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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10756 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

IBRRS 2013, 5234
VergabeVergabe
Ingenieurleistungen für die Objektüberwachung und Projektsteuerung

VK Detmold, Entscheidung vom 22.10.2002 - VK 31-35/02

1. Die Vorschrift des § 16 Abs. 3 VOF dient auch der Transparenz des Verfahrens, da nur auf diese Weise sichergestellt werden kann, dass die Bieter bei Erstellung ihrer Angebote von einer einheitlichen Grundlage ausgehen und der Auftraggeber vergleichbare Angebote erhält.*)

2. Da sich freiberufliche Leistungen weitgehend einem Preiswettbewerb entziehen, ist der Preis im Rahmen der Entscheidung nach § 16 Abs. 2 VOF regelmäßig nur als nachrangiges Zuschlagskriterium zu werten.*)

3. Im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes i.S.d. § 4 Abs. 2 VOF ist der Auftraggeber u.a. auch verpflichtet, eine Sachverhaltsaufklärung herbeizuführen, wenn aufgrund von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen offensichtliche Missverhältnisse zwischen den verschiedenen Angeboten bestehen. Unterlässt er dies, ist das Vergabeverfahren bereits aus diesem Grunde rechtswidrig.*)

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IBRRS 2013, 5233
VergabeVergabe
Fabrikatsangabe nicht gleichwertig: Bietererklärung unbeachtlich!

VK Hannover, Beschluss vom 13.08.2002 - 26045-VgK-9/2002

Ist die Fabrikatsangabe nicht gleichwertig mit dem Beschrieb der Leistung, so werden die Grenzen der Wertung aus § 21 Nr. 1 S. 4 i.V.m. § 24 Nr. 1 Abs. 1 u. Nr. 3 VOB/A überschritten, wenn der Bieter erklärt, er werde wie ausgeschrieben nach Submission leisten.*)

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IBRRS 2013, 5232
VergabeVergabe
Vergabe -Lieferung und Montage von zwei Aufzugsanlagen

VK Hannover, Beschluss vom 05.07.2002 - 26045-VgK-4/2002

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5231
VergabeVergabe
Schiebetür ist keine Drehtür!

VK Hannover, Beschluss vom 05.07.2002 - 26045-VgK-3/2002

Wird statt einer Drehtür eine Schiebetür angeboten, so übersteigt dies § 21 Nr. 2 VOB/A. Wird statt einer einflügligen Drehtür eine zweiflüglige angeboten, ist dies ein Fall für § 21 Nr. 2 VOB/A.*)

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IBRRS 2013, 5230
VergabeVergabe
Fabrikatsangabe nicht gleichwertig: Bietererklärung unbeachtlich!

VK Hannover, Beschluss vom 22.01.2002 - 26045-VgK 9/2001

Setzt der Auftraggeber durch eine unzureichende Information des Bieters die Ursache für ein Nachprüfungsverfahren, muss er die Kosten des Verfahrens tragen, auch wenn der Bieter den Nachprüfungsantrag nach später erfolgter Unterrichtung zurücknimmt.

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IBRRS 2013, 5229
VergabeVergabe
Ausschreibung über Tiefbauarbeiten

VK Hannover, Beschluss vom 22.11.2001 - 26045-VgK 6/2001

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5228
VergabeVergabe
Bauvorhaben "Umstrukturierung der Zentralen OP-Abteilung"

VK Hamburg, Beschluss vom 28.10.2002 - VgK 3/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5226
VergabeVergabe
Wartung, Pflege und Entwicklung einer Unfallversicherungssoftware

VK Düsseldorf, Beschluss vom 26.05.2006 - VK-22/2006-L

1. Die Forderung in den Verdingungsunterlagen, wonach mit dem Angebot die Tätigkeit in bestimmten Referenzprojekten "anzugeben ist", stellt eine Mindestanforderung in dem Sinne dar, dass sämtliche Angebote, bei denen diese Angaben fehlen, zwangsläufig auszuschließen sind. Fehlende Angaben können nicht nachgefordert werden.*)

2. Die Vorlage von Bescheinigungen der Auftraggeber für Referenzen ist entbehrlich, soweit die Bescheinigungen vom Antragsgegner als Referenzauftraggeber selbst stammen.*)

