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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10755 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2014

IBRRS 2014, 2646
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unter welchen Voraussetzungen kann der übergangene Bieter Schadensersatz verlangen?

OLG Köln, Urteil vom 23.07.2014 - 11 U 104/13

1. Ersatz entgangenen Gewinns kann ein grundsätzlich übergangener Bieter nur dann verlangen, wenn er ohne Verstoß und auch bei ansonsten ordnungsgemäßer Vergabe den Zuschlag hätte erhalten müssen.

2. Das Vergaberecht verpflichtet die Vergabestelle nicht dazu, Aufträge für Leistungen zu vergeben, die sie so oder so nicht haben möchte.

3. Es ist nicht willkürlich, ein Vergabeverfahren zu wiederholen, weil die ursprüngliche Leistungsbeschreibung mehrdeutig war und der günstigste Bieter die Ausschreibung nicht so verstanden hat, wie sie gemeint war.

3. § 649 Satz 3 BGB ist nicht analog auf den Fall anzuwenden, dass ein Unternehmer einen Auftrag im Rahmen eines Vergabeverfahrens nicht erhält.

4. Ein als Vertrauensschaden ersatzfähiger Schaden bezüglich Personalkosten setzt die Darlegung und den Nachweis voraus, dass die betroffenen Mitarbeiter alternativ für einen anderen Zweck hätten eingesetzt werden können und in diesem Fall Gewinne erzielt worden wären.




VPRRS 2014, 0547
VergabeVergabe
Freianlagenplanung eines "Green Hospitals": Bestimmtheit der Zuschlagskriterien

VK Nordbayern, Beschluss vom 15.04.2014 - 21.VK-3194-06/14

1. Eine freiberufliche Tätigkeit, deren Gegenstand eine Aufgabe ist, deren Lösung nicht vorab eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann, räumt Bietern einen gewissen Spielraum bei der Erstellung der Angebote, bzw. bei der Vorstellung im Rahmen des Verhandlungsgesprächs ein. Sie zielt gerade im Rahmen der Verhandlungsgespräche darauf ab, bei der Wertung auch die unterschiedlichen Ideen der Bieter zu berücksichtigen. An die Bestimmtheit der Zuschlagskriterien sind daher auch geringere Anforderungen zu stellen als bei einem Beschaffungsvorgang mit einer klar umrissenen Leistungsbeschreibung.*)

2. Bei der Auswahl des Verhandlungsteilnehmers, welcher bestmögliche Leistungserbringung erwarten lässt, steht der Vergabestelle ein weiter Beurteilungsspielraum zu. Die Vergabekammer kann den Beurteilungsspielraum der VSt nur auf Beurteilungsfehler hin überprüfen. Beanstandungen der Bewertung können somit nur auf das Zugrundelegen eines falschen Sachverhaltes, auf Nichteinhaltung allgemein-gültiger Bewertungsmaßstäbe, auf Ungleichbehandlung, Willkür oder sachfremde Erwägungen gestützt werden.*)

3. Der Vergabevermerk soll einen nachvollziehbaren Überblick über den Stand des Verfahrens, seinen Ablauf, seinen Inhalt darstellen und eine Überprüfung ermöglichen. Er stellt in erster Linie eine Ausformung des Transparenzgebots dar.*)

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IBRRS 2014, 2652
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Beauftragtes Büro hat schlechte Erfahrungen mit dem Bieter: Ausschluss möglich?

VK Südbayern, Beschluss vom 11.09.2014 - Z3-3-3194-1-34-07/14

1. Die Präqualifikation eines Bieters ist sowohl bei der formalen als auch bei der materiellen Eignungsprüfung zu berücksichtigen. Aspekte, die gegen die Eignung sprechen, sind der positiven Eignungsaussage durch die Präqualifikation wertend gegenüberzustellen.*)

2. Eine Vergabestelle, die selbst keine eigenen Erfahrungen mit dem betreffenden Bieter hat, kann grundsätzlich gesicherte Erfahrungen der von ihr beauftragten Büros - wie Architekt und Projektsteuerer - heranziehen, ohne dass es dazu eines gesonderten Hinweises in der Bekanntmachung bedarf.*)

3. Ansonsten darf die materielle Prüfung der Zuverlässigkeit nicht zu einer nachträglichen Verschärfung der bekannt gemachten Eignungsanforderungen führen.*)

4. Die Vergabestelle darf die Erfahrungen der von ihr beauftragten Büros nicht ungeprüft zur Begründung der Unzuverlässigkeit eines Bieters heranziehen. Sie muss zumindest prüfen, ob ein Büro ein Eigeninteresse hat, einen bestimmten Bieter als unzuverlässig erscheinen zu lassen.*)

5. Vor einem Ausschluss wegen mangelnder Zuverlässigkeit aufgrund der Erfahrungen der von der Vergabestelle beauftragten Büros ist dem Bieter Gelegenheit zu geben, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Dazu ist im Regelfall eine Anhörung des Bieters erforderlich.*)

6. Die Prognoseentscheidung bezüglich der Zuverlässigkeit muss jedenfalls anhand einer ausreichend ermittelten und bewerteten Tatsachengrundlage erfolgen.*)




VPRRS 2014, 0542
VergabeVergabe
Wann kann eine gewerbliche Alttextil-Sammlung untersagt werden?

VG Ansbach, Urteil vom 18.06.2014 - 11 K 14.00407

Einer gewerblichen Alttextil-Sammlung stehen überwiegende öffentliche Interessen entgegen, wenn die Sammlung in ihrer konkreten Ausgestaltung die Funktionsfähigkeit eines eingerichteten Rücknahmesystems gefährdet. Dabei ist eine Gefährdung der Funktionsfähigkeit anzunehmen, wenn die Erfüllung der bestehenden Entsorgungspflichten zu wirtschaftlich ausgewogenen Bedingungen verhindert oder die Planungssicherheit und Organisationsverantwortung wesentlich beeinträchtigt wird.

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IBRRS 2014, 2635
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Verhandlungstermin abgesagt: Bieter scheidet aus Verhandlungsverfahren aus!

VK Südbayern, Beschluss vom 09.09.2014 - Z3-3-3194-1-35-08/14

1. Hat der Auftraggeber nach Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs die Eignung eines Bewerbers ermessensfehlerfrei bejaht und ihn zur Verhandlung aufgefordert, so ist er daran grundsätzlich gebunden.*)

2. Die Vergabestelle als Herrin des Vergabeverfahrens ist nicht immer frei, das Verfahren nach ihren Vorstellungen beliebig weit zurückzuversetzen, jedenfalls dann nicht, wenn dadurch bereits in einem fehlerfrei durchgeführten Verfahrensabschnitt von einem Bieter erworbene geschützte Rechtspositionen entzogen würden.*)

3. Daher ist die Vergabestelle nach einer Rückversetzung des Vergabeverfahrens zur Behebung eines ganz anderen Vergabeverstoßes (unangemessen kurze Angebotsfrist) nach fehlerfrei erfolgter Bewerberauswahl daran gehindert, ihre Bewerberauswahl erneut zu treffen.*)

4. Die Teilnahme an Verhandlungsterminen im Verhandlungsverfahren steht nicht im Belieben eines Bieters. Ist ein Bieter an einem von der Vergabestelle festgesetzten Termin - aus welchen Gründen auch immer - an der Teilnahme verhindert, bleibt ihm nur der Weg, die Vergabestelle zu bitten, einen anderen Termin festzusetzen oder - sollte sich der gesetzte Termin als vergaberechtswidrig darstellen - die Terminierung zu rügen. Sagt ein Bieter dagegen eigenmächtig und rügelos die Teilnahme an einem von der Vergabestelle festgesetzten Verhandlungstermin ab, scheidet er aus dem gesamten Verhandlungsverfahren aus, ohne dass er dies explizit so erklären muss (Anschluss an OLG München, Beschluss vom 20.03.2013 - Verg 5/13,IBRRS 2013, 1284).*)

5. Das Merkmal der Unverzüglichkeit der Rüge in § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB kann derzeit wegen der Unvereinbarkeit mit der Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG (in der Fassung der Richtlinie 2007/66/EG vom 11.12.2007) nicht zur Anwendung kommen.




