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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10755 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2016

IBRRS 2016, 0984
VergabeVergabe
Auftraggeber darf (ausnahmsweise) auch produktspezifisch ausschreiben!

VK Bund, Beschluss vom 09.09.2015 - VK 1-82/15

1. Der öffentliche Auftraggeber grundsätzlich zur sog. produktneutralen Ausschreibung verpflichtet; insbesondere darf der Beschaffungsgegenstand nicht auf bestimmte Produkte eines bestimmten Herstellers beschränkt werden.

2. Von diesem Grundsatz darf der Auftraggeber ausnahmsweise abweichen, wenn dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.

3. Eine Markterforschung oder Markterkundung, ob eine andere Lösung (mit Wettbewerbsprodukten) möglich ist, ist in diesem Fall aber nicht erforderlich.

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IBRRS 2016, 1152
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine Lose gebildet: Feuerwehr muss 58.000 Euro zurückzahlen!

VG Augsburg, Urteil vom 23.02.2016 - 3 K 15.1070

Eine unterbliebene Losbildung bei der Auftragsvergabe durch den Auftraggeber stellt einen schweren Vergaberechtsverstoß dar, der den Zuwendungsgeber zur Rückforderung einer gewährten staatlichen Zuwendung (hier: zur Ersetzung eines alten Feuerwehrfahrzeugs) berechtigt.




IBRRS 2016, 1142
VergabeVergabe
Auftrag über Beseitigung von Öl, Kraft- und Schadstoffen: Dienstleistungskonzession!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.12.2015 - 2 VK LSA 33/15

1. Nur die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammern (vgl. § 102 GWB).*)

2. Eine Dienstleistungskonzession ist dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenleistung für die geschuldeten Dienste in dem Recht zur Verwertung der vertragsgegenständlichen Dienstleistungen auf eigene Verantwortung und überwiegend auf eigenes Risiko besteht, sei es ohne oder zuzüglich der Zahlung eines Preises.*)

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IBRRS 2016, 1137
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bieter zu Unrecht ausgeschlossen: Auftraggeber muss Schadensersatz zahlen!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 24.02.2016 - 1 U 60/15

1. Das Fehlen in der Vergabeausschreibung geforderter rechnerischer Nachweise zu Wärmedämmeigenschaften von Fenster- und Türelementen stellt, sofern der Vertragsinhalt hierdurch nicht bestimmt wird, keine einer Abänderung der Vergabeunterlagen vergleichbare Auslassung (§ 13 Abs. 1 Nr. 5 VOB/A 2012) dar; bei ihrem Fehlen ist die Vergabestelle gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2012 zu einer Nachforderung verpflichtet.*)

2. Wird der preisgünstigste Bieter zu Unrecht vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, muss der Auftraggeber Schadensersatz in Höhe des positiven Interesses zahlen.




IBRRS 2016, 1098
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftraggeber kann auch den Leistungs(erbringungs)ort festlegen!

OLG Koblenz, Beschluss vom 20.04.2016 - Verg 1/16

1. Der Auftraggeber ist grundsätzlich berechtigt, sich bei der zu seinem Leistungsbestimmungsrecht gehörenden Festlegung des Leistungsorts oder des Orts, an dem mit der Leistungserbringung begonnen werden soll, in erster Linie an seinen eigenen Bedürfnissen zu orientieren.*)

2. Die damit unter Umständen verbundene Beschränkung des Wettbewerbs insbesondere in Form einer potentiellen Benachteiligung nicht ortsansässiger Unternehmen ist hinzunehmen, wenn die Ortswahl sachlich legitimiert ist, die Vergabebedingungen zur Erreichung des legitimen Zwecks geeignet sind und die Ungleichbehandlung sich auf das Notwendige beschränkt, also verhältnismäßig ist.*)

3. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, den Wettbewerb dadurch zu fördern, dass er einen Teil der Leistung, die er vergeben will, selbst erbringt und so Unternehmen die Bewerbung um die übrige Leistung erleichtert.*)

4. Dem Auftraggeber ist es untersagt, die Vergabebedingungen so zu gestalten, dass sich faktisch nur Unternehmen um den Auftrag bewerben können, die entweder ortsansässig sind oder mit einem ortsansässigen Unternehmen zusammenarbeiten.*)

5. (Mindest-)Anforderungen an die Eignung dürfen nicht dem Zweck dienen, Auftraggeber vor Problemen und Risiken zu bewahren, die nichts mit der Eignung des (potentiellen) Vertragspartners zu tun haben, sondern z. B. auf Besonderheiten und Schwierigkeiten eines bestimmten Marktes zurückzuführen sind.*)




IBRRS 2016, 1131
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Pauschalvergütung im VOF-Verfahren akzeptiert: Kein Honorar nach HOAI!

BGH, Urteil vom 19.04.2016 - X ZR 77/14

Hat sich ein Architekt oder Ingenieur an einem nach der Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen durchgeführten, dem Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterliegenden Vergabeverfahren beteiligt, in dem für über die Bearbeitung der Angebotsunterlagen hinausgehende Leistungen eine pauschale Vergütung als abschließende Zahlung vorgesehen ist, kann er die Bindung an diese Vergütung nur durch Rüge gegenüber dem Auftraggeber und Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens beseitigen. Unterlässt er dies, stehen ihm keine weitergehenden Honoraransprüche für die in Rede stehenden Leistungen zu. Das gilt unabhängig davon, ob eine Vergütung als zu gering und deshalb nicht angemessen im Sinne von § 13 Abs. 3 VOF 2009 beanstandet wird, oder ob der Auftraggeber nach Ansicht des Bieters im Vergabeverfahren als Angebot nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure mit einem höheren Betrag zu vergütende Lösungsvorschläge für die Planungsaufgabe verlangt hat.*)




IBRRS 2016, 1107
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wesentliche Vertragsänderung ist Neuvergabe!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.12.2015 - 2 VK LSA 8/15

Im Sinne der Rechtsprechung ist eine Änderung eines Vertrags als Neuvergabe anzusehen, wenn sie wesentlich andere Merkmale aufweist, als der ursprüngliche Auftrag und damit den Willen der Parteien zur Neuverhandlung wesentlicher Bestimmungen dieses Vertrags erkennen lässt (vgl. EuGH, Urteil vom 19.06.2008 - Rs. C-454/06, IBRRS 2008, 1720 = VPRRS 2008, 0166). Eine Änderung ist hiernach u. a. als wesentlich anzusehen, wenn Bedingungen eingeführt werden, die möglicherweise die Zulassung anderer als der ursprünglich zugelassenen Unternehmen oder die Annahme eines anderen als des ursprünglich angenommenen Angebots erlaubt hätten, wenn sie Gegenstand des ursprünglichen Vergabeverfahrens gewesen wäre.*)




IBRRS 2016, 1099
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wer die Leistung anders als angeboten ausführen will, wird ausgeschlossen!

