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Sachgebiet: Vergabe

10835 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

VPRRS 2013, 0627
VergabeVergabe
Akute Gefahrensituation: Freihändige Vergabe zulässig!

VK Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2012 - VK 41/12

1. Eine freihändige Vergabe ist zulässig, wenn akute Gefahrensituationen oder unvorhergesehene Katastrophenfälle eingetreten sind. Allerdings darf der Auftraggeber die "Dringlichkeit" nicht selbst verschuldet haben und muss zwischen Dringlichkeit und unvorhergesehenem Ereignis ein kausaler Zusammenhang bestehen.

2. Bei der Vergabe nachrangiger Dienstleistungen (vgl. Anhang II B Richtlinie 2004/18/EG bzw. Anhang I B VOL/A) erfolgt in der dritten Wertungsstufe die Preisprüfung ausschließlich nach § 16 VOL/A. Diese Vorschrift enthält keine den Wettbewerb über die Preisprüfung hinaus schützende Wirkung.

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VPRRS 2013, 0626
VergabeVergabe
Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattvereinbarungen gem. § 130a Ab

VK Bund, Beschluss vom 01.02.2011 - VK 3-135/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0625
VergabeVergabe
Arzneimittelrabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V

VK Bund, Beschluss vom 01.02.2011 - VK 3-126/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 2285
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rückbauarbeiten: Abfallmakler gilt als Entsorgungsanlagenbetreiber!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 15.05.2013 - 1 Verg 1/13

Verlangt der Auftraggeber bei der Vergabe von Rückbauarbeiten, dass im Leistungsverzeichnis der "Entsorgungsanlage/Betreiber" zu benennen ist, wird die Angabe der Entsorgungsanlage, zu der der Abfall verbracht werden soll, oder die Angabe desjenigen, der die Entsorgung ordnungsgemäß betreiben darf, gefordert. Zu letzterem gehört auch der Abfallmakler als Entsorgungsfachbetrieb.




IBRRS 2013, 2284
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Keine Baukostenvereinbarung mit öffentlichem AG!

OLG Koblenz, Urteil vom 05.06.2013 - 5 U 1481/12

Ein öffentlicher Auftraggeber kann einen Architektenvertrag mit einer Baukostenvereinbarung (HOAI § 6 Abs. 2) nicht wirksam schließen, wenn die einschlägige Haushaltsordnung vorsieht, dass "Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für Baumaßnahmen (...) erst veranschlagt werden (dürfen), wenn Pläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die Kosten der Baumaßnahme, des Grunderwerbs und der Einrichtungen sowie die vorgesehene Finanzierung und ein Zeitplan ersichtlich sind", weil zum Zeitpunkt der Beauftragung des Architekten noch keine Planungen als Voraussetzungen für eine Kostenschätzung oder Berechnung vorliegen.

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IBRRS 2013, 2280
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann müssen einzelne Kriterien der Ausschreibung dokumentiert werden?

VK Südbayern, Beschluss vom 02.05.2013 - Z3-3-3194-1-08-03/13

1. Hat der Antragsteller eines Nachprüfungsantrages im strittigen Vergabeverfahren kein Angebot abgegeben, ist von seiner Antragsbefugnis auch dann auszugehen, wenn dieser vorträgt, durch rechtsverletzende Bestimmungen in den Vergabeunterlagen an der Einreichung eines chancenreichen Angebots gehindert oder erheblich beeinträchtigt worden zu sein. Um das Auftragsinteresse zu belegen, genügt in diesem Fall eine vorprozessuale Rüge und anschließende Einreichung eines Nachprüfungsantrages.*)

2. Die Prüfung des § 8 EG Abs. 7 VOL/A ist stets vor dem Hintergrund den generellen Beschaffungsfreiheit des Auftraggebers zu sehen. Demzufolge ist es ist grundsätzlich Sache des Auftraggebers, über die Art und Ausgestaltung des Beschaffungsgegenstands zu entscheiden.*)

3. Die Vergabestelle ist nicht verpflichtet, auf einzelne Eigenschaften für ein zu beschaffendes Produkt deshalb zu verzichten, weil diese in der Vergangenheit von dieser nicht erhoben wurden, diese Forderungen eher selten vorkommen und durch gesetzliche Vorgaben nicht zwingend vorgegeben sind.*)

4. Eine Beschränkung oder Einengung des Wettbewerbs als Folge des Bestimmungsrechts des Auftraggebers ist grundsätzlich hinzunehmen, wenn sich die Beschaffungsentscheidung an sach- und auftragsbezogenen Kriterien orientiert und die Begründung inhaltlich und sachlich nachvollziehbar ist. Derartige Kriterien sind bei der Beschaffung von Fußschaltern die die Eignung zur maschinellen Reinigung erfüllen gegeben, da der Auftraggeber nicht nur gegenüber seinen Patienten sondern auch seinen Mitarbeitern in der Verantwortung dafür steht, diese weitestgehend vor einer Übertragung von gefährlichen Keimen zu schützen. Vor diesem Hintergrund hat der Auftraggeber ein berechtigtes Interesse, bei der Aufbereitung aller Geräte die Methode anzuwenden, die eine sichere Keimreduktion seiner Ansicht nach am besten gewährleistet.*)

5. Der Entscheidungsprozess über die Festlegung eines Einzelkriteriums eines zu beschaffenden Gegenstandes ist dann zu dokumentieren, wenn dieses zu einer erheblichen Beschränkung des potenziellen Teilnehmerfeldes auf ein oder wenige Unternehmen führt.*)

6. Das Recht auf Akteneinsicht gemäß § 111 GWB stellt einen Ausfluss verfassungsrechtlich geschützter Rechte dar und dient der Gewährleistung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) bzw. der Wahrung des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG), wonach ein Gericht - oder eine gerichtsähnliche Institution wie die Vergabekammer im Nachprüfungsverfahren - seiner Entscheidung nicht Tatsachen oder Beweisergebnisse zugrunde legen darf, zu denen sich die Beteiligten nicht äußern konnten. Auch sichert das Akteneinsichtsrecht das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz gemäß Art. 19 Abs. 4 GG. Diese Rechte finden aber dort ihre Grenzen, wo dem Antragsteller Daten preisgegeben werden würden, aus denen dieser Rückschlüsse auf Geschäftsgeheimnisse von konkurrierenden Mitbewerbern am Markt gewinnen kann.*)

