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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10756 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2014

IBRRS 2014, 0993
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschluss wegen Unauskömmlichkeit muss begründet werden!

VK Südbayern, Beschluss vom 14.02.2014 - Z3-3-3194-1-43-12/13

1. Sollen in einem Vergabeverfahren Bewertungskriterien zumindest auch sicherstellen, dass kein Bieter den gesetzlichen Mindestlohn unterschreitet, kann ein offenbares Missverhältnis von Preis und Leistung fiktiv zur Wahrung der allseitigen Gesetzestreue unterstellt werden, wenn von einem Bieter im Fall des Unterschreitens der vorgegebenen Mindeststundenverrechnungssätze bei der Angebotsaufklärung die Einhaltung des entsprechenden Mindestlohnes nicht ausreichend erläutert wird (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.10.2012 - Verg 17/12, IBR 2013, 104).*)

2. Unterkostenangebote sind gem. § 19 EG Abs. 6 VOL/A nicht per se unzulässig. Der Auftraggeber darf einen Zuschlag auch auf ein ungewöhnlich niedriges Angebot erteilen, solange die Prognose gerechtfertigt ist, dass der Anbieter auch zu diesem Preis zuverlässig und vertragsgerecht wird leisten können.*)

3. Der öffentliche Auftraggeber hat im Rahmen seines Ermessens nachvollziehbar darzulegen, warum er aufgrund der niedrigen Stundenverrechnungssätze im Angebot eines Bieters davon ausgeht, dass dieser letztlich den gesetzlichen Mindestlohn nicht zahlen würde und daher mit einer gesetzeskonformen Leistungserbringung nicht zu rechnen war. Ihn trifft insoweit die Darlegungs- und Beweislast. Vorbringen des Bieters im Rahmen seiner diesbezüglichen Anhörung ist ermessensfehlerfrei zu würdigen, ein Angebotsausschluss darf nicht auf bloße Befürchtungen ohne sachliche Anhaltspunkte gestützt werden.*)




IBRRS 2014, 1005
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschluss wegen wettbewerbsbeschränkender Abrede?

VK Sachsen, Beschluss vom 13.12.2013 - 1/SVK/038-13

1. Ein Antrag auf Vergabenachprüfung ist nicht schon dann verwirkt, wenn es der Auftraggeber versäumt, eine Rüge gegen die Verdingungsunterlagen zu beantworten und der Antragsteller diese Punkte nach Zuschlagsentscheidung in einem Vergabenachprüfungsverfahren wieder aufgreift.*)

2. Der Ausschluss der VOL/B bedingt nicht zwingend eine Verletzung von Bieterrechten. Erst die Verschärfung der Regelungen zu Lasten des Bieters in Abweichung der VOL/B kann zu einer Rechtsbeeinträchtigung führen.*)

3. Die Vergabekammern prüfen, ob die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten sind. Eine detaillierte Prüfung der einzelnen Vertragsklauseln des abzuschließenden Vertrages im Sinne einer zivilrechtlichen Inhaltskontrolle kann durch die Vergabekammern nicht stattfinden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn durch die vertraglichen Regelungen die vertraglichen Risiken des abzuschließenden Vertrages in unangemessener Weise auf den Bieter verlagert werden.*)

4. Eine unangemessene Risikoverteilung scheidet aus, wenn der Bieter das vertragliche Risiko selbst wählen kann (hier Angabe einer Garantiequote).*)

5. Die Kriterien Ausfallsicherheit Rettungsmittel, Ausfallsicherheit Personal, Hygieneverbesserungskonzept, Konzept zur psychosozialen Unterstützung der Mitarbeiter sowie Zusage Ausrückzeit können als Wertungskriterien zulässig sein.*)

6. Die Möglichkeit der wechselseitigen Kenntnis des Angebotes führt dann nicht zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb, wenn die Bieter sich auf verschiedene Lose eines Auftrages bewerben.*)

7. Eine wettbewerbsbeschränkende Abrede liegt dann vor, wenn ein Bieter zugunsten eines anderen Bieters auf die Abgabe eines Angebotes insgesamt oder für ein bestimmtes Los verzichtet (sog. Gebietsabsprache). Voraussetzung für den Ausschluss wegen einer wettbewerbsbeschränkenden Abrede ist, dass ein gesicherter Nachweis hierfür existiert. Personelle und organisatorische Verflechtungen können eine solche Gebietsabsprache indizieren.*)

8. Im Rahmen der Angebotswertung verfügt der öffentliche Auftraggeber grundsätzlich über einen weiten Beurteilungsspielraum, der von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt auf Beurteilungsfehler hin überprüft werden kann.*)

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IBRRS 2013, 5320
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rügefrist maximal eine Woche, in Ausnahmefällen höchstens zwei Wochen!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15.08.2013 - 2 VK 11/13

1. Die Vergabekammer ist für Überbrückungsmaßnahmen auf Grundlage von Art. 5 Abs. 5 VO (EG) Nr. 1370/2007 in analoger Anwendung des § 102 GWB sachlich zuständig).

2. Auch wenn es zur Auslösung der Rügepflicht nicht nur auf die Kenntnis der tatsächlichen Umstände, sondern zusätzlich auch auf das Erkennen der rechtlichen Bedeutung, also der Vergaberechtswidrigkeit ankommt, kann eine Kenntnis auch insoweit dann unterstellt werden, wenn der Kenntnisstand beim Bieter (z.B. durch Verfahrenshinweise der Vergabestelle oder durch Beantwortung von Bieterfragen) einen solchen Grad erreicht hat, dass ein weiteres Verharren in Unkenntnis als ein mutwilliges Sich-Verschließen vor der Erkenntnis eines Vergaberechtsverstoßes gewertet werden muss.

3. Selbst bei einem überdurchschnittlich komplexen Sachverhalt beträgt die Rügefrist anstelle der üblicherweise zuzubilligenden Frist von maximal einer Woche höchstens zwei Wochen.

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IBRRS 2014, 0990
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschluss wegen Unauskömmlichkeit nur nach Anhörung!

