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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10756 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

IBRRS 2013, 5095
VergabeVergabe
Muss die AOK Bayern das GWB-Vergaberecht anwenden?

VK Südbayern, Beschluss vom 08.04.2004 - 120.3-3194.1-07-03/04

1. Zur Eigenschaft der "AOK Bayern Die Gesundheitskasse" als öffentlicher Auftraggeber nach § 98 Nr. 2 GWB*)

2. Erstellung einer Auflistung mit zugelassenen Leistungserbringern zur Versorgung der Versicherten der AOK Bayern mit dem Hilfsmittel "Schlafapnoegerät" in Bayern als Beschaffungsvorgang i. S. d. § 99 Abs. 1 GWB*)

3. Erforderlich für einen Beschaffungsvorgang nach § 99 Abs. 1 GWB ist stets das Vorliegen eines Vertrages bzw. eines vertragsvorbereitenden Auslobungsverfahrens. Damit steht fest, dass jedenfalls hoheitlich (durch Gesetz, Verordnung, Satzung oder Verwaltungsakt) auferlegte Leistungsbeziehungen als Anwendungsgrundlage nicht ausreichen. Soweit allerdings Beschaffungsvereinbarungen nachfolgen, kann das Vergaberecht auf dieser zweiten Stufe anwendbar sein (Ingenstau/Korbion 15. Auflage zu § 99 GWB Rn. 2). Die nachfolgende Beschaffungsvereinbarung muss aber durch den öffentlichen Auftraggeber erfolgen (und nicht wie hier durch den Versicherten).*)

4. Öffentlich-rechtliche Verträge können nicht als öffentliche Aufträge i. S. d. § 99 GWB angesehen werden. Dies ergibt sich aus der Legaldefinition der öffentlichen Aufträge in § 99 Abs. 1 GWB, die auf der Definition der EG-Richtlinien beruht. In Art. 1 a der BKR heißt es, dass als öffentliche Bauaufträge nur die zwischen einem Unternehmer und einem öffentlichen Auftraggeber geschlossenen entgeltlichen Verträge gelten.

Daraus wird in der amtlichen Begründung zum Entwurf des Vergaberechtsänderungsgesetzes hergeleitet, dass dies nur privatrechtliche Verträge über die Erbringung einer Leistung gegen Entgelt sein können und öffentlich-rechtliche Verträge nicht erfasst werden. Eine derartige Auslegung verstößt auch nicht gegen den EGV, wonach den Mitgliedsstaaten die Regelungsbefugnis dann belassen wird, wenn es sich um Fragen ihrer öffentlichen Ordnung und Sicherheit oder um ein Tätigwerden handelt, das mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden ist. Dies bezieht sich auf die Bereichsausnahmen der Art. 45 i. V. m. Art. 45 EGV und Art. 46 i. V. m. Art. 55 EGV (Ingenstau/Korbion, 15. Auflage, zu § 99 GWB, Rn. 3 ff.).*)

5. Der untechnische Ausdruck "Beschaffung macht deutlich, dass auf die rechtliche Qualifikation des Vorgangs zum Erhalt der Waren nicht ankommt. Entscheidend ist vielmehr, dass der betreffende Gegenstand dem öffentlichen Auftraggeber und nicht wie hier dem Versicherten überlassen wird.*)

Erfasst werden daher alle Arten von Leistungen, durch die der Lieferant dem Auftraggeber die betreffenden Waren sofort und/oder zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung stellt (Boesen, Vergaberecht, 1. Auflage, Rn. 69 zu § 99 GWB). Dies erfolgt hier an den Versicherten, wobei der öffentliche Auftraggeber (hier: die AOK) lediglich im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen einen Teil der Kosten übernimmt.*)

Ein Beschaffungsvorgang zwischen Lieferant und öffentlichem Auftraggeber liegt somit nicht vor. Der Beschaffungsvorgang erfolgt erst zwischen Lieferant und den Versicherten des öffentlichen Auftraggebers.*)

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IBRRS 2013, 5094
VergabeVergabe

VK Südbayern, Beschluss vom 17.02.2004 - 3-1/04

1. Hat ein Bieter in seinem Angebot abweichend vom beiliegenden Vertrag Vorbehalte zur Preisgleitung erklärt, welche die Verdingungsunterlagen in unzulässiger Weise ändern, ist das Angebot des Bieters zwingend gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 d) i. V. m. § 21 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A von der Wertung auszuschließen.*)

2. Zur Unverzüglichkeit der Rüge, § 107 Abs. 3 GWB*)

3. Zur Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB*)

4. Bei der Interpretation von Bietererklärungen muss das in § 97 Abs. 1 und 2 GWB aufgestellte Gebot der Auftragsvergabe im Rahmen eines transparenten Wettbewerbs unter Gleichbehandlung der Bieter beachtet werden.*)

