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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10755 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2015

IBRRS 2015, 1860
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftraggeberseitige Fehleinschätzung rechtfertigt keine Aufhebung der Ausschreibung!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.04.2015 - 1 VK LSA 3/15

1. Erkennt der Auftraggeber erst bei Prüfung und Wertung der Angebote, dass alternative Montagekonzepte möglich sind und deshalb die Vergabeunterlagen geändert werden müssen, ist diese Einsicht das Ergebnis einer auftraggeberseitigen Fehleinschätzung. Als solche fällt sie in den Verantwortungsbereich des Auftraggebers und rechtfertigt keine Aufhebung der Ausschreibung.

2. Kalkulationsrelevante Auskünfte sind allen Bietern in gleicher Weise zu erteilen.




IBRRS 2015, 1168
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Falsche Vorschrift angegeben: Anforderungen an Eignungsnachweise nicht eindeutig!

VK Sachsen, Beschluss vom 21.11.2014 - 1/SVK/035-14

1. Bei der Frage, welche Eignungsanforderungen durch den Auftraggeber wirksam gefordert worden sind, ist auf die Vergabebekanntmachung abzustellen.*)

2. Die Anforderungen des Auftraggebers an die Eignungsnachweise müssen eindeutig und erschöpfend formuliert sein. Insoweit ist es nicht ausreichend, wenn der Auftraggeber in der Bekanntmachung lediglich ein Gesetzeszitat angibt, welches die gemeinte Norm zudem falsch zitiert.*)




IBRRS 2015, 1166
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bestimmte Fabrikate abgefragt: Auftraggeber muss Übereinstimmung mit LV-Vorgaben prüfen!

VK Sachsen, Beschluss vom 09.12.2014 - 1/SVK/038-14

1. Hat ein Auftraggeber bereits mit Angebotsabgabe die Benennung von Produkten und Fabrikaten abgefragt, so hat er dann auch vollständig zu prüfen, ob die angebotenen Produkte dem Leistungsverzeichnis entsprechen.*)

2. Die Vergabekammer wirkt unabhängig von den Anträgen, allerdings nicht unabhängig von einer Rechtsverletzung der Antragstellerin auf die Rechtmäßigkeit des Verfahrens hin.*)




IBRRS 2015, 1132
VergabeVergabe
Umlagezahlung an Zweckverband als unzulässige staatliche Beihilfe?

EuG, Urteil vom 16.07.2014 - Rs. T-309/12

1. Bei den von den Mitgliedern eines Zweckverbands an den Verband geleisteten Umlagezahlungen handelt es sich um eine staatliche Beihilfe i.S.v. Art. 107 Art. 1 AEUV, wenn die in Rede stehende Umlage aus staatlichen Mitteln finanziert wird.

2. Ein Zweckverband ist als Unternehmen anzusehen, wenn er Dienstleistungen für die Beseitigung tierischer Nebenprodukte gegen Entgelt anbietet.

3. Die aus staatlichen Mitteln finanzierten Umlagezahlungen verzerrten den Wettbewerb oder drohten ihn zu verzerren und beeinträchtigten den Handel zwischen den Mitgliedstaaten, soweit die Mehrzahl der zuständigen Gebietskörperschaften für die Tierkörperbeseitigung regionale Monopole in der Form von Ausschreibungen vergeben.

4. Die Umlagezahlungen verschaffen einem Zweckverband einen wirtschaftlichen Vorteil, soweit sie die laufenden Ausgaben verringerten und ihnen keine angemessene Gegenleistung gegenüberstehen, und stellten keinen Ausgleich für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im Sinne des Urteils des EuGH vom 24.07.2003 (Slg. 2003, I-7747 = NZBau 2003, 503 = IBRRS 2003, 2855 - Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg) dar.

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IBRRS 2015, 1172
VergabeVergabe
Kostenentscheidung nach Rücknahme des Rechtsmittels

EuGH, Beschluss vom 12.03.2015 - Rs. C-447/14

Nimmt eine Partei die Klage oder einen Antrag vor dem EuGH zurück, wird sie zur Tragung der Kosten verurteilt, wenn die Gegenpartei dies in ihrer Stellungnahme zu der Rücknahme beantragt.

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IBRRS 2015, 1126
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Herstellen von Prototypen = Unterstützen des Auftraggebers!

KG, Beschluss vom 27.01.2015 - Verg 9/14

1. Zu Fragen des Schwellenwerts, der Rügepflicht (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GWB), der Auslegung von § 6 EG Abs. 7 VOB/A 2012 bzw. § 6 Abs. 6 VOL/A 2009 und der diesbezüglichen Darlegungs- und Beweislast.*)

2. Bei der Ermittlung des Auftragswerts sind all diejenigen Bauabschnitte einer Gesamtbaumaßnahme als Einheit zu betrachten, die ohne die jeweils anderen Bauabschnitte keine sinnvolle Funktionen erfüllen können, und zwar unabhängig davon, ob die einzelnen Bauabschnitte als eigenständiger Auftrag oder als Los eines Gesamtauftrags ausgeschrieben wurden.

3. Ein Bieter oder Bewerber, der zur Vorbereitung der Ausschreibung Prototypen der Ausschreibungsgegenstände hergestellt hat, „unterstützt“ den Auftraggeber.

4. Die Vergabestelle trägt die Darlegungs- und Beweislast für Ausgleichsmaßnahmen, die sie ergriffen hat, um den unverfälschten Wettbewerbs trotz des Erfahrungsvorsprungs des Unterstützers sicherzustellen.




IBRRS 2015, 1070
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann darf ein öffentlicher Auftraggeber einen Verfahrensbevollmächtigten hinzuziehen?

VK Hessen, Beschluss vom 30.04.2015 - 69d-VK-16/2015

1. Ein Grundsatz, dass die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch einen öffentlichen Auftraggeber nur ausnahmsweise notwendig ist, existiert nicht.