VK Südbayern, Beschluss vom 10.02.2014 - Z3-3-3194-1-42-11/13

1. Nach § 16 EG Abs. 6 Nr. 1 VOB/A 2012 darf auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, der Zuschlag nicht erteilt werden. Die Regelung dient dem Schutz des Auftraggebers vor Eingehung eines nicht hinzunehmenden Risikos. Maßgeblich für die Entscheidung ist daher, ob der Auftraggeber nach Überprüfung der eingeholten Auskünfte so erhebliche Zweifel an einer ordnungsgemäßen Vertragserfüllung haben darf, dass ihm bei objektiver Betrachtung ein Zuschlag wegen der damit verbundenen Risiken nicht zugemutet werden kann.*)

2. Der öffentliche Auftraggeber hat stets vor Ausschluss eines Bieters wegen eines unangemessen niedrigen Preises diesen nach § 16 EG Abs. 6 Nr. 2 VOB/A 2012 konkret zum Vorwurf des unangemessen niedrigen Preises anzuhören (EuGH, Urteil vom 27.11.2001, Rs. C-285/99 und Rs. C-286/99). Ein Angebotsausschluss wegen eines unangemessen niedrigen Preises kommt ohne nähere Aufklärung grundsätzlich nicht in Betracht.*)

3. Es erscheint es nicht ausgeschlossen, dass eine unterbliebene Aufklärung nach § 16 EG Abs. 6 Nr. 2 VOB/A 2012 noch während des Nachprüfungsverfahrens nachgeholt wird.*)

4. Zumindest bei einem für die ausgeschriebene Leistung präqualifizierten und lange erfolgreich im Markt tätigen Bieter kann der öffentliche Auftraggeber nicht aus einem möglicherweise unauskömmlichen Angebot ohne weitere Anhaltspunkte aufgrund von fachlichen Bedenken, denen der Bieter in der Sache entgegengetreten ist, auf eine nicht ordnungsgemäßen Vertragserfüllung schließen.*)

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IBRRS 2014, 2970
Mit Beitrag
VergabeVergabe
E-Mail-Versand: Versender muss Lesebestätigung anfordern!

VK Bund, Beschluss vom 03.02.2014 - VK 2-1/14

1. Eine E-Mail geht dann dem Empfänger zu, wenn sie abrufbereit in seinem eigenen elektronischen Postfach bzw. im Postfach seines Providers eingegangen ist.

2. Den Nachteil der Nichterweislichkeit des Zugangs einer E-Mail hat der beweisbelastete Verfahrensbeteiligte zu tragen. Das vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren kennt zwar im Grundsatz keine prozessuale Darlegungs- und Beweislast, weil dies nicht mit dem Untersuchungsgrundsatz des § 110 Abs. 1 GWB zu vereinbaren ist. Die materielle Beweislast kommt jedoch dann zum Tragen, wenn die Aufklärungsbemühungen der Vergabekammer mit keiner zureichenden Gewissheit zu tragfähigen Festlegungen gelangt.

3. Bei Übermittlungen per E-Mail besteht die Gefahr, dass eine E-Mail-Nachricht den Empfänger wegen einer technischen Störung bei der Übermittlung nicht erreicht. Um sicherzustellen, dass sie den Adressaten erreicht hat, trifft den Versender die Obliegenheit, über die Optionsverwaltung seines E-Mail-Programms die Möglichkeit zu nutzen, eine Lesebestätigung vom Empfänger anzufordern.




IBRRS 2014, 0980
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Fehlende Angabe von Deponie ist "fehlende Erklärung"!

VK Nordbayern, Beschluss vom 27.02.2014 - 21.VK-3194-04/14

Die Begriffe "Erklärung" oder "Nachweis" in § 16 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A sind weit auszulegen und betreffen auch leistungsbezogene Angaben zum technischen Inhalt der zu erbringenden Leistung. Eine Nachforderung ist erst dann zu unterlassen, wenn die Erklärung dem Bieter die Möglichkeit einräumt, sein Angebot nach der Submission aufzubessern.

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IBRRS 2014, 1000
VergabeVergabe
Rückforderung einer Zuwendung bei Vergaberechtsverstoß

VG Düsseldorf, Urteil vom 30.05.2012 - 21 K 4067/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0991
VergabeVergabe
NRW-Mindestlohnregelungen werden dem EuGH vorgelegt!

VK Arnsberg, Beschluss vom 22.10.2013 - VK 18/13

Stehen Art. 56 AEUV und Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 96/71/EG einer nationalen Rechtsvorschrift und/oder einer Vergabebedingung eines öffentlichen Auftraggebers entgegen, der zufolge ein Bieter, der einen bzw. den ausgeschriebenen öffentlichen Auftrag erhalten will,

(1.) sich verpflichten muss, dem zur Auftragsausführung eingesetzten Personal einen in der Rechtsvorschrift festgelegten Tarif- oder Mindestlohn zu zahlen, und

(2.) einem eingesetzten oder in Aussicht genommenen Nachunternehmer eine ebensolche Verpflichtung auferlegen und dem Auftraggeber eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorlegen muss, wenn

(a) die Rechtsvorschrift eine solche Verpflichtung nur für die Vergabe öffentlicher Aufträge, nicht aber auch die Erteilung privater Aufträge vorsieht, und

(b) der Nachunternehmer in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ansässig ist und die Arbeitnehmer des Nachunternehmers bei der Ausführung der auftragsgegenständlichen Leistungen ausschließlich in dessen Heimatland tätig werden?*)

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IBRRS 2014, 2980
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachweis entspricht nicht den Vorgaben: Kein Nachfordern möglich!

VK Sachsen, Beschluss vom 06.12.2013 - 1/SVK/037-13

1. Ein Auftraggeber ist berechtigt, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Dies gilt aber nicht für Nachweise, die vom Bieter zwar vorgelegt werden, die aber nicht den Vorgaben des Auftraggebers entsprechen. Ein Nachweis fehlt, wenn er entweder nicht vorgelegt worden ist, d.h. also körperlich nicht vorhandenen ist, oder formale Mängel aufweist.*)

2. Verlangt der Auftraggeber den Nachweis der Beantragung eines aktuellen Auszugs der Belegart "zur Vorlage bei Behörden" aus dem Bundeszentralregister nach § 30 Abs. 5 BZRG und legt der Bieter statt dessen einen Nachweis der Beantragung eines aktuellen Auszugs aus dem Gewerbezentralregister der Belegart O vor, so handelt es sich dabei nicht um einen "fehlerhaften" Nachweis sondern schlicht um das Fehlen eines geforderten Nachweises.*)

3. Sinn und Zweck der Forderung nach einem "Nachweis der Beantragung" sprechen dafür, dass mit dem Angebot darzulegen war, dass bei dem zuständigen Amt die Einholung des Auszuges mit der entsprechenden Bearbeitungsfrist ausgelöst wurde. Damit ist dieser Nachweis nicht mehr "nachholbar", wenn die Angebotsfrist abgelaufen ist. Im Unterschied zur Nachholbarkeit der versäumten Vorlage eines Dokumentes geht es vorliegend eher um das In-Gang-Setzen eines bestimmten Behördenvorganges bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe.*)

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IBRRS 2014, 0952
VergabeVergabe
Auch äußerst knappe Erklärungsfristen sind einzuhalten!

