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Sachgebiet: Vergabe

10755 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2016

IBRRS 2016, 2217
VergabeVergabe
Wann ist die Bildung einer Bietergemeinschaft zulässig?

VK Bund, Beschluss vom 05.01.2016 - VK 1-112/15

1. Die Eingehung einer Bietergemeinschaft zwischen Unternehmen, die derselben Branche angehören, schließt regelmäßig die gegenseitige Abrede ein, von eigenen Angeboten abzusehen und mit anderen Unternehmen nicht zusammenzuarbeiten, so dass grundsätzlich der Tatbestand einer Wettbewerbsbeschränkung erfüllt ist.

2. Bietergemeinschaften zwischen gleichartigen Unternehmen können wettbewerbsunschädlich sein, wenn die beteiligten Unternehmen ein jedes für sich zu einer Teilnahme an der Ausschreibung mit einem eigenständigen Angebot aufgrund ihrer betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse objektiv nicht leistungsfähig sind, und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich daran zu beteiligen, so dass die Entscheidung zur Zusammenarbeit auf einer wirtschaftlich zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Unternehmensentscheidung beruht.

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IBRRS 2016, 2216
VergabeVergabe
Unter welchen Voraussetzungen ist die Bildung einer BIEGE zulässig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.06.2016 - Verg 3/16

Sind Unternehmen auf demselben Markt tätig und stehen sie zueinander in einem potentiellen Wettbewerbsverhältnis, ist die Bildung einer Bietergemeinschaft wettbewerbsunschädlich, wenn

- die beteiligten Unternehmen jedes für sich zu einer Teilnahme an der Ausschreibung mit einem eigenständigen Angebot aufgrund ihrer betrieblichen und geschäftlichen Verhältnisse (z.B. mit Blick auf Kapazitäten, technische Einrichtungen und/oder fachliche Kenntnisse) nicht leistungsfähig sind und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich daran mit Erfolgsaussicht zu beteiligen (Fallgruppe 1), oder

- die Unternehmen für sich genommen zwar leistungsfähig sind (insbesondere über die erforderlichen Kapazitäten verfügen), Kapazitäten aufgrund anderweitiger Bindung aktuell jedoch nicht einsetzbar sind (Fallgruppe zwei), oder

- die beteiligten Unternehmen für sich genommen leistungsfähig sind, aber im Rahmen einer wirtschaftlich zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Entscheidung erst der Zusammenschluss ein erfolgversprechendes Angebot ermöglicht (Fallgruppe 3).

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IBRRS 2016, 2197
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Für Nachfragekartelle sind die Vergabekammern nicht zuständig!

VK Bund, Beschluss vom 27.07.2016 - VK 2-63/16

1. Die Vergabekammern haben "die Vergabe öffentlicher Aufträge" nachzuprüfen. Es muss mithin ein öffentlicher Auftrag und folglich ein Vergabeverfahren vorliegen.

2. Verhaltensweisen, die von öffentlichen Auftraggebern vor dem eigentlichen Vergabeverfahren praktiziert werden und deren Zulässigkeit sich nach anderen als nach vergaberechtlichen Vorschriften beurteilt, sind durch die Vergabekammern nicht zu überprüfen.

3. Für eine geltend gemachte Verletzung kartellrechtlicher Vorschriften (hier: durch eine möglicherweise kartellrechtswidrige Nachfragebündelung) ist der Rechtsweg in das Vergabenachprüfungs- und Beschwerdeverfahren nicht eröffnet.

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IBRRS 2016, 2189
VergabeVergabe
Welche Tätigkeiten sind „inhouse-unschädliche“ Eigengeschäfte?

VK Bund, Beschluss vom 18.05.2016 - VK 1-18/16

1. Eine vergaberechtsfreie Inhouse-Vergabe setzt zunächst voraus, dass der öffentliche Auftraggeber über die betreffende juristische Person, die den Auftrag erhalten soll, eine ähnliche Kontrolle ausübt wie über seine eigenen Dienststellen.

2. Zweites Inhouse-Kriterium ist, dass die kontrollierte Person wesentlich für den öffentlichen Auftraggeber tätig sein muss. Dabei sind alle Tätigkeiten des Auftragnehmers als "inhouse-unschädliches" Eigengeschäft anzusehen, die für dem Auftraggeber zuzurechnende Stellen erbracht werden.

3. "Inhouse-schädliche" Fremdgeschäfte des Auftragnehmers sind nur jene Tätigkeiten, die nicht für den Auftraggeber oder ihm zuzurechnende Stellen, sondern für Dritte (Private) erbracht werden.

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IBRRS 2016, 2184
VergabeVergabe
Müssen qualitative oder wirtschaftliche Unterschiede in die Wertung einfließen?

VK Bund, Beschluss vom 25.07.2016 - VK 2-59/16

Nicht jeder qualitative und/oder wirtschaftliche Unterschied muss zwingend in die Wertung einfließen.

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IBRRS 2016, 2168
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Produktangaben in Angeboten sind wörtlich zu nehmen!

OLG Schleswig, Beschluss vom 11.05.2016 - 54 Verg 3/16

1. Im Vergabeverfahren sind eindeutige Produktangaben in einem Angebot wörtlich zu nehmen, auch wenn dieses Produkt den im Leistungsverzeichnis formulierten Anforderungen nicht gerecht wird. Dieser Umstand erlaubt nämlich nicht zwingend den Umkehrschluss, dass dieses System nicht hätte angeboten werden sollen.*)

2. Es wäre zirkulär, im Vergabeverfahren zur Auslegung eines Angebots die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses heranzuziehen und auf diese Weise Irrtümer beim Ausfüllen des Leistungsverzeichnisses zu korrigieren. Angesichts der Vielzahl der möglichen Irrtümer kann weder ausgeschlossen werden, dass der Anbietende das Angebotene tatsächlich anbieten wollte, noch ermittelt werden, was er ggf. stattdessen hätte anbieten wollen.*)




IBRRS 2016, 2167
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Angebote sind im Eröffnungstermin zu kennzeichnen!

VK Thüringen, Beschluss vom 10.03.2016 - 250-4002-2350/2016-N-003-SOK

1. Der Nachweis der rechtzeitigen Vorlage der Angebote und ihrer einzelnen Bestandteile kann nur mit einer ordnungsgemäßen Kennzeichnung, die zwingend im Eröffnungstermin stattfinden muss, geführt werden. Eine im Eröffnungstermin nicht vorgenommen Kennzeichnung der Angebote kann nicht nachträglich nachgeholt werden.

2. Die unterlassene Kennzeichnung der Angebote stellt einen gravierenden Vergaberechtsverstoß dar (im Anschluss an VK Sachsen, Beschluss vom 24.05.2007 - 1/SVK/029-07, IBRRS 2007, 3280 = VPRRS 2007, 0219).




IBRRS 2016, 2155
VergabeVergabe
Nicht alle Unterschiede müssen bewertet werden!

VK Bund, Beschluss vom 25.07.2016 - VK 2-61/16

Nicht jeder qualitative/wirtschaftliche Unterschied muss zwingend in die Wertung einfließen.

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IBRRS 2016, 2140
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Was sind Eignungsnachweise?

