Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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Volltexturteile nach Sachgebieten
10757 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
VPRRS 2013, 1165![Vergabe Vergabe](/include/css/ibr-online/zielgrp1/1gr.jpg)
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.01.2007 - L 2 KN 16/05 KR
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1164
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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2007 - Verg 48/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3557
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VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 08.02.2000 - 1 VK 16/99
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3556
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VK Niedersachsen, Beschluss vom 08.06.2001 - 203-VgK-07/2001
Die Vergabestelle ist nicht befugt, eine nachträgliche grundlegende Veränderung einzelner Zuschlagskriterien vorzunehmen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie sich zuvor durch die Veröffentlichung der anzuwendenden Bewertungsmatrix in erheblichem Maße selbst bindet.
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IBRRS 2013, 3555
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VK Lüneburg, Beschluss vom 12.12.2000 - 203-VgK-16/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3533
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VK Lüneburg, Beschluss vom 04.12.2000 - VgK-15/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3532
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VK Lüneburg, Beschluss vom 04.12.2000 - 203-VgK-15/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3529
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VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15.01.2013 - 2 VK 07/12
1. Ein öffentlicher Auftraggeber kommt seiner Verpflichtung zur Information nach § 101a Abs. 1 Satz 1 GWB nur dann nach, wenn der vorgesehene Grund der Nichtberücksichtigung wahrheitsgemäß angegeben wird. Allerdings ist das Erfordernis einer wahrheitsgemäßen Information dabei dahingehend zu verstehen, dass die Vergabestelle nicht bewusst unzutreffende Angaben über den Grund für die Nichtberücksichtigung machen darf, um den Bieter über die Aussichten eines Nachprüfungsantrags zu täuschen.
2. Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach § 126 GWB sind ausschließlich die ordentlichen Gerichte zuständig.
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IBRRS 2013, 3528
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VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15.01.2013 - 2 VK 7/12
1. Ein öffentlicher Auftraggeber kommt seiner Verpflichtung zur Information nach § 101a Abs. 1 Satz 1 GWB nur dann nach, wenn der vorgesehene Grund der Nichtberücksichtigung wahrheitsgemäß angegeben wird. Allerdings ist das Erfordernis einer wahrheitsgemäßen Information dabei dahingehend zu verstehen, dass die Vergabestelle nicht bewusst unzutreffende Angaben über den Grund für die Nichtberücksichtigung machen darf, um den Bieter über die Aussichten eines Nachprüfungsantrags zu täuschen.
2. Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach § 126 GWB sind ausschließlich die ordentlichen Gerichte zuständig.
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IBRRS 2013, 3521
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VK Lüneburg, Beschluss vom 01.03.2000 - VgK-02/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1145
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VK Lüneburg, Beschluss vom 24.07.2000 - VgK-08/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1144
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VK Lüneburg, Beschluss vom 27.09.2000 - VgK-10/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1143
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VK Lüneburg, Beschluss vom 27.09.2000 - 203-VgK-10/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1142
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VK Lüneburg, Beschluss vom 24.07.2000 - 203-VgK-08/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3517
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VK Hannover, Beschluss vom 12.03.2001 - VgK 1/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3516
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VK Hannover, Beschluss vom 12.03.2001 - 26045-VgK 1/2001
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1137
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VK Hessen, Beschluss vom 12.09.2001 - 69d-VK-30/2001
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3515
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VK Hessen, Beschluss vom 22.02.2001 - 69d-VK-01/2001
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3514
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VK Hannover, Beschluss vom 12.03.2001 - 26045-VgK 1/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3513
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VK Hannover, Beschluss vom 16.01.2001 - VgK 5/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3512