5. Gemäß § 21 VOL/A sind Änderungen an den Verdingungsunterlagen unzulässig. Dabei spielt es keine Rolle, ob die vom Bieter vorgenommenen Änderungen zentrale und wichtige oder eher unwesentliche Leistungspositionen betrifft. Ebenso wenig kommt es darauf an, ob die Abweichungen letztlich irgendeinen Einfluss auf das Wettbewerbsergebnis haben können.*)

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IBRRS 2013, 5093
VergabeVergabe
Keine rechtzeitige Rüge: Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Südbayern, Beschluss vom 10.11.2003 - 120.3-3194.1-51-10/03

1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der gerügte Vergabeverstoß bereits mit der Bekanntmachung erkennbar war und nicht bis zur Angebotsabgabe gerügt wurde (§ 107 Abs. 3 Satz 2 GWB).*)

2. Wird in den Bewerbungs- und Angebotsbedingungen die Art des Vergabeverfahrens als offenes Verfahren gemäß der Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) und der Verdingungsordnung für Leistungen Teil A beschrieben, so zählen demnach zu den Bestimmungen dieses Vergabeverfahrens die einschlägigen nationalen Vergabevorschriften (§ 3 a, § 7 A, § 17 A VOL/A), die auf die Bedeutung der Bekanntmachung hinweisen und die Teilnahmebedingungen grundsätzlich regeln.*)

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IBRRS 2013, 5092
VergabeVergabe

VK Südbayern, Beschluss vom 24.02.2003 - 7-2/03

Rücknahme gem. § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB*)

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IBRRS 2013, 5091
VergabeVergabe

VK Südbayern, Beschluss vom 27.09.2002 - 36-8/02

1. Ein Bieter hat sein Interesse am Auftrag durch die Abgabe eines Angebotes nachgewiesen und hat geltend gemacht, in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt zu sein, wenn die Vergabestelle den Auftrag ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens an einen anderen Bieter vergeben will und er folglich in diesem Verfahren keinen Anspruch auf die Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren hat. Ein Vergaberechtsfehler, der mit dem Nachprüfungsantrag angefochten werden kann, besteht gerade darin, dass die Ausschreibung einer Vergabe rechtswidrig unterblieb. Für die Zwecke des Primärrechtsschutzes ist daher ein materielles Verständnis des "Vergabeverfahrens" notwendig.*)

2. Eine Rügepflicht nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB wird dann nicht begründet, wenn rechtlich umstritten ist, ob das betreffende Verhalten der Vergabestelle vergaberechtswidrig ist oder nicht. Von einer positiven Kenntnis kann nur dann ausgegangen werden, wenn die Rechtslage eindeutig ist. Dies erfordert, dass dem Bieter zum einen die dem Verstoß begründenden Tatsachen bekannt sind und dass zum anderen diese Tatsachen jedenfalls bei objektiver Wertung einen rechtlichen Mangel eines Vergabeverfahrens darstellen.*)

3. Ist eine Aufgabenbeschreibung nicht erschöpfend erfolgt und zudem nicht von allen Bietern gleich verstanden worden, so werden die Bieter in ihren Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt. Es fehlt damit von vornherein an einer Gleichstellung der Wettbewerber und einer Vergleichbarkeit ihrer Angebote, wie sie ein transparentes Vergabeverfahren nach den Vorgaben des europäischen und deutschen Vergaberechts gerade sicherstellen will.*)

4. Ein Ausnahmetatbestand nach § 100 lit. n GWB ist nicht gegeben, wenn das Ergebnis einer Dienstleistung (hier: Forschung- und Entwicklungsdienstleistung), die von der Vergabestelle auch gänzlich finanziert wird, Eigentum der Vergabestelle wird.*)

5. Kann ein Dienstleistungsauftrag vorab nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden, so fallen diese Leistungen unter die Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) (§ 1 3. Spiegelstrich VOL/A). Die Aufgabenstellung ist - ggf. unter Zuziehung von Sachverständigen (§ 7 VOF) - so zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen können (§ 8 Abs. 1 VOF). Zudem sind alle die Erfüllung der Aufgabenstellung beeinflussenden Umstände anzugeben, insbesondere solche, die dem Auftragnehmer ein ungewöhnliches Wagnis aufbürden oder auf die er keinen Einfluss hat und deren Einwirkung auf die Honorare oder Preise und Fristen er nicht im Voraus abschätzen kann (§ 8 Abs. 3 VOF). In der Aufgabenbeschreibung oder der Vergabebekanntmachung hat der Auftraggeber alle Auftragskriterien, möglichst in der Reihenfolge der ihnen zuerkannten Bedeutung anzugeben, deren Anwendung vorgesehen ist (§ 16 Abs. 3 VOF).*)