2. Auch wenn es im Nachprüfungsverfahren primär nur um auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen geht, kann die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch einen öffentlichen Auftraggeber dennoch notwendig sein.

3. Aus der Bedeutung und dem Gewicht, den der Auftragsgegenstand für den öffentlichen Auftraggeber hat, kann folgen, dass die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten notwendig ist. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Auftragsgegenstand der Sicherung der Daseinsvorsorge dient.

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IBRRS 2015, 1118
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien in Bezug auf das ausführende Team!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2015 - Verg 35/14

1. Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) ist öffentlicher Auftraggeber im Sinn des § 98 Nr. 2 GWB.*)

2. Die Antragsbefugnis erfüllt nurmehr die Funktion eine groben Filters, dem lediglich die Aufgabe zukommt, eindeutige Fälle, in denen eine Auftragsvergabe an den Antragsteller von vorneherein aussichtslos ist, auszusondern.*)

3. Davon, dass ein Wertungssystem "zehn oder drei Punkte" vergaberechtswidrig sein kann, muss der Antragsteller im Sinn des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB keine Kenntnis haben.*)

4. Die bisherige strikte Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien ist in Bezug auf das Team, welches den Auftrag ausführen soll, bereits unter der Geltung der Richtlinie 2004/18/EG aufzugeben (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 26.03.2015 - Rs. C-601/13, IBR 2015, 268).*)

5. Ein Preiswertungssystem "zehn oder drei Punkte" ist wettbewerbsverzerrend und unzulässig.*)

6. Bewertete Zuschlagskriterien müssen mit den bekannt gegebenen Kriterien übereinstimmen.*)

7. Die bekannt gegebenen Zuschlagskriterien müssen die anzuwendenden Bewertungsmaßstäbe offenlegen, mithin auch, mit welchem Punktwert auf der Skala von null bis zehn Punkten die in der Leistungsbeschreibung gestellten Einzelanforderungen bewertet werden sollen (zum Beispiel in einer Matrix).*)

8. Darauf, ob das Angebot des Antragstellers wegen Änderungen an den Vergabeunterlagen von der Wertung auszuschließen ist, kommt es nicht an, wenn das Vergabeverfahren wegen Rechtsverstößen des Auftraggebers zurückzuversetzen ist, und der Antragsteller ein neues Angebot abgeben kann, mit dem er Änderungen der Vergabeunterlagen vermeiden kann.*)




IBRRS 2015, 1001
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Das Baugrundrisiko trägt der Auftraggeber - Aussage falsch, setzen, sechs!

OLG München, Urteil vom 10.12.2013 - 28 U 732/11 Bau

1. Die Auffassung, der Baugrund sei vom Auftraggeber gestellter Baustoff, für dessen Beschaffenheit stets der Auftraggeber einzustehen habe, ist unzutreffend.

2. Auch wenn es um Bauverträge geht, deren Durchführung und Erfüllung von möglicherweise ungeklärten Bodenverhältnissen abhängen, sind die Hauptpflichten aus dem geschlossenen Werkvertrag entscheidend und somit vorrangig zu bestimmen.

3. Ein spezifisches Baugrundrisiko, das bedeuten würde, dass der Auftraggeber für dessen wie auch immer geartete Verwirklichung stets einzustehen hätte, gibt es nicht.

4. Auch öffentliche Auftraggeber können Verträge abschließen, die die Überbürdung eines sog. Bodenrisikos beinhalten.

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IBRRS 2015, 1090
VergabeVergabe
Keine Verlängerung von Rahmenverträgen durch Optionsklausel!

VK Bund, Beschluss vom 09.04.2015 - VK 2-19/15

1. Ein auf die Erbringung von Briefdienstleistungen gerichteter Vertrag, bei dem das Sendungsvolumen im Vertragszeitraum nicht feststeht und in dem für jedes einzelne Poststück die Einzelpreise für die verschiedenen Briefformate, -gewichte und Versandinhalte festgelegt sind, ist als Rahmenvertrag anzusehen.

2. Kann ein Rahmenvertrag durch eine Optionsklausel nach Ende der regulären Laufzeit - in Ermangelung der Angabe eines konkreten Zeitraums - auf unbestimmte Zeit verlängert werden, liegt ein grundlegender Mangel des Vergabeverfahrens vor, der von Amts wegen durch die Vergabekammer aufzugreifen und zu berücksichtigen ist.

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IBRRS 2015, 1089
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Trotz erheblicher Mengenmehrung: Schlechter Preis bleibt schlechter Preis!

OLG Köln, Urteil vom 30.12.2014 - 17 U 83/13

1. Die Regelung des § 2 Abs. 3 VOB/B stellt für den Fall der Überschreitung der Massenansätze über 10% hinaus eine abschließende Regelung dar.

2. Für die Anwendung der Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (BGB § 313) ist neben § 2 Abs. 3 VOB/B grundsätzlich kein Raum. Etwas anderes kann gelten, wenn die Parteien eine bestimmte Menge zur Geschäftsgrundlage ihres Vertrags gemacht haben und diese überschritten wird. Allerdings ist dem Einheitspreisvertrag der Umstand immanent, dass eine Mengenänderung eintritt.

3. Hat der Auftragnehmer bewusst unter Wert kalkuliert, muss er sich auch bei der Vergütung der über 110% hinausgehenden Mehrmengen an den von ihm kalkulierten Ansätzen festhalten lassen.

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IBRRS 2015, 3365
VergabeVergabe
Auf Rüge "vorläufig verzichtet": Nachprüfung unzulässig!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.04.2015 - 2 VK 2/15

1. Ein Nachprüfungsantrag ist bereits deshalb unzulässig, weil das streitige Vergabeverfahren im Zeitpunkt der Antragserhebung bereits durch Zuschlagserteilung beendet worden war.