VK Nordbayern, Beschluss vom 31.03.2016 - 21.VK-3194-02/16

1. Die Antragsfrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist nicht relevant, wenn die VSt auf die Frist in der Bekanntmachung nicht hingewiesen hat.*)

2. Hat ein Bieter zwar alle Erklärungen abgegeben und das Leistungsverzeichnis vollständig ausgefüllt, jedoch subjektiv die Absicht, die Ausführung der Leistung abweichend vom Angebot durchzuführen, fehlt diesem Bieter die notwendige Zuverlässigkeit.*)

3. Bedient sich ein Bieter der Fähigkeiten Dritter zur Leistungserbringung, so muss die VSt auch die Eignung der Dritten vor Zuschlagserteilung prüfen können. Hierzu kann sie mit dem Angebot zunächst die Angabe von Nachunternehmerleistungen fordern.*)

4. Bei der Abgrenzung von Nachunternehmerleistungen und reinen Hilfsleistungen kommt es entscheidend darauf an, welche konkreten Leistungen nach dem ausgeschriebenen Vertrag im Einzelnen zu erbringen sind.*)




VPRRS 2016, 0171
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Unterkriterien müssen vor Öffnung der Bewerbungsunterlagen festgelegt werden!

BVerwG, Beschluss vom 18.03.2016 - 3 B 16.15

Es verstößt gegen das bei der Auswahlentscheidung für die Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten zu beachtende Transparenzgebot, wenn für die Auswahlentscheidung maßgebliche Unterkriterien erst nach der Öffnung der Bewerbungsunterlagen festgelegt und gewichtet werden.*)

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IBRRS 2016, 1082
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bundesländer dürfen vergabespezifischen Mindestlohn vorgeben!

OLG Koblenz, Beschluss vom 16.03.2016 - 1 Verg 8/13

1. Die Bundesländer haben die Gesetzgebungskompetenz für die Vorgabe eines vergabespezifischen Mindestlohns.*)

2. Ein Bieter, dessen Angebot zu Recht ausgeschlossen wurde, kann einen letztlich aus dem Gleichbehandlungsgebot abgeleiteten Anspruch darauf haben, dass der Auftraggeber derzeit von der Beauftragung eines anderen Bieters Abstand nimmt, das laufende Vergabeverfahren entweder in ein früheres Stadium zurückversetzt oder aufhebt und ihm auf diese Weise eine zweite Chance zur Abgabe eines wertbaren Angebots gibt.*)

3. Die Eröffnung einer "zweiten Chance" durch eine darauf gerichtete Anordnung einer Vergabekammer oder eines Vergabesenats kommt allerdings nur in Betracht, wenn aufgrund der Sach- und Rechtslage am Schluss der (letzten) mündlichen Verhandlung feststeht, dass ein vergaberechtskonformer Zuschlag unmöglich ist und sich daran auch durch bloße Fortsetzung des Vergabeverfahrens nichts mehr ändern kann.*)

4. Es genügt nicht, wenn lediglich diese Möglichkeit im Raum steht, etwa weil noch die ergebnisoffene Prüfung konkurrierender Angebote durch den Auftraggeber auf Ausschlussgründe aussteht, die diesem einen Beurteilungsspielraum auf der Tatbestandsebene und/oder einen Ermessensspielraum bei der Rechtsfolge einräumen.*)

5. Ein Auftraggeber kann dem "Mehrwertsteuerproblem" im Zusammenhang mit förmlichen Zustellungen dadurch ausweichen, dass er auf jede Aufschlüsselung des Angebotspreises verzichtet und nur die Benennung des Endbetrags verlangt, den ein Bieter für den Fall der Beauftragung je Zustellung beanspruchen will.*)




IBRRS 2016, 1067
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Systemanforderungen müssen sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben!

VK Westfalen, Beschluss vom 14.04.2016 - VK 1-9/16

1. Eine Zurückversetzung oder eine Teilaufhebung der Ausschreibung ist eine Maßnahme der Vergabestelle, die vergaberechtlich zulässig ist, soweit dies transparent und diskriminierungsfrei erfolgt.*)

2. Eine solche Teilaufhebung und eine sich unmittelbar daran anschließende Neuausschreibung kann innerhalb eines bereits eingeleiteten Nachprüfungsverfahrens auf gegebenenfalls neue Vergaberechtsverstöße durch die Vergabekammer überprüft werden.*)

3. Anforderungen an Fahrzeugrückhaltesysteme müssen sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben und können nicht unter Bezugnahme auf eine vom Auftraggeber selbst geführte Produktliste ersetzt werden.*)

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IBRRS 2016, 1052
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Fehler der Vergabestelle sind kein Aufhebungsgrund!

VK Nordbayern, Beschluss vom 15.03.2016 - 21.VK-3194-42/15

1. Bei der Frage, ob das Vergabeverfahren wegen einer beträchtlichen Abweichung des Angebots von einer vertretbaren Schätzung aufgehoben werden darf, kann auf die Grundsätze, ob ein den Ausschluss eines Angebotes rechtfertigendes Missverhältnis zwischen Leistung und Angebot vorliegt, zurückgegriffen werden.

2. Erst ab einem Abstand von 20% liegt ein Missverhältnis zwischen dem Wert der Leistung bzw. der Kostenschätzung und dem Angebot nahe.

3. Liegen die Voraussetzungen des § 17 EG VOB/A 2012 nicht vor, ist eine dennoch erfolgte Aufhebung rechtswidrig, mit der Folge, dass der Auftraggeber schadensersatzpflichtig ist. Schadensersatzfrei ist eine Aufhebung für den Auftraggeber nur dann, wenn er den Aufhebungsgrund nicht zu verantworten hat.

4. Ein zur Aufhebung der Ausschreibung anlassgebendes Fehlverhalten der Vergabestelle kann schon deshalb nicht als schwerwiegender Grund genügen, weil es die Vergabestelle andernfalls in der Hand hätte, nach freier Entscheidung durch Verstöße gegen das Vergaberecht den bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bestehenden Bindungen zu entgehen.

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IBRRS 2016, 1027
VergabeVergabe
Vergabeverfahren beginnt mit Absendung der Bekanntmachung!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.12.2015 - VK 1-14/15

1. Das Vergabeverfahren beginnt mit der Absendung der Bekanntmachung an das Veröffentlichungsorgan. Bei der im Amtsblatt der EU bekannt gegebenen Absicht der Direktvergabe handelt es sich um eine durch die Nachprüfungsbehörden überprüfbare Entscheidung eines öffentlichen Auftraggebers.*)

2. Die Überprüfung einer Vergabeentscheidung setzt voraus, dass sie nach außen erkennbar und in für den Auftraggeber verbindlicher Form erfolgt ist. Dokumente und Arbeitsunterlagen, die Vergabeentscheidungen erst vorbereiten, sowie Ankündigungen und Absichtserklärungen im Vorfeld von Ausschreibungen sind grundsätzlich nicht überprüfbar.*)

3. Die Direktvergabe eines Auftrags auf der Basis von Art. 5 Abs. 4 VO (EG) 1370/2007 (Bagatellvergabe) setzt das Vorliegen einer Dienstleistungskonzession voraus. Es ist Aufgabe des Auftraggebers die Gründe, die für das Vorliegen einer Dienstleistungskonzession sprechen, nachvollziehbar und plausibel zu dokumentieren.*)

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IBRRS 2016, 1025
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kann der Auftraggeber Widersprüche in den Angebotsunterlagen korrigieren?

