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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10755 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2016

IBRRS 2016, 0269
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Was ist der Unterschied zwischen Kalkulationstabellen und Kalkulationsvorgaben?

VK Westfalen, Beschluss vom 27.10.2015 - VK 1-28/15

1. Kalkulationstabellen und Kalkulationsvorgaben sind strikt voneinander zu trennen. Kalkulationstabellen, in denen die Bieter ihre "Stundenverrechnungssätze" eintragen, sind grundsätzlich keine Vorgaben für die Bieter, ganz bestimmte Kalkulationen vorzunehmen. Eine Kalkulationsvorgabe liegt erst dann vor, wenn der öffentliche Auftraggeber den Bietern die Höhe der Preise vorschreibt und die Faktoren zur Ermittlung der Preise festlegt.*)

2. Ob ein öffentlicher Auftraggeber eine solche Kalkulationsvorgabe machen darf oder ob die Vergabeordnungen - da nicht geregelt - dies nicht zulassen, lässt die Kammer dahingestellt. Denn vorliegend ergab sich die Kalkulationsvorgabe "Tariflohn" unmittelbar aus einem Gesetz, und zwar aus § 4 Abs. 1 TVgG-NRW.*)

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IBRRS 2016, 0268
VergabeVergabe
Erledigung aufgrund Zurückversetzung: Auftraggeber muss Kosten des Nachprüfungsverfahrens tragen!

VK Nordbayern, Beschluss vom 10.06.2015 - 21.VK-3194-12/15

1. Die Billigkeitsentscheidung über die Kostentragungslast orientiert sich grundsätzlich an dem bei summarischer Prüfung voraussichtlichen Verfahrensausgang und bei offenem Ausgang wird regelmäßig eine Kostenteilung naheliegen. Nach den Umständen des Einzelfalls kann unter dem Gesichtspunkt der Billigkeit von diesem Schema abgewichen werden. Im Rahmen dieser Einzelfallprüfung entspricht es der Billigkeit, die VSt mit den Gebühren zu belasten, wenn sich der Streitgegenstand durch die Zurückversetzung des Vergabeverfahrens nachträglich in sonstiger Weise erledigt hat.*)

2. Eine Erstattung der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen kann bei Erledigung nicht angeordnet werden. Die Beteiligten haben somit ihre jeweiligen Aufwendungen selbst zu tragen.*)

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IBRRS 2016, 0188
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Fehlende Angaben im VOF-Verfahren kann der Auftraggeber nachfordern!

KG, Beschluss vom 04.12.2015 - Verg 8/15

1. Eine Nachforderung nach § 5 Abs. 3 VOF und § 11 Abs. 3 VOF kommt nur für solche Erklärungen in Betracht, die dem Nachweis der Eignung dienen bzw. im Rahmen der Angebotsphase von Bedeutung sind.

2. Voraussetzung einer Nachforderung nach § 5 Abs. 3 und § 11 Abs. 3 VOF ist, dass die fragliche Erklärung fehlt, weshalb inhaltlich unzureichende Erklärungen nicht nachgefordert werden dürfen.

3. Nach § 5 Abs. 3 VOF und § 11 Abs. 3 VOF steht die Nachforderung fehlender Erklärungen im Ermessen der Vergabestelle.

4. Der Antrag nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB kann auch noch nach Erlöschen der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gestellt werden.




IBRRS 2016, 0262
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit: Forderung nach Herstellerbescheinigung und Eigenerklärung zulässig?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.09.2015 - 11 Verg 9/15

Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Auftraggeber zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeiten neben der Eigenerklärung des Bieters noch eine Herstellerbescheinigung verlangen darf.*)




IBRRS 2016, 0256
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachforderte Erklärungen nicht fristgerecht vorgelegt: Was nun?

OLG Celle, Beschluss vom 14.12.2015 - 13 Verg 9/15

1. Zur Auslegung von Angebotserklärungen, insbesondere betreffend den vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern.*)

2. Zur Rechtsfolge, wenn nach Angebotsabgabe angeforderte Erklärungen nicht fristgerecht vorgelegt werden.*)

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IBRRS 2016, 0235
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Preisermittlungsblätter nicht ausgefüllt: Fehlende Angaben sind nachzufordern!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16.12.2015 - 1 U 87/15

Sind einem Angebot nicht ausgefüllte Preisermittlungsblätter 221 und 222 des Vergabehandbuchs des Bundes beigefügt, fehlen grundsätzlich geforderte Erklärungen, so dass diese gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2012 nachzufordern sind.*)




IBRRS 2016, 0218
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergabeverfahren wird zurückversetzt: Auftraggeber darf Vergabeunterlagen überarbeiten!

VK Lüneburg, Beschluss vom 26.11.2015 - VgK-43/2015

1. Muss der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren in das Stadium vor Aufforderung zur Abgabe des finalen Angebots zurückversetzen, ist es nicht beanstanden, wenn er auch die Vergabeunterlagen (hierunter das Leistungsverzeichnis, die Bewertungsmatrix und das Preisblatt) überarbeitet und den Bietern die Neufassungen mit der erneuten Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gibt.

2. Haben die Bieter nach Maßgabe einer geänderten Bewertungsmatrix damit zu rechnen, dass ihre IT-Anwendungen in Bezug auf den Bearbeitungsaufwand beurteilt werden, können sie nicht darauf vertrauen, dass allein die erfolgreiche Bearbeitung von Beispielfällen in der ersten Verhandlungsrunde wieder zur Vergabe der maximalen Punktzahlen führt.




IBRRS 2016, 0253
VergabeVergabe
Anmietung eines Bestandsobjekts: Öffentlicher Bauauftrag?

VK Thüringen, Beschluss vom 13.04.2015 - 250-4002-8159/2014-E-027-J

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 0221
VergabeVergabe
Wann ist der Angebotspreis bei Liefer- und Dienstleistungen unangemessen niedrig?

VK Lüneburg, Beschluss vom 04.12.2015 - VgK-44/2015

1. Muss der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren in das Stadium vor Aufforderung zur Abgabe des finalen Angebots zurückversetzen, ist es nicht beanstanden, wenn er auch die Vergabeunterlagen (hierunter das Leistungsverzeichnis, die Bewertungsmatrix und das Preisblatt) überarbeitet und den Bietern die Neufassungen mit der erneuten Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gibt.

