Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
10835 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
VPRRS 2013, 0687VK Bremen, Beschluss vom 31.01.2013 - 16-VK 5/12
Die Verpachtung eines Grundstücks fällt nicht unter das Vergaberecht.
VolltextIBRRS 2013, 2430
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.10.2012 - 1 VK 37/12
1. Bei einem Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb dient der Teilnahmewettbewerb der abschließenden Ermittlung der geeigneten Bewerber aus deren Kreis dann die Bewerber ausgesucht werden, mit denen der Auftraggeber den Auftragsinhalt erörtern will. Der Auftraggeber hat bereits in der Bekanntmachung anzugeben, welche Nachweise hierbei zur Prüfung der Eignung vorzulegen sind. Aus Gründen der Transparenz ist der Auftraggeber an die bekannt gemachten Vorgaben gebunden. Im Nachhinein dürfen davon abweichend keine weiteren Eignungsnachweise verlangen werden.
2. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der geltend gemachte Vergabeverstoß aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar war und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde. Wird in der Bekanntmachung noch keine Frist zur Angebotsabgabe genannt, sondern erst in den Vergabeunterlagen oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe, ist die dort genannte Frist maßgebend. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Antragstellerin tatsächlich vom Vergabefehler Kenntnis hatte. Es genügt, wenn der Fehler erkennbar war.
3. Im Rahmen einer Rüge sind an die Darlegung des Sachverhalts keine allzu strengen Anforderungen zu stellen. Nicht erforderlich ist, dass der Antragsteller positive Kenntnis von den als Tatsachen behaupteten Umständen hat. Er darf auch das behaupten, was er aus seiner Sicht für wahrscheinlich oder möglich hält. Die Sachverhaltsdarstellung hat aber doch so konkret zu sein, dass sich hieraus substantiiert und schlüssig die Verletzung von Vergabevorschriften ergibt.
VolltextIBRRS 2013, 2420
VK Bund, Beschluss vom 21.10.2011 - VK 3-128/11
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 2419
VK Bund, Beschluss vom 21.10.2011 - VK 1-123/11
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 2418
VK Bund, Beschluss vom 12.10.2011 - VK 2-115/11
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 2417
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.02.2011 - 1 VK 1/11
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 2416
VK Arnsberg, Beschluss vom 21.02.2011 - VK 1/11
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 2410
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.05.2013 - 1 VK 12/13
1. Die Zuständigkeit der Vergabekammern der Länder richtet sich grundsätzlich nach dem Sitz des Auftraggebers. Bei einer länderübergreifenden Beschaffung - also bei der Vergabe einer einheitlichen Gesamtleistung - ist die Vergabekammer zuständig, in deren Land der Schwerpunkt der Maßnahme liegt. Lässt sich ein Schwerpunkt nicht feststellen, kann die Vergabekammer eines jeden in Frage kommenden Landes angerufen werden, wenn in der Bekanntmachung keine Vergabekammer genannt wurde.
2. Wird eine länderübergreifende Beschaffung von mehreren Bundesländern nur rein zeitlich sowie aus organisatorischen Gründen gemeinsam durchgeführt, stehen aber hinter dieser mehrere Ausschreibungen, handelt es sich um tatsächlich und rechtlich getrennte Beschaffungsvorgänge für die jeweiligen unterschiedlichen Auftraggeber verschiedener Länder, sind die jeweiligen Vergabekammern dieser Länder für die jeweils ihnen zuzurechnenden Beschaffungsvorgänge zuständig. Die hiernach zuständigen Vergabekammern sind bereits in der Vergabebekanntmachung zu benennen.
3. Eine Vergabekammer wird nicht durch eine falsche Benennung zuständig. Eine Bindungswirkung kommt der Zuständigkeitsbestimmung in einer Bekanntmachung nicht zu. Vielmehr ist eine Vergabekammer eigenständig gehalten, ihre Zuständigkeit im Rahmen eines bei ihr eingegangenen Nachprüfungsantrags zu prüfen und bei Zuständigkeit einer anderen Vergabekammer, den Nachprüfungsantrag von Amts wegen an diese zu verweisen.
