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Sachgebiet: Vergabe

10834 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2014

IBRRS 2014, 1447
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Entscheidung über Aufteilung in Teilaufträge ist sorgfältig zu dokumentieren!

VK Hessen, Beschluss vom 06.02.2014 - 69d-VK-54/2013

1. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, Lose in einem Auftragswert von bis zu 20% des gesamten Auftragswerts aus einer europaweiten Ausschreibung auszuklammern und nach nationalem Haushaltsvergaberecht zu vergeben.

2. An die Entscheidung, welche Lose er dem 20%-Kontingent zuschlägt, ist der Auftraggeber gebunden. Die Zuordnung der Lose zu den unterschiedlichen Kontingenten und die ihr zugrundeliegenden Berechnungen sind deshalb in der Vergabeakte sorgfältig zu dokumentieren. Fehlt es an einer ausdrücklichen, für die Bieter erkennbaren Zuordnung, unterliegt die Ausschreibung sämtlicher Lose dem Kartellvergaberecht und dem Primärrechtsschutz der Oberschwellenvergaben.

3. Von jedem Bieter ist zu erwarten, dass er die Vergabeunterlagen sogfältig liest und Widersprüchlichkeiten nachgeht.

4. Kann ein Bieter ohne weiteres erkennen, dass aufgrund des von ihm unterbreiteten Angebots der maßgebliche Schwellenwert überschritten wird und die Angabe der Auftraggebers, keine nationale Vergabe vorzunehmen, unzutreffend ist, muss er dies unverzüglich rügen.

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IBRRS 2014, 1445
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Die Wahl der Vergütungsform trifft der Auftraggeber!

OLG Koblenz, Beschluss vom 04.02.2014 - 1 Verg 7/13

1. Das Bestimmungsrecht des Auftraggebers umfasst auch die Wahl der Vergütungsform, für die die VOL/A keine Vorgaben macht.*)

2. Es gibt keine vergaberechtliche Norm und kein Grundprinzip des Vergaberechts, das es einem Auftraggeber, der auf Dauer angelegte Leistungen zugunsten Dritter in Auftrag geben und diese mit Zeitpauschalen vergüten will, grundsätzlich verböte, eine gesonderte Vergütung für eine nicht in eine weitere Leistungserbringung einmündende Erstberatung auszuschließen.*)

3. Nach der ersatzlosen Streichung des Verbots der Überbürdung eines ungewöhnlichen Wagnisses aus der VOL/A kommt die Annahme eines Vergaberechtsverstoßes nur in Betracht, wenn eine kalkulationsrelevante Vorgabe des Auftraggebers für die Bieter unzumutbar ist.*)

4. Die Festlegung einer Kostenobergrenze durch den Auftraggeber ist grundsätzlich zulässig.*)

5. Fehlt es an einem Beschaffungswillen des Ausschreibenden und ist die Ausschreibung inhaltlich so gestaltet, dass ein eine Verpflichtung zur Erbringung einer Leistung begründender Zuschlag überhaupt nicht erteilt werden kann, liegt eine Ausschreibung für vergabefremde Zwecke vor, die auch dann unzulässig ist, wenn keiner der in § 2 Abs. 3 VOL/A ausdrücklich genannten Fälle vorliegt.*)




IBRRS 2014, 1419
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Fehler in den Vergabeunterlagen: Auftraggeber muss alle Bieter informieren!

OLG Koblenz, Beschluss vom 30.04.2014 - 1 Verg 2/14

1. Wird der Auftraggeber durch die Frage eines Bieters darauf aufmerksam gemacht, dass ihm Fehler unterlaufen waren, die zumindest in der Summe geeignet sind, bei einem Bieter ohne juristische Kenntnisse einen Irrtum über eine wesentliche Förmlichkeit des Vergabeverfahrens zu erwecken, darf er sich nicht damit begnügen, den fragenden Bieter aufzuklären. Er ist vielmehr verpflichtet, in Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 97 Abs. 2 GWB) alle Unternehmen, die die Vergabeunterlagen angefordert hatten, unverzüglich - auch telefonisch - über seinen Fehler zu informieren und so einem möglichen Irrtum entgegenzuwirken.*)

2. Der Auftraggeber kann ein Vergabeverfahren auch dann aufheben und ein neues Verfahren einleiten, wenn zwar kein von § 17 EG Abs. 1 VOB/A gedeckter "sanktionsfreier", aber ein anderer sachlicher Grund für diese Maßnahme vorhanden ist.*)

3. Ein sachlicher Grund für eine Aufhebung kann auch ein eigener Fehler des Auftraggebers sein.*)

4. Liegt ein sachlicher Grund für eine Aufhebung vor, darf der Auftraggeberin auch den milderen Weg der Zurückversetzung des Vergabeverfahrens wählen, wenn dies zur Fehlerkorrektur ausreicht.*)




IBRRS 2014, 1424
VergabeVergabe
Nicht verlangte Nachweise können nicht nachgefordert werden

OLG Celle, Beschluss vom 21.01.2013 - 13 Verg 12/12

1. Wenn sich ein Auftraggeber vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe bei der inhaltlichen Bewertung auf einer weiteren Wertungsstufe festgelegt hat, muss er dies den Bietern bekannt geben.

2. Der Auftraggeber kann fehlende Erklärungen oder Nachweise nur dann nachfordern, wenn dem Angebot des Bieters Erklärungen oder Nachweise fehlen, deren Vorliegen der Auftraggeber unmissverständlich geforderte hatte. Die Aufforderung an den Bieter, Bauablaufplan, Bauablaufplan und Bauablaufbeschreibung sowie pauschale Angaben abzugeben, ist unzulässig, wenn diese Unterlagen in der Bekanntmachung nicht angegeben wurden und dem Auftraggeber zu einer vergleichenden Bewertung der Angebote dienen sollten.

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IBRRS 2014, 2993
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine Antragsbefugnis ohne Chance auf Zuschlagserteilung!

VK Hessen, Beschluss vom 13.12.2013 - 69d-VK-32/2013

1. Nach § 107 Abs. 2 Satz 1 GWB ist jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in eigenen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vorschriften des Vergaberechts geltend macht.

2. Ein weiteres Element bei der Prüfung der Antragsbefugnis ist die nach § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB gebotene Darlegung eines durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften bereits entstandenen oder drohenden Schadens, der durch den jeweils in Rede stehenden Vergaberechtverstoß verursacht worden sein muss. Nicht nur die Möglichkeit der Verletzung eines subjektiven Rechtes muss gegeben sein, sondern auch die Möglichkeit eines daraus resultierenden Schadens.

