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Sachgebiet: Vergabe

10757 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

IBRRS 2013, 2346
VergabeVergabe
Wertbarkeit von zugelassenen Nebenangeboten

VK Bund, Beschluss vom 09.06.2010 - VK 2-38/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 2345
VergabeVergabe
Aufhebung wegen wesentlicher Änderungen der Ausschreibungsgrundlagen

VK Bund, Beschluss vom 04.06.2010 - VK 2-32/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 2344
VergabeVergabe
Zulässiger Ausschluss wegen fehlender Referenzen

VK Bund, Beschluss vom 28.05.2010 - VK 2-47/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 2343
VergabeVergabe
Bieter unzuverlässig? Kein Ausschluss ohne gesicherte Erkenntnisse!

VK Bund, Beschluss vom 07.04.2010 - VK 1-25/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 2342
VergabeVergabe
Losbildung bei der Vergabe von Briefdienstleistungen

VK Bund, Beschluss vom 25.02.2010 - VK 3-9/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 2341
VergabeVergabe
Vorlage der Urkalkulation unter Vorbehalt: Angebotsausschluss!

VK Bund, Beschluss vom 03.02.2010 - VK 3-1/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0649
VergabeVergabe
Vertrag durch Zusatzvereinbarung (erheblich) geändert: Neue Vergabe!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.02.2001 - Verg 13/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0645
VergabeVergabe
Inhouse-Vergabe unzulässig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.01.2001 - 1 VK 1/01

Es ist ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn öffentliche Aufträge ohne jegliche Ausschreibung jenen Unternehmen vorbehalten werden, die unmittelbar oder mittelbar ganz oder mehrheitlich im Besitz des Staates oder der öffentlichen Hand stehen.

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VPRRS 2013, 0644
VergabeVergabe
Inhouse-Vergabe unzulässig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.01.2001 - 1 VK 34/00

Es ist ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn öffentliche Aufträge ohne jegliche Ausschreibung jenen Unternehmen vorbehalten werden, die unmittelbar oder mittelbar ganz oder mehrheitlich im Besitz des Staates oder der öffentlichen Hand stehen.

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IBRRS 2013, 2340
VergabeVergabe
Auch die funktional beschriebene Leistung muss bestimmt sein!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.02.2001 - Verg 14/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 2336
VergabeVergabe
Preisabstand von 5,73%: Preis nicht unangemessen!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.03.2013 - 1 VK 06/13

1. Ein Vergabeverfahren kann aufgehoben werden, wenn das günstigste Angebot unangemessen hoch ist.

2. Maßstab für die Ermittlung eines angemessenen Preise und damit für die Beurteilung, ob ein Preis unangemessen hoch ist, können Angebote anderer Anbieter, Daten aus anderen Ausschreibungsverfahren, bisher vom Auftraggeber für vergleichbare Leistungen gezahlte Preise, Kostenschätzungen von Architekten und Ingenieurbüros sein.

3. Ein Preisabstand 5,73% rechtfertigt nicht die Annahme, dass es sich um einen unangemessen hohen Preis handelt.

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IBRRS 2013, 2335
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Preisabstand von 5,73%: Preis nicht unangemessen!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.03.2013 - 1 VK 6/13

1. Ein Vergabeverfahren kann aufgehoben werden, wenn das günstigste Angebot unangemessen hoch ist.

2. Maßstab für die Ermittlung eines angemessenen Preise und damit für die Beurteilung, ob ein Preis unangemessen hoch ist, können Angebote anderer Anbieter, Daten aus anderen Ausschreibungsverfahren, bisher vom Auftraggeber für vergleichbare Leistungen gezahlte Preise, Kostenschätzungen von Architekten und Ingenieurbüros sein.

3. Ein Preisabstand 5,73% rechtfertigt nicht die Annahme, dass es sich um einen unangemessen hohen Preis handelt.

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IBRRS 2013, 2318
VergabeVergabe
Kooperationvereinbarung über die Lieferung von Grippeimpfstoffen

VK Bund, Beschluss vom 23.03.2011 - VK 2-12/11

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 2317
VergabeVergabe
Welche Rolle spielt der Preis bei der Vergabe?

OLG Dresden, Beschluss vom 05.01.2001 - WVerg 0011/00

1. Die Beschwerde eines Beigeladenen, der im Verfahren vor der Vergabekammer keinen Antrag gestellt hat, ist zulässig, wenn ihn der angefochtene Beschluss der Vergabekammer materiell beschwert.*)

2. Der Zuschlag wird regelmäßig dann nicht auf das wirtschaftlichste Angebot im Sinne des § 97 Abs. 5 GWB und der einschlägigen Verdingungsordnungen erteilt, wenn der Auftragsvergabe ein Punktbewertungssystem zugrunde liegt, in das der Preis mit einer Quote von weniger als 30% einbezogen ist.*)

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IBRRS 2013, 2316
VergabeVergabe
Welche Rolle spielt der Preis bei der Vergabe?

