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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10755 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2014

IBRRS 2014, 4441
VergabeVergabe
Wann erhält der Beigeladene seine Aufwendungen erstattet?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2014 - Verg 40/13

Für eine Erstattung von Aufwendungen des Beigeladenen im erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahren ist nicht bereits eine bloße anwaltliche Vertretungsanzeige ausreichend. Die Erstattungsfähigkeit ist an der sachlichen Beteiligung des Beigeladenen am Nachprüfungsverfahren auszurichten.

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IBRRS 2014, 2383
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kein Rechtsschutz gegen vermutete Vergabeverstöße in künftigem Vergabeverfahren!

OLG Koblenz, Beschluss vom 15.08.2014 - 1 Verg 7/14

1. Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens sind Handlungen und Entscheidungen eines öffentlichen Auftraggebers in einem laufenden Vergabeverfahren.*)

2. Vorbeugender Rechtsschutz gegen vermutete Vergaberechtsverstöße in einem künftigen Vergabeverfahren wird nicht gewährt.*)

3. Die bloße Absichtsbekundung gegenüber dem derzeitigen Leistungserbringer, den nach Ablauf bestehender Verträge weiterhin gegebenen Bedarf - möglicherweise anders als früher - in einem förmlichen Vergabeverfahren decken zu wollen, ist noch keine Einleitung eines der Nachprüfung zugänglichen Vergabeverfahrens (im materiellen Sinne).*)

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IBRRS 2014, 2727
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Aufhebungsgrund nicht dokumentiert: Aufhebung rechtswidrig, aber wirksam!

VK Arnsberg, Beschluss vom 30.06.2014 - VK 10/14

1. Doppel- oder Mehrfachangebote sind unzulässig, wenn sie sich lediglich preislich unterscheiden und damit die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen bergen. Die Abgabe mehrerer Hauptangebote, die sich in Hinblick auf nichtpreisliche Kriterien unterscheiden, ist demgegenüber als zulässig anzusehen.

2. Wird ein Vergabeverfahren wegen fehlender Haushaltsmittel aufgehoben, kann dieser Aufhebungsgrund im Vergabenachprüfungsverfahren nicht herangezogen werden, wenn der Auftraggeber die haushaltsrechtliche Situation nicht als Aufhebungsgrund in der Vergabeakte dokumentiert hat. Sie kann auch nicht im Wege des Nachschiebens von Ermessensgründen in das Vergabenachprüfungsverfahren eingeführt werden.

3. Der öffentliche Auftraggeber kann von einem Beschaffungsvorhaben grundsätzlich auch dann Abstand zu nehmen, wenn dafür kein in den Vergabe- und Vertragsordnungen anerkannter Aufhebungsgrund vorliegt. Eine solche Aufhebung ist zwar rechtswidrig, aber dennoch wirksam.




IBRRS 2014, 2370
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unzumutbare Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen können zur Aufhebung führen!

OLG Dresden, Beschluss vom 28.11.2013 - Verg 6/13

1. Auch unter der Geltung der VOL/A 2009 und unter Berücksichtigung der mit einer Beschaffung von Streusalz branchentypisch verbundenen Risiken ist es nicht zulässig, das Verwendungsrisiko hinsichtlich der ausgeschriebenen Salzmengen in offenkundig höherem Maße auf den Bieter zu verlagern, als dies der (schwankende) Beschaffungsbedarf des Auftraggebers rechtfertigt.

2. Eine solche Verlagerung liegt zumindest dann vor, wenn die Ausschreibungsbedingungen den Auftragnehmer verpflichten, selbst den maximalen Jahresverbrauchswert der zurückliegenden Winter (hier: 10.435 t) deutlich übersteigende Liefermengen vorzuhalten, ohne dass der Auftraggeber eine Abnahmeverpflichtung überhaupt eingeht.

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VPRRS 2014, 0489
VergabeVergabe
Produktscharfe Ausschreibung verstößt gegen das Wettbewerbsgebot!

VK Arnsberg, Beschluss vom 10.01.2008 - VK 42/07

1. Die Vorschriften der VgV und des GWB gelten auch für Auftraggeber nach § 11 VgV.*)

2. Eine produktscharfe Ausschreibung verstößt auch bei Auftraggebern nach § 11 VgV gegen das Wettbewerbsgebot.*)

3. Im weiteren Verfahren ist der Auftraggeber nach § 11 VgV nicht gehindert, ein Angebot als sachlich ungeeignet auszuschließen und nur noch mit einem Bieter weiter zu verhandeln.*)

4. Ein Antrag nach § 115 Abs. 1 GWB ist bei einer Verzögerung im Rahmen einer mehrjährigen Planung auch dann nicht begründet, wenn daraus Gefahren für Arbeitsplätze resultieren können.*)

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IBRRS 2014, 2185
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nebenangebot kann nicht als (zweites) Hauptangebot gewertet werden!

VK Sachsen, Beschluss vom 10.04.2014 - 1/SVK/007-14

1. Die permanente Verfolgung der aktuellen Rechtsprechung gehört nicht zu den Aufgaben eines Bieters. Damit muss ein Bieter eine, im Laufe des Vergabeverfahrens ergangene, höchstrichterliche Entscheidung nicht binnen drei Wochen zur Kenntnis nehmen und zum Gegenstand einer Rüge machen.*)

2. Nach § 14 EG Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 VOB/A 2012 sind die Angebote in allen wesentlichen Teilen im Eröffnungstermin zu kennzeichnen. Damit sind alle wesentlichen Angebotsbestandteile, die zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung vorliegen, entweder einheitlich zu kennzeichnen oder aber durch eine Siegelung zu verbinden, um einen nachträglichen versehentlichen oder bewussten Austausch einzelner Bestandteile des Angebots oder deren Entfernung zu verhindern. Nebenangebote sind wesentliche Angebotsbestandteile.*)

3. Hat der Bieter das Nebenangebot als solches bezeichnet und weicht es inhaltlich von der vom Auftraggeber nachgefragten Leistung ab, besteht keine Möglichkeit, es in ein Hauptangebot umzudeuten. Nur wenn sich das Angebot im Rahmen der Leistungsbeschreibung bewegt, kann es als (zweites) Hauptangebot angesehen werden.*)

4. Die Zulassung von Nebenangeboten ist nicht gestattet, wenn der Zuschlag nur auf das zu ermittelnde niedrigste Angebot erteilt werden soll.

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IBRRS 2014, 2178
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kein Vergaberechtsschutz ohne konkreten Vergabevorgang!

VK Lüneburg, Beschluss vom 18.07.2014 - VgK-19/2014

Es ist dem Antragsteller im Vergabenachprüfungsverfahren verwehrt, gewissermaßen vorbeugend Ansprüche zu stellen, die ein erst künftig einzuleitendes Vergabeverfahren, die Verfahrensart oder Form oder den Zeitpunkt des Beginns betreffen.