3. Stellt ein Bieter Nachforschungen über die Mitarbeiterentwicklung eines Mitbieters an, rechtfertigt dies für sich allein genommen noch nicht die Annahme eines Verstoßes gegen den Geheimwettbewerb. Es bedarf besonderer Umstände, um die Nachforschungen als wettbewerbswidrig erscheinen zu lassen.*)

4. Ein "Mehr" an Eignung gibt es nicht, eine "bessere" Eignung kann auch nicht im Rahmen der Angebotswertung berücksichtigt werden, d.h. die Eignung kann nicht als Zuschlagskriterium dienen. Entweder ist ein Bieter geeignet, oder er ist es nicht. Eignung und Wertung sind unterschiedliche Vorgänge, die unterschiedlichen Regeln unterliegen.*)

5. Unter den Ziffern III.2.2 und III.2.3 des neuen Bekanntmachungsformulars können Angaben zu Mindeststandards gemacht werden, die ein Bieter im Hinblick auf die wirtschaftliche, finanzielle und technische Leistungsfähigkeit erfüllen muss, um als geeignet eingestuft zu werden; es handelt sich für die Bieter dann also um Mindestkriterien, die zwingend zu erbringen sind.*)

6. Der Anwendungsbereich des § 7a Nr.5 VOL/A ist durch allgemeine vergaberechtliche Prinzipien beschränkt. Es muss u.a. berücksichtigt werden, dass die gewissenhaft und sorgfältig handelnden Bieter, die rechtzeitig ein vollständiges Angebot einreichen, nicht benachteiligt werden. Der Anwendungsbereich des § 7a Nr.5 VOL/A wird z.B. durch das Verbot der Diskriminierung von Mitbewerbern begrenzt.*)

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IBRRS 2013, 5225
VergabeVergabe
Ingenieurleistungen für die Objektüberwachung und Projektsteuerung

VK Detmold, Entscheidung vom 22.10.2002 - VK.31-35/02

1. Die Vorschrift des § 16 Abs. 3 VOF dient auch der Transparenz des Verfahrens, da nur auf diese Weise sichergestellt werden kann, dass die Bieter bei Erstellung ihrer Angebote von einer einheitlichen Grundlage ausgehen und der Auftraggeber vergleichbare Angebote erhält.*)

2. Da sich freiberufliche Leistungen weitgehend einem Preiswettbewerb entziehen, ist der Preis im Rahmen der Entscheidung nach § 16 Abs. 2 VOF regelmäßig nur als nachrangiges Zuschlagskriterium zu werten.*)

3. Im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes i.S.d. § 4 Abs. 2 VOF ist der Auftraggeber u.a. auch verpflichtet, eine Sachverhaltsaufklärung herbeizuführen, wenn aufgrund von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen offensichtliche Missverhältnisse zwischen den verschiedenen Angeboten bestehen. Unterlässt er dies, ist das Vergabeverfahren bereits aus diesem Grunde rechtswidrig.*)

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IBRRS 2013, 5224
VergabeVergabe
Erkannte Vergaberechtsverstöße sind unverzüglich zu rügen!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.06.2005 - 1 VK 23/05

1. Auch wenn ein aus der Bekanntmachung erkennbarer Fehler bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden kann (§ 107 Abs. 3 Satz 2 GWB), entbindet dies nicht von der Pflicht, ihn unverzüglich zu rügen, wenn er erkannt wurde (§ 107 Abs. 3 Satz 12 GWB).*)

2. Eine Pflicht zur Rüge besteht nicht, wenn der Auftraggeber im Verfahren zu erkennen gegeben hat, dass er unter keinen Umständen, auch nicht auf Rüge hin, gewillt ist, einen Vergabeverstoß abzustellen. Allein mit einer ex-post-Betrachtung aus Sicht eines späteren Nachprüfungsverfahren lässt sich eine von Anfang an unumstößlich feststehende Einstellung einer Vergabestelle nicht begründen.*)

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IBRRS 2013, 5223
VergabeVergabe
Migration und Pflege einer Verfahrenssoftware

VK Bund, Beschluss vom 30.07.2008 - VK 1-90/08

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5200
Mit Beitrag
VergabeVergabe
AG darf sich auf bestimmten Beschaffungsgegenstand festlegen!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.11.2013 - 15 Verg 5/13

1. Die Bestimmung des Auftragsgegenstands obliegt allein dem Auftraggeber. Das Vergaberecht macht dem öffentlichen Auftraggeber grundsätzlich keine Vorgaben hinsichtlich dessen, was er beschaffen muss oder will. Es liegt damit in der Hand des Auftraggebers, die an die zu beschaffenden Gegenstände zu stellenden funktionalen, technischen und ästhetischen Anforderungen nach seinem Bedarf festzulegen.

