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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10755 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2016

IBRRS 2016, 1069
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine Vergabenachprüfung aufgrund verbindlicher Bestimmung des Auftragsgegenstands?

VK Südbayern, Beschluss vom 08.04.2016 - Z3-3-3194-1-57-11/15

Dem Europäischen Gerichtshof wird zur Auslegung der Richtlinie 89/665/EWG in der Fassung der Richtlinie 2007/66/EG folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Ist es mit der Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes vereinbar, dass einer Person, die die Unwirksamkeit eines ohne vorherige Vergabebekanntmachung im Amtsblatt der europäischen Union abgeschlossenen Vertrags geltend macht, das Nachprüfungsverfahren mangels drohenden Schadens deshalb nicht eröffnet ist, weil der öffentlicher Auftraggeber, der vor der Vergabe keine Bekanntmachung im Amtsblatt der europäischen Union vorgenommen hat und kein geregeltes Vergabeverfahren durchgeführt hat, die zu erbringende Leistung durch Erklärung im Nachprüfungsverfahren bindend derart bestimmt, dass der klagende Wirtschaftsteilnehmer sie nicht erbringen könnte?

2. Stellt es eine wesentliche Vertragsänderung dar, wenn ein aus einem anderen öffentlichen Unternehmen ausgegründetes öffentliches Unternehmen im Rahmen Übergangs eines Betriebsteils mit dem bisherigen Leistungserbringer der betrieblichen Altersvorsorge des ausgründenden öffentlichen Unternehmens einen neuen Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge abschließt, der zur Sicherstellung der Rechte der übergegangenen Arbeitnehmer auf Leistungen bei Alter und Invalidität aus betrieblicher Altersvorsorge insoweit mit dem ursprünglichen Vertrag identisch ist und das ausgegründete öffentliche Unternehmen vom ausgründenden öffentlichen Unternehmen als Alleingesellschafter beherrscht wird?




IBRRS 2016, 2940
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nicht wertungsrelevante Preise können nachgefordert werden!

VK Westfalen, Beschluss vom 29.07.2016 - VK 2-25/16

1. Ein Ausschluss eines Angebots wegen einer fehlenden Erklärung gem. § 19 EG Abs. 3a VOL/A 2009 setzt voraus, dass diese wirksam gefordert wurde. Hat der öffentliche Auftraggeber die aus seiner Sicht vorzulegende Erklärung nicht in die abschließende Liste nach § 9 EG Abs. 4 VOL/A 2009 aufgenommen, muss sie wenigstens eindeutig und unmissverständlich gefordert sein und der Bieter muss Gelegenheit zum Nachreichen erhalten.*)

2. Nicht wertungsrelevante Preise können nach § 19 EG Abs. 2 Satz 2 VOL/A 2009. nachgefordert werden.*)




IBRRS 2016, 2925
VergabeVergabe
Angebotspreis ungewöhnlich niedrig? Maßstab ist die Angebotsendsumme!

VK Brandenburg, Beschluss vom 29.10.2015 - VK 19/15

1. Für die Prüfung der Ungewöhnlichkeit des Angebotspreises ist nicht auf einzelne Positionen des Leistungsverzeichnisses, sondern auf den Gesamtpreis, die Endsumme des Angebotes abzustellen. Es kann deshalb nicht allein auf Stundenverrechnungssäte abgestellt werden.

2. Wird das nächstniedrigere Angebot um 2-4 % unterschritten, ist dies noch nicht als ungewöhnlich oder unangemessen niedrig zu bewerten.

3. In der allgemeinen vergaberechtlichen Praxis wird eine Aufgreifschwelle als zulässig erachtet, die zwischen 10 und 20 % liegt, bzw. erst ab einem Preisabstand von 20 % zum nächstgünstigeren Angebot beginnt. Es bleibt jedoch offen, ob diese Aufgreifschwelle auch im Bereich der Reinigungsdienstleistungen zulässig ist.

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IBRRS 2016, 2939
VergabeVergabe
Mitwirkung bei Leistungsbeschreibung: Kein Ausschluss wegen Vorbefassung!

VK Niedersachsen, Beschluss vom 23.11.2015 - VgK-46/2015

1. Die Mitwirkung des gemeinsamen Geschäftsführers eines Bieterunternehmens und eines das Vergabeverfahren auf Seiten des örtlichen Auftraggebers begleitenden Projektdienstleitungsbüros verstößt idR gegen § 16 VgV a.F.

2. Allerdings erstreckt sich das Mitwirkungsverbot dem Wortlaut nach nur auf Entscheidungen "in einem Vergabeverfahren", also Entscheidungen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung und vor Erteilung des Zuschlags bzw. Aufhebung des Verfahrens. Das Mitwirken an einer Leitungsbeschreibung unterfällt deshalb nicht dem § 16 VgV a.F., weil vor der Vergabeentscheidung noch kein Bieter/Bewerber vorhanden ist.

3. Der Ausschluss eines Bieters wegen Vorbefassung und daraus resultierender wettbewerbsverzerrender Informationsvorsprünge ist unbegründet, wenn das Projektdienstleistungsbüro eine Plausibilitätsprüfung im Vorfeld des Verfahrens vorgenommen hat, als noch keine Statik- und Positionspläne vorlagen.

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IBRRS 2016, 2926
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zuschlagskriterien sind auch im Unterschwellenbereich bekannt zu machen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.09.2016 - 3 VK LSA 27/16

1. Auch im Unterschwellenbereich ist die Pflicht zur produktneutralen Ausschreibung einzuhalten. Diese ist verletzt, wenn der öffentliche Auftraggeber vorschreibt, dass "hinsichtlich der Systemsicherheit und Firewall die vorgegebenen Produkte einzusetzen" sind, ohne dies näher zu begründen und zu dokumentieren.

2. Erbitten Bieter zusätzliche sachdienliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen, so sind diese Auskünfte allen Unternehmen unverzüglich in gleicher Weise zu erteilen. Die Vergabestelle ist verpflichtet, unverzüglich und inhaltlich zutreffend diese Anfragen zu bearbeiten. Die Einhaltung dieser Auskunftspflicht muss in der Vergabeakte dokumentiert und damit nachgewiesen werden.

3. Auch im Unterschwellenbereich muss ein transparentes Verfahren betrieben und die Leistung eindeutig und erschöpfend beschrieben werden. Um eine einwandfreie Preisermittlung zu ermöglichen, sind deshalb alle beeinflussenden Umstände festzustellen und in den Vergabeunterlagen anzugeben.

4. Ist die Präsentation des Angebots ein wertungsrelevanter Teil der Leistung, dürfen die Zuschlagskriterien nicht nur den Bietern bekanntgegeben werden, die auf Grund der rechnerischen Wertung in die engere Wahl gekommen sind, weil dadurch keine Vergleichbarkeit aller Angebote vorliegt.




Mit Beitrag
ArzneimittelArzneimittel
Was sind "rechnungswirksame" Rabatte?

OLG Naumburg, Beschluss vom 14.10.2016 - 7 Verg 3/16

1. Verstößt die Bekanntmachung des Vergabeverfahrens gegen das Transparenzgebot (hier: unklar, ob es sich bei der Fahrzeitangabe "Orientierungswert maximal 60 Minuten" um einen Orientierungswert oder einen Maximalwert handelt) ist die Ausschreibung aufzuheben.