VK Arnsberg, Beschluss vom 24.01.2014 - VK 23/13

Auch eine grenzwertig knappe Erklärungsfrist nach § 15 EG Abs. 2 VOB/A ist grundsätzlich einzuhalten, auch wenn die Dokumentation über das Aufklärungsgespräch und die darauf basierende Auftraggeberentscheidung lückenhaft ist. Diese Lückenhaftigkeit kann im begrenzten Rahmen im Verfahren geheilt werden.*)

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IBRRS 2014, 0949
VergabeVergabe
Kostenverteilung bei übereinstimmender Erledigungserklärung?

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 26.11.2013 - 2 VK 13/13

1. Wird das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt, kommt eine Überbürdung der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Antragstellers auf die übrigen Verfahrensbeteiligten nicht in Betracht.

2. Ist der Antragsgegner von Gebühren befreit, werden auch gegen etwaigen Beigeladenen keine Gebühren erhoben.

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IBRRS 2014, 2965
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Anderer Rechtsbehelf vorhanden: Rüge unzulässig!

BGH, Beschluss vom 12.02.2014 - X ZB 15/13

1. Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist im Wege einer Anhörungsrüge nur gegen Entscheidungen zulässig, gegen die ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf nicht gegeben ist.

2. Wendet sich die Rüge gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofs ausdrücklich nur insoweit, als er bestimmte Hinweise für das weitere Verfahren vor dem Oberlandesgericht gibt, die dieses nicht binden und die erst recht keine direkt an die Vergabestelle gerichteten Anweisungen darstellen, ist diese Voraussetzung nicht erfüllt.

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IBRRS 2014, 0940
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Stoffpreisklausel nimmt auf nicht existenten Index Bezug: Folge?

LG Magdeburg, Urteil vom 10.01.2014 - 11 O 1474/11

1. Kann eine vertraglich vereinbarte Stoffpreisklausel nicht angewendet werden, weil es den Index, der als Berechnungsgrundlage für Preisänderungen herangezogen werden soll, bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht mehr existiert, liegt ein verdeckter Dissens vor, der den Vertrag im Übrigen unberührt lässt.

2. Eine derart verdeckte Unvollständigkeit kann entweder durch eine ergänzende Vertragsauslegung oder durch einen Rückgriff auf dispositives Gesetzesrecht geschlossen werden. Das setzt jeweils voraus, dass ohne die Vervollständigung des Vertrags keine angemessene, das heißt interessengerechte Lösung zu erzielen ist. Eine Kürzung der Vergütung um 1,7% spricht dabei bereits dagegen, dass es sich um eine wesentliche oder gar schwerwiegende Veränderung handelt, die einen interessengerechten Ausgleich erfordert.

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IBRRS 2014, 2987
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Erfahrene Bieter müssen rechtswidrige Entscheidungen erkennen!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18.06.2013 - 2 VK 9/13

1. Auch für einen mit dem Vergaberecht nicht vertrauten Bieter muss sich die Frage der möglichen Rechtswidrigkeit einer Vergabeentscheidung aufdrängen, die nicht Ausführungen zur Gewichtung der im konkreten Fall ermittelten Wertungspunkte anhand des in der Ausschreibung benannten Wertungssystems enthält. Das gilt erst recht für einen im Vergaberecht erfahrenen Bieter.

2. Besteht eine Bietergemeinschaft aus zwei Gesellschaften, die personell enge Verflechtungen aufweisen, kommt eine Verlängerung der Rügefrist um drei Tage wegen Abstimmungsbedarfs innerhalb der Bietergemeinschaft nicht in Betracht.

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IBRRS 2014, 0942
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kein Zwangsgeld zur Durchsetzung nichtiger Entscheidungen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.03.2014 - Verg 11/14

1. Jedwede vorbeugende, nicht in einem Vergabeverfahren ergehende und auf ein künftiges Beschaffungsverhalten des Auftraggebers gerichtete Entscheidung ist der Vergabekammer (sowie dem Beschwerdegericht) untersagt.

2. Eine Nachprüfungsentscheidung, die dem Auftraggeber aufgibt, umgehend mit einer Vergabebekanntmachung ein förmliches Vergabeverfahren zu beginnen, ist nichtig. Zur Durchsetzung der nichtigen Entscheidung kann demzufolge kein Zwangsgeld angedroht werden.

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IBRRS 2014, 0939
VergabeVergabe
Höhe der Gebühr bei Erledigung vor Entscheidung?

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 07.05.2013 - 3 VK 01/13

1. Nimmt ein Antragsteller seinen Antrag zurück, hat er die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen des Antragsgegners zu erstatten.

2. Ein Antragsteller hat die Hälfte der Gebühr zu entrichten, wenn sich der Antrag vor Entscheidung der Vergabekammer durch Rücknahme oder anderweitig erledigt hat. Dieser Betrag kann aus Gründen der Billigkeit bis auf ein Zehntel ermäßigt werden. Die Gebühr beträgt mindestens 2.500 EUR und maximal 50.000 EUR. Ausnahmsweise, wenn der Aufwand oder die wirtschaftliche Bedeutung außergewöhnlich hoch sind, kann die Gebühr bis zu einem Betrag von 100.000 EUR erhöht werden.

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IBRRS 2014, 0938
VergabeVergabe
Höhe der Gebühr bei Erledigung vor Entscheidung?

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 07.05.2013 - 3 VK 1/13

1. Nimmt ein Antragsteller seinen Antrag zurück, hat er die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen des Antragsgegners zu erstatten.

2. Ein Antragsteller hat die Hälfte der Gebühr zu entrichten, wenn sich der Antrag vor Entscheidung der Vergabekammer durch Rücknahme oder anderweitig erledigt hat. Dieser Betrag kann aus Gründen der Billigkeit bis auf ein Zehntel ermäßigt werden. Die Gebühr beträgt mindestens 2.500 EUR und maximal 50.000 EUR. Ausnahmsweise, wenn der Aufwand oder die wirtschaftliche Bedeutung außergewöhnlich hoch sind, kann die Gebühr bis zu einem Betrag von 100.000 EUR erhöht werden.

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IBRRS 2014, 0916
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nichtvorlage führt zum Ausschluss: AG-Ermessen auf Null reduziert!

