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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10834 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2014

IBRRS 2014, 3198
VergabeVergabe
Nach Angebotswertung Produkte ausgetauscht: Unzulässige De-facto-Vergabe!

VK Südbayern, Beschluss vom 18.11.2014 - Z3-3-3194-1-40-09/14

1. Tauschen nach Abschluss der Angebotswertung die Vergabestelle und der von dieser bevorzugte Bieter in unzulässigen Nachverhandlungen erhebliche Teile des bei Angebotsabgabe bereits konkretisierten Liefergegenstands gegen Produkte aus, die nicht Gegenstand des am Verfahren teilnehmenden Angebots dieses Bieters waren und wird auf dieser Basis ein Vertrag über die geänderte Leistung abgeschlossen, liegt eine unzulässige De-Facto-Vergabe vor. Dabei spielt es keine Rolle ob zunächst das ursprüngliche Angebot bezuschlagt wird und dann eine Änderung erfolgt oder sofort das unzulässig nachverhandelte Angebot bezuschlagt wird.*)

2. § 101b Abs. 2 Satz 1 GWB ist vor dem Hintergrund des Art. 2 f Abs. 1 a der Richtlinie 2007/66 diese Norm richtlinienkonform so auszulegen, dass die 30-Tages-Frist nur dann zu laufen beginnt, wenn die Vergabestelle eine Bekanntgabe über den vergebenen Auftrag veröffentlicht und darin begründet, warum sie den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung vergeben hat.*)

3. Erfolgt die Ex-post-Bekanntmachung gem. §101b Abs. 2 Satz 2 GWB noch bevor es überhaupt zu einem Vertragsschluss gekommen ist, wird die Frist von 30 Kalendertagen nicht in Gang gesetzt.*)

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VPRRS 2014, 0686
VergabeVergabe
Auslegungsbedürftigkeit: Verstoß gegen das Gebot der eindeutigen Beschreibung?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.03.2014 - 1 VK 9/14

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0685
VergabeVergabe
Losweise Vergabe ist auch als Angebotslimitierung zulässig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.03.2014 - 1 VK 8/14

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 3203
VergabeVergabe
Wann darf sich der Auftraggeber auf ein bestimmtes Produkt festlegen?

OLG Jena, Beschluss vom 25.06.2014 - 2 Verg 2/14

1. Die Festlegung des Beschaffungsgegenstands ist dem eigentlichen Vergabeverfahren vorgelagert. Dementsprechend kann der öffentliche Auftraggeber grundsätzlich frei darüber befinden, was er anschafft.

2. Das Vergaberecht hat nicht die Aufgabe, den Beschaffungsbedarf des Auftraggebers festzulegen. Es regelt lediglich die Art und Weise der Beschaffung und will sicherstellen, dass die Beschaffung in einem transparenten, diskriminierungsfreien und möglichst wettbewerblichen Verfahren erfolgt.

3. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht gehalten, eine besondere Markterkundung zur Klärung der denkbaren technischen Möglichkeiten zur Befriedigung seines Beschaffungsbedarfs durchzuführen. Es obliegt ihm auch keine Markterforschung oder Marktanalyse darüber, ob sich ein vertretbares Ausschreibungsergebnis auch durch eine produktneutrale Vergabe erreichen lässt.

4. Der Auftraggeber hält die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit ein, wenn die Bestimmung der konkret ausgeschriebenen Leistung sachlich gerechtfertigt ist, er hierfür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angibt und dementsprechend die Festlegung willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert.

5. Vor allem bei sicherheitsrelevanten Maßnahmen, die wichtige Rechtsgüter, wie etwa den Schutz der Bevölkerung, betreffen, kann es gerechtfertigt sein, im Interesse der Systemsicherheit und Funktion jedwede Risikopotentiale auszuschließen und den sichersten Weg zu wählen.

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IBRRS 2014, 3196
VergabeVergabe
Verdeckte Produktvorgabe ist stets vergaberechtswidrig!

VK Südbayern, Beschluss vom 18.11.2014 - Z3-3-3194-1-39-09/14

1. Die Definitionsmacht des öffentlichen Auftraggebers hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes ist nicht schrankenlos. Sie wird begrenzt durch die Verpflichtung, den vergaberechtlichen Grundsätzen des Wettbewerbs, der Transparenz und der Gleichbehandlung Rechnung zu tragen.*)

2. Die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers sind eingehalten, sofern die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. Bewegt sich die Bestimmung in diesen Grenzen, gilt der Grundsatz der Wettbewerbsoffenheit der Beschaffung nicht mehr uneingeschränkt.*)

3. Die fehlende Dokumentation der Leistungsbestimmung durch den Auftraggeber kann bis zur letzten mündlichen Verhandlung im Nachprüfungsverfahren nachgeholt werden.*)

4. Eine verdeckte Produktvorgabe ist stets vergaberechtswidrig. Dies gilt wegen des zusätzlichen Verstoßes gegen den Transparenzgrundsatz sogar dann, wenn ausnahmsweise die Vorgabe eines bestimmten Produkts aus dem Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers gerechtfertigt werden könnte.*)

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IBRRS 2014, 4438
VergabeVergabe
Wie sind Vergabeunterlagen auszulegen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.11.2014 - Verg 21/14

1. Welcher Erklärungswert Angebotsunterlagen zukommt, ist anhand der für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden Grundsätze (§§ 133 und 157 BGB) zu ermitteln.

2. Bieter müssen den Angebotsunterlagen wegen gebotener Transparenz und der bei Nichtbeachtung von Ausschreibungsbedingungen drohenden Gefahr eines Ausschlusses von der Vergabe klar entnehmen können, welche Erklärungen von ihnen im Zusammenhang mit der Angebotsabgabe verlangt werden.

3. Bedürfen die Vergabeunterlagen der Auslegung, ist dafür der objektive Empfängerhorizont der potenziellen Bieter, also eines abstrakt bestimmten Adressatenkreises, maßgeblich.

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IBRRS 2014, 3118
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rüge nicht abgeholfen: Nachprüfungsantrag nach 15 Tagen unzulässig!

VK Nordbayern, Beschluss vom 12.03.2014 - 21.VK-3194-02/14

Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.*)

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IBRRS 2014, 3175
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Dringende Rettungsdienstleistungen dürfen direkt vergeben werden!

EuGH, Urteil vom 11.12.2014 - Rs. C-113/13

Die Art. 49 AEUV und 56 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung, nach der die Erbringung von dringenden Krankentransport- und Notfallkrankentransportdiensten vorrangig und im Wege der Direktvergabe ohne jegliche Bekanntmachung an die unter Vertrag genommenen Freiwilligenorganisationen zu vergeben ist, nicht entgegenstehen, soweit der rechtliche und vertragliche Rahmen, in dem diese Organisationen tätig sind, tatsächlich zu dem sozialen Zweck und zu den Zielen der Solidarität und der Haushaltseffizienz beiträgt, auf denen diese Regelung beruht.