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IBRRS 2014, 2126
VergabeVergabe
Unternehmenseinheit- oder Unternehmensgruppe: Welcher Umsatz ist maßgeblich?

VK Brandenburg, Beschluss vom 19.09.2013 - VK 17/13

Teilt der Auftraggeber in der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb mit, dass er bei der Wertung der Teilnehmeranträge "auf den Umsatz des Unternehmens bzw. der sich bewerbenden wirtschaftlich selbstständigen Einheit des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre", abstellt, kommt es im Rahmen der Bewertung des Teilnahmeantrags auf den Umsatz der sich bewerbenden Unternehmenseinheit und nicht auf den Gesamtumsatz der Unternehmensgruppe an.

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IBRRS 2014, 2182
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Punktuelle Zusammenarbeit mit Vorsitzendem des Preisgerichts: Kein Ausschluss!

VK Sachsen, Beschluss vom 05.05.2014 - 1/SVK/010-14

1. Eine Obliegenheit, sich im Rahmen des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB die maßgeblichen Kenntnisse durch eigene Nachforschungen zu verschaffen, besteht nicht. Der Auftraggeber ist für das Vorliegen einer früheren Kenntnis darlegungs- und beweisbelastet.*)

2. Eine punktuelle Zusammenarbeit des Vorsitzenden des Preisgerichtes und einem der Wettbewerbsteilnehmer, die schon mehrere Jahre zurück liegt, führt nicht zwangsläufig dazu, dass der Preisrichter bzw. der Bewerber vom Wettbewerb ausgeschlossen werden müssten.*)

3. Auch gesetzte Teilnehmer eines Wettbewerbes nach dem 2. Kapitel der VOF müssen die in der Wettbewerbsbekanntmachung aufgestellten, bindenden Eignungsanforderungen erfüllen.*)

4. Wird die Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 4 Abs. 6 a bis g und § 9 a bis e VOF nicht für den Bewerber selbst, sondern für dessen Geschäftsführer abgegeben, handelt es sich dabei nur um einen formellen Mangel, der zur Nachforderung berechtigt.*)

5. Es ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, sich auf die Referenzen zu berufen, die für einen früheren Arbeitgeber erbracht wurden. Dies hat im Besonderen für das VOF-Verfahren zu gelten, bei dem die Leistungen einen ganz persönlichen Charakter aufweisen.*)

6. Grundsätzlich darf der Auftraggeber von der Richtigkeit der Angaben der Bieter ausgehen und muss deren Wahrheitsgehalt nicht verifizieren. Erklärt der Bewerber für eine Referenz bestimmte Leistungsphasen erbracht zu haben, so besteht Anlass zur Überprüfung dieser Angaben nicht allein deswegen, weil das Referenzprojekt nicht im Geltungsbereich der HOAI erbracht worden ist.*)




IBRRS 2014, 2171
Mit Beitrag
VergabeVergabe
De-facto-Vergabe ja oder nein? Bieter trägt die Beweislast!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.08.2014 - Verg 15/14

1. Behauptet der Antragsteller, ein anderer Bieter führe ausschreibungspflichtige Aufträge für den Auftraggeber "auf Zuruf" aus, trägt er hierfür die Darlegungs- und Beweislast.

2. Bloße Vermutungen können keine Entscheidungsgrundlage in einem Vergabenachprüfungsverfahren sein. Hat der Antragsteller keine zuverlässigen Anhaltspunkte für eine unzulässige De-facto-Vergabe, ist sein Nachprüfungsantrag unzulässig.

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IBRRS 2014, 2159
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bindefrist abgelaufen: Ausschluss unzulässig!

VK Brandenburg, Beschluss vom 11.02.2014 - VK 29/13

1. Der Auftraggeber ist nicht daran gehindert, den Zuschlag auf ein Angebot zu erteilen, dessen Bindefrist zu diesem Zeitpunkt bereits abgelaufen ist. Ein Angebot kann demgemäß nicht mit der Begründung aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, es sei wegen Ablaufs der Bindefrist erloschen.

2. Fällt dem Auftraggeber aufgrund einer Bieterfrage oder Rüge ein Versäumnis auf, kann er dies vor Angebotsabgabe im Wege der Korrektur der Vergabeunterlagen kompensieren. Fällt ihm aufgrund einer nach Angebotsabgabe eingehenden Rüge ein Versäumnis auf, verstößt er gegen grundlegende Wettbewerbsprinzipien, wenn er unter dem Eindruck der fraglichen Rüge die erkannte Beschaffungslücke zu beseitigen beginnt, indem er die Vergabeunterlagen neu interpretiert und die "neuen" Erkenntnisse dazu führen, sämtliche bei Angebotsabgabe und im Rahmen der Erstwertung nach den Vorstellungen des Auftraggebers LV-konforme Angebote nunmehr wegen vermeintlich unzulässiger Abweichungen von den Vergabeunterlagen auszuschließen.

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VPRRS 2014, 0698
Strom, Wasser, GasStrom, Wasser, Gas
Vergabe energiewirtschaftsrechtlicher Wegenutzungsrechte: Wie ist das Auswahlverfahren zu gestalten?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.04.2014 - 2 Kart 3/13

1. Bei der Vergabe von energiewirtschaftsrechtlichen Wegenutzungsrechten muss das Auswahlverfahren so gestaltet werden, dass die am Netzbetrieb interessierten Unternehmen erkennen können, worauf es der Gemeinde bei der Auswahlentscheidung ankommt.

2. Das im Zusammenhang mit Auswahl- und Vergabeentscheidungen bestehende Diskriminierungsverbot schließt eine Verpflichtung zur Transparenz ein. Aus dem Transparenzgebot folgt als allgemeiner Grundsatz diskriminierungsfreier Auswahlverfahren die Pflicht zur Offenlegung der Entscheidungskriterien der Gemeinde. Diese müssen ebenso wie ihre Gewichtung Wettbewerbsteilnehmern rechtzeitig vor Angebotsabgabe mitgeteilt werden.

3. Das Diskriminierungsverbot schließt das allgemeine Gebot ein, eine Auswahlentscheidung allein nach sachlichen Kriterien zu treffen.

