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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Vergabe

10757 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

VPRRS 2013, 1165
VergabeVergabe
Hilfsmittel: Nichtberücksichtigung von Anbietern ist rechtswidrig!

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.01.2007 - L 2 KN 16/05 KR

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1164
VergabeVergabe
Sind Allgemeine Ortskrankenkassen öffentliche Auftraggeber?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2007 - Verg 48/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 3557
VergabeVergabe
Einsammlung und Beförderung von Siedlungsabfällen

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 08.02.2000 - 1 VK 16/99

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 3556
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Darf das Kriterium "Kosten" von 5 % auf 35 % aufgewertet werden?

VK Niedersachsen, Beschluss vom 08.06.2001 - 203-VgK-07/2001

Die Vergabestelle ist nicht befugt, eine nachträgliche grundlegende Veränderung einzelner Zuschlagskriterien vorzunehmen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie sich zuvor durch die Veröffentlichung der anzuwendenden Bewertungsmatrix in erheblichem Maße selbst bindet.

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IBRRS 2013, 3555
VergabeVergabe
Ausschreibung von ÖPNV-Leistungen

VK Lüneburg, Beschluss vom 12.12.2000 - 203-VgK-16/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 3533
VergabeVergabe
Auftrag zur Verwertung von heizwertreichen Abfällen

VK Lüneburg, Beschluss vom 04.12.2000 - VgK-15/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 3532
VergabeVergabe
Auftrag zur Verwertung von heizwertreichen Abfällen

VK Lüneburg, Beschluss vom 04.12.2000 - 203-VgK-15/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 3529
VergabeVergabe
Grund der Nichtberücksichtigung ist wahrheitsgemäß anzugeben!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15.01.2013 - 2 VK 07/12

1. Ein öffentlicher Auftraggeber kommt seiner Verpflichtung zur Information nach § 101a Abs. 1 Satz 1 GWB nur dann nach, wenn der vorgesehene Grund der Nichtberücksichtigung wahrheitsgemäß angegeben wird. Allerdings ist das Erfordernis einer wahrheitsgemäßen Information dabei dahingehend zu verstehen, dass die Vergabestelle nicht bewusst unzutreffende Angaben über den Grund für die Nichtberücksichtigung machen darf, um den Bieter über die Aussichten eines Nachprüfungsantrags zu täuschen.

2. Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach § 126 GWB sind ausschließlich die ordentlichen Gerichte zuständig.

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IBRRS 2013, 3528
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Grund der Nichtberücksichtigung ist wahrheitsgemäß anzugeben!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15.01.2013 - 2 VK 7/12

1. Ein öffentlicher Auftraggeber kommt seiner Verpflichtung zur Information nach § 101a Abs. 1 Satz 1 GWB nur dann nach, wenn der vorgesehene Grund der Nichtberücksichtigung wahrheitsgemäß angegeben wird. Allerdings ist das Erfordernis einer wahrheitsgemäßen Information dabei dahingehend zu verstehen, dass die Vergabestelle nicht bewusst unzutreffende Angaben über den Grund für die Nichtberücksichtigung machen darf, um den Bieter über die Aussichten eines Nachprüfungsantrags zu täuschen.

2. Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach § 126 GWB sind ausschließlich die ordentlichen Gerichte zuständig.

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IBRRS 2013, 3521
VergabeVergabe
Auftrag sanitäre Installationen

VK Lüneburg, Beschluss vom 01.03.2000 - VgK-02/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1145
VergabeVergabe
Ausschreibung des Vertrags zur Sammlung und Beförderung von Abfällen

VK Lüneburg, Beschluss vom 24.07.2000 - VgK-08/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1144
VergabeVergabe
Ausschreibung von Versicherungsdienstleistungen

VK Lüneburg, Beschluss vom 27.09.2000 - VgK-10/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1143
VergabeVergabe
Ausschreibung von Versicherungsdienstleistungen

VK Lüneburg, Beschluss vom 27.09.2000 - 203-VgK-10/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1142
VergabeVergabe
Ausschreibung des Vertrags zur Sammlung und Beförderung von Abfällen

