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Sachgebiet: Vergabe

10755 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2015

IBRRS 2015, 0777
VergabeVergabe
Eingangsvermerke müssen Namenszug enthalten!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.01.2015 - 3 VK LSA 106/14

1. Die Eingangsvermerk sind mit einem lesbaren Namenszug zu versehen. Ein fehlendes Namenszeichen verletzt die Bieter in ihren Rechten.

2. Zu einer ordnungsgemäßen Dokumentation gehört auch die Auflistung der die Bieter, die Vergabeunterlagen bekommen haben, die Dokumentation von Bieteranfragen und Ihre Beantwortung sowie die Durchführung von Besichtigungsterminen.

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IBRRS 2015, 0776
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Eingangsvermerke müssen Namenszug enthalten!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.01.2015 - 3 VK LSA 105/14

1. Die Eingangsvermerk sind mit einem lesbaren Namenszug zu versehen. Ein fehlendes Namenszeichen verletzt die Bieter in ihren Rechten.

2. Zu einer ordnungsgemäßen Dokumentation gehört auch die Auflistung der die Bieter, die Vergabeunterlagen bekommen haben, die Dokumentation von Bieteranfragen und Ihre Beantwortung sowie die Durchführung von Besichtigungsterminen.

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IBRRS 2015, 0760
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Angebote in elektronischer Form einzureichen: Schriftliches Angebot ist auszuschließen!

VK Nordbayern, Beschluss vom 26.02.2015 - 21.VK-3194-42/14

Gibt der Auftraggeber vor, dass die Angebote in elektronischer Form einzureichen sind, sind schriftliche Angebote auszuschließen.*)




IBRRS 2015, 0730
VergabeVergabe
Nachprüfungsverfahren für erledigt erklärt: Keine Erstattung notwendiger Aufwendungen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.08.2014 - Verg 23/13

1. Auftraggeber dürfen für dieselbe Leistung nicht mehrere Rahmenvereinbarungen abschließen. Eine Doppelvergabe, das heißt die mehrfache Vergabe desselben Auftrags, verstößt gegen den Wettbewerbsgrundsatz.

2. Die rechtliche Kontrolle über die Vergabe öffentlicher Aufträge und damit auch über Zuschlagsuntersagungen unterliegt ausschließlich den Nachprüfungsinstanzen. Will ein Bieter sich gegen eine vergaberechtswidrige Doppelvergabe bereits erteilter öffentlicher Aufträge schützen, ist ausschließlich der Rechtsweg nach §§ 102 ff GWB eröffnet.

3. Wird das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer übereinstimmend für erledigt erklärt, kann eine Erstattung notwendiger Aufwendungen von Beteiligten nicht angeordnet werden.

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IBRRS 2015, 0725
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftragswert bei Interimsvergabe?

OLG Koblenz, Beschluss vom 24.03.2015 - Verg 1/15

1. Wird wegen des Zuschlagsverbots nach § 115 Abs. 1 GWB ein Interimsauftrag notwendig, der weder ganz noch teilweise an die Stelle des "Hauptauftrags", sondern neben diesen treten soll, handelt es sich um einen zusätzlichen Auftrag mit einem eigenständigen Auftragswert.*)

2. Werte von früheren Interimsaufträgen über gleichgelagerte Leistungen könnten allenfalls dann hinzuzurechnen sein, wenn der Auftraggeber in der Vergangenheit gegen das Umgehungsverbot des § 3 Abs. 2 VgV und Art. 9 Abs. 3 RL 2004/18/EG verstoßen hat.*)

3. Der Antragsteller ist dafür darlegungs- und beweispflichtig, dass und in welchem (den maßgebenden Schwellenwert erreichenden) Umfang der öffentliche Auftraggeber einen der Nachprüfung unterliegenden Auftrag erteilt bzw. gegen das Umgehungsverbot verstoßen hat.*)

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VPRRS 2015, 0115
VergabeVergabe
"Streich- oder Tauchverfahren" heißt nicht "Streich- und Tauchverfahren"!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.02.2015 - 1 VK 63/14

Muss das anzubietende Verbissschutzmittel nach dem Wortlaut der Produktbeschreibung im Streich- oder Tauchverfahren aufgebracht werden können, erfüllt ein Produkt, das sich ausschließlich im Streichverfahren aufbringen lässt, die geforderte Produkteigenschaft. Das gilt auch dann, wenn es möglich ist, das in den Vergabeunterlagen genannte Leitfabrikat im Streich- und im Tauchverfahren aufzubringen.

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IBRRS 2015, 0708
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auch nach Kündigung: Auftragnehmer darf Mängel beseitigen!

OLG Stuttgart, Urteil vom 03.03.2015 - 10 U 62/14

1. Eine Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 8 Nr. 3 Abs. 1 Satz 1 VOB/B muss erkennen lassen, auf welchen Grund sie gestützt wird. Wird die Kündigung ausdrücklich auf einen bestimmten Grund gestützt, ist die Beendigung des Vertragsverhältnisses allein auf diesen Grund beschränkt.*)

2. Kündigungsgründe können bis zum Beginn der Selbstvornahme nachgeschoben werden.*)

3. Bei der Ermittlung des vertraglich geschuldeten Leistungsumfangs ist grundsätzlich eine VOB/A-konforme Auslegung vorzunehmen, wenn ein öffentlicher Auftraggeber beteiligt ist. Dies bedeutet, dass in Zweifelsfällen der Auslegung der Vorzug zu geben ist, die der VOB/A entspricht.*)

4. Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer nach einer Kündigung grundsätzlich Gelegenheit zur Nacherfüllung geben. Das Nachbesserungsrecht des Auftragnehmers entfällt, wenn er sich als so unzuverlässig erwiesen hat, dass der Auftraggeber nicht mehr darauf vertrauen kann, von ihm eine mangelfreie Leistung zu erhalten. Dafür trägt der Auftraggeber die Darlegungs- und Beweislast.*)

5. Der Auftraggeber kann sich auf eine das Nachbesserungsrecht ausschließende Unzuverlässigkeit des Auftragnehmers in der Regel nicht berufen, wenn er selbst durch ein ihm zuzurechnendes Planungsverschulden an der Entstehung des Mangels mitgewirkt hat. Das Unterlassen eines Bedenkenhinweises führt dann allein nicht zu einer solchen Unzuverlässigkeit.*)




IBRRS 2015, 0664
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bietergemeinschaft (un-)zulässig? Auftraggeber muss Wettbewerbswidrigkeit prüfen und aufklären!

VK Rheinland, Beschluss vom 11.02.2015 - VK VOB 32/2014

1. Es existiert keine grundsätzliche Vermutung dahingehend, dass eine Bietergemeinschaft zwischen branchenangehörigen Unternehmen eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt. Dessen ungeachtet muss der öffentliche Auftraggeber prüfen, ob eine Bietergemeinschaft eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.