2. Der Auftraggeber ist nicht gehalten, die Angaben der Bieter in den neuen finalen Angeboten im Wege einer erneuten Angebotspräsentation zu überprüfen, um zu verifizieren, ob und wie die Bieter die erneute Aufforderung zur Abgabe des Angebots genutzt haben, um ihr eigenes Angebot zu optimieren. Er ist vielmehr berechtigt und auch gehalten, von den Bietern Aufklärungen über einzelne Leistungspositionen und angebotene Funktionen zu verlangen, wenn er Zweifel an den diesbezüglichen Erläuterungen und Ausführungen in den neuen finalen Angeboten hat.

3. Die Aufgreifschwelle, die einen im Verhältnis zu der angebotenen Leistung ungewöhnlich niedrigen Angebotspreis indiziert, beträgt bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen 20%.

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IBRRS 2016, 0212
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kein Ausschluss auf Grundlage nicht geforderter Unterlagen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.04.2015 - 3 VK LSA 12/15

Der öffentliche Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die Angebote auf Vollständigkeit zu prüfen. Dazu gehört auch die Prüfung, ob geforderte Erklärungen oder Nachweise fehlen. Als abgefordert gelten Erklärungen und Nachweise jedoch nur dann, wenn dies in den Vergabeunterlagen oder in der Bekanntmachung deutlich zum Ausdruck gebracht worden ist.

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IBRRS 2016, 0226
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Sofortige Beschwerde: Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel sind zulässig!

OLG Celle, Beschluss vom 21.01.2016 - 13 Verg 8/15

1. Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel sind im Verfahren der sofortigen Beschwerde gegen Entscheidungen der Vergabekammer grundsätzlich nicht präkludiert.*)

2. Legt ein Bieter der Vergabestelle bei Abgabe des Angebots in einem verschlossenen Umschlag die (unverschlossene) erste Seite eines Anschreibens zu dem Zweck vor, dort den Erhalt des Angebots zu quittieren, führt dies nicht zum Angebotsausschluss. *)




IBRRS 2016, 0222
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachunternehmer sind - auf Anforderung - namentlich zu benennen!

VK Nordbayern, Beschluss vom 09.12.2015 - 21.VK-3194-41/15

1. Gemäß § 15 EG Abs. 1 Nr. 1 VOB/A 2012 kann die Vergabestelle (VSt) nach Öffnung der Angebote von den Bietern Aufklärung verlangen, um sich über deren Eignung zu unterrichten. Will der Bieter an der Ausführung der Bauleistung Nachunternehmer beteiligen, so hat die VSt im Rahmen der Eignungsprüfung insbesondere ein erhebliches Interesse daran, zu wissen, welche Unternehmen tatsächlich zum Einsatz gelangen. Die VSt kann daher nach Öffnung der Angebote von den Bietern gesondert verlangen, dass diese die Nachunternehmer benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen.*)

2. Verweigert ein Bieter die geforderten Aufklärungen und Angaben innerhalb der ihm gesetzten Frist, so kann sein Angebot nach § 15 EG Abs. 2 VOB/A 2012 unberücksichtigt bleiben. Hierbei stehen unbrauchbare Angaben einer Aufklärungsverweigerung gleich. Da die VSt aufgrund des Transparenz- und Gleichheitsgrundsatzes auch nicht mehr im Nachhinein auf die von den Bietern der engeren Wahl im Rahmen der Aufklärung gleichermaßen geforderten Verpflichtungserklärungen verzichten kann, ist ihr Ermessen insoweit gebunden. Ein Ausschluss hat mithin zwingend zu erfolgen.*)

3. Im Rahmen der Aufklärung nach § 15 EG VOB/A 2012 darf eine Ergänzung unvollständiger und widersprechender Erklärungen nicht erfolgen. Eine Aufklärung darf nicht zu einer Ergänzung des in sich unvollständigen und daher unklaren Angebotes führen.*)

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IBRRS 2016, 0211
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rechtsberatung in Planfeststellungsverfahren ist Rechtsanwälten vorbehalten!

VK Südbayern, Beschluss vom 22.12.2015 - Z3-3-3194-1-48-09/15

1. Eine Nachforderungsmöglichkeit gemäß § 11 Abs. 3 VOF besteht grundsätzlich nur für nicht vorgelegte Erklärungen oder Nachweise, nicht jedoch im Falle inhaltlich ungenügender Erklärungen oder Nachweise.

2. Ein Angebot, das nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthält, ist nicht zuschlagsfähig im Sinne des § 11 Abs. 6 VOF, sondern entsprechend § 19 EG Abs. 3 a VOL/A 2009 zwingend auszuschließen.*)

3. Besteht ein Widerspruch in Bezug auf die geforderten Eignungsnachweise zwischen der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen, ist grundsätzlich der Inhalt der Bekanntmachung maßgeblich. Das Angebot eines Bieters, der in einem solchen Fall einen der geforderten Nachweise vorlegt, kann nicht ausgeschlossen werden. Anders ist dies allerdings, wenn er überhaupt keinen Nachweis vorlegt, obwohl jedenfalls Nachweise gefor-dert wurden.*)

4. Die Frage, ob die Bezuschlagung des Angebots eines Nichtanwalts gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstößt, ist als Vorfrage der Eignung dieses Bieters im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens zu prüfen. Der Rechtsschutz konkurrierender Bieter, die uneingeschränkt Rechtsdienstleistungen erbringen dürfen, beschränkt sich nicht darauf, in Falle einer Bezuschlagung des Angebots eines Nichtanwalts wettbewerbsrechtliche Abwehransprüche aus § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 UWG i. V. m. § 3 UWG vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen.*)

5. Rechtlich komplexe Hilfsleistungen in Planfeststellungsverfahren können bei entsprechendem Umfang Rechtsanwälten vorbehalten sein.*)




IBRRS 2016, 0210
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Fehler der Vergabestelle sind kein Grund für eine Aufhebung der Ausschreibung!