VK Lüneburg, Beschluss vom 24.07.2000 - 203-VgK-08/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 3517
VergabeVergabe
Ausschreibung von Gas-, Wasser- und Abwasserinstallation

VK Hannover, Beschluss vom 12.03.2001 - VgK 1/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 3516
VergabeVergabe
Ausschreibung von Gas-, Wasser- und Abwasserinstallation

VK Hannover, Beschluss vom 12.03.2001 - 26045-VgK 1/2001

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1137
VergabeVergabe
Abschleppung und Aufbewahrung von Fahrzeugen aus öff. Verkehrsraum

VK Hessen, Beschluss vom 12.09.2001 - 69d-VK-30/2001

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 3515
VergabeVergabe
Planung und Bau eines neuen Fußballstadions

VK Hessen, Beschluss vom 22.02.2001 - 69d-VK-01/2001

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 3514
VergabeVergabe
Ausschreibung von Gas-, Wasser- und Abwasserinstallation

VK Hannover, Beschluss vom 12.03.2001 - 26045-VgK 1/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 3513
VergabeVergabe
Auftrag über Trockenbauarbeiten

VK Hannover, Beschluss vom 16.01.2001 - VgK 5/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 3512
VergabeVergabe
Auftrag über Trockenbauarbeiten

VK Hannover, Beschluss vom 16.01.2001 - VgK 3/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 3511
VergabeVergabe
Auftrag über Trockenbauarbeiten

VK Hannover, Beschluss vom 16.01.2001 - VgK 3/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 3510
VergabeVergabe
Auftrag über Trockenbauarbeiten

VK Hannover, Beschluss vom 16.01.2001 - VgK 5/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 3509
VergabeVergabe
Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.09.2001 - VK-23/01

Die Antragsrücknahme steht hinsichtlich der Kostenfolgen grundsätzlich einem Unterliegen gleich. Es ist jedoch im Einzelfall zu berücksichtigen, welche Verursachungsanteile Antragsteller und Antragsgegner an der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zuzuordnen sind.*)

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IBRRS 2013, 3508
VergabeVergabe
Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.09.2001 - VK-23/2001

Die Antragsrücknahme steht hinsichtlich der Kostenfolgen grundsätzlich einem Unterliegen gleich. Es ist jedoch im Einzelfall zu berücksichtigen, welche Verursachungsanteile Antragsteller und Antragsgegner an der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zuzuordnen sind.*)

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IBRRS 2013, 3507
VergabeVergabe
Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.09.2001 - VK-23/2001-B

Die Antragsrücknahme steht hinsichtlich der Kostenfolgen grundsätzlich einem Unterliegen gleich. Es ist jedoch im Einzelfall zu berücksichtigen, welche Verursachungsanteile Antragsteller und Antragsgegner an der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zuzuordnen sind.*)

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IBRRS 2013, 3506
VergabeVergabe
Auftrag über Trockenbauarbeiten

VK Hannover, Beschluss vom 16.01.2001 - 26045-VgK 5/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 3505
VergabeVergabe
Auftrag über Trockenbauarbeiten

VK Hannover, Beschluss vom 16.01.2001 - 26045-VgK 3/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 3504
VergabeVergabe
Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.09.2001 - VK-23/01-B

Die Antragsrücknahme steht hinsichtlich der Kostenfolgen grundsätzlich einem Unterliegen gleich. Es ist jedoch im Einzelfall zu berücksichtigen, welche Verursachungsanteile Antragsteller und Antragsgegner an der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zuzuordnen sind.*)

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VPRRS 2013, 1827
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Angebote 23% über Kostenprognose: Aufhebung zulässig!

VK Bund, Beschluss vom 25.01.2013 - VK 3-2/13

1. Ein Vergabeverfahren darf aufgehoben werden, wenn kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt werden kann. Ob diese Voraussetzung vorliegt, hängt nach Lage des Falles in erster Linie davon ab, ob die Differenz zwischen den geschätzten Kosten einerseits und den Angebotspreisen andererseits einen schwerwiegenden Grund zur Aufhebung darstellen.