2. Ein unterlegener Bieter kann sich auf die Unwirksamkeit der Zuschlagserteilung bzw. des mit dem Bestbieter geschlossenen Vertrags nur berufen, wenn er diesen Verstoß fristgerecht gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat.

3. Erklärt ein Bieter ausdrücklich den (bewusst) vorläufigen Verzicht auf eine entsprechende Rüge im bisherigen Verfahren, ist er präkludiert.

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IBRRS 2015, 1065
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ersatzteilversorgung herstellerseits nicht gesichert: Angebotsausschluss!

KG, Beschluss vom 18.12.2014 - Verg 21/13

1. Die (geforderte) Ersatzteilevorrätigkeit ist nicht gewährleistet, wenn der Hersteller keine Ersatzteile mehr produziert. Daran ändert der Umstand nichts, dass es noch baugleiche Bauteile anderer Hersteller am Markt gibt.

2. Verlangt der Auftraggeber den Nachweis, dass die Ersatzteilversorgung noch für 15 Jahre sichergestellt sein muss, genügt es nicht, wenn der Bieter die Versorgung mit Ersatzteilen schlicht zusagt. Das gilt jedenfalls dann, wenn dem Auftraggeber konkrete Anhaltspunkt bekannt gemacht werden, wonach die Ersatzteilversorgung herstellerseits gerade nicht gesichert ist.




IBRRS 2015, 1042
VergabeVergabe
Kein Abschluss unbefristeter Dienstleistungsverträge!

VK Bund, Beschluss vom 16.04.2015 - VK 2-27/15

1. Der Abschluss unbefristeter Verträge ist vergaberechtlich grundsätzlich nicht zulässig.

2. Ein grundlegender Mangel des Vergabeverfahrens ist von Amts wegen durch die Vergabekammer aufzugreifen und zu berücksichtigen.

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IBRRS 2015, 1034
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Umrechnungsformel ist bekannt zu machen!

VK Bund, Beschluss vom 03.03.2015 - VK 1-4/15

Werden die angebotenen Preise unter Zuhilfenahme einer Formel in Wertungspunkte umgerechnet, muss die Formel den Bietern vor Angebotsabgabe bekanntgegeben werden.




IBRRS 2015, 1018
Mit Beitrag
VergabeVergabe
BIEGE-Mitglied muss offen legen, dass es BIEGE-Rechte geltend macht!

OLG München, Beschluss vom 14.01.2015 - Verg 15/14

1. Hat sich eine Bietergemeinschaft am Vergabeverfahren beteiligt und ein Angebot abgegeben, ist die Bietergemeinschaft das Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und damit in einem Vergabenachprüfungsverfahren antragsbefugt ist.

2. Das Institut der gewillkürten Prozessstandschaft findet sowohl im Rüge- als auch im Nachprüfungsverfahren Anwendung. Prozessuale Voraussetzung hierfür ist, dass der Antragsteller zur Geltendmachung der Rechte ermächtigt wurde und dass er ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Durchführung des Rüge- bzw. Nachprüfungsverfahrens im eigenen Namen hat. Darüber hinaus muss der Antragsteller offen legen, dass er im eigenen Namen fremde Rechte geltend macht.




IBRRS 2015, 0965
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Sämtliche Eignungsnachweise gehören in die Vergabebekanntmachung!

VK Südbayern, Beschluss vom 19.03.2015 - Z3-3-3194-1-61-12/14

1. Gemäß § 7 EG Abs. 5 Satz 1 VOL/A muss der Auftraggeber sämtliche von ihm geforderten Eignungsnachweise in der Vergabebekanntmachung benennen. Diese können in anderen Unterlagen, z.B. Begleitdokumenten, lediglich präzisiert werden.*)

2. Bei Diskrepanzen zwischen der Vergabebekanntmachung und den Vergabeunterlagen bzgl. Eignungsanforderungen ist grundsätzlich der Inhalt der Bekanntmachung maßgeblich (OLG München, Beschluss vom 12.11.2010 - Verg 21/10, IBRRS 2010, 4490 = VPRRS 2010, 0408, und Beschluss vom 21.08.2008 - Verg 13/08, IBRRS 2008, 2700 = VPRRS 2008, 0270).*)

3. Um dem Transparenzgebot und dem Diskriminierungsverbot zu genügen, muss eine Eignungsanforderung so hinreichend klar und deutlich formuliert sein, dass es einem verständigen Bieter ohne eigene Interpretation eindeutig erkennbar wird, was ein öffentlicher Auftraggeber fordert.*)

4. Widersprüche zwischen einem ersichtlich missglückten Bekanntmachungstext und klar formulierten Vergabeunterlagen dürfen nicht zu Lasten eines Bieters gehen.*)




IBRRS 2015, 0993
VergabeVergabe
Wann ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts notwendig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.12.2014 - Verg 37/13

1. Ob die Hinzuziehung eines anwaltlichen Vertreters im Verfahren vor der Vergabekammer durch den öffentlichen Auftraggeber notwendig ist, kann nicht schematisch, sondern stets nur auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls entschieden werden.

2. Bezieht sich das Nachprüfungsverfahren auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen einschließlich der dazu gehörenden Vergaberegeln, besteht im Allgemeinen keine Notwendigkeit, einen Rechtsanwalt einzuschalten.

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IBRRS 2015, 0987
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Verträge über Dienstleistungen müssen befristet sein!

VK Bund, Beschluss vom 08.04.2015 - VK 2-21/15

1. Bietet ein Bieter etwas anderes an als vom öffentlichen Auftraggeber gefordert, ist das Angebot auf der ersten Wertungsebene zwingend auszuschließen, und zwar ohne dass dem Auftraggeber ein Ermessen eröffnet wäre.

