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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10834 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2014

IBRRS 2014, 0329
VergabeVergabe
Verkaufs eines kommunalen Grundstückes mit Bauverpflichtungen

VK Münster, Beschluss vom 26.06.2009 - VK 7/09

1. Zur Wirksamkeit von Grundstückskaufverträgen mit Bauverpflichtungen, die von Bevollmächtigten iSv § 64 Abs. 3 GO NW geschlossen wurden.*)

2. Gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen bei einem Vertragspartner nach Abschluss des notariellen Grundstückskaufvertrages mit Bauverpflichtungen, aber vor Abschluss des städtebaulichen Vertrages.*)

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IBRRS 2014, 0327
VergabeVergabe
Was sind "technische Spezifikationen"?

VK Münster, Beschluss vom 17.06.2005 - VK 12/05

Der Begriff "technische Spezifikationen" in § 21 Nr. 2 VOB/A bezieht sich auf Leistungen, die anhand von allgemein formulierten und standardisierten technischen Vorgaben beschrieben werden.*)

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IBRRS 2014, 0326
VergabeVergabe
Genehmigung zur Erbringung von Rettungsdienstleistungen

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.02.2012 - 3 L 259/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0123
VergabeVergabe
Konzeption und Durchführung von Bildungsmaßnahmen

VK Bund, Beschluss vom 28.08.2006 - VK 3-102/06

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0318
VergabeVergabe
Höchstzahl der Teilnehmer ist verbindlich!

VK Südbayern, Beschluss vom 08.10.2013 - Z3-3-3194-1-26-08/13

1. Wird in der Bekanntmachung eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach den Bestimmungen der VOF die der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden, auf eine bestimmte Anzahl beschränkt, hat die Vergabestelle sich selbst gebunden und es stellt einen Verstoß gegen das Willkürverbot und das Transparenzgebot eines Vergabeverfahrens dar, wenn die Vergabestelle darüber hinaus einen weiteren Bieter zulässt.*)

2. Stützt sich die Bewertung der Angebote im Verhandlungsverfahren ausschließlich auf die Eindrücke einer Präsentation, die so nicht widerhol- und überprüfbar ist, sind erhöhte Anforderungen an eine zeitnahe und umfassende Dokumentation zu stellen. Bei einer Wertung durch ein Gremium muss jedes Mitglied des Wertungsgremiums im Regelfall seine individuelle Punkteverteilung - wenigstens kurz und stichwortartig - schriftlich begründen.*)

3. Die maßgeblichen Erwägungen bzw. deren Dokumentation können grundsätzlich - in Anlehnung an § 114 Satz 2 VwGO - auch noch im Verlaufe der Nachprüfungsverfahrens nachgeholt werden (Anschluss an OLG Düsseldorf B. v. 08.09.2011 Az.: VII-Verg 48/11, OLG Düsseldorf B. v. 23.03.2011 Az.: VII-Verg 63/10).*)

4. Eine nachträgliche Heilung von Dokumentationsmängeln ist dort möglich, wo die getroffene Entscheidung der Vergabestelle inhaltlich richtig ist und die Vergabestelle ihre entsprechend nicht zu beanstandenden Ermessens- oder Gestaltungserwägungen im Laufe des Nachprüfungsverfahrens lediglich ergänzt oder präzisiert und eine Verzögerung des Vergabeverfahrens durch eine Anordnung der Vergabekammer eine reine Förmelei darstellen würde.*)

5. Nicht unterschriebene Notizen der Vergabestelle über ein Verhandlungsgespräch, deren Rückdatierung in der Absicht, die getroffene Vergabeentscheidung verteidigen zu können, nicht auszuschließen ist, können nicht als nachträgliche Ergänzung der Dokumentation anerkannt werden.*)

6. Die Vorschrift des § 4 Abs. 5 VOF umfasst jede Tätigkeit im Vorfeld eines Vergabeverfahrens, die einen Bezug zum konkreten Vergabeverfahren aufweist (Anschluss an OLG München B. v. 25.07.2013 Verg 7/13).*)

7. Ein vorbefasster Bieter kann nur dann vom Wettbewerb ausgeschlossen werden, wenn durch seine Teilnahme der Wettbewerb verfälscht wird. Ein in der Wertung im Rang vor dem vorbefassten Bieter liegender Bieter kann grundsätzlich nicht den Ausschluss des vorbefassten Bieters verlangen, da zumindest ihm gegenüber der Wettbewerb nicht verfälscht wurde.*)

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IBRRS 2014, 0316
Mit Beitrag
VergabeVergabe
AG holt Post selbst ab: Wann ist das Angebot zugegangen?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.08.2013 - 3 VK LSA 33/13

1. Nimmt der öffentliche Auftraggeber durch seine Organisationsabläufe selbst Einfluss darauf, wann er die Post von der Deutschen Post AG durch seine Mitarbeiter abholen lässt, gelangt ein Angebot in seinen Machtbereich und ist zugegangen, sobald es durch die Deutsche Post AG in die für die Post des Auftraggebers bestimmte Postkiste eingelegt wird.

