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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10755 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2016

IBRRS 2016, 2469
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zuschlagskriterien nach Benotungssystem sind nachvollziehbar zu dokumentieren!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.01.2016 - 3 VK LSA 74/15

1. Die Wichtung der einzelnen Zuschlagskriterien nach dem Benotungssystem ist nicht nachvollziehbar dokumentiert, auch wenn man dem Auftraggeber einen Beurteilungsspielraum zuspricht. Die Zusammensetzung und inhaltliche Gestaltung der Zuschlagskriterien ist aus der Leistungsbeschreibung nicht erkennbar. Die verbale Beschreibung der Wertung der Angebote kann nicht in einen Kontext zu der Benotung gesetzt werden, da aus der Vergabedokumentation nicht erkennbar wird, welche Kriterien für welche Benotung erforderlich sind.*)

2. Gemäß § 3 Abs. 5 a VOL/A 2009 ist eine Freihändige Vergabe zulässig, wenn nach Aufhebung einer Öffentlichen oder Beschränkten Ausschreibung eine Wiederholung kein wirtschaftliches Ergebnis verspricht. Der Auftraggeber muss damit prognostizieren, ob die erneute Ausschreibung ein wirtschaftliches Ergebnis erwarten lässt.*)




IBRRS 2016, 2445
VergabeVergabe
Widersprüchliche Vergabeunterlagen führen nicht zum Ausschluss!

VK Thüringen, Beschluss vom 12.09.2016 - 250-4002-6681/2016-N-015-SOK

1. Ein unterschriebenes Gesamt-Angebotsschreiben, das alle Angebotsbestandteile abgedeckt, ist rechtsverbindlich, auch wenn Unterschriften auf einzelnen Angebotsschreiben fehlen.

2. In den Vergabeunterlagen enthaltene Widersprüche hinsichtlich besonderer Vertragsbedingungen führen dazu, dass die Bieter wegen fehlender Erklärungen nicht ausgeschlossen werden können.

3. Grundsätzlich ist zu empfehlen, nur ein einziges, alle Baubestandteile abdeckendes Angebotsschreiben zu verwenden.

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IBRRS 2016, 2432
VergabeVergabe
Messebesuch ist geeignetes Mittel zur Informationsbeschaffung!

VK Bund, Beschluss vom 08.08.2016 - VK 2-39/16

1. Ein Messebesuch ist ein probates Mittel zur Informationsbeschaffung für die Vorbereitung eines Vergabeverfahrens.

2. Ein Messebesuch verpflichtet den Auftraggeber nicht dazu, mit allen anwesenden Unternehmen zu sprechen.

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IBRRS 2016, 2434
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wie sind Mindestanforderungen zu überprüfen?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.09.2016 - 11 Verg 6/16

1. Die Überprüfung von Mindestanforderungen i.S.v. § 21 Abs. 2 Satz 2 VSVgV beschränkt sich darauf, ob die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit eingehalten wurden. Dies ist der Fall, wenn die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber tatsächlich vorhandene und nachvollziehbare Gründe auftragsbezogener Art angegeben wurden und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert.*)

2. Hält sich die Mindestanforderung an diese Anforderung, kommt es nicht darauf an, ob auf dem Markt neuere, zukunftsfähigere, sichere oder üblichere Lösungen für die zu beschaffende Leistung vorhanden sind.*)

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IBRRS 2016, 2419
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Gebot der Losaufteilung schützt nicht nur kleine Unternehmen!

VK Nordbayern, Beschluss vom 06.09.2016 - 21.VK-3194-16/16

1. Aus der Regelung des § 97 Abs. 5 GWB in der Fassung seit 2009 und dem identischen § 2 EG Abs. 2 VOL/A 2009, der nicht nur einen allgemeinen Programmsatz, sondern ein konkretes Gebot an den öffentlichen Auftraggeber mit einem korrespondieren, subjektiven Bieterrecht auf Beachtung der Losvergabe enthält, folgt, dass dieses Recht auch größeren Unternehmen zusteht und damit die bieterschützende Funktion einer korrekten Losaufteilung jedem Unternehmen zu Gute kommt.*)

2. Ein eigenes Angebot ist in der Regel notwendig, um das Interesse am Auftrag nachzuweisen. Allerdings sind wegen des verfassungsrechtlichen Gebots, den Bietern effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, an diese Zulässigkeitsvoraussetzung keine allzu hohen Anforderungen zu stellen. Daher ist die Teilnahme am Wettbewerb nicht zwingende Voraussetzung für die Bejahung des Interesses am Auftrag, insbesondere, wenn die ASt vorträgt, durch einen Vergabefehler an der Teilnahme am Wettbewerb gehindert worden zu sein. Dies ist der Fall, wenn sie geltend macht, der Auftrag hätte korrekterweise in kleinere Lose aufgeteilt werden müssen, um überhaupt eine Chance zur Angebotsabgabe zu haben. In solchen Fällen wird das Interesse am Auftrag ausreichend durch eine Rüge gem. § 107 Abs. 3 GWB a.F. und die nachfolgende Stellung des Nachprüfungsantrags dokumentiert.*)

3. Trotz der Regelung in § 97 Abs. 3 GWB a.F. ist anhand des vom Auftraggeber definierten Bedarfs zu prüfen, ob eine Ausschreibung in Fachlosen erforderlich ist oder nicht. § 97 Abs. 3 GWB a.F. schreibt zwar den Grundsatz der losweisen Vergabe fest, im Einzelfall wird aber vom Auftraggeber keine Trennung des Auftrags in Einzelteile oder eine unwirtschaftliche Zersplitterung des Auftrages verlangt. Der Auftraggeber hat zwar den Grundsatz des Mittelstandes zu beachten, aber nur "vornehmlich", d.h. nicht um jeden Preis, denn als öffentlicher Auftraggeber unterliegt er ebenso den Grundsätzen der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung.*)

4. Im Hinblick auf das Absehen von einer Fachlosbildung hat sich der Auftraggeber in besonderer Weise mit dem grundsätzlichen Gebot einer Fachlosbildung und den dagegen sprechenden Gründen auseinanderzusetzen. Diese Entscheidung kann von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur beschränkt überprüft werden. Sie ist nur darauf zu überprüfen, ob sie auf vollständiger und zutreffender Sachverhaltsermittlung und nicht auf einer Ermessensfehlbetätigung, namentlich auf Willkür, beruht.*)




IBRRS 2016, 3715
VergabeVergabe
Der Preis darf weder unter- noch überbewertet werden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.2016 - Verg 14/16

1. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Ziel des Wirtschaftlichkeitsgebots ist, das wirtschaftlich günstigste Angebot zu finden, damit der Auftraggeber die ihm zur Verfügung stehenden Mittel so sparsam und effektiv wie möglich verwenden und den Bieter auswählen kann, der die Gewähr für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags bietet.

2. Beim Zuschlagskriterium des wirtschaftlichsten Angebots ist dem öffentlichen Auftraggeber hinsichtlich der Unterkriterien und ihrer Bewertung aufgrund seines diesbezüglichen Bestimmungsrechts ein Festlegungsspielraum zuzuerkennen.

3. Bestimmungen des Auftraggebers müssen bei diesem Kriterium anderen Wirtschaftlichkeitsmerkmalen neben dem Preis allerdings einen angemessenen Raum zur Bewertung einräumen.