VK Nordbayern, Beschluss vom 29.10.2015 - 21.VK-3194-34/15

1. Nach der Rechtsprechung des BGH müssen Bieter die Aufhebung des Vergabeverfahrens, von engen Ausnahmen abgesehen, nicht nur dann hinnehmen, wenn sie von einem der in den einschlägigen Bestimmungen der Vergabeordnungen (hier § 17 EG Abs. 1 VOB/A 2012) aufgeführten Gründe gedeckt und deshalb von vornherein rechtmäßig ist, sondern auch, wenn kein solcher anerkannter Aufhebungsgrund vorliegt. Aus § 17 EG Abs. 1 VOB/A 2012 folgt nicht im Gegenschluss, dass ein öffentlicher Auftraggeber gezwungen wäre, ein Vergabeverfahren mit der Zuschlagserteilung abzuschließen, wenn keiner der zur Aufhebung berechtigenden Tatbestände erfüllt ist. Vielmehr bleibt es der Vergabestelle grundsätzlich unbenommen, von einem Beschaffungsvorhaben auch dann Abstand zu nehmen, wenn dafür kein in den Vergabeordnungen anerkannter Aufhebungsgrund vorliegt.*)

2. Im Falle einer nicht unter die einschlägigen Tatbestände fallenden Aufhebung oder Zurückversetzung kann der Bieter die Fortsetzung des Vergabeverfahrens nur verlangen, wenn die Aufhebung oder Zurückversetzung ohne erkennbaren sachlichen Grund erfolgte und deshalb willkürlich erscheint.*)

3. Die Aufhebung oder Zurückversetzung ist für den Auftraggeber nur dann ohne Konsequenzen möglich und vom Bieter entschädigungslos hinzunehmen, wenn ein Sachgrund nach § 17 EG Abs. 1 VOB/A 2012 vorliegt.*)

4. Ein zur Aufhebung der Ausschreibung anlassgebendes Fehlverhalten der VSt kann nach der Rechtsprechung des BGH schon deshalb nicht als schwerwiegender Grund im Sinne des § 17 EG Abs. 1 VOB/A 2012 genügen, weil es die VSt andernfalls in der Hand hätte, nach freier Entscheidung durch Verstöße gegen das Vergaberecht den bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bestehenden Bindungen zu entgehen. Dies ist nach Auffassung des BGH mit dem Sinn und Zweck des Vergabeverfahrens nicht vereinbar, sodass berücksichtigungsfähig nur solche Mängel sind, die die Durchführung des Verfahrens und die Vergabe des Auftrags selbst ausschließen. Entsprechendes muss bei einer Zurückversetzung des Vergabeverfahrens gelten.*)

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IBRRS 2016, 0206
VergabeVergabe
Vergaberecht

EuG, Beschluss vom 06.05.2015 - T-176/14

Der Beschlusses der EU-Kommission (vorliegend: C [2014] 8786 final vom 25.11.2014 über die staatliche Beihilfe SA. 33995 [2013/C] [ex 2013/NN]), das förmliche Prüfverfahren nach Art. 7 und Art. 13I der VO (EG) Nr. 659/1999 durch eine abschließende Qualifikation der fraglichen Maßnahmen im Hinblick auf die für staatliche Beihilfen geltenden Regeln und eine ebenfalls abschließende Beurteilung ihrer Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt zu beenden, führt zu einer Erledigung des zeitlich vorhergehenden Beschlusses der EU-Kommission (vorliegend: C [2013] 4424 final vom 18.12.2013 über die staatliche Beihilfe SA. 33995 [2013/C] [ex 2013/NN]) gem. Art. 4 IV, Art. 6I und Art. 13I der VO (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22.3.1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Art. [108 AEUV] (ABl. 1999, L 83, 1) in der Eröffnung des in Art. 108 Abs. 2 AEUV vorgesehenen förmlichen Prüfverfahrens bezüglich dieser Maßnahmen zu einer abschließenden Auffassung zu gelangen. *)

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IBRRS 2016, 0136
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Trotz Verstoßes gegen landesrechtliche Wartefrist: Vertrag wirksam!

LG Rostock, Urteil vom 06.11.2015 - 3 O 703/15

1. § 12 Abs. 1 VgG M-V bestimmt eine Wartefrist zwischen Ankündigung der Zuschlagserteilung und der Zuschlagserteilung.

2. Ein Verstoß gegen die in § 12 Abs. 1 VgG M-V geregelte Wartefrist ist kein Verstoß gegen § 134 BGB und führt mithin nicht zur Nichtigkeit des Vertrags.

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IBRRS 2016, 0187
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Aufhebung rechtwidrig: Muss der Auftraggeber Schadensersatz zahlen?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.07.2015 - 3 VK LSA 48/15

1. Gemäß § 18 VOL/A 2009 wird ein Vergabeverfahren normalerweise mit der Erteilung des Zuschlags beendet. Der Auftraggeber hat aber auch die Möglichkeit unter den in § 17 Abs. 1 VOL/A 2009 geregelten Voraussetzungen ein Vergabeverfahren rechtmäßig aufzuheben. Allerdings ist der Auftraggeber nicht verpflichtet den Zuschlag zu erteilen und den Vertrag zu schließen, wenn die Voraussetzungen nach § 17 Abs. 1 VOL/A 2009 nicht gegeben sind. Die Aufhebung aus anderen und nicht gerechtfertigten Gründen (rechtwidrige Aufhebung) kann jedoch zum Schadensersatz verpflichten.*)

2. Gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 VOL/A 2009 ist das Vergabeverfahren von Anbeginn fortlaufend zu dokumentieren, so dass die einzelnen Stufen des Verfahrens, die einzelnen Maßnahmen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen festgehalten werden.*)

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IBRRS 2016, 0129
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Für die Klärung einfacher Rechtsfragen braucht man keinen Anwalt!

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 01.09.2015 - VK-SH 9/15

1. Der im Vergabenachprüfungsverfahren unterlegene Beteiligte hat die Rechtsanwaltskosten des Gegners zu tragen, wenn die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten notwendig war. Dabei hat die Entscheidung einzelfallbezogen zu ergehen.

2. Aus Gründen der Waffengleichheit wird man auch für den öffentlichen Auftraggeber in der Regel von der Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts wegen der Schwierigkeit der Materie, der Eilbedürftigkeit und des meist umfangreichen Prüfmaterials auszugehen haben.

3. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ist nicht notwendig, wenn lediglich den Inhalt des Ausschreibungsverfahrens betreffende Sachfragen oder darauf bezogene einfache Rechtsfragen betroffen sind.

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IBRRS 2016, 0158
Mit Beitrag
VergabeVergabe
E-Mail zugegangen? Auftraggeber muss beim Bieter nachfragen!

VK Bund, Beschluss vom 18.08.2015 - VK 2-43/15

1. Die Bildung einer Bietergemeinschaft kann gegen § 1 GWB verstoßen, wenn sie eine spürbare Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt. Die Bietergemeinschaft muss daher darlegen, dass ihre Bildung nicht gegen § 1 GWB verstößt. Derartige Angaben muss sie allerdings erst auf eine entsprechende Anforderung des Auftraggebers machen.

