Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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Volltexturteile nach Sachgebieten
10761 Entscheidungen insgesamt
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VPRRS 2013, 1030![Vergabe Vergabe](/include/css/ibr-online/zielgrp1/1gr.jpg)
VK Düsseldorf, Beschluss vom 03.03.2000 - VK-1/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1029
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VK Düsseldorf, Beschluss vom 03.03.2000 - VK-1/00-L
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3385
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VK Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2000 - VK-5/00-B
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3384
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VK Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2000 - VK-5/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3383
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VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2000 - VK-24/2000-B
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3382
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VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2000 - VK-24/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1022
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VK Düsseldorf, Beschluss vom 03.03.2000 - VK-1/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3381
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VK Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2000 - VK-5/2000-B
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3380
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VK Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2000 - VK-5/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 1017
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VK Düsseldorf, Beschluss vom 03.03.2000 - VK-1/2000-L
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3379
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VK Bund, Beschluss vom 30.09.2005 - VK 1-122/05
Auftraggeber können bei Aufträgen, die nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebots vergeben werden sollen, Nebenangebote nur dann berücksichtigen, wenn diese den vom Auftraggeber festgelegten Mindestanforderungen entsprechen und diese Mindestanforderungen zuvor in den Verdingungsunterlagen erläutert worden sind.
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IBRRS 2013, 3378
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VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2000 - VK-24/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3377
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VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2000 - VK-24/00-B
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3376
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VK Lüneburg, Beschluss vom 24.04.2013 - VgK-07/2013
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3375
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VK Detmold, Beschluss vom 13.09.2001 - VK.11-28/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3374
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VK Detmold, Beschluss vom 05.04.2001 - VK.31-10/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3373
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VK Detmold, Beschluss vom 16.01.2001 - VK.11-31/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3372
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VK Bremen, Beschluss vom 23.08.2001 - VK 4/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3360
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VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10.10.2012 - 3 VK 3/12
1. Die Bedeutung bzw. der wirtschaftliche Wert richtet sich nach dem wirtschaftlichen Interesse der Antragstellerin, das im Auftragswert (Gesamt-Bruttoauftragssumme) zum Ausdruck kommt. Maßgeblich für den Auftragswert ist in erster Linie der Brutto-Angebotspreis der Antragstellerin, bei dessen Fehlen der Auftragswert in der von der Vergabestelle geschätzten Höhe.
2. Als Billigkeitsgründe im Sinn von § 128 Absatz 2 Satz 1 Hs. 2 GWB sind nur solche Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Bedeutung sowie dem erforderlichen Verwaltungsaufwand stehen. Ein solcher Fall kommt in Betracht, wenn der sachliche und personelle Verwaltungsaufwand bei der Vergabekammer als unterdurchschnittlich anzusehen ist.
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IBRRS 2013, 3352
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VK Brandenburg, Beschluss vom 18.07.2001 - 1 VK 55/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3351
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VK Brandenburg, Beschluss vom 31.05.2001 - 2 VK 38/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3350
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VK Brandenburg, Beschluss vom 02.01.2001 - 2 VK 74/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3349
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VK Brandenburg, Beschluss vom 29.01.2001 - 2 VK 78/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 5477
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VK Brandenburg, Beschluss vom 24.08.2000 - 2 VK 48/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3348
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VK Brandenburg, Beschluss vom 03.08.2000 - 2 VK 36/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3347
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VK Brandenburg, Beschluss vom 13.06.2000 - 1 VK 3/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3346
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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2000 - Verg 20/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3345
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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.11.2000 - Verg 20/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0994
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VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.09.2012 - 2 VK LSA 16/12
Die nicht hinreichende Begründung und Dokumentation einer Einzelbenotung verstößt gegen das Transparenzgebot.
