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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10835 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2014

IBRRS 2014, 0023
VergabeVergabe
Vergabe des Mischloses 3 für den Neubau der B 101n, Ortsumgehung XXX

VK Brandenburg, Beschluss vom 26.03.2002 - VK 3/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0022
VergabeVergabe
Beurteilung von Bewerbungen um Standplätze

VGH Bayern, Urteil vom 11.11.2013 - 4 B 13.1135

Die Beurteilung von Bewerbungen um Standplätze auf einem Weihnachtsmarkt beruht nicht mehr auf einer hinreichenden objektiven Tatsachenbasis, wenn bei der Bewerberauswahl nicht nur auf Angaben in den Bewerbungen, sondern in erheblichem Umfang auch auf Verwaltungswissen eines Behördenmitarbeiters zurückgegriffen wird, das in Bezug auf den künftigen Weihnachtsmarkt weder verifiziert noch in den Akten dokumentiert ist.*)

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IBRRS 2014, 2983
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachprüfungsantrag kann auf Verletzung von § 101a GWB gestützt werden!

VK Bund, Beschluss vom 10.10.2013 - VK 1-83/13

Der Antragsteller kann seinen Nachprüfungsantrag auch allein auf eine Verletzung der Informations- und Wartepflicht des Auftraggebers aus § 101a GWB stützen. Ein solcher Antrag hat jedoch nur dann Erfolg, wenn der Antragsteller durch ein fehlendes oder inhaltlich unzureichendes § 101a GWB-Schreiben in seinen Rechten verletzt ist.

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IBRRS 2014, 0015
VergabeVergabe
Ausschreibung von Generalplanerleistungen für den Hallenbadneubau

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.08.2002 - 1 VK 38/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0014
VergabeVergabe
Erstellung der Tragwerksplanung für ein Pflegeheim

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.07.2002 - 1 VK 22/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0013
VergabeVergabe
Umgestaltung von Außenanlagen

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.04.2002 - 1 VK 8/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0012
VergabeVergabe
BIEGE muss sich vorsätzliche Falschangaben zurechnen lassen

VK Arnsberg, Beschluss vom 22.10.2001 - VK 1-13/01

Vorsätzliche Falschangaben müssen sich alle Teile einer Bietergemeinschaft zurechnen lassen, auch wenn die Handlung in einer Zentrale oder anderen Niederlassung zu verantworten ist.*)

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IBRRS 2014, 0011
VergabeVergabe
Vergabeverfahren „Bezugsverträge zur Kampfmittelbeseitigung"

VK Arnsberg, Beschluss vom 24.11.2005 - VK 24/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 0010
VergabeVergabe
EU-Richtlinien können auch für Private gelten!

EuGH, Urteil vom 05.02.2004 - Rs. C-157/02

1. Einer juristischen Person des Privatrechts können bei der Abschließung von Verträgen mit Straßenbenutzern die unmittelbar anwendbaren Bestimmungen einer Richtlinie entgegengehalten werden, wenn der Staat dieser juristischen Person die Aufgabe übertragen hat, Mautgebühren für die Benutzung öffentlicher Verkehrswege einzuheben, und wenn er die juristische Person unmittelbar oder mittelbar kontrolliert.*)

2. Ein Einzelner kann sich bei unterbliebener oder unvollständiger Umsetzung der Richtlinien 93/89/EWG des Rates vom 25. Oktober 1993 über die Besteuerung bestimmter Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung sowie die Erhebung von Maut- und Benutzungsgebühren für bestimmte Verkehrswege durch die Mitgliedstaaten und 1999/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1999 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge gegenüber einer staatlichen Stelle in Bezug auf die Berechnung einer Mautgebühr für die zur Güterbeförderung eingesetzten Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 12 Tonnen für die Gesamtstrecke der österreichischen Brennerautobahn auf die Artikel 7 Buchstabe b der Richtlinie 93/89 und 7 Absatz 4 der Richtlinie 1999/62, nicht aber auf die Artikel 7 Buchstabe h der Richtlinie 93/89 und 7 Absatz 9 der Richtlinie 1999/62 berufen.*)