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IBRRS 2013, 2274
VergabeVergabe
Instandsetzungsarbeiten an einem Kanal

VK Bund, Beschluss vom 24.01.2011 - VK 3-150/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 2264
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine unverzügliche Rüge: Nachprüfungsantrag unzulässig!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.04.2013 - Verg W 3/13

1. Das Vergaberecht ist vom Grundsatz der größtmöglichen Beschleunigung geprägt, denn durch die Möglichkeit der Durchführung eines Vergabenachprüfungsverfahrens soll der Auftraggeber nicht daran gehindert werden, innerhalb angemessener Zeit Aufträge zu erteilen. Das Gesetz ordnet deshalb in § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB an, dass erkannte und erkennbare Verstöße gegen das Vergaberecht zügig zu rügen sind, andernfalls ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.

2. Der Anwendung der Rügevorschrift des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB steht die Rechtsprechung des EuGH, dass nationale Rechtsvorschriften, welche die Dauer von Fristen für den Zugang eines Bieters zum Vergabenachprüfungsverfahren in das freie Ermessen des zuständigen Richters stellen, mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar sind (vgl. IBR 2010, 159, und Urteil vom 28.01.2010 - Rs. C-456/08, ibr-online), nicht entgegen.

3. Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen (einschließlich der Leistungsbeschreibung) erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gerügt werden.

4. Ein Unterrichtungsschreiben, mit dem der Auftraggeber den Bietern vor Ablauf der Angebotsfrist ergänzende Informationen durch Mitteilung seiner Antworten auf Bieterfragen erteilt hat, gehört zu den Vergabeunterlagen.

5. Nach Ablauf von mehr als einer Woche ist eine Rüge im Regelfall nicht mehr unverzüglich, in einfach gelagerten Fällen sind drei Tage zu Grunde zu legen. Ein längerer Zeitablauf kann nur in Ausnahmefällen bei besonders schwieriger Sach- und/oder Rechtslage als unverzüglich gelten.

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IBRRS 2013, 2262
VergabeVergabe
Keine unverzügliche Rüge: Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Brandenburg, Beschluss vom 29.01.2013 - VK 42/12

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 2246
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Fehlende Fabrikatsangaben können nicht nachgefordert werden!

VK Thüringen, Beschluss vom 12.04.2013 - 250-4002-2400/2013-E-008-SOK

1. Die vom Auftraggeber gewählten Mindestanforderungen zum Nachweis der Eignung müssen (bereits in der Bekanntmachung) möglichst klar und für alle Bieter verständlich formuliert sein. Die Verweisung auf Formulare, in denen eine Aufzählung von Eignungskriterien enthalten ist, reicht als klare und für alle Bewerber/Bieter verständlich formulierte Anforderung nicht aus.

2. Geforderte Fabrikats-, Erzeugnis- und Typangaben sind integraler Angebotsbestandteil. Das Fehlen solcher Angaben ist nicht heilbar und führt zum Angebotsausschluss.

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IBRRS 2013, 2244
VergabeVergabe
Vergabe von Putz-, Maler- und Spachtelarbeiten

VK Bund, Beschluss vom 17.01.2011 - VK 1-139/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0614
VergabeVergabe
Offenes Verfahren zur Vergabe des Briefversands

VK Bund, Beschluss vom 23.12.2010 - VK 3-132/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 2243
VergabeVergabe
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von saisonalen Grippeimpfstoffen

VK Bund, Beschluss vom 02.12.2010 - VK 3-120/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 2237
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Erhebliche Mengenüberschreitung: AN erhält (nur) übliche Vergütung!

OLG Dresden, Urteil vom 25.11.2011 - 1 U 571/10

1. Ein vereinbarter Einheitspreis kann sittenwidrig sein, wenn der Preis in einem auffälligen Missverhältnis zur Gegenleistung steht. Dafür erforderlich ist sowohl ein objektiv auffälliges, wucherähnliches Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung als auch das Hinzutreten subjektiver Umstände, wie das Zutagetreten einer verwerflichen Gesinnung des Auftragnehmers.

2. Gibt der Bieter in einer Position des Leistungsverzeichnisses einen außerordentlich überhöhten Einheitspreis an, besteht die widerlegbare Vermutung, dass er in dieser Position auf eine Mengenmehrung hofft und einen überhöhten Preis erzielen will. Diese Vermutung ist widerlegt, wenn der Kalkulation des Einheitspreises ein lohnintensiver Handabbruch zu Grunde liegt, aufgrund der erheblichen Mengenmehrung dann aber eine Maschine eingesetzt werden kann.

3. Auch bei erheblichen Mengenänderungen werden die Einheitspreise grundsätzlich nach § 2 Nr. 3 VOB/B angepasst. Kommt es jedoch zu einer exorbitanten Mengenüberschreitung (hier: um das 1386-fache), kann ausnahmsweise auf die Grundsätze über die Störung der Geschäftsgrundlage zurückgegriffen werden. In einem solchen Fall sind die über 110% der Vordersätze des Leistungsverzeichnisses hinausgehen Mengen nach ortsüblichen Preisen zu vergüten.

4. Mengenmehrungen im Sinne von § 2 Nr. 3 VOB/B müssen dem Auftraggeber nicht angezeigt werden.

5. Bei der Bepreisung eines umfangreichen Leistungsverzeichnisses (hier: 130 Seiten für die Herstellung eines Straßenabschnitts) müssen dem Bieter zu geringe Mengenvordersätze nicht zwangsnotwendig ins Auge fallen.

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IBRRS 2013, 2221
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Verhandlungsverfahren: Nach "letzter" Runde muss nicht Schluss sein!