2. Es liegt keine wettbewerbswidrige Absprache vor, wenn die Unternehmen erst durch den Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft in die Lage versetzt werden, sich an der Ausschreibung mit Erfolgsaussicht zu beteiligen.

3. Die von den Unternehmen getroffene Entscheidung, eine Bietergemeinschaft zu bilden, kann vom Auftraggeber (und der Vergabekammer) nicht in vollem Umfang überprüft werden. Es handelt sich um eine unternehmerische Entscheidung mit Prognosecharakter, die auf der Grundlage der aktuellen Auftrags- und Angebotslage hinsichtlich der Ausschreibung in die Zukunft blickt. Diese Prognose betrifft den Kern der unternehmerischen Tätigkeit und ist nur hinsichtlich ihrer Vertretbarkeit einer Überprüfung zugänglich.




IBRRS 2015, 0704
VergabeVergabe
Intellektuelle Dienstleistung: Zuschlagskriterium „Bewertung des Teams“ zulässig

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 18.12.2014 - Rs. C-601/13

Der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge läuft es nicht zuwider, dass bei der Vergabe von Aufträgen über Dienstleistungen mit intellektuellem Charakter im Bereich der Fortbildung und Beratung der öffentliche Auftraggeber unter den Faktoren, aus denen sich das Zuschlagskriterium für die Angebote in einer öffentlichen Ausschreibung zusammensetzt, unter bestimmten Voraussetzungen einen Faktor vorsieht, nach dem die von den Bietern für die Ausführung des Auftrags konkret vorgeschlagenen Teams unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Zusammensetzung, ihrer nachgewiesenen Erfahrung und Prüfung ihrer Zeugnisse und anderen beruflichen Qualifikationen bewertet werden. Die Ausübung dieser Befugnis ist allerdings mit den Zielen der Richtlinie 2004/18 nur dann vereinbar, wenn die Merkmale und speziellen Eigenschaften der Mitarbeiter, aus denen sich das Team zusammensetzt, ein den wirtschaftlichen Wert des vom öffentlichen Auftraggeber zu bewertenden Angebots bestimmendes Element darstellen.

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IBRRS 2015, 0691
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Intellektuelle Dienstleistung: Zuschlagskriterium „Bewertung des Teams“ zulässig!

EuGH, Urteil vom 26.03.2015 - Rs. C-601/13

Bei der Vergabe eines Auftrags über Dienstleistungen mit intellektuellem Charakter im Bereich der Fortbildung und Beratung läuft es Art. 53 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge nicht zuwider, dass durch den öffentlichen Auftraggeber ein Kriterium aufgestellt wird, nach dem die Qualität der von den Bietern für die Ausführung dieses Auftrags konkret vorgeschlagenen Teams unter Berücksichtigung der Zusammensetzung des jeweiligen Teams sowie der Erfahrung und des beruflichen Werdegangs der betroffenen Personen bewertet werden.*)




Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschreibung missverständlich: Ausschluss unzulässig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.02.2015 - 1 VK 66/14

Ein Angebotsausschluss wegen unzulässiger Änderung an den Vergabeunterlagen kann nicht auf missverständliche Vorgaben eines Leistungsverzeichnisses gestützt werden. Zweifel gehen zur Lasten der Vergabestelle.

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IBRRS 2015, 0655
VergabeVergabe
Vermeidbarer Standardfehler: Bieter-AGB auf der Rückseite des Anschreibens!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.01.2015 - 3 VK LSA 103/14

1. Enthält das Anschreiben des Bieters auf der Rückseite eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und weist der Bieter keiner Stelle im Angebot ausdrücklich darauf hin, dass diese AGB nicht Bestandteil des Angebotes sind und nicht gelten sollen, ist das Angebot wegen Änderungen an den Vergabeunterlagen zwingend auszuschließen.

2. Bereits die formelle Einbeziehung der AGB genügt, um eine unzulässige Abweichung von den Vertragsunterlagen zu bejahen. Es kommt nicht darauf an, ob die Bestimmungen der AGB im konkreten Fall eines Vertragsschlusses tatsächlich Anwendung gefunden hätten.

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IBRRS 2015, 0654
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vermeidbarer Standardfehler: Bieter-AGB auf der Rückseite des Anschreibens!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.01.2015 - 3 VK LSA 102/14

1. Enthält das Anschreiben des Bieters auf der Rückseite eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und weist der Bieter keiner Stelle im Angebot ausdrücklich darauf hin, dass diese AGB nicht Bestandteil des Angebotes sind und nicht gelten sollen, ist das Angebot wegen Änderungen an den Vergabeunterlagen zwingend auszuschließen.

2. Bereits die formelle Einbeziehung der AGB genügt, um eine unzulässige Abweichung von den Vertragsunterlagen zu bejahen. Es kommt nicht darauf an, ob die Bestimmungen der AGB im konkreten Fall eines Vertragsschlusses tatsächlich Anwendung gefunden hätten.




IBRRS 2015, 0653
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nur ein Produkt "passt": Leitfabrikat verdeckt ausgeschrieben!

VK Bund, Beschluss vom 19.02.2015 - VK 2-1/15

1. In technischen Anforderungen darf nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren oder auf Marken, Patente, Typen eines bestimmten Ursprungs verwiesen werden, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden, es sei denn, dies ist durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt.

2. Gegen das Gebot der produktneutralen Ausschreibung wird nicht nur dann verstoßen, wenn ein Leitfabrikat offen und explizit in der Leistungsbeschreibung benannt worden ist, sondern auch dann, wenn durch die Vielzahl der Vorgaben verdeckt ein Leitfabrikat ausgeschrieben wurde, weil nur ein einziges Produkt allen Vorgaben gerecht werden kann.

3. Verzichtet der Auftraggeber darauf, in das Leistungsverzeichnis den Hinweis "oder gleichwertig" oder "ca." aufzunehmen und werden Nebenangebote nicht zugelassen, kann dies aus Bietersicht nur so verstanden werden, dass Abweichungen von der Leistungsbeschreibung nicht zugelassen sind.




VPRRS 2015, 0106
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Akkreditierung gemäß De-Mail-Gesetz als Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.06.2014 - Verg 47/13

1. Welchen Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit (Eignungsnachweis) teilnehmende Unternehmen vorzulegen haben, legt der öffentliche Auftraggeber eigenverantwortlich im Rahmen der ihm durch das Vergaberecht gezogenen Grenzen fest.

