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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10756 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2014

IBRRS 2014, 1289
VergabeVergabe
Beurteilung, die sich nicht aus dem Kriterienkatalog ergibt, ist unzulässig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.09.2010 - 1 VK 42/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 1251
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Angebot weicht von zwingenden Vorgaben ab: Ausschluss auch vom VOF-Verfahren!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.03.2014 - 11 Verg 2/14

Weicht das Angebot eines Bieters von zwingenden Vorgaben des Auftraggebers ab, kann es zur Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach § 97 Abs. 2 GWB auch im Verhandlungsverfahren nach der VOF geboten sein, dieses Angebot von der Wertung auszuschließen.*)




Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zuschlagskriterium "Preis": Zusammensetzung muss spezifiziert werden!

VK Bund, Beschluss vom 12.12.2013 - VK 1-101/13

1. Der öffentliche Auftraggeber muss den Bietern mit der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen die Zuschlagskriterien, die er anzuwenden beabsichtigt, und deren Gewichtung bekannt geben; bei der Wertung der Angebote sind diese vollständig und ausschließlich zu berücksichtigen. Inwieweit eine Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers besteht, Zuschlagskriterien bzw. Unterkriterien weiter auszudifferenzieren, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

2. Die Grenze, ab der das Offenlassen konkreter Bewertungsmaßstäbe vergaberechtlich unzulässig ist, ist jedenfalls erreicht, wenn die aufgestellten Wertungsmaßstäbe so unbestimmt sind, dass Bieter nicht mehr angemessen über die Kriterien und Modalitäten informiert werden.

3. Vergabeunterlagen, die keine Erläuterungen enthalten, welche Preisposten in welchem Umfang als Grundlage für die Wertung nach dem Zuschlagskriterium "Preis" herangezogen werden, verstoßen gegen das Transparenzgebot.

4. Folgekosten, die unmittelbar mit dem Auftragsgegenstand zusammenhängen und beim öffentlichen Auftraggeber im Rahmen der Auftragsdurchführung anfallen, dürfen grundsätzlich im Rahmen der Zuschlagsentscheidung berücksichtigt werden. Aus ihrer Eigenschaft als Zuschlagskriterium folgt jedoch, dass sie durch die Angebotsausgestaltung vom Bieter ihrer Höhe nach beeinflusst werden können (müssen). Dies setzt voraus, dass dem Bieter vor Angebotsabgabe die Umstände bekanntgegeben werden, unter denen Folgekosten in welcher Höhe anfallen und als solche in die Wertung unter dem entsprechenden Zuschlagskriterium einfließen.

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IBRRS 2014, 2986
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Gründe für Nichtberücksichtigung des Angebots sind nachvollziehbar darzulegen!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.07.2013 - 1 VK 25/13

1. Der Auftraggeber muss bereits in der Bekanntmachung die Nachweise verlangen, die zur Eignungsprüfung herangezogen werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Kriterien, die der Auftraggeber zu einer Reduzierung der Zahl der Teilnehmer heranziehen will. Das Fehlen dieser Hinweise in der Bekanntmachung ist ein für den Bieter erkennbarer Vergabefehler.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Gründe für die Nichtberücksichtigung eines Angebots so anzugeben, dass der Bieter in Ansätzen nachvollziehen kann, weshalb er nicht das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Ein lediglich allgemeiner Hinweis, dass der Bieter unter Berücksichtigung der Wertungskriterien nicht das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, ist unzureichend.

3. Kann das Angebot eines Bieters inhaltlich nur als Nebenangebot behandelt werden kann, weil es den Anforderungen der Leistungsbeschreibung nicht entspricht, ist vom Verfahren auszuschließen, wenn Nebenangebote nicht zugelassen sind.

4. Die Rügeobliegenheit besteht bereits, wenn Vergabefehler erkennbar sind, und nicht erst, wenn der Bieter diese erkennt.

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IBRRS 2014, 1268
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine Verschärfung der Eignungsanforderungen in den Ausschreibungsunterlagen!

OLG Celle, Beschluss vom 24.04.2014 - 13 Verg 2/14

1. Eignungsanforderungen, die in der Vergabebekanntmachung festgelegt wurden, dürfen in den Ausschreibungsunterlagen nicht verschärft werden, können aber auch im Sektorenbereich konkretisiert werden.*)

2. Legt ein Bewerber seinem Teilnahmeantrag die Bestätigung eines Referenzauftraggebers bei, die nicht auf einem vorgegebenen Vordruck erfolgt ist und inhaltlich nicht alle dort erfragten Angaben enthält, kommt eine Nachforderung nicht in Betracht, weil die Bestätigung nicht fehlt oder bereits formal den Anforderungen nicht entspricht.*)

3. In der Vergabebekanntmachung zu einem Verhandlungsverfahren muss nicht bereits die Gewichtung der Auswahlkriterien aufgenommen werden, wenn diese in den Ausschreibungsunterlagen mitgeteilt wird.*)




VergabeVergabe
Vergabe von Rabattvereinbarungen

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.2008 - 1 VK 53/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VergabeVergabe
Vergabe von Rabattvereinbarungen

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.2008 - 1 VK 52/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 1214
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kein Angebotsauschluss auf Grundlage einer (negativen) Creditreform-Auskunft!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.09.2013 - 1 VK 27/13

1. Um einen Bieter mangels Eignung von der Wertung ausschließen zu können, benötigt der öffentliche Auftraggeber gesicherte Erkenntnisse. Die Auskunft aus einer Wirtschaftsauskunftsdatei ist dafür nicht ausreichend.