VK Südbayern, Beschluss vom 27.06.2016 - Z3-3-3194-1-65-12/15

1. Eignungsnachweise i.S.d. § 16 Abs. 2 VOL/A 2009 sind nur solche Unterlagen, die zum Beleg der Eignung nach den Vorgaben der Bekanntmachung mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind.*)

2. Aufklärungsmaßnahmen dürfen nicht dazu dienen, dem Bieter eine inhaltliche Änderung oder Ergänzung seines Angebots oder der Eignungsnachweise zu ermöglichen.*)

3. Kann die Vergabestelle aus den geforderten und vollständig vorgelegten Eignungsnachweisen weder auf die Eignung noch die Nichteignung eines Bieters oder Bewerbers schließen, kann sie auch sonstige - außerhalb der geforderten Erklärungen und Nachweisen zur Eignung stehende - Umstände, bei der materiellen Prüfung der Eignung eines Bieters oder Bewerbers heranziehen.*)

4. Dabei kann sie auch Gutachten über außerhalb der geforderten Erklärungen und Nachweisen zur Eignung stehende Umstände im Auftrag geben, wenn sie dies zur Beurteilung der Eignung für nötig erachtet.*)

5. Bei der materiellen Prüfung einer Bewerbung im Teilnahmewettbewerb dürfen nur solche Umstände berücksichtigt werden, die vor Abgabe des Teilnahmeantrags vorgelegen haben.*)




IBRRS 2016, 2114
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nebenangebot muss eindeutig beschrieben werden!

VK Thüringen, Beschluss vom 07.04.2016 - 250-4002-2784/2016-N-002-SON

1. Die Rechtsprechung des BGH, wonach im sog. "Oberschwellenbereich" Nebenangebote grundsätzlich nicht zugelassen und gewertet werden dürfen, wenn der Preis das alleinige Zuschlagskriterium ist (IBR 2014, 162 = VPR 2014, 64), ist auf Vergaben im sog. "Unterschwellenbereich" nicht anwendbar.

2. Nebenangebote sind zu werten, es sei denn, der Auftraggeber hat sie in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen nicht zugelassen.

3. Im Rahmen der Prüfung der Angebote erfolgt auch die Prüfung eingegangener Nebenangebote auf Gleichwertigkeit zur ausgeschriebenen Leistung. Im Falle einer gegebenen Gleichwertigkeit sind die Nebenangebote zwingend zu werten, im Falle nicht gegebener Gleichwertigkeit bleiben diese unberücksichtigt.

4. Für Nebenangebote gelten die gleichen Anforderungen, wie sie im umgekehrten Verhältnis für einen Auftraggeber bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung gelten. Der Auftraggeber muss aus dem Nebenangebot deshalb eindeutig erkennen können, welche Leistungen Inhalt des Nebenangebots sind.




IBRRS 2016, 2124
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Leistungen rund um die Unterbringung von Asylbewerbern sind in Losen zu vergeben!

VK Südbayern, Beschluss vom 12.08.2016 - Z3-3-3194-1-27-07-16

1. Soweit ein beschleunigtes Offenes Verfahren nach § 15 Abs. 3 VgV durchgeführt werden kann, kommt die Wahl eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV von vorneherein nicht in Betracht.*)

2. Für die Tätigkeitsbereiche Management/Betreibung, Reinigung, Catering und Objektbetreuung mit Hausmeistertätigkeit zur befristeten Unterbringung von Asylbewerbern bestehen jeweils eigene Märkte, so dass die einzelnen Leistungen grundsätzlich als Fachlose zu vergeben sind.*)

3. Der mit einer Fachlosvergabe allgemein verbundene Ausschreibungs-, Prüfungs- und Koordinierungsmehraufwand, kann eine Gesamtvergabe für sich allein nicht rechtfertigen, weil es sich dabei um einen Fachlosvergaben immanenten und damit typischerweise verbundenen Mehraufwand handelt, der nach dem Zweck des Gesetzes grundsätzlich in Kauf zu nehmen ist.*)

4. Bei Leistungen der Daseinsvorsorge, die keinesfalls unterbrochen werden dürfen, kann nach Feststellung der Nichtigkeit des geschlossenen Vertrags gem. § 135 GWB eine besondere Dringlichkeit für eine auf den absolut notwendigen Zeitraum beschränkte Interimsvergabe selbst dann gegeben sein kann, wenn die Gründe für die Dringlichkeit im Fehlverhalten des Auftraggebers liegen. Der Auftraggeber ist auch bei der Vergabe eines Interimsauftrags verpflichtet, so viel Wettbewerb wie möglich zu gewährleisten.*)




IBRRS 2016, 2107
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine Ansprechpartner für Referenzen angegeben: Angebotsausschluss!

VK Südbayern, Beschluss vom 09.05.2016 - Z3-3-3194-1-10-03/16

1. Hat der Auftraggeber in der Bekanntmachung festgelegt, dass eine Liste der Referenzprojekte mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Jahren mit Angabe des Leistungsumfangs, der Leistungszeit sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner vorzulegen ist, stellt die Forderung nach der Nennung von Ansprechpartnern für die Referenzen im Regelfall keine leere Förmelei dar, die ein Bieter ohne Konsequenzen auch unterlassen kann (Abgrenzung zu OLG München, Beschluss vom 12.11.2012 - Verg 23/12, IBR 2013, 1228 - nur online).*)

2. Mindestanforderungen an die Eignung müssen in der Bekanntmachung nicht zwingend unter der Überschrift "Möglicherweise geforderte Mindeststandards" benannt werden, es genügt eine hinreichend klare und transparente Anforderung in der Bekanntmachung.*)

3. Vergleichbar ist eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. Dies kann zweifelhaft sein, wenn die zu entsorgenden Mengen der Referenzaufträge weit hinter den Mengen des ausgeschriebenen Auftrags zurückbleiben.*)




IBRRS 2016, 2104
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschreibung nicht eindeutig: Kein Ausschluss bei Abweichung!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.07.2016 - 11 Verg 9/16

1. Kann der Auftrag durch eine vom Bieter zu gründende und von ihm zu haltende Projektgesellschaft durchgeführt werden, entspricht eine Projektstruktur, wonach der Bieter an der Projektgesellschaft lediglich mit einem Kommanditanteil von 5% beteiligt ist, nicht den Vorgaben der Auftragsbekanntmachung.

2. Da es keine eindeutige juristische Definition des Begriffs des "Haltens" gibt, kann das Angebot aber nicht wegen Abweichens von den Vorgaben der Ausschreibung ausgeschlossen werden. Denn Verstöße gegen interpretierbare oder missverständliche bzw. mehrdeutige Angaben rechtfertigen keinen Ausschluss.

3. Zweifel an der Auslegung und fehlende eindeutige Vorgaben gehen grundsätzlich zulasten des Auftraggebers.




IBRRS 2016, 2035
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachgeforderte Erklärungen nicht vorgelegt: Angebot wird ausgeschlossen!

VK Sachsen, Beschluss vom 22.02.2016 - 1/SVK/046-15

Angebote, die nicht die nachgeforderten Erklärungen enthalten, sind gem. § 16 Abs. 3 a VOL/A 2009 auszuschließen.*)

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IBRRS 2016, 2082
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bietergemeinschaft muss keine gemeinsame Referenz vorlegen!