KG, Beschluss vom 17.05.2013 - Verg 2/13

1. Vergaberechtlich nicht zu beanstanden ist es, wenn die Vergabestelle in einem Verhandlungsverfahren zunächst eine bestimmte Verhandlungsrunde als die "letzte" Runde bezeichnet, diese Erklärung aber später abändert und eine weitere Verhandlungsrunde eröffnet, solange dies in transparenter und alle Bieter gleichbehandelnder Weise geschieht und nicht zu erkennen ist, dass die Vergabestelle die erneute Verhandlungsrunde mit dem - gleichheitswidrigen - Ziel eröffnet, bestimmten, von ihr favorisierten Bietern, die im Ergebnis der vorherigen Verhandlungsrunde keinen Zuschlag erhalten hätten, die Möglichkeit zu schaffen, mit der Abgabe eines weiteren Angebotes denjenigen Bieter, der im Ergebnis der vorherigen Verhandlungsrunde den Zuschlag erhalten hätte, noch zu überbieten.*)

2. Die Antragsbefugnis i.S.d. § 107 Abs. 2 GWB fehlt, wenn der Antragsteller mit seinem Antrag das Vergabeverfahren in ein Stadium zurückversetzt wissen möchte, in dem sein eigenes Angebot zwingend auszuschließen gewesen wäre.*)

3. Fordert die Vergabestelle, dass die Bieter im Rahmen ihres Angebotes Preise für einzelne Leistungspositionen angeben, so ist dann, wenn ein Bieter zusätzlich zu seinem Angebot einen pauschalen Preisnachlass auf den Gesamtangebotspreis einräumt (hier genannt: "Voucher") dieses Angebot gemäß §§ 13 Abs. 3, 16 Abs. 3 VOL/A auszuschließen.*)

4. Die Antragsbefugnis i.S.d. § 107 Abs. 2 GWB eines Bieters, der nach einem Informationsschreiben der Vergabestelle gemäß § 101a GWB aktuell zuschlagsfavorisiert ist, ist jedenfalls dann nicht alleine wegen der Zuschlagsfavorisierung zu verneinen, wenn es nicht völlig fernliegend ist, dass ein anderer Bieter die aktuelle Zuschlagsentscheidung durch ein Vergabenachprüfungsverfahren zu Fall bringt.*)

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IBRRS 2013, 2205
VergabeVergabe
Verlust des Rügerechts durch Vergleichsverhandlungen!

VK Brandenburg, Beschluss vom 26.11.2012 - VK 37/12

1. Verzichtet ein Bieter im Verlauf von Vergleichsverhandlungen freiwillig auf sein Rügerecht, so ist er daran gebunden, auch wenn der Vergleich nicht wirksam zu Stande kommt. Für eine erneute Rüge fehlt ihm die Rügebefugnis.

2. Zudem ist nach den Vergleichsverhandlungen eine Rüge regelmäßig nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB verspätet.

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VPRRS 2013, 0605
VergabeVergabe
Wann ist ein Bewerber als unzuverlässig einzustufen?

VK Hamburg, Beschluss vom 25.04.2013 - Vgk FB 2/13

1. Für die Bewertung der Zuverlässigkeit im Vergabeverfahren ist maßgebend, inwieweit die Umstände des einzelnen Falles die Aussage rechtfertigen, ein Bieter, Interessent oder Verhandlungspartner werde die Leistungen, die Gegenstand des Vergabeverfahrens sind, vertragsgerecht und reibungslos erbringen; insofern handelt es sich um eine Prognoseentscheidung aufgrund des in der Vergangenheit liegenden Geschäftsgebarens des Bewerbers.

2. Greift der Auftraggeber bei der Beurteilung auf Erfahrungen zurück, die er mit dem Bewerber bei der Abwicklung eines früheren Auftrags gemacht hat, werden keine sachfremden Erwägungen angestellt, insbesondere dann nicht, wenn sich aus der Abwicklung vertragliche Verfehlungen ergeben haben.

3. Ausreichend für die Berechtigung der Annahme, ein Bewerber sei unzuverlässig, sind nicht nur eine auf der Hand liegende Vertragsverletzung, die den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung berechtigt, sondern auch solche Umstände des Einzelfalles, die die Besorgnis rechtfertigen, die reibungslose Durchführung des Auftrages könne nicht erwartet werden.

4. Plant der Auftraggeber, eine Klinik mit medizintechnischer Ausrüstung auszustatten, die oberhalb des Standardniveaus liegt und führen die Leistungen des Auftragnehmers dazu, dass die Ausrüstung nur dem gegenwärtigen medizinisch-technischem Standard entsprechen, liegt darin ein gravierender Mangel.

5. Solche negative Erfahrungen mit einem Auftraggeber hinsichtlich der Leistungserbringung darf vergaberechtlich als unzureichende Zuverlässigkeit gewertet werden, sofern diese in zeitlicher und fachlicher Hinsicht mit dem aktuellen Auftrag in einem sachlichen Zusammenhang steht.

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IBRRS 2013, 2173
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Sicherungsabreden im VHB unwirksam!

LG Berlin, Urteil vom 17.04.2013 - 10 O 213/12

1. Ohne ausdrückliche Vereinbarung sichert eine Vertragserfüllungsbürgschaft keine Rückzahlungsansprüche aus Überzahlung.

2. Eine Sicherungsabrede benachteiligt den Vertragspartner des Verwenders von Allgemeinen Geschäftsbedingungen unangemessen und ist unwirksam, wenn nach Abnahme eine Sicherheit in Höhe von 8% zu stellen ist, die Ansprüche auf Vertragserfüllung und Mängelansprüche sichert, nicht aber Ansprüche aus Überzahlung.

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IBRRS 2013, 2162
Mit Beitrag
VergabeVergabe
VOL/A-EG 2012: Eignungsnachweise müssen nicht vorab benannt werden!

VK Lüneburg, Beschluss vom 02.04.2013 - VgK-04/2013

1. Der öffentliche Auftraggeber ist nach den Vorschriften der VOB/A-EG 2012 nicht dazu verpflichtet, bereits in der Vergabebekanntmachung abschließend die geforderten oder später vorbehaltenen Eignungsnachweise zu benennen.