2. Ein nicht unterschriebenes Angebot ist zwingend auszuschließen.

3. Wird bei der Prüfung der Angebote mittels Einzelbieterprüfblättern festgestellt, dass zu prüfen ist, ob es sich bei Anmerkungen im Anschreiben zum Angebot um eine unzulässige Änderung an den Vergabeunterlagen handelt, ist das Ergebnis dieser Prüfung durch den Antragsgegner zu dokumentieren.

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VPRRS 2014, 0120
Mit Beitrag
VergabeVergabe
VOL/A: Unverlangt nachgereichte Bestätigungen sind unbeachtlich!

VK Bund, Beschluss vom 20.06.2013 - VK 2-43/13

1. Angebote sind mit dem Erklärungsinhalt zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe zu werten.

2. Die Forderung, ausschließlich im Hilfsmittelverzeichnis gelistete Produkte anzubieten, stellt eine Produkt- und keine Nachweisanforderung auf, weil mit der Eintragungsvoraussetzung keine Erklärung seitens des Bieters, sondern ein objektives Datum in Bezug auf das Produkt gefordert wird.

3. Ist ein Hilfsmittel zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht im Hilfsmittelverzeichnis eingetragen, sind nachgereichte Bestätigungen unbeachtlich, wenn deren Vorlage nicht vom Auftraggeber nachgefordert wurde. Denn unverlangt nachgereichte Erklärungen und Nachweise führen bei einer VOL/A-Vergabe nicht zur Vervollständigung eines ursprünglich unvollständigen Angebots.

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IBRRS 2014, 0306
VergabeVergabe
Bemessung der Verfahrensgebühr

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.08.2005 - 6 W 70/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0305
VergabeVergabe
Keine Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sof. Beschwerde

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.08.2005 - 6 W 88/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0304
VergabeVergabe
Keine Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sof. Beschwerde

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.08.2005 - 6 W 88/05 (Verg.)

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0303
VergabeVergabe
Ermittlung des Gegenstandswerts im Vergabenachprüfungsverfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.10.2005 - Verg 30/05

1. Der für die Rechtsanwaltsvergütung maßgebende Gegenstandswert im Vergabenachprüfungsverfahren richtet sich nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften. Der Streitwert für die Gerichtsgebühren beträgt fünf Prozent der Bruttoauftragssumme (einschließlich Umsatzsteuer).

2. Die Auftragssumme wird vom Angebot des Antragstellers bestimmt, da - im Sinn einer generalisierenden Beschränkung auf den genannten Prozentsatz - für den Gegenstandswert sein Interesse an der Erlangung des Auftrags maßgebend ist.

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IBRRS 2014, 0301
VergabeVergabe
Keine Pflicht zur Nachforderung von fehlenden Erklärungen!

VK Südbayern, Beschluss vom 11.08.2005 - Z3-3-3194-1-35-07/05

1. Nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A sind diejenigen Angebote ohne nähere Wertung ihres Inhalts von der Vergabe auszuschließen, die von Bietern stammen, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben. Diese Ausschlussbestimmung steht in engem Zusammenhang mit dem gesetzlich verankerten Wettbewerbsprinzip in § 97 Abs. 1 GWB und dem Wettbewerbsgrundsatz in § 2 Nr. 1 VOL/A, nach dessen Abs. 2 wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen zu bekämpfen sind.*)

2. Gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A sind bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, nur Bieter zu berücksichtigen, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen.*)

3. Nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 g VOL/A sind Nebenangebote ausgeschlossen, soweit der Auftraggeber diese nach § 17 Nr. 3 Abs. 5 VOL/A ausgeschlossen hat.*)

4. Eine Vergabestelle ist auch weder gehalten noch berechtigt, die fehlenden Erläuterungen und Angaben von einem Bieter im Wege der Aufklärungsverhandlungen gem. § 24 VOL/A nachzufordern. Grundsätzlich hat ein Bieter, der ein unklares Angebot vorgelegt hat, keinen Anspruch auf Nachverhandlung. Die restriktive Regelung des § 24 Nr. 1 VOL/A gestattet es dem Auftraggeber - ebenso wie die entsprechende Regelung des § 24 Nr. 1 VOB/A - lediglich, nach Öffnung der Angebote bis zur Zuschlagserteilung mit den Bietern über ihre Angebote zu verhandeln, um Zweifel über die Angebote oder die Bieter zu beheben.*)

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IBRRS 2014, 0299
VergabeVergabe
Nebenangebot: Bieter muss Leistung eindeutig beschreiben!

VK Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26.03.2013 - 3 VK LSA 01/13

1. Ein Anspruch auf Bewertung eines Nebenangebots besteht nur, wenn Nebenangebote zugelassen sind und sie die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses erfüllen. Die Bieter sind deshalb bereits bei Angebotsabgabe dazu verpflichtet, die in ihren Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben.