OLG Dresden, Beschluss vom 05.01.2001 - WVerg 12/00

1. Die Beschwerde eines Beigeladenen, der im Verfahren vor der Vergabekammer keinen Antrag gestellt hat, ist zulässig, wenn ihn der angefochtene Beschluss der Vergabekammer materiell beschwert.*)

2. Der Zuschlag wird regelmäßig dann nicht auf das wirtschaftlichste Angebot im Sinne des § 97 Abs. 5 GWB und der einschlägigen Verdingungsordnungen erteilt, wenn der Auftragsvergabe ein Punktbewertungssystem zugrunde liegt, in das der Preis mit einer Quote von weniger als 30% einbezogen ist.*)

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VPRRS 2013, 0635
VergabeVergabe
Verhandlungsverfahren: Unbegründeter Bieterausschluss unzulässig!

VK Baden Württemberg, Beschluss vom 12.07.2001 - 1 VK 12/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 2315
VergabeVergabe
Unklare Preisangaben gehen zu Lasten des Bieters!

VK Baden Württemberg, Beschluss vom 21.08.2001 - 1 VK 21/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 2314
VergabeVergabe
VOF: Ist die Wiederaufnahme ausgeschlossener Bieter zulässig?

VK Baden Württemberg, Beschluss vom 24.08.2001 - 1 VK 20/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0632
VergabeVergabe
Offenes Verfahren über Vergabe „Rahmenvertrag Aktive LAN-Komponenten“

VK Bund, Beschluss vom 11.03.2011 - VK 1-9/11

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 2312
VergabeVergabe
Anforderungen an Wertung und Dokumentation

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.09.2001 - 1 VK 18/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 2311
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kreis beauftragt Stadt mit Gebäudereinigung: Dienstleistungsauftrag!

EuGH, Urteil vom 13.06.2013 - Rs. C-386/11

Ein Vertrag, mit dem, ohne eine Zusammenarbeit zwischen den vertragschließenden öffentlichen Einrichtungen zur Wahrnehmung einer gemeinsamen Gemeinwohlaufgabe vorzusehen, eine öffentliche Einrichtung eine andere öffentliche Einrichtung mit der Aufgabe betraut, gegen eine finanzielle Entschädigung, die den bei der Durchführung dieser Aufgabe entstehenden Kosten entsprechen soll, bestimmte Büro-, Verwaltungs- und Schulgebäude zu reinigen, wobei die erstgenannte Einrichtung sich die Befugnis vorbehält, die ordnungsgemäße Erfüllung der fraglichen Aufgabe zu kontrollieren, und die letztgenannte Einrichtung sich zur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgabe Dritter bedienen darf, die unter Umständen in der Lage sind, zur Durchführung dieser Aufgabe auf dem Markt tätig zu werden, ist ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Sinne von Art. 1 Abs. 2 Buchst. d der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge.*)




VPRRS 2013, 0627
VergabeVergabe
Akute Gefahrensituation: Freihändige Vergabe zulässig!

VK Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2012 - VK 41/12

1. Eine freihändige Vergabe ist zulässig, wenn akute Gefahrensituationen oder unvorhergesehene Katastrophenfälle eingetreten sind. Allerdings darf der Auftraggeber die "Dringlichkeit" nicht selbst verschuldet haben und muss zwischen Dringlichkeit und unvorhergesehenem Ereignis ein kausaler Zusammenhang bestehen.

2. Bei der Vergabe nachrangiger Dienstleistungen (vgl. Anhang II B Richtlinie 2004/18/EG bzw. Anhang I B VOL/A) erfolgt in der dritten Wertungsstufe die Preisprüfung ausschließlich nach § 16 VOL/A. Diese Vorschrift enthält keine den Wettbewerb über die Preisprüfung hinaus schützende Wirkung.

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VPRRS 2013, 0626
VergabeVergabe
Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattvereinbarungen gem. § 130a Ab

VK Bund, Beschluss vom 01.02.2011 - VK 3-135/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0625
VergabeVergabe
Arzneimittelrabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V

VK Bund, Beschluss vom 01.02.2011 - VK 3-126/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 2285
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rückbauarbeiten: Abfallmakler gilt als Entsorgungsanlagenbetreiber!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 15.05.2013 - 1 Verg 1/13

Verlangt der Auftraggeber bei der Vergabe von Rückbauarbeiten, dass im Leistungsverzeichnis der "Entsorgungsanlage/Betreiber" zu benennen ist, wird die Angabe der Entsorgungsanlage, zu der der Abfall verbracht werden soll, oder die Angabe desjenigen, der die Entsorgung ordnungsgemäß betreiben darf, gefordert. Zu letzterem gehört auch der Abfallmakler als Entsorgungsfachbetrieb.




IBRRS 2013, 2284
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Keine Baukostenvereinbarung mit öffentlichem AG!