IBRRS 2014, 2606
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Leistung nicht EU-weit ausgeschrieben: Subvention muss zurückgezahlt werden!

VG Ansbach, Urteil vom 13.08.2014 - 4 K 13.00577

Verstößt der Zuwendungsempfänger gegen die Auflage, 80% der Leistung in einem EU-weiten Verfahren auszuschreiben, indem er nur das Gewerk Rohbau mit ca. 37% Kostenanteil EU-weit ausgeschrieben hat, stellt dies einen schweren Vergaberechtsverstoß dar, der den Zuwendungsgeber zur Rückforderung der Subventionen berechtigt.

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IBRRS 2014, 2558
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Geänderter Beschaffungsbedarf: Ausschreibung kann aufgehoben werden!

VK Bund, Beschluss vom 11.08.2014 - VK 1-54/14

Die Änderung des Beschaffungsbedarfs durch den Auftraggeber ist ein hinreichender sachlicher Grund, das Vergabeverfahren aufzuheben.




IBRRS 2014, 2616
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Freianlagenplanung eines "Green Hospitals": Wie bestimmt müssen die Zuschlagskriterien sein?

OLG München, Beschluss vom 25.09.2014 - Verg 9/14

1. Eine freiberufliche Tätigkeit, deren Lösung vorab nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann (hier: Planung der Freianlagen eines "Green Hospitals"), räumt den Bietern einen gewissen Spielraum bei der Erstellung der Angebote bzw. bei der Vorstellung im Rahmen des Verhandlungsgesprächs ein. An die Bestimmtheit der Zuschlagskriterien sind daher geringere Anforderungen zu stellen als bei einem Beschaffungsvorgang mit einer klar umrissenen Leistungsbeschreibung.

2. Bei der Auswahl des Verhandlungsteilnehmers, der die bestmögliche Leistungserbringung erwarten lässt, steht der Vergabestelle ein weiter Beurteilungsspielraum zu. Innerhalb der VOF ist die Vergabeentscheidung mangels Vergleichbarkeit der Angebote in weiten Teilen eine Prognoseentscheidung, der naturgemäß ein spekulatives Element innewohnt.

3. Wie die Entscheidung eines Gremiums intern zustande gekommen ist, unterliegt nicht der Nachprüfung. Es ist deshalb nicht erforderlich, zu der Vergabeakte auch die Handzettel zu nehmen, auf denen sich die einzelnen an der Wertung beteiligten Personen ihre jeweiligen Ergebnisse notieren.




VPRRS 2014, 0535
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann ist die freihändige Vergabe von Rettungsdienstleistungen zulässig?

VK Lüneburg, Beschluss vom 18.09.2014 - VgK-30/2014

1. Eine freihändige Vergabe zulässig, wenn die Leistung aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber nicht voraussehen konnte, besonders dringlich ist und die Gründe für die besondere Dringlichkeit nicht dem Verhalten des Auftraggebers zuzuschreiben sind.

2. Die freihändige Vergabe ermöglicht die weitestgehende Reduktion der Förmlichkeit des Verfahrens. Die Anforderungen an die Dringlichkeit sind dementsprechend am höchsten.

3. Die Feststellung der besonderen Dringlichkeit erfordert eine Abwägung im Einzelfall. In die Abwägung einzustellen sind die grundsätzliche Pflicht des Auftraggebers zur Durchführung eines wettbewerblichen und transparenten Vergabeverfahrens und die durch das Ereignis bedrohten Rechtsgüter.

4. Die Anforderungen an die besondere Dringlichkeit sind im Wesentlichen dieselben, wie jene, die an die „zwingende“ Dringlichkeit oberhalb der Schwellenwerte gestellt werden. Die besondere Dringlichkeit muss objektiv nachweisbar vorliegen. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn bedeutende Rechtsgüter, wie etwa Leib und Leben und hohe Vermögenswerte, unmittelbar gefährdet sind.

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VPRRS 2014, 0704
VerkehrVerkehr
Vorgegebene Eigenerklärung muss verständlich und transparent sein!

VK Berlin, Beschluss vom 26.08.2014 - VK B 1-10/14

1. Die Vergabe öffentlicher Aufträge erfolgt im Wege transparenter Vergabeverfahren. Dies beinhaltet auch, dass interessierte Unternehmen aus den Vergabeunterlagen ausreichend Kenntnis von den Bedingungen der nachgefragten Leistungen erhalten.

2. Eine vom Auftraggeber vorgegebene Eigenerklärung verstößt gegen das Transparenzgebot, wenn aus der Eigenerklärung nicht deutlich wird, dass die von dem Bieter gemachten Angaben zur Anwendung eines Tarifvertrags vom Auftraggeber der Eignungsprüfung dahingehend zugrunde gelegt werden würden, dass die Angabe des aus Sicht des Auftraggebers „falschen“ oder keines Tarifvertrags zu einer negativen Prognoseentscheidung führen würde.

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IBRRS 2014, 2598
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Angebotspreis unangemessen niedrig?

OLG München, Beschluss vom 25.09.2014 - Verg 10/14

Es ist unstatthaft, im Rahmen der Prüfung der Angemessenheit des Angebotspreises auf die Einzelposten abzustellen.




IBRRS 2014, 2591
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftragswert ist nachvollziehbar zu schätzen und zu dokumentieren!

VK Saarland, Beschluss vom 24.07.2014 - 3 VK 02/2014

1. Die Schätzung des Auftragswertes ist aus der Perspektive eines potenzellen Bieters heraus vorzunehmen. Zur ordnungsgemäßen Schätzung gehört auch die ordentliche Ermittlung der Schätzungsgrundlage. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, eine nachvollziehbare Schätzung vorzunehmen und zu dokumentieren. Fehlt es hieran oder ist die Herleitung und/oder Dokumentation fehlerhaft, muss die Vergabekammer im Nachprüfungsverfahren den Auftragswert selbst schätzen.*)

2. Eine Rüge ist gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht erforderlich, wenn der Antragsteller die Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB begehrt.*)

3. Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 101b Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes (relative Ausschlussfrist) geltend gemacht worden ist. Diese Frist beginnt frühestens mit dem Abschluss des Vertrages und verlangt Kenntnis in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht.*)