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IBRRS 2013, 5090
VergabeVergabe

VK Südbayern, Beschluss vom 25.07.2002 - 26-6/02

Erteilt ein Bieter nach Aufforderung der Vergabestelle seine Zustimmung zur Verlängerung der Zuschlags- und Bindefrist nicht und erklärt der Bieter, dass er sein Angebot nur in Verbindung mit einem erneuten Preisnachlass, welcher von dem Ergebnis des Wertungsverfahrens abhängig gemacht werden sollte, aufrecht erhalten will, ist der Vergabestelle die Berücksichtigung dieses nachträglich eingereichten Preisnachlasses verwehrt.*)

Auch wenn ein Bieter von sich aus anbietet, das Angebot zu ändern oder Preisnachlässe zu gewähren, darf der Auftraggeber darauf nicht eingehen.*)

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IBRRS 2013, 5084
VergabeVergabe
Kartellabsprache: Auftragnehmer muss 15% Vertragsstrafe zahlen!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 31.07.2013 - 6 U 51/12

Die Klausel in den Vertragsbedingungen eines öffentlichen Auftraggebers, wonach der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 15% der Abrechnungssumme zu zahlen hat, wenn er aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, ist wirksam.

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IBRRS 2013, 5083
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kartellabsprache: Auftragnehmer muss 15% Strafe/Schadensersatz zahlen!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 31.07.2013 - 6 U 51/12 (Kart.)

Die Klausel in den Vertragsbedingungen eines öffentlichen Auftraggebers, wonach der Auftragnehmer einen Betrag in Höhe von 15% der Abrechnungssumme zu zahlen hat, wenn er aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, ist wirksam.




IBRRS 2013, 5358
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Angebotsänderung durch nachträglich vorgelegte Nachweise unzulässig!

VK Münster, Beschluss vom 13.11.2013 - VK 19/13

1. Werden Vorgaben der Leistungsbeschreibung nicht eingehalten, so ist das Angebot zwingend auszuschließen.*)

2. Nachträglich vorgelegte Nachweise dürfen nicht zu einer inhaltlichen Änderung des ursprünglichen Angebots führen.*)

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IBRRS 2013, 5074
VergabeVergabe
Kartellabsprache: Auftragnehmer muss 15% Vertragsstrafe zahlen!

LG Mannheim, Urteil vom 04.05.2012 - 7 O 436/11 Kart.

1. Das Zivilgericht ist auch dann gem. § 33 Abs. 4 GWB an die Feststellungen eines bestandskräftigen Entscheidung der Kartellbehörde gebunden, wenn das kartellrechtswidrige Verhalten vor dem Inkrafttreten der Vorschrift begangen, die Entscheidung aber danach erlassen worden ist.*)

2. Hat der Auftraggeber in den von ihm gestellten allgemeinen Vertragsbedingungen den Schadenersatz im Fall kartellrechtswidrigen Verhaltens des Auftragnehmers auf 15 % der Vertragssumme pauschaliert, ist die Klausel jedenfalls dann wirksam, wenn die im Bußgeldbescheid festgestellten Verhaltensweisen dazu dienten, zuvor gewährte Sonderrabatte von bis zu 30 % zu vermeiden und Rabatte von 10 - 12 % auf dem Markt üblich sind.*)

3. Der in § 33 Abs. 3 S. 5 GWB in Bezug genommene Zinssatz ("§§ 288 und 289 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs") beträgt fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.*)

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IBRRS 2013, 5073
VergabeVergabe
Geforderte NU-Leistungen nicht angegeben: Angebotsausschluss!

VK Südbayern, Beschluss vom 20.07.2002 - 27-6/02

Ist in den Vergabeunterlagen ausdrücklich und unmissverständlich gefordert, dass der Bieter bereits in seinem Angebot die Art und den Umfang der Leistungen anzugeben hat, die er durch Nachunternehmer ausführen lassen will und fehlt diese Erklärung im Angebot des Bieters, so muss dieses Angebot, weil es unklar ist, ausgeschlossen werden.*)

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IBRRS 2013, 5072
VergabeVergabe

VK Südbayern, Beschluss vom 18.07.2002 - 24-6/02

Grundsätzlich sollen Angebote nur die Preise und die geforderten Erklärungen enthalten.*)

Sollte der Bieter es für zweckmäßig halten, zu seinem Angebot zusätzliche Erläuterungen anzugeben, sollten diese Erläuterungen auf einer gesonderten Anlage gemacht werden, damit sie nicht als - nach § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A - unzulässige Änderungen an den Verdingungsunterlagen angesehen werden. Diese Erläuterungen dürfen allerdings nur kommentierende Angaben zum Angebot sein; sonst müssten sie nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A ausgeschlossen werden.*)