2. Es ist nicht Aufgabe des Auftraggebers, eventuelle Defizite des Bieters durch eigene ergänzende Untersuchungen auszugleichen. Ebenso wenig darf sich der Auftraggeber auf die bloßen Beteuerungen des Bieters hinsichtlich der nach dessen Meinung gegebenen Gleichwertigkeit verlassen. Den Auftraggeber trifft vielmehr die Pflicht zur eigenständigen Prüfung der Gleichwertigkeit.

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IBRRS 2014, 2975
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nebenangebot: Bieter muss Leistung eindeutig beschreiben!

VK Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26.03.2013 - 3 VK LSA 1/13

1. Ein Anspruch auf Bewertung eines Nebenangebots besteht nur, wenn Nebenangebote zugelassen sind und sie die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses erfüllen. Die Bieter sind deshalb bereits bei Angebotsabgabe dazu verpflichtet, die in ihren Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben.

2. Es ist nicht Aufgabe des Auftraggebers, eventuelle Defizite des Bieters durch eigene ergänzende Untersuchungen auszugleichen. Ebenso wenig darf sich der Auftraggeber auf die bloßen Beteuerungen des Bieters hinsichtlich der nach dessen Meinung gegebenen Gleichwertigkeit verlassen. Den Auftraggeber trifft vielmehr die Pflicht zur eigenständigen Prüfung der Gleichwertigkeit.

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VPRRS 2014, 0109
VergabeVergabe
Pforten- und Kontrolldienste: Tarifvertrag vor Auftraggebervorgabe!

VK Bund, Beschluss vom 03.09.2013 - VK 1-75/13

1. Einem öffentlichen Auftraggeber steht grundsätzlich ein weiter Spielraum zu, den Beschaffungsgegenstand zu bestimmen. Dazu zählt grundsätzlich auch das Recht zu bestimmen, wie der ausgeschriebene Auftrag ausgeführt werden soll. Das Bestimmungsrecht des Auftraggebers besteht insoweit allerdings unter den beiden Einschränkungen, dass sich die besonderen Anforderungen des Auftraggebers erstens aus der Leistungsbeschreibung ergeben, und zweitens, dass sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen.

2. Der Auftraggeber darf ohne rechtfertigenden Grund von tarifrechtlichen Regelungen nicht nach oben abweichen, wenn die Arbeitnehmer der betreffenden Branche bereits durch tarifvertragliche Regelungen hinreichend geschützt sind und nicht erkennbar ist, dass die zur Ausführung des Auftrags eingesetzten Mitarbeiter eines weitergehenden Schutzes bedürfen.

3. Es ist nicht vergaberechtswidrig, wenn der Auftraggeber bei der Vergabe von Pforten- und Kontrolldiensten vom Auftragnehmer verlangt, dass während der Pausenzeiten des Personals Ersatzpersonal zu stellen ist.

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IBRRS 2014, 4576
VergabeVergabe
Was tun bei Vorbefasstheit?

OLG München, Beschluss vom 02.12.2013 - Verg 14/13

1. Hat ein Bieter oder Bewerber den öffentlichen Auftraggeber vor der Einleitung des Vergabeverfahrens beraten oder sonst unterstützt, muss der Auftraggeber sicherstellen, dass der Wettbewerb durch die Teilnahme des Bieters oder Bewerbers nicht verfälscht wird. Die Beteiligung von Projektanten ist grundsätzlich als Gefährdung eines ordnungsgemäßen Wettbewerbs anzusehen.

2. Ein vorbefasster Bieter kann aber nur dann vom Wettbewerb ausgeschlossen werden, wenn durch seine Teilnahme der Wettbewerb verfälscht wird.

3. Ein Unternehmen, das den Auftraggeber bei der Vorbereitung der Ausschreibung z.B. bei Forschungs-, Erprobungs-, Planungs- oder Entwicklungsarbeiten beraten oder unterstützt hat, ist als vorbefasst anzusehen. Auch ein Bieter, der die Entwurfsplanung ausgeführt hat, ist bei der Vergabe von Bauüberwachungsleistungen generell als vorbefasst anzusehen, ebenso ein Zielplaner für die anschließend ausgeschriebene Projektsteuerung.

4. Erscheint eine konkrete Wettbewerbsverfälschung bei objektiver Betrachtung der Leistung möglich, obliegt dem betreffenden Unternehmen der Nachweis, dass ihm durch die Vorbefassung kein ungerechtfertigter Vorteil erwachsen ist. Dem Auftraggeber obliegt die Verpflichtung, den Wissensvorsprung des einen Bieters durch Information aller anderen Bieter auszugleichen.

