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Sachgebiet: Vergabe

10755 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2015

IBRRS 2015, 0432
Mit Beitrag
VergabeVergabe
„Nicht-Prüfungssystemteilnehmer“ kann nicht an Ausschreibung teilnehmen!

VK Bund, Beschluss vom 12.01.2015 - VK 2-111/14

1. Sinn und Zweck des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs ist es, die Eignung der Bewerber zu ermitteln und entsprechende Nachweise von ihnen zu verlangen. Der Teilnahmewettbewerb überprüft mithin sowohl die formelle, wie auch die materielle Eignung und schließt mit der Auswahl derjenigen Bewerber durch den Auftraggeber ab, die in dem Vergabeverfahren ein Angebot einreichen sollen.

2. Die Prüfung und Bejahung der Eignung eines Bewerbers in formeller und materieller Hinsicht durch den Auftraggeber ist notwendige Voraussetzung dafür, dass ein Bewerber zur Einreichung eines Angebots aufgefordert wird. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass ein "Nicht-Bewerber" bzw. ein "Nicht-Prüfungssystemteilnehmer" auch nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert werden darf.

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IBRRS 2015, 0433
Mit Beitrag
VergabeVergabe
"Schadstoffemissionen und Energieverbrauch" ist zulässiges Zuschlagskriterium!

VK Westfalen, Beschluss vom 03.02.2015 - VK 1-1/15

1. Gegen die Benennung eines Zuschlagskriteriums "Schadstoffemissionen und Energieverbrauch" bestehen grundsätzlich keine vergaberechtlichen Bedenken. Die Aspekte, die ein öffentlicher Auftraggeber dann überprüft, müssen aber objektiv bestimmt werden und effektiv kontrollierbar sein, damit eine Bewertung gelingt.*)

2. Vor dem Hintergrund, dass die Gesetzesänderung in § 19 EG Abs. 2 VOL/A (Nachfordern von Nachweisen) im Jahre 2009 erfolgte, weil nach Auffassung des BGH (beispielsweise BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04, IBR 2004, 448), unvollständige Angebote auszuschließen waren und man eben "günstige" Angebote nicht nur wegen des Fehlens eines unbedeutenden Nachweises ausschließen wollte, spricht vieles dafür, dass ein Nachfordern letztlich nur in Betracht kommt, wenn der Nachweis tatsächlich nicht vorhanden war.*)




IBRRS 2015, 0414
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Erklärung inhaltlich unklar: Keine Nachforderung möglich!

OLG Celle, Beschluss vom 19.02.2015 - 13 Verg 12/14

1. Zum Angebotsausschluss aufgrund einer Änderung von Vergabeunterlagen, wenn Vorgaben des Leistungsverzeichnisses nicht eingehalten sind.*)

2. Zur Auslegung eines Leistungsverzeichnisses.*)

3. Eine Nachforderung nach § 16 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2012 kommt nur bei fehlenden, nicht aber bei inhaltlich unklaren Erklärungen in Betracht.*)

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VPRRS 2015, 0062
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Entgeltliche Leistungserbringung trotz "negativer Preise"?

VK Hamburg, Beschluss vom 13.06.2014 - VgK FB 4/14

1. Trotz "negativer Preise" ist von einer entgeltlichen Leistungserbringung auch dann auszugehen, wenn der öffentliche Auftraggeber infolge der besonderen Ausgestaltung des Auftragsgegenstands für die Übertragung der Leistungsverpflichtung keine Vergütung zahlt, sondern im Wege einer Beteiligung an den Erlösen des Auftragnehmers ein Entgelt erhält. In solchen Konstellationen stellt das vom Auftragnehmer zu zahlende Entgelt vergaberechtlich den Preis dar, der als Zuschlagskriterium zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebotswertung zugrunde gelegt werden kann.

2. Sind die zu erwartenden Erlöse im verbindlichen Angebot um durchschnittlich 34% höher als im indikativen Angebot angegeben, ohne dass der Bieter dies plausibel erklären kann, liegt ein spekulativ überhöhtes und nicht wertungsfähiges Angebot vor.

3. Alle Kriterien, die vom Auftraggeber bei der Bestimmung des wirtschaftlich günstigsten Angebots berücksichtigt werden, und deren relative Bedeutung den potenziellen Bietern zum Zeitpunkt der Vorbereitung ihrer Angebote bekannt sind. Das gilt auch im Verhandlungsverfahren. Deshalb ist der Auftraggeber in einem solchen Verfahren nicht befugt, "Geheimkriterien" anzuwenden oder die Kriterien nachträglich abzuändern.

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IBRRS 2015, 0400
Mit Beitrag
VergabeVergabe
BIEGE-Mitglied kann keinen Nachprüfungsantrag stellen!

VK Nordbayern, Beschluss vom 20.11.2014 - 21.VK-3194-31/14

Antragsbefugt sind nur Unternehmen, die ein Interesse am Auftrag haben (GBW § 107 Abs. 2 GWB). Ein Interesse am Auftrag hat nur der potentielle Auftragnehmer, insbesondere jener, der ein Angebot eingereicht hat. Die Vergabenachprüfungsinstanzen haben nur seine Interessen zu schützen, nicht hingegen jene von lediglich mittelbar an der Auftragserteilung interessierten. Dies bedeutet bei Angeboten von Bietergemeinschaften: Nur die Bietergemeinschaft als solche, nicht ein einzelnes Mitglied, hat ein Interesse am Auftrag und kann einen Nachprüfungsantrag zulässig stellen.*)

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IBRRS 2015, 0373
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Volljurist muss über vergaberechtliche Grundkenntnisse verfügen!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 07.01.2015 - 2 VK 19/14

1. Die produktbezogene Beschränkung einer Ausschreibung stellt einen rügebedürftigen Vergaberechtsverstoß dar. Das muss ein Volljurist, der in der Rechtsabteilung eines weltweit tätigen Unternehmens beschäftigt ist, auch dann erkennen, wenn er bis dahin noch keine Berührungspunkte mit dem Vergaberecht gehabt hat.

2. Bei einem nicht überdurchschnittlich komplexen Sachverhalt ist von einer Rügefrist von maximal einer Woche auszugehen.




VPRRS 2015, 0069
VergabeVergabe
Formelle Angebotsmängel im Verhandlungsverfahren: Ausschluss zulässig?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.06.2014 - 2 VK LSA 03/14

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2015, 0325
VergabeVergabe
Nebenangebot kann nicht in Hauptangebot umgedeutet werden!