2. Eignungsnachweise, die erst in den Vergabeunterlagen und nicht in der Bekanntmachung genannt werden, muss ein Bieter nicht vorlegen. Ein solches Verhalten darf der Auftraggeber nicht negativ bewerten.

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IBRRS 2014, 1208
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Straßenbaumaßnahme erfordert Untersuchung der Boden- und Wasserverhältnisse!

OLG Celle, Urteil vom 23.02.2012 - 16 U 4/10

1. Im Rahmen der Grundlagenermittlung, spätestens aber bei der Vorplanung hat der beauftragte Ingenieur grundsätzlich eine sorgfältige Untersuchung der Boden- und Wasserverhältnisse anzustellen. Für den Straßenbau konkretisiert sich diese Pflicht unter anderem auch darauf, die ausreichende Wasserdurchlässigkeit des Unterbaus untersuchen zu lassen.

2. Der bauleitende Ingenieur muss die vorhandene Planung eines anderen Ingenieurs auf Fehler überprüfen. Der auch mit der Bauleitung beauftragte Ingenieur ist deshalb dazu verpflichtet, im Rahmen der Bauüberwachung einen eigenen Planungsmangel zu offenbaren. Insoweit kann er nicht besser gestellt werden als ein von außen eintretender Ingenieur, dem lediglich die Bauleitung übertragen wurde.

3. Ein öffentlicher Auftraggeber, der über eine Bauabteilung und über tiefbaulichen Sachverstand verfügt, ist eine schadensursächliche Obliegenheitsverletzung vorzuwerfen, wenn er Kenntnis von Baugrundproblemen hat oder hätte haben müssen, die ihn zu einer Untersuchung des Baugrunds bzw. zu einem entsprechenden Hinweis an den mit der Planung beauftragten Ingenieur hätte veranlassen müssen.

4. Der Umfang der Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers ist nicht abstrakt, sondern nach den Umständen des Einzelfalls zu bestimmen. Dabei sind die Sachkunde des Auftraggebers und die - zusätzliche - Heranziehung eines fachkundigen Ingenieurs für die Planungsleistungen bei der Bestimmung der Hinweispflichten zu berücksichtigen. Bei Fragen der Geeignetheit des Baugrunds darf sich der Auftragnehmer in der Regel auf die Planungsleistungen verlassen.

5. Eine Überschreitung des zulässigen Feinkornanteils von bis zu 3,7% ist bei Aushubarbeiten für Rohrkanäle auch für das geschulte Auge nicht wahrnehmbar, so dass den Auftragnehmer keine Hinweispflicht trifft.




IBRRS 2014, 1195
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Referenzen müssen vergleichbare Leistungen betreffen!

OLG Dresden, Beschluss vom 17.01.2014 - Verg 7/13

1. Auch wenn die Bekanntmachung lediglich einen Verweis auf das Formblatt 124 enthält, sind auf besondere Aufforderung Referenzen vorzulegen, wenn das Angebot in die engere Wahl kommt.

2. Referenzen müssen sich auf vergleichbare Leistungen beziehen.

3. Sind beim Ausbau eines Labors in einer Größenordnung von 50% Käfige im Verschiebesystem einzubringen, müssen sich die Referenzen auch zum Einbau von Verschiebesystemen verhalten.




IBRRS 2014, 1221
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Betrieb einer Bioabfallvergärungsanlage mit Verlängerungsoption: Streitwert?

BGH, Beschluss vom 18.03.2014 - X ZB 12/13

Soll eine Dienstleistung nach den Vergabeunterlagen über einen festgelegten Zeitraum hinweg erbracht und der Vergabestelle darüber hinaus ein einseitiges Optionsrecht zur Verlängerung der Laufzeit des Vertrages eingeräumt werden, beträgt der Streitwert für das Nachprüfungsbeschwerdeverfahren 5% der auf die fest vorgesehene Laufzeit entfallenden, gegebenenfalls zu schätzenden Bruttoauftragssumme und 5% der im optional möglichen Zeitraum anfallenden Vergütung abzüglich eines der Ungewissheit der Vertragsverlängerung Rechnung tragenden Abschlags von regelmäßig 50%.*)

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IBRRS 2014, 1219
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kein Anspruch des Bieters auf Angebotsaufklärung

VK Nordbayern, Beschluss vom 06.03.2014 - 21.VK-3194-59/13

1. Gemäß § 7 EG Abs. 1 Nr. 1 VOB/A ist die Leistung eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, so dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen. Ob die verwendeten Begriffe eindeutig und unmissverständlich formuliert sind, ist für die Frage des Ausschlusses eines Angebots jedoch nicht relevant. Das Angebot eines Bieters darf nicht deswegen ausgeschlossen werden, weil eine eindeutige und unmissverständliche Formulierung in den Vergabeunterlagen fehlt.*)

2. Die Vergabestelle hat gemäß § 15 EG Abs. 1 Nr. 1 VOB/A ein Aufklärungsrecht. Die Durchführung von Aufklärungsmaßnahmen stehen im Ermessen der Vergabestelle Ein Anspruch zu Gunsten eines Bieters auf Angebotsaufklärung wird durch diese Bestimmung nicht geschaffen.*)




IBRRS 2014, 1194
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann darf sich der Auftraggeber auf ein bestimmtes Produkt festlegen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.02.2014 - Verg 29/13

1. Der öffentliche Auftraggeber ist bei der Beschaffungsentscheidung für ein bestimmtes Produkt, eine Herkunft, ein Verfahren oder dergleichen im rechtlichen Ansatz ungebunden und weitestgehend frei.