3. Der Preis darf weder unter- noch überbewertet werden. Eine Festlegung und Gewichtung von Zuschlagskriterien, bei denen Wirtschaftlichkeitskriterien neben dem Angebotspreis nur eine marginale Rolle spielen oder der Preis eine übermäßige Bedeutung einnimmt, kann demnach gegen das Wirtschaftlichkeitsprinzip verstoßen.

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IBRRS 2016, 2427
VergabeVergabe
Kein Nachprüfungsverfahren nach Zuschlagserteilung!?

VK Bund, Beschluss vom 30.08.2016 - VK 2-83/16

1. Der wirksam erteilte Zuschlag steht der Statthaftigkeit eines erst nach Zuschlagserteilung eingereichten Nachprüfungsantrags entgegen.

2. Zwar kann binnen der Fristen des § 101 b Abs. 2 GWB a.F. beantragt werden, die Unwirksamkeit des erteilten Zuschlags festzustellen. Allerdings eröffnet die Vorschrift nicht die Möglichkeit, jeden erteilten Zuschlag im Nachhinein vor der Vergabekammer anzugreifen.

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IBRRS 2016, 2365
VergabeVergabe
Zwischenentscheidung kann für sofort vollziehbar erklärt werden!

VK Lüneburg, Beschluss vom 06.09.2016 - VgK-39/2016

Die Vergabekammer kann bei Zwischenentscheidungen die sofortige Vollziehbarkeit anordnen.*)

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IBRRS 2016, 2414
VergabeVergabe
Keine Rüge "ins Blaue hinein"!

VK Hessen, Beschluss vom 22.03.2016 - 69d-VK-6/2016

1. Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn der Antragsteller schlüssig darlegt, dass und welche vergaberechtliche Vorschrift verletzt worden sein soll und dass er ohne diese Rechtsverletzung eine Chance auf Zuschlagserteilung hätte. Aufgrund dessen kann ein Bieter nicht mit pauschalen und unsubstanziierten Behauptungen Nachprüfungsanträge in der Erwartung stellen, die Amtsermittlung werde schon zum Nachweis eines Vergaberechtsverstoßes führen.

2. Gebühren und Auslagen der Vergabekammer können bei Rücknahme oder anderweitiger Erledigung des Nachprüfungsverfahrens auch einem anderen Beteiligten als dem Antragsteller auferlegt werden, wenn dies der Billigkeit entspricht.

3. Die Billigkeitsentscheidung über die Kostentragungslast erfolgt in entsprechender Anwendung des § 91a ZPO. Dabei wird die Erfolgsaussicht des Hauptbegehrens summarisch geprüft, wobei der voraussichtliche Verfahrensausgang sowie der Umstand, wer das Nachprüfungsverfahren veranlasst hat, zugrunde zu legen sind.

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IBRRS 2016, 2390
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Können auch erst auf Verlangen vorzulegende Nachweise nachgefordert werden?

VK Bund, Beschluss vom 25.08.2016 - VK 2-71/16

1. Die Vorschrift des § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2012, wonach der Auftraggeber fehlende Erklärungen oder Nachweise nachfordert, findet grundsätzlich keine Anwendung auf solche Unterlagen, die erst auf gesondertes Verlangen hin vorzulegen sind.

2. Der Auftraggeber kann in den Vergabeunterlagen festlegen, dass die Nachforderungsmöglichkeit entsprechend § 16 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2012 auch auf die erst auf Verlangen vorzulegenden Nachweise Anwendung findet.

3. Eine Verpflichtung des (Haupt-)Auftragnehmers oder seines Nachunternehmers, vorsorglich ausreichend Personal vorzuhalten, das bei Nichterhalt des Auftrags möglicherweise nicht anderweitig eingesetzt werden kann, stellt ein (unzulässiges) "ungewöhnliches Wagnis" dar.

4. Die Bieter haben ihre Preise bei den einzelnen Positionen wahrheitsgemäß anzugeben. Andernfalls fehlt es an einer geforderten Preisangabe und das Angebot ist zwingend auszuschließen.




DienstleistungenDienstleistungen
Auch nicht prioritäre Dienstleistungen unterliegen dem Vergaberecht!

VK Nordbayern, Beschluss vom 23.08.2016 - 21.VK-3194-28/16

1. Selbst bei Vorliegen einer nicht prioritären Dienstleistung nach Anhang I Teil B VOL/A 2009 führt die daraus folgende nur teilweise Anwendbarkeit der Vorschriften aus Abschnitt 2 der VOL/A 2009 nicht dazu, dass die Vergabe der betreffenden Dienstleistung dem Rechtsschutzsystem der §§ 102 ff. GWB (a. F.) entzogen werden soll. Nach nationaler Gesetzeslage unterliegen auch nicht prioritäre Dienstleistungen einer Nachprüfung durch die Vergabenachprüfungsinstanzen. Es kommt insoweit allein darauf an, dass der Schwellenwert mindestens erreicht ist.*)

2. Fehlende Nachweise führen dann zum Ausschluss eines Angebots, wenn sie klar verlangt, zumutbar gefordert und nicht unbedeutend waren. Wie die Vergabeunterlagen in ihrer Gesamtheit zu verstehen sind, ist durch Auslegung zu erforschen. Dabei ist auf den objektiven Empfängerhorizont eines potenziellen Bieters abzustellen. Hierfür ist eine Gesamtbetrachtung der dem Bieter vorliegenden Vergabeunterlagen vorzunehmen.*)

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IBRRS 2016, 2383
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vorgaben zur Energieeffizienz sind nicht bieterschützend!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.11.2015 - VK 1-16/15

1. Bei den in § 4 Abs. 4 bis 6 b VgV a.F. normierten Vorgaben zur Energieeffizienz handelt es sich nicht um bieterschützende Vorschriften. Sie dienen nicht dem Schutz des Wettbewerbs und der Wettbewerbschancen der Bieter, sondern allgemeinen umweltpolitischen Zielen.*)

2. Die Rechtmäßigkeit einer Aufhebung infolge unwirtschaftlichen Ergebnisses (§ 20 EG Abs. 1 c VOL/A 2009) ist an drei Voraussetzungen gebunden: Erstens muss die der Aufhebung zugrunde liegende Kostenschätzung ordnungsgemäß erstellt worden sein; zweitens muss der Preisabstand aller Angebote zur Kostenschätzung die Aufgreifschwelle überschreiten und drittens muss die vorab erstellte Kostenschätzung im Nachgang zu den abgegebenen überhöhten Angebotspreisen unter Berücksichtigung aktueller Preisveränderungen kritisch auf ihre Tragfähigkeit hin überprüft worden sein.*)

3. Anknüpfungspunkt für die Ermittlung des Marktpreises muss eine gesicherte Tatsachengrundlage sein, die auf den Ergebnissen vorangegangener Ausschreibungen, aktuellen Preisen vergleichbarer Ausschreibungen oder Expertisen von Marktkennern basieren kann.*)

4. Bei der Aufhebung aus wirtschaftlichen Gründen steht der Vorwurf im Raum, dass sowohl der Mindestbietende als auch alle anderen Bieter nicht marktgerechte Angebotspreise unterbreitet haben. Die Aufhebungsentscheidung kann nur dann ermessensfehlerfrei erfolgen, wenn dem erstplatzierten Bieter vor Aufhebung Gelegenheit zur Aufklärung gegeben wurde.*)

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IBRRS 2016, 2375
VergabeVergabe
Abwendung nachteiliger Auslagenerstattung ist berechtigtes Interesse für Feststellungsantrag!