OLG Koblenz, Urteil vom 05.06.2013 - 5 U 1481/12

Ein öffentlicher Auftraggeber kann einen Architektenvertrag mit einer Baukostenvereinbarung (HOAI § 6 Abs. 2) nicht wirksam schließen, wenn die einschlägige Haushaltsordnung vorsieht, dass "Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für Baumaßnahmen (...) erst veranschlagt werden (dürfen), wenn Pläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die Kosten der Baumaßnahme, des Grunderwerbs und der Einrichtungen sowie die vorgesehene Finanzierung und ein Zeitplan ersichtlich sind", weil zum Zeitpunkt der Beauftragung des Architekten noch keine Planungen als Voraussetzungen für eine Kostenschätzung oder Berechnung vorliegen.

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IBRRS 2013, 2280
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann müssen einzelne Kriterien der Ausschreibung dokumentiert werden?

VK Südbayern, Beschluss vom 02.05.2013 - Z3-3-3194-1-08-03/13

1. Hat der Antragsteller eines Nachprüfungsantrages im strittigen Vergabeverfahren kein Angebot abgegeben, ist von seiner Antragsbefugnis auch dann auszugehen, wenn dieser vorträgt, durch rechtsverletzende Bestimmungen in den Vergabeunterlagen an der Einreichung eines chancenreichen Angebots gehindert oder erheblich beeinträchtigt worden zu sein. Um das Auftragsinteresse zu belegen, genügt in diesem Fall eine vorprozessuale Rüge und anschließende Einreichung eines Nachprüfungsantrages.*)

2. Die Prüfung des § 8 EG Abs. 7 VOL/A ist stets vor dem Hintergrund den generellen Beschaffungsfreiheit des Auftraggebers zu sehen. Demzufolge ist es ist grundsätzlich Sache des Auftraggebers, über die Art und Ausgestaltung des Beschaffungsgegenstands zu entscheiden.*)

3. Die Vergabestelle ist nicht verpflichtet, auf einzelne Eigenschaften für ein zu beschaffendes Produkt deshalb zu verzichten, weil diese in der Vergangenheit von dieser nicht erhoben wurden, diese Forderungen eher selten vorkommen und durch gesetzliche Vorgaben nicht zwingend vorgegeben sind.*)

4. Eine Beschränkung oder Einengung des Wettbewerbs als Folge des Bestimmungsrechts des Auftraggebers ist grundsätzlich hinzunehmen, wenn sich die Beschaffungsentscheidung an sach- und auftragsbezogenen Kriterien orientiert und die Begründung inhaltlich und sachlich nachvollziehbar ist. Derartige Kriterien sind bei der Beschaffung von Fußschaltern die die Eignung zur maschinellen Reinigung erfüllen gegeben, da der Auftraggeber nicht nur gegenüber seinen Patienten sondern auch seinen Mitarbeitern in der Verantwortung dafür steht, diese weitestgehend vor einer Übertragung von gefährlichen Keimen zu schützen. Vor diesem Hintergrund hat der Auftraggeber ein berechtigtes Interesse, bei der Aufbereitung aller Geräte die Methode anzuwenden, die eine sichere Keimreduktion seiner Ansicht nach am besten gewährleistet.*)

5. Der Entscheidungsprozess über die Festlegung eines Einzelkriteriums eines zu beschaffenden Gegenstandes ist dann zu dokumentieren, wenn dieses zu einer erheblichen Beschränkung des potenziellen Teilnehmerfeldes auf ein oder wenige Unternehmen führt.*)

6. Das Recht auf Akteneinsicht gemäß § 111 GWB stellt einen Ausfluss verfassungsrechtlich geschützter Rechte dar und dient der Gewährleistung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) bzw. der Wahrung des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG), wonach ein Gericht - oder eine gerichtsähnliche Institution wie die Vergabekammer im Nachprüfungsverfahren - seiner Entscheidung nicht Tatsachen oder Beweisergebnisse zugrunde legen darf, zu denen sich die Beteiligten nicht äußern konnten. Auch sichert das Akteneinsichtsrecht das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz gemäß Art. 19 Abs. 4 GG. Diese Rechte finden aber dort ihre Grenzen, wo dem Antragsteller Daten preisgegeben werden würden, aus denen dieser Rückschlüsse auf Geschäftsgeheimnisse von konkurrierenden Mitbewerbern am Markt gewinnen kann.*)

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IBRRS 2013, 2274
VergabeVergabe
Instandsetzungsarbeiten an einem Kanal

VK Bund, Beschluss vom 24.01.2011 - VK 3-150/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 2264
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine unverzügliche Rüge: Nachprüfungsantrag unzulässig!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.04.2013 - Verg W 3/13

1. Das Vergaberecht ist vom Grundsatz der größtmöglichen Beschleunigung geprägt, denn durch die Möglichkeit der Durchführung eines Vergabenachprüfungsverfahrens soll der Auftraggeber nicht daran gehindert werden, innerhalb angemessener Zeit Aufträge zu erteilen. Das Gesetz ordnet deshalb in § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB an, dass erkannte und erkennbare Verstöße gegen das Vergaberecht zügig zu rügen sind, andernfalls ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.