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.09.2015 - VK 1-12/15

1. Die Auslegung eines angebotenen Nachlasses hat bei Unklarheiten nach dem objektiven Empfängerhorizont eines fachkundigen und vernünftigen Bieters im Lichte der Vorgaben der VOB/A zu erfolgen.*)

2. Nicht jede mangelnde Eindeutigkeit in den Angebotsunterlagen berechtigt den Auftraggeber zur Korrektur, sondern dies kann einschränkend nur in Bezug auf erhebliche Fehler gelten. Soweit sich Widersprüchlichkeiten je nach Auslegungsergebnis auf die Bieterrangfolge auswirken, ist ohne weiteres von der Erheblichkeit des Fehlers auszugehen.*)

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Mit Beitrag
ÖPNVÖPNV
Nachprüfungsantrag ist trotz bestandskräftiger Liniengenehmigung zulässig!

VK Südbayern, Beschluss vom 15.10.2015 - Z3-3-3194-1-36-05/15

1. Bei einem Nachprüfungsantrag gegen eine Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags von ÖPNV-Dienstleistungen gemäß § 8a Absatz 1 Satz 2 PBefG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 steht es der Antragsbefugnis eines Verkehrsunternehmens nicht entgegen, dass einem anderen Verkehrsunternehmen bereits (bestandskräftig) Liniengenehmigungen für die gemeinwirtschaftliche Bedienung der streitgegenständlichen Linien erteilt sind, da diese gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 3 PBefG zu widerrufen sind, wenn nach Feststellung der zuständigen Behörde kein wirksamer öffentlicher Dienstleistungsauftrag mehr besteht.*)

2. Sowohl die Direktvergabe einer Dienstleistungskonzession als die eines Dienstleistungsauftrags an eine "rechtlich getrennte Einheit" richtet sich nach dem Regelungen des Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007.*)

3. Die (im Gesellschaftsvertrag eingeräumte) Möglichkeit einer Tätigkeit außerhalb des Zuständigkeitsgebiets der zuständigen örtlichen Behörde steht einer Direktvergabe nicht gemäß Art. 5 Abs. 2 b) VO (EG) 1370/2007 entgegen, solange sie nicht tatsächlich ausgeübt wird.*)

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IBRRS 2016, 1001
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Geänderter Beschaffungsbedarf als Aufhebungsgrund?

VK Südbayern, Beschluss vom 15.03.2016 - Z3-3-3194-1-03-01/16

1. Öffentliche Auftraggeber können nicht deshalb auf einen Aufhebungsgrund nach 17 EG Abs. 1 Nr. 2 VOB/A 2012 berufen, weil sie geltend machen, dass sie den Beschaffungsbedarf nunmehr anders definieren und ausschreiben würden. Die Gründe, die eine Aufhebung nach 17 EG Abs. 1 Nr. 2 VOB/A 2012 rechtfertigen sollen, dürfen nicht der Vergabestelle zurechenbar sein.*)

2. Bieter müssen die Aufhebung des Vergabeverfahrens, von engen Ausnahmen abgesehen, nicht nur dann hinnehmen, wenn sie von einem der in den einschlägigen Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnungen (§ 17 Abs. 1, § 17 EG Abs. 1 VOB/A 2012; § 17 Abs. 1, § 20 EG Abs. 1 VOL/A 2009) aufgeführten Gründe gedeckt und deshalb rechtmäßig ist. Vielmehr bleibt es der Vergabestelle aus sachlichen Gründen, insbesondere bei einem geänderten Beschaffungsbedarf, grundsätzlich unbenommen, von einem Beschaffungsvorhaben auch dann Abstand zu nehmen, wenn dafür kein in den Vergabe- und Vertragsordnungen anerkannter Aufhebungsgrund vorliegt (Anschluss an BGH, Beschluss vom 20.03.2014 - X ZB 18/13, IBR 2014, 292).*)

3. Bei fortbestehender Beschaffungsabsicht hat der Auftraggeber darzulegen, inwieweit sich der Beschaffungsbedarf geändert hat. Die unkonkrete Behauptung, den Beschaffungsbedarf neu definieren zu wollen, reicht insbesondere dann nicht aus, wenn Indizien gegen eine Änderung des Beschaffungsbedarfs sprechen.*)




IBRRS 2016, 1003
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bieter verwendet seine Vertragsbedingungen: Angebotsausschluss zwingend!

VK Südbayern, Beschluss vom 24.11.2015 - Z3-3-3194-1-51-09/15

1. Ein Angebot eines Bieters, das in erheblichem Umfang Allgemeine Geschäftsbedingungen dieses Bieters einführen will, ist wegen Änderung der Vertragsunterlagen auch dann auszuschließen, wenn die Vertragsunterlagen bestimmte Modalitäten des Auftrags nicht regeln, da in diesen Fällen ergänzend die allgemeinen Regelungen des BGB gelten.*)

2. Die Rüge gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB muss - abgesehen von Fällen der Entbehrlichkeit - grundsätzlich vor Einleitung des Nachprüfungsverfahrens gegenüber der Vergabestelle erhoben werden.*)

3. Hat der Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben, kann er die Rüge vor Übermittlung des Nachprüfungsantrags nach § 115 Abs. 1 GWB nachholen.*)

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IBRRS 2016, 0894
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine Beschränkte Ausschreibung bei Verdacht von Preisabsprachen!

OLG München, Urteil vom 29.10.2015 - 1 U 2090/15

1. Ein öffentlicher Auftraggeber darf keine Beschränkten Ausschreibungen nach § 3 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A 2012 durchführen, um vermutete Preisabsprachen zu bekämpfen und eine Abhängigkeit von ein bis zwei Unternehmen zu verhindern.

2. Im Bereich der nationalen Vergaben unterhalb des Schwellenwerts kann ein Bieter Rechtsschutz im Wege der einstweiligen Verfügung suchen.

3. Der Anrufung des Gerichts steht das Nachprüfungsverfahren nach § 21 VOB/A 2012 nicht entgegen, weil ihm kein gesetzlicher Suspensiveffekt zukommt.




IBRRS 2016, 1015
VergabeVergabe
(ohne)

LG München I, Urteil vom 28.05.2015 - 2 O 1248/15

(ohne)

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IBRRS 2016, 0997
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Projektant ist nicht automatisch auszuschließen!

OLG Celle, Beschluss vom 14.04.2016 - 13 Verg 11/15

1. Das Vergabeverfahren beginnt mit der Ausschreibung. Insoweit ist ein formelles Verständnis zu Grunde zu legen (Anschluss an OLG Koblenz, Beschluss vom 05.09.2002 - 1 Verg 2/02, IBR 2002, 623; OLG Jena, Beschluss vom 08.04.2003 - 6 Verg 9/02, IBRRS 2003, 1124).*)

2. Ein sog. Projektant ist nicht automatisch vom Vergabeverfahren auszuschließen. Dem Auftraggeber obliegt vielmehr die Pflicht, im Rahmen des Zumutbaren aufzuklären, ob ein Sachverhalt vorliegt, der die Chancengleichheit aller Teilnehmer beeinträchtigen kann. Dabei muss dem Projektanten vor einem etwaigen Ausschluss Gelegenheit gegeben werden, zum Vorliegen einer Wettbewerbsverzerrung Stellung zu nehmen und ggf. zu beweisen, dass eine etwaige erworbene Kenntnis den Wettbewerb nicht verfälschen kann.*)




IBRRS 2016, 0995
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zweifel an der Richtigkeit der Vergabeunterlagen sind durch Rückfragen aufzuklären!