VolltextIBRRS 2013, 2392
VG Düsseldorf, Urteil vom 05.06.2013 - 6 K 2273/12
Die Bekanntmachung einer öffentlichen Ausschreibung in zwei großen regionalen Tageszeitungen mit einer Gesamtauflage von 800.000 Exemplaren stellt keinen Verstoß gegen die Verpflichtung zur Anwendung der VOB/A dar.
VolltextIBRRS 2013, 2389
VK Südbayern, Beschluss vom 22.04.2013 - Z3-3-3194-1-13-04/13
1. Wenn die Interpolationsformel für die Wertung des Zuschlagskriteriums "Preis" bei üblicher Sorgfalt bereits aus den Vergabeunterlagen erkennbar ist, ist ein Nachprüfungsantrag mangels Rüge insoweit gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB präkludiert.*)
2. Wenn die Leistungsbeschreibung - wie vorliegend - funktionaler Natur ist, ist es nicht zu beanstanden, wenn beim Zuschlagskriterium "Qualität" auch die technische Ausrüstung (technischen Größen) bewertet wird.*)
3. Ein Rechenfehler des Auftragsgegners, der zu einer anderen Gewichtung eines Zuschlagskriteriums und dessen Unterkriterien führt, als den Bietern bekanntgegeben, ist grundsätzlich geeignet subjektive Bieterrechte zu verletzen.*)
4. Anforderungen bzw. Kriterien des Auftraggebers sind grundsätzlich nach dem objektiven Empfängerhorizont eines sach- und fachkundigen - mit den Einzelheiten der Ausschreibung vertrauten - Bieters gemäß § 133 BGB auszulegen. Die jeweilige Benennung eines Kriteriums in den Ausschreibungsunterlagen ist insbesondere in einem Verhandlungsverfahren und einer funktionalen Leistungsbeschreibung alleine nicht für die Wertung entscheidend. Bedeutung können insbesondere auch seine näheren Erläuterungen z.B. in Verhandlungsgesprächen sowie die für die Bieter erkennbaren Grundlagen der Bewertung erlangen.*)
5. Bei der Wertung hat der öffentliche Auftraggeber einen weiten Beurteilungsspielraum. Die Zuschlagsentscheidung ist einer nachträglichen Kontrolle durch die Vergabekammer nur eingeschränkt zugänglich.*)
VolltextIBRRS 2013, 2387
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.03.2001 - Verg 7/01
1. Zur Abgabe eines Angebots kann bei beschränkter Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb nur derjenige Interessent aufgefordert werden, der die von der Vergabestelle zulässigerweise geforderten Eignungsnachweise (§ 8 Nr. 4, 3 VOL/A) bereits mit seinem Teilnahmeantrag vorgelegt hat. Demgemäß darf die Vergabestelle nur diejenigen Unterlagen ihrer Eignungsprüfung zugrunde legen, welche der Interessent mit seinem Teilnahmeantrag vorgelegt hat.*)
2. Ein wegen unvollständiger Eignungsnachweise auszuschließender Interessent ist nicht befugt, im weiteren Verlauf der Ausschreibung eingetretene Vergaberechtsverstöße zu rügen. Die Rügebefugnis dieses Interessenten ist beschränkt auf die seinen Ausschluss tragenden Erwägungen.*)
VolltextIBRRS 2013, 2386
OLG Koblenz, Beschluss vom 11.09.2000 - 1 Verg. 1/99
Gibt es, wie im Regelfall, mangels Zuschlags noch keine "Auftragssumme", so bemisst sich der Streitwert nach § 12a GKG auch nicht nach dem von der Vergabestelle nach § 1a VOB/A ermittelten Auftrags-Schätzwert; maßgebend ist dann der Preis des Angebots, auf das der Antrag stellende Bieter die Zuschlagserteilung begehrt.*)
VolltextIBRRS 2013, 2385
OLG Dresden, Beschluss vom 10.01.2000 - WVerg 1/99
Entspricht das vorne gelegene Angebot wegen Verstoßes des Auftraggebers gegen § 9 Nr. 1 VOB/A nicht den Erfordernissen, ist die Ausschreibung aufzuheben, wenn der Bieter plausibel darlegen kann, er wäre auch bei korrekter Leistungsbeschreibung Erster gewesen.