OLG Celle, Urteil vom 12.04.2016 - 13 Verg 1/16

1. Die Forderung zur Vorlage gemeinsam erarbeiteter Referenzen verstößt gegen das Verbot der Schlechterstellung von Bietergemeinschaften und stellt eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung für Bietergemeinschaften dar.

2. Die Eignungsleihe stellt hinsichtlich besonderer Fähigkeiten oder Anforderungen einen sachlich anerkannten Grund für die Bildung einer Bietergemeinschaft dar, etwa wenn die Kapazitäten eines Anbieters nicht ausreichen, um den Auftrag allein erfolgreich zu bewältigen.

3. Die Forderung zur Vorlage gemeinsam erarbeiteter Referenzen stellt einen erkennbaren Vergaberechtsverstoß dar, der unverzüglich gerügt werden muss.




IBRRS 2016, 2074
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nur vier statt der geforderten acht Kolonnen angeboten: Ausschluss zwingend!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.02.2016 - Verg 54/15

Sind nach den Vergabeunterlagen auf der Baustelle mindestens acht Rückbau- oder Sanierungskolonnen gleichzeitig einzusetzen und gibt der Bieter an, dass lediglich vier Sanierungskolonnen zum Einsatz auf der Baustelle vorgesehen sind, weicht das Angebot von den Vorgaben der Vergabeunterlagen ab, was - ungeachtet sonstiger kontrovers beurteilter Rechtsfragen - unabwendbar dessen Ausschluss zur Folge hat.




IBRRS 2016, 2033
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Einmal festgelegt, immer festgelegt!

VK Sachsen, Beschluss vom 08.07.2016 - 1/SVK/012-16

1. Mit der Einleitung des Nachprüfungsverfahrens ist der Zweck der Vorschrift des § 101a Abs. 1 GWB a.F. - Gewährleistung eines effektiven Primärrechtsschutzes für erfolglose Bieter - bereits erreicht. Die Vorschrift hat darüber hinaus keinen eigenständigen vergaberechtlichen Selbstzweck. Die Behauptung einer Verletzung dieser Vorschrift ist für sich gesehen nicht geeignet, einem Antragsteller eine Antragsbefugnis zu vermitteln.*)

2. Eine Angebotskonkretisierung liegt nur dann vor, wenn im Rahmen der Aufklärung eine verbindliche Festlegung eines noch unkonkreten Angebots bspw. hinsichtlich der Benennung von Produkten bei produktneutralen Vergabeverfahren erfolgt. Hat sich ein Bieter in seinem Angebot schon auf bestimmte Produkte oder Verfahrensweisen festgelegt, sind ihm im Rahmen der Angebotsaufklärung nachträgliche Änderungen des Angebots in technischer oder produktspezifischer Hinsicht verwehrt.*)

3. Falls in das Angebot zusätzliche vertragliche Nebenpflichten des Auftraggebers aufgenommen werden, die in den Vertragsunterlagen nicht vorgesehen waren, führt dies zu einer Änderung der Vertragsunterlagen, § 19 EG Abs. 3 d VOL/A 2009 i.V.m. § 16 EG Abs. 4 Satz 1 VOL/A 2009.*)

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IBRRS 2016, 2064
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Deutsche Bahn ist nicht an kommunalen Lärmaktionsplan gebunden!

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.07.2016 - 10 S 1632/14

1. Die DB Netz AG wird durch den Lärmaktionsplan einer Gemeinde, mit dem diese u. a. die Schallschutzmaßnahme "Besonders überwachtes Gleis" angeordnet hat, nicht gebunden.*)

2. Die DB Netz AG ist als privatrechtliches Wirtschaftsunternehmen nach Art. 87e Abs. 3 Satz 1 GG - auch bei unionsrechtskonformer Auslegung von § 47d Abs. 6, § 47 Abs. 6 Satz 1 BImSchG im Licht der Umgebungslärm-Richtlinie - nicht Träger öffentlicher Verwaltung im Sinn dieser Vorschriften. Daran ändert nichts, dass sich ihre Anteile mittelbar zu 100% in der Hand des Bundes befinden und dass sie teilweise (auch) materielle Verwaltungsaufgaben erfüllt.*)

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IBRRS 2016, 2031
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bewertungsmethode muss nicht bekannt gegeben werden!

EuGH, Urteil vom 14.07.2016 - Rs. C-6/15

1. Art. 53 Abs. 2 Richtlinie 2004/18/EG ist im Licht des Grundsatzes der Gleichbehandlung und der daraus hervorgehenden Transparenzpflicht dahin auszulegen, dass der öffentliche Auftraggeber, wenn ein Dienstleistungsauftrag nach dem Kriterium des aus seiner Sicht wirtschaftlichsten Angebots vergeben werden soll, nicht verpflichtet ist, den potenziellen Bietern in der Auftragsbekanntmachung oder in den entsprechenden Verdingungsunterlagen die Bewertungsmethode, die er zur konkreten Bewertung und Einstufung der Angebote anwenden wird, zur Kenntnis zu bringen. Allerdings darf diese Methode keine Veränderung der Zuschlagskriterien oder ihrer Gewichtung bewirken.*)

2. Öffentliche Auftraggeber sind nicht verpflichtet, die Bewertungsmethode in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen anzugeben, wenn die Bewertungsmethode die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung nicht verändert.

3. Bewertungsmethoden dürfen grundsätzlich nicht nach der Öffnung der Angebote festgelegt werden. Eine nachträgliche Festlegung ist nur zulässig, wenn dem öffentlichen Auftraggeber die Festlegung vor der Angebotsöffnung aus nachweislichen Gründen nicht möglich war.




IBRRS 2016, 2034
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachunternehmer geeignet: Leistungsfähigkeit nachgewiesen!

VK Sachsen, Beschluss vom 07.06.2016 - 1/SVK/010-16

1. Nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A 2009 kann sich ein Bieter zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und dem Unternehmen bestehenden Verbindungen. Der Bieter hat in einem solchen Fall dem Auftraggeber nachzuweisen, dass ihm bei Erfüllung des Auftrags die notwendigen Mittel zur Verfügung stehen. Gleiches gilt für Bewerber eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.*)

2. Der Vermengung der Begriffe Nachunternehmereinsatz und Eignungsleihe ist zu widersprechen. Sie dürfen nicht im Sinne einer Identität verstanden werden.*)

3. Hinsichtlich des Nachweises der Eignung ist zu unterscheiden, ob die eigene Eignung durch einen Dritten nachgewiesen wird, oder, ob der Nachweis der fremden Eignung (des Nachunternehmens) ausreichend ist.*)

4. Der Umfang und die Bedeutung des Auftrags für einen Auftraggeber begründen allein noch keine "besonderen Umständen" im Sinne des Urteils des EuGH vom 7. April 2016 - C-324/14 -, welche eine Einschränkung des Rechts sich für einen bestimmten Auftrag auf die Kapazitäten anderer Unternehmen zu stützen, ermöglichen. Vielmehr müssen dafür Umstände vorliegen, die einer Übertragung der Fähigkeiten des Dritten, auf die sich der Bieter beruft, entgegenstehen.*)

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IBRRS 2016, 2022
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auf die Abfrage von Typen und Fabrikaten kann auch verzichtet werden!

