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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10834 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

IBRRS 2013, 5176
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Reinigungsleistungen: Wann liegt ein Inhouse-Geschäft vor?

VK Lüneburg, Beschluss vom 11.11.2013 - VgK-33/2013

1. Die Vergabe eines Auftrags von einem öffentlichen Auftraggeber an ein Unternehmen unterliegt dann nicht dem förmlichen Vergaberecht, wenn sich die Beauftragung funktionell als organisationsinterne Maßnahme und nicht als Vertrag zwischen verschiedenen Personen darstellt. Eine organisationsinterne Maßnahme in diesem Sinne liegt dann vor, wenn die öffentliche Stelle, die ein öffentlicher Auftraggeber ist, über die fragliche Einrichtung eine Kontrolle ausübt wie über ihre eigenen Dienststellen und wenn der Auftragnehmer seine Tätigkeit im Wesentlichen für den öffentlichen Auftraggeber verrichtet. Das ist der Fall, wenn das beauftragte Unternehmen seine Tätigkeit zu 90 % für den oder die öffentlichen Träger ausübt.

2. Als vergaberechtlich interne Umsätze und damit als Tätigkeiten, die im Wesentlichen für den öffentlichen Auftraggeber erbracht werden, sind auch solche Umsätze zu qualifizieren, die der Auftragnehmer zwar nicht für den Auftraggeber selbst erbringt, jedoch für andere Einrichtungen, die ebenfalls in seinem Eigentum stehen.

3. Ist der Hauptzweck des Auftragnehmers die Reinigung von Kliniken und Gebäuden jeder Art sowie der Gebäude-Service, stellt der Betrieb eines Bistros durch ihn keine dem Hauptzweck vergleichbare Tätigkeit ähnlicher Art dar. Ein Innengeschäft liegt nur dann vor, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer für seine Leistung bezahlen würde. Dies ist nicht der Fall, wenn der Auftragnehmer ein Bistro auf eigene Rechnung und auf eigenes wirtschaftliches Risiko betreibt.

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IBRRS 2013, 5174
VergabeVergabe
Vorhaben "Kombinierter Straßen- und Busbetriebshof"

VK Thüringen, Beschluss vom 29.08.2002 - 216-4002.20-036/02-J-S

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5173
VergabeVergabe
Umnutzung der ehemaligen ### Kliniken in eine Geriatrische Fachklinik

VK Thüringen, Beschluss vom 28.08.2002 - 216-4002.20-024/02-MGN

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5172
VergabeVergabe
Kostenfestsetzungsverfahren

VK Thüringen, Beschluss vom 27.06.2002 - 216-4005.20-017/02-G-S

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1750
VergabeVergabe
Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle

VK Thüringen, Beschluss vom 27.06.2002 - 216-4003.20-007/02-ESA-S

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5171
VergabeVergabe
Betriebstechnische Ausstattung eines Autobahntunnels

VK Thüringen, Beschluss vom 09.04.2002 - 216-4002-20.009/02-EF-S

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5163
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien auch im VOF-Verfahren!

OLG München, Beschluss vom 21.11.2013 - Verg 9/13

1. Wurde in der Bekanntmachung eine Höchstzahl von Bewerbern genannt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden und zugleich darauf verwiesen, dass die Auswahl der Bewerber zur Angebotsabgabe und Aufforderung zur Verhandlung entsprechend § 10 VOF (2009) erfolgen werde, ist es grundsätzlich nicht zulässig, mehr Bewerber zur Verhandlung aufzufordern, als ursprünglich vorgesehen.*)

2. Auch im VOF-Verfahren ist - jedenfalls derzeit - streng zwischen Eignungs- und Zuschlagskriterien zu unterscheiden; fragt die Vergabestelle bereits im Zuge der Eignungsprüfung konkret die Erfahrung und Qualifikation einzelner Mitarbeiter des Bewerbers mit vergleichbaren Projekten ab, kann dieser Aspekt nicht nochmals als Zuschlagskriterium herangezogen werden.*)

3. Die Bewertung einer Präsentation durch Jurymitglieder darf sich nicht in Widerspruch zur Bekanntmachung und zu vorangegangenen Hinweisen der Vergabestelle setzen (hier: laufende Präsenz der Projektleitung in einem ortsnahen Büro während der Planungsphase).*)




IBRRS 2013, 5159
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Von der Baubeschreibung abweichende Angebote sind auszuschließen!

VK Lüneburg, Beschluss vom 08.11.2013 - VgK-34/2013

1. Angebote für den Bau von Autobahnen, in denen das gewählte Verfahren nach den in den Vergabeunterlagen vorgegebenen technischen Regelwerken für den anstehenden Untergrund nicht geeignet ist und die in ihrer Vorstatik von verbindlichen Vorgaben der Baubeschreibung abweichen, sind auszuschließen.

