Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
10761 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
IBRRS 2013, 1374VK Sachsen, Beschluss vom 14.12.2012 - 1/SVK/037-12
1. Wird die Schätzung des voraussichtlichen Auftragswertes eines Rahmenvertrages anhand der durchgeführten Aufträge vergangener Jahre geschätzt, so ist es nicht zu beanstanden, wenn ein einzelner Auftrag, der sowohl hinsichtlich seiner Größe, als auch hinsichtlich der Häufigkeit des Anfalles von der Auftraggeberin als einmalig eingeschätzt wird, bei der Schätzung nicht berücksichtigt wurde.*)
2. Es stellt keinen Dokumentationsmangel dar, wenn Abrechnungsbelege der zur Schätzung herangezogenen Einzelaufträge der vergangenen Jahre nicht in der Vergabeakte enthalten sind, sondern erst auf Verlangen der Vergabekammer nachgereicht werden.*)
VolltextIBRRS 2013, 1372
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.12.2012 - 1 VK LSA 20/12
1. Bei der Wertung der Gleichwertigkeit von Nebenangeboten verlangt die Dokumentationspflicht über eine bloße Notiz hinaus, eine besonders detaillierte Begründung.*)
2. Um einen effektiven Rechtsschutz der Bieter zu gewährleisten, müssen die wesentlichen Zwischenentscheidungen bereits vor Vertragsschluss laufend und nachvollziehbar dokumentiert sein, damit der Weg zur Vergabeentscheidung vom einzelnen Bietern und von den Nachprüfungsinstanzen nachvollzogen und damit kontrolliert werden kann.*)
VolltextIBRRS 2013, 1370
OLG Rostock, Beschluss vom 22.02.2000 - 17 W 1/00
Dem Vertragspartner eines nicht berücksichtigten Bieters fehlt im Nachprüfungsverfahren die Antragsbefugnis, da er lediglich ein mittelbares Interesse an dem ausgeschriebenen Auftrag hat.
VolltextIBRRS 2013, 1369
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2000 - Verg 4/99
(ohne amtlichen Leitsatz)
IBRRS 2013, 1367
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.02.2013 - Verg 1/13
1. Wird nicht die nach den Vergabeunterlagen geforderte Leistung angeboten, ist das Angebot zwingend von der Vergabe auszuschließen, weil hierdurch die Vergabeunterlagen abgeändert werden.
2. Das gilt auch dann, wenn der Bieter die abweichende Leistung nur deshalb angeboten hat, weil er von Problemen des Auftraggebers Kenntnis hatte, die im Rahmen eines vorangegangenen Projekts mit der ausgeschriebenen Leistung aufgetreten sind.
IBRRS 2013, 1364
VK Sachsen, Beschluss vom 03.05.2012 - 1/SVK/008-12
1. § 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB ist nach richtlinienkonformer Auslegung auch dann anwendbar, wenn der Auftraggeber zwar ein geregeltes Vergabeverfahren, anstatt eines gebotenen europaweiten Vergabeverfahrens aber nur ein nationales Vergabeverfahren durchführt.*)
2. Bei der Wahl eines nationalen, statt des gebotenen europaweiten Vergabeverfahrens ist die mögliche Rechtsbeeinträchtigung darin zu sehen, dass der Weg zu den Vergabekammern und die Wahrnehmung des Primärrechtsschutzes nach dem Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zumindest deutlich erschwert wird.*)
VolltextIBRRS 2013, 1356
VK Bund, Beschluss vom 15.06.2004 - VK 2-40/03
1. Grundsätzlich ist ein Auftraggeber nicht gezwungen, das Vergabeverfahren durch Zuschlag und damit durch Vertragsschluss zu beenden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für eine rechtmäßige Aufhebung der Ausschreibung vorliegen.