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IBRRS 2014, 2184
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rügefrist läuft auch während der Betriebsferien!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.05.2014 - 2 VK LSA 01/14

Der Antragsteller ist überwiegend seiner Rügeobliegenheit gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB nicht ordnungsgemäß nachgekommen. Der Antragsteller hätte dafür Sorge tragen müssen, dass auch bei einem längeren Betriebsurlaub eine Überprüfung eines anfallenden Vergabeverfahrens stattfinden kann. Es stellt einen organisatorischen Mangel dar, dass der Vorgang schlichtweg über einem Zeitraum von etwa zwei Wochen unbearbeitet blieb. Dies ist dem Antragsteller anzulasten.*)




IBRRS 2014, 2216
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Forderung nach Verpflichtungserklärungen zu ILO-Kernarbeitsnormen zulässig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.06.2014 - Verg 39/13

1. Die Forderung der Abgabe von Verpflichtungserklärungen zu den ILO-Kernarbeitsnormen sowie zur Förderung von Beruf und Familie zum Nachweis zur persönlichen Lage der Bieter ist vergaberechtswidrig.

2. Verpflichtungserklärungen zu den ILO-Kernarbeitsnormen und zur Förderung von Beruf und Familie sind zusätzliche Bedingungen (Anforderungen) an die Auftragsausführung.

3. Zusätzliche Bedingungen zur Auftragsausführung sind Vertragsbedingungen, zu deren Einhaltung sich der Bieter nicht nur vertraglich bei der späteren Auftragsausführung, sondern verbindlich bereits im Vergabeverfahren durch Abgabe entsprechender Erklärungen verpflichtet. Verweigert er die Abgabe der geforderten Erklärung, ist sein Angebot von der Vergabe auszuschließen.




IBRRS 2014, 3238
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Sind Vergabeunterlagen urheberrrechtlich geschützt?

LG Köln, Beschluss vom 31.07.2014 - 14 O 193/14

Das Dienstleistungsangebot einer speziell entwickelten "Sicherheitsarchitektur" für Bewachungsleistungen und die dafür verwendeten Kalkulationsgrundlagen genießen keinen Urheberrechtsschutz. Vertragsbedingungen und Leistungsbeschreibung können jedoch ein schutzfähiges Sprachwerk darstellen.

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VPRRS 2014, 0473
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Schwerpunkt falsch gesetzt: Wertung mit 5 von 15 Punkten vergaberechtskonform!

VK Bund, Beschluss vom 17.04.2014 - VK 1-18/14

1. Bei der Wertung von Angeboten steht dem öffentlichen Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum zu, der von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden darf, ob der Auftraggeber einen unzutreffenden Sachverhalt oder sachfremde Erwägungen zugrunde gelegt hat, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe nicht eingehalten oder Bieter ungleich oder sonst willkürlich behandelt wurden.

2. Abzustellen ist bei der Nachprüfung auf den Inhalt des letztverbindlichen Angebots, an das der Bieter gebunden ist. Etwaige spätere Erläuterungen oder Ergänzungen dürfen nur insoweit berücksichtigt werden, wie sie sich im Angebotskonzept selbst wiederfinden.

3. Setzt der Bieter den Schwerpunkt seines Konzepts anders als vom Auftraggeber vorgegeben, ist es nicht zu beanstanden, wenn der Auftraggeber das Konzept mit nur 5 von 15 Punkten bewertet.

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IBRRS 2014, 2155
VergabeVergabe
Bestimmung der Gebühr für das Nachprüfungsverfahren

OLG Celle, Beschluss vom 01.07.2014 - 13 Verg 4/14

1. Die Höhe der Gebühr ist nach § 128 Abs. 1 Satz 2 GWB, § 3 Satz 1 VwKostG so zu bemessen, dass zwischen der den Verwaltungsaufwand berücksichtigten Höhe der Gebühr einerseits und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der Amtshandlung andererseits ein angemessenes Verhältnis besteht. Dabei ist vom Wert des Verfahrensgegenstands auszugehen.

2. Hat der Antragsteller noch kein mit Preisen versehenes Angebot abgegeben, kommt es auf die mutmaßliche Auftragssumme der beschwerdeführenden Partei an. Sie kann - sofern nicht anderweitige Anhaltspunkte vorliegen - anhand einer (verantwortlichen) Vergütungsschätzung des öffentlichen Auftraggebers ermittelt werden.

3. Bei Dienstleistungsverträgen mit mehrjähriger Laufzeit ist der gesamte Vertragszeitraum auch dann zu berücksichtigten, wenn kein Gesamtpreis angegeben ist. Eine Begrenzung auf den vierfachen Jahresbetrag in entsprechender Anwendung von § 3 Abs. 4 Nr. 2 VgV kommt nicht in Betracht.

4. Die nach der Gebührentabelle ermittelte Basisgebühr ist aufgrund des § 3 VwKostG a.F. weiter zu Grunde liegenden Kostendeckungsprinzipes zu reduzieren, wenn der personelle und sachliche Aufwand im einzelnen Fall außer Verhältnis zum Wert des Verfahrensgegenstandes steht.

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IBRRS 2014, 2140
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Teilnahmeantrag wegen überlanger Postlaufzeit verspätet: Ausschluss zwingend!

VK Südbayern, Beschluss vom 07.07.2014 - Z3-3-3194-1-24-05/14

1. Die nicht rechtzeitige Vorlage des Teilnahmeantrags bei der Vergabestelle hat auch in einem Vergabeverfahren nach der VOF die zwingende Nichtberücksichtigung zur Folge. Dies folgt aus der mit der Festlegung der Bewerbungsfrist durch den Auftraggeber ausgelösten Selbstbindung.*)

2. Verspätungen, die etwa aus einer ungewöhnlich langen Postlaufzeit resultieren, betreffen das dem Bewerber auferlegte Übersendungsrisiko. Davon ist auch dann keine Ausnahme zu machen, wenn die Vergabestelle die Übermittlung auf dem Postweg vorgeschrieben hatte und die Verspätung durch Verschulden des Postdienstleisters verursacht wurde.*)

3. Es besteht kein Anlass, verspätet eingereichte Teilnahmeanträge anders zu behandeln als verspätet eingereichte Angebote.*)




IBRRS 2014, 2992
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bieter vorbefasst: Ausgleich des Wissensvorsprungs geht Ausschluss vor!

VK Südbayern, Beschluss vom 21.10.2013 - Z3-3-3194-1-29-08/13

1. Nach § 6 Abs. 7 EG VOL/A hat ein Auftraggeber dann, wenn Bewerber oder Bieter vor Einleitung des Vergabeverfahrens Auftraggeber beraten oder sonst unterstützt haben, sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch die Teilnahme dieser Bewerber oder Bieter nicht verfälscht wird.*)

2. Die Vorschrift des § 6 Abs. 7 EG VOL/A umfasst jede Tätigkeit im Vorfeld eines Vergabeverfahrens, die einen Bezug zum konkreten Vergabeverfahren aufweist.*)

3. Der Ausschluss der vorfassten Bieters kann nur das letzte Mittel sein, wenn keine anderen Ausgleichsmöglichkeiten des Wissensvorsprungs durch den Auftraggeber denkbar sind.*)

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Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wer Verkehrsleistungen lediglich organisiert ist kein Sektorenauftraggeber!