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IBRRS 2014, 3171
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nur noch ein Bieter übrig: Kann auf die Vergabe verzichtet werden?

EuGH, Urteil vom 11.12.2014 - Rs. C-440/13

1. Die Art. 41 Abs. 1, 43 und 45 Richtlinie 2004/18/EG sind dahin auszulegen, dass Art. 45 Richtlinie 2004/18/EG, wenn die Voraussetzungen für die Anwendung der darin vorgesehenen Ausschlussgründe nicht erfüllt sind, dem Erlass einer Entscheidung durch einen öffentlichen Auftraggeber nicht entgegensteht, mit der auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags, für den ein Ausschreibungsverfahren stattgefunden hat, verzichtet und verfügt wird, dass dieser Auftrag nicht endgültig an den einzigen verbliebenen Bieter vergeben wird, der zum vorläufigen Zuschlagsempfänger erklärt worden war.*)

2. Das Unionsrecht im Bereich des öffentlichen Auftragswesens und insbesondere Art. 1 Abs. 1 Unterabs. 3 Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG sind dahin auszulegen, dass es sich bei der in dieser Bestimmung vorgesehenen Kontrolle um eine Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der öffentlichen Auftraggeber handelt, mit der die Beachtung der einschlägigen Regelungen des Unionsrechts oder der einzelstaatlichen Vorschriften, die diese Regelungen umsetzen, sichergestellt werden soll, ohne dass diese Kontrolle allein auf die Prüfung beschränkt werden könnte, ob die Entscheidungen des öffentlichen Auftraggebers willkürlich sind. Dies schließt jedoch nicht aus, dass der nationale Gesetzgeber die zuständigen nationalen Gerichte zur Durchführung einer Zweckmäßigkeitskontrolle ermächtigen kann.*)




IBRRS 2014, 3146
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Welche Voraussetzungen hat eine vergaberechtsfreie Kooperation?

OLG Koblenz, Beschluss vom 03.12.2014 - Verg 8/14

1. Die Durchführung der Abfallentsorgung ist eine marktfähige Leistung, die grundsätzlich nach den Regeln des Vergaberechts im Wettbewerb zu vergeben ist.*)

2. Eine Vereinbarung zwischen zwei kommunalen Gebietskörperschaften, die alle Tatbestandsmerkmale eines öffentlichen Auftrags erfüllt, ist nicht allein deshalb „vergaberechtsfrei“, weil sie eine delegierende Aufgabenübertragung beinhaltet.*)

3. Zusammenarbeit ist schon begrifflich mehr als bloße Leistung gegen Bezahlung und beinhaltet ein bewusstes Zusammenwirken bei der Verrichtung einer Tätigkeit zur Erreichung eines gemeinsamen Ziels.*)

4. Art. 12 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU meint eine Zusammenarbeit, das auf einem kooperativen Konzept beruht und bei dem jeder Beteiligte einen Beitrag zur gemeinsamen Ausführung einer öffentlichen Dienstleistung erbringt.*)

5. Für eine vergaberechtsfreie Kooperation reicht es nicht aus, wenn sich der „Beitrag“ eines Vertragspartners darauf beschränkt, den anderen für die Erbringung einer Leistung zu bezahlen.*)




IBRRS 2014, 3111
VergabeVergabe
Auch bei Einsatz besserer Technik: Auftraggeber kann gleichbleibende Preise fordern!

VK Bund, Beschluss vom 24.09.2014 - VK 2-67/14

1. Die Vorgabe des Auftraggebers, dass die Bieter einen unveränderlichen Festpreis anzubieten haben, auch wenn während der Laufzeit des Vertrags eine bessere (hier: Netz-)Technologie zum Einsatz kommt, ist unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit der Kalkulation vergaberechtlich nicht zu beanstanden.

2. Die Formulierung "Technische Bedingungen bei Vertragsbeginn" ist nicht zwingend dahingehend zu verstehen, dass diese Bedingungen bereits zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung erfüllt sein müssen.

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IBRRS 2014, 3030
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auslegungsbedürftigkeit ist kein Verstoß gegen das Gebot der eindeutigen Leistungsbeschreibung!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.07.2014 - 15 Verg 4/14

1. Die Bestimmung des Auftragsgegenstands obliegt dem Auftraggeber und ist dem eigentlichen Vergabeverfahren vorgelagert. Das Vergaberecht macht dem öffentlichen Auftraggeber keine Vorgaben hinsichtlich dessen, was er beschaffen muss oder will, sondern regelt die Art und Weise der Beschaffung. Einschränkungen bestehen nur insoweit, dass die konkrete Spezifikation objektiv auftragsbezogen sein muss und keine diskriminierende Wirkung haben darf.

2. Die Leistungsbeschreibung ist nicht eindeutig, wenn unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten in Betracht kommen, die den Bieter im Unklaren lassen, welche Leistung von ihm in welcher Form und unter welchen Bedingungen angeboten werden soll. Erschöpfend ist die Leistungsbeschreibung, wenn keine Restbereiche verbleiben dürfen, die seitens des Auftraggebers nicht klar umrissen sind. Die fehlende Durchnummerierung der Seiten, auf denen die Leistung beschrieben sind, begründet keinen Verstoß gegen das Gebot der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung.

3. Die Auslegungsbedürftigkeit stellt keinen Verstoß gegen das Gebot der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung dar, denn auch bei sorgfältiger Erstellung einer Leistungsbeschreibung kann nie ausgeschlossen werden, dass geringe Unklarheiten auftreten, da jeder Begriff der Sprache auslegungsfähig ist und das genaue Verständnis stets vom Empfängerhorizont abhängt.




Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unklarheiten in den Vergabeunterlagen sind vor Angebotsabgabe vom Bieter zu klären!

VK Nordbayern, Beschluss vom 19.09.2014 - 21.VK-3194-22/14

1. Die Anforderungen gemäß § 107 Abs. 2 GWB sind nicht zu hoch anzusetzen. Es genügt, wenn es nach dem Vorbringen der ASt möglich erscheint, dass diese ohne den behaupteten Vergaberechtsverstoß ernsthaft als Vertragspartner des Auftraggebers in Betracht käme.*)

2. Vermeintliche Ungereimtheiten in den Vergabeunterlagen dürfen nicht einfach hingenommen werden. Vielmehr muss der Bieter sich aus den Verdingungsunterlagen ergebende Zweifelsfragen vor Abgabe des Angebots klären. Die gilt auch für die Kenntnis der Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und die beabsichtigte Art der Punkteverteilung.*)

3. Im Rahmen der Prüfung, ob vom künftigen Auftragnehmer die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglich angebotenen Leistung erwartet werden kann, hat die VSt eine Prognoseentscheidung zu treffen. Hierbei hat die VSt einen Beurteilungsspielraum, der von der Nachprüfungsinstanz nur daraufhin überprüft werden kann, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten worden ist, ob der Auftraggeber die von ihm selbst aufgestellten Bewertungsvorgaben beachtet hat, der zugrunde liegende Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt worden ist, keine sachwidrigen Erwägungen angestellt worden sind und nicht gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen worden ist.*)

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IBRRS 2014, 3017
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftraggeber will innovativeres Konzept: Beschreibung des "Vorgängerprogramms" notwendig!