2. Die Anordnung einer Fortsetzung des Vergabeverfahrens, z.B. mit dem Ziel einer neuen Wertung, kann aber im Einzelfall in Betracht kommen, wenn beispielsweise die Aufhebung der Ausschreibung nur zum Schein erfolgt ist, also die Vergabestelle an der Durchführung ihres Vorhabens festhält.
VolltextIBRRS 2013, 1355
VK Bund, Beschluss vom 04.05.2001 - VK 2-12/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1354
VK Bund, Beschluss vom 27.09.2002 - VK 1-63/02
Nach wirksamer Zuschlagserteilung ist ein auf Primärrechtsschutz gerichteter Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig.
VolltextIBRRS 2013, 1343
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.10.2003 - Verg 45/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1342
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.07.2003 - Verg 22/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1341
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.06.2003 - Verg 15/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1330
EuG, Urteil vom 15.01.2013 - Rs. T-54/11
Das Verhandlungsverfahren hat Ausnahmecharakter, wobei die Ausnahmefälle, in denen der Rückgriff auf das Verhandlungsverfahren zulässig ist, in Art. 6 Abs. 2 und 3 der Richtlinie 93/36/EWG abschließend und ausdrücklich aufführt sind.
VolltextIBRRS 2013, 1316
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.02.2013 - 1 VK LSA 21/12
Im Gegensatz zur früheren Rechtslage des § 22 Nr. 3 VOL/A (2006) ist nunmehr gemäß § 14 VOL/A (2009) in die Dokumentation der Angebotsöffnung nicht mehr zwingend aufzunehmen, ob die Angebote insbesondere ordnungsgemäß verschlossen waren. Eine entsprechende Prüfung ist jedoch weiterhin erforderlich, da nicht form- oder fristgerecht eingegangenen Angebote nach § 16 Abs. 3 e) VOL/A zwingend auszuschließen sind.*)
VolltextIBRRS 2013, 1306
VK Sachsen, Beschluss vom 15.11.2012 - 1/SVK/033-12
1. Eine Ausschlussentscheidung darf im Hinblick auf die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung nicht auf Gründen basieren, die den Bietern nicht zuvor unmissverständlich mitgeteilt worden sind; insoweit gilt der Grundsatz, dass Unklarheiten im Abforderungsschreiben grundsätzlich zulasten der Vergabestelle gehen.*)
2. Um dem Bieter eine realistische Chance auf Nachbesserung zu ermöglichen, bedarf es der präzisen und konkreten Aufklärung darüber, woran es im Hinblick auf eine tatsächlich vorhandene Erklärung fehlt.*)
3. Bietererklärungen müssen klar und eindeutig sein. Der Auftraggeber ist nicht gehalten, aus mehreren Erklärungen mögliche Schlüsse zu ziehen.*)
4. Ein Antragsteller hat kein schützenswertes Vertrauen in Bezug auf eine bisherige, rechtswidrige Vergabepraxis des Auftraggebers. Auch eine Pflicht des Auftraggebers, den Antragsteller in besonderer Weise auf die Anforderungen nachgeforderter Erklärungen hinzuweisen, folgt daraus nicht.*)
VolltextIBRRS 2013, 1305
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.06.2008 - Verg 36/08
Sollen Fabrikat und Typenbezeichnung mitgeteilt werden und beschränkt sich der Bieter auf die Fabrikatsangabe, führt das Fehlen der Typenbezeichnung zum Ausschluss des Angebots.