2. Wertet der öffentliche Auftraggeber ein Angebot wegen Unvollständigkeit nicht, muss er auch diejenigen Angebote anderer Anbieter ausschließen, die ebenfalls an dem beanstandeten oder an einem gleichartigen Mangel leiden.

3. Die nachträgliche Verbesserung bzw. Veränderung eines bereits unterbreiteten Angebots führt zu einer Beeinflussung des Wettbewerbs zum Nachteil weiterer Bieter und ist unzulässig.

4. Die in § 16 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A geregelte Nachforderungspflicht des Auftraggebers dient ausschließlich dazu, einzelne fehlende Erklärungen oder Nachweise nachliefern zu können, nicht jedoch dazu, fehlerhafte Nachweise durch verbesserte Ausführungen ersetzen zu können.

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IBRRS 2013, 5152
VergabeVergabe
Eignungsmangel wegen zu hohen Alters

OLG München, Beschluss vom 15.10.2009 - Verg 14/09

1. Die Vergabestelle ist berechtigt, den Auftrag nur an einen Prüfsachverständigen zu vergeben, der die formale Anerkennung als Prüfsachverständiger besitzt.

2. Würde ein Bieter bei Bezuschlagung während der Auftragsausführung das Höchstalter für Prüfsachverständige überschreiten und somit diese Anerkennung verlieren, so ist er vom Vergabeverfahren auszuschließen. Er hat mithin auch keine Antragsbefugnis, da ihm aufgrund des zwingenden Ausschlusses kein Schaden drohen kann.

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IBRRS 2013, 5151
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Muss ein privater Gasversorger die Sektorenrichtlinie einhalten?

EuGH, Urteil vom 12.12.2013 - Rs. C-425/12

1. Die Art. 4 Abs. 1, 14 Abs. 1 Buchst. c Ziff. i und 15 Sektorenrichtlinie 93/38/EWG sind dahin auszulegen, dass sie einem privaten Unternehmen nicht aus dem alleinigen Grund entgegengehalten werden können, dass es Inhaber einer ausschließlichen Konzession für eine Dienstleistung im öffentlichen Interesse ist und damit in den persönlichen Anwendungsbereich dieser Richtlinie fällt, auch wenn die genannte Richtlinie noch nicht in das innerstaatliche Recht des betroffenen Mitgliedstaats umgesetzt wurde.*)

2. Ein solches Unternehmen, das kraft staatlichen Rechtsakts unter staatlicher Aufsicht eine Dienstleistung im öffentlichen Interesse zu erbringen hat und hierzu mit besonderen Rechten ausgestattet ist, die über die für die Beziehungen zwischen Privatpersonen geltenden Vorschriften hinausgehen, muss die Bestimmungen der Sektorenrichtlinie 93/38/EWG in der durch die Richtlinie 98/4 geänderten Fassung einhalten. Die Behörden eines Mitgliedstaats können einem solchen Unternehmen daher diese Bestimmungen entgegenhalten.*)

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IBRRS 2013, 5145
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Eignungsnachweis "Gruppe GN 2": GN2 A oder GN2 B gefordert?

OLG Naumburg, Beschluss vom 29.10.2013 - 2 Verg 3/13

1. Hat ein Bieter zeitlich vor dem Erlass einer Entscheidung der Vergabestelle, die er für rechtswidrig erachtet, konkrete Beanstandungen in Form einer Rüge erhoben, so stellt dies noch keine wirksame Rüge i.S. von § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB dar, kann aber dazu führen, dass jede seiner Äußerungen nach Erlass der Entscheidung, die als Aufrechterhaltung der vorher erhobenen Beanstandungen und Bekräftigung des ultimativen Charakters seines Hinweises auf vermeintliche Vergaberechtsverstöße erscheinen, für eine ordnungsgemäße Rüge genügt.*)

2. Beschränkt sich die von der Vergabestelle verwendete Bezeichnung des von den Bietern mit dem Angebot vorzulegenden Eignungsnachweises in der Vergabebekanntmachung auf "Zertifizierung DVGW-Arbeitsblatt GW 302 in der Gruppe GN2 "Steuerbare horizontale Spülbohrverfahren", obwohl nach dem Arbeitsblatt in dieser Gruppe Zertifizierungen mit den unterschiedlichen Belastungsgraden A (bis zu 400 kN Rückzugskraft) und B (über 400 kN) erfolgen, so ist durch Auslegung der Vergabebekanntmachung nach dem objektiven Empfängerhorizont eines fachkundigen Bieters, der die Gepflogenheiten des konkreten Auftraggebers nicht kennt, zu ermitteln, welcher Eignungsnachweis - Gruppe GN2 A oder Gruppe GN2 B - gefordert worden ist. Der wirkliche Wille des Auftraggebers und der Inhalt der Vergabeunterlagen sind insoweit unerheblich.*)

