher Angaben ist nicht heilbar und führt zum Angebotsausschluss.




IBRRS 2017, 0503
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen unvollständig: Keine Nachforderung möglich!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.11.2016 - 3 VK LSA 45/16

1. Aufträge über Lieferleistungen dürfen nur an Bieter vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, die Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren durchzuführen, die nachweislich unter Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen und hergestellt worden sind. Enthält die vom Bieter entsprechend verlangte Erklärung ein Ankreuzfeld, ist unerheblich, ob es für den Bieter ersichtlich gewesen ist, dass dieses Kreuz versehentlich nicht gesetzt wurde.

2. Fehlt eine inhaltlich mit dem Angebot verbundene Erklärung über die Herkunft der im Angebot kalkulierten Produkte, darf diese als Vertragsbestandteil nicht nachgefordert werden, weil dies eine unzulässige Nachbesserung des Angebots darstellen würde.

3. Körperlich fehlende Erklärungen oder Nachweise können Gegenstand einer Nachforderung sein, aber körperlich vorliegende unvollständige Erklärungen oder Nachweise dürfen nicht nachgebessert werden.




IBRRS 2017, 0489
VergabeVergabe
Muss die Anmietung eines Bürogebäudes (öffentlich) ausgeschrieben werden?

VK Bund, Beschluss vom 30.09.2016 - VK 1-86/16

1. Verträge über Mietverhältnisse für Grundstücke oder vorhandene Gebäude sind keine öffentlichen Aufträge.

2. Die Beantwortung der Frage, ob es sich bei einem Vertrag um einen Mietvertrag oder um einen öffentlichen Bauauftrag handelt, ist danach zu bestimmen, was den Hauptgegenstand des Auftrags bildet.

3. Ein öffentlicher Bauauftrag ist zu bejahen, wenn Hauptgegenstand die entgeltliche Erbringung einer Bauleistung ist, für die der Auftraggeber die Merkmale festlegt oder zumindest entscheidenden Einfluss auf die Planung der Bauleistung nehmen kann.

4. Der öffentliche Auftraggeber kann den Nachweis der Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister verlangen, muss dies aber nicht. Ist ein Bieter (noch) nicht im Handelsregister eingetragen, ist er zwingend auszuschließen.

5. Ein Angebot ist nicht zuschlagsfähig, wenn es nicht einem einfachen "Ja" angenommen werden kann.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2017, 0496
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nur ein BIEGE-Partner hat unterschrieben: Fehlende Unterschrift ist nachholbar!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.01.2017 - 3 VK LSA 58/16

1. Fehlen geforderte Erklärungen oder Nachweise und wird das Angebot nicht entsprechend § 16 Abs. 1 oder 2 VOB/A 2016 ausgeschlossen, verlangt der Auftraggeber die fehlenden Erklärungen oder Nachweise gemäß § 16a VOB/A 2016 nach. Diese sind spätestens innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.*)

2. Gemäß § 13 Abs. 5 Satz 2 VOB/A 2016 haben Bietergemeinschaften die Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen. Fehlt die Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters im Angebot, so ist sie vor der Zuschlagserteilung beizubringen.*)

Dokument öffnen Volltext