2. Steht ein geforderter Eignungsnachweis (hier: die Vorlage einer Erlaubnis im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes [AÜG]) in keinem sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand (hier: Sicherheitsdienstleistungen), leidet das Vergabeverfahren an einem gravierenden Mangel (im Anschluss an OLG Düsseldorf, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.07.2015 - Verg 37/15, VPR 2015, 270 = IBRRS 2015, 2444).

3. Tritt der Erklärungsempfänger im Rechtsverkehr mit seiner E-Mail-Adresse auf, gehen ihm Mitteilung zu, wenn sie in seiner Mailbox oder der seines Providers abrufbar gespeichert sind.

4. Die Beweislast für den Zugang einer E-Mail trägt derjenige, der sich hierauf beruft. Eine Eingangs- oder Lesebestätigung kann dabei einen Anscheinsbeweis begründen.

5. Hat der Auftraggeber Anhaltspunkte dafür, dass einem Bieter eine E-Mail nicht zugegangen ist, muss er sich nach dem Verbleib der Nachricht beim Bieter erkundigen.




IBRRS 2016, 0149
VergabeVergabe
Versagung der Akteneinsicht ist nicht isoliert anfechtbar!

OLG Jena, Beschluss vom 13.10.2015 - 2 Verg 6/15

Die Versagung der Akteneinsicht kann nur im Zusammenhang mit der sofortigen Beschwerde in der Hauptsache angegriffen werden. Eine solche Entscheidung ist also nicht isoliert anfechtbar. Vielmehr ist sie als reine Zwischenentscheidung zunächst hinzunehmen.

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IBRRS 2016, 0150
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wirtschaftliche Schwierigkeiten begründen keinen Konkurrenzschutz!

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13.07.2015 - VK-SH 6/15

1. Der Umstand, dass sich der Bieter durch sein Unterkostenangebot in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringt, begründet keinen Konkurrenzschutz (entgegen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.05.2011 - Verg 45/11, IBR 2011, 603).

2. Die Vorschrift des § 19 EG Abs. 6 Satz 2 VOL/A 2009, wonach auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, der Zuschlag nicht erteilt werden darf, steht einem Unterkostenangebot nicht per se entgegen.




IBRRS 2016, 0135
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Akteneinsichtsrecht geht Geheimnisschutz vor!

OLG Jena, Beschluss vom 08.10.2015 - 2 Verg 4/15

1. Ein Bieter kann sich im Wege der sofortigen Beschwerde gegen eine Zwischenentscheidung der Vergabekammer über die Gewährung von Akteneinsicht wenden, wenn er geltend machen will, dass durch die Offenlegung bestimmter Aktenteile wegen des Schutzes seiner Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in seine Rechte eingegriffen wird, ohne dass die damit verbundenen Nachteile wieder ausgeglichen werden können.

2. Die Vorschrift des § 111 Abs. 1 GWB gewährt grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht. Der Versagungstatbestand des § 111 Abs. 2 GWB ist als Ausnahmefall zu verstehen. Deshalb ist dem Interesse auf Akteneinsicht in der Regel der Vorrang vor dem Interesse auf Geheimnisschutz einzuräumen.




IBRRS 2016, 0130
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vorzulegende Unterlagen und Zuschlagskriterien sind vorab bekannt zu machen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.09.2015 - 3 VK LSA 65/15

Aus Gründen der Transparenz der von den Bietern zu erfüllenden Anforderungen verlangt § 12 Abs. 2 VOL/A 2009, dass vorzulegende Unterlagen und die Zuschlagskriterien bereits in der Bekanntmachung genannt werden. Diese können in anderen Unterlagen, z. B. den Vergabeunterlagen, lediglich präzisiert, aber keinesfalls verschärft, erleichtert, zurückgenommen oder neu eingeführt werden. Gemäß § 8 VOL/A 2009 müssen die Vergabeunterlagen alle Angaben umfassen, die erforderlich sind, um eine Entscheidung zur Teilnahme am Vergabeverfahren oder zur Angebotsabgabe zu ermöglichen. Unter anderem enthalten die Vergabeunterlagen die Beschreibung der Einzelheiten der Durchführung des Verfahrens (Bewerbungsbedingungen), einschließlich der Angabe der Zuschlagskriterien, sofern nicht in der Bekanntmachung bereits genannt sind.*)

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IBRRS 2016, 0131
VergabeVergabe
Vergabekammer kann per Telefax zur mündlichen Verhandlung laden!

VK Südbayern, Beschluss vom 14.08.2015 - Z3-3-3194-1-33-05/15

1. Ist nach der Geschäftsordnung der jeweiligen Vergabekammer eine Ladung zur mündlichen Verhandlung per Telefax vorgesehen, ist diese wirksam erfolgt, wenn sie in der Kanzlei des Bevollmächtigten einer Partei nachweislich zugegangen ist. Es bedarf weder einer Bestätigung des sachbearbeitenden Rechtsanwalts noch dessen Annahmewillen. Anders ist dies wegen § 114 Abs. 3 Satz 3 i. V. m. § 61 Abs. 1 Satz 1 GWB nur bei instanzabschließenden Entscheidungen der Vergabekammer.*)

2. Ist die Ladung wirksam erfolgt, kann nach § 112 Abs. 2 GWB ohne den nicht erschienen Beteiligten verhandelt werden.*)

3. Eine Universität, die am freien Markt gewinnorientiert als Anbieter von Dienstleistungen in Konkurrenz zu privaten Unternehmen auftritt, ist gem. § 128 Abs. 1 Satz 2 GWB i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2 VwKostG nicht von der Tragung der Verfahrenskosten einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der weiteren Beteiligten befreit. Dies gilt auch dann, wenn sich die wirtschaftliche Betätigung nach dem Hochschulrecht des entsprechenden Landes (hier Art. 12 Absatz 3 Nr. 2 BayHSchG) als staatliche Angelegenheit darstellt.*)

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IBRRS 2016, 0132
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Fehler des Auftraggebers rechtfertigen keine Aufhebung der Ausschreibung!