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IBRRS 2013, 3326
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VK Arnsberg, Beschluss vom 04.09.2001 - VK 1-11/01
Ein Nebenangebot kann nicht als Hauptangebot gewertet werden bei abweichenden technischen Details.*)
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IBRRS 2013, 3325
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VK Arnsberg, Beschluss vom 31.08.2001 - VK 1-12/01
Zeitgleich mit dem Nachprüfungsantrag erhobene Rüge ist grundsätzlich nicht zulässig, solange der Zuschlag nicht unmittelbar bevor steht.*)
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IBRRS 2013, 3324
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VK Arnsberg, Beschluss vom 27.08.2001 - VK 1-10/01
Nachträgliche Vereinbarungen über Kostenübernahmen durch Bieter unter gleichzeitiger Abänderung des Leistungsverzeichnisses sind als unzulässige nachträgliche Preisverhandlung zu betrachten.*)
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IBRRS 2013, 3323
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VK Arnsberg, Beschluss vom 01.06.2001 - VK 1-8/01
1. Unzulässigkeit wegen Nichterreichens des Schwellenwertes, § 100 Abs. 1 GWB i. V. m. § 2 Nr. 4 VgV.*)
2. Kostentragungspflicht nach § 128 Abs. 3 und 4 GWB i. V. m. § 155 Abs. 5 VwGO.*)
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IBRRS 2013, 3322
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VK Arnsberg, Beschluss vom 23.05.2001 - VK 1-09/01
Bei Antragsrücknahme trägt der Antragsteller die Kosten.*)
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IBRRS 2013, 3321
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VK Arnsberg, Beschluss vom 23.05.2001 - VK 1-9/01
Bei Antragsrücknahme trägt der Antragsteller die Kosten.*)
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IBRRS 2013, 3320
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VK Arnsberg, Beschluss vom 11.04.2001 - VK 3-02/01
1. Soweit dem Verstoß abgeholfen wird, ist die Weiterverfolgung des Antrags mangels Rechtschutzinteresse unzulässig.*)
2. Die Rüge muß gegenüber der Vergabestelle, nicht nur gegenüber der Vergabekammer ausgesprochen werden.*)
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VPRRS 2013, 0986
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VK Arnsberg, Beschluss vom 31.01.2001 - VK 2-1/01
Die Aufteilung in Lose ist zwingend vorgeschrieben, soweit dies zweckmäßig ist. Falls keine spezifische Zweckmäßigkeit für eine Bündelung erkennbar ist, sind die Lose marktüblich aufzuteilen.*)
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VPRRS 2013, 0985
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VK Arnsberg, Beschluss vom 18.07.2000 - VK 2-07/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3319
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VK Arnsberg, Beschluss vom 11.04.2001 - VK 3-2/01
1. Soweit dem Verstoß abgeholfen wird, ist die Weiterverfolgung des Antrags mangels Rechtschutzinteresse unzulässig.*)
2. Die Rüge muß gegenüber der Vergabestelle, nicht nur gegenüber der Vergabekammer ausgesprochen werden.*)
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VPRRS 2013, 0983
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VK Arnsberg, Beschluss vom 31.01.2001 - VK 2-01/01
Die Aufteilung in Lose ist zwingend vorgeschrieben, soweit dies zweckmäßig ist. Falls keine spezifische Zweckmäßigkeit für eine Bündelung erkennbar ist, sind die Lose marktüblich aufzuteilen.*)
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VPRRS 2013, 0982
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VK Arnsberg, Beschluss vom 18.07.2000 - VK 2-7/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3318
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VK Bund, Beschluss vom 30.08.2000 - VK 1-25/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2013, 0980
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VK Bund, Beschluss vom 13.07.2000 - VK 2-12/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IBRRS 2013, 3316
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VK Bund, Beschluss vom 19.09.2001 - VK 1-33/01
1. Aus allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätzen wie der Verpflichtung zu einer möglichst wirtschaftlichen Vergabe im Wettbewerb ebenso wie dem Gleichbehandlungsgebot ergibt sich eine generelle Verpflichtung für die Vergabestelle, in jedem Einzelfall die Möglichkeit und Zweckmäßigkeit einer Aufteilung mittels Los mit zu bedenken und diese gegebenenfalls umzusetzen.
2. Das Diskriminierungsverbot gebietet zwingend, bei einer Neuausschreibung interessierte Bieter durch das Leistungsverzeichnis in den Kenntnisstand der bisherigen Auftragsnehmerin zu setzen, da andernfalls ein erheblicher Wettbewerbsvorsprung für die bisherige Auftragnehmerin offensichtlich ist.
3. Der Wettbewerbsgrundsatz gebietet, den Kreis der Bieter nicht durch überzogen hohen Anforderungen an deren Leistungsfähigkeit über Gebühr einzuschränken.
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IBRRS 2013, 3315
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VK Bund, Beschluss vom 22.08.2001 - VK 2-26/01
Die Einstufung einer Baumaßnahme in eine Honorarzone nach der HOAI ist in einem Vergabeverfahren nach der VOF nicht verhandelbar!
