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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10756 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

IBRRS 2013, 4940
VergabeVergabe
Antragsbefugnis trotz unterlassener Angebotsabgabe?

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.11.2011 - VK 2-34/11

1. Eine Antragsbefugnis trotz unterlassener Angebotsabgabe kann dann in Betracht kommen, wenn der Unternehmer gerade durch den gerügten Vergaberechtsverstoß an der Abgabe eines Angebots gehindert worden ist. Ein Unternehmen, das sich gegen eine unterbliebene Aufteilung des Auftrags in Lose zur Wehr setzt, ist in der Regel schon dann antragsbefugt, wenn es darlegt, dass es zur Erbringung des Gesamtauftrags nicht in der Lage ist.*)

2. Die §§ 97 Abs. 3 S. 2 GWB, 2 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG sehen vor, dass Leistungen in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben sind. Die Fachlosvergabe hat im Sinne eines an den öffentlichen Auftraggeber gerichteten bieterschützenden und justiziablen vergaberechtlichen Gebots die Regel zu sein. Eine Gesamt- oder zusammenfassende Vergabe darf nach dem Willen des Gesetzgebers nur in Ausnahmefällen stattfinden.*)

3. Im Falle von Gebäudereinigungsarbeiten ist die Glasreinigung in der Regel als ein Fachlos im Sinne der §§ 97 Abs. 3 S. 2 GWB, 2 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG anzusehen.*)

4. Die §§ 97 Abs. 3 S. 2 GWB, 2 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG sehen vor, dass die Leistungen getrennt nach Fachlosen zu vergeben sind. Nach diesen Vorgaben reicht es grundsätzlich auch nicht aus, wenn die Vergabestelle alternativ zu Fachlosen nach Mengen aufgeteilte Lose, d.h. Teillose bildet, da nach den genannten Vorschriften gerade Teillose und Fachlose auszuschreiben sind, nicht jedoch Teillose oder Fachlose.*)

5. Zu beachten ist, dass der mit einer Fachlosvergabe allgemein verbundene Ausschreibungs-, Prüfungs- und Koordinationsmehraufwand sowie ein höherer Aufwand bei Gewährleistungen eine Gesamtvergabe für sich allein nicht rechtfertigen kann, weil es sich dabei um einen Fachlosvergaben immanenten und damit typischerweise mit ihr verbundenen Mehraufwand handelt, der nach dem Zweck des Gesetzes grundsätzlich in Kauf zu nehmen ist.*)

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IBRRS 2013, 4939
VergabeVergabe
Ausschreibung "Erdlos mit Untergrundverbesserung"

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 31.07.2003 - VK 16/03

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 4938
VergabeVergabe
Auftrag "Erd-, Maurer- und Betonarbeiten"

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.06.2002 - VK 13/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 4937
VergabeVergabe
Auftrag "Erschließung eines Gewerbegebiets - Los Wasserversorgung"

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.06.2002 - VK 14/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 4936
VergabeVergabe
Keine unverzügliche Rüge: Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.05.2002 - VK 11/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5344
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine Vergabereife ohne vollziehbaren Planfeststellungsbeschluss!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.11.2013 - Verg 20/13

1. Ein einzelnes Mitglied einer Bietergemeinschaft ist antragsbefugt, wenn die Bietergemeinschaft ihm eine unbeschränkte Vertretungsmacht erteilt hat.*)

2. Vergabereife ist vom Auftraggeber in jedem Vergabeverfahren vor der Ausschreibung herzustellen, gleichviel, welchem Rechtsregime das Verfahren unterliegt (hier Sektorenauftragsvergabe).*)

3. Zur Vergabereife zählen eine eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung, aber auch, dass die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für einen fristgemäßen Beginn der Ausführung vom Auftraggeber geschaffen worden sind (hier: sofort vollziehbarer Planfeststellungsbeschluss).*)

4. Der Auftraggeber ist befugt, das Vergabeverfahren bei Vorliegen eines sachlichen Grundes, erst recht eines Aufhebungsgrundes, in einen früheren Stand zurückzuversetzen, sofern er dabei transparent und diskriminierungsfrei vorgeht (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 26.9.2006 - X ZB 14/06).*)

5. Auch im Anwendungsbereich des § 19 Abs. 3 SektVO können Erklärungen oder Nachweise vom Auftraggeber nur nachgefordert werden, wenn sie körperlich nicht vorgelegt worden sind (oder allenfalls Wirksamkeitsmängel vorliegen).*)

6. Soll der Zuschlag auf das wirtschaftlich günstigste Angebot ergehen und legt der Auftraggeber als Unterkriterien zu 95 % den Preis und zu 5 % die Terminplanung fest, ist der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz des § 97 Abs. 5 GWB und die Selbstbindung des Auftraggebers an das in der Bekanntmachung angegebene Zuschlagskriterium verletzt.*)




IBRRS 2013, 4925
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergütung kann an Entwicklung von Preisindex gekoppelt werden!

