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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10776 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2014

IBRRS 2014, 0174
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftraggeber muss nicht auf Angebotsoptimierung hinwirken!

VK Bund, Beschluss vom 23.10.2013 - VK 2-88/13

1. An den Umfang der Dokumentation dürfen keine überzogenen Anforderungen gestellt werden. Dies gilt umso mehr, wenn ein Angebot überwiegend mit "gut" und nur sehr vereinzelt mit "durchschnittlich" bewertet worden ist. In Fällen, in denen ein Bieter eine derart hohe Bewertung erhält, würde es die Dokumentationspflichten überspannen, wenn man von der Vergabestelle immer eine ausführliche Begründung dafür verlangen würde, warum sie nicht eine noch höhere Punktzahl vergeben hat.

2. Der Auftraggeber ist weder berechtigt noch verpflichtet, mit den Bietern Verhandlungen über ihren jeweiligen Angebotsinhalt zu führen, um diesen die Gelegenheit zu geben, ihre Angebote fortwährend zu optimieren.

3. Es stellt keinen Verstoß gegen den vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz dar, wenn zwei Lose von unterschiedlichen Gremien bewertet wurden. Maßgeblich ist lediglich, dass innerhalb eines Loses die Gleichheit und Gleichbehandlung gewährt ist, denn der Wettbewerb findet nur im jeweiligen Los statt.

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VPRRS 2014, 0056
VergabeVergabe
Auftrag "Erneuerung der IT-Infrastruktur"

VK Brandenburg, Beschluss vom 18.11.2002 - VK 60/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0169
VergabeVergabe
Planungsleistungen für die Rekonstruktion einer Kläranlage

VK Brandenburg, Beschluss vom 15.11.2002 - VK 63/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0168
VergabeVergabe
Änderung der Verdingungsunterlagen

OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.07.2005 - Verg 19/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0167
VergabeVergabe
Vergabe für 20 Jahre an einen Bieter unzulässig!

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 10.11.2005 - Rs. C-323/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0166
VergabeVergabe
Wann handelt eine öffentliche Einrichtung als Unternehmen?

Generalanwalt beim EuGH, Beschluss vom 10.11.2005 - Rs. C-205/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0165
VergabeVergabe
Wie sind Aufträge unter Schwellenwert öffentlich bekanntzumachen?

EuGH, Urteil vom 26.04.2007 - Rs. C-195/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0164
VergabeVergabe
Wie sind Aufträge unter Schwellenwert öffentlich bekanntzumachen?

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 18.01.2007 - Rs. C-195/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0163
VergabeVergabe
Schadensersatz bei Nichtänderung von europarechtswidrigen Gesetzen!

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 09.10.2007 - RS. C-70/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0162
VergabeVergabe
Europarechtswidriges Gesetz nicht geändert: Schadensersatz!

EuGH, Urteil vom 10.01.2008 - Rs. C-70/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0161
VergabeVergabe
Wann ist Zuziehung eines Bevollmächtigten erforderlich?

OLG Dresden, Beschluss vom 01.10.2007 - WVerg 8/07

Für die Frage, ob die Zuziehung eines Bevollmächtigten erforderlich war und die hieraus entstehenden Kosten damit zu den notwendigen Aufwendungen der Vergabestelle gehören, auf die spezifischen Besonderheiten des Vergabenachprüfungsverfahrens Rücksicht zu nehmen. Die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten durch die Vergabestelle ist daher jeweils nach dem individuellen Streitstoff des einzelnen Nachprüfungsverfahrens zu beurteilen.

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IBRRS 2014, 0160
VergabeVergabe
Wann ist Zuziehung eines Bevollmächtigten erforderlich?

OLG Dresden, Beschluss vom 22.02.2010 - WVerg 1/10

Für die Frage, ob die Zuziehung eines Bevollmächtigten erforderlich war und die hieraus entstehenden Kosten damit zu den notwendigen Aufwendungen der Vergabestelle gehören, auf die spezifischen Besonderheiten des Vergabenachprüfungsverfahrens Rücksicht zu nehmen. Die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten durch die Vergabestelle ist daher jeweils nach dem individuellen Streitstoff des einzelnen Nachprüfungsverfahrens zu beurteilen.

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IBRRS 2014, 0148
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine Vergütung für besondere VOB/C-Leistungen: Vergaberechtsverstoß!