3. Der in § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB verwandte Schadensbegriff muss unter dem Gesichtspunkt des Primärrechtsschutzes betrachtet und ausgelegt werden. Der Schaden besteht darin, dass durch den einzelnen beanstandeten Vergaberechtsverstoß die Aussichten des den Antrag stellenden Bieters auf den Zuschlag zumindest verschlechtert sein können. Entscheidend für das Vorliegen einer Antragsbefugnis und damit für die Gewähr von Primärrechtsschutz ist mithin die Eignung der gerügten Vergaberechtsverstöße, eine solche Chancenbeeinträchtigung begründen zu können.

4. Für die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrages genügt der schlüssige Vortrag beziehungsweise die konkrete Behauptung des Antragstellers, dass sein Angebot wertbar sei, und er bei zutreffendem Vorgehen der Vergabestelle den Zuschlag erhalten müsse.

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VergabeVergabe
Bieterseitige Vertragsänderungen sind auch im Verhandlungsverfahren unzulässig

VK Bund, Beschluss vom 23.07.2012 - VK 3-78/12

1. Im Verhandlungsverfahren mit vorangehendem Teilnahmewettbewerb muss der Bieter zumindest die vom Auftraggeber aufgestellten Mindestanforderungen beachten und sein Angebot gemäß den Anforderungen abgeben. Er kann nicht von sich aus Vertragsbestandteile zur Disposition stellen. Abweichungen vom Vertragstext, sowie Streichungen und Zusätze stellen eine Änderung dar und sind unzulässig.

2. Die Pflicht des Auftraggebers, ein ungewöhnlich niedriges Angebot zu überprüfen und den Zuschlag hierauf nicht zu erteilen, schützt nur denjenigen Bieter, dessen Angebot wegen Unauskömmlichkeit des Preises von einem Ausschluss bedroht ist.

3. Bei dem Begriff der Instandsetzungsdokumentation handelt es sich nicht um einen feststehenden Fachausdruck. Daher fallen auch solche Instandsetzungsdokumentationen darunter, die von mit der Instandsetzung befassten Unternehmen verfasst wurden.

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IBRRS 2014, 1384
VergabeVergabe
Wesentlicher Teil der Leistung nicht umfasst: Referenz nicht vergleichbar!

VK Arnsberg, Beschluss vom 16.12.2013 - VK 21/13

Eine Referenz ist nicht vergleichbar in Hinblick auf die Vorgabe "vergleichbare Leistung", wenn ein wesentlicher Teil der Leistung nicht umfasst wird. dies gilt insbesondere dann, wenn der Bieter (ausnahmsweise) gerade diesen Teil in Eigenleistung erbringen will.*)

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VPRRS 2014, 0343
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Instandsetzungsdokumentation ≠ Herstellerinstandsetzungsdokumentation!

VK Bund, Beschluss vom 26.03.2014 - VK 2-19/14

1. Bei dem Begriff der "Instandsetzungsdokumentation" handelt es sich nicht um einen feststehenden "terminus technicus". Unter Instandsetzungsdokumentation sind daher nicht nur solche Dokumentationen zu verstehen, die vom Hersteller selbst ausgegeben wurden, sondern auch solche, die ein anderes Unternehmen als das Herstellerunternehmen erstellt hat.

2. Will der Auftraggeber den Zugang zu Original-Herstellerinstandsetzungsdokumentationen vorgeben, muss er hierauf in der Bekanntmachung ausdrücklich hinweisen.

3. Ein Bieter kann sowohl ein eigenes Angebot abgeben, als auch von einem anderen Bieter als Nachunternehmer benannt werden. Darin liegt kein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb, da der Regelfall sein dürfte, dass der Nachunternehmer den Inhalt des Hauptangebots nicht kennt und daher sein eigenes Angebot in Unkenntnis des Konkurrenzhauptangebots erstellt.

4. In inhaltlicher Hinsicht sind an eine Rüge keine allzu hohen Anforderungen zu stellen. Insbesondere ist es nicht erforderlich, dass eine Rüge als solche bezeichnet wird. Es genügt, wenn klar erkennbar ist, dass es sich nicht um eine bloße Frage, sondern um die Rüge eines näher konkretisierten Vergaberechtsverstoßes handelt und der Bieter Abhilfe erwartet.

5. Ein ausdrücklich als "Bieterfrage" bezeichnetes Schreiben, in dem der Auftraggeber dazu aufgefordert wird, zu prüfen, ob eine Annahme des Auftragnehmers zutrifft, ist keine Rüge.

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IBRRS 2014, 1377
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Meisterbetrieb des Maurerhandwerks darf auch Gerüstbauarbeiten ausführen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.04.2014 - Verg 12/14

1. Ein in die Handwerksrolle der Handwerkskammer eingetragener Meisterbetrieb des Maurer- und Betonbauerhandwerks darf auch Arbeiten in anderen Handwerken ausführen, wenn sie mit dem Leistungsangebot seines Gewerbes technisch oder fachlich zusammenhängen oder es wirtschaftlich ergänzen. Zwischen Maurer- und Gerüstbauarbeiten ergibt sich ein technischer und fachlicher Zusammenhang daraus, dass Maurerarbeiten regelmäßig der Verwendung von Gerüsten bedürfen.

2. Hat die Vergabekammer den Nachprüfungsantrag abgelehnt, kann das Beschwerdegericht auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels bis zur Entscheidung über die Beschwerde verlängern. Bei der Verlängerungsentscheidung sind die Erfolgsaussichten der Beschwerde ein bestimmendes und nach dem Sinn der Vorschrift sogar das an erster Stelle zu prüfende Tatbestandselement.




IBRRS 2014, 1360
VergabeVergabe
Reisekosten eines an einem dritten Ort ansässigen Anwalts erstattungsfähig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.04.2014 - Verg 4/13

1. Die Reisekosten eines an einem dritten Ort (weder Gerichtsort noch Wohn- oder Geschäftsort der Partei) ansässigen Prozeßbevollmächtigten sind bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässigen Rechtsanwalts erstattungsfähig.

2. Auf die vor dem OLG entstandene Verfahrengebühr (Nr. 3200 VV RVG) müssen sich die Parteien eines Vergabeverfahrens die Hälfte der vor der Vergabekammer entstandenen Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG) anrechnen lassen.