VK Südbayern, Beschluss vom 30.10.2013 - Z3-3-3194-1-28-08/13

1. Die Wahl der Formel für eine Erlösanpassungsregelung fällt unter das Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers. Die Nachprüfungsinstanzen können die Wahl der Erlösanpassungsregelung lediglich dahingehend überprüfen, ob die Anforderung objektiv auftrags- und sachbezogen ist und die Begründung nachvollziehbar ist.*)

2. Nach der Novellierung der VOL/A zum 11. Juni 2010 ist das Verbot, den Bietern/ Auftragnehmern kein ungewöhnliches Wagnis aufzubürden für Umstände und Ereignisse, auf die sie keinen Einfluss haben und, deren Einwirkung auf die Preise und Fristen sie nicht im Voraus schätzen können, explizit nicht mehr gesetzlich untersagt. Das ehemalige vergaberechtliche Verbot der Aufbürdung eines "ungewöhnlichen Wagnisses" kann seit Inkrafttreten der VOL/A 2009 auch nicht aus den allgemeinen Vergaberechtsgrundsätzen aus § 97 GWB oder dem Gebot der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung aus § 8 EG Abs. 1 VOL/A hergeleitet werden kann.*)

3. Eine vollständig transparent ausgestaltete Erlösanpassungsformel, die von der künftigen Entwicklung eines Preisindex abhängt, die gleichermaßen weder von der Vergabestelle noch vom Bieter prognostiziert werden kann, bei der ein fachkundiger Bieter jedoch die Auswirkungen der Bewegungen dieses Index auf seine Erlössituation berechnen kann, führt grundsätzlich nicht dazu, dass der Bieter Kalkulationsrisiken zu tragen hätte, die über die jeden Bieter treffenden Kalkulationsanforderungen unzumutbar hinausgehen würden.*)

4. Dies gilt auch dann, wenn ein konkreter Bieter aufgrund der Ausgestaltung der Erlösformel für sein Unternehmen den Schluss ziehen muss, von einer Angebotsabgabe Abstand zu nehmen, da der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet ist, seinen Bedarf so auszurichten, dass möglichst alle auf dem Markt agierenden Teilnehmer leistungs- und angebotsfähig sind.*)

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IBRRS 2013, 5594
VergabeVergabe
Hochschule muss Kosten der Vergabekammer tragen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.09.2013 - Verg 3/13

1. Die Vergabe von Dienstleistungen der Unterhalts- und Glasreinigung stellt keine Amtshandlung, die unmittelbar der Durchführung von Aufgaben nach dem Hochschulgesetz dient.

2. Staatliche Hochschulen genießen im Vergabenachprüfungsverfahren keine Gebührenfreiheit.

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IBRRS 2013, 4919
VergabeVergabe
Auftrags "Erschließung des Gewerbegebietes beim TÜV"

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.03.2002 - VK 02/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 4918
VergabeVergabe
Auftrags "Sanierung der ###-kliniken, Metallbauarbeiten

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.05.2002 - VK 8/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 4917
VergabeVergabe
Auftrags "Sanierung der ###-kliniken, Metallbauarbeiten

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.05.2002 - VK 08/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 4916
VergabeVergabe
Auftrags "Erschließung des Gewerbegebietes beim TÜV"

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.03.2002 - VK 2/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 4915
VergabeVergabe
Erstattung der Kosten für Stellungnahmen von Dritten zu Rügen

VK Nordbayern, Beschluss vom 14.03.2005 - 320.VK-3194-21/04

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 4914
VergabeVergabe
Wertung von bedingten Nachlässen

VK Nordbayern, Beschluss vom 12.08.2004 - 320.VK-3194-34/04

Ein bedingter Nachlass (Skonto) mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen darf bei der Wertung unberücksichtigt bleiben.*)

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IBRRS 2013, 4913
VergabeVergabe
Ausschluss bei fehlendem Zertifizierungsnachweis