4. Die 30-Tagesfrist des § 101b Abs. 2 Satz 1 GWB kann nicht durch den zweiten Halbsatz der Vorschrift verlängert werden. Die Regelung der 6-Monatsfrist des § 101b Abs. 2 GWB ist nicht dazu da, dem Bieter auch bei früher Kenntnis weitere fünf Monate Bedenkzeit zu gewähren, sondern dient der Schaffung von Rechtssicherheit für den Auftraggeber spätestens nach einem halben Jahr. Sie kann mithin nicht alternativ genutzt werden, wenn der Antrag nach § 101b GWB aufgrund der 30-Tage-Regelung unzulässig ist.*)

5. § 101b GWB setzt typischerweise voraus, dass der übergangene Bieter erst durch bzw. nach Vertragsschluss von der zu vergebenden Leistung erfährt. Daraus ergibt sich, dass in einem Fall, in dem der sich übergangen fühlende Bieter schon vor dem Vertragsschluss von dem zu vergebenden Auftrag Kenntnis hatte, der Auftrag also nicht verheimlicht worden ist und er sogar aktiv an der Auftragsvergabe beteiligt wurde, eine Konstellation vorliegt, die grundsätzlich nicht dem von § 101b GWB erfassten Sachverhalt entspricht. Ein Unternehmen, das an der Vergabe eines möglicherweise vergaberechtswidrig zu Unrecht nicht förmlich ausgeschriebenen Auftrags beteiligt gewesen ist, kann seine Rechte effizient während des laufenden Vergabeverfahrens wahrnehmen - weiterer Rechtsschutz nach Abschluss eines "De-facto-Verfahrens" erscheint daher nicht geboten.*)

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IBRRS 2014, 2614
VergabeVergabe
Aufehbung nur, wenn Auftraggeber Gründe nicht verschuldet hat

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.10.2013 - 1 VK LSA 06/13

1. Eine Aufhebung nach § 20 EG VOL/A 2009 kann nur dann gerechtfertigt sein, wenn Gründe vorliegen, die vom Auftraggeber nicht zu vertreten sind und ihm vorher auch nicht hätten bekannt sein konnten.

2. Auch wenn die Beschaffungsabsicht nur teilweise wegfällt, kann ein Vergabeverfahren aufgehoben werden.

3. Die Ankündigung eines möglichen Verstoßes gegen Vergaberecht ist nicht mit Rechtsverstoß selbst vergleichbar. Rügeverpflichtung besteht nicht vor Berufung auf den Vergabevorbehalt.

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Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergabe energiewirtschaftsrechtlicher Wegenutzungsrechte: Wie ist das Auswahlverfahren zu gestalten?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.04.2014 - 2 Kart 2/13

1. Bei der Vergabe von energiewirtschaftsrechtlichen Wegenutzungsrechten muss das Auswahlverfahren so gestaltet werden, dass die am Netzbetrieb interessierten Unternehmen erkennen können, worauf es der Gemeinde bei der Auswahlentscheidung ankommt.

2. Das im Zusammenhang mit Auswahl- und Vergabeentscheidungen bestehende Diskriminierungsverbot schließt eine Verpflichtung zur Transparenz ein. Aus dem Transparenzgebot folgt als allgemeiner Grundsatz diskriminierungsfreier Auswahlverfahren die Pflicht zur Offenlegung der Entscheidungskriterien der Gemeinde. Diese müssen ebenso wie ihre Gewichtung Wettbewerbsteilnehmern rechtzeitig vor Angebotsabgabe mitgeteilt werden.

3. Das Diskriminierungsverbot schließt das allgemeine Gebot ein, eine Auswahlentscheidung allein nach sachlichen Kriterien zu treffen.

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IBRRS 2014, 2565
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kein „Mehr an Eignung“ im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbewertung!

VK Bund, Beschluss vom 16.06.2014 - VK 1-38/14

1. Die Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien bzw. die Berücksichtigung eines "Mehr an Eignung" im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbewertung ist grundsätzlich unzulässig.

2. Die Abgrenzung, ob einzelne Wertungskriterien Eignungs- oder Zuschlagskriterien darstellen, richtet sich danach, ob diese schwerpunktmäßig ("im Wesentlichen") mit der Beurteilung der fachlichen Eignung der Bieter für die Ausführung des betreffenden Auftrags (dann bieterbezogenes Eignungskriterium) oder mit der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots (dann auftragsbezogenes Zuschlagskriterium) zusammenhängen. Als Zuschlagskriterien dürfen nur Kriterien zur Anwendung kommen, die mit dem Gegenstand des Auftrags zusammenhängen, das heißt die sich auf eine Leistung beziehen, die den Gegenstand des Auftrags bildet.

3. Hat lediglich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber Verstöße gegen das Vergaberecht bemängelt, ist die Bietergemeinschaft mit ihrem Vorbringen nicht präkludiert, wenn sich die weiteren Bietergemeinschaftsmitglieder der Erklärung nicht entgegen setzen, sondern durch die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (auch) in ihrem Namen nach außen hin zu verstehen geben, dass sie die Rechtsfolgen des Rügeschreibens für und gegen sich wirken lassen wollen.

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IBRRS 2014, 2550
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Eignungsprüfung nicht dokumentiert: Auftragsgespräche müssen wiederholt werden!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.08.2014 - 1 VK 38/14

1. Grundsätzlich bestimmt der Auftraggeber, welche Bewerber er für geeignet hält und welche nicht. Allerdings hat der Auftraggeber auch zwingend die Eignung der Bewerber zu prüfen und vor dieser Prüfung die Mindestanforderungen festzulegen, die die Bewerber erfüllen müssen.

2. Ein Schulbau im Bestand und bei laufendem Betrieb ist besonders anspruchsvoll. An die am Bau beteiligten Architekten und Bauleiter werden deshalb in der Regel erhöhte Anforderungen gestellt. Letztendlich ist aber auf den Einzelfall abzustellen und die Lage und die konkrete Baumaßnahme zu betrachten. Ob der Auftraggeber durchschnittliche, unter- oder überdurchschnittliche Anforderungen an die Fachkunde und Erfahrung der Bewerber stellt, ist diesem vorbehalten.

3. Die Prüfung der Geeignetheit der Bieter ist in nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren. Kommt der Auftraggeber dem nicht nach, kann er dazu verpflichtet werden, die Auftragsgespräche zu wiederholen, neu zu werten und nachvollziehbar zu dokumentieren.

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IBRRS 2014, 2539
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Angebotsabgabefrist darf nur bei besonderer Dringlichkeit verkürzt werden!

VK Lüneburg, Beschluss vom 13.08.2014 - VgK-29/2014

1. Aus einer langen Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags folgt nicht auch automatisch eine verkürzte Frist zur Abgabe des Angebots. Vielmehr beträgt die Angebotsabgabefrist mindestens 40 weitere Tage gerechnet vom Tage der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an. Diese Frist kann der Auftraggeber in Fällen besonderer Dringlichkeit durch eine gesondert zu begründende Entscheidung verkürzen.

2. Bei der Angebotsabgabefrist gemäß § 12 EG Abs. 5 Satz 2 VOL/A handelt es sich um eine bieterschützende Vorschrift. Die Fristenregelung soll sicherstellen, dass alle Bieter ein ordnungsgemäßes Angebot erstellen können. Eine Verkürzung nahezu auf das Minimum kann dazu führen, dass einem geeigneten Bewerber die Teilnahme in sachlich nicht gerechtfertigter Weise erschwert.