2. Die Beachtung der Gebote der Transparenz und Gleichbehandlung im Vergabeverfahren erfordern es, dass potentiellen Bietern zum Zeitpunkt der Vorbereitung ihrer Angebote alle Kriterien, die vom Auftraggeber bei der Bestimmung des wirtschaftlich günstigsten Angebotes berücksichtigt werden, bekannt sein müssen. Ein öffentlicher Auftraggeber darf daher bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge die von ihm bereits frühzeitig gesetzten Bewertungskriterien nicht zurückhalten.

3. Bedienen sich sowohl die Bundesrepublik Deutschland als auch das betreffende Bundesland für ihre jeweilige Straßenverwaltung derselben Landesbehörde, ist zur Klarheit im Rechtsverkehr deutlich hervorzuheben, in welcher Funktion die Behörde jeweils auftritt. Sind die Vergabeunterlagen nicht so ausgestaltet, dass sie eine eindeutige Zuordnung der Eigenschaft als öffentlicher Auftraggeber ermöglichen, hat der fälschlicherweise als Antragsgegner genannte Auftraggeber nach Erledigung des Vergabenachprüfungsverfahrens die Kosten des Verfahrens zu tragen.




IBRRS 2013, 2154
ProzessualesProzessuales
Auftragssperre: Wann ist vorläufiger Rechtsschutz möglich?

LG Köln, Beschluss vom 28.02.2013 - 17 O 74/13

1. Für die Überprüfung einer Vergabesperre außerhalb eines konkreten Vergabeverfahrens sind nicht die Vergabenachprüfungsinstanzen, sondern die Zivilgerichte zuständig.

2. Eine Regelungsverfügung darf nur erlassen werden, wenn sie zur Abwendung wesentlicher Nachteile oder zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus anderen Gründen notwendig ist. Die Tatsache, dass ein ordentliches Klageverfahren über zwei Instanzen solange dauern würde, wie die ausgesprochene Auftragssperre, reicht zur Begründung wesentlicher Nachteile nicht aus. Das Drohen wesentlicher Nachteile setzt zumindest voraus, dass ein Vergabeverfahren bevor steht, an dem der Antragsteller teilnehmen will.

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IBRRS 2013, 5366
VergabeVergabe
Geschäftsgebühr auch bei Stundenhonorar auf Verfahrensgebühr anzurechnen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.05.2013 - Verg 103/11

Die vom BGH in seinen Beschlüssen vom 18.08.2009 - VIII ZB 17/09 (IBR 2010, 1311 - nur online) und vom 09.09.2009 - Xa ZB 2/09 ( NJW-RR 2010, 359) vertretene Rechtsauffassung, wonach bei der Kostenfestsetzung im Zivilprozess eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr nicht in Betracht kommt, wenn zwischen der Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten keine Geschäftsgebühr entstanden ist, weil eine Vergütungsvereinbarung getroffen worden ist, ist auf die Kostenfestsetzung im Vergabenachprüfungsverfahren nicht übertragbar.

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IBRRS 2013, 2134
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Preis ungewöhnlich niedrig? Kein Ausschluss ohne Angebotsaufklärung!

VK Bund, Beschluss vom 24.04.2013 - VK 3-20/13

1. Die Antragsbegründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten muss. Der Antragsteller hat zumindest Indizien oder tatsächliche Anhaltspunkte aufzuzeigen, die aus seiner Sicht den Schluss zulassen, der öffentliche Auftraggeber habe sich vergaberechtswidrig verhalten. Stehen Vergabeverstöße im Raum, die sich, in der Sphäre des Auftraggebers abspielen, genügt der Antragsteller diesen Anforderungen, wenn er im Nachprüfungsantrag behauptet, was er auf der Grundlage seines Informationsstandes redlicherweise für wahrscheinlich und möglich halten darf.

2. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergaberechtsverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Eine Rügeobliegenheit besteht nur, wenn der Antragsteller positive Kenntnis sowohl von den einen Vergaberechtsverstoß begründenden tatsächlichen Umständen als auch die zumindest laienhafte Vorstellung von einem Verstoß gegen Vergabevorschriften hat. Holt der Antragsteller anwaltlichen Rat ein, verlängert sich die Rügefrist um einen angemessenen Zeitaufwand für die rechtliche Prüfung.

3. Ein Ausschluss wegen fehlender Erklärungen oder Nachweise setzt voraus, dass der Auftraggeber die Vorlage der Erklärungen und Nachweise nicht nur wirksam gefordert hat, sondern auch den Zeitpunkt, zu dem die Unterlagen vorzulegen sind, eindeutig vorgegeben hat.

4. Ein Ausschluss wegen großen preislichen Abstands zum nachfolgenden Angebot kommt nur in Betracht, wenn der Auftraggeber Aufklärung über den Angebotspreis verlangt und dem Bieter Gelegenheit gibt, seine Preisberechnung aufzuklären und zu erläutern. Die auftraggeberseitige Entscheidung, dass Preis und Leistung in einem Missverhältnis stehen, kann und darf nur nach einer solchen Aufklärung erfolgen.

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VPRRS 2013, 0600
VergabeVergabe
Welcher Auftragswert bei wiederkehrenden Aufträgen/Daueraufträgen?

VK Nordbayern, Beschluss vom 08.04.2013 - 21.VK-3194-12/13

Gem. § 3 Abs. 1 VgV ist bei der Schätzung der Auftragswert von der geschätzten Gesamtvergütung für die vorgesehene Leistung auszugehen. Gem. § 3 Abs. 3 Nr. 1 VgV ist bei wiederkehrenden Aufträgen oder Daueraufträgen über Liefer - oder Dienstleistungen der Auftragswert auf der Grundlage des tatsächlichen Gesamtwertes entsprechender aufeinander folgender Aufträge aus dem vorangegangenen Haushaltsjahr zu schätzen; dabei sind voraussichtliche Änderungen bei Mengen oder Kosten möglichst zu berücksichtigen, die während der zwölf Monate zu erwarten sind, die auf den ursprünglichen Auftrag folgen.*)

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IBRRS 2013, 2129
ProzessualesProzessuales
Auftragssperre: Wann ist vorläufiger Rechtsschutz möglich?