3. Nachprüfung der - nach ergänzender Sachaufklärung vom Auftraggeber vorgenommenen - formellen und inhaltlichen Bewertung eines vom Bieter vorgelegten Eignungsnachweises (hier: Gütezeichen RAL 961 Gruppe AK1), der nach seinem Wortlaut lediglich ein rechtlich selbständiges konzernverbundenes Unternehmen des Bieters als zertifiziertes Unternehmen ausweist.*)

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IBRRS 2013, 5586
VergabeVergabe
Zertifizierungseinrichtungen dürfen Mindestgebühren erheben!

EuGH, Urteil vom 12.12.2013 - Rs. C-327/12

1. Die Art. 101 AEUV, 102 AEUV und 106 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen nicht entgegenstehen, die für die Gesellschaften, die Zertifizierungseinrichtungen (Società Organismi di Attestazione) sind, eine Regelung über die Erhebung von Mindestgebühren für die Zertifizierungsdienste vorschreibt, die sie Unternehmen erbringen, die an Ausschreibungen über öffentliche Bauaufträge teilnehmen wollen.*)

2. Eine solche nationale Regelung stellt eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit im Sinne von Art. 49 AEUV dar, ist jedoch geeignet, die Verwirklichung des Ziels des Schutzes der Empfänger dieser Dienste sicherzustellen. Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, zu beurteilen, ob diese nationale Regelung unter Berücksichtigung insbesondere der Art der Berechnung der Mindestgebühren, u. a. in Abhängigkeit von der Anzahl der Kategorien von Arbeiten, für die die Bescheinigung erteilt wird, nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist.*)

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IBRRS 2013, 5136
VergabeVergabe
Neubau Chirurgisches Zentrum: u.a. Gewerk Wände

VK Thüringen, Beschluss vom 20.03.2002 - 216-4002.20-004/02-G-S

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5135
VergabeVergabe

VK Thüringen, Beschluss vom 01.03.2002 - 216-4002.20-004/02-EF-S

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5134
VergabeVergabe

VK Thüringen, Beschluss vom 20.02.2002 - 216-4003.20-004/02-J-S

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5133
VergabeVergabe

VK Thüringen, Beschluss vom 01.02.2002 - 216-4003.20-077/01-SLZ

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5132
VergabeVergabe

VK Thüringen, Beschluss vom 31.01.2002 - 216-4004.20-002/02-GTH

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5131
VergabeVergabe

VK Thüringen, Beschluss vom 25.01.2002 - 216-4002.20-055/01-J-S

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5130
VergabeVergabe

VK Thüringen, Beschluss vom 10.12.2001 - 216-4002.20-081/01-GTH

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5123
VergabeVergabe

VK Thüringen, Beschluss vom 21.11.2001 - 216-4004.20-059/01-G-S

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5122
VergabeVergabe

VK Thüringen, Beschluss vom 12.11.2001 - 216-4002.20-053/01-G-S

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5121
VergabeVergabe

VK Thüringen, Beschluss vom 24.10.2001 - 216-4003.20-124/01-EF-S

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5120
VergabeVergabe
Verhandlungsverfahren ohne Verhandlungen ist unzulässig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.10.2011 - 1 VK 53/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5119
VergabeVergabe
Verhandlungsverfahren ohne Verhandlungen ist unzulässig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.10.2011 - 1 VK 51/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5118
VergabeVergabe
Ausschreibung Bauoberleitung und -überwachung der Gesamtmaßnahme

VK Thüringen, Beschluss vom 19.06.2007 - 360-4004.20-2029/2007-013-J

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5117
VergabeVergabe

VK Südbayern, Beschluss vom 01.12.2004 - 120.3-3194.1-71-10/04

Erledigung gem. § 114 Abs. 2 GWB; Rücknahme*)

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IBRRS 2013, 5116
VergabeVergabe

VK Südbayern, Beschluss vom 23.11.2004 - 120.3-3194.1-45-06/04

1. Ein Antrag auf Feststellung einer Rechtsverletzung ist zulässig, wenn der ursprüngliche Nachprüfungsantrag zulässig war, die Voraussetzungen des § 114 Abs.2 Satz 2 GWB gegeben sind und der Antragstellerin das Feststellungsinteresse zugestanden werden kann.*)

2. Das GWB sieht in § 114 Abs. 2 Satz 2 einen Feststellungsantrag für den Fall vor, dass sich das Nachprüfungsverfahren u. a. durch Erteilung des Zuschlages oder durch Aufhebung erledigt hat.*)