3. Ein sich jedes Jahr nach gleichem Muster wiederholender Vorgang ist kein unvorhersehbares Ereignis. Das gilt auch dann, wenn dieser Vorgang zu Änderungen im Leistungsbedarf führt.

4. Bis zur Anpassung der Rügefrist im Rahmen der Reform des GWB zur Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien ist eine Rüge, die innerhalb einer Frist von 10 bzw. 15 Kalendertage ab Erkennbarkeit des Vergaberechtsverstoßes erhoben wurde, noch als unverzüglich anzusehen.

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IBRRS 2014, 2521
VergabeVergabe
Für die Gebührenfestsetzung ist der Wert des Antragstellerangebots maßgeblich!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.08.2014 - 11 Verg 3/14

1. Sofern der Gebührenfestsetzung Gebührentabellen zugrunde gelegt werden, die sich am Bruttoauftragswert orientieren, ist der Wert des Angebots des Antragstellers des Nachprüfungsverfahrens maßgeblich, soweit es Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens ist.*)

2. Die Kontrolle der Gebührenfestsetzung der Vergabekammern beschränkt sich auf die Prüfung von Ermessensfehlern; das Gericht ist nicht berechtigt, im Fall des Vorliegens von Ermessensfehlern ihr Ermessen an die Stelle der Vergabekammer zu stellen.*)

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IBRRS 2014, 2500
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kein Angebotsauschluss bei unberechtigtem Aufklärungsverlangen!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.08.2014 - 1 VK 33/14

1. Hat der Auftraggeber den Eindruck, dass ein Preis ungewöhnlich niedrig ist, verlangt er vom Bieter Aufklärung (VOL/A 2009 § 19 EG Abs. 6 Satz 1).

2. Ein Anlass für das Aufklärungsverlangen besteht dann, wenn zwischen dem Angebotspreis und dem nächsthöheren Gebot ein Abstand von 10% bis 20% vorliegt.

3. Besteht kein Anlass für das Aufklärungsverlangen, ist dieses unberechtigt und verletzt den Bieter in seinen Rechten aus § 97 Abs. 7 GWB.

4. § 19 EG Abs. 6 Satz 2 VOL/A 2009 dient in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers. Soweit er sich auf diesen beruft, trägt der Auftraggeber den Nachteil der Nichterweislichkeit eines ungewöhnlich niedrigen Angebots.

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IBRRS 2014, 2552
VergabeVergabe
Rügeerfordernis durch Zuschlag auf Konkurrenzangebot nicht erledigt

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.06.2010 - 1 VK 5/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 2551
VergabeVergabe
Unklarheiten im Leistungsverzeichnis sind unverzüglich zu rügen

VK Bund, Beschluss vom 26.01.2006 - VK 2-165/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 2587
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Falsche Verfahrensart: Bieter droht auch ohne zuschlagsfähiges Angebot ein Schaden!

OLG Celle, Beschluss vom 24.09.2014 - 13 Verg 9/14

1. Die Angabe der Vergabestelle als Antragsgegnerin im Nachprüfungsverfahren und im Verfahren der sofortigen Beschwerde ist regelmäßig dahingehend auszulegen, dass Antragsgegner die hinter der Vergabestelle stehende juristische Person ist, für die die Vergabestelle gehandelt hat.*)

2. Zur Wahl eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb.*)

3. Dass ein dringender Grund für die Wahl eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb fehlt, ist nicht deshalb i.S.d. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB erkennbar, weil die Dringlichkeit nicht näher begründet ist.*)

4. Einer Bieterin droht aufgrund der fehlerhaften Wahl des Verhandlungsverfahrens ein Schaden i.S.d. § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB unabhängig davon, ob ihr bisher abgegebenes Angebot zuschlagsfähig war und ob der Auftraggeber tatsächlich Verhandlungen mit anderen Bietern geführt hat.*)




VPRRS 2014, 0520
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftraggeber kann Kostenobergrenze vorgeben!

VK Sachsen, Beschluss vom 20.06.2014 - 1/SVK/017-14

1. Der Auftraggeber ist grundsätzlich berechtigt, für ein Beschaffungsvorhaben eine Kostenobergrenze oder ein festes Budget vorzugeben. Eine Unzulässigkeit kann sich im Einzelfall ergeben, wenn sich durch das Budget eine relevante Marktverengung ergibt, bei der ein Großteil der potenziellen Leistungserbringer als Bieter ausscheidet.*)

2. Haben die Bieter für ihr Angebot Leistungsparameter selbst zu bestimmen (hier Anzahl an anzubietenden Fahrplankilometern) ist davon auszugehen, dass bei deren Ermittlung mit einem amtlich geeichten Messgerät die Anforderungen an die Messsicherheit und Messgenauigkeit in ausreichendem Maße erfüllt werden und die abgegebenen Angebote damit auch vergleichbar sind.*)

3. Die Vorgabe, dass die Bieter den "Status quo oder eine mindestens gleichwertige Lösung" anzubieten haben, ist bei der Erbringung von funktional beschriebenen Leistungen des Öffentlichen Personennahverkehrs nicht bestimmt genug, wenn nicht vorgegeben wird, an welchem Maßstab oder an welchen Mindestbedingungen der Auftraggeber die Gleichwertigkeit beurteilen will.*)

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IBRRS 2014, 2520
VergabeVergabe
Wann ist ein Nachprüfungsantrag offensichtlich unbegründet?

VK Hessen, Beschluss vom 28.01.2014 - 69d-VK-01/2014

1. Zur Erkennbarkeit eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften bei § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB.*)

2. Zu den Anforderungen an die offensichtliche Unzulässigkeit und an die offensichtliche Unbegründetheit gemäß § 110 Abs. 2 Satz 1 GWB.*)

3. Der Gleichbehandlungsgrundsatz bedarf keiner weiteren Umsetzung durch konkrete Vergaberegeln. Er umfasst sämtliche Handlungen des Auftraggebers im laufenden Vergabeverfahren.*)

4. Für die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten sind die allgemeine Komplexität des Vergaberechts, die Bedeutung und das Gewicht des dem Nachprüfungsverfahrens zugrunde liegenden öffentlichen Auftrages für den Auftraggeber sowie die im Nachprüfungsverfahren geltende kurze Entscheidungsfrist und die Herstellung einer „Waffengleichheit“ gegenüber einem ebenfalls anwaltlich vertretenen Beteiligten relevant.*)

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IBRRS 2014, 2518
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zuschlag kann auch auf ein Unterkostenangebot erteilt werden!