VK Westfalen, Beschluss vom 29.02.2016 - VK 1-5/16

1. Das Verfahren ist nach übereinstimmender Erledigungserklärung eingestellt worden.*)

2. Die Antragstellerin hat einen Antrag auf Feststellung einer Rechtsverletzung i.S.v § 114 Abs. 2, § 97 Abs. 7 GWB a.F. gestellt.*)

3. Die Abwendung einer nachteiligen Auslagenerstattung ist ein berechtigtes Interesse wirtschaftlicher Art, das im Rahmen eines Feststellungsantrags als ausreichend angesehen wird.*)

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IBRRS 2016, 2372
VergabeVergabe
Änderungen nach Ablauf der Angebotsfrist sind unzulässig!

VK Hessen, Beschluss vom 13.01.2016 - 69d-VK-45/2015

1. Rügen gegen Vergabeverstöße sind noch als unverzüglich i.S.v. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB a.F. anzusehen, wenn sie bei anwaltlicher Vertretung des Antragstellers innerhalb von fünf bis sechs Werktagen erhoben worden sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass an Sonn- und Feiertagen im üblichen Geschäftsleben keine Bürotätigkeit stattfindet.*)

2. Eine Änderung an den Vergabeunterlagen i.S.v. § 13 EG Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 VOB/A 2012 ist auch dann gegeben, wenn der Bieter nach Ablauf der Angebotsfrist sein Angebot dahin ändert, dass die geforderten Leistungen nicht mehr durch einen Nachunternehmer, sondern nun im eigenen Betrieb ausgeführt werden sollen.*)

3. Ein Aufklärungsgespräch i.S.v. § 15 EG VOB/A 2012 darf nur dazu dienen, im Wege der Informationseinholung durch den Auftraggeber einen feststehenden Sachverhalt aufzuklären, ohne diesen zu verändern.*)

4. Die Nachverlangungspflicht gemäß § 16 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2012 gilt nur für Erklärungen und Nachweise, die innerhalb der Angebotsfrist bzw. gleichzeitig mit dem Angebot vorzulegen waren. Auf Unterlagen, die Bieter von vornherein erst auf Verlangen vorzulegen haben, ist diese Vorschrift nicht anwendbar.*)

5. Der Auftraggeber darf gemäß § 16 EG Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 VOB/A 2012 einem Bieter nicht eine nochmalige Nachfrist einräumen.*)

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VPRRS 2016, 0341
ÖPNVÖPNV
Wertungskriterium nicht qualitativer Art von 1%-Gewicht ist ungeeignet

VK Westfalen, Beschluss vom 25.02.2015 - VK 23/14

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 2352
VergabeVergabe
Referenz zu (nur) einem Leistungsbereich vorlegt: Bieter für anderen Leistungsbereich (un-)geeignet?

OLG Schleswig, Beschluss vom 28.06.2016 - 54 Verg 2/16

1. Wird eine Mehr-Länder-Vergabestelle "im Auftrag" eines öffentlichen Auftraggebers aus einem bestimmten Bundesland tätig, ist für einen Nachprüfungsantrag die für jenes Bundesland zuständige Vergabekammer örtlich zuständig.*)

2. Der Benennung der "zuständigen Stelle" für Nachprüfungsverfahren in der EU-Vergabebekanntmachung kommt keine rechtlich bindende Wirkung zu.*)

3. Die Vergabekammer hat den Nachprüfungsantrag im Falle örtlicher Unzuständigkeit von Amts wegen an die örtlich zuständige Vergabekammer zu verweisen. Sie ist daran auch dann nicht gehindert, wenn sich die Beteiligten rügelos auf die Verhandlung vor der örtlich unzuständigen Kammer eingelassen haben. Die Verweisung an die örtlich zuständige Vergabekammer ist für diese bindend.*)

4. Im Beschwerdeverfahren bleibt die örtliche Unzuständigkeit der Vergabekammer ohne Folgen, es sei denn, der Zuständigkeitsmangel ist rechtlich unhaltbar. Dann kann der Vergabesenat die Sache an die Vergabekammer zurückverweisen oder entsprechend § 281 ZPO eine Verweisung der sofortigen Beschwerde an den (örtlich) zuständigen Vergabesenat beschließen.*)

5. In einem Teilnahmewettbewerb sind zunächst die Mindestanforderungen an die Eignung und sodann die Auswahlkriterien zu prüfen. Die in der EU-Vergabebekanntmachung angegebenen Eignungsanforderungen dürfen durch die Teilnahmeunterlage nicht nachträglich verschärft werden. Der Ausschluss einer Bewerbung wegen verfehlter (Mindest-) Anforderungen setzt voraus, dass diese zuvor eindeutig und präzise benannt werden.*)

6. Werden "vergleichbare" Referenzen gefordert, sind an deren "erfolgreichen" Abschluss die gleichen Anforderungen zu stellen, wie sie für den zu vergebenden Auftrag gelten sollen. Umfasst dieser die Lieferung und "Pflege" von IT-Leistungen, dürfen die Referenzen mangels gegenteiliger Angabe in den Vergabeunterlagen auch die Pflege (mit) umfassen. Die Vergabestelle ist ansonsten nicht befugt, der Referenzanforderung nachträglich ein - für die Auftragsbewerber nicht voraussehbares - Verständnis zu unterlegen.*)

7. Die inhaltliche Vergleichbarkeit von Referenzprojekten erfordert die Prüfung, ob eine Referenzleistung der ausgeschriebenen Leistung so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglicht.*)

8. Ob die (technische) Leistungsfähigkeit für eine Softwareentwicklung im Bereich der Sozialverwaltung gegeben ist, ist nicht allein aus einem Gesetzesvergleich der relevanten Sozialleistungsgesetze abzuleiten. Im Hinblick auf bestehende Gemeinsamkeiten kann einem Bewerber, der eine Referenz (nur) zu einem Sozialleistungsbereich vorlegt, nicht von vornherein die Verfehlung der Mindestanforderungen an die Leistungsfähigkeit für IT-Leistungen für einen anderen Sozialleistungsbereich angelastet werden.*)

9. Auch im Bereich der Auswahlkriterien sind "vergleichbare" Referenzprojekte nur Teil einer Prognosegrundlage für die (spätere) Phase der Leistungserbringung, um festzustellen, ob im Hinblick auf durchgeführte Aufträge die Leistungsfähigkeit auch im Hinblick auf den zu vergebenden Auftrag erwartet werden kann; es geht- mit einem Wort - um die Prognose, ob aufgrund bisheriger Tätigkeiten die Erwartung begründet ist, dass der betroffene Auftragsbewerber "so etwas kann."*)

10. Im Beschwerdeverfahren kann die Zulassung zur Angebotsabgabe im Verhandlungsverfahren nur beansprucht werden, wenn die Bewerbung die für die Auswahl erforderliche Mindestpunktzahl (sicher) erreicht. Ist dies nicht festzustellen, kann der Senat nicht "durchentscheiden", sondern muss der Vergabestelle die Möglichkeit belassen, neu über eine Punktevergabe zu entscheiden.*)

11. Von einem Interessenkonflikt auszugehen, wenn Personen Einfluss auf das Vergabeverfahren haben, die ein Interesse finanzieller, wirtschaftlicher oder persönlicher Natur verfolgen oder die zugleich Beziehungen zum öffentlichen Auftraggeber haben. Das ist der Fall, wenn natürliche Personen im Vergabeverfahren sowohl als Beauftragter des Auftraggebers, als auch beratend oder sonst unterstützend für einen Bieter oder Bewerber tätig sind.*)

12. Werden für einen Interessenkonflikt bestimmte Anhaltspunkte dargelegt, trifft die Vergabestelle eine (Dokumentations- und) sekundäre Darlegungslast zu der Frage, welche Personen an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens und an den Bewertungen und Entscheidungen im Vergabeverfahren beteiligt waren/sind und ob darunter Personen sind, die einen Interessenkonflikt auslösen. Ob ein Interessenkonflikt auch vorliegt, wenn "Honorarkräfte" eines Mitbewerbers im Rahmen von Vorträgen oder Schulungen für die Vergabestelle oder den Bedarfsträger tätig werden, bleibt offen.*)

13. Der Streitwert gem. § 50 Abs. 2 GKG wird um einen Abschlag von 20% gemindert, wenn nur um eine Bewerbung für ein Verhandlungsverfahren gestritten wird.*)

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IBRRS 2016, 3485
VergabeVergabe
Teilnahme einer BIEGE: Umsätze sind zu addieren!