VK Bund, Urteil vom 06.09.2013 - VK 1-73/13

Die Klausel in den Vertragsbedingungen eines öffentlichen Auftraggebers, wonach "durch die Einheitspreise [...] jeweils sämtliche bezüglich der Erbringung der Leistungen in den verschiedenen Vertragsbestandteilen, insbesondere in der Baubeschreibung beschriebenen Leistungen, abgegolten [sind], auch wenn insoweit eine ausdrückliche Bezugnahme im Leistungsverzeichnis oder in der Baubeschreibung etc. nicht erfolgt ist. Dies gilt insbesondere auch für die für die Erbringung dieser Leistungen erforderlichen besonderen Leistungen im Sinne der VOB/C." verstößt gegen Vergaberecht.




IBRRS 2014, 0144
VergabeVergabe
Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

OLG München, Beschluss vom 03.06.2005 - Verg 5/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0143
VergabeVergabe
Nachprüfungsantrag zurückgenommen: ASt muss Kosten tragen

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.07.2005 - 6 W 56/05 (Verg)

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0142
VergabeVergabe
Nachprüfungsantrag zurückgenommen: ASt muss Kosten tragen

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.07.2005 - 6 W 56/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0141
VergabeVergabe
Nachprüfungsantrag zurückgenommen: ASt muss Kosten tragen

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.07.2005 - 6 W 56/05 Verg.

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0140
PPPPPP
Tenor wegen offensichtlichen Schreibversehens korrigiert

OLG München, Beschluss vom 13.06.2006 - Verg 6/06

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0139
VergabeVergabe
Kosteneentscheidung nach Antragsrücknahme

OLG München, Beschluss vom 17.02.2006 - Verg 4/06

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0138
VergabeVergabe
Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

OLG München, Beschluss vom 09.05.2006 - Verg 11/06

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0137
VergabeVergabe
Rüge präkludiert: Keine Ermittlung von Amts wegen!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.11.2008 - VK 36/08

1. Die Behauptung, erst zu einem späten Zeitpunkt von dem behaupteten Vergaberechtsverstoß Kenntnis erlangt zu haben, kann dann nicht als ausreichend angesehen werden, wenn es hinreichende Anhaltspunkte oder Indizien für das Gegenteil gibt. Für die Frage, wann tatsächlich Kenntnis vom Vergaberechtsverstoß erlangt wurde, ist zunächst an die objektive Tatsachenlage anzuknüpfen. In einem zweiten Schritt sind die individuellen Rahmenbedingungen und Kenntnisse zu würdigen.*)

2. Eine präkludierte Rüge darf von Amts wegen weder unmittelbar noch mittelbar wieder aufgegriffen werden.*)

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IBRRS 2014, 0136
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Höchstzahl der Teilnehmer ist verbindlich!

OLG München, Beschluss vom 19.12.2013 - Verg 12/13

1. Im Hinblick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs darf der unbestimmte Rechtsbegriff "unverzüglich" nicht zu eng ausgelegt werden, so dass eine Rüge nach § 107 Abs.3 Nr.1 GWB innerhalb von sieben Werktagen noch rechtzeitig sein kann, wobei vieles dafür spricht aus Rechtssicherheitsgründen auf den Eingang der Rüge abzustellen.*)

2. Wird in der Bekanntmachung eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach den Bestimmungen der VOF die Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden, auf eine bestimmte Anzahl beschränkt, hat die Vergabestelle sich selbst gebunden und es stellt einen Verstoß gegen das Willkürverbot und das Transparenzgebot eines Vergabeverfahrens dar, wenn die Vergabestelle darüber hinaus einen weiteren Bieter zulässt.*)

3. Bei der Bewertung der Frage der Vergleichbarkeit der Referenz kommt der Vergabestelle, die regelmäßig über spezifisches Fachwissen und fachliche Erfahrung zum Gegenstand der Ausschreibung verfügt, ein nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu.*)




IBRRS 2014, 0135
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen ist kein "Lösungsvorschlag"!