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IBRRS 2014, 0290
VergabeVergabe
Eigentum an Wasserversorgungsanlagen als Ausschließlichkeitsrecht

VK Hessen, Beschluss vom 28.02.2011 - 69d-VK-47/2010

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0288
VergabeVergabe
Verhandlungsverfahren: Bewerbermindestzahl kann unterschritten werden!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.03.2006 - 2 VK LVwA 2/06

Nach § 10 Abs. 2 VOF darf die Zahl der zur Verhandlung aufgeforderten Bewerber bei hinreichender Anzahl geeigneter Bewerber nicht unter drei liegen. Hieraus ergibt sich jedoch im Umkehrschluss, dass diese Zahl auch unterschritten werden darf, wenn es an einer entsprechenden Anzahl von Bewerbern fehlt, die ihre Eignung im Sinne des § 10 Abs. 1 VOF nachgewiesen haben.

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IBRRS 2014, 0287
VergabeVergabe
Vorlage anderer (als geforderter) Nachweise: Angebotsausschluss!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.03.2008 - VK 2/08

1. Der in den Verdingungsunterlagen geforderte Produktnachweis der herstellerbezogenen Gebrauchserwartung von mindestens 25 Jahren durch eine neutrale Prüfanstalt wird durch ein Sachverständigengutachten nicht erbracht. Auch die Vorlage von Produktinfoblättern, Herstellerinformationen und Presseartikeln ist ungeeignet.*)

2. Legt der Bieter andere als die geforderten Produktnachweise vor, so bewirkt er eine Änderung der Verdingungsunterlagen, die zwingend zum Angebotsausschluss führt.*)

3. Hält der Bieter geforderte Leistungsmerkmale und damit verbundene Nachweispflichten für unverhältnismäßig oder unzumutbar, so kann er durch Rügen auf eine Änderung in den Verdingungsunterlagen hinwirken. Kommt er dieser Obliegenheit nicht nach, so führt sein Versäumnis zur Rügepräklusion mit der Folge, dass die Forderung im weiteren Verfahren als vergaberechtskonform zu fingieren ist.*)

4. Aus einem vergaberechtswidrigen Handeln in der Vergangenheit kann grundsätzlich kein Vertrauenstatbestand begründet werden.*)

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IBRRS 2014, 0286
VergabeVergabe
Auftrag "Betreibermodell für Anästhesiearbeitsplätze"

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.04.2006 - VK 7/06

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0285
VergabeVergabe
Wann ist Aufhebung und Neuausschreibung zulässig?

VK Nordbayern, Beschluss vom 27.06.2008 - 21.VK-3194-23/08

1. Eine Aufhebung der Ausschreibung nach § 26 Nr. 1 VOL/A setzt voraus, dass kein wirtschaftliches Ergebnis der Ausschreibung erzielt wurde. Eine Aufhebung der Ausschreibung und Neuausschreibung kommt nach § 26 Nr. 1 lit. c VOL/A daher in Betracht, wenn der VSt die Annahme der verbliebenen Angebote unzumutbar wäre, weil die verbliebenen Angebote nach § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen.*)

2. Dabei handelt es sich um eine Ermessensentscheidung der VSt, bei welcher der VSt ein erheblicher Ermessensspielraum eröffnet ist. Die Vergabekammer kann nur überprüfen, ob ein Ermessensfehler vorliegt.*)

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IBRRS 2014, 0284
VergabeVergabe
Beschallungsanlagen für den Umbau ###

VK Nordbayern, Beschluss vom 02.07.2004 - 320.VK-3194-21/04

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0283
VergabeVergabe
Preise können im Verhandlungsverfahren geändert werden

VK Düsseldorf, Beschluss vom 11.05.2006 - VK-15/2006-L

1. Das Verhandlungsverfahren lässt es zu, dass die Bieter im Verlauf der Verhandlungen sowohl preislich/kaufmännisch wie quantitativ/qualitativ veränderte Leistungen anbieten, allerdings innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Fristen und anderen Rahmenbedingungen. Das Rechtsschutzinteresse der Antragstellerin entfällt deshalb nicht ohne weiteres deshalb, weil sie in der Teststellung einen anderen Gerätetyp (Nachfolgemodell) präsentierte als im schriftlichen Angebot und dieser Typ auch hätte geliefert werden sollen.*)

2. Auch unter Berücksichtigung der Verfahrensbeschleunigung können weitere, erstmalig im Nachprüfungsverfahren erhobene Beanstandungen bei einer vorab durchaus bestehenden, aber nicht erfüllten Rügeverpflichtung nicht zum Gegenstand der Vergabenachprüfung gemacht werden (Ablehnung der Entscheidung OLG Celle vom 12.05.2005 - 13 Verg 5/05 - ). Es ist nicht nachvollziehbar, warum die im Nachprüfungsverfahren erkannten Rechtsverstöße "privilegiert" sein sollten mit der Begründung der Verfahrensbeschleunigung, wenn der Antragsteller selbst zunächst der ihm obliegenden Pflicht zur unverzüglichen Beanstandung gegenüber dem Auftraggeber nicht nachgekommen ist.*)