VK Sachsen, Beschluss vom 02.04.2014 - 1/SVK/005-14

1. Unterkostenangebote sind nicht per se unzulässig. Der Auftraggeber darf einen Zuschlag auch auf ein ungewöhnlich niedriges Angebot erteilen, solange die Prognose gerechtfertigt ist, dass der Anbieter auch zu diesem Preis zuverlässig und vertragsgerecht wird leisten können. Dem Auftraggeber steht dabei ein Prognosespielraum zur Verfügung. Der Auftraggeber hat die der Prognose zu Grunde gelegten Erwägungen sorgfältig zu dokumentieren.*)

2. Damit ein Angebot gewertet werden kann, ist jeder in der Leistungsbeschreibung vorgesehene Preis so wie gefordert vollständig und mit dem Betrag anzugeben, der für die betreffende Leistung beansprucht wird. Werden Preisbestandteile auf andere Leistungspositionen verteilt und auf diese Weise "versteckt", werden die für die jeweiligen Leistungen geforderten tatsächlichen Preise weder vollständig, noch zutreffend wiedergegeben und die Vergleichbarkeit der Angebote ist nicht mehr gegeben. Ein Angebot das solche Preisverlagerungen enthält, ist wegen unzulässiger Verlagerung von Preisbestandteilen vom Verfahren auszuschließen.*)

3. Ein Auftraggeber kann sich von Dritten Informationen zur Bewertung der Angebote verschaffen, die ihn in die Lage versetzen, die Angebote zu beurteilen. Allerdings bleibt er dennoch weiter in vollem Umfang für die Rechtmäßigkeit des Verfahrens verantwortlich. Insbesondere hat der öffentliche Auftraggeber mögliche Ausschlussgründe nachzuvollziehen und über den Zuschlag in Kenntnis der gesamten Aktenlage zu entscheiden und darf nicht die Mitwirkung an dem Vergabeverfahren auf das bloße "Abnicken" eines rechtsanwaltlichen Entscheidungsvorschlages beschränken.*)




IBRRS 2014, 2486
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unzulässige Aufhebung der Ausschreibung: Bieter erhält Schadensersatz!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.06.2014 - 1 U 4/13

1. Die Vernachlässigung der Prüfung der Durchführbarkeit einer Straßenbaumaßnahme (hier: Baudurchführungsvereinbarung mit der DB-Netz AG vergessen) stellt eine Verletzung des durch das Ausschreibungsverfahrens begründeten Vertrauenstatbestands und eine Verletzung der Vorschriften des Vergaberechts dar.

2. Dies führt, wenn der Auftragnehmer bei ordnungsgemäßem Verfahren mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Auftrag erhalten hätte und die Maßnahme im Wesentlichen unverändert erneut ausgeschrieben und ausgeführt worden ist, zu einem auf das positive Interesse gerichteten, die Deckungskostenbeiträge für Wagnis und Allgemeine Geschäftskosten umfassenden Schadensersatzanspruch.

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IBRRS 2014, 2490
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Änderung des Beschaffungsbedarfs ist kein Aufhebungsgrund

VK Sachsen, Beschluss vom 25.07.2014 - 1/SVK/024-14

1. Die Aufhebung des Vergabeverfahrens ist grundsätzlich auch dann wirksam, wenn kein Aufhebungsgrund nach § 17 EG Abs. 1 VOB/A vorliegt.*)

2. Änderungen des Beschaffungsbedarfes oder Unklarheiten in den Vergabeunterlagen, die dazu führen, dass nicht miteinander vergleichbare Angebote eingehen, stellen grundsätzlich keine zur Aufhebung berechtigenden Gründe i. S. d. § 17 EG Abs. 1 VOB/A dar.*)

3. Geht aus der Kalkulation eines Bieters hervor, dass dieser tatsächlich eine vom Leistungsverzeichnis abweichende technische Variante auszuführen gedenkt, kann das Angebot im Ergebnis nicht weiter gewertet werden.*)




IBRRS 2014, 2482
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Mindestlohn im TVgG-NRW auch für Nachunternehmer aus anderen Mitgliedstaaten?

EuGH, Urteil vom 18.09.2014 - Rs. C-549/13

In einer Situation wie der im Ausgangsverfahren fraglichen, in der ein Bieter beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmer mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat als dem, dem der öffentliche Auftraggeber angehört, beschäftigt sind, steht Art. 56 AEUV der Anwendung von Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, dem dieser öffentliche Auftraggeber angehört, entgegen, die diesen Nachunternehmer verpflichten, den genannten Arbeitnehmern ein mit diesen Rechtsvorschriften festgelegtes Mindestentgelt zu zahlen.




VPRRS 2014, 0515
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VergabeVergabe
Aufstellen von Sammelbehältern: Dienstleistungskonzession?

OLG Celle, Beschluss vom 08.09.2014 - 13 Verg 7/14

1. Die Berechtigung zum Aufstellen von Sammelbehältern für Alttextilien auf öffentlichen Flächen zur Durchführung einer gewerblichen Sammlung kann regelmäßig als Dienstleistungskonzession vergeben werden. Die Vergabe einer solchen Dienstleistungskonzession unterliegt nicht den Bestimmungen des Vergaberechts nach dem GWB.*)

2. Der Annahme einer gewerblichen Sammlung i. S. d. § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 KrWG steht nicht entgegen, dass der Konzessionsnehmer sich verpflichtet, die Sammelbehälter regelmäßig zu leeren und die gesammelten Alttextilien einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen.*)

3. Der Einwerfende übereignet Alttextilien regelmäßig unmittelbar an den Aufsteller der Sammelbehälter, so dass Letzterer insoweit keinen geldwerten Vorteil von dem Konzessionsgeber erhält.*)

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IBRRS 2014, 2470
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VergabeVergabe
Zulieferer sind keine Nachunternehmer!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.07.2014 - 1 VK 28/14

1. Der Begriff des Nachunternehmers umfasst bloße Zulieferer, die z. B. Personal, Material oder Geräte bereitstellen und dementsprechend für die Auftragsausführung zwar benötigt werden, jedoch selbst keine Teilleistungen erbringen, nicht. Dies gilt unabhängig davon, ob der öffentliche Auftraggeber die Abgrenzung von Nachunternehmern und bloßen Zulieferern in der Ausschreibung ausdrücklich klargestellt hat.

2. Dokumentationsmängel können von einem Bieter nicht per se in einem Nachprüfungsverfahren gerügt werden. Die Dokumentationspflicht schützt den Bieter nur, wenn sich die Versäumnisse des Auftraggebers auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren negativ ausgewirkt haben können.

3. Die strenge Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien gehört zum allgemeinen und grundlegenden Wissen der beteiligten Bieterkreise. Ein Bieter, der über erhebliche Erfahrungen mit europaweiten Vergabeverfahren und vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren verfügt, muss deshalb eine vermeintliche Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien erkennen und diese rechtzeitig rügen.




IBRRS 2014, 2475
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VergabeVergabe
Preis einziges Kriterium: AG darf sich auf das niedrigste Angebot konzentrieren!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.06.2014 - 1 VK 24/14

1. Für die Substantiiertheit der Rüge ist es ausreichend, wenn der Bieter aufgrund seiner Marktkenntnisse zu der Annahme gelangt, dass ein Vergabefehler vorliegt, indem er etwa annimmt, dass Vorgaben des Auftraggebers nicht eingehalten wurden, weil der von den Mitbietern angebotene Preis zumindest auf den ersten Blick als zu niedrig erscheint. Der Bieter darf das behaupten, was er aus seiner Sicht für wahrscheinlich oder möglich hält.

2. Der Nachprüfungsantrag ist auch dann als zulässig anzusehen, wenn der Antragsteller erst durch im Nachprüfungsverfahren neu gewonnene Erkenntnisse von einem Sachverhalt erfährt, aufgrund dessen sich die behauptete Rechtsverletzung erstmals schlüssig darstellen lässt.

3. Es liegt kein Vergabeverstoß vor, wenn der Auftraggeber sich bei der Angebotswertung auf das Angebot eines Bieters konzentriert, wenn das Angebot das niedrigste ist und der Preis das alleinige Zuschlagskriterium bildet. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, alle eingegangenen Angebote abschließend zu werten.