VK Südbayern, Beschluss vom 24.07.2014 - Z3-3-3194-1-22-05/14

1. Bei einem Auftrag gem. Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 ist nur der Antragsgegner als Sektorenauftraggeber anzusehen, der Verkehrsleistungen selbst erbringt, nicht aber, wer die Dienstleistung lediglich organisiert. Die bloße Organisation solcher Dienstleistungen macht den Antragsgegner nicht zu einem Sektorenauftraggeber (Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.11.2012 - Verg 11/12, VPRRS 2012, 0387 und Beschluss vom 21.07.2010 - Verg 19/10, VPRRS 2010, 0259). Bei der Organisation der Dienstleistungen kommt somit die VOL/A EG zur Anwendung.*)

2. Bei der Ermittlung des Schwellenwertes gem. § 3 Abs. 1 VgV ist, wenn der Verkehrsvertrag auf längere Zeit geschlossen ist, nicht die Genehmigungsdauer der von den Verkehrsunternehmen für kürzere Zeiträume beantragten Liniengenehmigungen nach dem PBefG maßgeblich. Dies gilt jedenfalls dann, wenn zum Zeitpunkt der Schätzung des Auftragswerts keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass die Genehmigungen bei entsprechendem Antrag der Verkehrsunternehmen nicht erneut erteilt werden können.*)

3. Existiert im Vergabeverfahren weder ein Vergabevermerk noch eine Kostenschätzung, hat die Vergabekammer den Auftragswert eigenständig unter Berücksichtigung des Sachverhalts zu schätzen.*)

4. § 101b Abs. 2 Satz 1 GWB ist vor dem Hintergrund des Art. 2 f Abs. 1 a der Richtlinie 2007/66 richtlinienkonform so auszulegen, dass die 30-Tages-Frist nur dann zu laufen beginnt, wenn die Vergabestelle eine Bekanntgabe über den vergebenen Auftrag veröffentlicht und darin begründet, warum sie den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung vergeben hat (Anschluss an VK Bund, Beschluss vom 02.09.2013 - VK 2-74/13, VPRRS 2013, 1387 und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.08.2012 - Verg 15/12, VPRRS 2012, 0292).*)

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IBRRS 2014, 2133
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann kann im VOF-Verfahren auf Verhandlungsgespräche verzichtet werden?

VK Sachsen, Beschluss vom 21.03.2013 - 1/SVK/004-13

1. Da weder die VOB/A noch die VOL/A mit § 11 Abs. 6 VOF und § 20 Abs. 1 VOF vergleichbare Regelungen enthalten, kann die Zulässigkeit eines Verzichts auf Verhandlungsgespräche für Verhandlungsverfahren nach der VOF nicht analog zu der Rechtslage nach der VOB/A und der VOL/A entschieden werden.*)

2. Einer erfolgreichen Geltendmachung einer Rechtsverletzung durch den Verzicht auf Verhandlungen im Verhandlungsverfahren steht es entgegen, wenn der Auftraggeber bereits den Leistungsgegenstand eindeutig und abschließend definieren konnte und eine vergleichende Wertung der Angebote auch ohne Verhandlungsgespräche möglich war.*)

3. In einem solchen Fall liegt zwar die Vermutung nahe, dass die Wahl der Verdingungsordnung fehlerhaft war und das Verfahren nicht nach der VOF, sondern nach der VOL/A hätte durchgeführt werden müssen. Die fehlerhafte Wahl der Verdingungsordnung kann jedoch nicht von der Antragstellerin erfolgreich zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemacht werden, da bei einem ordnungsgemäßen Vergabeverfahren nach der VOL/A kein Verhandlungsverfahren sondern ein Offenes Verfahren durchzuführen gewesen wäre. Ein Bieter hätte auch bei rechtskonformem Verhalten des Auftraggebers nicht die Möglichkeit erhalten, sein Angebot durch das Führen von Verhandlungsgesprächen zu verbessern.*)




IBRRS 2014, 2124
Mit Beitrag
VergabeVergabe
AG muss Möglichkeit zur Anwendung von Minderungsregelungen der HOAI mitteilen

VK Brandenburg, Beschluss vom 25.06.2014 - VK 6/14

Unwägbarkeiten darüber, ob ein Bieter Minderungsregelungen der HOAI überhaupt in Betracht zu ziehen hat, sind vom Auftraggeber für das jeweils ausgeschriebene Planungsvorhaben in den Vergabeunterlagen mitzuteilen. Die entsprechende Einschätzung des Auftraggebers hat sachlich begründeten Erwägungen Rechnung zu tragen.




IBRRS 2014, 2120
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine Einschränkung des Nachunternehmereinsatzes!

VK Brandenburg, Beschluss vom 14.03.2014 - VK 2/14

Eine Einschränkung des Nachunternehmereinsatzes dahingehend, dass der Bieter die ausgeschriebenen Leistungen ganz oder teilweise in Eigenleistung zu erbringen hat, ist unzulässig.




IBRRS 2014, 2057
VergabeVergabe
Hohe Hürden für eine vergaberechtsfreie Nachtragsbeauftragung!

VK Bund, Beschluss vom 07.07.2014 - VK 2-47/14

1. Das Tatbestandsmerkmal "unvorhergesehenes Ereignis" in § 3 EG Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 VOB/A 2012 bezieht sich auf die Leistungen desjenigen Unternehmens, welches mit den zusätzlichen Leistungen beauftragt werden soll. Ändert der Auftraggeber freiwillig seinen Bedarf, so ist das Erfordernis der hierfür benötigten Leistungen nicht "unvorhergesehen", sondern im Gegenteil gewollt.

2. Die zusätzlichen Leistungen müssen Voraussetzung für die Aus- und Fortführung der ursprünglich vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sein.

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VPRRS 2014, 0459
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Gesamt- statt Losvergabe muss besonders begründet werden!

VK Bund, Beschluss vom 09.05.2014 - VK 1-26/14

1. Leistungen sind grundsätzlich in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Eine Gesamtvergabe ist demgegenüber nur ausnahmsweise dann zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern.

2. Für die Feststellung, ob die betreffende Leistung ein Fachlos ist, ist insbesondere von Belang, ob sich für die spezielle Leistung ein eigener Anbietermarkt mit spezialisierten Fachunternehmen herausgebildet hat. Die Beurteilung ist dabei nicht statisch anzustellen, sondern muss die aktuellen Marktverhältnisse in den Blick nehmen.