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IBRRS 2014, 0282
VergabeVergabe
Vergabeverfahren Zustellung der allgemeinen Briefpost

VK Düsseldorf, Beschluss vom 09.03.2006 - VK-7/2006

1. Die Anforderung der Dauer der Tätigkeit in der Vergangenheit wird durch die Bestimmungen aus § 7a Nr. 2 Abs. 1 VOL/A gedeckt. Unternehmen, die noch nicht so lange existieren, können, wenn der Auftraggeber die Regelanforderungen stellt, am Wettbewerb nicht teilnehmen.*)

2. Der Bieter kann nicht unterschiedslos alle geforderten Nachweise in der Form des Verweises auf andere Unternehmen erbringen, deren Mittel dem Bieter zur Verfügung stehen. Ein gewisser Kern an Leistungsfähigkeit in der nachgefragten zeitlichen Dauer muss bei dem anbietenden Unternehmen selbst wie gefordert vorliegen, ansonsten kann der Auftraggeber in dieser Hinsicht keine Eignungsprüfung vornehmen bzw. keine Eignung feststellen.*)

3. Die Vergabestelle kann kein Unternehmen als geeignet ansehen, von dessen eigenem Umsatz, Beschäftigtenzahl, Leistungen ihm keinerlei Kenntnis vorliegt.*)

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IBRRS 2014, 0281
VergabeVergabe
Entwässerung und Deponierung von Baggergut

VK Bremen, Beschluss vom 06.01.2006 - VK 13/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0273
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftragsvergabe ohne Bekanntgabe ist in Bekanntmachung zu begründen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.09.2013 - 11 Verg 12/13

1. Macht der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit gemäß § 101 b Abs. 2 Satz 2 GWB 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Es kommt nicht darauf an, ob der betroffene Bieter von der Bekanntmachung oder dem Verstoß Kenntnis hat.

2. Die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers, einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, ist in der Bekanntmachung zu begründen. Fehlt es in der Bekanntmachung an notwendigen Bestandteilen oder sind diese fehlerhaft, beginnt mangels Veröffentlichung einer ordnungsgemäßen Bekanntmachung die Frist nach § 101 b Abs. 2 Satz 2 GWB nicht zu laufen.

3. Die Fristverlängerung nach § 113 Abs. 1 Satz 2 GWB muss vor Ablauf der Fünf-Wochen-Frist des § 113 Abs. 1 Satz 1 GWB durch den Vorsitzenden der Vergabekammer erfolgen. Hierzu ist es erforderlich, dass die Fristverlängerung innerhalb der Entscheidungsfrist aktenkundig verfügt wird und die Verfügung ordnungsgemäß in den Geschäftsgang gelangt. Sind diese Voraussetzung nicht erfüllt, gilt die gesetzliche Ablehnungsfrist des § 116 Abs. 2 GWB, die nicht rückwirkend aufgehoben werden kann.

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IBRRS 2014, 0265
VergabeVergabe
Keine mündliche Verhandlung: Kostenreduktion!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.01.2006 - VK 15/05

Als wirkt sich kostenreduzierend aus, wenn keine mündliche Verhandlung stattgefunden hat.

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IBRRS 2014, 0264
VergabeVergabe
Ausschreibung Laboreinrichtung für die Fachhochschule ###

VK Brandenburg, Beschluss vom 01.02.2006 - 1 VK 81/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0095
VergabeVergabe
Ausschreibung zur Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern

VK Arnsberg, Beschluss vom 05.07.2005 - VK 11/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0094
VergabeVergabe
Ausschreibung zur Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern

VK Arnsberg, Beschluss vom 05.07.2005 - VK 9/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0263
VergabeVergabe
Planungsauftrag für Neubau einer Eissport- und Ballspielhalle

VK Sachsen, Beschluss vom 11.03.2005 - 1/SVK/010-05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0262
VergabeVergabe
Hinzuziehung der anwaltlichen Vertretung notwenig? Einzelfallprüfung!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.01.2013 - 1 VK LSA 14/12

Bei der Prüfung der Notwendigkeit der Hinzuziehung der anwaltlichen Vertretung ist stets auf den Einzelfall abzustellen. Vorliegend waren detaillierte vergaberechtliche Themenkomplexe, insbesondere im Bereich des Rettungsdienstes, Beurteilung der Eignung sowie Rügeverpflichtung, die in vielfältiger Rechtsprechung unterschiedlich diskutiert wurden. Weiterhin ist allgemein anerkannt, dass Nachprüfungsverfahren regelmäßig unter einem erheblichen Beschleunigungs- und Zeitdruck stehen. Auch bei vorhandener Rechtsabteilung beim Auftraggeber kann die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten notwendig sein.*)

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IBRRS 2014, 0261
VergabeVergabe
Bewilligung von Akteneinsicht abgelehnt

OLG Dresden, Beschluss vom 12.09.2005 - WVerg 5/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0260
VergabeVergabe
wann ist ein Verhandlungsverfahren nach VOF beendet?