VK Sachsen, Beschluss vom 22.09.2014 - 1/SVK/029-14

1. Die Erkennbarkeit eines Vergaberechtsverstoßes ist nicht zwingend allein deswegen ausgeschlossen, weil für ein grundsätzlich unzulässiges Verhalten des Auftraggebers gesetzliche Ausnahmetatbestände existieren, deren Vorliegen der Bieter ohne Einblick in die Vergabeakte nicht abschließend beurteilen kann. Der Verweis auf eine bestimmte Herkunft i. S. d. § 7 EG Abs. 8 Satz 1 VOB/A ist nur ausnahmsweise zulässig. Tritt ein solcher Verweis in den Vergabeunterlagen offen zu Tage, so ist ein möglicher Vergaberechtsverstoß erkennbar und somit in der Regel bis zum Ende der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen.*)

2. Eine Rügepflicht entfällt nicht allein deswegen, weil ein Bieter subjektiv keine Veranlassung hatte, ein objektiv erkennbares Verhalten zum maßgeblichen Zeitpunkt zu rügen.*)

3. Hat der Bieter das Nebenangebot als solches bezeichnet und weicht es inhaltlich von der vom Auftraggeber nachgefragten Leistung ab, besteht keine Möglichkeit, es in ein Hauptangebot umzudeuten. Nur wenn sich das Angebot im Rahmen der Leistungsbeschreibung bewegt, kann es als (zweites) Hauptangebot angesehen werden.*)

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VPRRS 2015, 0053
Mit Beitrag
DatenverarbeitungDatenverarbeitung
Referenzgeber nicht erreichbar: Abwertung des Angebots unzulässig!

VK Südbayern, Beschluss vom 19.12.2014 - Z3-3-3194-1-45-10/14

1. Auch nach der Aufforderung zum abschließenden Angebot ist in einem Verhandlungsverfahren eine Wiedereröffnung der Angebotsphase immer dann möglich, wenn dadurch weder das Transparenzgebot noch das Gleichbehandlungsgebot verletzt wurde.*)

2. Eine Umdeutung einer Angebotsaufklärung mit unzulässigen Nachverhandlungen in eine erneute Verhandlungsrunde kommt regelmäßig nicht in Betracht.*)

3. Die Möglichkeit, einen Koppelungsnachlass bei Bezuschlagung mehrerer Lose anzubieten, darf nicht nur einem Bieter eingeräumt werden. Das gilt auch, wenn diese Möglichkeit dem Bieter erst nachträglich im Laufe eines Verhandlungsverfahrens eingeräumt wurde, als feststand, dass nur er ein Angebot auf mehrere Lose abgegeben hat.*)

4. Die für eine bestimmte Entscheidung maßgeblichen Erwägungen und deren Dokumentation können auch noch im Verlaufe des Nachprüfungsverfahrens bis zur letzten mündlichen Verhandlung nachgeschoben werden.*)

5. Eine Abwertung von Angeboten aufgrund der Nichterreichbarkeit von Referenzgebern ist vergaberechtswidrig.*)

6. Ein Angebotsausschluss wegen Abweichung von der Leistungsbeschreibung kommt nur dann in Betracht, wenn sich, und sei es auch nur im Ergebnis einer Auslegung, ein letztlich eindeutiger und deshalb für die Bieter auch als solcher erkennbarer Ausschreibungswille ermitteln lässt, von dem sich des Angebot des betreffenden Bieters entfernt hat.*)




IBRRS 2015, 0324
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Angebot nicht am angegebenen Ort eingereicht: Kein rechtzeitiger Zugang!

VK Sachsen, Beschluss vom 04.09.2014 - 1/SVK/026-14

1. Eine Rüge muss hinreichend deutlich erkennen lassen, dass sie im Namen des Bieters erfolgt.*)

2. Auch im Anwendungsbereich der VOF müssen Angebote, die nach Ablauf der Frist zur Abgabe eingehen, aufgrund des Grundsatzes der Gleichbehandlung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Insbesondere gilt dies dann, wenn der Auftraggeber in den Bewerbungsbedingungen ein solches Ausschlussszenario bereits festgelegt hat.*)

3. Der Zugang eines Angebots ist nicht bereits dann bewirkt, wenn das Angebot in eine dafür nicht vorgesehene Empfangsvorrichtung des Auftraggebers eingeworfen wird. Hat der Auftraggeber für das konkrete Verfahren für die Abgabe der Angebote eine bestimmte Stelle (hier ein bestimmtes Zimmer) vorgeschrieben und wirft der Bieter das Angebot an anderer Stelle ein, so ist mit der Kenntnisnahme des Auftraggebers unter normalen Umständen nicht zu rechnen. Eine verspätete Kenntnis des Auftraggebers geht dann zu Lasten des Bieters.*)

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VPRRS 2015, 0050
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Energieversorger will Telefonanlage beschaffen: SektVO ist anzuwenden!

VK Sachsen, Beschluss vom 09.12.2014 - 1/SVK/032-14

1. In einem Verfahren zur Geltendmachung der Rechtswidrigkeit einer "de-facto-Vergabe" dürfen keine überzogenen Anforderungen an die Präzisierung des Antragsgegenstandes gestellt werden, da anderenfalls ein effektiver Rechtsschutz unmöglich gemacht würde.*)

2. Ob ein einheitliches Beschaffungsvorhaben vorliegt oder mehrere trennbare, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen. Liegen zwei Verträge vor, so beurteilt sich die Einheitlichkeit danach, ob zum Zeitpunkt der Vornahme der Geschäftsakte die Parteien davon ausgehen, dass diese mit einander "stehen und fallen sollen".*)

3. Für § 98 Nr. 4 GWB ist die "Möglichkeit der Ausübung eines beherrschenden Einflusses" ausreichend. Eine tatsächlich ausgeübte Beherrschung oder verbindliche Vereinbarung eines bestimmten gleichgerichteten Vorgehens bei mehreren Gesellschaftern ist nicht erforderlich.*)

4. Zum Anwendungsbereich des Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 24. April 2012 zur Freistellung der Erzeugung und des Großhandels von Strom aus konventionellen Quellen in Deutschland von der Anwendung der Richtlinie 2004/17/EG.*)

5. Unterfällt ein Auftrag nicht unmittelbar dem Tätigkeitsbereich der Energie- und Wasserversorgung (hier Telekommunikationsanlage), sind die Regeln der SektVO anwendbar, wenn die Beschaffung auch überwiegend der Erledigung der Sektorentätigkeit dient.*)

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IBRRS 2015, 0344
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kostenschätzung falsch: Überschreitung des Haushaltsansatzes ist kein Aufhebungsgrund!

OLG Naumburg, Urteil vom 27.11.2014 - 2 U 152/13

1. Ein anderer schwerwiegender Grund für eine Aufhebung der Ausschreibung i.S. von § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2009 kann zwar auch darin liegen, dass ausreichende Haushaltsmittel für den Auftrag nicht zur Verfügung stehen. Hierfür genügt jedoch die objektive Überschreitung der Ansätze der eigenen Kostenschätzung nicht, wenn die Kostenschätzung nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist.*)

2. In einem Vergabeverfahren darf jeder Bieter grundsätzlich nur ein Hauptangebot abgeben, mehrere gleichzeitig vorliegende Hauptangebote eines Bieters sind grundsätzlich unzulässig. Das gilt jedenfalls dann, wenn ein schutzwürdiges Interesse des Bieters an der Abgabe zweier (oder mehrerer) Hauptangebote nicht vorliegt.*)

3. Bei der rechtswidrigen Aufhebung einer Ausschreibung wegen einer objektiven Überschreitung des Haushaltsansatzes kommen Schadenersatzansprüche wegen des negativen Interesses für mehrere Bieter in Betracht.*)




VPRRS 2015, 0052
VergabeVergabe
Ab wann läuft die 30-Tages-Frist des § 101b Abs. 2 Satz 1 GWB?