2. Für die Formulierung "Orientierungswert, in max. 60 Minuten" mit dem Verweis auf § 14 Abs. 5 ApoG gibt es weder eine exakte juristische noch eine dem allgemeinen Sprachgebrauch entsprechende exakte Auslegung.

3. Kalkulationsvorgaben sind als Ausdruck der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers zulässig, müssen jedoch klar sein. Wenn Rabatte in den Rechnungspreis einbezogen werden sollen und können, darf nicht offen bleiben, welche Rabatte aus den Umsätzen weitergegeben werden dürfen und in welchem Umfang.

4. Die Formulierung, dass "direkt rechnungswirksame Rabatte, nicht aber Bonus oder Kickback-Zahlungen" gemeint seien, "wobei diese letzteren Rabatte nicht weitergegeben werden müssen",deutet darauf hin, dass nicht direkt wirksame Rabatte weitergegeben werden "können". Es bleibt unklar, was der Auftraggeber unter rechnungswirksamen Rabatten versteht und welche Rabatte in welchem Umfang weitergegeben werden dürfen.

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IBRRS 2016, 2942
Mit Beitrag
VergabeVergabe
"Fabrikatsabfrageliste" nicht selbsterklärend: Kein Ausschluss!

VK Westfalen, Beschluss vom 25.10.2016 - VK 1-36/16

1. Trägt ein Bieter in eine Abfrageliste "Angebotenes System/Fabrikat" das von ihm eingetragene Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertig" ein, ist dies keine unzulässige Mehrfachangabe, wenn diese Liste auf eine mehr als 600 Seiten umfassende Leistungsbeschreibung bezugnimmt und keine Ausfüllanleitung beigefügt ist. Die Liste war nicht selbsterklärend und konnte so verstanden werden, dass die Vergabestelle sich einen Überblick über die in Betracht kommenden Systeme und Fabrikate verschaffen wollte.

2. Der Ausschluss eines Angebotes ist nur zulässig, wenn die Leistungsbeschreibung gerade auch in Bezug auf den Ausschlussgrund eindeutig gewesen ist.*)

3. Die nachträgliche Konkretisierung der Leistungsbeschreibung ist grundsätzlich zulässig und möglich.*)

4. Zu den Grenzen der Aufklärung von Angeboten, wenn die Leistungsbeschreibung nicht eindeutig war.*)

5. Die Entscheidungen oder Verfahrenshandlungen von Fachplanern gegenüber Bietern muss sich eine Vergabestelle grundsätzlich zurechnen lassen. Denn die Bieter kennen in der Regel die internen Vereinbarungen zwischen Vergabestelle und Fachplaner nicht.*)




IBRRS 2016, 2941
Mit Beitrag
VergabeVergabe
BIEGE oder Einzelanbieter? Bieter muss sich festlegen!

VK Südbayern, Beschluss vom 02.05.2016 - Z3-3-3194-1-07-02/16

1. Der apothekenrechtliche Grundsatz der Versorgung aus einer Hand gem. § 14 Abs. 5 Satz 2 ApoG steht einer Leistungserbringung durch Bietergemeinschaften entgegen.*)

2. Ein erteilter Zuschlag i.S.d. § 114 Abs. 2 GWB an eine Bietergemeinschaft ist unwirksam, wenn diese in ihrem Angebot ausdrücklich erklärt hat, dass Vertragspartner des öffentlichen Auftraggebers nicht die Bietergemeinschaft, sondern ein Mitglied der Bietergemeinschaft werden soll, das nicht am Vergabeverfahren teilgenommen hat.*)

3. Ein Angebot, das bewusst die Person des Bieters (Bietergemeinschaft oder Einzelbieter) offen lässt, ist regelmäßig auszuschließen.*)

4. Wird kein Preiswettbewerb bei jedem Einzelabruf durchgeführt, ist für eine wirksame Rahmenvereinbarung, wie bei Abschluss eines jeden Vertrages, erforderlich, dass die wesentlichen Vertragsbestandteile (essentialia negotii) festgelegt sind. Dazu gehört bei einem Lieferauftrag auch der Preis der zu liefernden Leistung. *)

5. Bleibt unklar, ob Preisangaben mit 0,00 Euro die Bedeutung haben "das Produkt wird für 0,00 Euro geliefert" oder "das Produkt wird nicht angeboten und gehört nicht zum Leistungsumfang", sind die entsprechenden Angebote nicht wertbar. *)

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IBRRS 2016, 2764
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Eingereichtes Datenblatt ist verbindlich!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.10.2016 - Verg 24/16

1. Übersendet ein Bieter zu einem von ihm angebotenen Produkt im Rahmen der Aufklärung ein Datenblatt, das detaillierte Angaben zu den im Leistungsverzeichnis abgefragten Parametern enthält, erklärt der Bieter damit, dass sein angebotenes Produkt sämtliche in diesem Datenblatt aufgeführten Eigenschaften hat. Weichen technische Parameter des Datenblatts von geforderten Parametern des Leistungsverzeichnisses ab, führt dies zum zwingenden Angebotsausschluss.

2. Eine verbindliche Zusage des Auftraggebers nach Erhalt einer Rüge, dass er den Zuschlag erst später als zu dem im Bieterinformationsschreiben mitgeteilten frühesten Zuschlagstermin erteilen werde, führt nicht automatisch zur Unwirksamkeit eines entgegen dieser Zusage doch erteilten Zuschlags.

3. Die 10-tägige Wartefrist nach § 101a Abs. 1 GWB a.F. wird nicht wirksam in Lauf gesetzt, wenn die Frist so über (Oster-)Feiertage und Wochenenden gelegt wird, dass einem Bieter für die Entscheidung über eine Nachprüfungsantrag praktisch nur vier bis fünf Tage verbleiben.




IBRRS 2016, 2380
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Einsatz nicht genehmigter Nach-Nachunternehmer: Bieter unzuverlässig!

LG Bremen, Urteil vom 04.05.2016 - 1 O 610/14

1. Der Einsatz nicht angemeldeter Nachunternehmer stellt eine Vertragspflichtverletzung dar, die Zweifel an der Zuverlässigkeit des Bieters begründet.

2. Schlechte Erfahrungen aus einem vorangegangenen Bauvertrag dürfen und müssen von der Vergabestelle bei einer Neuvergabe berücksichtigt werden.

3. Der Vergabestelle steht bei der Prüfung der Eignung ein umfassender Beurteilungsspielraum zu.

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VPRRS 2016, 0491
SchulungsmaßnahmenSchulungsmaßnahmen
Neues Spiel, neues Glück!

VK Bund, Beschluss vom 29.08.2016 - VK 1-76/16

1. Eine Wertung ist nicht bereits dann fehlerhaft, wenn dasselbe Konzept bei anderen Ausschreibungen desselben öffentlichen Auftraggebers von anderen Wertern besser bewertet worden ist oder dass derselbe öffentliche Auftraggeber mit dem betreffenden Unternehmen bisher zufrieden war.

2. Verbindliche Rückschlüsse auf die Rechtmäßigkeit einer Wertung können nicht daraus gezogen werden, dass ein öffentlicher Auftraggeber früher bereits fehlerhaft gewertet hat.