2. Die Abweichung zwischen der Kostenprognose und den nachfolgenden Ausschreibungsergebnissen darf nicht unerheblich sein. Eine Überschreitung um durchschnittlich 23% ist jedenfalls deutlich spürbar.

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IBRRS 2013, 5349
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Einziges Angebot 19% über Kostenschätzung: Verfahrensaufhebung!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.05.2013 - 1 VK 10/13

1. Eine Ausschreibung kann aufgehoben werden, wenn kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht. Dazu gehören auch Angebote mit "unangemessen hohen Preisen".

2. Ob tatsächlich ein Angebot mit einem unangemessen hohen Preis vorliegt, ist aufgrund einer umfassenden Interessenabwägung zu entscheiden. Eine absolute Prozentzahl, ab der die Überschreitung der Kostenschätzung die Aufhebung der Ausschreibung rechtfertigt, existiert nicht. Unter Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalls kann eine Abweichung von 19,3% die Vergabestelle zu einer Aufhebung der Ausschreibung berechtigen.

3. Maßgeblich für einen aussagekräftigen Vergleich zwischen der Kostenschätzung des Auftraggebers und dem Angebotspreis des Bieters ist das Leistungsverzeichnis für die konkret durchgeführte Ausschreibung.

4. Fehlende Haushaltsmittel können ausnahmsweise einen Grund für die Aufhebung einer Ausschreibung darstellen. Das setzt voraus, dass ein Gewerk sich so verteuert, dass das Projekt insgesamt in finanzielle Schwierigkeiten gerät, das heißt die Verteuerung bei einem Gewerk nicht durch Einsparungen bei einem anderen Gewerk ausgeglichen werden kann.

5. Ein gegen den falschen Auftraggeber gerichteter Nachprüfungsantrag ist gleichwohl zulässig, wenn der vermeintliche Auftraggeber von den gleichen Rechtsanwälten wie der tatsächliche Auftraggeber vertreten wird, keine expliziten Einwendungen vorgebracht werden und der Lebenssachverhalt sowie die beteiligten Personen sich nicht ändern. In einem solchen Fall ist auf Antrag eine Rubrumsberichtigung möglich.




IBRRS 2013, 3493
VergabeVergabe
Ausschreibung der Baumaßnahme Kläranlage

VK Düsseldorf, Beschluss vom 11.09.2001 - VK-19/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 3492
VergabeVergabe
Ausschreibung der Baumaßnahme Kläranlage

VK Düsseldorf, Beschluss vom 11.09.2001 - VK-19/2001

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 3491
VergabeVergabe
Ausschreibung der Baumaßnahme Kläranlage

VK Düsseldorf, Beschluss vom 11.09.2001 - VK-19/2001-B

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1118
VergabeVergabe
Beschaffung von Arbeitsplatzrechnern und Monitoren

VK Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2000 - VK 15/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1117
VergabeVergabe
Beschaffung von Arbeitsplatzrechnern und Monitoren

VK Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2000 - VK 15/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1116
VergabeVergabe
Beschaffung von Arbeitsplatzrechnern und Monitoren

VK Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2000 - VK 15/2000-L

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 3490
VergabeVergabe
Ausschreibung der Baumaßnahme Kläranlage

VK Düsseldorf, Beschluss vom 11.09.2001 - VK-19/01-B

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1114
VergabeVergabe
Beschaffung von Arbeitsplatzrechnern und Monitoren

VK Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2000 - VK 15/00-L

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 3489
VergabeVergabe
"Ausführung nach Wahl des AN": Nebenangebot auszuschließen!