VK Südbayern, Beschluss vom 22.12.2014 - Z3-3-3194-1-51-11/14

1. § 101b Abs. 2 Satz 1 GWB ist vor dem Hintergrund des Art. 2 f Abs. 1 Buchst. a) der Richtlinie 2007/66 richtlinienkonform so auszulegen, dass die 30-Tages-Frist nur dann zu laufen beginnt, wenn die Vergabestelle eine Bekanntgabe über den vergebenen Auftrag veröffentlicht und darin begründet, warum sie den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung vergeben hat.*)

2. Positive Kenntnis gem. § 101 b Abs. 2 Satz 1 GWB eines nicht am Verfahren beteiligten Antragstellers kann frühestens mit Vertragsschluss vorliegen.*)

3. Die Rüge einer De-Facto-Vergabe ist nach § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB auch dann entbehrlich, wenn der Antragsteller, der keine Möglichkeit hatte, sich am streitgegenständlichen Vergabeverfahren zu beteiligen, das generelle Vorgehen der Vergabestelle seit langem gekannt hat.*)

4. An die Annahme der Rechtsmissbräuchlichkeit oder der Verwirkung eines Antrags nach §101b Abs. 1 Nr. 2 GWB sind besonders hohe Anforderungen zu stellen, wenn die Vergabestelle systematisch und vorsätzlich vergaberechtswidrig gehandelt hat.*)

5. Art. 5 Abs. 2 b, c der VO (EG) 1370/2007 können sowohl für den Auftragnehmer einer Direktbeauftragung nach Art. 5 Abs. 2 der VO (EG) 1370/2007 als auch für jegliche Einheiten, auf die der interne Betreiber einen nur geringfügigen Einfluss ausübt, Wettbewerbs- und Tätigkeitsverbote außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Behörden, die die Direktbeauftragung vorgenommen haben, auslösen.*)

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IBRRS 2015, 0343
VergabeVergabe
§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist europarechtswidrig: Keine "unverzügliche" Rügefrist mehr!

VK Südbayern, Beschluss vom 16.12.2014 - Z3-3-3194-1-43-09/14

1. Die Vorschrift des § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB ist vor dem Hintergrund des Art. 2d Abs. 1 a der Rechtsmittelrichtlinie erweiternd dahin auszulegen, dass sie bei Auftragsvergaben "ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union" eingreift, wenn diese nicht ausnahmsweise zulässig sind.*)

2. Eine Rüge der falschen Verfahrensart ist nach § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht entbehrlich, wenn der Antragsteller an dem unrichtig gewählten Vergabeverfahren beteiligt war und die Wahl des falschen Verfahrens erkannt hat oder erkennen konnte.)

3. Das Tatbestandsmerkmal der Unverzüglichkeit der Rüge gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB verstößt gegen europäisches Recht und ist bis zu einer europarechtskonformen Neuregelung mit einer konkret in Tagen bemessenen Frist nicht anzuwenden.*)

4. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB sind bereits tatbestandlich nicht anwendbar, wenn in einem Vergabeverfahren weder eine Bekanntmachung noch Vergabeunterlagen existieren.*)

5. Die Erhebung einer Rüge erst nach dem Absageschreiben nach einem rügelosen Mitbieten in einem erkennbar fehlerhaften Vergabeverfahren kann rechtsmissbräuchlich sein.*)

6. Erfolgt die Auftragsvergabe in einem ungeregelten Vergabeverfahren, verhindert indes der öffentliche Auftraggeber, dass darauf bezogene Verhaltenspflichten der betroffenen Bieter zur Entstehung gelangen können und der Vorwurf einer gegen die Grundsätze von Treu und Glauben verstoßenden Pflichtverletzung mit Erfolg erhoben werden kann. Eine einseitige Anwendung der auf Treu und Glauben beruhenden Verhaltenspflichten zu Lasten des Bieters ist mit dem Normzweck des § 242 BGB nicht zu vereinbaren (Anschluss an OLG Düsseldorf, 02.10.2008 - Verg 25/08, VPRRS 2008, 0287).*)

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IBRRS 2015, 0301
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Gewinner des Architektenwettbewerbs muss nicht (automatisch) den Auftrag erhalten!

VK Südbayern, Beschluss vom 13.10.2014 - Z3-3-3194-1-37-08/14

1. Die Vorschrift des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB ist auch auf ein Verhandlungsverfahren nach einem durchgeführten Architektenwettbewerb in Form eines Realisierungswettbewerbs gemäß § 15 VOF, entsprechend anwendbar, obwohl diese Art des Verhandlungsverfahrens keine "in der Bekanntmachung benannte Frist zur Angebotsabgabe" kennt und die "in der Bekanntmachung benannte Frist zur Bewerbung" nicht einschlägig sein kann, weil zu diesem Zeitpunkt die Bewerber keine Kenntnis von den Unterlagen des nachfolgenden Verhandlungsverfahrens haben.*)

2. Es ist an keiner Stelle dem Normtext der VOF zu entnehmen noch aus sonstigen Gründen erforderlich, dass das Wettbewerbsergebnis so hoch gewichtet werden muss, dass der Wettbewerbsgewinner des vorhergehenden Architektenwettbewerbs regelmäßig auch den Auftrag im Verhandlungsverfahren erhalten muss.*)

3. Die Wertung abstrakter Prozentsätze der Umbauzuschläge für den Umbau und die Modernisierung von Gebäuden gem. § 36 Abs. 1 HOAI oder der Umbauzuschläge für den Umbau und die Modernisierung von Innenräumen gem. § 36 Abs. 2 HOAI ohne Bezug auf die zugrundeliegenden Bausummen ist regelmäßig vergaberechtswidrig.*)

4. Ist in den Vergabeunterlagen lediglich die Wertung von Umbauzuschlägen für den Umbau und die Modernisierung von Gebäuden gem. § 36 Abs. 1 HOAI bekanntgemacht, darf die Vergabestelle unter diesem Punkt keine Umbauzuschläge für den Umbau und die Modernisierung von Innenräumen gem. § 36 Abs. 2 HOAI werten.*)




IBRRS 2015, 0290
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Eine "vorsorglich" erhobene Rüge ist keine Rüge!

VK Düsseldorf, Beschluss vom 07.01.2015 - VK-5/2014

1. Rügen sind so zu fassen, dass der Auftraggeber erkennen kann, dass Fehler im Vergabeverfahren geltend gemacht werden und Abhilfe erwartet wird.

2. Wird eine "vorsorglich" erhobene Rüge zurückgewiesen oder als inhaltlich gegenstandslos beantwortet, genügt diese nicht als Zulässigkeitsvoraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren.