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IBRRS 2016, 2932
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wie wird festgestellt, ob das Angebot von der Ausschreibung abweicht?

OLG Naumburg, Beschluss vom 12.09.2016 - 7 Verg 5/16

1. Angebote, bei denen Änderungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen wurden, sind zwingend von der Angebotswertung auszuschließen.

2. Ob das Angebot eines Bieters von den Vertragsunterlagen abweicht und diese damit ändert, ist anhand der Leistungsbeschreibung einschließlich sämtlicher Anlagen, wie Erläuterungen, etwaigen Datenblättern etc., durch Auslegung zu ermitteln.

3. Für die Auslegung der Vertragsunterlagen ist ein objektiver Maßstab anzulegen und auf den Empfängerhorizont eines fachkundigen Bieters, der mit der Leistung vertraut ist, abzustellen.

4. Ein Angebotsausschluss wegen Änderungen an den Vertragsunterlagen setzt voraus, dass Gegenstand und Inhalt der Leistung entsprechend eindeutig beschrieben sind. Verstöße gegen interpretierbare oder missverständliche bzw. mehrdeutige Angaben in den Vergabeunterlagen führen somit nicht zum Angebotsausschluss.

5. Ein Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ist abzulehnen, wenn unter Berücksichtigung aller möglicherweise geschädigten Interessen die nachteiligen Folgen der Verzögerung der Vergabe bis zur Entscheidung über die Beschwerde die damit verbundenen Vorteile überwiegen. Darüber hinaus sind die Erfolgsaussichten der Beschwerde in die Abwägung einzubeziehen, was eine summarische Bewertung des Sachstands und zumindest eine Plausibilitätsprüfung der Rechtsfragen erforderlich macht.




IBRRS 2016, 2913
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine Beschreibung technischer Anforderungen ohne Zusatz "oder gleichwertig"!

VK Westfalen, Beschluss vom 01.09.2016 - VK 2-28/16

1. Beschreibt eine Leistungsbeschreibung die technischen Anforderungen durch Bezug auf die im Anhang TS definierten technischen Spezifikationen gemäß § 8 EG Abs. 2 VOL/A 2009, und fehlt dabei der Zusatz "oder gleichwertig", so verstößt die Beschreibung schon formal gegen die gesetzlichen Vorgaben. *)

2. Die Leistungsbeschreibung ist widersprüchlich und nicht eindeutig, wenn einerseits eine EMV-Zertifizierung für die Infrarot-Kamera gefordert wird, andererseits das nachgewiesene Funktionieren des Gesamtsystems ausreichen soll.




IBRRS 2016, 2887
ProzessualesProzessuales
Ohne Eile kein Eilrechtsschutz!

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 13.04.2016 - 4 HK O 1154/16

1. Es liegt kein Verfügungsgrund für Eilrechtsschutz vor, wenn sich der Antragsteller nach Eintritt der Gefährdung (hier: Gefahr der Verhängung einer Vergabesperre) mehr als einen Monat Zeit damit lässt, einen Antrag einzureichen und das Verfahren zu betreiben. Der Antragsteller widerlegt durch dieses Verhalten, dass er ein schnelles Handeln für notwendig hält.

2. Diese Selbstwiderlegung kann einen an sich glaubhaften Verfügungsgrund entkräften. Es handelt sich um einen verallgemeinerungsfähigen Ausschlussgedanken, hinsichtlich des Verfügungsgrundes, der auch in anderen Rechtsgebieten als dem Wettbewerbsrecht gilt.

3. Ist der Verletzte gegen einen früheren Verstoß nicht rechtzeitig vorgegangen, fehlt auch die Dringlichkeit für einen Antrag auf Untersagung eines neuen, im Kern vergleichbaren Verstoßes.

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IBRRS 2016, 2915
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann ist die Leistungsbeschreibung nicht eindeutig?

VK Nordbayern, Beschluss vom 20.10.2016 - 21.VK-3194-33/16

1. Nach § 7 EG Abs. 1 VOB/A 2012 bezweckt das Gebot der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung, die Vorstellungen des Auftraggebers von der gewünschten Leistung in Bezug auf technische Merkmale oder Funktionen, Menge und Qualität für den Auftragnehmer so deutlich werden zu lassen, dass dieser Gegenstand, Art und Umfang der Leistung zweifelsfrei erkennen kann. Dieses Gebot hat sich an der Durchführbarkeit der Leistung zu orientieren und soll die exakte Preisermittlung sowie die Vergleichbarkeit der Angebote gewährleisten.*)

2. Die Leistungsbeschreibung ist dann nicht eindeutig, wenn unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten in Betracht kommen, die den Bieter im Unklaren lassen, welche Leistung von ihm in welcher Form und unter welchen Bedingungen angeboten werden soll. Die zu erbringende Leistung muss vielmehr so konkret dargestellt sein, dass alle Bewerber die Leistungsbeschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und die Angebote miteinander verglichen werden können.*)

3. Zur Klärung der Frage, welche Leistung durch die Leistungsbeschreibung erfasst wird, ist der objektive Empfängerhorizont der potentiellen Bieter gem. §§ 133, 157 BGB einer Auslegung zugrunde zu legen. Neben dem Wortlaut der Ausschreibung sind bei der Auslegung die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen.*)




IBRRS 2016, 2857
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wertungspunkte müssen die Preisabstände widerspiegeln!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.10.2016 - 1 VK 41/16

1. Änderungen oder Ergänzungen von Vergabeunterlagen mit interpretierbaren, missverständlichen oder mehrdeutigen Angaben führen nicht zum Angebotsausschluss.

2. Bei der Wertung des Preises unter Berücksichtigung des Kriteriums „bestes Preis-Leistungs-Verhältnis“ müssen die Wertungspunkte auch die Preisabstände widerspiegeln. Allerdings muss sich nicht jeder gesparte oder mehr aufgewandte Euro auswirken (entgegen VK Südbayern, Beschluss vom 30.08.2016, Z3-3-3194-1-28-07/16, IBRRS 2016, 2364 = VPRRS 2016, 0334).

3. Auch die Heranziehung einer Standardumrechnungsformel aus einem der einschlägigen Vergabehandbücher oder bei der Berechnung der Angebote über einen Dreisatz muss aus den Vergabeunterlagen heraus hinreichend erkenntlich sein.

4. Für die Rügeobliegenheit ist Voraussetzung, dass dem Antragsteller nicht nur der Sachverhalt, sondern daneben auch der Vergabefehler im Rechtssinne erkennbar sein musste. Beim Maßstab der Erkennbarkeit ist aber nicht auf Vergaberechtsexperten, sondern auf fachkundige Bieter abzustellen.

5. Bieter, die an Ausschreibungen mit hohen Auftragswerten teilnehmen, müssen zumindest über einen aktuellen Text der einschlägigen Vergabeordnung verfügen und auch wissen, welchen Mindestanforderungen die Vergabeunterlagen (und auch die Bekanntmachung) genügen müssen.

6. Ein Vergaberechtsverstoß, der sich durch bloßes Lesen der einschlägigen Normen und einen Vergleich mit dem Text der Vergabeunterlagen ohne weiteres feststellen lässt, ist für jeden erkennbar, der über die intellektuellen Fähigkeiten verfügt, die notwendig sind, um ein Angebot zu erstellen oder gar ein Unternehmen zu leiten.