OLG Celle, Beschluss vom 14.01.2014 - 13 Verg 11/13

1. Der Begriff "Erklärungen" in § 19 EG Abs. 2 Satz 1 VOL/A 2009 umfasst auch Angaben über die Eigenschaften des angebotenen Produkts.*)

2. Nachweise oder Erklärungen sind nur dann "nicht vorgelegt" i.S.d. § 19 EG Abs. 2 VOL/A 2009, wenn sie gar nicht eingereicht worden sind oder wenn sie formale Mängel aufweisen. Der Auftraggeber ist nicht gefordert, im Rahmen der Prüfung, ob die Angebote formal vollständig sind, eine inhaltliche Prüfung der mit dem Angebot vorgelegten Unterlagen vorzunehmen.*)

3. Das Ermessen des Auftraggebers, zu entscheiden, ob nicht vorgelegte Erklärungen oder Nachweise nachgefordert werden sollen, reduziert sich durch Selbstbindung auf Null - d.h. zwingender Ausschluss des Angebots - wenn der Auftraggeber mit der Vergabebekanntmachung oder den sonstigen Vergabeunterlagen eindeutig erklärt, dass die Nichtvorlage von Erklärungen oder Nachweisen unmittelbar zum Angebotsausschluss führen wird.*)

4. Auftraggeber haben bei der Ausübung ihres Ermessens, ob sie zur Nachreichung geforderter aber nicht vorgelegter Erklärungen oder zur Erläuterung des Angebots auffordern, die Bieter gleich und fair zu behandeln.*)




IBRRS 2014, 2982
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auskömmlichkeitsgebot nur bei Marktverdrängung bieterschützend!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23.10.2013 - 3 VK 2/13

Das Verbot der Zuschlagserteilung auf Unterkostenangebote dient grundsätzlich nur dem Schutz des Auftraggebers. Ein übergangener Bieter kann sich ausnahmsweise dann darauf berufen, wenn ein anderer Bieter ein Unterpreisangebot in der gezielten Absicht eingereicht hat, einen oder mehrere Wettbewerber nicht nur aus dem betreffenden Vergabeverfahren, sondern ganz vom Markt zu verdrängen.

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IBRRS 2014, 0895
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine Mehrfachangebote von teil-identischen Bietergemeinschaften!

KG, Beschluss vom 20.02.2014 - Verg 10/13

Ist in den Ausschreibungsunterlagen bestimmt, dass Angebote nur für eines von zwei Los zugelassen sind, um eine personelle Überforderung des Auftragnehmers zu vermeiden, ist die Bewerbung zweier Bietergemeinschaften jeweils auf das eine und auf das andere Los untersagt, wenn die Mitglieder der beiden Bietergemeinschaften zumindest teilweise identisch sind.




IBRRS 2014, 0886
Mit Beitrag
VergabeVergabe
VOF-Verfahren: Verhandlungsgespräche sind zu dokumentieren!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 05.09.2013 - 2 VK 12/13

1. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Informationsschreiben mit umfangreichen Begründungen zu versehen, sondern darf sich auch kurz fassen. Es ist ausreichend, wenn der Bieter den Informationen des Auftraggebers zumindest in Ansätzen entnehmen kann, welche konkreten Erwägungen für die Vergabestelle bei der Nichtberücksichtigung seines Angebotes ausschlaggebend waren.

2. Zur Dokumentationspflicht der Vergabestelle im Verhandlungsverfahren gehört das aktenmäßige Festhalten der Fragen der Vergabestelle und die Antworten der Bewerber. Lässt sich aus der Vergabeakte der inhaltliche Verlauf der Verhandlungsgespräche nicht entnehmen, insbesondere ob und ggf. in Bezug auf welche Antworten zum Fragenkatalog die Bewerber überhaupt mündliche Erläuterungen abgegeben haben und ob die Antragsgegnerin zu einzelnen - und ggf. zu welchen - Punkten an die Bewerber jeweils Nachfragen gerichtet hat, liegt ein Verstoß gegen die Dokumentationspflicht vor. Das Nachreichen handschriftlicher Notizen reicht hierfür nicht aus.




IBRRS 2014, 3295
VergabeVergabe
Technische Ausgestaltung des Netzes gehört nicht zur Versorgungsaufgabe!

BGH, Beschluss vom 21.01.2014 - EnVR 12/12

1. Der mit der Durchführung des Effizienzvergleichs nach §§ 12 ff. ARegV betrauten Regulierungsbehörde steht bei der Auswahl der einzelnen Parameter und Methoden ein Spielraum zu, der in einzelnen Aspekten einem Beurteilungsspielraum, in anderen Aspekten einem Regulierungsermessen gleichkommt.*)

2. Der Effizienzvergleich für die Betreiber von Gasverteilernetzen für die erste Regulierungsperiode ist nicht deshalb rechtswidrig, weil den beteiligten Netzbetreibern eine umfassende Einsicht in das dem Effizienzvergleich zugrunde liegende Datenmaterial verwehrt worden ist.*)

3. Die technische Ausgestaltung des Netzes gehört grundsätzlich nicht zur Versorgungsaufgabe, sondern zu den Maßnahmen, mit denen der Netzbetreiber die ihm obliegende Versorgungsaufgabe erfüllt.*)

4. Ist der Effizienzwert für einen einzelnen Netzbetreiber unzutreffend ermittelt worden, weil Angaben zu einem Vergleichsparameter aufgrund einer irreführenden Gestaltung der Eingabemasken fehlerhaft waren, ist die Regulierungsbehörde gehalten, dem betroffenen Netzbetreiber eine Korrektur der dadurch verursachten Fehleingaben zu ermöglichen und dessen individuellen Effizienzwert neu zu berechnen.*)

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IBRRS 2014, 0920
VergabeVergabe
Akteneinsicht gewährt!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.04.2012 - Verg W 3/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0919
VergabeVergabe
Akteneinsicht

OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.10.2006 - Verg W 5/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 2968
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Einhaltung von Mindestlohn durch Bieter als Bedingung zulässig?

OLG Koblenz, Beschluss vom 19.02.2014 - 1 Verg 8/13

1. Der Senat neigt zu der Auffassung, dass Art. 56 AEUV i.V.m. Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen dahingehend auszulegen ist, dass er einer nationalen Regelung wie § 3 LTTG Rheinland-Pfalz entgegensteht.*)

2. Die Sache wird deshalb gemäß Art. 267 AEUV dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung vorgelegt.*)

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IBRRS 2014, 0883
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unklare Vergabeunterlagen gehen zu Lasten der Vergabestelle!