VolltextIBRRS 2013, 1304
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.05.2012 - 1 VK LSA 38/11
1. Bei einer einheitlich handelnden Auftraggebermehrheit müssen immer dann alle Auftraggeber zu Antragsgegnern des Nachprüfungsantrages gemacht werden, wenn die beabsichtigte Vergabe der gesamten Leistung angegriffen wird und diese Leistung materiell-rechtlich als unteilbar gelten muss. Diese sind gemäß § 108 Abs. 2 GWB vollständig zu bezeichnen.*)
2. Die falsche Bezeichnung der Antragsgegnerseite kann nur von Amts wegen korrigiert werden, wenn diese unvermeidbar und als Falschbezeichnung auch erkennbar war und wenn es der eindeutig geäußerte Wille des Antragstellers ist.*)
3. Bezüglich der subjektiven Antragserweiterung kann die Unwirksamkeit eines bereits geschlossenen Vertrages nach § 101b Abs. 2 Satz 1 Absatz 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis vom vermeintlichen Vergabeverstoß, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht wird.*)
4. Die Grundsätze des Prozessrechtes über sogenannte notwendige Streitgenossenschaft nach § 64 VwGO bzw. § 62 Abs. 1 ZPO sind auch im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer entsprechend anwendbar.*)
VolltextIBRRS 2013, 1303
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.11.2009 - Verg 34/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0357
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.12.2009 - Verg 38/09
1. Das Leistungs- und Erfüllungsrisiko trägt vertragstypischerweise der Auftragnehmer; ihm ist nach allgemeinem Vertragsrecht das Risiko zugewiesen, die versprochene Leistung erfüllen und über die gesamte Vertragslaufzeit kostendeckend erbringen zu können. Es fällt mithin auch in seinen Risikobereich, wenn bei einem unverändert bleibenden Leistungsgegenstand seine Kosten aufgrund veränderter gesetzlicher oder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen steigen, so dass er die Vertragsleistung mit einem erhöhten Kostenaufwand erbringen muss. Diese Risiken muss der Bieter von vornherein einkalkulieren.
2. Der Auftraggeber ist nicht gehalten, den Bietern für den Fall von Kostensteigerungen Sonderkündigungsrechte einzuräumen.
VolltextIBRRS 2013, 1302
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.2010 - Verg 51/09
Die Forderung, dass die Bieter den "Standard des gültigen Tarifvertrages des Gebäudereiniger-Handwerks" einhalten müssen, ist unzulässig.
VolltextIBRRS 2013, 1301
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.12.2011 - Verg 84/11
Die Anwendung des Kriteriums für die Auswahl der Teilnehmer im Verhandlungsverfahren allein anhand des von der Creditreform ermittelten „Bonitätsindex“ ist vergaberechtswidrig.
VolltextIBRRS 2013, 1300
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.06.2003 - Verg 4/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1284
OLG München, Beschluss vom 20.03.2013 - Verg 5/13
1. § 20 Abs. 3 VOF ist nicht nur Anspruchsgrundlage für einen entsprechenden Honoraranspruch des Bieters, sondern beinhaltet auch eine verfahrensrechtliche Vorgabe für die Durchführung des Vergabeverfahrens, deren Einhaltung der Bieter zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens machen kann.*)
2. Ein Verstoß gegen § 20 Abs. 3 VOF gibt für sich genommen keine Handhabe für einen rechtswahrenden Ausstieg des Bieters aus dem Vergabeverfahren ab.*)
VolltextIBRRS 2013, 1268
VK Nordbayern, Beschluss vom 28.08.2000 - 320.VK-3194-19/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0345
EuGH, Urteil vom 17.12.1998 - Rs. C-306/97
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1261
VK Sachsen, Beschluss vom 15.11.2012 - 1/SVK/032-12
1. Eine Ausschlussentscheidung darf im Hinblick auf die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung nicht auf Gründen basieren, die den Bietern nicht zuvor unmissverständlich mitgeteilt worden sind; insoweit gilt der Grundsatz, dass Unklarheiten im Abforderungsschreiben grundsätzlich zulasten der Vergabestelle gehen.*)
2. Um dem Bieter eine realistische Chance auf Nachbesserung zu ermöglichen, bedarf es der präzisen und konkreten Aufklärung darüber, woran es im Hinblick auf eine tatsächlich vorhandene Erklärung fehlt.*)
3. Bietererklärungen müssen klar und eindeutig sein. Der Auftraggeber ist nicht gehalten, aus mehreren Erklärungen mögliche Schlüsse zu ziehen.*)
4. Ein Antragsteller hat kein schützenswertes Vertrauen in Bezug auf eine bisherige, rechtswidrige Vergabepraxis des Auftraggebers. Auch eine Pflicht des Auftraggebers, den Antragsteller in besonderer Weise auf die Anforderungen nachgeforderter Erklärungen hinzuweisen, folgt daraus nicht.*)
IBRRS 2013, 1259
VK Köln, Beschluss vom 27.02.2013 - VK VOL 20/2012
Macht eine Vergabestelle einem Interessenten auch noch nach Ablauf der Frist für die Anforderung der Vergabeunterlagen diese zugänglich und ermöglicht ihm damit eine Angebotsabgabe, verletzt dies andere Wettbewerber nicht in ihren Rechten aus § 97 Abs. 7 GWB. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Interessent kein Angebot abgibt bzw. ein etwaiges Angebot nicht gewertet wird. Denn das Verhalten der Vergabestelle hat nur zur Folge, dass das Angebot des Interessenten nicht gewertet werden darf. Ein Anspruch übriger Interessenten, sich ebenfalls noch am Verfahren beteiligen zu können, ergibt sich hieraus nicht.