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IBRRS 2015, 0299
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachprüfungsverfahren als Voraussetzung für eine Schadensersatzklage?

OLG Naumburg, Urteil vom 23.12.2014 - 2 U 74/14

1. Eine zivilrechtliche Klage des übergangenen Bieters in einem mit Zuschlagserteilung beendeten Vergabeverfahren auf den Ersatz des positiven Interesses wegen einer vermeintlich vergaberechtswidrigen Auswahl des Auftragnehmers ist grundsätzlich auch dann zulässig, wenn der Bieter die ihm eröffnete Möglichkeit der Inanspruchnahme von Primärrechtsschutz nicht genutzt hat.*)

2. Dem vermeintlich rechtswidrig übergangenen Bieter obliegt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Zuschlag bei ordnungsgemäßem Verlauf des Vergabeverfahrens auf sein Angebot hätte erteilt werden müssen.*)

3. Einem Bieter, der nach Erteilung des Auftrags an einen Dritten Schadenersatz in Form des positiven Interesses geltend macht, kann grundsätzlich ein Mitverschulden vorzuwerfen sein, wenn er es schuldhaft unterlassen hat, trotz Kenntnis vom Verstoß gegen eine ihn schützende Vergabevorschrift durch rechtzeitige Rüge oder durch rechtzeitigen Nachprüfungsantrag seine Chance auf Erhalt des Zuschlags zu wahren.*)

4. a) Ein Ausschluss des Angebots des Zuschlagsaspiranten wegen des Fehlens geforderter Erklärungen und Nachweise nach VOL/A 2009 § 19 EG Abs. 3 a kommt nur in Betracht, wenn der Auftraggeber die Vorlage innerhalb der Angebotsfrist wirksam, d.h. durch Aufführung in der Vergabebekanntmachung, gefordert hat.*)

b) Zur mangelnden Transparenz eines (unterstellten) Verlangens des Auftraggebers, dass der Bieter zur Darlegung seines Entsorgungskonzepts innerhalb der Angebotsfrist auch Genehmigungen nach dem BImSchG vorzulegen hat.*)

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IBRRS 2015, 0326
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unterlagen für Wertung von Bedeutung: Kein Ausschluss wegen inhaltlicher Unzulänglichkeiten!

OLG Koblenz, Beschluss vom 19.01.2015 - Verg 6/14

1. Für eine ordnungsgemäße Bekanntmachung der vorzulegenden Eignungsnachweise reicht es nicht aus, wenn lediglich auf ein später in den Vergabeunterlagen vorzufindendes Formblatt verwiesen wird.*)

2. Für die Forderung nach Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung einer tariflichen Sozialkasse gibt es keine Rechtsgrundlage; die §§ 6 EG Abs. 3 Nr. 2 lit. h), § 16 EG Abs. 2 lit. d) VOB/A erfassen nur die Zahlungen von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.*)

3. Die Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG ist kein Eignungsnachweis, sondern soll lediglich die Zahlungsabwicklung nach Auftragsvergabe vereinfachen. Mangels vergaberechtlicher Relevanz gibt es für die Forderung nach ihrer Vorlage keine Rechtsgrundlage.*)

4. Der zum Zwecke seiner Vermeidung zeitlich verzögert eintretende Ausschlussgrund des § 16 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A ist nur auf Nachweise und Erklärungen anwendbar, die innerhalb der Angebotsfrist (§ 10 EG Abs. 1 Nr. 7 VOB/A) vorzulegen sind.*)

5. Das geltende Recht kennt keinen Ausschlusstatbestand für den Fall, dass Unterlagen, die der Auftraggeber erstmals nach Ablauf der Angebotsfrist anfordert, nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt werden.*)

6. Bei inhaltlichen Unzulänglichkeiten vorgelegter Unterlagen, die für Wertungsstufen von Bedeutung sind, die der formalen Angebotsprüfung auf Vollständigkeit nachfolgen, kommt mangels eines normierten Ausschlussgrundes ein Angebotsausschluss nicht in Betracht. Die Mängel sind vielmehr auf der materiellen Prüfungsebene angemessen zu berücksichtigen.*)

7. Die Angaben in den Formblättern 221 - 223 VHB sind ein Instrument zur Preisprüfung nach § 16 EG Abs. 6 VOB/A; mit Abschluss der Angebotswertung werden sie bedeutungslos.*)

8. Jedenfalls dann, wenn die Preisblätter nicht bereits (vorsorglich) mit dem Angebot vorzulegen sind, darf der Auftraggeber diese nicht allein deshalb nachfordern, weil er sich dies vorbehalten hat (oder dies in einem Vergabehandbuch oder einer Dienstanweisung so geschrieben steht). Vielmehr braucht er dafür einen Anlass im Sinne des § 16 EG Abs. 6 VOB/A.*)

9. Besteht kein Grund für die Annahme, der Angebotspreis sei unangemessen niedrig, kann der Ausschluss eines Angebots nicht auf eine unzureichende Mitwirkung des Bieters bei der überflüssigen Aufklärung gestützt werden.*)




IBRRS 2015, 0224
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vorhandene Bewertungsmatrix ist allen Bewerbern offenzulegen!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 02.06.2014 - 2 VK 7/14

Eine der Bewerberauswahl dienende Bewertungsmatrix, die bereits von Beginn des Vergabeverfahrens an vorhanden ist und nicht erst später aufgestellt wird, ist allen Bewerbern rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist offenzulegen.




IBRRS 2015, 0277
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine beschränkte Ausschreibung von Einzelgewerken nach Aufhebung einer GU-Ausschreibung!

VG Aachen, Urteil vom 16.12.2014 - 2 K 1603/12

1. Wird gegen die mit dem Zuwendungsbescheid verbundene Auflage verstoßen, bei der Vergabe von Aufträgen für Bauleistungen die Vorschriften der VOB/A anzuwenden, kann der Zuwendungsgeber den Zuwendungsbescheid widerrufen.

2. Es stellt einen Vergaberechtsverstoß dar, wenn eine Öffentliche Generalunternehmerausschreibung (aus tragfähigen Gründen) aufgehoben und anschließend eine beschränkte Ausschreibung von Einzelgewerken durchgeführt wurde.

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IBRRS 2015, 0251
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kein Baubeginn vereinbart: Wann muss der Auftraggeber die Leistung abrufen?

OLG Frankfurt, Urteil vom 12.06.2012 - 11 U 102/10

1. Wird im Bauvertrag festgelegt, dass mit der Ausführung "innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber" zu beginnen ist und "die Aufforderung [...] voraussichtlich bis zum 03.02.2009 zugehen" wird, haben die Parteien keine verbindliche Ausführungsfrist vereinbart. Bei einer solchen Vertragsgestaltung ist dem Auftragnehmer auf Verlangen Auskunft über den voraussichtlichen Beginn der Arbeiten zu erteilen.