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VPRRS 2014, 0346
VergabeVergabe
Informationspflichtverletzung allein reicht nicht für Nachprüfungsantrag!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.03.2014 - 2 VK LSA 17/13

Allein der Verstoß gegen § 101a GWB begründet für sich genommen noch kein berechtigtes Interesse des Bieters an der Feststellung der Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrages i.S. des § 101b Abs. 1 Nr.1 GWB. Vielmehr bedarf es darüber hinaus einer Rechtsverletzung der Antragstellerin durch die Nichtbeachtung von weiteren Bestimmungen des Vergaberechtes.*)

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IBRRS 2014, 1347
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine Verwendung von Reinigungswerten ohne dies vorher bekannt zu machen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2014 - Verg 41/13

1. Dem Auftraggeber ist für das Einleiten eines Prüfungsverfahrens nach § 19 EG Abs. 6 VOL/A 2009 ein Entscheidungsspielraum zuzuerkennen, dessen Ausübung von den Vergabenachprüfungsinstanzen lediglich darauf zu kontrollieren ist, ob er einen gemäß den Tatumständen nachvollziehbaren, vertretbaren und nicht willkürlichen Ermittlungsansatz gewählt hat.*)

2. Die Einhaltung eines bestimmten Reinigungswerts ist kein zulässiges alleiniges Kriterium der Preisprüfung, sondern kann insoweit lediglich als Indiz unterstützend herangezogen werden.*)

3. Jede Verwendung von Reinigungswerten bei der Angebotswertung ist unverzichtbar davon abhängig zu machen, dass der Auftraggeber den entsprechenden Wert (oder eine Bandbreite) entweder als Mindestanforderung an die Eignung in der Vergabebekanntmachung angibt (Art. 44 Abs. 2 UA 3 Richtlinie 2004/18/EG) oder sie in der Vergabebekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen benennt.*)

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IBRRS 2014, 1321
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auch im VOF-Verfahren: Auftraggeber bestimmt, was er haben will!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.04.2014 - 1 VK 10/14

1. Der Auftraggeber ist auch bei der Ausschreibung freiberuflicher Planungsleistungen weitgehend darin frei zu sagen, was ihm gefällt, was er haben will beziehungsweise was ihm nicht gefällt und was er nicht haben will. Er ist nur daran gehalten, die vergaberechtlichen Grundregeln, insbesondere das Gebot sachgerechter, willkür- und widerspruchsfreier Erwägungen, einzuhalten.

2. In Bezug auf die Verteilung der einzelnen Punkte innerhalb der bekannt gemachten Wertungskriterien steht dem öffentlichen Auftraggeber ein (weitgehender) Wertungsspielraum zu. Denn innerhalb des Beurteilungsspielraums gibt es nicht nur eine einzig richtige Lösung. Eine Überschreitung des Beurteilungsspielraums liegt nur dann vor, wenn vergaberechtliche Grundprinzipien verletzt werden.

3. Die Dokumentationspflicht ist erfüllt, wenn die einzelnen Stufen des Verfahrens, die einzelnen Maßnahmen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen so differenziert festgehalten wurden, dass ein übergangener Bieter in groben Zügen erfahren kann, warum er bei welchen Zuschlagskriterien Punktabzüge von der maximal zu erreichenden Punktzahl erhalten hat. Es reicht aus, wenn die tragenden Gründe später im Nachprüfungsverfahren konkretisiert und nachvollziehbar erläutert werden können.




IBRRS 2014, 1373
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Hochschule kauft Waren bei Unternehmen des Bundes: Öffentlicher Auftrag!

EuGH, Urteil vom 08.05.2014 - Rs. C-15/13

Art. 1 Abs. 2 a Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass ein Vertrag über die Lieferung von Waren, der zwischen einer Universität, die ein öffentlicher Auftraggeber ist und die im Bereich der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen der Aufsicht eines deutschen Bundeslands unterliegt, und einem privatrechtlichen Unternehmen, das sich in der Hand des Bundes und der Bundesländer, darunter des genannten Bundeslands, befindet, geschlossen worden ist, einen öffentlichen Auftrag im Sinne dieser Vorschrift darstellt und somit den Vorschriften dieser Richtlinie über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen unterliegt.




IBRRS 2014, 1372
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unionsrecht fordert effektiven Rechtsschutz im Vergabeverfahren

EuGH, Urteil vom 08.05.2014 - Rs. C-161/13

1. Art. 1 Abs. 1 und 3 sowie Art. 2a Abs. 2 Unterabs. 4 Sektorenrechtsmittelrichtlinie 92/13/EWG sind dahin auszulegen, dass die Frist für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens im Hinblick auf die Aufhebung einer Entscheidung über die Vergabe eines Auftrags erneut beginnen muss, wenn der Auftraggeber nach Erlass dieser Zuschlagsentscheidung, aber vor Vertragsunterzeichnung eine neue Entscheidung getroffen hat, die sich auf die Rechtmäßigkeit der Zuschlagsentscheidung auswirken kann. Diese Frist beginnt zum Zeitpunkt der Mitteilung der späteren Entscheidung an die Bieter oder, in Ermangelung einer solchen Mitteilung, zu dem Zeitpunkt, zu dem die Bieter von dieser Entscheidung Kenntnis erlangt haben.

2. Erlangt ein Bieter nach Ablauf der in den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehenen Nachprüfungsfrist Kenntnis von einer Unregelmäßigkeit, die vor Erlass der Entscheidung über die Auftragsvergabe begangen worden sein soll, steht ihm das Recht auf Nachprüfung dieser Entscheidung nur binnen dieser Frist zu, sofern das nationale Recht nicht ausdrücklich ein solches Recht im Einklang mit dem Unionsrecht gewährleistet.

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IBRRS 2014, 1341
VergabeVergabe
Beschaffungsgegenstand nicht eindeutig beschrieben: Aufhebung zulässig!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 04.12.2013 - 15 Verg 9/13

1. Fehlt es an einer konkreten, eindeutigen und erschöpfenden Beschreibung der nachgefragten Leistung, ist die Ausschreibung aufzuheben.

2. Ein Anspruch auf Aufhebung der Aufhebung besteht nur, wenn eine Scheinaufhebung vorliegt, die Aufhebung diskriminierend ist oder ohne erkennbaren sachlichen Grund erfolgt und deshalb als willkürlich erscheint.

3. Eine Scheinaufhebung liegt nicht vor, wenn der Auftraggeber den Auftrag nach der Aufhebung nicht im Verhandlungsverfahren oder freihändig an einen sonst chancenlosen Bieter vergeben will, sondern eine erneute öffentliche Ausschreibung beabsichtigt, an der sich alle beteiligen können.

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VPRRS 2014, 0334
VergabeVergabe
Auf welchen Zeitraum ist ein Interimsauftrag zu befristen?

LG Düsseldorf, Urteil vom 26.02.2014 - 14d O 86/13

1. Der Wert eines beabsichtigten Auftrags darf nicht in der Absicht geschätzt oder aufgeteilt werden, ihn der Anwendung der Vergabevorschriften zu entziehen.