OLG Dresden, Beschluss vom 11.04.2005 - W Verg 5/05

1. Ein Nachprüfungsbegehren, welches darauf gestützt wird, dass der Antragsteller den streitbefangenen Auftrag bereits inne habe und deshalb eine (anderweitige) Vergabe nicht mehr stattfinden dürfe, ist unzulässig (in Anschluss an OLG Brandenburg, VergR 2005, 138).*)

2. Der Ablauf der in § 13 S. 2 VgV geregelten Frist führt auch dann, wenn kein von einer Absage betroffener Bieter die Vergabenachprüfungsorgane angerufen hat, weder zu einer Beendigung des Vergabeverfahrens noch zum Ausscheiden eines Bieters, solange der Auftraggeber seine abschließende Vergabeentscheidung nicht getroffen hat.*)

3. Ein Verhandlungsverfahren nach VOF ist erst beendet, wenn die interne Auswahlentscheidung der Vergabestelle zugunsten eines Teilnehmers nach außen durch Abschluss eines zivilrechtlich wirksamen Vertrags (vgl. § 16 VOF) umgesetzt ist.*)

4. Gegenstand eines Verhandlungsverfahrens können auch Änderungen des Inhalts der ausgeschriebenen Leistung sein, solange die Identität des Beschaffungsvorhabens selbst gewahrt bleibt.*)

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IBRRS 2014, 0259
VergabeVergabe
Festsetzung der außergerichtlichen Kosten des Verfahrens

OLG Bremen, Beschluss vom 26.03.2002 - Verg 1/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0087
VergabeVergabe
Rahmenvereinbarung über die Versorgung mit Inkontinenzhilfen

VK Bund, Beschluss vom 12.12.2008 - VK 2-136/08

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0085
VergabeVergabe
Rahmenvereinbarung über die Versorgung mit Inkontinenzhilfen

VK Bund, Beschluss vom 12.12.2008 - VK 2-130/08

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0245
VergabeVergabe
Ausschreibung "Berufsvorbereitende Maßnahmen (BvB)"

VK Bund, Beschluss vom 28.02.2006 - VK 2-154/04

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0244
VergabeVergabe
Verträgen über die Konzeption und Durchführung von Bildungsmaßnahmen

VK Bund, Beschluss vom 26.10.2004 - VK 1-120/04

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0082
VergabeVergabe
Rahmenvertrag über die Lieferung von Lebensmitteln

VK Bund, Beschluss vom 08.05.2007 - VK 3-37/07

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0229
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Sukzessive Reduzierung der Bewerber im Verhandlungsverfahren zulässig!

VK Lüneburg, Beschluss vom 28.11.2013 - VgK-36/2013

1. Das Verhandlungsverfahren kann in verschiedenen aufeinander folgenden Phasen abgewickelt werden, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, oder die zu erörternden Lösungen anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern. Diese sukzessive Beschränkung auf immer weniger Verhandlungspartner ist keine Diskriminierung.

2. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Die Frage der korrekten Verfahrenswahl und die grundsätzliche Verpflichtung zur Beachtung des Vorrangs des offenen Verfahrens gehört dabei zu den Umständen, die für einen fachkundigen Bieter erkennbar sind.

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IBRRS 2014, 0222
VergabeVergabe
Ausschreibung von Krankentransportleistungen

VK Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2011 - VK-2/2011

1. Hat ein Antragsteller in einem Vergabeverfahren kein Angebot abgegeben, fehlt ihm für das von ihm beantragte Nachprüfungsverfahren das Rechtsschutzbedürfnis. Der Antrag ist aus diesem Grunde zu verwerfen. Dies gilt ausnahmsweise dann nicht, soweit der Antragsteller schlüssig und nachvollziehbar die Kausalität zwischen dem von ihm gerügten Verhalten des Antragsgegners und der Unmöglichkeit der Erstellung und Abgabe eines Angebotes darlegt.*)

2. Dem Auftraggeber steht das ausschließliche Bestimmungsrecht über das Leistungssoll zu. Er bestimmt welche Leistung zu erbringen ist. Der Auftraggeber darf den Zuschlag auf die ausgeschriebene Leistung nicht von einem Zugeständnis abhängig machen, das dem Auftraggeber zusätzliche Verpflichtungen auferlegt, die mit der ausgeschriebenen Leistung nicht im Zusammenhang stehen.*)

3. Die Berücksichtigung von sozialen Gesichtspunkten bei der Vergabeentscheidung ist grundsätzlich zulässig. Die Verwendung von solchen an sich zulässigen vergabefremden Kriterien darf aber nicht dazu führen, dass es zu einer Beschränkung des Bieterkreises kommt.*)