2. Die konkreten Spezifikationen an die zu beschaffenden Gegenstände müssen objektiv auftrags- und sachbezogen sein und dürfen keine diskriminierende Wirkung haben. Denn auch bei der Festlegung des Beschaffungsbedarfs ist grundsätzlich der Zweck des Vergaberechts, einen möglichst breiten Wettbewerb zu ermöglichen, zu beachten. Dennoch verbleibt dem Auftraggeber das Recht, den Beschaffungsbedarf auf eine bestimmte technische Konzeption festzulegen, sofern die Festlegung nicht auf sachfremden Gründen beruht.

3. Ist die Festlegung des Beschaffungsbedarfs aufgrund sachlicher und auftragsbezogener Gründe diskriminierungsfrei erfolgt, ist eine sich hieraus ergebende wettbewerbsverengende Wirkung grundsätzlich hinzunehmen.

4. Maßgeblich für die Überprüfung der Festlegung des Beschaffungsbedarfs und der diesbezüglichen konkreten Anforderungen ist grundsätzlich der Vergabevermerk; aus diesem muss sich die sachliche Rechtfertigung für die aufgestellten Anforderungen ergeben.

5. Das Zulässigkeitsmerkmal der Antragsbefugnis hat lediglich die Funktion eines groben Prüfungsfilters; es dient dem Zweck, evidente Fälle von einer Nachprüfung auszunehmen. Voraussetzung ist insbesondere nicht, dass ein Vergabeverfahren durchgeführt wurde, an dem der Antragsteller beteiligt war. Eine Antragsbefugnis liegt vielmehr auch dann vor, wenn eine den geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen widersprechende Auftragserteilung ohne Vergabeverfahren, also eine De-facto-Vergabe, im Raum steht und der Antragsteller geltend macht, ein Interesse an dem Auftrag gehabt zu haben.

6. Es besteht keine Rügeobliegenheit gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB, wenn das Nachprüfungsverfahren auf Feststellung der Unwirksamkeit eines De-facto-Vertrags gerichtet ist, der außerhalb eines Wettbewerbs in einem förmlichen Verfahren vergeben wurde.




IBRRS 2013, 5191
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kostendeckendes Angebot ist nicht unangemessen niedrig!

VK Lüneburg, Beschluss vom 11.07.2013 - VgK-21/2013

1. In der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind die Nachweise zu bezeichnen, deren Vorlagen mit dem Angebot verlangt oder deren spätere Anforderung ausdrücklich vorbehalten wird. Zur entsprechenden Vorlage dieser Nachweise ist der Bieter auch für den Fall und für die Teilleistungen verpflichtet, für die er sich der Fähigkeiten anderer bedienen will.

2. Beabsichtigt ein Bieter, Teile der Leistung an Nachunternehmer weiterzuvergeben oder durch andere Unternehmer ausführen zu lassen, so ist auch deren Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit in die Gesamtbeurteilung der Eignung des Bieters einzubeziehen

3. Ein Bieter benennt nicht die von ihm geforderten Preise, wenn er in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für bestimmte Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt.

4. Bei einem Nachlass handelt es sich um die vertraglich eingeräumte prozentuale oder in einer konkreten Summe ausgedrückte unbedingte Kürzung des Vertragspreises bei unverändert bleibender Leistung des Auftragnehmers; sie ist eine kontrollfähige Preisnebenabrede. Wird der prozentuale Nachlass auf die Angebotsgesamtsumme gewährt, betrifft er alle Preispositionen im gleichen Maße und stellt daher kein Anhaltspunkt für eine Mischkalkulation.

5. Auf Angebote, deren Preise im offenbaren Missverhältnis zur Leistung stehen, darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Die Frage, ab welchem Preisabstand der Auftraggeber Anlass zu Zweifeln an der Angemessenheit des Preises haben muss, hängt vom Einzelfall ab und lässt sich nicht verallgemeinern. Ein öffentlicher Auftraggeber ist nicht per se gehindert, den Zuschlag sogar auf ein Unterkostenangebot (unauskömmliches Angebot) zu erteilen.