VK Sachsen, Beschluss vom 24.06.2016 - 1/SVK/009-16

1. Eine produktneutral formulierte Gestaltung der Ausschreibung, die auf eine Abfrage der Typen und Fabrikate verzichtet, ist vergaberechtlich zulässig und verlagert die konkrete Produktabfrage auf die Aufklärung.*)

2. Ist der Vorlagezeitpunkt von Nachweisen unklar geblieben oder auf den Zeitpunkt der nach Angebotsabgabe zu erstellenden Werk- und Montageplanung verlagert, kann in der Nichtvorlage solcher Nachweise zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe kein Ausschlussgrund zu Lasten des entsprechenden Bieters gesehen werden.*)




IBRRS 2016, 2013
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachforderungsfrist für fehlende Erklärungen kann nicht verlängert werden!

VK Nordbayern, Beschluss vom 29.06.2016 - 21.VK-3194-07/16

Fehlen in einem Angebot geforderte Erklärungen oder Nachweise, hat der Auftraggeber diese nachzuverlangen. Die nachverlangten Erklärungen sind spätestens innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen. Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot zwingend auszuschließen. Dem Auftraggeber steht kein Ermessen zu, diese Frist zu verlängern.*)




IBRRS 2016, 2009
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zulassung gleichwertiger Produkte: Auftraggeber muss konkrete Angaben machen!

VK Nordbayern, Beschluss vom 06.07.2016 - 21.VK-3194-04/16

1. Auf ein Angebot, welches den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses nicht in allen Punkten entspricht, darf der Zuschlag nicht erteilt werden, denn es fehlt an den für einen Vertragsschluss erforderlichen sich deckenden und sich entsprechenden Willenserklärungen. Ob dieser zwingende Ausschlussgrund unter den Ausschlussgrund des § 16 EG Abs. 1 Nr. 1b i.V.m. § 13 EG Abs. 1 Nr. 5 VOB/A 2012 in Form der unzulässigen Änderung an den Vergabeunterlagen oder unter einen nicht ausdrücklich in der VOB/A erwähnten zwingenden Ausschlussgrund subsumiert wird, ist zwar in der Rechtsprechung umstritten, kann im Falle eines offenen Abweichens vom Leistungsverzeichnis aber dahinstehen, da die Rechtsfolge in beiden Fällen gleich ist.*)

2. Der Auftraggeber hat bei der Zulassung gleichwertiger Produkte konkret zu bezeichnen von welchen Leistungsmerkmalen und -anforderungen er Abweichungen zulässt. Ein allgemeiner Hinweis auf die Gleichwertigkeit reicht nicht aus.*)




IBRRS 2016, 1969
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wertungssystem muss - auch in VOF-Verfahren - transparent sein!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.06.2016 - 11 Verg 4/16

1. Ein Auftraggeber, der die Erarbeitung von Konzepten in Auftrag gibt, ist nicht gehalten, bereits vorab einen konkreten Katalog zu erarbeiten und den Bietern zu übersenden, anhand dessen er die Konzepte der einzelnen Bieter messen und bewerten will. Auch muss er kein bis ins letzte Unterkriterien und deren Gewichtung gestaffeltes Wertungssystem aufstellen.

2. Auch in VOF-Verfahren gilt das Transparenzgebot. Für den Bieter muss erkennbar sein, auf welche Punkte der Auftraggeber Wert legt und welche Erwartungen ihn daher auch bei der Bewertung leiten.

3. Die Grenze, ab der das Offenlassen konkreter Bewertungsmaßstäbe vergaberechtlich unzulässig ist, ist überschritten, wenn die aufgestellten Wertungsmaßstäbe so unbestimmt sind, dass die Bieter nicht mehr angemessen über die Kriterien und Modalitäten informiert werden, anhand deren das wirtschaftlich günstigste Angebot ermittelt wird.

4. Maßstab für die Erkennbarkeit von Vergaberechtsverstößen ist, ob die Verstöße von einem durchschnittlichen Bieter ohne anwaltlichen Rat bei üblicher Sorgfalt und den üblichen Kenntnissen erkannt werden konnten. Dabei ist die Erkennbarkeit der die (mögliche) Vergaberechtswidrigkeit begründenden Tatsachen nicht ausreichend; hinzutreten muss das Bewusstsein, dass hieraus in rechtlicher Hinsicht ein Vergaberechtsverstoß resultieren könnte.

5. Von einem Bieter kann zwar erwartet werden, dass er den Text der einschlägigen Verfahrensordnungen zur Kenntnis nimmt; er muss jedoch nicht auch die Rechtsprechung zur Auslegung dieser Bestimmungen kennen.




IBRRS 2016, 3477
VergabeVergabe
Wann darf der öffentliche Auftraggeber einen Rechtsanwalt hinzuziehen?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.08.2016 - Verg W 3/16

1. Gegen die Entscheidung der Vergabekammer ist eine sofortige Beschwerde auch isoliert gegen die Kostenentscheidung oder den Ausspruch, dass die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes notwendig bzw. nicht notwendig war, statthaft.

2. Die Frage, ob sich der Auftraggeber auf Kosten anderer Beteiligter anwaltlicher Hilfe bedienen darf, kann nicht schematisch, sondern stets nur auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls entschieden werden.

3. Es ist zunächst zu berücksichtigen, um welche Art von Auftraggeber es sich handelt. Eine Vergabestelle, die speziell zum Zwecke der Organisation und Abwicklung öffentlicher Aufträge eingerichtet worden ist, muss sich anders behandeln lassen als ein kleiner kommunaler Auftraggeber, der gelegentlich wegen Überschreitens der Schwellenwerte sich veranlasst sieht, Dienstleistungen auszuschreiben.

4. Weiter ist in Betracht zu ziehen, ob das Nachprüfungsverfahren hauptsächlich auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen einschließlich der dazu gehörenden Vergaberegeln betrifft. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob Grundlage der Nachprüfung Fakten sind, die die Vergabestelle selbst geschaffen und/oder bereits geprüft hat.

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IBRRS 2016, 1939
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Offenkundige Widersprüche muss der Auftragnehmer vor Angebotsabgabe aufklären!

OLG Braunschweig, Urteil vom 26.06.2014 - 8 U 11/13

1. Für den Transport asbesthaltigen Materials dürfen aufgrund der - einem Fachunternehmen bekannten - Technischen Regeln für Gefahrstoffe keine Schüttrutschen verwendet werden.

2. Sieht das Leistungsverzeichnis für den Transport asbesthaltigen Materials den Einsatz von Schüttrutschen vor, liegt ein offenkundiger Widerspruch zwischen Leistungsverzeichnis und den Technischen Regeln für Gefahrstoffe vor, den der Auftragnehmer vor Vertragsschluss aufklären muss.

3. Die Kalkulation des Auftragnehmers wird grundsätzlich nicht Geschäftsgrundlage, selbst wenn sie dem Auftraggeber offengelegt wird. Es ist Sache des Auftragnehmers, wie er den Preis eines Bauvertrages kalkuliert. Er trägt deshalb das Risiko auskömmlicher Preise.

