Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
10836 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
VPRRS 2013, 0278VK Detmold, Beschluss vom 04.05.2001 - VK.21-11/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1084
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.10.2012 - 1 VK 38/12
1. Ein Angebotsschreiben, das in der Benennung der einzeln aufgeführten und zu berücksichtigenden Kosten von den vertraglichen Vorgaben abweicht, ist auszuschliessen.
2. Der Zuschlag darf nicht auf Angebote erteilt werden, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen. Bestehen dahingehend Zweifel, muss der Auftraggeber vom Bieter Aufklärung verlangen. Kann der Bieter diese Zweifel nicht eindeutig entkräften, ist sein Angebot auszuschliessen.
VolltextIBRRS 2013, 1083
VK Lüneburg, Beschluss vom 26.11.2012 - VgK-44/2012
1. Die Anwendung einer anderen Bewertungsmatrix als der den Bietern in den Vergabeunterlagen bekannt gegebenen ist unzulässig. Die gilt auch dann, wenn bestimmte Schnittmengen zwischen beiden Matrices bestehen.
2. Die Nachforderung von Unterlagen ist unzulässig, wenn das Angebot des Bieters auch ohne die nachgeforderten Unterlagen gewertet werden kann.
VolltextIBRRS 2013, 1082
VGH Bayern, Beschluss vom 23.12.2009 - 21 CE 09.3131
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1081
OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.01.2003 - Verg W 15/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1080
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.05.2003 - Verg 42/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1079
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2007 - Verg 22/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1078
BayVerfGH, Entscheidung vom 03.02.2009 - Vf. 111-IX-08
1. Zur Frage der Zulassung eines Volksbegehrens über den Entwurf eines Bayerischen Mindestlohngesetzes.*)
2. Der Bund hat von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG zur Festsetzung von Mindestlöhnen erschöpfend Gebrauch gemacht. Eine Gesamtwürdigung der im Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen und im Arbeitnehmer-Entsendegesetz enthaltenen Bestimmungen ergibt, dass Art. 72 Abs. 1 GG keinen Raum für die beabsichtigte landesrechtliche Regelung lässt.*)
VolltextIBRRS 2013, 1066
VK Sachsen, Beschluss vom 04.02.2013 - 1/SVK/039-12
1. Ein Unternehmen ist hinsichtlich einer Vorgabe in einer Bekanntmachung, die sich materiell erst in einem späteren Vergabeverfahren auswirken kann (hier vorgesehener Ausschluss von weiteren Vergabeverfahren bei Beauftragung mit Teilleistungen im gegenständlichen Vergabeverfahren), antragsbefugt, wenn sich diese Vorgabe bereits im vorliegenden Vergabeverfahren auf den Inhalt oder die Kalkulation des Angebotes auswirken kann.*)
2. Hinweise des Auftraggebers über eine mögliche Behandlung von Teilnahmeanträgen bestimmten Inhaltes stellen mangels Verbindlichkeit noch kein mit einem Vergabenachprüfungsantrag angreifbares Verhalten dar.*)
3. Hinsichtlich des Zeitpunktes der Kenntnis i. S. d. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist der Auftraggeber darlegungs- und beweisbelastet. Vom Zeitpunkt der Bekanntmachung kann nicht auf eine Kenntnis des Antragstellers geschlossen werden.*)
4. Eine Gesamtvergabe von Beschaffung und Instandhaltung von Triebwagen ist nicht allein deswegen geboten, weil der Auftraggeber bei der Wertung der Angebote die Kosten der Beschaffung und der Instandhaltung berücksichtigen will, um qualitativ hochwertige Fahrzeuge zu erhalten.*)
5. Eine Gesamtvergabe kann dann geboten sein, wenn eine Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen durch eine Teillosvergabe nicht nur erschwert, sondern effektiv unmöglich wird (im vorliegenden Fall bejaht).*)
6. In einem Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb sind Nachunternehmer, auf die sich der Antragsteller zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit berufen will, zwingend schon im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes zu benennen.*)
7. Eine Vorgabe in einer Bekanntmachung, wonach ein Unternehmen, welches an der Ausführung des ausgeschriebenen Auftrages beteiligt ist, von einer noch unbestimmten Anzahl weiterer Vergabeverfahren ausgeschlossen wird, verstößt gegen den Wettbewerbsgrundsatz aus § 97 Abs. 1 GWB.*)
VolltextIBRRS 2013, 1065
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.01.2013 - 1 VK 44/12
1. Verhandlungen über Änderungen der Angebote oder Preise sind unstatthaft, es sei denn es handelt sich um Nebenangebote oder wenn sie aufgrund eines Leistungsprogramms nötig sind, um unumgängliche technische Änderungen geringen Umfangs und daraus sich ergebende Änderungen der Preise zu vereinbaren.