OLG Jena, Beschluss vom 24.02.2016 - 2 Verg 1/16

1. Es ist einem öffentlichen Auftraggeber nicht gestattet, im Nachhinein von den von ihm selbst aufgestellten Mindestanforderungen nach unten abzuweichen.

2. Es ist Sinn einer Bietergemeinschaft, durch das Zusammenwirken ihrer Mitglieder an einem Vergabeverfahren teilnehmen zu können, das ein größeres Auftragsvolumen umfasst. Von daher kann der Blick nicht bei der Würdigung der Umsatzzahlen des einzelnen Mitglieds stehenbleiben. Vielmehr sind die Umsatzzahlen der einzelnen Bieter für das jeweilige Geschäftsjahr zu summieren.

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IBRRS 2016, 2364
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Umrechnung von Preisen in Punkte durch Interpolation vergaberechtskonform?

VK Südbayern, Beschluss vom 30.08.2016 - Z3-3-3194-1-28-07/16

1. Die vom Auftraggeber bei einer Angebotswertung nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis gewählte Methode für die Umrechnung des Preises in Wertungspunkte muss die relativen Preisabstände bei der Punkteverteilung angemessen abbilden. Jeder für den Auftraggeber gesparte oder mehr aufgewandte Euro muss sich gleichermaßen auswirken.*)

2. Die vom Auftraggeber gewählte Methode für die Umrechnung des Preises in Wertungspunkte darf keine Veränderung der Zuschlagskriterien oder ihrer Gewichtung bewirken (vgl. EuGH, IBR 2016, 530 = VPR 2016, 195).*)

3. Es bestehen grundsätzliche Bedenken, ob durch eine Umrechnung des Angebotspreises in Wertungspunkte mit den gängigen Interpolationsmethoden eine Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses gem. § 127 Abs. 1 GWB in vergaberechtskonformer Weise erfolgen kann.*)

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GesundheitGesundheit
Modellvorhaben nach § 63 SGB V ist öffentlicher Dienstleistungsauftrag!

VK Sachsen, Beschluss vom 12.05.2016 - 1/SVK/002-16

1. Ein Modellvorhaben nach § 63 SGB V ist nicht als öffentlich-öffentliche Kooperation anzusehen, sondern als entgeltlicher, öffentlicher Dienstleistungsauftrag, der dem Vergaberecht unterliegt.*)

2. Der Ausnahmetatbestand des § 3 Abs. 5 Satz 1 VOL/A 2009 ist eng zu fassen. Die Beweislast für das Vorliegen von Ausnahmetatbeständen obliegt demjenigen, der sich auf das Ausschließlichkeitsrecht beruft. Die bloße Behauptung, mit der fraglichen Leistung habe aus besonderen Gründen nur ein bestimmter Marktteilnehmer beauftragt werden können, kann hierfür nicht genügen.*)

3. Aus § 63 Abs. 6 SGB V ergibt sich kein Ausschließlichkeitsrecht und keine Monopolstellung einer Kassenärztliche Vereinigung i.S.d. § 3 Abs. 5 Satz l VOL/A 2009.*)

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IBRRS 2016, 2319
VergabeVergabe
Kein Preis für optionale Leistungen angeboten: Ausschluss zwingend!

VK Hessen, Beschluss vom 22.02.2016 - 69d-VK-47/2015

1. An das mit der Rüge vorgebrachte Überprüfungsbegehren sind keine hohen Anforderungen zu stellen. Es reicht aus, wenn die Rüge inhaltlich eine konkrete Beanstandung angibt, die den Auftraggeber in die Lage versetzt, den beanstandeten Fehler nach Überprüfung zu erkennen und zu berichtigen.*)

2. Zu den Voraussetzungen des Ausnahmetatbestands von § 16 EG Abs. 1 Nr. 1 c 2. Hs. VOB/A 2012.*)

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IBRRS 2016, 3471
VergabeVergabe
Angebot ungewöhnlich niedrig: Mitbewerber können keine Preisprüfung verlangen!

KG, Beschluss vom 27.05.2016 - Verg 12/15

1. Der Ausschlussgrund eines Missverhältnisses zwischen Preis und Leistung hat grundsätzlich keinen bieterschützenden Charakter.

2. Ein Bieter kann sich ausnahmsweise nur dann auf eine Verletzung von § 16 Abs. 6 VOL/A 2009 berufen, wenn es die Bekämpfung wettbewerbsbeschränkender und unlauterer Verhaltensweisen des Bieters erfordert, das beanstandete Angebot auszuschließen.

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IBRRS 2016, 2351
VergabeVergabe
NZB

EuGH, Urteil vom 09.06.2016 - C-332/14

1. Art. 17 Abs. 5 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage in der durch die Richtlinie 95/7/EG des Rates vom 10. April 1995 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass in dem Fall, in dem ein Gebäude auf der Ausgangsstufe sowohl zur Ausführung bestimmter Umsätze verwendet wird, für die ein Recht auf Vorsteuerabzug besteht, als auch zur Ausführung anderer Umsätze, für die dieses Recht nicht besteht, die Mitgliedstaaten nicht vorschreiben müssen, dass die auf der Eingangsstufe für die Errichtung, Anschaffung, Nutzung, Erhaltung oder Unterhaltung dieses Gebäudes verwendeten Gegenstände und Dienstleistungen zunächst diesen verschiedenen Umsätzen zugeordnet werden, wenn eine solche Zuordnung schwer durchführbar ist, damit danach nur das Recht auf Vorsteuerabzug für diejenigen Gegenstände und Dienstleistungen, die sowohl für bestimmte Umsätze verwendet werden, für die ein Recht auf Vorsteuerabzug besteht, als auch für andere Umsätze, für die dieses Recht nicht besteht, anhand eines Umsatzschlüssels oder, vorausgesetzt, diese Methode gewährleistet eine präzisere Bestimmung des Pro-rata-Satzes des Vorsteuerabzugs, eines Flächenschlüssels bestimmt wird.*)

2. Art. 20 der Sechsten Richtlinie 77/388 in der durch die Richtlinie 95/7 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass er verlangt, dass infolge der während des betreffenden Berichtigungszeitraums erfolgten Festlegung eines für die Berechnung der Vorsteuerabzüge verwendeten Aufteilungsschlüssels, der von der in dieser Richtlinie vorgesehenen Methode zur Bestimmung des Rechts auf Vorsteuerabzug abweicht, eine Berichtigung der Vorsteuerabzüge für Gegenstände oder Dienstleistungen, die unter Art. 17 Abs. 5 dieser Richtlinie fallen, vorgenommen wird.*)

3. Die allgemeinen unionsrechtlichen Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes sind dahin auszulegen, dass sie geltenden nationalen Rechtsvorschriften, die weder ausdrücklich eine Vorsteuerberichtigung im Sinne von Art. 20 der Sechsten Richtlinie in der durch die Richtlinie 95/7 geänderten Fassung infolge einer Änderung des für die Berechnung bestimmter Vorsteuerabzüge verwendeten Aufteilungsschlüssels anordnen noch eine Übergangsregelung vorsehen, obwohl die vom Steuerpflichtigen angewandte Vorsteueraufteilung nach dem vor dieser Änderung geltenden Aufteilungsschlüssel höchstrichterlich generell als sachgerecht anerkannt worden war, nicht entgegenstehen.*)

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IBRRS 2016, 2339
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Darf auch ein unauskömmliches Angebot bezuschlagt werden?