2. Der Abschluss unbefristeter Verträge ist vergaberechtlich grundsätzlich nicht zulässig.

3. Ein grundlegender Mangel des Vergabeverfahrens ist von Amts wegen durch die Vergabekammer aufzugreifen und zu berücksichtigen.

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IBRRS 2015, 0982
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Gerügt werden muss immer (noch), wenn auch nicht (mehr) unverzüglich!

VK Südbayern, Beschluss vom 18.03.2015 - Z3-3-3194-1-62-12/14

1. Ungeachtet der Europarechtswidrigkeit des Tatbestandsmerkmals der "Unverzüglichkeit" erfordert § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB, dass tatsächlich und rechtlich positiv erkannte Vergaberechtsverstöße zu irgendeinem Zeitpunkt vor Einreichung des Nachprüfungsantrags gegenüber der Vergabestelle gerügt werden.*)

2. Auch bei der Verpflichtung eines Bieter auf die Ableistung der im Angebot zugesagten Mindeststundenzahl ungeachtet des Eintretens des Reinigungserfolgs, ist das übliche und grundsätzlich zulässige (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2014 - Verg 41/13, IBRRS 2014, 1347 = VPRRS 2014, 0338) Kriterium der Reinigungsleistung in m2/Stunde bei der Angebotswertung nicht zu beanstanden.*)

3. Die unrichtige Darstellung einer klaren zivilrechtlichen Rechtslage in den Vergabeunterlagen, kann einen Verstoß gegen § 8 EG Abs. 1 VOL/A 2009 nach sich ziehen. Das Nichteingehen auf umstrittene, nicht letztinstanzliche zivilrechtliche Rechtsprechung in den Vergabeunterlagen stellt regelmäßig keinen Verstoß gegen § 8 EG Abs. 1 VOL/A 2009 dar.*)

4. Die Kenntnis sämtlicher einschlägiger zivilrechtlicher Rechtsprechung und deren Umsetzung in den Vergabeunterlagen kann - ebenso wenig wie sie von den Bietern gefordert werden kann - von den Vergabestellen nicht verlangt werden.*)




IBRRS 2015, 0989
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Umbau eines erheblich schadstoffkontaminierten Gebäudes: Anforderungen an die Bietereignung?

VK Westfalen, Beschluss vom 16.04.2015 - VK 2-9/15

1. Wertbare Referenzen müssen vergleichbare Leistungen zum Gegenstand haben. Vergleichbar ist eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit der Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.

2. Hat ein Bieter nur begrenzte Erfahrung bei Arbeiten mit schwach gebundenem Asbest und geringen Schadstoffanteilssummen und zweifelt der öffentliche Auftraggeber deshalb daran, dass der Bieter dazu in der Lage ist, ein erheblich schadstoffkontaminiertes Gebäudes zügig und ohne gesundheitliche Gefährdungen umzubauen, kann der Auftraggeber das Angebot mangels Eignung von der Wertung ausschließen.

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IBRRS 2015, 0950
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann sind Anwaltskosten im Nachprüfungsverfahren erstattungsfähig?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.04.2015 - 11 Verg 7/14

Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den öffentlichen Auftraggeber im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens ist grundsätzlich notwendig, wenn nicht zu erwarten ist, dass dieser über eigenes im Vergaberecht geschultes Fachpersonal verfügt.

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ArzneimittelArzneimittel
Änderungen an den Vergabeunterlagen machen die Ausschreibung nicht intransparent!

VK Bund, Beschluss vom 29.01.2015 - VK 2-119/14

1. Ob die Vorgaben eines Vergabeverfahrens transparent und klar sind, ist danach zu beurteilen, was den Bietern an Angaben zur Verfügung stand. Die Tatsache als solche, dass der Auftraggeber aufgrund einiger der Nachfragen noch Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen haben, machen die Vorgaben nicht unklar; es kommt auf die Vorgaben in ihrer endgültigen Form an.

2. Ein Fragen- und Antwortkatalog ist Teil der Vergabeunterlagen. Nimmt der Auftraggeber Bieterfragen zum Anlass, die Vergabeunterlagen nachzubessern, liegt in dieser Selbstkorrektur kein Vergabefehler.

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IBRRS 2015, 0947
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unzureichende Mitwirkung an Preisaufklärung führt zum Angebotsausschluss!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.03.2015 - 3 VK LSA 8/15

1. Der Auftraggeber darf sich über die Angemessenheit der Preise, wenn nötig durch Einsicht in die vorzulegenden Preisermittlungen (Kalkulationen), unterrichten.

2. Verweigert ein Bieter die geforderten Aufklärungen und Angaben oder lässt er die ihm gesetzte Frist unbeantwortet verstreichen, kann sein Angebot unberücksichtigt bleiben.




IBRRS 2015, 0925
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Widersprüchliche Erklärungen = fehlende Erklärungen!

VK Westfalen, Beschluss vom 26.01.2015 - VK 24/14

1. Widersprüchliche oder unklare Erklärungen stehen fehlenden Erklärungen gleich.*)

2. Inhalte der Urkalkulation können nicht als Erklärungsgehalt herangezogen werden, denn die Urkalkulation wird nicht Vertragsbestandteil.*)




IBRRS 2015, 0923
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Holzrahmenkonstruktion statt Profilstahlzarge angeboten: Angebotsausschluss!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.03.2015 - 3 VK LSA 5/15

1. Wird eine Leistung angeboten, die nicht der nach den Vergabeunterlagen geforderten Leistung entspricht, stellt dies eine Änderung der Vergabeunterlagen dar, die zwingend den Ausschluss zur Folge hat.

2. Werden im Leistungsverzeichnis Torzargen aus Profilstahl gefordert und wird eine Holzrahmenkonstruktion angeboten, ist das Angebot auszuschließen.