VK Nordbayern, Beschluss vom 30.04.2003 - 320.VK-3194-11/03

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 4912
VergabeVergabe
Brückenbauwerk xxx im Zuge des Neubaus der BAB

VK Nordbayern, Beschluss vom 25.03.2002 - 320.VK-3194-06/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 4911
VergabeVergabe
Auftrag zum Druck, Versand und zur Anzeigenakquise

VK Münster, Beschluss vom 13.02.2008 - VK 29/07

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1658
VergabeVergabe
Ausschreibung von Abschlepp- und Sicherstellungsverträgen

VK Münster, Beschluss vom 21.12.2001 - VK 22/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 4910
VergabeVergabe
Herstellung der Frei- und Verkehrsanlagenhalle

VK Münster, Beschluss vom 19.11.2001 - VK 11/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 4909
VergabeVergabe
Kostenerstattung für Beigeladenen mit eigenen Sachanträgen

BayObLG, Beschluss vom 13.05.2004 - Verg 04/04

Es entspricht in aller Regel der Billigkeit, die Erstattung der im Verfahren vor der Vergabekammer entstandenen notwendigen Aufwendungen eines Beigeladenen anzuordnen, wenn dieser mit eigenen Sachanträgen erfolgreich war. Inwieweit der Beigeladene zum Zeitpunkt der Antragstellung die Erfolgsaussichten seiner Anträge hat abschätzen können, ist unerheblich.*)

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IBRRS 2013, 4908
VergabeVergabe
Kostenerstattung für Beigeladenen mit eigenen Sachanträgen

BayObLG, Beschluss vom 13.05.2004 - Verg 4/04

Es entspricht in aller Regel der Billigkeit, die Erstattung der im Verfahren vor der Vergabekammer entstandenen notwendigen Aufwendungen eines Beigeladenen anzuordnen, wenn dieser mit eigenen Sachanträgen erfolgreich war. Inwieweit der Beigeladene zum Zeitpunkt der Antragstellung die Erfolgsaussichten seiner Anträge hat abschätzen können, ist unerheblich.*)

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VPRRS 2013, 1654
VergabeVergabe
Vergaberechtliche Bekanntmachungspflichten schaffen kein Zugangsrecht!

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.09.2013 - 10 S 1695/12

1. Verfügt die öffentliche Stelle im Sinne des § 1 Abs. 1 IWG über eine Aufzeichnung (§ 2 Nr. 2 IWG), bleibt die gespeicherte Information bei dieser Stelle im Rechtssinne "vorhanden", auch wenn sie anderweitig zugänglich ist.*)

2. Der Gleichbehandlungsanspruch nach § 3 Abs. 1 Satz 1 IWG setzt voraus, dass zu der begehrten Information ein Zugangsrecht besteht und die Zugänglichkeit nicht von einem rechtlichen oder berechtigten Interesse abhängt (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 IWG); vergaberechtliche Bekanntmachungspflichten schaffen kein Zugangsrecht in diesem Sinne.*)

3. Überlässt die öffentliche Hand einem Privatrechtssubjekt Informationen auch zur gewerblichen Nutzung, wird der Bereich der ausschließlichen Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben verlassen, so dass insoweit eine "Weiterverwendung" im Sinne des § 2 Nr. 3 IWG vorliegt.*)

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IBRRS 2013, 4879
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine überzogenen Anforderungen an den Umfang der Dokumentation!

VK Bund, Beschluss vom 25.10.2013 - VK 2-90/13

1. An den Umfang der Dokumentation dürfen keine überzogenen Anforderungen gestellt werden. Dies gilt umso mehr, wenn ein Angebot überwiegend mit "gut" und nur sehr vereinzelt mit "durchschnittlich" bewertet worden ist. In Fällen, in denen ein Bieter eine derart hohe Bewertung erhält, würde es die Dokumentationspflichten überspannen, wenn man von der Vergabestelle immer eine ausführliche Begründung dafür verlangen würde, warum sie nicht eine noch höhere Punktzahl vergeben hat.

2. Der Auftraggeber ist weder berechtigt noch verpflichtet, mit den Bietern Verhandlungen über ihren jeweiligen Angebotsinhalt zu führen, um diesen die Gelegenheit zu geben, ihre Angebote fortwährend zu optimieren.