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IBRRS 2013, 5071
VergabeVergabe
Umrüstung der Kläranlage

VK Südbayern, Beschluss vom 12.06.2002 - 21-05/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5070
VergabeVergabe

VK Südbayern, Beschluss vom 28.05.2002 - 15-4/02

Gemäß § 9 Abs. 1 VOB/A ist eine Leistung eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können (§ 9 Nr. 1 VOB/A).*)

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IBRRS 2013, 5069
VergabeVergabe

VK Südbayern, Beschluss vom 14.05.2002 - 14-4/02

Kann ein Antragsteller den geltend gemachten Schaden nicht darlegen, fehlt die Antragsbefugnis, insbesondere, wenn das im Rahmen der Ausschreibung abgegebene Angebot/ Nebenangebot des Antragstellers nach Prüfung und Wertung durch die Vergabestelle in der Rangfolge der gewerteten Angebote/ Nebenangebote an aussichtsloser Stelle liegt und auch nicht den Zuschlag erhalten kann, wenn das angefochtene Angebot/ Nebenangebot, das den Zuschlag erhalten soll, unberücksichtigt bleibt.*)

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IBRRS 2013, 5063
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergabestelle muss falsch angegebene Steuersätze korrigieren!

VK Nordbayern, Beschluss vom 29.10.2013 - 21.VK-3194-42/13

1. Werden fehlende oder falsche Steuersätze, bzw. Abgabensätze durch den Bieter ausgewiesen, sind diese durch die VSt zwingend zu ergänzen bzw. abzuändern.*)

2. Wenn Zweifel bestehen, ob ein angebotener mit dem gesetzlichen Steuersatz übereinstimmt, so ist vom Bieter vor einer etwaigen Abänderung eine entsprechende Bescheinigung des Finanzamts zu fordern.*)




IBRRS 2013, 5059
VergabeVergabe
Behauptete Unterangebote sind unverzüglich zu rügen!

VK Südbayern, Beschluss vom 06.05.2002 - 120.3-3194.1-12-04/02

1. Wird ein behauptetes Unterangebot einer Beigeladenen vom Antragsteller nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt, ist der Nachprüfungsantrag in diesem Punkt unzulässig. Grundlage: § 107 Abs. 3 GWB*)

2. § 25 Nr. 3 Satz 1 VOL/A spricht zwar von der "Berücksichtigung aller Umstände" bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots. Bei Aufträgen jedoch, welche die Schwellenwerte erreichen bzw. überschreiten und somit nach dem 2. Abschnitt der VOL/A vergeben werden müssen, sind durch die zwingende Berücksichtigung der Vorschriften des § 9 a VOL/A diese "Umstände" vorab anhand von Zuschlagskriterien bekannt zu machen.*)

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IBRRS 2013, 5058
VergabeVergabe

VK Südbayern, Beschluss vom 25.03.2002 - 7-2/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5057
VergabeVergabe

VK Südbayern, Beschluss vom 25.03.2002 - 5-2/02

Gemäß § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A sind Änderungen an den Verdingungsunterlagen durch den Bieter unzulässig. Angebote, die nicht der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers entsprechen, haben nach § 25 Nr. 1 lit. b) VOB/A zur Folge, dass sie von der Wertung ausgeschlossen werden (hier: Erklärungen zum Umfang von Nachunternehmerleistungen).*)

Hierbei ist es unerheblich, ob vom Bieter vorgenommene Änderungen unwesentliche Leistungspositionen betreffen oder nicht. Auch kommt es nicht darauf an, ob die Abweichung letztlich irgendeinen Einfluss auf das Wettbewerbsergebnis haben kann (im Anschluss an OLG Düsseldorf Verg 21/00).*)

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IBRRS 2013, 5056
VergabeVergabe
Verhandlungen über die Preise sind unstatthaft!

