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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10832 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2023

IBRRS 2023, 2851
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Leistungsfähigkeit hängt auch von der Betriebsorganisation ab!

VK Rheinland, Beschluss vom 11.08.2023 - VK 20/23

1. Vergabeunterlagen müssen klar und verständlich sein. Erforderlichenfalls müssen sie ausgelegt werden. Dabei sind die Vergabeunterlagen in einer Gesamtschau als inhaltlich zusammenhängende Einheit in den Blick zu nehmen.*)

2. Die Eignungskriterien dienen der Feststellung, ob das bietende Unternehmen in der Lage ist, die ausgeschriebene Leistung z. B. mit seiner personellen und sachlichen Ausstattung oder vorhandenen Erfahrung zuverlässig zu erbringen.*)

3. An der Leistungsfähigkeit eines Unternehmens haben die Betriebsorganisation und die Struktur des Unternehmens maßgeblichen Anteil.*)




IBRRS 2023, 2832
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Mitwirkung an der Erstellung der Vergabeunterlagen: Wie ist der Erkenntnisvorteil auszugleichen?

VK Bund, Beschluss vom 18.09.2023 - VK 2-68/23

1. Ein öffentlicher Auftraggeber kann ein Unternehmen von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war und die Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.

2. Hat ein Unternehmen oder dessen Nachunternehmer an der Erstellung der Vergabeunterlagen mitgewirkt, rechtfertigt dieser Umstand für sich genommen nicht den Ausschluss vom Vergabeverfahren. Gleichwohl ist von einem wettbewerbsverzerrenden Informationsvorsprung auszugehen, dessen Ausgleich im Einzelfall vergaberechtlichen Grundsätzen genügen muss.

3. Die bloße Offenlegung der von dem vorbefassten Unternehmen erstellten Vergabeunterlagen genügt nicht, um einen strukturellen Erkenntnisvorteil auszugleichen.




IBRRS 2023, 2821
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Änderung der Zulassungskriterien ist Bewerbern bekannt zu geben!

VG München, Urteil vom 28.03.2023 - 7 E 23.117

1. Der Betreiber einer öffentlichen Einrichtung darf zwar aufgrund seines weiten Spielraums bei Bestimmung und Ausübung seines Gestaltungswillens die Kriterien für die Zulassung grundsätzlich auch während eines Bewerbungsverfahrens ändern. Voraussetzung ist allerdings, dass hierbei rechtsstaatliche Grundsätze eine transparente und einheitliche Verfahrensgestaltung und der Vertrauensschutz beachtet werden

2. Auch der konkrete Auswahlvorgang muss den Erfordernissen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit genügen. Eine Vollzugspraxis, in deren Rahmen zu beachtende Auswahlkriterien intern ergänzt oder modifiziert werden, ist mit dem Transparenzverbot unvereinbar.

3. Die Heranziehung des Merkmals "bekannt und bewährt" ist als Bestandteil eines sachlich gerechtfertigten Verteilungsmaßstabs grundsätzlich zulässig und kann einen tragfähigen und sachlich nachvollziehbaren Grund für die Änderung der Zulassungskriterien darstellen. Es mangelt bei der Änderung der Zulassungskriterien jedoch an der erforderlichen Transparenz, wenn der Betreiber der öffentlichen Einrichtung es versäumt hat, den Bewerbern vor der Auswahlentscheidung die geänderten Zulassungskriterien bekannt zu geben.

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IBRRS 2023, 2785
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Teil- und/oder Fachlosvergabe ist die Regel, Gesamtvergabe die Ausnahme!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.09.2022 - Verg 40/21

1. Bei der Vergabe eines öffentlichen Auftrags sind mittelständische Interessen vornehmlich durch Teilung der Aufträge in Fach- und Teillose angemessen zu berücksichtigen, um möglichst zahlreichen Unternehmen eine Teilnahme am Vergabeverfahren zu erlauben.

2. Kann die benötigte Leistung auch in Form einer Losvergabe erbracht werden, hat die Teil- und/oder Fachlosvergabe die Regel zu sein, während eine Gesamt- oder zusammenfassende Vergabe nur in Ausnahmefällen stattfinden darf, weil wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern.

3. Kommt eine Ausnahme vom Grundsatz der Teil- und/oder Fachlosvergabe aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen in Betracht, hat sich der Auftraggeber in besonderer Weise mit dem Gebot einer Fachlosvergabe und dagegensprechenden Gründen umfassend auseinanderzusetzen.

4. Handelt es sich um ein immer noch von früheren Monopolstrukturen geprägtes Marktsegment, ist bei der Abwägung auch zu berücksichtigen, dass Wettbewerb in diesen Bereichen im Zweifel nur im Wege der Bildung von Losen gefördert werden kann. Dies gilt erst recht, wenn zugleich Qualitätskriterien einen hohen Einfluss auf die Zuschlagsentscheidung haben, weil auch dies namentlich dem ressourcenstarken früheren Inhaber eines Monopols mehr als anderen Bewerbern entgegenkommt.




IBRRS 2023, 2781
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Komplexe technische Fragen sind kein Grund für eine Anwaltsbeauftragung!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.12.2022 - Verg 37/22

1. Über die Notwendigkeit eines Verfahrensbeteiligten, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist nicht schematisch, sondern auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls zu entscheiden (st. Rspr., z. B. OLG Düsseldorf, IBR 2021, 196 = VPR 2021, 76).

2. Die Frage, ob ein Bauauftrag in Teil- und Fachlose aufgeteilt werden muss oder ob hiervon aufgrund wirtschaftlicher oder technischer Gründe ausnahmsweise abgesehen werden kann, gehört zum Kern des originären Aufgabenbereichs der Bundesautobahn GmbH des Bundes.

3. Muss allein ein technisch (hochkomplexer) Sachverhalt vorgetragen werden, stellen sich keine schwierigen Rechtsfragen.




IBRRS 2023, 2776
VergabeVergabe
Höhe der Gebühr für das Nachprüfungsverfahren?

VK Bund, Beschluss vom 15.09.2023 - VK 2-70/23

1. Die Entscheidung, wer im Fall der Rücknahme oder der anderweitigen Erledigung die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, erfolgt nach billigem Ermessen. In der Regel entspricht es billigem Ermessen, dem Antragsteller die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, wenn er sich durch die Rücknahme seines Nachprüfungsantrags in die Position des Unterlegenen begeben hat.

2. Im Rahmen der Billigkeitserwägungen sind die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrag ebenfalls zu berücksichtigen, wenn belastbare Einschätzungen der Erfolgsaussichten getroffen werden können.

3. Die wirtschaftliche Bedeutung des Gegenstands eines Nachprüfungsverfahrens ergibt sich aus dem Wert des zur Vergabe vorgesehenen Auftrages. Dabei ist der Wert des Verfahrensgegenstandes grundsätzlich nach dem Interesse des jeweiligen Antragstellers am Ausgang des Verfahrens zu bemessen, d. h. regelmäßig ist auf seine Angebotssumme einschließlich Umsatzsteuer abzustellen.

4. Bei Rahmenvereinbarungen wird der Auftragswert auf der Grundlage der Höchstmenge berechnet. Anders als bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen – bei denen ein Abschlag bezüglich Optionen angesichts der Unsicherheit der Ausübung der Option vorzunehmen ist – kommt bei Rahmenvereinbarungen kein entsprechender Abzug in Betracht.