2. Auch bei einer Leistung "auf Abruf" darf der Auftraggeber den Abruf der Leistung nicht auf unbestimmte Zeit hinausschieben, sondern muss dem Auftragnehmer die Möglichkeit geben, die Leistung zu bewirken. Ein zu langes Hinauszögern der Aufforderung zum Beginn der Ausführung ist dem Auftragnehmer nicht zumutbar.

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IBRRS 2015, 0221
VergabeVergabe
Aufhebung wegen Kostenüberschreitung setzt vertretbare Kostenschätzung voraus!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18.09.2014 - 2 VK 8/14

Auch eine deutliche Überschreitung des geschätzten Auftragswerts stellt nur dann einen schwer wiegenden Grund für die Aufhebung einer Ausschreibung dar, wenn die vor der Ausschreibung vorgenommene Kostenschätzung als vertretbar erscheint und die im Vergabeverfahren abgegebenen Gebote deutlich darüber liegen.

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IBRRS 2015, 0262
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Fehlende Übereinstimmung mit der Ausschreibung: Angebot ist auszuschließen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.12.2014 - 11 Verg 7/14

1. Sieht das Angebot eines Bieters die Lieferung eines Schaltschranks vor, der in das den Aufzugsschacht umgebende Mauerwerk eingebaut werden soll, ist das Angebot auszuschließen, wenn nach den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses das Steuerungs-/Bedienpaneel "in den Türrahmen der obersten Tür zu integrieren" und der Schaltschrank sich "im Bereich der obersten Haltestelle in der Mauervorlage Integriert am Türrahmen" zu befinden hat.

2. Die falsche Bezeichnung des Antragsgegners schadet nicht, wenn klar erkennbar ist, wer als Adressat des Antrags gemeint ist. Gerade wenn darüber Einigkeit besteht und auch in den versandten Unterlagen deutlich gemacht wird, dass die Zuschlagserteilung im Namen und für Rechnung des Auftraggebers erfolgen seil, kann die Vergabekammer trotz eines anders lautenden Nachprüfungsantrags den Auftraggeber als Beteiligten benennen und das Rubrum entsprechend berichtigen.

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IBRRS 2015, 0235
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kürzeste Bauzeit erreicht höchste Punktzahl: Zuschlagskriterium „Bauzeit“ nicht anwendbar!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.07.2014 - 3 VK LSA 67/14

1. Die Vorgabe des Auftraggebers, dass das Angebot mit der kürzesten Bauzeit die höchste Punktzahl erreicht, hat weder einen fassbaren Inhalt noch einen konkreten Sachverhaltsbezug und ist daher als Zuschlagskriterium "Bauzeit" für die Wertung nicht anwendbar.

2. Untaugliche Zuschlagskriterien dürfen nachträglich nicht konkretisiert und erst recht nicht geändert werden.

3. Geforderte Fabrikats-, Produkt- und Typangaben sind integraler Angebotsbestandteil. Das Fehlen derartiger Angaben ist nicht heilbar und führt zum zwingenden Angebotsausschluss.




IBRRS 2015, 0286
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Preis als ausschließliches Zuschlagskriterium zulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.09.2014 - Verg 17/14

1. Der öffentliche Auftraggeber darf auch den Preis als ausschließliches Zuschlagskriterium bestimmen, sofern andere Kriterien nicht geeignet sind oder erforderlich erscheinen. Der Preis als alleiniges Zuschlagskriterium ist jedenfalls hinzunehmen, wenn die auszuführenden Leistungen in allen für die Zuschlagsentscheidung in Betracht kommenden Punkten in der Leistungsbeschreibung und/oder in den übrigen Ausschreibungsunterlagen vom Auftraggeber hinreichend genau definiert worden sind.

2. Die nachgelagerte Eignungsprüfung von Nachunternehmern ist vergaberechtlich nicht zu beanstanden.

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IBRRS 2015, 0216
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftraggeber muss nur eine technische Lösung zulassen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.06.2014 - 3 VK LSA 49/14

1. Die Anlage 3 zur Beachtung der Kernarbeitsnormen verlangt eine anzukreuzende Erklärung darüber, ob die Leistung oder Lieferung der in der Anlage genannten Produkte in Afrika, Lateinamerika oder Asien hergestellt bzw. bearbeitet werden oder wurden.*)

2. Es steht im Ermessen des Auftraggebers, welche Anforderungen er an die von ihm ausgeschriebene und gewünschte Leistung auch im Hinblick auf Teilkomponenten stellt. Er hat das Recht, die Einzelheiten der Auftragsdurchführung zu bestimmen und ist in der Auswahl der von ihm zu beschaffenden Leistungen frei. Er ist auch nicht verpflichtet, in der Ausschreibung eine weitergehende Vielfalt von technischen Lösungen zuzulassen.*)

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IBRRS 2015, 0276
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zuschlags- und Unterkriterien, Gewichtungsregeln sowie Bewertungsmatrizen sind offen zu legen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.04.2014 - Verg 36/13

1. Der öffentliche Auftraggeber muss rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung bekannt geben. Bei der Wertung der Angebote sind diese zu berücksichtigen.

2. Inwieweit eine Verpflichtung des Auftraggebers besteht, Unterkriterien auszudifferenzieren, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Die Grenze, ab der das Offenlassen konkreter Bewertungsmaßstäbe vergaberechtlich unzulässig ist, ist jedenfalls überschritten, wenn die aufgestellten Bewertungsmaßstäbe so unbestimmt sind, dass die Bieter nicht mehr angemessen über die Kriterien und Modalitäten informiert werden.

3. Hat der Auftraggeber Zuschlagskriterien, Unterkriterien, Gewichtungsregeln oder Bewertungsmatrizen aufgestellt, sind diese den Bietern vollständig offen zu legen.

4. Eine Rügepräklusion setzt voraus, dass die den Vergaberechtsverstoß begründenden tatsächlichen Umstände für den Antragsteller zu erkennen sind. Einen Vergaberechtsverstoß im Zusammenhang mit Aufstellung und Ausfüllung einer Bewertungsmatrix mit Kriterien und Unterkriterien sowie dem entsprechenden Bewertungssystem, bei dem Leistungspunkte aufgrund von Gewichtungs- und Bewertungspunkten errechnet werden, muss ein durchschnittlicher Bieter nicht erkennen.