2. Der Auftraggeber kann zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit eine verbindliche Selbsteinschätzung des teilnehmenden Unternehmens verlangen, nach der sich das Unternehmen in der Lage sieht, das in §§ 17, 18 De-Mail-Gesetz eingeführte Akkreditierungsverfahren erfolgreich zu durchlaufen und das dafür eingeführte Gütezeichen zu erlangen, wenn diese Anforderung an die Eignung mit dem Auftragsgegenstand zusammenhängt und ihm angemessen ist.

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IBRRS 2015, 0649
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bewertung der Konformität der Angebote: Auftraggeber hat weites Ermessen!

EuG, Urteil vom 18.03.2015 - Rs. T-30/12

1. Der öffentliche Auftraggeber verfügt bei der Beurteilung der Gesichtspunkte, die bei einer Entscheidung über die Vergabe eines ausgeschriebenen Auftrags zu berücksichtigen sind, über ein weites Ermessen. Insoweit muss sich die Kontrolle durch das Gericht auf die Prüfung beschränken, ob die Verfahrensvorschriften und die Begründungspflicht beachtet worden sind, der Sachverhalt richtig ermittelt wurde und kein offensichtlicher Beurteilungsfehler oder Ermessensmissbrauch vorliegt.

2. In einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags, in dem der Bieter den Zuschlag erhält, dessen Angebot den administrativen und technischen Anforderungen entspricht und das preisgünstigste ist, beschränkt der öffentliche Auftraggeber sein Ermessen hinsichtlich der Erteilung des Zuschlags auf das Angebot, das unter den anforderungsgerechten Angeboten das preisgünstigste ist. Jedoch bleibt sein Ermessen in Bezug auf die Bewertung der Konformität der abgegebenen Angebote, insbesondere der hierzu vorgelegten Unterlagen, notwendigerweise ein weites Ermessen.

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IBRRS 2015, 0642
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ungewöhnlich niedrig erscheinende Angebote müssen (zwingend) aufgeklärt werden!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 17.11.2014 - 2 VK 16/14

1. Erscheint das Angebot eines Bieters nach Einschätzung der Vergabestelle ungewöhnlich niedrig, ist sie vor einem etwaigen Angebotsausschluss dazu verpflichtet, von dem Bieter Aufklärung zu verlangen. Diese Aufklärung kann nicht durch eine Preisprüfung unter Heranziehung eigener Unterlagen ersetzt werden.

2. Die die Aufklärungspflicht des Auftraggebers auslösende Annahme eines ungewöhnlich niedrigen Angebotspreises bezieht sich lediglich auf den Gesamtpreis, nicht aber auf die einzelnen Positionen, aus denen er sich zusammensetzt.

3. Soweit der Auftraggeber die Annahme eines ungewöhnlich niedrigen Angebotspreises auf eine eigene Kostenschätzung stützt, muss diese in sich schlüssig und nachvollziehbar sein.

4. Das Fehlen einer ordnungsgemäßen Kostenschätzung stellt in Bezug auf die darauf gestützte Annahme eines ungewöhnlich niedrigen Angebotspreises einen erheblichen Verstoß gegen die Dokumentationspflichten des Auftraggebers dar.

5. Unterkostenangebote sind nicht per se unzulässig. Der Auftraggeber darf einen Zuschlag auch auf ein ungewöhnlich niedriges Angebot erteilen, solange die Prognose gerechtfertigt ist, dass der Bieter auch zu diesem Preis zuverlässig und vertragsgerecht wird leisten können.




IBRRS 2015, 0633
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Eignungsprüfung obliegt allein dem Auftraggeber!

OLG Koblenz, Beschluss vom 25.02.2015 - Verg 5/14

1. Die Eignungsprüfung ist alleinige Aufgabe des Auftraggebers; Vergabekammern und -senate sind nicht befugt, sich an dessen Stelle zu setzen.*)

2. Stützt der Auftraggeber seine für einen Bieter negative Eignungsprognose auf mehrere Umstände und erweist sich einer dieser Umstände als nicht tragfähig, ist eine Nachprüfungsinstanz nicht befugt, darüber zu befinden, ob die übrigen Umstände ausreichen, um dem Bieter die Eignung anzusprechen.*)

3. Vielmehr muss der Auftraggeber dann eine neue Eignungsprüfung durchführen.*)




IBRRS 2015, 0540
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Grundstücksverkauf und Hotelneubau: Öffentlicher Auftrag?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.02.2015 - 1 VK 65/14

Der Verkauf eines Grundstücks durch einen öffentlichen Auftraggeber zum Zwecke des Neubaus und Betriebs eines Hotels durch einen Investor ist kein öffentlicher Auftrag.




IBRRS 2015, 0541
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Konkurrenzpreise extrem niedrig: Kann der Mitwerber den Zuschlag verhindern?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.01.2015 - 1 VK 59/14

1. Die Bestimmung, wonach auf Angebote, deren (End-)Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, insbesondere auf unangemessen niedrige Preisangebote, der Zuschlag nicht erteilt werden darf, hat nur einen eingeschränkt bieterschützenden Charakter.

2. Einen Bieterschutz im Rechtssinn entfaltet die Bestimmung nur, wenn das Gebot, wettbewerbswidrige Praktiken im Vergabeverfahren zu verhindern, den Ausschluss des als unangemessen niedrig gerügten Angebots gebietet.

3. Eine produkt- bzw. herstellerbezogene Ausschreibung ist ausnahmsweise gerechtfertigt, wenn der Auftragsgegenstand nicht hinreichend genau und allgemein verständlich beschrieben werden kann. Dem Auftraggeber steht bei der Frage, ob eine Beschreibung durch hinreichend genaue, allgemeinverständliche Bezeichnungen nicht möglich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.




IBRRS 2015, 0593
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auch nach Fristablauf kann ein Vergabeverfahren noch möglich sein!