LG Köln, Beschluss vom 22.03.2013 - 17 O 74/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 2110
VergabeVergabe
Leistungsbeschreibung muss eindeutig sein!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.04.2013 - 2 VK LSA 43/12

Vergabeunterlagen, die von den Bietern einerseits in dem Sinne ausgelegt werden können, dass sie ihr eigenes Abbruchskonzept der Kalkulation zu Grunde zu legen haben, andererseits aber auch so verstanden werden, dass ausschließlich das von dem Auftraggeber vorgegebene Konzept preislich zu berücksichtigen ist, sind zweideutig gefasst und somit unzulässig, wenn die Anforderungen von verschiedenen Bietern auch unterschiedlich verstanden wurden und dadurch keine wettbewerbskonforme Wertung der Angebote möglich war.

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VPRRS 2013, 1814
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachträgliche Modifizierung von Wertungsfaktoren unzulässig!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.02.2013 - 2 VK LSA 41/12

1. Die nachträgliche Modifizierung der in der Wertungsmatrix der Vergabeunterlagen vorgesehenen Faktoren ist eine unzulässige Änderung der Vergabeunterlagen.

2. Ist ein Bieter aufgrund häufiger Teilnahme an Vergabeverfahren als erfahrenes Unternehmen einzustufen, kann davon ausgegangen werden, dass ihm die grundsätzliche Problematik der Vermengung von Eignungs- und Zuschlagskriterien bekannt ist. Einem solchen Bieter muss sich ein offensichtlicher Verstoß gegen das Verbot der Vermengung von Eignungs- und Zuschlagskriterien förmlich aufdrängen. An die Rechtzeitigkeit der Rüge sind daher strengere Anforderungen zu stellen.

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IBRRS 2013, 2106
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Nachprüfungsverfahren kein Grund für vorzeitige Zuschlagsgestattung!

VK Nordbayern, Beschluss vom 01.03.2013 - 21.VK-3194-08/13

1. Die Vergabekammer entscheidet aufgrund des Regelungsgehaltes des § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB nur aufgrund einer Interessenabwägung. Hierbei ist auf Seiten der ASt zu berücksichtigen, dass ihr subjektives Recht auf Einhaltung der Vergabevorschriften gem. § 97 Abs. 7 GWB durch die vorzeitige Gestattung des Zuschlags zunichte gemacht würde, nachdem der Suspensiveffekt dies zunächst verhindert hatte. Ein erteilter Zuschlag kann nicht wieder aufgehoben werden. Ein nach Zuschlagserteilung durchzuführendes Feststellungsverfahren nimmt der ASt die Chance eines effektiven Primärrechtsschutzes, der nur dann ausnahmsweise durchbrochen werden darf, wenn das Interesse des Auftraggebers und der Allgemeinheit an einer Zuschlagserteilung vor Abschluss des Nachprüfungsverfahrens die gesetzlich festgelegte Zuschlagssperre überwiegt.*)

2. Die Möglichkeit, dass die Zuschlagserteilung aufgrund der Einleitung eines Beschwerdeverfahrens nochmals verzögert wird, ist nicht zu berücksichtigen, da es sich insoweit um ein rein hypothetisches Ereignis handelt. Im Übrigen kann auch vor dem Beschwerdegericht ein Antrag auf vorzeitige Gestattung des Zuschlages gestellt werden, in dem dann zu entscheiden ist, ob eine nochmalige Verzögerung während des Beschwerdeverfahrens hingenommen werden kann.*)

3. Es liegt auf der Hand, dass allein die durch das Verfahren vor der Vergabekammer naturgemäß entstehende zeitliche Verzögerung es nie rechtfertigt, vorab den Zuschlag zu gestatten, weil sonst das gesamte Nachprüfungsrecht ad absurdum geführt würde. Insoweit tragen gesetzliche Fristen wie in § 113 Abs. 1 GWB und das Beschleunigungsgebot den Interessen des Auftraggebers ausreichend Rechnung, der im Übrigen bei der Planung ein nie auszuschließendes Nachprüfungsverfahren einzukalkulieren hat. Im Falle einer "knappen Planung" muss der Auftraggeber auch die sich aus der Verzögerung ergebenden finanziellen Nachteile hinnehmen, es sei denn, es handelt sich um eine außergewöhnlich hohe finanzielle Belastung.*)

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IBRRS 2013, 2100
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Referenzen: Welche Leistungen sind "vergleichbar"?

VK Nordbayern, Beschluss vom 21.03.2013 - 21.VK-3194-08/13

1. Nach § 16 EG Abs. 2 Nr. 1 VOB/A ist die Eignung der Bieter zu prüfen. Ob die Eignung für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung in ausreichendem Maße vorhanden ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Die Eignungsprüfung endet nicht mit einem "richtigen" oder "falschen" Ergebnis, sondern mit einer Prognose. Dem Auftraggeber steht deshalb ein angemessener Beurteilungsspielraum zu, der nur in Grenzen überprüft werden kann.*)

2. Ein Eingreifen ist unter anderem nur dann geboten, wenn die Vergabestelle ihre eigenen Vorgaben für die Eignungsprüfung missachtet hat oder die Entscheidung auf sachfremden Erwägungen oder Mutmaßungen beruht oder die Tatsachengrundlage für eine sachgerechte Entscheidung zu dürftig ist.*)




VPRRS 2013, 0594
VergabeVergabe
Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren: Auftragswert?

LG Bautzen, Beschluss vom 20.12.2012 - BZ 2 O 579/12

1. Der Auftraggeber kann den Umfang seiner Ausschreibung auf einen bestimmten räumlichen und sachlichen Bereich beschränken, soweit hierfür sachliche Gründe vorliegen. Bei einer ordnungsgemäßen Schätzung des Auftragswerts hat er dabei von einer Gesamtvergütung für die vorgesehenen Leistungen auszugehen, wobei der Umfang der zu vergebenden Leistungen zumindest in den wesentlichen Punkten vorher festzulegen ist.