6. Ein motiviertes, äußerst knapp kalkuliertes Angebot, dass die Selbstkosten gerade noch abdeckt, ist nicht als unangemessen niedriges Angebot zu bewerten, auch wenn der Abstand zum Nächstplatzierten über 20% des Angebotspreises beträgt, solange es nach eingehender Prüfung durch den Auftraggeber keine Anzeichen für Unregelmäßigkeiten bei der Preiskalkulation zu finden sind.

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VPRRS 2013, 1764
VergabeVergabe
Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung: Einbeziehung Privatwirtschaft

VK Bund, Beschluss vom 11.09.2002 - VK 2-42-02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5188
VergabeVergabe
Darlegungs- und Beweislast für Vorliegen einer Mischkalkulation

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.08.2005 - 11 Verg 8/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5187
VergabeVergabe
Erdwärmetauscher und Ingenieurbauwerke, Grundwasserhaltung

VK Bund, Beschluss vom 30.04.2002 - VK 2-10/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1761
VergabeVergabe
Vergabe von Telefondienstleistungen für die Bundeswehr

VK Bund, Beschluss vom 24.04.2002 - VK 2-12/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5186
VergabeVergabe
Erneuerung eines Verkehrsrechnersystems

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2011 - 1 VK 73/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5185
VergabeVergabe
Vergabeverfahrens für Planungsleistungen zur Sanierung xxx

VK Bund, Beschluss vom 17.10.2001 - VK 1-37/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5184
VergabeVergabe
Baumaßnahme "xxx": Gewerk "Sanitärtechnische Anlagen xxx

VK Bund, Beschluss vom 15.10.2001 - VK 2-36/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5178
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bieter muss Referenzen auf Verlangen priorisieren!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.11.2013 - 1 VK 35/13

1. Der Auftraggeber kann von den Bietern verlangen, dass sie von den zum Nachweis der Eignung vorzulegenden Referenzen drei priorisieren.

2. Fordert der Auftraggeber über drei zu priorisierende Referenzen hinaus weitere Referenzen, muss er auch diese bewerten. Andernfalls ist die Eignungsprüfung fehlerhaft.

3. Angaben im Anforderungsprofil, denen es im entscheidenden Punkt für einen verständigen Bieter an Klarheit und Unmissverständlichkeit mangelt, sind prinzipiell nicht geeignet, einen Ausschluss von Bieterangeboten zu rechtfertigen.

4. Ein vom Auftraggeber vorformulierter Text in einem Schreiben über den Ausschluss des Bieters vom weiteren Vergabeverfahren, wonach der Bieter sein Einverständnis mit dem Inhalt des Schreibens und mit der Vorgehensweise des Auftraggebers erklärt, beschränkt den Bieter in unangemessener Weise in seinen gesetzlich verankerten Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Fehler im Vergabeverfahren. Eine solche Erklärung muss der Bieter, auch wenn er sie abgegeben hat, nicht gegen sich gelten lassen.

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IBRRS 2013, 5176
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Reinigungsleistungen: Wann liegt ein Inhouse-Geschäft vor?

VK Lüneburg, Beschluss vom 11.11.2013 - VgK-33/2013

1. Die Vergabe eines Auftrags von einem öffentlichen Auftraggeber an ein Unternehmen unterliegt dann nicht dem förmlichen Vergaberecht, wenn sich die Beauftragung funktionell als organisationsinterne Maßnahme und nicht als Vertrag zwischen verschiedenen Personen darstellt. Eine organisationsinterne Maßnahme in diesem Sinne liegt dann vor, wenn die öffentliche Stelle, die ein öffentlicher Auftraggeber ist, über die fragliche Einrichtung eine Kontrolle ausübt wie über ihre eigenen Dienststellen und wenn der Auftragnehmer seine Tätigkeit im Wesentlichen für den öffentlichen Auftraggeber verrichtet. Das ist der Fall, wenn das beauftragte Unternehmen seine Tätigkeit zu 90 % für den oder die öffentlichen Träger ausübt.

2. Als vergaberechtlich interne Umsätze und damit als Tätigkeiten, die im Wesentlichen für den öffentlichen Auftraggeber erbracht werden, sind auch solche Umsätze zu qualifizieren, die der Auftragnehmer zwar nicht für den Auftraggeber selbst erbringt, jedoch für andere Einrichtungen, die ebenfalls in seinem Eigentum stehen.