3. Es stellt keinen Verstoß gegen den vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz dar, wenn zwei Lose von unterschiedlichen Gremien bewertet wurden. Maßgeblich ist lediglich, dass innerhalb eines Loses die Gleichheit und Gleichbehandlung gewährt ist, denn der Wettbewerb findet nur im jeweiligen Los statt.

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VPRRS 2013, 1825
Mit Beitrag
VergabeVergabe
AG darf nur die bekanntgegebenen Wertungskriterien anwenden!

VK Südbayern, Beschluss vom 29.10.2013 - Z3-3-3194-1-25-08/13

1. Verringert sich der Leistungszeitraum und damit auch der Leistungsumfang eines europaweit auszuschreibenden Vergabeverfahrens durch eine im geplanten Leistungszeitraum durchgeführte Interimsvergabe, ist für die Schwellenwertberechnung der der Auftragswert der Interimsvergabe mit dem - um den Zeitraum der Interimsvergabe geminderten - Auftragswert der europaweiten Vergabe zusammenzurechnen. In diesen Fällen ist auch die Interimsvergabe nach den Grundsätzen der Vergabe von Leistungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/18/EG durchzuführen.*)

2. Die strenge Trennung von Zuschlags- und Eignungskriterien gehört mittlerweile zum allgemeinen und grundlegenden Wissen der an europaweiten Vergabeverfahren beteiligten Bieterkreise, etwaige Verstöße sind damit erkennbar i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB (Anschluss an OLG München, Beschluss vom 25.07.2013 - Verg 7/13).*)

3. Der öffentliche Auftraggeber muss den Bietern mit der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen, in jedem Fall aber rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist die Zuschlagskriterien, die er anzuwenden beabsichtigt und deren Gewichtung bekannt geben; bei der Wertung der Angebote sind diese vollständig und ausschließlich zu berücksichtigen (Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.06.2013 - Verg 8/13).*)

4. Erweisen sich die bekanntgegebenen Wertungskriterien im Zuge der Angebotswertung als ungeeignet, eine Differenzierung zwischen den Bietern zu erreichen, darf der öffentliche Auftraggeber nicht statt der bekanntgegeben Kriterien neue, aus seiner Sicht tauglichere verwenden, ohne diese vorher nach Rückversetzung des Vergabeverfahrens durch Versand neuer Vergabeunterlagen bekanntzugeben.*)




IBRRS 2013, 4872
VergabeVergabe
Zuwendungsbescheid: Verweis auf VOB ist ausreichend!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.06.2006 - 4 A 2134/05

Enthält ein Bewilligungsbescheid die Auflage, dass der Zuwendungsempfänger die Vorschriften der VOB zu beachten hat, ist für die Wirksamkeit des Bescheides unschädlich, wenn die VOB selbst nicht beigefügt ist. Jedermann kann sich ohne weiteres Kenntnis vom Inhalt der VOB verschaffen, da die ohne großen Kostenaufwand im Buchhandel als Textausgabe erworben werden kann und deshalb allgemein zugänglich ist.

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IBRRS 2013, 4871
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachweise nicht wirksam gefordert: Ausschluss unzulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.07.2013 - Verg 10/13

1. Mit der strikten Ausschlussfolge für Angebote, welche die geforderten Erklärungen oder Nachweise nicht enthalten, korrespondiert die Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, die Vergabeunterlagen so klar und eindeutig zu formulieren, dass die Bieter ihnen sicher und zweifelsfrei entnehmen können, welche genauen Erklärungen oder Nachweise von ihnen in welchem Stadium des Vergabeverfahrens einzureichen sind.

2. Sind Zertifikate und Nachweise nicht wirksam gefordert worden, darf der Auftraggeber Angebote wegen Fehlens von Erklärungen oder Nachweisen nicht aus der Wertung nehmen, ohne den betroffenen Bietern zuvor Gelegenheit zu geben, die fraglichen Unterlagen nachzureichen.

3. Eine gesetzliche Wartefrist zwischen Rüge und Anbringen des Nachprüfungsantrags besteht nicht. Es ist deshalb unschädlich, wenn der Antragsteller die Nachprüfung beantragt, bevor die Vergabestelle die Rüge (abschlägig) beschieden hat.




IBRRS 2013, 4848
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auch streitbeilegende Vergleiche unterfallen dem Vergaberecht!