OLG Koblenz, Urteil vom 20.12.2013 - 8 U 1341/12

1. Außerhalb eines Planungswettbewerbs verlangte "Lösungsvorschläge für die Planungsaufgabe" sind nach den Bestimmungen der HOAI zu vergüten (VOF 2006 § 24 Abs. 3). Mit "Lösungsvorschlägen für die Planungstätigkeit" ist jegliche Planungstätigkeit der Bewerber gemeint, die mit dem Gegenstand des ausgeschriebenen und zu vergebenden Auftrags aus Sicht des Auftraggebers in Zusammenhang steht oder stehen kann. Verlangt werden muss von den ausgewählten Architekten aber die Ausarbeitung neuer eigener architektonischer Lösungen.

2. Die Ausarbeitung von Bewerbungsunterlagen im Rahmen eines öffentlichen Planungswettbewerbs stellt für sich genommen keine echte Leistung des Bewerbers mit einem rechtlich und tatsächlich bewertbaren Vergütungswert dar. Das ist selbst dann anzunehmen, wenn es sich bei der Leistung um umfangreichere und komplexere Tätigkeiten zur Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen handelt.




VPRRS 2014, 0033
VergabeVergabe
Vergabe von Krankentransportleistungen

VK Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2011 - VK 02/2011

1. Hat ein Antragsteller in einem Vergabeverfahren kein Angebot abgegeben, fehlt ihm für das von ihm beantragte Nachprüfungsverfahren das Rechtsschutzbedürfnis. Der Antrag ist aus diesem Grunde zu verwerfen. Dies gilt ausnahmsweise dann nicht, soweit der Antragsteller schlüssig und nachvollziehbar die Kausalität zwischen dem von ihm gerügten Verhalten des Antragsgegners und der Unmöglichkeit der Erstellung und Abgabe eines Angebotes darlegt.*)

2. Dem Auftraggeber steht das ausschließliche Bestimmungsrecht über das Leistungssoll zu. Er bestimmt welche Leistung zu erbringen ist. Der Auftraggeber darf den Zuschlag auf die ausgeschriebene Leistung nicht von einem Zugeständnis abhängig machen, das dem Auftraggeber zusätzliche Verpflichtungen auferlegt, die mit der ausgeschriebenen Leistung nicht im Zusammenhang stehen.*)

3. Die Berücksichtigung von sozialen Gesichtspunkten bei der Vergabeentscheidung ist grundsätzlich zulässig. Die Verwendung von solchen an sich zulässigen vergabefremden Kriterien darf aber nicht dazu führen, dass es zu einer Beschränkung des Bieterkreises kommt.*)

4. Bei der Vergabeentscheidung müssen Eignungs- und Leistungskriterien strikt von einander getrennt werden. Der Auftraggeber muss sämtliche Kriterien und Unterkriterien benennen, die für seine Vergabeentscheidung von Belang sind, damit der Bieter sein Angebot entsprechend konzipieren kann.*)

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VPRRS 2014, 0031
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachweise unverlangt nachgereicht: Angebot bleibt unvollständig!

VK Bund, Beschluss vom 20.06.2013 - VK 2-37/13

1. Die Forderung, ausschließlich im Hilfsmittelverzeichnis gelistete Produkte anzubieten, stellt eine Produkt- und keine Nachweisanforderung auf.

2. Unverlangt nachgereichte Erklärungen und Nachweise führen nicht zur Vervollständigung eines ursprünglich unvollständigen Angebots, denn den Auftraggeber trifft bei VOL/A-Vergaben - anders als im Rahmen einer Ausschreibung nach VOB/A - keine Nachforderungspflicht.

3. Müssen die Bieter nach den Vergabeunterlagen eine einheitliche Versorgungspauschale über alle von ihnen benannten Hilfsmittel in einer Position anbieten, führt die Abgabe eines nicht zugelassenen Nebenangebots dazu, dass eine Trennung der Pauschale für das Hauptangebot und das Nebenangebot nicht möglich ist. Das Angebot ist deshalb insgesamt auszuschließen.

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IBRRS 2014, 0094
VergabeVergabe
Wann kann ein zweites Hauptangebot abgegeben werden?