2. Ein Auftraggeber, der zulässigerweise einen befristeten Interimsauftrag erteilt, darf sich bei der Befristung an das parallel eingeleitete Vergabeverfahren orientieren. Das gilt auch dann, wenn zu erwarten ist, dass die Ausschreibung angegriffen und sich dadurch verzögern wird.

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IBRRS 2014, 1349
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergabebekanntmachung: Unklarheiten gehen zu Lasten der Vergabestelle

OLG München, Beschluss vom 30.04.2014 - Verg 2/14

1. Die Aufforderung der Vergabestelle, einen "Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrW/AbfG bzw. § 57 KrWG i.V.m. Entsorgungsfachbetriebeverordnung ..." vorzulegen, darf ein Bieter dahin verstehen, dass er lediglich irgendeine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nachweisen muss.

2. Insbesondere aufgrund der Tatsache, dass die Vergabestelle nicht von Gesetzes wegen gehalten ist, auf der Vorlage des Zertifikats 200140 zu bestehen, kann dieser Aufforderung nicht entnommen werden, dass die Vergabestelle nur Nachweise nach Zertifikat 200140 gefordert hat.

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IBRRS 2014, 2994
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nicht gefordertes Zertifikat vorgelegt: Kein Anspruch auf Ausschluss der anderen Bieter!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.02.2014 - 1 VK 5/14

1. Legt der Bieter ein Zertifikat vor, weil der Auftraggeber einen bestimmten Nachweis gefordert hat, kann der Bieter nicht geltend machen, die anderen Bieter seinen auszuschließen, weil diese kein Zertifikat vorgelegt hätten. Denn ein geforderter Nachweis kann auch anders als durch die Vorlage eines Zertifikats erbracht werden.

2. Ein übergangener Bieter ist im Vergabenachprüfungsverfahren nur antragsbefugt, wenn er eine echte Chance auf Erteilung des Zuschlags hatte. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn der Bieter nicht substanziiert vortragen kann, dass die Angebote sämtlicher besserplatzierter Bieter zwingend auszuschließen gewesen wären.

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IBRRS 2014, 1345
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Errichtung einer Photovoltaikanlage: Bau- oder Lieferauftrag?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2014 - Verg 35/13

1. Bauaufträge nach der ersten Variante des § 99 Abs. 3 GWB betreffen in Anhang I der Richtlinie 2004/18/EG oder in Anhang XII der Richtlinie 2004/17/EG abschließend aufgeführte Bauleistungen. Nur wenn die in den Anhängen aufgeführten Tätigkeiten Hauptgegenstand des Vertrags sind, kann sich der Vertrag auch auf Leistungen anderer Art, namentlich auf Lieferungen, beziehen, ohne deswegen den Charakter als Bauauftrag einzubüßen.*)

2. Als Bauvorhaben ist jedes Vorhaben anzusehen, eine bauliche Anlage (ein Bauwerk) zu errichten oder zu ändern. Bauliche Anlagen (Bauwerke) sind mit dem Erdboden verbundene oder auf ihm ruhende, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. Dabei muss es sich nicht notwendig um Gebäude handeln.*)

3. Zu einem Fall, in dem trotz eines Anteils von lediglich gut 30 % (Errichten einer Photovoltaikanlage auf einer stillgelegten Abfalldeponie) wegen der vertraglichen Bedeutung und des prägenden Charakters Bauleistungen als Hauptgegenstand des Auftrags anzusehen sind.*)

4. Bauaufträge nach der zweiten Variante des § 99 Abs. 3 GWB beziehen sich auf vollständige Bauwerke (eine Gesamtheit), die spezifisch das Ergebnis von Tief- oder Hochbauarbeiten nach Gruppe 45.2 der oben genannten Richtlinien-Anhänge sind (nicht aber von anderen Bauleistungen), und die ihrem Wesen nach eine wirtschaftliche oder technische Funktion erfüllen sollen.*)

5. Zur Abgrenzung von Sektorenbauaufträgen und dem allgemeinen Vergaberecht unterliegenden Lieferaufträgen.*)

6. Der Antrag auf Feststellung einer Rechtsverletzung ist jedenfalls unbegründet, wenn eine Klage auf Schadensersatz aussichtslos ist (im Anschluss an OLG Celle, OLG Koblenz, OLG Jena).*)




IBRRS 2014, 1315
VergabeVergabe
Nicht gefordertes Zertifikat vorgelegt: Kein Anspruch auf Ausschluss der anderen Bieter!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.02.2014 - 1 VK 05/14

1. Legt der Bieter ein Zertifikat vor, weil der Auftraggeber einen bestimmten Nachweis gefordert hat, kann der Bieter nicht geltend machen, die anderen Bieter seinen auszuschließen, weil diese kein Zertifikat vorgelegt hätten. Denn ein geforderter Nachweis kann auch anders als durch die Vorlage eines Zertifikats erbracht werden.

2. Ein übergangener Bieter ist im Vergabenachprüfungsverfahren nur antragsbefugt, wenn er eine echte Chance auf Erteilung des Zuschlags hatte. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn der Bieter nicht substanziiert vortragen kann, dass die Angebote sämtlicher besserplatzierter Bieter zwingend auszuschließen gewesen wären.

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IBRRS 2014, 1292
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wertungskriterien intransparent: Rechtsschutz auch bei Dienstleistungskonzession!

OLG Dresden, Urteil vom 13.08.2013 - 16 W 439/13

1. Schreibt ein öffentlicher Auftraggeber seinen Beschaffungsbedarf - auch in Gestalt einer Dienstleistungskonzession - förmlich aus, begründet er damit ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis. Aus diesem Vertrauensverhältnis heraus folgt grundsätzlich ein Anspruch der Bieter auf Unterlassung rechtswidriger Handlungen.

2. Das vergaberechtliche Transparenzgebot, dem auch die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen unterliegt, erfordert, dass der Auftraggeber Wertungskriterien, deren Inhalt sich für die Bieter nicht von selbst versteht, mit den Vergabeunterlagen so konkretisiert, dass der Bieter die dahinterstehenden Wertungspräferenzen des Auftraggebers erkennen und sein Angebot danach einrichten kann.

3. Außerhalb des Anwendungsbereiches des Kartellvergaberechts ist vorbeugender Rechtsschutz für Bieter zulässig. Dass das in den §§ 935 ff ZPO geregelte Verfahren vom Nachprüfungsverfahren des GWB abweicht und durch Auslegung vergaberechtlichen Besonderheiten angepasst werden muss, steht dem nicht entgegen.

4. Ein Unterlassungsanspruch des Bieters kann, falls er Aussicht auf Erfolg hat, entsprechend § 570 Abs. 3 ZPO über eine einstweilige Anordnung bis zur Entscheidung über seine Beschwerde gesichert werden.