IBRRS 2016, 2858
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Antworten auf Bieteranfragen sind allen Bietern mitzuteilen!

VK Sachsen, Beschluss vom 24.08.2016 - 1/SVK/017-16

1. Der Grundsatz der Gleichbehandlung erfordert, dass ein öffentlicher Auftraggeber grundsätzlich jede Auskunft, die er einem anfragenden Bieter gibt, auch allen anderen Bietern erteilt. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass der Auftraggeber gegen das Gebot der Gleichbehandlung und Chancengleichheit aller Bieter verstößt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um eine zusätzliche Auskunft handelt. Der Begriff der zusätzlichen Auskunft ist dabei weit auszulegen.*)

2. Ein Auftraggeber kann allenfalls im Einzelfall eine Bieterfrage individuell beantworten, wenn sie offensichtlich ein individuelles Missverständnis des Bieters betrifft und die allseitige Beantwortung der Frage Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse verletzen oder die Identität des Bieters preisgeben würde.*)




IBRRS 2016, 2856
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftraggeber darf für Autobahnabschnitt Betonbauweise vorgeben!

VK Brandenburg, Beschluss vom 23.06.2016 - VK 8/16

1. Entscheidet der Auftraggeber, dass er den überwiegenden Teil des verfahrensgegenständlichen Autobahnabschnitts in Betonbauweise ausschreibt, weil er an einem Bundesforschungsprojekt teilnimmt, basiert diese Entscheidung auf sach- und auftragsbezogenen Gründen, die nicht vergaberechtlich bedenklich sind.

2. Es würde dem Bestimmungsrecht des Auftraggebers widersprechen, im Nachprüfungsverfahren zu ermitteln, ob alternative Anforderungen seinem Beschaffungsziel genauso oder besser entsprechen und ihn deshalb gegebenenfalls zu verpflichten, eine Leistung mit anderen als denen von ihm festgelegten Merkmalen und Eigenschaften zu beschaffen.




IBRRS 2016, 2855
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Darf sich der Auftraggeber auf einen Steinway & Sons-Flügel festlegen?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.07.2016 - 1 VK 28/16

1. Die Bestimmung des Auftragsgegenstands obliegt dem Auftraggeber. Das Vergaberecht macht dem öffentlichen Auftraggeber grundsätzlich keine Vorgaben hinsichtlich dessen, was er beschaffen muss oder will.

2. Das Vergaberecht regelt nur die Art und Weise der Beschaffung. Es liegt damit in der Hand des Auftraggebers, die an die zu beschaffenden Gegenstände zu stellenden funktionalen, technischen und ästhetischen Anforderungen nach seinem Bedarf festzulegen; die konkreten Spezifikationen müssen aber objektiv auftrags- und sachbezogen sein und dürfen keine diskriminierende Wirkung haben.

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IBRRS 2016, 2853
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nur ein Produkt passt: Leitfabrikat verdeckt ausgeschrieben!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.08.2016 - 1 VK 36/16

1. In technischen Anforderungen darf nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren verwiesen werden, „das die von einem bestimmten Unternehmen bereitgestellten Produkte charakterisiert“.

2. Gegen diese Verpflichtung zur produktneutralen Ausschreibung wird nicht nur dann verstoßen, wenn ein Leitfabrikat offen und explizit in der Leistungsbeschreibung benannt worden ist, sondern auch, wenn durch die Vielzahl der Vorgaben verdeckt ein Leitfabrikat ausgeschrieben wurde, weil nur ein einziges Produkt allen Vorgaben gerecht wird.

3. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die fehlende Produktneutralität auf sachlichen Gründen beruht, liegt beim Auftraggeber. Hierzu bedarf es einer detaillierten und dokumentierten Begründung.




IBRRS 2016, 2844
VergabeVergabe
Ausschluss wegen versäumter Aufklärungsfrist nur bei eindeutigem Hinweis!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.09.2016 - 2 VK LSA 12/16

1. Der Auftraggeber darf Angebote wegen verspäteten Eingangs des Aufklärungsschreibens nur dann ausschließen, wenn er vorab dem Bieter deutlich macht, dass es sich um eine Ausschlussfrist handelt.

2. Das aktuelle Gesetz (§ 18 EG VOL/A 2009) sieht anders als früher keine Rechtsfolge vor, wenn der Bieter vom Auftraggeber gesetzte Fristen für Aufklärungsmaßnahmen versäumt.

3. In Sachsen-Anhalt dürfen Dienstleistungen, die unter das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) fallen, nur an Bieter vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, ihren Arbeitnehmern Arbeitsbedingungen zu gewähren, die mindestens den Vorgaben des für das Unternehmen nach dem AEntG geltenden Tarifvertrages entsprechen. Entspricht der vom Bieter vorgelegte Arbeitsvertrag einer Objektleiterin nicht dem (gem. AEntG) für allgemeinverbindlich erklärten Rahmentarifvertrag für gewerblich Beschäftigte in der Gebäudereinigung, ist der Bieter nicht tariftreu und damit unzuverlässig.

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VPRRS 2016, 0390
Mit Beitrag
RabattvereinbarungenRabattvereinbarungen
Beteiligung mehrerer Unternehmen: Mehr-Partner-Modell oder Losbildung zulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.06.2015 - Verg 4/15

1. Die Vorschrift des § 132a Abs. 2 Satz 4 SGB V, wonach für die Versorgung der Versicherten mit Impfstoffen Verträge mit mindestens zwei pharmazeutischen Unternehmen innerhalb eines Versorgungsgebiets zu schließen sind, ist bieterschützend.

2. Das Ziel einer Beteiligung von mindestens zwei pharmazeutischen Unternehmen kann durch Wahl eines Mehr-Partner-Modells oder durch Losbildung erreicht werden.

3. Die Krankenkassen haben bei der Ausschreibung von Rabattverträgen keine größtmögliche Versorgungssicherheit für die Versicherten anzustreben oder zu gewährleisten.

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IBRRS 2016, 3473
VergabeVergabe
Abschluss von Rabattvereinbarungen: Arzneimittel mit Wirkstoff Pregabalin

VK Bund, Beschluss vom 21.12.2015 - VK 1-106/15

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2016, 0500
RechtswegRechtsweg
Interimsvergabe von Rettungsdienstleistungen: Vergabekammern sind zuständig!

OVG Sachsen, Beschluss vom 09.02.2016 - 5 B 315/15

1. Eine Verweisung entsprechend § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG an die Vergabekammer oder den Vergabesenat scheidet wegen der Besonderheiten des vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens (Beschleunigungsgrundsatz, Fristen) aus.*)

2. Zur Zuständigkeit der Vergabekammern für die Nachprüfung der Interimsvergabe von Rettungsdienstleistungen.*)

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IBRRS 2016, 3467
VergabeVergabe
Leistungsfähigkeit und Fachkunde kann durch Eignungsleihe nachgewisen werden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.09.2016 - Verg 9/16

Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Es muss in diesem Fall dem Auftraggeber nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem es beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.