2. Der Anwendung der Rügevorschrift des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB steht die Rechtsprechung des EuGH, dass nationale Rechtsvorschriften, welche die Dauer von Fristen für den Zugang eines Bieters zum Vergabenachprüfungsverfahren in das freie Ermessen des zuständigen Richters stellen, mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar sind (vgl. IBR 2010, 159, und Urteil vom 28.01.2010 - Rs. C-456/08, ibr-online), nicht entgegen.

3. Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen (einschließlich der Leistungsbeschreibung) erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gerügt werden.

4. Ein Unterrichtungsschreiben, mit dem der Auftraggeber den Bietern vor Ablauf der Angebotsfrist ergänzende Informationen durch Mitteilung seiner Antworten auf Bieterfragen erteilt hat, gehört zu den Vergabeunterlagen.

5. Nach Ablauf von mehr als einer Woche ist eine Rüge im Regelfall nicht mehr unverzüglich, in einfach gelagerten Fällen sind drei Tage zu Grunde zu legen. Ein längerer Zeitablauf kann nur in Ausnahmefällen bei besonders schwieriger Sach- und/oder Rechtslage als unverzüglich gelten.

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IBRRS 2013, 2262
VergabeVergabe
Keine unverzügliche Rüge: Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Brandenburg, Beschluss vom 29.01.2013 - VK 42/12

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 2246
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Fehlende Fabrikatsangaben können nicht nachgefordert werden!

VK Thüringen, Beschluss vom 12.04.2013 - 250-4002-2400/2013-E-008-SOK

1. Die vom Auftraggeber gewählten Mindestanforderungen zum Nachweis der Eignung müssen (bereits in der Bekanntmachung) möglichst klar und für alle Bieter verständlich formuliert sein. Die Verweisung auf Formulare, in denen eine Aufzählung von Eignungskriterien enthalten ist, reicht als klare und für alle Bewerber/Bieter verständlich formulierte Anforderung nicht aus.

2. Geforderte Fabrikats-, Erzeugnis- und Typangaben sind integraler Angebotsbestandteil. Das Fehlen solcher Angaben ist nicht heilbar und führt zum Angebotsausschluss.

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IBRRS 2013, 2244
VergabeVergabe
Vergabe von Putz-, Maler- und Spachtelarbeiten

VK Bund, Beschluss vom 17.01.2011 - VK 1-139/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0614
VergabeVergabe
Offenes Verfahren zur Vergabe des Briefversands

VK Bund, Beschluss vom 23.12.2010 - VK 3-132/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 2243
VergabeVergabe
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von saisonalen Grippeimpfstoffen

VK Bund, Beschluss vom 02.12.2010 - VK 3-120/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 2237
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Erhebliche Mengenüberschreitung: AN erhält (nur) übliche Vergütung!

OLG Dresden, Urteil vom 25.11.2011 - 1 U 571/10

1. Ein vereinbarter Einheitspreis kann sittenwidrig sein, wenn der Preis in einem auffälligen Missverhältnis zur Gegenleistung steht. Dafür erforderlich ist sowohl ein objektiv auffälliges, wucherähnliches Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung als auch das Hinzutreten subjektiver Umstände, wie das Zutagetreten einer verwerflichen Gesinnung des Auftragnehmers.

2. Gibt der Bieter in einer Position des Leistungsverzeichnisses einen außerordentlich überhöhten Einheitspreis an, besteht die widerlegbare Vermutung, dass er in dieser Position auf eine Mengenmehrung hofft und einen überhöhten Preis erzielen will. Diese Vermutung ist widerlegt, wenn der Kalkulation des Einheitspreises ein lohnintensiver Handabbruch zu Grunde liegt, aufgrund der erheblichen Mengenmehrung dann aber eine Maschine eingesetzt werden kann.

3. Auch bei erheblichen Mengenänderungen werden die Einheitspreise grundsätzlich nach § 2 Nr. 3 VOB/B angepasst. Kommt es jedoch zu einer exorbitanten Mengenüberschreitung (hier: um das 1386-fache), kann ausnahmsweise auf die Grundsätze über die Störung der Geschäftsgrundlage zurückgegriffen werden. In einem solchen Fall sind die über 110% der Vordersätze des Leistungsverzeichnisses hinausgehen Mengen nach ortsüblichen Preisen zu vergüten.

4. Mengenmehrungen im Sinne von § 2 Nr. 3 VOB/B müssen dem Auftraggeber nicht angezeigt werden.

5. Bei der Bepreisung eines umfangreichen Leistungsverzeichnisses (hier: 130 Seiten für die Herstellung eines Straßenabschnitts) müssen dem Bieter zu geringe Mengenvordersätze nicht zwangsnotwendig ins Auge fallen.