2. Für den Auftragswert ist immer von dem Wert auszugehen, den ein umsichtiger und sachkundiger öffentlicher Auftraggeber nach sorgfältiger Prüfung des relevanten Marktsegments und einer betriebswirtschaftlichen Finanzplanung veranschlagen würde. Dabei kann grundsätzlich der Auftragswert für vergleichbare Leistungen der vergangenen Jahre unter Anpassung an voraussichtliche Änderungen bei Mengen und Kosten herangezogen werden.

3. Muss der Auftragnehmer nach den Ausschreibungsbedingungen entsprechende verkehrsrechtliche Anordnungen bei den entsprechenden Behörden selbst beantragen und zunächst selbst bezahlen, müssen diese Kosten auch in die jeweiligen Einzelpositionen aufgenommen und kalkuliert werden.

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IBRRS 2013, 2064
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Einsatz von Geräten des Mutterkonzerns: Keine Nachunternehmerleistung!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 02.04.2013 - 1 Verg 1/13

1. Legt der Bieter seinem Angebot eine Erklärung vor, wonach er zur Durchführung der Arbeiten auf die Ressourcen des Mutterkonzerns und auf sämtliche zur Ausführung der Arbeiten notwendigen Geräte zugreifen kann, ist in Bezug auf die zur Auftragsausführung erforderlichen Maschinen ein ausreichender Eignungsnachweis geführt.

2. Die Nutzung von Maschinen des Mutterkonzerns ist kein Nachunternehmereinsatz. Denn ein Nachunternehmer wird im Pflichtenkreis des Auftragnehmers tätig und erbringt einen Teil der ausgeschriebenen Leistungen für diesen. Demgegenüber führt der Auftragnehmer beim Einsatz von Fremdgeräten die ihm in Auftrag gegebenen Leistungen selbst aus.

3. Im Rahmen der Eignungsprüfung hat der Auftraggeber allein darüber zu befinden, ob er einem Bieter eine fachgerechte und reibungslose Vertragserfüllung zutraut. Bei dieser Prognoseentscheidung steht ihm ein Bewertungsspielraum zu. Werden zur Eignungsprüfung allerdings Mindestbedingungen vorgegeben, die ein Bieter nicht erfüllt, ist ein Ausschluss zwingend. In diesem Fall wird die fehlende Eignung unwiderlegbar vermutet.

4. Ein Bieter, der naturgemäß nur begrenzten Einblick in den Ablauf des Vergabeverfahrens hat, darf behaupten, was er auf der Grundlage seines - oft nur beschränkten -Informationsstands redlicher Weise für wahrscheinlich oder möglich halten darf, etwa wenn es um Vergabeverstöße geht, die sich ausschließlich in der Sphäre der Vergabestelle abspielen oder das Angebot eines Mitbewerbers betreffen. Lediglich die völlig vage und pauschale Behauptung einer Rechtsverletzung in der Erwartung, die Amtsermittlungspflicht der Vergabekammer werde zum Nachweis eines Vergabeverstoßes führen, ist für eine ordnungsgemäße Rüge nicht ausreichend.




IBRRS 2013, 2056
Mit Beitrag
VergabeVergabe
VOF: Projektbezogene Präsentation eines Angebots wird nicht vergütet!

VK Südbayern, Beschluss vom 25.03.2013 - Z3-3-3194-1-06-03/13

1. Die Einsicht in die Vergabeunterlagen ist zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, geboten ist. Abzuwägen sind das Recht des Antragstellers auf effektiven Rechtsschutz und rechtliches Gehör gegen das Recht des Mitbieters auf Schutz seines Eigentums und seiner Berufsfreiheit.*)

2. Anforderungen bzw. Kriterien des Auftraggebers sind grundsätzlich nach dem objektiven Empfängerhorizont eines sach- und fachkundigen - mit den Einzelheiten der Ausschreibung vertrauten - Bieters gemäß § 133 BGB auszulegen. Insoweit ist eine Auslegung der bekannt gemachten Informationen bzw. Kriterien - Vergabebekanntmachung, Vergabeunterlagen, nachfolgenden Bieterinformationen - vor Ablauf der Angebotsfrist bzw. der letzten Frist zur Überarbeitung der Angebote vorzunehmen. Die Bewertungsmatrix darf vom Auftragnehmer nicht separat und losgelöst von allen weiteren Vergabeunterlagen betrachten werden.*)

3. Gemäß § 20 Abs. 3 VOF sind die Lösungsvorschläge der Bieter nach den Honorarbestimmungen der HOAI zu vergüten, wenn der Auftraggeber außerhalb eines Planungswettbewerbes Lösungsvorschläge für die Planungsaufgabe verlangt. Hat der Auftraggeber keine konkreten Lösungsvorschläge verlangt, sondern lediglich eine projektbezogene Präsentation des Angebots, hat dies nichts mit der Erarbeitung von Lösungsvorschlägen zu tun, so dass hier eine Vergütung nicht in Betracht kommt.*)

4. Bei der Wertung von Kriterien im VOF-Verfahren ist zu berücksichtigen, dass die Kriterien einen Beurteilungsspielraum eröffnen, dessen Ausfüllung der Überprüfung durch die Kammer weitgehend entzogen ist. Vor diesem Hintergrund hat die Vergabekammer insbesondere die Eindrücke der Vergabestelle aus der Präsentation eines Angebots durch den Bieter, die naturgemäß und für alle Bieter ersichtlich, subjektiv geprägt sind, zu akzeptieren.*)




IBRRS 2013, 2044
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Mehrere Preisangaben fehlen: Angebotsausschluss!