VK Südbayern, Beschluss vom 18.10.2013 - Z3-3-3194-1-30-08/13

1. Fragt der Auftraggeber im Falle eines produktneutralen Leistungsverzeichnisses nach Öffnung der Angebote die angebotenen Fabrikate ab, stellt dies eine zulässige Aufklärung des Inhalts der Angebote nach § 15 EG Abs. 1 Nr. 1 VOB/A dar.*)

2. Durch die Benennung der konkreten Fabrikate in der Produktabfrage konkretisiert der Bieter sein Angebot auf diese. Das Angebot ist gem. § 16 EG Abs. 1 Nr. 1 b i. V. m. § 13 EG Abs. 1 Nr. 5 VOB/A auszuschließen, wenn sich ein Bieter im Zuge der Angebotsprüfung bereits verbindlich auf bestimmte Hersteller und Typen festgelegt hat und diese von den aus dem Leistungsverzeichnis ersichtlichen Anforderungen abweichen.*)

3. Ein Bieter kann die von ihm verbindlich mitgeteilten Fabrikate nachträglich nicht mehr durch andere austauschen. Nach Ablauf der Angebotsfrist ist eine Änderung des Angebots ausgeschlossen.*)

4. Die Möglichkeit, ein zweites Hauptangebot abzugeben, ist nicht auf Fallgestaltungen beschränkt, in denen gem. § 7 EG Abs. 8 VOB/A ein Leitfabrikat vorgegeben und damit die Möglichkeit eröffnet ist, gleichwertige Fabrikate anzubieten oder - gewissermaßen beispielsweise - ein Planungsfabrikat angeben ist und von der Vergabestelle gleichwertige Produkte zugelassen waren.*)

5. Solange mehrere technisch unterschiedliche Angebote eines Bieters die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses vollumfänglich erfüllen, sind diese grundsätzlich in die Wertung einzubeziehen.*)

6. Für das Vorliegen zweier technisch unterschiedlicher Angebote ist es ausreichend, wenn sich die technischen Unterschiede aus der von der Vergabestelle nach Öffnung der Angebote durchgeführten Produktabfrage nach § 15 EG Abs. 1 Nr. 1 VOB/A ergeben.*)

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VPRRS 2014, 0028
VergabeVergabe
Vergabe von Rahmenvereinbarungen gemäß § 130a Absatz 8 SGB V

VK Bund, Beschluss vom 03.07.2009 - VK 1-107/09

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0026
VergabeVergabe
Bieter kann Rechtsverletzungen Dritter nicht rügen!

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.12.2010 - L 21 SF 260/10 Verg

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 2991
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zweifel an Durchführbarkeit: Kein Ausschluss ohne Aufklärung!

VK Bund, Beschluss vom 16.10.2013 - VK 1-81/13

Soll ein Bieter, dessen Angebot nach den schriftlichen Unterlagen eindeutig die Anforderungen erfüllt, ausgeschlossen werden, weil im weiteren Verfahren Zweifel an der Durchführbarkeit des angebotenen Lösungsvorschlags entstehen, ist ihm zuvor die konkrete Möglichkeit einzuräumen, diese Zweifel zu beseitigen.




IBRRS 2014, 2977
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auch bei SektVO-Vergabe: Kein Bieterschutz gegen Unterkostenangebot!

VK Bund, Beschluss vom 26.11.2013 - VK 2-104/13

1. Der Auftraggeber hat diejenigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform zu informieren (GWB § 101a Abs. 1 Satz 1). Die Angabe eines falschen frühestmöglichen Zeitpunkts führt dazu, dass ein erteilter Zuschlag zunächst schwebend unwirksam ist. Das gilt auch dann, wenn die gesetzlich angeordnete Wartezeit eingehalten wird.

2. Ein Nachprüfungsantrag ist nicht allein deshalb begründet, weil die Mitteilung nach § 101a GWB fehlerhaft war. Hinzu kommen muss eine Verletzung des Bieters in seinen Rechten.

3. Der Vorschrift des § 27 Abs. 2 SektVO, wonach ungewöhnlich niedrige Angebote auszuschließen sind, kommt - ebenso wie der analogen Vorschrift des § 19 EG Abs. 6 VOL/A 2009 - grundsätzlich keine bieterschützende Wirkung zu.




IBRRS 2014, 0032
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nichtigkeit von Rabattvereinbarungen ohne Vergabeverfahren?

VK Bund, Beschluss vom 15.08.2008 - VK 3-107/08

§ 13 VgV ist auf de facto-Vergaben von Rabattverträgen im Sinne des § 130a Abs. 8 SGB V entsprechend anwendbar. Die Hersteller wirkstoffgleicher Arzneimittel sind über einen beabsichtigten Vertragsabschluss zu informieren.