VK Bund, Beschluss vom 19.08.2016 - VK 2-75/16

1. Die Vorschrift des § 16 EG Abs. 6 Nr. 1 VOB/A 2012, wonach der Zuschlag nicht auf ein Angebot mit einem unangemessen niedrigen Preis erteilt werden darf, dient in erster Linie dem Schutz des öffentlichen Auftraggebers. Dieser soll davor bewahrt werden, den Vertrag mit einem Anbieter abzuschließen, der aufgrund des unauskömmlichen Angebots in die Gefahr gerät, den Auftrag nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllen zu können.

2. Etwas anderes kann in Ausnahmefällen gelten, wenn das Angebot in Marktverdrängungsabsicht abgegeben wurde oder wenn zu befürchten ist, dass der Bieter zu diesem Preis nicht über die gesamte Laufzeit des ausgeschriebenen Vertrags leistungsfähig bleibt.

3. Auf ein Unterkostenangebot kann trotz Unauskömmlichkeit der Zuschlag erteilt werden, wenn der Bieter mit dem Angebot wettbewerbskonforme Ziele verfolgt und er trotz Unauskömmlichkeit die Zuverlässigkeit nachweisen kann, den Auftrag ordnungsgemäß zu erfüllen.




IBRRS 2016, 2337
VergabeVergabe
Keine automatische Verlängerung von Konzessionen für Touristik- und Freizeittätigkeiten

EuGH, Urteil vom 16.07.2016 - Rs. C-67/15

1. Art. 12 Abs. 1, 2 Richtlinie 2006/123/EG ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Maßnahme entgegensteht, die vorsieht, dass laufende Konzessionen, die in Bezug auf im öffentlichen Eigentum stehende Güter am Meer und an Seen zum Zweck der Ausübung von Touristik- und Freizeittätigkeiten erteilt worden sind, automatisch verlängert werden, ohne dass ein Verfahren zur Auswahl der Bewerber stattgefunden hat.*)

2. Art. 49 AEUV ist dahin auszulegen, dass er nationalen Rechtsvorschriften entgegensteht, die vorsehen, dass laufende Konzessionen, die in Bezug auf im öffentlichen Eigentum stehende Güter zum Zweck der Ausübung von Touristik- und Freizeittätigkeiten erteilt worden sind, automatisch verlängert werden, soweit an diesen Konzessionen ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse besteht.*)

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IBRRS 2016, 2333
VergabeVergabe
Keine automatische Verlängerung von Konzessionen!

EuGH, Urteil vom 16.07.2016 - Rs. C-458/14

1. Art. 12 Abs. 1, 2 Richtlinie 2006/123/EG ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Maßnahme entgegensteht, die vorsieht, dass laufende Konzessionen, die in Bezug auf im öffentlichen Eigentum stehende Güter am Meer und an Seen zum Zweck der Ausübung von Touristik- und Freizeittätigkeiten erteilt worden sind, automatisch verlängert werden, ohne dass ein Verfahren zur Auswahl der Bewerber stattgefunden hat.*)

2. Art. 49 AEUV ist dahin auszulegen, dass er nationalen Rechtsvorschriften entgegensteht, die vorsehen, dass laufende Konzessionen, die in Bezug auf im öffentlichen Eigentum stehende Güter zum Zweck der Ausübung von Touristik- und Freizeittätigkeiten erteilt worden sind, automatisch verlängert werden, soweit an diesen Konzessionen ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse besteht.*)

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IBRRS 2016, 2332
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Verbot des Nachweises der technischen Leistungsfähigkeit durch einseitige Erklärung zulässig

EuGH, Urteil vom 07.07.2016 - Rs. C-46/15

1. Art. 48 Abs. 2 a Ziff. II zweiter Gedankenstrich Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass er die Voraussetzungen erfüllt, um - bei fehlender Umsetzung in innerstaatliches Recht - Privatpersonen Rechte zu verleihen, die diese vor den nationalen Gerichten gegenüber einem öffentlichen Auftraggeber geltend machen können, soweit dieser eine öffentliche Einrichtung ist oder kraft staatlichen Rechtsakts unter staatlicher Aufsicht eine Dienstleistung im öffentlichen Interesse zu erbringen hat und hierzu mit besonderen Rechten ausgestattet ist, die über das hinausgehen, was für die Beziehungen zwischen Privatpersonen gilt.*)

2. Art. 48 Abs. 2 a Ziff. II zweiter Gedankenstrich Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass er der Anwendung von von einem öffentlichen Auftraggeber aufgestellten Bestimmungen, die es einem Wirtschaftsteilnehmer nicht erlauben, seine technische Leistungsfähigkeit durch eine einseitige Erklärung nachzuweisen, es sei denn, er weist nach, dass die Beschaffung einer Bescheinigung des privaten Erwerbers unmöglich oder mit ernsthaften Schwierigkeiten verbunden ist, nicht entgegensteht.*)

3. Art. 48 Abs. 2 a Ziff. II zweiter Gedankenstrich Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass er der Anwendung von von einem öffentlichen Auftraggeber aufgestellten Bestimmungen entgegensteht, die unter Androhung des Ausschlusses der Bewerbung des Bieters vorschreiben, dass die Bescheinigung des privaten Erwerbers mit einer von einem Notar, einem Rechtsanwalt oder einer anderen befugten Stelle beglaubigten Unterschrift versehen sein muss.




IBRRS 2016, 2327
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VergabeVergabe
Lieferauftrag über ballistische Helme: Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zulässig?

VK Sachsen, Beschluss vom 17.06.2016 - 1/SVK/011-16

1. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit eines Vertrags endet u. a. gem. § 101b Abs. 2 Satz 2 GWB a.F. 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Notwendige Voraussetzung für diesen Fristbeginn ist das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Bekanntmachung. Fehlt es in der Bekanntmachung an notwendigen Bestandteilen oder sind diese fehlerhaft, beginnt die Frist nach § 101b Abs. 2 Satz 2 GWB a.F. nicht zu laufen. *)

2. Die 30-Tages-Frist beginnt zudem nur dann zu laufen, wenn in der Bekanntmachung begründet wird, warum der Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung vergeben hat.*)

3. Wenn sich ein Auftraggeber auf die Verfristung des Vergabenachprüfungsantrags berufen will, indem er sich die Publizität des EU-Amtsblattes zu Nutze macht, muss er Sorge dafür tragen, dass der in die Bekanntmachung aufzunehmende Hinweis in Bezug auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen richtig und die Rechtsbehelfsinstanz zutreffend bezeichnet ist.*)