3. Kommt eine losweise Vergabe in Betracht, hat sie grundsätzlich auch zu erfolgen. Eine Gesamtvergabe ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. In diesem Zusammenhang hat sich der öffentliche Auftraggeber in besonderer Weise mit dem Gebot einer Fachlosvergabe und den dagegen sprechenden Gründen auseinanderzusetzen. Im Rahmen der dem Auftraggeber obliegenden Entscheidung bedarf es einer umfassenden Abwägung der widerstreitenden Belange, als deren Ergebnis die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden Gründe nicht nur anerkennenswert sein, sondern überwiegen müssen.

4. Für das Maß eines Überwiegens lassen sich keine allgemeinen Regeln aufstellen. Der mit einer Fachlosvergabe allgemein verbundene Ausschreibungs-, Prüfungs- und Koordinierungsmehraufwand sowie ein höherer Aufwand bei Gewährleistungen können eine Gesamtvergabe für sich allein nicht rechtfertigen, weil es sich dabei um einen Fachlosvergaben immanenten und damit typischerweise verbundenen Mehraufwand handelt, der nach dem Zweck des Gesetzes grundsätzlich in Kauf zu nehmen ist.

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IBRRS 2014, 2043
VergabeVergabe
Angebote ohne Preise oder geforderte Erklärungen sind auszuschließen

OLG Celle, Beschluss vom 16.09.2010 - 13 Verg 8/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 2463
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bieter hat unqualifizierte Mitarbeiter entlassen: Kein Ausschluss wegen mangelnder Eignung!

VK Bund, Beschluss vom 25.03.2014 - VK 1-16/14

1. Verstöße gegen die im Zusammenhang mit dem ausgeschriebenen Auftrag geltenden Vorschriften können die Zuverlässigkeit und Gesetzestreue eines Bieters, also seine Eignung in Frage stellen. Bei festgestellten schweren Verfehlungen kann ein Bieter mangels Eignung ausgeschlossen werden.

2. Bei der Prüfung der Eignung eines Bieters können nicht nur aktuelle Erkenntnisse aus dem laufenden Vergabeverfahren, sondern auch dessen Verhalten bei früheren Aufträgen berücksichtigt werden.

3. Hat ein Bieter alles getan, um festgestellte Rechtsverstöße zu beenden und geeignete Vorsorge getroffen, um künftige Verfehlungen zu vermeiden, ist es nicht zu beanstanden, wenn der Auftraggeber den Bieter für geeignet hält.




IBRRS 2014, 2462
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Berichtigung der Bekanntmachung muss im Pflichtmedium veröffentlicht werden!

OLG Naumburg, Beschluss vom 30.04.2014 - 2 Verg 2/14

1. Eine im Vergabeverfahren verwendete Bekanntmachung ist dahin auszulegen, wie der Text von einem fachkundigen Unternehmen, welches die Gepflogenheiten des konkreten Auftraggebers nicht kennt, verstanden werden muss (hier: bezüglich der Forderung nach Vorlage von fünf Referenzen).*)

2. Die wirksame Heilung eines Fehlers im Bekanntmachungstext setzt eine Veröffentlichung der Berichtigung in dem Pflichtmedium, d.h. hier im Supplement des Amtsblatts der EU, voraus.*)

3. Für die Angemessenheit einer (verbleibenden) Bewerbungsfrist nach der gebotenen Herstellung der Transparenz der Bewerbungsbedingungen kommt es nicht allein darauf an, ob in dieser Zeit die Erstellung eines Teilnahmeantrags und dessen Übermittlung an die Vergabestelle in rein "technischer" Hinsicht noch möglich gewesen wäre, sondern darauf, ob die verbleibende Zeit auch genügt, einen Teilnahmeantrag in hoher Qualität mit echten Auswahlchancen im Teilnahmewettbewerb zu erstellen.*)




VPRRS 2014, 0453
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kein Zuschlag bei fehlerhaftem Leistungsverzeichnis!

VK Arnsberg, Beschluss vom 12.03.2014 - VK 1/14

Soweit ein fehlerhaftes Leistungsverzeichnis nicht ausschließbar zu nicht mehr vergleichbaren Angeboten führt, ist ein Zuschlag auf dieser Basis nicht möglich.*)

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IBRRS 2014, 2003
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Offensichtlich fehlerhafte Angaben können korrigiert werden!

VK Nordbayern, Beschluss vom 25.06.2014 - 21.VK-3194-15/14

1. Zwar sind fehlerhafte Angaben nicht mit fehlenden Erklärungen gleich zu setzen. Sie können weder nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2012 ergänzt noch im Wege von Aufklärungsverhandlungen nachgefordert werden. Dies gilt jedoch nicht bei einer offensichtlichen Unrichtigkeit. Sinn des Vergabeverfahrens ist es nämlich auch, das wirtschaftlich günstigste Angebot zu wählen und ein solches nicht an formalistischen Gesichtspunkten scheitern zu lassen. Liegen demnach offensichtliche Denkfehler vor, die für den Auftraggeber erkennbar sind, dürfen solche Fehler korrigiert werden.*)

2. Der Begriff der Erklärungen und Nachweise ist weit auszulegen. Er bezieht sich sowohl auf bieterbezogene Eigen- oder Fremderklärungen als auch auf leistungsbezogene Angaben und Unterlagen.*)

3. Werden zwei Fabrikate gleichermaßen im Angebot benannt und damit angeboten, kann in einem Aufklärungsgespräch ohne Änderung des Angebots bestimmt werden, welches von den angebotenen Fabrikaten eingebaut werden soll. Damit werden die in § 15 EG Abs. 3 VOB/A 2012 festgelegten Verhandlungsgrenzen eingehalten.*)

4. Unklarheiten in der Leistungsbeschreibung dürfen nicht zum Nachteil eines Bieters ausschlagen, Unklarheiten gehen insoweit zu Lasten der Vergabestelle. Denn die Rechtsfolge eines Angebotsausschlusses ist nur dort gerechtfertigt, wo sich ein eindeutiger und deshalb für die Bieter auch als solcher erkennbarer Ausschreibungswille ermitteln lässt, von dem sich das Angebot des betreffenden Bieters entfernt hat.*)




IBRRS 2014, 2000
VergabeVergabe
Mehrvertretungsgebühr bei Auftraggebergemeinschaft?