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IBRRS 2014, 0031
VergabeVergabe
Neubau Verfügungsgebäude Naturwissenschaften

VK Brandenburg, Beschluss vom 21.10.2002 - VK 55/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0030
VergabeVergabe
Umbau ehemaliges Lazarett zum Laborgebäude

VK Brandenburg, Beschluss vom 11.10.2002 - VK 54/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0029
VergabeVergabe
Anforderungen an die Begründung der Absage

VK Brandenburg, Beschluss vom 01.10.2002 - VK 53/02

1. Ein Absageschreiben, dem lediglich ein allgemeiner Kriterienkatalog für die Wertung der Angebote beigefügt ist, ohne jedoch zu spezifizieren, welchem der Kriterien das Angebot nicht genügt, erfüllt nicht die Anforderungen des § 17 Abs. 4 VOF an die Begründung der Absage.*)

2. Wenn die Vergabebekanntmachung als Mindestbedingungen für die Eignung der Bieter Erfahrungen mit der Errichtung und dem Umbau von Industriehallen, von Bürogebäuden und Technologiezentren sowie bei der Realisierung von Bauvorhaben unter Einbeziehung von öffentlichen Fördermitteln fordert und als weitere Voraussetzungen die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur nennt, kann sie einen Bieter, welcher einen Architekten und Diplomingenieur sowie eine Diplomingenieurin als Mitarbeiter beschäftigt, nicht mit der Begründung vom Vergabeverfahren ausschließen, der Bieter sei fachlich nicht geeignet.*)

3. Zwar liegt der Ausschluss eines Bieters gem. § 11 VOF im Ermessen der Vergabestelle, jedoch wird dieses Ermessen durch das Gleichbehandlungsgebot gem. § 97 Abs. 2 GWB beschränkt. Wird in der Bekanntmachung der Nachweis gefordert, dass die Bewerber einen Negativattest zu den Ausschlusskriterien entsprechend § 11 a bis d VOF in Form einer eidesstattlichen Erklärung erbringen, so wird der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt, wenn die Vergabestelle bei einigen Bietern anstelle der geforderten eidesstattlichen Erklärungen formlose Erklärungen genügen lässt, obwohl diese eine geringere Beweiskraft haben und die damit verbundenen Unkosten erheblich geringer sind.*)

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IBRRS 2014, 0028
VergabeVergabe
Betriebe der öffentlichen Hand als Bewerber/Bieter

VK Brandenburg, Beschluss vom 29.08.2002 - VK 45/02

1. § 25 Nr. 1 Abs. 1 i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A legitimieren keinen zwingenden Ausschluss eines Angebots aus der Wertung.*)

2. § 8 Nr. 6 VOB/A verbietet nicht nur den Einsatz von Einrichtungen und Betrieben der öffentlichen Hand und Verwaltungen als Bewerber/Bieter im Rahmen eines Vergabeverfahrens. Die Vorschrift darf auch nicht dadurch ausgehöhlt werden, dass die genannten Einrichtungen der öffentlichen Hand durch gewerbsmäßig handelnde Bieter als Subunternehmer eingeschaltet werden. Dieser Fall liegt nicht vor, wenn lediglich ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis zwischen einem Bieter und einer solchen öffentlichen Einrichtung Bestandteil des Angebots ist.*)

3. Eine Prognoseentscheidung aufgrund der Ausübung eines Beurteilungsspielraums zur Überprüfung der Eignung eines Bieters durch den Auftraggeber setzt voraus, dass aus den dem Auftraggeber verfügbaren Informationen insbesondere über zurückliegende Referenzaufträge eines Bieters in Bezug auf die konkret ausgeschriebene Leistung eine Bewertung über die für den künftigen Auftrag zu erwartende Eignung nachvollziehbar abgeleitet wird. Dafür ist es erforderlich, dass der Auftraggeber im Vergabevermerk substantiiert darlegt, warum ihn im Einzelnen aufgeführte Tatsachen zu seiner abschließenden Eignungsbewertung geführt haben.*)

4. Es kommt einem Ausfall des dem Auftraggeber zur Prüfung der Eignung eines Bieters eingeräumten Beurteilungsspielraums gleich, wenn der Auftraggeber sich darauf beschränkt, ihm vorliegende Informationen über zurückliegende Referenzaufträge eines Bieters im Vergabevermerk aufzulisten und eine negative Eignungsbeurteilung für den konkret ausgeschriebenen Auftrag auf die vermeintlich evidente Wirkkraft aufgelisteter Informationen über im Rahmen zurückliegender Referenzaufträge desselben Bieters aufgetretene Abwicklungsschwierigkeiten zu stützen, ohne die Referenzaufträge mit dem ausgeschriebenen Auftrag überhaupt nur vergleichend einander gegenüber gestellt zu haben.*)

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IBRRS 2014, 0027
VergabeVergabe
Nachprüfungsantrag ohne rechtzeitige Rüge unzulässig!