3. Die österreichischen Frächter können sich ebenso wie die Frächter aus anderen Mitgliedstaaten auf die Artikel 7 Buchstabe b der Richtlinie 93/89 und 7 Absatz 4 der Richtlinie 1999/62 berufen, um geltend zu machen, dass sie durch den (überhöhten) Tarif für die Gesamtstrecke der österreichischen Brennerautobahn gegenüber jenen Straßenbenutzern diskriminiert werden, die bloß Teilstrecken der erwähnten Autobahn in Anspruch nehmen.*)

4. Das Urteil vom 5. Juli 1995 in der Rechtssache C-21/94 (Parlament/Rat) ist dahin auszulegen, dass die Wirkungen der Richtlinie 93/89 bis zum 20. Juli 1999, dem Tag des Inkrafttretens der Richtlinie 1999/62, aufrecht blieben.*)

5. Die Mitgliedstaaten mussten in der Zeit vom 20. Juli 1999 bis zum 1. Juli 2000 den Erlass von Vorschriften unterlassen, die geeignet waren, die Verwirklichung des in der Richtlinie 1999/62 vorgeschriebenen Zieles ernstlich in Frage zu stellen; ein Einzelner konnte sich gegenüber den Mitgliedstaaten vor den nationalen Gerichten aber nicht auf diese Richtlinie berufen, um die Nichtanwendung einer bestehenden nationalen Vorschrift zu erreichen, die gegen die Richtlinie verstößt.*)

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IBRRS 2014, 0009
VergabeVergabe
Arbeit & Soziales - Unternehmensübergang: Anrechnung von Dienstjahren!

EuGH, Urteil vom 14.09.2000 - Rs. C-343/98

1. Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie 77/187/EWG des Rates vom 14. Februar 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen ist dahin auszulegen, dass die Richtlinie auf einen Fall Anwendung finden kann, in dem eine Stelle, die öffentliche Telekommunikationsdienste betreibt und von einer in die staatliche Verwaltung eingegliederten Einrichtung verwaltet wird, aufgrund von Entscheidungen staatlicher Stellen entgeltlich in Form einer Verwaltungskonzession auf eine privatrechtliche Gesellschaft übergeht, die von einer anderen öffentlichen Einrichtung gegründet worden ist, die alle Aktien dieser Gesellschaft hält. Die durch einen solchen Übergang betroffenen Personen müssen jedoch ursprünglich als Arbeitnehmer nach nationalem Arbeitsrecht geschützt gewesen sein.*)

2. Artikel 3 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Richtlinie ist dahin auszulegen, dass der Erwerber bei der Berechnung von finanziellen Ansprüchen, die bei ihm an das Dienstalter der Arbeitnehmer geknüpft sind, wie von Abfindungen bei Vertragsende oder Lohnerhöhungen, alle von dem übergegangenen Personal sowohl in seinem Dienst als auch im Dienst des Veräußerers geleisteten Jahre insoweit zu berücksichtigen hat, als diese Verpflichtung sich aus dem Arbeitsverhältnis zwischen diesem Personal und dem Veräußerer ergab, und gemäß den im Rahmen dieses Verhältnisses vereinbarten Modalitäten. Die Richtlinie verwehrt dem Erwerber jedoch nicht, die Bedingungen dieses Arbeitsverhältnisses insoweit zu ändern, als das nationale Recht eine solche Änderung unabhängig vom Fall des Unternehmensübergangs zulässt.*)

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IBRRS 2014, 0008
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Honorarwertung: Mittelwertmethode keine anerkannte Berechnungsmethode!

VK Bund, Beschluss vom 21.11.2013 - VK 2-102/13

1. Nach § 11 Abs. 4 Satz 1 VOF haben Auftraggeber in der Aufgabenbeschreibung, in der Bekanntmachung oder in der Aufforderung zur Angebotsabgabe alle Zuschlagskriterien anzugeben, deren Anwendung vorgesehen ist. Dabei haben sie auch anzugeben, wie die einzelnen Kriterien gewichtet werden. Es ist dem öffentlichen Auftraggeber verwehrt, die Vergabeentscheidung auf nicht bekannt gemachte Kriterien zu stützen.