VK Südbayern, Beschluss vom 16.09.2015 - Z3-3-3194-1-27-04/15

1. Die Aufhebung eines Vergabeverfahrens, die eine Vergabestelle zunächst aus einer rechtlich zu missbilligenden Motivation (kein Zuschlag an den präferierten Bieter möglich) vorgenommen hat, hat dennoch Bestand, wenn für diese Aufhebung sachliche Gründe wie die Behebung schwerwiegender Vergabeverstöße durch den Auftraggeber sprechen.*)

2. Derartige sachliche Gründe kann der Auftraggeber auch noch im Nachprüfungsverfahren nachschieben.*)

3. Die Wahl einer unzulässigen Verfahrensart (Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb) kann auch dann einen sachlichen Grund für eine Aufhebung eines Vergabeverfahrens darstellen, wenn sie vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr angegriffen werden kann.*)

4. Eine sanktionslose Aufhebung der Ausschreibung gemäß § 20 EG Abs. 1 d VOL/A 2009 aus anderen schwerwiegenden Gründen scheidet aus, wenn die Vergabestelle das Verfahren aufhebt, um von ihr zu vertretende Mängel des Vergabeverfahrens, wie die Wahl einer unzulässigen Verfahrensart und eine völlig intransparente Verfahrensführung, zu beheben.*)

5. Öffentliche Auftraggeber können sich nicht deshalb auf einen Aufhebungsgrund nach § 20 EG Abs. 1 b VOL/A 2009 berufen, weil sie geltend machen, dass sie den Beschaffungsbedarf nunmehr anders definieren und ausschreiben oder auch gar nicht mehr ausschreiben würden.*)

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IBRRS 2016, 0106
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Muss der Auftraggeber den Bieter auf einen Kalkulationsfehler hinweisen?

OLG Koblenz, Urteil vom 15.07.2015 - 5 U 140/15

1. Zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen bei unterschiedlichen Materialangaben in der Ausschreibung eines Bauvorhabens, dem Angebot und der Annahme ein Dissens vorliegt.*)

2. Zur Frage, ob und inwieweit der öffentliche Auftraggeber verpflichtet ist, während des Ausschreibungsverfahrens Anbieter auf deren Kalkulationsirrtum hinzuweisen oder weitere Ermittlungen anzustellen (im Anschluss an BGH, IBR 1998, 419).*)

3. Beschränkt das Gericht sich in der mündlichen Verhandlung des Urkunden-Bauprozesses auf einen materiell-rechtlichen Hinweis (hier: vermeintlicher Dissens), ohne zu verdeutlichen, dass es damit zugleich den Urkundenprozess wegen Ungeeignetheit der Beweismittel für unstatthaft hält, kann § 139 ZPO verletzt sein (hier bejaht).*)

4. Nimmt der Kläger den unvollständigen Hinweis gleichwohl zum Anlass, nach Schluss der mündlichen Verhandlung innerhalb der Spruchfrist vom Urkundenprozess abzustehen (§ 596 ZPO) und zum Vertragsinhalt ergänzenden Zeugenbeweis anzubieten, kann das die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung gebieten.*)




IBRRS 2016, 0107
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Verfrühten Zuschlag nicht rechtzeitig beanstandet: Vertrag wirksam!

VK Brandenburg, Beschluss vom 15.09.2015 - VK 16/15

1. Wird der Zuschlag unter Verstoß gegen die 15-tägige Wartefrist des § 101a Abs. 1 Satz 3 GWB erteilt, ist der mit Zuschlagserteilung geschlossene Vertrag (zunächst) schwebend unwirksam.

2. Wird der Verstoß des Auftraggebers gegen die Vorschrift des § 101a GWB nicht innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnisnahme von dem Verstoß, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht, ist der zuvor schwebend unwirksame Vertrag (endgültig) wirksam.

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IBRRS 2016, 0103
VergabeVergabe
Sektorenauftraggeber unterfällt nicht dem Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.08.2015 - 3 VK LSA 56/15

Eine auf dem auf dem Gebiet der Elektrizitäts- und Gasversorgung tätige juristische Personen des Privatrechts, zu deren Geschäftsfeldern das Bereitstellen und Betreiben fester Netze zur Versorgung der Allgemeinheit im Zusammenhang mit der Erzeugung, dem Transport oder der Verteilung von Strom oder der Gewinnung von Gas sowie die Versorgung dieser Netze mit Strom oder Gas gehört, ist ein Sektorenauftraggeber. Als solcher fällt sie für die Baumaßnahme "Gashochdruckleitung" nicht in den persönlichen Anwendungsbereich des LVG-SA.

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IBRRS 2016, 0094
Mit Beitrag
VergabeVergabe
De-facto-Vergabe zu spät beanstandet: Nachprüfungsverfahren unzulässig!

VK Lüneburg, Beschluss vom 05.10.2015 - VgK-37/2015

Die Unwirksamkeit einer vergaberechtswidrigen de-facto-Vergabe kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.

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IBRRS 2016, 0065
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VergabeVergabe
Beurteilungsmaßstab für Bewertungsmatrix ist vorab bekannt zu geben!

VK Lüneburg, Beschluss vom 09.10.2015 - VgK-39/2015

1. Der Auftraggeber darf der Wertung der Angebote nur solche Kriterien zu Grunde legen, die er in der angewendeten Form den Bietern zuvor mitgeteilt hat.

2. Der Auftraggeber hat den Bietern offenzulegen, nach welchen die Kriterien die Punkte der Bewertungsmatrix vergeben werden. Wird ein solcher Beurteilungsmaßstab für die Bewertungsmatrix erst erstellt, nachdem alle Angebote vorliegen, ist das vergaberechtswidrig.

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IBRRS 2016, 0030
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VergabeVergabe
Unterschwellenvergabe: Rechtsschutz durch einstweilige Verfügung!

OLG Frankfurt, Urteil vom 13.10.2015 - 11 W 32/15

1. In Vergabeverfahren, deren Auftragswert den Schwellenwert gemäß § 2 VgV nicht erreicht, kommt grundsätzlich ein Primärrechtsschutz in Betracht. Droht einem Bieter die Beeinträchtigung seiner Chancen auf Erteilung des Zuschlags wegen eines vergaberechtswidrigen Verhaltens des Auftragsgebers, so kann ein Anspruch auf Unterlassung der Zuschlagserteilung gegebenenfalls im Wege der einstweiligen Verfügung gesichert werden.*)

2. Eine einstweilige Verfügung kommt nicht in Betracht, wenn ein Zuschlag auf das Angebot unwahrscheinlich erscheint.*)

3. Welcher Prüfungsmaßstab beim Primärrechtsschutz im Unterschwellenbereich anzulegen ist, bleibt offen.*)




VPRRS 2016, 0009
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Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Werthaltige Abfälle als Vergütung: Auftragswert?