VK Lüneburg, Beschluss vom 28.01.2016 - VgK-50/2015

1. Angebote, bei denen Änderungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen wurden, sind zwingend von der Angebotswertung auszuschließen.

2. Hat ein Bieter Zweifel an der rechtlichen oder auch fachlichen oder rechnerischen Richtigkeit der Vergabeunterlagen, hat er diese vor Ablauf der Angebotsfrist dem Auftraggeber - beispielsweise im Wege einer Bieteranfrage - anzuzeigen.

3. Relativiert und modifiziert der Bieter den in den Vergabeunterlagen angegebenen Leistungs- und Erfüllungsort, liegt eine zum zwingenden Ausschluss führende Änderungen an den Vertragsunterlagen vor.




IBRRS 2016, 0967
VergabeVergabe
Angaben zum Beschaffungsgegenstand müssen eindeutig sein!

VK Bund, Beschluss vom 01.02.2016 - VK 1-122/15

1. Die zu vergebende Leistung ist eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen.

2. Maßgeblich für die Frage, ob die Vergabeunterlagen und insbesondere die Leistungsbeschreibung eindeutig und klar oder unklar bzw. missverständlich sind, ist der objektive Empfängerhorizont der potentiellen Bieter. Dabei ist auf einen verständigen und sachkundigen, mit den Beschaffungsleistungen vertrauten Bieter abzustellen.

3. Kann es sich bei einer Aussage des Auftraggebers zum Beschaffungsgegenstand sowohl um eine Konkretisierung als auch um eine Änderung der bereits zuvor geänderten Leistungsbeschreibung handeln, ist die zu vergebende Leistung unklar bzw. missverständlich beschrieben.

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IBRRS 2016, 0947
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergaberechtliche Grenzen der Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers?

VK Bund, Beschluss vom 09.02.2016 - VK 1-130/15

1. Bei der Beschaffungsentscheidung für eine bestimmte Leistung ist der öffentliche Auftraggeber im rechtlichen Ansatz ungebunden; die Auswahl des Beschaffungsgegenstands unterliegt seiner Bestimmungsfreiheit und ist dem eigentlichen Vergabeverfahren vorgelagert.

2. Vergaberechtliche Grenzen der Bestimmungsfreiheit ergeben sich aber aus § 7 EG Abs. 8 Satz 1 VOB/A 2012, wonach technische Anforderungen an den Auftragsgegenstand grundsätzlich nicht so ausgestaltet werden dürfen, dass dadurch bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden; dies ist nur (ausnahmsweise) zulässig, soweit es durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.

3. Die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit sind eingehalten, sofern die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen wurde, solche Gründe tatsächlich vorhanden sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert.




IBRRS 2016, 0936
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Dienstleister ausgewechselt: Neuausschreibung erforderlich?

VK Bund, Beschluss vom 26.02.2016 - VK 2-7/16

1. Da der erste Abschnitt der VOL/A 2009 in Bezug auf Vertragsänderungen oder -übernahmen ebenso wenig Regelungen enthält wie das GWB oder die VgV, ist die Frage der Wesentlichkeit einer Vertragsänderung und damit einer Neuausschreibungspflicht anhand allgemeiner vergaberechtlicher Grundsätze zu entscheiden.

2. Die Auswechslung des Dienstleistungserbringers trägt regelmäßig die Vermutung einer wesentlichen Veränderung des Vertrags in sich. Findet allerdings bei funktionaler Betrachtung nur eine Verschiebung des Auftrags innerhalb des Konzerns statt, liegt keine wesentliche Vertragsänderung vor.




IBRRS 2016, 0914
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann kann eine Zertifizierung verlangt werden?

VK Sachsen, Beschluss vom 15.03.2016 - 1/SVK/045-15

1. Eine (vergaberechtliche) Annahmeerklärung muss für ihre zivilrechtliche Wirksamkeit mit einem entsprechenden Rechtsbindungswillen des Auftraggebers erklärt worden sein.*)

2. Nach § 7 EG Abs. 1 Satz 1 VOL/A 2009 dürfen von Bietern nur solche Eignungsnachweise gefordert werden, die durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt sind. Für den Betrieb einer abfallrechtlichen Müll-Umladestation ist eine Zertifizierung nach der Entsorgungsfachbetriebsverordnung durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt, selbst wenn die ausgeschriebenen Leistungen als solche ohne Zertifizierung erbracht werden könnten.*)

3. Da sich die Erstellung von Eigenerklärungen grundsätzlich in der Sphäre des Bieters abspielt, ist ein Auftraggeber regelmäßig nicht in der Lage, diesem vorsätzliches Handeln bei der Erstellung von Eigenerklärungen nachzuweisen. Soweit § 7 EG Abs. 1 Satz 2 VOL/A 2009 Auftraggeber ausdrücklich verpflichtet, grundsätzlich Eigenerklärungen zu verlangen, um den Nachweisaufwand der Bieter zu minimieren, kann von den Bietern als Gegengewicht eine erhöhte Sorgfaltspflicht bei der Abgabe solcher Eigenerklärungen verlangt werden. Auch eine leichtfertig ungenaue Abgabe oder die Abgabe einer Erklärung ins Blaue hinein kann ausreichen, um den Tatbestand des § 6 EG Abs. 6 e) VOL/A 2009 zu erfüllen.*)

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IBRRS 2016, 0915
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachunternehmereinsatz kann eingeschränkt werden!

EuGH, Urteil vom 07.04.2016 - Rs. C-324/14

1. Art. 47 Abs. 2 und Art. 48 Abs. 3 Richtlinie 2004/18/EG sind in Verbindung mit Art. 44 Abs. 2 Richtlinie 2004/18/EG dahin auszulegen, dass

- damit jedem Wirtschaftsteilnehmer das Recht eingeräumt wird, sich für einen bestimmten Auftrag auf die Kapazitäten anderer Unternehmen ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen zu stützen, sofern dem öffentlichen Auftraggeber gegenüber nachgewiesen wird, dass dem Bewerber oder Bieter die für die Ausführung dieses Auftrags erforderlichen Mittel der betreffenden Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen;

- es nicht ausgeschlossen ist, dass die Ausübung dieses Rechts bei Vorliegen besonderer Umstände in Anbetracht des Gegenstands und der Ziele des betreffenden Auftrags eingeschränkt werden kann. Dies ist namentlich der Fall, wenn sich die Kapazitäten, über die ein Drittunternehmen verfügt und die für die Ausführung des Auftrags erforderlich sind, nicht auf den Bewerber oder Bieter übertragen lassen, so dass dieser sich nur dann auf die genannten Kapazitäten berufen kann, wenn sich das betreffende Drittunternehmen unmittelbar und persönlich an der Ausführung des Auftrags beteiligt.*)