EuGH, Urteil vom 12.03.2015 - Rs. C-538/13

1. Art. 1 Abs. 1 Unterabs. 3 Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG sowie Art. 2, 44 Abs. 1 und 53 Abs. 1 a Richtlinie 2004/18/EG sind dahin auszulegen, dass sie es grundsätzlich nicht verbieten, die Bewertung der von den Bietern eingereichten Angebote schon deshalb für rechtswidrig zu erklären, weil der Zuschlagsempfänger bedeutsame Verbindungen zu Sachverständigen des öffentlichen Auftraggebers, die die Angebote beurteilen, hatte. Der öffentliche Auftraggeber hat in jedem Fall zu prüfen, ob mögliche Interessenkonflikte bestehen, und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Interessenkonflikte zu verhindern, aufzudecken und zu beheben. Im Rahmen der Prüfung einer Klage auf Nichtigerklärung der Vergabeentscheidung wegen Parteilichkeit der Sachverständigen ist der abgelehnte Bieter nicht verpflichtet, konkret zu beweisen, dass die Sachverständigen parteiisch gehandelt haben. Das nationale Recht hat grundsätzlich zu bestimmen, ob und inwieweit die zuständigen Behörden und Gerichte berücksichtigen müssen, ob sich eine etwaige Parteilichkeit der Sachverständigen auf eine Entscheidung über die Zuschlagserteilung ausgewirkt hat oder nicht.*)

2. Art. 1 Abs. 1 Unterabs. 3 Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG sowie Art. 2, 44 Abs. 1 und 53 Abs. 1 a Richtlinie 2004/18/EG sind dahin auszulegen, dass danach ein durchschnittlich fachkundiger und die übliche Sorgfalt anwendender Bieter, der die Ausschreibungsbedingungen erst zu dem Zeitpunkt nachvollziehen konnte, als der öffentliche Auftraggeber nach Bewertung der Angebote umfassende Informationen zu den Gründen seiner Entscheidung übermittelt hatte, nach Ablauf der im nationalen Recht vorgesehenen Frist das Recht haben muss, ein Verfahren zur Nachprüfung der Rechtmäßigkeit der Ausschreibung anzustrengen. Dieses Nachprüfungsrecht kann bis zum Ablauf der Frist für die Nachprüfung der Entscheidung über die Zuschlagserteilung ausgeübt werden.*)

3. Die Art. 2 und Art. 53 Abs. 1 a Richtlinie 2004/18/EG sind dahin auszulegen, dass ein öffentlicher Auftraggeber als Kriterium für die Bewertung der von den Bietern für einen öffentlichen Auftrag vorgelegten Angebote grundsätzlich den Grad ihrer Übereinstimmung mit den Anforderungen in den Ausschreibungsunterlagen heranziehen darf.*)




IBRRS 2015, 0495
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Eignungsprüfung auch bei beschränkter Ausschreibung!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.01.2015 - 1 U 138/14

1. Auch bei der Durchführung einer beschränkten Ausschreibung ist eine Eignungsprüfung durchzuführen. Hierbei steht der Vergabestelle ein Beurteilungsspielraum zu, der von den Instanzen nur begrenzt überprüft werden kann.

2. Die Rügeobliegenheit des § 107 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GWB gilt bei Inanspruchnahme von Primärrechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte analog.




IBRRS 2015, 3256
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Verpflichtungserklärung zum Tarif- bzw. Mindestlohn ist kein Eignungsnachweis!

VK Westfalen, Beschluss vom 21.01.2015 - VK 18/14

1. Die Verpflichtungserklärung zum Tariflohn bzw. Mindestlohn, die in der Regel als Vordruck dem Angebot beigefügt wird, kann nicht als "Eignungsnachweis" gefordert und gewertet werden. Denn die Aufzählung der Mittel in Art. 48 Abs. 2 Richtlinie 2004/18/EG (VOL/A 2009 § 7 EG), mit denen Eignungsnachweise erbracht werden können, ist abschließend. Eine inhaltliche Überprüfung findet somit nicht statt.*)

2. Eine Vergabestelle ist nicht verpflichtet, die konkrete mathematische Umrechnungsformel hinsichtlich der Abstufung mehrerer Zuschlagskriterien mitzuteilen. Den Bietern ist bekannt, dass man die in § 19 Abs. 9 EG VOL/A 2009 genannten Kriterien durch Noten oder Punkte kompatibel machen muss.*)

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IBRRS 2015, 0531
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ingenieurleistungen freihändig vergeben: Schwerer Vergaberechtsverstoß!

VGH Bayern, Urteil vom 09.02.2015 - 4 B 12.2326

Eine freihändige Vergabe stellt regelmäßig einen schweren, die Kürzung staatlicher Zuwendungen rechtfertigenden Vergaberechtsverstoß dar, wenn die für eine solche Vergabe notwendigen vergaberechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.




IBRRS 2015, 0558
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ablehnung der Aufnahme in Prüfungssystem als Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens?

VK Bund, Beschluss vom 27.01.2015 - VK 2-123/14

1. Die Präqualifikation selbst ist zwar kein Vergabeverfahren, sondern eine vorweggenommene Eignungsprüfung. Dies ändert aber nichts daran, dass insbesondere die Ablehnung eines Antrags auf Aufnahme in ein Präqualifikationssystem zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemacht werden kann.

2. Bei der Ablehnung eines Antrags auf Aufnahme in ein Präqualifikationssystem ist die Anwendbarkeit des vierten Teils des GWB auch dann zu bejahen, wenn nicht festgestellt werden kann, ob der maßgebliche Schwellenwert erreicht ist.

3. Ein Unternehmen kann sich auch auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmens berufen, wenn die Prüfkriterien und -regeln Anforderungen an die wirtschaftliche, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens stellen. In einem solchen Fall muss das Unternehmen dem Auftragnehmer nachweisen, dass es während der gesamten Gültigkeit des Prüfungssystems über diese Mittel verfügt.

4. Beruft sich ein Unternehmen auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmens, muss es sich bei seiner Antragstellung auf einen bestimmten Partner für die Auftragserfüllung festlegen. Tauscht das Unternehmen nachträglich, das heißt während eines laufenden Prüfungssystems, das Partnerunternehmen aus, ist seine Präqualifikation erneut zu prüfen.

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IBRRS 2015, 0532
VergabeVergabe
Ingenieurleistungen freihändig vergeben: Schwerer Vergaberechtsverstoß!

VGH Bayern, Urteil vom 09.02.2015 - 4 B 12.2325

Eine freihändige Vergabe stellt regelmäßig einen schweren, die Kürzung staatlicher Zuwendungen rechtfertigenden Vergaberechtsverstoß dar, wenn die für eine solche Vergabe notwendigen vergaberechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.

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IBRRS 2015, 0482
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftraggeber favourisiert modulare Bauweise: Darf ein Massivbau angeboten werden?

VK Lüneburg, Beschluss vom 29.10.2014 - VgK-38/2014

1. Der Auftraggeber darf bei der Bewertung eines Zuschlagskriteriums nur solche Kriterien berücksichtigen, die er zuvor festgelegt und den Bietern bekannt gemacht hat.

2. Ein Angebot darf nicht deshalb schlechter bewertet werden, weil der Bieter anstelle der favorisierten Modularbauweise die Ausführung einer konventionellen Massivbauweise anbietet, wenn der Auftraggeber derartige Bauweise nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat.

3. Hat es der Auftraggeber versäumt, über die Gewichtung hinaus Bewertungsmaßstäbe für die Bewertung der Bieterkonzeptionen festzulegen und bekanntzugeben, ist die konkrete Punktevergabe nicht nachvollziehbar und genügt nicht den Anforderungen an die Dokumentation eines Vergabeverfahrens.