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IBRRS 2016, 2843
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zuschlagskriterien müssen vor Ausschreibung festgelegt werden!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.09.2016 - 3 VK LSA 28/16

1. Mangels Hinweis auf Zuschlagskriterien in den Vergabeunterlagen und einer tabellarische Auflistung von Zuschlagskriterien mit späterem Datum ist davon auszugehen, dass die Zuschlagskriterien nicht vor der öffentlichen Bekanntgabe erstellt wurden.

2. Ist die Präsentation des Angebots wertungsrelevanter Teil der Leistung, dürfen Zuschlagskriterien nicht nur den Bietern in der engeren Wahl bekannt gegeben werden, weil dadurch die Angebote nicht mehr vergleichbar sind.

3. Antworten auf schriftlich formulierte Anfragen eines Bieters sind allen Bietern mitzuteilen und in der Akte zu dokumentieren.




IBRRS 2016, 2799
VergabeVergabe
Beeinflussungsversuch unter Hinweis auf "Bakschisch": Bieter ungeeignet!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.05.2016 - 2 VK LSA 40/15

1. Eine Ausschreibung ist intransparent, wenn nicht klar erkennbar ist, ob es sich bei der Fahrzeitangabe - "Orientierungswert: maximal 60 Minuten" ) um einen Orientierungswert oder einen Maximalwert handelt.

2. Geht ein Bieter davon aus, die vorgegebene Fahrzeit in jedem Fall einhalten zu können, hat er keinen Anlass, sich Gedanken zu machen, ob die Vorgabe eindeutig ist. Ob eine Rüge rechtzeitig erfolgt, richtet sich nach der Erkenntnismöglichkeit des konkreten Bieters.

3. Dürfen Rabatte in den Rechnungspreis einbezogen werden, muss klar erkennbar sein, welche Skonti, Bonus- und Kickback-Zahlungen gemeint sind und wie bei Gesamtrabatten zu verfahren ist.

4. Versucht ein Bieter die Vergabeentscheidung zu beeinflussen, indem im Begleitschreiben der Vergabeunterlagen darauf hingewiesen wird, dass der Bieter dem öffentlichen Auftraggeber in der Vergangenheit finanzielle Zuwendungen gewährt hat, verstößt dieses Verhalten gegen den Wettbewerbsgrundsatz und muss im Rahmen der Bietereignung berücksichtigt werden.

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IBRRS 2016, 2776
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auch ständige Unterkostenangebote sind kein Ausschlussgrund!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.06.2016 - Verg 57/15

1. Die Preisprüfung erstreckt sich darauf, ob der angebotene Gesamtpreis im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich oder unangemessen niedrig ist und zur Leistung in einem Missverhältnis steht.

2. Auch ein Angebot, das mehr als 20% vom nächsthöheren abweicht, kann den Zuschlag erhalten, wenn der Bieter nachweist, dass er wettbewerbskonforme Ziele verfolgt und den unauskömmlichen Auftrag zuverlässig und (bis zu einer längstmöglichen vertraglichen Befristung) ordnungsgemäß ausführen kann. Die Entscheidung darüber hat der Auftraggeber aufgrund gesicherter tatsächlicher Erkenntnisse zu prognostizieren.

3. In die Prognoseentscheidung sind langjährige Rabattverträge einzustellen, bei denen es trotz ausgewiesener Verbindlichkeiten nie zu Lieferschwierigkeiten kam.

4. Eine negative Prognose kann nicht darauf gestützt werden, dass der Bieter bereits mehrere Zuschläge auf Unterkostenangebote erhalten hat und mit jedem Zuschlag das Risiko wirtschaftlicher Überforderung steigt.




IBRRS 2016, 2792
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kalkulationsvorgabe nicht eingehalten: Angebot unvollständig!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.10.2016 - 11 Verg 13/16

1. Der Ausschluss wegen fehlender oder unvollständiger Angaben erstreckt sich über den Wortlaut des § 19 EG Abs. 3 a VOL/A 2009 hinaus auch auf Preisangaben und Kalkulationsvorgaben. Dabei liegen unvollständige Angaben auch dann vor, wenn eine Preisangabe eingetragen wurde, diese jedoch nicht auf der vorgegebenen Kalkulationsgrundlage beruht.

2. Der Nachweis der Unvollständigkeit eines Angebots ist dabei grundsätzlich vom Auftraggeber zu führen. Im Zweifel ist davon auszugehen, dass die Preisangaben vollständig und zutreffend sind.

3. Gelingt es dem Auftraggeber, den Nachweis der Unvollständigkeit zu führen, obliegt es dem Bieter, dies durch Gegenbeweis zu entkräften. Ihn trifft insoweit eine sekundäre Darlegungslast.

4. Trägt ein Verfahrensbeteiligter entgegen der ihm obliegenden Verfahrensförderungspflicht aus § 113 Abs. 2 GWB a.F. derart spät zur Sache vor, dass den anderen Beteiligten bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung, auf die die Entscheidung ergeht, eine Erwiderung unter zumutbaren Bedingungen nicht mehr möglich ist, so ist dieses Vorbringen nicht berücksichtigungsfähig.

5. Eine bereits im Nachprüfungsverfahren verspätete Rüge erlangt auch im Beschwerdeverfahren keine Bedeutung.




IBRRS 2016, 2827
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Referenzen positiv telefonisch bestätigt: Kein Grund für weitere Nachforschungen!

VK Nordbayern, Beschluss vom 20.07.2016 - 21.VK-3194-12/16

1. Die Vergabestelle hat eine Prognoseentscheidung darüber zu treffen, ob der Bieter zum angebotenen Preis voraussichtlich zuverlässig und vertragsgerecht leisten kann. Diese Entscheidung unterliegt ihrem Beurteilungsspielraum, dessen Ausübung von den Vergabenachprüfungsinstanzen nach allgemeinen Grundsätzen nur beschränkt auf Einhaltung der Grenzen kontrolliert werden kann. Die Nachprüfungsinstanz kann nur daraufhin überprüfen, ob die Vergabestelle den Sachverhalt vollständig ermittelt hat, keine sachwidrigen Erwägungen angestellt hat und nicht gegen Bewertungsgrundsätze und -vorgaben verstoßen wurde.*)

2. Der öffentliche Auftraggeber ist grundsätzlich frei, wie er sich die für die Eignungsbeurteilung erforderlichen Kenntnisse verschafft, z. B. durch die Einholung von Auskünften. Bei der Bemessung der erforderlichen Prüfungstiefe des öffentlichen Auftraggebers bestehen wegen seines anzuerkennenden Interesses an einer zügigen Beschaffung gewisse Zumutbarkeitsgrenzen.*)




IBRRS 2016, 2786
VergabeVergabe
Vergabeunterlagen nicht eindeutig: Kein Ausschluss mangels Eignung!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.05.2016 - 1 VK LSA 02/16

1. Die Vorgabe des Auftraggebers, dass Referenzanlagen mit einem hydraulischen Durchsatz von mindestens 50 m³/h gefordert werden, ist nicht eindeutig. Für den fachkundigen Bieter ist nicht erkennbar, ob der tatsächliche Durchsatz oder die Durchsatzkapazität gemeint ist.

2. Wird diese unscharfe Formulierung in den Vergabeunterlagen nicht näher ausgeführt, kann ein Bieter nicht mangels nachgewiesener fachlicher Eignung ausgeschlossen werden.