3. Ist der Hauptzweck des Auftragnehmers die Reinigung von Kliniken und Gebäuden jeder Art sowie der Gebäude-Service, stellt der Betrieb eines Bistros durch ihn keine dem Hauptzweck vergleichbare Tätigkeit ähnlicher Art dar. Ein Innengeschäft liegt nur dann vor, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer für seine Leistung bezahlen würde. Dies ist nicht der Fall, wenn der Auftragnehmer ein Bistro auf eigene Rechnung und auf eigenes wirtschaftliches Risiko betreibt.

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IBRRS 2013, 5174
VergabeVergabe
Vorhaben "Kombinierter Straßen- und Busbetriebshof"

VK Thüringen, Beschluss vom 29.08.2002 - 216-4002.20-036/02-J-S

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5173
VergabeVergabe
Umnutzung der ehemaligen ### Kliniken in eine Geriatrische Fachklinik

VK Thüringen, Beschluss vom 28.08.2002 - 216-4002.20-024/02-MGN

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5172
VergabeVergabe
Kostenfestsetzungsverfahren

VK Thüringen, Beschluss vom 27.06.2002 - 216-4005.20-017/02-G-S

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1750
VergabeVergabe
Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle

VK Thüringen, Beschluss vom 27.06.2002 - 216-4003.20-007/02-ESA-S

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5171
VergabeVergabe
Betriebstechnische Ausstattung eines Autobahntunnels

VK Thüringen, Beschluss vom 09.04.2002 - 216-4002-20.009/02-EF-S

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5163
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien auch im VOF-Verfahren!

OLG München, Beschluss vom 21.11.2013 - Verg 9/13

1. Wurde in der Bekanntmachung eine Höchstzahl von Bewerbern genannt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden und zugleich darauf verwiesen, dass die Auswahl der Bewerber zur Angebotsabgabe und Aufforderung zur Verhandlung entsprechend § 10 VOF (2009) erfolgen werde, ist es grundsätzlich nicht zulässig, mehr Bewerber zur Verhandlung aufzufordern, als ursprünglich vorgesehen.*)

2. Auch im VOF-Verfahren ist - jedenfalls derzeit - streng zwischen Eignungs- und Zuschlagskriterien zu unterscheiden; fragt die Vergabestelle bereits im Zuge der Eignungsprüfung konkret die Erfahrung und Qualifikation einzelner Mitarbeiter des Bewerbers mit vergleichbaren Projekten ab, kann dieser Aspekt nicht nochmals als Zuschlagskriterium herangezogen werden.*)

3. Die Bewertung einer Präsentation durch Jurymitglieder darf sich nicht in Widerspruch zur Bekanntmachung und zu vorangegangenen Hinweisen der Vergabestelle setzen (hier: laufende Präsenz der Projektleitung in einem ortsnahen Büro während der Planungsphase).*)




IBRRS 2013, 5159
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Von der Baubeschreibung abweichende Angebote sind auszuschließen!

VK Lüneburg, Beschluss vom 08.11.2013 - VgK-34/2013

1. Angebote für den Bau von Autobahnen, in denen das gewählte Verfahren nach den in den Vergabeunterlagen vorgegebenen technischen Regelwerken für den anstehenden Untergrund nicht geeignet ist und die in ihrer Vorstatik von verbindlichen Vorgaben der Baubeschreibung abweichen, sind auszuschließen.

2. Wertet der öffentliche Auftraggeber ein Angebot wegen Unvollständigkeit nicht, muss er auch diejenigen Angebote anderer Anbieter ausschließen, die ebenfalls an dem beanstandeten oder an einem gleichartigen Mangel leiden.

3. Die nachträgliche Verbesserung bzw. Veränderung eines bereits unterbreiteten Angebots führt zu einer Beeinflussung des Wettbewerbs zum Nachteil weiterer Bieter und ist unzulässig.

4. Die in § 16 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A geregelte Nachforderungspflicht des Auftraggebers dient ausschließlich dazu, einzelne fehlende Erklärungen oder Nachweise nachliefern zu können, nicht jedoch dazu, fehlerhafte Nachweise durch verbesserte Ausführungen ersetzen zu können.

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IBRRS 2013, 5152
VergabeVergabe
Eignungsmangel wegen zu hohen Alters

OLG München, Beschluss vom 15.10.2009 - Verg 14/09

1. Die Vergabestelle ist berechtigt, den Auftrag nur an einen Prüfsachverständigen zu vergeben, der die formale Anerkennung als Prüfsachverständiger besitzt.