VK Sachsen, Beschluss vom 27.09.2013 - 1/SVK/027-13

1. Ein Angebot kann wegen Änderung an den Vertragsunterlagen nur dann ausgeschlossen werden, wenn die Anforderungen, von denen der Bieter abgewichen sein soll, aus den Vergabeunterlagen hinreichend deutlich hervorgehen. Unklarheiten gehen insoweit zu Lasten der Vergabestelle.*)

2. Eine Vorgabe in den Vergabeunterlagen, dass der Bieter auf Unklarheiten in den Vergabeunterlagen hinzuweisen habe, befreit den Auftraggeber nicht von seiner Pflicht nach § 8 EG Abs. 1 VOL/A, eine eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung zu verfassen.*)

3. Die Aufhebung eines Vergabeverfahrens ist von der Kammer aufzuheben, wenn ein Grund nach § 20 EG VOL/A nicht vorliegt und sich der Auftraggeber auf einen anderen Grund, der die Wirksamkeit der Aufhebung begründen könnte, nicht beruft. Eine entsprechende Entscheidung kann durch die Kammer nicht ersetzt werden.*)




IBRRS 2014, 0873
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Mindestsatzhonorar unterschritten: Ausschluss nicht zwingend!

VK Sachsen, Beschluss vom 20.12.2013 - 1/SVK/042-13

1. Ist die zu erbringende Leistung nach einer gesetzlichen Gebühren- oder Honorarordnung zu vergüten, so führt eine Verletzung des Gebührenrahmens nicht zwingend zum sofortigen Ausschluss des Angebotes aus dem Verfahren. Eine Ausnahme ist nur dann denkbar, wenn wegen der Fülle der Verletzungen auf einen systematischen Verletzungswillen geschlossen werden kann.*)

2. Dem Auftraggeber steht es frei, mit einzelnen Bietern Verhandlungen nicht aufzunehmen, solange dieser Entscheidung sachbezogene und diskriminierungsfreie Erwägungen zugrunde gelegt werden.*)

3. Grundsätzlich steht es im pflichtgemäßen Ermessen des Auftraggebers, worüber er mit den Bietern verhandeln will. Der Bieter hat kein "Recht auf Verhandlungen" mit dem Ziel, sich hinsichtlich einer optimalen Angebotserstellung in Bezug auf die bekannt gegebenen Wertungskriterien abzusichern.*)




IBRRS 2014, 0869
Mit Beitrag
VergabeVergabe
SPNV-Interimsvergabe: Auch dringlich, wenn vom AG verschuldet!

OLG Frankfurt, Urteil vom 30.01.2014 - 11 Verg 15/13

1. Die 30 Tage-Frist gem. § 101b Abs. 2 GWB, binnen derer die Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe im Sinne von § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB festgestellt werden kann, beginnt nicht, solange ein schwebend unwirksamer Vertrag noch nicht durch Genehmigung des Vertretenen wirksam geworden ist. Zweifel an der Wirksamkeit gehen zu Lasten des Auftraggebers.*)

2. Im Bereich der Daseinsvorsorge (hier: öffentlicher Personenverkehr) kann Dringlichkeit einer Interimsvergabe auch dann gegeben sein, wenn sie auf vom Auftraggeber zu vertretenen Umständen beruht.*)

3. Auch bei besonderer Dringlichkeit einer Interimsvergabe kommt eine Direktvergabe in der Regel allenfalls solange in Betracht, bis über eine endgültige Interimsvergabe in einem wettbewerblichen Verfahren entschieden werden kann.*)

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VPRRS 2014, 0234
VergabeVergabe
Leistungsänderung: Zulässig, wenn nicht wettbewerbsrelevant!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 25.04.2013 - 2 VK 4/13

1. Ein Bieter, der kein Angebot abgegeben hat, hat auch dann ein wirtschaftliches Interesse an einem Nachprüfungsverfahren, wenn er darlegt, wegen eines Verstoßes gegen Vorschriften des Vergaberechtes, z.B. im Fall unzulässiger Direktvergabe ohne vorgeschriebenes förmliches Vergabeverfahren, an der Angebotsabgabe gehindert worden zu sein.

2. Es ist vergaberechtlich zulässig, dass ein Bieter auch nachträglich eine bereits abgelaufene Zuschlagsfrist verlängert. Der Vergabestelle bleibt es unbenommen, dem ausgewählten Bieter nach erbetener Verlängerung der bereits abgelaufenen Bindefrist den Zuschlag zu erteilen.

3. Eine de-facto-Vergabe liegt vor, wenn der Auftraggeber zwar einen Auftrag zunächst ordnungsgemäß ausgeschrieben, dann aber mit dem von ihm bevorzugten Unternehmen noch vor der Zuschlagserteilung wettbewerbsrelevante und damit neu zu veröffentlichende Leistungsänderungen vereinbart hat. Die Wettbewerbsrelevanz solcher Leistungsänderungen ist im Einzelfall im Wege der Gesamtschau zu bewerten. Die ist nicht gegeben, wenn die Leistungsänderung dem Auftragnehmer keinen zusätzlichen Gewinn ermöglicht. Dies ist bei einer Mehrbelastung für den Auftraggeber von 7% noch anzunehmen.

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VergabeVergabe
Leistungsänderung: Zulässig, wenn nicht wettbewerbsrelevant!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 25.04.2013 - 2 VK 04/13

1. Ein Bieter, der kein Angebot abgegeben hat, hat auch dann ein wirtschaftliches Interesse an einem Nachprüfungsverfahren, wenn er darlegt, wegen eines Verstoßes gegen Vorschriften des Vergaberechtes, z.B. im Fall unzulässiger Direktvergabe ohne vorgeschriebenes förmliches Vergabeverfahren, an der Angebotsabgabe gehindert worden zu sein.

2. Es ist vergaberechtlich zulässig, dass ein Bieter auch nachträglich eine bereits abgelaufene Zuschlagsfrist verlängert. Der Vergabestelle bleibt es unbenommen, dem ausgewählten Bieter nach erbetener Verlängerung der bereits abgelaufenen Bindefrist den Zuschlag zu erteilen.

3. Eine de-facto-Vergabe liegt vor, wenn der Auftraggeber zwar einen Auftrag zunächst ordnungsgemäß ausgeschrieben, dann aber mit dem von ihm bevorzugten Unternehmen noch vor der Zuschlagserteilung wettbewerbsrelevante und damit neu zu veröffentlichende Leistungsänderungen vereinbart hat. Die Wettbewerbsrelevanz solcher Leistungsänderungen ist im Einzelfall im Wege der Gesamtschau zu bewerten. Die ist nicht gegeben, wenn die Leistungsänderung dem Auftragnehmer keinen zusätzlichen Gewinn ermöglicht. Dies ist bei einer Mehrbelastung für den Auftraggeber von 7% noch anzunehmen.

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IBRRS 2014, 0726
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann ist eine Referenzleistung "vergleichbar"?

VK Arnsberg, Beschluss vom 25.11.2013 - VK 16/13

1. Eine Neubewertung im Rahmen einer Rückversetzung des Verfahrens in den Stand vor Wertung auch im laufenden Nachprüfungsverfahren kann zur (Teil-)Erledigung führen.*)

2. Vergleichbar ist eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit der Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.