IBRRS 2015, 0504
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Fehlende Preisangaben führen (zwingend) zum Angebotsausschluss!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.09.2014 - Verg 19/14

Wird die Angabe von Preisen im Leistungsverzeichnis oder in den sonstigen Vergabeunterlagen eindeutig gefordert, sind Angebote, in denen diese Preisangaben fehlen oder unzutreffend angegeben werden, zwingend von der Wertung auszuschließen.

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IBRRS 2015, 0515
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Versorgung mit Fernsehen und Hörfunk: Dienstleistungskonzession oder -auftrag?

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.09.2014 - 2 VK 12/14

1. Eine - dem Vergaberecht entzogene - Dienstleistungskonzession liegt (nur) dann vor, wenn die vertragliche Gegenleistung des "Auftraggebers" ausschließlich oder überwiegend in dem Recht zur Nutzung der Dienstleistung besteht, so dass der Vertragspartner ("Auftragnehmer") das Betriebs- bzw. Nutzungs- und Ertragsrisiko in vollem Umfang oder zumindest zu einem erheblichen Teil übernimmt.

2. Kann die Risikoverteilung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber nicht sicher abgeschätzt werden, ist im Interesse eines fairen und transparenten Wettbewerbs von einem Dienstleistungsauftrag auszugehen.

3. Ein Vertrag über die Versorgung der Mieter von über 2.000 Wohneinheiten mit Fernseh- und Hörfunkprogrammen stellt einen - dem Vergaberecht unterfallenden - Dienstleistungsauftrag dar.

4. Ein Wohnungsunternehmen in Privatrechtsform, dessen einziger Gesellschafter eine öffentlich-rechtliche Körperschaft ist und zu dessen Gesellschaftszweck die "sichere und sozial verantwortbare Wohnraumversorgung von breiten Schichten der Bevölkerung" gehört, ist ein öffentlicher Auftraggeber i.S. des § 98 Nr. 2 GWB.

5. Im Fall einer vermeintlich unzulässigen Direktvergabe entfällt die Rügepflicht nicht von vornherein. Jedenfalls in den Fällen, in denen der Auftraggeber kein oder ein vermeintlich unrichtiges Vergabeverfahren durchführt, der Unternehmer über diesen Umstand jedoch gleichwohl fortlaufend unterrichtet wird, ist es diesem möglich und zumutbar, dies gegenüber der Vergabestelle geltend zu machen.

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IBRRS 2015, 0498
Mit Beitrag
VergabeVergabe
(Teil-)funktionale Elemente machen die Leistungsbeschreibung nicht intransparent!

VK Lüneburg, Beschluss vom 23.01.2015 - VgK-47/2014

1. Der öffentliche Auftraggeber ist bei der Beschaffungsentscheidung für ein bestimmtes Produkt, eine Herkunft oder ein Verfahren weitestgehend frei. Das Vergaberecht regelt nicht, was der öffentliche Auftraggeber beschafft, sondern nur die Art und Weise der Beschaffung.

2. Auch wenn der Auftraggeber mit der Übernahme strenger Werte aus der Energieberechnung des Planungsbüros und unter möglichem Abgleich mit den Produktdatenblättern eines bestimmten Herstellers den potentiellen Lieferantenkreis erheblich einschränkt, liegt darin keine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung. Sämtliche Bieter haben die Möglichkeit, auf einen der Hersteller zurückzugreifen.

3. Wird für den Wärmeschutz ein U Wert Gesamtbauteil von ≤ 0,9 W/m²K angegeben, ist das eine in diesem Bereich funktionale Leistungsbeschreibung, weil den Bietern nicht vorgeben wird, wie sie die Einhaltung des Werts erreichen sollen. Eine Leistungsbeschreibung wird aber durch die Kombination deskriptiver Passagen und funktionaler Elemente nicht intransparent.

4. Das Vergaberecht sieht für die Überschreitung eindeutig formulierter Vorgaben der Leistungsbeschreibung keine Toleranzbereiche vor.

5. Bis zur Anpassung an die europarechtlichen Vorgaben ist von einer Rügefrist von 10 bzw. 15 Kalendertagen ab Erkennbarkeit des Vergaberechtsverstoßes auszugehen.

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IBRRS 2015, 0509
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Muss die geltende Honorarzone vorgegeben werden?

VK Nordbayern, Beschluss vom 22.01.2015 - 21.VK-3194-37/14

Zwar ist die Vergabestelle nicht verpflichtet, die geltende Honorarzone anzugeben. Kommt es jedoch nach der Vorgabe der Vergabestelle schon im Rahmen der Wertung eines Zuschlagskriteriums, hier das "Honorar", auf die HOAI-Konformität der konkret einzureichenden Angebote an, so ist die der Zuschlagsentscheidung zu Grunde gelegte Honorarzone durch die Vergabestelle zweifelsfrei vorzugeben.*)




IBRRS 2015, 0502
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Pachtvertrag ist keine Dienstleistungskonzession!

KG, Urteil vom 22.01.2015 - 2 U 14/14 Kart

1. Zur Abgrenzung einer ausschreibungspflichtigen Dienstleistungskonzession zu einem vergabefreien Pachtvertrag.

2. Ein Pachtvertrag ist auch dann nicht ausschreibungspflichtig, wenn der Pächter Instandhaltungspflichten zur Erhaltung des Wertes öffentlichen Eigentums übernimmt.

3. Das Grundrecht der Berufsfreiheit und der Gleichbehandlungsgrundsatz verlangen nicht, dass ein von eine öffentlichen Auftraggeber zu schließender Pachtvertrag öffentlich ausgeschrieben wird.

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IBRRS 2015, 0490
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VergabeVergabe
Auftraggeber kann auch ein über dem Mindestlohn liegendes Mindestentgelt fordern!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.02.2015 - VK 1-39/14

1. Ein Vorabentscheidungsersuchen beim EuGH führt grundsätzlich nicht zur Nichtanwendbarkeit der vom vorlegenden Gericht als unionsrechtswidrig eingestuften gesetzlichen Regelung. Es gilt die Entscheidung des EuGH abzuwarten, es sei denn, es handelt es sich um einen Fall offenkundiger Unionsrechtswidrigkeit.*)

2. Das Mindestlohngesetz des Bundes (MiLoG) regelt nur einen allgemeinen Mindestlohn, der "mindestens" zu zahlen ist. In Landesvergabegesetzen können "bessere" Mindestentgelte verbindlich festgesetzt werden. Der Bund hat in der Frage der Entgelthöhe nicht abschließend und erschöpfend von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht.*)

3. In Rheinland-Pfalz sind bei öffentlichen Aufträgen nach den Vorgaben der Landesverordnung zur Festsetzung des Mindestentgelts nach § 3 Abs. 2 Satz 3 LTTG vom 28. April 2014 bei der Auftragsausführung 8,90 Euro zu zahlen.*)

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IBRRS 2015, 0522
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VergabeVergabe
Wann wird ein Angebot wegen nicht zweifelsfreier Angaben ausgeschlossen?