VK Düsseldorf, Beschluss vom 07.06.2001 - VK-13/01

1. Nebenvorschläge müssen bereits bei Angebotsabgabe erkennen lassen, was der Bieter statt der von der Vergabestelle beabsichtigten Ausführung anbieten will, damit die Vergabestelle über die - mögliche - Annehmbarkeit eines solchen Vorschlages zunächst ohne weitere Aufklärung entscheiden kann. Die Formulierung "Ausführung nach Wahl des Auftragnehmers" enthält keine Leistungsbeschreibung und darf nicht aufgeklärt werden.*)

2. Wenn die Vergabestelle unter Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter im Rahmen unerlaubter Aufklärung dennoch weitere Informationen des Bieters entgegennimmt, erwächst daraus kein Anspruch dieses Bieters, dass die so gewonnenen Informationen bei der Wertung berücksichtigt werden.*)

3. Die Vergabestelle kann die Bewertung der Angemessenheit der Angebotes nicht ausschließlich einem sie beratenden Dritten überlassen und die Durchführung einer ordnungsgemäßen Bewertung unterstellen. Sie muss mindestens die von einem Dritten aufgestellten Erwägungen zur Kenntnis nehmen und die daraus gefolgerten Ergebnisse für sich selbst bewußt nachvollziehen und billigen.*)

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IBRRS 2013, 3488
VergabeVergabe
"Ausführung nach Wahl des AN": Nebenangebot auszuschließen!

VK Düsseldorf, Beschluss vom 07.06.2001 - VK-13/2001

1. Nebenvorschläge müssen bereits bei Angebotsabgabe erkennen lassen, was der Bieter statt der von der Vergabestelle beabsichtigten Ausführung anbieten will, damit die Vergabestelle über die - mögliche - Annehmbarkeit eines solchen Vorschlages zunächst ohne weitere Aufklärung entscheiden kann. Die Formulierung "Ausführung nach Wahl des Auftragnehmers" enthält keine Leistungsbeschreibung und darf nicht aufgeklärt werden.*)

2. Wenn die Vergabestelle unter Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter im Rahmen unerlaubter Aufklärung dennoch weitere Informationen des Bieters entgegennimmt, erwächst daraus kein Anspruch dieses Bieters, dass die so gewonnenen Informationen bei der Wertung berücksichtigt werden.*)

3. Die Vergabestelle kann die Bewertung der Angemessenheit der Angebotes nicht ausschließlich einem sie beratenden Dritten überlassen und die Durchführung einer ordnungsgemäßen Bewertung unterstellen. Sie muss mindestens die von einem Dritten aufgestellten Erwägungen zur Kenntnis nehmen und die daraus gefolgerten Ergebnisse für sich selbst bewußt nachvollziehen und billigen.*)

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IBRRS 2013, 3487
VergabeVergabe
"Ausführung nach Wahl des AN": Nebenangebot auszuschließen!

VK Düsseldorf, Beschluss vom 07.06.2001 - VK-13/2001-B

1. Nebenvorschläge müssen bereits bei Angebotsabgabe erkennen lassen, was der Bieter statt der von der Vergabestelle beabsichtigten Ausführung anbieten will, damit die Vergabestelle über die - mögliche - Annehmbarkeit eines solchen Vorschlages zunächst ohne weitere Aufklärung entscheiden kann. Die Formulierung "Ausführung nach Wahl des Auftragnehmers" enthält keine Leistungsbeschreibung und darf nicht aufgeklärt werden.*)

2. Wenn die Vergabestelle unter Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter im Rahmen unerlaubter Aufklärung dennoch weitere Informationen des Bieters entgegennimmt, erwächst daraus kein Anspruch dieses Bieters, dass die so gewonnenen Informationen bei der Wertung berücksichtigt werden.*)

3. Die Vergabestelle kann die Bewertung der Angemessenheit der Angebotes nicht ausschließlich einem sie beratenden Dritten überlassen und die Durchführung einer ordnungsgemäßen Bewertung unterstellen. Sie muss mindestens die von einem Dritten aufgestellten Erwägungen zur Kenntnis nehmen und die daraus gefolgerten Ergebnisse für sich selbst bewußt nachvollziehen und billigen.*)

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IBRRS 2013, 3486
VergabeVergabe
Auschreibung von Fernmelde- und informationstechnischen Anlagen

VK Bund, Beschluss vom 24.04.2007 - VK 2-21/07

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 3485
VergabeVergabe
"Ausführung nach Wahl des AN": Nebenangebot auszuschließen!