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IBRRS 2023, 2733
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftraggeber muss das Fehlen von Wettbewerb beweisen!

VK Südbayern, Beschluss vom 29.06.2023 - 3194.Z3-3_01-23-3

1. Bei der Prüfung der Voraussetzung des § 135 Abs. 3 GWB haben die Nachprüfungsinstanzen zu würdigen, ob der öffentliche Auftraggeber bei seiner Entscheidung, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, sorgfältig gehandelt hat und ob er der Ansicht sein durfte, dass die für die Wahl der Verfahrensart aufgestellten Voraussetzungen tatsächlich erfüllt waren (EuGH, IBR 2015, 83 = VPR 2015, 5).*)

2. Dies setzt voraus, dass der öffentliche Auftraggeber den seiner Entscheidung zu Grunde liegenden Sachverhalt sorgfältig, nämlich vollständig und zutreffend, ermittelt hat und die von ihm hieraus gezogenen tatsächlichen und rechtlichen Schlussfolgerungen zumindest vertretbar sind (OLG Düsseldorf, IBR 2017, 690 = VPR 2018, 38).*)

3. Die Rechtsfolge des § 135 Abs. 3 GWB tritt jedenfalls dann nicht ein, wenn die "Ansicht" des Auftraggebers, die Auftragsvergabe sei ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig, auf einer unvertretbaren und vollkommen praxisfernen Rechtsauffassung beruht.*)




IBRRS 2023, 2717
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wie sind Vergabeunterlagen auszulegen?

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 01.02.2022 - 1 VK 9/21

1. Für das Verständnis und die Auslegung der Vergabeunterlagen ist der objektive Empfängerhorizont des durchschnittlichen (europäischen) Bieters maßgeblich. Abzustellen ist auf einen verständigen und sachkundigen Bieter, der mit Beschaffungsleistungen der ausgeschriebenen Art vertraut ist.

2. In erster Linie kommt es auf den Wortlaut zum Beispiel des Leistungsbeschriebs einer einzelnen Position an. Diese speziellen Angaben sind in Verbindung mit den anderen Angaben in der Leistungsbeschreibung und den anderen Vertragsunterlagen unter Einbeziehung der technischen Normen und des Stands der Technik als sinnvolles Ganzes auszulegen.

3. Es gibt grundsätzlich keine Hierarchie der Vergabeunterlagen. Zur Leistungsbeschreibung gehören sowohl die Vorbemerkungen als auch die einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses.

4. Kommt es demnach auf die Vergabeunterlagen in ihrer Gänze an, können keine Bedenken bestehen, anderen Teilen der Leistungsbeschreibungen die Informationen zu entnehmen, die zum Verständnis der gewollten Leistung beitragen.

5. ...

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IBRRS 2023, 2720
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Voraussetzungen einer sog. Dringlichkeitsvergabe?

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 05.01.2022 - 1 VK 6/21

1. Der öffentliche Auftraggeber kann Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit unvorhersehbaren Ereignissen es nicht zulassen, die Mindestfristen einzuhalten, die für das offene und das nichtoffene Verfahren sowie für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vorgeschrieben sind. Das "Großereignis" Corona-Pandemie ist ein unvorhersehbares Ereignis in diesem Sinn.

2. Äußerst dringliche Gründe liegen vor, wenn der Grad der Dringlichkeit so hoch ist, dass selbst die auf ein zulässiges Maß verkürzten Teilnahme- und Angebotsfristen zu lang sind, um den Beschaffungsbedarf zu decken.

3. In den Bereichen der Daseinsvorsorge und der Gefahrenabwehr kann die Dringlichkeit für eine gewisse Zeit auch dann gegeben sein kann, wenn sie im Übrigen auf vom Auftraggeber zu vertretenden Umständen beruht.

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IBRRS 2023, 2723
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auch ein negativer Preis ist ein Preis!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.08.2023 - 15 Verg 4/23

1. Auch ein negativer Preis ist ein Preis, der grundsätzlich zulässig ist.

2. Der Auftraggeber kann den Ausschluss eines Angebots mit negativen Preisen nicht darauf stützen, dass er in der Ausschreibung die HVA B-StB EU-Teilnahmebedingungen 8 - 19 zum Gegenstand der Vergabeunterlagen gemacht und damit bestimmt hat, dass Hauptangebote mit negativen Einheitspreisen von der Wertung ausgeschlossen werden, soweit negative Einheitspreise nicht ausdrücklich zugelassen sind.

3. Ein fachkundiger Durchschnittsbieter mit üblichen Vergaberechtskenntnissen muss nicht erkennen, dass das Verbot negativer Preise einen Vergaberechtsverstoß darstellt.




IBRRS 2023, 2681
VergabeVergabe
Zahlung eines Transaktionsentgelts ist vergaberechtlich unzulässig!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.01.2022 - 2 VK 5/21

1. Der Zuschlag ist auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Ist für den Zuschlag nicht (lediglich) die Abgabe des wirtschaftlichsten Angebots erforderlich, sondern ist zusätzlich ist Voraussetzung für die Auftragsvergabe, dass sich der Zuschlagsbieter zwingend der Verpflichtung zur Zahlung eines Transaktionsentgelts an einen Dritten unterwirft, wird eine vergaberechtlich nicht zulässige zusätzliche Anforderung gestellt.

2. Nach dem Wegfall des Verbots ungewöhnlicher Wagnisse (§ 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A 2006) können Vertragsklauseln nur noch unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit einer für den Bieter oder Auftragnehmer kaufmännisch vernünftigen Kalkulation beanstandet werden

3. Der öffentliche Auftraggeber ist zu einer Minimierung der Kalkulationsrisiken nur verpflichtet, wenn die anderenfalls bei den Bietern verbleibenden Risiken von diesen nicht mehr zumutbar zu tragen sind.

4. Die Festlegung des Mindestentgelts ist inhaltlich am ehesten einem im Vertrag vorgegebenen Mindestrabatt, der eine Kalkulationsvorgabe darstellt, vergleichbar. Eine solche Preisvorgabe ist dem Auftraggeber grundsätzlich nicht verwehrt.

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IBRRS 2023, 2669
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Konzession darf nicht unbegrenzt verlängert werden!

EuGH, Urteil vom 21.09.2023 - Rs. C-510/22

Art. 106 Abs. 1 AEUV i.V.m. Art. 102 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, die dem Inhaber einer Exklusivlizenz zur Nutzung von Mineralwasserquellen die Möglichkeit einräumt, ohne wettbewerbliches Vergabeverfahren die mehrfache Verlängerung seiner Lizenz für jeweils fünf Jahre zu erlangen, wenn diese Regelung dazu führt, dass der Lizenzinhaber durch die bloße Ausübung der ihm übertragenen Vorzugsrechte seine beherrschende Stellung auf einem wesentlichen Teil des Binnenmarkts missbräuchlich ausnutzt oder wenn durch diese Rechte eine Lage geschaffen werden könnte, in der er einen solchen Missbrauch begeht, was vom vorlegenden Gericht auf der Grundlage der ihm vorliegenden tatsächlichen und rechtlichen Angaben zu beurteilen ist.*)

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IBRRS 2023, 2647
VergabeVergabe
Abweichendes Angebot = zulässiges Nebenangebot?