OLG Naumburg, Beschluss vom 22.04.2014 - 2 Verg 5/12

1. Der Senat kann offen lassen, ob es in keinem Fall der anwaltlichen Vertretung einer Bietergemeinschaft bzw. einer Auftraggebergemeinschaft in einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren gerechtfertigt ist, eine Mehrvertretungsgebühr in Ansatz zu bringen.*)

2. Jedenfalls dann, wenn mehrere öffentliche Auftraggeber ausdrücklich vertraglich vereinbaren, zum Zwecke der Durchführung eines gemeinsamen Beschaffungsvorgangs zu kooperieren (hier: Verkehrsvertrag mit gebietsübergreifendem Streckennetz), und hierzu einem Auftraggeber die ausschließliche Vertretung der im Vergabe- und Vergabenachprüfungsverfahren unter Auferlegung der alleinigen Haftung für etwaige Verfahrensfehler übertragen, kommt eine Erhöhung der gesetzlichen Gebühren um eine Mehrvertretungsgebühr i.S. von VV Nr. 1008 RVG nicht in Betracht.*)

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IBRRS 2014, 2007
VergabeVergabe
Beschaffung einer Baumanagementsoftware

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31.01.2014 - 1 VK LSA 14/13

- Antragsbefugnis kann auch ohne Abgabe eines Teilnahmeantrages gegeben sein,*)

- Forderung in der Bekanntmachung zur Vorlage von fünf vergleichbaren Referenzen*)

- Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages von max. 6 Tagen ist unzureichend.*)

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IBRRS 2014, 1996
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Vergabevorschriften verletzt: Projektsteuerer haftet für zurückzuerstattende Zuwendungen!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.06.2014 - 17 U 5/14

Ein Projektsteuerer haftet auf Schadensersatz, wenn sein Auftraggeber Zuwendungen zurückerstatten muss, weil bei der Verwendung der Zuwendungen Vergabevorschriften verletzt wurden oder die Vergabe nicht ordnungsgemäß dokumentiert werden kann.




IBRRS 2014, 1982
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bestimmung des Leistungsorts muss sachlich und diskriminierungsfrei erfolgen!

OLG Koblenz, Beschluss vom 22.07.2014 - 1 Verg 3/14

1. Der Beschwerdeführer bestimmt mit dem Inhalt der Beschwerdeschrift den Gegenstand des Beschwerdeverfahrens.*)

2. Die Festlegung des Ortes, an dem die ausgeschriebene Dienstleistung zu erbringen ist oder an dem mit der Leistungserbringung begonnen werden soll, gehört zum Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers, dessen Ausübung der Einleitung des Vergabeverfahrens vorgelagert und deshalb grundsätzlich der Nachprüfung entzogen ist.*)

3. Die Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts kann ausnahmsweise vergaberechtswidrig sein, wenn die Umsetzung der Entscheidung in einem Vergabeverfahren mit dem dann zu beachtenden Regelungswerk kollidiert.*)

4. Die Bestimmung des Leistungsorts darf nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot und das aus ihm ableitbare Verbot des regionalen Protektionismus verstoßen.*)

5. Ein derartiger Verstoß liegt trotz einer sich aus der Bestimmung des Leistungsorts ergebenden potentiellen Benachteiligung "auswärtiger" Unternehmen nicht vor, wenn die Ortswahl sachlich legitimiert ist, die Vergabebedingungen zur Erreichung des legitimen Zwecks geeignet sind und die Ungleichbehandlung sich auf das Notwendige beschränkt.*)

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IBRRS 2014, 1906
VergabeVergabe
Aufwendungen vor der Vergabekammer werden nicht vom OLG festgesetzt!

OLG Dresden, Beschluss vom 18.06.2014 - Verg 8/11

Die den Beteiligten im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer entstandenen Aufwendungen sind nicht vom Oberlandesgericht festzusetzen.

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IBRRS 2014, 1947
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Öffentliches Preisrecht kann auch auf Bauverträge Anwendung finden!

OLG Frankfurt, Urteil vom 28.05.2014 - 4 U 230/13

1. Die Parteien eines nicht unter die Vorschriften des öffentlichen Preisrechts fallenden Bauwerksvertrags können vertraglich vereinbaren, dass der Auftragnehmer solche Zahlungen zu erstatten hat, die auf nicht dem öffentlichen Preisrecht entsprechenden Abrechnungen beruhen.

2. Die Verjährung eines Rückforderungsanspruchs wegen einer überhöhten Schlussrechnung beginnt, sobald der Auftraggeber Kenntnis von den Unterlagen hat, aus denen die vertragswidrige Abrechnung und Masseermittlung ohne weiteres ersichtlich ist.

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IBRRS 2014, 1943
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Forderung nach umweltfreundlichen Fahrzeugen ist zulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.05.2014 - Verg 46/13

1. Der öffentliche Auftraggeber kann als zusätzliche Anforderung an die Ausführung vorgeben, dass die Leistung ausschließlich mit Hilfe umweltfreundlicher Fahrzeuge erbracht wird.

2. Die für die Ausführung des Vertrags erforderliche technische Ausrüstung muss den Bietern nicht schon im Vergabeverfahren, sondern erst bei Beginn der Auftragsausführung zur Verfügung stehen.




IBRRS 2014, 1965
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Veränderung der vorgegebenen Bauzeit ist ein Nebenangebot

VK Nordbayern, Beschluss vom 11.06.2014 - 21.VK-3194-12/14

1. Unter Nebenangeboten sind Angebote zu verstehen, die in irgendeiner Form vom Hauptangebot abweichen, sei es in technischer Hinsicht durch die Verwendung anderer technischer Lösungen als in der Leistungsbeschreibung vorgegeben, sei es in wirtschaftlicher oder rechtlicher Hinsicht durch die Formulierung anderer Zahlungsbedingungen oder sonstiger vertraglicher Regelungen. Von Nebenangeboten wird auch gesprochen, wenn die Leistung als solche unverändert angeboten, ihre Ausführung hingegen von anderen als in den Vergabeunterlagen vorgesehenen vertraglichen Bedingungen abhängig gemacht wird, z.B. hinsichtlich der Ausführungsfristen. Eine Veränderung der vorgegebenen Bauzeit ist ein Nebenangebot.*)

2. Nicht zugelassene Nebenangebote sind nach § 16 EG Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e) VOB/A auszuschließen. Ist ein Angebot schon in der ersten Stufe aus formalen Gründen zwingend auszuschließen, fehlt der ASt ein Rechtschutzbedürfnis bezüglich der wirtschaftlichen Angebotswertung.*)




IBRRS 2014, 1938
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auch im Bereich der SektVO sind unvollständige Angebote auszuschließen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.08.2013 - Verg 15/13

1. Auch im Geltungsbereich der Sektorenverordnung sind Angebote auszuschließen, wenn sie die Vorgaben der Vergabeunterlagen nicht erfüllen bzw. unvollständig sind.

2. Dem Sektorenauftraggeber kommt ein Ermessen dahingehend zu, ob er Erklärungen und Nachweise, die auf seine Anforderung bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote nicht von den Unternehmen vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer von ihm zu bestimmenden Nachfrist anfordert.