2. Nicht jede einzelne Überlegung, die für den Auftraggeber im Rahmen der Wertung bedeutsam ist, stellt ein Zuschlagskriterium dar. Denn dem Auftraggeber steht bei jeder Wertung ein Beurteilungsspielraum zu. In Ausübung dieses Beurteilungsspielraums muss der Auftraggeber die Angebotsinhalte unter die bekannt gemachten Kriterien subsumieren. Der Auftraggeber ist jedoch nicht dazu verpflichtet, jedes Wertungsdetail, das im Rahmen der Subsumtion des konkreten Angebotsinhalts bedeutsam wird, vorab bekannt zu machen.

3. Der Grundsatz der Transparenz gebietet, dass für einen Bieter erkennbar sein muss, welche Lösung optimal ist und daher Aussicht auf die Höchstpunktzahl hat. Da die Mittelwertmethode nicht allgemein bekannt ist, muss der Auftraggeber besonders darauf hinweisen, wenn er das Honorar nach dieser Methode bewerten will.

4. Nach § 11 Abs. 5 Satz 1 VOF ist das Honorar ein zulässiges Zuschlagskriterium. Bei der Wertung des Honorars sind dem Auftraggeber Grenzen gesetzt. Zu diesen Grenzen gehören die gesetzlichen Gebühren- und Honorarordnungen, darüber hinaus sind ungewöhnlich niedrige oder überhöhte Honorarangebote auszuschließen. Innerhalb dieses rechtlich vorgegebenen Rahmens kann Bieter sein Honorar frei kalkulieren.

5. Die Auskömmlichkeit eines Honorarangebots ist ein eigenständiger Prüfungspunkt, der vor bzw. getrennt von der inhaltlichen Angebotswertung zu erfolgen hat. Die Prüfung, ob ein Honorarangebot der Höhe nach eine "wirtschaftliche Planung" erwarten lässt, führt dazu, dass in die Wertung des Angebotspreises auch qualitative Aspekte mit einfließen.

6. Will ein Auftraggeber qualitative Aspekte bei der Zuschlagsentscheidung berücksichtigen, kann er dies im Rahmen eines der in § 11 Abs. 5 Satz 1 VOF exemplarisch aufgeführten Kriterien tun. Hält der Auftraggeber aufgrund der Besonderheiten der ausgeschriebenen Leistung qualitative Kriterien für wichtiger als den Preis, kann er dies im Wege der Gewichtung der Zuschlagskriterien sicherstellen. Verfehlt ist es jedoch, wenn in die preisliche Wertung auch qualitative Kriterien, das heißt die Sicherstellung einer "wirtschaftlichen Planung", mit einfließen.

7. Nach § 11 Abs. 5 VOF hat die Entscheidung über die Vergabe von Aufträgen ausschließlich nach Kriterien zu erfolgen, die der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots dienen. Als Zuschlagskriterium ausgeschlossen sind somit alle Kriterien, die nicht der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots dienen, sondern im Wesentlichen mit der Beurteilung der fachlichen Eignung der Bieter zusammenhängen.

8. Hat ein Bieter vor Einleitung des Vergabeverfahrens den Auftraggeber beraten oder sonst unterstützt, muss der Auftraggeber sicherstellen, dass der Wettbewerb durch die Teilnahme dieses Bieters nicht verfälscht wird. Allerdings ist der Ausschluss des Projektanten nicht zwingend. Ein vorbefasster Bieter darf nur dann ausgeschlossen werden, wenn eine Wettbewerbsverfälschung durch Ausgleich des Informationsvorsprungs nicht erfolgen kann.




Online seit 2013

IBRRS 2013, 5593
VergabeVergabe
Auftraggeber muss keinen Zuschlag erteilen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2013 - Verg 16/13

1. Der öffentliche Auftraggeber kann nicht von den Nachprüfungsinstanzen gegen seinen Willen verpflichtet werden, trotz der ausdrücklich erklärten Aufhebung einen der Ausschreibung entsprechenden Auftrag zu erteilen. Das gilt selbst dann, wenn kein Aufhebungsgrund im Sinne des hier anwendbaren § 17 Abs. 1 VOB/A 2012 vorliegt.