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27.09.2021 - 3 VK 11/21

1. Ein Angebot ist zwingend auszuschließen, wenn es nicht den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses entspricht.

2. Ein von den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses abweichendes Angebot muss allenfalls dann nicht ausgeschlossen werden, wenn es sich um ein zulässiges Nebenangebot handelt.

3. Sind nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe Nebenangebote nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen, ist die Abgabe eines sog. isolierten Nebenangebots zwar grundsätzlich möglich, kann aber (wie hier) in den Vergabeunterlagen für nicht zulässig erklärt werden.

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IBRRS 2023, 2639
VergabeVergabe
Zusatz "oder gleichwertig": Keine "produktscharfe" Ausschreibung!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29.11.2021 - 2 VK 4/21

1. Nur das körperliche Fehlen von geforderten oder nachgeforderten Unterlagen im Angebot führt zum Angebotsausschluss. Inhaltlich unzureichende Unterlagen sind nicht mit fehlenden Unterlagen gleichzusetzen.

2. Eine zum Ausschluss des Angebots führende Änderung an den Vergabeunterlagen liegen jedenfalls dann vor, wenn das Angebot von den Leistungsvorgaben in der Ausschreibung abweicht.

3. Gibt der Auftraggeber ein Leitfabrikat mit dem Zusatz "oder vergleichbar" an, ist das Gebot der produktneutralen Ausschreibung grundsätzlich gewahrt.

4. Eine Rüge ist nur dann hinreichend substanziiert, wenn das rügende Unternehmen tatsächliche Anhaltspunkte dafür darlegt, die seinen Verdacht hervorgerufen haben, dass es zu einem Vergaberechtsfehler gekommen ist.

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IBRRS 2023, 2620
Mit Beitrag
VergabeVergabe
"Produktscharfe" Ausschreibung erfordert umfassende Dokumentation!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 09.02.2022 - 3 VK 15/21

1. Der öffentliche Auftraggeber darf "produktscharf" ausschreiben, wenn nur das definierte Produkt seinen Bedarf deckt.

2. Eine "produktscharfe" Ausschreibung setzt kumulativ voraus, dass die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber hierfür nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert.

3. An das Vorliegen des sachlichen Grunds sind keine überhöhten Anforderungen zu stellen. Der Auftragsbezug bzw. die sachliche Rechtfertigung durch den Auftragsgegenstand müssen vorliegen sowie darüber hinaus die Überlegungen "objektiv", d. h. durch Dritte nachvollziehbar sein.

4. An die Begründung einer produktspezifischen Ausschreibung und ihre Dokumentation sind hohe Anforderungen zu stellen. Aus der Dokumentation müssen sich das Vorhandensein sachlicher Gründe und die daran anknüpfende Entscheidung des Auftraggebers für einen unbefangenen Dritten nachvollziehbar erschließen. Die Darlegungs- und Beweislast für eine zulässige Ausnahme trifft den Auftraggeber.

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IBRRS 2023, 2344
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Mit dem Hinweis auf die eigene Kalkulation lässt sich eine Rüge nicht begründen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.07.2023 - 11 Verg 3/23

1. Die Anforderungen an die Darlegung einer Vergaberechtsverletzung bzw. an die Rüge dürfen nicht zu hoch angesetzt werden. Ein Mindestmaß an Substanziierung ist jedoch einzuhalten. Reine Vermutungen zu eventuellen Vergaberechtsverstößen (sog. Rüge ins Blaue hinein) reichen nicht aus.

2. Eine Rüge ist hinreichend substanziiert, wenn zumindest tatsächliche Anknüpfungstatsachen oder Indizien vorgetragen werden, die einen hinreichenden Verdacht auf einen bestimmten Vergaberechtsverstoß begründen.

3. Die Vorlage der eigenen Preiskalkulation reicht zur Substanziierung von Behauptungen nicht aus, soweit sich aus ihr keine Anhaltspunkte für eine unauskömmliche Kalkulation von Mitbewerbern ergeben.




IBRRS 2023, 2584
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Anforderungen an die Eignung dürfen nicht überzogen werden!

BayObLG, Beschluss vom 06.09.2023 - Verg 5/22

1. Der Antragsteller kann mit der Rüge der fehlenden Fachlosaufteilung nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 oder Nr. 3 GWB nur präkludiert sein, wenn ein durchschnittlich fachkundiger Bieter unter Anwendung der üblichen Sorgfalt hätte erkennen können, dass es im maßgeblichen Fachbereich einen eigenständigen Anbietermarkt mit spezialisierten Fachunternehmen gibt.*)

2. Im Rahmen des § 122 Abs. 4 Satz 1 GWB können besonders hohe Anforderungen unangemessen sein, wenn sie wettbewerbsbeschränkende Wirkung entfalten und diese nicht mehr durch gewichtige Gründe gerechtfertigt ist.*)




IBRRS 2023, 2567
VergabeVergabe
Nicht alle öffentlichen Dokumente sind sicherheitsrelevant!

EuGH, Urteil vom 07.09.2023 - Rs. C-601/21

Aufträge über die Herstellung öffentlicher Dokumente, Vordrucke und Zeichen beeinträchtigen nicht zwangsläufig die wesentlichen Sicherheitsinteressen eines Mitgliedsstaats.

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IBRRS 2023, 2518
VergabeVergabe
Nachweis der Leistungsfähigkeit bei Eignungsleihe nicht erst nach Auftragsvergabe!

EuGH, Beschluss vom 10.01.2023 - Rs. C-469/22

Art. 63 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG in Verbindung mit Art. 59 und dem 84. Erwägungsgrund der Richtlinie 2014/24/EU ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Rechtsvorschrift entgegensteht, nach der ein Wirtschaftsteilnehmer, der für die Ausführung eines öffentlichen Auftrags die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch nehmen möchte, die Unterlagen über die Befähigung dieses Unternehmens und dessen verpflichtende Zusage erst nach der Auftragsvergabe einreichen muss.*)

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IBRRS 2023, 2506
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachprüfungsantrag unzulässig: Fortsetzungsfeststellungantrag auch!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.08.2023 - 11 Verg 1/23

Wenn bereits der Nachprüfungsantrag wegen fehlender Antragsbefugnis (hier: fehlender Schaden des Antragstellers, da er gemeinsam mit anderen Bietern den Zuschlag für einen Rahmenvertrag für Abschleppdienstleistungen erhalten hat) unzulässig ist, so kann der Antragsteller nicht im Wege eines Fortsetzungsfeststellungsantrags die vermeintliche Vergaberechtswidrigkeit des Ausschreibungsverfahrens geltend machen.*)




IBRRS 2023, 2498
VergabeVergabe
Auftragserhalt muss das Ziel sein!

VK Bund, Beschluss vom 11.08.2023 - VK 2-64/23

Ein Vergabenachprüfungsantrag ist mangels Antragsbefugnis unzulässig, wenn das eigentliche Interesse des antragstellenden Bieters nicht auf den Erhalt des streitgegenständlichen Auftrags gerichtet ist, sondern auf die Verhinderung einer zu späten Vergabe des Hauptauftrags.

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IBRRS 2023, 2466
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Verzug und/oder Mängel bei früherem Auftrag sind ein Ausschlussgrund!