4. Die Prüfung der Auskömmlichkeit eines Angebotspreises geht nicht mit der Prüfung einher, ob die Konkurrenzangebote einen angemessenen Preis zum Gegenstand haben. Ob der Preis, den ein Mitbieter geboten hat, angemessen ist oder nicht, ist eine eigenständig zu beurteilende Frage, ganz abgesehen von der Frage, ob sich der Antragsteller überhaupt darauf berufen kann, dass der Preis eines Konkurrenten unangemessen niedrig ist.

5. Der Ausschluss eines Angebots wegen fehlender geforderter Erklärungen und Nachweise ist nur vergaberechtskonform, wenn diese klar und eindeutig gefordert wurden. Unklare und missverständliche Vergabeunterlagen, die von Bietern unterschiedlich ausgelegt wurden, können einen Ausschluss nicht rechtfertigen.




VPRRS 2014, 0511
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VergabeVergabe
Angebotspreise weitergegeben: Muss die Ausschreibung aufgehoben werden?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.07.2014 - 1 VK 25/14

Die Weitergabe der Angebotspreise aus bereits abgeschlossenen Vergabeverfahren stellt zwar einen Fehler im Vergabeverfahren dar. Dieser ist allerdings nicht so gewichtig, dass er einen schwerwiegenden Grund für eine Aufhebung darstellt.

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IBRRS 2014, 2474
VergabeVergabe
Ausschluss wegen ungewöhnlich niedrigen Preises

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.06.2014 - 1 VK 19/14

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 2469
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VergabeVergabe
Angaben für letzte drei Geschäftsjahre gefordert: Eintragung einer Null möglich!

VK Bund, Beschluss vom 13.06.2014 - VK 1-34/14

1. Sieht ein Formblatt lediglich die Vornahme von getrennten Angaben für die letzten drei Geschäftsjahre vor, ohne dass eine Mindestmenge bzw. -anzahl erwähnt wird, ist auch die Eintragung einer Null möglich und für die Erfüllung der geforderten Angaben ausreichend.

2. Ruht ein Strafverfahren gegen den Geschäftsführer eines Bieters aufgrund eines zivilgerichtliches Verfahrens, hat aus strafrechtlicher Sicht die Unschuldsvermutung zu gelten. Das Strafverfahren darf bei der Bewertung der Eignung des Bieters daher nicht berücksichtigt werden.

3. Die Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien bzw. die Berücksichtigung eines "Mehr an Eignung" im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbewertung ist grundsätzlich unzulässig. Ob ein Wertungskriterium Eignungs- oder Zuschlagskriterium ist, bestimmt sich danach, ob es schwerpunktmäßig mit der Beurteilung der fachlichen Eignung der Bieter für die Ausführung des betreffenden Auftrags oder mit der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots zusammenhängt.

4. Mit der Bewertung bereits erbrachter Leistungen, auch als Referenzen bezeichnet, handelt es sich grundsätzlich um ein typisches Eignungskriterium.




IBRRS 2014, 2444
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VergabeVergabe
Vorbehalt der Bestätigung von Eigenerklärungen: Zuständige Stelle ist anzugeben!

VK Brandenburg, Beschluss vom 09.07.2014 - VK 7/14

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vergabeunterlagen so eindeutig zu gestalten, dass die Bieter ihnen deutlich und sicher entnehmen können, welche Erklärungen von ihnen in welchem Stadium des Vergabeverfahrens abzugeben sind. Genügen die Vergabeunterlagen dem nicht, darf der Auftraggeber ein Angebot nicht ohne weiteres wegen Fehlens einer entsprechenden Erklärung aus der Wertung nehmen, sondern muss den Bietern Gelegenheit geben, die fraglichen Erklärungen nachzureichen.

2. Die Vergabeunterlagen sind nicht eindeutig gestaltet, wenn der Auftraggeber die Vorlage einer Bescheinigung unter den Vorbehalt einer Bestätigung von Eigenerklärungen durch zuständige Stellen stellt, ohne diese Stellen zu benennen und entsprechende Eigenerklärungen von den Bietern zu fordern.

3. Ein Bieter muss seinem Angebot alle geforderten Erklärungen und Nachweise beifügen, und zwar vollständig und widerspruchsfrei. Ist aus der Erklärung des Bieters nicht ersichtlich, welcher Nachunternehmer für welchen Leistungsbereich eingesetzt werden soll, ist das Angebot zwingend auszuschließen.

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IBRRS 2014, 2467
VergabeVergabe
Recht auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens kann verwirkt werden!

VK Brandenburg, Beschluss vom 16.08.2013 - VK 12/13

Leitet der Antragsteller das Nachprüfungsverfahren zu einem Zeitpunkt ein, in welchem der Auftraggeber und die anderen Bieter nicht mehr mit der Geltendmachung von Rechten durch den Antragsteller rechnen mussten, ist der Nachprüfungsantrag unzulässig.

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VPRRS 2014, 0506
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VergabeVergabe
Nachweise nicht wirksam gefordert: Ausschluss unzulässig!

VK Bund, Beschluss vom 21.08.2014 - VK 2-59/14

1. Ein Angebotsausschluss wegen fehlender Erklärungen und Nachweise ist nur zulässig, wenn die Vorgabe des Auftraggebers, mit der er die betreffende Erklärung fordert, sowohl in Bezug auf den Inhalt als auch in Bezug auf den Zeitpunkt der Vorlage in sich klar und widerspruchsfrei ist. Etwaige Zweifel gehen zu Lasten des Auftraggebers.

2. Die Vorschrift des § 16 VSVgV, wonach die Vergabeunterlagen alle Angaben umfassen, die erforderlich sind, um eine Entscheidung zur Angebotsabgabe zu ermöglichen, dient der Transparenz des Verfahrens und damit dem Schutz des Bieters. Gegen diese Vorschrift wird verstoßen, wenn nicht alle geforderten Nachweise aufgeführt worden sind.

3. Fehlen Erklärungen und Nachweise, die nicht wirksam gefordert worden sind, kann der Auftraggeber weder das betreffende Angebot ausschließen, noch Unterlagen nachfordern. Verlangt er nach Angebotsabgabe nicht wirksam geforderte Erklärungen bzw. Nachweise nach, handelt es sich um die erstmalige Aufforderung, eine zusätzliche Unterlage vorzulegen, was als Angebotsaufklärung anzusehen ist.

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IBRRS 2014, 2890
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VergabeVergabe
Auch bei Sektorenvergabe: Änderung an den Vergabeunterlagen führt zum Angebotsausschluss!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.07.2014 - 2 VK LSA 02/14

1. Versieht der Nachunternehmer eines Bieters ein gefordertes Formblatt, das Verpflichtungen zur Einhaltung staatlicher Sicherheitsvorschriften, den Mindestentgeltregelungen des AEntG sowie weitere Zahlungsverpflichtungen enthält, mit dem Stempelaufdruck "Gilt nur für Bauhauptgewerbe", liegt darin eine Änderung der Vergabeunterlagen, die auch im Rahmen einer Sektorenvergabe zum zwingenden Ausschluss des Angebots führt.

2. Werden zwei Einzelunternehmen vom Auftraggeber zur Angebotsabgabe aufgefordert und geben sie als Bietergemeinschaft ein Angebot ab, darf der Auftraggeber dieses Angebot bei der Wertung nicht berücksichtigen.