VolltextIBRRS 2013, 2383
KG, Beschluss vom 08.02.2000 - KartVerg 07/99
1. Wem die Gebühr und die notwendigen Aufwendungen eines Beteiligten im Verfahren vor der Vergabekammer aufzuerlegen sind, ist nach den Grundsätzen zu entscheiden, die bei Erledigung eines gerichtlichen Streitverfahrens Anwendung finden.
2. Als entsprechend heranzuziehende Vorschriften, nach denen die Kostenentscheidung zu treffen ist, kommen § 161 Abs. 2 VwGO und § 91 a ZPO in Betracht.
VolltextIBRRS 2013, 2382
OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.08.2001 - 4 L 5/01
1. Aufwendungen, die entgegen Vergabevorschriften entstanden sind, können als nicht zuschussfähig behandelt werden.
2. Es verstößt gegen Vergaberecht, wenn die Ausschreibung lediglich in einer kleinen Lokalzeitung bekannt gemacht wird mit der Folge, dass der Wettbewerb nur auf regionale Bewerber beschränkt wird. Die veröffentlichte Ausschreibung muss überregionalen Wettbewerb zulassen.
3. Das Wettbewerbsziel steht gleichberechtigt neben dem Ziel sparsamer Haushaltsbewirtschaftung. Eine Ausschreibung dient dem Auswahlverfahren zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots; deshalb müssen sich die Mitbewerber im Leistungswettbewerb überregional um den Auftrag bewerben können.
VolltextIBRRS 2013, 2381
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11.06.2010 - VK-SH 10/10
Wenn die Parteien das Nachprüfungsverfahren deshalb für erledigt erklären haben, weil der Antragsgegner abhilft und der Antragsteller damit im materiellen Sinn obsiegt, hat der Antragsgegner die Gebühren der Kammer aus Billigkeitsgründen gemäß 128 Abs. 3 Satz 5 GWB zu tragen. Die ihm im Rahmen seiner Rechtsverfolgung entstandenen Kosten trägt der Antragsteller allerdings selbst, da § 128 Absatz 4 GWB im Gegensatz zu Absatz 3 die Berücksichtigung von Billigkeitserwägungen nicht vorsieht. *)
VolltextIBRRS 2013, 2374
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.04.2013 - 1 VK 09/13
1. Mit der Angabe eines Gesamtpreises von 0,00 Euro bringt der Bieter zum Ausdruck, dass auch der Einheitspreis jeweils 0,00 Euro beträgt. Das Angebot kann deshalb nicht mit der Begründung, dass die Einheitspreise gefehlt hätten, ausgeschlossen werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Bieter im Angebot dargelegt, weshalb er für diese Positionen keine Eintragungen bzw. Eintragungen mit 0,00 Euro vorgenommen hat.
2. Ein indikatives Angebot kann bereits vor der Verhandlungsphase ausgeschlossen werden.
VolltextIBRRS 2013, 2373
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.04.2013 - 1 VK 9/13
1. Mit der Angabe eines Gesamtpreises von 0,00 Euro bringt der Bieter zum Ausdruck, dass auch der Einheitspreis jeweils 0,00 Euro beträgt. Das Angebot kann deshalb nicht mit der Begründung, dass die Einheitspreise gefehlt hätten, ausgeschlossen werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Bieter im Angebot darlegt, weshalb er für diese Positionen keine Eintragungen bzw. Eintragungen mit 0,00 Euro vorgenommen hat.
2. Ein indikatives Angebot kann bereits vor der Verhandlungsphase ausgeschlossen werden.
IBRRS 2013, 2370
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.03.2001 - Verg 30/00
Die bloße Mitteilung der Vergabestelle an den Bieter, dass ihm der Auftrag erteilt werde, reicht nicht für die wirksame Zuschlagserteilung aus, wenn die Auftragssumme und die einzelnen Auftragsbestandteile erst später noch schriftlich mitgeteilt werden sollen.
IBRRS 2013, 2369
VK Sachsen, Beschluss vom 05.11.1999 - 1/SVK/20-99
Hat ein Bieter mit eigenen "Technischen Vorbemerkungen" andere Produkte als vom AG gewünscht alternativ angegeben, so ist dies grundsätzlich als Nebenangebot zu werten, auch wenn es nicht ausdrücklich so bezeichnet worden ist.