2. Notwendige Voraussetzung für die Aufhebung einer Ausschreibung ist deshalb nur, dass der öffentliche Auftraggeber für seine Aufhebungsentscheidung einen sachlichen Grund hat, so dass eine Diskriminierung einzelner Bieter ausgeschlossen und seine Entscheidung nicht willkürlich ist oder lediglich zum Schein erfolgt.

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IBRRS 2013, 5310
VergabeVergabe
Zu viele Alternativpositionen: Ausschreibung ist aufzuheben!

VK Arnsberg, Beschluss vom 28.01.2004 - VK 2-30/03

Ein Übermaß an Alternativpositionen - hier fehlerhaft als Bedarfspositionen bezeichnet - führt wegen der zugrundeliegenden Mängel der Planung zur Aufhebung der Ausschreibung.*)

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IBRRS 2013, 5309
VergabeVergabe
Nachprüfungsantrages bei Kaufvertrag unzulässig!

VK Arnsberg, Beschluss vom 06.11.2003 - VK 2-23/03

Keine Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Kaufvertrag.*)

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IBRRS 2013, 5308
VergabeVergabe
Kooperationsvereinbarungen über die Lieferung von Grippeimpfstoffen

VK Bund, Beschluss vom 23.03.2011 - VK 1-12/11

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5307
VergabeVergabe
Vertrag über die Nutzung und den Betrieb von Gewerbeflächen

VK Bund, Beschluss vom 28.05.2009 - VK 1-95/09

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5306
VergabeVergabe
Ausschreibung zu dem Vorhaben "Schülerbeförderung"

VK Thüringen, Beschluss vom 26.06.2003 - 216-4003.20-033/03-EF-S

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5305
VergabeVergabe
Verhandlungsverfahren nach VOF - Tragwerksplanung

VK Thüringen, Beschluss vom 02.06.2003 - 216-4004.20-010/03-G-S

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5304
VergabeVergabe
Ausschreibungsverfahren "Projektsteuerung und Baubetreuung"

VK Thüringen, Beschluss vom 29.11.2002 - 216-4004.20-015/02-SON

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5588
VergabeVergabe
Kostenentscheidung bei Antrag auf vorzeitige Erteilung des Zuschlags?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.05.2013 - Verg 36/12

1. Über die Kosten der Vergabekammer und die notwendigen Aufwendungen der Beteiligten für das Verfahren über den Antrag auf vorzeitige Erteilung des Zuschlags wird gemäß § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB grundsätzlich in der Kostenentscheidung der Hauptsacheentscheidung entschieden, wobei die auf diesen Antrag entfallenden Kosten und Aufwendungen nicht gesondert tenoriert werden müssen.

2. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Antrag auf vorzeitige Erteilung des Zuschlags erst gestellt wird, wenn die Vergabekammer bereits über die Hauptsache und folglich auch über die damit verbundenen Kosten und Aufwendungen entschieden hat. In diesem Fall muss ausnahmsweise eine gesonderte Entscheidung über die Kosten und Aufwendungen für das Verfahren über den Antrag auf vorzeitige Erteilung des Zuschlags erfolgen.

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VPRRS 2013, 1788
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Forderung nach Referenz über die Betätigung über 2 Jahre zulässig!

VK Arnsberg, Beschluss vom 11.10.2013 - VK 19/13

Die Forderung einer Referenz über die Betätigung des Bieters im öffentlichen Rettungswesen über 2 Jahre liegt noch im Rahmen des Auftraggeberbestimmungsrechts, wenn der Auftraggeber eine sachlich berechtige Grundlage (ein deutliches mehr an Erfahrung) dafür darlegen kann und dies den Bieterkreis nicht nur auf die bislang bevorzugten Hilfsorganisationen begrenzt.*)

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IBRRS 2013, 5260
VergabeVergabe
Übernahme der Restabfälle und Durchführung der Restabfallentsorgung

VK Thüringen, Beschluss vom 15.11.2002 - 216-4003.20-032/02-G-S

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5259
VergabeVergabe
Betreibung und Wachdienst einer Gemeinschaftsunterkunft

VK Thüringen, Beschluss vom 08.11.2002 - 216-4003.20-052/02-SLZ

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5258
VergabeVergabe
Auftrag "Gebäudereinigungs- und Glasreinigung, Serviceleistungen“