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IBRRS 2013, 3314
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VK Bund, Beschluss vom 22.08.2001 - VK 2-24/01
Die Einstufung einer Baumaßnahme in eine Honorarzone nach der HOAI ist in einem Vergabeverfahren nach der VOF nicht verhandelbar!
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IBRRS 2013, 3311
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OLG Naumburg, Urteil vom 01.08.2013 - 2 U 151/12
1. Die an der Vergabe öffentlicher Aufträge interessierten Bieter dürfen grundsätzlich darauf vertrauen, dass der öffentliche Auftraggeber das Verfahren über die Vergabe seiner Aufträge ordnungsgemäß und unter Beachtung der für ihn geltenden Bedingungen einleitet und durchführt.
2. Ein unzureichender Vermerk über den rechtzeitigen Eingang eines Angebots sowie die unterlassene Kennzeichnung wesentlicher Bestandteile der eingegangenen Angebote bei der Angebotseröffnung hat zur Folge, dass nicht gewährleistet ist, dass die bei der Prüfung und Wertung der Angebote zugrunde liegenden Unterlagen tatsächlich alle rechtzeitig und mit dem bei der Prüfung festgestellten Inhalt vorgelegen haben.
3. Die Durchführung der Vergabe auf der Grundlage der Wertung von Angeboten, für die nach Ablauf der Angebotsfrist Manipulationen nicht ausgeschlossen werden können, ist mit den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Auftragsvergabe nicht zu vereinbaren.
4. Als Kosten zur Vorbereitung eines Angebots kommen in zeitlicher Hinsicht nur die bis zum Ablauf der Angebotsfrist getätigten Aufwendungen in Frage. In sachlicher Hinsicht sind dies in erster Linie die zur Erstellung des konkreten Angebots erforderlichen Sach- und Materialkosten sowie Kosten für Vor-Ort-Besichtigungen oder für Verhandlungen mit Nachunternehmern im Hinblick auf das konkrete Vergabeverfahren.
IBRRS 2013, 3306
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VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.02.2013 - 2 VK LSA 42/12
1. Der Einsatz von Leiharbeitnehmern stellt keine Nachunternehmerleistung dar.
2. Die Eignungsanforderungen müssen sich unmittelbar aus der Bekanntmachung selbst ergeben. Der Verweis auf ein Formblatt ist insoweit nicht ausreichend.
3. Es stellt einen Verstoß gegen das Transparenzgebot dar, wenn der Auftraggeber die zeitlichen Parameter eines gewerkegerechten Ablaufplans den Bietern nicht bekannt gibt, diese jedoch bei der Wertung der Angebote heranzieht.
IBRRS 2013, 3295
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VK Bund, Beschluss vom 25.07.2001 - VK 2-20/01
Eine nach 18 Tagen erhobene Rüge ist nicht unverzüglich geltend gemacht worden.
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IBRRS 2013, 3294
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VK Bund, Beschluss vom 01.02.2001 - VK 2-44/00
1. Verhandlungen über Vertragsanpassungen, die sich im Rahmen der abgeschlossenen Verträge halten, sind nicht als Eintritt in neue Beschaffungsverfahren zu werten.
2. Ein Angebot eines Bieters, das keine Reaktion auf eine Bedarfsmeldung der Vergabestelle ist, kann nicht als konkretes Vergabeverfahren i.S.v. § 104 Abs. 2 Satz 1 GWB gewertet werden, auch wenn ein solches "Andienungsverfahren" aus der Sicht des Bieters die einzige Möglichkeit ist, um überhaupt in Vertragsverhandlungen mit der Vergabestelle treten zu können.
3. Die Zuweisung der ausschließlichen Zuständigkeit für die Nachprüfung in Vergabesachen gem. § 104 Abs. 2 Satz 1 GWB beschränkt sich auf laufende Fälle, also solche, denen ein konkretes Vergabeverfahren zu Grunde liegt. Ein vorbeugender Unterlassungsantrag, der sich auf ein Verhalten der Vergabestelle im Rahmen von zukünftigen, noch nicht als Beschaffung kennzeichnenden Vergaben bezieht, muss daher vor den Zivilgerichten geltend gemacht werden, deren umfassende Prüfungskompetenz vergaberechtlicher Vorschriften der Gesetzgeber beibehalten hat.
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