VK Südbayern, Beschluss vom 19.03.2002 - 120.3-3194.1-06-02/02

Angebote sind grundsätzlich so zu werten, wie sie im Eröffnungstermin dem Verhandlungsleiter vorgelegen haben. Der mögliche Widerspruch zwischen den Begriffen Eventualposition, Option und Optionen kann aber nicht durch eine Aufklärung des Angebotsinhalts gem. § 24 VOB/A geklärt werden. Denn nach § 24 Nr. 3 VOB/A sind Verhandlungen besonders über Preise unstatthaft.*)

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IBRRS 2013, 5055
VergabeVergabe

VK Südbayern, Beschluss vom 18.03.2002 - 4-2/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5054
VergabeVergabe

VK Südbayern, Beschluss vom 12.03.2002 - 3-2/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5053
VergabeVergabe

VK Südbayern, Beschluss vom 22.02.2002 - 42-11/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5052
VergabeVergabe

VK Südbayern, Beschluss vom 08.02.2002 - 41-11/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5051
VergabeVergabe
Kostenfestsetzungsbeschluss

VK Südbayern, vom 08.02.2002 - 120.3-3194.1-04-02/01

1. Kosten für eine "Creditreform-Auskunft" stellen Ausgaben dar, die den allgemeinen Geschäftskosten zuzurechnen sind. Sie sind daher mit der Geschäftsgebühr abgegolten.*)

2. Der Anspruch der Verzinsung ist nur im gerichtlichen Verfahren vorgesehen (§ 104 Abs. 1 Satz 1 ZPO).*)

3. Wird ein Ingenieurbüro nur in fachlicher Hinsicht für die Antragsgegnerin tätig, handelt es sich bei diesen Leistungen nicht um solche zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Verfahren vor der Vergabekammer.*)

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IBRRS 2013, 5046
VergabeVergabe
Auch die teil-funktionale Leistungsbeschreibung ist zulässig!

VK Münster, Beschluss vom 17.07.2013 - VK 6/13

1. Der Auftraggeber kann eine Leistung auch teil-funktional beschreiben, also den Entwurf selbst erstellen und den Auftragnehmer mit der Ausführungsplanung bis zur schlüsselfertigen Errichtung beauftragen. Voraussetzung ist, dass eine solche Art der Ausschreibung nach Abwägung aller Umstände zweckmäßig erscheint.

2. Zur Darlegung der Antragsbefugnis bedarf es jedenfalls dann nicht der Abgabe eines (fiktiven) Angebots, wenn der Antragsteller im Nachprüfungsverfahren auch Mängel der Ausschreibungsbedingungen rügt, so dass sich im Fall einer berechtigen Beanstandung die zur Angebotserstellung aufgewendete Zeit und Mühe als nutzlos vertan erweisen würde.

3. An die Form der Rüge sind keine hohen Anforderungen zu stellen. Um als Rüge zu gelten, muss die fragliche Äußerung des späteren Antragstellers nur erkennen lassen, dass er einen bestimmten Sachverhalt als Vergaberechtsverstoß ansieht und Abhilfe erwartet.

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IBRRS 2013, 5038
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Mindestanforderungen nicht erfüllt: Keine Verhandlungen!

EuGH, Urteil vom 05.12.2013 - Rs. C-561/12

Art. 30 Abs. 2 Richtlinie 2004/18/EG erlaubt es einem öffentlichen Auftraggeber nicht, mit den Bietern Verhandlungen über Angebote zu führen, die nicht den in den technischen Spezifikationen des Auftrags festgelegten verbindlichen Anforderungen entsprechen.*)




IBRRS 2013, 5027
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kein Angebot entspricht Ausschreibung: Anforderungsverzicht möglich!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.05.2013 - Verg 9/13

Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Ausschreibung aufzuheben, wenn kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht. In einem solchen Fall kann der Auftraggeber auch auf bestimmte Ausschreibungsbedingungen nachträglich verzichten, wenn er dabei keinen Bieter benachteiligt, das heißt in seinen Auftragschancen einschränkt, und der Verzicht in transparenter Weise diskriminierungsfrei erfolgt.




IBRRS 2013, 5022
VergabeVergabe
Verpachtung des Rechts zur Aufstellung von Großflächenwerbeanlagen

VK Südbayern, Beschluss vom 28.12.2001 - 47-11/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5021
VergabeVergabe
Umbau Dienstgebäude: Gewerk Elektroarbeiten

VK Südbayern, Beschluss vom 28.12.2001 - 45-11/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5020
VergabeVergabe
Rüge wird abgeholfen: Kostenentscheidung

VK Südbayern, Beschluss vom 28.11.2001 - 40-10/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5019
VergabeVergabe
Ausbau einer Bundesstraße zu einer Bundesautobahn

VK Südbayern, Beschluss vom 23.10.2001 - 34-09/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5018
VergabeVergabe
Ausschreibung "Sortierung und Verwertung von Altpapier"

VK Südbayern, Beschluss vom 23.10.2001 - 32-09/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1692
VergabeVergabe
Erfassung, Transport und Verwertung von pflanzlichen Gartenabfällen

VK Südbayern, Beschluss vom 16.10.2001 - 36-09/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1691
VergabeVergabe
Einführung eines Fernsehprogrammes zur Fahrgastinformation