VK Bund, Beschluss vom 07.08.2014 - VK 1-56/14

1. Der Auftraggeber hat den Bietern mit den Vergabeunterlagen oder bereits mit der Bekanntmachung die Zuschlagskriterien, nach denen er die Angebotswertung vornehmen will, bekanntzugeben; bei der Wertung sind dann diese vollständig und ausschließlich zu berücksichtigen. Dabei darf der Auftraggeber sich nicht darauf beschränken, die Zuschlagskriterien als solche zu benennen, sondern hat auch die hierzu aufgestellten Unterkriterien mitzuteilen.

2. Wünscht der Auftraggeber ein möglichst von anderen Aktionsprogrammen, insbesondere von dem Vorgängerprogramm abweichendes Seminarkonzept, muss entweder in der Leistungsbeschreibung oder in den übrigen Vergabeunterlagen eine Beschreibung des Vorgängerprogramms bzw. der Elemente, in Bezug auf die das künftige Seminarkonzept abweichen soll, enthalten sein.

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IBRRS 2014, 3085
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine "überraschende" Gewichtung von Eignungskriterien!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 15.10.2014 - 1 Verg 1/14

1. Für die Bewerberauswahl im Teilnahmewettbewerb sind Auftraggeber gemäß § 10 Abs. 2 VOF lediglich verpflichtet, die der Auswahl zugrunde gelegten Eignungskriterien und die erforderlichen Erklärungen und Nachweise bekannt zu geben. Einer vorherigen Bekanntgabe der Gewichtung bedarf es nicht, weil es an einer dem § 11 Abs. 4 VOF entsprechenden Regelung fehlt.

2. Aus den vergaberechtlichen Grundsätzen der Transparenz und der Gleichbehandlung folgt, dass solche Auswahlkriterien und deren Gewichtung den Bewerbern im Voraus bekannt zu geben sind, die der Auftraggeber bereits vor der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung aufgestellt hat.

3. Eine Gewichtung der Kriterien für die Bewerberauswahl nach dem Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung muss objektiv begründet sein und sich aus der Angabe der Kriterien selbst objektiv ableiten lassen. Eine "überraschende" Gewichtung stellt einen Verstoß gegen die Grundsätze des Wettbewerbs und der Verfahrenstransparenz dar.




IBRRS 2014, 3023
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Technische und rechtliche Beratungsleistungen sind in Losen zu vergeben!

VK Brandenburg, Beschluss vom 03.09.2014 - VK 14/14

Die einheitliche Vergabe technischer und rechtlicher Beratungs- und Unterstützungsleistungen verstößt gegen das Gebot der Losaufteilung.




IBRRS 2014, 3014
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auch im Anwendungsbereich der SektVO ist anzubieten, was ausgeschrieben wurde!

VK Bund, Beschluss vom 27.08.2014 - VK 1-62/14

Hat der Auftraggeber eine bestimmte Leistung (hier: Erneuerung einer Dampfleitung) ausgeschrieben und der Bieter diese Leistung nicht angeboten, ist das Angebot auch im Anwendungsbereich der SektVO von der Wertung auszuschließen. Denn ein derartiges Angebot ist nicht mit den anderen Angeboten im Wettbewerb vergleichbar.

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IBRRS 2014, 3077
BauvertragBauvertrag
Erkennbare Kalkulationsfehler darf der Auftraggeber nicht ausnutzen!

OLG Celle, Urteil vom 20.02.2014 - 5 U 109/13

1. Eine fehlerhafte Kalkulation liegt im Risikobereich des Bieters. Grundsätzlich hat der Bieter das Risiko seiner Fehlkalkulation zu tragen.

2. Der Auftraggeber ist während des Ausschreibungsverfahrens nicht verpflichtet, ohne offenbare Anhaltspunkte in den abgegebenen Angeboten diese auf etwaige Kalkulationsfehler zu überprüfen oder weitere Ermittlungen anzustellen. Der Auftraggeber ist auch nicht gehalten, von sich aus zu klären, ob ein Kalkulationsfehler vorliegt oder nicht.

3. Eine Pflicht zur Aufklärung besteht aber dann, wenn sich der Tatbestand des Kalkulationsirrtums mit seinen unzumutbaren Folgen für den Bieter aus dem Angebot des Bieters oder aus dem Vergleich zu den weiteren Angeboten oder aus den dem Auftraggeber bekannten sonstigen Umständen geradezu aufdrängt. In einem solchen Ausnahmefall ist es gerechtfertigt, den Auftraggeber entgegen eigenen Interessen als verpflichtet anzusehen, an der Aufklärung eines Kalkulationsfehlers eines Bieters mitzuwirken.

4. Es stellt eine unzulässige Rechtsausübung dar, wenn der Auftraggeber ein Vertragsangebot annimmt und auf der Durchführung des Vertrags besteht, obwohl er wusste, dass das Angebot auf einem Kalkulationsirrtum des Bieters beruht und die Vertragsausführung für diesen unzumutbar ist.

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IBRRS 2014, 3195
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann darf sich der Auftraggeber auf ein bestimmtes Produkt festlegen?

OLG Jena, Beschluss vom 25.06.2014 - 2 Verg 1/14

1. Die Festlegung des Beschaffungsgegenstands ist dem eigentlichen Vergabeverfahren vorgelagert. Dementsprechend kann der öffentliche Auftraggeber grundsätzlich frei darüber befinden, was er anschafft.

2. Das Vergaberecht hat nicht die Aufgabe, den Beschaffungsbedarf des Auftraggebers festzulegen. Es regelt lediglich die Art und Weise der Beschaffung und will sicherstellen, dass die Beschaffung in einem transparenten, diskriminierungsfreien und möglichst wettbewerblichen Verfahren erfolgt.

3. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht gehalten, eine besondere Markterkundung zur Klärung der denkbaren technischen Möglichkeiten zur Befriedigung seines Beschaffungsbedarfs durchzuführen. Es obliegt ihm auch keine Markterforschung oder Marktanalyse darüber, ob sich ein vertretbares Ausschreibungsergebnis auch durch eine produktneutrale Vergabe erreichen lässt.