VK Nordbayern, Beschluss vom 10.02.2015 - 21.VK-3194-38/14

1. Ist im Nachprüfungsantrag die richtige Vergabestelle genannt und gibt es keinerlei Zweifel, welcher Beschaffungsvorgang und welche Ausschreibung in Streit stehen, richtet sich der Nachprüfungsantrag gegen den verantwortlichen Rechtsträger. Eine Falschbezeichnung des Antragsgegners ist dann unschädlich.*)

2. Ein Angebotsausschluss hat entsprechend § 19 EG Abs. 3 c, § 16 EG Abs. 4 Satz 2 VOL/A 2009 bei Angeboten zu erfolgen, die nicht zweifelsfrei sind. Die VSt hat hierbei im Rahmen des § 18 EG VOL/A 2009 die Möglichkeit, Zweifel über das Angebot zu beheben, solange die Aufklärung nicht zur Änderung eines Angebots führt. Hierbei hat sie den Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten.*)

3. Dem Auftraggeber muss es möglich sein, das Angebot des Bieters durch ein einfaches "ja" anzunehmen. Als "Zweifel" sind dabei Widersprüche und sonstige mehrdeutige unklare Angaben im Angebot des Bieters zu sehen. Ob das Angebot zweifelhaft ist, ist ggf. durch Auslegung des Angebots ggf. insgesamt sämtlicher Anlagen wie Erläuterungen, Datenblätter aus objektiver Sicht eines branchenkundigen und mit der ausgeschriebenen Leistung vertrauten Empfängers zu beurteilen. Maßgeblicher Zeitpunkt der Beurteilung ist grundsätzlich die Angebotsfassung bei Ablauf der Angebotsfrist.*)

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IBRRS 2015, 0513
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VergabeVergabe
Wann ist ein Punktekorridor von 0-10 Punkten hinreichend transparent?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.02.2015 - 11 Verg 11/14

1. Fehlen der Bekanntmachung jegliche Angaben zu geforderten Eignungsnachweisen und wird insoweit nachfolgend eine Korrekturbekanntmachung veröffentlicht, ist eine erst im Nachprüfungsverfahren erhobene Rüge zur fehlenden/unzureichenden Bekanntmachung der Eignungsnachweise gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB präkludiert.*)

2. Ein für die Bewertung von Referenzen im Rahmen der Eignung gewähltes Punktesystem von 0-10, bei welchem maximale und minimale Punktzahl sprachlich konkretisiert wurden, mit dem zusätzlichen Erfordernis, die in der Punktevergabe ausgedrückte Leistungszufriedenheit textlich zu umschreiben, genügt den Anforderungen der Transparenz und ist eine geeignete Basis für die Vergleichbarkeit der geforderten Referenzen.*)

3. Eine Eignungsprüfung, die auf der Bewertung von Referenzen nach erfolgter Plausibilitätsprüfung beruht, stellt keine Verlagerung der Eignungsentscheidung auf Dritte dar.*)




IBRRS 2015, 0484
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VergabeVergabe
Anwendung des VHB Bund ist bekanntzumachen!

VK Lüneburg, Beschluss vom 29.10.2014 - VgK-39/2014

1. Das VHB Bund ist eine Formularsammlung und eine Anwendungshilfe für Arbeiten im Zusammenhang mit Bauaufträgen. Es handelt sich um verwaltungsinternes (Binnen-)Recht, das keine verbindliche Außenwirkung gegenüber den Bietern entfaltet.

2. Soll das VHB-Bund bei einer öffentlichen Ausschreibung angewendet werden, bedarf es hierfür eines Verweises in der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder in den Bewerbungsbedingungen.

3. Ein Unterkostenangebot liegt nicht schon dann vor, wenn einzelne Preise oder Preisgruppen für bestimmte Leistungen nicht kostendeckend kalkuliert worden sind, sondern erst dann, wenn das Kostenangebot insgesamt unauskömmlich kalkuliert worden ist. Jeder Bieter ist berechtigt, einzelne Preise unauskömmlich zu kalkulieren, solange nicht der Fall einer Mischkalkulation vorliegt.




IBRRS 2015, 0377
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BauvertragBauvertrag
Zur "W+M-Planung" kann mehr gehören als die Erstellung der Werkstatt- und Montageplanung!

OLG Dresden, Beschluss vom 12.11.2013 - 12 U 877/13

1. Die vom (Bau-)Auftragnehmer zu erstellende Werkplanung kann Bestandteil der Ausführungsplanung sein und eine Verpflichtung zur Fortschreibung der Ausführungsplanung auslösen.

2. Gehört die Erstellung der "M+W-Planung", aus der "Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung, Bauanschlüsse inklusive aller Sonder- und Anschlussdetails der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein" müssen, zum Leistungsumfang des Auftragnehmers, beschränkt sich die "M+W-Planung" nicht auf eine bloße Umsetzung der bauseits erstellten Ausführungsplanung. Vielmehr muss der Auftragnehmer alle Maße prüfen und Unstimmigkeiten sowie etwaige Bedenken gegen die vorgegebene Konstruktion frühzeitig anmelden.

3. Bei neuartigen Baukonstruktionen ist der dafür eingesetzte Auftragnehmer als Spezialunternehmer vor dem Architekten verantwortlich. Der Architekten muss insoweit nicht über ein spezielleres Wissen als der Auftragnehmer verfügen.

4. Der Auftragnehmer, der aufgrund einer für richtig gehaltenen, in Wirklichkeit aber unzutreffenden Berechnungsgrundlage einen bestimmten Preis ermittelt und seinem Angebot zugrunde legt hat, trägt auch das Risiko dafür, dass seine Kalkulation zutrifft.

5. Fordert der Auftragnehmer im VOB-Vertrag nachträglich die Neufestlegung eines Preises, muss er unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten seiner bisherigen Preiskalkulation eine neue, im Einzelnen nachvollziehbare Preiskalkulation gegenüberstellen.

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IBRRS 2015, 0492
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VergabeVergabe
„Prospekt mit technischem Datenblatt“ einzureichen: Keine Übereinstimmung mit Aussschreibung gefordert!