2. Wird in einem Leistungsverzeichnis ausnahmsweise auf ein Leitprodukt/-fabrikat verwiesen, muss der Bieter, der ein gleichwertiges Produkt anbietet, der Vergabestelle prüffähige Unterlagen oder Hinweise auf die technischen Anforderungen einreichen, die sein Alternativprodukt erfüllt. Nur so kann die Vergabestelle eine Gleichwertigkeitsprüfung durchführen.
VolltextIBRRS 2013, 1063
OLG München, Beschluss vom 28.02.2007 - Verg 01/07
Die Nennung eines Leitfabrikats in der Ausschreibung ist nur zulässig, wenn eine Beschreibung durch hinreichend genaue allgemein verständliche Bezeichnungen nicht möglich ist.
VolltextIBRRS 2013, 1062
VK Hessen, Beschluss vom 01.08.2001 - 69d-VK-04/2001
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1061
OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.09.2005 - Verg W 11/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1060
OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.09.2005 - Verg W 15/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1059
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2005 - Verg 72/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1058
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2001 - Verg 19/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1057
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.01.2007 - Verg 46/06
Beanstandungen an der Bewertung eines Angebots in der vierten Wertungsstufe können, da der Vergabestelle insoweit ein Beurteilungsspielraum eröffnet und ein Ermessen eingeräumt ist, nur auf das Zugrundelegen eines falschen Sachverhaltes, auf Nichteinhaltung allgemeingültiger Bewertungsmaßstäbe, auf Ungleichbehandlung, Willkür oder sachfremde Erwägungen gestützt werden.
VolltextIBRRS 2013, 1056
OLG München, Beschluss vom 23.11.2006 - Verg 16/06
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1055
OLG München, Beschluss vom 28.02.2007 - Verg 1/07
Die Nennung eines Leitfabrikats in der Ausschreibung ist nur zulässig, wenn eine Beschreibung durch hinreichend genaue allgemein verständliche Bezeichnungen nicht möglich ist.
VolltextIBRRS 2013, 1054
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.07.2007 - Verg 12/07
1. Bei der Auswahl der Teilnehmer eines Verhandlungsverfahrens steht dem Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum zu, den er unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Transparenzgebots ausfüllen muss.
2. Der öffentliche Auftraggeber ist gehalten, Änderungen und die Abstandnahme von einer fehlerhaften Anforderung in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren vorzunehmen.
3. Die Angabe von Referenzen soll den Auftraggeber in die Lage versetzen, die Einschätzungen der in der Referenzliste genannten Auftraggeber in Erfahrung zu bringen. Er ist nicht verpflichtet, durch eigene Ermittlungen diese Einschätzungen auf ihren objektiven Gehalt hin zu überprüfen oder vor Verwertung der Informationen sogar eine gerichtliche Klärung von Mängeln abzuwarten.