2. Art. 48 Abs. 2 und 3 Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass der öffentliche Auftraggeber im Hinblick auf den Gegenstand und die Ziele eines bestimmten Auftrags unter besonderen Umständen im Interesse der ordnungsgemäßen Ausführung dieses Auftrags die Möglichkeit hat, in der Auftragsbekanntmachung oder den Verdingungsunterlagen ausdrücklich genaue Regeln anzugeben, nach denen sich ein Wirtschaftsteilnehmer auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen kann, sofern diese Regeln mit dem Gegenstand und den Zielen des betreffenden Auftrags zusammenhängen und diesen angemessen sind.*)

3. Der in Art. 2 Richtlinie 2004/18/EG aufgestellte Grundsatz der gleichen und nicht diskriminierenden Behandlung der Wirtschaftsteilnehmer ist dahin auszulegen, dass er es unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens einem öffentlichen Auftraggeber untersagt, nach der Öffnung der Angebote, die im Rahmen eines Verfahrens zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags eingereicht worden sind, dem Ersuchen eines Wirtschaftsteilnehmers, der ein Angebot für den gesamten in Rede stehenden Auftrag abgegeben hat, stattzugeben, sein Angebot nur für die Zuteilung bestimmter Teile dieses Auftrags zu berücksichtigen.*)

4. Der in Art. 2 Richtlinie 2004/18/EG aufgestellte Grundsatz der gleichen und nicht diskriminierenden Behandlung der Wirtschaftsteilnehmer ist dahin auszulegen, dass er die Ungültigerklärung und die Wiederholung einer elektronischen Auktion, bei der ein Wirtschaftsteilnehmer, der ein zulässiges Angebot eingereicht hat, keine Aufforderung zur Teilnahme erhalten hat, auch dann verlangt, wenn nicht festgestellt werden kann, ob die Teilnahme des nicht berücksichtigten Wirtschaftsteilnehmers das Ergebnis der Auktion geändert hätte.*)

5. Unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens können die Vorschriften von Art. 48 Abs. 3 Richtlinie 2004/18/EG nicht im Licht der Bestimmungen von Art. 63 Abs. 1 Richtlinie 2014/24/EU ausgelegt werden.*)




IBRRS 2016, 0900
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Umwandlung durch Verschmelzung führt nicht zum Angebotsausschluss!

VK Nordbayern, Beschluss vom 16.02.2016 - 21.VK-3194-01/16

1. Bei einer Umwandlung durch Verschmelzung eines anderen Unternehmers auf den Bieter handelt es sich nicht um eine Änderung des Angebotes. Hierzu hat der Bieter im Angebot nur eine verbindliche Erklärung des Unternehmens beizubringen, das auf den Bieter verschmolzen wird. Dieses muss erklären, dass dem Bieter im Fall eines Zuschlags die personellen und sachlichen Mittel für die Auftragsausführung zur Verfügung stehen. In diesem Fall der Verschmelzung erlischt der bisherige Rechtsträger gerade nicht, sondern wird weiter geführt.*)

2. Eine Änderung des Firmennamens kann für sich noch keinen Ausschluss eines Angebots rechtfertigen. Hier handelt es sich nicht per se um einen Bieterwechsel bzw. um eine Änderung des Angebots nach Ablauf der Angebotsfrist. Die reine Umfirmierung eines Bieters unter Beibehaltung der Struktur und der Identität stellt keine Änderung in der Person des Anbieters dar.*)

3. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung, wem ein Angebot zuzurechnen ist, ist das zum Eröffnungstermin vorliegende Angebot. Dieses legt die Identität des Bieters fest. Besteht Streit, wer als Bieter eines bestimmten Angebots anzusehen ist, ist durch Auslegung zu ermitteln, wer das Angebot abgegeben hat. Dabei ist auf den "objektiven Empfängerhorizont" abzustellen.*)

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IBRRS 2016, 0902
VergabeVergabe
Klage auf Ausschluss eines anderen Bieters unzulässig?

EuGH, Urteil vom 05.04.2016 - Rs. C-689/13

1. Art. 1 Abs. 1 Unterabs. 3 und Abs. 3 Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG ist dahin auszulegen, dass er nationalen Verfahrensvorschriften entgegensteht, die es gestatten, die Klage eines Bieters, der ein Interesse daran hat, einen bestimmten Auftrag zu erhalten, und der rügt, dass ihm durch einen Verstoß gegen das Unionsrecht im Bereich öffentlicher Aufträge oder gegen die Vorschriften über dessen Umsetzung ein Schaden entstanden sei oder zu entstehen drohe, auf Ausschluss eines anderen Bieters für unzulässig zu erklären, nachdem die von diesen Vorschriften vorgesehene vorrangige Prüfung des vom anderen Bieter eingelegten Anschlussrechtsbehelfs vorgenommen wurde.*)

2. Art. 267 AEUV ist dahin auszulegen, dass er der Auslegung einer nationalen Rechtsvorschrift entgegensteht, nach der eine Kammer eines letztinstanzlich entscheidenden Gerichts, die sich in Bezug auf eine Frage nach der Auslegung oder der Gültigkeit des Unionsrechts der durch eine Entscheidung des Plenums dieses Gerichts aufgestellten Leitlinie nicht anzuschließen vermag, diese Frage an das Plenum verweisen muss und somit daran gehindert ist, den Gerichtshof der Europäischen Union um Vorabentscheidung zu ersuchen.

Art. 267 AEUV ist dahin auszulegen, dass eine Kammer eines letztinstanzlich entscheidenden Gerichts, nachdem der Gerichtshof der Europäischen Union eine ihm von ihr gestellte Frage nach der Auslegung des Unionsrechts beantwortet hat oder wenn aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union bereits eine eindeutige Antwort auf die Frage hervorgeht, selbst alles Erforderliche tun muss, damit diese Auslegung des Unionsrechts umgesetzt wird.*)

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IBRRS 2016, 0899
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Abweichung vom Leistungsverzeichnis: Ausschluss zwingend!

VK Nordbayern, Beschluss vom 10.03.2016 - 21.VK-3194-03/16

Auf ein Angebot, welches den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses nicht in allen Punkten entspricht, darf der Zuschlag nicht erteilt werden, denn es fehlt an den für einen Vertragsschluss erforderlichen sich deckenden und sich entsprechenden Willenserklärungen. Ob dieser zwingende Ausschlussgrund unter den Ausschlussgrund des § 16 EG Abs. 1 Nr. 1b i.V.m. § 13 EG Abs. 1 Nr. 5 VOB/A 2012 in Form der unzulässigen Änderung an den Vergabeunterlagen oder unter einen nicht ausdrücklich in der VOB/A erwähnten zwingenden Ausschlussgrund subsumiert wird, ist zwar in der Rechtsprechung umstritten, kann im Falle eines offenen Abweichens vom Leistungsverzeichnis aber dahinstehen, da die Rechtsfolge in beiden Fällen gleich ist.*)

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VPRRS 2016, 0149
Mit Beitrag
VerkehrVerkehr
Auch eine „Urenkel-Gesellschaft“ kann eine „rechtlich getrennte Einheit“ sein!