2. Das Vergaberecht regelt nicht, was der öffentliche Auftraggeber beschafft, sondern nur die Art und Weise der Beschaffung. Einer besonderen vergaberechtlichen Ermächtigungsgrundlage bedarf die Bestimmung des Auftragsgegenstands durch den Auftraggeber nicht. Sie ergibt sich aus der Vertragsfreiheit.

3. Der Auftraggeber darf in technischen Anforderungen nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren verweisen, wenn dies nicht durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist oder bestimmte Unternehmen oder Produkte dadurch ausgeschlossen oder begünstigt werden. Die derart gesetzten vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit sind eingehalten, wenn die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert.




IBRRS 2014, 1192
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Produktabfrage kann auf die Aufklärung verlagert werden!

OLG München, Beschluss vom 10.04.2014 - Verg 1/14

1. Es ist vergaberechtlich zulässig, die Leistung in der Form auszuschreiben, dass keine Typen und Fabrikate abgefragt werden und die konkrete Produktabfrage auf die Aufklärung verlagert wird.

2. Gestaltet der Auftraggeber die Ausschreibung produktneutral und ohne Abfrage von Fabrikaten, kann er im Rahmen der Aufklärung zur Konkretisierung des Angebots die entsprechenden Produktdatenblätter anfordern.

3. Bei einer hersteller- und produktneutralen Ausschreibung wird grundsätzlich die Lieferung einer Leistung mittlerer Art und Güte geschuldet. Das gilt jedoch nicht mehr, wenn der Bieter im Rahmen der Aufklärung den Leistungsgegenstand konkretisiert hat.




IBRRS 1999, 0018
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
VOB-Vertrag: Zulässigkeit einer funktionalen Leistungsbeschreibung

OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.12.1998 - 17 U 220/96

1. Eine funktionale Leistungsbeschreibung führt nicht zu einer missbräuchlichen Vertragsgestaltung, wenn für das nicht alltägliche Sanierungsobjekt von vornherein nur Spezialbaufirmen als Bieter in Betracht kommen und es diesen nicht zumutbar ist, vor Abgabe des Angebots die gesamte statische Berechnung auf eigene Kosten vorzunehmen. Das erkennbar bestehende Risiko bei den betreffenden Angebotspositionen trifft den Bieter.

2. Durch den vereinbarten Pauschalpreis sind solche Mehraufwendungen, die auf falschen Angaben des Auftraggebers in seiner Leistungsbeschreibung beruhen, nicht mit abgegolten.

3. Die Nichtankündigung einer Mehrforderung ist unschädlich, wenn dem fachkundigen Auftraggeber nicht verborgen bleiben konnte, dass die von ihm geforderte Zusatzleistung vergütet werden musste und eine alternative Ausführungsart nicht ersichtlich war.




IBRRS 2014, 1210
VergabeVergabe
AG darf sich auf bestimmten Beschaffungsgegenstand festlegen!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.06.2013 - 1 VK 15/13

(Ohne amtliche Leitsatz)

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IBRRS 2014, 1209
VergabeVergabe
Weitervollzug eines Vertrags während des Nachprüfungsverfahrens möglich?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.12.2013 - 2 VK LSA 15/13

(Ohne amtlichen Leistsatz)

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IBRRS 2014, 1233
VergabeVergabe
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V

VK Bund, Beschluss vom 23.12.2013 - VK 1-105/13

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 1181
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auch nicht eingereichte Muster sind "fehlende Erklärungen"!

VK Lüneburg, Beschluss vom 03.02.2014 - VgK-48/2013

1. Dem Auftraggeber ist es verwehrt, bereits gesichtete und geprüfte Angebotsbestandteile aus einem vorangegangenen inzwischen unwirksamen Angebot im Zuge der finalen Angebotswertung erneut zu berücksichtigen. Stattdessen ist er dazu gehalten, sein Ermessen darüber auszuüben, ob er die im finalen Angebot fehlenden Angebotsbestandteile nachfordert.

2. Unter dem Begriff der Erklärungen in § 19 EG Abs. 2 Satz 1 VOL/A gehören nicht nur Bietererklärungen zum Nachweis der Eignung, sondern auch Ablaufkonzepte, technische Nachweise und Skizzen sowie Muster. Denn auch Muster lassen durch ihre Beschaffenheit Rückschlüsse auf die angebotene Leistung zu.

3. Zu den vergaberechtlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Dokumentation.

4. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht gehindert, sich bei der Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens ganz oder teilweise der Hilfe Dritter zu bedienen, die über einen qualifizierten Sachverstand verfügen. Nicht zulässig ist es dagegen, die Verantwortung für die Vergabe an externe Dritte vollständig zu übertragen.

5. Der Auftraggeber hat das Handeln der eingeschalteten Stelle zu begleiten, zu überwachen und ggf. zu korrigieren. Er muss insbesondere eigenverantwortlich die wesentlichen Schritte des Vergabeverfahrens durchführen und nachvollziehen. Die Mitwirkung am Vergabeverfahren darf sich nicht auf ein bloßes "Abnicken" beschränken.




IBRRS 2014, 1197
VergabeVergabe
Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.02.2014 - Verg 41/13

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 1167
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Gleichwertige Leistung zum Leitfabrikat angeboten: Haupt-, nicht Nebenangebot!

VK Bund, Beschluss vom 13.12.2013 - VK 1-111/13

1. Eine unzulässige Änderung an den Vergabeunterlagen liegt nur dann vor, wenn ein Bieter etwas anderes anbietet als vom Auftraggeber nachgefragt.