VolltextIBRRS 2013, 1049
OLG Frankfurt, Urteil vom 29.01.2013 - 11 U 33/12
1. Ein Nachunternehmeraustausch im Rahmen der Vergabe einer Dienstleistungskonzession löst ausnahmsweise die Verpflichtung zur Neuausschreibung aus, wenn dem Nachunternehmer ein ausschlaggebendes Gewicht bei der Zuschlagserteilung zukam.*)
2. Der Verstoß gegen eine Verpflichtung zur Neuausschreibung einer Dienstleistungskonzession begründet regelmäßig keinen Anspruch auf Unterlassen der weiteren Vertragsdurchführung gegen den Auftraggeber und Auftragnehmer.*)
VolltextIBRRS 2013, 1047
OLG München, Beschluss vom 31.05.2012 - Verg 4/12
1. Bei der Ausschreibung von Bauleistungen für Autobahnen bzw. Bundesfernstraßen durch Behörden eines Landes ist richtiger Antragsgegner im Nachprüfungsverfahren der Rechtsträger, mit dem der öffentliche Auftrag zustande gekommen ist bzw. bei ordnungsgemäßer Vorgehensweise zustande gekommen wäre. Ihm ist das Handeln der Stellen zuzurechnen, die bei der Ausschreibung und Zuschlagsentscheidung für ihn tätig sind.
2. Ist die Rücknahme des Nachprüfungsantrags erkennbar auf nachträgliche Entscheidungen (Abhilfe, Aufhebung des Verfahrens) oder auf unzureichende Mitteilungen der Vergabestelle zurückzuführen, kann dies zu einer Kostentragungspflicht des öffentlichen Auftraggebers führen. Ist der Anlass für die Rücknahme des Nachprüfungsantrags demgegenüber der Umstand, dass der Antragsteller mit seiner Rechtsauffassung nicht durchdringen konnte, entspricht es der Billigkeit, dass er sowohl die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer als auch die notwendigen Aufwendungen des Antragsgegners zu übernehmen hat.
3. Ob die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch einen öffentlichen Auftraggeber im Verfahren vor der Vergabekammer notwendig war und deshalb dessen Kosten im Vergabeverfahren zu erstatten sind, kann nicht schematisch, sondern nur anhand einer differenzierten Betrachtung des Einzelfalles entschieden werden und richtet sich nach den objektiv anzuerkennenden Erfordernissen im jeweiligen Einzelfall nach einer ex-ante-Prognose.
VolltextIBRRS 2013, 1044
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.02.2008 - Verg 5/08
Der Beigeladene, der sich mit der Beschwerde gegen die von der Vergabekammer ausgesprochene Verpflichtung des Auftraggebers wendet, die Wertung unter Ausschluss seines (des Beigeladenen) Angebots zu wiederholen, kann grundsätzlich keinen Eilantrag analog § 118 Abs. 1 S. 3 GWB stellen. Etwas anderes gilt, wenn die Vergabekammer dem Auftraggeber aufgegeben hat, den Zuschlag auf das Angebot des Antragstellers zu erteilen. In einer solchen Fallgestaltung hätte der Beigeladene anderenfalls keine rechtliche Möglichkeit hat, die Erteilung des Zuschlags durch einen Nachprüfungsantrag zu unterbinden.
VolltextIBRRS 2013, 1043
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.04.2008 - Verg 22/08
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1042
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.08.2008 - Verg 43/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0249
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.07.2012 - 1 VK 17/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1037
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.10.2012 - 1 VK 35/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1031
VK Nordbayern, Beschluss vom 05.02.2013 - 21.VK-3194-34/12
1. Prüfungsmaßstab für den Begriff der "Erkennbarkeit" i.S.v. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB ist die Erkennungsmöglichkeit eines durchschnittlichen Antragstellers. Erkennbar sind Vergaberechtsverstöße, die von einem Durchschnittsbieter bei üblicher Sorgfalt und den üblichen Kenntnissen erkannt werden.*)
2. Wenn der öffentliche Auftraggeber entgegen § 9 EG Abs. 5 Satz 3 VOL/A keine ausreichenden Mindestanforderungen für Nebenangebote in den Vergabeunterlagen genannt hat, sind sämtliche Nebenangebote von der Wertung auszuschließen.*)
3. Die Zulassung von Nebenangeboten erfordert keine weiteren Zuschlagskriterien neben dem Preis.*)
IBRRS 2013, 1030
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.12.2012 - 2 VK LSA 37/12
1. Der Auftraggeber hat in jedem Einzelfall zu überprüfen, ob ein Bieter trotz der Eröffnung des Insolvenzverfahrens fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig ist. Hierbei steht ihm ein Beurteilungsspielraum zu.