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IBRRS 2013, 2221
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Verhandlungsverfahren: Nach "letzter" Runde muss nicht Schluss sein!

KG, Beschluss vom 17.05.2013 - Verg 2/13

1. Vergaberechtlich nicht zu beanstanden ist es, wenn die Vergabestelle in einem Verhandlungsverfahren zunächst eine bestimmte Verhandlungsrunde als die "letzte" Runde bezeichnet, diese Erklärung aber später abändert und eine weitere Verhandlungsrunde eröffnet, solange dies in transparenter und alle Bieter gleichbehandelnder Weise geschieht und nicht zu erkennen ist, dass die Vergabestelle die erneute Verhandlungsrunde mit dem - gleichheitswidrigen - Ziel eröffnet, bestimmten, von ihr favorisierten Bietern, die im Ergebnis der vorherigen Verhandlungsrunde keinen Zuschlag erhalten hätten, die Möglichkeit zu schaffen, mit der Abgabe eines weiteren Angebotes denjenigen Bieter, der im Ergebnis der vorherigen Verhandlungsrunde den Zuschlag erhalten hätte, noch zu überbieten.*)

2. Die Antragsbefugnis i.S.d. § 107 Abs. 2 GWB fehlt, wenn der Antragsteller mit seinem Antrag das Vergabeverfahren in ein Stadium zurückversetzt wissen möchte, in dem sein eigenes Angebot zwingend auszuschließen gewesen wäre.*)

3. Fordert die Vergabestelle, dass die Bieter im Rahmen ihres Angebotes Preise für einzelne Leistungspositionen angeben, so ist dann, wenn ein Bieter zusätzlich zu seinem Angebot einen pauschalen Preisnachlass auf den Gesamtangebotspreis einräumt (hier genannt: "Voucher") dieses Angebot gemäß §§ 13 Abs. 3, 16 Abs. 3 VOL/A auszuschließen.*)

4. Die Antragsbefugnis i.S.d. § 107 Abs. 2 GWB eines Bieters, der nach einem Informationsschreiben der Vergabestelle gemäß § 101a GWB aktuell zuschlagsfavorisiert ist, ist jedenfalls dann nicht alleine wegen der Zuschlagsfavorisierung zu verneinen, wenn es nicht völlig fernliegend ist, dass ein anderer Bieter die aktuelle Zuschlagsentscheidung durch ein Vergabenachprüfungsverfahren zu Fall bringt.*)

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IBRRS 2013, 2205
VergabeVergabe
Verlust des Rügerechts durch Vergleichsverhandlungen!

VK Brandenburg, Beschluss vom 26.11.2012 - VK 37/12

1. Verzichtet ein Bieter im Verlauf von Vergleichsverhandlungen freiwillig auf sein Rügerecht, so ist er daran gebunden, auch wenn der Vergleich nicht wirksam zu Stande kommt. Für eine erneute Rüge fehlt ihm die Rügebefugnis.

2. Zudem ist nach den Vergleichsverhandlungen eine Rüge regelmäßig nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB verspätet.

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VPRRS 2013, 0605
VergabeVergabe
Wann ist ein Bewerber als unzuverlässig einzustufen?

VK Hamburg, Beschluss vom 25.04.2013 - Vgk FB 2/13

1. Für die Bewertung der Zuverlässigkeit im Vergabeverfahren ist maßgebend, inwieweit die Umstände des einzelnen Falles die Aussage rechtfertigen, ein Bieter, Interessent oder Verhandlungspartner werde die Leistungen, die Gegenstand des Vergabeverfahrens sind, vertragsgerecht und reibungslos erbringen; insofern handelt es sich um eine Prognoseentscheidung aufgrund des in der Vergangenheit liegenden Geschäftsgebarens des Bewerbers.

2. Greift der Auftraggeber bei der Beurteilung auf Erfahrungen zurück, die er mit dem Bewerber bei der Abwicklung eines früheren Auftrags gemacht hat, werden keine sachfremden Erwägungen angestellt, insbesondere dann nicht, wenn sich aus der Abwicklung vertragliche Verfehlungen ergeben haben.

3. Ausreichend für die Berechtigung der Annahme, ein Bewerber sei unzuverlässig, sind nicht nur eine auf der Hand liegende Vertragsverletzung, die den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung berechtigt, sondern auch solche Umstände des Einzelfalles, die die Besorgnis rechtfertigen, die reibungslose Durchführung des Auftrages könne nicht erwartet werden.

4. Plant der Auftraggeber, eine Klinik mit medizintechnischer Ausrüstung auszustatten, die oberhalb des Standardniveaus liegt und führen die Leistungen des Auftragnehmers dazu, dass die Ausrüstung nur dem gegenwärtigen medizinisch-technischem Standard entsprechen, liegt darin ein gravierender Mangel.