IBRRS 2015, 0270
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Alle wesentlichen Angebotsbestandteile müssen gekennzeichnet oder verbunden werden!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.02.2014 - 3 VK LSA 01/14

Kennzeichnung im Sinne von § 14 Abs. 3 VOB/A bedeutet, dass alle wesentlichen Angebotsbestandteile, die zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung vorliegen, entweder einheitlich (z. Bsp. durch Lochung) gekennzeichnet oder aber (z. Bsp. durch Siegelung) verbunden werden müssen, um einen nachträglichen versehentlichen oder bewussten Austausch einzelner Bestandteile des Angebots bzw. deren Entfernung zu verhindern. Sie dient damit der Gewährleistung der Authentizität der Angebote und ist unabdingbare Grundvoraussetzung zur Sicherung eines transparenten und fairen Wettbewerbs.*)

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IBRRS 2015, 0215
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine Zuschlagskriterien bekannt gemacht: Nur der niedrigste Preis zählt!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.06.2014 - 3 VK LSA 47/14

1. Gemäß § 16 Abs. 6 Nr. 3 VOB/A soll bei Angeboten, die in die engere Wahl gekommen sind, der Zuschlag auf das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte, wie z. B. Qualität, Preis, technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Betriebs- und Folgekosten, Rentabilität, Kundendienst und technische Hilfe oder Ausführungsfrist als das wirtschaftlichste erscheint.*)

2. Die preisliche Beurteilung des Angebots im Rahmen der Prüfung des wirtschaftlichsten Angebots spielt damit eine maßgebliche Rolle. Hat der Auftraggeber aber Zuschlagskriterien entweder nicht bekannt gemacht, oder aber das Kriterium "Wirtschaftlichkeit" genannt, aber nicht näher definiert, darf nur der niedrigste Preis als Wirtschaftlichkeitskriterium angewendet werden.*)

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IBRRS 2015, 0280
VergabeVergabe
Übernahme eines gemeindlichen Stromversorgungsnetzes: Wirksamkeit des Vertrags

OLG München, Urteil vom 26.09.2013 - U 3587/12 Kart

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2015, 0039
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
„Open-house-Modell“ ist denkbare Variante der Auftragsvergabe: Zuschlagserteilung wirksam!

VK Bund, Beschluss vom 21.01.2015 - VK 2-113/14

1. Ein bereits vor Einreichung eines Nachprüfungsantrags erteilter wirksamer Zuschlag kann nicht aufgehoben werden kann, auch wenn er in einem mit Fehlern behafteten Vergabeverfahren erteilt wurde. Einem nach wirksamer Zuschlagserteilung eingereichten Nachprüfungsantrag fehlt es mithin an der Statthaftigkeit.

2. Das "Open-house-Modell" ist - wenn bestimmte, die Gleichbehandlung aller Interessenten und die Transparenz gewährleistende Vorgaben eingehalten werden - eine durchaus denkbare Variante zum Abschluss von Arzneimittel-Rabattverträgen. Diesem Modell haftet deshalb kein Unwerturteil an, das mit einer schweren Verletzung europarechtlicher Prämissen oder mit einem Verstoß gegen die guten Sitten auch nur im Entferntesten vergleichbar wäre.

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IBRRS 2015, 0263
VergabeVergabe
Nachprüfungsverfahren unzulässig: Kein Akteneinsichtsrecht!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 26.08.2014 - 2 VK 10/14

1. Das erforderliche wirtschaftliche Interesse an dem Auftrag ist weit auszulegen und in der Regel anzunehmen, wenn der Bieter an dem Vergabeverfahren mit einem Angebot teilgenommen hat. Die Vermutung für ein wirtschaftliches Interesse ist allerdings widerlegt, wenn der Bieter selbst vorträgt, dass er keinen finanziellen Vorteil aus der Abgabe eines Angebots erzielt.

2. Der Antrag auf Gewährung von Akteneinsicht teilt das Schicksal des Nachprüfungsantrags. Wird das Nachprüfungsverfahren als unzulässig verworfen, besteht auch kein Anspruch auf Akteneinsicht.

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IBRRS 2015, 0211
VergabeVergabe
Unvollständige Erklärungen oder Nachweise dürfen nicht nachgebessert werden!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.06.2014 - 3 VK LSA 36/14

1. Grundsätzlich müssen Angebote, um im Wettbewerb verbleiben zu können, die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten. Dies gilt auch, soweit es sich um Nachweise handelt, die zur Beurteilung der Eignung des Bieters gefordert worden sind.*)

2. Körperlich fehlende Erklärungen oder Nachweise können Gegenstand einer Nachforderung sein, aber körperlich vorliegende unvollständige Erklärungen oder Nachweise dürfen nicht nachgebessert werden. Dieser Gedanke resultiert aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz und gilt ebenso für Eignungsnachweise. Eine spätere Korrektur von bereits eingereichten Eignungsnachweisen ist damit nicht möglich.*)

3. Das Landesvergabegesetz regelt ein Tätigwerden der Vergabekammer nur, soweit ein Bieter das Verfahren beanstandet. Eine darüber hinausgehende Fach- und Rechtsaufsicht wird der Vergabekammer durch das Gesetz nicht auferlegt.*)

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IBRRS 2015, 0223
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftraggeber darf fehlerhafte Ausschreibung auch nach Submission (teilweise) korrigieren!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2015 - Verg 29/14

1. Bei der rechtlichen Überprüfung einer vollständigen oder auch nur teilweisen Aufhebung eines Vergabeverfahrens ist zwischen der Wirksamkeit und der Rechtmäßigkeit der (Teil-) Aufhebungsentscheidung öffentlicher Auftraggeber zu unterscheiden. § 17 EG Abs. 1 VOB/A 2012 bestimmt die Voraussetzungen, unter denen die (Teil-) Aufhebung eines Vergabeverfahrens rechtmäßig ist. Das Nichtvorliegen einer der Aufhebungsgründe des § 17 EG Abs. 1 VOB/A 2012 führt allerdings nur zu auf das negative Interesse gerichteten Schadensersatzansprüchen der Bieter, die möglicherweise infolge der Aufhebung oder Zurückversetzung vergeblich ein Angebot erstellt haben oder ein vollständig neues und erneut kostenaufwändiges Angebot erstellen müssen.*)

2. Hiervon zu unterscheiden ist die Frage, ob die (Teil-) Aufhebung eines Vergabeverfahrens wirksam ist.*)

3. Notwendige Voraussetzung für eine vollständige oder auch nur teilweise Aufhebung einer Ausschreibung ist lediglich, dass der öffentliche Auftraggeber für seine (Teil-) Aufhebungsentscheidung einen sachlichen Grund hat, so dass eine Diskriminierung einzelner Bieter ausgeschlossen und seine Entscheidung nicht willkürlich ist oder nur zum Schein erfolgt.*)

4. Ändert sich in einer durch eine Teilaufhebung eröffneten zweiten Angebotsrunde die Bieterreihenfolge, ist dies von den am Wettbewerb beteiligten Unternehmen hinzunehmen.*)

5. Sowohl das Gebot fairen Wettbewerbs als auch das Gleichbehandlungsgebot verpflichten öffentliche Auftraggeber allerdings, vor einer Teilaufhebung des Vergabeverfahrens durch Zurückversetzung in eine auf nur bestimmte Preispositionen beschränkte zweite Angebotsrunde zu prüfen, ob die beabsichtigte und auf bestimmte Preise bezogene Preisänderung Einfluss auf das Preisgefüge im Übrigen haben kann. Steht dies zu befürchten, ist er an einer solchen Fehlerkorrektur gehindert und muss gegebenenfalls vollständig neue Angebote einholen.*)

6. Einer erneuten Submission bedarf es in einem solchen Fall nicht.*)

7. Eine Prüfung der neuen Preise auf Auskömmlichkeit im Sinn des § 16 EG Abs. 6 Nr. 2 VOB/A 2012 ist nicht erforderlich.*)




IBRRS 2015, 0209
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bieter will vom Leistungsverzeichnis abweichen: Angebot ist auszuschließen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.03.2014 - 3 VK LSA 10/14

Auch wenn im Angebot des Bieters keine Abweichung vom Leistungsverzeichnis vermerkt ist, kann der Auftraggeber das Angebot ausschließen, wenn sich im Zuge der Aufklärung herausgestellt, dass der Bieter die Leistung nicht so wie angeboten ausführen will.