2. Würde ein Bieter bei Bezuschlagung während der Auftragsausführung das Höchstalter für Prüfsachverständige überschreiten und somit diese Anerkennung verlieren, so ist er vom Vergabeverfahren auszuschließen. Er hat mithin auch keine Antragsbefugnis, da ihm aufgrund des zwingenden Ausschlusses kein Schaden drohen kann.

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IBRRS 2013, 5151
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Muss ein privater Gasversorger die Sektorenrichtlinie einhalten?

EuGH, Urteil vom 12.12.2013 - Rs. C-425/12

1. Die Art. 4 Abs. 1, 14 Abs. 1 Buchst. c Ziff. i und 15 Sektorenrichtlinie 93/38/EWG sind dahin auszulegen, dass sie einem privaten Unternehmen nicht aus dem alleinigen Grund entgegengehalten werden können, dass es Inhaber einer ausschließlichen Konzession für eine Dienstleistung im öffentlichen Interesse ist und damit in den persönlichen Anwendungsbereich dieser Richtlinie fällt, auch wenn die genannte Richtlinie noch nicht in das innerstaatliche Recht des betroffenen Mitgliedstaats umgesetzt wurde.*)

2. Ein solches Unternehmen, das kraft staatlichen Rechtsakts unter staatlicher Aufsicht eine Dienstleistung im öffentlichen Interesse zu erbringen hat und hierzu mit besonderen Rechten ausgestattet ist, die über die für die Beziehungen zwischen Privatpersonen geltenden Vorschriften hinausgehen, muss die Bestimmungen der Sektorenrichtlinie 93/38/EWG in der durch die Richtlinie 98/4 geänderten Fassung einhalten. Die Behörden eines Mitgliedstaats können einem solchen Unternehmen daher diese Bestimmungen entgegenhalten.*)

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IBRRS 2013, 5145
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Eignungsnachweis "Gruppe GN 2": GN2 A oder GN2 B gefordert?

OLG Naumburg, Beschluss vom 29.10.2013 - 2 Verg 3/13

1. Hat ein Bieter zeitlich vor dem Erlass einer Entscheidung der Vergabestelle, die er für rechtswidrig erachtet, konkrete Beanstandungen in Form einer Rüge erhoben, so stellt dies noch keine wirksame Rüge i.S. von § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB dar, kann aber dazu führen, dass jede seiner Äußerungen nach Erlass der Entscheidung, die als Aufrechterhaltung der vorher erhobenen Beanstandungen und Bekräftigung des ultimativen Charakters seines Hinweises auf vermeintliche Vergaberechtsverstöße erscheinen, für eine ordnungsgemäße Rüge genügt.*)

2. Beschränkt sich die von der Vergabestelle verwendete Bezeichnung des von den Bietern mit dem Angebot vorzulegenden Eignungsnachweises in der Vergabebekanntmachung auf "Zertifizierung DVGW-Arbeitsblatt GW 302 in der Gruppe GN2 "Steuerbare horizontale Spülbohrverfahren", obwohl nach dem Arbeitsblatt in dieser Gruppe Zertifizierungen mit den unterschiedlichen Belastungsgraden A (bis zu 400 kN Rückzugskraft) und B (über 400 kN) erfolgen, so ist durch Auslegung der Vergabebekanntmachung nach dem objektiven Empfängerhorizont eines fachkundigen Bieters, der die Gepflogenheiten des konkreten Auftraggebers nicht kennt, zu ermitteln, welcher Eignungsnachweis - Gruppe GN2 A oder Gruppe GN2 B - gefordert worden ist. Der wirkliche Wille des Auftraggebers und der Inhalt der Vergabeunterlagen sind insoweit unerheblich.*)

3. Nachprüfung der - nach ergänzender Sachaufklärung vom Auftraggeber vorgenommenen - formellen und inhaltlichen Bewertung eines vom Bieter vorgelegten Eignungsnachweises (hier: Gütezeichen RAL 961 Gruppe AK1), der nach seinem Wortlaut lediglich ein rechtlich selbständiges konzernverbundenes Unternehmen des Bieters als zertifiziertes Unternehmen ausweist.*)

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IBRRS 2013, 5586
VergabeVergabe
Zertifizierungseinrichtungen dürfen Mindestgebühren erheben!