4. Bei der Vergabeentscheidung müssen Eignungs- und Leistungskriterien strikt voneinander getrennt werden. Der Auftraggeber muss sämtliche Kriterien und Unterkriterien benennen, die für seine Vergabeentscheidung von Belang sind, damit der Bieter sein Angebot entsprechend konzipieren kann.*)

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IBRRS 2014, 0219
VergabeVergabe
Vergabeverfahren „Realisierung eines Neubaus"

VK Hessen, Beschluss vom 30.07.2010 - 69d-VK-15/2010

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0218
VergabeVergabe
Ausschreibung von Krankentransportleistungen

VK Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2011 - VK-2/11

1. Hat ein Antragsteller in einem Vergabeverfahren kein Angebot abgegeben, fehlt ihm für das von ihm beantragte Nachprüfungsverfahren das Rechtsschutzbedürfnis. Der Antrag ist aus diesem Grunde zu verwerfen. Dies gilt ausnahmsweise dann nicht, soweit der Antragsteller schlüssig und nachvollziehbar die Kausalität zwischen dem von ihm gerügten Verhalten des Antragsgegners und der Unmöglichkeit der Erstellung und Abgabe eines Angebotes darlegt.*)

2. Dem Auftraggeber steht das ausschließliche Bestimmungsrecht über das Leistungssoll zu. Er bestimmt welche Leistung zu erbringen ist. Der Auftraggeber darf den Zuschlag auf die ausgeschriebene Leistung nicht von einem Zugeständnis abhängig machen, das dem Auftraggeber zusätzliche Verpflichtungen auferlegt, die mit der ausgeschriebenen Leistung nicht im Zusammenhang stehen.*)

3. Die Berücksichtigung von sozialen Gesichtspunkten bei der Vergabeentscheidung ist grundsätzlich zulässig. Die Verwendung von solchen an sich zulässigen vergabefremden Kriterien darf aber nicht dazu führen, dass es zu einer Beschränkung des Bieterkreises kommt.*)

4. Bei der Vergabeentscheidung müssen Eignungs- und Leistungskriterien strikt voneinander getrennt werden. Der Auftraggeber muss sämtliche Kriterien und Unterkriterien benennen, die für seine Vergabeentscheidung von Belang sind, damit der Bieter sein Angebot entsprechend konzipieren kann.*)

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IBRRS 2014, 0212
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Festlegung auf (falsches) Produkt im Aufklärungsgespräch: Ausschluss!

OLG München, Beschluss vom 25.11.2013 - Verg 13/13

Legt sich ein Bieter im Rahmen eines Aufklärungsgespräches auf ein bestimmtes Produkt fest, welches nicht in allen Punkten den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses entspricht, ist sein Angebot zwingend auszuschließen, auch wenn der öffentliche Auftraggeber im Leistungsverzeichnis weder Fabrikats- noch Typangaben verlangt hat.*)




IBRRS 2014, 0207
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vorgaben an die Eignung sind in der Bekanntmachung anzugeben!

VK Südbayern, Beschluss vom 05.12.2013 - Z3-3-3194-1-38-10/13

1. Der Anwendungsbereich von § 16 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A ist dann nicht mehr eröffnet, wenn die geforderten Eignungsnachweise mit dem Angebot vorgelegt worden sind, aber nicht ausreichen, um die Eignung zu belegen. Eine Nachforderung ausreichender Unterlagen scheidet damit aus.*)

2. Aus Gründen der Transparenz der von den Bietern zu erfüllenden Anforderungen verlangt § 12 EG Abs. 2 Nr. 2 VOB/A i.V.m. Ziffer III.2 des EU-Standardformulars für Bekanntmachungen (Anhang II der Verordnung EU Nr. 842/2011), dass Vorgaben an die Eignung bereits in der Bekanntmachung genannt werden.*)

3. Befindet sich in der Bekanntmachung lediglich ein Verweis auf die dann auf einem Formblatt in den Vergabeunterlagen ersichtlichen Eignungsanforderungen, sind diese nicht hinreichend transparent und somit nicht wirksam erhoben.*)

4. Die Transparenzanforderungen sind auch dann nicht erfüllt, wenn es sich beim in der Bekanntmachung genannten Formblatt um Standardformular aus dem Vergabehandbuch des Bundes (VHB) handelt, das regelmäßig öffentlichen Ausschreibungen zugrunde gelegt wird.*)

5. Ein Vergabeverstoß durch die Forderung weiterer in der Bekanntmachung nicht genannter Eignungsnachweise in den Vergabeunterlagen, ist für einen durchschnittlichen Bieter im Normalfall nicht erkennbar, so dass keine Rügeverpflichtung nach § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB bis zur Frist zur Angebotsabgabe besteht. Die eine Rügeobliegenheit auslösende rechtliche Schlussfolgerung, dass eine Eignungsanforderung nur dann wirksam und vergaberechtskonform gestellt ist, wenn diese bereits in der Bekanntmachung aufgestellt wurde, ist für einen durchschnittlichen, mit Vergabeverfahren vertrauten Bieter nicht erkennbar.*)