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IBRRS 2015, 0207
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Erforderliche Wartungsarbeiten und -fristen muss der Auftraggeber vorgeben!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.03.2014 - 3 VK LSA 08/14

1. Können die Bieter bei der Angebotserstellung selbst über Inhalt und Umfang einer geforderten Bestandsliste sowie der für erforderlich gehaltenen Wartungsarbeiten und -fristen entscheiden, ist ein transparenter und fairer Wettbewerb nicht gewährleistet, weil die eingereichten Angebote nicht vergleichbar sind.

2. Das Vergabeverfahren ist zeitnah so zu dokumentieren, dass die einzelnen Stufen des Verfahrens, die einzelnen Maßnahmen, die maßgebenden Feststellungen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen in Textform festgehalten werden. Der öffentliche Auftraggeber hat damit alle Verfahrens- und Entscheidungsschritte jeweils zu dokumentieren. Dazu gehört die Dokumentation der Entscheidung über die Vergabeart.




IBRRS 2015, 0206
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bieterausschluss wegen schwerer Verfehlungen setzt dokumentierte Prognoseentscheidung voraus!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.02.2014 - 3 VK LSA 03/14

1. Für die Bewertung der Zuverlässigkeit eines Bieters im Vergabeverfahren ist maßgebend, inwieweit die Umstände des einzelnen Falles die Aussage rechtfertigen, er werde die von ihm angebotenen Leistungen, die Gegenstand des Vergabeverfahrens sind, vertragsgerecht erbringen. Die Beurteilung der Zuverlässigkeit ist eine Prognoseentscheidung, die auch aufgrund des in der Vergangenheit liegenden Geschäftsgebarens eines Bewerbers erfolgt.*)

2. Zum Ausschluss eines Bieters wegen schwerer Verfehlungen bedarf es einer dokumentierten negativen Prognose, wonach die Verfehlungen für den zu vergebenden Auftrag erhebliche Zweifel an seiner Zuverlässigkeit begründen.*)




IBRRS 2015, 0228
VergabeVergabe
Leistungsbeschreibungen genießen keinen Urheberrechtsschutz!

LG Köln, Urteil vom 18.12.2014 - 14 O 193/14

1. Das technische Gedankengut eines Werks - die technische Lehre als solche - kann nicht Gegenstand des Urheberrechtsschutzes sein und kann daher auch nicht zur Begründung der Schutzfähigkeit von Schriftwerken, die die technische Lehre enthalten, mit der Folge herangezogen werden, dass die Urheberrechtsschutzfähigkeit solcher Schriftwerke ihre Grundlage allein in der - notwendig schöpferischen - Form der Darstellung finden kann.

2. Beruhen Ausschreibungsunterlagen auf der Grundlage von langjährigen Erfahrungen des Erstellers, so bleibt es auch in diesem Falle dabei, dass aus der Aneinanderreihung der technischen und gesetzlichen Bestimmungen nicht abgeleitet werden, dass die Ausschreibungsunterlagen in Begriffsbildung Gedankenformung, Diktion und Zusammenstellung ein echtes Sprachwerk sind.

3. Sofern auch kleine Teile eines Werks Urheberrechtsschutz genießen können, bedarf es auch insoweit für sich genommen eine persönliche geistige Schöpfung, die von demjenigen konkret in seinen Gestaltungselementen darzulegen sind, der sich auf das Vorliegen einer persönlichen geistigen Schöpfung beruft.

4. Eine Darstellung wissenschaftlicher oder technischer Art liegt bei Leistungsbeschreibungen, die sich allein der Sprache als Ausdrucksmittel bedienen, nicht vor, da sie der Vermittlung von belehrenden oder unterrichtenden Informationen über den dargestellten Gegenstand nicht mit dem Ausdrucksmittel der graphischen oder plastischen Darstellung dient.

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IBRRS 2015, 0213
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine Korrektur bereits eingereichter Eignungsnachweise!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.06.2014 - 3 VK LSA 37/14

1. Grundsätzlich müssen Angebote, um im Wettbewerb verbleiben zu können, die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten. Dies gilt auch, soweit es sich um Nachweise handelt, die zur Beurteilung der Eignung des Bieters gefordert worden sind.*)

2. Körperlich fehlende Erklärungen oder Nachweise können Gegenstand einer Nachforderung sein, aber körperlich vorliegende unvollständige Erklärungen oder Nachweise dürfen nicht nachgebessert werden. Dieser Gedanke resultiert aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz und gilt ebenso für Eignungsnachweise. Eine spätere Korrektur von bereits eingereichten Eignungsnachweisen ist damit nicht möglich.*)

3. Das Landesvergabegesetz regelt ein Tätigwerden der Vergabekammer nur, soweit ein Bieter das Verfahren beanstandet. Eine darüber hinausgehende Fach- und Rechtsaufsicht wird der Vergabekammer durch das Gesetz nicht auferlegt.*)

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Mit Beitrag
VergabeVergabe
Muss ein Rettungstransportwagen energieeffizient sein?

VK Lüneburg, Beschluss vom 09.01.2015 - VgK-44/2014

Ein öffentlicher Auftraggeber ist bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen nicht verpflichtet, in den Vergabeunterlagen Anforderungen an die Energieeffizienz der angebotenen Rettungsmittel aufzunehmen.

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IBRRS 2015, 0225
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unzulässige Nebenleistungen vereinbart: Konzessionsvertrag nichtig?

BGH, Urteil vom 07.10.2014 - EnZR 86/13

Werden in einem Konzessionsvertrag nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 KAV unzulässige Nebenleistungen vereinbart, so folgt daraus keine Gesamtnichtigkeit des Vertrags gemäß § 134 BGB, wenn die unzulässigen Leistungen weder Kriterium für die Auswahl des Konzessionärs waren noch sich in anderer Weise auf die Auswahlentscheidung der Gemeinde ausgewirkt haben.*)

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IBRRS 2015, 0201
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kostenerstattungsanspruch eines Beigeladenen setzt "aktive" Verfahrensbeteiligung voraus!

OLG Naumburg, Beschluss vom 23.12.2014 - 2 Verg 14/11

Der Beschwerdeführer muss nicht zwingend deshalb für sämtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens einstehen, weil er sein Rechtsmittel zurückgenommen hat. So wird ein Beigeladener nur dann in die Kostenentscheidung einbezogen, wenn er die durch die Beiladung begründete Stellung als Verfahrensbeteiligter nutzt, um sich "aktiv" zu beteiligen, indem er Sachanträge stellt.