VK Südbayern, Beschluss vom 08.10.2001 - 28-08/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 4997
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kann ein Bieter an "aussichtsloser Stelle" Nachprüfung beantragen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.05.2001 - Verg 24/01

1. Die Amtsermittlungspflicht der Vergabekammer wird eingeschränkt durch die Vortragslast nach § 108 Abs. 2 GWB sowie durch Mitwirkungs- und Förderungspflicht der Beteiligten nach § 113 Abs. 2 S. 1 GWB. Solange ein Antragsteller nur pauschale Vermutungen äußert, obwohl er als sach- und fachkundiger Bewerber auch ohne Einsicht in die Vergabekammer konkrete Fakten oder Anhaltspunkte zur Rechtfertigung eines pauschal erhobenen Vorwurfs (hier: "HOAI-Unterschreitung" bei VOF-Ausschreibung) vortragen könnte, braucht die Vergabekammer zumindest in einem komplexen Vergabeverfahren nicht alle denkbaren Möglichkeiten zur Aufklärung des Sachverhalts von Amts wegen aufzugreifen.*)

2. Über einen Antrag nach § 118 Abs. 1 Satz 2 GWB kann vor Eingang der Beschwerdeerwiderung entschieden werden, wenn nach dem bisherigen Vorbringen des Antragstellers und Beschwerdeführers der Nachprüfungsantrag keine Erfolgsaussicht hat.*)

3. Da das Eilverfahren gem. § 118 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 GWB ein Teil des Hauptverfahrens (Beschwerdeverfahrens) ist, ergeht die Kostenentscheidung zusammen mit der Endentscheidung.*)

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IBRRS 2013, 4996
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wertung eines Nebenangebots

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.10.2000 - 1 VK 26/00

1. Ein Zweckverband zur Beseitigung von Klärschlamm, dessen Mitglieder z. T. auch juristische Personen des Privatrechts mit gewerblicher Zielsetzung sind, ist gleichwohl öffentlicher Auftraggeber i.S.v. § 98 Nr. 3 GWB.

2. Erst während des Nachprüfungsverfahrens bekannt gewordene Vergabefehler bedürfen keiner gesonderten Rüge gemäß § 107 Abs. 3 GWB.

3. Ein Bieter, der im Aufklärungsgespräch nach § 24 VOL/A sein Nebenangebot unzulässigerweise abändert, ist deswegen nicht unzuverlässig im Sinne von § 25 Nr. 1 Abs. 2b i.V.m. § 7 Nr. 5c VOL/A.

4. Dem Bieter einer VOL-Ausschreibung sind technische Nebenangebote gestattet, die das vom Auftraggeber vorgegebene Leistungsziel auch auf andere Weise herbeiführen, als im Amtsvorschlag festgelegt.

5. Das Informationsrecht nach § 24 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A ist verletzt, wenn der Auftraggeber mit dem Bieter vereinbart, die Leistungen eines ihm genehmen Nebenangebots zum (geringeren) Preis eines anderen Nebenangebots zu erbringen.




VPRRS 2013, 1688
VergabeVergabe
Produktspezifische Ausschreibung: Aufhebung möglich?

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.10.2009 - VK-SH 14/09

1. Hat der Auftraggeber sein Leistungsverzeichnis irrtümlich so gestaltet, dass faktisch nur ein einziges Unternehmen ein dem Leistungsverzeichnis entsprechendes Angebot abgeben konnte, und hebt der Auftraggeber daraufhin sein Vergabeverfahren auf, kann er die Aufhebung nicht auf § 26 Nr. 1 d) VOL/A stützen.*)

2. Ungeachtet der Tatsache, dass der Auftraggeber die Aufhebung nicht auf § 26 Nr. 1 d) VOL/A stützen kann, ist die Vergabekammer daran gehindert, die Aufhebung der Aufhebungsentscheidung zu erklären bzw. den Auftraggeber entsprechend zu verpflichten, wenn die Aufhebungsentscheidung in der Sache gerechtfertigt war.*)

3. Die Aufhebung ist in der Sache gerechtfertigt, wenn die Verdingungsunterlagen einen Wettbewerb nicht zulassen und das sowohl das Wettbewerbsprinzip als auch das Gleichbehandlungsgebot verletzen.*)

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IBRRS 2013, 4995
VergabeVergabe
Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsanträge

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.10.2006 - 1 VK LVwA 16/06

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1686
VergabeVergabe
Keine rechtzeitige Rüge: Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.12.2004 - 1 VK 74/04

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 4994
VergabeVergabe
Aufhebung der Ausschreibung: Neubau Jugendstrafanstalt