KG, Beschluss vom 13.05.2013 - Verg 10/12

1. Zur Behandlung mehrerer selbständig vergebener Aufträge als "Lose" im Rahmen der Schwellenwertberechnung gem. §§ 2 Nr. 6, 3 Abs. 2 VgV (Fortsetzung des Senatsbeschlusses vom 28.09.2012 - Verg 10/12).*)

2. Fordert die Vergabestelle zu Preisangaben für Eventualpositionen auf, ist auf diese Preise § 13 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A anzuwenden, selbst wenn der abgefragte Preis für die Wertung der Angebote unerheblich ist und die Vergabestelle nach den Bedingungen des zu vergebenden Auftrages völlig frei in der Entscheidung darüber sein soll, ob und ggfl. bei wem sie die Eventualpositionen später in Auftrag gibt.*)

3. Ein Angebot ist gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c) VOB/A bei mehr als einer fehlenden Preisangabe (hier: sechs Preisangaben) auszuschließen.*)




VPRRS 2013, 0588
VergabeVergabe
Rahmenvereinbarung mit nur einem AN: Inhalt der Leistungsbeschreibung?

VK Münster, Beschluss vom 06.03.2013 - VK 2/13

Anforderungen an eine Leistungsbeschreibung, wenn eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von IT-Leistungen mit nur einem Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen werden soll.*)

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IBRRS 2013, 2039
Mit Beitrag
VergabeVergabe
VOF: In welchem Verhältnis darf Umsatz zum Auftragsgegenstand stehen?

VK Südbayern, Beschluss vom 07.02.2013 - Z3-3-3194-1-67-12/12

1. Mit der Pflicht des Auftraggebers, die Eignung der am Auftrag interessierten Unternehmen zu prüfen, korrespondiert das Recht, die Vorlage von Eignungsnachweisen zu fordern. Entscheidend ist, ob aus verständiger Sicht der Vergabestelle ein berechtigtes Interesse an den in der Ausschreibung aufgestellten Forderungen besteht, so dass diese als sachlich gerechtfertigt und verhältnismäßig erscheinen und den Bieterwettbewerb nicht unnötig einschränken.*)

2. Auf der ersten Stufe eines zweistufigen Verfahrens gem. § 10 VOF ist eine quantitative Wertung von Eignungskriterien im Grundsatz zulässig. Im Rahmen des § 10 VOF darf insbesondere ein "Mehr an Eignung" abgeprüft und berücksichtigt werden.*)

3. Es unterliegt grundsätzlich dem Ermessen der Vergabestelle, welche quantitativen Anforderungen sie an zulässige Eignungskriterien stellt. Dieses Ermessen ist aber im Lichte der §§ 2 Abs. 4 und 5 Abs. 1 VOF auszuüben. Stark überzogene Forderungen sind vom Ermessensspielraum der Vergabestelle jedoch nicht mehr gedeckt sind.*)




IBRRS 2013, 2038
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zuschlags- und Eignungskriterien vermischt: Rügepflicht!

VK Südbayern, Beschluss vom 22.02.2013 - Z3-3-3194-1-66-12/12

1. Ein Verstoß gegen die Vermischung der Zuschlags- und Eignungskriterien ist aus den Ausschreibungsunterlagen für Bieter erkennbar, insbesondere bei einem Bieterkreis, der sich unter anderem für anwaltliche Beratungsleistungen bei Vergaben bewirbt. Eine Rüge des Antragstellers gegenüber dem Antragsgegner, ist nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB als verspätet anzusehen, wenn diese erst nach Abgabe ihres letzten Angebots vorgetragen wird.*)

2. Auch im Falle von nichtprioritären Dienstleistungen nach VOF (Anhang I B) ist das Transparenzgebot zu beachten.*)




IBRRS 2013, 2034
VergabeVergabe
Offenes Verfahren zur Vergabe einer Bauleistung

VK Bund, Beschluss vom 04.06.2010 - VK 3-48/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 2033
VergabeVergabe
Juristische Beratung und Nachtragsmanagement für Neubauprojekt

VK Bund, Beschluss vom 01.12.2009 - VK 3-205/09

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 2031
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Leistungszuordnung zu Nachunternehmern unklar: Ausschluss zwingend!

VK Sachsen, Beschluss vom 28.01.2013 - 1/SVK/042-12

1. Weist die im Formblatt 222 EG, in der dortigen Zeile 2.5 Nachunterleistungen angegebene Summe eine Differenz von über 40.000 Euro zu der Summe im Formblatt 235 EG aus, die sich aus der Addition der Preisangaben für diejenigen Leistungen ergibt, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen, ist ein Angebot in sich widersprüchlich.*)

2. Benennt der Bieter für dieselbe Leistungsposition (hier: Baustelleneinrichtung) mehrere Nachunternehmer, ergibt sich aber aus der betreffenden Leistungsposition keine zweifelsfreie Leistungszuordnung, ist das Angebot zwingend wegen Unklarheit der Nachunternehmererklärung auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der Bieter für die auszuführende Nachunternehmerarbeiten Schlagworte angibt (hier: "Pflanzarbeiten", "Spundwand"), die keiner konkreten Aufgabe der LV-Position "Baustelle einrichten" entsprechen.*)




IBRRS 2013, 5353
Mit Beitrag
VergabeVergabe
SektVO: Wann kann das Vergabeverfahren aufgehoben werden?

VK Sachsen, Beschluss vom 05.06.2012 - 1/SVK/012-12

1. Die Überprüfung einer Aufhebungsentscheidung eines Vergabefahrens nach der SektVO richtet sich nach § 30 SektVO. Danach kann ein Vergabeverfahren ganz oder bei Losvergabe für einzelne Lose aufgehoben werden. Im Gegensatz zu § 17 VOB/A und § 20 EG VOL/A enthält die SektVO in § 30 keine Aufzählung von Gründen, aus denen heraus der öffentliche Auftraggeber ein Vergabeverfahren aufheben oder einstellen kann, ohne Schadenersatzansprüche befürchten zu müssen. Deshalb darf eine Nachprüfungsinstanz nicht darauf verfallen, denselben Prüfungsmaßstab an die Aufhebung eines Vergabeverfahrens im Sektorenbereich anlegen zu wollen, wie er im Bereich der VOL/A EG oder VOB/A zu gelten hat. Eine Aufhebung darf jedenfalls nicht gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen und muss dem Transparenzgebot genügen.*)