VK Brandenburg, Beschluss vom 28.08.2002 - VK 49/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0026
VergabeVergabe
Neubau Laborgebäude

VK Brandenburg, Beschluss vom 12.08.2002 - VK 43/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0025
VergabeVergabe
Vergabe der Bauleistung xxx Ortsumgehung xxx

VK Brandenburg, Beschluss vom 29.05.2002 - VK 19/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0014
VergabeVergabe
Ausschreibung für rechnergestütztes Betriebsleitsystem für Omnibusse

VK Brandenburg, Beschluss vom 17.05.2002 - VK 23/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0024
VergabeVergabe
Umlagerung einer Siedlungsabfalldeponie

VK Brandenburg, Beschluss vom 26.03.2002 - VK 4/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0023
VergabeVergabe
Vergabe des Mischloses 3 für den Neubau der B 101n, Ortsumgehung XXX

VK Brandenburg, Beschluss vom 26.03.2002 - VK 3/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0022
VergabeVergabe
Beurteilung von Bewerbungen um Standplätze

VGH Bayern, Urteil vom 11.11.2013 - 4 B 13.1135

Die Beurteilung von Bewerbungen um Standplätze auf einem Weihnachtsmarkt beruht nicht mehr auf einer hinreichenden objektiven Tatsachenbasis, wenn bei der Bewerberauswahl nicht nur auf Angaben in den Bewerbungen, sondern in erheblichem Umfang auch auf Verwaltungswissen eines Behördenmitarbeiters zurückgegriffen wird, das in Bezug auf den künftigen Weihnachtsmarkt weder verifiziert noch in den Akten dokumentiert ist.*)

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IBRRS 2014, 2983
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachprüfungsantrag kann auf Verletzung von § 101a GWB gestützt werden!

VK Bund, Beschluss vom 10.10.2013 - VK 1-83/13

Der Antragsteller kann seinen Nachprüfungsantrag auch allein auf eine Verletzung der Informations- und Wartepflicht des Auftraggebers aus § 101a GWB stützen. Ein solcher Antrag hat jedoch nur dann Erfolg, wenn der Antragsteller durch ein fehlendes oder inhaltlich unzureichendes § 101a GWB-Schreiben in seinen Rechten verletzt ist.

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IBRRS 2014, 0015
VergabeVergabe
Ausschreibung von Generalplanerleistungen für den Hallenbadneubau

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.08.2002 - 1 VK 38/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0014
VergabeVergabe
Erstellung der Tragwerksplanung für ein Pflegeheim

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.07.2002 - 1 VK 22/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0013
VergabeVergabe
Umgestaltung von Außenanlagen

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.04.2002 - 1 VK 8/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0012
VergabeVergabe
BIEGE muss sich vorsätzliche Falschangaben zurechnen lassen

VK Arnsberg, Beschluss vom 22.10.2001 - VK 1-13/01

Vorsätzliche Falschangaben müssen sich alle Teile einer Bietergemeinschaft zurechnen lassen, auch wenn die Handlung in einer Zentrale oder anderen Niederlassung zu verantworten ist.*)

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IBRRS 2014, 0011
VergabeVergabe
Vergabeverfahren „Bezugsverträge zur Kampfmittelbeseitigung"

VK Arnsberg, Beschluss vom 24.11.2005 - VK 24/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0010
VergabeVergabe
EU-Richtlinien können auch für Private gelten!