3. Nach dem Grundsatz des freien und transparenten Wettbewerbs besteht ein Anspruch auf eindeutig formulierte Teilnahmebedingungen in der Bekanntmachung.

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TransportleistungenTransportleistungen
Schülerbusse ohne Zusatzblinker eingesetzt: Bieter ungeeignet!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.09.2016 - 1 VK LSA 23/16

1. Fahrzeuge zur Schülerbeförderung müssen mindestens an den Rückseiten mit zwei zusätzlichen Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Erklärt ein Bieter, in der Vergangenheit Schulbusse ohne zusätzliche Blinker eingesetzt zu haben, ist dies ein Verstoß gegen die zwingende Regelung zum Schutz der zu befördernden Schüler, der an der Eignung des Bieters zweifeln lässt.

2. Der Auftraggeber hat sein Ermessen nicht ordnungsgemäß ausgeübt, wenn er diesen Verstoß im Rahmen der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt hat.

3. Originalformulare der Vergabeunterlagen dürfen nicht durch eigene Formulare ersetzt werden.

4. Meint ein Bieter, dass sein Angebot unrechtmäßig ausgeschlossen wurde, ist ein Nachprüfungsantrag ohne vorherige rechtzeitige Rüge unzulässig.

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IBRRS 2016, 2807
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Niederschriften im Verhandlungsverfahren sind kein Leistungsabruf!

OLG Jena, Urteil vom 26.11.2014 - 7 U 862/13

1. Ein Ingenieurvertrag kommt jedenfalls dann nicht durch schlüssiges Verhalten zustande, wenn beide Vertragsparteien auf Schriftlichkeit bedacht waren.

2. Das Verhandlungsverfahren hat den Zweck, den Leistungsinhalt zu finden und kann sich auf beliebig viele Besprechungs- und Verhandlungstermine erstrecken. Erst nach Abschluss des Verhandlungsverfahrens steht der Vertragsinhalt fest. Die Niederschriften beweisen daher keinen Leistungsabruf.

3. Der Auftraggeber ist aufgrund eines Verhandlungsverfahrens nicht verpflichtet, einen Vertrag abzuschließen. Er kann das Vorhaben z.B. wegen Nichtfinanzierbarkeit "auf Eis legen". Daraus kann kein Schadensersatzanspruch aus Verhandlungsverschulden hergeleitet werden.

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ÖPNVÖPNV
Bestimmtes Formblatt gefordert: Eigenes Formblatt führt zum Ausschluss!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.09.2016 - 1 VK LSA 12/16

1. Selbst geringfügige Abweichungen von den Vorgaben der Vergabestelle genügen für einen Angebotsausschluss. Ein Bieter muss grundsätzlich davon ausgehen, dass ein Auftraggeber die Leistung genauso erhalten möchte, wie er sie in den Vertragsunterlagen festgelegt hat.*)

2. Die Vergabeunterlagen werden unzulässig geändert, wenn anstelle des geforderten Formblatts "Tourenblatt je Einzellos" ein eigenes Formblatt eingereicht wird. Dabei ist unerheblich, ob zwischen den tatsächlich verwendeten und den zwingend zu verwendenden Formblättern inhaltliche Unterschiede bestehen.

3. Ein Auftraggeber verhält sich widersprüchlich, wenn er einerseits annimmt, bestimmte Erklärungen von einem Bieter rechtlich nicht nachfordern zu können, andererseits aber genau diese Unterlagen bei anderen Bietern nachfordert.

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IBRRS 2016, 2768
VergabeVergabe
Keine Referenzen angegeben: Bieter verfügt nicht über notwendige Fachkenntnisse!

VK Nordbayern, Beschluss vom 13.09.2016 - 21.VK-3194-15/16

1. Üblicherweise werden Referenzen für die Eignungsprüfung herangezogen. Diese müssen sich nicht auf identische, aber vergleichbare Leistungen beziehen. Werden für die geforderten ausgeschriebenen Leistungen keine Referenzen angegeben, kann daraus geschlossen werden, dass der Bieter nicht über die notwendigen Kenntnisse zur Ausführung dieser Leistung verfügt.

2. Die Präqualifikation in der VOB soll das Basisgeschehen am Bau abdecken. Spezielle Bauleistungen (hier: Aluminium-Pfosten-Riegel-Fassadenkonstruktion) sind nicht grundsätzlich durch den Leistungsbereich Metallbauarbeiten abgedeckt. *)

3. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB a.F. ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Eine Präklusion tritt nur ein, wenn die Bieter in der Bekanntmachung über die Antragsfrist belehrt wurden. *)

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IBRRS 2016, 2753
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vereinheitlichung der Technik angestrebt: Produktspezifische Ausschreibung zulässig?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.05.2016 - 1 VK 18/16

1. Es liegt ein Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung vor, wenn der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen gegen den Grundsatz der Produktneutralität verstößt, ohne nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe dafür anzugeben. Die Bestimmung scheint dann willkürlich getroffen und diskriminiert andere Wirtschaftsteilnehmer.

2. Eine angestrebte Vereinheitlichung der Technik hat nicht zwingend zur Folge, dass nur auf die Fabrikate eines Herstellers zurückgegriffen werden muss. Entscheidend ist, dass die Produkte von verschiedenen Firmen zuverlässig miteinander kommunizieren können. Dass dies ausschließlich bei Verwendung von Produkten der angegebenen Firma der Fall sein soll, ist vom darlegungs- und beweisbelasteten Auftraggeber auszuführen, detailliert zu begründen und in der Vergabeakte zu dokumentierten.

3. Produktvorgaben können zwar gerechtfertigt sein, wenn andernfalls ein unwirtschaftlicher Aufwand in Bezug auf die Ersatzteilhaltung, Mitarbeiterschulung und Wartungsarbeiten erforderlich wird. Dazu hat der Auftraggeber nachzuweisen, dass sich z.B. der Schulungsaufwand durch den Einbau verschiedener Produkte erhöht. Denn auch beim Einbau von neuentwickelten Produkten eines bereits bekannten Herstellers kann Schulungsaufwand entstehen, der im Einzelfall nicht geringer sein muss, als bei Einführung eines neuen Produkts eines anderen Herstellers.

4. Der Auftraggeber hat den Gang und die wesentlichen Entscheidungen des Vergabeverfahrens zeitnah und fortlaufend in den Vergabeakten zu dokumentieren. Dies dient dazu, die Entscheidungen der Vergabestelle transparent und für die Bieter und die Nachprüfungsinstanzen überprüfbar zu machen. Ein Vergabevermerk erst nach Abschluss des Verfahrens und Zuschlagserteilung genügt nicht.




IBRRS 2016, 2767
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Privatschule e.V. ist öffentlicher Auftraggeber!

VK Westfalen, Beschluss vom 21.09.2016 - VK 1-30/16

1. Privatschulen, die als eingetragene Vereine i.S. des BGB gegründet wurden, sind öffentliche Auftraggeber i.S. des § 98 Nr. 2 GWB.*)

2. Die Aufhebung einer öffentlichen Ausschreibung steht in der alleinigen Verantwortung des öffentlichen Auftraggebers. Dieser kann - auch unabhängig von etwaigen Aufhebungsgründen - seine Ausschreibung aufheben oder auch teilaufheben oder zurückversetzen.*)

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IBRRS 2016, 2766
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Berechnungsmethode nicht offen gelegt: Wertung muss wiederholt werden!