2. Kommt der Auftraggeber zu der Erkenntnis, dass von dem Bieter trotz Eröffnung des Insolvenzverfahrens die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erwartet werden kann, kann er ihm ermessensfehlerfrei den Zuschlag erteilen.
VolltextIBRRS 2013, 1029
VK Brandenburg, Beschluss vom 22.06.2010 - VK 28/10
Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB ist ein Antrag unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind. „Erkennbar“ ist das, was sich bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt erschließt. Dabei muss der Vergabefehler sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht erkennbar gewesen sein.
VolltextIBRRS 2013, 1028
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.11.2012 - 15 Verg 9/12
1. Die Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Beschaffung technischer Geräte ist vergaberechtlich unzulässig, wenn es an einem konkreten Beschaffungsbedarf des Auftraggebers fehlt.
2. Dem Auftraggeber obliegt zwar die Bestimmung des Auftragsgegenstands. Deshalb kann der Auftraggeber über die an die zu beschaffenden Gegenstände zu stellenden technischen und ästhetischen Anforderungen bestimmen. Allerdings muss diese Anforderung objektiv auftrags- und sachbezogen sein. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, verstößt die Ausschreibung des Produkts eines bestimmten Herstellers gegen den Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung.
IBRRS 2013, 1026
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.02.2013 - 15 Verg 11/12
1. Eine Baukonzession ist ein Vertrag über die Durchführung eines Bauauftrags, bei dem die Gegenleistung für die Bauarbeiten statt in einem Entgelt in dem befristeten Recht auf Nutzung der baulichen Anlage, gegebenenfalls zuzüglich der Zahlung eines Preises besteht.
2. Die Abgrenzung zwischen Konzession und Auftrag richtet sich allein nach dem Unionsrecht.
3. Enthalten Konzessionsverträge Dienstleistungs- und Bauleistungselemente, bestimmt der Hauptgegenstand des Vertrags die für die Anwendung des Vergaberechts maßgebende Auftragsart. Dabei ist maßgeblich, welcher Auftragsgegenstand für das gesamte leistungsspektrum des Auftrags führend ist.
4. Voraussetzung für eine einheitliche Qualifizierung der ausgeschriebenen Leistungen ist allerdings, dass die einzelnen Teile des gemischten Vertrags der Ausschreibung untrennbar miteinander verbunden sind und somit ein unteilbares Ganzes bilden.
5. Bei der Vergabe des Baus und Betriebs einer Raststätte und Tankstelle, bei der die öffentliche Hand dem Bieter für den Bau und Betrieb kein Entgelt zahlt, vielmehr der Bieter alle Kosten des Baus und Betriebs selbst zu tragen und zusätzlich eine Konzessionsabgabe zu zahlen hat sowie seine Einnahmen allein aus dem Betrieb der Raststätte und der Tankstelle erwirtschaftet, sind Hauptgegenstand der Konzessionsverträge, die ausgeschriebenen Dienstleistungen, so dass es sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession handelt.
IBRRS 2013, 1025
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.02.2013 - Verg 31/12
1. Bei den einer Nachprüfung nach dem GWB nicht unterliegenden (reinen) Konzessionsvergaben nach § 46 EnWG ergibt sich - im Sinne einer unselbstständigen Nebenpflicht - eine Verpflichtung der Bieter, den Auftraggeber insbesondere auch auf Rechtsverstöße im Vergabeverfahren hinzuweisen.
2. Eine Verletzung der vorvertraglichen Hinweispflicht führt dazu, dass die betreffenden Rügen von einer Nachprüfung materiell-rechtlich ausgeschlossen sind.