IBRRS 2014, 2434
VergabeVergabe
Wirkungsgrad von > 90% gefordert, 90% angeboten: Angebotsausschluss!

VK Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2013 - VK 25/13

Wird in den Vergabeunterlagen ein DC/AC-Wandler mit einem Wirkungsgrad von > 90% gefordert und wird ein Wandler mit dem Wirkungsgrad von 90% angeboten, genügt das Angebot nicht den Ausschreibungsbedingungen und ist auszuschließen.

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IBRRS 2014, 2427
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VergabeVergabe
Keine Vergabe auf Grundlage der HOAI 2009 nach dem 17.07.2013!

KG, Beschluss vom 01.09.2014 - Verg 18/13

1. Vergabeverfahren für Leistungen nach HOAI, die auf Grundlage der HOAI 2009 ausgeschrieben und nicht bis zum 17.07.2013 beauftragt wurden, sind danach aufzuheben und neu auszuschreiben. Der Abschluss eines Vertrags zur Erbringung und Vergütung von Leistungen gemäß der HOAI 2009 ist mit Inkrafttreten der HOAI 2013 unmöglich geworden.

2. Es stellt eine gemäß § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB unzulässige De-facto-Vergabe dar, wenn die Leistungen ohne erneute Ausschreibung nach HOAI 2013 vergeben werden.




IBRRS 2014, 2415
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VergabeVergabe
Bieter insolvent: Ausschluss nicht zwingend!

VK Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2013 - VK 23/13

1. Bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Bieters steht dessen Ausschluss vom Wettbewerb im Ermessen des Auftraggebers. Der öffentliche Auftraggeber hat dabei in jedem Einzelfall zu überprüfen, ob das von der Insolvenz betroffene Unternehmen genügend fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig ist, das heißt es ist zu prüfen, ob der Bieter mit seiner personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung die Gewähr für eine fachgerechte und reibungslose Abwicklung des Auftrags bietet und ob man sich auf ihn verlassen kann.

2. Die Prüfung der Eignung eines Unternehmens ist ein wertender Vorgang, in den zahlreiche Einzelumstände einfließen. Bei der Subsumtion unter die Tatbestandsmerkmale hat der Auftraggeber einen Beurteilungsspielraum, da eine prognostische, in die Zukunft gerichtete Entscheidung zu treffen ist.

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IBRRS 2014, 2368
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VergabeVergabe
Rüge "ins Blaue hinein": Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Brandenburg, Beschluss vom 20.01.2014 - VK 27/13

1. Ein Verstoß gegen die Vorgaben des § 101a GWB eröffnet zwar das Nachprüfungsverfahren, ist aber nicht geeignet, einen Schaden im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB zu begründen oder die Zuschlagschancen oder sonstige Erfolgsaussichten des Bieters zu verbessern.

2. An die Anforderungen für eine ordnungsgemäße Rüge ist grundsätzlich ein großzügiger Maßstab anzulegen. Allerdings reichen pauschale und unsubstantiiert "ins Blaue hinein" erhobene Behauptungen in der Erwartung, die Aufklärungspflicht der Vergabekammer werde zum Nachweis eines Vergabeverstoßes führen, nicht aus. Ein Mindestmaß an Substantiierung ist einzuhalten; reine Vermutungen zu eventuellen Vergabeverstößen genügen nicht.

3. Zwar findet sich in der Sektorenverordnung - anders als in der VOB/A und VOL/A - keine Vorschrift, wonach wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen zu bekämpfen und Angebote von Bietern zwingend auszuschließen sind, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben. Aus dem Gebot eines fairen und unverfälschten Wettbewerbs folgt jedoch die Verpflichtung auch des Sektorenauftraggebers, derartige Angebote von der Wertung auszuschließen.




IBRRS 2014, 2417
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VergabeVergabe
Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zulässig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.06.2014 - 1 VK 15/14

1. Bietergemeinschaften sind in der Regel zulässig und nur ausnahmsweise unzulässig.

2. Es gibt keinen "Königsweg", wie eine Dokumentation zu erfolgen hat. Ob der öffentliche Auftraggeber ein Schulnotensystem nutzt und dann eine Umrechnung in eine Punktetabelle vornimmt, ist grundsätzlich dem Auftraggeber selbst überlassen.

3. Der öffentliche Auftraggeber kann bei der Auswahl der Wertungskriterien und der Gewichtung für sich ein weites Ermessen in Anspruch nehmen. Entscheidend ist, dass das Wertungsverfahren für alle Bieter transparent ist und das Gleichbehandlungsgebot berücksichtigt wird.

4. Einen Verstoß gegen das Verbot der Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien muss ein durchschnittliches Unternehmen, das mit öffentlichen Aufträgen erfahren ist, erkennen und diesen rechtzeitig rügen.




IBRRS 2014, 2410
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VergabeVergabe
Ermittlung des Auftragswerts: Planungsleistungen sind mit zu berücksichtigen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.03.2014 - 2 VK LSA 04/14

1. Bei der Ermittlung des Auftragswerts ist der geschätzte Wert aller Liefer- und Dienstleistungen (und damit auch der Wert der Planungsleistungen) zu berücksichtigen, die für die Ausführung der Bauleistung erforderlich sind und vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden nach (SektVO § 2 Abs. 5).

2. Bei der Vorgabe einer bestimmten Stahlsorte handelt es sich um eine technische Spezifikation. Der Auftraggeber muss deshalb in die Beschreibung der entsprechenden Leistungsposition den Zusatz "oder gleichwertig" aufnehmen.

3. Eine Nichtabhilfenachricht setzt die 15-Tages-Frist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB nicht in Gang, wenn es an einem ausreichenden Hinweis auf diese Frist fehlt.

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IBRRS 2014, 2392
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VergabeVergabe
Referenznachweise erfüllen Mindestanforderungen nicht: Bieter ist zwingend auszuschließen!

VK Südbayern, Beschluss vom 08.08.2014 - Z3-3-3194-1-31-06/14

1. Vergabeverstöße, wie eine längere Laufzeit eines Rahmenvertrags entgegen § 4 EG Abs. 7 VOL/A 2009, die sich unmittelbar aus dem Wortlaut einer der Vergabe- und Vertragsordnungen ergeben, sind zumindest für einen durchschnittlich im Vergaberecht erfahrenen Bieter auch dann erkennbar i.S.d. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB, wenn die entsprechende Vorschrift Ausnahmeregelungen enthält. Kann der Bieter aufgrund der Bekanntmachung und des Wortlauts einer der Vergabe- und Vertragsordnungen erkennen, dass der Auftraggeber von einer Vorgabe des Vergaberechts abgewichen ist, entfällt die Erkennbarkeit nicht dadurch, dass ein Bieter die vergaberechtliche Rechtsprechung zu den Ausnahmeregelungen zur entsprechenden Norm nicht kennen muss.*)

2. Ein Aufgreifen eines präkludierten Vergaberechtsverstoßes von Amts wegen ist nur im absoluten Ausnahmefall möglich und geboten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Fehler vorliegt, der es unmöglich macht, das Vergabeverfahren fortzusetzen, z. B. weil eine vergaberechtskonforme Wertung der vorliegenden Angebote und ein entsprechender Zuschlag auf der Grundlage der vorliegenden Ausschreibung nicht möglich ist.*)