3. Für den Antrag der Antragstellerin, sie sei durch die Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung in ihren Rechten verletzt, ist dieser das Feststellungsinteresse zuzugestehen. Dies ergibt sich bereits daraus, dass Schadensersatzforderungen der Antragstellerin nicht ausgeschlossen werden können. Denn bereits mit dem Teilnahmeantrag und der Vorlage der für die Beurteilung der Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde erforderlichen Unterlagen entsteht ein Sonderverhältnis zwischen Vergabestelle und Bewerber. Das begründet bei vorwerfbarer Verletzung der zumindest auch dem Schutz des Bewerbers dienenden Vergabevorschriften mögliche Schadensersatzansprüche.*)

4. Im Rahmen eines Nichtoffenen Verfahrens wählt der Auftraggeber anhand der mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Nachweise (§ 8 a Nr. 2 VOB/A) unter den Bewerbern, die seinen Anforderungen bezüglich der Eignung entsprechen, diejenigen aus, die er zur Abgabe eines Angebotes auffordern will.*)

5. Die Prüfung nach § 8 a VOB/A erfolgt in zwei Schritten. Zunächst werden die geeigneten Bewerber von den ungeeigneten Bewerbern geschieden. In der zweiten Stufe wählt der Auftraggeber unter den verbliebenen, geeigneten Bewerbern diejenigen aus, die er dann zur Angebotsabgabe auffordert.*)

Für die Auswahl der Bieter im Nichtoffenen Verfahren sehen weder das Gesetz noch die Vergabebedingungen, hier der zweite Abschnitt der VOB/A, entsprechende Auswahlkriterien vor. Der vorgeschaltete öffentliche Teilnahmewettbewerb ist nicht Bestandteil des förmlichen Vergabeverfahrens, sondern dient vorrangig der Information des Auftraggebers über die Marktsituation. Die Bewerber, darunter auch die Antragstellerin, haben keinen subjektiven Anspruch auf Beteiligung an einem dem Teilnahmewettbewerb folgenden Nichtoffenen Verfahren. Selbst bei nachgewiesener grundsätzlicher Eignung kann ein Bewerber keinen Anspruch zur Angebotsabgabe herleiten. Die Vorschriften des § 8 bzw. § 8a VOB/A verpflichten einen Auftraggeber nämlich nicht, alle Bewerber, welche die verlangten Nachweise bezüglich ihrer Eignung vollständig beigebracht haben, zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Die Vorschrift lässt dem Auftraggeber im Gegenteil einen gewissen Beurteilungsspielraum bei seiner Auswahlentscheidung. Er hat dabei aber alles zu unterlassen, was zu einer Benachteiligung bzw. Diskriminierung bestimmter Bewerber führen könnte. Bei seiner Auswahlentscheidung hat der Auftraggeber darüber hinaus die Vorgaben des § 8 a Nr. 2 Satz 1 GWB, wonach mindestens 5 geeignete Bewerber aufzufordern sind, zu beachten.*)

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IBRRS 2013, 5102
VergabeVergabe
Kein Widerruf von Zuwendungsbescheid trotz Vergaberechtsverstoß!

VG Köln, Urteil vom 21.11.2013 - 16 K 6287/11

1. Verstößt der Zuwendungsempfänger gegen die Auflagen eines Zuwendungsbescheids, kann die zuständige Behörde den Bescheid grundsätzlich zurücknehmen und die Zuwendung zurückfordern.

2. Der Widerruf eines Zuwendungsbescheid ist trotz Vorliegens eines Vergaberechtsverstoßes unzulässig, wenn der Zuwendungsgeber gegenüber dem Zuwendungsempfänger in zurechenbarer Weise den Eindruck erweckt hat, mit der Auftragsvergabe einverstanden gewesen zu sein.

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IBRRS 2013, 5096
VergabeVergabe

VK Südbayern, Beschluss vom 17.02.2004 - 03-01/04

1. Hat ein Bieter in seinem Angebot abweichend vom beiliegenden Vertrag Vorbehalte zur Preisgleitung erklärt, welche die Verdingungsunterlagen in unzulässiger Weise ändern, ist das Angebot des Bieters zwingend gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 d) i. V. m. § 21 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A von der Wertung auszuschließen.*)

2. Zur Unverzüglichkeit der Rüge, § 107 Abs. 3 GWB*)

3. Zur Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB*)

4. Bei der Interpretation von Bietererklärungen muss das in § 97 Abs. 1 und 2 GWB aufgestellte Gebot der Auftragsvergabe im Rahmen eines transparenten Wettbewerbs unter Gleichbehandlung der Bieter beachtet werden.*)

5. Gemäß § 21 VOL/A sind Änderungen an den Verdingungsunterlagen unzulässig. Dabei spielt es keine Rolle, ob die vom Bieter vorgenommenen Änderungen zentrale und wichtige oder eher unwesentliche Leistungspositionen betrifft. Ebenso wenig kommt es darauf an, ob die Abweichungen letztlich irgendeinen Einfluss auf das Wettbewerbsergebnis haben können.*)

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IBRRS 2013, 5095
VergabeVergabe
Muss die AOK Bayern das GWB-Vergaberecht anwenden?