4. Auch wenn der öffentliche Auftraggeber die Anforderungen an die Aufstellung der Leistungsbeschreibung nach § 9 VOB/A missachtet, sind alle Erschwernisse vom Vertrag umfasst, mit denen nach dem objektiven Empfängerhorizont eines potentiellen Bieters gerechnet werden musste.

5. Erschwernisse im Rahmen der Bauausführung, mit denen der Auftragnehmer nach den ihm bei Vertragsschluss erkennbaren Umständen von vornherein rechnen musste, stellen keine Behinderung dar.

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IBRRS 2016, 1937
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergaberechtsverstoß: Schadensersatz auch ohne Inanspruchnahme von Primärrechtsschutz!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.06.2016 - 1 U 151/15

1. Die Bieter haben - auch im Unterschwellenbereich - gegen den Auftraggeber einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn dieser durch Missachtung von Vergabevorschriften den Bietern einen Schaden zufügt.

2. Der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen steht nicht entgegen, dass ein Bieter zuvor keinen Primärrechtsschutz - hier in Form einer einstweiligen Verfügung - in Anspruch genommen hat.




IBRRS 2016, 1932
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann haftet Auftragnehmer für Fehlverhaltens eines selbstständigen Dienstleisters?

EuGH, Urteil vom 21.07.2016 - Rs. C-542/14

Art. 101 Abs. 1 AEUV ist dahin auszulegen, dass ein Unternehmen grundsätzlich nur dann aufgrund des Fehlverhaltens eines selbständigen Dienstleisters, der für das Unternehmen Leistungen erbringt, für eine abgestimmte Verhaltensweise verantwortlich gemacht werden kann, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

- Der Dienstleister war in Wirklichkeit unter der Leitung oder der Kontrolle des beschuldigten Unternehmens tätig, oder

- das Unternehmen hatte von den wettbewerbswidrigen Zielen seiner Konkurrenten und des Dienstleisters Kenntnis und wollte durch sein eigenes Verhalten dazu beitragen, oder

- das Unternehmen konnte das wettbewerbswidrige Verhalten seiner Konkurrenten und des Dienstleisters vernünftigerweise vorhersehen und war bereit, die daraus erwachsende Gefahr auf sich zu nehmen.*)




IBRRS 2016, 1931
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftraggeber darf keine prozentuale Eigenleistung vorschreiben!

EuGH, Urteil vom 14.07.2016 - Rs. C-406/14

1. Die Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge ist dahin auszulegen, dass es nicht zulässig ist, dass ein öffentlicher Auftraggeber in einer Klausel der Verdingungsunterlagen eines öffentlichen Bauauftrags vorschreibt, dass der künftige Auftragnehmer einen bestimmten Prozentsatz der von diesem Auftrag umfassten Arbeiten mit eigenen Mitteln zu erbringen hat.*)

2. Art. 98 in Verbindung mit Art. 2 Nr. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 st dahin auszulegen, dass der Umstand, dass ein öffentlicher Auftraggeber, der im Rahmen eines öffentlichen Bauauftrags in Bezug auf ein Projekt, das mit einem finanziellen Zuschuss der Europäischen Union gefördert wird, unter Verstoß gegen die Richtlinie 2004/18/EG vorgeschrieben hat, dass der künftige Auftragnehmer mindestens 25% der entsprechenden Arbeiten mit eigenen Mitteln zu erbringen hat, eine "Unregelmäßigkeit" im Sinne von Art. 2 Nr. 7 dieser Verordnung darstellt, die die Vornahme einer finanziellen Berichtigung nach Art. 98 dieser Verordnung erforderlich macht, soweit die Möglichkeit, dass dieser Verstoß eine Auswirkung auf den Haushalt des betreffenden Fonds hatte, nicht ausgeschlossen werden kann. Die Höhe dieser Berichtigung ist unter Berücksichtigung aller im Hinblick auf die in Art. 98 Abs. 2 Unterabs. 1 dieser Verordnung angeführten Kriterien relevanten konkreten Umstände, nämlich der Art und des Schweregrads der festgestellten Unregelmäßigkeit sowie des dem betreffenden Fonds entstandenen finanziellen Verlusts, zu bestimmen.*)




IBRRS 2016, 1902
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VergabeVergabe
Bieter ist präqualifiziert: Eignung ist mit Präqualifikationsnummer nachgewiesen!

VK Nordbayern, Urteil vom 21.06.2016 - 21.VK-3194-08/16

1. Zum Nachweis der Eignung ist die Fachkunde, Leistungsfähigkeit sowie Gesetzestreue und Zuverlässigkeit der Bieter zu prüfen. Dieser Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. erfolgen.

2. Verlangt der Auftraggeber keine weitergehenden, auf den konkreten Auftrag bezogene Angaben zur Eignung, erbringt der Bieter den verlangten Eignungsnachweis, wenn er seine Präqualifikationsnummer mit dem Angebot angibt.

3. Es liegt nicht im Aufgabenbereich eines Bieters, die Gültigkeit der Eintragung zu gewährleisten. Vielmehr hat die Präqualifizierungsstelle Sorge für die Aktualität der Liste präqualifizierter Unternehmen zu tragen.




IBRRS 2016, 1912
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VergabeVergabe
Unterschwellenvergabe: Wertungskriterien müssen nicht festgelegt werden!

BGH, Beschluss vom 10.05.2016 - X ZR 66/15

Ist der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen, bedarf es im Unterschwellenbereich auch bei der Zulassung von Nebenangeboten nicht in jedem Fall der Festlegung von Kriterien zur Angebotswertung. Dies ist vielmehr nur dann der Fall, wenn ohne ausdrücklich formulierte Wertungskriterien das wirtschaftlichste Angebot nicht nach transparenten und willkürfreien Gesichtspunkten bestimmt werden kann (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 08.09.1998 - X ZR 109/96, VPRRS 2000, 0017 = IBRRS 2000, 0659 = BGHZ 139, 273, 278).*)




IBRRS 2016, 1897
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Kommunale Arbeiten am Hausanschluss: Höhe des Erstattungsanspruchs?

VGH Hessen, Beschluss vom 25.04.2016 - 5 A 2904/15

Der auf § 12 HessKAG beruhende Kostenerstattungsanspruch der Kommune für Arbeiten am Hausanschluss gegen den Grundstückseigentümer wird dem Grund und der Höhe nach durch die Grundsätze der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit bestimmt (Bestätigung der Rechtsprechung des Senats). Der Kommune steht in diesem Zusammenhang ein Einschätzungsspielraum zu. Dieser ist in der Regel hinsichtlich der Höhe des Erstattungsanspruchs gewahrt, wenn die Kommune die Arbeiten öffentlich ausgeschrieben und den Auftrag dem günstigsten Bieter erteilt hat.*)

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IBRRS 2016, 1795
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VergabeVergabe
Wirkt sich die Missachtung von Vergaberecht auf die Höhe der Abfallgebühren aus?

OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.09.2015 - 4 LB 45/14

1. Benutzungsgebühren sollen so bemessen werden, dass sie die erforderlichen Kosten der öffentlichen Einrichtung decken (Kostendeckungsprinzip). Das Kostendeckungsprinzip beinhaltet einerseits das Kostendeckungsgebot und andererseits das Kostenüberschreitungsverbot.