OLG München, Beschluss vom 31.03.2016 - Verg 14/15

1. Eine Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 an eine „rechtlich getrennte Einheit“ kann sowohl als Dienstleistungskonzession oder als Dienstleistungsauftrag i. e. S. ausgestaltet sein.*)

2. „Rechtlich getrennte Einheit“ im Sinne von Art. 5 Abs. 2 a) VO (EG) 1370/2007 kann auch eine „Urenkel-Gesellschaft“ sein.*)

3. Die (im Gesellschaftsvertrag eingeräumte) Möglichkeit einer Tätigkeit außerhalb des Zuständigkeitsgebiets der zuständigen örtlichen Behörde steht einer Direktvergabe nicht gemäß Art. 5 Abs. 2 b) VO (EG) 1370/2007 entgegen, solange sie nicht tatsächlich ausgeübt wird.*)

4. An der Verfassungsmäßigkeit des § 8a Abs. 3 PBefG bestehen keine Zweifel.*)




IBRRS 2016, 0895
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Absturzsicherung wird nicht besonders vergütet!

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 06.01.2016 - Fall 1746

Der Auftragnehmer ist gemäß ATV DIN 18330 (Mauerarbeiten) Nr. 4.1.4 dazu verpflichtet, Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen nach den staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerken zum Arbeitsschutz vorzunehmen. Hierzu zählt auch die Absturzsicherung. Bei diesen Schutzmaßnahmen handelt es sich um eine Nebenleistung, die auch ohne Erwähnung im Vertrag zur vertraglichen Leistung gehört.

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IBRRS 2016, 0857
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Punktevergabe muss vorab definiert und ausdifferenziert werden!

VK Bund, Beschluss vom 01.02.2016 - VK 2-3/16

Vermitteln die Vergabeunterlagen den Bietern keine zuverlässigen Informationen darüber, wie und vor allem mit welcher Punktzahl die Angebote hinsichtlich der in der Bewertungsmatrix aufgestellten Anforderungen bewertet werden, sind sie intransparent.

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IBRRS 2016, 0870
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Gebühren und kein Ende: 2,3 Geschäftsgebühr ist nicht zu beanstanden!

AG Diez, Urteil vom 02.03.2016 - 13 C 219/15

Unter Berücksichtigung der dem Rechtsanwalt bei der Gebührenbestimmung zuzubilligenden Toleranzgrenze von 20% ist die Abrechnung einer 2,3 Geschäftsgebühr statt einer 2,0 Geschäftsgebühr nicht unbillig.

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IBRRS 2016, 0868
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zulässig!

VK Südbayern, Beschluss vom 01.02.2016 - Z3-3-3194-1-58-11/15

1. Die Bildung von Bietergemeinschaften ist grundsätzlich zulässig und unterliegt nicht dem Generalverdacht der Kartellrechtswidrigkeit. Eine Vereinbarung verschiedener Unternehmen, sich mit einer Bietergemeinschaft an der Ausschreibung für einen bestimmten Auftrag zu beteiligen, ist gemäß § 1 GWB nur verboten, wenn die Vereinbarung geeignet ist, die Marktverhältnisse durch Beschränkung des Wettbewerbs spürbar zu beeinflussen (BGH, Urteil vom 13.12.1983 - KRB 3/83).*)

2. Existieren zureichende Anhaltspunkte dafür, dass es sich um eine unzulässige Bietergemeinschaft handelt, hat die Vergabestelle die Bietergemeinschaft aufzufordern, die Gründe für die Bildung der Bietergemeinschaft darzulegen. Dies kann insbesondere bei einem Angebot einer Bietergemeinschaft aus gleichartigen Unternehmen, die möglicherweise gesondert leistungsfähig wären, der Fall sein.*)

3. Auch bei gleichartigen Unternehmen ist der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft hinzunehmen, wenn dieser von den Unternehmen in der Erkenntnis getroffen wurde, dass eine selbständige Teilnahme an einer Ausschreibung wirtschaftlich nicht zweckmäßig und kaufmännisch nicht vernünftig wäre. Dabei kommt den Unternehmen eine nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbare Einschätzungsprärogative zu.*)

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IBRRS 2016, 0856
VergabeVergabe
Vergabestelle hilft Rüge ab: Nachprüfungsverfahren auf sonstige Weise erledigt!

VK Thüringen, Beschluss vom 13.03.2015 - 250-4003-1100/2015-E-002-SLF

Mit der Erklärung der Vergabestelle, einer Rüge abzuhelfen, das Vergabeverfahrens in den Stand vor Ausreichung der Vergabeunterlagen zurück zu versetzen und die Vergabeunterlagen um bisher nicht bekannt gegebene Unterkriterien zu ergänzen, erledigt sich das Nachprüfungsverfahren "in sonstiger Weise".

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IBRRS 2016, 0797
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann dürfen Erfahrungen mit gleichartigen Tätigkeiten gefordert werden?

VK Lüneburg, Beschluss vom 01.02.2016 - VgK-51/2015

1. Ein geringer Fehlbetrag in der Bilanz spricht nicht gegen die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Bieters.

2. Technisch leistungsfähig ist ein Anbieter, dessen Referenzen die Erwartung rechtfertigen, dass er die zu vergebende Leistung genauso gut wie die Referenzleistungen erbringen wird. Je einfacher die zu vergebende Leistung ist, desto geringer sind die Anforderungen an die Vergleichbarkeit.

3. Erfahrungen mit gleichartigen Tätigkeiten dürfen nur dann gefordert werden, wenn die zu vergebende Tätigkeit hohe Anforderungen an die Erfahrung stellt.

4. Eine aufs Geradewohl oder "ins Blaue hinein" erhobene Rüge ist unzulässig und damit unbeachtlich. Die Vergabekammer ist in einem solchen Fall von der Notwendigkeit einer vollständigen Sachaufklärung von Amts wegen entbunden.

5. Erkennbare Vergaberechtsverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Tagen zu rügen.

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IBRRS 2016, 0770
BauvertragBauvertrag
Material soll später bestellt werden: Auftraggeber muss Mehrkosten tragen!

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 10.12.2015 - Fall 1745

1. Der Auftragnehmer hat die Leistung unter eigener Verantwortung nach dem Vertrag auszuführen (§ 4 Abs. 2 VOB/B). Es ist deshalb grundsätzlich seine Entscheidung, wann er die von ihm mit dem Leistungsverzeichnis angebotenen Materialien bestellt.

2. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung, eine bestimmte Materialbestellung noch nicht vorzunehmen, liegt eine "andere" Anordnung im Sinne von § 2 Abs. 5 VOB/B vor.

3. Wird der Zeitpunkt der Bestellung der Materialien durch eine Anordnung des Auftraggebers festgelegt, steht dem Auftragnehmer ein Anspruch auf Berücksichtigung etwaiger Mehrkosten aus Materialpreissteigerungen zu.

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IBRRS 2016, 0746
VergabeVergabe
Eignungsleihe: Bieter muss NU benennen und Verpflichtungserklärung beibringen!