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IBRRS 2015, 0917
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Angaben zur Preisermittlung fehlen: Keine Nachforderung möglich!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.03.2015 - 3 VK LSA 7/15

1. Die Nachforderung von Unterlagen ist dann zulässig, wenn diese gänzlich fehlen, nicht aber bei Unterlagen, die unvollständig ausgefüllt sind.

2. Werden in den Vergabeunterlagen Nachweise zur Preisermittlung gefordert, sind solche Nachweise für die Vergabeentscheidung relevant. Ein Nachholen von Angaben der körperlich vorliegenden, jedoch nicht ausgefüllten Preisblätter unterliegen deshalb nicht der Nachforderungspflicht durch den Auftraggeber.




IBRRS 2015, 1689
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architektenhonorar für Projektstudie im Rahmen eines VOF-Verfahrens: Nichtzulassungsbeschwerde zugelassen

BGH, Beschluss vom 21.04.2015 - X ZR 77/14

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2015, 0911
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vorabinformationsschreiben stellt keinen Zuschlag dar!

VK Westfalen, Beschluss vom 12.03.2015 - VK 1-5/15

1. Das Vorabinformationsschreiben, mit welchem dem obsiegenden Bieter in Anlehnung an § 101a GWB mitgeteilt wird, dass die Vergabestelle "nach dem derzeitigen Stand des Vergabeverfahrens beabsichtigt sein Angebot anzunehmen", stellt keinen Zuschlag dar.*)

2. Das Angebot der Beigeladenen wurde durch die hier von der Antragsgegnerin vor Einleitung der Nachprüfung vorgenommenen Auskömmlichkeitsprüfung lediglich aufgeklärt, nicht aber inhaltlich verändert. Die Aufklärung gemäß § 18 EG VOL/A darf nicht zu einer Veränderung oder Nachbesserung des ursprünglichen Angebots führen.*)

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IBRRS 2015, 0900
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftraggeber darf auf "Nummer sicher“ gehen!

VK Bund, Beschluss vom 25.03.2015 - VK 2-15/15

1. Bei einer produktneutralen Ausschreibung wird grundsätzlich die Lieferung eines Geräts mittlerer Art und Güte geschuldet. Das gilt jedoch dann nicht (mehr), wenn der Bieter im Rahmen der Aufklärung den Leistungsgegenstand konkretisiert hat.

2. Die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers sind eingehalten, wenn eine bestimmte (technische) Vorgabe darauf zurückzuführen ist, dass der Auftraggeber zur Wahrung arbeitsstättenrechtlichen Vorgaben auf „Nummer sicher“ gehen möchte und sein Planer deshalb ein bestimmtes System herausgearbeitet hat.




IBRRS 2015, 0898
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftraggeber muss produktneutral ausschreiben!

VK Bund, Beschluss vom 16.03.2015 - VK 2-9/15

1. Die Entscheidung, welcher Gegenstand mit welcher Beschaffenheit und mit welchen Eigenschaften beschafft werden soll, obliegt dem öffentlichen Auftraggeber. Dieser ist in der Auswahl der von ihm zu beschaffenden Gegenstände grundsätzlich frei. Grenze des Bestimmungsrechts des öffentlichen Auftraggebers ist aber die Verpflichtung zur produktneutralen Ausschreibung.

2. In technischen Anforderungen darf nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren oder auf Marken, Patente, Typen eines bestimmten Ursprungs verwiesen werden, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden, es sei denn, dies ist durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt.

3. Gegen Verpflichtung zur produktneutralen Ausschreibung wird nicht nur dann verstoßen, wenn ein Leitfabrikat offen und explizit in der Leistungsbeschreibung benannt worden ist, sondern auch dann, wenn durch die Vielzahl der Vorgaben verdeckt ein Leitfabrikat ausgeschrieben wurde, weil nur ein einziges Produkt allen Vorgaben gerecht werden kann.




IBRRS 2015, 0603
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachprüfungsantrag zurückgenommen: Wer muss die Kosten des Verfahrens tragen?

VK Sachsen, Beschluss vom 12.01.2015 - 1/SVK/033-14

1. Hat der Auftraggeber erst im Vergabenachprüfungsverfahren tragende Gründe für die Nichtberücksichtigung eines Angebots mitgeteilt, so ist er seinen Informationspflichten aus § 101a GWB nicht nachgekommen.

2. Der Antragsteller war aufgrund der fehlenden Informationen vor der Beantragung im Unklaren über den Grund eines zwingenden Ausschlusses und damit über die Erfolgsaussichten seines Nachprüfungsantrags.

3. Es entspricht daher der Billigkeit, dem Auftraggeber bei einer Antragsrücknahme die Kosten des Verfahrens zumindest teilweise aufzuerlegen.

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Mit Beitrag
ArzneimittelArzneimittel
Wann sind die in einem Fachlos zusammengefassten Wirkstoffe "vergleichbar"?

VK Bund, Beschluss vom 30.01.2015 - VK 2-115/14

1. Die in einem gemeinsamen Fachlos zusammengefassten Wirkstoffe sind schon dann im vergaberechtlichen Sinne vergleichbar, wenn sie für eine große Schnittmenge von Patienten mit identischer Indikation eingesetzt werden können.

2. Eine Willenserklärung (hier: eine Nichtabhilfeerklärung), die einem anderen gegenüber in dessen Abwesenheit abzugeben ist, wird in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht. Zugegangen ist eine Willenserklärung dann, wenn sie so in den Bereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit hat, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen.

3. Willenserklärungen, die durch ein Telefax übermittelt werden, gehen grundsätzlich mit Abschluss des Druckvorganges am Empfangsgerät des Adressaten zu. Allerdings ist der Zugang erst dann vollendet, wenn die Kenntnisnahme durch den Empfänger möglich und nach der Verkehrsanschauung zu erwarten ist.