VK Südbayern, Beschluss vom 17.11.2015 - Z3-3-3194-1-52-10/15

1. Komplexe Fragen zur Transparenz und Bestimmtheit einer Regelung zur Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung sind für durchschnittliche Bieter regelmäßig rechtlich nicht erkennbar im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB.*)

2. Entsprechend der Rechtslage beim Ausschluss von Angeboten sind an die Transparenz und Bestimmtheit der Regelungen für eine Zuschlagslimitierung hohe Anforderungen zu stellen. Wie beim Angebotsausschluss ist die Nichtberücksichtigung des wirtschaftlichsten Angebots aufgrund einer Zuschlagslimitierung nur dort gerechtfertigt, wo sich eine eindeutige und deshalb für die Bieter auch als solcher erkennbare Regelung ermitteln lässt, in welchen Fällen die Limitierung greift.*)

3. In Fällen, in denen die Vergütung des Auftragnehmers für seine Entsorgungsdienstleistung ausschließlich in der Überlassung von werthaltigen Abfällen besteht, für die er zusätzlich einen Erlös an den Auftraggeber auskehren muss, liegt der Auftragswert in dem Saldo zwischen dem an den Auftraggeber ausgekehrten Negativpreis und dem tatsächlichen Verkaufserlös des Bieters bei der Verwertung.*)

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VPRRS 2016, 0006
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Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Vergabeunterlagen (vermeintlich) unklar: Bieter muss nachfragen!

VK Brandenburg, Beschluss vom 17.07.2015 - VK 8/14

1. Lassen sich die Vorstellungen des Bieters nicht mit den Formulierungen der Vergabeanforderungen in Einklang bringen, trifft den Bieter eine Nachfrageobliegenheit.

2. Eine Fehlinterpretation der Vergabeunterlagen geht zu Lasten des Bieters, wenn die Formulierungen in der Ausschreibung üblich sind.

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IBRRS 2016, 0013
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VergabeVergabe
Umstellung von detaillierter auf teil-funktionale Ausschreibung zulässig?

VK Lüneburg, Beschluss vom 07.10.2015 - VgK-31/2015

1. Der Auftraggeber kann die Ausschreibungsbedingungen nachträglich noch ändern. Voraussetzung ist, dass dies für alle Bieter transparent und diskriminierungsfrei erfolgt.

2. Die nachträgliche Umstellung einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (detaillierte Leistungsbeschreibung) in eine Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (funktionale Leistungsbeschreibung) ist zulässig, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, dass zusammen mit der Bauausführung auch der Entwurf für die Leistung dem Wettbewerb unterstellt wird.

3. Im Rahmen einer (teil-)funktionalen Ausschreibung von Bauleistungen ist der Preis als alleiniges Zuschlagskriterium grundsätzlich ungeeignet. Etwas anderes gilt jedoch, wenn andere Kriterien nicht geeignet erscheinen oder nicht erforderlich sind.

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IBRRS 2016, 0020
VergabeVergabe
Mit Vorbehalt abgegebene Erklärung = nicht abgegebene Erklärung!

VK Sachsen, Beschluss vom 11.11.2015 - 1/SVK/035-15

1. Eine Rüge nach § 107 Abs. 3 GWB ist zwingend vor Antragstellung zu erheben.*)

2. Eine Erklärung, die in einem verschlossenen Umschlag unter der Bedingung "Nur Öffnen im Beisein des Bieters" abgegeben wird, ist als nicht abgegeben anzusehen.*)

3. Die Nachforderungspflicht des § 16 EG Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 VOB/A ist nur für Erklärungen, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren, anwendbar.*)

4. Werden Erklärungen, die erst nach Angebotsabgabe abgefordert werden, von den Bietern nicht vorgelegt, so ist das Angebot gleichwohl auszuschließen.*)

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IBRRS 2016, 0011
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VergabeVergabe
Versorgung mit TV- und Radioprogrammen: Dienstleistungsauftrag oder -konzession?

VK Brandenburg, Beschluss vom 27.07.2015 - VK 12/15

1. Eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft, deren Aufgabe darin liegt, Wohnungen an breite Bevölkerungsschichten zu vermieten, die zur Schaffung von Wohneigentum selbst nicht in der Lage sind, ist ein öffentlicher Auftraggeber.

2. Die Vergabe von Leistungen zur Übertragung von Fernseh- und Rundfunkprogrammen ist als Dienstleistungsauftrag, nicht als Dienstleistungskonzession zu qualifizieren.




IBRRS 2016, 0007
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VergabeVergabe
Auftraggeber muss nur ein Mal nachfordern!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.11.2015 - VK 1-26/15

1. Der Auftraggeber hat fehlende Erklärungen oder Nachweise innerhalb einer Frist von sechs Kalendertagen nachzufordern. Diese Nachforderungspflicht bezieht sich aber nur auf Unterlagen, die innerhalb der Angebotsfrist vorzulegen waren. Zugleich müssen die Unterlagen unmissverständlich und ausdrücklich mit Angebotsabgabe gefordert sein.

2. Unklare Vorgaben des Auftraggebers dürfen sich nicht zu Lasten eines Bieters auswirken. Lässt die Ausschreibung mehrere Interpretationen zu, ist die für den Bieter günstigere Auslegungsmöglichkeit der Vorzug zu geben.

3. Die Nachforderung von nicht geforderten Nachweisen und Erklärungen unter Einräumung einer Sechs-Tages-Frist führt bei Nichteinreichen ohne weitere Ankündigung zum Angebotsausschluss.




Online seit 2015

IBRRS 2015, 3214
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VergabeVergabe
Welche Anforderungen bestehen an Konzeptbewertung und Verfahrensdokumentation?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.07.2015 - 1 VK 21/15

1. Auftraggeber besitzen bei der Bewertung qualitativer Zuschlagskriterien einen Wertungsspielraum. Es ist weder Aufgabe der Nachprüfungsinstanz, noch ist es zulässig, eine eigene Wertung anstelle der Wertung des Auftraggebers zu setzen. Allen Wertungen ist eine subjektive Komponente immanent, die keiner Überprüfung zugänglich ist.

2. Auftraggeber müssen den ihnen zustehenden Beurteilungsspielraum mit nachvollziehbaren Erwägungen ausfüllen. Die getroffenen Erwägungen bei der Bewertung qualitativer Zuschlagskriterien sind ausreichend zu dokumentieren.

3. Sieht ein Auftraggeber sog. "objektive Kriterien", die keine Zuschlagskriterien darstellen, für die Angebotswertung vor, müssen diese ebenfalls zwingend Berücksichtigung finden und deren Anwendung entsprechend dokumentiert werden.