EuGH, Urteil vom 05.02.2004 - Rs. C-157/02

1. Einer juristischen Person des Privatrechts können bei der Abschließung von Verträgen mit Straßenbenutzern die unmittelbar anwendbaren Bestimmungen einer Richtlinie entgegengehalten werden, wenn der Staat dieser juristischen Person die Aufgabe übertragen hat, Mautgebühren für die Benutzung öffentlicher Verkehrswege einzuheben, und wenn er die juristische Person unmittelbar oder mittelbar kontrolliert.*)

2. Ein Einzelner kann sich bei unterbliebener oder unvollständiger Umsetzung der Richtlinien 93/89/EWG des Rates vom 25. Oktober 1993 über die Besteuerung bestimmter Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung sowie die Erhebung von Maut- und Benutzungsgebühren für bestimmte Verkehrswege durch die Mitgliedstaaten und 1999/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1999 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge gegenüber einer staatlichen Stelle in Bezug auf die Berechnung einer Mautgebühr für die zur Güterbeförderung eingesetzten Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 12 Tonnen für die Gesamtstrecke der österreichischen Brennerautobahn auf die Artikel 7 Buchstabe b der Richtlinie 93/89 und 7 Absatz 4 der Richtlinie 1999/62, nicht aber auf die Artikel 7 Buchstabe h der Richtlinie 93/89 und 7 Absatz 9 der Richtlinie 1999/62 berufen.*)

3. Die österreichischen Frächter können sich ebenso wie die Frächter aus anderen Mitgliedstaaten auf die Artikel 7 Buchstabe b der Richtlinie 93/89 und 7 Absatz 4 der Richtlinie 1999/62 berufen, um geltend zu machen, dass sie durch den (überhöhten) Tarif für die Gesamtstrecke der österreichischen Brennerautobahn gegenüber jenen Straßenbenutzern diskriminiert werden, die bloß Teilstrecken der erwähnten Autobahn in Anspruch nehmen.*)

4. Das Urteil vom 5. Juli 1995 in der Rechtssache C-21/94 (Parlament/Rat) ist dahin auszulegen, dass die Wirkungen der Richtlinie 93/89 bis zum 20. Juli 1999, dem Tag des Inkrafttretens der Richtlinie 1999/62, aufrecht blieben.*)

5. Die Mitgliedstaaten mussten in der Zeit vom 20. Juli 1999 bis zum 1. Juli 2000 den Erlass von Vorschriften unterlassen, die geeignet waren, die Verwirklichung des in der Richtlinie 1999/62 vorgeschriebenen Zieles ernstlich in Frage zu stellen; ein Einzelner konnte sich gegenüber den Mitgliedstaaten vor den nationalen Gerichten aber nicht auf diese Richtlinie berufen, um die Nichtanwendung einer bestehenden nationalen Vorschrift zu erreichen, die gegen die Richtlinie verstößt.*)

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IBRRS 2014, 0009
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Arbeit & Soziales - Unternehmensübergang: Anrechnung von Dienstjahren!

EuGH, Urteil vom 14.09.2000 - Rs. C-343/98

1. Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie 77/187/EWG des Rates vom 14. Februar 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen ist dahin auszulegen, dass die Richtlinie auf einen Fall Anwendung finden kann, in dem eine Stelle, die öffentliche Telekommunikationsdienste betreibt und von einer in die staatliche Verwaltung eingegliederten Einrichtung verwaltet wird, aufgrund von Entscheidungen staatlicher Stellen entgeltlich in Form einer Verwaltungskonzession auf eine privatrechtliche Gesellschaft übergeht, die von einer anderen öffentlichen Einrichtung gegründet worden ist, die alle Aktien dieser Gesellschaft hält. Die durch einen solchen Übergang betroffenen Personen müssen jedoch ursprünglich als Arbeitnehmer nach nationalem Arbeitsrecht geschützt gewesen sein.*)

2. Artikel 3 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Richtlinie ist dahin auszulegen, dass der Erwerber bei der Berechnung von finanziellen Ansprüchen, die bei ihm an das Dienstalter der Arbeitnehmer geknüpft sind, wie von Abfindungen bei Vertragsende oder Lohnerhöhungen, alle von dem übergegangenen Personal sowohl in seinem Dienst als auch im Dienst des Veräußerers geleisteten Jahre insoweit zu berücksichtigen hat, als diese Verpflichtung sich aus dem Arbeitsverhältnis zwischen diesem Personal und dem Veräußerer ergab, und gemäß den im Rahmen dieses Verhältnisses vereinbarten Modalitäten. Die Richtlinie verwehrt dem Erwerber jedoch nicht, die Bedingungen dieses Arbeitsverhältnisses insoweit zu ändern, als das nationale Recht eine solche Änderung unabhängig vom Fall des Unternehmensübergangs zulässt.*)

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