VK Südbayern, Beschluss vom 08.04.2004 - 120.3-3194.1-07-03/04

1. Zur Eigenschaft der "AOK Bayern Die Gesundheitskasse" als öffentlicher Auftraggeber nach § 98 Nr. 2 GWB*)

2. Erstellung einer Auflistung mit zugelassenen Leistungserbringern zur Versorgung der Versicherten der AOK Bayern mit dem Hilfsmittel "Schlafapnoegerät" in Bayern als Beschaffungsvorgang i. S. d. § 99 Abs. 1 GWB*)

3. Erforderlich für einen Beschaffungsvorgang nach § 99 Abs. 1 GWB ist stets das Vorliegen eines Vertrages bzw. eines vertragsvorbereitenden Auslobungsverfahrens. Damit steht fest, dass jedenfalls hoheitlich (durch Gesetz, Verordnung, Satzung oder Verwaltungsakt) auferlegte Leistungsbeziehungen als Anwendungsgrundlage nicht ausreichen. Soweit allerdings Beschaffungsvereinbarungen nachfolgen, kann das Vergaberecht auf dieser zweiten Stufe anwendbar sein (Ingenstau/Korbion 15. Auflage zu § 99 GWB Rn. 2). Die nachfolgende Beschaffungsvereinbarung muss aber durch den öffentlichen Auftraggeber erfolgen (und nicht wie hier durch den Versicherten).*)

4. Öffentlich-rechtliche Verträge können nicht als öffentliche Aufträge i. S. d. § 99 GWB angesehen werden. Dies ergibt sich aus der Legaldefinition der öffentlichen Aufträge in § 99 Abs. 1 GWB, die auf der Definition der EG-Richtlinien beruht. In Art. 1 a der BKR heißt es, dass als öffentliche Bauaufträge nur die zwischen einem Unternehmer und einem öffentlichen Auftraggeber geschlossenen entgeltlichen Verträge gelten.

Daraus wird in der amtlichen Begründung zum Entwurf des Vergaberechtsänderungsgesetzes hergeleitet, dass dies nur privatrechtliche Verträge über die Erbringung einer Leistung gegen Entgelt sein können und öffentlich-rechtliche Verträge nicht erfasst werden. Eine derartige Auslegung verstößt auch nicht gegen den EGV, wonach den Mitgliedsstaaten die Regelungsbefugnis dann belassen wird, wenn es sich um Fragen ihrer öffentlichen Ordnung und Sicherheit oder um ein Tätigwerden handelt, das mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden ist. Dies bezieht sich auf die Bereichsausnahmen der Art. 45 i. V. m. Art. 45 EGV und Art. 46 i. V. m. Art. 55 EGV (Ingenstau/Korbion, 15. Auflage, zu § 99 GWB, Rn. 3 ff.).*)

5. Der untechnische Ausdruck "Beschaffung macht deutlich, dass auf die rechtliche Qualifikation des Vorgangs zum Erhalt der Waren nicht ankommt. Entscheidend ist vielmehr, dass der betreffende Gegenstand dem öffentlichen Auftraggeber und nicht wie hier dem Versicherten überlassen wird.*)

Erfasst werden daher alle Arten von Leistungen, durch die der Lieferant dem Auftraggeber die betreffenden Waren sofort und/oder zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung stellt (Boesen, Vergaberecht, 1. Auflage, Rn. 69 zu § 99 GWB). Dies erfolgt hier an den Versicherten, wobei der öffentliche Auftraggeber (hier: die AOK) lediglich im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen einen Teil der Kosten übernimmt.*)

Ein Beschaffungsvorgang zwischen Lieferant und öffentlichem Auftraggeber liegt somit nicht vor. Der Beschaffungsvorgang erfolgt erst zwischen Lieferant und den Versicherten des öffentlichen Auftraggebers.*)

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IBRRS 2013, 5094
VergabeVergabe

VK Südbayern, Beschluss vom 17.02.2004 - 3-1/04

1. Hat ein Bieter in seinem Angebot abweichend vom beiliegenden Vertrag Vorbehalte zur Preisgleitung erklärt, welche die Verdingungsunterlagen in unzulässiger Weise ändern, ist das Angebot des Bieters zwingend gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 d) i. V. m. § 21 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A von der Wertung auszuschließen.*)