4. Es ist zweifelhaft, ob nach den Gepflogenheiten der Verkehrsanschauung in einem Pharmakonzern an einem Freitagnachmittag um 16.31 Uhr noch damit gerechnet werden kann, dass ein eingehendes Telefax von den hierfür zuständigen Personen noch zur Kenntnis genommen wird.

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IBRRS 2015, 0890
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Festlegung des Beschaffungsbedarfs: Auftraggeber muss nicht nach Alternativen suchen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.03.2015 - 2 VK LSA 1/15

1. Es ist grundsätzlich Sache des Auftraggebers, seinen Beschaffungsbedarf festzulegen. Diese Entscheidung ist dem Vergabeverfahren zeitlich und sachlich vorgelagert. Gleichwohl hat der Auftraggeber die Festlegung des Beschaffungsbedarfs nachvollziehbar und plausibel zu begründen, soweit es hierdurch zu einer erheblichen Einschränkung des potenziellen Teilnehmerkreises kommt.*)

2. Der Auftraggeber ist bei der Bestimmung des Beschaffungsgegenstands nicht gehalten, andere in Betracht kommende Lösungen zur Erfüllung der Aufgaben zu prüfen und auszuschließen. Der Prozess der Bestimmung des Beschaffungsbedarfs würde zu sehr verrechtlicht und es würde in die Kompetenzen des Auftraggebers zu sehr eingegriffen.*)

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IBRRS 2015, 3339
VergabeVergabe
Wirkstoffbezogene Rahmenrabattvereinbarung: Patentrechtliche Situation ist zu berücksichtigen!

VK Bund, Beschluss vom 16.03.2015 - VK 2-7/15

1. Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots sind in ausreichendem Maße die patentrechtliche Ausgangs- und damit die zukünftige Substitutionssituation bei der Vertragsdurchführung, die unmittelbar Auswirkung auf die Wirtschaftlichkeit der Angebote hat, zu berücksichtigen.

2. Im Einzelfall könnte auch eine patentrechtliche Vorfrage im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens mitentschieden werden.

3. Auch wenn bei Rahmenvereinbarungen die Grundsätze zur eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung nur eingeschränkt gelten, muss das zu erwartende Auftragsvolumen so genau wie möglich bekannt gegeben werden.

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IBRRS 2015, 0868
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VergabeVergabe
Vier Unternehmen können ausgeschriebenes Produkt liefern: Keine Bevorzugung eines bestimmten Systems!

VK Bund, Beschluss vom 25.03.2015 - VK 2-23/15

1. Wird in einem Verhandlungsverfahren für das finale Angebot keine Angebotsfrist im Sinne eines Eröffnungstermins bekannt gegeben, sondern vielmehr eine (bloße) Angebotsfrist bestimmt, führt deren Nichteinhaltung durch die verspätete Absendung nach Mitternacht zum Ausschluss des Angebots.

2. Ein als eingescanntes PDF-Dokument abgegebenes und nicht unterschriebenes Angebot ist zwingend auszuschließen.

3. Sind allein in Deutschland vier Unternehmen grundsätzlich in der Lage, Produkte zu liefern, die den Vorgaben des Auftraggebers entsprechen, und soll dies darüber hinaus einer Reihe italienischer Hersteller möglich sein, liegt keine Bevorzugung eines bestimmten Systems/Unternehmens vor.




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ArzneimittelArzneimittel
Änderungen aufgrund von Bieterfragen machen die Ausschreibung nicht intransparent!

VK Bund, Beschluss vom 29.01.2015 - VK 2-117/14

1. Dem Auftraggeber steht bei der Definition des Beschaffungsbedarfs eine nur eingeschränkt überprüfbare Bestimmungsfreiheit zu. Grundsätzlich kann er allein entscheiden, was er beschaffen möchte. Eine Zuschneidung auf bestimmte Produkte jedoch nur dann zulässig, wenn dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.

2. Leistungsbeschreibungen sind so klar und eindeutig abzufassen, dass alle Bieter sie notwendig in einem gleichen Sinn verstehen müssen. Ziel des § 8 EG Abs. 1 VOL/A ist es zu gewährleisten, dass die Angebote aller Bieter vergleichbar sind, was wiederum unabdingbare Voraussetzung für eine faire und transparente Entscheidung über den Zuschlag ist.

3. Aus dem Umstand, dass der Auftraggeber im Laufe des Vergabeverfahrens anlässlich von Bieterfragen seine Anforderungen mehrfach ändern muss, lässt sich in der Regel keine Intransparenz ableiten.

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IBRRS 2015, 0864
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VergabeVergabe
"Schwere Verfehlung" setzt Verschulden voraus!

VG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2015 - 20 K 6764/13

1. Eine gegenüber einem Bieter ausgesprochene Vergabesperre kann als Verwaltungsakt zu qualifizieren sein. In diesem Fall ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet.

2. Die VOB/A enthält keine Vorschrift, die als Ermächtigungsgrundlage für den Ausschluss eines Bieters durch Verwaltungsakt herangezogen werden kann.

3. Im sog. Unterschwellenbereich sind Vergabesperren als "privatrechtliche Willensbekundung" anzusehen, die in materieller Hinsicht dem bürgerlichen Recht zuzuordnen sind.

4. Der Einbau von fehlerhaftem (hier: kontaminiertem) Material kann einem Bieter nur dann als eine "schwere Verfehlung" vorgeworfen werden, wenn er wusste oder hätte wissen können, dass das von ihm verbaute Material mangelhaft ist. Denn eine "schwere Verfehlung" setzt ein schuldhaftes Verhalten des betroffenen Bieters voraus.

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IBRRS 2015, 0861
VergabeVergabe
Mehrdeutige Angebote sind zwingend auszuschließen!