VK Sachsen, Beschluss vom 05.09.2002 - 1/SVK/073-02

1. Die §§ 107 Abs. 2 und 114 Abs. 1 und 2 GWB sind europarechtskonform dahingehend auszulegen, dass eine Vergabekammer auch eine bereits erfolgte Aufhebung einer Ausschreibung noch in zulässiger Weise überprüfen und ggf. auch wiederum aufheben kann. Dies folgt aus dem Gebot der Rechtsmittelrichtlinie (Art. 1 Abs. 1), dass (sämtliche) Entscheidungen der Vergabebehörden wirksam und rasch auf Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht im Bereich des öffentlichen Auftragswesens oder gegen die einzelstaatlichen Vorschriften, die dieses Recht umsetzen, nachgeprüft werden können. Eine bloße Beschränkung der Prüfungskompetenz auf sog. Scheinaufhebungen reicht danach nicht aus.*)

2. Fehlende Haushaltsmittel begründen grundsätzlich keinen Aufhebungsgrund nach § 26 Nr. 1 lit. a VOB/A, der fordert, dass kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht. Eine Aufhebung nach § 26 Nr. 1 lit. c VOB/A kommt bei dieser Sachlage ebenfalls nicht in Betracht, wenn der Auftraggeber die Kosten der Leistung selber oder durch beauftragte Dritte fehlerhaft zu niedrig bestimmt hat und die Angebotssummen diesen (vergaberechtswidrig) untersetzten Haushaltsansatz nunmehr alle überschreiten.*)

3. Die wettbewerbliche Relevanz einer von Auftraggeber geforderten, aber nicht oder nicht vollständig vom Bieter vorgelegten, Erklärung, muss bei einem Ausschluss eines Angebots gemäß § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 i. V. m. § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b in die Betrachtung eingestellt werden. Bei vorgegebenem Material, DIN-Nummer und weiteren Beschreibungsparametern ist eine Gleichwertigkeitsprüfung hinsichtlich des angebotenen Fabrikats grundsätzlich möglich. Bei einem Wert der streitigen Leistungsposition von unter 500 Euro fehlt die wettbewerbliche Relevanz dieser Leistungsposition.*)

4. Hat der Bieter die geforderte Fabrikatsangabe durch den Zusatz "o. glw." (="oder gleichwertiger Art") wieder entwertet, ist ein Ausschluss des Angebots dann nicht gerechtfertigt, wenn der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen selbst an das Fehlen jedweder Fabrikatsangabe (ohne vorgegebenes Leitfabrikat) lediglich einen ermessensgebundenen Ausschluss geknüpft hat und diese Möglichkeit in der vierten Wertungsstufe (Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots) rechtlich nicht mehr besteht.*)

5. Der Amtsermittlungsgrundsatz der Vergabekammer nach § 110 Abs. 1 S. 1 GWB und des Vergabesenats beim Oberlandesgericht nach § 70 Abs. 1 GWB gilt (nach der einschlägigen Rechtsprechung) nur soweit wie der Vortrag der Beteiligten oder der Sachverhalt bei sorgfältiger Überlegung der sich aufdrängenden Gestaltungsmöglichkeiten dazu Anlass gibt.*)

6. Der Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist steht einer Bewertung und Bezuschlagung der Angebote nicht entgegen, wenn die Bieter der engeren Wahl entsprechend § 28 Nr. 2 Abs. 2 VOB/A zu Protokoll der Vergabekammer erklären, dass sie sich durch ein gleichlautendes "Angebot" des Auftraggebers (nach § 150 Abs. 2 BGB weiterhin) binden lassen wollen. Dem steht auch eine mehrmalige und mehrmonatige Verlängerung der Zuschlags- und Bindefrist infolge diverser Nachprüfungsverfahren nicht entgegen. Da die Regelung über die Bindefrist insbesondere die Bieter der engeren Wahl schützen soll, können gerade diese Bieter auch auf diesen Schutz verzichten.*)

7. Die Regelungen der §§ 21, 25 und 26 VOB/A entfalten bieterschützende Wirkung.*)

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VPRRS 2013, 1684
VergabeVergabe
Ausschreibung Parkleitsystem der Stadt xxx

VK Sachsen, Beschluss vom 14.01.2002 - 1/SVK/138-01

1. Prüfungsgegenstand eines Nachprüfungsverfahrens kann grundsätzlich nur sein, was unverzüglich i.S.d. § 107 Abs. 3 GWB gerügt wurde. Ausnahme: Die Rüge war mangels Kenntnis entbehrlich.*)

2. Eine DIN-Norm im Entwurf ist jedenfalls dann für die Bewertung der Angebote verbindlich, wenn sie in der LV-Anforderung genannt wurde.*)