VK Bund, Beschluss vom 17.08.2023 - VK 2-56/23

1. Der öffentliche Auftraggeber kann ein Bieterunternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn es eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies u. a. zu einer vorzeitigen Beendigung geführt hat.

2. Eine wesentliche Anforderung wird u. a. bei Nichtleistung sowie bei erheblichen Mängeln der ausgeführten Bauleistung, die sie für den beabsichtigten Zweck unbrauchbar machen, nicht erfüllt.




IBRRS 2023, 2458
VergabeVergabe
Pachtvertrag muss bei Marktbeherrschung diskriminierungsfrei vergeben werden!

OLG Frankfurt, Urteil vom 25.07.2023 - 11 U 71/22 (Kart)

1. Aus § 19 Abs. 2 Nr. 1, § 20 Abs. 1 GWB folgt weder ein Anspruch auf Fortsetzung des bisherigen Vertragsverhältnisses zu unveränderten Konditionen noch ein Anspruch auf ein Angebot zum Abschluss eines Folgevertrages zu nichtdiskriminierenden Bedingungen (Anschluss an BGH, Beschluss vom 27.09.2022 - KZB 75/21, IBRRS 2022, 3690 = IMRRS 2022, 1631).*)

2. Im Falle der diskriminierungsfrei oder Abhängigkeit folgt aus § 33 Abs. 1, 2 i.V.m. § 19 Abs. 2 Nr. 1, § 20 Abs. 1 GWB jedoch ein Anspruch, an der Neuvergabe diskriminierungsfrei, d. h. zu fairen und objektiven Bedingungen, beteiligt zu werden.*)

3. Bei Prüfung einer unternehmensbedingten Abhängigkeit ist nur auf die heutigen Gegebenheiten abzustellen. Andere Erwägungen können nur im Rahmen der Prüfung einer unbilligen Behinderung oder einer ohne sachlichen Grund erfolgenden Andersbehandlung gleichartiger Unternehmen Berücksichtigung finden.*)

4. Es verstößt gegen § 1 GWB, den Folgevertrag mit demjenigen Bewerber abzuschließen, der aufgrund seiner durch den Vertragsschluss weiter gestärkten Marktstellung gegenüber Dritten höhere Preise durchsetzen wird, als andere Bewerber.*)

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IBRRS 2023, 2437
VergabeVergabe
Berichtigung und Widerruf sind inhaltlich dasselbe!

OGH Österreich, Beschluss vom 25.04.2023 - 10 Ob 13/23v

1. Eine Schadenersatzklage wegen eines Vergaberechtsverstoßes ist nur zulässig, wenn die jeweils zuständige Vergabekontrollbehörde zuvor einen hinreichend qualifizierten Vergaberechtsverstoß festgestellt hat. Dieser Bescheid ist eine Prozessvoraussetzung der Einklagung des Schadenersatzanspruchs.

2. Eine Schadenersatzklage ist jedoch unabhängig von der Feststellung durch die Vergabekontrollbehörde zulässig, wenn das Vergabeverfahren vom Auftraggeber aufgrund eines hinreichend qualifizierten Vergaberechtsverstoßes widerrufen wurde. Ein Antrag auf Feststellung des in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemachten Vergaberechtsverstoßes ist nämlich nach dem Widerruf dieses Vergabeverfahrens nicht mehr möglich.

3. Hat der Auftraggeber das Vergabeverfahren zwar nicht widerrufen, wohl aber die Ausschreibungsunterlagen während des Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekontrollbehörde berichtigt, ist eine Schadenersatzklage unabhängig von einer vorherigen Feststellung durch die Vergabekontrollbehörde zuzulassen.

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IBRRS 2023, 2421
VergabeVergabe
Zulassung eines Festwirts = Dienstleistungskonzession?

VG München, Beschluss vom 13.06.2022 - 7 E 22.2825

1. Die Zulassung eines Festwirts zu einem Bürger- oder Volksfest kann alle Merkmale einer Dienstleistungskonzession erfüllen. Die Annahme einer Dienstleistungskonzession ist auch nicht ausgeschlossen, wenn ein zivilrechtlicher Pachtvertrag geschlossen wird.

2. Den Gemeinden kommt bei Schaffung und Unterhaltung ihrer Einrichtungen eine weitreichende und gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Gestaltungsbefugnis zu. Die Ausgestaltungsbefugnis der Gemeinde als Veranstalterin des Festes wird nur durch das Willkürverbot begrenzt.

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IBRRS 2023, 2411
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Direktvergabe setzt europaweite Marktanalyse voraus!

VK Südbayern, Beschluss vom 05.06.2023 - 3194.Z3-3_01-22-54

1. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

2. Der öffentliche Auftraggeber ist darlegungs- und beweisbelastet dafür, dass der rechtswidrig bezuschlagte Bieter das einzige Unternehmen ist, das die Anforderungen des Auftraggebers erfüllen kann. Hierfür sind stichhaltige Belege beizubringen.

3. Der vom öffentlichen Auftraggeber zu führende Nachweis des objektiven Fehlens von Wettbewerb muss durch eine umfassende Marktanalyse auf europäischer Ebene erfolgen.




IBRRS 2023, 2408
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Preis ungewöhnlich niedrig: Bieter muss „Seriosität“ des Angebots nachweisen!

OLG Schleswig, Beschluss vom 19.07.2023 - 54 Verg 3/23

1. Kann der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Preisprüfung die geringe Höhe eines angebotenen Preises oder der angebotenen Kosten nicht zufriedenstellend aufklären, darf er den Zuschlag auf dieses Angebot ablehnen.

2. Die Verwendung des Verbs "dürfen" ist nicht so zu verstehen, dass es im Belieben des Auftraggebers steht, den Auftrag trotz weiterbestehender Ungereimtheiten doch an den betreffenden Bieter zu vergeben. Die Ablehnung des Zuschlags ist vielmehr grundsätzlich geboten, wenn der Auftraggeber verbleibende Ungewissheiten nicht zufriedenstellend aufklären kann.

3. Auf die Aufforderung des Auftraggebers hin hat der Bieter Gelegenheit, den Nachweis der "Seriosität" seines Angebots zu erbringen. Der Bieter muss konkrete Gründe darlegen, die den Anschein widerlegen, dass sein Angebot nicht seriös ist. Dazu muss er seine Kalkulation und deren Grundlagen erläutern.

4. Die Erläuterungen des Bieters müssen umfassend, in sich schlüssig und nachvollziehbar sowie gegebenenfalls durch geeignete Nachweise objektiv überprüfbar sein. Formelhafte, inhaltsleere bzw. abstrakte Erklärungen ohne Bezug zu den einzelnen Positionen, wie etwa allgemeine Hinweise auf innerbetriebliche Strukturen oder wirtschaftliche Parameter, reichen nicht aus, um die Seriosität des Angebots nachzuweisen.

5. Ohne Ausübung eines Ermessens hat der Auftraggeber ein Angebot abzulehnen, wenn er festgestellt hat, dass der Preis oder die Kosten des Angebots ungewöhnlich niedrig sind.




IBRRS 2023, 2390
VergabeVergabe
Alle Lose eines Auftrags dürfen an einen Bieter vergeben werden!