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.01.2011 - VK 2-50/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1784
VergabeVergabe
"Inkonti 2007" zur Beschaffung von aufsaugenden Inkontinenzartikeln

VK Bund, Beschluss vom 09.01.2008 - VK 3-145/07

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1783
VergabeVergabe
Betreibung, Betreuung und Wachdienst einer Gemeinschaftsunterkunft

VK Thüringen, Beschluss vom 08.11.2002 - 216-4003.20-051/02-SLZ

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5257
VergabeVergabe
Vergabeverfahren "Bundesautobahn A 9"

VK Thüringen, Beschluss vom 26.09.2002 - 216-4002.20-018/02-SCZ

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1781
VergabeVergabe
Ausschreibung Einsatzleitsystem für die ###

VK Thüringen, Beschluss vom 30.08.2002 - 216-4003.20-045/02-EF-S

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5238
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Bieter muss Vollständigkeit seines Angebots beweisen!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.11.2013 - 1 VK 38/13

Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ein vollständiges Angebot eingereicht wurde, trägt grundsätzlich der Bieter. Kann er nicht beweisen, dass er ein vollständiges Angebot abgegeben hat und dass Anlagen infolge von Unregelmäßigkeiten oder Fehlern fehlen, die nicht in seiner Risiko- bzw. Verantwortungssphäre, sondern in der Sphäre des Auftraggebers liegen, ist sein Angebot zwingend auszuschließen.




IBRRS 2013, 5235
VergabeVergabe
Fabrikatsangabe nicht gleichwertig: Bietererklärung unbeachtlich!

VK Niedersachsen (OFD Hannover), Beschluss vom 22.01.2002 - 26045-VgK 9/2001

Setzt der Auftraggeber durch eine unzureichende Information des Bieters die Ursache für ein Nachprüfungsverfahren, muss er die Kosten des Verfahrens tragen, auch wenn der Bieter den Nachprüfungsantrag nach später erfolgter Unterrichtung zurücknimmt.

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IBRRS 2013, 5234
VergabeVergabe
Ingenieurleistungen für die Objektüberwachung und Projektsteuerung

VK Detmold, Entscheidung vom 22.10.2002 - VK 31-35/02

1. Die Vorschrift des § 16 Abs. 3 VOF dient auch der Transparenz des Verfahrens, da nur auf diese Weise sichergestellt werden kann, dass die Bieter bei Erstellung ihrer Angebote von einer einheitlichen Grundlage ausgehen und der Auftraggeber vergleichbare Angebote erhält.*)

2. Da sich freiberufliche Leistungen weitgehend einem Preiswettbewerb entziehen, ist der Preis im Rahmen der Entscheidung nach § 16 Abs. 2 VOF regelmäßig nur als nachrangiges Zuschlagskriterium zu werten.*)

3. Im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes i.S.d. § 4 Abs. 2 VOF ist der Auftraggeber u.a. auch verpflichtet, eine Sachverhaltsaufklärung herbeizuführen, wenn aufgrund von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen offensichtliche Missverhältnisse zwischen den verschiedenen Angeboten bestehen. Unterlässt er dies, ist das Vergabeverfahren bereits aus diesem Grunde rechtswidrig.*)

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IBRRS 2013, 5233
VergabeVergabe
Fabrikatsangabe nicht gleichwertig: Bietererklärung unbeachtlich!

VK Hannover, Beschluss vom 13.08.2002 - 26045-VgK-9/2002

Ist die Fabrikatsangabe nicht gleichwertig mit dem Beschrieb der Leistung, so werden die Grenzen der Wertung aus § 21 Nr. 1 S. 4 i.V.m. § 24 Nr. 1 Abs. 1 u. Nr. 3 VOB/A überschritten, wenn der Bieter erklärt, er werde wie ausgeschrieben nach Submission leisten.*)

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IBRRS 2013, 5232
VergabeVergabe
Vergabe -Lieferung und Montage von zwei Aufzugsanlagen

VK Hannover, Beschluss vom 05.07.2002 - 26045-VgK-4/2002

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5231
VergabeVergabe
Schiebetür ist keine Drehtür!