4. Der Auftraggeber hält die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit ein, wenn die Bestimmung der konkret ausgeschriebenen Leistung sachlich gerechtfertigt ist, er hierfür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angibt und dementsprechend die Festlegung willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert.

5. Vor allem bei sicherheitsrelevanten Maßnahmen, die wichtige Rechtsgüter, wie etwa den Schutz der Bevölkerung, betreffen, kann es gerechtfertigt sein, im Interesse der Systemsicherheit und Funktion jedwede Risikopotentiale auszuschließen und den sichersten Weg zu wählen.




IBRRS 2014, 3032
VergabeVergabe
Losweise Vergabe ist auch als Angebotslimitierung zulässig!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.07.2014 - 15 Verg 5/14

1. Ein Vergabeverfahren leidet nicht deshalb an einem Mangel, weil nicht mit sämtlichen Leistungserbringern zum Zeitpunkt der Ausschreibung die bestehenden Verträge gekündigt waren. Das Nebeneinander mehrerer Leistungserbringer für dieselbe Leistung kann zwar zu Schadensersatzansprüchen führen, ist aber kein Umstand, der das Vergabeverfahren selbst betrifft.

2. Dass der Inhalt von Leistungsbeschreibungen auslegungsfähig ist, stellt keinen Verstoß gegen das Gebot der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung dar, denn auch bei sorgfältiger Erstellung einer Leistungsbeschreibung kann nie ausgeschlossen werden, dass geringe Unklarheiten auftreten, da jeder Begriff der Sprache auslegungsfähig ist und das genaue Verständnis stets vom Empfängerhorizont abhängt.

3. Ein Rechtsgrundsatz, dass dem Bieter ungewöhnliche Wagnisse der Kalkulation nicht auferlegt werden dürfen, existiert bei VOL/A-Vergaben nicht mehr. Vor diesem Hintergrund kommt die Annahme eines Vergaberechtsverstoßes nur noch in Betracht, wenn eine kalkulationsrelevante Vorgabe des Auftraggebers für den Bieter unzumutbar ist.

4. Die losweise Vergabe ist auch als Angebotslimitierung vom Leistungsbestimmungsrecht des Auftragsgebers gedeckt. Das gilt jedenfalls dann, wenn die laufende und jederzeitige Verfügbarkeit des Auftragnehmers, die Komplexität des Auftrags und ihr Umfang eine Loslimitierung rechtfertigen.

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IBRRS 2014, 3058
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Neue EU-Richtlinien haben Vorwirkungen auf das geltende Vergaberecht!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.11.2014 - Verg 30/14

1. Zuschlagskriterien müssen mit dem Auftragsgegenstand "zusammenhängen" und damit "in Verbindung stehen". Sie müssen sich aber nicht unmittelbar aus dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand ergeben.*)

2. Der notwendige Auftragsbezug ist nicht zu verneinen, wenn eine Leistung fakultativ Angeboten werden kann.*)

3. Der Auftraggeber darf im Rahmen der anzustellenden Prognose diejenigen Eignungsnachweise fordern, die er zur Sicherstellung seines Erfüllungsinteresses für erforderlich hält, die mit den gesetzlichen Bestimmungen im Einklang stehen und die nicht unverhältnismäßig, nicht unangemessen und für Bieter nicht unzumutbar sind.*)

4. Zu den Vorwirkungen neuer EU-Richtlinien.

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IBRRS 2014, 3061
VergabeVergabe
Auftraggeber kann Nachweis der Lieferfähigkeit verlangen!

VK Bund, Beschluss vom 10.09.2014 - VK 1-66/14

1. Der Auftraggeber kann verlangen, dass der Bieter seine Lieferfähigkeit "im Hinblick auf die Zurverfügungstellung der Rabattarzneimittel in hinreichender Menge" nachweist.

2. Die Verpflichtung, zum Nachweis der Lieferfähigkeit sämtliche während der Vertragslaufzeit hinzuzuziehenden Lieferanten (Drittunternehmen) namentlich zu benennen und für diese "grundsätzliche Lieferzusagen" oder Verträge vorzulegen, belastet die Bieter nicht unangemessen. Dass gilt jedenfalls dann, wenn diese Eignungsbelege nicht bereits mit dem Angebot, sondern erst von den Bietern erbracht werden müssen, die nach einer ersten Wertung auf die ersten vier bzw. die ersten beiden Plätze kommen.

3. Der öffentliche Auftraggeber kann bestimmen, anhand welcher (Zuschlags-)Kriterien er bewerten will, welches Angebot am besten seinem Bedarf entspricht. Allerdings müssen die Zuschlagskriterien durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt sein.

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IBRRS 2014, 3013
VergabeVergabe
Preis erheblich über Kostenschätzung: Ausschluss möglich?

VK Bund, Beschluss vom 19.09.2014 - VK 1-70/14

1. Ein Angebot kann nicht bereits deshalb vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, weil der Preis erheblich über der Kostenschätzung des Auftraggebers liegt. Maßgeblich ist vielmehr, ob der Preis in einem offenbaren Missverhältnis zur angebotenen Leistung steht.

2. Der öffentliche Auftraggeber darf seine Ausschlussentscheidung nur auf eine möglichst wirklichkeitsnahe Schätzung des angeblich unverhältnismäßig teuren Angebots stützen. Diese Schätzung hat von den aktuellen Kosten der konkret ausgeschriebenen Leistungen auszugehen und die einzelnen Schätzgrundlagen müssen nachvollziehbar begründet worden sein.

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IBRRS 2014, 3024
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Sanierung der Straßenbeleuchtung: Bau- oder Lieferauftrag?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.06.2014 - 1 VK 21/14

1. Bauliche Anlagen (Bauwerke) sind mit dem Erdboden verbundene oder auf ihm ruhende, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. Dabei muss es sich nicht notwendig um Gebäude handeln; dies ist lediglich ein Unterbegriff.

2. Bauliche Anlagen (Bauwerke) können auch Werbeanlagen, Fahrradabstellanlagen, Aufschüttungen und Abgrabungen, Photovoltaikanlagen oder - wie hier - eine aus Beleuchtungsmast und Straße zusammengesetzte bauliche Anlage sein, an der nicht unerhebliche technische und gestalterische Veränderungen durchgeführt werden sollen.




IBRRS 2014, 2961
VergabeVergabe
Keine Wertung von Nebenangeboten ohne Änderungsbekanntmachung!

VK Bund, Beschluss vom 17.09.2014 - VK 1-72/14

1. Wird in der Bekanntmachung angegeben, dass keine Nebenangebote zugelassen sind, ist die später in der Angebotsaufforderung erfolgte Zulassung von Nebenangeboten ist nicht geeignet, die in der Bekanntmachung getroffene Entscheidung der Nichtzulassung wirksam zu beseitigen. Hierzu bedarf es zumindest einer Änderungsbekanntmachung.