3. Angebote derjenigen Bieter, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben, sind zwingend auszuschließen. Dies gilt für alle Vergabeverfahren, auch für Verhandlungsverfahren nach der SektVO. Der Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede ist mit Blick auf den das gesamte Vergabeverfahren beherrschenden Wettbewerbsgrundsatz weit auszulegen. Er ist nicht auf gesetzwidriges Verhalten beschränkt, sondern umfasst auch alle sonstigen Absprachen und Verhaltensweisen eines Bieters, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar sind
4. Das Zustandekommen einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache erfordert keine ausdrückliche Verständigung zwischen zwei Unternehmen darüber, wer welche Leistung zu welchem Preis anbietet. Sie ist vielmehr in aller Regel schon dann verwirklicht, wenn ein Angebot in Kenntnis der Bedingungen des Konkurrenzangebots zumindest aber wesentlicher Angebotsgrundlagen, erstellt wird.
VolltextIBRRS 2013, 1017
VK Hessen, Beschluss vom 20.01.2011 - 69d-VK-45/2010
Das Nichtbestehen einer Rügeobliegenheit gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 GWB während eines laufenden Nachprüfungsverfahrens entbindet den Antragsteller nicht davon, Verstöße gegen Vorschriften des Vergaberechts, die während des laufenden Verfahrens von ihm erkannt werden, unverzüglich schriftsätzlich in das Verfahren einzubringen. Im Falle einer Zurückverweisung des Verfahrens an die erkennende Vergabekammer gem. § 123 GWB ist entsprechend ein weder im vorangegangenen Nachprüfungsverfahren noch im Beschwerdeverfahren eingebrachter Vortrag grundsätzlich als verspätet anzusehen.*)
VolltextIBRRS 2013, 1016
OLG Schleswig, Beschluss vom 18.02.2011 - 1 Verg 11/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 5598
VK Bund, Beschluss vom 06.07.2011 - VK 3-80/11
1. Öffentliche Aufträge sind synallagmatische Verträge zwischen einem öffentlichen Auftraggeber und einem Dritten. Ein Rabattvertrag ist kein Austauschvertrag, wenn er keine Lieferverpflichtung enthält, sondern lediglich die Bedingungen für spätere Einzelverträge geregelt werden. , insbesondere der Rabatt als wesentliche Determinante für den Preis. Dessen ungeachtet wird der Abschluss einer solchen Rahmenvereinbarung den Vorgaben der Richtlinie 2004/18/EG und damit den Bestimmungen über die Vergabe öffentlicher Aufträge unterstellt, ohne selbst öffentlicher Auftrag zu sein.
2. Konzernverbundene Unternehmen können für denselben Auftrag eigene Angebote abgeben, vorausgesetzt, sie können darlegen und beweisen, Vorkehrungen getroffen haben, welche die Unabhängigkeit und Vertraulichkeit der Angebotserstellung gewährleisten. Ist es somit vergaberechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden, dass verbundene Unternehmen jeweils eigene Angebote abgeben, muss ihnen - als Kehrseite - auch die Möglichkeit offen stehen, eigenständig Nachprüfungsverfahren einzuleiten und zu führen.
3. Der Anwendbarkeit des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB steht die Entscheidung des EuGH vom 28.1.2010 (Rs. C-406/08) nicht entgegen.
4. Ein vertragliches Konstrukt, wonach bei einer vom Auftraggeber vorgegebenen Rabatthöhe ohne Auswahlentscheidung mit allen denjenigen pharmazeutischen Unternehmen einen Rabattvertrag abzuschließen, die einen Teilnahmeantrag abgegeben haben, stellt die missbräuchliche Anwendung einer Rahmenvereinbarung sowie einen Verstoß gegen den Wettbewerbsgrundsatz dar und ist vergaberechtswidrig.