2. Lässt öffentlicher Auftraggeber neben der ausgeschriebenen Leistung ausdrücklich eine andere, gleichwertige Leistung zum Leitfabrikat zu und bietet ein Bieter diese andere Leistung an, handelt es sich nicht um Nebenangebot, sondern um ein Hauptangebot. Denn der Bieter hält sich mit seinem Angebot innerhalb der ausgeschriebenen Vorgaben des Auftraggebers.

3. Ein Nebenangebot liegt nur vor, wenn der Bieter von der ausgeschriebenen Leistung insbesondere aufgrund eigener alternativer Ideen (verwendetes Material, Vorgehensweise etc.) abweicht.

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IBRRS 2014, 1158
VergabeVergabe
Vergabekammer bei Unterschwellenauftrag angegeben: Verfahrenskosten beim AG!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.01.2014 - Verg 11/13

1. Die Billigkeitsentscheidung über die Kostentragungslast orientiert sich grundsätzlich an dem bei summarischer Prüfung voraussichtlichen Ausgang des Nachprüfungsverfahrens. Unter dem Gesichtspunkt der Billigkeit kann von diesem Schema im begründeten Einzelfall jedoch abgewichen werden.

2. Mit der Ankündigung der Ausschreibung nach der VOL/A einschließlich der Benennung einer Vergabekammer als der für ein Nachprüfungsverfahren zuständigen Stelle setzt der Auftraggeber den Rechtsschein eines dem Vierten Teil des GWB unterliegenden Vergabeverfahrens. An der Setzung dieses Rechtsscheins muss sich der Auftraggeber festhalten lassen, wenn er vergaberechtswidrig eine vorherige Prüfung des einzuhaltenden Schwellenwerts unterlässt.

3. Ob die Hinzuziehung eines anwaltlichen Vertreters im Verfahren vor der Vergabekammer durch den öffentlichen Auftraggeber notwendig ist, kann nicht schematisch, sondern stets nur auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalles entschieden werden.

4. Krankenhäuser im Sinne des § 98 Nr. 5 GWB sind neben den der medizinischen Akutversorgung verpflichteten Kliniken alle Einrichtungen, die auch der Erbringung medizinischer Versorgung dienen, wie dies bei Altenheimen der Fall ist.

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IBRRS 2014, 1166
VergabeVergabe
Auftragswert ca. 6 Mio.: Forderung nach mindestens 24 Mio. Euro Umsatz zulässig!

VK Bund, Beschluss vom 13.12.2013 - VK 1-109/13

Die Forderung nach einem Umsatz von mindestens 24 Mio. Euro in den letzten drei Geschäftsjahren - und damit eines durchschnittlichen Jahresumsatzes von 8 Mio. Euro - ist in Anbetracht eines zu erwartenden Auftragswerts von ca. 6 Mio. Euro nicht unverhältnismäßig.

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IBRRS 2014, 2969
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftraggeber kann auch ein Unterkostenangebot bezuschlagen!

VK Nordbayern, Beschluss vom 06.02.2014 - 21.VK-3194-60/13

Die überwiegende Ansicht in der Rechtsprechung geht davon aus, dass § 19 EG Abs. 6 VOL/A keinen grundsätzlichen Bieterschutz bezweckt, sondern in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers dient. Keinesfalls ist es Sinn der Vorschriften von §§ 19 EG Abs. 6, 2 EG Abs. 1 VOL/A, den Mitbietern auskömmliche Preise zu garantieren. Es würde vielmehr sogar einen Verstoß gegen die verbindlichen europäischen Richtlinien bedeuten, wenn ein Auftraggeber zu Gunsten von Bietern verpflichtet wäre, grundsätzlich nur auskömmliche und kostendeckende Preise zu akzeptieren.*)

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IBRRS 2014, 1169
VergabeVergabe
Inhaltlich unvollständiges Angebot kann nicht verbessert werden

VK Lüneburg, Beschluss vom 28.11.2013 - VgK-38/2013

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 1142
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Fehlende Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien muss Anwalt erkennen!

VK Lüneburg, Beschluss vom 07.02.2014 - VgK-51/2013

1. Der Auftraggeber muss grundsätzlich sämtlichen am Auftrag interessierten Bietern alle Kriterien und deren relative Bedeutung, die bei der Bestimmung ihres Angebots berücksichtigt werden, im Zeitpunkt der Vorbereitung der Angebote bekannt machen. Es dürfen keine Unterkriterien oder Gewichtungsregeln angewendet werden, die der Auftraggeber nicht vorher zur Kenntnis gebracht hat, insbesondere darf er keine Bewertungskriterien zurückhalten.

2. Ein Ausschluss wegen unangemessen niedriger Preise kommt in einem VOF-Verfahren - wenn überhaupt - erst dann in Betracht, wenn das günstigste Angebot vom nächstgünstigsten Angebot um mehr als 20% abweicht (sog. Aufgreifschwelle).

3. Die Wertung der Preise ist zu dokumentieren. Dabei muss sich jeder gesparte Euro gleichermaßen auswirken. Eine pauschale Abstufung der Angebote um jeweils 8 Punkte, unabhängig davon, wie gering der Abstand zwischen den jeweiligen Angeboten ist, entspricht nicht der Validität der Unterschiede in den Angeboten und ist rechtswidrig.

4. Der Bieter soll Vergabefehler nicht auf Vorrat sammeln. Sobald ein Bieter im Vergabeverfahren einen vermeintlichen Fehler erkennt, muss er diesen unverzüglich rügen. Als unverzüglich gilt grundsätzlich ein Zeitraum von ein bis drei Tagen. Bei Einschaltung eines Anwalts bzw. Prüfung schwieriger Rechtsfragen wird die Frist regelmäßig auf eine Woche ausgedehnt.