2. Eine Wertung von Nebenangeboten ist nicht zulässig, wenn der Preis das alleinige Zuschlagskriterium ist.

3. Nebenangebote dürfen im Übrigen nur gewertet werden, falls vom Auftraggeber zuvor Mindestanforderungen an Nebenangebote bestimmt und diese den Bieter (in den Vergabeunterlagen) bekanntgegeben wurden.

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IBRRS 2014, 3015
VergabeVergabe
Auch Dienstleistungen können funktional beschrieben werden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.03.2013 - Verg 53/12

1. Funktionale Leistungsbeschreibungen sind nicht nur dort, wo ein bestimmter Erfolg geschuldet ist, sondern auch bei Dienstleistungen zulässig.

2. Qualitätsorientierte Reinigungsdienstleistungen können hinsichtlich qualitativer Kriterien wie Schulungskonzept und organisatorischer Umsetzung (teil-) funktional ausgeschrieben werden. Jedoch unterliegt auch die funktionale Leistungsbeschreibung gewissen Anforderungen an die Bestimmtheit. Die Kriterien für die spätere Angebotsbewertung müssen festliegen und das Leistungsziel, die Rahmenbedingungen sowie die wesentlichen Einzelheiten der Leistung in der Weise bekannt sein, dass mit Veränderungen nicht mehr zu rechnen ist.

3. Die Angebotswertung ist vergaberechtswidrig, wenn der Auftraggeber die abgegebenen Angebote nicht anhand der bekannt gegebenen Zuschlagskriterien und Gewichtungsregeln miteinander verglichen, sondern der Wertung „Standards“ zugrunde gelegt hat, die er erst nach Angebotsöffnung los- und niederlassungsübergreifend entwickelt und den Bietern nicht bekanntgegeben hat.

4. Die Tätigkeit der eingesetzten Wertungskommission und die Ermittlung der „Standards“ sind in den Vergabeakten zu dokumentieren.

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VPRRS 2014, 0586
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Massenanfall von Verletzten: Erweiterte Rettungsdienstmaßnahmen sind kein Fachlos!

VK Köln, Beschluss vom 06.10.2014 - VK VOL 21/2013

1. Eine Aufhebung der Ausschreibung wegen Änderungen der Ausschreibungsbedingungen kommt nicht in Betracht, wenn der Auftraggeber an seinem eigentlichen Beschaffungsvorhaben festhält. Eine Aufhebung des Vergabeverfahrens ist in einem solchen Fall nur dann veranlasst, wenn die Änderungen so weitreichend sind, dass von einem völlig neuen Beschaffungsvorhaben auszugehen ist oder sich wegen dieser Änderungen dem vergaberechtlichen Transparenzgebot nur durch eine Aufhebung und Neuausschreibung Rechnung getragen werden kann.

2. Für die Feststellung, ob eine bestimmte Tätigkeit Gegenstand eines Fachloses ist, ist insbesondere von Belang, ob sich für spezielle Arbeiten mittlerweile ein eigener Markt herausgebildet hat. Diese Voraussetzung erfüllt die Wahrnehmung von Aufgaben des erweiterten Rettungsdienstes für den Fall eines Massenanfalls von Verletzten nicht.

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IBRRS 2014, 3033
VergabeVergabe
Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.05.2013 - 1 VK LSA 25/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 3007
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann ist die Bildung einer Bietergemeinschaft zulässig?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.11.2014 - 15 Verg 6/14

1. Haben die Mitglieder einer Bietergemeinschaft (BIEGE) nur einen unerheblichen Marktanteil und werden sie erst durch das Eingehen der BIEGE in die Lage versetzt, ein Angebot abzugeben und am Wettbewerb teilzunehmen, ist die Bildung einer BIEGE vergaberechtlich nicht zu beanstanden.

2. An der Vereinbarkeit der Regelung in § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB mit dem zugrunde liegenden Europarecht bestehen keine Zweifel.

3. Das Verbot der Vermischung von Zuschlags- und Eignungskriterien ist zwischenzeitlich so intensiv und wiederholt behandelt und thematisiert worden, dass sich ein durchschnittliches Unternehmen, das nicht völlig unerfahren auf dem maßgeblichen Markt ist und sich für einen größeren öffentlichen Auftrag interessiert, vor diesem Thema nicht verschließen kann. Dies gilt insbesondere im Anwendungsbereich der VOL/A-EG, weil in diesem Regelungswerk das Gebot der Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien besonders deutlich zu Tage tritt. Einen Verstoß gegen dieses Verbot muss der Bieter daher unverzüglich rügen.




IBRRS 2014, 2883
Mit Beitrag
VergabeVergabe
"Verlegen des Estrichs" und "Schleifarbeiten" müssen nicht losweise vergeben werden!

VK Lüneburg, Beschluss vom 08.08.2014 - VgK-22/2014

1. Welche Leistungen zu einem Fachlos gehören, bestimmt sich nach den gewerberechtlichen Vorschriften und der allgemein oder regional üblichen Abgrenzung. Dabei ist stets auch zu untersuchen, ob sich für spezielle Arbeiten ein eigener Markt herausgebildet hat.

2. Allein die tatsächlich-technische Möglichkeit, dass mehrere Abschnitte einer Leistung auch von verschiedenen Personen oder Unternehmen erbracht werden können, begründet noch nicht das Vorliegen eines Fachloses.

3. Die Fachlose "Verlegen des Estrichs" und "Schleifarbeiten" (Oberflächenbearbeitung und -veredelung)" können einheitlich ausgeschrieben werden, wenn wegen hoher Rissarmut und geforderter Druckfestigkeit eine gleichmäßige Oberfläche des Estrichbodens besonders wichtig ist, so dass die gleichmäßige Korngrößenverteilung bei getrennter Vergabe beider Lose nicht geprüft werden kann.




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VergabeVergabe
Vertrag mit Zuschuss zum Ausbau der Breitbandversorgung: Dienstleistungsauftrag- oder konzession?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.11.2014 - 15 Verg 10/14

1. Eine Dienstleistungskonzession ist eine vertragliche Konstruktion, die sich von einem Dienstleistungsauftrag nur dadurch unterscheidet, dass der Konzessionär das zeitweilige Recht zur Nutzung der ihm übertragenen Dienstleistung erhält und gegebenenfalls ihm zusätzlich ein Preis gezahlt wird.

2. Für die Unterscheidung zwischen Dienstleistungsauftrag und -konzession ist maßgeblich, ob die vereinbarte Art der Vergütung im Recht des Leistungserbringers besteht, die Dienstleistung zu verwerten, und die Übernahme des mit der fraglichen Dienstleistung verbundenen Betriebsrisikos durch den Leistungserbringer zur Folge hat.