EuG, Urteil vom 14.06.2023 - Rs. T-376/21

1. Von einem öffentlichen Auftraggeber kann nicht verlangt werden, dass er einem Bieter, dessen Angebot nicht ausgewählt wurde, zum einen neben den Gründen für die Ablehnung des Angebots eine detaillierte Zusammenfassung, in der jedes Detail seines Angebots im Hinblick auf dessen Bewertung berücksichtigt wurde, und zum anderen im Rahmen der Mitteilung der Merkmale und Vorteile des ausgewählten Angebots eine detaillierte vergleichende Analyse des ausgewählten Angebots und des Angebots des abgelehnten Bieters übermittelt.

2. Ein öffentlicher Auftraggeber kann nicht daran gehindert werden, alle Lose eines öffentlichen Auftrags an denselben Bieter zu vergeben, sofern dessen Angebote im Vergleich zu allen anderen Bietern die wirtschaftlich günstigsten sind und der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter beachtet wird, um einen gesunden und wirksamen Wettbewerb zwischen den Teilnehmern an dieser Ausschreibung zu gewährleisten.

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IBRRS 2023, 2382
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Mündliche Kommunikation mit Bietern muss hinreichend dokumentiert werden!

VK Sachsen, Beschluss vom 28.07.2023 - 1/SVK/011-23

1. Ein öffentlicher Auftraggeber ist verpflichtet, die mündliche Kommunikation mit Bietern, die Einfluss auf Inhalt und Bewertung der Angebote haben könnte, in hinreichendem Umfang und in geeigneter Weise zu dokumentieren.*)

2. In sich widersprüchliche Angebote dürfen ohne vorherige Aufklärung des Angebotsinhalts weder bezuschlagt noch ausgeschlossen werden. Der öffentliche Auftraggeber hat vielmehr den betreffenden Bieter zu einer Aufklärung über den Inhalt des Angebots aufzufordern und ihm Gelegenheit zu geben, die Widersprüchlichkeit nachvollziehbar auszuräumen.*)

3. Lässt der Bieter die ihm gesetzte angemessene Frist zur Aufklärung ohne Antwort verstreichen oder legt er lediglich untaugliche Unterlagen vor, oder gibt er untaugliche Antworten, kann dieses Verhalten als Verweigerung der Mitwirkung an der Aufklärung gewertet werden, was für sich genommen bereits einen Ausschlussgrund darstellen kann.*)




IBRRS 2023, 2346
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rüge "ins Blaue" hinein: Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Hessen, Beschluss vom 26.06.2023 - 96 e 01.02/23-2023

1. Die Anforderungen an die Darlegung einer Vergaberechtsverletzung bzw. an die Rüge gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber dürfen nicht zu hoch angesetzt werden. Ein Mindestmaß an Substanziierung ist jedoch einzuhalten. Reine Vermutungen zu eventuellen Vergaberechtsverstößen (sog. Rüge ins Blaue hinein) reichen nicht aus.

2. Die bloße Behauptung eines Mitbewerbers, der Bestbieter erfülle die Anforderungen der Ausschreibung nicht und sei daher auszuschließen, ohne Anhaltspunkte oder Indizien darzulegen, aus denen er diese Erkenntnis nimmt, erfüllt nicht die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rüge.

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IBRRS 2023, 2340
VergabeVergabe
Zum Auswahlverfahren bei Grundstücksüberlassung mit Bauverpflichtung

OVG Hamburg, Beschluss vom 09.05.2023 - 4 Bs 157/22

1. Die Überlassung eines Grundstücks durch den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags, der an die Bedingung geknüpft ist, den Bau und die Trägerschaft einer Kindertagesstätte zu übernehmen, kann eine Maßnahme der Jugendhilfe darstellen.

2. Ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe kann im Einzelfall einen Anspruch auf Unterlassung des Abschlusses eines Erbbaurechtsvertrags durch einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit einer Eigengesellschaft dieses Trägers geltend machen, wenn er selbst auf dem streitgegenständlichen Grundstück eine geeignete Einrichtung zu errichten und zu betreiben in der Lage ist.

3. Ist dem Abschluss eines mit der Bereitschaft zum Bau und dem Betrieb einer Kindertagesstätte verknüpften Erbbaurechtsvertrags ein „Auswahlverfahren“ vorgeschaltet, an dem sich mehrere anerkannte Träger der freien Jugendhilfe beteiligt haben, so besteht in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ein Anspruch auf Unterlassen des Abschlusses des Erbbaurechtsvertrags mit einem Dritten nur dann, wenn der Antragsteller zudem glaubhaft machen kann, dass seine Auswahl im Fall einer erneuten, fehlerfreien Durchführung des Auswahlverfahrens zumindest möglich erscheint.

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IBRRS 2023, 2313
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschreibungsfreie "Schwester-Schwester-Vergabe" nur bei alleiniger Kontrolle!

OLG Naumburg, Beschluss vom 03.06.2022 - 7 Verg 1/22

Die Ausschreibungsfreiheit eines Vertrags nach § 108 Abs. 3 Alt. 2 GWB (sog. Schwester-Schwester-Vergabe) ist davon abhängig, dass die beiden vertragsschließenden juristischen Personen von demselben öffentlichen Auftraggeber kontrolliert werden. An einer solchen Identität des kontrollierenden öffentlichen Auftraggebers fehlt es, wenn zwar die zu betrauende Einrichtung von dem öffentlichen Auftraggeber i.S.v. § 108 Abs. 1 Nr. 1 GWB kontrolliert wird, aber die beauftragende juristische Person von diesem öffentlichen Auftraggeber nur gemeinsam mit anderen öffentlichen Auftraggebern i.S.v. § 108 Abs. 4 GWB kontrolliert wird.*)




IBRRS 2023, 2303
VergabeVergabe
Voraussetzungen einer horizontalen Inhouse-Vergabe?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.02.2022 - 2 VK LSA 10/21

1. Der geschlossene Vertrag zwischen dem Antragsgegner und der Beigeladenen ist von Anfang an unwirksam. Der Antragsgegner hat den betreffenden Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben. Dies war nicht aufgrund Gesetzes gestattet.*)

2. Die Direktvergabe führt dazu, dass sich die Antragstellerin nicht mit einem Angebot an einem Vergabewettbewerb beteiligen kann und somit auch keine Chance auf Erhalt eines öffentlichen Auftrages hat.*)

3. Der Antragsgegner hat in unzulässiger Weise eine horizontale Inhouse-Vergabe vorgenommen. Eine zulässige horizontale Inhouse-Vergabe bei alleiniger Kontrolle liegt vor, wenn zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kein Kontrollverhältnis besteht, beide aber durch denselben öffentlichen Auftraggeber kontrolliert werden. Dies war vorliegend nicht gegeben.*)

4. Die Stadt ### hat mit ihren 50 %igen Stimmanteil in der Verbandsversammlung über den Antragsgegner keine ähnliche Kontrolle wie über ihre eigene Dienststelle. In Bezug auf eine horizontale Inhouse-Vergabe bei gemeinsamer Kontrolle ist es nicht gerechtfertigt, den Geltungsbereich des § 108 Abs. 4 GWB über seinen Wortlaut hinaus auszudehnen.*)

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IBRRS 2023, 2299
VergabeVergabe
Das bessere Angebot ist nicht per se ungewöhnlich niedrig!