5. Einen Verstoß gegen das Gebot der Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien muss ein Bieter, der in seinem Stammpersonal über mehrere Rechtsanwälte verfügt, erkennen und spätestens bis zum Ablauf der Angebotsabgabefrist rügen.




IBRRS 2014, 1139
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftraggeber kann Ausschreibung auch wieder aufheben!

VK Bund, Beschluss vom 04.03.2014 - VK 2-7/14

1. Auch für einen öffentlichen Auftraggeber gilt der Grundsatz der Privatautonomie. Dieser Grundsatz beinhaltet als eine Ausprägung die Vertragsfreiheit. Danach besteht kein Kontrahierungszwang. Die bloße Tatsache, dass ein öffentlicher Auftraggeber einmal ein Vergabeverfahren begonnen hat, verpflichtet ihn weder zivil- noch vergaberechtlich dazu, einem der Bieter und mithin den Auftrag überhaupt zu erteilen.

2. Aufgabe der Nachprüfungsinstanzen kann es bezüglich eines auf Fortführung des Vergabeverfahrens gerichteten Rechtsschutzbegehrens lediglich sein, Fälle einer Scheinaufhebung, in denen ein in Wirklichkeit fortbestehender Vergabewillen gegeben ist, zu identifizieren. Es ist sicherzustellen, dass die Aufhebung nicht als Maßnahme der Diskriminierung einzelner Bieter missbraucht wird.

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VPRRS 2010, 0439
VergabeVergabe
Ablehnung des Angebots muss zeitnah begründet werden!

EuG, Urteil vom 19.03.2010 - Rs. T-50/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 1135
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Aufhebung der Ausschreibung: Was ist ein "anderer schwerwiegender Grund"?

BGH, Beschluss vom 20.03.2014 - X ZB 18/13

1. Die Divergenzvorlage kann nur in denselben Grenzen auf Ausschnitte des Beschwerdeverfahrens beschränkt werden, in denen im Zivilprozess Teilurteile zulässig sind und die Zulassung der Revision wirksam beschränkt werden kann.*)

2. Bei der Vergabe von Bau- bzw. Instandsetzungsarbeiten an einer Bundesautobahn ist als öffentlicher Auftraggeber und Antragsgegner im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren das jeweils betroffene Land anzusehen, nicht die Bundesrepublik Deutschland.*)

3. Ob ein anderer schwerwiegender Grund vorliegt, der zur Aufhebung des Vergabeverfahrens berechtigt, ist aufgrund einer umfassenden, alle für die Aufhebungsentscheidung maßgeblichen Umstände berücksichtigenden Interessenabwägung zu entscheiden (Weiterführung von BGH, Urteil vom 12. Juni 2001 - X ZR 150/99, IBR 2001, 505).*)




IBRRS 2014, 4586
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftraggeber muss Wertungen und Ermessensentscheidung selbst treffen

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.01.2014 - 15 Verg 10/13

1. Die im Vergabevermerk enthaltenen Angaben und die mitgeteilten Gründe für die getroffenen Entscheidungen müssen so detailliert sein, dass sie von einem mit der Sachlage des jeweiligen Vergabeverfahrens vertrauten Leser nachvollziehbar sind.

2. Zwar schützt die Dokumentationspflicht nach § 24 EG VOL/A 2009 den Bieter nur, wenn sich die Versäumnisse des Auftraggebers auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren negativ ausgewirkt haben können. Wendet sich ein Unternehmen gegen eine fehlerhafte Angebotswertung, so ist ein diesbezüglicher Dokumentationsmangel maßgeblich, sofern dadurch die Wertung nicht oder nicht hinreichend nachvollzogen werden kann.

3. Nach § 19 EG Abs. 8 VOL/A 2009 dürfen bei der Wertung der Angebote nur Kriterien und deren Gewichtung berücksichtigt werden, die in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen genannt sind. Dies bedeutet konkret, dass die Zuschlagskriterien in den Vergabeunterlagen oder in der Bekanntmachung so gefasst werden müssen, dass alle durchschnittlich fachkundigen Bieter sie bei Anwendung der üblichen Sorgfalt in der gleichen Weise auslegen können.




VPRRS 2014, 0281
VergabeVergabe
Keine Dringlichkeit, wenn die Bedarfslage selbst herbeigeführt wurde!

VK Düsseldorf, Beschluss vom 19.03.2014 - VK-38/2013

1. Die Leistung "Krankentransport" darf grundsätzlich erst nach Durchführung eines Wettbewerbs beauftragt werden.

2. Ein dringlicher zwingender Grund, der eine Auftragsvergabe im Verhandlungsverfahren rechtfertigt, liegt nicht vor, wenn der Auftraggeber die Bedarfslage durch seine eigene Handlung (hier: Kündigung) selbst gesteuert hat.

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IBRRS 2013, 5313
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Möglichkeit der Angebotskenntnis: Verstoß gegen den Geheimwettbewerb?