2. Ein Verstoß gegen das Kostenüberschreitungsverbot führt zur Nichtigkeit des Gebührensatzes.

3. Zu den erforderlichen Kosten gehören auch Entgelte für die zur Erfüllung der öffentlichen Aufgabe in Anspruch genommenen Leistungen Dritter, soweit die Beauftragung Dritter unter Beachtung der Vorschriften des Vergaberechts erfolgt ist.

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IBRRS 2016, 1785
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VergabeVergabe
Rahmenvertrag ohne Wettbewerbsentscheidung kann nicht überprüft werden!

VK Lüneburg, Beschluss vom 20.06.2016 - VgK-17/2016

1. Ein Rahmenvertrag kann auch ausschließlich fremdnützig geschlossen werden, so dass dem Anbieter eines Produkts das Vergabenachprüfungsverfahren auch dann offen steht, wenn der Auftraggeber mit dem Rahmenvertrag keinen eigenen Beschaffungsbedarf deckt.

2. Es besteht keine Möglichkeit der Überprüfung in einem Vergabenachprüfungsverfahren, wenn der Rahmenvertrag keine Wettbewerbsentscheidung enthält, sondern nur eine Leistungsbeschreibung für ein in einem weiteren wettbewerblichen Verfahren zu beschaffendes Produkt.

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IBRRS 2016, 1869
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VergabeVergabe
Verstöße gegen nationale Rechtsvorschriften sind "Unregelmäßigkeiten"!

EuGH, Urteil vom 26.05.2016 - Rs. C-261/14

1. Art. 1 Abs. 2 Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 und Art. 2 Nr. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 sind dahin auszulegen, dass der Verstoß gegen nationale Rechtsvorschriften durch einen öffentlichen Auftraggeber, der einen Zuschuss aus den Strukturfonds erhält, im Rahmen der Vergabe eines öffentlichen Auftrags, dessen geschätzter Wert unter dem Schwellenwert des Art. 7 Buchst. a Richtlinie 2004/18/EG liegt, bei der Vergabe dieses Auftrags eine "Unregelmäßigkeit" im Sinne von Art. 1 Abs. 2 Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 oder Art. 2 Nr. 7 Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 darstellen kann, soweit dieser Verstoß dadurch einen Schaden für den Gesamthaushaltsplan der Union bewirkt hat oder bewirken würde, dass ihm eine ungerechtfertigte Ausgabe angelastet werden muss oder müsste.*)

2. Art. 98 Abs. 2 Unterabs. 1 Satz 2 Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 ist dahin auszulegen, dass die finanziellen Berichtigungen der Mitgliedstaaten, wenn diese wegen des Verstoßes gegen Vorschriften über öffentliche Aufträge vorgenommen werden, verwaltungsrechtliche Maßnahmen im Sinne von Art. 4 Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 sind.*)

3. Die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes sind dahin auszulegen, dass sie dem nicht entgegenstehen, dass ein Mitgliedstaat finanzielle Berichtigungen vornimmt, die in einer innerstaatlichen Rechtsvorschrift geregelt sind, die nach dem Zeitpunkt des angeblichen Verstoßes gegen die Vorschriften über öffentliche Aufträge in Kraft getreten sind, soweit es sich um die Anwendung einer neuen Regelung auf die künftigen Auswirkungen von unter Geltung der früheren Regelung entstandenen Sachverhalten handelt, was das vorlegende Gericht unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Ausgangsfalls zu prüfen hat.*)




IBRRS 2016, 1868
VergabeVergabe
Verstöße gegen nationale Rechtsvorschriften sind "Unregelmäßigkeiten"!

EuGH, Urteil vom 26.05.2016 - Rs. C-260/14

1. Art. 1 Abs. 2 Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 und Art. 2 Nr. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 sind dahin auszulegen, dass der Verstoß gegen nationale Rechtsvorschriften durch einen öffentlichen Auftraggeber, der einen Zuschuss aus den Strukturfonds erhält, im Rahmen der Vergabe eines öffentlichen Auftrags, dessen geschätzter Wert unter dem Schwellenwert des Art. 7 Buchst. a Richtlinie 2004/18/EG liegt, bei der Vergabe dieses Auftrags eine "Unregelmäßigkeit" im Sinne von Art. 1 Abs. 2 Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 oder Art. 2 Nr. 7 Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 darstellen kann, soweit dieser Verstoß dadurch einen Schaden für den Gesamthaushaltsplan der Union bewirkt hat oder bewirken würde, dass ihm eine ungerechtfertigte Ausgabe angelastet werden muss oder müsste.*)

2. Art. 98 Abs. 2 Unterabs. 1 Satz 2 Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 ist dahin auszulegen, dass die finanziellen Berichtigungen der Mitgliedstaaten, wenn diese wegen des Verstoßes gegen Vorschriften über öffentliche Aufträge vorgenommen werden, verwaltungsrechtliche Maßnahmen im Sinne von Art. 4 Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 sind.*)

3. Die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes sind dahin auszulegen, dass sie dem nicht entgegenstehen, dass ein Mitgliedstaat finanzielle Berichtigungen vornimmt, die in einer innerstaatlichen Rechtsvorschrift geregelt sind, die nach dem Zeitpunkt des angeblichen Verstoßes gegen die Vorschriften über öffentliche Aufträge in Kraft getreten sind, soweit es sich um die Anwendung einer neuen Regelung auf die künftigen Auswirkungen von unter Geltung der früheren Regelung entstandenen Sachverhalten handelt, was das vorlegende Gericht unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Ausgangsfalls zu prüfen hat.*)

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IBRRS 2016, 1853
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachträglich vorzulegende Unterlagen dürfen nicht nachgefordert werden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.2016 - Verg 37/14

1. Bei einem öffentlichen Bauauftrag ist zur Feststellung des Auftragswerts der Gesamtwert der Arbeiten zu veranschlagen, der die vom öffentlichen Auftraggeber gezahlten Geldbeträge und die von Dritten als Gegenleistung für die für ihre Rechnung errichteten Bauwerke geleisteten Beträge umfasst.

2. Für die Entscheidung, ob Bewerber oder Bieter auf Grund von Eigenerklärungen und beigebrachten Nachweisen als geeignet bzw. ungeeignet zu beurteilen sind, ist nicht erforderlich, dass der öffentliche Auftraggeber sämtliche in Betracht kommenden Erkenntnisquellen ausschöpft, um die gemachten Angaben zu verifizieren.

3. Erklärungen oder Nachweise, die nach Abgabe des Angebots auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers vorzulegen sind, aber vom Bieter nicht oder nicht rechtzeitig eingereicht werden, darf der Auftraggeber nicht nachfordern (entgegen OLG Celle, IBR 2012, 95).

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IBRRS 2016, 1852
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VergabeVergabe
Angaben zur Preiskalkulation unklar: Aufklärung vor Ausschluss!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.05.2016 - Verg 50/15

1. Formblätter, die zu dem Zweck abgefordert worden sind, bei der Auskömmlichkeitsprüfung des Preises und/oder bei der Beurteilung eventueller späterer Nachträge herangezogen zu werden, beinhalten keine Kalkulationsvorgaben, sondern sind als Kalkulationsabfragen zu bewerten.