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IBRRS 2014, 1344
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bayerisches Rotes Kreuz ist öffentlicher Auftraggeber!

VK Südbayern, Beschluss vom 27.03.2014 - Z3-3-3194-1-01-01/14

1. Das Bayerische Rote Kreuz ist öffentlicher Auftraggeber gem. § 98 Nr. 2 GWB, da Stellen, die unter § 98 Nr. 1 GWB fallen, über seine Leitung die Aufsicht ausüben (entgegen BayObLG, Beschluss vom 10.09.2002 - Verg 23/02, IBR 2002, 676)B. v. 10.09.2002, Az.: Verg 23/02).*)

2. Bei Auftraggebern, die eine Vielzahl verschiedener im Allgemeininteresse liegender Aufgaben nichtgewerblicher Art erfüllen und aufgrund dieser Aufgaben unterschiedlichen staatlichen Aufsichtsbefugnissen unterliegen, ist für die Frage der Erfüllung des Kriteriums der Aufsicht über die Leitung i.S.v. § 98 Nr. 2 GWB für alle Aufsichtsbefugnisse zu klären, ob diese es staatlichen Stellen ermöglichen, die Entscheidungen des Auftraggebers auch in Bezug auf öffentliche Aufträge zu beeinflussen.*)

3. Für die Frage, ob eine Stelle, die unter § 98 Nr. 1 oder 3 GWB fällt, entsprechende Aufsichtsbefugnisse hat, hat die Unterscheidung zwischen Fachaufsicht und Rechtsaufsicht allenfalls Indizcharakter.*)

4. Unrichtige Angaben über eine geforderte Zertifizierung eines technischen Geräts stellen keine unzutreffenden Erklärungen des Bieter zu seiner technischen Leistungsfähigkeit im Sinne von § 6 EG Abs. 6 e VOL/A dar, die fehlende Zertifizierung führt aber ggf. zum Ausschluss gem. § 19 EG Abs. 3 d VOL/A i. V. m. § 13 Abs. 4 VOL/A.*)

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IBRRS 2014, 1293
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen auch ohne Teilnahmewettbewerb strafbar!

BGH, Beschluss vom 17.10.2013 - 3 StR 167/13

1. Der Tatbestand des § 298 Abs. 1 StGB erfasst beschränkte Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber gemäß § 3 Nr. 3 VOB/A (2006) (heute § 3 Abs. 3 und 4 VOB/A) auch dann, wenn diesen kein öffentlicher Teilnahmewettbewerb vorausgegangen ist.*)

2. Auch ein Angebot, das an so schwerwiegenden vergaberechtlichen Mängeln leidet, dass es zwingend vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen werden müsste, kann den Tatbestand des § 298 Abs. 1 StGB erfüllen.*)




VPRRS 2014, 0331
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien

VK Südbayern, Beschluss vom 01.04.2014 - Z3-3-3194-1-03-02/14

1. Der öffentliche Auftraggeber muss den Bietern mit der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen, in jedem Fall aber rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist die Zuschlagskriterien, samt sämtlichen Unterkriterien, die er anzuwenden beabsichtigt und deren Gewichtung bekannt geben; bei der Wertung der Angebote sind diese vollständig und ausschließlich zu berücksichtigen (Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.06.2013 - Verg 8/13).*)

2. Nach der derzeit gültigen Rechtslage ist streng zwischen Eignungs- und Zuschlagskriterien zu unterscheiden. Hat die Vergabestelle die erforderlichen fachlichen Kenntnisse eines Unternehmens in Bezug auf eine bestimmte Open-Source-Software (LibreOffice) bereits im Teilnahmewettbewerb bejaht, kann die Einbindung des Unternehmens in die Entwicklercommunity von LibreOffice nicht nochmals als Zuschlagskriterium herangezogen werden.*)




IBRRS 2014, 1269
VergabeVergabe
Bauleistung kann auch später ausgeführt werden: Aufhebung nicht zulässig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.08.2013 - 1 VK 30/13

1. Der öffentliche Auftraggeber allein legt den Beschaffungsbedarf fest. Ihm steht das Bestimmungsrecht zu, ob und welchen Gegenstand er wie beschaffen will. Der Auftraggeber kann den Beschaffungsbedarf deshalb auch dahingehend definieren, dass eine Fahrbahn in voller Breite in einem Arbeitsgang herzustellen ist.

2. Eine Aufhebung mit der Begründung, dass die Vergabeunterlagen grundlegend geändert werden müssen, ist nur gerechtfertigt, wenn die Durchführung des Auftrags ohne die Änderungen wegen eines nach Beginn der Ausschreibung aufgetretenen Grundes nicht mehr möglich oder für den Auftraggeber unzumutbar ist.

3. Führt eine zeitliche Verzögerung zur Unwirtschaftlichkeit der Vergabe, kann dies ein wichtiger Grund für eine Aufhebung sein. Das gilt aber nicht, wenn der Zuschlag mit der Maßgabe erteilt werden kann, die angebotene Bauleistung zu einem späteren Zeitpunkt auszuführen.

4. Sind die Vergabeunterlagen so gestaltet worden, dass die Bieter diese unterschiedlich verstehen konnten, so dass im Ergebnis keine vergleichbaren Angebote eingegangen sind, liegt ein Verstoß gegen den Wettbewerbsgrundsatz, das Transparenzgebot und das Gleichbehandlungsgebot vor, der eine Aufhebung der Ausschreibung rechtfertigt.

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IBRRS 2014, 1230
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Außergewöhnlich hohe Leistungsmaße: Angebot unauskömmlich!

VK Bund, Beschluss vom 18.11.2013 - VK 1-99/13

1. In Anbetracht des Umstands, dass es dem öffentlichen Auftraggeber grundsätzlich möglich sein muss, ein unverhältnismäßig niedriges Angebot auszuschließen, das keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Auftragsdurchführung bietet, kann eine starre Aufgreifschwelle den Auftraggeber jedenfalls nicht per se daran hindern, eine Preisaufklärung durchzuführen. Erforderlich ist dafür lediglich, dass ein Angebot "ungewöhnlich niedrig erscheint". Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Angebotspreise des Bestbieters preislich jeweils erheblich über 10% unter denjenigen des jeweils zweitgünstigsten Angebots liegen.

2. Lassen außergewöhnlich hohe Leistungsmaße eine ordnungsgemäße und vertragsgerechte Auftragsdurchführung nicht erwarten, ist das Angebot unauskömmlich. Die Unauskömmlichkeit leitet sich in diesen Fällen daraus ab, dass die vom Bieter angebotene Reinigungsleistung pro Zeiteinheit (qm/Stunde) nicht ausreicht, um die vom Auftraggeber ausgeschriebene Reinigungsqualität zu erreichen.