2. Eine Beendigung eines Vergabeverfahrens im Sektorenbereich ist dann möglich, wenn solche Aufhebungsumstände in Betracht kommen, die auch bei rein privaten Auftraggebern einen Abbruch von Vertragsverhandlungen zulassen, ohne dass dadurch schuldhaft das zwischen den Verhandlungsparteien bestehende vorvertragliche Vertrauensverhältnis verletzt wird. Ein uneingeschränkter und willkürlicher Entschluss zur Aufhebung ist damit ebenso wenig zulässig wie eine nur zum Schein erfolgte Aufhebung.*)

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VPRRS 2013, 0579
VergabeVergabe
Rabattvereinbarungen für Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen

VK Bund, Beschluss vom 10.11.2009 - VK 1-191/09

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 2009
VergabeVergabe
Kostentragung nach Antragsrücknahme

BayObLG, Beschluss vom 11.06.2002 - Verg 9/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 2008
VergabeVergabe
Vertrag über die Nutzung und den Betrieb von Gewerbeflächen

VK Bund, Beschluss vom 17.06.2009 - VK 1-95/09

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 2007
VergabeVergabe
VOF: Kein genereller Ausschluss verbundener Unternehmen!

OLG Rostock, Beschluss vom 03.05.2002 - 17 Verg 4/02

Die Tatsache, dass der Bewerber mit einem künftigen potentiellen Lieferanten oder Bauunternehmen kapitalmäßig verflochten war oder ist, berechtigt nicht zu einer negativen Prognose. Die Regel des § 4 Abs. 4 VOF meint nicht die Unabhängigkeit der Person, sondern die Neutralität der Leistung. Ein genereller Ausschluss gesellschaftsrechtlich verbundener Bewerber ist nicht zulässig; gegebenenfalls sind andere Möglichkeiten der Sicherung der Unabhängigkeit in Betracht zu ziehen.

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VPRRS 2013, 0575
VergabeVergabe
Individuelle betriebliche Qualifizierung für behinderte Menschen

VK Bund, Beschluss vom 29.04.2009 - VK 3-76/09

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 2006
VergabeVergabe
Rahmenvertrag über Dienstleistungen im Personalwesen

VK Bund, Beschluss vom 28.10.2009 - VK 3-187/09

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 1994
VergabeVergabe
Vergabeunterlagen unklar: Bieter muss nachfragen!

VK Südbayern, Beschluss vom 19.12.2012 - Z3-3-3194-1-53-10/12

Eine kompetente Fachfirma kann sich nicht darauf berufen, dass die Vergabeunterlagen unklar gewesen sind, wenn vom Bieter in ein Formblatt Angaben zum CO2-Äquivalent für Biogas eingetragen werden sollen, wobei in den Erläuterungen zur Tabelle für die Äquivalente ausgeführt ist, dass die Spalte D dieses Formblatts die für die weitere Berechnung zu verwendenden CO2-Äquivalente durch die Vergabestelle für alle Bieter vorgibt und sich der Wert an den mit GEMIS 4.5 ermittelten Summen aller, auf CO2-Emission umgerechneten Treibhausgase orientiert. Die Anmerkung 1 in den Spalten, wo es keine Vorgaben der Vergabestelle nach GEMIS gibt, besagt eindeutig und unzweifelhaft, dass diese Zellen individuell vom Bieter auszufüllen sind. Die Erläuterungen zur Handhabung der Tabelle weisen zudem darauf hin, dass Felder für individuelle Eingaben durch den Bieter vorgesehen sind.*)

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IBRRS 2013, 1993
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Fachkunde und Zuverlässigkeit: Eignungs-, keine Zuschlagskriterien!

VK Brandenburg, Beschluss vom 26.02.2013 - VK 46/12

1. Ein Dokumentationsmangel allein bildet keinen Grund, das Vergabeverfahren zu beanstanden und den beabsichtigten Zuschlag zu untersagen. Dokumentationsmängel können allenfalls dann zum Erfolg des Nachprüfungsantrages führen, wenn gerade wegen dieser Mängel nicht auszuschließen ist, dass die Beanstandungen des Antragstellers begründet sind.

2. Die sich widersprechende Behandlung eines Auftrags als Bau-/ Dienstleistungsauftrag ist für den Bieter spätestens aus den Vergabeunterlagen erkennbar, wenn der Auftraggeber den Auftrag darin als Dienstleistung bezeichnet, Eignungsnachweise jedoch auf der Grundlage der VOB/A fordert und die Vergabeunterlagen nach den Vorschriften der VOB/A ausgestaltet sind.

3. Angebote sind ausschließlich nach den Kriterien zu werten, die in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannt sind. Unterkriterien, die den am Auftrag interessierten Unternehmen nicht vorher zur Kenntnis gebracht wurden, dürfen nicht herangezogen werden.

4. Die Prüfung der Eignung und der Zuschlag unterliegen verschiedenen Regeln. Sie sind als unterschiedliche Vorgänge auch in ihrer zeitlichen Abfolge klar voneinander zu trennen. Bei der den Zuschlag betreffenden Entscheidung dürfen nur Kriterien zur Anwendung kommen, die der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots dienen. Das bedeutet, dass prinzipiell nur Faktoren berücksichtigt werden dürfen, die mit dem Gegenstand des Auftrags zusammenhängen, das heißt sich auf die Leistung beziehen, die den Gegenstand des Auftrags bildet. Infolge dessen ist eine nochmalige Anwendung von Eignungskriterien im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung ausgeschlossen.

5. Fachkunde und Zuverlässigkeit sind Eignungs-, keine Zuschlagskriterien.

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VPRRS 2013, 0571
VergabeVergabe
Krankentransport und Rettungsdienst können gemeinsam vergeben werden!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.10.2012 - 2 VK LSA 17/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0570
VergabeVergabe
Anforderungen an den Inhalt eines Vergabevermerks

VK Lüneburg, Beschluss vom 31.05.2002 - VgK-09/2002

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 1991
VergabeVergabe
Nachverhandlung über den Preis

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.09.2002 - 1 VK 47/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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