2. Zur Unverzüglichkeit der Rüge, § 107 Abs. 3 GWB*)

3. Zur Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB*)

4. Bei der Interpretation von Bietererklärungen muss das in § 97 Abs. 1 und 2 GWB aufgestellte Gebot der Auftragsvergabe im Rahmen eines transparenten Wettbewerbs unter Gleichbehandlung der Bieter beachtet werden.*)

5. Gemäß § 21 VOL/A sind Änderungen an den Verdingungsunterlagen unzulässig. Dabei spielt es keine Rolle, ob die vom Bieter vorgenommenen Änderungen zentrale und wichtige oder eher unwesentliche Leistungspositionen betrifft. Ebenso wenig kommt es darauf an, ob die Abweichungen letztlich irgendeinen Einfluss auf das Wettbewerbsergebnis haben können.*)

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IBRRS 2013, 5093
VergabeVergabe
Keine rechtzeitige Rüge: Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Südbayern, Beschluss vom 10.11.2003 - 120.3-3194.1-51-10/03

1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der gerügte Vergabeverstoß bereits mit der Bekanntmachung erkennbar war und nicht bis zur Angebotsabgabe gerügt wurde (§ 107 Abs. 3 Satz 2 GWB).*)

2. Wird in den Bewerbungs- und Angebotsbedingungen die Art des Vergabeverfahrens als offenes Verfahren gemäß der Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) und der Verdingungsordnung für Leistungen Teil A beschrieben, so zählen demnach zu den Bestimmungen dieses Vergabeverfahrens die einschlägigen nationalen Vergabevorschriften (§ 3 a, § 7 A, § 17 A VOL/A), die auf die Bedeutung der Bekanntmachung hinweisen und die Teilnahmebedingungen grundsätzlich regeln.*)

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IBRRS 2013, 5092
VergabeVergabe

VK Südbayern, Beschluss vom 24.02.2003 - 7-2/03

Rücknahme gem. § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB*)

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IBRRS 2013, 5091
VergabeVergabe

VK Südbayern, Beschluss vom 27.09.2002 - 36-8/02

1. Ein Bieter hat sein Interesse am Auftrag durch die Abgabe eines Angebotes nachgewiesen und hat geltend gemacht, in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt zu sein, wenn die Vergabestelle den Auftrag ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens an einen anderen Bieter vergeben will und er folglich in diesem Verfahren keinen Anspruch auf die Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren hat. Ein Vergaberechtsfehler, der mit dem Nachprüfungsantrag angefochten werden kann, besteht gerade darin, dass die Ausschreibung einer Vergabe rechtswidrig unterblieb. Für die Zwecke des Primärrechtsschutzes ist daher ein materielles Verständnis des "Vergabeverfahrens" notwendig.*)

2. Eine Rügepflicht nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB wird dann nicht begründet, wenn rechtlich umstritten ist, ob das betreffende Verhalten der Vergabestelle vergaberechtswidrig ist oder nicht. Von einer positiven Kenntnis kann nur dann ausgegangen werden, wenn die Rechtslage eindeutig ist. Dies erfordert, dass dem Bieter zum einen die dem Verstoß begründenden Tatsachen bekannt sind und dass zum anderen diese Tatsachen jedenfalls bei objektiver Wertung einen rechtlichen Mangel eines Vergabeverfahrens darstellen.*)

3. Ist eine Aufgabenbeschreibung nicht erschöpfend erfolgt und zudem nicht von allen Bietern gleich verstanden worden, so werden die Bieter in ihren Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt. Es fehlt damit von vornherein an einer Gleichstellung der Wettbewerber und einer Vergleichbarkeit ihrer Angebote, wie sie ein transparentes Vergabeverfahren nach den Vorgaben des europäischen und deutschen Vergaberechts gerade sicherstellen will.*)

4. Ein Ausnahmetatbestand nach § 100 lit. n GWB ist nicht gegeben, wenn das Ergebnis einer Dienstleistung (hier: Forschung- und Entwicklungsdienstleistung), die von der Vergabestelle auch gänzlich finanziert wird, Eigentum der Vergabestelle wird.*)

5. Kann ein Dienstleistungsauftrag vorab nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden, so fallen diese Leistungen unter die Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) (§ 1 3. Spiegelstrich VOL/A). Die Aufgabenstellung ist - ggf. unter Zuziehung von Sachverständigen (§ 7 VOF) - so zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen können (§ 8 Abs. 1 VOF). Zudem sind alle die Erfüllung der Aufgabenstellung beeinflussenden Umstände anzugeben, insbesondere solche, die dem Auftragnehmer ein ungewöhnliches Wagnis aufbürden oder auf die er keinen Einfluss hat und deren Einwirkung auf die Honorare oder Preise und Fristen er nicht im Voraus abschätzen kann (§ 8 Abs. 3 VOF). In der Aufgabenbeschreibung oder der Vergabebekanntmachung hat der Auftraggeber alle Auftragskriterien, möglichst in der Reihenfolge der ihnen zuerkannten Bedeutung anzugeben, deren Anwendung vorgesehen ist (§ 16 Abs. 3 VOF).*)