IBRRS 2014, 2998
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Preiskorrektur nur bei offensichtlichen Rechenfehlern zulässig!

VK Lüneburg, Beschluss vom 07.01.2014 - VgK-40/2013

1. Ein wiederholter Hinweis in der Aufforderung zur Angebotsabgabe, dass das Konzept in diesem oder jenem Unterpunkt keiner Überarbeitung bedürfe, kann nicht als Zusicherung missverstanden werden, dass das Konzept bereits die Höchstpunktzahl erreichen würde. Vielmehr handelt es sich um einen Hinweis, dass das vorgelegte Konzept bereits den Zielen des Auftraggebers entspricht, nicht jedoch, dass es bereits den höchsten Anforderungen entspricht.

2. Ein fachkundiger Bieter hat immer davon auszugehen, dass er alle während der Präsentation anwesenden Personen auf der Seite der Vergabestelle von seiner Leistung überzeugen muss, unabhängig davon, ob die Vergabestelle die einzelnen Personen mit förmlichem Stimmrecht entsandt hat, oder ob sie deren Teilnahme an der Präsentation wegen einer sachlichen Zuständigkeit in der abschließenden Entscheidung über die Vergabe gestattet.

3. Die Verwendung des Wortes "insbesondere" ist im Rahmen einer eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung zwar im Grundsatz problematisch, aber im Ergebnis unschädlich, solange der öffentliche Auftraggeber diese Öffnungsklausel nicht verwendet, um seine Wertungsentscheidung auf Zuschlagskriterien zu stützen, die er den Anbietern nicht in den Vergabeunterlagen zuvor bekannt gegeben hat.

4. Angebote können in einzelnen Punkten berichtigt oder ergänzt werden, wenn es sich um eine offensichtlich gebotene bloße Klarstellung oder um die Behebung offensichtlicher sachlicher Fehler handelt. Bei Preiskorrekturen ist die Korrekturmöglichkeit der Vergabestelle auf offensichtliche Rechenfehler begrenzt.

5. Der Vergabevermerk über die Präsentation der Anbieter im Verhandlungsverfahren hat nicht die Aufgabe, jedes Detail der Präsentation darzustellen, sondern die tragenden Erwägungen zusammenzufassen.




IBRRS 2014, 0825
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auschluss wegen Unterschreitung des Mindeststundenverrechnungssatzes?

VK Nordbayern, Beschluss vom 30.01.2014 - 21.VK-3194-53/13

1. Der Ausschluss eines Angebots ist nicht möglich aufgrund eines Automatismus bei Nichteinhaltung eines bestimmten Mindeststundenverrechnungssatzes. Ein pauschaler Ausschluss aufgrund des Stundenverrechnungssatzes, der unterhalb dieser Höhe liegt, scheitert bereits daran, dass die VOL/A EG einen eigenständigen Ausschlussgrund in dieser Form nicht kennt. An die Preishöhe anknüpfende Ausschlusstatbestände kennt das Vergaberecht nur bei einem offenbaren Missverhältnis von Preis und Leistung (§ 19 EG Abs. 6 Satz 2 VOL/A) oder im Falle der Missachtung der gesetzlichen Preisvorgaben außerhalb des Vergaberechts (z.B. gesetzliche Regelungen über Mindestlöhne).*)

2. Bevor ein Angebot nach § 19 EG Abs. 6 Satz 2 VOL/A ausgeschlossen werden kann, muss dem betroffenen Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist zwingend Gelegenheit gegeben werden, den Eindruck eines ungewöhnlich niedrigen Angebots zu entkräften oder aber beachtliche Gründe dafür aufzuzeigen, dass sein Angebot trotzdem anzunehmen ist.*)

3. Ein Ausschluss erfordert die Feststellung der VSt, dass der Auftragnehmer voraussichtlich zu dem "niedrigen" Angebotspreis die Leistung entweder nicht über den Vertragszeitraum wird erbringen können oder aufgrund des "niedrigen" Preises nicht ordnungsgemäß erbringen wird. Die VSt hat in ihrer Prognoseentscheidung einen weiten Beurteilungsspielraum. Der Beurteilungsspielraum ist jedoch durch die Vergabekammer daraufhin zu überprüfen, ob die VSt den Sachverhalt ordnungsgemäß ermittelt hat.*)




IBRRS 2014, 0709
VergabeVergabe
Forderung nach gesamtschuldnerischer Haftung einer BIEGE zulässig!

VK Berlin, Beschluss vom 24.01.2013 - VK-B1-36/12

Die Forderung nach einer gesamtschuldnerischen Haftung bei Bieterkonsortien ist nicht generell vergaberechtswidrig.

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VPRRS 2014, 0218
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Fehlende abschließende Liste mit Nachweisen: Ausschluss rechtmäßig?

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.11.2013 - VK-SH 16/13

1. Die Verpflichtung der Vergabestelle, den Vergabeunterlagen eine abschließende Liste mit verlangten Nachweisen beizufügen, ist bieterschützend.

2. Der Verstoß gegen diese Verpflichtung ist aus den Vergabeunterlagen ersichtlich und muss daher bis zum Ablauf der Angebotsabgabefrist gerügt werden.

3. Das Fehlen der abschließenden Liste kann dennoch im Rahmen der Auslegung der Vergabeunterlagen zu Lasten der Vergabestelle Berücksichtigung finden.

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IBRRS 2014, 0790
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Die Vergabeentscheidung muss der Auftraggeber selbst treffen!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15.05.2013 - 2 VK 5/13

1. Das vollständige Fehlen einer eigenen Vergabeentscheidung des Auftraggebers führt zur Rechtswidrigkeit des Vergabeverfahrens.

2. Der Bieter kann sich nur dann auf eine unzulängliche Dokumentation berufen, wenn sie sich auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig ausgewirkt hat. Dies ist dann nicht der Fall, wenn das Angebot zwingend auszuschließen war.

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IBRRS 2014, 0792
VergabeVergabe
Eignungskriterien erst in Vergabeunterlagen benannt: Bieter muss rügen

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 24.01.2013 - 2 VK 2/13

1. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Dasselbe gilt für Vergabefälle, in denen eine Bekanntmachung unterblieben ist, wobei auf die in den Vergabeunterlagen genannte Frist zur Angebotsabgabe abzustellen ist.

2. Aus einer Rüge muss deutlich zu entnehmen sein, dass es sich um eine Beanstandung des Vergabeverfahrens handelt. Es reicht nicht aus, wenn der Bieter lediglich auf seine Rechtsauffassung in Bezug auf das ehemalige oder fortbestehende Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und anderen Bietern hinweist, ohne einen deutlichen Bezug zu dem konkreten Vergabeverfahren herzustellen.