EuGH, Urteil vom 14.11.2013 - Rs. C-221/12

1. Die Art. 49 AEUV und 56 AEUV sind dahin auszulegen, dass ein Wirtschaftsteilnehmer eines Mitgliedstaats vor den Gerichten dieses Mitgliedstaats geltend machen kann, dass bei dem Abschluss einer Vereinbarung, mit der eine oder mehrere Körperschaften des öffentlichen Rechts dieses Mitgliedstaats gegen Entgelt unter anderem das ausschließliche Recht zur Nutzung von Kabelfernsehnetzen sowie ihre Fernsehdienste und die damit verbundenen Abonnementverträge auf einen Wirtschaftsteilnehmer desselben Mitgliedstaats übertragen, die sich aus diesen Artikeln ergebende Transparenzpflicht verletzt worden ist.*)

2. Die Art. 49 AEUV und 56 AEUV sind dahin auszulegen, dass

- der Wille, bestimmte Rechte nicht zu verletzen, die Körperschaften des öffentlichen Rechts einem Wirtschaftsteilnehmer durch eine frühere Vereinbarung über die Nutzung ihrer Kabelnetze eingeräumt haben, eine mit dem Unionsrecht unvereinbare Erweiterung dieser Vereinbarung durch eine unmittelbare Vergabe einer Dienstleistungskonzession oder eines ausschließlichen Rechts auf Ausübung einer Tätigkeit, an der ein sicheres grenzüberschreitendes Interesse besteht, nicht rechtfertigen kann, auch wenn dies zur Beilegung eines Rechtsstreits geschieht, der zwischen den Betroffenen wegen der Tragweite dieser Vereinbarung anhängig ist und auf Gründe zurückzuführen ist, auf die sie überhaupt keinen Einfluss haben;

- wirtschaftliche Gründe wie etwa der Wille, die Wertminderung einer wirtschaftlichen Tätigkeit zu vermeiden, nicht als zwingende Gründe des Allgemeininteresses anzusehen sind, die rechtfertigen können, dass eine Dienstleistungskonzession über diese Tätigkeit oder ein ausschließliches Recht zur Ausübung dieser Tätigkeit, an der ein sicheres grenzüberschreitendes Interesse besteht, abweichend von den in diesen Artikeln verankerten Grundsätzen der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung unmittelbar vergeben wird.*)




IBRRS 2013, 4843
VergabeVergabe
Einsatz von Nachunternehmern ist kein (indirekter) Eignungsmangel!

VK Bund, Beschluss vom 14.10.2013 - VK 2-84/13

1. Die für die Wertungsentscheidung relevanten Kriterien für die Auftragserteilung sind in der Bekanntmachung, den Vergabeunterlagen oder in der Aufforderung zur Angebotsabgabe aufzuführen. Dies erfordert die Bekanntgabe aller vorgesehenen Zuschlagskriterien einschließlich aller Unterkriterien und gilt auch für nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung aufgestellte Unterkriterien sowie deren Gewichtung.

2. Ein Bieter kann sich bei der Auftragsdurchführung gegebenenfalls auch zu 100 Prozent der Ressourcen eines Dritten bedienen. Der Einbezug von Nachunternehmern darf deshalb weder als Eignungsmangel betrachtet werden noch darf eine mittelbare Benachteiligung über die Wertung auf der vierten Wertungsebene stattfinden.

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IBRRS 2013, 4834
VergabeVergabe
Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 08.05.2002 - 2 VK 1/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 4833
VergabeVergabe
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigterklärung

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 21.06.2002 - 2 VK 5/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 4832
VergabeVergabe
Ausschreibung Neubau Zentralküche, Fachlos 9: Elektro/Blitzschutz

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19.07.2002 - 2 VK 08/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 4831
VergabeVergabe
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigterklärung

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 21.06.2002 - 2 VK 05/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 4830
VergabeVergabe
Abrufmengen nicht angegeben: Leistungsbeschreibung nicht vollständig!

VK Bund, Beschluss vom 15.11.2007 - VK 2-120/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 4829
VergabeVergabe
Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 08.05.2002 - 2 VK 01/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 4828
VergabeVergabe
Kostenentscheidungen nach Antragsrücknahme

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12.04.2002 - 2 VK 18/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 4827
VergabeVergabe
Übertragung von Rettungsdienstaufgaben: Ausschreibungspflichtig?