VK Bund, Beschluss vom 20.10.2014 - VK 1-84/14

1. Haben die Bieter nach den Bewerbungsbedingungen mit dem Angebot ein "Prospekt mit technischem Datenblatt" zu dem angebotenen Produkt einzureichen, sind keine Erklärungen oder Nachweise dazu vorzulegen, dass das angebotene Produkt die geforderten technischen Eigenschaften der Leistungsbeschreibung erfüllt.

2. Steht auf Grundlage einer erfolgten Aufklärung nicht fest, ob ein angebotenes Gerät die Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllt, ist die Entscheidung, den Zuschlag auf das betreffende Angebot zu erteilen, vergaberechtswidrig.

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VPRRS 2015, 0085
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VergabeVergabe
Bieter muss erst bei Vertragsschluss über ausschreibungskonforme Munition verfügen!

VK Bund, Beschluss vom 27.10.2014 - VK 1-80/14

1. Ein Bieter muss nicht bereits bei Angebotsabgabe über ausschreibungskonforme die zu beschaffende Leistung (hier: Hartkernmunition) verfügen, sondern erst bei Vertragsschluss.

2. Die Abgabe von mehreren Hauptangeboten durch einen Bieter dergestalt, dass für bestimmte Positionen der Leistungsbeschreibung Produkte unterschiedlicher Hersteller angeboten werden, ist zulässig, wenn der öffentliche Auftraggeber dies zugelassen hat.

3. Dass der Auftraggeber eine Woche benötigt, um die Bieterfragen und die Antworten hierauf zusammenzustellen, verstößt nicht gegen das Gebot einer fortlaufenden Dokumentation.

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VPRRS 2015, 0084
RabattvereinbarungenRabattvereinbarungen
Wertung der Wirtschaftlichkeit: Indikationsbreite kann berücksichtigt werden!

VK Bund, Beschluss vom 12.01.2015 - VK 1-104/14

1. "Vereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V" sind auf Verträge über "Arzneimittel" angelegt, nicht jedoch über andere Waren oder Leistungen wie die Therapie bestimmter Krankheiten.

2. Bei der Wertung der Wirtschaftlichkeit eines Angebots über die Lieferung eines Arzneimittels kann die Indikationsbreite berücksichtigt werden.

3. Ein Bieter kann auch mehrere Hauptangebote abgeben, wenn der Auftraggeber dies ausdrücklich zugelassen hat.

4. Die Falschbezeichnung des Antragsgegners steht der Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags nicht entgegen, wenn sich aus dem Nachprüfungsantrag nach Auslegung eindeutig ergibt, gegen wen der Antrag tatsächlich gerichtet ist.

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IBRRS 2015, 0471
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VergabeVergabe
Auftraggeber muss unklares Angebot aufklären!

VK Bund, Beschluss vom 15.01.2015 - VK 2-105/14

1. Die Prüfung der Eignung beschränkt sich auf die Feststellung, ob der Bieter die bekannt gemachten Eignungsnachweise oder -erklärungen erbracht hat oder nicht. Ist dies der Fall, ist der Bieter geeignet.

2. Wird in die Eignungsprüfung auch die Prüfung einbezogen, ob das Angebot Vorgaben der Leistungsbeschreibung entspricht, liegt eine Vermischung der Prüfung der Eignung (zweite Wertungsstufe) mit der formalen Angebotsprüfung (erste Wertungsstufe) vor.

3. Nach § 19 EG Abs. 3 d VOL/A 2009 sind Angebote auszuschließen, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen worden sind, wenn also der Bieter etwas anderes angeboten hat als seitens des Auftraggebers nachgefragt wurde. Ob dies der Fall ist, ist erforderlichenfalls anhand einer Auslegung der Vertragsunterlagen einerseits und des Angebots andererseits aus der Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers zu ermitteln.

4. Enthält ein Angebot aus Sicht des Auftraggebers Unklarheiten, ist er dazu verpflichtet, dem betreffenden Bieter Gelegenheit zur Aufklärung des Angebotsinhalts zu geben.

5. Der öffentliche Auftraggeber hat den Bietern diejenigen Kriterien mitzuteilen, nach denen er die angebotene Leistung bewerten wird. Hat er Zuschlagskriterien, Unterkriterien, Gewichtungsregeln oder Bewertungsmatrizen aufgestellt, sind diese vollständig offen zu legen.

6. Das Unterkriterium "Entgelte/Tarifstruktur" ist mit dem Transparenzgebot nicht vereinbar, wenn die Bieter weder erkennen können, welcher Preis bzw. Preisbestandteil Grundlage der Wertung ist noch wie die Preise der Bieter zueinander ins Verhältnis gesetzt werden.

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IBRRS 2015, 0458
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VergabeVergabe
Leistungsbeschreibung widersprüchlich: Vergabeverfahren muss wiederholt werden!

VK Bund, Beschluss vom 05.11.2014 - VK 1-86/14

Sind Leistungsbeschreibung einerseits und Vergabeunterlagen andererseits in Bezug auf den des Leistungszeitraums für Durchführung von Winterdienstleistungen widersprüchlich, weil laut Leistungsbeschreibung für die Monate "Oktober bis März" Winterdienstleistungen beschafft werden sollen, der Leistungszeitraum im Mustervertrag aber mit "November bis März" angegeben wird, ist der tatsächlich gewollte Leistungszeitraum nicht eindeutig beschrieben. Ein solcher Widerspruch führt dazu, dass die eingereichten Angebote nicht vergleichbar sind.

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IBRRS 2015, 0468
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VergabeVergabe
Bieter verstößt gegen Wettbewerbsrecht: Ausschluss zulässig!

EuGH, Urteil vom 18.12.2014 - Rs. C-470/13

Die Art. 49 AEUV und 56 AEUV stehen der Anwendung einer nationalen Regelung nicht entgegen, durch die ein Wirtschaftsteilnehmer, der einen durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil festgestellten Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht begangen hat, für den er mit einer Geldbuße belegt wurde, von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen wird.




IBRRS 2015, 0467
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VergabeVergabe
Universitätsklinikum darf sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen!

EuGH, Urteil vom 18.12.2014 - Rs. C-568/13

1. Art. 1 c Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG steht nationalen Rechtsvorschriften entgegen, die die Teilnahme einer öffentlichen Krankenhauseinrichtung an Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge wegen ihrer Eigenschaft als wirtschaftlich tätige öffentliche Einrichtung ausschließen, wenn und soweit dieser Einrichtung gestattet ist, sich im Einklang mit ihren institutionellen und satzungsmäßigen Zielen auf dem Markt zu betätigen.*)

2. Die Bestimmungen der Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG und insbesondere die allgemeinen Grundsätze des freien Wettbewerbs, der Nichtdiskriminierung und der Verhältnismäßigkeit, die dieser Richtlinie zu Grunde liegen, sind dahin auszulegen, dass sie nationalen Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen, die es einer öffentlichen Krankenhauseinrichtung, die an einer Ausschreibung teilnimmt, erlauben, ein Angebot abzugeben, das wegen der öffentlichen Mittel, die diese Einrichtung erhält, keinem Wettbewerb ausgesetzt ist. Bei der Prüfung gemäß Art. 37 dieser Richtlinie, ob ein Angebot ungewöhnlich niedrig ist, kann jedoch der öffentliche Auftraggeber im Hinblick auf die Möglichkeit, dieses Angebot abzulehnen, eine öffentliche Finanzierung berücksichtigen, die eine solche Einrichtung enthält.*)




IBRRS 2015, 0355
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VergabeVergabe
Mehrere Ankreuzmöglichkeiten: Unklarheiten gehen zu Lasten des Auftraggebers!