VolltextIBRRS 2013, 1015
VK Lüneburg, Beschluss vom 01.03.2011 - VgK-74/2010
1. Eine Rüge muss zwar nicht den Begriff „Rüge“ enthalten, inhaltlich aber so klar formuliert sein, dass der Auftraggeber erkennen kann, welche konkreten Abhilfemaßnahmen er ergreifen soll.
2. Die Begründung eines Nachprüfungsantrags muss zwingend eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit zugehöriger Sachverhaltsdarstellung enthalten. Es bedarf zumindest der Darlegung einer konkreten, nicht völlig vagen und pauschal behaupteten Vergaberechtsverletzung. Eine aufs Geradewohl oder ins Blaue hinein aufgestellte Behauptung ist unzulässig und damit unbeachtlich.
3. Gibt der Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung objektive Qualitätsstandards vor. Darf er von diesen inhaltlichen Standards nur dann abweichen, wenn die Abweichung allen Bietern zugute kommen. Dazu muss er die Änderung vor dem Submissionstermin durch ein Bieterrundschreiben mitteilen. Die Abweichungen dürfen zudem nicht zu erheblich sein.
VolltextIBRRS 2013, 1014
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.03.2011 - 15 E 217/11
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1013
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2011 - Verg 2/11
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1012
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.01.2013 - 2 VK LSA 40/12
1. Die vertraglichen Vereinbarungen über Wärme-und Stromlieferung stellen einen öffentlichen Auftrag im Sinne des § 99 Abs. 1 GWB dar, der den Regelungen des Kartellvergaberechts unterfällt.
2. Eine Vertragsänderung, die die Annahme eines anderen als des ursprünglich angenommenen Angebots erlaubt hätte, wenn sie Gegenstand des ursprünglichen Vergabeverfahrens gewesen wäre, ist eine Neuvergabe.
3. Vertragsänderungen ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens sind ausnahmsweise zulässig, wenn aus dem Erstvertrag klar hervor geht, unter welchen Umständen und in welche Richtung der Vertrag modifiziert werden soll. Vertragsverlängerungsoptionen sind somit statthaft, wenn sie hinsichtlich Laufzeit und Anzahl hinreichend bestimmt sind.
4. Kann eine Vertragsverlängerung nur durch eine beiderseitige Willenserklärung zustande kommen, weil sie wirtschaftlich dem Abschluss eines neuen Vertrages gleich kommt, ist grundsätzlich von einem neuen Auftrag auszugehen. Ein Vertragsschluss ohne erneutes Vergabeverfahren stellt eine unzulässige de-facto-Vergabe dar.
VolltextIBRRS 2013, 1004
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.01.2013 - Verg 56/12
1. Die Vergabe von Aufträgen an Tochtergesellschaften des öffentlichen Auftraggebers ist nicht als vergabepflichtig anzusehen, wenn der Auftraggeber den Auftrag zwar einer anderen juristischen Person erteilt, diese jedoch funktional als seine Dienststelle anzusehen ist. Voraussetzungen hierfür sind, dass der öffentliche Auftraggeber über den Auftragnehmer eine Kontrolle ausübt (Kontroll- oder Beherrschungskriterium) und der Auftragnehmer seine Tätigkeit im Wesentlichen für den öffentlichen Auftraggeber verrichtet (Wesentlichkeitskriterium).
2. Die Beantwortung der Frage, ob der öffentliche Auftraggeber den Auftragnehmer "wie eine Dienststelle" kontrolliert, richtet sich nicht nach den Gesellschaftsanteilen. Das Kontrollkriterium ist erfüllt, wenn die betreffende Einrichtung einer Kontrolle unterliegt, die es dem öffentlichen Auftraggeber ermöglicht, auf die die strategischen Ziele und die wichtigen Entscheidungen ausschlaggebenden Einfluss zu nehmen.
3. Bei Einschaltung einer von mehreren öffentlichen Stellen gemeinsam gehaltenen Einrichtung kann die Kontrolle von diesen Stellen gemeinsam ausgeübt werden. Nicht notwendig ist, dass jeder Auftraggeber diese Kontrolle einzeln ausübt.