VK Westfalen, Beschluss vom 16.08.2016 - VK 1-29/16

1. Die Vorgaben für die "Bewertung" der Angebote muss ein Auftraggeber offenlegen. Er kann seine Bewertungsmethode nicht nach Erhalt der Angebote einfach ändern.*)

2. Die Eignung der Bieter kann erneut geprüft werden, wenn der zu Grunde gelegte Sachverhalt unvollständig war und nicht ausreichend aufgeklärt wurde. Die erneute Beurteilungsentscheidung kann von der Vergabekammer sogleich im Nachprüfungsverfahren überprüft werden.*)




IBRRS 2016, 2754
VergabeVergabe
Welche Vergaberechtsverstöße muss ein Bieter erkennen?

VK Brandenburg, Beschluss vom 17.11.2015 - VK 20/15

1. Ein Zuschlagskriterium der Wertungsmatrix (hier: Unterkriterium "Baukosten" des Zuschlagskriteriums "Preis/Honorar") kann im Nachprüfungsverfahren nicht mehr beanstandet werden, wenn im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb eine Frist zur Abgabe des Angebots angegeben war und innerhalb dieser Frist keine Rüge des Wertungskriteriums erfolgte.

2. Durch die Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Vergabeverstöße sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu rügen. Andernfalls ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.

3. Zweck der Rügeobliegenheit ist es, etwaige Vergaberechtsfehler im frühestmöglichen Stadium zu korrigieren und zu verhindern, dass am Vergabeverfahren beteiligte Bieter erkannte oder erkennbare Verstöße gegen das Vergaberecht sammeln und so lange mit einer Beanstandung warten, bis klar sei, dass ihre Spekulation, den Zuschlag zu erhalten, nicht aufgegangen ist.

4. Erkennbar ist ein Verstoß, der sich bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt erschließt. Es ist dabei nicht auf einen Vergaberechtsexperten, sondern auf den fachkundigen Bieter mit den üblichen Kenntnissen aus dem durch die spezielle Ausschreibung angesprochenen Bieterkreis abzustellen.

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IBRRS 2016, 2794
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine Sozialbeiträge entrichtet: Ausschlusspflicht zulässig

EuGH, Urteil vom 10.11.2016 - Rs. C-199/15

Art. 45 Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen nicht entgegensteht, die den öffentlichen Auftraggeber verpflichtet, einen Verstoß bei der Entrichtung von Sozialbeiträgen, der in einer Bescheinigung festgestellt wird, die vom öffentlichen Auftraggeber von Amts wegen angefordert und von den Sozialversicherungsträgern ausgestellt wird, als Ausschlussgrund anzusehen, wenn dieser Verstoß zum Zeitpunkt der Teilnahme an einer Ausschreibung vorlag, und zwar selbst dann, wenn er zum Zeitpunkt der Vergabe oder der Überprüfung von Amts wegen durch den öffentlichen Auftraggeber nicht mehr vorhanden war.*)




IBRRS 2016, 2787
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann hat ein Kriterium diskriminiernde Wirkung?

VK Nordbayern, Beschluss vom 27.09.2016 - 21.VK-3194-34/16

1. Die Abgabe eines Angebots ist nicht zwingende Voraussetzung für die Bejahung des Interesses am Auftrag, insbesondere, wenn die ASt vorträgt, gerade durch vergaberechtlich unzulässige Eignungsanforderungen an der Teilnahme am Wettbewerb gehindert worden zu sein. Die Ausarbeitung und Abgabe eines Angebots, von dem von vornherein bekannt ist, dass es anhand der von der VSt aufgestellten Kriterien ausgeschlossen werden würde, kann von der ASt nicht verlangt werden.*)

2. Die in § 97 GWB niedergelegten vergaberechtlichen Grundsätze geben der Vergabestelle einen Rahmen vor, in dem sie sich hinsichtlich der Anforderung von Eignungsnachweisen und dem Aufstellen von Ausschlusskriterien bewegen darf. Dabei steht es einem öffentlichen Auftraggeber grundsätzlich frei, die von ihm für erforderlich gehaltenen Eignungsvorgaben selbst zu definieren und die von den Bietern zu erfüllenden Anforderungen festzulegen.*)

3. Für die Frage, ob ein Kriterium diskriminierende Wirkung aufweist, kommt es nicht darauf an, ob die Antragstellerin tatsächlich als einzige Teilnehmerin des Vergabeverfahrens von diesem Kriterium betroffen ist. Vielmehr ist danach zu fragen, ob das Kriterium so ausgestaltet wurde, dass bereits die Möglichkeit einer Betroffenheit von Anfang an nur für die ASt gegeben war.*)

4. Ein Auftraggeber ist hinsichtlich der Aufstellung von Kriterien zur Eignung bzw. Nichteignung nicht völlig frei, sondern die aufgestellten Erfordernisse müssen durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt sein sowie die allgemeinen vergaberechtlichen Anforderungen berücksichtigen.*)




VPRRS 2016, 0418
GesundheitGesundheit
Abschluss Rabattvereinbarung über Arzneimittel mit Wirkstoff Pregabalin

VK Bund, Beschluss vom 08.04.2016 - VK 1-104/15

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 2752
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vorwurf nicht nachweisbar: Kein Eignungsausschluss!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.04.2016 - 1 VK 3/16

1. Die Eignungsprüfung dient dazu, die Bieter zu ermitteln, die zur Erbringung der konkret nachgefragten Leistung nach Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit generell in Betracht kommen und die unzureichend qualifizierten Unternehmen auszusortieren.

2. Neben den in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweisen, anhand derer der Auftraggeber die entsprechende Prüfung durchführen will, dürfen auch eigene Erfahrungen mit den Bietern aus der Vergangenheit in die Prognoseentscheidung einbezogen werden.

3. Ein Bieter kann nicht aufgrund des Hinweises "Ein Bewohner hat den Wachdienst beschuldigt, dass er für diesen Schulden eintreiben sollte." als ungeeignet ausgeschlossen werden, wenn sich diese Aussage nicht beweisen ließ.

4. Zwar hat der Auftraggeber einen Beurteilungsspielraum, der nur eingeschränkt überprüfbar ist. Dieser ist jedoch überschritten, wenn ein unzutreffender, nicht hinreichend ermittelter oder überprüfter Sachverhalt zugrunde gelegt wird oder sachwidrige Erwägungen einbezogen werden.

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IBRRS 2016, 2739
VergabeVergabe
Wann darf produktspezifisch ausgeschrieben werden?