VolltextIBRRS 2013, 2368
OLG Rostock, Beschluss vom 20.03.2000 - 17 W 5/99
Ein nach Zuschlagserteilung gestellter Nachprüfungsantrag ist jedenfalls dann zulässig, wenn der übergangene Bieter mangels Information über den Stand des Vergabeverfahrens keine Chance hatte, rechtzeitig das Nachprüfungsverfahren einzuleiten.
VolltextIBRRS 2013, 2367
KG, Beschluss vom 08.02.2000 - KartVerg 7/99
1. Wem die Gebühr und die notwendigen Aufwendungen eines Beteiligten im Verfahren vor der Vergabekammer aufzuerlegen sind, ist nach den Grundsätzen zu entscheiden, die bei Erledigung eines gerichtlichen Streitverfahrens Anwendung finden.
2. Als entsprechend heranzuziehende Vorschriften, nach denen die Kostenentscheidung zu treffen ist, kommen § 161 Abs. 2 VwGO und § 91 a ZPO in Betracht.
VolltextIBRRS 2013, 2366
OLG Dresden, Beschluss vom 10.01.2000 - WVerg 0001/99
Entspricht das vorne gelegene Angebot wegen Verstoßes des Auftraggebers gegen § 9 Nr. 1 VOB/A nicht den Erfordernissen, ist die Ausschreibung aufzuheben, wenn der Bieter plausibel darlegen kann, er wäre auch bei korrekter Leistungsbeschreibung Erster gewesen.
VolltextIBRRS 2013, 2365
VK Berlin, Beschluss vom 20.02.2003 - VK-B1-62/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 2364
VK Arnsberg, Beschluss vom 02.02.2011 - VK 27/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 2363
VK Bund, Beschluss vom 11.10.2011 - VK 3-122/11
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 2354
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.02.2013 - 1 VK 03/13
Die Regelung des § 128 Abs. 3 Satz 4 GWB, wonach bei einer Rücknahme oder anderweitigen Erledigung der Antragsteller die Hälfte der Gebühr zu entrichten hat, steht der Anwendung des § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB nicht entgegen. Deshalb kann es auch der Billigkeit entsprechen, dem Antragsgegner die Verfahrenskosten aufzuerlegen.
VolltextIBRRS 2013, 2353
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.02.2013 - 1 VK 3/13
Die Regelung des § 128 Abs. 3 Satz 4 GWB, wonach bei einer Rücknahme oder anderweitigen Erledigung der Antragsteller die Hälfte der Gebühr zu entrichten hat, steht der Anwendung des § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB nicht entgegen. Deshalb kann es auch der Billigkeit entsprechen, dem Antragsgegner die Verfahrenskosten aufzuerlegen.
VolltextIBRRS 2013, 2347
VK Bund, Beschluss vom 03.02.2010 - VK 3-01/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 2346
VK Bund, Beschluss vom 09.06.2010 - VK 2-38/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 2345
VK Bund, Beschluss vom 04.06.2010 - VK 2-32/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 2344
VK Bund, Beschluss vom 28.05.2010 - VK 2-47/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 2343
VK Bund, Beschluss vom 07.04.2010 - VK 1-25/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 2342
VK Bund, Beschluss vom 25.02.2010 - VK 3-9/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 2341
VK Bund, Beschluss vom 03.02.2010 - VK 3-1/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0649
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.02.2001 - Verg 13/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0645
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.01.2001 - 1 VK 1/01
Es ist ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn öffentliche Aufträge ohne jegliche Ausschreibung jenen Unternehmen vorbehalten werden, die unmittelbar oder mittelbar ganz oder mehrheitlich im Besitz des Staates oder der öffentlichen Hand stehen.
VolltextVPRRS 2013, 0644
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.01.2001 - 1 VK 34/00
Es ist ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn öffentliche Aufträge ohne jegliche Ausschreibung jenen Unternehmen vorbehalten werden, die unmittelbar oder mittelbar ganz oder mehrheitlich im Besitz des Staates oder der öffentlichen Hand stehen.
VolltextIBRRS 2013, 2340
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.02.2001 - Verg 14/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 2336
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.03.2013 - 1 VK 06/13
1. Ein Vergabeverfahren kann aufgehoben werden, wenn das günstigste Angebot unangemessen hoch ist.
2. Maßstab für die Ermittlung eines angemessenen Preise und damit für die Beurteilung, ob ein Preis unangemessen hoch ist, können Angebote anderer Anbieter, Daten aus anderen Ausschreibungsverfahren, bisher vom Auftraggeber für vergleichbare Leistungen gezahlte Preise, Kostenschätzungen von Architekten und Ingenieurbüros sein.