VK Hannover, Beschluss vom 05.07.2002 - 26045-VgK-3/2002

Wird statt einer Drehtür eine Schiebetür angeboten, so übersteigt dies § 21 Nr. 2 VOB/A. Wird statt einer einflügligen Drehtür eine zweiflüglige angeboten, ist dies ein Fall für § 21 Nr. 2 VOB/A.*)

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IBRRS 2013, 5230
VergabeVergabe
Fabrikatsangabe nicht gleichwertig: Bietererklärung unbeachtlich!

VK Hannover, Beschluss vom 22.01.2002 - 26045-VgK 9/2001

Setzt der Auftraggeber durch eine unzureichende Information des Bieters die Ursache für ein Nachprüfungsverfahren, muss er die Kosten des Verfahrens tragen, auch wenn der Bieter den Nachprüfungsantrag nach später erfolgter Unterrichtung zurücknimmt.

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IBRRS 2013, 5229
VergabeVergabe
Ausschreibung über Tiefbauarbeiten

VK Hannover, Beschluss vom 22.11.2001 - 26045-VgK 6/2001

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5228
VergabeVergabe
Bauvorhaben "Umstrukturierung der Zentralen OP-Abteilung"

VK Hamburg, Beschluss vom 28.10.2002 - VgK 3/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5226
VergabeVergabe
Wartung, Pflege und Entwicklung einer Unfallversicherungssoftware

VK Düsseldorf, Beschluss vom 26.05.2006 - VK-22/2006-L

1. Die Forderung in den Verdingungsunterlagen, wonach mit dem Angebot die Tätigkeit in bestimmten Referenzprojekten "anzugeben ist", stellt eine Mindestanforderung in dem Sinne dar, dass sämtliche Angebote, bei denen diese Angaben fehlen, zwangsläufig auszuschließen sind. Fehlende Angaben können nicht nachgefordert werden.*)

2. Die Vorlage von Bescheinigungen der Auftraggeber für Referenzen ist entbehrlich, soweit die Bescheinigungen vom Antragsgegner als Referenzauftraggeber selbst stammen.*)

3. Stellt ein Bieter Nachforschungen über die Mitarbeiterentwicklung eines Mitbieters an, rechtfertigt dies für sich allein genommen noch nicht die Annahme eines Verstoßes gegen den Geheimwettbewerb. Es bedarf besonderer Umstände, um die Nachforschungen als wettbewerbswidrig erscheinen zu lassen.*)

4. Ein "Mehr" an Eignung gibt es nicht, eine "bessere" Eignung kann auch nicht im Rahmen der Angebotswertung berücksichtigt werden, d.h. die Eignung kann nicht als Zuschlagskriterium dienen. Entweder ist ein Bieter geeignet, oder er ist es nicht. Eignung und Wertung sind unterschiedliche Vorgänge, die unterschiedlichen Regeln unterliegen.*)

5. Unter den Ziffern III.2.2 und III.2.3 des neuen Bekanntmachungsformulars können Angaben zu Mindeststandards gemacht werden, die ein Bieter im Hinblick auf die wirtschaftliche, finanzielle und technische Leistungsfähigkeit erfüllen muss, um als geeignet eingestuft zu werden; es handelt sich für die Bieter dann also um Mindestkriterien, die zwingend zu erbringen sind.*)

6. Der Anwendungsbereich des § 7a Nr.5 VOL/A ist durch allgemeine vergaberechtliche Prinzipien beschränkt. Es muss u.a. berücksichtigt werden, dass die gewissenhaft und sorgfältig handelnden Bieter, die rechtzeitig ein vollständiges Angebot einreichen, nicht benachteiligt werden. Der Anwendungsbereich des § 7a Nr.5 VOL/A wird z.B. durch das Verbot der Diskriminierung von Mitbewerbern begrenzt.*)

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IBRRS 2013, 5225
VergabeVergabe
Ingenieurleistungen für die Objektüberwachung und Projektsteuerung

VK Detmold, Entscheidung vom 22.10.2002 - VK.31-35/02

1. Die Vorschrift des § 16 Abs. 3 VOF dient auch der Transparenz des Verfahrens, da nur auf diese Weise sichergestellt werden kann, dass die Bieter bei Erstellung ihrer Angebote von einer einheitlichen Grundlage ausgehen und der Auftraggeber vergleichbare Angebote erhält.*)