VK Sachsen, Beschluss vom 30.08.2016 - 1/SVK/016-16

1. Ein öffentlicher Auftraggeber ist nicht gehalten, sich durch eine Markterkundung einen Überblick über die vorhandenen technischen Lösungen zur Befriedigung seines Beschaffungsbedarfs zu verschaffen, um so die Voraussetzungen für eine produktneutrale Ausschreibung herzustellen. Ob eine andere (technische) Lösung möglich ist, muss daher nicht notwendigerweise vom Auftraggeber untersucht werden, denn eine Pflicht zur Markterkundung würde zu einer unangemessenen Verrechtlichung der Beschaffungsentscheidung führen.*)

2. Eine produktspezifische Ausschreibung kann dann sachlich gerechtfertigt sein, wenn bspw. die Ersetzung vorhandener Produkte kostenintensiver wäre, langjähriges Know-How von Mitarbeiter verloren ginge, der aufzubringende Zeit- und Kostenaufwand deutlich größer wäre, ernsthafte Kompatibilitätsprobleme zu befürchten wären oder ein erhebliches Risikopotential für Fehlfunktionen bestünde. Ebenso darf ein Auftraggeber zur Wahrung der Zuverlässigkeit von Forschungsergebnissen und Funktionsfähigkeit seiner Arbeitsabläufe, die der Fortführung von jahrelangen Forschungsreihen dienen auf "Nummer sicher" gehen und eine Vergabe so gestalten, dass die mit der Beschaffung verbundenen Risiken möglichst überschaubar gehalten werden.*)

3. Bei der Untersuchung, ob von einem öffentlichen Auftraggeber für eine produktspezifische Festlegung des Beschaffungsbedarfes hinreichende, objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind, kann zu seinen Gunsten berücksichtigt werden, dass dieser in einem knappen Zeitrahmen mit begrenzten Ressourcen über eine hohe Anzahl von Einzelprodukten mit hohen Einzelstückzahlen zu entscheiden hatte.*)

4. Eine einzige, pauschale Begründung in der Leistungsbeschreibung ist nicht ausreichend, um die Produktspezifizierung für 313 unterschiedliche Produkte zu rechtfertigen. Es kann auch keinen begründungsfreien, pauschalen, prozentualen Toleranzbereich einer im Übrigen gerechtfertigten produktspezifischen Gesamtvergabe geben. Dies würde in die Zukunft gedacht Missbrauchsfälle produzieren und außer Acht lassen, dass eine den Wettbewerb begrenzende Festlegung des Auftraggebers nur in Ausnahmefällen erfolgen darf.*)

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IBRRS 2016, 2738
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Angebot vollständig: Nachforderung weiterer Nachweise unzulässig!

VK Sachsen, Beschluss vom 23.08.2016 - 1/SVK/015-16

Ist das Angebot eines Bieters vollständig, ist ein öffentlicher Auftraggeber weder berechtigt noch verpflichtet nach § 16 EG Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 VOB/A 2012 andere Nachweise resp. Referenzen zu fordern. Allenfalls besteht die Möglichkeit, die im Angebot benannten Referenzen weiter nach § 15 EG Abs. 1 Nr. 1 VOB/A 2012 aufzuklären. Denn die Bieter dürfen durch Aufklärungsmaßnahmen keinesfalls in die Lage versetzt werden, ihr Angebot nachträglich zu modifizieren und zu verbessern.*)




IBRRS 2016, 2747
VergabeVergabe
"Plausibilität der Kalkulation" ist kein Eignungsnachweis!

VK Westfalen, Beschluss vom 08.09.2016 - VK 1-27/16

1. Die "Plausibilität der Kalkulation" ist kein unternehmensbezogener Eignungsnachweis, sondern dies stellt eine leistungsbezogene Anforderung dar. Eignungs- und Zuschlagskriterien dürfen nicht miteinander vermengt werden. *)

2. Bestehen hinsichtlich der Kalkulation eines Bieters Unklarheiten und soll der Bieter aufgrund dessen ausgeschlossen werden, muss der Auftraggeber dieses Angebot zunächst aufklären. *)

3. Bei der Fortsetzungsfeststellungsklage kommt es nicht darauf an, ob Verschulden vorliegt. Entscheidend ist lediglich das Vorliegen eines erledigenden Ereignisses.*)

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IBRRS 2016, 2746
VergabeVergabe
Kontaktdaten der Referenzgeber sind nachzufordern!

VK Brandenburg, Beschluss vom 07.01.2016 - VK 24/15

1. Eine fehlende Angabe von Kontaktdaten "Telefon oder E-Mail" der Referenzgeber rechtfertigen keinen sofortigen Ausschluss des Angebotes. Dies gilt selbst dann, wenn der Auftraggeber die Angaben zu den Referenzen mittels des Vordrucks "Eigenerklärung zur Eignung" als Mindestanforderungen zur Angebotsabgabe gefordert hat.

2. Geforderte, aber nicht angegebene Kontaktdaten sind fehlende Erklärungen, also keine inhaltlichen, sondern formale Mängel des Angebots.

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die fehlenden Angaben nachzufordern. Das Angebot darf erst ausgeschlossen werden, wenn der Bieter dem Nachforderungsverlangen nicht oder nicht rechtzeitig nachgekommen ist.

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IBRRS 2016, 2717
VergabeVergabe
Wie wird ermittelt, ob der Preis angemessen ist?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.03.2016 - 3 VK LSA 01/16

1. Auf Angebote mit unangemessen hohen oder niedrigen Preisen darf ein Zuschlag nicht erteilt werden. Der Auftraggeber darf Einsicht nehmen in die Preisermittlungen der Bieter, um zu prüfen, ob der angebotene Preis angemessen ist.

2. Um ermitteln und beurteilen zu können, ob Preise angemessen sind, können als Maßstab Angebote anderer Anbieter, Daten aus anderen Ausschreibungen, sowie für vergleichbare Leistungen vom Auftraggeber gezahlte oder ihm angebotene Preise ebenso dienen, wie Kostenschätzungen und Kalkulationen beratender Ingenieurbüros.

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IBRRS 2016, 1504
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zuschlags- und Unterkriterien, deren Gewichtung und der Bewertungsmaßstab sind offenzulegen!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.05.2016 - 1 VK 21/16

1. Zuschlags- und Unterkriterien, deren Gewichtung sowie der Bewertungsmaßstab sind den Bietern vollständig offenzulegen.

2. Durch Bekanntgabe der für die Angebotswertung vorgesehenen Bewertungsregeln zur konkreten Anwendung der Zuschlags- und Unterkriterien müssen die Bieter deren Tragweite erkennen können.

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DienstleistungenDienstleistungen
Kann die Verpflegung einer Bildungseinrichtung freihändig vergeben werden?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.06.2016 - 3 VK LSA 17/16

1. Eine als "Verhandlungsverfahren" bezeichnete freihändige Vergabe zur Verpachtung einer Kantine für ein Jahr wegen unvorhergesehener Kündigung des Pächters ist zulässig, wenn sich diese Umstände aus dem Protokoll zum Bietergespräch eindeutig ergeben.

2. Die Antragstellerin ist verpflichtet, die Verpflegung von Studenten, Fortbildungsteilnehmer und Auszubildenden aus Fürsorgegründen sicherzustellen. Auf Grund der abgeschiedenen Ortslage ist dies ein dringender Grund für eine freihändige Vergabe, der umfassend dokumentiert wurde. Dringlichkeit besteht nicht nur in Katastrophenfällen.

3. Die Antragstellerin konnte nicht vorhersehen, dass der Pächter so kurzfristig kündigt. Führen dringende Gründe dazu, dass vorgeschriebene Fristen nicht eingehalten werden können, ist dies nicht automatisch dem Auftraggeber zuzurechnen.

4. Darüber hinaus berücksichtigt die Antragstellerin den Wettbewerbsgrundsatz, indem die freihändige Vergabe nur für ein Jahr erfolgt und anschließend neu ausgeschrieben werden soll.

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