EuGH, Urteil vom 12.12.2013 - Rs. C-327/12

1. Die Art. 101 AEUV, 102 AEUV und 106 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen nicht entgegenstehen, die für die Gesellschaften, die Zertifizierungseinrichtungen (Società Organismi di Attestazione) sind, eine Regelung über die Erhebung von Mindestgebühren für die Zertifizierungsdienste vorschreibt, die sie Unternehmen erbringen, die an Ausschreibungen über öffentliche Bauaufträge teilnehmen wollen.*)

2. Eine solche nationale Regelung stellt eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit im Sinne von Art. 49 AEUV dar, ist jedoch geeignet, die Verwirklichung des Ziels des Schutzes der Empfänger dieser Dienste sicherzustellen. Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, zu beurteilen, ob diese nationale Regelung unter Berücksichtigung insbesondere der Art der Berechnung der Mindestgebühren, u. a. in Abhängigkeit von der Anzahl der Kategorien von Arbeiten, für die die Bescheinigung erteilt wird, nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist.*)

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IBRRS 2013, 5136
VergabeVergabe
Neubau Chirurgisches Zentrum: u.a. Gewerk Wände

VK Thüringen, Beschluss vom 20.03.2002 - 216-4002.20-004/02-G-S

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5135
VergabeVergabe

VK Thüringen, Beschluss vom 01.03.2002 - 216-4002.20-004/02-EF-S

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5134
VergabeVergabe

VK Thüringen, Beschluss vom 20.02.2002 - 216-4003.20-004/02-J-S

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5133
VergabeVergabe

VK Thüringen, Beschluss vom 01.02.2002 - 216-4003.20-077/01-SLZ

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5132
VergabeVergabe

VK Thüringen, Beschluss vom 31.01.2002 - 216-4004.20-002/02-GTH

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5131
VergabeVergabe

VK Thüringen, Beschluss vom 25.01.2002 - 216-4002.20-055/01-J-S

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5130
VergabeVergabe

VK Thüringen, Beschluss vom 10.12.2001 - 216-4002.20-081/01-GTH

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5123
VergabeVergabe

VK Thüringen, Beschluss vom 21.11.2001 - 216-4004.20-059/01-G-S

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5122
VergabeVergabe

VK Thüringen, Beschluss vom 12.11.2001 - 216-4002.20-053/01-G-S

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5121
VergabeVergabe

VK Thüringen, Beschluss vom 24.10.2001 - 216-4003.20-124/01-EF-S

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5120
VergabeVergabe
Verhandlungsverfahren ohne Verhandlungen ist unzulässig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.10.2011 - 1 VK 53/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5119
VergabeVergabe
Verhandlungsverfahren ohne Verhandlungen ist unzulässig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.10.2011 - 1 VK 51/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5118
VergabeVergabe
Ausschreibung Bauoberleitung und -überwachung der Gesamtmaßnahme

VK Thüringen, Beschluss vom 19.06.2007 - 360-4004.20-2029/2007-013-J

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5117
VergabeVergabe

VK Südbayern, Beschluss vom 01.12.2004 - 120.3-3194.1-71-10/04

Erledigung gem. § 114 Abs. 2 GWB; Rücknahme*)

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IBRRS 2013, 5116
VergabeVergabe

VK Südbayern, Beschluss vom 23.11.2004 - 120.3-3194.1-45-06/04

1. Ein Antrag auf Feststellung einer Rechtsverletzung ist zulässig, wenn der ursprüngliche Nachprüfungsantrag zulässig war, die Voraussetzungen des § 114 Abs.2 Satz 2 GWB gegeben sind und der Antragstellerin das Feststellungsinteresse zugestanden werden kann.*)

2. Das GWB sieht in § 114 Abs. 2 Satz 2 einen Feststellungsantrag für den Fall vor, dass sich das Nachprüfungsverfahren u. a. durch Erteilung des Zuschlages oder durch Aufhebung erledigt hat.*)

3. Für den Antrag der Antragstellerin, sie sei durch die Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung in ihren Rechten verletzt, ist dieser das Feststellungsinteresse zuzugestehen. Dies ergibt sich bereits daraus, dass Schadensersatzforderungen der Antragstellerin nicht ausgeschlossen werden können. Denn bereits mit dem Teilnahmeantrag und der Vorlage der für die Beurteilung der Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde erforderlichen Unterlagen entsteht ein Sonderverhältnis zwischen Vergabestelle und Bewerber. Das begründet bei vorwerfbarer Verletzung der zumindest auch dem Schutz des Bewerbers dienenden Vergabevorschriften mögliche Schadensersatzansprüche.*)

