Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
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IBRRS 2013, 3625VK Arnsberg, Beschluss vom 06.08.2013 - VK 11/13
1. Die Überprüfung von Referenzen ist das übliche und bewährte Mittel zur Prüfung der Eignung eines Unternehmens. Dabei müssen die Referenzen vergleichbare Leistungen zum Gegenstand haben.
2. Ein Planungsbüro verfügt auch dann über die erforderliche Eignung zur Planung eines Feuerwehrzentrums, wenn es vergleichbare Leistungen für einen Generalunternehmer erbracht hat, der ein solches Objekt im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers errichtet hat.
3. Die gesellschaftsrechtliche Verknüpfung zwischen einem Planungsbüro und einem Bauunternehmen führt nicht dazu, dass das Planungsbüro keine freiberufliche Tätigkeit ausübt.
IBRRS 2013, 3619
VK Köln, Beschluss vom 04.02.2013 - VK VOB 36/2012
Versetzt der Auftraggeber nach Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens das Vergabeverfahren zurück und fordert er den Antragsteller nach Überarbeitung der Vergabeunterlagen zur Angebotsabgabe auf, hat sich das Nachprüfungsverfahren erledigt und der Auftraggeber hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
VolltextIBRRS 2013, 3618
VK Köln, Beschluss vom 04.02.2013 - VK VOB 35/2012
Versetzt der Auftraggeber nach Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens das Vergabeverfahren zurück und fordert er den Antragsteller nach Überarbeitung der Vergabeunterlagen zur Angebotsabgabe auf, hat sich das Nachprüfungsverfahren erledigt und der Auftraggeber hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
VolltextVPRRS 2013, 1207
VK Bund, Beschluss vom 30.10.2009 - VK 2-180/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1205
VK Münster, Beschluss vom 08.06.2001 - VK 13/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3617
VK Münster, Beschluss vom 21.03.2001 - VK 10/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1203
VK Münster, Beschluss vom 31.01.2000 - VK 11/99
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1202
VK Bund, Beschluss vom 07.08.2013 - VK 2-68/13
Besteht ungeachtet eines Ausschließlichkeitsrechts zugunsten des Originalpräparateherstellers ein Wettbewerb zwischen dem Hersteller des Medikaments und einem Re-Importeur, kann der Auftraggeber von den Bietern einen Nachweis über die zukünftig zu liefernden Mengen fordern. Ein Eignungsnachweis als "Produktionszugriffsnachweis" ist jedoch sachlich nicht gerechtfertigt, weil der Zugriff auf die Produktionskette nicht erforderlich ist, um den gewünschten Mengennachweis abzubilden.
VolltextIBRRS 2013, 3608
OLG Dresden, Beschluss vom 23.07.2013 - Verg 4/13
1. Nimmt eine Bietergemeinschaft an einem Vergabeverfahren teil, muss die Rüge eines Vergaberechtsverstoßes von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft geltend gemacht werden.
2. Macht lediglich ein Mitglied der Bietergemeinschaft die Verletzung von Bewerber- oder Bieterrechten geltend, ist der Nachprüfungsantrag der Bietergemeinschaft mangels ordnungsgemäßer Rüge unzulässig, wenn die Bietergemeinschaft das Mitglied nicht zur Rüge ermächtigt hat oder die Ermächtigung nicht spätestens mit der Rüge offengelegt wird.
IBRRS 2013, 3601
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27.06.2000 - 2 VK 09/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3600
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 25.10.2000 - 2 VK 22/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3599
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27.06.2000 - 2 VK 9/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3598
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16.08.2000 - 2 VK 17/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3597
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29.05.2001 - 2 VK 7/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3596
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16.08.2000 - 2 VK 17/00 (VZ)
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3595
OLG Dresden, Beschluss vom 23.07.2013 - Verg 2/13
1. Die VOB/A sieht die Möglichkeit einer Änderung des Ausschreibungsinhalts nicht und schon gar nicht nach Submission vor. Sie eröffnet lediglich den Weg einer Aufhebung der Ausschreibung. Anerkannt ist jedoch, dass eine Aufhebung der Ausschreibung auch dann in Betracht zu ziehen ist, wenn keiner der normierten Aufhebungsgründe gegeben ist.