3. Es ist von jedem, der über die intellektuellen Fähigkeiten verfügt, die zur Erstellung eines Angebotes oder Führung eines Unternehmens erforderlich sind, zu erwarten, dass er erkennt, wenn Eignungskriterien nicht in der Bekanntmachung, sondern erst in den Vergabeunterlagen benannt werden.

4. Wird ein Nachprüfungsantrag abgelehnt, ist auch kein Akteneinsichtsrecht zu gewähren.

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IBRRS 2014, 2989
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts "notwendig"?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.07.2013 - Verg 40/12

1. Über die Notwendigkeit für den öffentlichen Auftraggeber, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist nicht schematisch, sondern auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls zu entscheiden. Dabei ist insbesondere in Betracht zu ziehen, ob sich das Nachprüfungsverfahren auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen nebst den zugehörigen Vergabevorschriften konzentriert hat - dann ist die Zuziehung eines Rechtsanwalts durch den Auftraggeber im Allgemeinen nicht erforderlich.

2. Nicht nur die Kostenentscheidung der Vergabekammer, sondern auch der dazugehörende Ausspruch über die Notwendigkeit der Zuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten durch den obsiegenden Verfahrensbeteiligten ist mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar. Über die Beschwerde kann ohne mündliche Verhandlung entschieden werden, weil sie sich gegen eine Nebenentscheidung der Vergabekammer richtet.

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IBRRS 2014, 2979
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zuschlag später erteilt: Muss Zuwendung zurückgezahlt werden?

VG Münster, Urteil vom 23.01.2014 - 7 K 1808/11

1. Wenn der Zuwendungsempfänger in Anwendung der Vergabegrundsätze zu vergebende (Bau-)Leistungen öffentlich ausschreibt, muss angesichts der Natur der öffentlichen Ausschreibung, bei der die Zahl und Qualität der Teilnehmer zunächst nicht bekannt ist, immer mit der Möglichkeit vorab nicht sicher zu bemessender Verzögerungen gerechnet werden. Dies gilt erst recht, wenn - aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit - mehrere Nebenangebote zugelassen werden.

2. Das Unterlassen einer kommunalrechtlichen Dringlichkeitsentscheidung zwecks Wahrung der Vergabefrist aufgrund gewichtiger gegenläufiger Erwägungen und der Möglichkeit der erneuten öffentlichen Ausschreibung verstößt nicht gegen das Gebot der wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung der Zuwendung.

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IBRRS 2014, 0762
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Fehlende Mittel: Aufhebung setzt sorgfältige Kostenermittlung voraus!

KG, Beschluss vom 17.10.2013 - Verg 9/13

1. Dass für eine geplante Vergabe keine hinreichenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, kann ein schwerwiegender, die Aufhebung des Vergabeverfahrens rechtfertigender Grund sein. Voraussetzung hierfür ist aber, dass der Auftraggeber den Kostenbedarf mit der gebotenen Sorgfalt ermittelt hat.

2. Eine sorgfältige Kostenermittlung setzt in einem ersten Schritt voraus, dass der Auftraggeber die Kosten für die zu vergebenden Leistungen sorgfältig ermittelt. In einem zweiten Schritt hat der Auftraggeber zu berücksichtigen, dass es sich bei der Kostenermittlung nur um eine Schätzung handelt, von der die nachfolgenden Ausschreibungsergebnisse erfahrungsgemäß mitunter nicht unerheblich abweichen. Er hat deswegen für eine realistische Ermittlung des Kostenbedarfs einen beträchtlichen Aufschlag auf den sich nach der Kostenschätzung ergebenden Betrag vorzunehmen.

3. Ein Aufschlag von 1,6% auf die nach der Kostenermittlung entstehenden Kosten ist unzureichend.




IBRRS 2014, 0729
VergabeVergabe
Aufklärung über Angebotsinhalt verweigert: Bieter ungeeignet!

VK Köln, Beschluss vom 17.05.2013 - VK VOL 32/2012

Fehlende Eignung eines Bieters bei verweigerter Aufklärung über den Angebotsinhalt.*)

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IBRRS 2014, 0788
VergabeVergabe
Wie sind die Ausschreibungsunterlagen auszulegen?

OLG Jena, Beschluss vom 18.02.2013 - 9 Verg 4/12

1. Auch die Vergabeunterlagen sind der Auslegung zugänglich; insoweit sind die allgemeinen Auslegungsgrundsätze heranzuziehen. Die Auslegung orientiert sich am objektiven Empfängerhorizont aus der Sicht eines verständigen, mit der Art der beschriebenen Leistung vertrauten durchschnittlichen Bieters.

2. Auszugehen ist nicht von den Vorstellungen des Auftraggebers, sondern vom Wortlaut, dem im Hinblick auf den einzuhaltenden Gleichbehandlungsgrundsatz, das Transparenzgebot und insbesondere den bei Ausschreibungen anonymen Adressatenkreis besondere Bedeutung zukommt. Daneben sind auch die für den Bieter erkennbaren Umstände des Einzelfalles, die Verkehrssitte sowie Treu und Glauben heranzuziehen.

3. Das tatsächliche Verständnis der Bieter entfaltet demgegenüber nur indizielle Bedeutung. Verbleibende Unklarheiten gehen zu Lasten der Vergabestelle.

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IBRRS 2014, 0758
VergabeVergabe
VK-Entscheidung nicht befolgt: 850.000 Euro Zwangsgeld monatlich!

VK Arnsberg, Beschluss vom 06.02.2014 - VK 22/13

1. Die Verpflichtung, bis spätestens zu einem bestimmten Zeitpunkt bei der Vergabe von Dienstleistungen das Vergaberecht einzuhalten, ist ein ständiger Ausspruch der Kammern und auch der Obergerichte. Als unselbständige Nebenbestimmung ist sie zwar nicht selbständig anfechtbar, hindert aber die Vollstreckbarkeit des Verwaltungsaktes nicht, denn für die Vollstreckung kommt es nur auf die Wirksamkeit nicht auf die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes an.

2. Kommt der Auftraggeber seiner Verpflichtung zur vergaberechtskonformen Ausschreibung und Vergabe von Rettungsdienstleistungen nicht fristgerecht nach, ist ein monatliches Zwangsgeld von 850.000 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung nicht unverhältnismäßig.

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IBRRS 2014, 0727
VergabeVergabe
Vergaberechtsverstoß nicht gerügt: Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Köln, Beschluss vom 10.06.2013 - VK VOL 22/2013

Zurückweisung des Nachprüfungsantrages wegen Unzulässigkeit infolge fehlender Rüge.*)

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IBRRS 2014, 2984
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Errichtung einer Photovoltaikanlage: Bau- oder Lieferauftrag?