3. Erklärungen und Nachweise, die auf Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge oder Angebote nicht von den Unternehmen vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist angefordert werden. Wird diese Frist versäumt, ist ein nochmaliges Nachfordern unter Setzen einer weiteren Nachfrist unzulässig, wenn hierdurch einzelne Bieter gegenüber anderen bevorzugt werden.

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VPRRS 2014, 0443
Mit Beitrag
VergabeVergabe
"No spy guarantee": Verbot der Datenweitergabe ist Ausführungsanforderung!

VK Bund, Beschluss vom 24.06.2014 - VK 2-39/14

1. Eignungsanforderungen sind bieterbezogen, es geht um die Person des Bieters. Deshalb dürfen bei der Eignungsprüfung ausschließlich solche Sachverhalte berücksichtigt werden, die dem Bieter in irgendeiner Form zurechenbar sind. Zurechenbar können aber nur Umstände sein, auf die er Einfluss nehmen kann.

2. Ergeben sich aus der Rechtsordnung eines Landes, der der Bieter unterworfen ist, bestimmte Verpflichtungen, denen er sich nicht entziehen kann, ist es unzulässig, diese dem Bieter als ein die Zuverlässigkeit ausschließendes oder in Frage stellendes Fehlverhalten zuzurechnen. Das gilt auch dann, wenn er infolge dessen zwangsläufig gegen die Vorgaben einer anderen Rechtsordnung verstoßen muss.

3. Der Aspekt des Verbots der Datenweitergabe aufgrund des "No-Spy"-Erlasses ist in einem Vergabeverfahren bei den "besonderen Anforderungen an die Auftragsausführung" zu verorten.

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IBRRS 2014, 1915
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann ist eine fehlende Preisangabe "unwesentlich"?

VK Bund, Beschluss vom 23.05.2014 - VK 1-30/14

1. Die Eintragung des Zeichens "./." anstelle eines Preises ist keine fehlende Preisangabe, sondern dahingehend zu verstehen, dass die ausgeschriebene Leistung nicht erbracht werden soll.

2. Bei dem Merkmal der "Unwesentlichkeit" in § 16 EG Abs. 1 Nr. 1 c VOB/A 2012 handelt es sich um eine eigenständige Voraussetzung, die insbesondere nicht bereits dann vorliegt, wenn die übrigen Voraussetzungen (Beeinträchtigung des Wettbewerbs und der Wertungsreihenfolge) gegeben sind. Dementsprechend können Auswirkungen der konkreten Angebotslage auf den Wettbewerb bzw. die Bieterreihenfolge grundsätzlich keine Rolle für die Bewertung einer Position als unwesentlich oder nicht unwesentlich spielen.

3. Der in preislicher Hinsicht geringe Anteil einer Wartungsposition am Gesamtvolumen führt nicht generell dazu, dass die Wartungsposition als unwesentlich einzustufen ist. Kommt einer Wartungsposition vertragsrechtlich besondere Bedeutung zu, etwa weil mit ihrer Einbeziehung in die Beauftragung eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist verbunden ist, ist sie nicht als unwesentlich anzusehen.

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VPRRS 2014, 0441
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rahmenvertrag: Bieter muss erhöhte Kalkulationsrisiken tragen!

VK Bund, Beschluss vom 17.04.2014 - VK 1-22/14

1. Nach Wegfall der Regelung zum "ungewöhnlichen Wagnis" in der VOL/A 2009 besteht das Verbot eines ungewöhnlichen Wagnisses im Anwendungsbereich der VOL/A 2009 nicht mehr.

2. Aus den Ausschreibungsbedingungen resultierende Preis- bzw. Kalkulationsrisiken sind grundsätzlich vom Bieter zu tragen - insbesondere wenn sie ihm ohnehin typischerweise obliegen - und können nur noch unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit beanstandet werden. Zu einer Minimierung solcher Kalkulationsrisiken ist der Auftraggeber nur verpflichtet, wenn die andernfalls bei Bietern verbleibenden Risiken von diesen nicht mehr zumutbar zu tragen sind.

3. Der Maßstab der Unzumutbarkeit ist strenger als der des ungewöhnlichen Wagnisses. Das gilt insbesondere dann, wenn es sich um die Vergabe von Rahmenvereinbarungen handelt, denen typischerweise in Bezug auf das Auftragsvolumen bedeutende Kalkulationsrisiken immanent sind.

4. Ein vorzeitiges Kündigungsrecht des Auftraggebers, das nicht auf bestimmte Gründe beschränkt ist und zudem zu einem sehr frühen Zeitpunkt der Vertragslaufzeit die Vertragsbeendigung bewirken kann, kann ein unzumutbares Kalkulationsrisiko darstellen.

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IBRRS 2014, 2166
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kein "mehr an Eignung"!

VK Bund, Beschluss vom 17.03.2014 - VK 1-12/14

1. Eine Eignungsanforderung ist unwirksam, wenn sie sich nicht mit der gebotenen Eindeutigkeit aus der Bekanntmachung ergibt. Die Nichterfüllung unklarer Vorgaben darf einem Bieter nicht vorgehalten werden.

2. Die Eignung eines Bieters darf bei der Zuschlagsentscheidung keine Rolle spielen, ein "mehr an Eignung" darf der öffentliche Auftraggeber nicht berücksichtigen. Die Heranziehung von Eignungsanforderungen auf der vierten Wertungsstufe ist nur zulässig, wenn diese sich auf den konkreten Auftrag beziehen, indem z.B. das Konzept eines Bieters bewertet wird, wie er die ordnungsgemäße Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags gewährleisten will.

3. Das Verbot der Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien muss einem durchschnittlichen Bieter nicht ohne Anwendung juristischen Sachverstands ins Auge fallen, so dass mangels Erkennbarkeit keine Rügeobliegenheit besteht.




IBRRS 2014, 1925
VergabeVergabe
Anforderungen an den Wertungsvorgang

VK Bund, Beschluss vom 16.05.2012 - VK 2-26/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 1897
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nur „nicht vorgelegte“ Nachweise können nachgefordert werden!

VK Bund, Beschluss vom 03.06.2014 - VK 2-37/14

1. Die Nichteinreichung wirksam geforderter Erklärungen und Nachweise kann den (zwingenden) Ausschluss des Angebots zur Folge haben. Daher muss der öffentliche Auftraggeber eindeutig und transparent bestimmen, welche Erklärungen zu welchem Zeitpunkt beizubringen sind. Unterlässt der Auftraggeber dies, erwächst den Bietern keine Erklärungspflicht.

2. Zur Feststellung, welche Unterlagen vom Auftraggeber gefordert werden, sind die Vergabeunterlagen aus der Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers auszulegen. Etwaige Unklarheiten gehen zu Lasten des öffentlichen Auftraggebers.