OLG Dresden, Beschluss vom 04.07.2008 - WVerg 4/08

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1637
VergabeVergabe
Vergabe von Rettungsdienstleistungen ist kein öffentlicher Auftrag!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.09.2008 - Verg W 13/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 4825
VergabeVergabe
Ausschreibung der Wäscheversorgung für das Klinikum ###

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.04.2000 - 1 VK 8/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 4824
VergabeVergabe
Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten vor der VK

OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.07.2000 - 2 Verg 4/00

1. Eine isolierte sofortige Beschwerde gegen den Kostenbeschluss der Vergabekammer ist schon in Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG statthaft.

2. Wegen der Komplexität der vergaberechtlichen Vorschriften ist in der Regel die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts schon im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer zur effektiven Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung erforderlich. Trotz der in § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB angeordneten Geltung des § 80 VwVfG ist die dortige restriktive Rechtspraxis zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten nicht auf das Nachprüfungsverfahren übertragbar. So sind jedenfalls im Regelfall die Kosten erstattungsfähig, die der Vergabestelle durch die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer entstanden sind.

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IBRRS 2013, 4823
VergabeVergabe
Eigentestat, Leistungsbeschreibung, Feststellungsbegehren, Kosten

OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.05.2000 - 2 Verg 2/00

1. Genügt als Nachweis der Erfüllung des Leistungsprofils einer Ausschreibung ein Eigentestat, so ist der Nachweis einer Falschbezeugung durch einen Konkurrenten im Vergabeverfahren zu beachten. Der Nachweis der Falschbezeugung kann auch noch vor dem Vergabesenat erbracht werden.

2. Es verstößt gegen § 8 Nr. 1 VOL/A (Abschn. 1), wenn die Leistungsbeschreibung lediglich Angaben allgemeiner Art enthält oder verschiedene Auslegungsmöglichkeiten zulässt oder Zweifelsfragen aufkommen lässt. Auslegungsschwierigkeiten führen aber nur dann zur Beanstandung des Vergabeverfahrens, wenn Angebote dadurch nicht mehr miteinander verglichen werden können oder dem Bieter eine Teilnahme an der Ausschreibung nicht mehr zumutbar ist. Daran fehlt es, wenn das Verständnis des Ausschreibenden und der Bieter nach Erläuterung durch den Ausschreibenden ein gemeinsames ist.

3. Verlangt die Ausschreibung ein schriftliches Selbstzeugnis des Bieters, so muss dieses im Vergabeverfahren abgegeben werden. Die Vergabestelle ist nicht verpflichtet, Korrespondenz von Bietern aus der Zeit vor der Veröffentlichung der Ausschreibung beizuziehen und auf ihre Relevanz für das Vergabeverfahren zu untersuchen. Ein Bieter, der das geforderte schriftliche Selbstzeugnis nicht fristgerecht abgibt, kann nach § 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOL/A aus dem Verfahren ausgeschlossen werden.

4. Auf Feststellung einer Tatsache (hier: dass das Angebot des Beschwerdeführers nach der Wertung der Vergabestelle an erster Stelle stehe) besteht kein Rechtsanspruch.

5. Der Vergabesenat kann rechtskräftig gewordene Entscheidungen der Vergabekammer in einem Parallelverfahren nicht überprüfen.

6. Für die Kosten eines von einem Beigeladenen erfolglos eingelegten Rechtsmittels gilt § § 154 Abs. 2 VwGO. Die Kosten des obsiegenden Beigeladenen sind in der Regel vom unterlegenen Teil zu tragen.

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IBRRS 2013, 4821
VergabeVergabe
Ausschreibung von Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V

VK Bund, Beschluss vom 15.11.2007 - VK 2-114/07

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 4818
VergabeVergabe
Ausschreibung von Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V

VK Bund, Beschluss vom 15.11.2007 - VK 2-117/07

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 4817
VergabeVergabe
Ausschreibung von Rabattverträgen gemäß § 130a SGB V: Rechtsweg?

VK Bund, Beschluss vom 15.11.2007 - VK 2-123/07

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1629
VergabeVergabe
Internet-Ausschreibung für Kranken-Sammelfahrten zulässig!

LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.04.2007 - L 5 KR 518/07 ER-B

1. § 133 SGB V lässt eine direkte Abrechnung zwischen Krankenkassen und Personenbeförderungsunternehmen nur dann zu, wenn zuvor entsprechende Preisvereinbarungen getroffen worden sind.*)

2. Eine Krankenkasse darf im Wege einer Internet-Ausschreibung den preisgünstigsten Anbieter für Kranken-Sammelfahrten ermitteln. Die Vergabevorschriften der §§ 97 ff GWB finden dabei keine Anwendung; aus der seit 01.04.2007 geltenden Neufassung von § 69 SGB V folgt, dass neben §§ 19 bis 21 GWB keinen anderen Vorschriften des GWB im SGB V Geltung zukommen soll.*)

3. Ein nach dem SGB V vom Gesetzgeber den Krankenkassen vorgeschriebenes Verhalten ist grundsätzlich nicht missbräuchlich i. S. von § 19 Abs. 1 GWB.*)

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IBRRS 2013, 4816
VergabeVergabe
Ausschreibung von Baumaßnahme im Rahmen eines offenen Verfahrens

VK Bund, Beschluss vom 09.12.2009 - VK 2-192/09

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 4815
VergabeVergabe
Angebot unklar: Kein Anspruch auf Nachverhandlung!

VK Münster, Beschluss vom 28.06.2007 - VK 10/07

1. Für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens genügt die Darlegung zumindest eines konkreten Vergaberechtsverstoßes. Die Bieter können dann auch andere Vergaberechtsverletzungen zum Gegenstand desselben Nachprüfungsverfahrens machen, mögen diese bis dahin auch nur andeutungsweise oder gar nicht im Streit gestanden haben. Allerdings darf der Antragsteller mit diesen (neuen) Beanstandungen nicht schon präkludiert sein.*)

2. Eine noch nicht erfolgte Beurteilungsentscheidung kann im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens nachgeholt werden, weil es bei dieser Sachlage eine unnötige Förmelei wäre, wenn man die Vergabestelle verpflichten würde, die Wertung zu wiederholen, die dann möglicherweise wiederum zu einem neuen Nachprüfungsantrag in der gleichen Vergabesache führen würde. Vielmehr kann in diesen Fällen sogleich die von der Vergabestelle im Nachprüfungsverfahren nachgeholte Beurteilung einer Überprüfung durch die Vergabenachprüfungsinstanzen unterzogen werden.*)

3. Bei der Prüfung auf der dritten Wertungsstufe gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A darf die Vergabestelle auch die bisher an die Antragstellerin gezahlten Auftragssummen sowie die Angebotspreise der ausgeschlossenen Angebote ohne weiteres als Anhaltspunkte bei der Beurteilung der Angemessenheit des Preis-Leistungsverhältnisses mitberücksichtigen. Denn sie spiegeln letztlich den üblichen Marktpreis wieder, wenn der Leistungsumfang überwiegend vergleichbar geblieben ist.*)

4. Einen Anspruch auf Nachverhandlung hat ein Bieter, der ein unklares Angebot vorgelegt hat, grundsätzlich nicht. Dem Auftraggeber steht bei der Entscheidung darüber, ob er ein Aufklärungsgespräch für notwendig erachtet, ein Beurteilungsspielraum zu, der auf eine eventuelle missbräuchliche Handhabung hin überprüft werden kann. Gemäß § 24 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A ist es nicht zu beanstanden, wenn eine Vergabestelle zunächst versucht, entsprechende Aufklärungsverhandlungen hinsichtlich eines Angebots durchzuführen, dann aber feststellt, dass die von dem Bieter gelieferten Unterlagen unzulänglich sind und in tatsächlicher Hinsicht Ungereimtheiten beinhalten, die nicht ohne weiteres allein von der Vergabestelle geklärt werden können. Wenn darüber hinaus auch der Bieter keine weitere Sachverhaltsaufklärung in Kenntnis dieser Umstände betreibt, ist es der Vergabestelle nicht verwehrt, an diesem Punkt die Aufklärungsverhandlungen abzubrechen und eine Entscheidung zu treffen. *)

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IBRRS 2013, 4807
VergabeVergabe
AG muss Frist zwischen Zuschlagserteilung und Vertragsbeginn lassen!

VK Bund, Beschluss vom 05.11.2013 - VK 2-100/13

1. Die Frist, die einem Auftragnehmer zwischen Erhalt des Zuschlags und Beginn der Vertragsdurchführung zur Verfügung steht, stellt keine vergaberechtliche Frist dar, sondern betrifft die Ebene der Vertragsdurchführung.

2. Eine zu kurze Frist zwischen Zuschlagserhalt und Vertragsbeginn kann sich gleichwohl auf die Position eines Auftragsinteressenten im Vergabeverfahren auswirken. Der Auftraggeber ist daher gehalten, auf einen angemessenen Abstand zwischen Zuschlagserteilung und Vertragsbeginn zu achten.