IBRRS 2015, 3316
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Subplaner berät öffentlichen Auftraggeber: Architekt erhält kein Honorar!

OLG Brandenburg, Urteil vom 16.12.2015 - 4 U 77/14

1. Handelt eine konkrete natürliche Person im Vergabeverfahren sowohl als Beauftragter des Auftraggebers als auch beratend oder sonst unterstützend für einen Bieter, gilt diese Person als voreingenommen.

2. Nimmt der auch einen Bieter beratende Beauftragte des Auftraggebers Einfluss auf den Verlauf und den Ausgang des Vergabeverfahrens, ist der zwischen dem Auftraggeber und dem Bieter geschlossene Vertrag sittenwidrig und unwirksam. In einem solchen Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf (Planungs-)Honorar.

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IBRRS 2015, 3108
VergabeVergabe
Beteiligung als Bieter und Nachunternehmer ist zulässig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.09.2015 - 1 VK 30/15

1. Ist das Vergabeverfahren bereits weitgehend abgeschlossen, hat die Verwaltung die Wertung vorgenommen und eine Vorentscheidung über den Zuschlag getroffen und fehlt es nur noch an einer formellen Entscheidung über den Zuschlag durch den hierfür zuständigen Ausschuss, führt eine Verletzung des Vertraulichkeitsgrundsatzes bei den Bietern nicht mehr zwingend zu einer Rechtsverletzung.

2. Von einem Bieter ist zu erwarten, dass er sich bei der Ausarbeitung seines Angebots damit befasst, welche Nachweise und Erklärungen er zum Nachweis seiner Eignung vorzulegen hat. Sind die Vergabeunterlagen widersprüchlich, weil ein bestimmter Nachweis einmal vorzulegen ist und einmal hierauf verzichtet wird, muss er dies erkennen und rechtzeitig rügen.

3. Für einen durchschnittlichen Bieter, einen Kaufmann, ist erkennbar, wenn eine Wertungsmatrix zu unbilligen Ergebnissen führt, so dass ein solcher Fehler bis zur Angebotsabgabe gerügt werden muss.

4. Ein Unternehmen kann sich sowohl als Bieter als auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters an einem Vergabeverfahren beteiligen.

5. Die Verwendung des Preises als alleiniges Zuschlagskriterium ist jedenfalls dann zulässig, wenn die Vergabestelle den Leistungsinhalt in den Vergabeunterlagen sehr detailliert geregelt hat.

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IBRRS 2015, 3294
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VergabeVergabe
Nachprüfungsinstanzen sind nicht für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen zuständig!

VK Südbayern, Beschluss vom 24.09.2015 - Z3-3-3194-1-42-07/15

1. In Fällen, in denen keinerlei Entgeltzahlung des Auftraggebers an den Konzessionär erfolgt, kann zur Bejahung einer Dienstleistungskonzession das Fehlen einzelner Teilaspekte zur Bestimmung des wirtschaftlichen Risikos, wie beispielsweise das Fehlen einer Konkurrenzsituation, unbeachtlich sein, solange das Risiko der Beitreibung der Entgeltansprüche voll bzw. zu einem erheblichen Teil vom Auftraggeber auf den Auftragnehmer abgewälzt wird. Es kann ausreichen, dass der Konzessionär das verbleibende wirtschaftliche Risiko, insbesondere das Konjunkturrisiko hinsichtlich der zu vergebenden Dienstleistung trägt (EuGH, Urteil vom 10.09.2009, Rs. C-206/08, IBR 2009, 1244 - nur online).*)

2. Vor dem Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie über die Konzessionsvergabe 2014/23/EU im April 2016 ist für die Überprüfung der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen der Rechtsweg zu den Nachprüfungsinstanzen nicht gegeben.*)




VPRRS 2015, 0424
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GesundheitGesundheit
Rahmenvertrag über spezialisierte ambulante Palliativversorgung ist öffentlich auszuschreiben!

VK Bund, Beschluss vom 23.11.2015 - VK 2-103/15

1. Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist eine nachrangige Dienstleistung im Sinne des § 1 EG Abs. 3 VOL/A 2009 in Verbindung mit Anhang 1 Teil B (Nr. 25, Gesundheitswesen). Auf nachrangige Dienstleistungen ist der vierte Teil des GWB (§§ 97 ff.) grundsätzlich uneingeschränkt anwendbar.

2. Eine Rahmenvereinbarung selbst muss nicht die Merkmale eines öffentlichen Auftrags erfüllen; es genügt, wenn die Einzelverträge, die durch die Rahmenvereinbarung inhaltlich festgelegt sind, die Merkmale eines öffentlichen Auftrags erfüllen.

3. Dass der öffentliche Auftraggeber keinen unmittelbaren Einfluss auf Art und Umfang der von dem Leistungserbringer im Einzelfall erbrachten Maßnahmen haben, ist für die Annahme eines öffentlichen Auftrags ebenso unschädlich wie der Umstand, dass nicht voraussehbar ist, in welchem Umfang anspruchsberechtigte Versicherte die SAPV-Leistungen in Anspruch nehmen werden.

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IBRRS 2015, 3360
VergabeVergabe
Änderung der Vergabeunterlagen führt zum Angebotsausschluss!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.10.2015 - Verg 16/15

Ändert der Bieter die Vergabeunterlagen unzulässig ab, indem er nur die Kosten des Energieverbrauchs/die Kraftstoffkosten bis zu ihrem Sammel-/Sortierplatz, nicht aber bis zur Papierfabrik, wo die Verwertung des Altpapiers stattfinden soll, angibt, ist sein Angebot vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen.

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IBRRS 2015, 3274
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BauvertragBauvertrag
Zuschlag wegen Kalkulationsfehler erhalten: Muss der Auftraggeber Schadensersatz zahlen?

OLG Brandenburg, Urteil vom 25.11.2015 - 4 U 7/14

1. Die Vorschrift des § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A 2002 (= § 16 Abs. 6 Nr. 1 VOB/A 2012), wonach auf ein Angebot mit einem unangemessen hohen oder niedrigen Preis der Zuschlag nicht erteilt werden darf, entfaltet keine Schutzwirkung zu Gunsten des Bieters. Der Auftraggeber begeht deshalb keine vorvertragliche Pflichtverletzung, wenn er den Zuschlag auf ein Angebot mit einem unangemessen niedrigen Preis erteilt.