3. Ein Preisabstand 5,73% rechtfertigt nicht die Annahme, dass es sich um einen unangemessen hohen Preis handelt.
VolltextIBRRS 2013, 2335
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.03.2013 - 1 VK 6/13
1. Ein Vergabeverfahren kann aufgehoben werden, wenn das günstigste Angebot unangemessen hoch ist.
2. Maßstab für die Ermittlung eines angemessenen Preise und damit für die Beurteilung, ob ein Preis unangemessen hoch ist, können Angebote anderer Anbieter, Daten aus anderen Ausschreibungsverfahren, bisher vom Auftraggeber für vergleichbare Leistungen gezahlte Preise, Kostenschätzungen von Architekten und Ingenieurbüros sein.
3. Ein Preisabstand 5,73% rechtfertigt nicht die Annahme, dass es sich um einen unangemessen hohen Preis handelt.
VolltextIBRRS 2013, 2318
VK Bund, Beschluss vom 23.03.2011 - VK 2-12/11
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 2317
OLG Dresden, Beschluss vom 05.01.2001 - WVerg 0011/00
1. Die Beschwerde eines Beigeladenen, der im Verfahren vor der Vergabekammer keinen Antrag gestellt hat, ist zulässig, wenn ihn der angefochtene Beschluss der Vergabekammer materiell beschwert.*)
2. Der Zuschlag wird regelmäßig dann nicht auf das wirtschaftlichste Angebot im Sinne des § 97 Abs. 5 GWB und der einschlägigen Verdingungsordnungen erteilt, wenn der Auftragsvergabe ein Punktbewertungssystem zugrunde liegt, in das der Preis mit einer Quote von weniger als 30% einbezogen ist.*)
VolltextIBRRS 2013, 2316
OLG Dresden, Beschluss vom 05.01.2001 - WVerg 12/00
1. Die Beschwerde eines Beigeladenen, der im Verfahren vor der Vergabekammer keinen Antrag gestellt hat, ist zulässig, wenn ihn der angefochtene Beschluss der Vergabekammer materiell beschwert.*)
2. Der Zuschlag wird regelmäßig dann nicht auf das wirtschaftlichste Angebot im Sinne des § 97 Abs. 5 GWB und der einschlägigen Verdingungsordnungen erteilt, wenn der Auftragsvergabe ein Punktbewertungssystem zugrunde liegt, in das der Preis mit einer Quote von weniger als 30% einbezogen ist.*)
VolltextVPRRS 2013, 0635
VK Baden Württemberg, Beschluss vom 12.07.2001 - 1 VK 12/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 2315
VK Baden Württemberg, Beschluss vom 21.08.2001 - 1 VK 21/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 2314
VK Baden Württemberg, Beschluss vom 24.08.2001 - 1 VK 20/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0632
VK Bund, Beschluss vom 11.03.2011 - VK 1-9/11
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 2312
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.09.2001 - 1 VK 18/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 2311
EuGH, Urteil vom 13.06.2013 - Rs. C-386/11
Ein Vertrag, mit dem, ohne eine Zusammenarbeit zwischen den vertragschließenden öffentlichen Einrichtungen zur Wahrnehmung einer gemeinsamen Gemeinwohlaufgabe vorzusehen, eine öffentliche Einrichtung eine andere öffentliche Einrichtung mit der Aufgabe betraut, gegen eine finanzielle Entschädigung, die den bei der Durchführung dieser Aufgabe entstehenden Kosten entsprechen soll, bestimmte Büro-, Verwaltungs- und Schulgebäude zu reinigen, wobei die erstgenannte Einrichtung sich die Befugnis vorbehält, die ordnungsgemäße Erfüllung der fraglichen Aufgabe zu kontrollieren, und die letztgenannte Einrichtung sich zur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgabe Dritter bedienen darf, die unter Umständen in der Lage sind, zur Durchführung dieser Aufgabe auf dem Markt tätig zu werden, ist ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Sinne von Art. 1 Abs. 2 Buchst. d der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge.*)