VK Hamburg, Beschluss vom 20.06.2014 - VgK FB 5/14

1. Enthält das vom Auftraggeber vorgegebene Preisblatt für zwei Angebotsalternativen zwei Kästchen zum Ankreuzen, muss der Auftraggeber klarstellen, ob es sich bei der Ankreuzmöglichkeit um eine Entweder-oder-Alternative handelt oder ob beide Kästchen angekreuzt werden können. Etwaige Unklarheiten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

2. Enthält ein Angebot Unklarheiten oder Widersprüchlichkeiten, kann der Auftraggeber diese aufklären. Dabei gilt der Grundsatz, dass eine Aufklärung den Inhalt des Angebots nicht verändern darf. Dem Bieter darf nicht erlaubt werden, ein unvollständiges Angebot zu komplettieren.

3. Die Bieter haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Aufklärung. Es ist vielmehr ihre Aufgabe, vollständige und zweifelsfreie Angebote abzugeben. Etwas anderes aber gelten, wenn der Auftraggeber die Zweifel in Bezug auf das Angebot verursacht hat oder aus Gründen der Gleichbehandlung verpflichtet ist, seine Zweifel aufzuklären.

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IBRRS 2015, 0459
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Eignungsleihe: Bieter muss Einsatz von Nachunternehmern offenlegen!

OLG Jena, Beschluss vom 21.01.2015 - 2 Verg 4/14

1. In einem Vergabeverfahren sind nur die Bieter zu berücksichtigen, die die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Eignung besitzen. Dies gilt auch in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb.

2. Es ist zwar vergaberechtlich zulässig, sich für die Leistungserbringung der Unterstützung anderer Unternehmen zu bedienen. Will sich der Auftraggeber aber mit der geforderten Referenz ein Bild über die technische Leistungsfähigkeit des potentiellen Vertragspartners machen, muss der Bieter offenbaren, dass nicht er selbst, sondern ein Nachunternehmer die Leistung erbringen wird.

3. Es ist unzulässig, nachträglich Angaben zu den eigenen Eignungsvoraussetzungen in einem wesentlichen Umfang zu ändern und das Angebot inhaltlich nachzubessern.

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IBRRS 2015, 0447
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wertung nur anhand bekanntgegebener Zuschlags- und Unterkriterien!

VK Bund, Beschluss vom 10.11.2014 - VK 1-88/14

1. Der öffentliche Auftraggeber hat in den Vergabeunterlagen oder der Bekanntmachung alle Zuschlagskriterien und Unterkriterien, die er anzuwenden gedenkt, sowie deren Gewichtung zugeben.

2. Die Wertung der Angebote darf nur anhand der bekanntgegebenen Zuschlagskriterien und Unterkriterien erfolgen; umgekehrt darf der Auftraggeber keine Unterkriterien oder Gewichtungsregeln anwenden, die er den am Auftrag interessierten Unternehmen nicht vorher zur Kenntnis gebracht hat. Dies hat auch dann zu gelten, wenn der Auftraggeber solche Kriterien und Regeln im Nachhinein ändert, ergänzt oder neu einführt.

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IBRRS 2015, 0448
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergabekammer überlastet: Interimsvergabe möglich!

VK Hamburg, Beschluss vom 05.06.2014 - VgK FB 6/14

Ein öffentlicher Auftraggeber muss in jedem Ausschreibungsverfahren damit rechnen, dass ein Nachprüfungsantrag zu Verzögerungen führt. Verzögert sich eine rechtzeitig begonnene Ausschreibung wegen nicht vorhersehbarer Umstände (hier: ungewöhnlich hohe Arbeitsbelastung der Vergabekammer) maßgeblich, kann der Auftrag interimsweise im Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung vergeben werden.

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IBRRS 2015, 0401
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Was sind "vergleichbare" Leistungen?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.11.2014 - 2 VK LSA 73/14

1. Ein Formblatt, das in der Bekanntmachung durch einfaches Anklicken eines Links unkompliziert aufgerufen werden kann, ist als Bestandteil der Bekanntmachung anzusehen.

2. Fordert die Auftraggeber die Vorlage von Referenzen für vergleichbare Leistungen, heißt vergleichbar nicht, dass die Leistung gleich zu der ausgeschriebenen sein muss. Vielmehr müssen die Leistungen in technischer und organisatorischer Hinsicht einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen. Sie müssen auch quantitativ der geforderten Aufgabe in etwa entsprechen.

3. Der Auftraggeber kann vom Bieter verlangen, Unklarheiten in den vorgelegten Referenzen zu klären bzw. fehlende Unterlagen nachzureichen. Er ist aber nicht befugt, den Bieter aufzufordern, unzureichende Referenzen nachzubessern, weil das eine unzulässige Änderung des Angebotsinhalts darstellt.




IBRRS 2015, 0218
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann ist eine Beschränkung der Teilnehmerzahl im VOF-Verfahren wirksam?

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 25.04.2014 - 2 VK 06/14

1. In einem VOF-Verfahren kann der Auftraggeber die Zuschlagskriterien in der Vergabebekanntmachung, in der Aufgabenbeschreibung oder in der Aufforderung zur Angebotsabgabe angeben.

2. Die der Auswahl zugrunde zu legenden Eignungskriterien und die erforderlichen Erklärungen und Nachweise hat der Auftraggeber bereits in der Vergabebekanntmachung zu benennen. Ein Verweis auf die Teilnahmebedingungen ist nicht ausreichend.

3. Eine Beschränkung der Teilnehmerzahl ist nur dann wirksam, wenn der Auftraggeber gleichzeitig objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern bekannt macht.

4. Der öffentliche Auftraggeber ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, die Gewichtung der von ihm vorgesehenen Auswahlkriterien anzugeben. Eine Pflicht zur Veröffentlichung besteht aber dann, wenn der Auftraggeber entsprechende Regeln bereits vor der Vergabebekanntmachung festgelegt hat.

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