3. Sieht die Ausschreibung eine Zuzahlung des Auftraggebers vor, liegt keine Dienstleistungskonzession vor, wenn die Zuwendung ein solches Gewicht hat, dass ihr kein bloßer Zuschusscharakter beigemessen werden kann, sondern zur Folge hat, dass die Einkünfte, die der Dienstleister für seine Leistungen erzielt, zu einem Entgelt führen, das weitab von einer äquivalenten Gegenleistung liegt.

4. Können die voraussichtlichen Investitionskosten durch einen Zuschuss des Auftraggebers nicht sicher amortisiert werden und kann der Auftragnehmer sogar Verluste erleiden, wird das betriebswirtschaftliche Risiko nicht vollständig oder nicht wenigstens zu einem ganz wesentlichen Teil ausgeglichen.

5. Für die Überprüfung der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen ist der Rechtsweg zur Vergabekammer und zum Vergabesenat nicht gegeben. Welcher Rechtsweg hierfür eröffnet ist, richtet sich danach, ob das streitige Rechtsverhältnis dem öffentlichen oder dem bürgerlichen Rechtszug zuzuordnen ist. Für die Zuordnung ist nicht das Ziel, sondern die Rechtsform staatlichen Handelns maßgeblich.

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IBRRS 2014, 2949
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VergabeVergabe
Wirtschaftlichstes Angebot zuschlagsfähig: Durchführung eines "Offenen Verfahrens" entbehrlich!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.05.2014 - 1 VK LSA 08/14

Ist das Angebot der Beigeladenen zuschlagsfähig und ist dieses Angebot nach rechnerischer Prüfung das Wirtschaftlichste, so hätte die ordnungsgemäße Durchführung eines "Offenen Verfahrens" keinerlei Einfluss auf die Rang- und Reihenfolge der Bieter im Wettbewerb.*)




IBRRS 2014, 2959
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VergabeVergabe
Anderes als ausgeschriebenes Betonsteinpflaster angeboten: Angebotsausschluss!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.11.2014 - Verg W 9/14

1. Wird eine Leistung angeboten, die nicht der nach den Vergabeunterlagen geforderten Leistung entspricht, stellt dies eine Änderung der Vergabeunterlagen dar, die zwingend den Ausschluss des Angebots zur Folge hat.

2. Ist für den Auftraggeber nicht erkennbar, dass dem Bieter bei der Eintragung der Produktbezeichnung ein Schreibfehler unterlaufen ist, kann er davon ausgehen, dass ein angebotenes Betonsteinpflaster mit den Abmessungen 400×200x100 mm (40x20x10 cm) nicht der mit den Abmessungen 400×240×100 mm (40x24x10 cm) geforderten Leistung entspricht.




IBRRS 2014, 2903
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VergabeVergabe
Im Planungswettbewerb erbrachte Leistungen können honorarmindernd wirken!

VK Lüneburg, Beschluss vom 29.09.2014 - VgK-36/2014

1. In der VOF gibt es keine Regelung zu unangemessenen Preisen und somit keine Verpflichtung des Auftraggebers, besonders niedrige Preise auf ihre Auskömmlichkeit hin zu untersuchen.

2. Sind im Rahmen des Architektenwettbewerbs bereits bestimmte Leistungen erbracht worden, ist eine Kürzung des Honorars bzw. eine Verrechnung mit dem bereits erhaltenen Preisgeld möglich. Der Bieter muss kein hundertprozentiges Leistungsbild (mehr) anbieten. Vielmehr ist eine angemessene Senkung des betreffenden Leistungsbilds und somit auch des Honorars zulässig.

3. Im VOF-Verhandlungsverfahren kann der Auftraggeber auch preisliche Forderungen stellen.




IBRRS 2014, 2951
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VergabeVergabe
Abweichende Interpretation der Leistungsbeschreibung = Abänderung der Vergabeunterlagen!

VK Lüneburg, Beschluss vom 26.08.2014 - VgK-31/2014

1. Der Änderung der Vergabeunterlagen steht es gleich, wenn ein Bieter zwar keine sichtbaren Änderungen an den Vergabeunterlagen vornimmt, in einem Begleitschreiben zum Angebot aber Vorbehalte vornimmt.

2. Eine vom Wortsinn her nicht mehr gedeckte abweichende Interpretation der Leistungsbeschreibung im Angebot des Bieters steht einer Abänderung der Vergabeunterlagen gleich.

3. Gibt der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen keine qualitativen Mindestkriterien für ein Schulungskonzept vor, kann er das Angebot eines Bieters trotz eines erkennbaren Minderleistungsansatzes gegenüber dem Angebot eines anderen Bieters nicht vom Vergabeverfahren ausschließen.

4. Um den Zugang zum Nachprüfungsverfahren zu eröffnen, bedarf es der Darlegung zumindest einer konkreten, nicht völlig vagen und pauschal behaupteten Vergaberechtsverletzung. Eine aufs Geradewohl oder ins Blaue hinein aufgestellte Behauptung ist unzulässig und damit unbeachtlich.

5. Bis zur Reform des GWB zur Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien auch und zur Anpassung der Rügefrist auf 10 bzw. 15 Kalendertage darf die Vorschrift des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB nicht mehr abweichend angewendet werden.




IBRRS 2014, 2950
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VergabeVergabe
Tariftreue gefordert: Auftraggeber muss maßgeblichen Mindestlohn angeben!

KG, Beschluss vom 26.09.2014 - Verg 5/14

Zu öffentlichen Vergaben, bei denen die Ausschreibung das Erfordernis der Tariftreue enthält.*)




IBRRS 2014, 2919
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VergabeVergabe
Behauptete De-facto-Vergabe fehlt: Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Köln, Beschluss vom 01.08.2014 - VK VOL 6/2014

1. Gemäß § 102 GWB unterliegt nur die Vergabe öffentlicher Aufträge der Nachprüfung durch die Vergabekammern. Der Rechtsweg zu den Vergabekammern ist daher nicht eröffnet und ein Nachprüfungsantrag damit unzulässig, wenn weder ein Vertrag mit einem konkreten Dienstleister geschlossen wurde noch konkrete Vertragsverhandlungen begonnen haben.

2. Ein vorbeugender Rechtsschutz ist den §§ 102 ff GWB fremd.

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IBRRS 2014, 2922
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VergabeVergabe
Produktfabrikate und -typen abgefragt: Mit Vorlage der Produktblätter ist Angebot festgelegt!