5. Solche negative Erfahrungen mit einem Auftraggeber hinsichtlich der Leistungserbringung darf vergaberechtlich als unzureichende Zuverlässigkeit gewertet werden, sofern diese in zeitlicher und fachlicher Hinsicht mit dem aktuellen Auftrag in einem sachlichen Zusammenhang steht.

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IBRRS 2013, 2173
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Sicherungsabreden im VHB unwirksam!

LG Berlin, Urteil vom 17.04.2013 - 10 O 213/12

1. Ohne ausdrückliche Vereinbarung sichert eine Vertragserfüllungsbürgschaft keine Rückzahlungsansprüche aus Überzahlung.

2. Eine Sicherungsabrede benachteiligt den Vertragspartner des Verwenders von Allgemeinen Geschäftsbedingungen unangemessen und ist unwirksam, wenn nach Abnahme eine Sicherheit in Höhe von 8% zu stellen ist, die Ansprüche auf Vertragserfüllung und Mängelansprüche sichert, nicht aber Ansprüche aus Überzahlung.

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IBRRS 2013, 2162
Mit Beitrag
VergabeVergabe
VOL/A-EG 2012: Eignungsnachweise müssen nicht vorab benannt werden!

VK Lüneburg, Beschluss vom 02.04.2013 - VgK-04/2013

1. Der öffentliche Auftraggeber ist nach den Vorschriften der VOB/A-EG 2012 nicht dazu verpflichtet, bereits in der Vergabebekanntmachung abschließend die geforderten oder später vorbehaltenen Eignungsnachweise zu benennen.

2. Die Beachtung der Gebote der Transparenz und Gleichbehandlung im Vergabeverfahren erfordern es, dass potentiellen Bietern zum Zeitpunkt der Vorbereitung ihrer Angebote alle Kriterien, die vom Auftraggeber bei der Bestimmung des wirtschaftlich günstigsten Angebotes berücksichtigt werden, bekannt sein müssen. Ein öffentlicher Auftraggeber darf daher bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge die von ihm bereits frühzeitig gesetzten Bewertungskriterien nicht zurückhalten.

3. Bedienen sich sowohl die Bundesrepublik Deutschland als auch das betreffende Bundesland für ihre jeweilige Straßenverwaltung derselben Landesbehörde, ist zur Klarheit im Rechtsverkehr deutlich hervorzuheben, in welcher Funktion die Behörde jeweils auftritt. Sind die Vergabeunterlagen nicht so ausgestaltet, dass sie eine eindeutige Zuordnung der Eigenschaft als öffentlicher Auftraggeber ermöglichen, hat der fälschlicherweise als Antragsgegner genannte Auftraggeber nach Erledigung des Vergabenachprüfungsverfahrens die Kosten des Verfahrens zu tragen.




IBRRS 2013, 2154
ProzessualesProzessuales
Auftragssperre: Wann ist vorläufiger Rechtsschutz möglich?

LG Köln, Beschluss vom 28.02.2013 - 17 O 74/13

1. Für die Überprüfung einer Vergabesperre außerhalb eines konkreten Vergabeverfahrens sind nicht die Vergabenachprüfungsinstanzen, sondern die Zivilgerichte zuständig.

2. Eine Regelungsverfügung darf nur erlassen werden, wenn sie zur Abwendung wesentlicher Nachteile oder zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus anderen Gründen notwendig ist. Die Tatsache, dass ein ordentliches Klageverfahren über zwei Instanzen solange dauern würde, wie die ausgesprochene Auftragssperre, reicht zur Begründung wesentlicher Nachteile nicht aus. Das Drohen wesentlicher Nachteile setzt zumindest voraus, dass ein Vergabeverfahren bevor steht, an dem der Antragsteller teilnehmen will.

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IBRRS 2013, 5366
VergabeVergabe
Geschäftsgebühr auch bei Stundenhonorar auf Verfahrensgebühr anzurechnen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.05.2013 - Verg 103/11

Die vom BGH in seinen Beschlüssen vom 18.08.2009 - VIII ZB 17/09 (IBR 2010, 1311 - nur online) und vom 09.09.2009 - Xa ZB 2/09 ( NJW-RR 2010, 359) vertretene Rechtsauffassung, wonach bei der Kostenfestsetzung im Zivilprozess eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr nicht in Betracht kommt, wenn zwischen der Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten keine Geschäftsgebühr entstanden ist, weil eine Vergütungsvereinbarung getroffen worden ist, ist auf die Kostenfestsetzung im Vergabenachprüfungsverfahren nicht übertragbar.

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IBRRS 2013, 2134
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Preis ungewöhnlich niedrig? Kein Ausschluss ohne Angebotsaufklärung!