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IBRRS 2015, 0166
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bieter muss Gleichwertigkeit seines Nebenangebots bei Angebotsabgabe nachweisen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.04.2014 - 3 VK LSA 14/14

1. Ein Anspruch auf Wertung eines Nebenangebots besteht nur dann, wenn Nebenangebote zugelassen sind und diese die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses erfüllen. Den Bietern obliegt insofern bereits bei Angebotsabgabe die Verpflichtung, die in ihren Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben.

2. Weist ein Bieter in seinem Nebenangebot nicht die Gleichwertigkeit zu den Forderungen in der Leistungsbeschreibung nach, ist das Nebenangebot als nicht zuschlagsfähig einzuordnen.

3. Es ist nicht Aufgabe des öffentlichen Auftraggebers, eventuelle Defizite des Bieters durch eigene ergänzende Untersuchungen auszugleichen. Ebenso wenig darf sich der Auftraggeber auf die bloßen Beteuerungen des Bieters hinsichtlich der nach dessen Meinung gegebenen Gleichwertigkeit verlassen. Den Auftraggeber trifft vielmehr die Pflicht zur eigenständigen Prüfung der Gleichwertigkeit.




IBRRS 2015, 0198
VergabeVergabe
Verkürzte Laufzeit bei Neuausschreibung zur Vergabe von Glücksspiel-Konzessionen

EuGH, Urteil vom 22.01.2015 - Rs. C-463/13

Die Art. 49 AEUV und 56 AEUV sowie die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Effektivität sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung, die aufgrund einer Neuordnung des Konzessionierungssystems durch eine Anpassung der Zeitpunkte, zu denen die Konzessionen ablaufen, die Durchführung einer neuen Ausschreibung zur Vergabe von Konzessionen mit gegenüber der Laufzeit früher erteilter Konzessionen verkürzter Laufzeit vorsieht, nicht entgegenstehen.

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IBRRS 2015, 0165
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rechtzeitig zugegangen ist rechtzeitig zugegangen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.04.2014 - 3 VK LSA 13/14

Nach § 14 Abs. 6 Nr. 1 VOB/A ist ein Angebot, das nachweislich vor Ablauf der Angebotsfrist dem Auftraggeber zugegangen war, aber bei Öffnung des ersten Angebotes aus vom Bieter nicht zu vertretenden Gründen dem Verhandlungsleiter nicht vorgelegen hat, wie ein rechtzeitig vorliegendes Angebot zu behandeln.*)




IBRRS 2015, 0164
VergabeVergabe
Abweichungen möglich, Nebenangebote ausgeschlossen: Ausschreibung intransparent!

VK Bund, Beschluss vom 17.11.2014 - VK 2-79/14

1. Eine Leistungsbeschreibung ist intransparent, wenn der Auftraggeber den Bietern ein detailliertes Leistungsverzeichnis für die Angebotsabgabe an die Hand gibt, das auf 558 Seiten in 308 Positionen die zu erbringenden Leistungen beschreibt und das die Möglichkeit ausschließt, Nebenangebote einzureichen, andererseits aber Abweichungen von Materialstärken und Funktionalitäten zulässt, ohne dabei anzugeben, in welchen Leistungspositionen und in welchem Umfang solche Abweichungen möglich sind.

2. Ein Feststellungsinteresse rechtfertigt sich durch jedes gemäß vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern.

3. Ein Schadensersatzanspruch wegen sinnlos aufgewendeter Kosten für die Erstellung eines Angebots in einem Vergabeverfahren, das wegen der Intransparenz der Vorgaben zurückversetzt werden musste, erscheint nicht von vornherein ausgeschlossen, was für die Begründung des Feststellungsinteresses ausreicht. Die abschließenden Erfolgsaussichten eines möglichen Schadensersatzbegehrens sind im Nachprüfungsverfahren nicht zu prüfen.

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IBRRS 2015, 0151
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Fabrikats-, Erzeugnis- und/oder Typangaben sind nicht nachzufordern!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.08.2014 - 3 VK LSA 75/14

1. Entspricht keines der eingereichten Angebote den Anforderungen der Vergabeunterlagen, sind sie einer Zuschlagserteilung nicht zugänglich und das Vergabeverfahren ist aufzuheben.

2. Geforderte Fabrikats-, Erzeugnis- und/oder Typangaben sind integraler Angebotsbestandteil und nicht nachzufordern. Das Fehlen solcher Angaben ist nicht heilbar und führt zum Angebotsausschluss.

3. Das Vergabeverfahren ist zeitnah so zu dokumentieren, dass die einzelnen Stufen des Verfahrens, die einzelnen Maßnahmen, die maßgebenden Feststellungen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen in Textform festgehalten werden. Hierzu gehören die Feststellung der Eignung der Bieter sowie der Prüfung und Wertung der Angebote.




IBRRS 2015, 0146
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Preis auskömmlich? Bieter muss bestehende Zweifel entkräften!

VK Bund, Beschluss vom 18.12.2014 - VK 2-103/14

1. Liegt das Angebot eines Bieters preislich 40 bis 50% unter denen der anderen Bieter, liegt ein ungewöhnlich niedriger Preis vor, den der Auftraggeber aufklären muss.

2. Richtet der Auftraggeber an den Bieter ein konkretes Aufklärungsverlangen, ist es Sache des Bieters, bestehende Zweifel an der Auskömmlichkeit seines Angebotes zu entkräften.




IBRRS 2015, 0132
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine Angaben zum Nachunternehmereinsatz: Leistung wird im eigenen Betrieb ausgeführt!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.06.2014 - 3 VK LSA 43/14

1. Gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 LVG-LSA hat ein Bieter, sofern er beabsichtigt, Bau-, Liefer- und Dienstleistungen auf Nachunternehmer zu übertragen, die betreffenden Nachunternehmen dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich zu benennen. Allein die Bieter, die Nachunternehmer einsetzen, müssen die Einhaltung dieser Anforderungen sicherstellen und dies auch durch ihre Unterschrift dokumentieren.*)

2. Die Bauleistung wird im eigenen Betrieb durchgeführt und hierfür werden keine Nachunternehmer eingesetzt. Die in der Erklärung zum Nachunternehmereinsatz aufgeführten Pflichten zum Einsatz von Nachunternehmern sind daher nicht zu belegen.*)




IBRRS 2015, 0123
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Entscheidung über Gewährung von Akteneinsicht ist anfechtbar!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.12.2014 - 11 Verg 8/14

Ein Beteiligter kann sich im Wege der sofortigen Beschwerde gegen eine Zwischenentscheidung der Vergabekammer über die Gewährung von Akteneinsicht wenden, wenn er geltend machen will, dass die Offenlegung bestimmter Aktenteile wegen des Geheimschutzes oder des Schutzes seiner Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu einem Eingriff in seine Rechte führen würde, ohne dass die damit verbundenen schwerwiegenden wirtschaftlichen Nachteile wieder ausgeglichen werden können.