IBRRS 2014, 2997
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VergabeVergabe
Präsenz vor Ort als Wertungskriterium zulässig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.11.2013 - 1 VK 37/13

1. Ist die Anwesenheit des Ausführenden vor Ort für die Ausführung eines Auftrags erforderlich, kann die örtliche Präsenz gefordert werden. Der Grad und der Umfang der örtlichen Präsenz kann dann unter Berücksichtigung der Erforderlichkeit für die Auftragsdurchführung bewertet werden.

2. Die Dokumentation einer Wertung muss so ausführlich sein, dass für einen außenstehenden fachkundigen Dritten bei Kenntnis des Angebotsinhalts der Ablauf des Vergabeverfahrens sowie sein materieller Inhalt deutlich erkennbar und nachvollziehbar sind. Tatsachen und Überlegungen, die die in Aussicht genommene Zuschlagsentscheidung tragen, müssen vollständig, wahrheitsgemäß und verständlich festgehalten werden.

3. Schreibt der Entwicklungstreuhänder einer Kommune (Planungs-)Leistungen für die Errichtung von Fuß- und Radwegebrücken aus, unterliegt diese Vergabe den Vorschriften des 4. Teils des GWB und der Entwicklungstreuhänder ist Antragsgegner im Vergabenachprüfungsverfahren. Das gilt auch, wenn er selbst kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB ist.




IBRRS 2014, 1183
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VergabeVergabe
Auftraggeber muss das gesamte Wertungssystem bekannt machen!

VK Bund, Beschluss vom 06.12.2013 - VK 1-103/13

1. Der Transparenzgrundsatz gebietet, dass ein öffentlicher Auftraggeber alle Kriterien, die er seiner Angebotswertung zugrunde legen will, diesen vor Angebotserstellung mitteilt. Aus Gründen der Gleichbehandlung der Bieter darf der öffentliche Auftraggeber seine Wertung anschließend auch nur auf die den Bietern genannten Kriterien und Wertungsmaßstäbe stützen.

2. Die Pflicht zur Bekanntmachung der Wertungskriterien gilt nicht nur für die Zuschlagskriterien im engeren Sinne, sondern für das Wertungssystem insgesamt, also auch für alle Unter- oder Unter-Unterkriterien, Bewertungsmatrizen oder Wertungsleitfäden, die in die Wertung einfließen sollen.




IBRRS 2014, 1289
VergabeVergabe
Beurteilung, die sich nicht aus dem Kriterienkatalog ergibt, ist unzulässig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.09.2010 - 1 VK 42/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 1251
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VergabeVergabe
Angebot weicht von zwingenden Vorgaben ab: Ausschluss auch vom VOF-Verfahren!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.03.2014 - 11 Verg 2/14

Weicht das Angebot eines Bieters von zwingenden Vorgaben des Auftraggebers ab, kann es zur Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach § 97 Abs. 2 GWB auch im Verhandlungsverfahren nach der VOF geboten sein, dieses Angebot von der Wertung auszuschließen.*)




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VergabeVergabe
Zuschlagskriterium "Preis": Zusammensetzung muss spezifiziert werden!

VK Bund, Beschluss vom 12.12.2013 - VK 1-101/13

1. Der öffentliche Auftraggeber muss den Bietern mit der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen die Zuschlagskriterien, die er anzuwenden beabsichtigt, und deren Gewichtung bekannt geben; bei der Wertung der Angebote sind diese vollständig und ausschließlich zu berücksichtigen. Inwieweit eine Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers besteht, Zuschlagskriterien bzw. Unterkriterien weiter auszudifferenzieren, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

2. Die Grenze, ab der das Offenlassen konkreter Bewertungsmaßstäbe vergaberechtlich unzulässig ist, ist jedenfalls erreicht, wenn die aufgestellten Wertungsmaßstäbe so unbestimmt sind, dass Bieter nicht mehr angemessen über die Kriterien und Modalitäten informiert werden.

3. Vergabeunterlagen, die keine Erläuterungen enthalten, welche Preisposten in welchem Umfang als Grundlage für die Wertung nach dem Zuschlagskriterium "Preis" herangezogen werden, verstoßen gegen das Transparenzgebot.

4. Folgekosten, die unmittelbar mit dem Auftragsgegenstand zusammenhängen und beim öffentlichen Auftraggeber im Rahmen der Auftragsdurchführung anfallen, dürfen grundsätzlich im Rahmen der Zuschlagsentscheidung berücksichtigt werden. Aus ihrer Eigenschaft als Zuschlagskriterium folgt jedoch, dass sie durch die Angebotsausgestaltung vom Bieter ihrer Höhe nach beeinflusst werden können (müssen). Dies setzt voraus, dass dem Bieter vor Angebotsabgabe die Umstände bekanntgegeben werden, unter denen Folgekosten in welcher Höhe anfallen und als solche in die Wertung unter dem entsprechenden Zuschlagskriterium einfließen.

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IBRRS 2014, 2986
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VergabeVergabe
Gründe für Nichtberücksichtigung des Angebots sind nachvollziehbar darzulegen!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.07.2013 - 1 VK 25/13

1. Der Auftraggeber muss bereits in der Bekanntmachung die Nachweise verlangen, die zur Eignungsprüfung herangezogen werden sollen. Das Gleiche gilt auch für die Kriterien, die der Auftraggeber zu einer Reduzierung der Zahl der Teilnehmer heranziehen will. Das Fehlen dieser Hinweise in der Bekanntmachung ist ein für den Bieter erkennbarer Vergabefehler.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Gründe für die Nichtberücksichtigung eines Angebots so anzugeben, dass der Bieter in Ansätzen nachvollziehen kann, weshalb er nicht das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Ein lediglich allgemeiner Hinweis, dass der Bieter unter Berücksichtigung der Wertungskriterien nicht das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, ist unzureichend.

3. Kann das Angebot eines Bieters inhaltlich nur als Nebenangebot behandelt werden kann, weil es den Anforderungen der Leistungsbeschreibung nicht entspricht, ist vom Verfahren auszuschließen, wenn Nebenangebote nicht zugelassen sind.

4. Die Rügeobliegenheit besteht bereits, wenn Vergabefehler erkennbar sind, und nicht erst, wenn der Bieter diese erkennt.

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IBRRS 2014, 1268
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VergabeVergabe
Keine Verschärfung der Eignungsanforderungen in den Ausschreibungsunterlagen!