VK Sachsen, Beschluss vom 13.12.2013 - 1/SVK/039-13

1. Die Möglichkeit der wechselseitigen Kenntnis des Angebotes führt dann nicht zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb, wenn die Bieter sich auf verschiedene Lose eines Auftrages bewerben.*)

2. Eine wettbewerbsbeschränkende Abrede liegt dann vor, wenn ein Bieter zugunsten eines anderen Bieters auf die Abgabe eines Angebotes insgesamt oder für ein bestimmtes Los verzichtet (sog. Gebietsabsprache). Voraussetzung für den Ausschluss wegen einer wettbewerbsbeschränkenden Abrede ist, dass ein gesicherter Nachweis hierfür existiert. Personelle und organisatorische Verflechtungen können eine solche Gebietsabsprache indizieren.*)

3. Im Rahmen der Angebotswertung verfügt der öffentliche Auftraggeber grundsätzlich über einen weiten Beurteilungsspielraum, der von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt auf Beurteilungsfehler hin überprüft werden kann.*)

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IBRRS 2006, 4502
VergabeVergabe
Berichtigungsbeschluss

OLG Naumburg, Beschluss vom 07.06.2006 - 1 Verg 1/06

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 4060
VergabeVergabe
Einstellungsbeschluss

OLG Schleswig, Beschluss vom 18.10.2004 - 6 Verg 2/04

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 4059
VergabeVergabe
Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde

OLG Schleswig, Beschluss vom 24.09.2004 - 6 Verg 3/04

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 2971
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Berufsgenossenschaften sind öffentliche Auftraggeber!

VK Südbayern, Beschluss vom 07.03.2014 - Z3-3-3194-1-02-01/14

1. Die deutschen Berufsgenossenschaften - insbesondere auch die gewerblichen Berufsgenossenschaften - sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB. Sie werden durch Stellen, welche unter § 98 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB fallen, überwiegend finanziert.*)

2. Die gewerblichen Berufsgenossenschaften erfüllen die Voraussetzungen einer überwiegenden mittelbaren öffentlichen Finanzierung im Sinne der Rechtsprechung des EuGH (EuGH, Urteil vom 11.06.2009 - Rs. C-300/07, Oymanns), da ihre Tätigkeit durch Beiträge der beitragspflichtigen Unternehmen finanziert wird, die nach öffentlich-rechtlichen Regeln auferlegt, errechnet und erhoben werden.*)

3. Fehlende Produktangaben können als Kernbestandteile des Angebotes nicht nachgefordert werden. Die Angabe des Fabrikats, Produkts und Typs ist integraler Bestandteil der Willenserklärung Angebot und kein Nachweis im Sinne des § 16 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A (Anschluss an OLG Koblenz, Beschluss vom 30.03.2012 - Verg 1/12).*)

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IBRRS 2014, 3246
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rügeschreiben muss nicht alle denkbaren juristischen Aspekte aufzuzeigen!

OLG München, Beschluss vom 20.03.2014 - Verg 17/13

1. Ein Verband in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins nach dem BGB kann öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 3 GWB sein, wenn sich Gebietskörperschaften nach § 98 Nr. 1 GWB seiner mit dem Zweck der Deckung eines gemeinsamen Beschaffungsbedarfs bedienen.*)

2. Im Rahmen einer Rüge gemäß § 107 Abs. 3 GWB kann auch von einem anwaltlich vertretenen Bieter nicht verlangt werden, bereits im Rügeschreiben alle denkbaren juristischen Aspekte aufzuzeigen, unter denen ein vergaberechtliches Problem gesehen werden kann.*)

3. Es stellt eine Verletzung des Transparenzgrundsatzes gemäß § 97 Abs. 1 GWB, § 2 EG Abs. 2 VOL/A und des Bestimmtheitsgrundsatzes gemäß § 8 EG Abs. 1 VOL/A dar, wenn die Vergabestelle hinsichtlich der Notwendigkeit des Vorliegens bestimmter Leistungsmerkmale (hier: Zertifizierungserfordernis von Digitalfunkgeräten nach dem BDBOSG) im Leistungsverzeichnis auf einen Zeitpunkt abstellt, der nach den Verdingungsunterlagen nicht eindeutig bestimmbar und einer einheitlichen Auslegung nicht zugänglich ist.*)




IBRRS 2014, 4434
VergabeVergabe
Nachprüfungsverfahren erledigt: Bieter erhält Kosten nicht erstattet!

OLG München, Beschluss vom 07.01.2014 - Verg 16/13

Auch dann, wenn die Erledigung des Nachprüfungsverfahrens auf einer Korrektur eines vergaberechtwidrigen Verhaltens der Vergabestelle beruht, kann der bei Stellung des Nachprüfungsantrags in seinen Rechten verletzte Bieter eine Erstattung seiner notwendigen Aufwendungen im Kostenfestsetzungsverfahren nicht erlangen.

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VPRRS 2014, 0275
VergabeVergabe
GFAW GmbH ist öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB!

VK Thüringen, Beschluss vom 28.02.2014 - 250-4003-1024/2013-E-003-EF

Die GFAW Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH ist als eine juristische Person des privaten Rechts, deren einziger Gesellschafter die Thüringer Aufbaubank, Anstalt des öffentlichen Rechts und deren alleiniger Gewährträger der Freistaat Thüringen (100%) ist, öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB.

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IBRRS 2014, 2966
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bietergemeinschaften sind grundsätzlich unzulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.2014 - Verg 2/14

1. Unternehmen, die eine Bietergemeinschaft eingehen, treffen eine Vereinbarung, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können, und die deswegen verboten sind. Dabei bildet den Tatbestand einer möglichen Wettbewerbseinschränkung in Vergabeverfahren, dass sich die an einer Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen verpflichten, von eigenen Angeboten abzusehen und mit anderen Unternehmen nicht zusammenzuarbeiten. Das kann gegen die gesetzlichen Kartellverbote verstoßen.

2. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht berechtigt, verbindliche Regeln darüber aufzustellen, unter welchen Tatbestandsvoraussetzungen und wann die Eingehung einer Bietergemeinschaft als ein Kartellrechtsverstoß anzusehen ist oder nicht. Über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit von Bietergemeinschaften sowie von Wettbewerbseinschränkungen hat das Gesetz entschieden und haben durch eine Anwendung auf den Einzelfall die Kartellgerichte zu befinden.

3. Die Bildung einer Bietergemeinschaft zwischen branchenangehörigen Unternehmen ist nur zulässig, wenn die beteiligten Unternehmen ein jedes für sich zu einer Teilnahme an der Ausschreibung mit einem eigenen Angebot auf Grund ihrer betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse nicht leistungsfähig sind, und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich daran (mit Erfolgsaussicht) zu beteiligen.

4. Hat die Vergabekammer den Nachprüfungsantrag abgelehnt, kann das Beschwerdegericht auf Antrag die aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels bis zur Entscheidung über die Beschwerde verlängern. Bei der Verlängerungsentscheidung sind die Erfolgsaussichten der Beschwerde ein bestimmendes und das an erster Stelle zu prüfende Tatbestandselement.

5. Die Erfolgsaussichten der Beschwerde beeinflussen maßgebend das bei der Interessenabwägung zu berücksichtigende Gewicht der Interessen des Beschwerdeführers, so dass die Abwägungsentscheidung auf keiner zureichend sicheren Grundlage ergeht, wenn das Beschwerdegericht zuvor nicht die Erfolgsaussichten der Beschwerde beurteilt hat. Dies führt dazu, dass der Verlängerungsantrag zurückzuweisen ist, wenn die sofortige Beschwerde im Zeitpunkt der Entscheidung nach dem Ergebnis der gebotenen summarischen Prüfung voraussichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Eine Interessenabwägung ist in einem solchen Fall nicht (mehr) anzustellen.




IBRRS 2014, 1082
VergabeVergabe
Auch die funktionale Leistungsbeschreibung muss eindeutig sein!

VK Bund, Beschluss vom 07.04.2004 - VK 1-15/04

1. Nach § 8 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A bezweckt das Gebot der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung, die Vorstellungen des Auftraggebers von der gewünschten Leistung in Bezug auf technische Merkmale oder Funktionen, Menge und Qualität für den Auftragnehmer so deutlich werden zu lassen, dass dieser Gegenstand, Art und Umfang der Leistung zweifelsfrei erkennen kann. Dieses Gebot hat sich an der Durchführbarkeit der Leistung zu orientieren und soll die exakte Preisermittlung sowie die Vergleichbarkeit der Angebote gewährleisten.

2. Diese Grundsätze sind auch bei einer funktionalen Leistungsbeschreibung anwendbar.

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IBRRS 2014, 1077
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bieter verweigert Aufklärung: Angebot kann ausgeschlossen werden!

VK Hessen, Beschluss vom 08.01.2014 - 69d-VK-48/2013

Verweigert ein Bieter die vom ihm geforderte Aufklärung oder lässt er eine ihm dafür gesetzte Frist verstreichen, kann sein Angebot grundsätzlich ausgeschlossen werden.

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IBRRS 2014, 1063
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wertungs- und Zuschlagskriterien müssen eindeutig beschrieben werden!

VK Nordbayern, Beschluss vom 19.02.2014 - 21.VK-3194-58/13

1. Die offensichtliche Intransparenz oder ein Diskriminierungspotential der Vergabeunterlagen stellen einen so erheblichen Vergaberechtsverstoß dar, dass ein solcher bereits ohne Rüge im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens beachtlich ist.*)

2. Die Vergabeunterlagen werden den Anforderungen an ein transparentes und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren nicht gerecht, wenn sie die Zuschlagskriterien nicht eindeutig beschrieben haben.*)

3. Wesentliche Ausprägung des Transparenzgebotes ist die Pflicht der VSt, klare und eindeutige Angaben zu allen Wertungs- und Zuschlagskriterien zu machen.*)

4. Eine VSt kann eine rechtmäßige Zuschlagsentscheidung nur dann treffen, wenn die maßgeblichen Anforderungen von allen beteiligten fachkundigen Bietern im gleichen Sinne verstanden und ihren Angeboten zugrunde gelegt werden können.*)

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IBRRS 2014, 1040
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Schätzung des Auftragswerts muss dokumentiert werden!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 21.11.2013 - 2 VK 14/13

1. Bei einem Architektenauftrag ist der Auftraggeber aus Transparenzgründen verpflichtet, eine nachvollziehbare Schätzung des Auftragswerts vor Durchführung des Vergabeverfahrens vorzunehmen und spätestens in dem abschließenden Vergabevermerk festzuhalten.

2. Hat der Auftraggeber die Schätzung des Auftragswerts nicht hinreichend dokumentiert, muss die Vergabekammer im Nachprüfungsverfahren den Auftragswert selbst anhand der eingegangenen Angebote schätzen.




IBRRS 2014, 1056
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auf fehlende Glaubhaftigkeit muss das Gericht nicht hinweisen!