2. Der Auftraggeber darf Angebote, die bei Vorliegen formaler Mängel jedenfalls wegen widersprüchlicher oder unvollständiger Angaben (Erklärungen oder Nachweise) an sich "ausschlusswürdig" sind, nicht ohne Weiteres aus der Wertung nehmen, ohne dem vom Ausschluss bedrohten Bieter zuvor zu einer Aufklärung aufgefordert und ihm Gelegenheit gegeben zu haben, die Widersprüche oder Unvollständigkeiten nachvollziehbar auszuräumen.




IBRRS 2016, 1848
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Akteneinsichtsrecht vs. Geheimnisschutz: Was hat Vorrang?

OLG München, Beschluss vom 28.04.2016 - Verg 3/16

1. Der Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes gebietet, dass die von der Vergabekammer verfügte Einsichtnahme in die Vergabeakten selbständig anfechtbar ist, sofern durch einen Vollzug Rechte des von der Akteneinsicht Betroffenen in einer durch die Hauptsacheentscheidung nicht wiedergutzumachenden Weise beeinträchtigt werden können.

2. Derjenige, der an einen Aktenbestandteil ein Geheimhaltungsinteresse in Anspruch nimmt oder nehmen kann, hat dies nachvollziehbar zu begründen. Unter Berücksichtigung dieser Begründung sind dann die widerstreitenden Belange der Beteiligten gegeneinander abzuwägen mit der Folge, dass ein Fall gegeben sein kann, in denen der Geheimnisschutz zurückzutreten hat und eine Offenlegung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen anzuordnen ist.

3. Dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen kann auch durch Schwärzungen von Teilen der Vergabeakte Rechnung getragen werden.




IBRRS 2016, 1828
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VergabeVergabe
Überprüfung einer Aufhebungsentscheidung setzt Erreichen des Schwellenwerts voraus!

VK Westfalen, Beschluss vom 17.06.2016 - VK 1-21/16

1. Kostenschätzung für eine Gesamtbaumaßnahme*)

2. Die Überprüfung einer Aufhebungsentscheidung des Auftraggebers ist nur zulässig, wenn der Schwellenwert erreicht oder überschritten wird.*)

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VergabeVergabe

BGH, Urteil vom 24.03.2016 - I ZR 263/14

1. Die allein die öffentliche Hand treffende Pflicht zur Aufrechterhaltung eines Krankenhausbetriebs auch im Fall seiner Unwirtschaftlichkeit rechtfertigt es, die medizinische Versorgung durch ein öffentliches Krankenhaus als dem staatlichen Defizitausgleich zugängliche Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Sinne von Art. 106 Abs. 2 AEUV anzusehen. (amtlicher Leitsatz)*)

2. Die Voraussetzungen für die Betriebspflicht gemäß § 3 Abs. 1 LKHG BW sind ohne weiteres erfüllt, soweit ein öffentliches Krankenhaus in den Krankenhausplan aufgenommen worden ist. (amtlicher Leitsatz)*)

3. Die Transparenzkriterien des Art. 4 der Entscheidung 2005/842/EG und des Beschlusses 2012/21/EU sind keine rein formalen Regelungen, deren Nichteinhaltung ohne Rechtsfolgen bleibt; vielmehr sind staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen von der Pflicht zur vorherigen Anmeldung nur dann freigestellt, wenn sie die jeweils in den Artikeln 4 der Entscheidung und des Beschlusses genannten Voraussetzungen erfüllen. (amtlicher Leitsatz)*)

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IBRRS 2016, 1780
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Abgrenzung von NU-Leistungen zu sonstigen (Hilfs-)Leistungen Dritter

VK Bund, Beschluss vom 06.06.2016 - VK 1-30/16

Die Abgrenzung zwischen Nachunternehmerleistungen und sonstigen Leistungen dritter Unternehmen bestimmt sich danach, dass der Nachunternehmer dem Hauptauftragnehmer die Ausführung (bzw. den Ausführungserfolg) einer ausgeschriebenen Leistung in eigener Verantwortung schuldet, wohingegen ein drittes Unternehmen dem Hauptauftragnehmer nur die nötigen Mittel wie Baumaterial, Geräte oder auch Personal zur Verfügung stellt bzw. Hilfsleistungen erbringt, damit dieser die Ausführung der Leistung bewirken kann.

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IBRRS 2016, 1832
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auch "problematische" Vorgaben sind unverzüglich zu rügen!

VK Lüneburg, Beschluss vom 07.03.2016 - VgK-03/2016

1. Bietergemeinschaften sind trotz ihrer grundsätzlich wettbewerbsbeschränkenden Wirkung nicht per se wettbewerbswidrig (Anschluss an OLG Düsseldorf, IBR 2015, 85 = VPR 2015, 7). Der Auftraggeber darf sie nicht allgemein von der Vergabe ausschließen.

2. Die Anforderung an eine Bietergemeinschaft, nur solche Referenzen vorzulegen, die die Bietergemeinschaft gemeinsam erbracht hat, ist vergaberechtlich problematisch, weil sie dem Charakter einer für den Einzelfall gebildeten Bietergemeinschaft widerspricht.

3. Vergaberechtlich problematische Festlegungen in der Ausschreibung sind unverzüglich zu rügen, anderenfalls ist der Nachprüfungsantrag unzulässig.

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IBRRS 2016, 1712
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren ist kein Ausschlussgrund!

VK Bund, Beschluss vom 29.02.2016 - VK 1-138/15

1. Als schwere Verfehlungen, die zum Ausschluss eines Unternehmens wegen Unzuverlässigkeit führen, sind unter anderem schwerwiegende Rechtsverstöße wie Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von einigem Gewicht anzusehen, insbesondere wenn sie sich auf die Auftragsdurchführung beziehen.

2. Die Feststellung einer schweren Verfehlung durch den Auftraggeber muss auf einer gesicherten Erkenntnisgrundlage beruhen. Bloße Behauptungen, unspezifizierte Vorwürfe, Vermutungen oder vage Verdachtsgründe reichen nicht aus.

3. Mutmaßlichen Straftaten, die Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft sind, belegen selbst keine konkrete Verfehlung bzw. Straftat und stellen keinen Ausschlussgrund dar.