VK Lüneburg, Beschluss vom 11.11.2015 - VgK-41/2015

1. Das Formblatt 236 VHB Bund ist zu verwenden, wenn der Bieter persönlich die Eignungsvoraussetzungen für die Erfüllung des Auftrags, z.B. die technische Fachkunde oder die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht erfüllt, sich aber im Wege der sogenannten Eignungsleihe eines insoweit besser qualifizierten Nachunternehmers bedient.

2. Im Fall einer Eignungsleihe ist es erforderlich, dass der Bieter bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe den Namen des Nachunternehmers benennt und eine Verpflichtungserklärung dieses Nachunternehmers beibringt.

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VPRRS 2016, 0140
Mit Beitrag
AusrüstungsgegenständeAusrüstungsgegenstände
Verschluss blockiert: Gewehr ist nicht "hoch robust"!

VK Bund, Beschluss vom 26.06.2015 - VK 1-47/15

1. Der Begriff "robust" ist hinreichend aus sich selbst heraus verständlich.

2. Eine Mehrlader-Repetierbüchse, die verschiedene Mängel aufweist (Längeneinstellung der Schulterstütze und Erdsporn fahren unkontrolliert ein, Anzündhütchen fallen aus, Hülsen können nur mit Störungen ausgezogen werden, Verschluss blockiert durch aufgeweitete Hülsen, Schulterstütze klappert) ist nicht "hoch robust".

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IBRRS 2016, 0813
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Krankentransporte: Direktvergabe an Freiwilligenorganisationen zulässig!

EuGH, Urteil vom 20.01.2016 - Rs. C-50/14

1. Die Art. 49 und 56 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung nicht entgegenstehen, die es zulässt, dass die örtlichen Behörden die Erbringung von Krankentransportdiensten im Wege der Direktvergabe ohne jegliche Bekanntmachung an Freiwilligenorganisationen vergeben, soweit der rechtliche und vertragliche Rahmen, in dem diese Organisationen tätig sind, tatsächlich zu dem sozialen Zweck und zu den Zielen der Solidarität und der Haushaltseffizienz beiträgt.*)

2. Wenn ein Mitgliedstaat es den Behörden erlaubt, für die Durchführung bestimmter Aufgaben unmittelbar auf Freiwilligenorganisationen zurückzugreifen, ist eine Behörde, die mit derartigen Organisationen Übereinkünfte schließen will, nach dem Unionsrecht nicht verpflichtet, vorher die Angebote verschiedener Organisationen zu vergleichen.*)

3. Ein Mitgliedstaat, der es erlaubt, dass die Behörden für die Durchführung bestimmter Aufgaben unmittelbar auf Freiwilligenorganisationen zurückgreifen und dass diese Organisationen bestimmte wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, muss für die Ausübung dieser Tätigkeiten Grenzen festlegen. Diese Grenzen müssen allerdings gewährleisten, dass die genannten wirtschaftlichen Tätigkeiten im Verhältnis zur Gesamtheit der von diesen Organisationen ausgeübten Tätigkeiten geringfügig sind und deren freiwillige Tätigkeit unterstützen.*)

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IBRRS 2016, 0810
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Angebote nicht gekennzeichnet: Auftraggeber kann Ausschreibung aufheben!

VK Lüneburg, Beschluss vom 18.11.2015 - VgK-42/2015

1. Die verspätete Kennzeichnung der Angebote nach dem Eröffnungstermin stellt einen Vergabeverstoß dar. Das gilt erst recht für die dauerhaft unterlassene Kennzeichnung der Angebote.

2. Die Verpflichtung zur Kennzeichnung der Angebote schützt nicht nur die Wettbewerber untereinander vor Fälschungen, sondern gleichermaßen auch den Auftraggeber davor, von einem der Wettbewerber übervorteilt zu werden.

3. Die unterlassene Kennzeichnung der Angebote durch das mit der Submission und der Wertung der Angebote beauftragte Ingenieurbüro berechtigt den öffentlichen Auftraggeber dazu, die Ausschreibung aus wichtigem Grund aufzuheben.




IBRRS 2016, 0773
VergabeVergabe
Nachprüfungsantrag zurückgenommen: Antragsteller muss die Kosten tragen!

OLG München, Beschluss vom 08.03.2016 - Verg 1/16

1. Über die die Kosten für das Verfahren vor der Vergabekammer ist nach billigem Ermessen zu entscheiden. Billigem Ermessen entspricht es grundsätzlich, dass derjenige, der seinen Antrag zurücknimmt, die Kosten für das Verfahren vor der Vergabekammer zu tragen hat.

2. Hat ein Beigeladener mit anwaltlicher Hilfe aktiv am Verfahren vor der Vergabekammer teilgenommen, erscheint es angemessen, den Antragsteller auch mit den notwendigen Auslagen des Beigeladenen zu belasten.

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IBRRS 2016, 0757
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Hinweisen auf Verurteilung wegen Bestechung ist nachzugehen!

VK Lüneburg, Beschluss vom 18.12.2015 - VgK-45/2015

1. Der öffentliche Auftraggeber ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, Nachforschungen darüber anzustellen, ob ein Bieter eine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit und damit seine Eignung als Bewerber in Frage stellt.

2. Liegen dem Auftraggeber allerdings Anhaltspunkte dafür vor, dass der Geschäftsführer eines Bieterunternehmens rechtskräftig wegen Bestechung verurteilt ist, muss er sich Gewissheit verschaffen und Hinweisen nachgehen.

3. Verschließt sich der Auftraggeber bewusst vorliegenden Informationen und kommt er einer im Einzelfall bestehenden Aufklärungspflicht nicht nach, genügt bereits das "Kennen müssen" für einen Verstoß gegen § 6 EG Abs. 4 VOL/A 2009.




IBRRS 2016, 0766
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bieter muss keinen Kooperationsvertrag abschließen!

EuGH, Urteil vom 14.01.2016 - Rs. C-234/14

Die Art. 47 Abs. 2 und 48 Abs. 3 Richtlinie 2004/18/EG sind dahin auszulegen, dass es ihnen zuwiderläuft, wenn ein öffentlicher Auftraggeber im Rahmen der Verdingungsunterlagen zu einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags einen Bieter, der sich auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützt, dazu verpflichten kann, vor der Erteilung des Zuschlags mit diesen Unternehmen einen Kooperationsvertrag abzuschließen oder eine Personengesellschaft zu gründen.*)




IBRRS 2016, 0736
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Mindestanforderung an die Eignung durch Link ordnungsgemäß bekannt gemacht?

VK Bund, Beschluss vom 22.02.2016 - VK 2-135/15

1. Eine Mindestanforderung an die Eignung ist ordnungsgemäß bekannt gemacht, wenn in der Bekanntmachung durch einen Link auf die Internetseite der Vergabestelle verwiesen wird und die interessierten Unternehmen durch bloßes Anklicken zum entsprechenden Formblatt gelangen können.

2. Mit der Formulierung, dass der Bieter "im Auftragsfalle Gewähr für die zur Verrichtung der vorgesehenen Tätigkeit notwendige Qualifikation und Eignung der Leiharbeitnehmer" zu leisten hat, wird ausdrücklich auf den Auftragsfall abgestellt. Damit unvereinbar ist eine Forderung, wonach der Bieter schon bei Angebotsabgabe geeignetes Personal in ausreichender Zahl verfügbar haben muss.