2. Stellt die Vergabestelle nach Offenlegung des Wertungsergebnisses in der Submission fest, dass die Angebote aus Gründen, die auf dem Text der Ausschreibung beruhen, einen unterschiedlichen Inhalt haben, kann sie im Einzelfall berechtigt sein, den Bietern die Möglichkeit zu geben, nach Klarstellung des Ausschreibungsinhalts geänderte Angebote zu den geänderten Positionen zu unterbreiten.
3. Der in der VOB/A nicht vorgesehene Weg einer partiellen Änderung der Ausschreibungsvorgaben nach Submission - als ein im Verhältnis zu einer Aufhebung der Ausschreibung milderes Mittel - darf nicht in der Weise vollzogen werden, dass lediglich eine Neubepreisung der von den Änderungen unmittelbar betroffenen Positionen ermöglicht wird. Das gilt jedenfalls dann, wenn die von der Änderung betroffenen Positionen die Preisstruktur der Angebote insgesamt mitbestimmt haben können . Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Anteil dieser Positionen ca. 15% der Angebotssumme beträgt.
VPRRS 2013, 1180
VK Bund, Beschluss vom 24.07.2013 - VK 3-59/13
1. Nicht-exklusive Rabattvereinbarungen fallen unter den Begriff des Rahmenvertrags, der zwar selbst nicht öffentlicher Auftrag ist, jedoch dem Vergaberecht in gleicher Weise unterstellt wird wie ein öffentlicher Auftrag.
2. Die Vorschrift des § 3 EG Abs. 4 c meint mit dem Tatbestandsmerkmal "wenn (...) der Auftrag nur von einem Unternehmen durchgeführt werden kann" nur, ob es generell auch noch andere Unternehmen gibt, welche die Leistung grundsätzlich anbieten. Es kommt nicht darauf an, ob diese anderen Unternehmen auch tatsächlich lieferfähig sind.
3. Bei der Lieferfähigkeit handelt es nicht um die Definition von Beschaffungsbedarf, sondern um ein klassisches Eignungskriterium, das beim Abschluss eines jeden Liefervertrags auf der Eignungsebene zu prüfen ist.
4. Berührt eine Beschaffung sowohl die Bundesrepublik Deutschland als auch ein Bundesland, kann der Anspruchsteller wählen, an welche Vergabekammer er sich mit seinem Nachprüfungsbegehren richtet.
VolltextIBRRS 2013, 3585
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19.06.2000 - 2 VK 7/00
1. Ein eingetragener Verein ist kein Öffentlicher Auftraggeber, wenn er weder finanziell noch personell von der öffentlichen Hand beherrscht wird.
2. Wohnanlagen fallen nicht unter § 98 Nr. 5 GWB.
VolltextIBRRS 2013, 3580
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29.02.2000 - 2 VK 2/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3579
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.09.1999 - 2 VK 11/99
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3578
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 25.10.2000 - 2 VK 21/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3577
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.05.2011 - 1 VK 18/11
1. Die von einem dazu bevollmächtigten Konzernjuristen erklärte Rüge ist nicht etwa deshalb unwirksam, weil keine Vollmachtsurkunde mit vorgelegt wird. Ein Nachweis der Bevollmächtigten muss dem Rügeschreiben nicht beigefügt werden.
2. Eine Vollmachtsurkunde muss nur dann vorgelegt werden, wenn der Auftraggeber die Bevollmächtigung anzweifelt und aus diesem Grund eine Vollmacht ausdrücklich angefordert.
VolltextVPRRS 2013, 1172
VK Bund, Beschluss vom 20.03.2009 - VK 3-22/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3568
VK Bund, Beschluss vom 16.07.2013 - VK 3-47/13
1. Der aktuelle Vertragspartner des Auftraggebers ist nicht als Projektant anzusehen, wenn er den Auftraggeber bei der Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens weder beraten noch sonst unterstützt hat.