VK Südbayern, Beschluss vom 11.03.2015 - Z3-3-3194-1-65-12/14

1. Die internationale Zuständigkeit der deutschen Nachprüfungsinstanzen bestimmt sich nach den allgemeinen Prozessgrundsätzen. Das Vergabeverfahren ist dem Zivilrecht zugeordnet. Als Rechtsgrundlage für die Bestimmung der internationalen Zuständigkeit kann damit auf die Regelungen des EuGVVO (VO (EG) Nr. 44/2001 bzw. VO (EU) Nr. 1215/2012) zurückgegriffen werden (Anschluss an OLG München, 12.05.2011 - Verg 26/10, IBRRS 2011, 1866). Dies gilt nicht nur für die Vergabesenate, sondern auch für die Vergabekammern.*)

2. Die rechtliche Ausgestaltung der deutschen Vergabekammern, insbesondere § 114 Abs. 3 Satz 1 GWB darf nicht zu einer Vereitelung oder wesentlichen Erschwerung des effektiven Rechtsschutzes der Bieter führen.*)

3. Der richtige Antragsgegner im Nachprüfungsverfahren bestimmt sich grundsätzlich nach den zivilrechtlichen Vertragsbeziehungen (Anschluss an OLG München, 31.05.2012 - Verg 4/12, IBRRS 2013, 1047).*)

4. Ein mehrdeutiges Angebot, das gerade wegen seiner Mehrdeutigkeit auch gegen Vorgaben der Vergabeunterlagen verstößt und keine eindeutige Auslegung zulässt, kann weder durch Angebotsaufklärung noch durch Nachforderung geheilt werden, es ist zwingend auszuschließen.*)

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IBRRS 2015, 0863
VergabeVergabe
Kostenentscheidung

OLG München, Beschluss vom 02.02.2015 - Verg 15/14

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2015, 0807
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann ist die Forderung nach verdachtsunabhängigen Drogenscreenings zulässig?

VK Südbayern, Beschluss vom 12.02.2015 - Z3-3-3194-1-58-12/14

1. Die Definitionsmacht des öffentlichen Auftraggebers hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes und der Modalitäten der Auftragsdurchführung ist nicht schrankenlos. Sie wird begrenzt durch die Verpflichtung, den vergaberechtlichen Grundsätzen des Wettbewerbs, der Transparenz und der Gleichbehandlung Rechnung zu tragen.*)

2. Die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers sind eingehalten, sofern die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert.*)

3. Die Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers bzgl. des Auftragsgegenstands und der Modalitäten der Auftragsdurchführung werden durch die Grundrechte Dritter begrenzt.*)

4. Eine Verpflichtung der Bieter, in arbeitsrechtlich unzulässiger Weise in das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Mitarbeitern oder Bewerbern einzugreifen, die beim Bieter für die ausgeschriebene Dienstleistung vorgesehen sind, kann durch den öffentlichen Auftraggeber nicht begründet werden.*)

5. Verdachtsunabhängige Drogenscreenings von Bewerbern sind nur dann zulässig, wenn sich aus den Besonderheiten des zu begründenden Arbeitsverhältnisses ergibt, dass die Arbeitsausübung durch unter Drogeneinfluss stehende Arbeitnehmer aus wichtigen Gründen verhindert werden muss.*)

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IBRRS 2015, 0842
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unterschwellenvergabe: Kein Auschluss auf Basis nicht bekannt gemachter Gründe!

EuGH, Urteil vom 16.04.2015 - Rs. C-278/14

Art. 23 Abs. 8 Richtlinie 2004/18/EG ist auf einen öffentlichen Auftrag, dessen Wert den in dieser Richtlinie vorgesehenen Schwellenwert nicht erreicht, nicht anwendbar. Im Rahmen eines Auftrags, der nicht unter diese Richtlinie fällt, an dem aber ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse besteht, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist, sind die Grundregeln und die allgemeinen Grundsätze des AEU-Vertrags, insbesondere die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung sowie die daraus folgende Pflicht zur Transparenz, dahin auszulegen, dass der öffentliche Auftraggeber ein den Anforderungen der Vergabebekanntmachung entsprechendes Angebot nicht ablehnen kann, indem er sich auf Gründe stützt, die in dieser Bekanntmachung nicht vorgesehen sind.*)




IBRRS 2015, 0800
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VergabeVergabe
Neu gegründetes Architekturbüro kann sich auf Referenzen des Vorgängerbüros berufen!

VK Südbayern, Beschluss vom 17.03.2015 - Z3-3-3194-1-56-12/14

Ein neu gegründetes Unternehmen (hier: Architekturbüro) kann sich auf (Büro-) Referenzen eines Vorgängerbüros berufen, soweit eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für die Referenzaufträge zuständig waren und den Mitarbeitern in dem neu gegründeten Unternehmen, die für die Ausführung des strittigen Auftrag vorgesehen sind, festgestellt werden kann.*)




IBRRS 2015, 0787
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kann der Auftraggeber "zwingend mindestens zehn Referenzschreiben" verlangen?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.12.2014 - 1 VK 51/14

1. Ob ein Auftraggeber bei der Festlegung der Zuschlagskriterien von sachwidrigen Erwägungen ausgegangen ist, ist anhand der Vorschriften des § 97 Abs.1, 4 und 7 GWB bzw. der § 19 Abs. 8 und 9 sowie § 24 EG VOL/A zu prüfen. Entscheidend ist, ob aus verständiger Sicht der Vergabestelle ein berechtigtes Interesse an den in der Ausschreibung aufgestellten Forderungen (hier: zwingend mindestens zehn Referenzschreiben) besteht, so dass diese als sachlich gerechtfertigt und verhältnismäßig erscheinen und den Bieterwettbewerb nicht unnötig einschränken.*)