3. Auch bei einer Ausschreibung nach dem 1. Abschnitt der VOL/A 2009 ist bei unverändertem Sachverhalt ein Wiedereintritt in die Eignungsprüfung zulässig.




IBRRS 2016, 0719
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wie kommt ein Planervertrag mit einer bayerischen Gemeinde zu Stande?

OLG Stuttgart, Urteil vom 09.02.2016 - 10 U 137/15

1. Die dem ersten Bürgermeister einer bayerischen Kommune in Art. 38 Abs. 1 BayGO eingeräumte Vertretungsmacht ist durch das Gesetz selbst wesentlich beschränkt. Sie ist abgesehen von den Ausnahmefällen des Art. 37 BayGO davon abhängig, dass ein entsprechender Gemeinderats- oder Ausschussbeschluss vorliegt (Anschluss an BayObLG, Urteil vom 24.04.1986 - RReg. 1 Z 32/86, NJW-RR 1986, 1080; OLG München, Beschluss vom 28.01.2013 - 34 Wx 390/12; BayVGH, Beschluss vom 31.08.2011 - 8 ZB 11.549 u.a.).*)

2. Der von einem ersten Bürgermeister ohne einen entsprechenden Gemeinderats- oder Ausschussbeschluss unterzeichnete Vertrag ist daher gemäß § 177 Abs. 1 BGB schwebend unwirksam und kann vom Gemeinderat genehmigt werden.*)

3. Im Zweifel will eine Kommune vergaberechtskonform der Teilnehmerin eines Vergabeverfahrens nach VOF den Auftrag erteilen und nicht einer am Vergabeverfahren nicht beteiligten juristischen Person, an der die Gesellschafter der erstplatzierten Teilnehmerin des Vergabeverfahrens ebenfalls beteiligt sind.*)

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IBRRS 2016, 0745
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Dienstleistungskonzession muss transparent vergeben werden!

OLG Celle, Beschluss vom 23.02.2016 - 13 U 148/15

1. Öffentliche Auftraggeber haben auch im Unterschwellenbereich sowie bei der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen das Primärrecht der Europäischen Union zu beachten, sofern ein grenzüberschreitendes Interesse am Auftrag zu bejahen ist.*)

2. Danach ist insbesondere das Transparenzgebot zu beachten. Auch außerhalb des Anwendungsbereiches der Vergabekoordinierungsrichtlinie sind hiernach alle Bedingungen und Modalitäten des Vergabeverfahrens klar, präzise und eindeutig u. a. in der Vergabebekanntmachung zu formulieren, so dass zum einen alle gebührend informierten und mit der üblichen Sorgfalt handelnden Bieter die genaue Bedeutung dieser Bedingungen und Modalitäten verstehen und sie in gleicher Weise auslegen können und zum anderen der Auftraggeber tatsächlich überprüfen kann, ob die Angebote der Bieter die für den betreffenden Auftrag geltenden Kriterien erfüllen.*)

3. Eine Grenze, ab der das Offenlassen konkreter Bewertungsmaßstäbe vergaberechtlich unzulässig ist, ist auch hier erreicht, wenn die aufgestellten Wertungsmaßstäbe so unbestimmt sind, dass die Bieter nicht mehr angemessen über die Kriterien und Modalitäten informiert werden, auf deren Grundlage das wirtschaftlich günstigste Angebot ermittelt wird, und sie in Folge dessen auch vor einer willkürlichen und/oder diskriminierenden Angebotsbewertung nicht mehr effektiv geschützt sind.*)

4. Auch außerhalb des Anwendungsbereiches der Vergabekoordinierungsrichtlinie ist ein Selbstausführungsgebot nur in Ausnahmefällen vergaberechtskonform.*)

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IBRRS 2016, 0732
VergabeVergabe
Fahrzeug nicht mehr lieferbar: Bieter kann Angebot (sanktionslos) zurückziehen!

LG Bonn, Urteil vom 30.10.2015 - 1 O 161/15

1. Der Abbruch von Vertragsverhandlungen ohne triftigen Grund kann im Rahmen eines vorvertraglichen Schuldverhältnisses als schadensersatzbegründende Pflichtverletzung einzustufen sein, wenn die die Verhandlungen abbrechende Partei zuvor bei der Gegenseite in zurechenbarer Weise ein Vertrauen auf das Zustandekommen des Vertrags geweckt hat.

2. Erklärt der Bieter, dass die von ihm angebotene Leistung nicht mehr lieferbar ist und er sich aus diesem Grunde nicht mehr an sein Angebot gebunden sieht, liegt ein für den Abbruch der Vertragsverhandlungen triftiger Grund vor, der einen Schadensersatzanspruch des Auftraggebers ausschließt.

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IBRRS 2016, 0730
VergabeVergabe
Optionen auf Vertragsverlängerung: Wert des Fortsetzungsfeststellungsantrags?

KG, Beschluss vom 19.01.2016 - Verg 5/15

Zur Wertfestsetzung im Vergabenachprüfungsverfahren (Optionen auf Vertragsverlängerung; Fortsetzungsfeststellungsantrag; Antrag gemäß § 121 GWB; sonstiger Feststellungsantrag).*)

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Mit Beitrag
ITIT
Beschaffung von Software-Lizenzen: Kein Ausschluss von Gebrauchtlizenzen!

VK Westfalen, Beschluss vom 01.03.2016 - VK 1-2/16

1. Es stellt einen Verstoß gegen das Gebot der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung des § 8 EG Abs. 1 VOL/A 2009 dar, wenn das Leistungsverzeichnis lediglich in Kurzform die anzuschaffenden Produkte und deren Menge bezeichnet, und auch der vom erfolgreichen Bieter abzuschließende Vertragsentwurf in den Vergabeunterlagen fehlt, so dass die Bieter nicht wissen, zu welchen Konditionen sie liefern müssen.*)

2. Die Vergabestelle darf sich beim Kauf von Software-Volumenlizenzen nicht auf Neulizenzen festlegen und damit zugleich die Lieferung gebrauchter Lizenzen ausschließen, um dem Risiko, bei der Verwendung von Software mit Gebrauchtlizenzen vom Hersteller auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden, zu entgehen. Diesem Risiko kann sie dadurch begegnen, dass sie sich von den Bietern einen geeigneten Nachweis für die Erschöpfung des Verbreitungsrechts vorlegen lässt oder eine Freistellungsvereinbarung in den abzuschließenden Vertrag aufnimmt. Wenn die Vergabestelle auf bestimmte Eigenschaften der Neulizenzen Wert legt, wie zum Beispiel ein Downgrade-Recht, kann sie diese Erwartung in der Ausschreibung formulieren.*)

3. Indem die Vergabestelle eine Beschränkung auf Neulizenzen und die Registrierung der Bieter zu einem "Microsoft Select Plus Vertrag" gefordert hat, wird der Anbieterkreis von vornherein in unzulässiger Weise beschränkt.*)

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