VK Detmold, Beschluss vom 27.09.2013 - VK.2-04/13

1. Bei der vergaberechtlichen Einordnung typengemischter Verträge ist der jeweilige Wert der Einzelleistungen lediglich eines von mehreren zu berücksichtigenden Kriterien.

2. Entscheidend ist, wo bei wertender Betrachtung nach dem Willen der Vertragsparteien der rechtliche und wirtschaftliche Schwerpunkt des Vertrags liegen soll (hier: Bauauftrag).

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IBRRS 2014, 0761
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Verpflichtungserklärung zum Arbeitnehmerschutz: Eignungsanforderung?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.01.2014 - Verg 28/13

1. Das Fordern von Verpflichtungserklärungen zu den ILO-Kernarbeitsnormen gemäß § 18 TVgG NRW als Nachweis der beruflichen (technischen) Leistungsfä-higkeit von Bietern verstößt ebenso gegen Vergaberecht, wie das Fordern als Nachweis zur persönlichen Lage eines Bieters. Die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen stellt keine allgemeine Anforderung an die Unternehmen dar.*)

2. Verpflichtungserklärungen zu den ILO-Kernarbeitsnormen gemäß § 18 TVgG-NRW können vom öffentlichen Auftraggeber als zusätzliche Anforderungen (Bedingungen) an die Auftragsausführung gemäß § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB verlangt.*)

3. Bei öffentlichen Lieferaufträgen (und Dienstleistungsaufträgen) liegen die Voraussetzungen des § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB und von Art. 26 Richtlinie 2004/18/EG für die Forderung der Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen durch den öffentlichen Auftraggeber vor, weil sie den Prozess der Lieferung (oder Leistung) betreffen und einen sachlichen Zusammenhang zum Auftragsgegenstand aufweisen.*)

4. Beim Erlass des § 18 TVgG-NRW, hat der Landesgesetzgeber die Kompetenz-vorschriften des Grundgesetzes nicht verletzt.*)

5. Die Verpflichtungserklärung gemäß § 18 TVgG-NRW stellt, soweit sie im Hinblick auf Nachunternehmer verlangt wird, keinen Vertrag zu Lasten Dritter dar.*)




IBRRS 2014, 0737
VergabeVergabe
Welche Gebühr nach Erledigung der Hauptsache?

OLG München, Beschluss vom 30.01.2014 - Verg 10/13

Hat der Antragsteller nach der Erledigung der Hauptsache im Nachprüfungsverfahren nur die Hälfte der Gebühr zu entrichten, ist vor der Herabsetzung der Gebühr zunächst diejenige Gebühr zu ermitteln, die sich ohne das erledigende Ereignis ergeben hätte.*)

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IBRRS 2014, 0708
VergabeVergabe
Welche Anforderungen bestehen an den Inhalt eines Rügeschreibens?

VK Berlin, Beschluss vom 27.02.2013 - VK-B1-42/12

1. Eine Rüge ist nur dann "unverzüglich", wenn sie ohne "ohne schuldhaftes Zögern" erfolgt. Ein Unternehmen hat deshalb bereits im Vergabeverfahren erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Berücksichtigung der für Prüfung und Begründung der Rüge notwendigen Zeit sobald gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, als es ihm nach den Umständen möglich und zumutbar ist.

2. Die Länge der Rügefrist hängt vor allem von der Schwierigkeit und Komplexität der zur Beurteilung stehenden vergaberechtlichen Fragen, von dem zur Abfassung des Rügeschreibens erforderlichen Zeitaufwand sowie von der Frage ab, ob der Antragsteller vor Ausspruch der Rüge auf Rechtsrat notwendig angewiesen ist oder nicht.

3. Ein Bieterschreiben ist nur dann als Rüge zu bewerten, wenn daraus hervorgeht, welcher Sachverhalt aus welchem Grund als ein Verstoß angesehen wird und, dass der Bieter von der Vergabestelle erwartet und bei ihr erreichen will, dass der vermeintliche Verstoß behoben wird. Dabei ist die Darlegung des Vergabeverstoßes und die Aufforderung den Verstoß abzuändern, - auch bei wenig restriktiver Auslegung - unverzichtbarer Bestandteil der Rüge.

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IBRRS 2014, 0779
VergabeVergabe
Aufhebung eines Vergabeverfahrens

VK Düsseldorf, Beschluss vom 28.09.2007 - VK-27/2007

1. Allein die Verbundfähigkeit eines Kanalsystems vermag grundsätzlich nicht die Bewertung zu rechtfertigen, dass Erneuerungsarbeiten an unterschiedlichen Kanalabschnitten eines Systems immer bereits als Teil einer Gesamtbaumaßnahme anzusehen sind. Vielmehr müssen weitere gewichtige Besonderheiten des jeweiligen Vergabeverfahrens hinzukommen, die eine solche Einschätzung zulassen.*)

2. Die Vergabekammer ist im Rahmen der Nachprüfung der Aufhebung eines Vergabeverfahrens bei Vorliegen eines Feststellungsinteresses des Unternehmens auf dessen Antrag auch zur Feststellung der durch die Aufhebung eingetretenen Rechtsverletzung befugt, sofern eine Anordnung der Rückgängigmachung der Aufhebung des Verfahrens nicht in Betracht kommt, wenn sich herausstellt, dass trotz des Vergabeverstoßes aufgrund des dem Auftraggeber zustehenden Entscheidungsspielraums eine auf die Fortsetzung des aufgehobenen Verfahrens gerichtete Anordnung nicht ergehen kann. Dies ist dann der Fall, wenn kein Aufhebungsgrund nach § 26 Nr. 1 VOB/A, jedoch ein sonstiger sachlich gerechtfertigter Aufhebungsgrund vorliegt und es sich nicht um eine Scheinaufhebung des Verfahrens oder eine Aufhebung mit dem Zweck der Diskriminierung eines einzelnen Bieters handelt.*)

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IBRRS 2014, 0791
VergabeVergabe
Die Vergabeentscheidung muss der Auftraggeber selbst treffen!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15.05.2013 - 2 VK 05/13

1. Das vollständige Fehlen einer eigenen Vergabeentscheidung des Auftraggebers führt zur Rechtswidrigkeit des Vergabeverfahrens.

2. Der Bieter kann sich nur dann auf eine unzulängliche Dokumentation berufen, wenn sie sich auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig ausgewirkt hat. Dies ist dann nicht der Fall, wenn das Angebot zwingend auszuschließen war.

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