4. Im Bereich der Gefahrenabwehr ist der Ausnahmetatbestand des § 3 EG Abs. 4 d VOL/A 2009, der eine Vergabe von Aufträgen aus dringlichen zwingenden Gründen im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zulässt, mit größerer Toleranz zu betrachten, da hier eine Vorhersehbarkeit in der Regel nicht gegeben ist. Bei einer akuten oder jedenfalls möglicherweise bevorstehenden Gefährdung von Menschen und der Abwehr bevorstehender terroristischer Angriffe handelt es sich regelmäßig um Umstände, bei denen ein Abwarten des Auftraggebers nicht erlaubt ist. In einem solchen (Ausnahme-)Fall ist die Auftragsvergabe dringlich und dem Auftraggeber ist es auch nicht zuzumuten, die (verkürzten) Fristen für das Nichtoffene Verfahren bzw. Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb einzuhalten.*)

5. Im Rahmen der Beurteilung einer (allgemeinen) Gefährdungslage haben Auftraggeber eine Einschätzungsprärogative mit der Folge, dass ihre Beurteilung der Sicherheitslage von den Betroffenen hingenommen werden muss und nur einer eingeschränkten Kontrolle durch die Nachprüfungsinstanzen unterworfen werden kann.*)




IBRRS 2016, 2318
VergabeVergabe
Preis "verdächtig niedrig": Auftraggeber muss keinen Sachverständigen hinzuziehen!

VK Hessen, Beschluss vom 10.03.2016 - 69d-VK-13/2016

1. Da es Sinn und Zweck der Rüge ist, dem Auftraggeber vor Einreichung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsantrags noch einmal die Möglichkeit zu geben, den geltend gemachten Vergabeverstoß von selbst abzuhelfen und so ein verzögerndes Nachprüfungsverfahren zu vermeiden, kommt es bei den Präklusionsvorschriften von § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB a.F. nicht auf die Aussonderung aussichtsloser Auftragsvergaben an den Antragsteller an, sondern vielmehr auf die Korrekturmöglichkeit beim Auftraggeber.*)

2. Zur ausnahmsweisen Bejahung des Drittschutzes bei § 19 EG Abs. 6 Satz 2 VOL/A 2009.*)

3. Die Vergabenachprüfungsinstanzen haben beim Entscheidungsspielraum des Auftraggebers, der ihm für die Einleitung eines Prüfungsverfahrens nach § 19 EG Abs. 6 Satz 1 VOL/A 2009 gegeben ist, lediglich zu kontrollieren, ob er einen gemäß den Tatumständen nachvollziehbaren, vertretbaren und nicht willkürlichen Ermittlungsansatz gewählt hat (im Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2014 - Verg 41/13, IBRRS 2014, 1347 = VPRRS 2014, 0338). Demnach ist die Prüfung durch einen Sachverständigen nicht zwingend.*)

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IBRRS 2016, 2317
VergabeVergabe
Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag!

VK Bund, Beschluss vom 12.08.2016 - VK 1-60/15

1. Sowohl für das Vorliegen eines öffentlichen Auftrags als auch einer dem Vergaberecht unterfallenden Rahmenvereinbarung muss neben den gesetzlich normierten Tatbestandsmerkmalen ein weiteres - ungeschriebenes - Tatbestandsmerkmal erfüllt sein, nämlich dass der öffentliche Auftraggeber eine Auswahlentscheidung zwischen den verschiedenen Angeboten bzw. interessierten Wirtschaftsteilnehmern vornimmt bzw. - im Falle von Rahmenvereinbarungen - zumindest eine Vorauswahl.

2. Eine vergaberechtliche Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag, sondern ein Instrument der Sammelbeschaffung bzw. der Bündelung einer (unbestimmten) Vielzahl von öffentlichen (Einzel-)Aufträgen.

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IBRRS 2016, 2316
VergabeVergabe
Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag!

VK Bund, Beschluss vom 12.08.2016 - VK 1-58/15

1. Sowohl für das Vorliegen eines öffentlichen Auftrags als auch einer dem Vergaberecht unterfallenden Rahmenvereinbarung muss neben den gesetzlich normierten Tatbestandsmerkmalen ein weiteres - ungeschriebenes - Tatbestandsmerkmal erfüllt sein, nämlich dass der öffentliche Auftraggeber eine Auswahlentscheidung zwischen den verschiedenen Angeboten bzw. interessierten Wirtschaftsteilnehmern vornimmt bzw. - im Falle von Rahmenvereinbarungen - zumindest eine Vorauswahl.

2. Eine vergaberechtliche Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag, sondern ein Instrument der Sammelbeschaffung bzw. der Bündelung einer (unbestimmten) Vielzahl von öffentlichen (Einzel-)Aufträgen.

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IBRRS 2016, 2315
VergabeVergabe
Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag!

VK Bund, Beschluss vom 12.08.2016 - VK 1-56/15

1. Sowohl für das Vorliegen eines öffentlichen Auftrags als auch einer dem Vergaberecht unterfallenden Rahmenvereinbarung muss neben den gesetzlich normierten Tatbestandsmerkmalen ein weiteres - ungeschriebenes - Tatbestandsmerkmal erfüllt sein, nämlich dass der öffentliche Auftraggeber eine Auswahlentscheidung zwischen den verschiedenen Angeboten bzw. interessierten Wirtschaftsteilnehmern vornimmt bzw. - im Falle von Rahmenvereinbarungen - zumindest eine Vorauswahl.

2. Eine vergaberechtliche Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag, sondern ein Instrument der Sammelbeschaffung bzw. der Bündelung einer (unbestimmten) Vielzahl von öffentlichen (Einzel-)Aufträgen.

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IBRRS 2016, 2314
VergabeVergabe
Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag!

VK Bund, Beschluss vom 12.08.2016 - VK 1-54/15

1. Sowohl für das Vorliegen eines öffentlichen Auftrags als auch einer dem Vergaberecht unterfallenden Rahmenvereinbarung muss neben den gesetzlich normierten Tatbestandsmerkmalen ein weiteres - ungeschriebenes - Tatbestandsmerkmal erfüllt sein, nämlich dass der öffentliche Auftraggeber eine Auswahlentscheidung zwischen den verschiedenen Angeboten bzw. interessierten Wirtschaftsteilnehmern vornimmt bzw. - im Falle von Rahmenvereinbarungen - zumindest eine Vorauswahl.

2. Eine vergaberechtliche Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag, sondern ein Instrument der Sammelbeschaffung bzw. der Bündelung einer (unbestimmten) Vielzahl von öffentlichen (Einzel-)Aufträgen.

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IBRRS 2016, 2313
VergabeVergabe
Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag!

VK Bund, Beschluss vom 12.08.2016 - VK 1-52/15

1. Sowohl für das Vorliegen eines öffentlichen Auftrags als auch einer dem Vergaberecht unterfallenden Rahmenvereinbarung muss neben den gesetzlich normierten Tatbestandsmerkmalen ein weiteres - ungeschriebenes - Tatbestandsmerkmal erfüllt sein, nämlich dass der öffentliche Auftraggeber eine Auswahlentscheidung zwischen den verschiedenen Angeboten bzw. interessierten Wirtschaftsteilnehmern vornimmt bzw. - im Falle von Rahmenvereinbarungen - zumindest eine Vorauswahl.

2. Eine vergaberechtliche Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag, sondern ein Instrument der Sammelbeschaffung bzw. der Bündelung einer (unbestimmten) Vielzahl von öffentlichen (Einzel-)Aufträgen.

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IBRRS 2016, 2312
VergabeVergabe
Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag!