2. Im Vergabeverfahren ist grundsätzlich eine Trennung einzuhalten zwischen sogenannten Eignungskriterien, die sich auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bieters, und sogenannten Wirtschaftlichkeitskriterien, die sich auf den Inhalt des Angebots beziehen. Die Eignungskriterien sollen lediglich Mindestanforderungen vorsehen, um einen breiten Wettbewerb um den konkreten Auftrag nach allein leistungsbezogenen, objektiv prüfbaren Auswahlkriterien zu organisieren.
3. Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbewertung ist die nochmalige, aber auch die erstmalige Berücksichtigung bieterbezogener Kriterien nicht zulässig. Aus Gründen des fairen Wettbewerbs, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz muss abstrakt ausgeschlossen sein, dass ein "Weniger" an Wirtschaftlichkeit eines Angebotes durch ein "Mehr" an Eignung ausgeglichen wird und zu einer Veränderung der Bieterreihenfolge führen kann.
4. Die Antragsbegründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Der Antragsteller hat zumindest Indizien oder tatsächliche Anhaltspunkte aufzuzeigen, die aus seiner Sicht den Schluss zulassen, der öffentliche Auftraggeber habe sich vergaberechtswidrig verhalten.
5. Stehen Vergabeverstöße im Raum, die sich in der Sphäre des Auftraggebers abspielen, genügt der Antragsteller seinen gesetzlichen Anforderungen, wenn er im Nachprüfungsantrag behauptet, was er auf der Grundlage seines Informationsstandes redlicherweise für wahrscheinlich und möglich halten darf. Allerdings ist ein Mindestmaß an Substantiierung erforderlich.
VPRRS 2013, 1170
VK Düsseldorf, Beschluss vom 11.07.2013 - VK-4/2013
1. DIN-Normen sind keine bieterschützenden Vorschriften. Ein Bieter kann aus diesen Regelwerken jedenfalls nicht die unmittelbare Verpflichtung ableiten, dass Ausschreibungen die gleichen technischen Vorgaben enthalten müssen wie die technische Normierung.
2. Der Auftraggeber ist nicht gehindert, auf der Grundlage objektiver Feststellungen ein mehr an Sicherheit einzufordern, auch wenn andere Konstruktionsverfahren dadurch nicht angeboten werden können. Solche Feststellungen sind nachvollziehbar zu dokumentieren.
3. Die Option einer Weiterverwendung der ausgeschriebenen Leistung kann sich der Auftraggeber offenhalten. Eine solche vorgelagerte Entscheidung über den zu beschaffenden Gegenstand kann von Anbietern, die standardmäßig eine andere Konzeption verfolgen, nicht angegriffen werden.
4. Der Auftraggeber muss nicht jedem Anbieter am Markt mit dessen gewählten Materialien, Produktions- und Funktionsweisen die Teilnahme am Wettbewerb offen halten.
VolltextVPRRS 2013, 1169
VK Düsseldorf, Beschluss vom 11.07.2013 - VK-4/2013-L
1. DIN-Normen sind keine bieterschützenden Vorschriften. Ein Bieter kann aus diesen Regelwerken jedenfalls nicht die unmittelbare Verpflichtung ableiten, dass Ausschreibungen die gleichen technischen Vorgaben enthalten müssen wie die technische Normierung.
2. Der Auftraggeber ist nicht gehindert, auf der Grundlage objektiver Feststellungen ein mehr an Sicherheit einzufordern, auch wenn andere Konstruktionsverfahren dadurch nicht angeboten werden können. Solche Feststellungen sind nachvollziehbar zu dokumentieren.
3. Die Option einer Weiterverwendung der ausgeschriebenen Leistung kann sich der Auftraggeber offenhalten. Eine solche vorgelagerte Entscheidung über den zu beschaffenden Gegenstand kann von Anbietern, die standardmäßig eine andere Konzeption verfolgen, nicht angegriffen werden.
4. Der Auftraggeber muss nicht jedem Anbieter am Markt mit dessen gewählten Materialien, Produktions- und Funktionsweisen die Teilnahme am Wettbewerb offen halten.