IBRRS 2013, 1234
VK Sachsen, Beschluss vom 23.11.2012 - 1/SVK/034-12
1. § 19 EG Abs. 6 VOL/A dient in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers vor unseriös kalkulierten Angeboten, bei deren Bezuschlagung die Gefahr bestünde, dass die Leistung nicht bis zum Ende der vorgesehenen Laufzeit vertragsgemäß erbracht werden könnte.*)
2. Ist anhand des Preisspiegels festzustellen, dass das preisgünstigste Angebot von dem zweitplatzierten Angebot schon weniger als 9% abweicht und beträgt der Abstand vom zweit- zum drittplatzierten Angebot weniger als 5% ist für eine Auskömmlichkeitsprüfung bereits kein Anlass gegeben. Dies gilt umso mehr, wenn sich auch das weitere Bieterfeld einheitlich gestaltet, so dass insgesamt nicht von außergewöhnlich niedrigen Ausreisserangeboten auf den vorderen Rängen oder ähnlichen Auffälligkeiten ausgegangen werden muss.*)
IBRRS 2013, 1215
VK Lüneburg, Beschluss vom 23.11.2012 - VgK-43/2012
1. Hat ein Bieter keine Betriebsstätte auf dem Gebiet des Auftraggebers, ist sein Angebot nicht wegen Zweifel an seiner Leistungsfähigkeit auszuschließen, wenn das Vorhalten einer Betriebsstätte in dem betreffenden Gebiet in den Vergabeunterlagen nicht gefordert war.
2. Der Wertungsvorgang ist dann ausreichend dokumentiert, wenn er für nicht am Vergabeverfahren beteiligte, aber dennoch sachkundige Dritte nachvollziehbar ist. Die Dokumentation ist laufend fortzuschreiben.
3. Als ein Indiz für einen unangemessen niedrigen Preis gilt im Liefer- und Dienstleistungsbereich eine Preisdifferenz von 20 % zum nächsthöheren Angebot.
4. Der öffentliche Auftraggeber darf sich bei der Vorbereitung und der Durchführung des Vergabeverfahrens der Hilfe Dritter bedienen. Er darf jedoch die Verantwortung für die Vergabe nicht vollständig delegieren. Im Verhandlungsverfahren bedeutet das, dass sich der Auftraggeber an Vertragsverhandlungen beteiligt, mögliche Ausschlussgründe nachvollzieht und über den Zuschlag in Kenntnis der gesamten Aktenlage entscheidet und nicht die Mitwirkung an dem Vergabeverfahren auf ein bloßes "Abnicken" beschränkt.