3. Erfüllen die von einem Bieter eingereichten, formell ausreichenden Referenznachweise die ausreichend bekannt gemachten inhaltlichen Mindestvoraussetzungen der Vergabestelle an Referenzen nicht, die der betreffende Bieter nicht rechtzeitig gerügt hat, so ist der Bieter zwingend auszuschließen.*)

4. Eine Nachforderung ist in diesem Fall ausgeschlossen. Der Anwendungsbereich von § 19 EG Abs. 2 VOL/A 2009 ist dann nicht mehr eröffnet, wenn die geforderten Eignungsnachweise mit dem Angebot vorgelegt worden sind, aber nicht ausreichen, um die Eignung zu belegen.*)

5. Die Vergabestelle kann gesicherte eigene Erfahrungen mit dem betreffenden Bieter jederzeit bei der Eignungsprüfung mit berücksichtigen.*)




IBRRS 2014, 4581
VergabeVergabe
Submission verschoben: Bieter kann Angebot "stehen lassen" oder neues abgeben!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.04.2014 - Verg 1/14

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 2414
VergabeVergabe
Pflicht zur unverzüglichen Rüge verstößt nicht gegen Europarecht!

VK Brandenburg, Beschluss vom 06.08.2013 - VK 11/13

Der Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB steht entgegen der Auffassung der Antragstellerin nicht die Rechtsprechung des EuGH (IBR 2010, 159) entgegen. Anders als die britische Präklusionsvorschrift, die der EuGH für nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar erklärt hat, regelt § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB nicht die Ausschlussfrist für das Nachprüfungsverfahren, sondern nur die Anforderungen an die Rügeobliegenheit als Zulässigkeitsvoraussetzung für den Nachprüfungsantrag.

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IBRRS 2014, 2391
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Pflicht zur unverzüglichen Rüge verstößt gegen Europarecht!

VK Südbayern, Beschluss vom 11.08.2014 - Z3-3-3194-1-29-06/14

1. Das Tatbestandsmerkmal der Unverzüglichkeit der Rüge gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB verstößt gegen europäisches Recht (EuGH, Urteil vom 28.01.2010 - Rs. C-406/08 und Rs. C-456/08; OLG Koblenz, Beschluss vom 16.09.2013 - 1 Verg 5/13) und ist bis zu einer europarechtskonformen Neuregelung mit einer konkret in Tagen bemessenen Frist nicht anzuwenden.*)

2. Ein Bieter dessen Angebot aller Voraussicht nach selbst zwingend auszuschließen ist, kann den Ausschluss des Angebots eines Konkurrenten zumindest dann verlangen, wenn dadurch kein wertbares Angebot im Verfahren mehr verbleibt und er so eine zweite Chance zur Angebotsabgabe erhält.*)

3. Nimmt die Vergabestelle Merkmale für die anzubietenden Produkte ins Leistungsverzeichnis auf, sind diese für Bieter, die das Leistungsverzeichnis insoweit nicht gerügt haben, auch dann bindend, wenn eine technische Notwendigkeit für die Aufnahme dieser Merkmale nicht ersichtlich ist.*)

4. Vom Leistungsverzeichnis abweichende Angebote hat die Vergabestelle auch dann zwingend auszuschließen, wenn das angebotene, nicht den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses entsprechende Produkt, technisch gegenüber einem dem Leistungsverzeichnis entsprechenden Produkt keine Nachteile aufweist.*)




IBRRS 2014, 2624
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VergabeVergabe
Auftragsvergabe nach "Open-House-Modell": Öffentlicher Auftrag?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.08.2014 - Verg 13/14

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Auslegung der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 über die Koordinierung der Verfahren öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (ABl. EG L 134 S. 114 vom 30.04.2004 - zukünftig Richtlinie genannt) gemäß Art. 267 AEUV zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Ist der Begriff des öffentlichen Auftrags nach Art. 1 Abs. 2 a Richtlinie 2004/18/EG nicht mehr erfüllt, wenn öffentliche Auftraggeber ein Zulassungsverfahren durchführen, bei dem sie den Auftrag vergeben, ohne einen oder mehrere Wirtschaftsteilnehmer auszuwählen ("Open-House-Modell")?

2. Falls Frage 1. dahin zu beantworten ist, dass eine Auswahl eines oder mehrerer Wirtschaftsteilnehmer Merkmal eines öffentlichen Auftrags ist, wird folgendes gefragt: Ist das Merkmal der Auswahl von Wirtschaftsteilnehmern im Sinne von Art. 1 Abs. 2 a Richtlinie 2004/18/EG im Lichte von Art. 2 Richtlinie 2004/18/EG dahin auszulegen, dass öffentliche Auftraggeber von einer Auswahl eines oder mehrerer Wirtschaftsteilnehmer im Wege eines Zulassungsverfahrens nur absehen dürfen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

- die Durchführung eines Zulassungsverfahrens wird europaweit publiziert,

- es werden eindeutige Regeln über den Vertragsschluss und den Vertragsbeitritt festgelegt,

- die Vertragsbedingungen werden im Vorhinein in der Weise festgelegt, dass kein Wirtschaftsteilnehmer auf den Inhalt des Vertrags Einfluss nehmen kann,

- Wirtschaftsteilnehmern wird ein jederzeitiges Beitrittsrecht gewährt und

- Vertragsschlüsse werden europaweit bekannt gegeben?

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IBRRS 2014, 2382
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Aufklärungsverlangen unberechtigt: Auftraggeber darf Angebot nicht ausschließen!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.08.2014 - 15 Verg 7/14

1. Hat ein Auftraggeber den Eindruck eines ungewöhnlich niedrigen Preises, muss er prüfen, ob ein offenbares Missverhältnis zwischen Preis und Leistung besteht. Er hat in eine Aufklärung über den Preis einzutreten und dem Auftragnehmer die Gelegenheit zu geben, den Eindruck eines ungewöhnlich niedrigen Preises zu entkräften oder aber beachtliche Gründe dafür aufzuzeigen, dass sein Angebot trotzdem annehmbar ist.

2. Der Eindruck eines ungewöhnlich niedrigen Preises kann aufgrund eines Vergleichs mit den Preisen eingegangener Konkurrenzangebote, aber auch auf der Grundlage von Erfahrungswerten bei wettbewerblicher Preisbildung gewonnen werden. Anlass für den Eintritt in eine Prüfung ist ein Preisabstand zum nächsthöheren Gebot von mindestens 10 bis 20%. Ein geringerer Preisabstand indiziert noch nicht, dass der Angebotsendpreis im Verhältnis zur angebotenen Leistung ungewöhnlich niedrig ist.

3. Die vergaberechtlichen Vorschriften sehen einen bestimmten Ablauf der formalen und inhaltlichen Angebotsprüfung vor. Über die gesetzlichen Bestimmungen und (zulässigen) Vorgaben durch die Verdingungsunterlagen hinaus darf ein Auftraggeber - auch zugunsten des einzelnen Bieters - keine zusätzlichen Anforderungen an das Angebot und den Bieter stellen. Verlangt er aber zusätzlich eine - grundsätzlich mögliche - Aufklärung über den Preis im Verhältnis zur Leistung, ohne dass die Voraussetzungen der Prüfung vorliegen, stellt er unzulässig zusätzliche Anforderungen.