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VK Hannover, Beschluss vom 16.01.2001 - VgK 3/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3511
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VK Hannover, Beschluss vom 16.01.2001 - VgK 3/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3510
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VK Hannover, Beschluss vom 16.01.2001 - VgK 5/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3509
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VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.09.2001 - VK-23/01
Die Antragsrücknahme steht hinsichtlich der Kostenfolgen grundsätzlich einem Unterliegen gleich. Es ist jedoch im Einzelfall zu berücksichtigen, welche Verursachungsanteile Antragsteller und Antragsgegner an der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zuzuordnen sind.*)
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IBRRS 2013, 3508
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VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.09.2001 - VK-23/2001
Die Antragsrücknahme steht hinsichtlich der Kostenfolgen grundsätzlich einem Unterliegen gleich. Es ist jedoch im Einzelfall zu berücksichtigen, welche Verursachungsanteile Antragsteller und Antragsgegner an der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zuzuordnen sind.*)
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IBRRS 2013, 3507
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VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.09.2001 - VK-23/2001-B
Die Antragsrücknahme steht hinsichtlich der Kostenfolgen grundsätzlich einem Unterliegen gleich. Es ist jedoch im Einzelfall zu berücksichtigen, welche Verursachungsanteile Antragsteller und Antragsgegner an der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zuzuordnen sind.*)
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IBRRS 2013, 3506
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VK Hannover, Beschluss vom 16.01.2001 - 26045-VgK 5/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3505
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VK Hannover, Beschluss vom 16.01.2001 - 26045-VgK 3/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3504
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VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.09.2001 - VK-23/01-B
Die Antragsrücknahme steht hinsichtlich der Kostenfolgen grundsätzlich einem Unterliegen gleich. Es ist jedoch im Einzelfall zu berücksichtigen, welche Verursachungsanteile Antragsteller und Antragsgegner an der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zuzuordnen sind.*)
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VPRRS 2013, 1827
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VK Bund, Beschluss vom 25.01.2013 - VK 3-2/13
1. Ein Vergabeverfahren darf aufgehoben werden, wenn kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt werden kann. Ob diese Voraussetzung vorliegt, hängt nach Lage des Falles in erster Linie davon ab, ob die Differenz zwischen den geschätzten Kosten einerseits und den Angebotspreisen andererseits einen schwerwiegenden Grund zur Aufhebung darstellen.
2. Die Abweichung zwischen der Kostenprognose und den nachfolgenden Ausschreibungsergebnissen darf nicht unerheblich sein. Eine Überschreitung um durchschnittlich 23% ist jedenfalls deutlich spürbar.
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IBRRS 2013, 5349
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VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.05.2013 - 1 VK 10/13
1. Eine Ausschreibung kann aufgehoben werden, wenn kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht. Dazu gehören auch Angebote mit "unangemessen hohen Preisen".
2. Ob tatsächlich ein Angebot mit einem unangemessen hohen Preis vorliegt, ist aufgrund einer umfassenden Interessenabwägung zu entscheiden. Eine absolute Prozentzahl, ab der die Überschreitung der Kostenschätzung die Aufhebung der Ausschreibung rechtfertigt, existiert nicht. Unter Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalls kann eine Abweichung von 19,3% die Vergabestelle zu einer Aufhebung der Ausschreibung berechtigen.
3. Maßgeblich für einen aussagekräftigen Vergleich zwischen der Kostenschätzung des Auftraggebers und dem Angebotspreis des Bieters ist das Leistungsverzeichnis für die konkret durchgeführte Ausschreibung.
4. Fehlende Haushaltsmittel können ausnahmsweise einen Grund für die Aufhebung einer Ausschreibung darstellen. Das setzt voraus, dass ein Gewerk sich so verteuert, dass das Projekt insgesamt in finanzielle Schwierigkeiten gerät, das heißt die Verteuerung bei einem Gewerk nicht durch Einsparungen bei einem anderen Gewerk ausgeglichen werden kann.
5. Ein gegen den falschen Auftraggeber gerichteter Nachprüfungsantrag ist gleichwohl zulässig, wenn der vermeintliche Auftraggeber von den gleichen Rechtsanwälten wie der tatsächliche Auftraggeber vertreten wird, keine expliziten Einwendungen vorgebracht werden und der Lebenssachverhalt sowie die beteiligten Personen sich nicht ändern. In einem solchen Fall ist auf Antrag eine Rubrumsberichtigung möglich.