VK Düsseldorf, Beschluss vom 07.06.2001 - VK-13/01-B

1. Nebenvorschläge müssen bereits bei Angebotsabgabe erkennen lassen, was der Bieter statt der von der Vergabestelle beabsichtigten Ausführung anbieten will, damit die Vergabestelle über die - mögliche - Annehmbarkeit eines solchen Vorschlages zunächst ohne weitere Aufklärung entscheiden kann. Die Formulierung "Ausführung nach Wahl des Auftragnehmers" enthält keine Leistungsbeschreibung und darf nicht aufgeklärt werden.*)

2. Wenn die Vergabestelle unter Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter im Rahmen unerlaubter Aufklärung dennoch weitere Informationen des Bieters entgegennimmt, erwächst daraus kein Anspruch dieses Bieters, dass die so gewonnenen Informationen bei der Wertung berücksichtigt werden.*)

3. Die Vergabestelle kann die Bewertung der Angemessenheit der Angebotes nicht ausschließlich einem sie beratenden Dritten überlassen und die Durchführung einer ordnungsgemäßen Bewertung unterstellen. Sie muss mindestens die von einem Dritten aufgestellten Erwägungen zur Kenntnis nehmen und die daraus gefolgerten Ergebnisse für sich selbst bewußt nachvollziehen und billigen.*)

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IBRRS 2013, 3484
VergabeVergabe
Sanierung eines Schlosses, Los Baumeisterarbeiten

VK Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2001 - VK-28/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 3483
VergabeVergabe
Sanierung eines Schlosses, Los Baumeisterarbeiten

VK Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2001 - VK-28/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 3482
VergabeVergabe
Sanierung eines Schlosses, Los Baumeisterarbeiten

VK Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2001 - VK-28/2000-B

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 3481
VergabeVergabe
Lieferung und Montage der RLT-Anlagen Neubau des Herzzentrums

VK Düsseldorf, Beschluss vom 06.02.2001 - VK-1/2001

Das Recht auf Gleichbehandlung ist verletzt, wenn nach den Verdingungsunterlagen Produkte gleichwertiger Art zwar angeboten werden können, die Vergabestelle aber nach einer früheren Systementscheidung (hier: Einsatzleitzentrale für Mess- und Regeltechnik ) nicht gewillt ist, die Einsatzmöglichkeiten und Kompatibilität eines "fremden" Systems ernsthaft zu prüfen, sondern bereits den befürchteten Aufwand zum Ablehnungsgrund macht.*)

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IBRRS 2013, 3480
VergabeVergabe
Lieferung und Montage der RLT-Anlagen Neubau des Herzzentrums

VK Düsseldorf, Beschluss vom 06.02.2001 - VK-1/01

Das Recht auf Gleichbehandlung ist verletzt, wenn nach den Verdingungsunterlagen Produkte gleichwertiger Art zwar angeboten werden können, die Vergabestelle aber nach einer früheren Systementscheidung (hier: Einsatzleitzentrale für Mess- und Regeltechnik ) nicht gewillt ist, die Einsatzmöglichkeiten und Kompatibilität eines "fremden" Systems ernsthaft zu prüfen, sondern bereits den befürchteten Aufwand zum Ablehnungsgrund macht.*)

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IBRRS 2013, 3479
VergabeVergabe
Lieferung und Montage der RLT-Anlagen Neubau des Herzzentrums

VK Düsseldorf, Beschluss vom 06.02.2001 - VK-1/01-B

Das Recht auf Gleichbehandlung ist verletzt, wenn nach den Verdingungsunterlagen Produkte gleichwertiger Art zwar angeboten werden können, die Vergabestelle aber nach einer früheren Systementscheidung (hier: Einsatzleitzentrale für Mess- und Regeltechnik ) nicht gewillt ist, die Einsatzmöglichkeiten und Kompatibilität eines "fremden" Systems ernsthaft zu prüfen, sondern bereits den befürchteten Aufwand zum Ablehnungsgrund macht.*)

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