3. Der Auftraggeber kann nur solche Erklärungen und Nachweise nachfordern, die ihm bis zum Ablauf der Angebotsfrist "nicht vorgelegt" wurden, also physisch nicht vorhanden oder unvollständig sind oder sonst nicht den formalen Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers entsprechen. Nachweise, die zwar eingereicht wurden, aber inhaltlich nicht den Vorgaben des Auftraggebers entsprechen, können nicht nachgefordert werden.




IBRRS 2014, 1854
VergabeVergabe
§ 127 Abs. 1 SGB V ist nicht bieterschützend!

VK Bund, Beschluss vom 02.04.2014 - VK 1-14/14

1. Die Vorschrift des § 127 Abs. 1 SGB V, wonach die Krankenkassen über die Lieferung einer bestimmten Menge von Hilfsmitteln, die Durchführung einer bestimmten Anzahl von Versorgungen oder die Versorgung für einen bestimmten Zeitraum schließen können, entfaltet keinen vergaberechtlichen Bieterschutz.

2. Die Bestimmung des niedrigsten Preises als alleiniges Zuschlagskriterium ist vergaberechtlich grundsätzlich zulässig und begegnet jedenfalls dann keinen Bedenken, wenn andere Kriterien nicht geeignet sind oder nicht erforderlich erscheinen.

3. Die Vorgabe produktspezifischer Kriterien bei der Bezeichnung des Ausschreibungsgegenstands ist nicht schlechthin verboten. Eine produktspezifische Ausschreibung ist vielmehr dann zulässig, wenn sie durch den Ausschreibungsgegenstand gerechtfertigt ist.

4. Nach Wegfall der Regelung zum "ungewöhnlichen Wagnis" in der VOL/A 2009 können die Vergabeunterlagen im Hinblick auf (Kalkulations-)Risiken nur noch unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit beanstandet werden.

5. Eine mitgliedsstaatliche Regelung, die den automatischen Ausschluss eines Unternehmens, das sowohl als Einzelbieter als auch als Mitglied eines Konsortiums bzw. als eines von mehreren konzernverbundenen Unternehmen Angebote im Rahmen eines Vergabeverfahrens abgibt, ist gemeinschaftsrechtswidrig. Aufgrund der Gefahr, dass bei einer derartigen "parallelen" Teilnahme eines Unternehmens an einer Ausschreibung der Geheimwettbewerb zwischen den Bietern Schaden nimmt, muss den betroffenen Unternehmen im Einzelfall stets gestattet werden, einen Entlastungsbeweis zu führen.

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IBRRS 2014, 1914
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Geschäftsgebühr ist auch bei Stundenhonorar auf Verfahrensgebühr anzurechnen!

BGH, Beschluss vom 17.06.2014 - X ZB 8/13

Die für die Vertretung im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer zur Festsetzung begehrte Geschäftsgebühr ist auf die Verfahrensgebühr des Beschwerdeverfahrens auch dann anzurechnen, wenn der anwaltliche Vertreter des Erstattungsberechtigten für diesen auf der Grundlage einer Stundenhonorarvereinbarung tätig geworden ist.*)

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IBRRS 2014, 2168
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Dokumentation muss zeitnah erstellt werden!

VK Lüneburg, Beschluss vom 05.12.2013 - VgK-39/2013

1. Die Dokumentation muss zeitnah erstellt und laufend fortgeschrieben werden. Deshalb ist es nicht ausreichend, wenn der Vermerk erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens und Zuschlagserteilung oder gar anlässlich eines Nachprüfungsantrags angefertigt wird.

2. Das Versäumnis der wirksamen Festlegung von Eignungsnachweisen berechtigt den Auftraggeber zur Aufhebung des Vergabeverfahrens.




IBRRS 2014, 1903
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ist der Vertrag über die Vermietung eines zu errichtenden Gebäudes ein öffentlicher Bauauftrag?

EuGH, Urteil vom 10.07.2014 - Rs. C-213/13

1. Art. 1 a Richtlinie 93/37/EWG ist dahin auszulegen, dass ein Vertrag, der die Errichtung eines Bauwerks, das den vom Auftraggeber genannten Erfordernissen genügt, zum Hauptgegenstand hat, einen öffentlichen Bauauftrag darstellt und daher nicht unter den Ausschluss in Art. 1 a iii Richtlinie 92/50/EWG fällt, auch wenn er eine Verpflichtung enthält, das betreffende Bauwerk zu vermieten.*)

2. Sofern ein nationales Gericht wie das vorlegende, das letztinstanzlich entschieden hat, ohne dass der Gerichtshof der Europäischen Union zuvor nach Art. 267 AEUV mit einem Vorabentscheidungsersuchen befasst wurde, nach den anwendbaren innerstaatlichen Verfahrensvorschriften hierzu befugt ist, muss es seine rechtskräftig gewordene Entscheidung, die zu einer mit den Vorschriften der Union über die Vergabe öffentlicher Aufträge unvereinbaren Situation geführt hat, entweder ergänzen oder rückgängig machen, um einer später vom Gerichtshof vorgenommenen Auslegung dieser Vorschriften Rechnung zu tragen.*)




IBRRS 2014, 1868
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Angebot unklar: Auslegung vor Aufklärung!

OLG Hamburg, Beschluss vom 29.04.2014 - 1 Verg 4/13

1. Das von § 25 VOB/A 2006 (jetzt: § 16 VOB/A 2012) vorgegebene Prüfungsschema, in die nächstfolgende Wertungsstufe erst nach Abschluss der vorangegangenen überzugehen, schließt nicht aus, dass übersehene oder erst später bekannt gewordene Mängel nachträglich berücksichtigt werden dürfen. Das gilt auch dann, wenn im Nachhinein Bedenken zur Identität des Bieters aufkommen.

2. Die Angebote müssen von Anfang an die Identität des Bieters erkennen lassen. Dies gilt für Einzelbieter wie für Bietergemeinschaften. Bei Unklarheiten ist durch Auslegung aus der maßgeblichen Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers zu ermitteln, wer das Angebot abgegeben hat.

3. Eine Aufklärung des Angebotsinhalts kommt erst in Betracht, wenn sich die Zweifel nicht im Wege der Auslegung klären lassen.

4. Der Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs im Vergabenachprüfungsverfahren verlangt nicht, dass das erkennende Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf alle von den Verfahrensbeteiligten vorgebrachten Einwendungen eingeht. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass das Gericht auch ohne ausdrückliche Erwähnung jeder Einzelheit das von ihm entgegengenommene Vorbringen der Verfahrensbeteiligten in seine Erwägungen einbezogen hat.