VolltextVPRRS 2013, 0231
VK Sachsen, Beschluss vom 15.06.2001 - 1/SVK/40-01
1. Ein Angebot, dass auf ein ausgeschriebenes Leitfabrikat hin ein anderes Fabrikat anbietet, ist kein Nebenangebot, sondern ein Hauptangebot.*)
2. Einen Ausschluss eines Angebotes wegen fehlender Unterlagen gem. § 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOL/A darf der Auftraggeber nur im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens treffen. Fordert er Unterlagen von einem Bieter (der den Zuschlag erhalten soll) nach, darf er einen anderen Bieter nicht ohne vorherige Nachforderung der fehlenden Unterlagen ausschließen. Dies stellt grundsätzlich keine gem. § 24 Nr. 2 VOL/A unzulässige Nachverhandlung dar.*)
3. Der bei der Vorabinformation nach § 13 VgV anzugebende Grund muss zutreffend sein. Anderenfalls kann der Bieter seine Chancen in einem möglicherweise einzuleitenden Nachprüfungsverfahren nicht realistisch einschätzen.*)
VolltextVPRRS 2013, 0226
OLG München, Beschluss vom 21.02.2013 - Verg 21/12
1. Zu den Anforderungen an die Feststellung einer positiven Kenntnis von einer de-facto-Vergabe.*)
2. Ein Kooperationsvertrag zwischen zwei öffentlich-rechtlichen Klinikträgern über Leistungen der Arzneimittelversorgung sowie der Versorgung mit apothekenüblichen Waren erfüllt nicht die Voraussetzungen einer vergabefreien Zusammenarbeit, wenn die zur Dienstleistung verpflichtete Klinik zugleich auf dem freien Markt als Wirtschaftsteilnehmer in erheblichem Umfang mit Apotheker- und sonstigen Dienstleistungen Umsätze erzielt und das vereinbarte Entgelt allgemeine Fixkosten aus diesen Geschäften mit abdeckt.*)
3. Führt die Feststellung der Nichtigkeit einer de-facto-Vergabe zu einer nicht hinnehmbaren Gefährdung Dritter, darf der Auftraggeber den Zeitraum bis zur vergaberechtskonformen Regelung seines Beschaffungsbedarfs durch einen kurzfristigen Interimsauftrag ohne europaweite Ausschreibung überbrücken.*)
VolltextIBRRS 2013, 0992
OLG Celle, Beschluss vom 18.02.2013 - 13 Verg 1/13
1. Die Insolvenz eines Bieters führt nicht automatisch zum Ausschluss des Bieters. Der Auftraggeber muss vielmehr die Situation erforschen und im Rahmen einer echten Ermessensentscheidung überprüfen, ob der insolvente Bieter Gewähr für eine ordnungsgemäße und fachgerechte Leistung bietet.
2. Die allgemeinen Risiken, die bei einem insolventen Unternehmen immer bestehen, reichen alleine nicht aus, um den Ausschluss des Bieters zu ermöglichen.
3. Bei der Risikoabwägung, ob ein insolventes Unternehmen beauftragt werden soll, kann der Abstand zum zweitplatzierten Bieter mitbewertet werden.
IBRRS 2013, 0986
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 24.09.2001 - 1 VK 23/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0985
VK Thüringen, Beschluss vom 18.10.2001 - 216-4002.20-052/01-J-S
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0220
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.11.2001 - Verg 38/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0984
VK Bremen, Beschluss vom 23.01.2002 - VK 11/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0983
VK Saarland, Beschluss vom 07.06.2002 - 1 VK 21/2002
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0982
VK Arnsberg, Beschluss vom 15.02.2002 - VK 2-01/2002
Eine Schätzung für gemeinsame Bestellungen von mehrere Städten kann auf die Ergebnisse vorangegangener „Sammelbestellungen“ gestützt werden und muss nicht fiktiv auf die Summen der denkbaren Einzelbestellungen oder auf den Preis für ein optimales Produkt abstellen.*)
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