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IBRRS 2013, 4795
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unzulässige Wahl der freihändigen Vergabe: Widerruf der Zuwendung!

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.10.2013 - 9 S 123/12

1. Die in Nr. 3.1 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) enthaltene Verpflichtung, bei der Vergabe von Aufträgen die Abschnitte 1 der VOL bzw. VOB anzuwenden, stellt eine Auflage im Sinne des § 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG dar, wenn sie zum Bestandteil des Zuwendungsbescheids gemacht wurde (vgl. Senatsurteil vom 28.09.2011 - 9 S 1273/10 -, ibr-online).*)

2. Bereits die unzulässige Wahl der freihändigen Vergabe rechtfertigt grundsätzlich die Annahme eines schweren Verstoßes gegen die VOL/VOB, der zum (Teil-)Widerruf des Zuwendungsbescheides berechtigen kann. Dass der Zuwendungsempfänger gleichzeitig gegen das Gebot der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung verstoßen hat, ist mit Blick auf die wettbewerbsschützende Zielrichtung des Vergaberechts nicht erforderlich.*)

3. Auch die Regelannahme, die fehlerhafte Wahl des Vergabeverfahrens führe zu einem schwerwiegenden Verstoß, entbindet nicht davon, die Einzelumstände zu würdigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.02.2013 - 3 B 58.12, IBR 2013, 294). Eine Mitverantwortung der Bewilligungsbehörde für die vergaberechtlichen Verstöße kann ein Gesichtspunkt sein, dem bei der Ermessensentscheidung über den Umfang des Widerrufs Beachtung zu schenken ist.*)




VPRRS 2013, 1623
VergabeVergabe
Stromkonzessionsvergabe: Kommune muss Transparenzgebot beachten!

LG Leipzig, Urteil vom 12.11.2013 - 5 O 2530/13

1. Stromkonzessionsverträge unterfallen ihrem gesamten Inhalt nach dem Zivilrecht, sodass auch Unterlassungsansprüche auf Nichtabschluss eines Konzessionsvertrages vor den Zivilgerichten geltend zu machen sind.

2. Die in § 46 EnWG vorgesehen Wegenutzungsverträge sind nicht als öffentliche Aufträge im Sinne des § 99 GWB einzuordnen, da ihnen keine entgeltliche Beschaffung durch die öffentliche Hand zugrunde liegt. Unterwirft sich eine die Gemeinde bei der Vergabe freiwillig den Bestimmungen der §§ 97 ff. GWB i.V.m. der VOL/A, führt dies zu einem umfänglichen Vergaberechtsschutz bei Verletzung von vergabeverfahrensrechtlichen Vorschriften.

3. Die Gemeinden haben bei dem Abschluss von Konzessionsverträgen das Transparenzgebot zu beachten haben. Es ist wesentlicher Inhalt des Transparenzgebots, dass die zu Beginn des Verfahrens festgelegten Kriterien eingehalten werden und für alle Angebote die gleichen Wertungskriterien gelten.

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IBRRS 2013, 4788
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unangemessen niedrige Preise müssen aufgeklärt werden!

VK Bund, Beschluss vom 14.10.2013 - VK 2-86/13

1. Der Ausschlussgrund des § 16 Abs. 6 VOL/A 2009 bzw. des § 19 EG Abs. 6 VOL/A 2009 entfaltet grundsätzlich keine bieterschützende Wirkung. Denn diese Vorschrift dient primär dem Schutz des öffentlichen Auftraggebers. Eine bieterschützende Wirkung zu Gunsten eines Mitbewerbers besteht allenfalls dann, wenn das an den Auftraggeber gerichtete Gebot, wettbewerbswidrige Praktiken im Vergabeverfahren zu verhindern, den Ausschluss des als unangemessen niedrig gerügten Angebots gebietet.

2. Erscheinen die Preise unangemessen niedrig, ist der öffentliche Auftraggeber zu einer entsprechenden Aufklärung verpflichtet. Eine insoweit unvollständige Prüfung kann nachgeholt und in ein anhängiges Nachprüfungsverfahren eingeführt werden.

3. Es begegnet keinen vergaberechtlichen Bedenken, wenn ein Beratungsunternehmen öffentlichen Auftraggebern günstigere Preise als Nachfragern aus der Privatwirtschaft anbietet.