OLG Celle, Beschluss vom 24.04.2014 - 13 Verg 2/14

1. Eignungsanforderungen, die in der Vergabebekanntmachung festgelegt wurden, dürfen in den Ausschreibungsunterlagen nicht verschärft werden, können aber auch im Sektorenbereich konkretisiert werden.*)

2. Legt ein Bewerber seinem Teilnahmeantrag die Bestätigung eines Referenzauftraggebers bei, die nicht auf einem vorgegebenen Vordruck erfolgt ist und inhaltlich nicht alle dort erfragten Angaben enthält, kommt eine Nachforderung nicht in Betracht, weil die Bestätigung nicht fehlt oder bereits formal den Anforderungen nicht entspricht.*)

3. In der Vergabebekanntmachung zu einem Verhandlungsverfahren muss nicht bereits die Gewichtung der Auswahlkriterien aufgenommen werden, wenn diese in den Ausschreibungsunterlagen mitgeteilt wird.*)




VergabeVergabe
Vergabe von Rabattvereinbarungen

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.2008 - 1 VK 53/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VergabeVergabe
Vergabe von Rabattvereinbarungen

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.2008 - 1 VK 52/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 1214
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VergabeVergabe
Kein Angebotsauschluss auf Grundlage einer (negativen) Creditreform-Auskunft!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.09.2013 - 1 VK 27/13

1. Um einen Bieter mangels Eignung von der Wertung ausschließen zu können, benötigt der öffentliche Auftraggeber gesicherte Erkenntnisse. Die Auskunft aus einer Wirtschaftsauskunftsdatei ist dafür nicht ausreichend.

2. Eignungsnachweise, die erst in den Vergabeunterlagen und nicht in der Bekanntmachung genannt werden, muss ein Bieter nicht vorlegen. Ein solches Verhalten darf der Auftraggeber nicht negativ bewerten.

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IBRRS 2014, 1208
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Straßenbaumaßnahme erfordert Untersuchung der Boden- und Wasserverhältnisse!

OLG Celle, Urteil vom 23.02.2012 - 16 U 4/10

1. Im Rahmen der Grundlagenermittlung, spätestens aber bei der Vorplanung hat der beauftragte Ingenieur grundsätzlich eine sorgfältige Untersuchung der Boden- und Wasserverhältnisse anzustellen. Für den Straßenbau konkretisiert sich diese Pflicht unter anderem auch darauf, die ausreichende Wasserdurchlässigkeit des Unterbaus untersuchen zu lassen.

2. Der bauleitende Ingenieur muss die vorhandene Planung eines anderen Ingenieurs auf Fehler überprüfen. Der auch mit der Bauleitung beauftragte Ingenieur ist deshalb dazu verpflichtet, im Rahmen der Bauüberwachung einen eigenen Planungsmangel zu offenbaren. Insoweit kann er nicht besser gestellt werden als ein von außen eintretender Ingenieur, dem lediglich die Bauleitung übertragen wurde.

3. Ein öffentlicher Auftraggeber, der über eine Bauabteilung und über tiefbaulichen Sachverstand verfügt, ist eine schadensursächliche Obliegenheitsverletzung vorzuwerfen, wenn er Kenntnis von Baugrundproblemen hat oder hätte haben müssen, die ihn zu einer Untersuchung des Baugrunds bzw. zu einem entsprechenden Hinweis an den mit der Planung beauftragten Ingenieur hätte veranlassen müssen.

4. Der Umfang der Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers ist nicht abstrakt, sondern nach den Umständen des Einzelfalls zu bestimmen. Dabei sind die Sachkunde des Auftraggebers und die - zusätzliche - Heranziehung eines fachkundigen Ingenieurs für die Planungsleistungen bei der Bestimmung der Hinweispflichten zu berücksichtigen. Bei Fragen der Geeignetheit des Baugrunds darf sich der Auftragnehmer in der Regel auf die Planungsleistungen verlassen.

5. Eine Überschreitung des zulässigen Feinkornanteils von bis zu 3,7% ist bei Aushubarbeiten für Rohrkanäle auch für das geschulte Auge nicht wahrnehmbar, so dass den Auftragnehmer keine Hinweispflicht trifft.




IBRRS 2014, 1195
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VergabeVergabe
Referenzen müssen vergleichbare Leistungen betreffen!

OLG Dresden, Beschluss vom 17.01.2014 - Verg 7/13

1. Auch wenn die Bekanntmachung lediglich einen Verweis auf das Formblatt 124 enthält, sind auf besondere Aufforderung Referenzen vorzulegen, wenn das Angebot in die engere Wahl kommt.

2. Referenzen müssen sich auf vergleichbare Leistungen beziehen.

3. Sind beim Ausbau eines Labors in einer Größenordnung von 50% Käfige im Verschiebesystem einzubringen, müssen sich die Referenzen auch zum Einbau von Verschiebesystemen verhalten.




IBRRS 2014, 1221
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VergabeVergabe
Betrieb einer Bioabfallvergärungsanlage mit Verlängerungsoption: Streitwert?

BGH, Beschluss vom 18.03.2014 - X ZB 12/13

Soll eine Dienstleistung nach den Vergabeunterlagen über einen festgelegten Zeitraum hinweg erbracht und der Vergabestelle darüber hinaus ein einseitiges Optionsrecht zur Verlängerung der Laufzeit des Vertrages eingeräumt werden, beträgt der Streitwert für das Nachprüfungsbeschwerdeverfahren 5% der auf die fest vorgesehene Laufzeit entfallenden, gegebenenfalls zu schätzenden Bruttoauftragssumme und 5% der im optional möglichen Zeitraum anfallenden Vergütung abzüglich eines der Ungewissheit der Vertragsverlängerung Rechnung tragenden Abschlags von regelmäßig 50%.*)

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IBRRS 2014, 1219
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VergabeVergabe
Kein Anspruch des Bieters auf Angebotsaufklärung

VK Nordbayern, Beschluss vom 06.03.2014 - 21.VK-3194-59/13

1. Gemäß § 7 EG Abs. 1 Nr. 1 VOB/A ist die Leistung eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, so dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen. Ob die verwendeten Begriffe eindeutig und unmissverständlich formuliert sind, ist für die Frage des Ausschlusses eines Angebots jedoch nicht relevant. Das Angebot eines Bieters darf nicht deswegen ausgeschlossen werden, weil eine eindeutige und unmissverständliche Formulierung in den Vergabeunterlagen fehlt.*)

2. Die Vergabestelle hat gemäß § 15 EG Abs. 1 Nr. 1 VOB/A ein Aufklärungsrecht. Die Durchführung von Aufklärungsmaßnahmen stehen im Ermessen der Vergabestelle Ein Anspruch zu Gunsten eines Bieters auf Angebotsaufklärung wird durch diese Bestimmung nicht geschaffen.*)




IBRRS 2014, 1194
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VergabeVergabe
Wann darf sich der Auftraggeber auf ein bestimmtes Produkt festlegen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.02.2014 - Verg 29/13

1. Der öffentliche Auftraggeber ist bei der Beschaffungsentscheidung für ein bestimmtes Produkt, eine Herkunft, ein Verfahren oder dergleichen im rechtlichen Ansatz ungebunden und weitestgehend frei.