IBRRS 2013, 3493
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VK Düsseldorf, Beschluss vom 11.09.2001 - VK-19/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3492
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VK Düsseldorf, Beschluss vom 11.09.2001 - VK-19/2001
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3491
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VK Düsseldorf, Beschluss vom 11.09.2001 - VK-19/2001-B
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1118
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VK Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2000 - VK 15/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1117
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VK Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2000 - VK 15/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1116
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VK Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2000 - VK 15/2000-L
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3490
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VK Düsseldorf, Beschluss vom 11.09.2001 - VK-19/01-B
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1114
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VK Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2000 - VK 15/00-L
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3489
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VK Düsseldorf, Beschluss vom 07.06.2001 - VK-13/01
1. Nebenvorschläge müssen bereits bei Angebotsabgabe erkennen lassen, was der Bieter statt der von der Vergabestelle beabsichtigten Ausführung anbieten will, damit die Vergabestelle über die - mögliche - Annehmbarkeit eines solchen Vorschlages zunächst ohne weitere Aufklärung entscheiden kann. Die Formulierung "Ausführung nach Wahl des Auftragnehmers" enthält keine Leistungsbeschreibung und darf nicht aufgeklärt werden.*)
2. Wenn die Vergabestelle unter Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter im Rahmen unerlaubter Aufklärung dennoch weitere Informationen des Bieters entgegennimmt, erwächst daraus kein Anspruch dieses Bieters, dass die so gewonnenen Informationen bei der Wertung berücksichtigt werden.*)
3. Die Vergabestelle kann die Bewertung der Angemessenheit der Angebotes nicht ausschließlich einem sie beratenden Dritten überlassen und die Durchführung einer ordnungsgemäßen Bewertung unterstellen. Sie muss mindestens die von einem Dritten aufgestellten Erwägungen zur Kenntnis nehmen und die daraus gefolgerten Ergebnisse für sich selbst bewußt nachvollziehen und billigen.*)
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IBRRS 2013, 3488
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VK Düsseldorf, Beschluss vom 07.06.2001 - VK-13/2001
1. Nebenvorschläge müssen bereits bei Angebotsabgabe erkennen lassen, was der Bieter statt der von der Vergabestelle beabsichtigten Ausführung anbieten will, damit die Vergabestelle über die - mögliche - Annehmbarkeit eines solchen Vorschlages zunächst ohne weitere Aufklärung entscheiden kann. Die Formulierung "Ausführung nach Wahl des Auftragnehmers" enthält keine Leistungsbeschreibung und darf nicht aufgeklärt werden.*)
2. Wenn die Vergabestelle unter Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter im Rahmen unerlaubter Aufklärung dennoch weitere Informationen des Bieters entgegennimmt, erwächst daraus kein Anspruch dieses Bieters, dass die so gewonnenen Informationen bei der Wertung berücksichtigt werden.*)
3. Die Vergabestelle kann die Bewertung der Angemessenheit der Angebotes nicht ausschließlich einem sie beratenden Dritten überlassen und die Durchführung einer ordnungsgemäßen Bewertung unterstellen. Sie muss mindestens die von einem Dritten aufgestellten Erwägungen zur Kenntnis nehmen und die daraus gefolgerten Ergebnisse für sich selbst bewußt nachvollziehen und billigen.*)
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IBRRS 2013, 3487
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VK Düsseldorf, Beschluss vom 07.06.2001 - VK-13/2001-B
1. Nebenvorschläge müssen bereits bei Angebotsabgabe erkennen lassen, was der Bieter statt der von der Vergabestelle beabsichtigten Ausführung anbieten will, damit die Vergabestelle über die - mögliche - Annehmbarkeit eines solchen Vorschlages zunächst ohne weitere Aufklärung entscheiden kann. Die Formulierung "Ausführung nach Wahl des Auftragnehmers" enthält keine Leistungsbeschreibung und darf nicht aufgeklärt werden.*)