EuG, Urteil vom 26.04.2023 - Rs. T-54/21

1. Das Vorliegen eines ungewöhnlich niedrigen Angebots ist anhand der Einzelposten des Angebots und der betreffenden Leistung zu beurteilen.

2. Hinweise, die den Verdacht erwecken können, dass ein Angebot ungewöhnlich niedrig sein könnte, können u. a. dann vorliegen, wenn es ungewiss erscheint, ob ein Angebot die Rechtsvorschriften im Bereich der Vergütung des Personals, der Sozialversicherungsbeiträge, der Einhaltung der Bestimmungen über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und des Verkaufs unter Selbstkosten des Landes beachtet, in dem die Leistungen erbracht werden müssten, und ob der angebotene Preis alle mit den technischen Aspekten des Angebots einhergehenden Kosten umfasst.

3. Ein Angebot kann auch deshalb ungewöhnlich niedrig erscheinen, wenn der in einem eingereichten Angebot angeführte Preis erheblich niedriger ist als der Preis bei den anderen eingereichten Angeboten oder als der übliche Marktpreis.

4. Der bloße Umstand, dass der Preis des Angebots des erfolgreichen Bieters niedriger ist als der des Angebots eines anderen Bieters, kann als solcher nicht belegen, dass das Angebot des erfolgreichen Bieters ungewöhnlich niedrig ist. Ein Angebot kann günstiger sein als ein anderes, ohne ungewöhnlich niedrig zu sein.

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IBRRS 2023, 2284
VergabeVergabe
Was ist der "wirtschaftliche Gesamtvorteil" für den Konzessionsgeber?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2021 - Verg 3/21

1. Ein öffentlicher Auftraggeber kann ein Vergabeverfahren grundsätzlich auch dann wirksam aufheben, wenn keiner der im Einzelfall zur Aufhebung berechtigenden Tatbestände vorliegt.

2. Ein Anspruch eines Bieters auf Weiterführung eines Vergabeverfahrens kommt infolge der auch für den öffentlichen Auftraggeber geltenden Vertragsfreiheit nur unter besonderen Umständen in Betracht (hier verneint).

3. Ein zur Wirksamkeit der Aufhebung führender sachlicher Grund für die Aufhebung liegt vor, wenn der Auftraggeber eine Unterdeckung in Millionenhöhe vermeiden will, die ihm nach seinen Berechnungen durch einen Abschluss des Vergabeverfahrens auf der Grundlage des Angebots des Zuschlagsprätendenten über die vorgesehene Laufzeit der Konzession droht, und er zugleich günstigere Vertragskonditionen nach einer Erholung der gesamtwirtschaftlichen Lage erwartet.

4. Zum Begriff des wirtschaftlichen Gesamtvorteils.

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IBRRS 2023, 2274
VergabeVergabe
Wann ist eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation unzumutbar?

VK Lüneburg, Beschluss vom 02.03.2023 - VgK-2/2023

1. In der Leistungsbeschreibung ist der Auftragsgegenstand so eindeutig und erschöpfend wie möglich zu beschreiben, so dass die Beschreibung für alle Unternehmen im gleichen Sinne verständlich ist und die Angebote miteinander verglichen werden können.

2. Die Leistungsbeschreibung muss es den Bietern ermöglichen, ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten zu kalkulieren. Um dem Gebot einer hinreichend erschöpfenden Leistungsbeschreibung gerecht zu werden, muss die Vergabestelle einen der Komplexität des Auftragsgegenstands entsprechenden Aufwand betreiben und alle insoweit verfügbaren Quellen nutzen.

3. Dem Auftraggeber ist zuzumuten, durchschnittliche Werte zu ermitteln und durch Überlassung ihm zur Verfügung stehender Informationen und Zahlen eine Prognose über das Auftragsvolumen zu ermöglichen.

4. Die Anforderung einer eindeutigen und erschöpfenden Beschreibung der Leistung hat mit der Frage, ob bestimmte Risiken auf den Auftragnehmer verlagert werden können, unmittelbar nichts zu tun. Die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung kann demnach klar und erschöpfend beschrieben werden und gleichzeitig können ihm ungewöhnliche Risiken auferlegt werden, solange diese Risiken nur eindeutig benannt sind.

5. Unzumutbar ist eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation, wenn Preis- und Kalkulationsrisiken über das Maß, das Bietern typischerweise obliegt, hinausgehen und damit den Bieter unangemessen belasten.

6. Ob eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation unzumutbar ist, bestimmt sich nach dem Ergebnis einer Abwägung aller Interessen der Bieter bzw. Auftragnehmer und des öffentlichen Auftraggebers im Einzelfall.

7. Prüfungsmaßstab für die Erkennbarkeit eines Vergaberechtsverstoßes ist die Erkenntnismöglichkeit eines durchschnittlichen Bieters, nicht die tatsächliche Erkenntnis beim Antragsteller.

8. Der Bieter muss ihm Rahmen seiner Prüfungsobliegenheiten keinen Rechtsrat einholen. Erforderlich ist immer eine Betrachtung des Einzelfalls, sowohl im Hinblick auf den Bieterkreis als auch bezogen auf das konkrete Verfahren.

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IBRRS 2023, 2182
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Was nicht in der Bekanntmachung steht, darf der Eignungsprüfung nicht zu Grunde gelegt werden!

VK Bund, Beschluss vom 31.05.2023 - VK 1-35/23

1. Öffentliche Aufträge dürfen nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben werden. Bei der Eignungsprüfung steht dem öffentlichen Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum zu.

2. Verlangt der Auftraggeber von Bietern keinen Mindestumsatz, kann ein Bieter für die Ausführung eines öffentlichen Auftrags auch dann wirtschaftlich und finanziell geeignet sein, wenn der Umsatz des Unternehmens in Bezug auf die auftragsgegenständlichen Leistungen geringer ist als der vom Auftraggeber geschätzte Auftragswert.

3. Maßgeblich für die Beantwortung der Frage, wie eine vorzulegende Referenz beschaffen sein muss, um "vergleichbar" zu sein, ist die Auftragsbekanntmachung. Die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, dürfen hierbei nicht erweiternd herangezogen werden.




IBRRS 2023, 2242
VergabeVergabe
Kein öffentlicher Auftrag bei gesetzlicher Andienungspflicht!

VK Bund, Beschluss vom 09.05.2023 - VK 2-24/23

Grundvoraussetzung für einen öffentlichen Auftrag ist, dass ein entgeltlicher Vertrag zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und einem Unternehmen geschlossen wird. Besteht für Abfallentsorgungsleistungen eine gesetzliche Andienungspflicht, liegt kein öffentlicher Auftrag vor.

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IBRRS 2023, 2224
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Aufhebung der Ausschreibung auch ohne Aufhebungsgrund?

VK Bund, Beschluss vom 16.02.2023 - VK 1-1/23

1. Ein öffentlicher Auftraggeber ist aufgrund eines einmal eingeleiteten Vergabeverfahrens grundsätzlich nicht zur Zuschlagserteilung verpflichtet. Auch dann, wenn kein Aufhebungsgrund nach § 17 EU Abs. 1 Nr. 1 bis 3 VOB/A 2019 vorliegt, kann er von einem Vergabeverfahren Abstand nehmen.