VK Nordbayern, Beschluss vom 09.10.2014 - 21.VK-3194-30/14

1. Sofern der öffentliche Auftraggeber die Fabrikate und Typen der angebotenen Produkte abfragt und der Bieter die entsprechenden Produktblätter vorlegt, legt er sein Angebot auf diese Fabrikate und Produkte fest. Grundsätzlich handelt es sich bei der Konkretisierung nicht um eine unverbindliche Darstellung, wie der Bieter die Leistung beispielsweise erbringen will, sondern um eine verbindliche Festlegung seines insoweit noch nicht konkretisierten Angebots.*)

2. Nach Öffnung der Angebote darf der Auftraggeber nur noch Verhandlungen führen, um Zweifel oder Unklarheiten an einem Angebot zu beheben (VOB/A 2012 § 15 EG Abs. 1 Nr. 1). Diese Verhandlungen dürfen aber nicht dazu führen, dass der eindeutige Inhalt eines Angebots verändert wird. Es nicht statthaft, im Aufklärungsgespräch ein Angebot den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses anzupassen.*)

3. Nach § 15 EG Abs. 2 VOB/A 2012 kann ein Angebot unberücksichtigt bleiben, wenn ein Bieter die ihm gesetzte Frist unbeantwortet verstreichen lässt. Bei dieser Vorschrift handelt es sich um eine "Kann-Bestimmung", die Nichtberücksichtigung des Angebots steht dabei im Ermessen der Vergabestelle und kann von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüft werden. Dieses Ermessen ist bei der konkreten Vorgabe eines Vorlagetermins letztlich aber auf Null reduziert, die Vergabestelle muss bei Nichteinhaltung eines klar gesetzten Vorlagetermins das Angebot unberücksichtigt lassen.*)




IBRRS 2014, 2853
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VergabeVergabe
Leistungserweiterung oder "Aufstockung" ist selbstständiger öffentlicher Auftrag!

OLG Schleswig, Beschluss vom 04.11.2014 - 1 Verg 1/14

1. Eine Leistungserweiterung oder "Aufstockung" von 1.673 auf 1.876 (+ 194) Rettungsmittelwochenstunden ist als selbstständiger öffentlicher Auftrag einzuordnen, der einer vergaberechtlichen Nachprüfung zugänglich ist.

2. Die Unwirksamkeit einer vergaberechtswidrigen "Direktvergabe" muss innerhalb der 30-Tages-Frist des § 101b Abs. 2 Satz 1 GWB geltend gemacht werden.

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IBRRS 2014, 2884
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VergabeVergabe
Wann ist im VOF-Verfahren eine Bewerberreduzierung durch Losentscheidung zulässig?

VK Lüneburg, Beschluss vom 31.07.2014 - VgK-26/2014

Auch wenn im VOF-Verfahren grundsätzlich die Möglichkeit eines Losverfahrens besteht, ist die Reduzierung der Bewerberzahl durch Losentscheidung nur dann zulässig, wenn der öffentliche Auftraggeber unter den eingegangenen Bewerbungen eine rein objektive Auswahl nach qualitativen Kriterien unter gleich qualifizierten Bewerbern nicht mehr nachvollziehbar durchführen kann.




IBRRS 2014, 2917
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VergabeVergabe
Wann beginnt ein Vergabeverfahren?

OLG Celle, Beschluss vom 30.10.2014 - 13 Verg 8/14

1. Die §§ 102 ff GWB gewähren nur dann Primärrechtsschutz, wenn sich der Nachprüfungsantrag auf ein konkretes - wenn auch nur materielles - Vergabeverfahren bezieht, das begonnen wurde und noch nicht abgeschlossen ist.

2. Ein Fortsetzungsfeststellungsantrag ist grundsätzlich zulässig, wenn ein Anspruch auf Schadensersatz möglich ist. Der Schaden kann auch in der Gebührenforderung eines Anwalts liegen, welchen der Bieter mit der Prüfung der Vergabeunterlagen und der Rüge beauftragt hat.

3. Die abstrakte Wiederholungsgefahr in einem anderen, zukünftigen Verfahren genügt nicht zur Begründung eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses.




IBRRS 2014, 2893
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VergabeVergabe
Bieter kommt Aufklärungsverlangen nicht nach: Angebot wird ausgeschlossen!

VK Bund, Beschluss vom 15.10.2014 - VK 2-83/14

1. Kalkulationsvorgaben durch den öffentlichen Auftraggeber sind im Ausgangspunkt vergaberechtlich zugelassen. Solche Vorgaben beschränken zwar die Kalkulationsfreiheit der Bieter und "kanalisieren" auch den Preiswettbewerb, beruhen jedoch auf der Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers. Allerdings sind sie transparent aufzustellen.

2. Eine Unterschreitung der Kostenschwelle zieht keinen automatischen Ausschluss des betreffenden Angebots nach sich. Vielmehr ist der Auftraggeber verpflichtet, die Angemessenheit des Angebots aufzuklären. Deshalb muss die konkrete Höhe der Aufgreifschwelle nicht bekanntgegeben werden.

3. Richtet der Auftraggeber ein konkretes Aufklärungsverlangen an den Bieter, ist es grundsätzlich dessen Sache, Zweifel an der Auskömmlichkeit seines Angebotes zu entkräften. Der Auftraggeber ist weder verpflichtet noch berechtigt, Anforderungen für eine erfolgreiche Aufklärung anzugeben.

4. Kommt der Bieter dem Aufklärungsverlangen des Auftraggebers nicht oder nur unzureichend nach, ist sein Angebot vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen.




IBRRS 2014, 2882
VergabeVergabe
Zuschlagskriterium "Präsentationsqualität": Mehrfache Negativbewertung unzulässig!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.04.2014 - 1 VK LSA 19/13

Die mehrfache negative Wertung des Auftretens des Geschäftsführers eines Bieters in der Präsentation verstößt gegen das Erfordernis der Gewährleistung diskriminierungsfreien Wettbewerbs, der Gleichbehandlung und der Transparenz.

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VPRRS 2014, 0601
VergabeVergabe
Kreisvereinigung der Lebenshilfe ist kein öffentlicher Auftraggeber!

VK Nordbayern, Beschluss vom 31.07.2014 - 21.VK-3194-25/14

1. Zur (fehlenden) Öffentlichen-Auftraggeber-Eigenschaft einer Kreisvereinigung der Lebenshilfe e.V.*)

2. Erhält ein ASt trotz des ausdrücklichen Hinweises der Vergabekammer zur Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrages seinen Antrag in vollem Umfang aufrecht, kann ein Verschulden der VSt nach § 128 Abs. 3 Satz 3 GWB nur hinsichtlich der Hälfte der Kosten gesehen werden, die auch bei Antragsrücknahme entstanden wären, da der ASt durch eine Rücknahme des Antrages nach Hinweis auf dessen Unzulässigkeit die anfallenden Verfahrenskosten aufgrund der gesetzlichen Kostenfolge des § 128 Abs. 3 Satz 4 GWB auf die Hälfte hätte reduzieren können.*)

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IBRRS 2014, 2889
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BauvertragBauvertrag
Streit über Nachtragsforderung: Auftragnehmer muss nicht mit Arbeiten beginnen!