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IBRRS 2013, 5090
VergabeVergabe

VK Südbayern, Beschluss vom 25.07.2002 - 26-6/02

Erteilt ein Bieter nach Aufforderung der Vergabestelle seine Zustimmung zur Verlängerung der Zuschlags- und Bindefrist nicht und erklärt der Bieter, dass er sein Angebot nur in Verbindung mit einem erneuten Preisnachlass, welcher von dem Ergebnis des Wertungsverfahrens abhängig gemacht werden sollte, aufrecht erhalten will, ist der Vergabestelle die Berücksichtigung dieses nachträglich eingereichten Preisnachlasses verwehrt.*)

Auch wenn ein Bieter von sich aus anbietet, das Angebot zu ändern oder Preisnachlässe zu gewähren, darf der Auftraggeber darauf nicht eingehen.*)

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IBRRS 2013, 5084
VergabeVergabe
Kartellabsprache: Auftragnehmer muss 15% Vertragsstrafe zahlen!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 31.07.2013 - 6 U 51/12

Die Klausel in den Vertragsbedingungen eines öffentlichen Auftraggebers, wonach der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 15% der Abrechnungssumme zu zahlen hat, wenn er aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, ist wirksam.

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IBRRS 2013, 5083
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VergabeVergabe
Kartellabsprache: Auftragnehmer muss 15% Strafe/Schadensersatz zahlen!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 31.07.2013 - 6 U 51/12 (Kart.)

Die Klausel in den Vertragsbedingungen eines öffentlichen Auftraggebers, wonach der Auftragnehmer einen Betrag in Höhe von 15% der Abrechnungssumme zu zahlen hat, wenn er aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, ist wirksam.




IBRRS 2013, 5358
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VergabeVergabe
Angebotsänderung durch nachträglich vorgelegte Nachweise unzulässig!

VK Münster, Beschluss vom 13.11.2013 - VK 19/13

1. Werden Vorgaben der Leistungsbeschreibung nicht eingehalten, so ist das Angebot zwingend auszuschließen.*)

2. Nachträglich vorgelegte Nachweise dürfen nicht zu einer inhaltlichen Änderung des ursprünglichen Angebots führen.*)

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IBRRS 2013, 5074
VergabeVergabe
Kartellabsprache: Auftragnehmer muss 15% Vertragsstrafe zahlen!

LG Mannheim, Urteil vom 04.05.2012 - 7 O 436/11 Kart.

1. Das Zivilgericht ist auch dann gem. § 33 Abs. 4 GWB an die Feststellungen eines bestandskräftigen Entscheidung der Kartellbehörde gebunden, wenn das kartellrechtswidrige Verhalten vor dem Inkrafttreten der Vorschrift begangen, die Entscheidung aber danach erlassen worden ist.*)

2. Hat der Auftraggeber in den von ihm gestellten allgemeinen Vertragsbedingungen den Schadenersatz im Fall kartellrechtswidrigen Verhaltens des Auftragnehmers auf 15 % der Vertragssumme pauschaliert, ist die Klausel jedenfalls dann wirksam, wenn die im Bußgeldbescheid festgestellten Verhaltensweisen dazu dienten, zuvor gewährte Sonderrabatte von bis zu 30 % zu vermeiden und Rabatte von 10 - 12 % auf dem Markt üblich sind.*)

3. Der in § 33 Abs. 3 S. 5 GWB in Bezug genommene Zinssatz ("§§ 288 und 289 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs") beträgt fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.*)

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IBRRS 2013, 5073
VergabeVergabe
Geforderte NU-Leistungen nicht angegeben: Angebotsausschluss!

VK Südbayern, Beschluss vom 20.07.2002 - 27-6/02

Ist in den Vergabeunterlagen ausdrücklich und unmissverständlich gefordert, dass der Bieter bereits in seinem Angebot die Art und den Umfang der Leistungen anzugeben hat, die er durch Nachunternehmer ausführen lassen will und fehlt diese Erklärung im Angebot des Bieters, so muss dieses Angebot, weil es unklar ist, ausgeschlossen werden.*)

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IBRRS 2013, 5072
VergabeVergabe

VK Südbayern, Beschluss vom 18.07.2002 - 24-6/02

Grundsätzlich sollen Angebote nur die Preise und die geforderten Erklärungen enthalten.*)

Sollte der Bieter es für zweckmäßig halten, zu seinem Angebot zusätzliche Erläuterungen anzugeben, sollten diese Erläuterungen auf einer gesonderten Anlage gemacht werden, damit sie nicht als - nach § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A - unzulässige Änderungen an den Verdingungsunterlagen angesehen werden. Diese Erläuterungen dürfen allerdings nur kommentierende Angaben zum Angebot sein; sonst müssten sie nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A ausgeschlossen werden.*)