2. Nur in Ausnahmefällen kann ein Anspruch auf Fortsetzung des Vergabeverfahrens angenommen werden. Das ist der Fall, wenn der öffentliche Auftraggeber für seine Aufhebungsentscheidung keinen sachlichen Grund vorweisen kann und sie deshalb willkürlich ist oder wenn die Aufhebung bei fortbestehender Beschaffungsabsicht nur zu dem Zweck erfolgt, Bieter zu diskriminieren (hier verneint).

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IBRRS 2023, 2183
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bieterangabe mit Zusatz "oder gleichwertig" führt zum Angebotsausschluss!

VK Bund, Beschluss vom 16.05.2023 - VK 2-28/23

Enthält eine Fabrikatsangabe im Bieterangabenverzeichnis den Zusatz "oder gleichwertig", ist das Angebot unbestimmt und daher vom Vergabeverfahren auszuschließen.




IBRRS 2023, 2205
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann erfüllt ein Angebot die geforderte Textform?

VK Westfalen, Beschluss vom 07.08.2023 - VK 1-22/23

1. Eine (gemeinnützige) GmbH, die für einen Krankenhaus(um)bau eine Subvention von mehr als 50% vom Land erhält, ist ein öffentlicher Auftraggeber. Dass die katholische Kirche einen wesentlichen Teil der Geschäftsanteile der GmbH hält, ist unerheblich.

2. Ein Bieter darf ausgehend von Ziffer 8 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots gemäß Formblatt 211 EU davon ausgehen, dass ein Angebot nur elektronisch und in Textform einzureichen ist, wenn die Platzhalterkästchen, mit denen der Auftraggeber eine fortgeschrittene/qualifizierte Unterschrift fordern kann, nicht angekreuzt sind.

3. Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Widersprüche, gehen diese zu Lasten des öffentlichen Auftraggebers.

4. Ein Angebot in Textform setzt voraus, dass die Person des Erklärenden erkennbar und die Erklärung abgeschlossen ist. Für die Erkennbarkeit ist es gleichgültig, wo der Name des Erklärenden genannt wird. Neben der Nennung in einer Faksimile-Unterschrift ist es ebenso ausreichend, wenn sich die Erklärung aufgrund des (Brief-)Kopfes oder wegen ihres Inhalts einem konkreten Erklärenden zurechnen lässt.

5. Eine Nachforderung fehlender Unterlagen ist erforderlich, wenn sich der Auftraggeber in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zur Nachforderung von Unterlagen, die mit dem Angebot einzureichen sind, verpflichtet hat und die Nachforderung nicht ausgeschlossen war.

6. Die Nachforderungspflicht besteht nicht bei Angeboten, die aus anderem Grund auszuschließen sind oder für den Zuschlag nicht in Betracht kommen.




IBRRS 2023, 2178
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Aufklärung eines Unterkostenangebots ist umfassend zu dokumentieren!

VK Bund, Beschluss vom 06.06.2023 - VK 1-39/23

1. Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, die Gründe für die Auswahlentscheidung nach Überprüfung der Kalkulation zu dokumentieren.

2. Die Bieter sind in der Kalkulation ihrer Preise grundsätzlich frei. Es ist den Bietern daher nicht schlechthin verwehrt, zu einem Gesamtpreis anzubieten, der lediglich einen Deckungsbeitrag zu den eigenen Fixkosten verspricht (Unterkostenangebote).

3. Der öffentliche Auftraggeber ist bei Unterkostenangeboten allerdings gehalten, sorgfältig zu prüfen, ob eine einwandfreie Ausführung und Haftung für Gewährleistungsansprüche gesichert ist, und seine für die abschließende Entscheidung maßgeblichen Erwägungen so dokumentieren, dass nachvollziehbar ist, wie die Überprüfung der Kalkulation vorgenommen wurde.

4. Die Begründung muss alle Informationen enthalten, die notwendig sind, um die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers nachvollziehen zu können.




IBRRS 2023, 2133
VergabeVergabe
Rahmenvertrag für Einzelkonzessionen: Miniwettbewerb erforderlich!

VK Sachsen, Beschluss vom 07.07.2023 - 1/SVK/012-23

1. Bei zweistufigen Rahmenvereinbarungen mit mehreren Unternehmen und sogenannten Miniwettbewerb haben beteiligte Unternehmen bei Verstößen im Zusammenhang mit der Vergabe der Einzelaufträge grundsätzlich die Möglichkeit, Primärrechtsschutz bei der Vergabekammer in Anspruch zu nehmen.*)

2. Dies bedeutet, dass nicht nur bei der Vergabe der Rahmenvereinbarung selbst, sondern auch bei der späteren Vergabe der Einzelaufträge durch einen Miniwettbewerb aufgrund einer Rahmenvereinbarung der Rechtsweg zu den Vergabekammern eröffnet sein kann.*)

3. Es ist im streitigen Sachverhalt möglich, dass sich die Konzessionsgeberin des Instruments einer Rahmenvereinbarung bedient, um damit Einzelkonzessionen zu vergeben, obwohl dies so in der KonzVgV nicht vorgesehen ist.*)

4. Bedient sich der Konzessionsgeber des Instruments der Rahmenvereinbarung, sind die in den Vorschriften des § 21 VgV dafür normierten Anforderungen analog anzuwenden sowie die Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz einzuhalten.*)

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IBRRS 2023, 2130
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Angebot auskömmlich? Auf den Gesamtpreis kommt es an!

VK Sachsen, Beschluss vom 30.03.2023 - 1/SVK/002-23

1. Für die Frage der Auskömmlichkeit eines Angebots ist auf dessen Gesamtpreis abzustellen und nicht auf einzelne Preispositionen.*)

2. Der Umstand allein, dass ein Angebot für eine einzelne Position einen günstigeren Preis enthält, als andere Angebote, ist nicht ausreichend, um von einer Mischkalkulation auszugehen.*)

3. Die Grundsätze von Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung gebieten es, dass der Auftraggeber vorab mitteilt, wie Preise für optional zu erbringende Leistungen gewertet werden. Dabei müssen Optionspreise nicht zwangsläufig vollständig in die Wertungssumme einbezogen werden.*)




IBRRS 2023, 2129
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ankündigung ist keine Auftragsbekanntmachung!

VK Sachsen, Beschluss vom 22.06.2023 - 1/SVK/014-23

1. Bei einer Veröffentlichung nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 handelt es sich weder um eine "Auftragsbekanntmachung" noch eine "andere Bekanntmachung" im Sinne der VgV. Eine Veröffentlichung nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 soll Verkehrsunternehmen lediglich ein Jahr vor Einleitung eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens bzw. vor einer Direktvergabe über abschließend aufgezählte Inhalte der bevorstehenden Vergabe informieren und potenziellen Bewerbern die Prüfung einer eigenen Wettbewerbsbeteiligung und die frühzeitige unternehmerische Planung ermöglichen.*)

2. Der Wortlaut des § 17 Abs. 11 VgV erfasst nicht, inwieweit eine Pflicht zur Durchführung von Verhandlungen besteht, wenn der Auftrag im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden soll. Wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt, ist es zulässig, auf Verhandlungen zu verzichten, sofern ein entsprechender Vorbehalt der Aufforderung zur Abgabe eines (Erst-)Angebots bzw. den Vergabeunterlagen entnommen werden kann.*)