2. Da sich freiberufliche Leistungen weitgehend einem Preiswettbewerb entziehen, ist der Preis im Rahmen der Entscheidung nach § 16 Abs. 2 VOF regelmäßig nur als nachrangiges Zuschlagskriterium zu werten.*)

3. Im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes i.S.d. § 4 Abs. 2 VOF ist der Auftraggeber u.a. auch verpflichtet, eine Sachverhaltsaufklärung herbeizuführen, wenn aufgrund von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen offensichtliche Missverhältnisse zwischen den verschiedenen Angeboten bestehen. Unterlässt er dies, ist das Vergabeverfahren bereits aus diesem Grunde rechtswidrig.*)

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IBRRS 2013, 5224
VergabeVergabe
Erkannte Vergaberechtsverstöße sind unverzüglich zu rügen!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.06.2005 - 1 VK 23/05

1. Auch wenn ein aus der Bekanntmachung erkennbarer Fehler bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden kann (§ 107 Abs. 3 Satz 2 GWB), entbindet dies nicht von der Pflicht, ihn unverzüglich zu rügen, wenn er erkannt wurde (§ 107 Abs. 3 Satz 12 GWB).*)

2. Eine Pflicht zur Rüge besteht nicht, wenn der Auftraggeber im Verfahren zu erkennen gegeben hat, dass er unter keinen Umständen, auch nicht auf Rüge hin, gewillt ist, einen Vergabeverstoß abzustellen. Allein mit einer ex-post-Betrachtung aus Sicht eines späteren Nachprüfungsverfahren lässt sich eine von Anfang an unumstößlich feststehende Einstellung einer Vergabestelle nicht begründen.*)

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IBRRS 2013, 5223
VergabeVergabe
Migration und Pflege einer Verfahrenssoftware

VK Bund, Beschluss vom 30.07.2008 - VK 1-90/08

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5200
Mit Beitrag
VergabeVergabe
AG darf sich auf bestimmten Beschaffungsgegenstand festlegen!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.11.2013 - 15 Verg 5/13

1. Die Bestimmung des Auftragsgegenstands obliegt allein dem Auftraggeber. Das Vergaberecht macht dem öffentlichen Auftraggeber grundsätzlich keine Vorgaben hinsichtlich dessen, was er beschaffen muss oder will. Es liegt damit in der Hand des Auftraggebers, die an die zu beschaffenden Gegenstände zu stellenden funktionalen, technischen und ästhetischen Anforderungen nach seinem Bedarf festzulegen.

2. Die konkreten Spezifikationen an die zu beschaffenden Gegenstände müssen objektiv auftrags- und sachbezogen sein und dürfen keine diskriminierende Wirkung haben. Denn auch bei der Festlegung des Beschaffungsbedarfs ist grundsätzlich der Zweck des Vergaberechts, einen möglichst breiten Wettbewerb zu ermöglichen, zu beachten. Dennoch verbleibt dem Auftraggeber das Recht, den Beschaffungsbedarf auf eine bestimmte technische Konzeption festzulegen, sofern die Festlegung nicht auf sachfremden Gründen beruht.

3. Ist die Festlegung des Beschaffungsbedarfs aufgrund sachlicher und auftragsbezogener Gründe diskriminierungsfrei erfolgt, ist eine sich hieraus ergebende wettbewerbsverengende Wirkung grundsätzlich hinzunehmen.

4. Maßgeblich für die Überprüfung der Festlegung des Beschaffungsbedarfs und der diesbezüglichen konkreten Anforderungen ist grundsätzlich der Vergabevermerk; aus diesem muss sich die sachliche Rechtfertigung für die aufgestellten Anforderungen ergeben.

5. Das Zulässigkeitsmerkmal der Antragsbefugnis hat lediglich die Funktion eines groben Prüfungsfilters; es dient dem Zweck, evidente Fälle von einer Nachprüfung auszunehmen. Voraussetzung ist insbesondere nicht, dass ein Vergabeverfahren durchgeführt wurde, an dem der Antragsteller beteiligt war. Eine Antragsbefugnis liegt vielmehr auch dann vor, wenn eine den geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen widersprechende Auftragserteilung ohne Vergabeverfahren, also eine De-facto-Vergabe, im Raum steht und der Antragsteller geltend macht, ein Interesse an dem Auftrag gehabt zu haben.