4. Im Rahmen eines Nichtoffenen Verfahrens wählt der Auftraggeber anhand der mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Nachweise (§ 8 a Nr. 2 VOB/A) unter den Bewerbern, die seinen Anforderungen bezüglich der Eignung entsprechen, diejenigen aus, die er zur Abgabe eines Angebotes auffordern will.*)

5. Die Prüfung nach § 8 a VOB/A erfolgt in zwei Schritten. Zunächst werden die geeigneten Bewerber von den ungeeigneten Bewerbern geschieden. In der zweiten Stufe wählt der Auftraggeber unter den verbliebenen, geeigneten Bewerbern diejenigen aus, die er dann zur Angebotsabgabe auffordert.*)

Für die Auswahl der Bieter im Nichtoffenen Verfahren sehen weder das Gesetz noch die Vergabebedingungen, hier der zweite Abschnitt der VOB/A, entsprechende Auswahlkriterien vor. Der vorgeschaltete öffentliche Teilnahmewettbewerb ist nicht Bestandteil des förmlichen Vergabeverfahrens, sondern dient vorrangig der Information des Auftraggebers über die Marktsituation. Die Bewerber, darunter auch die Antragstellerin, haben keinen subjektiven Anspruch auf Beteiligung an einem dem Teilnahmewettbewerb folgenden Nichtoffenen Verfahren. Selbst bei nachgewiesener grundsätzlicher Eignung kann ein Bewerber keinen Anspruch zur Angebotsabgabe herleiten. Die Vorschriften des § 8 bzw. § 8a VOB/A verpflichten einen Auftraggeber nämlich nicht, alle Bewerber, welche die verlangten Nachweise bezüglich ihrer Eignung vollständig beigebracht haben, zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Die Vorschrift lässt dem Auftraggeber im Gegenteil einen gewissen Beurteilungsspielraum bei seiner Auswahlentscheidung. Er hat dabei aber alles zu unterlassen, was zu einer Benachteiligung bzw. Diskriminierung bestimmter Bewerber führen könnte. Bei seiner Auswahlentscheidung hat der Auftraggeber darüber hinaus die Vorgaben des § 8 a Nr. 2 Satz 1 GWB, wonach mindestens 5 geeignete Bewerber aufzufordern sind, zu beachten.*)

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IBRRS 2013, 5102
VergabeVergabe
Kein Widerruf von Zuwendungsbescheid trotz Vergaberechtsverstoß!

VG Köln, Urteil vom 21.11.2013 - 16 K 6287/11

1. Verstößt der Zuwendungsempfänger gegen die Auflagen eines Zuwendungsbescheids, kann die zuständige Behörde den Bescheid grundsätzlich zurücknehmen und die Zuwendung zurückfordern.

2. Der Widerruf eines Zuwendungsbescheid ist trotz Vorliegens eines Vergaberechtsverstoßes unzulässig, wenn der Zuwendungsgeber gegenüber dem Zuwendungsempfänger in zurechenbarer Weise den Eindruck erweckt hat, mit der Auftragsvergabe einverstanden gewesen zu sein.

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IBRRS 2013, 5096
VergabeVergabe

VK Südbayern, Beschluss vom 17.02.2004 - 03-01/04

1. Hat ein Bieter in seinem Angebot abweichend vom beiliegenden Vertrag Vorbehalte zur Preisgleitung erklärt, welche die Verdingungsunterlagen in unzulässiger Weise ändern, ist das Angebot des Bieters zwingend gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 d) i. V. m. § 21 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A von der Wertung auszuschließen.*)

2. Zur Unverzüglichkeit der Rüge, § 107 Abs. 3 GWB*)

3. Zur Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB*)

4. Bei der Interpretation von Bietererklärungen muss das in § 97 Abs. 1 und 2 GWB aufgestellte Gebot der Auftragsvergabe im Rahmen eines transparenten Wettbewerbs unter Gleichbehandlung der Bieter beachtet werden.*)

5. Gemäß § 21 VOL/A sind Änderungen an den Verdingungsunterlagen unzulässig. Dabei spielt es keine Rolle, ob die vom Bieter vorgenommenen Änderungen zentrale und wichtige oder eher unwesentliche Leistungspositionen betrifft. Ebenso wenig kommt es darauf an, ob die Abweichungen letztlich irgendeinen Einfluss auf das Wettbewerbsergebnis haben können.*)

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