2. Das Vergaberecht regelt nicht, was der öffentliche Auftraggeber beschafft, sondern nur die Art und Weise der Beschaffung. Einer besonderen vergaberechtlichen Ermächtigungsgrundlage bedarf die Bestimmung des Auftragsgegenstands durch den Auftraggeber nicht. Sie ergibt sich aus der Vertragsfreiheit.

3. Der Auftraggeber darf in technischen Anforderungen nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren verweisen, wenn dies nicht durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist oder bestimmte Unternehmen oder Produkte dadurch ausgeschlossen oder begünstigt werden. Die derart gesetzten vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit sind eingehalten, wenn die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert.




IBRRS 2014, 1192
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VergabeVergabe
Produktabfrage kann auf die Aufklärung verlagert werden!

OLG München, Beschluss vom 10.04.2014 - Verg 1/14

1. Es ist vergaberechtlich zulässig, die Leistung in der Form auszuschreiben, dass keine Typen und Fabrikate abgefragt werden und die konkrete Produktabfrage auf die Aufklärung verlagert wird.

2. Gestaltet der Auftraggeber die Ausschreibung produktneutral und ohne Abfrage von Fabrikaten, kann er im Rahmen der Aufklärung zur Konkretisierung des Angebots die entsprechenden Produktdatenblätter anfordern.

3. Bei einer hersteller- und produktneutralen Ausschreibung wird grundsätzlich die Lieferung einer Leistung mittlerer Art und Güte geschuldet. Das gilt jedoch nicht mehr, wenn der Bieter im Rahmen der Aufklärung den Leistungsgegenstand konkretisiert hat.




IBRRS 1999, 0018
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BauvertragBauvertrag
VOB-Vertrag: Zulässigkeit einer funktionalen Leistungsbeschreibung

OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.12.1998 - 17 U 220/96

1. Eine funktionale Leistungsbeschreibung führt nicht zu einer missbräuchlichen Vertragsgestaltung, wenn für das nicht alltägliche Sanierungsobjekt von vornherein nur Spezialbaufirmen als Bieter in Betracht kommen und es diesen nicht zumutbar ist, vor Abgabe des Angebots die gesamte statische Berechnung auf eigene Kosten vorzunehmen. Das erkennbar bestehende Risiko bei den betreffenden Angebotspositionen trifft den Bieter.

2. Durch den vereinbarten Pauschalpreis sind solche Mehraufwendungen, die auf falschen Angaben des Auftraggebers in seiner Leistungsbeschreibung beruhen, nicht mit abgegolten.

3. Die Nichtankündigung einer Mehrforderung ist unschädlich, wenn dem fachkundigen Auftraggeber nicht verborgen bleiben konnte, dass die von ihm geforderte Zusatzleistung vergütet werden musste und eine alternative Ausführungsart nicht ersichtlich war.




IBRRS 2014, 1210
VergabeVergabe
AG darf sich auf bestimmten Beschaffungsgegenstand festlegen!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.06.2013 - 1 VK 15/13

(Ohne amtliche Leitsatz)

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IBRRS 2014, 1209
VergabeVergabe
Weitervollzug eines Vertrags während des Nachprüfungsverfahrens möglich?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.12.2013 - 2 VK LSA 15/13

(Ohne amtlichen Leistsatz)

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IBRRS 2014, 1233
VergabeVergabe
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V

VK Bund, Beschluss vom 23.12.2013 - VK 1-105/13

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 1181
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auch nicht eingereichte Muster sind "fehlende Erklärungen"!

VK Lüneburg, Beschluss vom 03.02.2014 - VgK-48/2013

1. Dem Auftraggeber ist es verwehrt, bereits gesichtete und geprüfte Angebotsbestandteile aus einem vorangegangenen inzwischen unwirksamen Angebot im Zuge der finalen Angebotswertung erneut zu berücksichtigen. Stattdessen ist er dazu gehalten, sein Ermessen darüber auszuüben, ob er die im finalen Angebot fehlenden Angebotsbestandteile nachfordert.

2. Unter dem Begriff der Erklärungen in § 19 EG Abs. 2 Satz 1 VOL/A gehören nicht nur Bietererklärungen zum Nachweis der Eignung, sondern auch Ablaufkonzepte, technische Nachweise und Skizzen sowie Muster. Denn auch Muster lassen durch ihre Beschaffenheit Rückschlüsse auf die angebotene Leistung zu.

3. Zu den vergaberechtlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Dokumentation.

4. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht gehindert, sich bei der Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens ganz oder teilweise der Hilfe Dritter zu bedienen, die über einen qualifizierten Sachverstand verfügen. Nicht zulässig ist es dagegen, die Verantwortung für die Vergabe an externe Dritte vollständig zu übertragen.

5. Der Auftraggeber hat das Handeln der eingeschalteten Stelle zu begleiten, zu überwachen und ggf. zu korrigieren. Er muss insbesondere eigenverantwortlich die wesentlichen Schritte des Vergabeverfahrens durchführen und nachvollziehen. Die Mitwirkung am Vergabeverfahren darf sich nicht auf ein bloßes "Abnicken" beschränken.




IBRRS 2014, 1197
VergabeVergabe
Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.02.2014 - Verg 41/13

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 1167
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Gleichwertige Leistung zum Leitfabrikat angeboten: Haupt-, nicht Nebenangebot!

VK Bund, Beschluss vom 13.12.2013 - VK 1-111/13

1. Eine unzulässige Änderung an den Vergabeunterlagen liegt nur dann vor, wenn ein Bieter etwas anderes anbietet als vom Auftraggeber nachgefragt.

2. Lässt öffentlicher Auftraggeber neben der ausgeschriebenen Leistung ausdrücklich eine andere, gleichwertige Leistung zum Leitfabrikat zu und bietet ein Bieter diese andere Leistung an, handelt es sich nicht um Nebenangebot, sondern um ein Hauptangebot. Denn der Bieter hält sich mit seinem Angebot innerhalb der ausgeschriebenen Vorgaben des Auftraggebers.

3. Ein Nebenangebot liegt nur vor, wenn der Bieter von der ausgeschriebenen Leistung insbesondere aufgrund eigener alternativer Ideen (verwendetes Material, Vorgehensweise etc.) abweicht.

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