VK Bund, Beschluss vom 24.04.2013 - VK 3-20/13

1. Die Antragsbegründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten muss. Der Antragsteller hat zumindest Indizien oder tatsächliche Anhaltspunkte aufzuzeigen, die aus seiner Sicht den Schluss zulassen, der öffentliche Auftraggeber habe sich vergaberechtswidrig verhalten. Stehen Vergabeverstöße im Raum, die sich, in der Sphäre des Auftraggebers abspielen, genügt der Antragsteller diesen Anforderungen, wenn er im Nachprüfungsantrag behauptet, was er auf der Grundlage seines Informationsstandes redlicherweise für wahrscheinlich und möglich halten darf.

2. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergaberechtsverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Eine Rügeobliegenheit besteht nur, wenn der Antragsteller positive Kenntnis sowohl von den einen Vergaberechtsverstoß begründenden tatsächlichen Umständen als auch die zumindest laienhafte Vorstellung von einem Verstoß gegen Vergabevorschriften hat. Holt der Antragsteller anwaltlichen Rat ein, verlängert sich die Rügefrist um einen angemessenen Zeitaufwand für die rechtliche Prüfung.

3. Ein Ausschluss wegen fehlender Erklärungen oder Nachweise setzt voraus, dass der Auftraggeber die Vorlage der Erklärungen und Nachweise nicht nur wirksam gefordert hat, sondern auch den Zeitpunkt, zu dem die Unterlagen vorzulegen sind, eindeutig vorgegeben hat.

4. Ein Ausschluss wegen großen preislichen Abstands zum nachfolgenden Angebot kommt nur in Betracht, wenn der Auftraggeber Aufklärung über den Angebotspreis verlangt und dem Bieter Gelegenheit gibt, seine Preisberechnung aufzuklären und zu erläutern. Die auftraggeberseitige Entscheidung, dass Preis und Leistung in einem Missverhältnis stehen, kann und darf nur nach einer solchen Aufklärung erfolgen.

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VPRRS 2013, 0600
VergabeVergabe
Welcher Auftragswert bei wiederkehrenden Aufträgen/Daueraufträgen?

VK Nordbayern, Beschluss vom 08.04.2013 - 21.VK-3194-12/13

Gem. § 3 Abs. 1 VgV ist bei der Schätzung der Auftragswert von der geschätzten Gesamtvergütung für die vorgesehene Leistung auszugehen. Gem. § 3 Abs. 3 Nr. 1 VgV ist bei wiederkehrenden Aufträgen oder Daueraufträgen über Liefer - oder Dienstleistungen der Auftragswert auf der Grundlage des tatsächlichen Gesamtwertes entsprechender aufeinander folgender Aufträge aus dem vorangegangenen Haushaltsjahr zu schätzen; dabei sind voraussichtliche Änderungen bei Mengen oder Kosten möglichst zu berücksichtigen, die während der zwölf Monate zu erwarten sind, die auf den ursprünglichen Auftrag folgen.*)

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IBRRS 2013, 2129
ProzessualesProzessuales
Auftragssperre: Wann ist vorläufiger Rechtsschutz möglich?

LG Köln, Beschluss vom 22.03.2013 - 17 O 74/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 2110
VergabeVergabe
Leistungsbeschreibung muss eindeutig sein!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.04.2013 - 2 VK LSA 43/12

Vergabeunterlagen, die von den Bietern einerseits in dem Sinne ausgelegt werden können, dass sie ihr eigenes Abbruchskonzept der Kalkulation zu Grunde zu legen haben, andererseits aber auch so verstanden werden, dass ausschließlich das von dem Auftraggeber vorgegebene Konzept preislich zu berücksichtigen ist, sind zweideutig gefasst und somit unzulässig, wenn die Anforderungen von verschiedenen Bietern auch unterschiedlich verstanden wurden und dadurch keine wettbewerbskonforme Wertung der Angebote möglich war.

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VPRRS 2013, 1814
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachträgliche Modifizierung von Wertungsfaktoren unzulässig!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.02.2013 - 2 VK LSA 41/12

1. Die nachträgliche Modifizierung der in der Wertungsmatrix der Vergabeunterlagen vorgesehenen Faktoren ist eine unzulässige Änderung der Vergabeunterlagen.

2. Ist ein Bieter aufgrund häufiger Teilnahme an Vergabeverfahren als erfahrenes Unternehmen einzustufen, kann davon ausgegangen werden, dass ihm die grundsätzliche Problematik der Vermengung von Eignungs- und Zuschlagskriterien bekannt ist. Einem solchen Bieter muss sich ein offensichtlicher Verstoß gegen das Verbot der Vermengung von Eignungs- und Zuschlagskriterien förmlich aufdrängen. An die Rechtzeitigkeit der Rüge sind daher strengere Anforderungen zu stellen.

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IBRRS 2013, 2106
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachprüfungsverfahren kein Grund für vorzeitige Zuschlagsgestattung!