VolltextIBRRS 2013, 3560
VK Niedersachsen, Beschluss vom 08.06.2001 - VgK-07/2001
Die Vergabestelle ist nicht befugt, eine nachträgliche grundlegende Veränderung einzelner Zuschlagskriterien vorzunehmen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie sich zuvor durch die Veröffentlichung der anzuwendenden Bewertungsmatrix in erheblichem Maße selbst bindet.
VolltextIBRRS 2013, 3559
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23.05.2001 - 2 VK 3/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3558
VK Lüneburg, Beschluss vom 12.12.2000 - VgK-16/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1165
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.01.2007 - L 2 KN 16/05 KR
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1164
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2007 - Verg 48/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3557
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 08.02.2000 - 1 VK 16/99
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3556
VK Niedersachsen, Beschluss vom 08.06.2001 - 203-VgK-07/2001
Die Vergabestelle ist nicht befugt, eine nachträgliche grundlegende Veränderung einzelner Zuschlagskriterien vorzunehmen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie sich zuvor durch die Veröffentlichung der anzuwendenden Bewertungsmatrix in erheblichem Maße selbst bindet.
VolltextIBRRS 2013, 3555
VK Lüneburg, Beschluss vom 12.12.2000 - 203-VgK-16/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3533
VK Lüneburg, Beschluss vom 04.12.2000 - VgK-15/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3532
VK Lüneburg, Beschluss vom 04.12.2000 - 203-VgK-15/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3529
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15.01.2013 - 2 VK 07/12
1. Ein öffentlicher Auftraggeber kommt seiner Verpflichtung zur Information nach § 101a Abs. 1 Satz 1 GWB nur dann nach, wenn der vorgesehene Grund der Nichtberücksichtigung wahrheitsgemäß angegeben wird. Allerdings ist das Erfordernis einer wahrheitsgemäßen Information dabei dahingehend zu verstehen, dass die Vergabestelle nicht bewusst unzutreffende Angaben über den Grund für die Nichtberücksichtigung machen darf, um den Bieter über die Aussichten eines Nachprüfungsantrags zu täuschen.
2. Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach § 126 GWB sind ausschließlich die ordentlichen Gerichte zuständig.
VolltextIBRRS 2013, 3528
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15.01.2013 - 2 VK 7/12
1. Ein öffentlicher Auftraggeber kommt seiner Verpflichtung zur Information nach § 101a Abs. 1 Satz 1 GWB nur dann nach, wenn der vorgesehene Grund der Nichtberücksichtigung wahrheitsgemäß angegeben wird. Allerdings ist das Erfordernis einer wahrheitsgemäßen Information dabei dahingehend zu verstehen, dass die Vergabestelle nicht bewusst unzutreffende Angaben über den Grund für die Nichtberücksichtigung machen darf, um den Bieter über die Aussichten eines Nachprüfungsantrags zu täuschen.
2. Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach § 126 GWB sind ausschließlich die ordentlichen Gerichte zuständig.
VolltextIBRRS 2013, 3521
VK Lüneburg, Beschluss vom 01.03.2000 - VgK-02/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1145
VK Lüneburg, Beschluss vom 24.07.2000 - VgK-08/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1144
VK Lüneburg, Beschluss vom 27.09.2000 - VgK-10/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1143
VK Lüneburg, Beschluss vom 27.09.2000 - 203-VgK-10/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1142
VK Lüneburg, Beschluss vom 24.07.2000 - 203-VgK-08/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3517
VK Hannover, Beschluss vom 12.03.2001 - VgK 1/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3516
VK Hannover, Beschluss vom 12.03.2001 - 26045-VgK 1/2001
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1137
VK Hessen, Beschluss vom 12.09.2001 - 69d-VK-30/2001
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3515
VK Hessen, Beschluss vom 22.02.2001 - 69d-VK-01/2001
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3514
VK Hannover, Beschluss vom 12.03.2001 - 26045-VgK 1/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3513
VK Hannover, Beschluss vom 16.01.2001 - VgK 5/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 3512
VK Hannover, Beschluss vom 16.01.2001 - VgK 3/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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