3. Sofern die Antragstellerin preislich mit Ihrem Angebot an 1. Stelle liegt, kann sie sich mangels Rechtsschutzbedürfnis nicht darauf berufen, dass fälschlicherweise ausschließlich auf den Preis abgestellt und die weiteren Wertungskriterien unberücksichtigt blieben.*)

4. Der Auftraggeber verletzt nicht das Gleichbehandlungsgebot des § 97 Abs. 2 GWB, wenn er in der Bekanntmachung generell ausgeschlossene Nebenangebote zwar prüft, diese aber letztlich nicht wertet.*)

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IBRRS 2013, 4967
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Prokurist unzuverlässig: Angebot ist auszuschließen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.10.2013 - 3 VK LSA 39/13

1. Bei der Beurteilung der Unzuverlässigkeit einer juristischen Person ist auf das Verhalten der vertretungsberechtigten Personen abzustellen. Dies gilt auch dann, wenn die juristische Person durch einen Dritten (hier: einen Prokuristen) vertreten wird.

2. Die Antragstellerin kann hinsichtlich ihres Ausschlusses des Angebotes keine Verletzung ihrer Rechte im Sinne von § 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA geltend machen. Sowohl das Angebot der Antragstellerin als auch die Eigenerklärung zur Eignung hat eine Person unterzeichnet, gegen die ein rechtskräftiges Gewerbeuntersagungsverfahren vorliegt. Das Angebot der Antragstellerin wurde somit zu Recht durch den Antragsgegner von der weiteren Wertung ausgeschlossen.*)

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IBRRS 2013, 4965
VergabeVergabe
Keine unverzügliche Rüge: Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.03.2003 - VK 3/03

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 4952
VergabeVergabe
Mischkalkulation vergaberechtlich zulässig?

KG, Beschluss vom 18.10.2012 - Verg 7/12

1. Ein kurz vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung gestellter Antrag auf Akteneinsicht hindert - nach Durchführung des Verhandlungstermins - auch dann nicht den Eintritt der Entscheidungsreife der Hauptsache, wenn der Akteneinsichtsantrag wegen der Kürze der Zeit nicht mehr vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung beschieden werden konnte.*)

2. Die Verneinung des Drohens eines Schadenseintritts i. S. d. § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt voraus, dass das Angebot des Antragstellers nach eigenem Vortag evident keine Aussicht auf Erteilung des Zuschlages hat.*)

3. Das Angebot eines Bieters ist nicht etwa deshalb auszuschließen, weil die Vergabestelle dem Prozessbevollmächtigten dieses Bieters nach Ablauf der Frist zur Angebotseinreichung Einsicht in Teile der Vergabeakte gewährt, aus denen sich die geschäftsgeheime Kalkulation eines anderen Bieters entnehmen lässt.

4. Zur Frage der vergaberechtlichen Zulässigkeit einer Mischkalkulation (Fortsetzung des Senatsbeschlusses vom 14.08.2012 - Verg 8/12).*)

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IBRRS 2013, 4946
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kein Widerruf von Zuwendungsbescheid trotz Vergaberechtsverstoß!

VG Düsseldorf, Urteil vom 04.09.2013 - 10 K 5144/12

1. Der Verstoß des Zuwendungsempfänger gegen die Auflage, bei der Vergabe von Aufträgen zur Erfüllung des Zuwendungszwecks die Vorschriften der VOB und VOL zu beachten, berechtigt grundsätzlich zum Widerruf des Zuwendungsbescheids.

2. Der Widerruf eines Zuwendungsbescheids verstößt allerdings gegen Treu und Glauben, wenn die zuständige Behörde im Zusammenhang mit der Gewährung der Zuwendung gegenüber dem Empfänger signalisiert hat, sie rechne mit der Möglichkeit, dass dieser die Auflage zur Beachtung der VOB nicht erfüllen kann bzw. wird und dadurch beim Empfänger ein Vertrauenstatbestand dahingehend geschaffen wurde, dass eine Nichtbeachtung der Vergabevorschriften keine negativen Konsequenzen für die Förderung haben wird.




IBRRS 2013, 4944
VergabeVergabe
Auftrag: Entsorgung von Kühlgeräten

VK Saarland, Beschluss vom 19.01.2004 - 3 VK 05/2003

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 4943
VergabeVergabe
Auftrag: Umbau von Pflegegeschossen

VK Saarland, Beschluss vom 07.01.2004 - 1 VK 09/2003

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 4942
VergabeVergabe
Sammlung und Beförderung von PKK-Abfällen Containergestellung

VK Saarland, Beschluss vom 01.10.2003 - 3 VK 03/2003

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 4941
VergabeVergabe
Ausschreibung von Mess- und Regeltechnik

VK Saarland, Beschluss vom 28.05.2003 - 1 VK 03/2003

(ohne amtlichen Leitsatz)

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