VolltextIBRRS 2013, 1211
LG Bonn, Urteil vom 16.01.2013 - 1 O 300/11
1. Die bloße Abgabe eines GAEB-Datei-Ausdrucks anstelle des Leistungsverzeichnisses und ohne die (geforderte) Rückgabe des unausgefüllten Leistungsverzeichnisses begründet einen Verstoß gegen § 13 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A 2009, der gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 b VOB/A 2009 zum Ausschluss des Angebots führt.
2. Die Nachforderungspflicht gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2009 ist auf den Fall des Fehlens einer nicht unterschriebenen Verpflichtungserklärung nicht entsprechend anzuwenden.
VolltextIBRRS 2013, 1208
VK Südbayern, Beschluss vom 21.03.2000 - 120.3-3194.1-02-02/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1207
VK Hamburg, Beschluss vom 23.03.2000 - VK BB-2/99
Die Einleitung eines Feststellungsverfahrens kommt nach Vertragsschluss nicht mehr in Frage.
VolltextIBRRS 2013, 1206
KG, Beschluss vom 12.04.2000 - KartVerg 9/99
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1205
OLG Celle, Beschluss vom 14.04.2000 - 13 Verg 2/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1203
VK Düsseldorf, Beschluss vom 23.05.2000 - VK-8/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1202
VK Thüringen, Beschluss vom 29.05.2000 - 216-4004.20-002/00-EIS
Ein Feststellungsantrag ist nur dann zulässig, wenn sich das Nachprüfungsverfahren (nicht etwa: das Vergabeverfahren) durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt hat. Diese Verfahrensänderung von einem Nachprüfungsverfahren auf ein Feststellungsverfahren setzt daher voraus, dass vor dem erledigenden Ereignis ein Nachprüfungsverfahren mittels eines zulässigen Antrags eingeleitet wurde.
VolltextIBRRS 2013, 1201
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 02.06.2000 - 2 VK 5/00
1. Die Angabe des Gesichtspunktes "Preis" als Zuschlagskriterium verstößt gegen das Transparenzgebot.
2. Eine Verpflichtung insbesondere zur losweisen Vergabe besteht nur, soweit dies in den Verdingungsordnungen vorgesehen ist. Anders als die VOB/A und die VOL/A sieht die VOF eine losweise Vergabe nicht vor.
VolltextIBRRS 2013, 1189
BVerwG, Beschluss vom 13.02.2013 - 3 B 58.12
1. Die öffentliche Ausschreibung ist die Regelvergabeart, von der abzuweichen besondere Sachgründe erfordert. Ihr Vorrang vor anderen Vergabearten verfolgt den Zweck, einen möglichst breiten und transparenten Wettbewerb zu schaffen und damit sicherzustellen, dass der im Sinne der Ausschreibung günstigste Anbieter den Zuschlag erhält.
2. Zuwendungen der öffentlichen Hand werden regelmäßig mit einer Verpflichtung des Zuwendungsempfängers zur Einhaltung dieser Bestimmung verbunden, weil auf diesem Wege gewährleistet werden kann, dass bei der Verwendung der Zuwendungen das haushaltsrechtliche Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eingehalten wird.
3. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen über die Vergabeart ist wegen der damit regelmäßig verbundenen Gefährdung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Regelfall als schwerwiegend einzuordnen.