VK Bund, Beschluss vom 12.08.2016 - VK 1-50/15

1. Sowohl für das Vorliegen eines öffentlichen Auftrags als auch einer dem Vergaberecht unterfallenden Rahmenvereinbarung muss neben den gesetzlich normierten Tatbestandsmerkmalen ein weiteres - ungeschriebenes - Tatbestandsmerkmal erfüllt sein, nämlich dass der öffentliche Auftraggeber eine Auswahlentscheidung zwischen den verschiedenen Angeboten bzw. interessierten Wirtschaftsteilnehmern vornimmt bzw. - im Falle von Rahmenvereinbarungen - zumindest eine Vorauswahl.

2. Eine vergaberechtliche Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag, sondern ein Instrument der Sammelbeschaffung bzw. der Bündelung einer (unbestimmten) Vielzahl von öffentlichen (Einzel-)Aufträgen.

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IBRRS 2016, 2311
VergabeVergabe
Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag!

VK Bund, Beschluss vom 12.08.2016 - VK 1-48/15

1. Sowohl für das Vorliegen eines öffentlichen Auftrags als auch einer dem Vergaberecht unterfallenden Rahmenvereinbarung muss neben den gesetzlich normierten Tatbestandsmerkmalen ein weiteres - ungeschriebenes - Tatbestandsmerkmal erfüllt sein, nämlich dass der öffentliche Auftraggeber eine Auswahlentscheidung zwischen den verschiedenen Angeboten bzw. interessierten Wirtschaftsteilnehmern vornimmt bzw. - im Falle von Rahmenvereinbarungen - zumindest eine Vorauswahl.

2. Eine vergaberechtliche Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag, sondern ein Instrument der Sammelbeschaffung bzw. der Bündelung einer (unbestimmten) Vielzahl von öffentlichen (Einzel-)Aufträgen.

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IBRRS 2016, 2310
VergabeVergabe
Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag!

VK Bund, Beschluss vom 12.08.2016 - VK 1-46/15

1. Sowohl für das Vorliegen eines öffentlichen Auftrags als auch einer dem Vergaberecht unterfallenden Rahmenvereinbarung muss neben den gesetzlich normierten Tatbestandsmerkmalen ein weiteres - ungeschriebenes - Tatbestandsmerkmal erfüllt sein, nämlich dass der öffentliche Auftraggeber eine Auswahlentscheidung zwischen den verschiedenen Angeboten bzw. interessierten Wirtschaftsteilnehmern vornimmt bzw. - im Falle von Rahmenvereinbarungen - zumindest eine Vorauswahl.

2. Eine vergaberechtliche Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag, sondern ein Instrument der Sammelbeschaffung bzw. der Bündelung einer (unbestimmten) Vielzahl von öffentlichen (Einzel-)Aufträgen.

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IBRRS 2016, 2309
VergabeVergabe
Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag!

VK Bund, Beschluss vom 12.08.2016 - VK 1-44/15

1. Sowohl für das Vorliegen eines öffentlichen Auftrags als auch einer dem Vergaberecht unterfallenden Rahmenvereinbarung muss neben den gesetzlich normierten Tatbestandsmerkmalen ein weiteres - ungeschriebenes - Tatbestandsmerkmal erfüllt sein, nämlich dass der öffentliche Auftraggeber eine Auswahlentscheidung zwischen den verschiedenen Angeboten bzw. interessierten Wirtschaftsteilnehmern vornimmt bzw. - im Falle von Rahmenvereinbarungen - zumindest eine Vorauswahl.

2. Eine vergaberechtliche Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag, sondern ein Instrument der Sammelbeschaffung bzw. der Bündelung einer (unbestimmten) Vielzahl von öffentlichen (Einzel-)Aufträgen.

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IBRRS 2016, 2303
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag!

VK Bund, Beschluss vom 12.08.2016 - VK 1-42/15

1. Sowohl für das Vorliegen eines öffentlichen Auftrags als auch einer dem Vergaberecht unterfallenden Rahmenvereinbarung muss neben den gesetzlich normierten Tatbestandsmerkmalen ein weiteres – ungeschriebenes – Tatbestandsmerkmal erfüllt sein, nämlich dass der öffentliche Auftraggeber eine Auswahlentscheidung zwischen den verschiedenen Angeboten bzw. interessierten Wirtschaftsteilnehmern vornimmt bzw. – im Falle von Rahmenvereinbarungen – zumindest eine Vorauswahl.

2. Eine vergaberechtliche Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag, sondern ein Instrument der Sammelbeschaffung bzw. der Bündelung einer (unbestimmten) Vielzahl von öffentlichen (Einzel-)Aufträgen.




IBRRS 2016, 3470
VergabeVergabe
Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.01.2016 - Verg 1/16

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 3469
VergabeVergabe
Zu kurz bemessene Vorbereitungszeit nach Zuschlagserhalt: Vergaberechtsverstoß?

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.02.2016 - VK 2-36/15

1. Die Frist, die einem Auftragnehmer zwischen Erhalt des Zuschlags und Beginn der Vertragsdurchführung zur Verfügung steht, stellt keine vergaberechtliche Frist dar, sondern betrifft die Ebene der Vertragsdurchführung. Es handelt sich somit nicht um eine vergaberechtliche Fristvorgabe im Sinne des § 12 EG Abs. 1 VOL/A 2009, deren Verletzung in einem Nachprüfungsverfahren grundsätzlich zur Überprüfung gestellt werden kann.

2. Die Festlegung einer zu kurz bemessenen Vorbereitungszeit kann Bieter jedoch davon abhalten, sich am Wettbewerb zu beteiligten. In diesen Fallkonstellationen ist eine Überprüfung der Auskömmlichkeit der Vorbereitungszeit durch die Nachprüfungsinstanzen möglich.

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IBRRS 2016, 2301
Mit Beitrag
VergabeVergabe
"Bieteranwalt" darf nicht für die Vergabestelle tätig werden!

OLG Brandenburg, Urteil vom 19.07.2016 - Kart U 1/15

1. Die Kommunen sind verpflichtet, im Auswahlverfahren um die Vergabe eines Gaskonzessionsvertrags keinen Bewerber zu behindern oder zu diskriminieren. Die Auswahl muss in einem transparenten Verfahren erfolgen und ist vorrangig an Kriterien auszurichten, die das Ziel des § 1 EnWG konkretisieren.

2. Genügt die Konzessionsvergabe diesen Anforderungen nicht, liegt eine unbillige Behinderung derjenigen Bewerber vor, deren Chancen auf die Konzession dadurch benachteiligt worden sind.

3. Das kartellrechtliche Auswahlverfahren findet zwar auf die Vergabe von Wegenutzungsrechten keine Anwendung. Dessen ungeachtet besteht aus rechtsstaatlichen Gründen ein Mitwirkungsverbot von Personen, die dem Bieter nahe stehen, auf Seiten der Vergabestelle über das förmliche Vergabeverfahren hinaus auch für Auswahlentscheidungen.




IBRRS 2016, 2276
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Vergaberecht bewusst umgangen: Vertrag nichtig, kein Anspruch auf Honorar!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.08.2016 - 1 U 159/14

1. Ein Vertrag, den die Parteien unter bewusster und gewollter Außerachtlassung der nach vergaberechtlichen Vorschriften zwingend erforderlichen Ausschreibung der Leistungen geschlossen haben, verstößt gegen Grundwerte des Vergaberechts und ist nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig.*)

2. Der Vertretene muss sich grundsätzlich über § 166 BGB die Kenntnis seines Vertreters von den die Sittenwidrigkeit begründenden Umständen zurechnen lassen, sofern kein evidenter Vollmachtsmissbrauch vorliegt oder der Vertreter bei Abschluss des Vertrages mit dem Vertragspartner nicht bewusst zum Nachteil des Vertretenen zusammengearbeitet hat.*)

3. In einem solchen Fall sind wechselseitige Ansprüche nach § 817 Satz 2 BGB ausgeschlossen.*)




IBRRS 2016, 2269
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine Kommunalverfassungsbeschwerde gegen Urteil zu Konzessionsvergabe!