OLG Koblenz, Urteil vom 06.11.2014 - 6 U 245/14

1. Streitfälle berechtigen den Auftragnehmer zwar grundsätzlich nicht dazu, die Arbeiten einzustellen. Gleichwohl kann dem Auftragnehmer ein Leistungsverweigerungsrecht nach den Grundsätzen von Treu und Glauben zustehen. Dies setzt voraus, dass die Leistungsaufnahme oder Leistungsfortführung bei objektiver Betrachtung und unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls für den Auftragnehmer unzumutbar ist.

2. Die Leistungsfortführung ist für den Auftragnehmer unzumutbar, wenn der Auftraggeber endgültig nicht dazu bereit ist, eine zusätzliche Leistung zu vergüten und die neue Vergütung von der ursprünglich vereinbarten Vergütung nicht nur unerheblich abweicht.

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IBRRS 2014, 2820
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VergabeVergabe
Gewährleistungsfrist auf zwei Jahre verkürzt: Angebot wird ausgeschlossen!

VK Bund, Beschluss vom 06.02.2014 - VK 1-125/13

1. Sollen nach den Vergabeunterlagen die Vorschriften der VOB/B als Vertragsbedingungen gelten, gehört dazu auch die Regelung des § 13 Abs. 4 VOB/B zur Verjährung von Mängelansprüchen. Danach gilt für Bauwerke eine Verjährungsfrist von vier Jahren.

2. Der Regelung des § 13 Abs. 4 Nr. 2 VOB/B kann nicht eine für alle anzubietenden Leistungen geltende kürzere Verjährungsfrist von zwei Jahren entnommen werden. Soweit die Vorschrift eine kürzere Verjährungsfrist vorsieht, gilt diese nur für bestimmte "maschinelle und elektrotechnische/elektronische Anlagenteile", wenn die diesbezügliche Wartung nicht an den entsprechenden Bauauftragnehmer vergeben wird.

3. Unterfallen nicht alle ausgeschriebenen Leistungen des betreffenden Bauauftrags dem Begriff der maschinellen bzw. elektrotechnischen oder elektronischen Anlage, verbleibt es im Übrigen bei der Regelung des § 13 Abs. 4 Nr. 1 Satz 1 VOB/B.

4. Enthält das Angebot des Bieters den Passus "Gewährleistung: 24 Monate", sollen sämtliche Mängelansprüche nach Ablauf von 24 Monaten verjähren.




IBRRS 2014, 2873
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Vergaberecht umgangen: Vertrag nichtig, alle Ansprüche wechselseitig ausgeschlossen!

LG Saarbrücken, Urteil vom 06.11.2014 - 3 O 260/11

1. Im Falle eines kollusiven Zusammenwirkens zwischen Auftraggeber und Bieter kann der geschlossene Vertrag nichtig sein. Das kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der öffentliche Auftraggeber in bewusster Missachtung des Vergaberechts handelt oder er sich einer solchen Kenntnis mutwillig verschließt und er kollusiv mit dem Auftragnehmer zusammenwirkt.

2. Ist den Beteiligten bekannt, dass Leistungen auszuschreiben sind und erfolgt trotz dieser Kenntnis eine Vergabe ohne Durchführung einer entsprechenden Ausschreibung, handeln sie mutwillig, da sie sich gemeinsam über die Ausschreibungspflicht hinwegsetzen. In diesem Fall ist das Rechtsgeschäft objektiv sittenwidrig und nichtig.

3. Ist ein Vertrag wegen kollusiver Umgehung vergaberechtlicher Vorschriften sittenwidrig, sind Vergütungs-, Rückforderungs- und Gewährleistungsansprüche wechselseitig ausgeschlossen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 10.04.2014 - VII ZR 241/13, IBR 2014, 327, und BGH, Urteil vom 01.08.2013 - VII ZR 6/13, IBR 2013, 609).

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VPRRS 2014, 0590
VergabeVergabe
Eingangsvermerk muss Aussteller erkennen lassen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.09.2014 - 1 VK LSA 12/14

1. Der Anwendungsbereich der Sektorenrichtlinie ist eng umgrenzt. Es kann dahinstehen, ob die Antragsgegnerin selbst Sektorenleistungen vergibt. Sie vergibt aber den Auftrag für eine Vielzahl von Auftraggebern, von denen nur ein einige Unternehmen entsprechende Tätigkeiten im Sektorenbereich erbringen. Es ist den übrigen klassischen öffentlichen Auftraggebern verwehrt, das weniger strenge Vergaberecht anzuwenden.*)

2. Durch das Unterlassen der europaweiten Ausschreibung wurde weiterhin die Wahrnehmung des Primärrechtsschutzes deutlich erschwert. Dies zeigt sich daran, dass keine Information im Sinne des § 101a GWB erfolgte, weil man sich an die v. g. Vorschrift nicht gebunden fühlte. Die Durchführung eines europaweiten Verfahrens stellt für die Bieter nicht nur eine Formalität dar, sondern hat direkten Einfluss auf ihre Chancen.*)

3. Ein Eingangsvermerk dient der Beweissicherung. Er muss daher in einem förmlichen Verfahren den Aussteller erkennen lassen. Der Eingangsvermerk soll sicherstellen, dass der Wettbewerb zwischen den Bietern unter gleichen Voraussetzungen stattfindet und nicht einzelne Bieter ihr Angebot nachträglich verändern. Er soll dokumentieren, dass die Angebote fristgemäß eingegangen sind.*)

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IBRRS 2014, 2872
Mit Beitrag
VergabeVergabe
"Geschickte" Versendung der Bieterinformation: Rügefrist wird nicht verkürzt!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.11.2014 - Verg 20/14

1. Ein lediglich mittelbares Auftragsinteresse auf Erlangen von Aufträgen aus einem Nachunternehmerverhältnis kann eine Antragsbefugnis nicht begründen.*)

2. Wenn der Auftraggeber den Zeitpunkt der Telefax-Bieterinformation so wählt (hier: Gründonnerstag 2014), dass sich die Frist für die Anbringung eines Nachprüfungsantrags faktisch von zehn auf drei Tage reduziert, ist ihm verwehrt, sich mit Erfolg auf eine Verletzung der Rügeobliegenheit zu berufen.*)




VPRRS 2014, 0591
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VergabeVergabe
Kein Hinweis des Auftraggebers: Keine Präklusion gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB!

VK Lüneburg, Beschluss vom 08.10.2014 - VgK-37/2014

1. Auch bei der freihändigen Vergabe von IB-Dienstleistungen müssen Auftraggeber auf die Frist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hinweisen, um sich auf dessen Präklusionswirkung berufen zu können.

2. Diese Hinweispflicht entfällt selbst dann nicht, wenn der Bieter bereits bei Erhebung der Rüge anwaltlich vertreten ist.

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