VolltextVPRRS 2013, 0326
VK Sachsen, Beschluss vom 14.08.2000 - 1/SVK/71-00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1183
VK Thüringen, Beschluss vom 17.08.2000 - 216-4005.20-073/00-SLF
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1182
VK Südbayern, Beschluss vom 22.09.2000 - 120.3-3194.1-16-08/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1181
BGH, Urteil vom 15.01.2013 - X ZR 155/10
Legt der öffentliche Auftraggeber den Vergabeunterlagen ein Kurztextleistungsverzeichnis bei, darf der Bieter als Adressat dies dahin verstehen, bei dessen Verwendung zur Beschreibung der angebotenen Leistung nur die darin geforderten Angaben machen zu müssen. Der öffentliche Auftraggeber kann in diesem Fall den Ausschluss des Angebots nicht darauf stützen, er habe sich an anderer Stelle in den Vergabeunterlagen ausbedungen, dass bei Verwendung selbstgefertigter Abschriften oder Kurzfassungen alle im Langtextleistungsverzeichnis geforderten Textergänzungen in das Kurztextverzeichnis übertragen werden müssen.*)
VolltextIBRRS 2013, 1180
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2011 - 1 VK 72/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1179
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2011 - 1 VK 71/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1178
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2011 - 1 VK 70/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1154
Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 30.01.2013 - Rs. C-526/11
Art. 1 Abs. 9 Unterabs. 2 Buchst. c der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge ist dahin auszulegen, dass ein staatlicher Akt, der eine Einrichtung wie die Ärztekammer Westfalen-Lippe zur Erhebung von Beiträgen von ihren Mitgliedern befugt, ohne die Höhe der Beiträge oder den Umfang der damit zu finanzierenden Leistungen festzusetzen, nicht ausreicht, um eine enge Verbindung zu den öffentlichen Stellen zu begründen, die Voraussetzung dafür ist, dass das in diesem Artikel vorgesehene Kriterium einer überwiegenden Finanzierung durch den Staat, Gebietskörperschaften oder andere Einrichtungen des öffentlichen Rechts erfüllt ist.*)
VolltextIBRRS 2013, 1149
VK Lüneburg, Beschluss vom 14.12.2012 - VgK-48/2012
1. Führt der Auftraggeber in zulässiger Weise eine Aufklärung wegen unangemessen niedrig erscheinender Preise durch und verlangt er die erforderlichen Informationen über die Preisbildung, muss der Bieter die Gründe darlegen, die den Anschein der Unauskömmlichkeit seines Angebots widerlegen.
2. Als Indiz für ein ungewöhnlich niedriges Angebot, welches den öffentlichen Auftraggeber zur Aufklärung des Angebots berechtigt, wird im Bereich der VOL/A je nach Branche und je nach individueller Bewegung der Preise auf dem Markt mehrheitlich auf eine Aufgreifschwelle von etwa 20 % abgestellt.
3. Der öffentliche Auftraggeber ist zur Aufklärung des Angebots berechtigt, wenn ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag besteht, und ein Angebot aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers die konkrete Gefahr beinhaltet, dass der danach vorgegebene Mindestlohn unterschritten wird.
4. Eine Befugnis zur Auskömmlichkeitsprüfung besteht auch bei einer als erheblich angesehenen Abweichung von einer durch den öffentlichen Auftraggeber erstellten Kostenermittlung.
VolltextIBRRS 2013, 1148
LG Berlin, Urteil vom 07.03.2013 - 20 O 272/12
Die Sicherungsabrede der Besonderen Vertragsbedingungen EVM (B) BVB 214, Ziff. 4.1, wonach der Auftragnehmer nach Abnahme und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche einschließlich Schadensersatz verlangen kann, dass die Sicherheit für die Vertragserfüllung in eine Mängelansprüchesicherheit umgewandelt wird, verstößt gegen § 307 BGB und ist unwirksam.
VolltextIBRRS 2013, 1147
VK Sachsen, Beschluss vom 16.05.2012 - 1/SVK/010-12
Auch in einem Verhandlungsverfahren muss das erste Angebot den ausgereichten Verdingungsunterlagen entsprechen. D.h. es können nur solche Angebote in der weiteren Wertung berücksichtigt werden, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe die Mindestanforderungen erfüllen.*)
VolltextIBRRS 2013, 1145
VK Magdeburg, Entscheidung vom 29.11.2000 - VK-OFD LSA-09/99
Kostenschuldner ist gemäß § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB die unterliegende Partei. Hat sich die Hauptsacheentscheidung anderweitig erledigt, ist die Partei Kostenschuldner, die den erledigenden Anlass gesetzt hat. Bei Antragsrücknahme ist dies der Antragsteller/ die Antragstellerin.
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