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IBRRS 2013, 5071
VergabeVergabe
Umrüstung der Kläranlage

VK Südbayern, Beschluss vom 12.06.2002 - 21-05/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5070
VergabeVergabe

VK Südbayern, Beschluss vom 28.05.2002 - 15-4/02

Gemäß § 9 Abs. 1 VOB/A ist eine Leistung eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können (§ 9 Nr. 1 VOB/A).*)

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IBRRS 2013, 5069
VergabeVergabe

VK Südbayern, Beschluss vom 14.05.2002 - 14-4/02

Kann ein Antragsteller den geltend gemachten Schaden nicht darlegen, fehlt die Antragsbefugnis, insbesondere, wenn das im Rahmen der Ausschreibung abgegebene Angebot/ Nebenangebot des Antragstellers nach Prüfung und Wertung durch die Vergabestelle in der Rangfolge der gewerteten Angebote/ Nebenangebote an aussichtsloser Stelle liegt und auch nicht den Zuschlag erhalten kann, wenn das angefochtene Angebot/ Nebenangebot, das den Zuschlag erhalten soll, unberücksichtigt bleibt.*)

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IBRRS 2013, 5063
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VergabeVergabe
Vergabestelle muss falsch angegebene Steuersätze korrigieren!

VK Nordbayern, Beschluss vom 29.10.2013 - 21.VK-3194-42/13

1. Werden fehlende oder falsche Steuersätze, bzw. Abgabensätze durch den Bieter ausgewiesen, sind diese durch die VSt zwingend zu ergänzen bzw. abzuändern.*)

2. Wenn Zweifel bestehen, ob ein angebotener mit dem gesetzlichen Steuersatz übereinstimmt, so ist vom Bieter vor einer etwaigen Abänderung eine entsprechende Bescheinigung des Finanzamts zu fordern.*)




IBRRS 2013, 5059
VergabeVergabe
Behauptete Unterangebote sind unverzüglich zu rügen!

VK Südbayern, Beschluss vom 06.05.2002 - 120.3-3194.1-12-04/02

1. Wird ein behauptetes Unterangebot einer Beigeladenen vom Antragsteller nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt, ist der Nachprüfungsantrag in diesem Punkt unzulässig. Grundlage: § 107 Abs. 3 GWB*)

2. § 25 Nr. 3 Satz 1 VOL/A spricht zwar von der "Berücksichtigung aller Umstände" bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots. Bei Aufträgen jedoch, welche die Schwellenwerte erreichen bzw. überschreiten und somit nach dem 2. Abschnitt der VOL/A vergeben werden müssen, sind durch die zwingende Berücksichtigung der Vorschriften des § 9 a VOL/A diese "Umstände" vorab anhand von Zuschlagskriterien bekannt zu machen.*)

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IBRRS 2013, 5058
VergabeVergabe

VK Südbayern, Beschluss vom 25.03.2002 - 7-2/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5057
VergabeVergabe

VK Südbayern, Beschluss vom 25.03.2002 - 5-2/02

Gemäß § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A sind Änderungen an den Verdingungsunterlagen durch den Bieter unzulässig. Angebote, die nicht der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers entsprechen, haben nach § 25 Nr. 1 lit. b) VOB/A zur Folge, dass sie von der Wertung ausgeschlossen werden (hier: Erklärungen zum Umfang von Nachunternehmerleistungen).*)

Hierbei ist es unerheblich, ob vom Bieter vorgenommene Änderungen unwesentliche Leistungspositionen betreffen oder nicht. Auch kommt es nicht darauf an, ob die Abweichung letztlich irgendeinen Einfluss auf das Wettbewerbsergebnis haben kann (im Anschluss an OLG Düsseldorf Verg 21/00).*)

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IBRRS 2013, 5056
VergabeVergabe
Verhandlungen über die Preise sind unstatthaft!

VK Südbayern, Beschluss vom 19.03.2002 - 120.3-3194.1-06-02/02

Angebote sind grundsätzlich so zu werten, wie sie im Eröffnungstermin dem Verhandlungsleiter vorgelegen haben. Der mögliche Widerspruch zwischen den Begriffen Eventualposition, Option und Optionen kann aber nicht durch eine Aufklärung des Angebotsinhalts gem. § 24 VOB/A geklärt werden. Denn nach § 24 Nr. 3 VOB/A sind Verhandlungen besonders über Preise unstatthaft.*)

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IBRRS 2013, 5055
VergabeVergabe

VK Südbayern, Beschluss vom 18.03.2002 - 4-2/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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