3. Mit Bekanntgabe des Vorbehalts der Bezuschlagung des Erstangebots in der Aufforderung zur Angebotsabgabe wird das Transparenzgebot ausreichend gewahrt, da den Bietern bewusst gemacht wird, dass sie unter Umständen nur eine Chance für ihre Angebotsabgabe haben, ohne Verbesserungsmöglichkeit durch Verhandlungen. Würde man im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb generell den Vorbehalt einer Sofortbezuschlagung der Erstangebote verneinen, wären dringliche Beschaffungen wegen der dann immer erforderlichen ersten Verhandlungsrunde nicht mehr zeitnah abschließbar.*)

4. Die Anwendung des Zuschlagsvorbehalts § 17 Abs. 11 VgV ist nicht legitimationsbedürftig. Hätte der Gesetzgeber eine solche Legitimations- oder Begründungspflicht statuieren wollen, hätte er diese - ähnlich wie in § 17 Abs. 3 oder § 17 Abs. 8 VgV, die von einer "hinreichend begründeten Dringlichkeit" sprechen, in § 17 Abs. 11 VgV normiert, was er aber nicht getan hat.*)

5. Aus dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz lässt sich in einem Verhandlungsverfahren keine Pflicht zur Durchführung mindestens einer Verhandlungsrunde ableiten.*)




IBRRS 2023, 2110
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Arbeiten an verschiedenen Bauprojekten: Ein oder mehrere Vorhaben?

VK Bund, Beschluss vom 06.07.2023 - VK 2-46/23

1. Für die Bestimmung des Auftragswerts ist eine Schätzung vorzunehmen, die vom voraussichtlichen Gesamtwert der vorgesehenen Leistung ausgeht. Dabei darf die Auftragsvergabe nicht so unterteilt werden, dass sie nicht in den Anwendungsbereich des GWB fällt, es sei denn, es liegen objektive Gründe dafür vor.

2. Für die Beurteilung, ob die Arbeiten an verschiedenen Bauaufträgen untereinander auf eine solche Weise verbunden sind, dass sie letztlich als Arbeiten an einem einheitlichen Bauwerk anzusehen sind, ist auf eine funktionale Betrachtung abzustellen und darauf, ob die verschiedenen Baumaßnahmen dieselbe wirtschaftliche und technische Funktion erfüllen.

3. Die grundsätzliche Selbständigkeit der einzelnen Beschaffungsgegenstände ändert nichts an der gebotenen Gesamtbetrachtung der einzelnen Beschaffungsmaßnahmen.




IBRRS 2023, 2115
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auch Anwaltskanzleien müssen Referenzen vorlegen!

VK Bund, Beschluss vom 01.06.2023 - VK 1-37/23

1. Der öffentliche Auftraggeber kann sich geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Zeitpunkts sowie des Empfängers vorlegen lassen. Referenzen stellen den zentralen Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit dar.

2. Die Einholung von Nachweisen durch geeignete Referenzen aus früher ausgeführten Aufträgen erscheint gerade im Bereich einer (Rechts-)Beratungsdienstleistung als brauchbarer Nachweis für eine sachgerechte Überprüfung der Eignung der Bewerber.

3. Die Notwendigkeit, dass Bieter aus berufs- oder datenschutzrechtlichen Gründen bei den Auftraggebern ihrer Referenzprojekte um die Einwilligung in die Weitergabe von Kontaktdaten nachsuchen zu müssen, macht die Anforderung in einem Vergabeverfahren nicht generell unzulässig.

4. Eine Abfrage von anonymisierten Mandatsbeschreibungen ohne Angabe des Honorarvolumens erfüllt nicht die Anforderungen für eine hinreichende Eignungsprüfung durch den öffentlichen Auftraggeber. Es besteht ein sachliches Interesse des öffentlichen Auftraggebers an der Benennung eines Ansprechpartners für Referenzobjekte, da andernfalls die behaupteten Referenzen und damit die Eignung des Bieters nicht überprüfbar wären.

5. Es existiert kein Rechtsgrundsatz dahingehend, dass Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege per se verlässliche anonyme Angaben machen.




IBRRS 2023, 2092
VergabeVergabe
Rüge per E-Mail: Zugang nur zu normalen Behördenöffnungszeiten!

OLG Dresden, Urteil vom 11.05.2022 - U 30/21 Kart

1. Ein Urteil im einstweiligen Rechtsschutzverfahren steht einer nochmaligen Entscheidung über denselben Sachverhalt im Hauptsacheverfahren nicht entgegen.*)

2. Aus Wortlaut und Gesetzgebungsgeschichte von § 47 EnWG ergibt sich zweifelsfrei, dass Einwände gegen das Vergabeverfahren und das Ergebnis des Auswahlverfahrens in den Fristen des § 47 Abs. 2 und Abs. 5 Satz 1 EnWG erhoben werden sollen und im Falle der Versäumung der dort vorgesehenen Fristen abgeschnitten sind.*)

3. Auf die Rüge nach § 47 Abs. 2 Satz 3 EnWG ist § 130 BGB anwendbar. Zugegangen ist eine Rüge damit dann, wenn sie so in den Bereich der Behörde gelangt ist, dass die dortigen Bediensteten unter normalen Umständen die Möglichkeit haben, vom Inhalt Kenntnis zu nehmen.*)

4. Bei einer Gemeinde ist bei einem Eingang der Rüge an einem Freitag um 17:03 Uhr von einem Zugang am Montag auszugehen.

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IBRRS 2023, 2057
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergabe eines Sondernutzungsrechts ist kein öffentlicher Auftrag!

VG Bremen, Urteil vom 24.05.2023 - 5 V 829/23

1. Das gewerbliche Einbringen von E-Scootern in den öffentlichen Straßenraum ("free-floating-System") ist eine straßenrechtliche Sondernutzung.*)

2. Eine Sondernutzungserlaubnis darf nur aus Gründen versagt oder mit Nebenbestimmungen erlassen werden, die einen sachlichen Bezug zur Straße aufweisen.*)

3. Eine Begrenzung der im Straßenraum zuzulassenden E-Scooter sowie eine Begrenzung der Anzahl der Anbieter begegnet grundsätzlich keinen rechtlichen Bedenken.*)

4. Bewerben sich mehrere Anbieter um eine begrenzte Anzahl an Sondernutzungserlaubnissen, haben diese lediglich einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung durch die Behörde.*)

5. Im Vergaberecht müssen die Vergabekriterien und deren Gewichtung zwingend vorab feststehen und der der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt werden. Beides trifft auf Sondernutzungsrechte nicht zu.

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IBRRS 2023, 2042
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rettungsdienstleistungen gefährdet: Vorzeitiger Zuschlag gestattet!

VK Sachsen, Beschluss vom 23.05.2023 - 1/SVK/015-23

Ein vorzeitiger Zuschlag kann ausnahmsweise gestattet werden, wenn unter Berücksichtigung aller möglicherweise geschädigten Interessen die nachteiligen Folgen einer Verzögerung der Vergabe bis zum Abschluss der Nachprüfung die damit verbundenen Vorteile überwiegen. Als überragendes Interesse des Allgemeinwohls für die vorzeitige Gestattung des Zuschlags ist anzuerkennen, dass andernfalls die Erbringung sämtlicher Rettungsdienstleistungen in einem Rettungsdienstbereich gefährdet wären.*)

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