VK Nordbayern, Beschluss vom 01.03.2013 - 21.VK-3194-08/13

1. Die Vergabekammer entscheidet aufgrund des Regelungsgehaltes des § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB nur aufgrund einer Interessenabwägung. Hierbei ist auf Seiten der ASt zu berücksichtigen, dass ihr subjektives Recht auf Einhaltung der Vergabevorschriften gem. § 97 Abs. 7 GWB durch die vorzeitige Gestattung des Zuschlags zunichte gemacht würde, nachdem der Suspensiveffekt dies zunächst verhindert hatte. Ein erteilter Zuschlag kann nicht wieder aufgehoben werden. Ein nach Zuschlagserteilung durchzuführendes Feststellungsverfahren nimmt der ASt die Chance eines effektiven Primärrechtsschutzes, der nur dann ausnahmsweise durchbrochen werden darf, wenn das Interesse des Auftraggebers und der Allgemeinheit an einer Zuschlagserteilung vor Abschluss des Nachprüfungsverfahrens die gesetzlich festgelegte Zuschlagssperre überwiegt.*)

2. Die Möglichkeit, dass die Zuschlagserteilung aufgrund der Einleitung eines Beschwerdeverfahrens nochmals verzögert wird, ist nicht zu berücksichtigen, da es sich insoweit um ein rein hypothetisches Ereignis handelt. Im Übrigen kann auch vor dem Beschwerdegericht ein Antrag auf vorzeitige Gestattung des Zuschlages gestellt werden, in dem dann zu entscheiden ist, ob eine nochmalige Verzögerung während des Beschwerdeverfahrens hingenommen werden kann.*)

3. Es liegt auf der Hand, dass allein die durch das Verfahren vor der Vergabekammer naturgemäß entstehende zeitliche Verzögerung es nie rechtfertigt, vorab den Zuschlag zu gestatten, weil sonst das gesamte Nachprüfungsrecht ad absurdum geführt würde. Insoweit tragen gesetzliche Fristen wie in § 113 Abs. 1 GWB und das Beschleunigungsgebot den Interessen des Auftraggebers ausreichend Rechnung, der im Übrigen bei der Planung ein nie auszuschließendes Nachprüfungsverfahren einzukalkulieren hat. Im Falle einer "knappen Planung" muss der Auftraggeber auch die sich aus der Verzögerung ergebenden finanziellen Nachteile hinnehmen, es sei denn, es handelt sich um eine außergewöhnlich hohe finanzielle Belastung.*)

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IBRRS 2013, 2100
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Referenzen: Welche Leistungen sind "vergleichbar"?

VK Nordbayern, Beschluss vom 21.03.2013 - 21.VK-3194-08/13

1. Nach § 16 EG Abs. 2 Nr. 1 VOB/A ist die Eignung der Bieter zu prüfen. Ob die Eignung für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung in ausreichendem Maße vorhanden ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Die Eignungsprüfung endet nicht mit einem "richtigen" oder "falschen" Ergebnis, sondern mit einer Prognose. Dem Auftraggeber steht deshalb ein angemessener Beurteilungsspielraum zu, der nur in Grenzen überprüft werden kann.*)

2. Ein Eingreifen ist unter anderem nur dann geboten, wenn die Vergabestelle ihre eigenen Vorgaben für die Eignungsprüfung missachtet hat oder die Entscheidung auf sachfremden Erwägungen oder Mutmaßungen beruht oder die Tatsachengrundlage für eine sachgerechte Entscheidung zu dürftig ist.*)




VPRRS 2013, 0594
VergabeVergabe
Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren: Auftragswert?

LG Bautzen, Beschluss vom 20.12.2012 - BZ 2 O 579/12

1. Der Auftraggeber kann den Umfang seiner Ausschreibung auf einen bestimmten räumlichen und sachlichen Bereich beschränken, soweit hierfür sachliche Gründe vorliegen. Bei einer ordnungsgemäßen Schätzung des Auftragswerts hat er dabei von einer Gesamtvergütung für die vorgesehenen Leistungen auszugehen, wobei der Umfang der zu vergebenden Leistungen zumindest in den wesentlichen Punkten vorher festzulegen ist.

2. Für den Auftragswert ist immer von dem Wert auszugehen, den ein umsichtiger und sachkundiger öffentlicher Auftraggeber nach sorgfältiger Prüfung des relevanten Marktsegments und einer betriebswirtschaftlichen Finanzplanung veranschlagen würde. Dabei kann grundsätzlich der Auftragswert für vergleichbare Leistungen der vergangenen Jahre unter Anpassung an voraussichtliche Änderungen bei Mengen und Kosten herangezogen werden.

3. Muss der Auftragnehmer nach den Ausschreibungsbedingungen entsprechende verkehrsrechtliche Anordnungen bei den entsprechenden Behörden selbst beantragen und zunächst selbst bezahlen, müssen diese Kosten auch in die jeweiligen Einzelpositionen aufgenommen und kalkuliert werden.

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