2. Ein Schadensersatzanspruch wegen Fehlverhaltens in Vergabeverfahren ist an die Verletzung der Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Bieters geknüpft. Diese ist gegeben, wenn zwischen dem Wert der für den Auftraggeber erbrachten Leistung und dessen Gegenleistung eine unbillige Diskrepanz herrscht, indem der Auftraggeber den irrig kalkulierten Preis billigerweise nicht mehr als auch nur im Ansatz äquivalentes Entgelt für die erbrachte Leistung auffassen kann.

3. Weist der abzubrechende Beton eine höhere Festigkeit auf als ausgeschrieben und "wünscht" der Auftraggeber den Abbruch auch dieses Betons, liegt eine Änderung des Bauentwurfs vor. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber zuvor ein Nachtragsangebot des Auftragnehmers nicht angenommen hat.

4. Die Höhe der Nachtragsvergütung folgt aus einer Fortschreibung der Vertragspreise und ihrer Einzelbestandteile, wie sie sich aus der ursprünglichen Kalkulation des Auftragnehmers ergeben (sog. "vorkalkulatorische Preisfortschreibung"). Der Auftragnehmer ist deshalb an den von ihm angebotenen und bezuschlagten Einheitspreis selbst dann gebunden, wenn er sich verkalkuliert hat.

5. Lässt sich der Ausschreibung entnehmen, dass eine erhebliche Zahl von Aufbauten wie Lüfter etc. auf dem Dach vorhanden sind und dass diese (in Verbindung mit dem einleitenden Text) während des Ausführungszeitraums in Betrieb bleiben, darf der Bieter nicht von einer freien Dachfläche ausgehen und sein Angebot dementsprechend nicht unter dieser Prämisse bepreisen.




IBRRS 2015, 3244
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VergabeVergabe
Bieter muss keine Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Mindestlohns abgeben!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.07.2015 - Verg 11/15

1. Eine anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderungen in der Rechtsform einer GmbH, die sich in alleiniger Trägerschaft eines Caritasverbands befindet und die zu dem Zweck gegründet wurde, die berufliche Rehabilitation und Förderung von Menschen mit geistigen, mehrfachen und psychischen Behinderungen, die eine angemessene Beschäftigung erhalten und am Arbeitsleben teilnehmen und dabei zugleich arbeitspädagogisch begleitet werden sollen, ist kein öffentlicher Auftraggeber.

2. Überträgt ein öffentlicher Auftraggeber (hier: der Landschaftsverband Westfalen-Lippe) einen Dienstleistungsauftrag auf eine anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderungen, beschafft er Dienstleistungen, die dem Vergaberecht unterliegen können, wenn hierfür ein Markt besteht und Wettbewerb möglich ist. In einem solchen Fall kann er die anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderung in der mit dieser geschlossenen Vereinbarung dazu verpflichten, für die Ausführung von Leistungen, die die Werkstatt nicht selbst erbringt, sondern ihrerseits zu beschaffen hat, die im Vergaberecht festgelegten Verfahren anzuwenden.

3. Die Forderung der Abgabe einer Verpflichtungserklärung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns nach § 4 Abs. 3 TVgG-NRW als Nachweis der Eignung des Bieters (persönliche Lage des Bieters) ist vergaberechtswidrig.




IBRRS 2015, 3270
Mit Beitrag
VergabeVergabe
IHK ist kein öffentlicher Auftraggeber!

VK Sachsen, Beschluss vom 12.11.2015 - 1/SVK/033-15

Es spricht vieles dafür, dass die Industrie- und Handelskammer C. kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB ist. Nach den vom EuGH entwickelten Grundsätzen liegt weder eine überwiegende staatliche Finanzierung, noch eine überwiegende staatliche Aufsicht vor.*)




IBRRS 2015, 3257
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Festlegung auf ein bestimmtes Produkt ist detailliert zu dokumentieren!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.09.2015 - 3 VK LSA 62/15

1. In technischen Anforderungen darf nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren oder auf Marken, Patente, Typen eines bestimmten Ursprungs verwiesen werden, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden, es sei denn, dies ist durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt.

2. Bestimmte Produkte dürfen nur gefordert werden, wenn dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die fehlende Produktneutralität auf sachlichen Gründen beruht, liegt beim Auftraggeber Hierzu bedarf es einer detaillierten und dokumentierten Begründung.




IBRRS 2015, 3243
VergabeVergabe
Öffentliche Einrichtung genießt als Bieter keine Gebührenfreiheit!

OLG München, Beschluss vom 30.11.2015 - Verg 7/15

1. Nimmt der Antragsteller den Nachprüfungsantrag zurück, hat er die zur Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der übrigen Beteiligten zu tragen (Bestätigung von Senat, Beschluss vom 14.06.2013 - Verg 6/13, VPR 2014, 50 = IBRRS 2013, 2888).

2. Beteiligt sich eine Hochschule als Bieter an einer öffentlichen Ausschreibung, genießt sie keine Gebührenfreiheit nach § 128 Abs. 1 Satz 2 GWB.

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IBRRS 2015, 3231
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auf geforderten Nachweis kann nicht im Nachhinein verzichten werden!

VK Nordbayern, Beschluss vom 10.11.2015 - 21.VK-3194-29/15

§ 19 EG Abs. 2 Satz 1 VOL/A 2009 gibt der Vergabestelle ein Ermessen, fehlende Nachweise, die bis zum Ablauf der Frist nicht vorgelegt wurden, nachzufordern. Hierzu ist dem Bieter eine Nachfrist zu setzen. Erfolgt eine solche Nachforderung durch die Vergabestelle nicht oder hat der Bieter in der ihm gesetzten Frist die Unterlagen nicht nachgereicht, so ist ein Ausschluss nach § 19 EG Abs. 3 a VOL/A 2009 zwingend. Die Vergabestelle kann insbesondere nicht auf die in den Ausschreibungsunterlagen geforderten Nachweise im Nachhinein verzichten.*)

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IBRRS 2015, 3236
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Preis nicht allein maßgeblich: Gewichtung der Zuschlagkriterien ist aufzuführen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.09.2015 - 3 VK LSA 64/15

Sollen unterhalb der Schwellenwerte weitere Zuschlagkriterien als der Preis gelten, müssen diese Angaben aus den Vergabeunterlagen für die Bieter für ihre Entscheidung zur Teilnahme am Vergabeverfahren oder zur Angebotsabgabe ersichtlich sein. Auch die Gewichtung der Zuschlagkriterien ist aufzuführen.

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