BVerfG, Beschluss vom 22.08.2016 - 2 BvR 2953/14

Gerichtliche Entscheidungen (hier: des BGH zur Ausgestaltung des kartellrechtlichen Diskriminierungsverbots bei Stromkonzessionvergaben) können im Verfahren der Kommunalverfassungsbeschwerde nicht dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorgelegt werden.

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IBRRS 2016, 2255
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Einsatz von Pflichtpraktikanten ist kein Tariftreueverstoß!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.08.2016 - 3 VK LSA 23/16

1. Tariftreueerklärungen und sonstige arbeitnehmerschützende Verpflichtungserklärungen sind keine Eignungskriterien im Sinne der VOB/A.

2. Der Einsatz von Pflichtpraktikanten stellt keinen Verstoß gegen die nach dem Landesgesetz bestehende Verpflichtung zur Tariftreue und zur Entgeltgleichheit dar.

3. Bei der Prüfung unangemessen hoher oder niedriger Angebotspreise kommt es nicht auf die Einzelpositionen, sondern den Gesamtpreis an.

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IBRRS 2016, 1678
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Schwer wiegender Vergabeverstoß: Aufhebung auch ohne Rüge!

OLG München, Beschluss vom 22.01.2016 - Verg 13/15

1. Bei unzulässigen Vergabekriterien leidet das Verfahren unter einem so schwer wiegenden Mangel, dass es aufzuheben ist.

2. Bei besonders schwer wiegenden Vergabeverstößen darf der Fehler auch ohne ausdrückliche Rüge beachtet werden.

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IBRRS 2016, 2257
VergabeVergabe
Tariftreueerklärungen und die Beschäftigung von Pflichtpraktikanten

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.08.2016 - 3 VK LSA 24/16

1. Tariftreueerklärungen und sonstige arbeitnehmerschützende Verpflichtungserklärungen sind keine Eignungskriterien im Sinne der VOB/A.

2. Der Einsatz von Pflichtpraktikanten stellt keinen Verstoß gegen die nach dem Landesgesetz bestehende Verpflichtung zur Tariftreue und zur Entgeltgleichheit dar.

3. Bei der Prüfung unangemessen hoher oder niedriger Angebotspreise kommt es nicht auf die Einzelpositionen, sondern den Gesamtpreis an.

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IBRRS 2016, 2256
VergabeVergabe
Tariftreueerklärungen und die Beschäftigung von Pflichtpraktikanten

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.08.2016 - 3 VK LSA 25/16

1. Tariftreueerklärungen und sonstige arbeitnehmerschützende Verpflichtungserklärungen sind keine Eignungskriterien im Sinne der VOB/A.

2. Der Einsatz von Pflichtpraktikanten stellt keinen Verstoß gegen die nach dem Landesgesetz bestehende Verpflichtung zur Tariftreue und zur Entgeltgleichheit dar.

3. Bei der Prüfung unangemessen hoher oder niedriger Angebotspreise kommt es nicht auf die Einzelpositionen, sondern den Gesamtpreis an.

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IBRRS 2016, 2225
VergabeVergabe
Dürfen identische Angebote zu verschiedenen Losen unterschiedlich gewertet werden?

VK Bund, Beschluss vom 04.08.2016 - VK 2-69/16

1. Dem Auftraggeber steht im Rahmen der Angebotswertung auf der vierten Wertungsstufe ein Beurteilungsspielraum zu. Den Nachprüfungsinstanzen ist es verwehrt, ihr Ermessen an die Stelle des Ermessens des Auftraggebers zu setzen. Ein Ermessen steht dem Auftraggeber auch hinsichtlich der den Wertungsvorgang betreffenden Organisation zu Gebote.

2. Es ist nicht per se zu beanstanden, wenn die zu verschiedenen Losen einer Ausschreibung abgegebenen, inhaltlich identischen Angebote unterschiedlich gewertet werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der Auftraggeber den Gleichbehandlungsgrundsatz gewahrt hat, das heißt die Angebote gleichförmig bewertet hat.

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IBRRS 2016, 2218
VergabeVergabe
In welchen Fällen sind Bietergemeinschaften wettbewerbsunschädlich?

OLG Celle, Beschluss vom 08.07.2016 - 13 Verg 2/16

1. Bietergemeinschaften sind in folgenden Fällen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.06.2016 - Verg 3/16, IBRRS 2016, 2216 = VPRRS 2016, 0302), als wettbewerbsunschädlich anzusehen,

a) sofern die beteiligten Unternehmen ein jedes für sich objektiv aufgrund ihrer betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse zu einer Teilnahme an der Ausschreibung mit einem eigenständigen Angebot nicht leistungsfähig ist, oder

b) sie für sich genommen zwar leistungsfähig sind, Kapazitäten aufgrund anderweitiger Bindung aktuell jedoch nicht einsetzbar sind, oder

c) die beteiligten Unternehmen für sich genommen leistungsfähig sind, aber im Rahmen einer wirtschaftlich zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Entscheidung erst der Zusammenschluss ein Erfolg versprechendes Angebot ermöglicht.*)

2. Eine "unternehmerische Pflicht" zu einer Kapazitätsausweitung, die den Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft überflüssig machen würde, besteht nicht. Die Entscheidung, eine Bietergemeinschaft zu bilden, um auf den Einsatz von Nachunternehmern verzichten zu können, kann eine sachlich begründete kaufmännische Entscheidung darstellen.*)

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IBRRS 2016, 2202
VergabeVergabe
Gebot der Fachlosbildung schützt auch nicht-mittelständische Unternehmen!

VK Sachsen, Beschluss vom 26.07.2016 - 1/SVK/014-16

1. Auch ein nicht-mittelständisches Unternehmen kann sich auf das Gebot der Fachlosbildung gemäß § 97 Abs. 3 Satz 2, 3 GWB a.F. berufen.*)

2. Die Gründe für die Ausnahme von dem Grundsatz der Teil- und Fachlosvergabe müssen einzelfallspezifisch, objektiv nachprüfbar und plausibel sein, ansonsten hätte es der öffentliche Auftraggeber in der Hand, vom Grundsatz der Losvergabe schon auf Grund allgemeiner spekulativer Erwägungen abzuweichen. Allgemeine wirtschaftliche Vorteile einer einheitlichen Vergabe an ein Unternehmen sind von vornherein ungeeignet, eine einzelfallbezogene Ausnahme i.S.v. § 97 Abs. 3 Satz 3 GWB a.F. zu begründen.*)

3. Bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer vorgenommenen Teillosvergabe kommt es nur darauf an, ob die gebildeten Lose für mittelständische Unternehmen zu bewältigen sind, ohne überwiegende Teile des Auftrags über Nachunternehmer und Teilleistungs- oder Konsolidierungsaufträge abwickeln zu müssen.*)

4. Nach § 97 Abs. 3 Satz 2 GWB a.F. reicht es grundsätzlich nicht aus, wenn die Vergabestelle alternativ zu Fachlosen nach Mengen aufgeteilte Lose bildet, da nach § 97 Abs. 3 Satz 2 GWB a.F gerade Teillose und Fachlose auszuschreiben sind, nicht lediglich Teillose oder Fachlose.*)

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