6. Sind aufgrund eines Bekanntmachungsdefizits keine oder praktisch keine Eignungsanforderungen wirksam erhoben, leidet das Vergabeverfahren an einem schwerwiegenden Mangel. Die Vergabestelle hat in einem solchen Fall eigenverantwortlich zu entscheiden, ob sie im betroffenen Vergabeverfahren den Zuschlag erteilen kann, oder den Fehler der unzureichenden Bekanntmachung der Eignungsanforderungen durch eine Rückversetzung des Verfahrens in den Stand vor Vergabebekanntmachung und der Erstellung einer überarbeiteten Bekanntmachung korrigieren muss. Eine derartige Rückversetzung kommt einer Aufhebung gleich.*)

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IBRRS 2014, 0199
VergabeVergabe
Keine Kostenerstattung nach Rücknahme ohne Zustellung

VK Düsseldorf, Beschluss vom 22.03.2002 - VK-41/01

Für eine Entscheidung über eine mögliche Kostenerstattung an den Antragsgegner ist kein Raum, wenn der später zurückgenommene Antrag dem Antragsgegner nie zugestellt wurde.*)

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IBRRS 2014, 0197
VergabeVergabe
Preise können im Verhandlungsverfahren geändert werden

VK Düsseldorf, Beschluss vom 11.05.2006 - VK-15/2006

1. Das Verhandlungsverfahren lässt es zu, dass die Bieter im Verlauf der Verhandlungen sowohl preislich/kaufmännisch wie quantitativ/qualitativ veränderte Leistungen anbieten, allerdings innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Fristen und anderen Rahmenbedingungen. Das Rechtsschutzinteresse der Antragstellerin entfällt deshalb nicht ohne weiteres deshalb, weil sie in der Teststellung einen anderen Gerätetyp (Nachfolgemodell) präsentierte als im schriftlichen Angebot und dieser Typ auch hätte geliefert werden sollen.*)

2.Auch unter Berücksichtigung der Verfahrensbeschleunigung können weitere, erstmalig im Nachprüfungsverfahren erhobene Beanstandungen bei einer vorab durchaus bestehenden, aber nicht erfüllten Rügeverpflichtung nicht zum Gegenstand der Vergabenachprüfung gemacht werden (Ablehnung der Entscheidung OLG Celle vom 12.05.2005 - 13 Verg 5/05). Es ist nicht nachvollziehbar, warum die im Nachprüfungsverfahren erkannten Rechtsverstöße "privilegiert" sein sollten mit der Begründung der Verfahrensbeschleunigung, wenn der Antragsteller selbst zunächst der ihm obliegenden Pflicht zur unverzüglichen Beanstandung gegenüber dem Auftraggeber nicht nachgekommen ist.*)

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IBRRS 2014, 0196
VergabeVergabe
Auftragsvergabe Sammlung und Transport von Altpapier

VK Düsseldorf, Beschluss vom 08.12.2003 - VK-36/2003

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0195
VergabeVergabe
Planungsarbeiten zur Genehmigung einer Müllkesselanlage

VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.09.2002 - VK-26/2002

1. Die positive Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes kann auch bei einer Ingenieurfirma, die selbst Wettbewerbe nach den Verdingungsordnungen durchführt, nicht unterstellt werden.*)

2. Auch Planungsverfahren können nach den Regeln der VOL/A ausgeschrieben werden. Da die VOF nur das Verhandlungsverfahren kennt, muss aufgrund des Ausnahmecharakters dieser Vergabeart auch eine Notwendigkeit bestehen, etwa bei Planungsleistungen, ein solches durchzuführen. Wenn die Leistung überwiegend aus Bestandsaufnahmen, Analytik, Dokumentation, Überwachung besteht und die eigentliche planerische Leistung durch den Auftraggeber so vorstrukturiert ist, dass der Planer nur noch unter Anwendung seines Spezialwissens ein Leistungsprogramm abzuarbeiten hat, besteht kein Bedürfnis zur Durchführung eines VOF-Verfahrens, weil auch keine Notwendigkeit zur Konkretisierung der "Lösung" im Verhandlungswege besteht, sondern die Angebote ohne weiteres vergleichbar sind.*)

3. Wie in den Richtlinien vorgesehen kann sowohl die "Wirtschaftlichkeit" wie der niedrigste Preis (ohne das Hinzutreten eines weiteren Alibi- Kriteriums) zumindest im Bereich der VOL/A grundsätzlich beanstandungsfrei als Wertungsmethoden angewandt werden, soweit die jeweils gewählte Methode den zu erwartenden Angeboten diskriminierungsfrei gerecht wird. Die nationalen Vorschriften, insbesondere die grundlegende Vorschrift aus § 97 Abs. 5 GWB, sind insofern europarechtskonform auszulegen.*)

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