KG, Beschluss vom 14.03.2014 - Verg 10/13

1. Das Gericht ist wegen des Anspruchs der Verfahrensbeteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs nicht gehalten, die Verfahrensbeteiligten vor seiner verfahrensabschließenden Sachentscheidung darauf hinzuweisen, dass es der Aussage von Zeugen voraussichtlich keinen hinreichenden Glauben schenken werde, und dass ihm Zweifel an der Echtheit vorgelegter Schriftstücke verbleiben dürften.*)

2. Im Beschwerdeverfahren sind die Anforderungen an die Bejahung einer Verletzung rechtlichen Gehörs im Sinne des Anhörungsrügenrechts nicht ausnahmsweise deshalb abzusenken, weil das Beschwerdeverfahren durch personelle Nichtbesetzung des zuständigen erstinstanzlichen Spruchkörpers faktisch selbst zur ersten Instanz wird und - wegen der Unstatthaftigkeit der Rechtsbeschwerde - zugleich zur letzten Instanz.*)

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IBRRS 2014, 1038
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Handabbruch ausgeschrieben, Abbruchzangen angeboten: Ausschluss!

OLG Koblenz, Beschluss vom 26.02.2014 - 1 Verg 15/13

1. Bei der Auslegung eines Angebots hat der feststellbare wirkliche Wille des Bieters Vorrang vor einer Auslegung nach dem objektiven Empfängerhorizont, wenn die Erklärung vom Auftraggeber im gleichen Sinne verstanden wurde.*)

2. Dies gilt auch, wenn das übereinstimmende Verständnis vom Inhalt eines Angebots das Ergebnis einer Aufklärung nach § 15 EG VOB/A ist.*)




IBRRS 2014, 1030
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bieter kann seine Rüge auch wieder zurücknehmen!

OLG Dresden, Beschluss vom 25.02.2014 - Verg 9/13

Der Bieter kann eine erhobene Rüge durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftraggeber auch wieder zurücknehmen. Die ausdrücklich nicht aufrechterhaltene Rüge ist dann für das weitere Vergabeverfahren unbeachtlich.

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IBRRS 2014, 1004
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Abweichung von Vergabeunterlagen: Ausschluss auch bei SektVO!

VK Bund, Beschluss vom 05.03.2014 - VK 2-9/14

Die SektVO regelt zwar - anders als VOL/A und VOB/A - nicht explizit den Ausschluss von Angeboten, die von den Vergabeunterlagen abweichen. Die Befugnis und die Pflicht zum Ausschluss von Angeboten wegen Abweichungen von den Vergabeunterlagen ergeben sich für Sektorenauftraggeber indes aus dem Gebot der Gleichbehandlung der Bieter, darüber hinaus aus den Geboten der Vergabe im Wettbewerb und des Zuschlags auf das wirtschaftlichste Angebot.

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IBRRS 2013, 5319
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Falsche Vergabeart gewählt: Zuwendung ist zurückzuzahlen!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.08.2013 - 12 A 1751/12

1. Bei Unklarheiten über die konkreten Bedingungen der Auszahlung, der Verwendung und der Abwicklung einer Zuwendung hat sich der Zuwendungsempfänger bei der zuwendenden Stelle zu informieren. Das gilt auch dann, wenn es sich bei dem Empfänger ebenfalls um eine öffentliche Stelle - etwa um eine Gemeinde - handelt.

2. Es stellt einen schwerwiegenden Vergaberechtsverstoß dar, wenn der Zuwendungsempfänger den geförderten Auftrag im nichtoffenen statt im offenen Verfahren vergibt.

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IBRRS 2014, 2967
Mit Beitrag
VergabeVergabe
10-Jahres-Vertrag über Wärmeliefercontracting unterliegt der VOL/A!

OLG Naumburg, Beschluss vom 27.02.2014 - 2 Verg 5/13

1. Ein Antrag des Antragsgegners auf Feststellung der Rechtmäßigkeit der Aufhebung des Vergabeverfahrens ist nicht statthaft.*)

2. Ein aus mehreren Leistungsarten zusammengesetzter 10-Jahres-Vertrag über ein Wärmeliefercontracting fällt in den Anwendungsbereich der VOL/A.*)

3. Eine wesentliche Veränderung der Grundlagen des Vergabeverfahrens i.S. von § 20 EG Abs. 1 lit. b) VOL/A 2009 liegt zwar vor, wenn der Auftraggeber sich endgültig entscheidet, statt des ursprünglich ausgeschriebenen Energieliefer-Contracting-Vertrags nunmehr von Dritten eine neue Heizungsanlage planen und errichten zu lassen sowie den Energieträger einzukaufen, die Finanzierung und den Betrieb der Anlage aber selbst auszuführen. Die Aufhebung der Ausschreibung ist gleichwohl rechtswidrig, wenn dem Auftraggeber die tatsächliche Grundlagen für diese Entscheidung bereits vor Einleitung des Vergabeverfahrens vorlagen (hier bejaht).*)

4. Ein unwirtschaftliches Ergebnis i.S. von § 20 EG Abs. 1 lit. c) VOL/A 2009 liegt vor, wenn die von den Bietern angebotenen Lösungen unter Berücksichtigung der Vorgaben der Vergabeunterlagen objektiv nicht den gegebenen Marktverhältnissen entsprechen. Für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit des Ergebnisses einer Ausschreibung eines Betreibermodells ist der Vergleich mit den Kosten eines Eigenversorgungsmodells untauglich.*)

5. Ein schwerwiegender Grund für die Aufhebung i.S. von § 20 EG Abs. 1 lit. d) VOL/A 2009 liegt nicht vor, wenn die hierfür angeführten Fehler des Vergabeverfahrens vom Auftraggeber bereits vor Beginn der Ausschreibung gemacht und von den Bietern nicht gerügt wurden und die weitere Fortführung des Vergabeverfahrens nicht objektiv ausgeschlossen bzw. mit den rechtlichen und tatsächlichen Bindungen des Auftraggebers zu vereinbaren ist.*)

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