2. In der Dokumentation sind die Gründe so dezidiert festzuhalten, dass auch einem Außenstehenden deutlich erkennbar und nachvollziehbar wird, aufgrund welcher Erwägungen die Zuschlagskriterien formuliert worden sind.*)

3. Als Zuschlagskriterien sind Kriterien ausgeschlossen, die nicht der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots dienen, sondern im Wesentlichen mit der Beurteilung der fachlichen Eignung der Bieter für die Ausführung des betreffenden Auftrags zusammenhängen. Dabei handelt es sich bei der Erfahrung um einen klassischen Aspekt der persönlichen Eignung des jeweiligen Bieters. Persönlichkeitsbezogene Zuschlagskriterien ohne Auftragsbezug sind ebenso unzulässig wie Zuschlagskriterien, die projektbezogene oder noch nicht im Rahmen der allgemeinen Eignungsprüfung "verbrauchte" Eignungskriterien heranziehen.*)

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IBRRS 2015, 0780
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rechen- und Übertragungsfehler muss der Auftraggeber korrigieren!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.10.2014 - 3 VK LSA 82/14

1. Deckt der Auftraggeber bei der Angebotsprüfung Rechen- und Übertragungsfehler auf, muss er diese berichtigen und die Angebotssumme entsprechend korrigieren.

2. Die Korrektur von Rechen- und Übertragungsfehler führt nicht zu einem Ausschluss des betreffenden Angebots. Es verbleibt vielmehr mit der vom Auftraggeber berichtigten Angebotssumme in der Wertung. Verhandlungen mit dem Bieter über die Änderung seiner Preise finden in diesem Fall nicht statt.




IBRRS 2015, 0779
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftraggeber muss erforderliche Wartungsarbeiten vorgeben!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.10.2014 - 3 VK LSA 81/14

1. Können die Bieter bei der Angebotserstellung selbst über Inhalt und Umfang der Geräteliste sowie der für erforderlich gehaltenen Wartungsarbeiten entscheiden, so dass alle Angebote unterschiedliche Gerätelisten aufweisen können, sind die eingereichten Angebote nicht vergleichbar.

2. Im Zusammenhang mit der Feststellung der Eignung sowie der Prüfung und Wertung der Angebote hat der Auftraggeber seine Entscheidungen und Ermessenserwägungen ausreichend zu dokumentieren.

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IBRRS 2015, 0798
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kostenverteilung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.03.2015 - 15 Verg 9/14

1. Erklären die Beteiligten das Nachprüfungs- und das Beschwerdeverfahren übereinstimmend für erledigt, ist der im Nachprüfungsverfahren ergangene Beschluss der Vergabekammer gegenstandslos; gemäß § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB bzw. §§ 120 Abs. 2, 78 Satz 1 GWB ist unter Ausübung billigen Ermessens über die Kosten des Nachprüfungs- und des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden.

2. Hinsichtlich der Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens finden die zu § 91a ZPO entwickelten Grundsätze entsprechende Anwendung.

3. Ist nach summarischer Beurteilung auf der Grundlage des bisherigen Sach- und Streitstandes die sofortige Beschwerde möglicherweise teilweise begründet und hängt die Frage der Begründetheit indes von einer aufgrund des bisherigen Sach- und Streitstands nicht belastbar zu beantwortenden Tatsachen- bzw. von einer schwierigen, im Rahmen der gebotenen summarischen Prüfung nicht zu entscheidenden Rechtsfrage ab, entspricht es der Billigkeit, die Kosten des Beschwerdeverfahrens gegeneinander aufzuheben.

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IBRRS 2015, 0795
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Errichtung einer Lärmschutzwand ist eigenes Fachlos!

OLG München, Beschluss vom 09.04.2015 - Verg 1/15

1. Die einheitliche Vergabe eines Auftrags verstößt nicht gegen Gebot der Bildung von Fachlosen, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern.

2. Die Frage, ob Fachlose zu bilden sind, ist für jedes in Betracht kommende Fachgewerk getrennt zu beantworten.

3. Arbeiten in Zusammenhang mit der Errichtung einer Lärmschutzwand sind geeignet, ein Fachlos zu bilden, weil sie ausreichend abgrenzbar sind. Es hat sich hierfür ein Markt gebildet, auf dem Anbieter solche Arbeiten als eigenständigen Auftrag übernehmen und gleichzeitig sind diese Arbeiten nicht untrennbar mit anderen verflochten.




IBRRS 2015, 0778
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Leistungsverzeichnis muss Angaben zu Mengenansätzen enthalten!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.12.2014 - 3 VK LSA 100/14

Mengenansätze in den einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses sind Umstände, die Auswirkungen auf die Preise haben. Ein Leistungsverzeichnis verstößt deshalb gegen das Gebot der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung, wenn der Auftraggeber es unterlassen hat, die zu erwartenden Mengen der einzelnen Positionen zu schätzen und anzugeben, wenn ihm dies ohne weiteres möglich und zumutbar ist.

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IBRRS 2015, 0782
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VergabeVergabe
Unterlagen fehlen: Auftraggeber muss immer über Nachforderung entscheiden!

VK Bund, Beschluss vom 05.03.2015 - VK 2-13/15

1. Ein Ausschluss wegen fehlender Erklärungen setzt entweder voraus, dass geforderte, aber fehlende Erklärungen nicht binnen einer angemessenen Nachfrist vom Bieter nachgeliefert wurden, oder aber, dass das Ermessen, nicht nachzufordern, in einer Art und Weise ausgeübt wurde, die sich im Rahmen des legitimen Ermessensspielraums hält.

2. Durch die Formulierung in den Vergabeunterlagen, dass "eine Nachforderung fehlender Unterlagen und Nachweise [...] nicht erfolgt" , kann das dem Auftraggeber zustehende Ermessen, solche Unterlagen und Nachweise nicht nachzufordern, nicht pauschal vorweggenommen werden.