2. Wenn die Vergabestelle unter Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter im Rahmen unerlaubter Aufklärung dennoch weitere Informationen des Bieters entgegennimmt, erwächst daraus kein Anspruch dieses Bieters, dass die so gewonnenen Informationen bei der Wertung berücksichtigt werden.*)
3. Die Vergabestelle kann die Bewertung der Angemessenheit der Angebotes nicht ausschließlich einem sie beratenden Dritten überlassen und die Durchführung einer ordnungsgemäßen Bewertung unterstellen. Sie muss mindestens die von einem Dritten aufgestellten Erwägungen zur Kenntnis nehmen und die daraus gefolgerten Ergebnisse für sich selbst bewußt nachvollziehen und billigen.*)
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IBRRS 2013, 3486
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VK Bund, Beschluss vom 24.04.2007 - VK 2-21/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3485
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VK Düsseldorf, Beschluss vom 07.06.2001 - VK-13/01-B
1. Nebenvorschläge müssen bereits bei Angebotsabgabe erkennen lassen, was der Bieter statt der von der Vergabestelle beabsichtigten Ausführung anbieten will, damit die Vergabestelle über die - mögliche - Annehmbarkeit eines solchen Vorschlages zunächst ohne weitere Aufklärung entscheiden kann. Die Formulierung "Ausführung nach Wahl des Auftragnehmers" enthält keine Leistungsbeschreibung und darf nicht aufgeklärt werden.*)
2. Wenn die Vergabestelle unter Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter im Rahmen unerlaubter Aufklärung dennoch weitere Informationen des Bieters entgegennimmt, erwächst daraus kein Anspruch dieses Bieters, dass die so gewonnenen Informationen bei der Wertung berücksichtigt werden.*)
3. Die Vergabestelle kann die Bewertung der Angemessenheit der Angebotes nicht ausschließlich einem sie beratenden Dritten überlassen und die Durchführung einer ordnungsgemäßen Bewertung unterstellen. Sie muss mindestens die von einem Dritten aufgestellten Erwägungen zur Kenntnis nehmen und die daraus gefolgerten Ergebnisse für sich selbst bewußt nachvollziehen und billigen.*)
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IBRRS 2013, 3484
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VK Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2001 - VK-28/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3483
![Vergabe Vergabe](/include/css/ibr-online/zielgrp1/1gr.jpg)
VK Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2001 - VK-28/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3482
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VK Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2001 - VK-28/2000-B
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3481
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VK Düsseldorf, Beschluss vom 06.02.2001 - VK-1/2001
Das Recht auf Gleichbehandlung ist verletzt, wenn nach den Verdingungsunterlagen Produkte gleichwertiger Art zwar angeboten werden können, die Vergabestelle aber nach einer früheren Systementscheidung (hier: Einsatzleitzentrale für Mess- und Regeltechnik ) nicht gewillt ist, die Einsatzmöglichkeiten und Kompatibilität eines "fremden" Systems ernsthaft zu prüfen, sondern bereits den befürchteten Aufwand zum Ablehnungsgrund macht.*)
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IBRRS 2013, 3480
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VK Düsseldorf, Beschluss vom 06.02.2001 - VK-1/01
Das Recht auf Gleichbehandlung ist verletzt, wenn nach den Verdingungsunterlagen Produkte gleichwertiger Art zwar angeboten werden können, die Vergabestelle aber nach einer früheren Systementscheidung (hier: Einsatzleitzentrale für Mess- und Regeltechnik ) nicht gewillt ist, die Einsatzmöglichkeiten und Kompatibilität eines "fremden" Systems ernsthaft zu prüfen, sondern bereits den befürchteten Aufwand zum Ablehnungsgrund macht.*)
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IBRRS 2013, 3479
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VK Düsseldorf, Beschluss vom 06.02.2001 - VK-1/01-B
Das Recht auf Gleichbehandlung ist verletzt, wenn nach den Verdingungsunterlagen Produkte gleichwertiger Art zwar angeboten werden können, die Vergabestelle aber nach einer früheren Systementscheidung (hier: Einsatzleitzentrale für Mess- und Regeltechnik ) nicht gewillt ist, die Einsatzmöglichkeiten und Kompatibilität eines "fremden" Systems ernsthaft zu prüfen, sondern bereits den befürchteten Aufwand zum Ablehnungsgrund macht.*)
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