6. Es besteht keine Rügeobliegenheit gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB, wenn das Nachprüfungsverfahren auf Feststellung der Unwirksamkeit eines De-facto-Vertrags gerichtet ist, der außerhalb eines Wettbewerbs in einem förmlichen Verfahren vergeben wurde.




IBRRS 2013, 5191
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kostendeckendes Angebot ist nicht unangemessen niedrig!

VK Lüneburg, Beschluss vom 11.07.2013 - VgK-21/2013

1. In der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind die Nachweise zu bezeichnen, deren Vorlagen mit dem Angebot verlangt oder deren spätere Anforderung ausdrücklich vorbehalten wird. Zur entsprechenden Vorlage dieser Nachweise ist der Bieter auch für den Fall und für die Teilleistungen verpflichtet, für die er sich der Fähigkeiten anderer bedienen will.

2. Beabsichtigt ein Bieter, Teile der Leistung an Nachunternehmer weiterzuvergeben oder durch andere Unternehmer ausführen zu lassen, so ist auch deren Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit in die Gesamtbeurteilung der Eignung des Bieters einzubeziehen

3. Ein Bieter benennt nicht die von ihm geforderten Preise, wenn er in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für bestimmte Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt.

4. Bei einem Nachlass handelt es sich um die vertraglich eingeräumte prozentuale oder in einer konkreten Summe ausgedrückte unbedingte Kürzung des Vertragspreises bei unverändert bleibender Leistung des Auftragnehmers; sie ist eine kontrollfähige Preisnebenabrede. Wird der prozentuale Nachlass auf die Angebotsgesamtsumme gewährt, betrifft er alle Preispositionen im gleichen Maße und stellt daher kein Anhaltspunkt für eine Mischkalkulation.

5. Auf Angebote, deren Preise im offenbaren Missverhältnis zur Leistung stehen, darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Die Frage, ab welchem Preisabstand der Auftraggeber Anlass zu Zweifeln an der Angemessenheit des Preises haben muss, hängt vom Einzelfall ab und lässt sich nicht verallgemeinern. Ein öffentlicher Auftraggeber ist nicht per se gehindert, den Zuschlag sogar auf ein Unterkostenangebot (unauskömmliches Angebot) zu erteilen.

6. Ein motiviertes, äußerst knapp kalkuliertes Angebot, dass die Selbstkosten gerade noch abdeckt, ist nicht als unangemessen niedriges Angebot zu bewerten, auch wenn der Abstand zum Nächstplatzierten über 20% des Angebotspreises beträgt, solange es nach eingehender Prüfung durch den Auftraggeber keine Anzeichen für Unregelmäßigkeiten bei der Preiskalkulation zu finden sind.

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VPRRS 2013, 1764
VergabeVergabe
Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung: Einbeziehung Privatwirtschaft

VK Bund, Beschluss vom 11.09.2002 - VK 2-42-02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5188
VergabeVergabe
Darlegungs- und Beweislast für Vorliegen einer Mischkalkulation

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.08.2005 - 11 Verg 8/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5187
VergabeVergabe
Erdwärmetauscher und Ingenieurbauwerke, Grundwasserhaltung

VK Bund, Beschluss vom 30.04.2002 - VK 2-10/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1761
VergabeVergabe
Vergabe von Telefondienstleistungen für die Bundeswehr

VK Bund, Beschluss vom 24.04.2002 - VK 2-12/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5186
VergabeVergabe
Erneuerung eines Verkehrsrechnersystems

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2011 - 1 VK 73/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5185
VergabeVergabe
Vergabeverfahrens für Planungsleistungen zur Sanierung xxx

VK Bund, Beschluss vom 17.10.2001 - VK 1-37/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5184
VergabeVergabe
Baumaßnahme "xxx": Gewerk "Sanitärtechnische Anlagen xxx

VK Bund, Beschluss vom 15.10.2001 - VK 2-36/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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