IBRRS 2016, 1786
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Abrechnung erfolgt direkt zwischen Auftragnehmer und Verursacher: Dienstleistungskonzession!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.03.2016 - 2 VK LSA 41/15

1. Nur die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammern (vgl. § 102 GWB). Es handelt sich bei dem streitbefangenen Gegenstand jedoch nicht um einen Dienstleistungsauftrag im Sinne des § 99 Abs. 1 und 4 GWB, da es an einem entgeltlichen Vertrag eines öffentlichen Auftraggebers mit einem Unternehmen über die Beschaffung von Leistungen fehlt. Vielmehr liegt eine Dienstleistungskonzession vor.*)

2. Eine Dienstleistungskonzession ist dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenleistung für die geschuldeten Dienste in dem Recht zur Verwertung der vertragsgegenständlichen Dienstleistungen auf eigene Verantwortung und überwiegend auf eigenes Risiko besteht, sei es ohne oder zuzüglich der Zahlung eines Preises (siehe EuGH, IBR 2009, 1244 - nur online; EuGH, IBR 2012, 215; OLG Brandenburg, IBR 2012, 1213 - nur online; VK Nordbayern, Beschluss vom 02.08.2006 - 21.VK-3194-22/06, IBRRS 2006, 3661 = VPRRS 2006, 0404).*)

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IBRRS 2016, 1790
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wer muss für eine Bietergemeinschaft rügen?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.04.2016 - 2 VK LSA 44/15

1. Fristgemäßen Rügeobliegenheit einer Bietergemeinschaft liegt bei den bevollmächtigten Vertretern, nicht bei dem Verfahrensbevollmächtigten.*)

2. Hierbei ist es nicht erheblich, dass die Antragstellerin als Bietergemeinschaft mit 12 Einzelmitgliedern fungierte. Angesichts des klaren Wortlauts des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3. GWB kann dies nicht dazu führen, dass ihr zur Erhebung der Rüge längere Fristen eingeräumt werden. Dies würde die Antragstellerin im Übrigen gegenüber Einzelunternehmen bevorzugen, die sich an diesem Vergabeverfahren ebenfalls beteiligt haben.*)

3. Es oblag vielmehr den bevollmächtigten Vertretern, rechtsverbindlich für die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber zu handeln. Einer gesonderten Abstimmung mit den übrigen Mitgliedern der Bietergemeinschaft bedurfte es dazu nicht.*)

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VPRRS 2016, 0254
Instrumente und HilfsmittelInstrumente und Hilfsmittel
Beschaffung von Hilfsmitteln: Öffentliche Ausschreibung "zweckmäßig"?

VK Bund, Beschluss vom 21.06.2016 - VK 2-45/16

1. Eine gesetzliche Krankenkasse ist als öffentlicher Auftraggeber dazu verpflichtet, öffentliche Aufträge im Wettbewerb zu vergeben. Dabei ist vorrangig ein offenes Verfahren durchzuführen, wenn kein begründeter Ausnahmefall vorliegt.

2. Bei der Beantwortung der Frage, ob es "zweckmäßig" im Sinne des § 127 Abs. 1 SGB V ist, medizinische Hilfsmittel einschließlich der Erbringung damit in Zusammenhang stehender Serviceleistungen in einem wettbewerblichen Vergabeverfahren zu beschaffen, steht dem Auftraggeber eine Einschätzungsprärogative zu, die von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüft werden kann.

3. Begehrt ein Bieter das Unterlassen der Durchführung eines Vergabeverfahrens, fehlt es ihm an einer Verletzung in eigenen Rechten. Denn die Frage, ob und inwieweit der Auftraggeber (hier: aus sozialrechtlichen Gründen) berechtigt oder nicht berechtigt ist, einen Bedarf im Wege einer vergaberechtlichen Ausschreibung zu decken, ist dem Vergabeverfahren vorgelagert und nicht in diesem zu prüfen.

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IBRRS 2016, 1775
VergabeVergabe
Angebotspreis muss realistisch kalkuliert sein!

VK Bund, Beschluss vom 07.06.2016 - VK 2-37/16

1. Das Vergaberecht dient auch dem Zweck, sicherzustellen, dass das Angebot den Zuschlag erhält, das nicht nur auf dem Papier das wirtschaftlichste ist. Es soll vielmehr das Angebot den Zuschlag erhalten, das von vornherein auch realistisch kalkuliert ist und sich in der Umsetzungsphase auch ohne Nachträge etc. als tragfähig erweist.

2. Ein Angebot, das erkennbar auf unzutreffenden oder unrealistischen Annahmen basiert, kann nicht als das wirtschaftlichste angesehen werden.

3. Liegt der Preisabstand im Angebot des Bieters unter dem allgemein als Interventionsschwelle für den Auftraggeber angesehenen 10%-Abstand zum nächstplatzierten Angebot, handelt es sich schon tatbestandlich um kein ungewöhnlich niedriges Angebot.

4. Der Auftraggeber ist aus Gründen der Verfahrensökonomie auch während eines anhängigen Nachprüfungsverfahrens dazu berechtigt, einen erkannten Wertungsfehler zu korrigieren.

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IBRRS 2016, 1734
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Preis mit 0,00 Euro angegeben: Wertung oder Ausschluss?

VK Südbayern, Beschluss vom 03.05.2016 - Z3-3-3194-1-61-12/15

1. Über die Rechtmäßigkeit der Vergabeentscheidung maßgebliche Vorfragen aus anderen Rechtsgebieten hat die Vergabekammer grundsätzlich im Nachprüfungsverfahren inzident zu entscheiden. Anders kann dies ausnahmsweise dann sein, wenn diese Fragen Gegenstand eines öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahrens sind und die Genehmigung im Falle des § 14 Abs. 5 ApoG) Wirksamkeitsvoraussetzung für den zu vergebenden Vertrag ist.*)

2. Der apothekenrechtliche Grundsatz der Versorgung aus einer Hand gem. § 14 Abs. 5 Satz 2 ApoG steht einer Leistungserbringung durch Bietergemeinschaften entgegen.*)

3. Nach § 4 EG Abs. 1 VOL/A 2009 ist das in Aussicht genommene Auftragsvolumen so genau wie möglich zu ermitteln und bekannt zu geben. Der Bieter muss den ungefähren Aufwand abschätzen können, um seinerseits die notwendigen Ressourcen beschaffen zu können.*)

4. Wird kein Preiswettwerb bei jedem Einzelabruf durchgeführt, ist für eine wirksame Rahmenvereinbarung, wie bei Abschluss eines jeden Vertrages, erforderlich, dass die wesentlichen Vertragsbestandteile (essentialia negotii) festgelegt sind. Dazu gehört bei einem Lieferauftrag auch der Preis der zu liefernden Leistung.*)

5. Bleibt unklar, ob Preisangaben mit 0,00 Euro die Bedeutung haben "das Produkt wird für 0,00 Euro geliefert" oder "das Produkt wird nicht angeboten und gehört nicht zum Leistungsumfang", sind die entsprechenden Angebote nicht wertbar.*)




IBRRS 2016, 1756
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wie erfolgt die Preisprüfung bei einem Nachfragemonopol der öffentlichen Hand?

BVerwG, Urteil vom 13.04.2016 - 8 C 2.15

1. Sofern kein besonderer Markt durch Ausschreibung geschaffen wurde, sind Leistungen im preisrechtlichen Sinne "marktgängig", wenn sie auf einem bestimmten (allgemeinen) Markt bei tatsächlich wettbewerblicher Preisbildung wiederholt umgesetzt werden.*)

2. Bei unvollkommenen Märkten, auf denen für gleiche Leistungen verschiedene Preise gezahlt werden, ist als preisrechtlich höchstzulässiger "verkehrsüblicher Preis" einer marktgängigen Leistung der "betriebssubjektive Marktpreis" anzusehen.*)

3. "Betriebssubjektiver Marktpreis" ist der Preis, den derselbe Anbieter für gleiche marktgängige Leistungen wiederholt bei tatsächlich funktionierendem Wettbewerb auf dem Markt durchsetzen konnte. Besteht ein Nachfragemonopol der öffentlichen Hand, genügt die wettbewerbliche Durchsetzung des Preises gegenüber dem einen öffentlichen Auftraggeber.*)

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